__111. Meldepflihtige Verbraucher des besegten Gebiets haben
außer den in Ziffer T genannten Meldekarten eine 6. Meldekarte an die Amtliche Verteilungsstelle für das besezte westlihe Gebiet, Köln, Unter Sacfenhaufen 9, zu fenden, auch wenn fie keine Brennstoffe aus dem rheinischen Bezirk verwenden. ___IV. Mesldevflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen oder Sachsen-Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke an Stelle der in § 5, L, 2 erwähnten einen Meldekarte deren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe- aufsithtsamt zu senden. Die von dem Sächsischen Landeskohlenamt bzw. von dessen Unterverteilungsstellen ausgegebenen Meldekartenhefte enthalten dementsprehend 6 Meldekarten. Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer Meldekarte.
V. Wegen Bunkerkoblen siehe § 7.
VI. Sämtliche Meldekarten find gleihlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an vershiedene Amtliche Verteilungsftellen oder verschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies bezieht sich au auf die Bezeichnun- der Sorten nnd Mengen und die Namen der Lieferer, ebenso a etwaige beigefügte Bemerkungen.
VTI. Für Gasfkoks ift die unter Absaßz k, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu rihtende Meldekarte an die Adresse : „Gasfok3abteilung, Berlin W. 62, Wihmannstraße 19", zu senden.
VTTI. Für Nüdstände und aus diesen gewonuene Brennstoffe fowie daraus und aus Abfällen hergestellte Briketts (Ersaßbriketts) ift die unter Abs. T, Ziffer 3 genannke Karte nicht an die Amtliche Naerteilunasstelle, fondern an die Abteilung V des Reichskommissars für die Kohblenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19, zu senden.
TX. Bezieher von ausländischer, nicht böhmisher Kohle haben den Bedarf, die Zufuhr und den Bestand dieses Brennstoffs nur auf den Meldekarten zu bemerken, die dem Neichskommifsfar für die Kohlenverteilung eingereiht werden. Ueberdies gelten für s die Vorschriften über die Meldung, die von der Abteilung Einfuhr, Berlin W. 62, Kielganstraße 2, erlassen sind.
8&6. Amtliche Verteilungsstellen. AmtliGße Verteilungsstellen sind:
1 Für Steinkohle®) aus Ober- und Nieder- [Plésten: ; Á _ Amtliche Verteilungsstelle für \{chklesis{che Steinkohle in
Berlin NW. 52, Alt Moabit 118.
2, Für Ruhrkoble*): Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkohle, Efsen, Frau- Bertha-Krupp-Straße 4.
3, Für Steinkohle*) ausdem Aachener Revier: Amtliche Vertoilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Neviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).
4. Für die Braunkohlef) aus dem Gebietrechts
bar e Sen mit Augnahme von sächGsischer Braun-
obhleT): s
Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.
5. Für die mitteldeutsche Braunkohle} (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 genannten:
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeuts{ßen Braun- foblenbergbau in Halle a. S., Mägdeburger Straße 66.
6. Für Braunkohle) aus den Freistaaten Sachsen und Sachsen-Altenburg sowie für böh- mische, nach Deutschland (außer Bayern) ein- geführte Kohle und für sächsische A
Kohblenausgleißh Dresden, Dresden-A. 24, Bismarckplay 1.
7. Für rheinische Braunkohle }:
Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westlihe Gebiet, anna! Sn; Unter Sadsenhausfen 9 T).
7a. Für Braunkohlef) aus dem Dillgebtet, dem
Westerwald und dem Freistaat Hessen: Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29.
8, Für Stein-*®) und Braunkohle} aus dem rechtsrheinischen Bayern und für böhmisdhenach Bayern etingeführte Kohle*}:
' Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts- rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 16.
9, Für Steinklohle*) des Deifiers und seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Jbben- büren usw.):
Amtliche Verteilunugsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße 1.
10. Für Saarkohle: Kohlenausgleil Mannheim, Parkring 27/29.
11. Für Gaskoks8*) gilt als Amtliche Verteilungsstelle die Gasfof8abteilung des NReichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19.
12. Für die Ersatzbriketis gilt als Amtliche Verteilungsstelle Abteilung ŸY des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, Berlin W. 62, Wichmannftraße 19.
13. Für andere als böhmische Auslandsbrennftoffe siehe § 5, LX.
8 7. Bunkerkohlen.
1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge- liefert werden. 2, Zur Meldung verpflichtet find alle unmittelbaren Lieferer von M oder die Buunkerkohlenverbxraucher mit eigenem Kohßlen- ager. 3. Die Meldungen find zu erstatten: 1. an den NReichskoblenkommissar in Mae Ausfertigung, 2. an die Amtliche Verteilungsstelle, \. § 5, 1, Ziff. 3, 3, an die für den Betriebsort zuständige Landesk ohlen- bezw. Koblenwirtschafts\telle, \. § 5, T, Ziff. 2, 4. E den BVorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker- ohlen 5. an die Bunkerkohlenstelle.
§8. Art der Meldung.
1, Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindliGßer Namens- untershrift (Firmenuntershrift) des Meldepflichhtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Julimeldekarten erstattet werden, dte jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts-, Kreis- oder Bezirk s- fohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bet der zuständigen Kohlen- wirtschafts\stelle nach § b, T, 2 beziehen kann. Diese Stellen sind be- rechtigt, fr die Meldekartenblocks und Einzelkarten eine Gebühr zu erheben. Für Bezirke gemäß § 5, Il, IIT und IV find Hefte zu 7 Karten vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Melde- karten (siche § 5, T? und 4) find dort erhältlich.
2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Melbungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Meldepflihtige hat die fir ihn in Frage kommende Bechbraucheracuvpe orderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt- lih zu machen. Falls ein er oe nah der Art seines ge- werblichen Betriebes ju mehreren Verbrauchergruppen gehört, ift maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört, Ist ihm vom Reichskohlenkommisfsar eine Ver- brauchergrupye angewiesen worden, so hat er diese zu durckreuzen. Ss ift unzulässig, mehrere Verbraudergruppen zun durhkreuzen.
e ü
*) Auch Briketts, Shlammkohle und Koks.
**) Auch Gaëkoksgrus, -Lösche und dergleichen Abfallerzeugnisse sowie von Gasansialten hergestellte Koksgrusbriketts.
+) Auch Briketts, Itaßpreßsteine und Grudekoks.
7) Wegen der Meldepfliht in deu besegten Gebieten vergl.
S 9, Meldung im Falke der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Mesldekarte bereit findet, so hat" er neben der für den Reichskommissar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Neichskommissar in Berlin mit einem Begleitshßreiben einzusenden, n dem anzugeben ist, warum die Meldefarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Ueferer vorgeschlagen wird.
& 10, Dié Lieferer und die Meldung.
1. Die Leferer dürfen nur durchlochte Meldekarten beliefern. Die Durchlohung muß das Zeichen derjenigen Kohlenwirtschaftsstelle tragen, die für den Betrieb des Verbrauchers zuständig ist.
2. Feder Aeferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verzug feinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufskartell odér Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte.
3. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf- geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftlihe Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In- halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage fommen. Leßtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen niht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat:
a) die auf die Karte entfallende Menge,
b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlihen Karte mit Nennung der Leferer und von jedem A Einzelmengen und Sorten zuú enthalten. Die neuen ‘Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dem Namen der austeilenden Firma zu versehen. Die ur eie Karte ist bis zum 1. Juli 1922 sorgfältig aufzubewahren.
4. Feder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande wolmenden Lieferer böhmishe Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nit an den ausländischen Ueferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtlihe Verteilungsstelle ünchen (§ 6, 8), andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden (§ 6, 6) zu senden.
8 11. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Leferern sind verboten.
8 12, Ausnahmebestimmungen(Aushilfslieferung).
fi Aushilfslieferungen sind nur an meldepflihtige Verbraucher zulässig. ; 2. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs- mäßigen Monatsmeldekarte (§ 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsftelle (siehe 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entk- cheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichs- kfommissar tulisfig. Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim Norliegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt.
Für die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für das Absatgebiet dexr Nheinishen Kohlenhandels- und Neederei-Gef. m. b H. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für Nuhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der Kohlenausgleich Mannheim. i
Auf H 3a, Ziff. 1, u. § 10 wird hingewiesen.
3. Aushilfs\lieferungen. zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus- hilfslieferungen eines Plaßhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm Oa sind, an einen Verbraucher sind nur zulässig, wenn neben em Einverständnis der Parteten die Genehmigung - der Landeskohlen- bezw. Kohlenwirtschaftsstelle nah § 5, I, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfslieferungen Eisenbahnwagen benußt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Ver- teilungsstelle (siehe § 6).
4. Ein Hauptlieferer (§ 10, 2) darf ausnahmsweise beim Vor- liegen eines wihtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß § 10, 2 zugegangenen Meldekarte ver- zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.*) Auf leßteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß (§ 1, Ziff. 1 und 2), keine Anwendung. Es genügt die eins{chlägige Mitteilung des Hauptlieferers.
5, Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 3 und 4 statt- findenden Ueferungen ift in § 3a geregelt.
& 13. Anfragen und Anträge. 1. Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind,
„soweit nichts anderes bestimmt ist, an ‘den Neichskommissar für die
Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. 2. Besitwechsel, Firmenänderungen und Erlöschen einer Firma
find dem Reichskohlenkommissar, der Amtlichen Verteilungsstelle und der Kohlenwirtschaftsstelle umgehend mitzuteilen.
8 14. Verwendung von gewerblihen Kohlen für andere Zwecke.
Es is} verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb- lien Verbrauchers bezogen sind, einscließlich der Bunkerkohlen, ohne Genehmigung des Reichskommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzweccke abzugeben oder zu verwenden.
8 15. Nichtmeldepflichtige Betriebe. Verbraucher, die nicht der Meldepfliht unterliegen, sind zum Einreichen von Meldekarten nicht berechtigt. Neue meldepflihtige Nerbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen- wirts{aftsstelle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig anerkannt worden find.
§8 16. Strafen.
1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmahung werden nah 8 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.
2, Neben der Strafe kann im Falle des vorsäßlihen Zuwider- handelns a Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge- hören oder nicht. /
§ 17. Wirkung unterlassener Meldung.
Gin Meldepflichtiger, der seiner Meldepfliht nicht oder nit fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 16 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausges{lossen wird.
L 18. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1921 in Kraft.
Berlin, den 6. Juni 1921.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stußg.
*) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen soll dur diese Bestimmung nicht Vealinsliat werden, M
Das im Jahr 1903 in den Niederlanden aus Holz erbauj bisher unter Rande Flagge und unter dem Name, „Luna I“ gefahrene Segelschiff „Freya“ von 101,22 Registertonz Brutto Naumgehalt fat durch den Uebergang in das e \ließlihe Eigentum des Kapitäns Wilhelm Johannes Campe in Loga (Ostfriesland) dás Recht zur Führung der deuts Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigentüme „Leer“ als Heimathafen angegeben hat, ist von dem Gener, fonsulat Amsterdam unter dem 23. Mai 1921 ein Flaggen; zeugnis erteilt worden.
Preufzen.
Hauptverwaltung der Staats\cchulden.
Die am 1. Januar 1922 zu tilgenden Prioritäts, Obligationen [I Serie, L. Serie Lit. B und 111. Seri Lit. C 1 und 2. Emission der Bergish-Märkischen Eisen, bahn-Gesellschaft werden i
Montag, den 4. q 1921, Vormittags 10 Uhr in. unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 92/94, vorn 1 Treppe in Gegenwart eines Notars öffentlih ausgelost. |
Berlin, den 8. Juni 1921.
dil Hauptverwaltung der Staatsschulden. / As
Die am 1. Januar 1922 zu tilgenden Köthen-Bery, burger Eisenbahnaktien werden am Montag, dey 4. Juli 1921, Vormittags 10 Uhr, in unserem Diensy gebäude, it 92/94, vorn 1 Treppe, in Gegenwart eines Notars öffentlih ausgelost.
Berlin, den 8. Juni 1921.
| Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Ministerium für Handel und Gewerbe,
Der Bergrat Cabolet ist vom Bergrevier Gelsenkirha an das Bergrevier Süd-Bochum verseßt worden.
Zur Ausführung der Ziffer T 3b der Aug führungsanweisung vom 13. Alt pur 1909 zu den Geseze vom 28. Juli 1909, betreffend die Y- änderung des Allgemeinen Berggeseßes vom 2. Juni 1865/1892 und 14. Juli 1905, bestimme ic:
Die Bestimmungen vom 26. Oktober 1910, betreffend die Ay erkennung der Bergschulen zur L von Zeugnissen über di technische und ge Befähigung der Aufsichtspersonen (8 73 f, des Allgemeinen Tee eßes vom 24. Juni 1865 in der Fassung de Gesetzes vom 28. Juli 1909, Geseßsamml. S. 677) werden unter [l dahin erweitert, daß die Braunkohlenbergbauabteilung (Abteilung 19 der Staatlichen Vereinigten Maschinenbaushulen in Köln befugt K peugnisse für die Stellen von Betxiebsführern und Obersteigern owie für die Stellen von unteren tehnishen Werksbeamten de Braunkohlentagebaubetriebe, Brikettfabriken und des gesamten Mp \chinenbetriebes derartiger Unternehmungen im preußischen Stat auszustellen.
Berlin, den 4. Juni 1921.
- Der Minister für Handel und Gewerbe. C (NBes
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, den 15. Juni 1921, Vormittags 10 Uh, findet gemäß 8 35 des Landeswahlgeseßes und §8 79 der Landes wahlordnung im Sißungssaale des Preußischen Statistischen Landesamts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur Fest stellung von ees für die Abgeordneten F Beinkämpen des 4. Wahlkreises (Potsdam T) und Konr Ludwig der Landeswahlliste, die ihre Mandate zum Preußische Landtag niedergelegt haben, eine öffentlihe Sißung dts Landeswahlaus schusses statt.
Berlin, den 10. Juni 1921.
Der Landeswahlleiter. J Vit D oper:
Bekanntmachung. .
Dem Schankwirt Eugen Schmidt in Berlin Halensee, Kurfürstendamm 122, habe ich die Wieder aufnahme des durch Verfügung vom 8. Oktober 1920, Am blatt Stück 41, untersagten Handels mit Gegenständen de täglihen Bedarfs auf Grund des § 2 Absaß 2 der Bundeéralb verordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) dur V fügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 6. Juni 1921.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. F, V,: Froigzheim.
e
Bekanntmachung. ;
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun unguverläsfze A vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. abe ih dem Shankwirt Paul Laxa in Charlotten burg, Passauer Straße 25, durch Verfügung vom heutigen Tag den Bandel mit Gegenständen des täglichen u darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbe untersagt.
Berlin, den 31. Mai 1921, :
Der Polizeipräsident. Abteilung W. S. V.: Froißheitt
S S R E O K R C E E N E Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reich srats für inner Verwaltung, für Haushalt und Realen und für Red i pflege hielten heute eine Sißung. t | Bei der im vorigen Monat erfolgten Festseßung het t gültigen ostpreußisch-polnishen Grenze ist der Babe l Gärnsee Polen zugesprochen worden. ie „Wolsss nd graphenbüro“ meldet, ist am 6. d. M. zwischen deuts e set polnischen Regierungsvertretern eine Vereinbarunc abge|c1 worden, die die gemeinsame deutshh-polnishe Benußung id Bahnhofs Garnsee sicherstellt. Diese Benußung bezieht 7 sowohl auf den Personen- wie auch auf den Gütervtt Die weiteren Vereinbarungen über die Abwicklung des Vet
D Snzwischen \
den beteiligten Verwaltungen unmittelbar bis Juni erfolgenden Uebergabe des Bahnhofs an
wischen etroffen werden.
“vierungsanzeiger der südafrikanishen Union A A ent ält folgende, von dem dortigen Finanz- / t nehende Bekanntmachung vom 22. April 1921: 4 bierdur zur allgemeinen Kenntnis gebraht, daß die E flnion nicht beabsichtigt, ihr auf § 18 des An- l Teil VIII des Frieden8vertrags berubendes Recht der ahme des Cigentums deutscher Staats- Eer in der Union auszuüben, falls Deutschland eparationsverpflihtungen nicht nachkommt.
Preußen.
wird dem „Wolffshen Telegraphenbüro“ zufolge daz der Kreis Rosenberg von den polnischen zum Teil geräumt worden ist. _Die Ortschaften Sfronsfau, Costelliß, Schönwald, Bischdorf, Oroschau rzigowiß sind frei von Jnjurgenten. Bei Zembowißz dur polnische Angrisfe vorgestern Kämpfe hervor- die au gestern noh andauerten. Amalienhof, Neu- Prusfkau wurden durch polnische Artillerie beschossen. js Ratibor wird Niedane von polnischer Artillerie 1, Der Magistrat der Stadt Ratibor sandte an die ¡terte Kommission ein Telegramm, worin er fordert, dauernden eschießung/ Ratibors durch die Geschütze ¡hen Insurgenten sofort Einhalt geboten werde. der vorgestrigen Sißung des Zwölfer-Aus\chusses ¡(ogau versprachen der General e und der anwesende L loioni, bei der Interalliierten Kommission vorstellig ben, daß dem rücksihtslosen Treiben der polnischen Jn- n entschieden entgegengetreten werde. Wie der italienische hirolleur, Major Jnorea mitteilt, hat Oberstleutnant der Kommandant der italienischen Truppen Ratibors, urgenten durh Parlamentäre mitgeteilt, daß, falls die Ratibor weiterhin von polnischer Artillerie beschossen die italienishe Artillerie die polnischen Stellungen in ¡rfen, Lubon, Siryn und anderen Orten vor Ratibor z unter Feuer nehmen werde. Die Jnsurgenten gaben das Versprechen, Ratibor niht mehr mit Artillerie zu
eil,
{lich
Braunschweig.
3 in der gestrigen Sißung der Landes versammlung abgestimmt werden sollte, daß der Staatshaushaltsplan nanzaus\huß zur Vorberatung überwiesen werden soll, ch wiederum die Beschlußunfähigkeit des Hauses. Der nt \{chloß die Sißung mit der Mitteilung, daß der ausshuß beschlossen babe, die Sizungen auf etwa Rochen zu unterbrechen.
Oesterreich.
e von dem christlichsozialen Reichsparteita g inig angenommene Entschließung billigt, wie „Wolffs iphenbüro“ mitteilt, die von der bisherigen Regierung tete und von - der christlihsozialen Vereinigung im alrate gestüßte Aktion der Aa der öster- hen Staatswirtschaft mit Hilfe des Völker- 5, appelliert an die Parteivertreter im Nationalrat und Cndern alles zu vermeiden, was dieser Aktion hinderlich inte, und verlangt von den Abgeordneten im Nationalrat,
nur eine Regierung unterstüßen, die die gekennzeihnete lonsequent fortseßt, die aber auch mit starker Hand die ung zu führen eig osen ist und mit dem wirtschaft- Wiederaufbau zugleich die Gesundung der inneren Ver- è des Staates anstrebt.
Großbritannien und JFrland.
in in Chequers abgehaltener Ministerrat befaßte sich gefährlihen Lage, die im nahen Osten entstanden aran nahmen u. a. teil Lloyd George, Lord Curzon, Porington Evans, Sir Nobert Horne, Fisher, Alfreb Dem „Daily Chronicle“ zufolge wird keinerlei Politik men werden, die England in eine Art von Land- } verwickelt. Der Druck der Ereignisse könne es jedo
I den, daß Großbritannien den Griehen Ünter-
e „Reuter“ an maßgebender Stelle erfährt, if der 0g der Errichtung einer neutralen Zone zwischen Polen eutschen in Oberschlesien als E auf- Dorden. Obwohl der Bericht Sir Harold Stuarts / gs nit abgeschlossen ist, sei die englishe Regierung , esize genügender Nachrichten, um die Üeberzeugung le, aß die ersten Schritte zum Frieden in n Wiederherstellung der Autorität it eralliierten Kommission bestehen müßten. N q dies an dem Unvermögen gewi militärischer D er Kommission gescheitert, die zu ihrer Verfügun | da hen gegen die Insurgenten zu gebrauchen, fobal eier solches erforderlih machten. Obgleich die eng- L aube lhre Streitkräfte nur in durchaus erforderlichen s rauchen wünsche, habe der englische komman- vet ee freie Hand, und die Autorität der Kom- i, E pieseWeise inzunehmendem Maße gekräftigt, falls „weist darauf hin, daß ‘ein engli ilitä i y if hin, glisher Militärzug in f l Gleiwiß von Insurgenten aufgehalten wurde 4 chgahren konnte, nahdem die Erlaubnis Kor- iei 268 war, Die Unerträglichkeit solcher Ver- bi fe Kommission werde allgemein anerkannt, d Cane daß die Beschränkungen bezüglih des er Streitkräfte gegen die Jusurgenten in um eine volllommene Zu-
eine ähnliche pem verseßt würden. e
ufgehoben werden ;
narbeit unter den Allii i j n di ierten in Oberschlesien zu erreichen. a Sinne abgefaßte Note sei nah Paris und Rom tigten die (Ogleih eine Antwort noch nicht eingehen der ‘heide, giebten Telegramme, daß die örtlichen Ver- N Regierungen dem britis en Standpunkt zu- Unsicht dag ei die englishe Regierung nah wie vor ten 4 eine baldigs Ansammin?unit des von größter Bedeutung sei.
k nahe sind von der Regierung als Weißbuch be-
fd, m, Dokumente veröffentliht worden , unter j G „Wolffs Telegraphenbürs“ mitteilt, ein ge- Nit von Plauen der russischen NRäterepublik und der
and“ befindet. Die Dele te tragen das
\undem
Datum des 15. Juni 1920. Jun dem Vertragsentwurf ist vor- gesehen, daß beide Regierungen die Lieferung von affén, Munition und anderen militärishen Vorräten, die gegen eine der beiden Republiken gerichtet sind, verhindern.
— Im Unterhause fragte gestern der Oberst Wedg- wood, ob irgendwelhe Vorbereitungen für eine Konferenz, die über das Sch icksal Oberschlesiens Beschluß fassen soll, gemacht worden seien, und ob brtitishe Truppen gebraucht werden, um die deutschen Jnsurgenten zurückzutreiben, während französische Truppen ihre frühere Rolle in Oberschlesien unter Kontrolle der polnischen Jnsurgenten weiterführten. Der Minister wi p eda S erklärte, dem „Wolffschen Telegraphenbüro““ zufolge :
Die britische Regierung sei bereit zu einer baldigen Konferenz. Es seien jedoch noch keinerlei Vorkehrungen dafür getroffen worden, da andere LTeilnehmer an der Konferenz dafür noch nicht bereit seien. Britische Truppen in Oberschlesien wirkten mit den übrigen alliierten Truppen bei der Wiederherstellung der Ordnung zusammen. Zwischen den britischen Truppen und dem deutshen Selbstshuß fei es zu keinerlei Konflikten gekommen. Die zur Unterdrückung des polnischen Aufstands durch die alliierten Truppen notwendigen Maßnahmen würden augenblicklich erwogen.
Chamberlain teilte dann mit, daß über die Frage einer english-französishen Allianz ohne Beteiligung Amerikas, nicht beraten werde. Wenn ein solcher Fall sich ergeben sollte, würde das Parlament bestimmt gehört werden.
— Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, Lord Churchill in seiner Rede in Manchester noch:
Die Vereinigten Staaten seien die größte Gläubigernation, Deutschland die größte Schuldnernation geworden. Während Deutsch- land den alliierten Nationen an Meparationen Tausende von Millionen Pfund Sterling \{ulde, sähen die Gläubigernationen infolge der internationalen Währungen ihren Ausfuhrhandel sehr vermindert. Deutschland, -das bereits 350 Millionen Pfund Sterling von seinen Reparationsverpflihtungen abbezahlt habe, und außer Kohle keine bedeutenden Mengen von Rohstoffen ausführen könne, sei fieberhaft tätig, um Waren zur Ausfuhr nach allen Märkten der Welt anzufertigen. Soweit diese Waren für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete in Frankreih verwandt würden, würden sie für den Empfänger durhaus nußbringend sein, da ein durch den Krieg geshaffenes kTünstlihes Vakuum dadurch gefüllt werde. Eine Einfuhr großer Mengen deutsher Waren nach England würde jedoch zweifellos einen niederdrückdenden Einfluß auf die englische Industrie ausüben, was den englishen Ausfuhrhandel ernstlich schädigen würde: Dies gelte au von den Vereinigten taaten, die durch die Währungen der anderen Länder sehr be- hindert würden. Churchill erklärte weiter, Deutschland, die größte Schuldnernation, ne seine unterernährte Arbeiterschaft, um Kriegs- entshädigungen zu bezahlen, Ueberstunden machen, indem es seine fertigen Waren ausführe. Je länger dieser Prozeß dauere, um so größer würde die industrielle Führershaft Deutschlands werden auf Kosten der Lebens- und Arbeitsbedingungen der industriellen Be- völkerung Englands. Wenn es Deutschland gelingen sollte, während der nädhsten 40 oder 50 Jahre seine Schulden an jedermann abzubezahlen, so würde Deutschland durch diesen Prozeß Herr jedes Marktes in der Welt und die größte Ausfuhrnation, die man je erlebt habe, geworden sein. Die Vereinigten Staaten würden andererseits, wenn sie alles, was ihnen geshuldet werde, erhielten, dadurch den eigenen Ausfuhrhandel zum größten Teil zerstören. Das amerikanische Volk würde zahlreiher Industrien beraubt und das innere Wirtschaftssystem der Vereinigten Staaten geschädigt werden. Einst werde diese einfache Tatsache den großen Nationen der Welt zum Bewußtsein kommen und dann würden fie, wenn fie klug seien, versuhen, als Teil der
erklärte
‘gigantischen L O die für alle vorteilhaft sei, ihre gegenseitige e
Schuld auf das Maß herabzuseßen, das nicht unvereinbar jei mit ge- Handel, mit normalen Währungen und mit. angemessenen Arbeitsbedingungen. Zum S(luß erklärte Churchill, über die gegen- wärtigen Beziehungen der Mächte sprechend, es sei zwedlos, sein Ver- trauen auf einen papiernen Völkerbund zu seßen. Wenn Europa wiederaufgerihtet sei und verhindert werden solle, daß in 20 oder 30 Jahren wieder ein furchtbarer Krieg ausbreche, dann gebe es seiner Ansicht nach nur ein Mittel : Sven England, Frankreih und Deutschland müfse wahrer Friede herrschen.
Frankreich.
Die Botschafterkonferenz hat sich in ihrer Mittwoch vormittag abgehaltenen Sizung mit verschiedenen Fragen über die Anwendung der Friedensverträge, insbesondere mit der Frage der Entwaffnung-und Auflösung der bayerischen Ein- w au erwe 8 beschäftigt.
r Besprechung, die vor einigen Tagen im Mini- Menn ür die Vefceiien Gebiete zwischen O und eutshen Sachverständigen über das deutsche Angebot an Frank- rei, als Reparation 25000 Holzhäuser zu liefern, geführt wurde, wurde festgestellt, daß der Preis eas diese Häuser be- deutend höher sei, als E die gleichen von der französischen Jn- dustrie gelieferten Modelle. Um eine beträchtliche Verminderung des P der verschiedenen Typen zu erreichen, wurden gewisse Aenderungen an den vorgelegten Plänen und Vor- anschlägen von der deutishen Delegation verlangt. Da diese keine endgültige Verpflichtung übernehmen konnte, wurde be- chlossen, eine Kommission von Sachverständigen nach Deutschland in Begleitung eines Vertreters des Ministeriums für die befreiten Gebiete zu senden, die die fertiggestellten Konstruktionen an verschiedenen Pläßen wie Stuttgart, Berlin und seiner Umgebung besichtigen und von den Unternehmern gleichzeitig mit den verlangten P Sager einen Preis n ahlaß zu erzielen suchen soll, um die Preise mit den französischen in Einklang zu bringen.
— Wie die „Agence Havas“ mitteilt, haben sih die Ver- handlungen des belgischen Ministers Jaspar mit Briand und Loucheur auf wirtshaftlihe Fragen, namentlih auf Grund der neuen französischen o tarife bezogen. Jaspar habe Ml e Seite der Frage be- sprochen. Es sei ein grundsäßlihes Einverständnis er- zielt worden und schon heute würden belgishe Sach- verständige in Paris eintreffen, um sich mit französischen Se über den neuen Koeffizienten, der zur An- wendung gelangen solle, zu Ps Was die Priorität der belgishen Forderungen bei der Teilung der deutschen Jagen betreffe, so seien Gründe dafür vorhanden, daß Jaspar auf den besonderen Vorteilen bestehen bleiben werde, die der Friedens- vertrag Belgien zuerkenne. Diese Frage werde übrigens mit dem belgischen Finanzminister im Beisein von englishen Sach- verständigen besprochen werden. -
— Der Kriegsminister Barthou hat nunmehr ent- schieden, Mh alle Mobilisierten der Jahresklasse 1919 aus dem Rheinlande entlassen werden müssen, die folgende Be- dingungen erfüllen: 1. daß sie hon einmal an einer Operation außerhalb Frankreichs oder im Volksabstimmungsgebiet teil- genommen haben, 2. daß ihr Vater oder zwei ihrer Brüder im Kriege gefallen oder an Verleßungen gestorben sind, 3. E alle diejenigen Soldaten in die Heimat entlassen werden, deren Brüder unter Waffen stehen.
— Die Kammer hat gestern die Generaldebatte über das Schiffs bauprogramm begonnen, Nah vielen Verhand-
mit Briand die
lungen in der Marinekom haben bie Vereinigten Marine- und Landheerausschüsse dahin sen t, vom Parlament
Kredite zum Bau von fünf Panzer|chisfen, Typ „Normandie“, drei leihten Kreuzern, sechs Torpedojägern, zwölf Torpedo- booten und zwölf Unterseebooten zu verlangen, außerdem einen Kredit für die Umwandlung eines chisses „Berne“ in ein Flugzeug-Mutterschiff.
Rufßlaud.
Einer Meldung des „Wolffschen Tel raphenbüros“" zu- folge hat T\chitscherin eine gleihlautende Note an die Ministerien für auswärtige Angelegenheiten Englands Frankrei s und S ALCIS E in der er erklärt, daß der Sturz der bolschewistishen Regierung in Wladiwostok unter dem Schuße der Japaner purchgeführt worden sei. Die Fran- zosen unterstützten die japanishen Pläne und alle Ententemächte trügen die Verantwortung dafür. Großbritannien wird in der Note feindliche Tätigkeit, die niht in Uebereinstimmung mit dem englisch-russischen Vertrage sei, vorgeworfen. Lord Curzon hat durh seinen Sekretär antworten lassen, die Note sei nicht annehmbar, da es weder Brauh noch für gute Beziehungen förderlich sei, daß eine n ohne genügendes Beweis- material vorzubringen, vollflommen grundlose Beschuldigungen gegen eine andere Regierung richte. Die britische Regierung lehne es deshalb ab, in irgendeinen Schriftwechsel in dieser Sache einzutreten,
Belgien.
Offiziós wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge bekanntgegeben, daß Belgien auf sein Vorzugsrecht auf deutsche Zahlungen nicht verzihten werde. Es müßten li nur die Kosten der Besezung, sondern auh fsämt- liche Kriegskosten zurücerstattet werden. Eine Frage, die Belgien besonders interessiere, sei die Berehnung der deutschen Kohlenlieferungen, die auf dem Wasserwege erfolgen. ZU diesem ZweX werde demnächst eine Konferenz in Paris zu- sammentreten, die sih auch mit der Frage beschäftigen werde, welche Summen Belgien von den Reparationszahlungen Deutsch- lands zu erhalten habe.
— Auf Grund eines Beschlusses des Ministers der Landes- verteidigung wird ab August eine ständige Besaßzungs- armee gebildet.
Tschecho-Slowakei.
Zwischen der Tscheho-Slowakei und Rumänien ist ein Abkommen abgeschlossen worden, in dem die beiden Staaten sich gegenseitige Hilfe zusihern für den Fall eines unprovozierten Angriffs durch Ungarn.
Schweiz.
Die nächsle Sißung des Völkerbundrates wird am 17. Juni in Genf eröffnet werden. Der „Temps“ teilt aus der außerordentlich umfangreihen Tagesordnung folgende ' Punkte mit: Die deutschen Proteste gegen die Anwesenheit französisher Truppen und die Anwendung der französischen Militärgeseggebung im Ruhrgebiet, gegen die Ausweisung von Einwohnern aus dem Ruhrgebiet und gegen die Gehaltszahlung in französishem Gelde für gewisse Beamte. Ueber diese O soll der Quel Delegierte berichten. Der japanische Delegierte wird über Angelegen-
heiten des Freistaats Danzig, dessen Verfassung, - den- Däliziger-:1-:1
Waffenhandel, die Verteidigung des Freistaats usw., berichten. Ferner soll der - belgishe Delegierte über die Streitigkeiten zwischen Polen und Litauen, das heißt über die Wilnaer Frage, Bericht erstatten. Auf der Tagesordnung steht auch ein Er- suchen der albanishen Regierung um das Se des Völkerbundes gegen die Besezung albanishen Gebiets dur Griechenland und Südslawien.
— Der Jnternationale Ko ngreß der Völkerbunds- vereinigungen hat gestern seine Tagung beendet. Die Ver- sammlung nahm noch eine Reihe von Entschließungen an, welche sich u. a. mit dem Abrüstungsproblem und der Not- wendigkeit eingehender Propaganda für den Völkerbunds- gedanken befassen. Die nächste Konferenz soll Ostern 1922 in Prag stattfinden.
— Der Nationalrat behandelte am Donnerstag zwei JInterpellationen, betreffend den ehemaligen Kaiser Karl. Die eine Interpellation von Grimm verlangt Auskunft über die Umstände, unter denen Karl die S verlassen hat, und fragt, ob ihm der Aufenthalt in der Schweiz niht unter- lag: werden sollte. Die Jnterpellation von Bonns, der die
ufforderung an Karl, die Shweiz im August zu verlassen, als eine Verlezung des Asylrechts betrachtet, ersucht den Bundesrat um Auskunft über die Richtlinien, die er zur Wahrung der s{weizerischen Tradition des Asylrechts ein- nehmen will. Der Chef des politishen Departements Bundesrat Motta erklärte dem „Wolffschen Telegraphenbüro““ zufolge in Beantwortung der Junterpellationen:
Der Bundesrat könne fich über das Verhalten Karls auf SGloß e nit beklagen. Gegen monarchistische Umtriebe habe nicht einge\hritten werden können, solange die Beweise fehlten. Die Wiedereinreise in die Schweiz sei im Interesse des europäischen Friedens Le worden. Das Ansuchen der ungarishen Ne= gierung habe nit zurückgewiesen werden können. Karl habe keine amtliche Paßstelle passiert, auch selbst erklärt, sich weder eines falschen Passes noch der Hilfe eines Beamten bedient zu haben. Näheres dürfte zur Vermeidun weiterer WVerwicklungen nicht bekanntgegeben werden. Karl habe von \ich aus mitgeteilt, er werde die Sehwels im August verlassen. Als ihm ein s{hweizerischer gten engoveritere die Bedingungen für die Abreise bekanntgegeben habe, habe er erklärt, er halte es, nachdem er über die Lage unter- richtet worden sei, für seine Pflicht, dem Bundesrat durch feine An- wesenheit keine Unannehmlichkeiten zu bereiten, und er werde deshalb das Land verlassen.
Der Nationalrat lehnte eine allgemeine Erörterung der Jnterpellationen mehrheitlih ab.
Griechenland.
Die „Himera“ teilt mit, daß die Verhandlungen Griechenland und Südskawien über eine me in der albanishen Frage im Völker! ständigung geführt haben.
ischen Haltung . zu einer Ver-
Türkei.
| Nach einer Meldung des “eisen Telegraphenbüros“ hat die Pforte gegen die griehishe Beschießung des Hafens von Heraklea Protest erhoben, da fie eine Ver- legung der Neutralität Koran innen und der Dardanellen, die vor kurzem von den drei allierten Oberkommissaren in Konstantinopel verkündet worden sei, bedeute.
— Nach Nachrichten aus Ang ora is die Abordnung der Somwjetregierung dort
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