1875 / 85 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Apr 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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hat verfügt, daß die Landwehrmänner von Paris ohne Aus- nahme unter die Armee-Corps der Provinz vertheilt werden sollen; so werden z. B. die Landwehrmänner der Faubourgs Saint Germain und Saint Honoré ‘ihren Dienst in der Nor- mandie zu leisten haben. g

11. April. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ ver- öffentlicht die Verseßungen mehrerer Präfekten, welche in Folge der Ernennung des Präfekten von Toulouse zum. Staatsra:h erfolgt find. Im Ganzen sind 8 Präfekten ver- \sezt worden. Einer Mittheilung des „Messager de Paris“ zufolge ist das Syndikat der Wechselagenten ermächtigt wor- den, die Gerüchte von einer bevorstehenden neuen Änleihe für unbegründet zu erklären. i

(W. T. B.) Die heutigen Abendblätter betonen übereinstimmend die durhaus friedlichen Absihten der französi- \{chen Regierung und des französishen Volkes.

Spanien. Madrid, 12. April. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten i eine carlistifche Abtheilung bei Tortosa (Provinz Tarragona) ge\chlagen worden; dies selbe hatte einen Verlust von 100 Mann an Todten. General Martinez Campos is in der Nähe von Seu de Urgel an- gekommen.

Griechenland. Athen, 10. April. (W. T. B.) In der heutigen Sißzung der Deputirtenkammer wurde der neue Vertrag mit der Laurion-Gesell\chaft einstimmig an- genommen. Der Minister-Präsident Bulgaris verlas darauf eine Königliche Verfügung, welhe den Schluß der Session aus\pricht.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. April. (W. T. B.) Von beiden Kammern des Reihs- tages is mit großer Majorität der Antrag von Wallen- berg angenommen worden, den Staatsrath neu zu orga- nisiren und den Vorsiy in demselben einem eigenen Kon- cil - Präsidenten zu übertragen. Da der Antrag eine Verfassungsänderung involvirt, wird derselbe dem nächsten Dane zur definitiven Genehmigung noch einmal vorgelegt werden.

Asien. Yokohama, 10. April. (W. T. B.) Der Le- gationssekretär v. Holleben, mit der interimistishen Leitung der Kaiserlih deutschen Mission in Iapan bis zum Eintreffen des Ministerresidenten v. Eisendecher betraut, is, von Peking Tommend, am 7. d. in Yeddo eingetroffen.

Kiachta, 10. April. (W. T. B.) Zufolge hier aus Peking per Poft eingegangener Meldung ist der neu ernannte Kaiserliche deutshe Gesandte v. Brandt am 12. März daselbst eingetroffen. :

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 12. April. In der Sißung des Hauses der Abgeordneten am 10. d. M. sprach sich in der Diskussion über die Provinzialordnung der Minister des Innern Graf zu Eulenburg gegen die von den Abgg. Richter (Hagen) und Dr, Virchow zu §. 17 gestellten Anträge aus:

Meine Herren! Ich glaube, daß in dem Antrage, gewisse Be- amtenkategorien auszuschließen, eine ganz ungerechtf\ertigte Beschrän- kung der Freiheit der Wähler und der Gewählten liegt, Zur Selbst- verwaltung gehört doch auch namentlich die Befugniß, sih deujenigen « Mandatar zur Vertretung seiner Interessen auszu]uchen, den man da- für am geeignetsten hält. Und die Beamtenkategorien, von welchen hier die Rede ist, von der Theilnahme am Provinziallandtage aus- zuschließen, zumal am Anfange der Ausführung der neuen Gesetz- gebung, glaube ih, würde der Sache selbst Schaden thun. Der einzig durchs{chlagende Grund, aus welchem man Beamte von der Wählbarkeit zu gewissen Körperschaften ausschließt, besteht darin, daß sie in ihrer amtlichen Thätigkeit in Kollision kommen können mit den- jenigen Beschlüssen, die sie als gewählte Mitglieder dieser Körperschaft gefaßt haben, iudem sie vielleiht berufen sein können, später im Wege Des Prozesses oder der Oberaufsiht Entscheidungen zu treffen über Beschlüsse, an deren Fassung sie selbst betheiligt gewesen find. Nach dieser Richtung könute nur der Ober - Präsident in Dal kommen, dieser wird aber, wenn er in den Provinzial-

andtag gewählt werden solite, sagen, ih danke für das Mandat, ih habe staatliche: Verpflihtungen dem Landtage gegenüber zu erfüllen als Kommissarius der Regierung 2c. Die Möglichkeit, daß einmal ein Ober - Präsident in den Provinziallandtag gewählt werden könnte und das Mandat nicht ablehnte, scheint mir doch niht hinreichend zu sein, um eine Spezialbestimmung in das Geseh aufzunehmen. Jm UNebrigen aber möchte ich noch darauf aufmerksam machez, daß die Art und Weise, wie der Hr. Abg. Virchow das Verhältniß der Behörden zu den Selbstyerwaltungskörperschaften darstellt, niht zutreffend scheint, er läßt überall einen Gegensaß, eine Friktion zwischen den Organen der Selbstverwaltung und den Staatsorganen durhblickten. Hoffen

Ï Weltausstellung in Philadelphia. Laut Mittheilung der General-Direktion i die Frist für die Raumanmeldung in Philadelphia (§. 1V. des Allgemeinen Reglements für ausländishe Aussteller) bis zum 1. Juni d. Is,

verlängert worden. Die unterzeihnete Kommission befindet s{ch demzufolge in der Lage, Anmeldungen für die Beschikung der Ausstellung

noch bis zum 10. Mai d. Js. entgegenzunehmen.

Berlin, den 12. April 1875. Die Reichskommission für M San euang in Philadelphia

Dr. Jacobi.

Die Furistishe Gesell\chaft / hielt am Sonnabend Abend im Poppenbergschen Lokale eine Sitzung, in welcher der Stadtgerichts-Rath Graf Wartensleben einen kurzen Bericht über das verflossene Vereinsjahr ‘erstattete. Die Gejellschaft hat fünf ordentliche und eine außerordentlihe Sißung gehalten; in leßterer hielt der Geh. Ober - Postrath Dr. Dambach die Gedächtnißrede auf den verstorbenen Geh. Justiz-Rath Dr. Heydemann. 14 Mitglieder sind der Gesellshaft neu beigetreten, dagegen hat dieselbe vier Mitglieder durch Verseßung und 3 durch den Tod verloren, Am 9, Januar 1875 wurden die Arbeiten vorgelegt, die in Folge eines von der Ge- [Wicast estellten Preisauöschreibens über den Entwurf eines deut-

hen Erbrechtes eingegangen waren; es wurde eine Kommission nie- dergeseßt, um die Arbeiten zu prüfen; eine der lehteren is als eine ganz vorzügliche befunden worden, und wird das Resultat im Mai “verkündet werden, Dem Kassenbericht is zu entnehmen, daß

die Einnahme gegen 500 Tur das Vermögen 2150 Thlr. beträgt,

von leßterem sind 1600 Thlr. in Werthpapieren angelegt. Der alte Vorstand wurde hierauf durch Akklamation wiedergewählt. Demnächst hielt der Stadtgerichts-Direktor Anton einen längeren Vor- trag über den neuen Entwurf des Vormundschaftsgesetzes. Redner Hetonte zunäft, daß die landrehtliche Vormundschafts- E eine ganz vorzüglihe seï und daß sie, einer zeitge- wmäßen Reform imterzogen, auch weiter hätte beibehalten werden können. Dem stehe aber das Prinzip der Rechtseinheit gegenüber, und es gelte für sämmtlihe Provinzen ein ; gemeinsames Recht

wir, daß das Gegentheil eintritt, und daß diese Organe nit gegen, sondern miteinander arbeiten werden.

Dem Hause der Abgeordneten is fólgender Entw! f |

eines Gesezes über Aufhebung der Artikel 15, i6 und 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 vorgelegt worden:

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Mgnarchie was folgt:

nziger Artikel:

Ei

Die Artikel funfzehn, sechszehn und achtzehn der Verfassüngs- urkunde vom 31. Januar 1850 find aufgehoben. “Die Rechtsordnung der evangelischen und katholishen Kirche, sowie der anderen Religions- gesellschaften im Staate, regelt sich nach den Geseßen des Staates.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben den 1875. Motive zu dem Geseßentwurf über die Aufhebung - der Artikel

funfzehn, sechszehn und achtzehn der Verfassungsurkunde.

- Seitdem in neuerer Zeit begonnen werden mußte, durch die Ge- seßgebung des Staates die nothivendigen Grenzen zwischen diesem und der Kirche zu regeln, um dadur ein festes, für jedes der beiden Gebiete geregeltes Verhältniß herzustellen, hat die Staatsregierung stets und immer von Neuem die Erfahrung gemacht, daß ihren Schrit- ten der Einwand entgegengeseßt wurde, dieselben verstießen gegen die- jenigen Bestimmungen der Verfassungsurkunde, welche den Religions- gesellschaften die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zus gewiesen haben. Als fich im Jahre 1873 die Geseßgebung zum ersten Male dem bezeichneten Gebiete zuwandte, war dies erklärlich. Denn damals bestand der Art. 15 der Vérfassungsurkunde noch in seiner ursprünglichen Fassung, die verschiedener, engerer und weiterer Aus- legung Raum gab, und hatte lange Zeit dur das selbstthätige Ein- greifen der katholischen Bischöfe vnd_ die Zulassung der Organe des Staates eine über seinen wahren Sinn hinausgehende Anwendung erhalten. Diesen wahren Sinn klar zu stellen, war die Aufgabe des Geseßes vom 5. April 1873 (Geseß-Sammlung S. 143); es sollte zum allgemeinen und klaren Bewußtsein gebraht werden, daß auch eine selbständige Besorgung der kirchlichen Angelegenheit dem Hoheits- rehte des Staates, seiner Gesetzgebung und Aufsicht unterliege. Den- noch wird jener Einwand weiter und bis in die neuesten Tage gegen jede kirchenpolitishe Geseßesvorlage erhoben. Fort und fort sowohl in den Häusern des Landtages, als in Organen der Presse gegen die Verfassungsmäßigkeit der Maßregeln wiederholt, wiegt er um fo schwerer, als er Beunruhigung in die Bevölkerung trägt, die gefeßgebenden Faktoren und die Staatsregierung eines verfassungs- widrigen Verhaltens verdächtigt und die Gesete, noch ehe fie verkün- det werden, als solche bezeichnet, denen mit Reht Widerstand geleistet werden dürfe. Ein solcher Zustand kann in keinem Staate ertragen werden, namentlich in einer Zeit fo ernster Bewegungen, wie die ge- genwärtige; unabweishare Pflicht ist es, denselben entschieden, kräftig und fo s{leunig als mögli zu beseitigen. Dies kann nur gelingen, wenn das Verhältniß zwischen Staat und Kirche nicht ferner dur allgemeine, der Mißdeutung fähige Sätze, sondern lediglich durch ein- gehende Spezialgesetze geregelt wird, also eine Aenderung der Verfas- sungsurkunde erfolgt. Vor einer solchen darf um so weniger zurüdckge- shreck werden, als die Geseßzgebung freie Bahn bedarf, um den Staat unter allen Umständen zu sichern gegen den feine Pen eee mißachtenden und angreifenden, und damit ihn selbft gefährdenden, von Rom ge- leiteten Klerus. Deshalb“ wird die Aufhebung des Ait. 15 der Ver- fafsungsurkunde vorges{lagen. Die auf diesem Wege für die Geseßz- gebung gewonnene Freiheit sol zur Abwehr jener Angriffe dienen. Anderen Religionsgesellschaften, inébesondere der evangelis hen Kirche gegenüber, bedarf es folher Abwehr nicht. Soweit die eigene Ord- nung ihrer Angelegenheiten geseßlich bereits geregelt ist, wird es dabei bewenden; soweit dies nicht der Fall ift, die Gesehgebung die- jenige Sicherheit schaffen, welche Korporationen gebührt, die der

echtsordnung des Staates si unterwerfen. i :

Die Aufhebung dès Art. 16 findet ihre Rechtfertigung darin, daß das Vertrauen, unter dem den Religionsgesellshaften der Verkehr mit ihren Oberen ungehindert freigegeben und die Bekanntmachung firchlicher Anordnungen nur solchen Beschränkungen unterworfen wor- den ift, welchen alle übrigen Veröffentlihungen unterliegen, nament- lih in den leßten Zeiten {wer getäusht worden ist. Es braucht nur an die Encyklika des Papstes an den preußishen Episkopat vom 9, Februar d. J. erinnert zu werden, um die Nothwendigkeit darzu- thun, das das Uebermaß freier Bewegung, welches der gedachte Ar- tikel gewährt, in Grenzen zurückgeführt werden muß, welhe mit dem Staatswohl verträglich find. 4 E E :

Die Bestimmung des Art. 18 enthält die Entwickelung des im Art. 15 niedergelegten Gedankens für einen einzelnen Fall; die Auf- hebung des Art. 15 führt daher in logischer Konsequenz auch zur Aufhebung des Art. 18. Ueberdies wird ohne dieselbe es nicht dahin kommen, daß überall einflußreihe kirchlihe Stellen von Männern verwaltet werden, welche den Geseßen des Staates Gehorsam leisten, ein Anspruch, den insbesondere ein Staat nicht aufgeben kann, der vermöge seiner konfessionell gemischten Bevölkerung - das höchste Jn- teresse daran hat, daß die vershiedezen Religionsgesellshaften friedlich neben einander leben. ;

Die Art. 15, 16 und 18 der Verfassungsurkunde lauten: : Art. 15, Die evangelishe und die rômisch-katholi}che Kirche, so

zuz schaffen. Der ‘Entwurf wurde hierauf in seine ein- zelnen Abschnitte und Paragraphen zergliedert, seine Vorzüge cegenüber der bestehenden WVormundschaftsordnung beleuchtct und die Amendements erwähnt, die das Herrenhaus zur Vorlage ge- stellt hat. Redner zollte der Vorlage, als einer eminent tüchtigen und fleißigen Arbeit, wiederholt sein Lob und erwähnte nur zwei Punkte, die Abschaffung der Vormundschaftskollegien und der Depolital- verwaltung, die bei Juristen Bedenken erregen könnten. Doch sprächen füx deren Beseitigung ebenfalls gewihtige Gründe, und man könne fi der sicheren Hoffnung hingeben, daß das Geseß sih in Preußen bewähren werde.

Theater.

Der General-Intendant der Königlichen S chau- spiele, Hr. v. Hülsen, hat dem Meininger Hoftheater in zuvorkommendfter Weise alle Transportmittel (Dekorationswagen u. f. w.) zur Verfügung gestellt, um den bedeutenden Apparat an Dekorationen, Möbeln, Gardærobe, Requisiten u. \. w., welche in 10 Waggons verladen auf dem Lehrter Bahnhofe eingetroffen fd in die Magazine des Friedrich-Wilhelmstädtishen Theaters zu

affen.

Aus Regensburg, 6. April, {reibt man der „Allg. Ztg“: Vor einigen Tagen gelang es mehreren Alterthumsfreunden, etwa eine Stunde nördlich voa. Kelheim, mitten im Wald, eine Höhle zu besteigen, welche an Größe und Tiefe alle anderen in der deutschen Juraformation bekannten übertrifft, da sie gegen 120 Fuß tief und mehr als 70 Fuß breit ift ; von der Haupthöble zweigen sih mehrere Gänge ab, und von der Sohle geht noch ein brunnénartiger Schacht ungefähr 30 Fus in die Tiefe, Das Gestein, durch welches die Höhle hinabreicht, ist Grünsandstein und Kalk; sie ist vollkommen trocken und zeigt daher keine Tropfsteingebilde; in der Mitte hat sih dur Ml emmung von oben ein Erdhügel von mehr als 20 Fuß Höhe- gebildet , „welcher ohne - Zweifel Reste aus den verschiedensten Perioden bis in die ältesten Zeiten birgt. Auf deèr Oberfläche des Hügels und ein wenig unterhalb der- elben wurden gefunden; menshliche Gebeine, der Schädel eines wil-

en Schweines, Pferdeknohen und das Gerippe eines Jagdhundes, außerdem Reste von Baumstämmen und auch Kohlen. Die Tempe- ratur der Höhle beträgt 17 Grad Réaumur, und dient dieselbe daher vielen Hunderten von Fledermäufen als Aufenthaltsort während des Winterschlafes. Der Zugang i} nur von oben mit Hülfe von sehr langen Leitern und Stricken möglich, doch läßt sich erwarten, daß

wendbar; sicerli

wie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Ange- legenheiten selbständig, bleibt aber den Staatägesezen und der geseßz- li geordneten Aufsicht des Staates unterworfen.

Mit der, gleichen Maßgabe bleibt jede Religionsgesellshaft im Befiß und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätig- keitôzwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen- und Fonds. e

rt. 16. Der Verkehr der Religionsgesellshaften mit ihren Oberen ift ungehindert. Die Bekanntmachung kirchlicher Anord- nungen ift nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen. c

Art. 18. Das Ernennungs-, Vorshlags-, Wahl- und Bestäti- gungsrecht bei Beseßung kir{licher Stellen ift, soweit es dem Staate E r weten auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln be- ruht, aufgehoben.

Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffent- lihen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. :

Im Uebrigen regelt das Gesetz die Senfene des Staates hin- sichtlich der Vorbildung, Anfstelluuy und Entlassung der Geistlichen und R ene und {tellt die Grenzen der kirchlichen Disziplinar- gewalt fest.

VereinSswesen.

__ In Gegenwart Jhrer Majestät der Kaiserin-Königin hielt das Central-C omité der deutschen Vereine zur Pflege verwundeter 2. Krieger am 9. April eine Sitzung, in welcher unter anderem der Bericht der Revisionskommission zu den Rechnungen von 1870 bis 1873 zur Berathung kam. „An der Sibung nahm der Königlich preußische Kommissarius und Mislitär-Jnspecteur der freiwilligen Krankenpflege Fürst von Pleß Antheil ; zugleich wur- den als neue Comitémitglieder eingeführt: der General-Intendant der Königlichen Schauspiele, Herr von Hülsen, Herr Professor Dr. Virchow und Herr Stadtrath Löwe. In den Gesfammtvorstand der Kaiser - Wilhelmstiftung, zu welchem das Central-Comité Mit- glieder zu_delegiren hat, wurden gewählt: die Herren General-Lieute- nant von Ollech, Geheimer Legations-Rath Dr. Hepke und Geheimer Negierungs-Rath von Bötticher. Scließliß wurde die Berufung einer Generalversammlung des preußischen Vereins zur Pflege ver- wundeter Krieger für die nächste Zeit beschlossen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In- den Osterferien tagte in Leipzig der engere Ausschuß des Vereins von Dirigenten und Lehrenden an höheren Mäd- chenschulen, um die vierte Hauptversammlung des Vereins vorzubereiten, welche am 27. und 28. September in Dresden abge- halten werden soll. :

Laud- und Forstwirthschaft. Die erste'Mastvieh-Aus stellung in Berlin, welche am 9. und 6. Mai d. J. in den Hallen der Berliner Viehmarkt-Aktien- Gesellschaft vom landwirthschaftlihen Provinzialverein für die Mark Brandenburg und die Niederlausiß und von dem Klub der Landwirthe zu Berlin veranstaltet wird, wird eine außerordentlich großartige werden. Jhre Kaiserlicheén und Königlichen Hoheiten der Krouprinzund die Kronprinzessin werden Schafe (Thropshire und Haitpsbitez, Fersen 2c. ausstellen lassen, die auf der Farm der Königin von England gezüchtet sind. Auch Lord Chesham wird auf seiner Farm in England gezüchtetes Scblachtvieh zur Aus- stellung bringen. Die Betheiligung der ersten Landwirthe Deuisch« lands ist eine sehr rege. Aus Oldenburg werden sich u. A. der berühmte Landwirth Lübben, wie- aus Westpreußen, Provinz Sa chsen und dem Oderbruch die ersten Züchter als Aussteller einfinden. Ochsen im Gewichte von 3000 Pfund und geschorene

Schafe, 350 Pfund s{wer, sind mehrfaG angemeldet.

Gewerbe und Handel.

Der Auffichtsrath der Schlesischen Centralbank für Landwirthschaft und Handel hat in einer jüngst abgehaltenen Sitzung beschlossen, einer demnächst einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung den Antïag auf Liquidation des Gesellschafts- vermögens zu- stellen. i ) j O

Elberfeld, 10, April. (W. T. B.) Die Vaterländische Feuerversiherungs-Aktiengesellschaft beschloß in der heute abgehaltenen Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 75 Thlr. pro Aktie (375 %).

Verkehrs-Anstalten.

Frederikshavn, 12. April, (W. T. B.) Das New-Yorker Vollsbiff „Guardian“, von Savannah nah Kronstadt mit Baum- wolle bestimmt, ist bei Skagen gestrandet. Bergungsdampfer können an das Schiff gelangen.

Ein zweites Telegramm aus Frederikshavn, 12. April, Mittags meldet: Das bei Skagen gestrandete Newyorker Vollshiff „Guardian“ ist ohne Assistenz flottgebraht und weitergesegelt.

Anfangs Mai wird eine direkte Dampf\cchiffahrts- verbindung zwischen Bordeaux und New-York eröffnet werden. Die Junitiative zu diesem Unternehmen geht von einer eng- lishen Gesellschaft, der „Anchor Line“, aus; die erste Fahrt wird am 15, Mai von dem Dampfer „Dorian* gemacht werden.

New-York, 10. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Mosel“

vom Norddeutschen Lloyd ist heute Morgen 9 Uhr hier eingetroffen .

durch einen der Gänge auch ein horizontaler Eingang herzustellen ist

Zunächst wäre es wünschenswerth, daß der Erdhügel unter Leitung

von rep R t auf dem Gebiet der [nthropologie und Archäologie unter]ucht und mit Sorgfalt ausgebeutet würde.

Der „Daily Telegraph“ meldet aus London, 7. April, daß der amcrikanishe Kapitän Boyton am Fceitag Abend sein neu- erfundenes Rettungs-Kostüm einer Probe unterwerfen werde, die nah seiner Meinung alle Zweifel an der Nüßlichkeit der Erfindung zumal beseitigen foll. Seine Absicht ist, von Dover aus nach Boulogne überzuseßen. “Die Aufgabe ist niht gerade gefährlich, sagt das ge- nannte Blatt, denn Pilotenboote werden den Kapitän auf seiner ganzen Schwimmfahrt begleiten, sie wird aber Ausdauer, Kraft und Muth auf eine harte Probe stellen. Die Entfernung zwishen den beiden Orten beträgt 64 Kilometer, welche durch verschiedene Strömungen und Wasser von verschiedener Temperatur zurückgelegt werden g jw und 15 bis 17 Stunden laug angestrengtes Rudern ko ten werden. Das Prinzip des Rettungsanzuges is bereits hHin- länglich erprobt. Kapitän Boyton hat vor Hunderttausenden von BUanen gezeigt, was er in seinem seltsamen Anzuge thun kann. Er kann sih in aufrehter Stellung bewegen, Kopf und Schul- tern über der Oberflähe des Wassers; er kann rudern, sogar ein kleines Segel ausspannen und sich vom Winde treiben lassen, fi aus Stücken von Treibholz ein Boot machen; er“ kann sein Essen kochen und verzehren, Raketen loslassen, ein Horn blajen, cinen Re- genshirm aufmachen, die amerikanische Flagge aufziehen und Zei- tungen lesen. Der “einzige wihtige Punft, der noch- auf Lösung wartet, ist : Wie lange “kann ein so gekleideter Mensch im, Wasser aushalten? Der Shwimmanzug wird jedenfalls nicht bei Schiff- brüchen allein seine Verwendung finden. Eine Erforshungsexpedition 3. B. damit ausgerüstet, würde den bhreitesten Strömen troßen können und so eines der größten und furhtbarsten Hindernisse verschwinden sehen. Vielleicht ist das Kostüm auch für- militärishe Zwecke ver-

wird es in Zukunft noch eine bedeutende Rolle spielen. Wie ein Tlegramm aus Paris, 11. April, meldet, hat Ka- pitän Boyton die Meerenge von Calais mit dem von ihm erfundenen Schwimmapparat in einer Zeit von 17 Stunden glücklih durch- \{wommen. ; i Redacteur: §. Prehm. ; Berlint Verlag der Expedition (Kessel). Druck W, Elsner.

Drei Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage),

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

in, Montag, den 12. April

1875.

2 S5. A A L Ll T E O

3 Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl, Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten-Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Prenßishen Staats-Anzeigers: . Berlin, 8, w. Wilhelm-Straße Nr. 32,

1, Steckbriefe und Unteranctungs-Sachen, 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u, 8, Ww, von öffentlichen Papieren,

Oeffentlicher Anzeiger.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6, Verschiedene Bekanntmachungen,

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9: Familien-Nachrichten. | beilage,

Steebriefe und Untersuchungs- Sachen,

Steckbriefs-Erlediguug.. Die unterm 2. Ja- nuar 1874 hinter den Militärpflichtigen, Bauersohu August Heiurich Albert Bölke aus Bornim er- lassene offene Strafvollstreckungs-Requisition ist er- ledigt. Potsdam, den 9. April 1875. Königliches |.

Kreisgericht. I. Abtheilung.

Oeffentliche Borladuug. Nachdem auf Grund der Anklageschrift des ‘Staatsanwalts und Be- \{lusses des unterzeihneten Gerichts die Unter- suchung wider die Geschäftsreisenden Bernhard Klein und Moriß Steiner, früher in Leipzig, jeßt in unbe- kannter Abwesenheit eröffnet worden, weil dieselben im Januar 1875 im Kreise Calbe a. S. unbefugt das Hausirgewerbe betrieben, haben wir zur münd- lichen Verhandlung einen Termin auf den 9, Iuli 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts- stelle, Schloßstraße 1, angeseßt. Die Angeklagten werden hierzu mit der Aufforderung vorgeladen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte dergestalt zeitig vor dem Termine anzu- zeigen, daß sie noch zu demselben gege

t

werden können Erscheinen die Angeklagten zur fe

geseßten Stunde nicht, so wird- gegen dieselben in

contumaciam verfahren werden. « Calbe a. S,, den 25. März 1875. j Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

[2525] Oeffentliche Vorladung.

Der Maler Karl Beez aus Breitenbach, welcher sih wegen Körperverleßung in Untersucbnng befindet, dessen gegenwärtiger Aufenthalt aber unbekannt ift,

wird hiermit öffentlich a in dem ‘auf den 19. August 1875, früh 9 Uhr,

anberaumten Haupiverhandlungstermine zu erscheinen

: te zu wahren, mik, dem Bedeuten, daß auch im Falle seiner Abwesenheit die Verhand- lung vor sich gehen und eventuell erkannt werden

und seine Re

Wird.

Als Beweiszeugen sind angegeben : Franz Müller Hermann Pabst Malwine Lich in Breitenbach. Emma Morgenroth und Karl Bräutigam

Gehren, den 8. April 1875.

Fürsttih Schw. Justiz-Amt. Winter-i. V.

der nothwendi das Urtheil ü

am 31. Mai 1875, verkündet werden.

gen Subhaftation versteigert und soll ber die Ertheilung des Zuschlages am Vormittags 11 Uhr,

en, Auszüge aus der Steuerrolle und Hypothekenschein sind in unserem IIl. Bureau ein-

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite gegen Dritte der Eintragung in aber nicht eingetra- haben, werden der Auss\chlie- ermine anzu-

zur Wirksamkeit

pothekenbuch bedürfende, ealrehte geltend zu ma aufgefordert, dieselben bei Vermeidung

ßung spätestens im Versteigerungs-T

Ueckermünde, den 1. April 1875. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Der Subhastations - Richter.

Ediftalladun

Behufs Todeserklärun Der am 18. April 1825 Amtsgerichts, geborene Schlo Buddemeyer , Sohn der E erm. Heinr. B lisabeth, geb. Borcherding, 29 Jahren nah Amerika ausg dem Jahre 16 er gegeben hat, wird au iesigen Angehörigen, Geseßzes vom 23. Mai 1848, die T \collener betreffend, Genüge geleist dert, d binnen Jahresfrist und \

Donnerstag, den 4. November 1875, ,_ Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgerichte anberaumten Termine

u Söôgeln, hie r Ioseph Friedri heleute Heuermann uddemeyer und Catharine Marie welcher vor reihlich | t j ewandert ist und seit 1899 keinerlei Nachricht über \ich hier- f Antrag seiner nächsten welche den Vorschriften des deserklärung et, aufgefor- pätestens in

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[2454]

7 C N

Berlin-Coblenzer Eiseubahn.

, _ŒEtrecke Nordhausen-Wezlar ) , Die Lieferung von 24 Stück Tunnelrahmen mit circa

111,669 Kgr. Schmiedeeisen uud

3,000 Hartguß soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.

Die Zeichnungen, GewichtsbereGnungen und maß- gebenden Bedingungen können in unserer Bau- Kanzlei - hierselbst eingesehen, auch von da Submis- fions-Formulare auf portofreies Ansuchen und gegen Grstattung- der Kopialien bezogen werden.

Submissions-Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift : ;

«Submission auf die Lieferung von schmiede- S eisernen Tunuelrahmen“ bis \pätestens zu dem Moutag, den 3. Mai 1875, ; Vormittags 11 Uhr, in unserem Verwaltungs-Gebäude hierselb#, Hedde- rihstraße Nr. 99, anstehenden Terraine an uns ein- Usenden; die eingehenden Offerten werden in diesem ermine in Gegenwart dex etwa anwesenden Sub- mittenten ‘erbrochen.

Etwaige später eingehende oder nicht bedingungs-

gemäße Offerten bleiben unberücksitigt.

entweder in

1 Person oder dur einen Beyvollmächtig- ten so gewi

zu melden, als er sonst für todt erklärt ermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll.

Auch ergeht an Alle, des Verschollenen Kunde rung, hiervon lung zu machen.

Endlich wird Todeserklärun tigten des Ve

welche über das Fortleben : geben können, die Aufforde- spätestens in dem Termine Mitthei-

für den Fall der demnäcstigen g etwaigen Erben und Nachfolgeberec- rshollenen aufgegeben, i in dem anstehenden Termine # machen, als sonft bei auf fie keine Rückfsi

re Ansprücße geltend zu Ueberweisung des Vermögens cht genommen werden soll. Malgarten, den 6. Oktober 1874. Königliches Preußisches Amtsgeticht.

ranffurt a. M. tstation S des 9. April 1875. (Io MANJenvanses), önigliche Eisenbahu-Direktion,

Lieferung von eiseruen Baggerprähméèn.

Die nlieferung von zwei eisernen Baggerprähmen mit Klappvorrichtung frei Tönninger Hafen soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Bedingungen, Zeichnung und Anshlagsextrakt liegen in dem Bureau des Unterzeichneten zur Ein- iht aus und können Kopien derselben gegen Er- talling der Kosten bezogen werden.

Aunahmeliebhaber wollen ihre versiegelten und frankirten Offerten mit der Bezeichnung : „Lieferung von Baggerschuten“ versehen, bis zum 30, April cer. dem Unterzeichneten einreichen.

Die Eröffnung der Offerten findet am vorge-

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[2521] ' Die Subhastation des dem Bauer Friedrich

Sell zu Pegelow gehörigen Bauerhofs Baud 1, Blatt 81, Nr. 6 des Grundbuchs von Pegelow ist eingestellt. Die Termine vom 8. und 11. Mai cr. werden aufgehoben. Stargard i, Pom., den 8. April 1875, Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. Freyer.

0252] Subhastations-Patent. Nothwendiger Berkauf Schuldeuhalber.

Das dem Kaufmann Ernst Heinrich Wilhelm Ludwig Maasberg gehörende Wohnhaus Nr. 522 b,

ier, Gasthof zum Engel, Englisher Hof,

rundbuch Band 7 Seite 589, jährlicher Nußztings- werth 756 4, soll den 6. September 1875, Bormittags 11 Uhr, hier an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 20, im Wege der nothwendigen Subhastation E an den Meistbietenden versteigert, und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 9, September 1875, Bormittags 10 Uhr, ebenda verkündet werden.

Auszug aus der Steuerrolle, Taxe und Hypotheken- [Ge sowie die Verkaufsbedingungen und sonstigen

as Grundstück betreffende Nachweisungen sind in unserm Bureau Ill a. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche: Eigenthum oder anderweïte, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypoielenhuc bedürfende , aber nit eingetragene

ealrehte geltend zu machen haben, werden hiermit gufgefornk, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungs-Termin anzumelden.

Mühlhausen i. Th., den 31.. März. 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter. Basse.

[2514] Nothwendiger Verkauf.

Die der Pommerschen Thonwaarenfabrik und arllleWers Liepgarten-Ueckermünde, Aktien-Gesell- haft, zu Berlin gehörigen Realitäten; nämlich a, ie Grundstücke zu Liepgarten nebst ede

verzeihnet im Grundbuche von Liepgarten Bd. IYV. Bl. 73 Nr. 133, þ, der im Grundbuche von Uecker- münde Bd. V. Bl. 464 Nr. 59 verzeihnete Wiesen- plan nebst Ziegelei-Kanal veranlagt zur Grund- steuer bei einem Gesammt-Flächeninhalt von 60 Hektar 2 Ar 90 Qu.-Meter, nah einem Reinertrage von 158,61 Thlr,, zur Gebäudesteuer nah. einem.

Nugzungswerthe von 324 A, sollen S S am 24, Mai 1875, Vormittags 10. Uhr, in Liepgarten auf dem Ziegeleigründstüdcke im Wege

Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

Bekauntmachung.

von 3 Kasernen für das

Die zu dem Neubau Regiment in der Köpnickerstraße

Königliche Elisabeth- erforderlichen

Steinmehz-

sowie die Lieferung der eisernen Träger und von ca. 2000 Tonnen Cement, 9900 Kubikmeter gelös{ten Kalk _ und 12,600 Kubikmeter Mauersand sollen im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, fte Flag 17, einzusehen und versiegelte bis zum Montag, deu 26, d, M,, : ttags 11 Uhr, daselbst einzureichen. Berlin, den 9. April 1875.

it Cto. 93/4.) Königliche Garuison - Verw

Zur Lieferung vou 10 ein Submissions-Termin 15, April 1875, Bormittags seitigen Bureau große Scharm

000 Kgr. Schwefel ist Donnerstag , den 10 Uhr, im dies- acergafse Nr. 5

le Lieferungsbedingungen liegen daselbst ‘aus und werden auf Wuns ch auswärts gegen Ko- pialien abscriftlich mitgetheilt.

Versiegelte Offerten mit der Aufschrift : gabe zur Lieferung von Schwefel“ Terminsstunde hierher zu reichen.

Den Konkarrenten bleibt es dem Termin persönlich zu erschein Danzig, den 1. April 1875. Artillerie-Depot.

find bis zur anheimgesteilt, in

: d V O gs perftetung eines een T ; uppens au n nhausen i Submission. DN ahnhof Sachsenhausen foll in von circa 1600 Kubikmeter e DBruchsteine zum Bau des Ge- für ein Kollegialgericht zu Münster soll Submission verdungen werden. nder Aufschrift versehen pril a, 0, Mittags 12 Ihr, urèau des neuen Kreisgerichts-Ge- fängnifses einzureihen. Die Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht aus, auch können solche gegen j Erstattung -der Kopialien. durch den Baumeister | - E. Kersten hierselbsk bezogen werden... fter, den 8, April 1875. ry Dex Baurath,

Die Anlieferun Ibbenbürener \chäftshauses im Wege der

Offerten mit entfpreche find frei bis zum 19, Uhr, im Bau

im Bureau der Eisenbabn-Baumeisterei IV., Mühl- bruchstraße Nr. 18, hierselbst anberaumten Sub- missionstermin vergeben werden.

versiegelt und portofrei mit der Auf Sons - Offerte auf Herstellung eines

au : bis zur festgeseßten Terminsstunde an den Unter- zeichnêten einreichen,

nannten Tage, Vormittags 10 Uhr, im Gegen- wart etwa erschienener Submittenten hierselbst statt. Tönning, den 9. April 1875. Der Königliche Kreisbaumeister, v. Wickede.

[2466] Vekauntmachung. Die Anlieferung von i 67 Kubikmeter Sandstein oder Dolomit- quadern, 1800 Kubikmeter lagerhaften Bruchsteinen, 922 Tausend Backsteinen und 48 Tausend Verblendziegeln für die Ao zu Göttingen soll am Freitag, den 30. April c., Vormittags 11 Uhr, in e Büreau hierseibst öffentlih verdungen werden. -

Die schriftlichen Offerten, welche si auf jede ein- elne Lieferung beziehen können, sind versiegelt, porto- La und mit der Aufschrift:

1m tou auf Materialien-Lieferung für

die Lokomotivshuppen zu Göttingen“ Bren bis zum genannten Termine an uns einzu- reichen.

Die Bedingungen liegen im Büreau des Bau- meisters Janssen zu Göttingen und auf den Bähn- höôfen Hildesheim, Elze, Salzderhelden-Einbeck, Nortbeim, Arenshausen und Münden bei deu Stationsyorstehern zur Einsicht aus und werden von dem Büreauvorsteher der unterzeichneten Kommission gegen Erstattung der Kopialien verabfolgt.:

Cassel, den 2. April 1875.

Königliche Eisenbahn-Kommission der Hannoverschen Staat sbahu,

(Pes Königliche Fraukfurt - Bebraer Eisenbahn.

[2511]

E28

E

Die Ausführung der sämmtlichen Bauarbeiten

Sounabend, den 17. April cr., Vormittags 11 Uhr

Qualifizirte Unternehmer wollen T ade Offerten rift:

okomotivschuppens auf Bahnhof Sachsen- en“

Inserate aehmen an: die autorifirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a.M., Halle a.S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigeu größeren Annoucen-Bureaus, S

sind in meinem Bureau zur Einficht ausgelegt, au können die Bedingungen gegen Eci s D pialgebühren von mir bezogen werden. Sachseuhausen, deu 7. April 1875. Der Eisenbahn-Baumeister.

Eggert.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

L495N) Preußische

Central-Bodencredit - Actiengesellschaft. Depot-Geschäft. * Als Depots werden angenommen baare Einlagen __ und Effecten.

Die baaren Einlagen sind entweder unverzinslich,

ederzeit rückzahlbar, so daß darüber mittelst. hecks verfügt werden kann, oder verzinslich und __ gegea Kündigung rückzahlbar.

Für Depositengelder, deren Rückzahlung" mit Kündi- gung bedungen wird, erhält der Conto-Jnhaber" bis auf Weiteres:

bei bedungener 3tägiger Kündigung 2 % pro anno, u L Imonatlidér „53% {s Depouirte Effecten werden zu jederzeitiger Ver- fügung gehalten; die Depotscheine werden auf _ den Namen des Deponenten ausgestellt. Die Projpekte können an der Gesellschafts - Kafse, uter den Linden 34, in Empfang genoms- men werden. Verlin, den 25. März 1875. Die Direction, v. Philipsborn. Bossart. Herrmann.

[4 Deutsche Hypothekeubank.

z (Afktiengesellschaft.) Bei der am 8. Dezember v. J. in Gegenwart eines Notars stattgefundenen Verloosung unserer fünfprozentigen Hypothekenbriefe 111. Serie sind: folgende Nummern: i Littr, A. 3000 & Nr. 91. i e B. 600 , y 753,768, 934, 978,979, 1009, 1120, 1129, 1591; 1637, 1723, 1883, 1885. e C. 800, #7449, 624 613, 753,862 1119, 1681, 1731, 1892, 2473. x D 200, 24,60, 199, 289, 974 292

gezogen worden. Die Einlösung der gezogenen

Hypothekenbriefe erfolgt vom 1. Iuli d. I ab ge-

gen Rückgabe der Stücke mit Talons und der noch

nicht fälligen Coupons pari an unserer Gesell-

schaftskasse Unter deu Linden Nr. 33. Mit dem 1. Juli 1875 hört die Verzinsung- auf. Berlin, den 10. April 1875. i

Die Direktion,

Preußische Natioual-Versicheruugs- [2518] Gesellschaft in Stettin.

Auf die Aktien der Preußischen National-Versiches rungs-Gesellschaft werden für das Jahr 1874 57 Mark Dividende auf jede Aktie vertheilt, welcher Betrag gegen Anus- händigung des Coupons Nr. 30 mit beigefügtem Nummernverzeihnisse erhoben werden kann und zwar : vom 12. Aprik cer. ab ) in Stettin bei unserer Geschäftskasse, Gr. Oderstr. Nr. 7, und: außerhalb bei unseren sämmtlichen Ge- neral-Agenten. : Stettin, den 10. April 1875.

Die Direktion.

Noehmer, Lippert.

[2916] Magdeburger Lebens-Versicherungs-Gesellschaft.

Die nach den Bestimmungen unseres revidirten - Statuts für das Jahr 1874 festgeseßte Dividende

ift mit 18 Mark = 6 %

(uf 100 Thaler“ Einshuß) i i gegen Einlieferung des Dividendenscheins Serie I. ir. 8 bei unserer Gesellschafts - Kasse, Alte Markt Nr. 17 voin 12. d. Mts. ab in Empfang zu nehmen. : agdeburg, den 10. April 1875,

Magdeburger

Lebens: Bersicherungs Gesellschaft. WW,. C, Schmidt. C. Listemann.

Mit Bezug auf obige Annonce jeigen wir erges benst an, daß die Dividendenscheine Serie 11. Nr. 8 von heute-ab in unserm Bureau Unter den Lin- den Nr. 58 in den Stunden von 9—1 Uhr Vor- mittags und von 3—6 Uhr Nachmittags bis Ende April c. eingelöst werden.

Vom. 1, Mai cr. ab werden die Dividendenscheine tue s bei der Gesellschafts-Kasse. in Magdeburg eingelöst. k erlin, den 12. April 1875, ;

Die SubsDirektiou

Die maßgebenden Zeichnungen und Bedingungen

der Magdeburger Lebens-Bersicheruugs«" } N A E M, Lie M ler ®

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