1921 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jun 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel VI.

Das Garantiekomitee wird mit der Obliegenheit beauftragt, die

=

Anwendung der Artikel 241 und 248 des Vertrags von Versgiile

fidherzustellen.

Es foll darüber wachen, daß die Fonds, die als Sicherheit für die von Deutschland nah Artikel TV zuy bewirkenden Zahlungen be-

Artikel IT1 vorgesehenen Schuld-

stellt find, für den Dienst der im verschreibungen verwendet werden. Die fo bestellten Fonds follen sein :

8) die Erträgnisse aller deutshen See- und Landzölle und ins-

besondere aller Einfuhr- und Ausfuhrabgaben ;

b) die Erträgnisse einer Abgabe von 29 vom Hundert auf den | mit Ausnahme derjenigen Abgabe von mindestens 2b vom Artikel TX inbezug genommenen

Wert aller deutshen Ausfuhr, Ausfuhr, guf welehe eine undert auf Grund der im Seseigebung erhoben wird ; e) die Crträgnisse derjenigen direkten oder indirekten oder irgendweler anderer Qonds. die auf Deutschen Negierung von änzung oder als Ersaß inkünfte angenommen werden.

Die bestellten Fonds sollen in Gold oder in von dem Komitee die auf

gebilligter fremder Währung auf Konten eingezahlt werden, den Namen des Komitees eröffnet und von ihm überwacht werden.

Der Gegenwert der unter b genannten Abgabe von 2 vom Hundert soll în deutsher Währung von der Deutschen Regierung pi

den Exporteur bezahlt werden,

Die Deutsche Regierung soll dem Garantiekomitee jede be- a s ] en, die dazu führen könnte, die Ex: trägnisse irgendeines der verschiedenen Fonds zu vermindern und soll,

irgendwelche andere gebilligte Fonds Das Garantiekomitee \oll weiter mit der Obliegenheit beauftragt

absihtigte Maßnahme mittei

wenn das Komitece es fordert, zum Ersgte geben.

werden, für die Kommiss

und füx die genannte Kommission den von der Deu

falls richtigzustellen.

die es zur zweckmäßigen Erledi attet. Das Garantiekomitee ist Verwaltung einzumischen.

Artikel VIIL

Gemli Deutschland

eine der alliierten Mächte \öôrten Gebiete dieser

Entwicklung ihres industkiellen oder wirtshaftlihen Lebens fort zufahren.

Der Wert folhen Materials und \fol{her Arbeit soll dur einen von Deutschland und einen von der beteiligten Macht ernannten N O Ae l ; i iese Be- stimmung hinsichtlih der Abshäßung findet auf Lieferungen nah den Anlagen I, IV, Ÿ und VI zu Zeil VIII des Vertrags keine An-

Schäger und, mangels einer Vereinbarung, durch Kommission ernannten Schiedsrichter bestimmt werden.

wendung, Artikel 1X. DeutsHkand \oll sede geseßgeberishe oder Verwaltunasm

Königreih in Kraft befindlihen Gefeßes von 1921 über Reparationen (Wiederherstellung) einer alliierten Macht in Kraft geseßten Velen ebung zu erlei fo lange fine folhe Geseßgebung in Kraft ble bt,

)ie au

Grund etner solhen Gesetzgebung bewirkten

iffer 2 zu bewirkenden Zahlungen gutgebraht werden, Der Gegenwert in deuticher Währung foll yon der Deutschen Regierung dem Erporteur bezahlt werden. Axtikel X Für alle geleisteten Dienste, für alle Einnabmen nach Artikel TX soll der Reparationskommission durch die alliierte Macht, welche dieselben erhalten hat, Zahlung in bar oder laufenden Zinsscheinen innerhalb eines Monats nah Snufong geleistet und Deutschland auf die von ihm na Artikel 1V zu leistenden Zahlungen gutgebraht werden. fel XI

Artikel Xk. Die gemäß Artikel TV fer 3 zahlbare Summe und die gemäß Artikel 1V Ziffer 1 und 2 jährlich eingehenden Summen, soweit diese den insen und Tilgungsdienst der jeweils auégegeßenen Schuldver- schreibungen übersteigen, werden angesammelt. Sie sollen, soweit sie ausreichen, zu den von der Kommission für zweckmäßig erachteten eitpunkten dazu verwendet werden, auf die Var jeweils ausgegebene chuldverschreibungen noch nit gedeckte Schuld einfache Zinsen zu zahlen, und zwar höcstens 2} vH jährli für die Zeit vom 1. Mai 1921 bis 1. Mai 1926 und von da ab höchstens 5 vH fährlich. Auf diese Schuld werden sonst keine Zinsen gezahlt. he Artik el XIk,

Dlefer Zahlungóplan ändert niGts an den Bestimmungen, welche die Ausführung des Vertrags von Versailles fichern und auf die Be- flimmung dieses Planes anwendbar. sind.

Die im Negnungalahr 1919 eingelösten yerzins- lihen Reichsschuldurkunden (Schuldverschreibungen und Schazanweisungen) und. Schuldverschreibungen der Schußgehbiets\chuld sind heute nach Vorschrift der 88 9 und 12 der Reichsshuldenordnung und des Artikels T1 §44 des Geseßes vom 18. Mai 1908 (RGY|, S, N sowie des

16 des Preußischen Geseßes vom 24. Februar 1850 G.-S. S. 57) von der Reichsshuldenkommission und uns unter gemeinschaftlichen Dershuß genommen worden,

Verzeichnisse dieser Schuldurkunden, geordnet nah Schuld- attungen, Buchstaben, Nummern und Geldbeträgen, liegen in er Zeit vom 11. Juli 1921 bis 10. August 1921, werktäglich

von 9 bis 1 Uhr, bei der Preußischen Kontrolle der Staats- papiere, Berlin 8W. 68, Oranienstraße 92/94, Erdgeschoß links, am Schalter 1 zu jedermanns Einsicht aus,

A

Berlin, den 27. Juni 1921, Reichs\huldenuerwaltung. Bekanntmachung, O

betreffend Notsiandsaufträge aus der Demobil-

machungsperiode. Da die Notstandsaufträge auf Lokomotiy- und Eisenbahn- wageneinzelteile nunmehr fast vollständig zur Ahwicklung gelangt sind, wird der Vorlage der noch ausstehenden Zuschuß- anträge unter Beifügung der Selbstkostenbere{hnungen hei der unterzeichneten Dienstftelle, Berlin W. 15, Kurfürsten: 93/94, his zum 1. November 1921 entgegen:

bia zu diesem Zeitpunkt über die noch poxhandenen mittel verfi j werden B können später eingehénde Anträge feine Berücksichtigung mehr finden. Berlin, den 30. Juni 1921. Dex Neichakommissar | für Eisen- und Metaklvergrbaitung,

Koenemann.

damm 1 gesehen,

ion die im § 12b des Anhangs T1 Teil VIIT des Vertrags von Verfailles vorgesehene Prüm qu Fetita U en Negierung angegebenen Betrag des Wertes der deutsden Ausfuhr zwecks Be- rehnung der in jedem Jahre nah Artikel TV Ziffer 2 zahlbaren Summen und die Beträge der unter diesem Artikel für den Dienst der Schuldverschreibungen bestimmten Fonds zu prüfen und nötigen-

Das Komitee \oll berechtigt sein, solehe Masinahmen zu ergreifen, qung einer Aufgabe für notwendig er- ist niht ermächtigt, sich in die deutsche

der abgeänderten Ziffer 2 des § 19 Anhang 11 soll d auf Verlangen, vorbehaltlih der vorherigen Zustimmung der Kommission, das Material be\chafen und die Arbeit leisten, die um Zwecke der Wiederherstellung der zer- ete dieser Macht oder zu dem Zwecke anfordert, eine der alliterten Mächte instand zu seßen, mit dem Wiederaufbau oder der

jede ) hme ergreifen, die notwendig ist, um die Handhabung des im Verein A e eutsde

odex einer gleihartig von irgend« Gern,

ablungen len Deutschland in Anrechnung auf die von ihm nach Artikel i

alle Sachlieferungen und für

teue orleblea n

em Garantiekomitee in Er- der oben unter a oder b genannten

5

—#-

Stûde L E Nuß I

Nuß [L , Nuß

u Nu

1IVA,

Stíicke T gew. Nuß T

gew. Nu

(bei

Briket

Für die P

êwerk den Qa Diese

richtung

die

ür

ab

ermäßigt werden.

D: l is ohlenpreis bill gun

der im

Verkau

A den

192 Sea

Altona. .

Leey , Gessigmündes », »

Ura +25

R

der S erregen rechnung der niedrigsten Bahnfracht grobkofs dem Brecf

für Steinkoh 9, Juni 1921 in Wegfall kommen

__ Vekantinkm&@s ung _ Gemäß V. chluß des Reichsfoh! zl gelten ab 1, Juli 1921

è Tonne eùischließlich Kohlen-

l, Für das Nheinis

Fettkohlen;

Bestmelierte . „. .

. T B

Gas- und Gasflammfkohlen:

gew. B M E

gew. Nuß 1IV . .;,; gew. Nuß V...

Eßkohlen: Bestmelierte 50 9/6 Stü

Für die übrigen, vorstehend nicht Mheinisch-Westfälischen Kohlen sgudikats Deutschen NReichsa Berkaufspreise ibre

ür die Braunkobhklengrube „Gustab"

i t ettingen) des Kohlensyndikats füx das

ch-Westfälitche Koh

. 254,90 A ¿e M0 304,60 ; «30460, 304,60 " : 293,80 . : 283,20 ,

Bestmelierte 50 Stü

westl,

Meslierte 45 e

Stücke An

Anthr. Nu Brik

« , 254,90 ,6 1. Klasse

,

293,80

ültigkeit.

rechGtsrbeinische Bayern:

Satte Förderkohle O ae Brikettspäne. . . Klarteihkohle . , ITt. Preiôregelung für das Gaskokssyndikat.

Flix den vom Gaskoks\yndikat vertriebenen Gaskoks aller Sorten darf fein höherer Preis gefordert werden als der Preis für Zeh Sorten, bezogen au

{läge zu nehmen. weiteres den einzelnen Die în der B

Vom 31. März 1921.

bestimmungen zum Geseßz

für Rohbraunkohlen dieser Gru

Ba

über die in ber Y h voraussichtlich stattfin teuermann und zum

Zeitpunkt der Prüfung

6

;

ofs TI aleidgeste reisbemessung soll Nevler maßgebend \ei ößten Bekanntma 15 to-Wagen veräußerten Gaskoks beziehen. ist es den einzelnen Gaëwerken gestattet, angemessene, im Beschwerde- falle der Genehmigung des Reichskohlenyerbandes vehürsende Die Festseßung diesex Zuschläge steht bis auf

Steinkoblen des Bayerns ab 1. Juni fe Pechkoblen desselben Bez ur Braunkohlenbriketts der 1. Juli 1921 um 2,59

be ah 1, Zuli 1921 um 0,80 ,4

T S0 C D . E E ) d S

f den Verbrau U t. von dem das mit

n Projentsas seinex Ko ung foll sich nit

er

Gaswerken zu.

i ekanntmachung vom 28. April 1920 (Reihs- anzeiger Nr. 91) und vom 29. September 1920 (Reichsanzeiger Nr. 222) enthaltenen allgemeinen un en au für diese Brennstoffyerkaufsyreise.

Berlin, den W. Juni 1921, Aktiengesellschaft Reichskohlenyerband.

Brecht, Löffler.

tona itawegaa

Bekanntmachung

zux Aenderung der Beka von Beiträgen

wohnungsbau und die Verhilligung von

ntmachun Tr den 9

lebensmitteln.,

vom 2. April 1921,)

Auf Grund der 88 47 und 49 der Ausführungg- über die Regelung der Kohlenwirts schaft vom 21, August 1919 (RGBl, S, 1449) wird bestimmt:

Artike! L

Die Bekanntmachung über EntriGtung von Beiträgen für den Bergarbeiterwohnungsbau und die Verbilli i

lebensmitteln vom 31. März 1921 Ziffer 1 | Beträge für Verbilligung von Bergarbei! ln des Niedershl!esishen Bergbaubezirks ah

baubezirk Tagen ezirls des

Artike! TTI.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage er3ffentli im „Deutschen Reihaanzeiger" in Kraft, ge der Veröffentlihung

Berlin, den 28, Zuni 1921.

“Reichskohlenrat, nnhold, Geschäftsführer,

Bew A a A

Bekanntmathung,

Dis in der Bekanntmachung des Reichskl'ohlenrats vom Juni 1921 mitgeteilten Herabseßungen der im enthaltenen von Bergarbeiterlebens mitteln nvernehmen mit den beteiligten Reichsminister angeordneten Verwendung Lohnaufbesserungen ] g

Brennstoffe des Niederschlesishen Steinkohlensynd Kohlensyndikats für das rehtsrheinishe Baye der Grube Gustav bei Dettingen spreise zu

Zuschläge

der entsprechenden

leine VNendevrun

Sun 1621,

öf fler,

ar Ma Cme ae

NUebersiht eit vom !1.

iffer auf gr

zum Seesiguermann. Fuli. | mburg - 5 y enburg . . usirow , 1

D: 6 4

niui. | Erb: :

envexrbandès vom 27. Juni folgende Breunnstoffverkaufspreise und. Umsaßsteuer:

Magerkohlen, ö}t1. Revier:

» 4B, e Q

Magerkohbken, a

Anthr. Nuß 11... Anthr. Nuß TIl V S

enannte nstoffsoxten leuten Qienr fle orin des

nyeigers vom d, April 1921

100,

chsort unter Ein- diesem. Hierbei wird Gas-

dasjenige ZeWhenkoks erzeugende Veferung beauftragte

S N Brigabiah:tn en fit Für Basen Srisabsag

Sonderbestimmungen gel

(„Deutscher Reichsanzeiger“ Nr, 76

gung von Bergarbeiter- wird dahin geändert, daß texlebensmitteln

irks und Grube „Gustav“ bei Dettingen

der ‘bel

sell ihsfohl tien aft Reldhs 2h envexhand,

uli big 90, September nden Prüfungen zum

sh fovef

lensyndikat:

% S 246,20 H

321,90 ,

evier: 238,10 M

etts;

bekanntgegebenen

30 M

enkoks

Zu-

über Ent- ergarbetter- ergarheiter-

rechtsrheinischen

1 Ver- jaben wegen

Beträge zu

für die ikats und des mit Aus: annigegebenen

oßer Fahrt,

Dic

_

einer

Die des „Re

R stellung vom 28. Nr, Nr.

vom 21. Nr.

blatt der reht am

erforderli erwerbe

Min Der

Auf

kammern

eil, Sig in

i September,

1

rüfunña S teuermannsprüfungen der betreffenden Seefahrt=\{chule

E n LTNA Minna Seb n vorau attfindenden Seedam itfa, A pfshirfs

Rosios

ata :::8

mburg

Hamburg, - - - - - 18.

Norprüfung.

“r O

Alle Termine können um einige e i 1 Voten ommission zu

lands nah Artikel

{reffend die Ein- und fe G

ux Durchführun 6. April 1921 (N und unter

Nr. 8178 eine Bekanntmachung, betreffend Rendorung det Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung, vom 14, Juni 1921,

Berlin W., den 28. Juni 1921.

Ge 4 vom 11. Juni 1874 (Ge ; 31, Dezember 1923 das Recht verliehen, das Gryund- eigentum Kreises bestimmten Anlagen 1 des elektrishen Stromes innerhalb des Landkreises Flensburg

Beschränkun belasten, A Mahle S frembea Grunbstden Anwendung,

Berlin, den 13. Juni 1921.

Jm Namen des Preußischen Staatsministeriums.

Geestemünde plgarige Ahrenholz ebendaselbst sind zu Seefahrtlehrern an der fahrtshule in Geestemünde ernannt worden.

ih die Errichtun ierun Bn reu

untex Ueberga Kammer gemäß ihrem Be Die

fam he Psipreu an, Si

Die Zahl dex Mitglieder beträgt 39. - Verlin, don 21, Juni 1921,

Sqhiffer auf großer Fahrtk. 18. Juli. 6, Septe p N Äugust. E ep iben,

Anmerkung:

Prüfunaen ‘können vershoben werden. sind an den Vo:rsiße: den der Kommission

Bremen . 15.

Meldungen zu ej

Mel n zu ein

Ú! die Seeschiffer- und zu richten,

Uebersicht eit vom 1. Juli bis 30. September

prüfungen sowie Vor- und prüfungen zum Schiffsingenieur. Termine für die Prüfungen zum Seemaschinisten.

IV. und T1, Klasse. ooo ee 4 Zuli, Rostod . . 19. Sept

8, B Hamnyuto 22 E E E x Hamburg **) 23. 5 20, Stettin . .. 28.

IT. und T. Klasse. 4. Juli. Rostock . . . 19. September,

Haupt:

22999 Fw y

Schiffsingenieur.

Hauptprüfung, Hamburg . , 14 Jult, Nostock . . . 16, September,

\chinisten TV. Klasse. aschinisten Il. Klasse.

Anmerkung!

erschoben werden. Meld en der betreffenden Prüfurgs:

18, Julí. 19. September.

ur Hrütuna zum ur Prusung zum

Prüfun d an den

ten.

Don e ab

je r Ausgabe gelangende Nummer 65

eseßblatts“ enthält unter

Nr. 8173 das Geseg über die Ausgahe von Schuld- verschreibungen rations ommission vom

zur Ausführung des Zahlunggplans der P n A DO L Hau Eu und Erledigung der Reparationsverp ng Deutsh- 231 bis 233 des Vertrags von Weriaille Juni 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 687), vom 26. Juni

1921, unter

8174 das Geseg über die Verlängerung der Gültig

keitsdguer des Kohlensteuergeseßes, vom 27. Juni 1921, unter

8175 das Gese f Abänderung des Gesetzes, be Ausfuhr von Kriegsgerät, vom 22. De: vom 26. Juni 1921, unter

8176 eine Verordnung auf Grund dez Artifels 48

Ahs, 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellu 4 öffentlichen Siber eit d stellung ‘21. Juni 1921

i und Ordnung nôtigen Maßnahmen, Unte : 8177 eine Verordnung zur Aenderung der Verordnung des Artikels 238 des Friedensvertrags von eihs-Geseßbl, S, 478), vom 20, Juni 1921,

Postzeitungsamt. Krüer.

Preufen.

Dem Landkreise Flensburg wird, nahdem das durh Erlaß des Staatsministeriums vom 16,

Januar 1917 (Amis- Regierung Schleswig Stück 7) verliehene Enteignuags- 31. Dezember 1920 abgelaufen ist, auf Grund des

Ta S. 221) bis zum

das zu den für die Elektrizitätsversorgung des füx die Leitung und Verteilung

ist, nagen ene im Wege der Enteignung zU n oder, soweit n ausreicht, mit einer dauernden Auf lgouige Grundstücke und staat

ndet dieses Recht keine

Dex Minister füx Handel und Gewerhe. nar U, rohne.

Der Minister des Jnnern. J. A.: Mulert.

ister für Landwi ; inen und Forsten, Dex Minister für Sande risVast in und Fo

arme EE

isterium für Handel und Gewerbe,

bisherige Seefahrtvorshullehrer Andresen in D dev SaefahrtlagrroE

P

rund d 2 des Gesezes über Fu 24. A ttas 1870, V A 1897 genehmge einer Handelskammer für den A arienwerder und die Kreise Heilige ish Holland und Merunzes mit de welche die Handelskammer zu ie tis und Pflichten auf die ‘4 vom 7, April 1921 aufgeht ührt die Bezeichnung „Ha ned x den Re ierungs ezirk Marienwarder und das h Elh g“.

die Handels:

Elbing, ergang ihrer

Handelakammer

Dio Minis {e Hirbgl: und Gens

m für Landwirtschaft, Domänen s ! und Forsten. , ishe Staatsregierung hat den bisherigen Ober- 3 P enke in Hannover zum R is n daselbst ernannt,

t l

y Kreistierarzt, Veterinärrat Haake in Worbis e s “iurt) ist in die Kreistierarztstelle in Sangerhausen vez, Merseburg), der Kreistierarzt Dr. Hartnack in ‘verg, Oberwesterwaldkreis (Reg.-Bez. Wiesbaden), in ‘aflerargtstelle in Worbis versezt worden. Dem Tier- John in Worbis ist die kommissarishe Verwaltung ztierarztstelle in Marienberg übertragen worden,

Obherrehnungskammer.

y bisherige Ministerialkanzleisekretär Sperfeld bei freußishen Ministerium für Volkswohlfahrt ist zum fretär bei der Preußischen Oberrechnungskammer er- worden,

Ministerium für Volks8wohlfahrt.

jf Grund des dortigen Berichtes vom 30, Mai 1921 ere ih gemäß § 11 Abs, 2 des Geseßes, betreffend die (e Krüppelfürsorge, vom 6, Mai 1920 G, S, die bisherige Befreiung übec den 31. März d. Y. his einschließlich zum 80. Juni 1921 und ge- für die Zeit vom 1. Juli 1921 bis zum Ablauf 1, März 1922 dem Landarmenverhande der inz Sachsen Befreiung von der Verpflichtung nstaltsunterbringung der Krüppel mit Aus- derjenigen Jahrgänge, die bis zum 31, März 1922 hstes Lebensjahr vollenden oder ihr vierzehntes Lebens- iht überschreiten. Diejenigen Krüppel, denen gegenüber hen bisherigen Bestimmungen eine Behandlungspflicht ), sind weiter zu behandeln, auch wenn sie das pvierzehnte jahr inzwischen überschritten haben. Lerlin, den 28. Juni 1921. Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Hoffmann.

den Herrn Landeshauptmann der Provinz Sachsen zu Merseburg, Durch den Herrn Oberpräsidenten zu Magdeburg. :

inisterium für Wissenschaft, Kunsi und Volk3hbildunag.

er Direktor der städtishen Kunstgewerbe- und Hand- qule zu Charlottenburg Professor Thiele is zum or dex Kunstakademie in Königsberg ernannt worden.

E

BekanntmachGung. / ändler D -fef Frangen, Hierselbst, Krementinen- 38, Cet zumHandel S Lebens- und Futter- \n und Gegenständen des täglißen Bedarfs sowte zur itilertätig?ett hierfür wieder zugelassen. enden 16. Juni 1921, | :

“Gtädtishe Polizeiverwaltung, I, V.: Ri ter.

pg

die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 reußischen Geseßsammlung enthält unter

}r, 12150 das Geseß über das Diensteinkommen der rhe- und Handelslehrer und -lehrerinnen an den gewerb- ‘faufmännischen und JauswirisGaslihen Berufs\chulen hifortbildungsschulen) [Gewerbe- und Handelslehrerdienst- hinenageseß G. D. G. —], vom 10. Juni 1921 und unter sir, 12151 einen Erlaß des Ministers des Jnnern, he- d Anwendung des vereinfachien Enteignungsverfahrens r Erweiterung des Ostfriedhofs der Stadt Guben, vom uni 1921.

Berlin W,, den 28, Juni 1921.

: Geseßsammlung3amt. Krüer.

MST P

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsigung zusammen; t hielten die vereinigien Ausshü}e für Volkswirtschaft r Haushalt und Re îr Pauabal die vereinigten Aus-

T A I egr

è für Volkswirtschaft, für Haushalt und Rechnungswesen, innere Verwaltung und für Reich3wehrangelegenheiten, Ausschuß für Rechtspflege sowie die vereinigten Aus- e für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sißzung.

ear aere t M

Der t\checho-\lowakishe Gesandte Tusar hat Berlin ver- , Während seiner Abwesenheit führt der 1. Legationsrat haty die Geschäfte der Gesandischafk.

Vie „Wolffs Telegraphenbüro” ‘erfährt, dlungen mit dem

arantiekomitee festgestellt worden,

s bei den Ver- außer der bis zum 31. August zu zahlenden 1 Milliarde

mark in dem ersten Reparationsjahr bis zum ai 19229 an Devisen nur noch 300 Millionen dmark zu zahlen sind, während die übrigen nach. dem uingsplan zu leistenden Summen durch Sachleistungen und V Erhebung der Ausfuhrabgahe in den Ententeländern holten werden.

Das Reichs verkehr3ministerium hatie die Ver- tr der Länder zu einer Besprehung über den dem Îrat vorliegenden Entwurf einer. Verordnun

i(eubildung der Eisenbahnbeiräte zusammenberufen, tine Aussprache herbeizuführen über die Wünsche, die en Regierungen und gewissen Juteressentenkreisen der

êr geltend gemacht warén. Diess Wünsche würden im

Üsichtigt werden können. Wie „Wolffs Telegraphenbüro ilt, n es zu der Ausspragze edoch niht gekommen. Die ceter der Länder waren in ihrer Mehrzahl der Auffassung, daß Ra der Bezirkgeisenbahnräte bis nach der Bildnng der Hchaftöbezirke zurückgestellt werden sollte und die Schaffung

über,

tlichen ohne Aenderung der ol der Verordnung

des Reichseisenbahnrats aus den bisherigen Bezirkseisenbahn- räten der E sei,

Im Gegensaß zu dieser Stellungnahme hat der Haupt- aus\chuß des deutshen Jndustrie- und dan elg- tages in Uebereinstimmu mit der Auffassung des Re foervehebmmerums sich am 29. Juni mit ganz Über- wiegender Mehrheit für die unverzüglihe Bildung der neuen Eisenbahnbeiräte au3gesprocheri.

M

Ueber eine Herabsezung des Preises für Zeitungs- druckpapier wird vom „Wolffschen TAEDe üro“ mit- geteilt, daß die Verhandlungen der auf Grund eines Reichs- tagsbeshlusses eingeseßzten Kommission zur Prüfung der Druckpapierpreise zu einem gewissen Ergebnis geführt haben, Jn der leßten Vollfigung der Kommission, in dex die esamten, für die Preisb bung des Papiers maßgebenden Prundla en nochmals durhbesprohen wurden, wies der Staatssekretär Dr. Hir\ch mit Nahdruck darauf hin, daß eine Einigung dringend notwendig sei, da bei der igen nanz- lage eine weitère Gewährung großer Reichszushüsse voraus- sichtlih nicht mehr megis sein würde. Die Zeitungsverleger betonten dagegen, daß bei Fortbestehen des bisher geltenden reises mit weiteren großen Einschränkungen zu rechnen wäre. n direkten Verhandlungen zwischen den Papierfabrikanten und den Verlegern einigte man sih dann auf einen Papierpreis von 3,30 4, der ab 1. Juli in Kraft tritt.

Preußen.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“? hat estern der englishe General Henneker dem Führer des Fentsben Selbstshußes mitgeteilt, daß der Rückzug der polnischen g urgenten aus der ersten im Raumungs- plane vorgesehenen Îone tatsächlich beendet ist, Daraufjin q der General er gemäß den getroffenen Verein- arungen sofort die Umgruppierung des deutschen Selbst- \huges eingeleitet. |

n der Sißung des Reichsparteitages der Groß- deutschen Volkspartei am 27. Juni wurde der „Parlaments- forrespondenz“ zufolge einstimmig eine Ents\ ließung an-

enommen, in der erklärt wird, Desterreih müsse versuchen, so ange sein Leben zu fristen, bis der Augenblick komme, der es

‘ihm ermöglicht, wenn au als armes, \o do als aufcectes

Mitglied in den deutschen Bundesstaat einzutreten.

Großbritannien und Jrland.

Der Premiérminister Llo yd George seßte vorgestern im nut die Vei bmaldeten-Vebinlingen des Uehber-

einkommens zwishen den Zechenbesißzern und den Bergarbeitern, die zur A _ des Streiks führten, L De e erflärie dem „Wolf}fschen Telegraphenbüro olge:

v rén der Bergarbeiter nach dem „Pool“ seien end- filtig aufgegeben worden, Das Uebereinkommen sichere auf einer ev Miel vi Grundlage den Frieden auf lange Zeit. Man habe G auf einen Standardlohn - geeinigt. Nach Zahlung dieses Standardlohnes und nach Deckung déx anderen Ausgaben würdên die Zechenbesizer 17 Pfund Sterling für je 100 Pfund erhalten, die in Standardlöhnen ausgezahlt würden, Alle weiteren Erträge würden im Verhältnis 8s : 17 zwischen den Berg- arbeitern und den Mtfenbegeen derteilt werden, Dadurch fet der Arbeiter mit dem Unternehmer an den Erträgen der Industrie be- teiligt und erhalte auf diese Weise ein direktes Interesse an der Produktivität der Industrie und einen unmittelbaren persönlichen An- porn ‘zur Anstrengung. Es sei wohl niemals in der Geschichte einer

ndustrie, auf ieden Fall niemals in England, eine so große und wissenschaftliche pwéndung . der Gewinnbeteiligung durhgeführt worden, Bezüglich der Beihilfe von 10 Millionen Pfund yon

seiten der Regierung erklärte Lloyd George, er sei überzeugt, daß"

obne eine Unterstüzung von seiten der Regierung augenblicklich nur 0 teilweise nd borne der Arbeit stattfinden würde, (Er hoffe, daß der neue große Plan neue Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit {hafen werde, nicht nur in der Kohlenindustrie, fondern in allen Industrien, und daß das neue System die Nation für den bisher angerichteten Schaden reichlich entshädigen und eine Zeit des Zusammenwirkens im Lande einleiten werde. Y Der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Harm3wort

teilte darauf mit, daß die Lage auf der J3mi Une unsicher sei, Die griechischen treitkräfte hätten die Stadt Jamid am N. d. M. geräumt, Die Stadt stehe jeßt in Flammen. Jm anzen Bezirk herrshe große Panik, Ès scheine béträchtliche Gefa x zu bestehen, daß Megeleien stattfinden, und es würden alle Schritte getan, um Ausschreitungen von seiten der einen oder anderen Partei zu verhindern. Die britischen Jnteressen befänden sih, wie Harmsworth erklärte, nicht in P j —_ Dex Ministerpräsident von Nordirland C raig hat auf die Einladung Devaleras zur Teilnahme an einer Be prgurg im Rathaus von Dublin geantwortet, es sei unmöglich, irgendeine Su zu vereinbaren, nahdem er bereits die Einladung loyd Georges zu einer BapriGun n London angenommen habe. Devalera hat darauf, wie die „Agence Havas“ meldet, an Sir James Craigein Telegramm gerichtet, in dem er seinem Bedauern darüber Ausdru gibt, daß Craig nicht an der Konferenz in Dublin teilnehmen könne, Die politishen Meinungsverschiedenheiten müßten beigelegt werden und könnten auch beigelegt werden, und zwar auf nationalem Boden, das heißt in Jrland elbst. Es sei augenscheinlih, daß bei der Aufnahme der Verhand- lungen mit Großbritannien die ee Vertretung nicht in zwei Gruppen gespalten sein dürfe. Wie das „Journal“ erfährt, hat Devalera nah der Ablehnung Craigs, mit ihm zu einer Besprechung zusammenzukommen, es seinerseits ab gelehnt, nach London zu gehen und die Einladung Lloyd Georges

anzunehmen. M Frankreich.

wischen der französischen und englischen Regierung tas ns einer Mitteilung des „Petit l ten“ Lans lungen darüber statt, welche Haltung man angesihts der griehischen Antwort auf das Vermittlungsangebot ein-

zunehmen gedenke, : ; Die deutschen und die französischen Sachverständigen werden bei den jeßt beginnenden Beratungen obiger Quelle zu-

folge nur zwei Hauptfragen behandeln; Die Zahlungsfristen den Preis

[ür die Sachlieferungen. Eine dritte Frage werde augenblicklih noch in Berlin mit dem Garantie- aus\chuß verhandelt: der Ersaß der 26 prozentigen Abgabe von der deutschen Ausfuhr durch einen anderen Index. Wahrscheinlich würden die heiden getrennten Ver-

handlungen in dey tommenden Woche cemeiniam in Paris ge- hrt werden.

—DerKammeraus\huß für auswärti e Angelegen- goiten, der am Freitag die Erklärungen des Ministerpräsidenten riand entgegengenommen hatte, trat gestern mittag wiederum zu einer Sizung zusammen, in der die laufenden ragen nochmals erörtert wurden. Der Ausshuß nahm chließlih fünf Resolutionen an, von denen die erste die Sanktionen betrifff. Jn ihr wird erklärt, man nehme Kenntnis von den Seen der Regierung und rene darauf, daß keine der militärischen oder wirtschaftlichen Sanktionen, die in den Monaten März und April gegenüber Deutschland érarissen worden find, aufgehoben würden vor der lüdckenlosen Erfüllung der Ver- pflichtungen, deretwegen sie erlassen worden seien, Die zweite Resolution beschäftigt sich mit Oberschlesien. Sie lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Notwendigkeit hin, in kürzester Frist die oberschlesische Frage gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles zu lösen, die Teilung dieser Provinz nah dem Ergebnis der Volksabstimmung vorzu- nehmen und ‘auch Rüesicht L nehmen auf die geographische und wirtschaftlihe Lage der Orte, Die dritte Resolution be- faßt fd mit der Orientfr age, In ihr wird erklärt, daß rankrei der griechishen Regierung unter keinen Umständen irekfte oder indirekte finanzielle oder militärische hilfe leisten könne. Die vierte wendet ih gegen Emir Feissal und seinen Bruder Abdullah. Die fünfte verlangt die Veröffentlichung der Protokolle der Geheimsizungen.

Ftalien. Der König hat gestern in Fortsezung der Besprechungen über die Kabinettsbildung den Vizepräsidenten des Senats Torrigiani, den Vizepräsidenten der Kammer Mauri und die en Ministerpräsidenten Salandra, Orlando, Luzzatti, oselli, Sonnino und Nitti empfangen,

Südslawien.

Gestern hat in Belgrad die Eidesleistung des Prinzs regenten Alexander auf die am W. angenommene Vers- assung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen l unden, Als der Prinzregent Alexander nah der Eides- leistung von der Nationalversammlung nah seinem Palais

hr und das im Bau befindlihe neue Gebäude des Mini- teriums für öffentlihe Arbeiten passierte, warf, wie die „Neue Presse“ meldet, ein Jndividium vom Baugerüst herab eine Bombe gegen den Wagen, in dem neben dem Prinzregenten der Ministerpräsident Pasits saß. Die Bombe flog gegen eine Telegraphenstange und en odierte in der Luft, Sprengteile flogen gegen den Wagen, ohne jedo den Prinz- regentei oder den Ministerpräsidenten zu verlegen. Der Täter, namens Stejitsh, wurde sofort festgenommen. Bei seinem Verhör erklärte er, er habe seiner bolschewistischen Auffassung entsprechend handeln müssen, da er gegen die N Ste Ordnung des Königreichs kämpfen müsse, Er habe in Ru land in kommunistischen Kreisen verkehrt und sei nah Belgrad gekommen, um den Thronfolger zu tôten,

Türkei.

Nach türkischen Blättermeldungen hat der türkische Bes- ehr a e eine Note an den griechischen O ebTa: haber von Jsmid gerichtet, in der er ihn auffordert, zur Vermeidung von Blutvergießen die Stadt innerhalb einer Woche zu räumen. Wie die „Agence Havas“ meldet, haben die griehishen Truppen Jsmid bereits am 27. Juni geräumt, wodurch die Kemalisten freie Bahn nach Konstantinopel haben. Die Einschiffung von Flüchtlingen nach N pra en, vor allem nah Lemnos, fand unter der Aufsicht der gr echishen Marineinfanterie statt. Nach einer weiteren „Havas “-Meldung aus Konstantinopel bestätigen die Nahhrichten aus Klein- asien, daß die Türken die Offensive ergriffen haben. Auf der Front von Js mid und Brussa hätten (f mes Siege davon- getragen. Im Abschnitt von Uschak sei die dritte 6 im Divifion vollkommen geschlagen und von der türkischen Kavallerie verfolgt worden.

Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zu- Beso hat sich der Sheich der Senussi nach einer langen

ch #

Besprechung mit Mustapha Kemal entschlossen, den TuUr- dischen Führern zur Einstellung ihrer separatistischen Be- wegung zu vaten.

Amerika,

Der Präsident Harding hat an den rb tenen r: des Repräsentantenhauses Mondell ein Schreiben gerichtet, in dem er dem „Reuterschen Büro“ zufolge erklärt, es sei sehr wünschenswert, vom Kongreß eine günstige Meinungs- äußerung über die Weltabrüstung zu n Eine solche Meinungsäußerung sollte in den allgemeinsten Ausdrücken ge- halten sein, Harding versicherte Mondell, daß die vollziehende Staatsgewalt bereit sei, einer solchen Meinungsäußerung jede Beachtung zu schenken,

Das Repräsentantenhaus hat mit 340 gegen 4 Stimmen den yom Senator Borah zum Marineetat ein- gebrachten Antrag angenommen, der den Präsidenten ermächtigt, mit Großbritannien und Japan in Verhandlungen einzutreten, um eine Einschränkung der Flottenrüstungen herbei- zuführen, :

Die Mitglieder des von beiden Häusern des amerikani- hen Kongresses eingesezten Ausschusses sind der „Tribune“ zufolge zu einer vollständigen Einigung über die Friedens- resolution grange Sie stimmten den vom Senat ge- machten Vorbehalten zu, nah denen in der Hand des Treuhänders befindlihes Eigentum solange fest- chalten werden soll, ‘bis die amerifkanishen Ansprüche gegen Deutschland und Oesterreich geregelt sind, bis ferner in diesen beiden Ländern den amerikanishen Bürgern das Recht der meistbegünstigten Nation zugestanden ist, und bis diese Länder alle von den Vereinigten Sîtaaten verhängten Geld- und Haft- strafen und Beschlagnahmen anerkannt haben. Falls das Programm ausgeführt wird, soll die Resolution por dem 4. Juli in Kraft treten,

Asien.

Dex Verband der Handelskammern Japans hat eine Entschließung angenommen, in der es dem „Wolffschen Telegraphenbüro““ qufolgs heißt: jet, nachdem der Völkerbund eine vollendete Tatsache sei, müßten bie Rüstungs3oinshrän- fungen in allen Ländern ernstlich erörtert werden, Die Ent- \chließung besagt außerdem, daß Japan mit den Mächten be- züglih der Abrüstung ein Uebereinkommen schließen müßte, damit dex internationale Friede gORIrREE und mehr Energie der industriellen Entwicklung zugewendet werde.

|