1921 / 150 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Jun 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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Das geschieht unendlih oft. Jch muß es durchaus zurückweisen, daß cin Juteresse daran bestehe, totkranke Menschen, wie Sie es anterstellen, ins Gefängnis hineinzubringen. Fh wüßte nicht, wem zuliebe so gehaudelt werden sollte.

Jm übrigen will ih darauf hinweisen, daß die Grundsätze der Menschlichkeit nah meiner Ueberzeugung in weitestem Umfange in unserer Justiz zur Geltung gebraht werden müssen. (Zurufe bei den Unabhängigen Sozialdemokraten und den Vereinigten Kom- munisten), unbeschadet allerdings der Autorität und der Strenge des Gesetzes, wo es notwendig ist, das Geseg wirksam zur Geltung zu bringen. Das ist die große Aufgabe einer Justizpflege und einer neuen Geseßgebung, diese beiden Gesichtspunkte, die der Majestät des Rehtes und der Rücsiht auf die Menschlichkeit, mit- einander in Zusammenhang und zum Ausgleih zu bringen. Das von mir vorbereitete Gesey über die Vollstreckung wird sich be- mühen, beiden Gesichtspunkten in vollem Umfange Rechnung zu tragen. (Bravo!)

Auf weitere Vemerkungen des Abg. Dr. Rosenfeld ent- gegnete der Reichsjustizminister Schiffer:

Daß der Herr Abgeordnete Dr. Rosenfeld die Klassenjustiz beim Etat des Reichsministeriums des Fnnern abbauen will, ist jedenfalls eine merkwürdige Vermishung der Zuständigkeit. Mit RUCAsiht darauf, daß mein Etat gar niht zur Debatte steht, kann ih mih wohl auf die Feststellung beshränken, daß die Annahme des Herrn Dr. Rosenfeld, als ob auf Ergreifung der aus den Kapp-Unruhen verfolgten Personen keine Velohnungen ausgeseßt seien, irrtümlich ist. Auf die Ergreifung der größten Anzahl dieser Personen sind Belohnungen in außerordentliher Höhe ausgeseßt worden. (Zurufe von den Vereinigten Kommunisten.) Herr Abgeordneter Hoffmann, wenn Sie die alten Wige, die nur noh Witße sind daß sie niht wahr sind, wissen Sie ja ganz genau (erneute Zurufe des Abgeordneten Hoffmann [Berlin]}) Sie erden damit noch weniger Effekt machen (Andauernde Zu- rufe des Abgeordneten Hoffmann [Bexrlin]) Sind Sie dabei gewesen, Herr Hoffmann? Sie müßten Straffreiheit für die Wiederholung solher törihter Behauptungen erbitten. (Heiterkeit rets. Zurufe von den Vereinigten Kommunisten.)

Also ih betone: es sind Belohnungen ausgeseßt worden. Es ist doch nihts als ein dialektishes Kunststück, wenn man sagt, es müßten auf den Kopf des Herrn v. Fagow 500 000 Mark Be- lohnung geseßt werden. Denn niht auf den Vermögensstand des Verfolgten kommt es an, sondern auf die Vermögenslage derer, die sih eventuell die Belohnung verdienen wollen.

Jm übrigen genügt es, di vollkommen beweislosen Vorwürfe gegen die Unabhängigkeit unserer Richter kurz zurückzuweisen. Es ist auch nicht der Schatten eines Betwoeises dafür beigebracht worden, daß die Richter abhängig sind von den Wünschen ihrer Borgeseßten. Wer unsere Justiz nah ihrer ganzen Geschichte wie in ihren einzelnen Persönlichkeiten kennt, weiß, daß dieser Vor- wurf in der Tat objektiv durchaus unrichtig ist. (Bravo! in der Mitte und rets.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reich8tag ist der Entwurf eines Ge- Lee L betreffend die Neuregelung der im § 68 bs, L img (4a Abl 2 Sal undrmZ3 (9b Say2 des Handelsgeseßbuhs, sowte 1m § 133ab Av), 1 dexr Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen, nebst Begründung zur Beschluß- fassung zugegangen.

Die im Handelsgeseßbuch und in der Gewerbeordnung bei der Regelung des Dienstverhältnisses der Handlungsgehilfen und der technishen Angestellten vorgesehenen Gehaltsgrenzen stehen, wie in der Begründung ausgeführt wird, mit den gegenwärtigen Gehaltsverhältnissen niht mehr in Einklang. Dies trifft einmal u für die Vorschriften des § 68 Abs. 1 des Handelsgeseßbuchs und es 8 133 ab Abs. 1 der Gewerbeordnung, wonach die im § 67 des Handelsgeseßbbuchs und im § 133aa der Gewerbeordnung ent- haltenen Schußvorschriften keine Anwendung finden sollen, wenn der Angestellte ein Gehalt von mindestens fünftausend Mark für

das Fahr bezieht. Es gilt ferner für die Gehalt8grenzen - von *

fünfzechnhundert Mark und achttausend Mark, die im § 74 Abs. 2 Saß 1 und im § 75 b“ Saß 2 des Handelsgeseßbuchs für die Zu- läfsigkeit des Wettbewerbsverbots und für die Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der sogenannten Korenzentshädigung bestimmt sind. ; j

Von den Angestelltenverbänden ist der dringende Wunsch ge- äußert worden, diese Gehalt3grenzen den gegenwärtig tatsächlih ezahlten Gehältern anzuupassen. Dieser Wunsch, der auch in {rbeitgeberkreisen als begründet anerkannt wird, trägt seine Be- rechtigung ohne weiteres in sih. Die grundsäßlihen Fragen, zu denen die Beschränkung der Vorschriften des § 67 des Handelsgeseß- buchs und des § 133 aa der Gewerbeordnung auf Angestellte mit einem bestimmten Höchstgehalt sowie die Vorschriften über das Wettbewerbverbot etwa Anlaß geben, können- naturgemäß nur im Zusammenhange mit der Nélordnung des Arbeitsrehts ihre Erledigung finden. Die Neuregelung der Gehaltsgrenzen ist nit in demselben Maße von dieser Neuordnung abhängig. Sie kann auch nicht mehr zurückgestellt werden, da die Schußvorschristen in ihrer gegenwärtigen Fassung nur noch einem so kleinen Kreise von Angestellten zugute kommen, daß sie jar als be- deutungslos bezeihnet werden müssen. Daß eine solhe Vorweg- naîme der Gehaltsgrenzenfrage zweckmäßig und erwünscht ist, entspriht der übereinstimmenden Ueberzeugung der beteiligten Kreise. | O Bei Prüfung der Frage, in welchem Maße eine Heraufseßung der GVehalt3arenzen notwendig ist, um den Schußvorschriften wieder die Bedeutung zu sichern, die ihnen ursprünglih inne- wohnte, wird es in erster Linie darauf ankommen, in welchem Grade die Gehälter der Angestellten tatsählih gestiegen sind. Da- neben wird die Veränderung in der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Lage der Angestellten zu berücksichtigen sein. Der vorläufige Reichswirtschaftsrat hat durch einen Beschluß des sozialpolitishen Ausschusses vom 17. März 1921 zu dieser An- geleaenheit Stellung genommen. Nach eingehender Prüfung aller in Betraht kommenden wirtschaftlihen und sozialen Fragen hat er einmütig die Heraufseßzung der Gehaltsgrenzen im § 68 Abs. 1 des Handelsgeseßbuchs und im § 133 ab Abs. 1 der Gewerbe- ordnung auf dreißigtausend Mark, im § 74a Abs. 2 Say 1 des Handelsgeseßbuchs auf zwölftausend Mark und im § 75 b Saß 2 daselbst auf vierzigtausend Mark befürwortet. Der Entwurf \chließt sih diesem Gutachten an. Er s{lägt demgemäß, ohne da- mtt ciner Neuregelung der Gehaltsgrenzen auf anderen Gebieten, ibesondere im ReHte der Angestelltenversiherung und der Arbeitszeit der Angestellten, vorgreifen zu wollen, eine E setzung der Gehaltsgrenzen auf die vom Reichstwoirtschaftsrat als angemessen bezeihneten Beträge vor. :

Dem Zwecke des Geseßes entspriht es, die neuen Vor- chriften auch auf die vor seinem Fnfkrafttreten vereinbarten Kün- diqunasbedingungen und Wettbewerbverbote für anwendbar zu erflären. Für die Regelung der Uebergangsfragen ist eine ge- trennte Betrahtung der Küsdigung3vorschriften und der Vor- schriften über das BckEmbeiverbverbot angezeigt.

1. Die Kündigung. Sofern durch eine Kündigung das Dienstverhältnis bei dem Fnkrafttreten des Geseßes bereits be- endet war, muß es hierbei naturgemäß sein Bewenden behalten. Jst die Kündigung vor dem Fnkrafttreten dieses Geseves erklärt, die nah Veies oder Vertrag maßgebende Kündigungsfrist aber noch nicht abgelaufen, so soll die Rükdignng vom Jnkrasttreten des Gesepves ab nah den neuen Vorschriften beurteilt werden. Die Vereinbarung einer kürzeren als einmonatigen Kündigungsfrist gilt demnah gemäß § 67 Abs. 4 des Handelsgeseybuchs, § 133 aa Abs. 4 der Gewerbeordnung als nichtig, und die mit dieser kür- zeren Frist ausgesprohene Kündigung wird erst zum Schluß des Kalendervierteljahrs wirksam 66 des Handelsge(eßbuchs, 8 133 a der Gewerbeordnung). Eine Ausnahme ist jedo dann am Plage, wenn mit einer einmonatigen «oder längeren Frist gekündigt und die Kündigungsfrist vor dem Dr gten des Gesegyes be- reits während eines ganzen Kalendermonats gelaufen ijt. Jn jolhen Fällen ist der Shußzweck im wesentlichen bereits erfüllt. Es rät fi daher hier nicht rechtfertigen, das unter dem bisherigen Recht gestaltete Rechtsverhältn® nunmehr dem neuen Recht zu unterstellen. Die Recht3wirksamkeit solher Kündigungen soll mit- hin im Hinblick auf die Aenderung der Gehaltsgrenzen nicht etwa deshalb in Frage gestellt werden, weil die bedungene Kündigungs- frist niht für beide Teile gleih oder die Kündigung nicht für den Schluß eines Kalendermonats erfolgt ist 67 Abs. 1, 2, § 68 Abs. 1 des Handelsgeseßbuhs, § 133 aa Abs. 1, 2, § 133 ab Abs. 1 der Gewerbeordnung).

2. Das Wettbewerbverbot. Was die vor dem Jn- frasttreten des Geseßes rechtsgültig vereinbarten Wettbewerb- verbote anlangt, so muß dem Prinzipal jeßt ebenso wie bei der Neuregelung des Rechtsgebiets im Fahre 1914 (Artikel 3 Abs. 2 des Geseßes vom 10. Juni 1914, RGBl. S. 209) die Möglichkeit ewahrt bleiben, ihre Weitergeltung dadurch zu sihern, daß er ih erbietet, den für die Wirksamkeit des Wettbewerbverbot3 neu aufgestellten Erfordernissen zu entsprehen. Als Mittel hierfür kommt die Erhöhung der dem Handlungsgehilfen G TIEERes ver- I Leistungen sowie die Zabluria oder Erhöhung der im § 74 Abs. 2 des Handelsgeseßbuchs vorgeschriebenen Entshädi- gung in Yrage: Jm einzelnen gestaltet sich die Rehtslage nah den Vorschlägen des Entwurfs folgendermaßen: Uebersteigen die vertragsmäßigen Leistungen beim Fnkrafttreten dieses Geseßes den Betrag von Üinsscbntudert Mark nicht, so ist und bleibt das Wettbewerbverbot nihtig 74a Abs. 2 des Handelsgescßbuchs). Betragen die Leistungen mehr als fünfzehnhundert, aber niht mehr als O Mark, so bleibt ein mit der Verpflihtung zur Karenzentschädigung verbundenes, also nach § 74 Abs. 2 des Handelsgesebbuds verbindliches Wettbewerbverbot nur dann ver- bindlih, wenn der Prinzipal, falls er niht etwa eine Erhöhung der Leistungen auf über vierzigtausend Mark vorzieht, sih er- bietet, die Leistungen auf über zwölftausend und entsprechend die Karenzentshädigung auf über sechs3tausend Mark zu erhöhen. E die vertragsmäßigen Leistungen den Betrag von aht- tausend Mark 75 b Saß 2 des Handelsgeseßbuchs), dagegen nicht den Betrag von vierzigtausend Mark, so hängt die Gültigkeit des Wettbewerbverbots nunmehr davon ab, daß der Prinzipal sih er- bietet, entweder die vertragsmäßigen Leistungen auf über vierzig- tausend Mark zu erhöhen und sih damit die Era von der Entschädigungspfliht auch für die Zukunst zu sichern oder die Erhöhung auf über zwölftausend Mark herbeizuführen und dann daneben die im § 74 Abs. 2 des Handelsgeseßbuchs Porge G LSBEnE Entschädigung zu zahlen. Js\t das Dienstverhältnis bereits vor dem JFnkrafttreten des Geseßes beendet, ‘die Geltungsdauer des Wettbewerbverbots dagegen noch nicht abgelaufen, so is für eine Erhöhung der dem Handlungsgehilfen zustehenden vertragsmäßigen Leistungen kein Raum mehr; der Prinzipal sichert sich in diesem Falle die Weitergeltung des Wettbewerbverbots durch das An- erbieten, für die Zeit nah dem Fnkrafttreten des Gesetzes ent- sprechend der Neuregelung der Gehaltsgrenzen die Entschädigung zu erhöhen oder, falls sie nach dem jeßt geltenden Recht nicht vor- geshrieben war 75b Saß 2 des On bale Gantele fortan zu zahlen, Um dem Angestellten möglichst bald Gewißheit über die Weitergeltung des Wettbewerbverbois zu verschaffen, emp- fiehlt es sih, für die Abgabe der dem Prinzipal vorbehaltenen Erklärungen eine Frist zu bestimmen. Als solche erscheint ein Zeitraum von drei Monaten, beginnend mit dem Fnkrafttreten des Gesebes, angemessen. Zur Herbeiführung klarer Rechtsver- hältnisse sieht der Entwurf ferner die \{chriftlihe Form für die Erklärungen des Prinzipals vor. Nimmt der Angestellte das Er- bieten des Prinzipals nit an, so bewendet es bei den bisherigen Vorschriften.

Im Haushalts8aus\chuß des preußischen Land- tags ist, wie „W.T.B.* berichtet, von dem Ministerium für Handel und Gewerbe gestern über die Explosion auf der Zeche „Mont Cenis" folgende Erklärung abgegeben worden :

Die am 20. Juni 1921 auf der Schachtanlage 1/3 der Zeche „Mont Cenis" erfolgte Explosion hat die Fettkohlenflöze Gustav, Gretchen und Mathias in der östlichen Bauabteilung auf der 5. Sohle betroffen. ‘In dieser Abteilung waren 20 Kohlenarbeiten (Abbau- stöße), 2 Ortsquersbläge und 1 Abteilungsquershlag in Betrieb. Sie war in der Unfallshiht mit 124 Mann belegt, von denen 82 auf die Kohlenarbeiten, 13 auf die Querschläge, der Rest auf sonstige Arbeiten entfielen. Die Bewetterung der Abteilung war den Vorschriften der Bergbaupolizeiverordnung entsprehend fo geregelt, daß jedes Flöz von der 5. Sohle seinen Wetterstrom erhielt und die Wetterströme über die 4. Wettersohle gemeinsam auszogen. Der Gehalt an Grubengas (Methan) betrug nah einer amtlich vorgenommenen Wetterprobe 0,20 % CB«. Als Lampen wurden fast ausschließlich elektrishe Lampen benußt ; der Steiger, die Wettermänner und die mit der Schieß- arbeit beauftragten Arbeiter hatten jedoch Sicherheitslampen (im ganzen fünf Personen). Kohlenstaubentwicklung war vor- handen. Zur Unschädlichmahung war allgemeine Berieselung in den Strecken an den Gewinnungspunkten und vor der Schießarbeit vor- geschrieben. Die hierzu erforderlichen Berieselungsanlayen und Be- rieselungss{chläuche waren vorhanden. Zur. Durchführung der Be- riefelung war in jeder Schicht ein Berieselungsmeister angestellt. Nach Ausfage der Mitalieder des Betriebsauéscusses ist die Berieselung richtig durchgeführt worden. Schießarbeit fand in ziemlich erheblihem Umfange statt. Jn den Kohlen- arbeiten wurde nur mit Sicherheits\prengstoff geschossen. Zu ihrer Vornahme waren zwei Schießmeister vorhanden. In den LQuerschlägen wurde mit Dynamit geschossen; die Schießarbeit durften bier die Häuer selbs vornehmen. Durch die Explosion sind zunächst sämtlihe Abbaupunkte auf den Flözen Mathias und Grethen sowie die Ortäquerschläge betroffen worden. Ausläufer der Explosion sind ferner nach Flöz Gustav und in den Querschlag auf der fünften Sohle gelangt. Außerdem find die Nach- \{chwaden der Explosion infolge vorübergehender Störung der Wetterführung durch die Explosion in die Nachbarabteilung ge- langt. Durch die Explosion sind im ganzen 82 Mann getsötet und 79 Mann verlegt worden. Die mecanis{en Wirkungen der Ex- plosion waren sehr stark. Die Ursache der Explosion ist zurzeit noch unaufgeklärt. Eine Schlagwetterentzündung ist aus verschiedenen Gründen unwahrsheinlich. Einmal sind nah der Explosion Schlag- wetteransammlungen nicht vorhanden gewesen; auch Klüfte, aus denen Echlagwetter plöglich nur vorübergehend ausge- treten sein könnten, sind bis jeßt nicht festzustelen. Sodann sind die elektrishen Lampen fast alle in gutem Puls abgeliefert; die 5 Sicherheitslampen haben ebenfalls feine Anhaltspunkte gegeben. Schließlich sind auch Anhaltspunkte für die Schlagwetterentzündung dur einen Schuß nicht vorhanden. Aus diesen Gründen wird die Explosion als eine Kohlenftauberplosion anzusprehen sein was auch dur die zahlreichen und starken Kokébildungen befräftigt wird. Die Ursache für die Koblenstauberplosion könnte nur ein Schuß gewesen sein. Ort und Art dieses Schusses find jedoch bis jeßt aide mit Sicherheit aufzuklären.

Der volkswirtschaftlihe Ausschuß des

¡ Reichstags beschäftigte sich gestern mit dem Antrage

eines Unterauss\chusses3, der die grundsä lie e N der Erwerbslosenfürsorge behandelt. Zur Lösung dieses Problems soll in erster Reihe eine planmäßige Ümschihtung der Bevölkerung beitragen. Das Arbeitslosenproblem ei mit den Fragen der Wutfalt aufs engste verbunden. Eine

esserung der wirtschaftlihen rhältnisse trage gleichzeitig zur Linderung der Not der Arbeîtslosen bei und vermindere deren Hoh! durch zunehmende Beschäftigung. Erwerbslose, die keine Beschäftigung finden können, bedürfilen einer finanziellen Unter- stüßung, die ihnen ein Existenzminimum sichert. Dabei beste! ¡jedoch in erster Linie die pouigene Notwendigkeit, den Beschäs- tigungslosen Arbeit zu beschaffen. Nach Ansicht des Unter- ausschusses machen die nah dem Kriege eingetretenen wirtschaft lihen und sozialen Verhaltnisse eine weitgehende Um- sdihtung der Bevölkerung von der Stadt auf as Land. dringend erforderlich. Zur Erleichterung unserer Versorgung mit Nahrungsmitteln, zur Verminderung E Einfuhr sei eine Verbreiterung der landwirt- «chaftlihen Grundlage unentbehrlich. Diesen Zwecken diene: 1. eine großzügige Neusiedlung und Anliegersiedlung, 2. die Bereitstellung der dazu erforder= lihen Mittel, 3. eine Abänderung. des Reihssiedlun 8geseßzes, durch welche die jeßt bestehenden Hemmnisse der A be- seitigt werden, 4.-die Anlernung städtischer Arbeiter für and- wirtschaft und Gartenbau, die von der produktiven Erwerbslosen- fürsorge durch Gewährung eines angeme}jjenen Zuschusses für die Dauer der Anlernzeit aefdtdert_ werden jolle, 5. die Schaffung von Kulturgürteln, namentlich um die großen Städte, durch Nuß- Haan von Oedflächhen und Ausbau t gärtnerischer Siedlung ¿wecks3 Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse, Obst u. a., 6. die M Denrno der Meliorationen, eres und Besiedlung von Moorländereien unter möglihster Berücksichtigung des Natur- \hußes. Was die Arbeitsbeschasfung betrisst, so kam der Unterausschuß zu dem Epe, daß eine Förderung Res Baugewerbes in Stadt und Land zu erfolgen habe, und zwar 1. durch Baubeihilfe, 2. durch Anregung der privaten Bautätigkeit auf dem Wege steuerliher Erleichterung und freier Verfügung über Neubauten, 83. durch die Bekämpfung ungesund hoher Preise der Baustoffe, Aufhebung der Verordnung vom 29. Zuni 1916, betr. das Verbot der Errihtung von Werken zur Herstellung von Zement, 4. durch s{hnellere Förderung des Baues von Kanälen, Talsperren sowie andere Arbeiten, die etner Förde- rung des Verkehrs und der Wirtschaft dienen, eventuell unter Bereitstellung von Mitteln aus der produktiven Erwerb3- losenfürsorge, 5. duxch Neubau walde 1b Verkehrs- straßen und durch Wiederherstellung der viel ah sehr stark abgenüßztcn Landstraßen und Wege, 6. durch Beschleunigung der Wiederaufforstungsarbeiten; 7. mit den Mitteln der pro- duktiven Erwerbslosenfürsorge soll die allgemeine Ausbesserungs- arbeit an den Wohnhäusern a werden. Schließlich ist der Unterausshuß der Ansicht, daß eine sofortige Jnangrifssnahme öffentlicher Arbeiten in weitestem Umfange zu ge chehen habe, Nach Ansicht des Unteraus\chusses sollen in erster inie die für die öffentlihen Verkehrsbetriebe erforderlihen Erneuerungs- arbeiten ohne jeden Verzug in Auftrag gegeben werden. Die Mittel für weitere Ne Arbeiten seien schleunigst bereit- ustellen. Bei der Vergebung dieser Austräge sollen, unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit, die von der größten Arbeits- losigkeit betroffenen Bezirke in erster Linie beruesihtigt werden. Den Unternehmern ist die Verpflichtung aufzuerlegen, entsprechend der Größe des jeweiligen Auftrages Arbeitslose einzustellen. So- weit die vorhandenen Betriebe einzelner „Fndustriezweige nicht ausreichen, A Arten der verfügbaren Aufträge allein aus3- uführen, soll tunlichst zum Zwedckde der Unterbringung der Arbeitslosen ein entsprehender Teil dieser Aufträge an geeignete andere Betriebe vergeben werden. Nötigenfalls sei die Umstellung von Betrieben zur Herstellung dieser Arbeiten sofort zu veran- lassen. Bei allen Arbeitsaufträgen der öffentlichen Verwaltungen des Reiches, der Länder und der Gemeinden, die in der heutigen Notzeit vergeben werden, soll der Unternehmergewinn auf ein den Verhältnissen angemessenes Höchstmaß begrenzt werden. Den Arbeitern sind, um Arbeitsstreitigkeiten zu vermeiden, die Tarif- löhne sicherzustellen. Weiterhin ersucht der Unteraus\huß die Ge- meinden, mit Unterstüßung der Länder und der produktiven Er- werbslojenfürsorge des Reiches erhöhte Aufmerksamkeit auf die Arbeitsbeshaffung für Erwerbs8beschränkte zu rihten. abei sei insbesondere zu prüfen, ob nicht dur Bildung von selbstverwaltenden Arbeitsgenossenschaften die Kriegs- und Zivilonwärter Aufträge für Massenartikel übernehmen können, um sie in Werkstätten- oder Heimarbeit zu erledigen. Weibliche Ertwerbslose sollen zur Uebernahme von Pan L angeregt werden. Zu ihrer Ausbildung sollen nach Bedarf Mittel der produktiven Erwerhslosenfürsorge eingeseßt werden. Bei der Vergebung öffentliher Austräge Lea in angemessener Weise auh die Mittel- und Kleinbetriebe herangezogen werden. Was das Gebiet der Arbeitsvermittlung betrifft, so war der Unierausshuß der Meinung, daß die Zahl der ausländischen Landarbeiter nah Möglichkeit zu vermindern sei, solange die all- gemeine Arbeitslosigkeit herrshe. Bei Erd-, Kanal-, Eisenbahn, Straßenarbeiten und Meliorationen, deren Kosten ganz oder teil- weise aus öffentlihen Mitteln bestritten werden, dürfen Arbeits kräfte in der Regel nur duxch Vermittlung der Arbeitsnachweise entnommen werden. Langfristig Erwerbslose sollen bei Notstands- arbeiten bevorzugt eingestellt werden, eventuell unter Zahlung eines höheren Förderungssaßbes aus der produktiven Erwerb3- losenfürsorge. Des weiteren wünschte der Unterausshuß die Ver- besserung von De RaT Sn ugen, die Unterbringung erwerbs3- loser Arbeiter aus der Stadt in diese Wohnungen zwecks Anlernens für landwirtschaftlihe Arbeiten. Die Gewerkshaftsorganisationen sollen zur Vermittlung solcher Arbeitskräfte angeregt werden.

Der Neparationsaus\chuß des NReichswirt- \chaftsrats beschäftigte sh in seinen Sißzungen am 28. und 29. d. M. mit der Frage der Ausfuhr als Inder für dié variablen Reparationsleistungen, wozu ‘eine Unter: kommission Bericht erstattete. Der Ausschuß trat dem Bericht ein? stimmig bei und bes{loß, ihn zu veröffentlichen.

Sodann befaßte sich der Ausschuß mit dem Entwurf eines Ges seßes zur Aenderung des Körperschaftssteuergeseßzes. Die Mitglieder gingen bei ibrer Stellungnahme von dem Grundfag aus, daß es niht mögli sei, Steuergeseßze allein vom finanzpolitischen oder steuertechnishen Standpunkt aus zu schaffen, sondern vor allem die wirt- schaftliche Wirkung berücksihtigt werden müsse. Demgemäß übte man, obaleich Einversländnis darüber herrschte, daß der vom Finanzmini- sterium errechnete Betrag von vier Milliarden Mark erzielt werden müsse, Kritik an dem Entwurf, weil seine Bestimmüngen die An- sammlung von Betriebskavital durch Rüdcklage von Reserven, ferner dié Bildung von Schachtelgesellshaften, deren ökonomische Vorzüge von allen Seiten anerkannt wurden, behinderten. Bei der Beratung über § 12 des neuen Entwurfs, der eine teilweise Anrehnung der erhöhten Körper? schafts\teuer bei der Besteuerung des Dividendeneinkommens der Ve- zieher vorsieht, wurde die Frage dgr Besteuerung der Gesellschafté- gewinne bei den Beziehern überhaupf aufgerollt und einstimmig der Grundsfaßz aufgestellt, daß die Steuer an der Quelle erfaßt werden folle. Zur Begründung wurde ausgeführt, daß alsdann tatsählih der gesamte Gewinn des Beziehers versteuert werde, da Hinterziehungen kaum möglih seien, daß ferner auch der aus- ländische Besiß an deutschen Unternehmungen auf diefe Weise besteuert werden könne, während er bisher unversteuert geblieben sei, daß die Veranlagung zur Steuer sehr einfa sei und daß diese Erhebungsform schließlich eine Senkung der Dividendenhöbe- berbeiführe, die wünshenswert ersheine. Von einem Vertreter der Gemeinden wurde verlangt, daß die Interessen der Gemeinden bei der Durchführung des neuen Gesezes gewahrt werden. Nach längerer r- örterung beschloß der Ausschuß ein st immig, folgendes Gutachten ab- zugeben: „1. Der Ausschuß hält die Mehrbesteuerung. der Körperschaften in dem geforderten Umfange für erträglich. 2, Der Ausfu hält im nteresse des Bestandes und der Weiterentwicklung der Körperschaften cine Disferenzierung der Besteuerung des

ausges{lilfefen und des nit auëges{Gütteten Gewinns für wiinsHens- Die Arbeits?" ifi r zut ; r

2 ( „Auegelck1 n G ) Die Arbe osenstatistik ter Gewerks{Gaflen "äßt im 1 ander í ; Ier D AO Î Le 8 des Körperschaftesteuergeseßes muß bestehen | Gezensaß zum Vo1nmonat während des Mouats D a eR A | I h and bie Needer aus eigenen Mitteln ble airtifel 3 des Guts 9e er Shachtelgesellihaften). | nur geringen Rückgang der Arbeitslosigkeit erkennen. | Nach einer von ,W.T.B.*“ überm y

4. M diertel“ di B s wurfs Zeile 7 sind an Stelle der Worte | Von 5 772086 organisiecten Arbeitnehmern waren am 31. Mai | Blätter, (déint n Maataud. tmittelten Meldung Londoner drei Vierte 4 e Worte „ein Fünftel“ zu seßen (Aftienbeteiligung | 213 762, d. b. 3,7 vH (im Vo1monat 3,9 vH) ohne Arbeit. Hiervon Friss ben Kodlencrlebacsdauh abi S e Rd ustrielle eines Unternehmens an etnem anderen Unternehmen). 5. Der Aué- | waren 156521 Männer ‘und 57 241 Frauen. Auf ije 100 Organisierte | 5 y AEN Raa oiand ablösen 8 wollen, Die Ab-

shuß bâit die Besteuerung der Gejellschaftsgewinne berednet, ergibt si als Anteil Arbeitsloter bei Fra e stimmung des Maschinenbauerverbandes über di i ï Frauen 4,4, wie im | J : As ; le ausschließlich an der H uelle unter Anrehnung des | Vormonat, bei Männern 3,5 (gegen 3,8 im April). In erster Linie E g Pg g A ua Lu ns der i “ên n f 4 Stimmen

durch die Körperschaftssteuer erhobenen Betrags | wurden also männliche Arbeitskräfte wieder eingestellt. Di its / ) J i E ) s . Diese Arbeits- îr die B 5 5; ful ie O 4 o gl p e F lte er der Gewinnbezieher für erstre- | losigkeitésäße dürfen wohlgemerft nicht ohne weiteres auf die Lid So Stanis ata C Me m fi ge A Teras den Núwirkan e E al L im Hinblick auf tie dadur eintre- | Arbeiterschaft Deutschlands übertragen werden, da nur ein Teil der- | Teile befeiediaende Lzsun, A6 fu A 0 L trogdem eine für beide jenden L l ia M ie e ichen Erträge der Einkommensteuer und | selben von der Statistik erfaßt wird und die gemeldeten Zahlen auf : g 26 ps E M, die BWA gen lic S Hs Gemeinden darauf zu achten, daß die | Vollständigkeit niht immer Anspruch - erheben fönnen. Bei der ge- Die „Chicago Tribune“ erfährt, daß die gestern gemeldete An- Gemeinden, anes x bi lte feineren, nicht geschädigt werden. Der | samten gewerblichen Arbeitnehmerschaft dürfte sich der Anteil Arbeits, | dnung des amerikanischen Eisenbahnarbeitsamts, Regler d ta ohlen, unter Berücksichtigung dieser Grundsäße | loser wesentli höber stellen. die Beamtengehälter um 12 vH h erabzusegen, im mit g er G eungunil einen neuen Entwurf au8zuarbeiten“. Die Statistik der unterstüßten Erwerbslosen Bezirk von Chicago auf Widerstand stößt. Die Beamten er bon der egterung vorgelegte Entwurf eines Renn- | ergibt für den Mai einen wesentlihen Nüdckgang. Die Zahl drohen, in den Ausstand zu treten. wettge leßes wurde einem Unterauss{uß zur Vorberatung über- | der Vollerwerbslosen ging von 394582 auf 357850, d. h. um Mee Sodann Has sih der Auéschuß, da der Reichskanzler 36 732 oder 9,0 vH Vetunter, Auch bier war die Abnahme der einen n ag für seine angekündigte Rede noch niht in | männlichen Unterstüßungsempfänger verhältnismäßig stärker als die Ausficht stellen konnte, zunächst auj Dienstag, den 5. Juli, 10 Uhr | der unterstützten Frauen. Die Zahl der ersteren ging von 313811

WVerdinguugeu. Aus\{chreibung für elektrotechnishe Erzeug-

Vormittags. am 1. Mai auf 282 472 am 1. Juni, d. h. um 31339 oder 999 vH | niffe in Sofia. Wie der Handelskammer zu Berlin mit- zurúd, die der leßteren von 80771 auf 75 378, d. h. um 5393 | geteilt wird, findet bei der Sofiater Kreisfinanzbehörde die A us- 250A oder 6,67 vH. schreibung eines Auftrags von Clektromotoren,

Statistik und Volkswirtschaft. Nach der Statistik der öffentlihen Arbeitsnach- ee Len Installationsmaterialien für Be-

: ; weise hat der Andrang Arbeitsuchender im Laufe des | leuchfüngszwecke, elektrishen Bohrmaschinen,

Ueber den Arbeitsmarkt in Deutschland Berichtêmonats merklich nachgelassen. Die Zahl der eleftrisGen Glühlampen und elektrischen Klinge: im Monat Mai 1921 Stellensuchenden sank von 1039 227 im April auf 971 748, d. h. | anlagen statt. Die Uebernahmebedingungen liegen im

wird auf Grund der amtlichen statistischen Erhebungen im „Reichs- | um 67479 oder 6,49 vH. Die der offenen Stellen zeigte demgegen- | Eildienst, Abt. „G“, Bunsenstraße 2, wochentags von 9—5 Uhr und

arbeitsblatt* beridtet: über noch eine Steigerung von 551 057 auf 555 208, d. h. um 4151 | Sonnabends von 9—1 Uhr aus.

Die Entwidcklung der Arbeitsmarktlage im verflossenen Monat | oder 0,75 vH. Entsprechend stellte sich die Zahl der auf je 100

Mai läßt eine Besserung im ganzen nicht verkennen. Diese | ofene Stellen entiallenden Arbeitégesuhe auf 175 gegenüber 189 im

Besserung bezieht sih nicht mehr so überwiegend wie bisher aut die | Vormonat. Die Zahl der beseßten Stellen stieg von 406 420 im

Saisonindustrien, auf Landwirtschaft und Baugewerbe; es hat viel- | April auf 412354 im Berichtzmonat. Es konnten dana also A

mehr den Anschein, als ob die Beseitigung der Ungewißheit, die vor | 42.48 vH aller Arbeitêgesuhe und 74,27 vH aller Stellenangebote be- eronautisches Observatorium.

Annahme Mais He gu! dem deutschen Dirt\bastsleben lastete, B Eee E in E een j Ph kommende Lindenberg, Kr. Beeskow.

auch der Induslrie hier und da wieder in gewissem Umfange erweiterte | Verbesserung tra? für männliche Aibeitskräfte in erheblih stärkerem - Juni 1921. Drachenaufsti n is 74 i

Beschäftigungsmöcblichkeiten eröffnet babe Wieweit es sich dabei um | Maße in Erscheinung als für weibliche. G Ä s e M R R

eine wirklich nachaltige Besserung und nicht vielmehr um eine nur Relative | Wind orübergehende Erscheinung handel äßt fi instwei i ; Sechö | Temperatur 00 ig-| W o rlberae scheinung handelt, 1äßt sich einstweilen nicht Crbeitosteeitiutétten Sechöhe | Luftdruck e «wud L | Gescwind, | Die Krankenkassenstatistik, die -aus ihren monatli Zu dem Lohnstreit der Binnenschiffer auf den m mm oben | unten O Meter festgestellten Mitgliederzahlen Rückschlüsse auf die Zu- bezw. Abnahme | westdeutschen Kanälen (vgl. Nr. 147 d. Bl.) teilt der | - der Gesamtzahl aller Beschäftigten zuläßt, zeigt im Berichtsmonat | „Arbeitgeberverband für Binnenscbissahrt und verwandte Gewerbe E. V,“ 122 751,8 10,6 75 | SWzW| 9 eine weitere Zunahme der Beschäftigtenzahl. Wenn | berihtigend mit, daß ein Ausstand nicht stattgefunden 300 736 8,6 85 |[W | 14 diese Zunahme hinter der des Vormonats zurückbleibt, so ift dies wahr- | hat, es haben vielmehr nur Ve rhandlungen seit einiger Zeit 500 719 7,4 90 | W j 15 hein1ich daraus erklärlich, daß der Vormonat mit dem Oftertermin eine | geschwebt, die s{ließlich zu einex Einigung führten. 1200 660 4,0 100 |WiN | 16 betondere EXUg brate, und daß ferner der Bedarf an Mehr- Vertreter der WerstarbeitecallerdeutschenWerft- 1620 626 2,3 0 B 4 46 einstellungen in der Lantwi1tschaft jeßt allmählih abebbt. Der Be- | orte forderten ,W.T.B.* zufolge in einer in Ha m bu r g abgehaltenen 1950 602 9,7 32 | WNW e stand der Versicherungépflichtigen betrug bei den 6629 Krankenkassen, | Beiprehung, um einer Entlaisung von Arbeitern vor- 2900 963 4,0 29 | WNW| 17 von denen Meldungen zum 1. Juni erstatte: wurden, 12952 109; da | zubeugen, die drobe, weil das Needereiabfindungsgeseßt 2890 994 2,7 23 | WNW | 18 am 1. Mai die gleichen Kassen nur 12 827 832 Mitglieder zählten, | den Wiederaufbau der deutschen Flotte auf längere Zeit verteile, daß 3050 929 3,9 20 ¡WNW| 18 bedeuten die Zahlen eine Steigerung während des Berichtsmonats | das Zeitmaß des Bauprogramms vermindert werde oder bei den | 3660 487 0,7 2 | NWzW| 2

um 124277 Mitglieder oder 1,0 vH (im Vormonat 2,5 vH). Bedeckt, str. Wolkengrenze 1200 m. Sicht: 20 km.

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Werfien eine Streckung der Arbeit erfolge; ferner müßten die Werften

D ‘l Onzei

Vffentlicher nzeiger. Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 2 . 4 Außer- dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.

6. Erwerbs- und Wirtichaftsgenossen! chaften. 7. Niederlassung x. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Juvaliditäts- 2c. Versicherung.

9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

z Cnter Olo L gen s uïgedote, Berlust- u. Fund)achen, Zustellungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen E iu

4. Verloïung 2c. von Wertpapieren.

9. Kommanditgelellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

de Befristete Anzeigen müssen d rei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. “FŒ ; E od f:

Q [134488] Papiere vorzulegen, widrigenfcklls sie mit | besondere neue Zinsscheine oder einen Er- | Diese Aend des Famili . 9) Aufgebote, Ber» Aufgebot von Juhaberaktien. | ihren Rechten und Aufßrüchen ausge- | neuerungsshein auszugebepech= 83.F.504 21. ftreckt S aud ant die amens ec, (ust dF unds ch E g é F D o Ie ver Papiere erfalget wi D HS x Berlin, den 27. Imi 1921. Abkömmlinge des Gay; lche seinen - ufgebot der angebli | der Papiere erfo wird. tsgeri ir-Mitte. Potäkoyt E un Q en, verlorenen Aktien der Firma We éin & Das Aintögericht Plauen, ntogeridt Bexlin- Mitte Abteilung 83. | biöherigen Namert trägeT:

z f ; chDEGE L i T Langendreer, den 13. Funi 1921, Hübner, Maschinenfabrik und Eisertgießerei Ls 1921, [38179] L S Le A j ustellungen u. dergl. | Attiengesellihaft in Halle a. e 2463 Pla cue tzA Erledigung: Die im Neichgarzeiger208| Das Amtsgericht. und 2464 über je 1000 4 beantragt. Der | (37811) Aufgebot. vom 15. September 1920 untef Wp. 227/20 | 1381961

18173] Zwangsversteigerung Inhaber der oben bezeichnetén Aktien wird | Der Amtsgerichtsrat Ka : gesperrten A 1000 „Deutshe Spar- Zum Zwee : phengst in/Char- | 8e!Perrien „S 1000 - par s blari e in Boléban erfa Bere (1° Sven Bel eits et Era h ai Ma [B ed m Onme 10 (g ‘3 Sl en Bergmann

1 tnt- a S 1 . . f D M E ovember Vormittags pt des Mantels zu der Sh Berlin, den28. 6. 1921. (Wp. 227/20.) oul Nadolski in gene, géb. am

Bittenau belegenen, im Grundbuche von | 11 Uhr, vor dem“ unterzeichneten Ge- | bung Nr. 45623 d i y ä 2 in A Bm 7 Blatt 212 und B p Via 191, | rit, Lime 13, iet 45, anbe- Eisenbahn-Prämien-Anlez é Von 180 aler Der Polizeipräsident. Abt. TV. E.-D. “merz 1892 in Müblbanz, ermächtigt,

- j ; l I d c ili e 44 Vand 7 Blatt 212 und Ba Blatt 240 | raumten Aufgebötstermin seine Rechte an- | 40 Taler beantragt. Der FInhaber der | [38517 Zahlungssperre. ltr, Sie ee a M

zur Zeit der Eintragung-des Versteige- zumelden urrd die Aktien vorzul U i ; : ; ; ; me orzulegen, | Urkunde wird au , spätestens in | Auf Antrag der verw. Landwirt “n ie C L B e R Mo Es deren Kraftloserklärung er- | dem auf den März E Ln s | Heim, geb. Hilbert, in Nüvertpa u und “diejenige Abkömmlinge des e: / ' | : em unterzeichneten Gericht, | Hardheim wird d i peúwal- en, i isherigen N T e Qi iodi, Au z Hardheim wird der e Ia C nannten, wle seinen bisherigen Namen te anzumelden und die Urkunde | abhanden gekommenen 5 proze

und des Schlössers-Paul Buhe in Berlin- anberaumten Aufgebot i i i l ; stermine | tung in Berlin b Das Amtsgericht. Abteilung 7. seine Inz1 l x a eiten Stro Grundslide 06, Aa ufi ALRL L egen, widrigenfalls die Kraftloserklä- | anleiben Nr. 5 145 729, 7 L ' 1 [37827]

970650 über je D 98

E ; i i M pi er Schahtmeister Johann plaz,/Zimmer Nr. 30, 1 versteigert | Nittergutsbesißers Haus v. d. Heydt Amtsgericht, Abteilung 1, Oldenburg. | 100 .4 verboten, án einen anderen In- Sond wer f H R Meer auf Gutenfünst : D G rENUS g / haber als dje“ arg m e ygpue ae Éb ange ven -

[38176] - als die” oben genannte Antrag | hat für si und seine a) Das im Grundbuche von Georg Peter Hermann Friedrich v. -Heydte | Die Zahlungssperre vom-ál. März | ltellerin einp- Leistung zu bewirken, ins Famili i Klei Vittenau Band 6 Blatt 191 in Gutenfürst, vertreten dur \ e [d dirser Gti

j utter | 1919 über die Schuldvers{ceibungen der | desondere-feue Zinsscheine oder einen Er- | »5 Grundstück in Berlin-Wit Emma Lina verw. v. d. Heydte, geb. | Preußischen konsolidi “a 34 Vofmal G 524.21, | dürfen. Ginwe

(vormals | 10 binnen eine ftraße 75, cathält Wobn Reuther, daselbst, 4) ‘/oigen Staatsanlethe ,von 1881 Lit. D rlin, den 28. Juni 1921. j j ri flügel, Hofraum und Hausgarten sowie | „2, die Erben des, 1921 verstorbenen Mr. 186566 ÿ BeE ee D Se Ta Mm.

n Í tsgeriht Berlin-Mitte. Abteilung 83. M den 23. Juni 1921 Lagerihuppen und beffeht aus dem Trenn- | Hittergutsbesißers - Freiherrn Georg | 34% igen S : : : Amtsgericht. sti Kartenblatt Parzelle 136/30 von | V- d. Deydte zuf Gutenfürst: Hermine | Nr. 161 Das Amtsgericht. 10 a 89 qm e. Es ift in der Grund- | Amalie Ro) verw. v. d. Heydte, geb. | worde

steuermutteryolle unter Artikel 163 und in | Gräf in Gütenfürst und Hertha Rosa der Gebäubesteuerrolle unter Nr. 162 mit | v+ d. Hgybte, daselbst, net.

Pankow je zur“ ideellen Hälfte einge- ; trage ;

tragenen Grundstücke bt Dien diese geg A Vüngendreer, den 14. Zuni D. , / / der Urkunde erfolgen wird. F. 19/21. |8 715 820, 9 795 985 # y i A R

mittags 10 Uhr, dur das unterzeichnete | [38174 Aufgebot. 3 i C -

Gericht-‘an der Gerichtsstelle, anen 1. Ler Erbe des 1920 verstorbenen | gen 16. Zuni 1921. N LLIAOE ‘u

er 9 M und der aatsanleihe von 1890 Lit. F | [38178] ea

E ÁH ist aufgehoben n Soivung: E e, a ih8anzeiger [27828] F, 359. 19. r. 2909 vom 9. 11. 492 ter Wp. A. L rlin, den 28. Mai 1921. 279/20 gesperrten #5000 Julius Berger | Dur Erlaß des Herrn ee

tsgeriht Berlin-Mitte. Abteilung 154. | Tiefbau-Akti ) ermitte vom 16. Juni 1921 ift die uuvere g E O 6 Dl evo. 279/20.) Sophie Paula Henriette Schulis-Beusiee

einem jährlichen Nuzungswert von 3376 4| „7 l 1 und 2 sämtlih vertreten dur trn Berlin, Vena Aa Rechfsanwalt Justizrat Dr. Moeller in | [38177] Der Polsctpräsident. Abt. IV. Œ.-D.“ | (genannt Saße) zu Tremmen- Westbavel- b) Das im Grundbuche von Berlin- | Plauen —, Die Zahlungssperre übex--@ beiden [38191 E land, geb. am 9. S ber 1899 zu

Vittenau d 7 91 , | 9. der Kaufmann Karl Otto Kröten- | Schuldverschreib der-&9/9 i ichs- tedrid Mi Daum, Kreis Reckliachausen, ermächti Ban Blatt Nr. 212 ver chu chreibungen 24 de Meld Der Friedrich De Artus- | statt des bisherigen Seile macdtigk

-

¡ihnete Grundstü besteht aus der Holzung | Heerdt in Plauen, Breite Str. 20, (Kriegs-) Anleihe bom Plane Va Kartenblatt 3 drit haben beantragt, im Wege des Aufge- | 2 969 708 über

00A straße 30 in Düsseldorf, “ift ermächtigt | Schulte -Beyfitig (genannt Saße) d 84/30 von 14 a 16 qm FSIäd botsverfahrens Uiobén BZ2I08 90. ist aufgehoben worden, an Stelle -seiner Vornamen Familiegacfinen Sulte-Safse my ey Grundsteuermutterrolle Artikel zu 1 und 2: die Gläubiger der auf dem ju; “den 28. Mai 1921. Friedrich E Vornamen Friedrich en, den 23. Juni 1921. ertrag 28/100 Taler. Rittergute Gutenfürst, Blatt 210 des | A richt Berlin-Mitte. Abteilung 154, | Werner zu füßsren. , Das Amtsgericht. c) Das im Grundbuhe/von Berlin, | Dresdner Lehnhofsgrundbuchs, lt. Einträge Düssel f den 18. Juni 1921, [38197]

Nr. 240 ver- | vom 25. April 1793 und 14-Zuli 1824 | [38515] Zahlungssperre. i Witte, | Unter Nr. 1/T uñd 2/Il ju“ Abt. 111 für Auf Antrag des Kaufmanns Artur | [38192] straße 75, belegene /Grundstück. enthält die nriette verehe[ Kammerjunker | Binkowski in Berlin N. 37, Kastani Der am 6. Oktober 19: a) Fabrikgebäude, Schmiedewerkstatt, | v-,d- Heydte, geb. yKoyau, hattenden | Allee 41, Erdgeschoß rets bei Karc Josef Conen, Neußer S c) Kontorgebäude/ mit Stall, a) Ma- zern Bbpolheke im Betrage von | wird der Reichsshuldenverwaltng in | dorf, ist ermächti \hinenhaus, e) Abort und besteht aus dem 50 aier onventionsgeld oder | Berlin, betreffs der angeblick& abhanden | seines Vorname osef den Vornamen | N-++ ín 25. Juni 1921 Lrennstück Kattenblatt 3 Parzelle 137/30 1850 Taler 14 Talerfuße samt 49% | gekommenen zwei Stü Sparprämien- | Alfred zu fü{ßsen. -— Das Am iht. mit einer Géöße von 30 a 38 qr. Es Men un Holm und 8249 Taler | anleihe des Deuts Reichs von je| Düsseldorf, den 18. Juni 1921. ist in der Gebäudesteuerrolle unter Nr. 162 O Pfa. Konventionsgeld | 1000 4 Reihe Gruppe 2352/2353 - Das Amtsgeriit. [38199]

Vittenau Band 8 Bl jeihnete, in Berlin -

Das Amtsgeri : “ge as Amtsgeriht. Die Aenderung des Vornamens-t@# am 14. März 1921 in Womr geborenen geborene | Wilhelm Schmidt in „Wikbelm Seinri:5“ e 19 in Düssel- | ist durch Beschluß unterzeihneten Ge orden, an Stelle | rihts vom it 1921 genehmigt. 2

ind in der Grundsteuermutterrolle unter | ! 29 Neugroschen 3 Pfg. | Nr. 291 verbotet, an einen anderen Jn- z Der Lehrer Brun o Alexan Artike1-214 mit E jährlichen Nußungs- | im #4 Talerfuße Einbringen mit ihren | haber als def oben ¿énatinten Miieaa: (A : lowski in Laskowig, gebarnrs Lor pe-bon 3103 .4 verzeichnet. Die Ver- Bien agaqu) igs / steller ei eistung zu bewirken, insfondere 2e E hat dur Verfügung 1890 in Elbing. führt-än Stelle des r gngovermerke sind A 10! April 1920 in Falfeolile Bett scheu ae Ln Srgeueruags ELtindt: Joie Sarea B) A Familiennamens Zolowsli den Familien- „Berlin N. 20, de L 15, Fu rag 921. g&itidenes Villenbrandes abh : erlin, den 25, Juni 1921. M Fabrikarbeiter Franz Sgtefewski, A den Berlin; den 31. Mai 1921. Amtôgeriht Berlin-Weddin ilung6. gefelischaft Le Stau N gs-Aktien- | Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 81. ee L e Ie, Pinit, Der Justizminister. [38518] Bekanntmgechung fi ertls Tia PCEHIE, r. 16, ermächtigt, Veröffentlicht :

i . je l „#6 für kraftlos zu“ erklären. 38516 den Familienpatnen „„Pflanzhofer““ ; i bube Grund des § 367 des Dae Es werden deshalb bie Gläubiger der Auf Ante iy lberre. F. Drey- | führen. Pflanzbof E AmtsgeriŸt Riesenburg, Westpr. Nr. 30 514, S0 I 90 1G BO BIT üter | Die Snbabe Ea eg aufge suhoroeren und | fus & Co. in Frankfurt a, M. wird der Langebreex, d en d, Zuni Al, Oef Gewi ‘die Virbeduvtie bmi J N ' , , ührte i i R i / i nung vom Z. No- je OA. M My r. 48 600, 48 601 über | au'gefordert, \päfestens in N Daper Preub isen Staats|chyleWnverwaltung in a ages mtégerigt. vember 1919, betreffend Aend ( a béleie 0 der4 0/6 Hamburgischen Staats- | 8, April 1922, Vormittags 11 Uhr, | gekommenen S 90) on-1914 mit Zinsscheinen p, 1. 4. | vor dem unterzeichneten Gerichte, Amtes- Preuß, konf

angeblich abhanden | [38195 L Sur 1891

: N iliennamen, ist der vershreibung der 3 %| Der © ustizminister bgi-burG Verfü fam y mh : : J i Verfügung | in Magdeburg gebozere Dr. phil. 4 u. ff. ¿f Veilust geraten sind. berg 6, Ærdge|hoß, Zimmer 80, anbe- | über 5 taatéanleihe Nr. 27 084 | vom 2. April 1921-den Bergmann Jo- | Wilhelm ns s idert in i vaL ands

Ha den 28. Juni 1921. CaGRd Aufgebotstermin ihre Rechte | Inhab verboten, an einen anderen hann Rataiczak „i Langendreer, geb. am | (Weser) er tigt, den Famllieinamen

ur ( / als den oben genannten Antrag- | L. Juli 186 43 E „FTIRC Die LOUEANES geltofd zu machen und die bezeihneten | steller eine Leistung zu bewirken, ins- | den Familß namen „Reimund“ ra führ Hmntógt cicht Ni jéibeve (W.), 25, 6, 1921,

Der Justizminister hat durch Verfügung ‘Lo

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