1937 / 121 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1937 18:00:01 GMT) scan diff

12È vom 31. Mai 1937: S. 2 E inet R - 3 R ch S A L GeDs din, LE Fri ls z eih8- und Staatüan igex Nr. 121 vom 31. Mai 1937. &. 3

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Neichs- und ‘Staatsanzeiger Nx:

Ml É - é J N 5 i “ex denn, daß die: Täti keit nur für einen Uiter1 hner (Ver- f n) ob der Antragsteller neben “der Konzerktvermittlung F § 1 Absay 1 Ziffer | gena : S 4 Aar E ‘ranstaltungen ohne Orchester de I bder nur für einen Bultutschafsäden (cine Gruppe auch die Konzertunternehmung und die Konzerts } Zuschüsse zu Bocanstallanden- dieser Ae T E U? ü . E er ung O E von regelmäßig zusammen tätigen Kulturschaf\ je!) gegen besorgung (§8 21 und 22) oder ein sonstiges Gewerbe Y seinen eigenen Veranstaltungen, od rt, insbesondere zu Aunah aa annehmen müssen, daß sie für die 1. Jn kleineren Sälen, d. h. Sälen bis cine feste Vergütun ausgeübt wird. Y betreiben will, gegebenenfalls welches und an welchem spiele anzunehmen. , oder Entgelte für Probe- Ne oder Zulassung von Kulturs aff d i trages des Auftraggeb “e: zu. 500 polizeilich zugelassenen Sih- E O 1 W) E beit Begriff der gewerbsmäßigen Konzertver- Ort. f i (3) Abmachungen, di ‘ranstaltungen aen oder e U kauf der Eintrittôtarten eg Jst auch der .Ver4 2. Fi mittleren Sälen, d. h. Sälen mit | ritiltag im Sinne von Absay 1 und 2 fällt serner eine L 111. Geschäftsführung, sind nichtig. , die gegen Absay 1 und 2 verstoßen, cehmen, fordern oder si versprechen lassen. tragen, so müssen die von ur Ser! lelovges Ens Ln als E polizeilich zuge&- qn 9 ming E e S ri e ua E DEN in 88 H 8 16 Sewe7bliche Betätigung der Konzertvermittler außerhalb täuflich-) deutli A O Ven Aeu uva assenen Sithplägen . « 2+ | mittlec gegenüber dem Kultur ee en unternehmeraJT i i L ; Der Konzertvermi ist veryflt A #on1ectvermittlung; r auperya ) deutlich gekennzeichnet M , Sälen mit liche (veranstalterähnliche) Befugnisse einräumen, oh" ak . Kougertperm es Eh E en s, Geschäftsbetrieb Cl bee Ren fesamen N e RiOnS, Konzert- N dürfen d g L G el , anni Art S ücher nah fkauf- G tehmigung des Auftraggeb Cr: Ses „Konzertagent(ur)“ oder ma u führen. Er is verpfl ; ind ggevers ausgegeben w ‘Schrift am E T btiel Abschrift. (bdeu) rie er Konzertvermittler Pu vorbehaltlich der Best Die fit veiausgäbten Sie fine ie belegen 7 e er Bestim- | suchern abgegebenen AUOE JOIE, Die Bon) Kontrollabschnitte sind dem Auftrag: eni Ausftrag-

3. V aron A t lich laff Ï s mehr als polizeilih zugela e- : de lichten, insbeso1® a ¿ i S L, R de Us, quf Ee Dauer AnA U! g | namen mit der Bezeichnung ? ; 1 | „Konzertdirektion in deutlih lesbarer Schrift am Haus: M ¡ubehalten und diese sowie die ol ) zuri nund in E H genen Geschäftsbriefe | anv.re Ge ÿ 21 und 22 außer der Konzertvermittlung | geber bei der Rech sl nungslegung auf Verlangen auszuhändi ( zuhändigen,

nen Sißpläyen B. Für Veranstaltungen mit Sinfonie- | davon übernimmt, eine Beschäftigung nag? : z Ori) it Or- cingang und am Eingang zu den Geschäaftsraum ZUs ò 1E f D L S E N he V werden kann. ben sowie auf gan n bäfivordeuden, Anzeigen im geordnet 10 Fahre aufzubewahren. h Gewerbe als die im § 19 aufgefü . RM 100,— | 11, Die Erteilun und der Widerruf der Erlaubnis zur | Jn- und Ausland, Werbeschristen oder - so1tstigen Veröffent: 8 17 pung ihm untersagt ist, nur mit A deren Aus- | es sei denn, daß sie k

RM 120,— gewer smäßigen Konzertvermittlung. lichungen zu verwenden. Haben sich zwei oder mehr Konzert-M (1) Außer zur Führung von Handel h Aen der Reichsanstalt betreiben oder \i S des Prâsi- Steuerbehörde a: elie L aft besonderer Bestimmungen der

000 ‘Etn L 9 vermittlec zu einex gemeinsam betriebenen Konzertagentur F büchern (Z 16) ist der Konzertvermi els- oder Geschäfts- ie Zustimmung ist vor Begi er sich daran beteiligen. geliefert werden müssen.

wohnern: S usammengeschlossen (Z 9), so brauchen Vornamen nicht ange- Geschäftsbuch für abgeschl zertvermittler verpflichtet, ein schriftli nachzusuchen S Ae solchen Gewerbes ; (1) Die Erlaubnis, das Gewerbe eines -Konzertver- bracht zu werden. Andere Personen als die zugelassenen duch), EUNGgs 1, nah E aale E C iter s Die Erteilung und der Widereuf L E Der Präsident der Su lt kann d die Bezeihnung ff Das Buch m uster zu führen. olgt im Benehn i Tre ustimmun mittler j + fi a alt kann dem Konzertver=- s Keichömusit gestatteten Lätigkeit ‘na Anhörung, bes Pei 21 Und 22 eihsmusikkammer untersagen S des Prasidenten der A , wenn dies für die ordnun

gS=

A. Für V L A La 2 E Eo mittlers zu betreiben, wird nux erteilt, wenn gewerbsmäßigen Konzertvermittler dürfen 1. Ju San polizeilich zuge- RM 45,— 1. ein Bedürfnis vorliegt, „Konzertagent(ur)“ oder „Konzertdirektion“ nicht führen. Seitenzahlen versehen und zum D i : 9. Ju Sälen mit mehr als 400 bis 800 s 9 die Zuverlässigkeit des Antragstellers dargetan ist und 2) Der Konzertvermittler darf eine Des seinen Fscin; es muß vor der Sugebraudn urchshreiben eingerichtet 8 21 polizeilih zugelassenen Sibpläßen . RM 60,— 8. der Antragsteller die erforderliche Eignung besißt. Gewerbebetrieb nux im“ Rahmen der geseßlichen orschriften Fin dessen Bezirk der Kon e ahme von dem Arbeitsamt, (1) Der Konzertvermi mäßige Durchführung d : 3. Jn Sälen mit mehr als 800 bis (2) Die Erlaubnis kann unter Einschränkungen unî Auf- | vornehmen. Wahrheitswidrige sowie alle marktscreierischen What, unter Lalaubiean Ö b ermittler seinen Geschäftssiß | der im § 1 Ab nzertvermittler darf Konzerte und Vorträge g der Konzertvermittlung notwendig ist. 1200 polizeilich zugelassenen Sih- lagen erteilt werden. Sie kann insbesondere auf einzelne | Angaben sind dabei verboten. erden. Die Elittaati g der Seitenzahlen abgestempelt | Wagnis v saß 1 Ziffer 1 bezeihneten Art auf ei 9 V. Besondere V i ir Qi ea E RM 80,— | Gebiete der Konzertvermittlung begrenzt werden. : schwarzer Tinte (D gungen in dem Buch dürfen nur mit | Konzertv eranstalten (Konzertunternehmer, Fmpresari gens orschriften für Künstlersekretäre. 4, Jn Sälen mit mehr als. 1200 poli- (3) Juristishen Personen wird die Erlaubnis nit 89 ommatt: Werde Jar Mr e bsQer) oder Tintenstift vorge- QulttrsGetonde der sich in dieser Weise betätigt Darf ebo S 24 zeilih zugelassenen Sißpläßen . « - RM 100,— | exteilt. - Wollen zwei oder mehr Konzertvermittler sich zu cincMgenommen noh En A u dürfen weder Rasuren vor- | nehmen e die seine Vermittlungstätigkeit in Anipruc (1) Künstlersekretäre der i 1 Abs ; B. Für Veranstaltungen mit Sinfonie- 83 gemeinsam betriebenen Konzertagentur zusammenshließen, Zahlenübermalungen find L unleserlich gemacht werden; | noch bei A zur Mitwirkung bei seinen Veranstaltungen O gewerbsmäßige S U I ags bezeichneten Art zur gewerbs- | thr Gewerbe in gemeinjamen Geschäftsräumen ausüben von dem Vermittler d atthaft; Durchstreichungen sind spriüGnahme -sei Veranstaltungen Mitwirkende zur Fnan- ie Vorschriften über die Durchführun G he gelten daher {hlüsse und Briefbogen benußvenÆbescheinigen. Das Buch att tete Da ras vas zu | anhalten. Er e ee Ri verpflichten L L s ohne Su E lortec 9 och zum Teil ver- | dafür anne gütungen oder andere Vorteile erjenige, der als Künstlersekretä N ondere be arf f hmen, fordern oder \sih versprechen lassen, daß Erlaubnis des Präsidenten ber Raihéanitott nes E DT5

rchesteroderChoroderChormit Drche- (1) Die Erlaubnis berechtigt nux denjenigen ewer d n Konzertvermittlung, dem sie erteilt ist. Sie ist nicht gemeinsame Fernsprechan : | nbe i odex gemeinsame Anzeigen veröffentlihen oder sonst inFuichtet werden. Kulturschaffende für die Mitwirkung bei den Veranstaltungen schriften der §§ 2—7, es sei denn, daß er nur / , ur für einen

ster sowie Tanzdarbietungen mäßige

1. M ea S t polizeilich zuge- A od E und gilt nur in den Grenzen, in denen sie | 9 u E T A Lea f

igpläen . « «+ «-* * * RM110— erteilt is. / / i irgendeiner Art gemein|am tätig werden, 90 Veourten (2) Die Abschlüsse von Vermi ; E ' weig- oder ierzu der vorherigen Zustimmun des Präsidenten - d . (Wah E n Vermittlunge nf e die Errichtung und den Betrieb von Du B sei Keibganstalt. Die Ming kann jeder R V abetohdea E welchem bie Abselifse abjlußbuch im Laie, De ales L S Die pie a Bub zugelassen wexden be (Veranstalter) oder nur für ei K i rfolgen, Zahlungen eingehen oder | staltun i onzertvermittler. für seine affenden (eine G ux sür einen Kuktur- gehe : g verpflichteten Kulturschaffenden eine Veran- | F e Gruppe von regelmäßig zus E NO n können verlangen ulturschaffenden) gegen eine feste g zusammen tätigen gen, feste Vergütung tätig wird

1. Jn fleineren Sälen . « _++ 9, Jn mittleren und großen Sälen . -

Il. in Gemeinden mit mehx als 200

S S Cie Tia U as

lassenen Sißpläßen .

9, Jn größeren Sälen [1]. in Gemeinden mit mehr als 50 000 b i 8 200 000 | Nebenftellen bedarf es einer besonderen Erlaubnis, i j 1 Einwohnern: denn, daß die Errichtung und der Betrieb bestimmter Zwe1g- dann widerrufen werden, wenn einer der donzertvermittler bei laufender Rehm 8 A. Für Veranstaltungen ohne Orchester odex Nebenstellen in der dem Konzertvermittler erteilten | aus der Reichsmusikkammer ausgeschlossen wird. helastet wird, in der Reibe ole das Konto des Austraggebers die vereinbarte Vergüt ; 1. Jn Sälen bis zu 400 polizeilich zuge- Eclaubnis bereits zugelassen ist. der der Belastu jenfolge der Abschlüsse, der Eingänge | finden der rgütung zwei Wochen vor dem Statt: | (F 1 Absah 3 Sab 2). Bei der n 8 10 L stungen unter fortlaufend gang Veranstaltung hinterlegt s ü N ) r Antragstellung is anzugeb lassenen Sitpläven «7 2 200 RM 35,— 84 i i R S i ¿nschGliekli nd übersichtlih einzutra laufender Nummer vollständig taltung eine Konzertreis jinterlegt wird. Hat die Veran- Le welche Künstler der Antragsteller tätic a a et 2. hr als 400 bis 800 (1) Die Beschäftigung. von Hilfspersonen (eins ießling des Abschluß zutragen. Jm übrigen gilt für die Füh zertreise zum Gegenstande, die einen fest erner sind die genauen Anstellungsbediì atig Werden Win, polizeilich zugelassenen Sigpläßgen . RM 45,— (1) Wollen zwei oder mehr Personen das Gewerbe eines | von Familienangehörigen) ist nux mit vorheriger Zustinff “5. [{ ußbuches § 31 Absatz 2. U / ellungsbedingungen mitzuteilen, 3. Ml lich, in ns Sik Ae A 60 L Lee Sd ememe betreiben, so bedarf jede Bo des n R Ae ie Hustime ul ire G E die niht mehr benußt werden sollen sieht, so kann die Hinterl i ck s S: 1 I erson der Erlau9n1s., e dg. ässig, das na ie Aufsi ührt. Die Zustimmun L. s; gabe des Tages abzuschli uen, f , egung nux im Einverständni * | etnem festen Anste At E Sa E f E Ms R E RM 80,— (2) Will jemand sich lediglich geschäftlih an dem Be- | kann jederzeit, insbesondere dann widerrufen werden, went anes Arbeitsamt zur Beltätiguet, bes AL&0 Absay 1 | Lem Konzertvermittler verlangt werden, S At} sehen, Be Anstellnaggecteo âltnis gegen feste Vergütung 10 J ugs : E 4 triebe einer Konzertagentur (als esellschaster, Teilhaber | die Hil per aus der Reichsmusikkammer ausgeschlossen Lblußk und sodann 10 Fahre Ta LGalren pes 8 8 22 und die Vergütung nah Art D S gesGtosjen jeu B. Le A u Ee mit usw.) beteiligen, so bedarf er hierzu der Erlaubnis des Präsi- wird. ie ilfspersonen. müssen die für ihren Beruf not P un E weitere Eintragungen nicht erfol O Das (1) Der Konzéttvermittler darf di …__ (3) Außer der festen Veraüitnna ba T bezeichnen. O es Bie L Velen L mit | denten der Reichsanstalt. wendige Zuverlässigkeit und Eignung besißen. Sie müsse{19: gi , wenn der Gewerbebetrieb des Konzerive ‘itiler Konzerten und Vorträgen der i f die Veranstaltung von für seine Tätigkeit keinerlei Ver A vid Vg: Künstlersekretär i! Au Gülén vis M lizeili g 85 mit dem Konzertvecmittler in einem festen AnstellungsverM"!9|!e st wird. rmittlers | zeihneten Art für Rechnun im § 1 Absay 1 Ziffer 1 be- | besondere keine Provision von Ver Veras GENENET TELE, H : O lesen N liken polizeilih RM 70,— Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn hältnis gegen eine feste Vergütun stehen. 8 18 (Konzertbesorgung, Alermäeren E anderen ausführen ihm vertretenen Ki: ler zukom Le D die dem von o: B beven-Silen L sich nach ihrer Erteilung Tatfachen ergeben, die bei ihrem (2) Hilfspersonen dürfen als tellvertreter des Konzer (1) Der Konzertvermittler darf für den Abschl (2) Die Konzertbesorgung d L | prechen lassen. Die Erstattung N EO oder sich ver- IV, in Gemeinden bis zu 50 000 Einwohnern: Bekanntsein die Erteilung ausge| Posen hätten, oder wenn vermittlers nur tätig sein, wenn sie durh den Präsident: Pr tregen nur Vordrucke nach dem anliegenden esl he a von | den Bedingungen erfi ¿r ng darf jedoch nur unter folgen- bsaß 2, § 29) wird hierdurch nicht Berüh NEpeR (S8 26 * A. Für G eltuindes ohne Orchester die Voraussetzungen für die Erteilung 2 Absatz 1)- nicht | der Reichsanstalt hierfür zugelassen sind. Füx die Zulassun hlußscheine), Anlage 2, verwenden und muß sie ira (Ab- 4, Der Konzertb gen: j : rt. “C A S Vis zu 300 polizeilich mehx vorliegen. Sie kann insbesondere widerrufen werden, | gelten dié SS 2, 3 O 1) und 6 entsprechend. Sie ka aßig ausfüllen. Er ist verpflichtet, bei jedem E ordnungs- . H A esorger darf weder seinen Auftraggeber (1) Der 0 25 3 zugelassenen Sißpläßen . 9 C AM S0 wenn ein Konzertvermittler E : : jederzeit widerrufen werden. Für den Widerruf gilt § e H ELLTIe éine Abichrift des Abschlu sihemns T noch De eae chi seiner Vermittlungstätigkeit | tätig Nie: Use Ae reue darf für höchstens fünf Künstler 2. Jn Sälen mit mehr als 300 bis 800 8) vous e oder Ml eame a H LeS entsprechend. A E eie Sen 1 Fahr eit vei lnt zu Ds weben a E Aeemuting jn An- | Eine Gruppe von A ale bop Kunstfächern angehören. 3. R 800 A Le ita elten ee den Leisungen es : E O : di r Ordnung der atten E (3 38 des Geseßes [chäftsbesorgung verpflichten oes Aibalten E E (2) Der Künstlersekretär darf fie oe C, polizeilih zugelassenen Sibpläßen « RM 60,— ? Präsidenten dexr Rei anstalt: nic fommt L Die Geschäftsraume des Kongzertvermittlers diirfon Frf der Konzertvermittler in di eit vom--20. Fanuar 1934), 2. Der Konzertbesorger hat die gesamte tiakei : als diejenigen, von denen er angestellt ist, ni ulturschaffende y 7 / ; d d Reichs ff L SeWeoiitor andeven Räumen, in donent n Gastwirtischaft oder ein ander [turschaffenden kei in die Verträge zuungunsten der das ordnungsmäßige Zustandek ätigkeit, die (3) Findet unter den v 0 , nicht tatig erden, B. ür Verangtaltungen mit Sinfonie- Þ) gea J eihsmusittam1 S E e S N “be bessèn Vetrieb dent Konzertvernu! le icht * geftaty Bediriclinäen difebine A en abweichen- staltung ‘exfoxdert, als Treuhänder sei T E tretenen Künstlern ein Wedel fiel obere, Letalcen di vers ost óv Dex k: i 24 4 (Finz ikan inet er Rx D ULLUTE d as it L R ¿it (88 19—23 bs 1 wird, „nicht in. Verbind j L n. estehen Richt D ie ebers. u Tei : 1 ne U trag- \chäfti unas » : 2 er erfahren die Bes Gti M anderem Srunde als Ung . i . Ua balt j ; inien für d us. leisten. I g verhält L ¿ ini i / 4 ; ¿ Sib des Geschästsbetriebes oder dessen Verlegung F hat E O und Eingelardoitsverteäten, : 8. Der engee é\órger darf nur die Gebü Ciboiitia, so a l abet ieei elg jonst eine Ber R E tx : i 2eit- | unverzüglich dem Prâsidenten der Reichsanstalt anzuzeigMiternehme vermittler darauf hinzuwirken, daß die pruchen,, die ‘von dem Þzä e Gebühren bean- | Woche nach dem Eintri :rzüglich, spätestens jedo eine €) von dec Erleiuten Ériaubvnis während „eines Eu hres ; 4 hmer (Veranstalter) und die Kulturschaffe ß die Lor V ervcuciee n m Prâsidenten der Reichsanstalt | dem Präsid ritt des Wechsels oder der Veränderun n8 6 Monaten keinen Gebrau 8 19 k On von Einzelarbeitsverträgen diese Richtlinien be “Ala din beat bib, M Reichsmusik- sidenten der Reichsanstalt anzuzeigen. fo | (3 | —- werden. Für die Bermitilun, on lte lge seo VI. Gebü von Kulturschaffenden - Gebühren, t 8 26

4 Bi n E E g ibu 8 solchen Zeit s V t : : / e as N i macht oder während eines solchen “Zeitraumes r Kon i E i ebel C m m {w {n Ein Abdruck dieser Gebührenordnung ist in den Geschäfts- mittlungen in so geringem Umfange vornimmt, daß | pg u ee Konpertvermitler i Ee ilung und Arbe C B A CLTOS hat darauf zu achten, daß für q On “a G

iber das Recht und die Pslicht zur. Aicbenen Ste ermittelten Verträge die gesehlich vorge- E ebten Vermi gebühren ermittelten Verträge Ee Jestgesegten Vermittlungsgebühren (1) Ein i ._ Für die Vermittlung eines Orcl i infolge der Lätigteit des Vermittlers zu

esters darf eine | Vertrag infolge der Tätigkeit des L E Dai gkeit des Vermittlers zustande kommt

xäumen des Konzertvermittlers am Eingang an einex in das ; ee i i - BRE eine Betätigung als Konzertvermittler der Nichtaus losenversiherung ü

fene Stellen und Arbeitsuchende zu beats E

ebühr von 5 % » t

h % der Vergütung erhoben werden, die (2) Soweit neben der Gebühr bare Auslagen zu erstatt

atten

Auge fallenden Stelle auszuhängen. E q des Gewerbes gleichkommt. ige ag 99) : 86 nsbesondere darf der Kon ertvermittler dem ihn in Anspr

Diese Gebührenordnung tritt am 1. Juli 1937 in Kraft, (1) Der Präsident der Reichsanstalt erteilt und wider- A Kulturscha fenden etwa ihm bekanntgewordM Dem Konzertvermittler 0 i : : dem vermittelten Orchester insgesamt vertragli E ber

Berlin, den 28. Mai 1937, ruft die Erlaubnis im Einvernehmen mit dem Prâäsidentên | Tatsachen niht vershweigen, die die Zuverlässigkeit W a) andere Abe 60e iena ria: a : steht; Dirigenten und Kapellmeister ten le Sol B n ist eine schriftlihe Abrechnung mit dem Auftraggeber

Dex Präsident der Reichsanstalt L Arbeitsvermittlung der Reichsmusikkammer. | : Unternehmung (Veranstaltung), für die die Vermittlung zu betreiben, g als die Konzertvermittlung wenn sie für ihre Leistungen eine Dla ere ai zuwweti]jen. gg

E ia D die ticäansialt ct or iggesials r lfattung weiselhaft erscheinen alen ieser dur Ÿ Ziffer 1 bezeichneten Art Lelseungen darzubieten S 4 Abe den: Gékitbren O os aae

: _V.: Dr. räsidenten der Mer? ; Er : L , Me E A “Ziffer 1 bezei » ch : | Es ebühren dürfen 3 i: er Konzertvermittler ist b ; N

v A s h laubnisschein). Der Konzertvermittler muß den Erlaubnis- Konzertvermittler besorgen läßt 22), abträglich sein kon" e) Thtattttcenebarengen: E darzubieten, Art weder vom Raabe D s An ga eines Vertrages 26 biet H Tine Gebüh Ver-

r Vorlegung jederzeit (2) Vor der Vermittlung gen, és, Birkusse, Sing- Teilnehmern an der Veranstaltung erhoben CauRe E A zu erheben, die dem e Ie n j elten Kulturschaffenden vertraglich ste : 7

( zusteht.

I 4 eiz i jähri d) ipiel- Bor ift schein sorgfältig aufbewahren und zu : X t Minderjähriger hat i spiel- und Tanzunt E _Hirk è über die Durchführun E K t bereithalten. A l Konzertvermittler über die beru lich, erzieheri\, sittlich mäßige oder ne oder ähnliche gewerbs- Die Erstattung barer Auslagen darf nur i : N u l gen Konzert- (3) Die Entscheidungen des Pes der Reichs- gesundheitlich einwandfreie Bes affenheit des Arbeitspla zu betreiben, sich an solch Anse Unternehmungen gefordert werden, als sie auf Verlange erte A (2) Für die Vermittlung eines Kulturschaffenden vc ermittlung. anstalt über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis und | zu unterrichten. Minderjährigen, die die zum Vertr lih zu beteiligen K D nternehmungen eo ereinbarung mit dem Auftraggeber ewent t n Jnland nah dem Ausland oder vom Avale: 1 h: D Vom 28. Mai 1937. über den Widerruf der Erlaubnis sind endgültig. aat: eb ade Ne des R Darlehn zu gewähren e fes tes Se e ne iwenta hinreichend nachgewiesen find. Die Ma darf die Gebühr nah Absay 1 höchstens E e ; ni nachweisen können, darf eine ung lrt i L Q irgendeiner ren Auslagen sind ; F . 1, 6 Des bs Gr Qrue A O R C r A 0 L _| gewährt werden. Vor der Vermittlung von Mitglie? orIMIOIGE M ENe AUPRb An G Jeb u treten, die die Aut Dent Rebe Dai Abrehnung | (3) Auslagen (z. B. Reisekosten- oder Gepäckvergütung) U ti hel Ü a rbei rot A had 4 ung un Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist riftli | iner Gruppe von Kulturschaffenden ist außerdem die ZUMY Konzertvermittle [usübung seiner Berufspflichten als |' Mengenrabatte für Jnserate R die dem Kulturshasfenden vom Unterneh z P, ehrstellenvermittlung vom 26. November 1935 (Reichs- | an den Präsidenten der Reichsanstalt zu richten. Er muß | lässigkeit des Führers der Gruppe zu prüfen. d) Fabsculen, die irg stellen, dem Konzertbesorger zu und sind in} dem Kosten: Gab 1 werden, gelten nicht als L ARE in Ce va , rsonen für einen späteren Kultur- anshlag (Ziffer 5) k i ojlent- 1 und 2. Sinne von

8 13 beruf ausbilden, zu betrei : n Ruttlur- / ) kenntlich zu machen. Andere Rabatte i nt : Ö reiben oder sich an ihrem Be- Anla be S die dem Konzertbesorger aus | vom Anteriebmer Wer Dan e Oen Ms eschäftsbesorgung zufallen, sind dem r (Veranstalter) zu tragen. - S 28

a) Namen, ' d N nl i N J

I. Begriff der gewerbsmäßigen Konzertvermittlung. Wohnort des Antragstellers, j | §1 -_ b) berufliche Vorbildung und Ausbildung des Antrag- Ausweise und sonstige | l l V (1) Gewerbs8mäßiger Konzertvermittler- ‘(Konzertagent) \tellers, . ; i : ; Konzertvermittlung in seinen Besiy gelangt sind, gegen Ns von Konzerten oder Vorträgen ver- ist, wer gewerbsmäßig für kulturschaffende Menschen c) ob der Antragsteller bereits früher die Exlaubnis zum | Willen des Eigentürmers nicht zurückbehalten, insbeson Wes V werden, als Eigentum zu besigen oder sich an vor der Uebernahme der Geschäftsbe : ' w : 1. die Vermittlung eines Vertrages über die Darbietung Betriebe einer ) ehabt hat und wann | án solchen Gegenständen ein Zurückbehaltungs- oder P! Ei : fiat aas solher Räumlichkeiten, die nit sein Ziffer 3 zur Anwendun D L Fjorgung die gemäß Day e Ablauf des Vertrages, spätestens jedoch zehn Tage von Leistungen in Jnstrumental-Konzerten, Vokal- | und von welcher | rteilt worden ist, reht niht ausüben. , f E um sind, zu beteiligen, und einen ausführlichen Soficicant bl, Gebührensäße arti Veranstaltung. Zwischen den Beteiligten Linen konzerten, Gesangsvorträgen oder andexen Vorträgen d) ob und von welchem Finanzamt dex Antragsteller 8 14 i ) Musikzeitschriften herauszugeben oder zu verle d Der Kostenanschlag ist soweit s Ans ag mitzuteilen. L B eine abweichende Vereinbarung getroffen werder; (einschließlih von Tanzveranstaltungen), bei denen ein rüher eine Entschädigung. uf ‘Grund des Geseßes (1) Der Konzertvermittler darf mit Kulturschaffe sich an der Herausgabe oder dem Verlage Son, ‘Mu T halten. : SRED Bg, nd | 2X hat auf dem nach § 18 Absas 1 vorae- höheres Jnteresse der Kunst oder Wissenschaft über. die Entschädigung der gewerbsmaßigen Stellen- | oder Unternehmern (Veranstaltern) Abmachungen jeg} zcitschriften oder Druschriften zu beteiligen vie:# h 6. Der Konzertbesorger kann bei Abschluß des V ürfen nicht ertragsvordrudck zu erfolgen. Gebührenvorshüfe obwaltet, betreibt, oder, vermittler vom 25. März 1931 (Reichsge ybl. 1 S. 69) | Art, durch die der Kulturschaffende oder Unternehmer Un der Kritik des öffentlichen Musiklebens besten die Vorauszahlung der vollen Miete s a (2) Bei erhoben werdem. ; ) n Ver exhalten hat und in welchèrx Hohe, Ps anstalter) verpflichtet oder angehalten wird, sich aud Auf in denen Ankündigungen oder Besprechun E lichkeit, in der die Veranstaltung stattfinden \ e l E i, au dem Ausland tft weist un e) Siy dér Konzèrtagéntur, ‘‘, E ipi teren Fällen aussließlih seiner Vermittlung zu bed Ta s s die Tätigkeit des Peiteriter- der- Besorgungsgebühr fordern; bei. Werb bo Und | Gebühren nach V gestattet, fi einen ang i So (Veransta f) den Zweig dec Konzertvermittlung, in „dem der An- | ( lleinvertretung), nur mit vorheriger Zustimmung di ers, ein von ihm betriebenes Unternehmen od G (etwa 4 Wochen vor der Veranstaltun ) b E eginn Zahlung bes N zahlen zu laffen, wenn di Beziehungen seßt, oder tragsteller tättg werden will, Ï j Präsidenten der Reichsanstalt treffen. Die Erteilung îte Leistungen eines Kulturschaffenden zum G S traggeber dem Konzertbesorger au V 3 d T Absatz 1 er Gebühren an den Fälligfeitsterminen nad 3, Listen über vorhandene Schaffensmöglichkeiten in g) das Gebiet, innerhalb dessen. die Konzertvermittlung | Ablehnung der Zustimmun erfolgt im Benehmen mit tan haben; die Herausgabe eigener Drutschri t E Rest der im Kostenanschlac de e 5 E den say 1 auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen würde. i Konzerten und Vorträgen der vorbezeichneten Art betrieben, insbesondere, ob sie auch von und nah dem | Präsidenten der dteichEmusikkammer. Abmachungen |? cene mitteilungsmäßtg Presse Sistrrecdurizen x H in Unkosten zu zahlen. Muß d E ea E 3 Stellenlisten) einschließlihch ihnen gleihzuachtender Auslande ausgeübt werden soll, Art, die ohne Zustimmung Jes Präsidenten der Reichsa ed UÜndigungen abgedruckt sind, wird von dem Ve bot ursprünglich in dem Vertrage vor abe ege b Me Neben den Gebühren dürfen Vergü “nderdrude und Auszüge aus periodischen Drul- b) ob und gegebenenfalls wo Zweig- oder Nebenstellen | getroffen werden, sind nichtig. : i i L och nicht betroffen; FEE auf Verlangen des Auftraggebers e fo Tanz | nitt erhoben E D A anderer Art schriften herausgibt; Konzertvermittlung ist dagegen der Konzertagentur- betrieben- werden sollen, (2) Absay 1 gilt, sowohl für Abmathungen, bei den p an der öffentlicher Kritik von Veranstaltungen de er die besonderen Unkosten hierfür Si so Tann nur infowetit gefordert E ung barer Auslagen darf nicht die Veröffentlichung von Anerbieten Kultur- i) welche eigenen oder fremden Geldmittel ‘dem Anirag- | Konzertvermittler einem Kulturschaffenden die BernF) n § 1 Absaß 1 Ziffer 1 genannten Art zu beteili 4 a diqn Das gleiche gilt, wenn auf Ve ian au | nach Vereinbarung mit L N \chaffender und vorhandener Schaffensmöglichkeiten in steller zum Betrieb der Konzertagentur. zur Verfügung | zu einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen zu F E Personen, die unbefugt Konzertvermittlun e uftraggebers der in dem Vertrag urs ina des | als notwendig EincciSeed mai er g gr gg Mee Zeitungen, Zeitschriften, Fachblättern und ähnlichen stehen, : tr E estimmten Vergütung gewährleistet, als. au für oli A en, oder mit ausländischen Honzerivecmitil _ gesehene Rahmen der Beranstakiun ir ie vor- | harung hat auf dem na S S bea ag Mage ectobi G erscheinenden Druckschriften. k) ob’an der Könzertagentur, jemand geschäftlich beteiligt | machungen, bei denen der Konzertvermittler eine Gewä pie 0E unzuverlässig bekannt sind oder deren U au weiterung erfährt. g irgendeine Er- | Vertcagävendeuat zua exfolgen. Mad 1 derge umen A Gewerbsmäßiger Konzertvermittler (Konzertagent) ist, egebenenfalls wer, in welcher . Weise und mit | die Vermittlung des Kulturfchaffenden nicht übermmn ne IMEIT Den Umständen nah angenommen \värbeit Der Konzertbesorger kann von dem Vert : a B ist auch, wer gewerbsmäßig kulturschaffende Menschen einem welchen Geldmitteln, 8 16 bo B oder die vom Präsidenten der Reichsanstalt od i wegen Nihtleistung der vorgenannten Zahlur E VTI. Aufficht. 1) Namen, Vornamen, Geburtsort, Geburtstag und ; : A iun v m Präsidenten der Reichsmusikkammer als Ner zurücktreten, wenn er den Künstler { ili tgen erft | (1) Der Konzertvermittler darf eine VermittlungF verlässig bezeihnet werden, in Verbindun p traten, und dabei" eine angemessene Fei Lur Vrteng | L , V 6) ag [ (O Der Sorr2ortwermttttlor L geleht hak Z s L S S E U Ves Aufsicht des cSftdertter: desjentgen Lardesarbeitsamts, in dessen Bezirk

Fn Sälen mit me

L e Fe S a * 2 . t sind. Die Veretits

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anderen zum vorübergehenden Schaffen in Justrumental- 9 “QE t 8 | fonzerten, Vokalkonzerten, Gesangsvorträgen odex anderen Wohnort - eines - etwaigen Stellvertreters, ‘der Ange- | N 1 M A en L TER O Mer Spe T ien ti egenüber einem Nie Unsslihrung einer Verant Art zu v ießkli ““Familien- | machen, da} die er 1 ermi 9 ; : er mitarbeitenden F ; Kulturschaffenden), Rechnung (K solcher U Ba ala E um Adi langen jederzeit über den S “v (V zuweisen, in denen Unternehmer gen 1 exzeit über den Stand der Konzertbeforguat Ino “f

unterrichten und ihm spätestens 10 Tage nach Tei O Ardettsvermtttlung deï der Hauptstelle der Ge n 2 eihsanstalt ur Berlin. Der Präsident des Volo os L PLUTNET LandeSarbettds

Vorträgen (einschlièßlich von Tanzveranstaltun ent Un! Wissenschaft obwaltet, stellexs (eins{ch! : E

acúaue- Arbeitshedingungen, auf seine O ine sonstige G schäftsbesorgung ü eranstal

oder eine sonstige Ge|cha / nstalter) diè dem Kultur affer ' ; schaffenden versprochene Stattfinden derx Veranstaltung unter Vorlage der zur | amts k dio: J N t zur | amts Tann die Aufstcht auch due) das füx d I i das für den Geschäftssißz

éin höheres Futeresse der Kunst oder zur Verfügung stellt, ohne selbst egenüber dem Zugewiesenen angehörigen) f} ; nternehmer" (Veranstalter) zu sein. * m) den in den leßten drei Fahren vor dex Antrag tellung | besorgung) j | : : V taltunM Vergü

- (3) Unter den Begriff dér gewerbsmäßigen Konzertver- erzielten Umsay des Vermittlungsgeschäfis getrennt oder sich verpflichtet, an einer eigenen Aa ehm (Rabatt von vornherein durch bestimmte Abzüge h; 4 mittlung im Sinne von Absay 1 und 2 fällt eine Vermitt- nah - den einzelnen Aen wenn der Antragsteller | Konzertvermittlers (Konzertunternehmun9) a ge rio niït fs rozentabzüge usw.) kürzen Uge Nachprüfung erforderlichen Deléae Meines: * began lungstätigkeit auch. dann, wenn sie guf Grund- von Dieust- bereits früher die. Erlaubnis zur Konzertvermittlung | O gel e R irtun A Verar stt itungen M zieh S En eYueeit ransta tern) in geschäftliche Be-“ 8. Die Ausgabe von Eintrittskarten für dis Dea Dulting des Kongertvermittlers zuständige Arbeitsamt ausüben: laf verträgen (z. B. als Künstlersekretär) ausgeübt wird, es sei hatte, zur unentgeltlichen Mitwirkung 9e eranstatung ingen zu treten, von denen sie Dissen oder den Preise ist De E G dem Kassenpreis Quaaigit A E dant Prasidenten der arne Seme age Dat vao: Zreise nux auf Grund eines ausdrüdlihen uke 5 MGRRTTELITUTERE auf Grund des Reichsky Sitte E

f: Auf zustehende Aufsi{htshefugnis bleibt under Agen

[ug L nderührt.