1875 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Apr 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Nichtamtlihes. - Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 17. April. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General à la suite von Werder und nahmen den Vortrag des Generals von Al- bedyll entgegen. Vor dem Diner empfingen Se. Majestät den Reichskanzler Fürsten von Bismar ck. . :

Abends um 12 Uhr treten Se. Majestät der Kaiser und König in Begleitung des General-Adjutanten Grafen von der B und der Flügel - Adjutanten Graf Lehndor ff, Fürst Rad- ziwill und Graf Arnim, vom Potsdamer Bahnhof aus, die Reise nah Wiesbaden an.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin war ge- ftern Abend in dem Konzert, das in der Singakademie ftatt- fand, anwesend und besihtigte heute die Ausstellung der Gesell- schaft der Gartenfreunde Berlins im Kriegs-Ministerium.

Jhre Kaiserlihen und Königlihen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sind gestern in Verona eingetroffen. Höchstdieselben wurden bei der Ankunft vom Präfekten empfangen und von der Bevölkerung, die \fih sehr zahlreih eingefunden hatte, auf das Freundlichste begrüßt.

In der heutigen (17.) Sißung des Herrenhauses, welhe der Präsident Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode um 11 Uhr 25 Minuten eröffnete, und welcher der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums Finanz - Minister Camphausen, die Staats-Minister Dr. Leonhardt und Dr. Falk, sowie mehrere Regierungs - Kommissarien beiwohnten, wurde zunächst be- schloffen, die aus dem Hause der Abgeordneten zu er- wartende Provinzialordnung einer besonderen Kommission von 20 Mitgliedern und dieser auch die später ein- gehenden Geseße, das Dotationsgesez und das Geseß über die Einrihtung der Verwaltungs - Gerichtshöfe zu über- weisen. Die Kommission wurde sofort nach Beendigung der heutigen Sißung gewählt. Sodann wurde, nach- dem der Referent Graf zur Lippe das Geseh, betref- fend die Wiederherstellung der Grundbüher des Grund- buh- Amtes Siickhausen zur Annahme empfohlen , die- sem Antrage vom Hause ohne jede Diskusfion entsprochen.

Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war die zweite Berathung über den Geseßentwurf, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bis- thümer und Geistlihen. Ein Antrag des Baron v. Senfft- Pilsah, das -Gesey an eine besondere Kommission zur Vor- berathung zu überweisen, wurde als nah der Geschäftsordnung unzulässig abgelehnt. Bei der General - Diskussion \prachen die Herren Freiherr v. Landsberg - Ofsenbeck, Baron von Senfft-Pilsah gegen und Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode für die Vorlage, worauf die Generaldiskussion ges{hlo}sen wurde. In der Spezialdiskussion ergriffen zu §. 1 das Wort Herr vom Rath für und Graf Brühl gegen è ie Vorlage. Die Rede des leßteren gab zu einer Reihe von persönlichen Bemerkungen der Herren Graf Bochholt, vom Rath, Graf Udo Stolberg Veran- laffung, auf die vom Grafen Brühl erwidert wurde. Dann wur- den §. 1 und demnächst auch die §8. 2—5, lehtere ohne Diskussion nah den Beschlüssen der zweiten Lesung in der vom Abgeord- netenhause beschlossenen Fassung angenommen... Dasselbe ges{hah nach einer kurzen Erklärung des Grafen Hompesch mit §, 6, und ebenso wurden die §8. 7—16, sowie Titel und Eingang des Gescßes ohne weitere Diskussion angenommen. Die Peti- tionen, welche zu diesem Geseß eingegangen, wurden durch diesen Beschluß als erledigtFerahtet, und ward hierauf die Sizung um Uhr geshlossen. Nächste Sitzung unbestimmt.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die Aufhebung der A rtik el 15, 16 und 18 der Verfassungsurkunde fort- geseßt und zwar ergriff, -nahdem der Abg. Richter (Sanger- hausen) seine Rede für die Vorlage beendet, der Präfident des Staats-Ministeriums Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort, um unter dem lebhaftesten Beifall des Hauses diese neue Maßregel zu begründen. (S. unter Landtagsangelegenheiten). Ein Gleiches that auch der Staats-Minifter Dr. Falk. Der Abg. Freiherr von Schorlemer-Alst erklärte fh dann in den bekann- ten Redewendungen über Verfolgung der Kirche u. \. w. gegen das Gesey und warf dem Reichskanzler vor, derselbe hätte früher durch den Papft einen Einfluß auf das Centrum aus- üben wollen. . Der Reichskanzler Fürst von Bismarck ergriff hierauf zu seiner Widerlegung nochmals das Wort (S. unter Landtagsangelegenheiten). Nachdem dann noch der Abg. Dr. Virhow für die Vorlage gesprochen, wurde die erste Be- rathung ges{chlo}en, und sofort in die zweite eingetreten. In derselben wurde der einzige Paragraph des Geseßes mit großer Majorität unter Streihung des legten Saßes, die vom Abg. Dr. Virhow beantragt war, in folgender Fassung ange- nommen :

„Die Art. 15, 16 und 18 der Verfassungsurkunde vom 31. Ja- nuar 1850 find aufgehoben.“

Schluß 41/, Uhr.

In der heutigen (47.) Sißung des Abgeordneten - hauses, welher am Ministertisch der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungs-Kommissarien beiwohnten, erledigte das Haus zunächst in. dritter Be- rathung die Geseßentwürfe, betreffend die Gebühren der Anwälte und Advokaten; betreffend die Gebühren. der Advokaten, Notarien, Skribenten und Wechsel - Notarien im Bezirk des Appellationsgerihts zu Frankfurt a. M., und betreffend die Erhöhung der Gebühren der Gerihtsvollzieher im Bezirk des Appellationsgerihtshofes zu Cöln. Dann trat das Haus in die dritte Berathung des Entwurfs einer Pro- vinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Swhlefien und Sachsen ein. Der Abg. Berger erklärte fich gegen das Geseß, wie es aus der zweiten Lesung hervorgegangen ift. Der Abg. Miquel bat dagegen um Annahme des Geseßentwurfs; man könne allerdings manche Punkte finden, die dem einen oder dem anderen nit gefielen; aber deshalb eine so segensreihe Reform zu verwerfen, sei im politishen Interesse niht wohl angezeigt. Bei Schluß des Blattes \prah der Abg. Freiherr von Heereman gegen die Vorlage.

_— In der Woche vom 28. März bis 3. April 1875 find eprägt worden an Goldmünzen: Mark Doppel- fronen, 2,022,640 Mark Kronen; an Silbermünzen: Mark 5-Markstücke, 1,522,986 Mark 1-Markstücke, 184,914 Mark Pf. 20 - Pfennigstücke, 67,601 Mark 30 Pf. 10 - Pfennig- stückde, 66,942 Mark 80 Pf. 5-Vfennigstücke; an Kupfer- münzen: 29,039 Mark 60 Pf. 2- Pfennigstücke, 26,744

Mark 83 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 884,540,800 Mark Doppelkronen, 245,751,770 Mark Kronen; an Silbermünzen: 19,254,435 Mark 5-Mark- ftüde, 45,846,130 Mark 1-Markftücke, 12,640,307 Mark Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 6,339 098 Mark 80 Pf. 10-Pfennigstücke, 2,864,916 Mark 10 Pf. 5 - Pfennigstüke; an Kupfermünzen : 2,376,783 Mark 22 Pf. 2-Pfennigstüde, 1,036,782 Mark 34 Pf. 1-Pfennigftücke. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen : 884,540,800 Mark Doppelkronen, 247,774,410 Mark Kronen; an Silbermünzen: 19,254,435 Mark 5-Mark- ftüde, 47,369,116 Mark 1-Markstücke, 12,825,221 Mark 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen : 6,406,700 Mark 10 Pf. 10-Pfen- nigstücke, 2,931,858 Mark 90 Pf. 5-Pfennigstüke; an Kupfer- münzen: 2,405,822 Mark 82 Pf. 2-Pfennigstücke, 1,063,527 Mark 17 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtausprägung: ezn Goldmünzen : 1,132,315,210 Mark; an Silbermünzen: 79,448,772 Mark; an Nickelmünzen: 9,338,559 Mark Pf.; an Kupfermünzen: 3,469,349 Mark 99 Pf.

Das Centralblatt für das Deutshe Reih veröffentlicht ein Erkenntniß des Reihs-Ober-Handelsgerihts, betreffend den Erwerb, die Natur und den Verluft der deutschen ae A (Hiogo), auf welches wir hier ver- weisen.

Der Königlich preußishen Post - Steuerexpedition zu Cöln ift die unbeshränkte Befugniß zur Ausfertigung von Be- gleitsheinen I. über die mit der Post vom Auslande eingegan- genen Kolli beigelegt worden.

Dem Königlih \ächsishen Unter-Steueramte zu Großen- hain if die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über wollene Waaren beigelegt worden.

S. M. Knbt. „Delphin * ift am 15. d. Mts. in Kiel in Dienst gestellt.

Bayern. München, 15. April. In einer heut abgehalte- nen Sizung des Staatsraths wurde der neu ernannte Staatsrath und Kriegs-Minister, General-Lieutenant v. Mail- linger, eingeführt und beeidigt, und gelangte dann der Landtags- abschied zur Berathung. Am 14. ift der Herzog Friedrich von Augustenburg mit Gemahlin hier angekommen und hat nach kurzem Verweilen im Bahnhofe die Reise nach Italien fortgeseßt. Der Magistrat hat beshchlossen, daß für den vollständigen Ausbau des neuen Rathhauses noch 301,540 Fl. ver- wendet werden follen. Den größeren Theil der genannten Summe nimmt die Herfiellung der beiden Sißungssäle, die sch noch im Rohzuftande befinden, in Anspruch und die Einrihtung der Bürgermeister und Referentenzimmer.

16. April. (W. T. B.) Die Session des Land- tages iff soeben durch Prinz Luitpold im Auftrage des Königs ge\chlo#\\en worden. In dem verlesenen Landtags- abschied wird sämmtlichen vereinbarten Geseßzen die Königliche Sanktion ertheilt und gleichzeitig für alle im Laufe der Session argenommenen Anträge und ausgesprohenen Wünsche Genehmi- gung zugesagt. Der König spricht ferner dem Landtage Dank und Anerkennung dafür aus, daß auch für die Förderung des geistigen Lebens des Volkes Sorge getragen sei; mit lebhaftem Bedauern wird der Ablehnung des Gesezes über die Rechts- verhältnisse der Militärbeamten gedaht. Der Landtagsabs\chied \{hließt, indem die Hoffnung ausgesprochen wird, däß auch die künftige Landtagsvertretung **m Könige treu zur Seite stehen ri für das Wohl. BayernF und dos Gedeihen des Deutschen Reiches. ia

Sessen. Darmstadt, 15. April. Gestern fand zwischen den Geseßgebungs-Ausschüssen der beiden Kammern eine gemein-

\haftlihe Sitzung ftatt, um über die Behandlung des in dex“

lezten Tagen an die Stände gelangten Gesezentwurfs über die Ausführung des Reichs-Jwmpfgesetßes zu berathen. Dem Vernehmen des „Fr. I.“ nah boten fich keine erheblihen An- stände und die Berichterstattung von beiden Ausshüfsen steht in nächster Ausficht. Vom Geseßzgebungs-Aus\huß der Zweiten Kammer waren nur drei Mitglieder erschienen. Im Laufe dieses Sommers finden durch den Großen Generalstab top o- graphishe Aufnahmen in der Provinz Starkenburg ftatt.

Das Gesetz über den Mißbrauch der geistlihen Amtsgewalt wird, der „K. 3.* zufolge, demnächst in folgender Geftalt zur Veröffentlihung gelangen :

Art. 1. Beschwerden über Mißbrauch der geistlichen Amiegewalt fönnen jederzeit bei Uns oder bei Unseren Verwaltungsbehörden an- gebrackcht werden. Erscheint eine Beschwerde, nah stattgehabter Er- mittelung des Sachverhalts begründet, worüber Unser Gesammt- Ministerium auf Antrag des Ministeriums des Innern zu entscheiden hat, so wird zur Abstellung derselben das Erforderliche im Verwal- tungêwege angeordnet, wegen etwaiger Bestrafung des gesehenen Amtsmißbrauchs aber die Sache dem zuständigen Gericht übergeben. Gegen einen Mißbrauch geistlißher Amtsgewalt können Unsere Be- hôrden auch von Amts wegen einschreiten , sobald ein öffentliches In- teresse dies erheischt. Art. 2. Ein Mißbrauch der geistliGen Amts- gewait liegt insbesondere dann vor, wenn die nachfolgenden Bestim- mungen über die Grenzen des Strafrehts der Kirchen- und Religions- geineinshaften verleßt werden. Art. 3. Keine Kirhe oder Reli- gionêgemeinschaft ift abgesehen von den nach Art. 5—s8 zu- lässigen Dieziplinarstrafen befugt, andere Straf- oder Zuctmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden als solche, welche dem rein re- ligiösen Gebiete angehören oder dic Entziehung eines innerhalb der Kirche oder Reiigionsgemeinshaft wirkenden Rechts oder die Aus- \{chließuna aus der Kirche oder Religionsgemeinschaft betreffen. Art. 4. Die Verhängung der na Art. 3 zulässigen Straf- und Zuchtmittel darf nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Eine auf die Gemeinde- glieder beschränkte Mittheilung ift nicht ausgeschlossen. Die Voll- ziehung oder Verkündigung derartiger Straf- oder Zuchtmittel darf auch nicht in einer beshimpfenden Weise erfolgen. Art. 5. Die kfirhlihe Disziplinargewalt über Kirchendiener darf nur ven deutschen ki:chlichen Behörden au: eeûbt werden. Kirhliche Diszipli- narftrafen, welche gegen die Freiheit oder das Vermögen gerichtet sind, dürfen nur nah Anhörung des Beschuldigten verhängt werden. Der Entfernung aus dem Ami (Entlassung, Verseßung, Suspension, unfreiwillige Emeritirung 2c.) muß ein georduetes prozessualisches Ver- fahren vorausgehen. Jn allen diesen Fällen ift die Entscheidung \hriftlich unter Angabe der Gründe zu erlassen. Art. 6. Die körperlide Züchtigung ift als kirchliche Disziplinarstrafe oder Zucht- mittel unzulässig. Disziplinarftrafen an Geld dürfen den Betrag von 90 Æ oder, wenn das einmonatliche Amts-Einkommen höher ift, den Betrag des leßteren niht übersteigen. Eine auf Freiheits-Ent- ziehung gerihtete Disziplinarstrafe darf nur in der Verweifung in eine geistliche Strafanstalt bestehen. Die Verweisung darf die Dauer von drei Monaten nicht übersteigen, und die Vollstreckung wider dén Willen des Betroffenen weder begounen noch fortgeseßt werden. Die Verweisung in eine außerdeutshe Strafanstalt ist unzulässig. Art. 7. Geisftlihe Strafanstalten, welwe im Großherzogthum errihtet find oder werden, find der Staatsaufficht unterworfen. Jhre Hausordnung ist Unserem Ministerium des Junern zur Genehmigung einzureichen. Das Minifterium des Innern is befugt, Visitationen der geistlichen

Strafanstalten anzuordnen und von ihren Einrichtungen Kennt- | | niß zu nehmen. Von der : hat der

Aufnahme eines Kirchendieners

Vorstcher der Anstalt binnen

| Nuntien des Oberhauses entgegen.

34 Stunden der !

zuständigen Polizeibehörde Anzeige zu machen. Jm Falle fortgeseßten Ungehorsams gegenüber den Vorschriften der Art. 7 und 8 kann die Sw@ließung der Anjtält durch das Großherzogliche Ministerium des Innern verfügt werden. Art. 8. Von jeder kirhlihen Disziplinarent- scheidung, welche auf eine Geldstrafe von mehr als 60 , auf Ver- weisung in eine geistliche Strafanstalt für mehr als 14 Tage oder Entfernung aus dem Amte lautet, ift Unserem Ministerium des ÎIn- nern, gleihzeitig mit der Zustellung an den Betroffenen, Anzeige zu machen. Die Anzeige muß die Entscheidungsgründe enthalten. Art. 9. Die nah Art. 3 bi3 8 zulässigen Straf- und Zuchtmittel dürfen nicht hei pad verhängt, verkündet oder vollzogen werden: 1} wegen Vor- nahme einer Handlung, zu welcher die Staatêgeseße oder die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Anordnungen ver- pflichten; 2) wegen Unterlassung einer Handlung, welche die Staats- geseße oder die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit erlaffenen Anordnungen verbieten; 3) wegen Ausübung oder Nicht- ausübung ösffentliher Stimmrechte; 4) wegen einer Beschwerde über Mißbrauch der geistlichen Amisgewalt; 5) um einea Beamten zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu bestimmen. Art. 10. Eine von der oberen kirchlichen Behörde im Disziplinar- wege oder sonst wider den Willen des Betheiligten verfügte Ent- fernung aus dem firchlichen Amte (Entlassung, Verseßung, Suspension, unfreiwillige Emeritirung 2c.) bewirkt den Verlust des mit der Stelle verbundenen Amtseinkommens nur unter der Bedinguag, daß Unser Minifterium des Jnnern nah Prüfung der von der oberen kirchlichen Behörde vorzulegenden Akten anerkennt, daß 1) das nach Art. 5 erforderlihe prozessualishe Verfahren stattgefunden hat, und 2) die getroffene Maßregel weder Geseßze des Staates noch allgemeine Rechtsgrundsäße verleßt. Art. 11. Kein Geistlicher darf sffenilide Vort:äge in einer Kirche oder in einem anderen, zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte dazu anwenden, um aus Anlaß öffentlicher, nicht rein firchlicher Wahlen auf die Wakhlberechtigten in einer bestimmten Parteirihtung einzuwirken. Act. 12. Geistliche, Diener, Beamte oder Beauftragte einer Kirche oder Religionêgemeinschaft, welhe den zur Abstellung einer Beschwerde über kirchlichen Amtêmißbrauch, oder den fonftigen, in Bezug auf ihr Amt oder ihre geistlihen Amtsverrihtungen von Unseren Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anord- nungea nicht Folge leisten oder den Vorschriften in Art. 3—9 und: 11 dieses Gesetzes zuwider handeln, werden mit Geldstrafen bis zu 600.46 oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu cinem Jahre und in Wiederholungs- fällen mit Geldstrafen bis zu 1500 ( oder mit Gefängniß bis zu 2 Jahren bestraft. Zuwiderhandlung-n gegen die Vorschriften des Art. 5 des Gesetzes, die rechtliche Stellung der Kirhen und Religionsgemein- schaften im Staate, werden in gleiher Weise bestraft. Art. 13. Kirchen- diener, welche die auf. ihr Amt oder ihre geistlihen Amtsverrichtungen bezügl hen Vorschriften der Staatsgejeße oder die in dieser Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anord- nungen fo {wer verleßen, daß ihr Verbleiben im Amte mit der öffent- lihen Ordnung unverträglich erscheint, können aùf Antrag der Staats- behörde durch Urtheil des Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten (Art. 23) aus ihrem Amte entlassen werden. Eine solche Verleßung liegt insbesondere dann vor, wenn neben einer wiederholten, mit Wissen und Willen begangenen Verleßung der Vorschriften der Staatsgeseße oder der in deren Vollzug innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der O brigfeit aus dem Verhalten des Beschuldigten hervorgeht, daß er im Falle des Verbleibens im Amte sein den Staatsgeseßen und obrigfeitlihen Anordnungen zuwiderlaufendes Verfahren fortzuseßen gewillt sei. Eben fo können Kirchendiener, weiche in Ausübung ihres Amts zum Ungehorsam gegen Staatsgeseße oder gegen von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffene Anordnungen auf- fordern, auf Antrag der Staatsbehörde durch Urtheil des Gerichtshofs für firchliche Angelegenhe-iten aus ihrem Amte entlassen werden. Art. 14. Die B-\chlußfassung darüber, ob der Antrag auf Entlassung bei Gericht gestellt werden foll, steht Unserem Gesammt-Ministerium zu. Art. 15. In dem von Unserem Ministerium des Jnnern zu ftellenden An- {rage sind die Thatsachen, auf welche er sih ffüßt, möglichs genau anzugeben. Art.-16 und 17 handeln von der Voruntersuchung und ihren Folgen. Art. 13—22 von dem Verfabren vor dem Gerichtshofe für firdlihe Angelegenheiten und harmoniren der Hauptsache nah mit der preußischen Gesetzgebung. Art. 23 beruft dagegen, abweichend von dieser Gesetzgebung, das „oberste Landesgericht“ als „Gerichtshof für kfirlihe Angelegenheiten* zur Entscheidung über Amtsentlafsungen der Geiftlichen, weldes seine Erkenntnisse in Gegenwart von wenig- stens Z seiner Mitglieder erläßt. Art. 24 regulirt namentlich das Rechtsmittel des Einspruhs für den Fall unverschuldeter Verhinderung am Erscheinen im Vaechandlungstermine.

Sachsen - Weimar - Eisenach. Eisenach, 15. April. Gestern wurde vor dem hiefigen Appellationsgeriht der Prozeß gegen den sozialdemokratishen Agitator Shuhmachergesell Giffey wegen öffentliher verleumderisher Beleidigung von Behörden und Beamten und wegen Shmähung obrigkeitliher Anordnungen auf eingewendete Berufung Giffey's sowohl als der Staais- anmwaltschaft in zweiter Instanz verhandelt und Giffey hierbei zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt. Das erstinstanzlihe Erkennt- niß lautet auf 6 Monate Gefängniß.

Oldenburg. Seitens des Bureaus des Großen General- ftabes für die Landestriangulation werden in diesem Jahre trigonometrisheFeldarbeiten im Fürstenthum Lübeck zur Ausführung kommen und find die Verwaltungsbehörden

des Fürstenthums angewiesen, dem Bureau bei den vorzuneh-

menden Arbeiten die erforderlihe Unterstüßung zu gewähren mit der Weisung, daß rücksihtlich der den kommandirten Beamten zu gewährenden Leistungen die Bestimmungen über die Natural- verpflegung der Truppen im Frieden zur Anwendung kommen

sollen. Sachsen-Meiningeun-Hildburghausen. Meiningen,

14. April. Die Vorsynode wird am 20. Juni eröffnet werden.

Desterreich-Ungarn. Wien, 16. April. Der Kaiser, welcher am 15. d. M., wie bereits gemeldet, in Sebenico ein- getroffen ist, hatte auf der Fahrt dorthin auch auch Zaravecchia, die Insel Mortera, die Gemeinde Stretto und das dur seine

Morallenfisherei bekannte Zlarin besucht.

JInnsbruck, 13. April. Im Landtage brachten die Abgg. Monsignore Greutner und Konsorten den Antrag ein, im Wege der Landesgesezgebung und insbesondere durch Auf- nahme einer entsprehendea Bestimmung in der Gemeindewahl- ordnung den Kaplänen, Kooperatoren, Hülfspriestern, Koadju- toren, die mit Ordinariatsdekret für den Seelsorgedienst in einer Gemeinde angestellt find, das ‘aktive nnd passive Wahlrecht in dieser Gemeinde zuzuerkennen. Dieser Antrag wird auf eine der nächsten Tagesordnungen geseßt werden.

Pest, 15. April. Das Abgeordnetenhaus nahm Der Minister des Innern überreihie den Bericht der Enquête-Kommisfion über die Ver- waltungsreform.

Nizderlande. Haag, 13. April. Der König und die Königin find von ihrem einwöhigen Besuche der Haupt- stadt Amsterdam gestern Nachmittag hier wieder angekommen. General-Lieutenant Whitton is auf sein Ansuchen und unter Dankbezeugung für die von ihm geleisteten Dienste von der Stelle als Kommandant des Heeres in Niederlän- disch-Indien enthoben und zu seinem Nachfolger auf diesem

; Posten der Gener:l-Major bei dem indishen Heere, de Neve,

ernannt worden. Wie verlautet, ist die Version, daß mit dem

§eneral Verspijck Unterhandlungen angeknüpft gewesen wären, R welche seine Rückehr nach Batavia behufs Uebernahme dieses Kommandos zum Zwecke gehabt hätten, niht begründet.

Belgien. Brüssel, 16. April. (W. T. B.) In der heu- tigen Sizung der Deputirtenkammer beantwortete der Mi- nister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf d’'Aspremont- 0ynden, die Interpellation des Deputirten Dumortier über den jüngsten Notenwehsel zwischen der deutshen und helgishen Regierung. Der Minister verlas zunächst die zwischen heiden Regierungen ausgetaushten Noten, deren Inhalt mit den darüber bereits - bekannt gewordenen Mittheilungen vollständig übereinstimmt. Darauf gab derselbe folgende Erklärung ab: In unserer Antwort legten wir Gewicht darauf, den That- bestand durchaus aufrihtig wieder festzustellen, ohne daß eine der fremden Mächte dabei hätte interveniren können. Die Kammer is} jezt in der Lage, den Charakter und den Ge- genstand des Zwischenfallés erkennen zu können. Ich beabsich- tigte, mih über beide des Weiteren heute zu äußern, n:uß jedo hiervon Abstand nehmen, da wir erst gestern Abend die Antwort der deutshen Regiekung auf unsere Note vom 26. Fe- bruar d. I. erhalten haben. Der Minister erklärte wei- jer, die Regierung werde diese neue Mittheilung gewis}sen- haft in Erwägung ziehen und der Deputirtenkammer ihre Antwort auf die neueste deutshe Depesche unmittelbar, nahdem dieselbe nah Berlin abgegangen, zur Kenntnißnahme zugäng- lich mahen. Die Regierung müsse unter diesen Umständen ihre Erklärungen einige Zeit verschieben ; {hon heute könne jedoch mitgetheilt werden, daß in dem vom 15. d. datirten deutschen Aktenstücke neue Thatsachen niht zur Sprache gebraht, sondern nur weitere Erörterungen über Prinzipien des internationalen Rehts gegeben werden, welhe bei dem vorliegenden Gegenstande in Frage kommen. Auch könne der Minister der Kammer Mit- theilung von folgendem Passus des mehrgedachten Schriftstücks machen: „Die belgische Regierung werde \icherlih gern die Gelegenheit ergreifen, gewisse an den Tag getretene Anschauungen als grund- los hinzustellen, welche Deutschland die Absicht unterstellen, der Frei- heit der belgischen Presse zu nahe zu treten.“ Unabhängig von der Ueberreihung des diplomatischen Schriftstücks seien bei dieser Gelegenheit auch noch mündlihe Erörterungen in freundschaft- lihster Weise ausgetauscht. Die Regierung lehne ihre Verant- wortlihkeit in keiner Weise ab, aber fie glaube, daß eine sofor- tige Debatte nicht opportun sei. Die Kammer werde gewiß der- selben Ansicht sein, daß es \sich empfehle, der Regierung die nôthige Zeit zu lassen, um die Erwägungen, welche Deutschland ihr soeben unterbreitet habe, in ernftlihe Ueberlegung zu ziehen und anf dieselben eine reiflih erwogene Antwort zu ertheilen. Der Minister \{chloß seine Rede mit folgenden Worten: Ih habe wohl nicht nöthig hinzuzufügen, daß wir den festen Willen haben, nah wie vor alle unsere internationalen Verpflihtunugen zu er- füllen und daß es unfer aufrihtigster Wunsch is, unsere guten Beziehungen mit Deutschland zu erhalten und zu befestigen. Eine überflüssige Mühe würde ich mir jedenfalls nehmen, wenn ih die Vorstellungen, welche ih bei früheren Gelegenheiten an den Patriotismus aller Parteien gerihtet habe, nochmals wieder- holen wollte.“ Der Interpellant erhält darauf das Wort, spricht dem Minister seinen Dank für die erhaltenen Aufklärungen und [für die Art und Weise aus, in welcher die Regierung die Rechte Belgiens aufrecht erhalten habe, und erklärt fich mit der Ver- tagung der Debatte über die Interpellation einverstanden. Die Angelegenheit ist damit erledigt und tritt darauf die Kammer in die Tagesordnung ein.

Frankreich. Paris, 16. April. (W. T. B.) Der „Agence Havas* geht bezüglich der Ausführun g des von der National- versammlung am 13. März beshlossenen Cadresgeseßes regie- rungsseitig ein Communiqué zu, welhes die Bedeutung des ge- nannten Gesetzes dahin auszulegen versucht, daß thatsächlih zukünf- tig keine Vermehrung der Cadres eintreten werde. Nach den früheren Bestimmungen habe das Infanterie-Regiment eine effektive Stärke von 3 Bataillonen zu 6 Compagnien und außerdem 3 Depot- compagnien, also im Ganzen 21 Compagnien gehabt. Na dem neuesten Geseze werde das Regiment allerdings 4 Bataillone zählen, die jedoch aus nur 4 Compagnien bestehen würden. Hierzu die 2 Depotcompagnien gerehnet, ergebe \fich eine Ge- sammtzahl von 18 Compagnien, also Verminderung der Zahl derselben von 3 per Regiment. Außerdem sei die Zahl der Vffiziere per Compagnie nicht verändert worden.

17. April. (W. T. B.) Der „Soir“ erfährt, daß der Justiz-Minister Dufcure wegen der bei Gelegenheit der Grund- fteinlegung der Kirche du sacré coeur am 1. Juni d. I, beab- fihtigten Kundgebungen Vorstellungen erhoben habe.

Spanieæa. Madrid, 17. April. (W. T. B,) Der hie- sige öfterreihishe Gesandte ist nah Paris abgereist. Von einem französishen Schiff ist in der Nähe von Cartha- gena ein von der Mannschaft verlassener Schooner, anschei- nend ein deutshes Schiff, angetroffen worden.

__ Italien. Rom, 16. April. (W. T. B.) Die Depu- tirtenkammer hat den Geseßentwurf, betreffend die Einfüh- rung von Taxen für den Besuch von Museen und Galerien angenommen. Der Justiz - Minister hat einen Geseßentwurf über Errichtung eines oberfien Gerichtshofes in Rom vorgelegt.

_ Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. April. (S. N.) Vom Bankaus\huß des Reichstages wurde der Vorschlag gestellt, daß Fünf-Kronenfiücke in Gold, von der Größe der silbernen Zehn-Oereftücke, ausgemünzt werden sollten. Man hoffte, daß die Münzkonvention kein Hinderniß gegen diese Ausmünzung bieten und daß allenfalls eine Uebereinkunft mit Dänemark und Norwegen über die Annahme der \{chwedishen

| Fünf-Kronenstücke neben der übrigen {chwedischen Münze erzielt

werden würde. Die Angelegenheit kam vor einigen Tagen zur Verhandlung im Reichstage, wo der Vorschlag von der Eren Kammer mit 52 gegen 40 Stimmen angenommen, aber von der Zweiten Kammer mit 123 Stimmen gegen 38 verworfen wurde. In Verbindung hiermit kann erwähnt werden, daß die Reichs- bank jezt eine genügende Anzahl von silbernen 50-Oerestücke aus- gemünzt erhalten hat und daß diese Münze am lehten Montage in Cirkulation geseßt werden sollte.

,— 16. April. (W. T. B.) Der König und die Köni- gin werden, den bisher getroffenen Dispositionen zufolge, am 27. Mai in Berlin eintreffen und dort bis zum Ende des Monats verweilen. Die Königin wird fich alsdann nach Marien- bad begeben. Ueber die weiteren Reisen des Königs ift bis jetzt noh keine definitive Bestimmung getroffen worden. Die Neu - bildung des Ministeriums wird wahrscheinlich am Dienstag

| erfolgen.

Christiania, 16. April. (W. T. B.) Das Storthing hat heute nah dreitägiger Berathung alle Anträge auf Aen-

derung des politishen Stimmrechts mit großer Majori- tät abgelehnt.

Dánemark. Kopenhagen, 11. April. Den „H. N.“ reibt man: In der heutigen Sizung des Folkethings hielt Böjsen eine lange, circa 2stündige Rede, aus welcher man {ließen konnte, daß die Linke ihren Standpunkt in dec Be- festigungsfrage festzuhalten entschlossen ist. Also will fie 30 Mill. Kr. bewilligen, wenn vorher eine extraordinäre Ein- fommen- und Vermögenssteuer von 3 Mill. jährlich vorliegt. Darauf hin wird fie denn wohl au die Weigerung der Be- willigung des Panzerschiffes auf dem ordinären Budget fest- halten und auf Grund derselben die Auflösung veranlassen oder erwarten. Das Kriegsdampf\shiff} „Gejser“, welhes als Wachtschiff an der Westküste von Jütland zum Schuz der In- teressen der dänischen Fischer den Uebergriffen fremder Fischer gegenüber Dienste leisten soll, ist am 12. Morgens, einem Tele- gramm des „Rigzau’'shen Bureaus“ zufolge, bei der Insel Fanò angekommen.

Amerika. New-Orleans, 16. April. (W. T. B.) Die Legislatur von Lousiana hat das zwishen den Republika- nern und den Demokraten abgeschlossene Kompromiß genehmigt und sich dahin geeinigt daß W. P. Kellogg in der Stellung als Gouverneur des Staates verbleibt. In der Legislatur haben die Konservativen die Majorität.

Nr. 16 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich *, herausgegeben im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt : Allgemeine Verwaltungsachen: Verweisung von Autländern aus dem Reichsgebiet. Zoll- und Steuerwesen : Kompetenzen von Steuerstellen; Nachweisung der Einnahmen an Weselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis März 1875. Finanzwesen : Nachweisung über die am 31. März 1875 im Umlaufe beziehungsweise im eigenen Bestande der deutshen Zettelbanken vorhanden gewesenen, sowie auch der nach erfol:ter Eia- lôfung vernichteten Banknoten. Münzwesen: Uebersiht über die Ausprägung von Reichsmünzen ; Hauptübersicht der Ergebnisse der in Ausführung der Münzzeseße vom 4. Dezember 1871 und vom 9. Juli 1873 bis zum 30. Juni 1874, dem Tage der Außer- coursfezung, von Reich9wegen érfolgten Einziehung von Lan- desgoldmünzenz Vergleihung der in den deutshen Bun- desftaaten erfolgtea Ausprägungen und stattgehabten Ein- ziehungen von Landesgoldmünzen. FJustizwesen: Erkenntniß des Reichs-Oberhandelsgerich{s, betr. Erwerb, Natur vnd Verlust der deutschen Schußgenosfsenschaft. Marine und Schiffahrt: Beginn von Schifferprüfungen. Postwesen: Vekanutmachungen, betr. Post- anweisungsverkehr mit Ostindien; Postverbindung mit Konstantinopel. —- Telegraphenwesen: Ermäßigung der Gebühren für Telegramme nah Amerika. Eisenbahnwefea: Ambulante Kontrole über die Ausübung des _Betriebsdienstes bei den Eisenbahnzügen. Konsulat- wesen: Ernennungea 2c. Personal-Veränderungen 2c. : Ernenuungcn bei dem Rechnungshofe.

Die Nr. 16 des „Justiz-Ministerialblatts* für die Preußische Gese8gebung und Rechtspflege, herausgegeLen im Bureau des Justiz-Ministeriums, hat folgenden Inhalt: Erkenntniß des Kö- niglichen Ober-Tribunals vom 18. März 1875: Kirchenbücher, selbst die in lateinischer Sprache geführten, find nicht rein kirchliches Eigen- thum, sondern bilden als bürgerlihe Standesregister einea Gegen- stand amtlicher Verwahrung. Dasselbe gilt von Kirchensiegeln. Ihre Beiseiteshaffung fällt daher unter den Thatbestand des §. 133 des Strafgesetß?uches.

Vereinswesetr.

In der dritten Sibßung des ersten Delegirtentages der Deutschen Hausfrauen-Vereine stand als erster Gegen- stand die Frage auf der Tagesordnung: „Was vermögen die ver- einigten Hausfrauen zur Heranbilèung tüchtiger Dienstboten zu thun ?* Frau Arnous referirte über diese Frage, welhe nach längeren Debatten die Versammlung mit folgenden Resolutionen beantwortete : „Es ist für Berlin eine Ausbildungs-Anfstalt für Dienstboten zu begründen und die Mittel dazu durch Subskription aufzubringen. Es ist eine Petition an die Königliche Staatsregiecung und an den Magistrat Berlin zu richten, welche die Bitte enthält, den Gemeinde- \{ulen in Dorf und Stadt wirthschaftlihe Fortbildungs-Anstalten anzufügen. Frau L. Morgenstern besprach sodann in längerer Rede das Verhältniß des Hausfrauen-Vereins zu den hiesigen Kaufleuten. Welchen Umfang das Centralbureau des Vereins bereits erreicht hat, beweist, daß daselbst im Monat März d. J. verkauft sind: 81 Centner Butter, 800 Schock Eier, 45 Centner Räucherwaaren, 400 Stück Geflügel, 28 Centner Kaffee, 201 Centner Hülsenfrüchte, 51 Centner Mehl, 230 Eentner Zucker, 10 Centner Lichter, 2400 Büchsen Konserven, 30 Centner Backobst, 12 Centner Chokolade, 51 Centner Reis, 33 Ceatner Gries, 19 Centner Erbsen u. |. w.

Statistische Nachrichten.

Das Kaiserlich statistishe Amt veröffentliht in dem ¡jeßt herauêëgegebenen Heft TV. Abtheil. 2 der Vierteljahresheste zur Sta- tistik des Deutshen Reichs für das Jahr 1874: Uebersichten der Ein- und Ausfuhr des Deutschen Zollgebiets in Betreff der im Jahre 1874 in den freien Verkehr getretenen und aus dem freien Verkehr ausgeführten Waaren, Wir geben daraus eine Zusammenstellung der wichtigeren Ein- und Aus- fuhrartikel, verglihen mit dem Vorjahre, müssen aber zum richtigen Verständniß der folgenden Zahlen vorweg bemerken, daß bei der Ein- fuhr alle Artikel, welhe der Verzollung nah dem Nettogewicht unter- legen haben, mit leßterem nahgewiesen worden find, während bei der Ausfuhr nur das Bruttogewicht hat angegeben werden können.

1) Verzehrungsgegenstände: Weizen Einfuhr 8,229,653 Ctr. (1873; 7,395,160 Ctr.), Ausfuhr 8,066,143 Ctr. (1873: 6,966,830 Ctr.); Roggen E. 19,222,685 Ctr. (1873: 15,770,665 Ctr.), A. 3,468,651 Ctr. (1873; 3,239,902 Ctr.); Hopfen E. 37,479 Ctr. (1873: 28,564 Ctr.), A. 160,988 Ctr. (1873: 206,170 Ctr.); Bier E. 261,570 Ctr. (1873: 186,730 Ctr.), A. 841,419 Ctr. (1873: 763,197 Ctr.); Arraf, Rum, Branntwein aller Art E. 113,025 Ctr. (1873: 109,579 Ctr.), A. 706,758 Ctr. (1873: 727,607 Ctr.); Wein in Fässern E. 1,128,908 Ctr. (1873: 1,458,584 Ctr.), A. 192,630 Ctr. (1873: 219,874 Ctr.); Wein in Flaschen E. 151,885 Ctr. (1873: 163,146 Ctr.), A. 164,468 Ctr. (1873: 145,069 Ctr.); Butter E. 135,697 Ctr. (1873: 128488 Ctr.), A. 307,335 Ctr. (1873: 283,232 Ctr.); getrocknete Südfrüchte E. 416,928 Ctr. (1873: 418/633 Ctr.); Gewürze E. 86,458 Ctr. (1873: 86,318 Ctr.); Heringe E. 776,717 Tonnen (1873: 778,123 Tonnen); roher Kaffee E. 1,800,659 Ctr. (1873: 1,965,261 Ctx.); Mehl E. 2,014,672 Ctr. (1873: 1,939,299 Ctr.), A. 2,414,074 Ctr. (1873: 2,431,488 Ctr.) ; eschälter Reis E. 1,340,806. Ctr. (1873: 1,322,025 Ctr.); Salz E. ,081,947 Ctr. (1873: 1,091,930 Ctr.), A. 1,242,997 Ctr. (1873: 1,024,113 Ctr.); Schmalz E. 789,915 Ctr. (1873: 1,036,593 Ctr.), A, 77,336 Ctr. (1873: 68,854 Ctr.); Rohtabak E. 823,974 Ctr. (1873: 1,256,515 Ctr.), A. 185,196 Ctr. (1873: 88,690 Ctr.); Ci- garren E. 15,402 Ctr. (1873: 14556 Ctr.), A. 33,691 Ctr. (1873: 45,957 Ctr.); Thee E. 21,852 Ctr. (1873: 20,743 Ctr.); raffinirter Zuer aller Art E. 294,329 Ctr. (1873: 255,596 Ctr.), A, 126,531 Ctr. G 158,986 Ctr ) ; Bobgueer È. 130,166 Ctr. (1873: 235,717 Ctr.);

, 277,960 Gtr. (1873: 123,050 Ctr.)

2) Rohstoffe: rohe Baumwolle E. 3,489,745 Ctr. (1873: 3,609,018 EGtr.), A. 846,205 Ctr. (1873: 1,153,890 Ctr.)z rohe Schafwolle E. 1,123,794 Ctr. (1873: 1,093,572 Ctr.), A. 445,604

Ctr. (1873: 244,029 Ctr.) ; Rohseide E. 62,021 Ctr. (1873; 62,769 :

Ctr.), A. 15,097 Ctr. (1873: 13,227 Ctr.); Flachs E. 1,106,386 Ctr. (1873; 985,073 Cér.), A. 610,185 Ctr. (15873: 500,291 Ctr.); Stein- kohlen und Koks E. 43,291,530 Ctr. (1873: 40,101,015 Ctr.), A. 88,111,213 Ctr. (1873: 81,273,309 Ctr.); Eisenerze E. 4,960,621 Ctr. (1873: 9,210,180 Ctr.), A. 6,327,050 Ctr. (1873: 2,093,367 Ctr.) z;

| Roheisen und altes Brueisen E. 10,926,083 Ctr. (1873: 14,861,341

Ctr.), A. 4,444,239 Ctr. (1873: 3,069,116 Ctr); rohes Blei E. 77,405 Ctr. (1873: 132,549 Ctr.), A. 986,207 Ctr. (1873: 969,111 Ctr.); Rohfupfer E. 317,433 Ctr. (1873: 312,920 Cir.), A. 59,262 Ctr. (1873: 63,222 Ctr.); Robzink E. 90,542 Ctr. (1873: 70,951 Ctr), A. 714,198 Ctr. (1873: 668,198 Ctr.); Soda E. 631,597 Ctr. (1873: 556,137 Ctr.), A. 68,407 Ctr. (1873 : 71,663 Cir.); Farbhölzer E. 683,851 Ctr. (1873: 581,517 Ctr.), A. 143,877 Ctr. (1873: 107,284 Cir.); Indigo E. 46,308 Ctr. (1873: 41,987 Ctr.), A. 18,716 Ctr. (1873: 12,904 Ctr.); Salpeter E. 1,092,922 Ctr. (1873: 809,720 Ctr.), A. 101,368 Ctr. (1873: 80,713 Ctr.); Schwefel E. 286,191 Ctr. (1873: 369,728 Ctr.), A. 13,983 Ctc. (1873: 20,615 Ctr); rohe Häute und Felle E. 1,128,455 Ctr. (1873! 1,063,951 Ctr.), A. 259813 Ctr. (1873 : 282.469 Ctr.); Palm- und Kokosnußöl E. 312,582 Ctr. (1873; 325,464 Ctr.), A. 84,410 Ctr. (1873: 107,091 Ctr.); Thran E. 204,118 Ctr. (1873: 208,700 Ctr.) A. 9304 Ctr. (1873: 8573 Ctr.); Talg E. 390,230 Ctr. (1873: 293,388 Ctr.), A. 96,941 Ctr. (1873: 60,012 Cir); Harze aller Art E. 1,065 798 Ctr. (1873: 910,514 Ctr.), A. 148,920 Ctr. (1873: 197,388 Ctr.); Petroleum E. 5,642,162 Ctr. (1873: 6,034,491 Ctr.), A. 1,736,197 Ctr. (1873: 1,737,300 Ctr.).

3) Halbfabrikate: Baumwollengarn E. 419,412 Ctr. (873: 438,974 Ctr.), A. 101,116 Ctr. (1873: 97,916 Ctr.); rohes L-inen- garn, Maschinengespinnst E. 275,179 Ctr. (1873: 256,654 Ctr.), A. 19,369 Ctr, (1873: 19,657 Ctr.); Leinengarn, gebleihtes 2c. E. 47,606 Ctr. (1873: 56,136 Ctr.), A. 9863 Ctr. (1873: 2378 Ctr.); gefärbte Seide E. 3092 Ctr. (1873: 4388 Ctr.), A. 2303 Ctr. (1873: 3923 Ctr.); Wollengarn E. 364,862 Ctr. (1873: 329,781 Ctr.), A. 138,658 Ctr. (1873: 104,756 Ctr.); Eiscn, geschmiedetes 2c. in Stäben u. \. w. E. 443,991 Ctr. (1873: 1,265,765 Ctr.) A. 650,491 Ctr. (1873 : 250,431 Ctr.); Stahl E. 103,877 Ctr. (1873: 124,426 Ctr.), A. 172,232 Ctr. (1873: 110,389 Ctr.); Eisen- und Stabidraht E. 44,125 Ctr. (1873: 61,156 Ctr), A. 191,182 Ctr. (1873: 160,399 Ctr.); Eisen- und Stahlblech und Platten E. 180,480 Ctr. (1873 : 921,832 Ctr.), A. 109,637 Ctr. (1873: 119,582 Ctr.); Zinkblech E. 44,036 Ctr. (1873: 21,127 Ctr.), A. 189,748 Ctr. (1873: 138,950 Ctr.); Leder E. 111,867 Ctr. (1873: 101,326 Ctr.), A. 98,504 Ctr. (1873: 92,045 Ctr.).

4} Manufakturwaaren: Baumwollenwaaren E. 53,098 Ctr. (1873: 55,132 Ctr ), A. 243,694 Ctc, (1873: 198,319 Ctr.); graue Packlcinwand E. 235,922 Ctr. (1873: 201,594 Ctr.), A. 52,437 Ctr. (1873: 55,172 Ctr.); leinene Zeugwaaren E 71,926 Ctr. (1873: 80,026 Citr.), A. 54,434 Ctr, (1873: 64,742 Ctr); Seiden- und Halbseidenwaaren E. 15,179 Ctr. (1873: 14,719 Ctr.), A. 25,029 Ctr. (1873: 36,913 Ctr.); Wollenwaaren E. 153,755 Ctr. (1873: 158,410 Ctr.), A. 313,716 Ctr. (1873: 361,271 Citr.); Kleider, Leib- wäsche, Pußwaaren E. 7324 Ctr. (1873; 6761 Ctr.), A. 30,965 Ctr. (1873 : 37,374 Ctr.); Manufakturwaaren ohne nähere Angabe der Gattung A. 105,222 Ctr. (1873: 110,863 Ctr.).

_9) Andere Jndustie-Erzeugnisse: Eisenbahnschienen E. 172,176 Ctr. (1873: 891,564 Ctr.), A. 1,693,998 Ctr. (1873: 1,413,651 Ctr.); Eisen- und Stahlwaaren, ganz grobe und grobe E. 836,163 Ctr. (1873: 1,446,573 C-r.), A. 1,228,612 Ctr. (1873: 979,159 Ctr.); Hohlglas E. 56,814 Ctr. (1873: 66,336 Ctr.), A. 611,745 Ctr. (1873: 581,038 Gtr.); Spiegelglas E. 71,470 Ctr. (1873: 78,542 Ctr.), A. 45,955 Ctr. (1873: 56,741 Cir.); Glas- waaren E. 74,391 Ctr. (1873: 58,641 Ctr.), A. 102,488 Ctr. (1873: 99,667 Ctr.); grobe rohe Holz- und Korbwaaren E. 589,706 Ctr. (1873: 785,428 Ctr.), A. 482,436 Ctr. (1873: 439,121 Ctr.); andere Holzwaaren E 53,241 Ctr. (1873: 47,850 Cir.), A. 189,738 Ctr. (1873 : 184,899 Cir.); Möbel E. 28,591 Ctr. (1873: 25,978 Ctr.), A. 67,214 Ctr. (1873: 78,208 Ctr.) ; Lokomotiven und Tender E. 167,099 Cte. (1873: 110,677'Ctr.), A 31,198 Ctr. (1873: 105,500 Ctr.); Maschi-

- nen aller Art E. 1,057,423 Cir. (1873: 1,007,085 Ctr.), A. 641,120

Ctr. (1873: 620,573 Ctr.); Lederwaaren E. 19,922 Ctr. (1873: 18,023 Ctr.), A. 42,117 Ctr. (1873: 40,470 Ctr.); Bücher, Kupfer- stihe 2c. E. 54,908 Ctr. (1873: 52,407 Ctr.), A. 124,783 Ctr. (1873: 116,903 Ctr.); Papier aller Art und Pappe E. 129,075 Ctr. (1873: 127,939 Ctr.), A. 535,452 Ctr. (1873: 46!,591 Ctr.) ; Thonwaaren, gewöhnlihe E. 93,227 Ctr. (1873: 81,450 Ctr.), À. 217,431 Ctr. (1873: 419,054 Ctr.); Thonwaaren, andere E. 11,371 Ctr. (1873: 11,367 Ctr.), A. 225,259 Etr. (1873: 187,406 Ctr.); Porzellan E. 15,219 Ctr. (1873: 12,413 Ctr.), A. 78,490 Ctr. (1873: 96,243 Ctr.)

Bei der am Schlusse des vorigen Jahres in St ockh olm vorgenommenen Volkszählung zeigte es sih, daß die Volksmenge Stockholms jeßt 143,307 Personen zählt. Sie hat sich während einer Generation um 72 % vermehrt. Jn 1840 betrug sie 83,629 und in 1875 wie oben mitgetheilt 143,307.

Duc Eisenbah nunfälle wurden in Amerika wäh- rend des vorigen Jahres 204 Personen getödtet und 976 verleßt. In 1873 belief sih die Zahl der Getödteten auf 276 und die der Verlebßten auf 1283..

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Aus dem Verlag von Fr. Kortkampf in Berlin liegen uns die vier néuesten Reich8geseße bez. Verordnungen vor, nämlich: Bekanntmachung, betr. das Bahn-Polizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands vom“ 4. Januar 1875 (fl. 8. Ladenpr. 0,60 M); Signal-Ordnung für die Eisen- bahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875, mit Anmerkungen (fl. 8, Ladenpr. 0,60 M); ferner das Geseß über die Beurkun- dung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6, Februar 1875 (fl. 8, Ladenpr. 0,46 4) und das Bankgeseß vom 14. März 1875 mit dem Preußischen Geseß über die Abtretung der Preußischen Bank an das Deutsche Reich und Errichtung von Zweiganstalten derselben in außer- preußishen Gebieten des Reichs (kl. 8. Ladenpr. 0,45 M). Während fich dieje Ansgaben {on durch ihr Format zum Hand- gebrauch empfehlen, gewährt die Signal-Ordnung den besondecen Vor- zug, daß fowchl die den Sinn der Signale bezeichnenden Worte durch große und fette Schrift hervorgehoben, als auch die Signale selbst, bes. - bezüglih der Laternen, Scheiben 2c. durch einen unverhältniß- mäßig größeren, dafür aber anshaulicheren Maßstab in der Zeichnung fenntlih gemacht sind.

Der Professor Dr. Adalbert Merx in Gießen is zum or- dentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Universität Peidelberg ernannt worden.

Senater Dr. jur, Brehmer in Lübeck hat kürzlich seiner Vaterstadt einen bedeutenden wissenschaftlichen Schaß erworben und geschenkt. Es ist dies das sehr bedeutende Herbarium des vor etwa 20 Jahren in Königsberg verstorbenen Botanikers Ern Meyer, des bekannten Verfassers der Geschichte der Botanik, Ses nator Brehmer, der fich in seinen Mußestunden selbst eingehend mit der Pflanzenkunde beschäftigt hat, hat diefe Pflanzensammlung für den Preis von 2000 M erworben und sie dem ea E Museum der patriotischen Gesellschaft zu Lübeck geschenkt.

Für die Großherzoglichen Kunstsammlungen in Schwerin fehlte bisher ein dem Werthe derselben entsprechendes Lokal, in welchem die in ihnen enthaltenen Kunstshäßze zur vollen Geltung kommen konnten: sie tefanden sih in einem ursprünglich zu Privatwohnungen bestimmten Hause, und, wenn auch die Räume desselben auf das Beste benußt waren, so fühlte doch der Besucher täglih das Mangelhafte derselben. Dazu kum die stets mögliche Feuersgefahr von den benachbarten Grundstücken. Allen diesen Uebelständen wird abgeholfen werden, indem nun, siherm Ver- nehmen nach, von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Shwerin der Hof - Baurath Willebrand