1937 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Apr 1937 18:00:01 GMT) scan diff

“i lichen Schrift,

IX. Anzeigengrundpreise

98. Für jeden redaktionellen Abschnitt eines Anschriften- buches (Ziff. 5) sowie für den allgemeinen Anzeigenteil kann ein besonderer Anzeigengrundpreis festgeseßt werden.

99, Anzeigen im allgemeinen Anzeigenteil dürfen nur nach Seiten und Seitenteilen berechnet werden. Die Brutto- preise für Seitenteile müssen anteilig dem Bruttopreis einer ganzen Seite entsprechen. Aufrundungen auf volle 5 Pfennige sind zulässig.

30. Anzeigen in den redaktionellen Abschnitten eines An- schriftenbuches dürfen nur nah

a) Fettdruckzeilen (Ziff. 3) in einer bestimmten einheit-

b) zusäßlichen Grundschriftzeilen (Ziff. 4),

c) Millimeterzeilen berechnet werden.

31. Für Beilagen und besondere Gelegenheitspläge, deren Größen von dem Saßspiegel und der Spalteneinteilung nicht abhängen (z. B. Buchrücken, Schnitt des Buches, Anzeige auf beigelegtem Stadtplan), müssen die Preise in der Preisliste gesondert aufgestellt werden.

X. Aufschläge 32. Aufs{chläge auf die Grundpreise sind nur zulässig, wenn sie in dex Preisliste aufgeführt sind und zwar nur für

a) Mehrfarbendrudck,

b) ungewöhnlih s{chwierige Ausführung,

c) bestimmte Pläße, wenn dex Werbungtreibende sih

heim Auftragsabschlusse mit dem Aufschlag einverstan-

den erflärt.

Plaßaufschläge für Anzeigen in den redaktione!len Ab- schnitten sind unzulässig. Der redaktionelle Abschniti beginnt mit der jeweils ersten und endet mit der jeweils lebten Eintragung.

1

X1I Glä]

33. Nachlässe auf die Grundpreise sind nur zulässig, wenn sie in der Preisliste aufgeführt sind. Für Fettdrucfzeilen und zusäßliche Grundschriftzeilen dürfen keine Nachlässe gewährt werden.

34. Für die redaktionellen Abschnitte des Anschriften- buches kann der Verleger nux eine Nachlaßreihe für die An- zahl der an einer Stelle aufzunehmenden Millimeterzeilen und eine Nachlaßreihe für die Anzahl der bestellten Anzeigen aufstellen.

Der Nachlaß in beiden Reihen darf 30 v. H. nicht über- steigen. Es is jeweils nur eine, und zwar die für den Wer- bungtreibenden günstigere Nachlaßreihe anzuwenden.

35. Für den allgemeinen Anzeigenteil kann der Verleger nux die folgende Nachlaßreihe aufstellen:

bei Abnahme von mindestens

L O O eo Le A c E eee O ee E20 DO

XTII, Zahlungs8bedingungen

36. Die Rechuung ist spätestens 14 Tage nach Erscheinen des Anschriftenbuches zu erteilen.

37. Die Zahlungsfrist des Werbungtreibenden muß all- gemein 30 Tage, die der Anzeigenmittler 124 Monate nah Rechnungsempfang betragen. Andere allgemeine Zahlungs- fristen dürfen nux mit Einwilligung des Werberates, die über den Reichsverband des Adreß- Und Anzeigenbuch-Verlags- gewerbes zu beantragen ist, festgelegt werden.

38. Dex Verleger kann für Zahlung innerhalb 14 Tagen nah Empfang der Rechnung vor Erscheinen des Anschristen- buches bis zu 3 v. H. Nachlaß gewähren, sofern dieser Nachlaß in der Preisliste aufgeführt ist.

39. Der Anzeigenmittler erhält für von ihm vermittelte Anzeigenaufträge von dem Verleger bei Bezahlung der An- zeige 10 v. H. des von dem Werbungtreibenden zu zahlenden Betrages als Vergütung.

j XIII. Anzeigenpreisliste

40. Für ein Anschriftenbuh, welches mit Anzeigen her- ausgegeben werden soll, is eine auf hellbraunem Papier ge- druckte Anzeigenpreisliste im DIN-Format A5 aufzustellen und in fünffacher Ausfertigung drei Tage vor ZFukrasfttreten dem Reichsverbande des Adreß- und Anzeigenbuch-Verlags- gewerbes einzusenden.

Aenderungen der Anzeigenpreisliste für eine jeweilige

Auflage eines Anschriftenbuches bedürfen der Einwilligung

des Werberates. 41. Die Anzeigenpreisliste muß enthalten: a) den Zeitpunkt des Jnkrafttretens, b) den Namen, die Nummer derx Ausgabe und den Fahr- gang des Anschrifstenbuches, c) den Verleger und dessen Anschrift,

d) die Grundpreise für den allgemeinen Anzeigenteil und

die Größen der Seite und der Seitenteile in mm,

e) den Preis für die Fettdruckzeile mit Angabe des

Schriftgrades und dex Buchstabenanzahl je Zeile,

f) den Preis für die zusäßliche Grundschriftzeile mit An- gabe des Schriftgrades und dex Buchstabenanzahl je

Zeile,

g) alle Grundpreise für die redaktionellen Abschnitte und

die Breiten der Millimeterzeilen,

h) alle Preise für Beilagen und für besondere Gelegen-

heitspläye, sowie die Größen dieser Pläße (Ziff. 32),

i) alle Aufshläge; bei Playaufschlägen die Angabe der

Plätze, für welche sie erhoben werden, k) alle Nachlässe, 1) die Zahlungsfrist für den Werbungtreibenden, m) den Monat und das Jahr des Erscheinens,

n) die Angabe, ob Matern und bis zu welchem Raster

Drucfstöcke verwendet werden können,

0) die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anschriften- buch-Anzeigenwesen“ und etwaige zusäßliche Bedingun-

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 83 vom 13. April 1937. S. 2

Werden bestimmte Arten von Preisen, Aufschlägen oder Nachlässen nicht aufgestellt, so braucht das nicht in der Preis- liste angegeben zu werden. Eigene Werbung darf der Preis- liste angefügt werden.

XIV. Allgemeine Geschäfts8bedingungen

42. Für den Geschäftsverkehr ini Anschriftenbuch-An- zeigenwesen stellt der Werberat die anliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für däs Anschriftenbuch-Anzeigenwesen“. auf (Anlage). Dex Verleger kann weitere Bedingungen unter der Bezeihnung „Zusäßliche Bedingungen des Verlages“ hin- zufügen. Diese dürfen den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anschriftenbuch-Anzeigenwesen“ nicht widersprechen.

XV. Verantwortlichkeit 43. Für die Einhaltung der Bestimmungen des Werbe- rates hasten wie der Verleger auch a) dex verantwortliche Anzeigenleiter, b) dex Anzeigenverwalter, sofern die Anzeigenverwaltung odex -annahme ganz oder teilweise ausschließlich diesem von dem Verleger übertragen wurde.

XVI. Umgehungs8verbot 44. Als Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Be- kanntmachung sind auch Maßnahmen anzusehen, die, ohne gegen deren Wortlaut zu verstoßen, eine Umgehung darstellen.

XVII. Uebexrleitung

45. Anzeigenaufträge, die vor Veröffentlichung dieser Be- kanntmachung abgeschlossen sind, können zu den vereinbarten Preisen und Bedingungen ausgeführt werden, 46. Hat ein Verleger für eine bevorstehende Ausgabe eines Anschriftenbuches vor Fnkrafttreten dieser Bekannt machung Anzeigenausträge abgeschlossen, so ist er bis zum Er= scheinen dieser Ausgabe, längstens jedoch vis zum 31, Dezem- ber 1937, an die Vorschriften der Ziffn. 28—35 und 40—41 nicht gebunden. Jn diesem Falle sind die bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Preiseinheiten, Aufschläge und Nachlässe in vorläufigen Anzeigenpreislisten zusammenzu- fassen und so lange unverändert beizubehalten, bis sie entspre- chend den Bestimmungen dieser Bekanntmachung neu aufs gestellt werden. Die vorläufigen Preislisten sind dem Reichs- verbande des Adreß- und Anzeigenbuch-Verlagsgewerbes in fünffacher Ausfertigung spätestens bis zum 15. Mai 1937 eîin- zusenden.

XVIII. Fnkrafttreten

47, Diese Bekanntmachung tritt am 15. Mai 1937 in Kraft. Berlin, den 13. April 1937. Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft. Reichard

Anlage

Allgemeine Geschäftsbedingungen sür das Anschristenbuch-Anzeigenwesen L i

Anzeigenaufträge werden spätestens innerhalb eines Fahres nah Vertragsabschluß ausgeführt,

2.

Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die Anzeigen gewährt, die ein Werbung- treibender für eine bestimmte Auflage des Anschriftenbuches erteilt hat. Soweit in derx Anzeigenpreisliste für die redaktionellen Abschnitte zwei Nachlaßreihen ausgestellt sind, hat der Werbungtreibende Anspruch auf den günstigeren Nachlaß. ' 3.

Füx die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Pläßen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß dex Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrütlich davon abhängig gemacht hat oder sih der Plaß auf Grund ‘der folgerichtigen Einorduung in einen bestimmten Abschnitt ergibt, | 4. : Die Annahme eines Anzeigenauftrages wird nur nach

odex der tehnishen Form abgelehnt. dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt,

5

freie Wiedergabe der Anzeige. Druckunterlagen werden dem zurückgesandt.

unvollständigem

lichem, unrichtigem oder

beeinträchtigt wird. j j einträchtigen den Zweck dex Anzeige nur unerheblich.

buches erfolgen. 6,

ausdrücklich vereinbart worden ist.

zurü, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 7

bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine

Zahlungsfrist vereinbart ist.

dex Anzeigenpreisliste gewährt. 8,

einheitlichen Grundsäßen wegen des Fnhaltes, der Herkunft S s Die Ablehnung wird

Der Ausschluß von Wettbewerbern wird nicht vereinbat.

Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch einwand- Ungeeignete oder beschädigte Auftraggeber unverzüglich

Dex Auftraggeber is bei ganz oder teilweise unleser- Abdruck oder falscher Einordnung der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, es sei denn, daß durch die Mängel der Zweck der Anzeige nux unerheblich Fehlerhaft gedrucklte Kennziffern be-

Beanstandungen können nux berüdlsichtigt werden, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nah Erscheinen des Anschristen-

Der Auftraggeber erhält einen Probeabzug, wenn es Gibt der Auftraggeber

den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß

Der Werbungtreibende hat den Rehnungsbetrag 30 Tage,

dex Anzeigenmittler 14 Monate nach S zu ürzere

Für Vorauszahlungen vox Er- scheinen der Drucschrift wird ein etwaiger Nachlaß gemäß

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in

9. Der Auftraggeber erhält auf besonderen Wunsch sofort nach Erscheinen die Seite mit seiner Anzeige als Beleg.

10, Kosten füx erheblihe Aenderungen ursprünglich vers einbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Drucks stöke, Matern und Zeichnungen sowie Mehrkosten für vers teuernde Ausführungen und andere besondere Leistungen trägt dex Auftraggeber.

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Bekanntmachung. Dem Diplom-Bergingenieur Markscheider Otto RichteL in Zwickau. ist am 7. April 1937 nah § 87 des Allgemeinen Berggescßes vom 31. August 1910 in Verbindung mit § 245 der hierzu erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 20, Des zember 1910 die Konzession als Markscheider für das Land Sachsen erteilt worden.

Freiberg, am 12, April 1937.

Oberbergamt. J. V.: Dr. Weigelt.

Aus der Verwaltung.

Die baupolizeilichen Richtlinien für neue VBauernfiedlungen.

Nachdem eine Anzahl besonderer Vorschriften aufgehoben worden sind, unterliegen nunmehr alle Bauten bäuerliher Sied- lungen zur Neubildung deutschen Bauerntums, soweit sie in Aus= s des Reichsfiedlungsgeseßes gesGaen und unter Aufsicht er Siedlungsbehörden errichtet werden, dem ordnungsmäßigen Baugenehmigungsverfahren. Jm Einvernehmen mit dem Reichsernährungsminister hat dex Reichsarbeitsminister reichs- einheitlihe Richtlinien für die Baupolizei auf A Gebiete “vet egeben. Es wird darin u. a. sichergestellt, daß nur solche vundititte bebaut werden dürfen, die von einex fahrbaren Straße, einem fahrbaren Weg oder einem schiffbaren Kanal aus zugängig sind oder für die die Beschaffung eines solhen Zugangs eler ist. Auch müssen die Gebäude grundwasserfrei sein.

eiter wird der Gebäudeabstand geregelt und bestimmt, daß die Gebäudehöhe bei Neubauten nicht mehx als aht Meter betragen darf. Auch die Feuerbeständigkeit wird gewährleistet. Dächer und Dachteile sind feuerhemmend einzudecken. Weiche Bedachung wie O Rohrdächer, Holz- und Lehmschindeldächer sind unter e Boraussezungen zuzulassen. Schließlih muß u. a. ge- Knd eitlih einwandfreies Trinkwasser gesichert sein.

Kunst und Wissenschaft. .

Spielplan der Berlíner Staats8theater

Mittwoch, den 14. April.

Staatsoper: Jn der Naa La Trxaviata. Musikal Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr.

Pa R, L u von Heinrich von Kleist. Be« ginn: L:

Staatstheater Kleines Haus: Bunbuxy. Komödie von Oscar Wilde. Beginn: 20 Uhr.

Verliner Museumsdirekttoren führen für »NKraft durch Freude““.

Mittwoch, den 14. April, 20 Uhr: Museum für Deutsche Volkskunde (Schloß Bellevue): Direktor Dr. Hahm.

Aus den Staatlichen Museen.

Vorträge und Führungen.

Jn der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Sountag, den 18. April.

10,30—11,30 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum: Die Kunst dex Kreuzfahrerzeit. Dr. Deichmann.

11——12 Vhr im Alten Museum: Griechishe Bronzen (der neuauf- gestellte Saal des Antiquariums). Dr. Züchner. 11——12,20 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abtlg.: Metall-

arbeiten der Aegypter. Przybylla.

11——12,30 Uhr im Museum in der Prinz-Albrecht-Straße: Tracht und Bewaffnung der bronzezeitlihen Germanen (mit Licht- bildern). Dr. Doppelfeld.

13,40—15 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afr. Abt.: Runds gang durch die Afrikanishe Abteilung. Wucherer.

Montag, den 19, April. 12—13 Uhr in der Nationalgalerie: Hans von Marees. Dv

Henyen. Dienstag, den 20. April. 11—12 Uhr im Alten Museum: Griechishe und römische Bild- hauerarbeit. Prof. Blümel. ; 11—12,30 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett: Ftalie- nische Meister des 18. Fahrhunderts. Dr. Albrecht.

Dr. Leonhardi.

Mittwoch, den 21. April. 11—12 Uhr im Vorderasiatischen Museum: Rundgang durch die assyrishen Säle. ; 11,80—12,50 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abtlg.: Altägyp- tische Lebensformen: IIT. Dex Beamte. Dr. Hermann. 12—13 Uhr im Deutschen Museum: Glasgemälde der Kaisers pfalz zu Jngelheim im Deutschen Mujeum, Prof. Bange.

Donnerstag, den 22. April. 11—12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum: Ausklang der hollän- dishen Malerei des 17. Fahrhunderts. Dr. Lauts.

Freitag, den 23. April. 11—12 Uhr im Museum für Deutsche Volkskunde: Deutsche es als nordisches Erbe. Stief. E 12—13 Uhr im Schloßmuseum: Die Königskammern Friedri. Wilhelms 11. Prof. Schnorx v. Carolsfeld, 12—13 Uhr im Kronpringenpalais: Lovis Corinth. Dr. Hengyen,

Sonnabend, den 24. April. / 11—12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Südseeabtlg.: Tahitt zur Entdeckungszeit und heute. Dr. Nevermann. 11,30—12,50 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt.: Rundgang durch die Aegyptische Abteilung. Jm Pergamon-Museum finden täglih, außer Montag, vont

11—12 und 12 13 Uhr, in dex Ausstellung „Deutsche Bauer1- kunst“ im Museum für Deutsche Volkskunde jeden Mittwoch un

gen des Verlages.

ziehungskosten berechnet.

Höhe von 1 v, H. über dem Reichsbankdiskont sowie die Ein-

Donnerstag von 11—12 Uhx Rundgänge statt.

12—13 Uhr im Deutschen Museum: Altniederländische Malerei ID,

Die Deutsche Rentenbank im Fahre 1936.

Sreubildung der Gewinnriictlage.

Die Deutsche Rentenbank weist für das Geschäftsjahr 1936 Erträge aus Zinsen mit 0,42 (0,30), Verwaltungskosteneinnahmen mit 0,30 (0,29) Mill. RM und Provisionseinnahmen in nur un-

wesentliher Höhe (i. V. 0,09 Mill. RM) aus. Demgegenüber betragen die Handlungsunkosten, die auf. Grund .der .Personal- union mit der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt. in an- ener Weise aufgeteilt sind, diesmal. nur 0,53 (0,85) Mill. Reichsmark, so daß ein Reingewinn von 183605 RM verbleibt, der der wieder zu bildenden Gewinnrücklage zugeführt werden soll. Jm Vorjahr wuvde die Abrechnung durch Auflösung- der Gewinnrücklage von 130184 RM und durxh Entnahme von 25 447 RM aus den Rükstellungen ausgeglichen.

Nah dem Verwaltungsberiht sind im Fahre 1936 im Til- O en lediglih die noch eingegangenen rüdckständigen Grund- chuldzinsen von 28097 RM zugeführt worden, wodur sih das Darlehen an das Reich auf 408 848 217 RM ermäßigt hat. Der Umlauf an Rentenbankscheinen ist entsprehend auf den gleichen Betrag zurückgegangen. Besonders hervorgehoben wird, daß die Abwicklung der Ost- hilse durch die Osthilseshlußverordnung vom 20. 6. 1936 ent- G08 gefördert worden 1st. Die Deutsche Rentenbank wird urch die §8 3 und 4 dieser Verordnung berührt. Nach § 3 hat an Stelle des Reichs nunmehr die Bank für deutsche Fndustrie- obligationen aus eigenen Mitteln jährlich bis zu 14 Mill. RM an die Deutsche Rentenbank für den Zins- und Tilgungsdienst der Osthilseentshuldungsbriefe abzuführen. Durch den F 4 a. a. O. wird die festgelegte Verpflichtung dex Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt, aus ihrem verfügbaren Reingewinn in den Jahren 1935 bis 1938 jährlich bis zu 10 Mill. RM für den Zins- und Tilgungsdienst der Osthilfeentshuldungsbriese zur Verfügung zu stellen, aufgehoben. Dafür ist die Deutsche Rentenbank-Kredit- anstalt verpflichtet worden, aus ihren Mitteln jeweils zum 1. Oktober 1936, 1937 und 1938 je 10 Mill. RM und ferner am 1. April 1939 einen Betrag bis zu 10 Mill. RM dex Deutschen Rentenbank zur Verzinsung und Einlösung der Osthilfeentschul- dungsbriefe zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung kann auch durch Gewährung entsprechender unverzinslicher Darlehen an die Deutsche Rentenbank erfüllt werden. Zur Rückzahlung der Darlehen aus eigenen Mitteln ist die Deutsche Rentenbank nicht verpflichtet. Vielmehr tritt für sie die Bank für deutsche JFndustrieobligationen ein; diese zahlt an die Deutsche Renten- bank-Kreditanstalt zur Abdeckung der Darlehensverpflichtungen der Deutschen Rentenbank im Jahre 1968 5,5 Mill. RM, im Jahre 1969 22 Mill. RM und den Restbetrag im Fahre 1970.

Jn Durchführung dieser neuen Bestimmungen hat die Bank für deutshe Judustrieobligationen am 1. Oktober 1936 7 Mill.

Reichsmark gezahlt; die Beute Rentenbank-Kreditanstalt Hat ein Darlehen von 10 Mill RM gewährt. Für den Zins- und Tilgungsdienst der Osthilfeentshuldungsbriefe waren danach bis zum Ende des Berichtsjahres insgesamt 276,77 (i. V. 189,15) till. RM eingegangen. Die insgesamt ausgegebenen 350 Mill. Reichsmark Osthilfeentshuldüungsbriefe, von denen im Berichts- jahr noch 11,72 Mill. RM in den Verkehr gebracht worden sind, konnten aus den Mitteln des Zins- und Tilgungsfonds am Fahres\{chluß auf 101,23 Mill.“ RM zurückgeführt“ werden. Fm Berichtsjahr sind Osthilfeerntshuldungsbriefe 1m Betrage von 78,14 Mill. RM getilgt worden.

Jm Bestande der Deckungshypotheken ist keine wesentliche Aenderung eingetreten. Durch die Verringerung des Umlaufs an Osthilfeentshuldungsbriefen . ist die Ueberdeckung auf 193,26 (i. V. 132,11) Mill, RM gestiegen... Die im Reichsgeseß vom 1. Juni 1933 angeordnete Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse ift im Berichtsjahre in rehtliher und in tat- E Hinsicht weiter gefördert worden. Durch die Achte terordnung zur Durchführung der landwirtschaftlihen Schulden- regelung vom 20. 6. 1936 ist für eine Reihe von Fällen, in denen bisher feine Ablösungsmöglichkeit bestand, die Abfindung mit Ablösungsschuldverschreibungen zugelassen worden. Von beson- derer Bedeutung ist die Hereinnahme der bei der Entschuldung übershuldeter Erbhöfe zugunsten der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt ‘entstehenden Entschuldungsrenten in die Deckung für die Ablösungsshuldvershreibungen. Bis zum Ende des Be- rihtsjahres wurden der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt ins- esamt 10,50 Mill. RM Ablösungsshuldvershreibungen zur Ver- Vnns gestellt. Fm neuen Geschäftsjahr ist der Verwendungs- bereih der Ablösungsschuldvershreibungen in grundsäßlicher Be- ziehung wesentlih erweitert worden, und zwar insofern, als für Gläubiger von Forderungen, die durch eine münsdelsihere Hyþo- thek oder Grundschuld gesichert sind, durch die Ablösungsverord- nung vom 27. 2. 1937 an die Stellè des Rechts ‘auf Gewährung von Pfandbriéfen * das Recht auf Gewährung von Ablösungs- shuldvershreibungén tritt.

Neben den bereits erläuterten Posten werden in. der Bilanz u. a. noch aufgeführt die Barreserve mit 0,11 (0,12), Nostrogut- haben mit 0,36 (0,07), Schuldner (d. st. diesmal rur Lombard- fredite) mit 8,31 (12,89) und andererseits Gläubiger mit 6,50 (11,02) Mill. RM. Die Rüefstellungen sind mit 447 Mill. RM unverändert. Erstmalig erscheint das erwähnte unverzinsliche Darlehen der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt von 10 Mill. Reichsmark mit einem entsprechenden Gegenposten, Die umlau- fenden 4 % Ablösungsshuldverschreibungen, die, wie oben er- wähnt, der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt zur Verfügung gestellt sind, erscheinen unter Berücksichtigung der ersten Aus- losung bei entsprehendem Gegenposten mit 10,36 (1,80) Mill. Reichsmark.

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Genehmigungspssicht für Arbeitsplazwechsel und Nufftiegsfrage.

Für Metallarbeitex und YJngenieure in der Metallindustrie ist seit einiger Zeit dex Arbeitsplaßwechsel genehmigungspflichtig. Wie diese als Notmaßnahme wegen des Facharbeitermangels zu betrahtende Handhabung der Freizügigkeit sih mit den Ausfstiegs- möglichkeiten für den einzelnen Schaffenden vereinbart, wird in der „Deutschen Volkswirtschast“ des Reichstagsabg. Dr. Hu nke untersuht. Dabei wird auf den Erlaß des Präsidenten der Reichsanstalt verwiesen, der eine Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Antragstellers beim Arbeitsplaßwechsel ausdrück- lich vorsicht, um den sahlich berehtigten Berussaufstieg nit zu verhindern. Eine wirkliche Leistung, so meint dazu die Stellung- nahme, könne nux erwartet werden, wenn auch der Weg zur Leistungssteigerung freigegeben werde. Beruflicher Ausfstieg sei allerdings nicht ohne weiteres mit materieller Besserstellung iden- tisch, sondern liege erst vor, wenn der Facharbeiter oder der Jn- genieur an seinem neuen Arbeitsplaß einen größeren Wirkungs- kreis odex eine höhere Verantwortung finde. Gewiß sei damit meistens auch eine höhere Entlohuung verbunden. Fm übrigen verfahre man bei den Anträgen am besten nicht allzu engherzig, wie auch bisher schon die Praxis sei, da in 80 vH. der Fälle die Genchmigung erteilt wurde. Auf „die Dauer gesehen, würden wir exst aller Sorgen ledig sein, wenn das Gleichgewicht zwischen angebotenen Arbeitspläßen und der Zahl der Bewerber wieder hergestellt sei.

Devisenbewirtschaftung.

Einrichtung eines weiteren „NM-Sonderkontos Brafilien“.

Durch Devisenrunderlaß Nr. —/37 D. St. 21/37 Ue. St. vom 19. April 1937 ist für den Banco Boavista, Rio de Janeiro, bei der Commerz- und Privat-Bank A.-G., Berlin, ein weiteres „RM-Sonderkontos Brasilien“ eingerihtet worden. Verbindlich- keiten aus den Warenverkebx mit Brasilien können nach den all- gemeinen Bestimmuagen über die Art und Weise der Zahlung für die Wareneinfuhr aus Brasilien auch über dieses „RM- Sonderkonto Brasilien“ beglihen werden.

Devifsengenehmigungen für Patentanwälte.

» Die nah den Bestimmungen des RE 55/35 D. St. Ue. St. vom 18. März 1935 ausgestellten Genehmigungsbescheide für Patentanwälte können gemäß Devisen-Runderlaß Nr. 51/37

D. St. Ue. St. vom 12. April 1937 dahin erweitert werden, daß Patentanwälte auch berechtigt sind, für ausländishe Firmen im Rahmen des monatlihen Kontingents bis zu 1000 RM in Vorlage zu treten.

Wirtschaft des Auslandes.

Wieder 6°/, Dividende bei der BZZ-+

Basel, 12. April. Der Verwaltungsrat der Bank für Fnter- nationalen Zahlungsausgleih seßte in seiner am Montag ab- gehaltenen Monatssizung die Tagesordnung für die am 2. Mai stattfindende ordentliche Hauptversammlung fest. Der Rein- gewinn für das am 31. März endende Geschäftsjahr 1936/37 be- wegt sich nur unwesentlich untex den Ce Su (9,20 Mill. \r.). Nach der in Artikel 53 der Statuten vorgeschriebenén Abführung von 5 % des Reingewinns an die geseßliche Rücklage wird der Hauptversammlung die Verteilung von wiederum 6 % Dividende vorgeschlagen. Die Zuweisungen an den allgemeinen Rüklagefonds und den Dividendenrüccklagefonds sowie die Ver- teilung des Restes an die langfristigen Einleger des Treuhänder- Annuitätenkontos belaufen sih ungefähr auf der Höhe der Vor- jahrziffern. Die Auszahlung für die Dividende erfolgt in den

nationalen Währungen der Fnhaber der einzelnen Namensaktien.

P E von 500 Mill. sfx. sind bekanntlich 125 Mill. fx. einbezahlt. .

_ Der etwas geringere Reingewinn des 7. Geschäftsjahres ist vor allem auf die Herabsezung der Zinssäße zurückzuführen, während die durch die Abwertung des fränzösischen und des Schweizer Franken verursachten Einbußen durch Senkung der immer noch auf Goldfranken berechneten Ausgaben größtenteils ausgeglichen werden konnten. Bei den Erneuerungswahlen in den Verwaltungsrat wurde der nach dreijähriger Amtsdauer turnusmäßig ausscheidende Präsident der Niederländischen Noten- Bank, Dr. Trip, wieder bestätigt, während als Vertreter Shwe- dens der Leiter der {hwedischen Reichsbank Dr. Fvar Rooth neu in den Verwaltungsrat gewählt wurde. Dr. Rooth schied vor einigen Fahren als Mitglied aus, als Schweden von der Goldwährung abçing.

Kritische L-ge der dänischen Landwirifchaft.

Kopenhagen, 13, April. Dex Verband der landwirtschaftlichen Gesellschaften Dänemarks, der etwa 104 000 Mitglieder zählt, hat an die dänische Regierung eine Eingabe gomacht, in der die unhaltbare Lage der dänischen Landwirtschaft geschildert wird. Seit Generationen hat die dänische Landwictichaft noch nicht so [were Zeiten mitgemacht als jeßt, so heißt es in der VDenksärist

Der Staat wird aufgefordert, 6 Wünsche und Forderungen der Landwirtschaft durchzuführen, und zwar: Agrarausfuhr zu ver- nünftigen Bedingungen, Markt- und Preisregelung im Fnland, Erleichterung der Schuldenlast, Berathung der Steuern, Ver- hinderung der Abwanderung der Bauernjungen in die Stadt und Herabsezung des A Der schlehte Ernteertrag des ver- gangenen Fahres hat einen Ausfall von 100 bis 150 Millionen Kronen der Landwirtschaft verursacht, au fommen die ver- ringerte Absaßmöglichkeit am englishen Markt und zu große

Ga oed infolge zu großer Bes O der Betriebe. Die *

Gesamtvershuldung der dänishen Landwirtschaft erreiht rund 4 Milliarden Kronen, die jährlih fälligen Fnteressen erreichen etwa 150 Millionen Kronen. Die Eingabe soll in den nächsten en im dänischen Abgeordnetenhaus zur Besprehung gebracht werden.

Einheitliche Leitung der gesamten litauischen See- und Vinnenschiffahrt.

Kowno, 192. April. Der ehemalige litauische Kriegsminister Genexal Daukantas is vom Staatspräsidenten zum Fnspek- teux dex gesamten litauishen See- und Binnenschiffahrt ernannt worden. it t Ernennung soll das gesamte litauishe Schiff- ahrtswesen, das durch die Gründung der Handelss\chiffahrtsgesell- haft M LS Lloyd unter maßgebender ftaatlicher

cteiligung erst kürzlih in neue Bahnen gelenkt worden ist, einer einheitlihen Leitung unterstellt werden. Ein in Vorbereitung befindlicher Plan soll im einzelnen die Entwicklung und Förde- rung der See- und Binnenschiffahrt regeln.

General Daukantas, der in E Eigenschaft als oberster Jnspekteux der gesamten litauischen Schifsahrt einen Siß in Memel haben wird, war vor dem Kriege russisher Marineoffizier. Jm Kriege führte er das russishe Geshwader, das das Hilfskorps über Wladiwostok nah Frankreih brahte. Nach dem Kriege war ex im litauishen Generalstab tätig und eine Zeitlang nah dem Umsturz 1926 litauisher Kriegsminister. Fn den leßten Fahren war ex Litauens Vertreter für die südamerikanishen Staaten.

Fortsetzung von „Wirtschaft des Auslandes“ in der Ersten Veilage,.

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Berliner Börse ant 13. Avril.

Aktien überwiegend fester, Renten weiter anziehend,

Die Entwicklung des heutigen Wertpapierhandels zeigte, daß die gestrige Belebung kein Strohfeuer war. Vielmehr hatte dis Bankenkundschaft, die gestern erst zum kleinen Teil am Handel teilnahm, etwas größere Orders an den Markt gelegt, Fnfolges dessen konnte das aus Kreiser. der Kulisse, die sich gestern erhebs lih eingedeckt hatte, herrührende Material, das zwecks Gewinns sicherung glattgestellt wurde, -mühelos- aufgenommen werden, Mit wenigen Ausnahmen zeigten die variabel gehandelten Dividenden=« werte weitere Befestigungen, wenn auch das Tempo des Anstiegs etwas nachgelassen hat. Weitere Abschlußmeldungen der Fn=- dustrie, teilweise wieder Dividendenerhöhungen, stärkten die freundlihe Grundstimmung.

Am Montanmarkt behielten Buderuë mit einer weiteren Stet gerung um 4 % die Führung. Klöcknexr waren. um 54, Mannes mann um !s4 und Vereinigte: Stahlwerke um 4 % fester.

¡ Bei den Braunkohlenwerten erzielten Rheine-Bran n- eine Steigerung um 324, Leopoldsgrube eine solhe um 24 %. Bei den Kaliaktien seten namentlich Salzdetfurth ihre Erholung mit + 314 % energisch fort, Durchweg höher kamen chemishe Papiere zur Notiz, so Kokswerke und Rügerswerke um je 4, Goldschmidt um !4 und Farben um 2% %. Von den Elektrowerten haiten AEG wieder regen Umsaß und stiegen um % %. Siemens gewanren 14 %. Bei den Vers sorgungspapieren ermäßigten sich Elektro-Schlesien ohne ersichts lihen Grund um 214%, Fest lagen nal; wie vor Felten, die trogz der gestrigen. Steigerung nochmals um .14 %. anzogen. Dagegen fonnten am Automarkt nur noch BMW eine weitere Erhöhung um ca 1% erzielen, während sich Daimler zunächst nur gut behaupte- ten. Stärkeres Kaufinteresse zeigte sich ferner für Dortmunder Union (+.124), . Feldmühle (+ 124), . und , Rheinmetall-Borsig (+ 1%), während sonst über 1% hinausgehende Steigerungen nicht zu bemerken waren.

Jm Verlauf hicli die freundlihe Tendeng an. Dabei bildeten sih einige Souderbkewegungen heraus... Sekbx fest lagen BMW, die in Erwartung des Abschlusses den AnfangÆurs um 224 % überschritten. Gesubt waren ferner Maschinenbauwerte, von denen Berliner Maschinen um und Muag um % anzogenz Bei Fellen, die im Verlauf unverändert blieben, lauten die Divis dendenshäzungen in Börsenkreisen auf 7 %.

Die Borse schloß in unverändert freundlicher Haltung. Wenn sih keine größeren Kursveränderungen mehr ergaben, so lag das an dem später nachlassenden Geschäft. Vereinzelt wurden auhch Gewinnsiberungen vorgenommen, ohne daß diese nennenêwert auf den Kurs drücten. Farben schlossen zu 169%, d. h. % % unter dew Eröffsnungsturs.

Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Bankaktiert konnte sih Dresdncr Bank um % und Commerz-Bank um % befestigen. Dagegen gaben Adca um 1% % nah. Bei den Hypos= thekenbanken hatten Deutshe Hyp. und Westboden mit je + 4 % die größten Steigerungen aufzuweisen. Deutsche Centralboden ermäßigten si dagegen um %%. Von FJundustriepapieren stiegen Hugo Schneider gegen leßte Notiz um 4, Augsburg-Nürns- berg um 554% an. Sonst bewegten sih die Besserungen int Rahmen von 1 bis 3 %.

Am variablen Rentenmarkt befestigten sich Reichsaltbesitz um 20 Pfg. auf 122,40, lebhaft gesucht wurden indessen Umschul- dungsanleihe, die mit einer Steigerung um 22% Pfg. einew neuen Höchstkurs von 9314 % erreichten.

Am Kassarentenmarkt konnten verschiedene Hypotheken- Pfandbriefserien einen neuen Rekordkurs von 99/4 % erreichen, so Berlinex Hyp. und Rhein. Hyp. Stadtanleihen waren heute nux wenige verändert, eine Ausnahme von der auch hier freund- lihen Grundtendenz machten 29er Kassel, die bei kleinem Angebot um 4 % zurückgingen. Von landschaftlihen Goldpfandbriefen zogen Westfalen um 4, Pommern und Schleswig-Holstein unr durchschnittlich 4 % an.

Zu erwähnen sind fernex Dekosama 1 mit + 4 und 11 mit + K %. Bemerkenswert war die Erhöhung der seit der Ein- führung 1936 unverändert gebliebenen Reichébahnshäße um 54 36er Ruhrverband und Neue Hamburger zogen um je 4% an. Von Länderanleihen sind Wer Mecklenburg-Schwerin mit + 0,30 zu erwähnen. Bei den Fndustrieobl. ermäßigten sich Aschinger um 1 %.

Am Geldmark wurde der Privatdiskontsaß, nachdem er seit dem 29. 10. 1936 keine Veränderung erfahren hatte, um 4 % auf 274 % ermäßigt.

Für Blanko-Tagesgeld nannte man unverändert 216—24 %z

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das eng lische Pfund mit 12,23 (12,2114), der Dollar mit 2,491 (2,492), der französische Franc mit 11,12 (11,1214), der Schweizer Franken mit 56,74 (56,71) und der holländishe Gulden mit 135,40 (136,38) festgeseßt.

O R S R ra L E EE L) e L L T D L e J

Verband Deutscher LebensverficherungS- gesellschaften.

Der Ausschuß des Verbandes Deutscher Lebensversicherung3- gesellschaften hat auf Anregung seines Vorsißenden, Dr. Schloeß=- maun, der zugleih die „Fahgruppe Lebensversicherung, Sterbe- kassen“ in der „Wirtshastsgruppe Privatversihherung“ leitet, in seinex Sißung vom 9. April 1937 einstimmig beschlossen, den zur Zeit noch beim Verbande behandelten Arbeits\toff mit sofortiger Wirkung auf die „Fachgruppe Lebensversicherung“ zu überführen und der nächsten Mitgliederversammlung die Auflösung des BVer=- bandes vorzuschlagen.

Der seit mehx als 40 Jahren bestehende Verband Deutscher Lebensversicherungsgesellshaften geht auf den freiwilligen ZU= ide pati ot alias fast aller größeren privaten Lebensversicherungs=- Internehmungen zurück. Schon seither sah der Verband seine Aufgabe nicht lediglih in dex Förderung der Fnteressen seiner Mitglieder, sondern in der Vertretung, Wahrung und Förderung des deutschen Lebensversiherungswesens überhaupt. Er hat unter Fernhaltung von kartellähnlihen Bindungen für die deutsche Lebensversiherung wertvolle Gemeinschaftsarbeit geletstet. Jn der Erkenntnis, daß die Bestrebungen des Verbandes sih mit den Aufgaben decken, die der gewerblichen Organisation dexr Wirtschaft durch die Reichsregierung übertragen sind, wurden die gemeldeten Entschließungen im Einvernehmen mit der „Reichsgruppe Ber- ierungen“ und der „Wirtschaftsgruppe Privatversicherung“ ge- laßt Die Beschlüsse haben auch die ausdrücklihe Billigung des teihswirtshaftsministers gefunden.