1899 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Aug 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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“den Vorschriften der §8

N Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der

ovinz Schleswig-Holstein vom 14. April 1869 (Gesez-Samml. . 589), S Orlschaften und Flecken. ai

8 17.

Die in den vorstehenden Bestimmungen vorgesehenen Ortsftatuten unterliegen auch in den Städten von Neu- vorpommern und Rügen der Genehmigung des Bezirks- ausschusses. i

Beamte der Landgemeinden, der Landbürger- _meistereien, Aemter, Zwelverbände und Amtsbezirke.

8 18.

Die Anstellungs-, Besoldungs- und Pensionsverhältnisse ‘der Beamten der Landgemeinden, sowie die Ansprüche der

Hinterbliebenen diéser Beamten auf Wittwen- und Waisengeld

können durch Ortsstatut geregelt werden. Hierbei gelangt für die Rheinprovinz und die Provinz Weßfalen § 19 Nr. 2 zur Anwendung. j

Kommt ein derartiges Statut in größeren Landgemeinden, für welhe nach ihren besonderen örtlichen Verhältnissen ein Bedürfniß ortsstatutarisher Regelung (Absaß 1) besteht, insg- besondere slädtishea Vororten, Jndustricorten , Badeorten U. \. w. nicht zu stande, so kann auf Antrag der Auf- sichtsbehörde der Kreisausschuß beschließen, ob und inwieweit die Bestimmungen der 88:8 bis 10 und 12 bis 15 dieses Geschßes auf die Beamten oder einzelne Klassen der Beamten derselben entsprechende Anwendung zu finden haben. Vei Anwendung der vorgedachten Bestimmungen tritt an die Stelle des Bezirksaus\cusses der Kreisauss{huß. Der Beschluß des Kreisaus\chusses bleibt solange in Geltung, bis durch Orts- statut (Abs. 1) eine anderweite Regelung getroffen ist.

Auf Antrag der Betheiligten oder der Aufsichtsbehörde beschließt der Kreisausschuß über die Festseßung der Besoldungen und sonstigen Dienstbezüge der Landgemeindebeamten.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Be- amten der Amtsbezirke und der auf Grund der §§ 128 f. der Landgemeindeordnung für die sieben östlihen Provinzen vom 3. Juli 1891 (Geseß-Samml. S. 233), §8 128 ff. der Land-

A S die Provinz Schleswig - Holstein vom . Juli 1892 (Geseß-Samml. S. 155), R 100 fff. der Land- gemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 (Gesez-Samml. S. 301) gebildeten Zweckverbände. S: 19,

Die Vorschriften der 88 8 bis 15 dieses Gesches finden auf die Beamten der Bürgermeistereien in der Rheinprovinz und der Aemter in der Provinz Westfalen, sowie im Umfange der 88 12 bis 15 auch auf die Gemeindeeinnehmer in diesen Provinzen mit folgenden Maßgaben sinnentsprehende An- wendung:

1) His Anstellung der Bürgermeister und Amtnänner, sowie die Festseßung der M und Dienstunkosten- entschädigung für diese Beamten und die Gemeindeeinnehmer (Amtseinnehmer) erfolgt nah den bisherigen Vorschriften ;

2) im Falle der Pensionierung kommt bei der Berechnung der Dienstzeit auch die Zeit in Anrehnung, während welcher der zu pensionierende Bcamte bei anderen Bürgermeistereien Amtsverbänden) oder Landgemeinden innerhalb der betreffenden

rovinz angestellt gewesen 1ft ; C :

3) an Stelle des Bezirksausshusses tritt überall der Kreis-

aus\s{chuß. 8 90

Für die Bürgermeistereien in der Rheinprovinz und die Aemter in der Provinz Westfalen kann die Anstellung be- soldeter Beigeordneter durch die Bürgermeisterei- oder Amts- versammlungen beschlossen werden. Die Art der Ernennung und die Bedingungen der Anstellung regeln sih nah den die Ganbbitegermeister oder Amtmänner betreffenden Bestimmungen.

Beamte der Kreis- und Provinzialverbände.

8 21.

Auf die Rechtsverhältnisse der Kreis - Kommunalbeamten finden die Vorschriften in S8 8 bis 15 entsprehende Anwen- dung; an Stelle der ortsstatutarishen Regelung tritt die der Saedingung des Bezirksaus\schusses unterliegende Beschluß- fassung des Kreistages.

8 22.

insihtlih der Provinzialbeamten und der Beamten der Bezirksverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden sowie der Beamten des Lauenburgischen Landes-Kommunal- verbandes bewendet es, unbeschadet der allgemeinen Bestim- mungen dieses Gesecßes, bei den bestehenden Vorschriften.

Gemeindeforstbeamte.

S 23.

Die Rechtsverhältnisse der Gemeindeforstbeamten unter- licgen der Regelung durch das vorliegende Geseh mit folgenden Maßgaben:

1) die 88 8 bis 10 bleiben außer Anwendung;

2) die Verordnung, betreffend die Verwaltung der den Gemeinden und öffentlihen Anstalten gehörigen Forsten in den Provinzen Westfalen, Kleve, Berg und Niederrhein vom 24. Dezember 1816 (Geseß-Samml. 1817 S. 57), 5 15 des Geseßes vom 14. August 1876 (Geseß-Samml. S. 373) und das Gese, betreffend die ane der Gemeinden und öffentlihen Anstalten im Regierungsbezirk Wiesbaden u. st. f., vom 12. Oktober 1897 (Geseßz-Samml. S. 411) bleiben unberührt ;

3) die Forstbeamten der Landgemeinden in der Rhein- provinz und in der Provinz Westfalen erhalten Pension und deren Wittwen und Waisen Hinterbliebenenversorgung nah 12 bis 15; dabei tritt an Stelle des Bezirksausshusses der Kreisausshuß, und kommt im Falle der Pensionierung auch diejenige Zeit in Anrechnung, während deren der Beamte bei einer anderen Landgemeinde innerhalb ch9 N Provinz als Forstbeamter angestellt ge- wescn 1st.

Schluß- und Uebergangsbestimmungen. 8 24.

Jst die nach Maßgabe eus Geseßes zu bemessende Pension eines Beamten geringer als die Pension, welche ihm hätte ewährt werden müssen, wenn er am 31. März 1900 nach den is 4 sür ihn geltenden Bestimmungen -pensioniert worden wäré, so wird diese leßtere Pension an Stelle der erstercn bewilligt, jedoch unbeschadet der Feftstellung des Wittwen- und

| MWaisengeldes nah Maßgabe dieses Gesetzes, soweit nicht auch

in dieser Beziehung bereits erworbene Rechte bestehen. 8 25.

Die diesem n entgegenstehenden Bestimmungen treten außer Kraft. Jnsbesondere gilt dieses auch von den 88 41 Absay 3 und 47 der Hannovershen Städteordnung vom 24. Juni 1858 (Hannoversche Gesez-Samml. S. 141).

Unberührt bleiben: /

1) § 28 Absag 2 bis 5 der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 (Geseß-Samml. S. 217) und

8 27 Absatz 2 bis 6 der Kreisordnung für die Rheinprovinz |

vom 30. Mai 1887 (Geseß-Samml. S. 209), jedoch mit der Maßgabe, daß die Zahlungepfliht der Kassenverbände si auch auf die den Beamten nach § 18 zustehenden Pensionen

erstreckt. Im übrigen kann in den beiden genannten Provinzen

durch Beschluß des Provinzial-Landtages mit Genehmigung des Ministers des Jnnern der Kassenverband verpflichtet werden:

a. au diejenigen Pensionen von Beamten der Amts- verbände (Bürgermeistereien) und Landgemeinden zu zahlen, welche diesen im Wege der Einzelvereinbarung unter Beachtung der in den §8 12 Abs. 1, 19 Nr. 2, 23 Nr. 3 oder 25 Abs. 2 Nr. 1 þ festgestellten der Maso gewährt werden,

b. bei Zahlung der Penstonen au diejenigen Beträge zu übernehmen, welhe sich aus einer Anrechnung der von den Beamten im Reichs-, insbesondere im Militärdienste, im Staatsdienste oder im Dienste eines deutshen Kommunal- verbandes oder einer anderen öffentlihen Korporation ver- brachten Zeit ergeben.

2) L 81 bis 87 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 (Gesez-Samml. S. 301), 8 84 indessen mit der Aenderung, daß die Pension vom vollendeten 12. Dienstjahre ab bis zum 24. Dienstjahre alljährlich um 1/9 steigt.

8 26. Das gegenwärtige Gesey tritt am 1. April 1900 in Kraft.

8 27. Der Minister des Jnnern ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer E gen Unterschrift und beigedrucitem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Bergen, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 30. Juli 1899.

(L. S.) W ilhelm. Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Bosse. Schönstedt. Freiherr von der Recke. von Goßler. Graf von Posadowsky.

Auf Jhren Bericht vom 19. Juli d. J. will Jh dem Kreise Neisse, Regicrungsbezirks Oppeln, welcher eine Chaussee von der Station Bösdorf der Eisenbahn ode A A über Reinschdorf bis zur Chaussee Stephansdorf—Kuschdorf erbaut hat, gegen Uebernahme der chausseemäßigen Unter- haltung der neuen Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf derselben nah den Bestimmungen des Chaussee-

eldtarifs vom 29. Februar 1840 (Geseß-Samml. S. 94) ein- ließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlihhen Vorschriften vorbehaltlih der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verleihen. Auch jollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 an- gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee - Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die ein- gereichte Karte erfolgt anbei zurü.

Bergen, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 30. Juli 1899.

Wilhelm R. Für den Minister der öffentlihen Arbeiten : Freiherr von der Recke.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Schullehrer-Seminar zu Montabaur ist der bisherige E Schiel zum ordentlichen Seminarlehrer befördert worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Ernannt find:

zum kommifsarishen Dozenten an der Thierärztlichen Hoch- hule in Hannover:

Dr. Rievel, Kreis-Thierarzt in Marburg; zu Departements-Thierärzten : Berndt, kommissarisher Departements-Thierarzt, für die Departements-Thierarztstelle in Gumbinnen,

Dr. Klosterfemper, kommissarisher Departements- Thierarzt, für die Departemcnts-Thierarztstelle in Osnabrück; zum kommissarishen Departements-Thierarzt :

Dr. Augstein, Kreis- und kommissarisher Grenz-Thier- arzt in Ortelsburg, für die Departements-Thierarztslelle bei der Königlichen Regierung in Wiesbaden; von der Verwaltung dieser Stelle ist der Departements- und Kreis - Thierarzt, Professor Dr. Leonhardt in Frankfurt a. M. unter Be- lassung seines Ranges als Departements-Thierarzt entbunden ;

zu Kreis-Thierärzten :

Poczka, kommissarischer Kreis-Thierarzt, für die Kreis- Thierarztielle in Kammin, |

Dr. Zernecke, kommissarisher Kreis-Thierarzt, für die Kreis-Thierarztstelle in Elbing, / 4: i

Voelkel, C Me Kreis-Thierarzt für die Kreis- Thierarztstelle in ane au, , y

Müller, kommissarisher Kreis-Thierarzt, für die Kreis- Thierarztstelle in Duderstadt, /

Heese, komfnissarisher Kreis-Thierarzt, für die Kreis- Thicrarztstelle in rer, i i

_Nowa ß: kommissarisher Kreis-Thierarzt, sür die Kreis- Thierarztstelle in Sprottau, ;

Zimmermann, kommissarisher Kreis-Thicrarzt, für die

Kreis-Thierarztstelle zu Kosel,

Paulat, kommissarischer Kreis-Thierarzt, für die Kreis: M

Thterarztstelle in Rummelsburg;

zu kommissarishen Kreis-Thierärzten :

Braß, Thierarzt, bisher Repetitor an der Thierärztli Das schule in Berlin, für die Kreis-Thierarztstelle in Ge wald,

Migge, Thierarzt, für die Kreis - Thierarztstelle i Osterode in Ostpr, O in WitiliA Preuße, Thierarzt, für die Kreis-Thierarztstelle in

ittlih,

Kurschat, Thierarzt, für die Kreis - Thierarztstelle i Opalenigza, Kreis Gräß, | e U

Sprenger, Thierarzt, für die Kreis- Thierarztstelle in Koschmin,

Belcour, Roßarzt, für die Kreis - Thierarztstelle in München-Gladbach,

h N Thierarzt, für die Kreis-Thierarztstelle in Gely- ausen,

Dr. Hülsemann, Thierarzt, für die Kreis-Thierarzistelle in Walsrode, Kreis Fallingbostel,

Wolpers, Thierarzt in Jülich, für die Kreis-Thierarzt: stelle in Heinsberg,

Simon, Thierarzt, für die Kreis-Thierarztstelle in Ottern- dorf, Kreis Hadeln;

zum interimistishen Kreis-Thierarzt : Fritsche, Thierarzt, für die Kreis-Thierarztstelle i Bohmte, Kreis Wittlage ; ) il N

zum kommissarishen Grenz-Thierarzt des Kreises Neidenburg: Reichel, Kreis-Thierarzt in Neidenburg ;

zum kommissarishen Kreis- und Grenz-Thierarzt : Dr. Pfeiffer, Thierarzt, bisher Repetitor an der Thie: ärztlihen Hochshule in Berlin, für die Kreis- und Grey Thierarztstelle des Kreises Ortelsburg ;

zum Grenz-Thierarzt-Assistenten : _ Bunge, Thierarzt, für die Grenz-Thierarzt-Assisten stelle in Schirwindt, Kreis Pillkallen ;

zu Repetitoren an der Thierärztlihen Hohshule in Berlin: Neuling, Thierarzt, für die Repetitorstelle der medizinischen Klinik und _Pfannenschmidt, Thierarzt und wissenschaftlicher Assistent, für die Repetitorstelle der chirurgishen Klinik.

Der Kreis-Thierarzt Dr. Shuberth in Horka, Kreis Rothenburg i. Schl., ist nah Liegnitz verseßt und

dem Bezirks-Thierarzt Deigendesch in Sigmaringen der Charakter als Departements-Thierarzt verliehen worden.

Ministerium des Jnnern.

__ Dem Ober-Regierungsrath Fromme ist die Leitung der Finanz - Abtheilung in Angelegenheiten der Verwaltung der N Steuern bei der Regierung in Magdeburg übertragen worden.

BVBelanntmaG unt.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 (Ges.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal abgaben G Neinertrag aus dem Betriebs jahr 1898/99 bei der Krefelder Eisenbahn auf 100 000,4 festgeseßt worden ist.

Elberfeld, den 11. August 1899.

Der Königliche M Rats ied.

Bekanntmachung.

Nach Toriei des Ge)eßzes vom 10. April 1872 (Geseßz-Samal. S. 357) sind bekannt gemacht :

1) die Allerhöch\te Konzessionsurkunde vom 7. Juni 1899, be treffend die Erweiterung des Brohlthaler Eisenbahnunternebuens, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln Nr. 31 S. 313, ausgegeben am 2. August 1899;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Jani 1899, betreffend die Ver- leibung des Enteignungsrechts an die Allgemeine Deutsche Kleine bahngesellshaft, Aftiengesellshaft zu Berlin, zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbabn von Philippsheim nah Binsfeld in Anspruch zu nehmenden Grund eigenthums, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 27 S. 289, ausgegeben am 7. Jult 1899;

3) der am 16. Juni 1899 Allerböch# vollzogene Nachtrag il dem Statut der Deichgenossenschaft Gotiswalde-Gntenpohl im Danzigel Deichverbande und Landkreise Danziger Niederung vom 2. Juni A durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. S. 271, ausgegeben am 22. Juli 1899; j

4) der Allerhöchste Erlaß vom 22. Junt 1899, betreffend dit Anwendung der dem Chausseegeldtarif vom 29. Fetruar 1840 F gehängten Bestimmungen wegen der Shausleepolyeerae auf bis im Kreise Jerichow 1 neu erbauten Chauffeen 1) von Ihleburg ¡ur Kreisgrenze, 2) von Güterglück bis zur Grenze mit dem Herucs thum Anhalt, 3) von Gommern bis zur Möckern-Leißkauer Kre Ÿ haussee und 4) von Leißkau bis zur Loburg-Lindauer Chaussee, uge das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. S. 393, uo eben am 22. Iuli 1899; Aus

5) das Allerhöchste Privilegium vom 1. Juli 1899 wegen tadt fertigung auf den Inhaber lautender Anleihesheine der i Solingen im Betrage von 3 610 000 4, durch das Amtsblatt N Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 29 S. 311, ausgegeben A

22. Iult 1899; M das am 1. Juli 1899 Allerhöch# vollzogene Statut e ds Entwässerungsgenofsenschaft zu Ober- und Nteder-Schmardt in f Kreuzburg O.-S., dur Extrabeilage zum Amtsblatt der König 899; Negierung zu Oppeln Nr. 29 S. 1, ausgegeben am 21. Zul dit

7) das am 1. Juli 1899 Allerhöchst vollzogene Statut f r ci Genossenschaft zur Unna des Dorfwiesengrabens in Lüssen, oglau Striegau, durch das Amtshlatt der Königlichen Regierung zu Dl Nr. 31 S. 304, ausgegeben am 5. Auguft 1899,

M O z __ Abgereist:

Seine Excellenz der Unter-Staatssekretär im Ministerium sür Handel und Gewerbe Lohmann, mit Urlaub.

Angekommen:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der fentlihen Arbeiten Thielen, von Essen;

der. Präsident des Kaiserlihen Patentamts von H uber, vom Urlaub;

der Ministerial-Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Wirklihe Geheime Ober-Regierungsrath Hoeter, vom Urlaub;

der Ministerial-Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkliche Geheime Ober - Regierungsrath Möll- hausen, vom Urlaub.

Nicztamlliches. Deutsches Reich. Preusten, Berlin, 15. August.

Seine M der Kaiser und König sind gestern Ahend um 6 Uhr, von Arolsen zurückehrend, im Schlosse Wilhelmshöhe wieder eingetroffen.

Heute Vormiitag vollzogen Seine Majestät in Cassel die Nagelung und Weihe der den Bataillonen des Königin Augusta Garde-Grenadier:Regiments Nr. 4 und des 4. Magdeburgishen Infanterie-Regiments Nr. 67 sowie der Unteroffiziershule zu

otsdam verliehenen neuen Fahnen und nahmen hierauf über die Garnison Cassel die Parade ab. Später empfingen Seine Majestät ‘der Kaiser den Bolschafter, Staats-Minister Freiherrn

| Marshall von Bieberstein. “0

Das Sta@æts-Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Plaß 11, unter dem Vorsiß des Minister-Präsidentea Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sigung zusammen.

Der Kaiserliche Botschafter in Madrid, Wirklihe Geheime Rath von Radowiß hat einen ihm Allerhöchst O Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben fungiert einstweilen bis zur Rückkehr des Ersten Botschafts- Sekretärs der Zweite Sekretär, Legationsralh von Bülow als Geschäftsträger.

Der Kaiserlihe Gesandte in Bukarest, Wirkliche Geheime Rath Graf von Bray-Steinburg hat einen ihm Aller- höchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesen- heit desselben fungiert der etatsmäßige Legations-Sekretär der Kaiserlichen Gesandtschaft, Legationsrath Graf von Linden als Geschäftsträger.

Der Regierungs - Assessor Dr. von Engelmann zu Vohlau ist der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Regierungs-Assessor Naglo zu Ruhrort der Königlichen Regierung zu Merseburg zur weiteren dienstlichen Verwen- dung überwiesen worden.

Danzig, 15. August. Das auf der hiesigen Kaiserlichen Werft erbaute dritte Kanonenboot der Jltisklasse wurde, wie „W. T. B.“ meldet, heute Mittag durch den Ober- Werftdirektor von Prittwiß, in Anwesenheit einer Vertretung des Offizierkorps der im Hafen und auf der Rhede liegenden Manóverflotte, „Tiger“ getauft. Nah der Taufe erfolgte die Abschleppung vom Helling in das Shwimmdock.

Kiel, 15. August. Zu Ehren der Offiziere des hicr an- wesenden \chwedischen Geschwaders fand gestern Abend im Marine-Offizierkasino ein Bierabend statt. Heute unternahmen, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, die {hwedishen und die deutshen Marine-Offiziere eine gemaname Fahrt zur Be- sichtigung der Schleusenanlagen bei Holtenau und der Hoch- brücke bei Levensau.

Meckleuburg-Strelitz, Seine Königlihe Hoheit der Großherzog ist, wie die „Mel. Nachr.“ melden, am Sonntag zur Kur in Homburg v. d. H. eingetroffen.

Waldeck und Pyrmont.

Vie „W. T. B.“ aus Arolsen weiter berichtet (s. d. lezten Depeschen d. gestr. Nr. d. Bl.), begann daselbst nah der Ankunft Seiner Majestät des Kaisers gestern Mittag, kurz nah 1 Uhr, auf dem glänzend ges{chmückten Festplaß egenüber dem NResidenzschlosse die Feier der Ent- ullung des Denkmals für Kaiser Wilhelm I. ahdem die Allerhöchsten und Höchsten Herr- haften sich im Kaiserzelt versammelt hatten, trug ein Sängerhor Beethovens Hymne „Die immel rühmen“ vor, worauf der Geheime Rath Dr. von Möhl- mann im Namen des Comités die Festrede hielt. Derselbe führte aus, daß das ganze Land freudig an dem Feste theilnehme und dankbar sei für das Erscheinen Seiner Moajestät des Kaisers. Auf ein von Seiner Durchlaucht dem Fürsten nah eingeholter Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers gegebenes Zeichen fiel hierauf die Hülle des deenimals. Jn demselben Augenblick gab eine Batterie e Artillerie-Regiments Nr. 11 Salutshüsse ab, während as in Arolsen arnisonierende“ 3. Bataillon des Jnfanterie- caiments von Wittich (3. Hessisches) Nr. 83 das Gewehr prôsentierte und sämmtlihe Glocken der Stadt zu läuten gggannen. Seine Durchlaucht der Fürst richtete darauf cine nsprahe an Seine Majestät den Kaiser, in welcher Höchstderselbe Seiner Majestät in seinem Namen und in dem eines Volkes dankte. Deutscher Sinn und A e Treus babe tets waldeckishe Art gewesen, und {hon sein Vater Et è Leutschlands Einheit unter Preußens Führung gewollt. r gelobe aufs neue: „Wir Waldecker wollen treu stehen ¿u Kaiser und Reich. Seine Majestät der Kaiser lebe hoh!“

Seine Majestät antwortete, an die Nampe des Kaiserzeltes tretend: Er sage dem Fürsten und dem Volke heczien Dank. In der Ueberzeugung, daß die Gesinnungen des Vaters des Fürsten noch beständen und weiter gepflegt würden, rufe Er: „Der Fürst und sein Haus Hurrah!“ Hierauf erfolgte die aues des Denkmals. Seine Majestät der Kaiser nahm sodann Aufstellung vor demselben, worauf der Vorbei- marsch des Bataillons und der 1800 Mann starken waldeckischen Kriegervereine nd Höfen H Schluß der Feier kehrien die

Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften nach dem Schlosse zurück, wo um 2 Uhr Galatafel stattfand. Nach derselbe hielt Seine Majestät der Kaiser Cercle und begab Sih um 4/4 Uhr, geleitet von Jhren Durhlauchten dem Fürsten und der Fürstin, nah dem Bahnhofe, wo sich auch die übrigen Fürstlihkeiten und die Spigen der Behörden goetinten hatten. Auf der Fahrt zur Bahn wurde Seine Majestät von der Bevölkerung auf das lebhafteste begrüßt.

Frankreich.

Jn dem gestern abgehaltenen Ministerrath erstattete, wie die „Agence Havas“ meldet, der Minister des Aeußern Delcasss Bericht über seine Reise nah St. Petersburg und sagte, der herzlihe Empfang und die Trinksprüche, welche bei dem Diner bei dem russishen Minister des Aeußern Grafen Murawjew ausgetausht worden seien, bekundeten die Festigkeit der immer enger ih gestaltenden Bande, welche Frankreih und Rußland zu ihrem emeinsamen Besten verknüpften. Der Justiz-Minister Monis erichtete über die auf Grund der Artikel 87 und 89 des Strafgeseßes eröffnete Untersuchung wegen des Komplotts. Die Untersuchung werde so schnell wie moglich geführt werden.

Das Kriegsgeriht in Rennes vernahm, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern zunächst nochmals den früheren Präsidenten der Republik Casimir-Périer und den General Mercier, sodann den General Billot, den früheren Kriegs- Minister Cavaignac, die Generale 08 und Chanoine, sowie den früheren Minister des Aeußern Hanotaux.

Nach Schluß der Sißung des Kriegsgerichts wurde gestern in Rennes der Sekretär des algerishen Deputirten Morimaud, Masson, verhaftet. Unabhängig von dieser Verhaftung er- folgte auf Weisung von Paris gestern Vormittag die Ver- haftung des zur imperialistischen Partei gehörigen Lorien.

Ueber das gestrige Attentat uf den Vertheidiger Dreyfus? Labori wird dem „W. T. B.“ weiter berichtet, daß diesem, nachdem er zu Boden gestürzt war, von einer bisher unbekannten Person zweifellos einem Mitschuldigen des Thäters mehrere Briefe aus der Rotasche gestohlen worden seien; darunter befänden sich ein Brief Clémen- ceau's an Jaurès und ein Brief Reinah's an Labori. Die Briefe seien aber, wie es heiße, ohne Bedeutung. Nach der Aussage eines Zeugen wären gestern früh gegen 5 Uhr drei Personen von verdähtigem Aussehen in der Nähe der Wohnung Labori's gesehen worden. Labori habe zahlreiche anonyme Drohbriefe erhalten; zwei derselben hätten Be- drohungen mit dem Tode enthalten. Der Verwundete hatte gestern starkes Fieber; die Aerzte fürhtèn, daß das Nückenmark verleßt sei, können eine bestinttitn Diagnose aber erst heute stellen. Ein gestern um 10 Uhr Abends aus-

egebenes Bulletin | lautet: Zustand stationär, kein Fieber. emperatur 371/94 Grad, Zustand also gegen früher gebessert.

Jn Paris erschienen gestern um 4 Uhr Nachmittags Polizisten in Begleitung ‘einer Kompagnie der Garde républicaine und von zwei Kompagnien des 74. Regiments vor dem Hause der Antisemitenliga in der Nue Chabrol. Der Präfekt benachrichtigte Guérin, daß, wenn er si bis um 5 Uhr nicht ergeben habe, das Haus werde gestürmt werden. Guérin lehnte das Verlangen, sih zu ergeben, ab.

Serbien.

Wie dem „W. T. B.“ aus Nisch gemeldet wird, veröffent- liht das „Amtsblatt“ ein Schreiben des Königs Alexander an den Minister-Präsidenten, welches besagt, die scit 1897 in der Verwaltung crzielten Erfolge seien die Ursache der Unzufriedenheit der Feinde Serbiens, die ihren Haß in dem gegen den König ilan verübten Attentat ausgedrückt hätten. Serbien habe bewiesen, daß es als unabhängiger Staat bestehen werde. Das Schreiben erklärt \{chließlich : der König werde sein Leben dem Wohl des Volks und der Ver- wirklihung des Staatsprogramms widmen und sich hierbei au die Negierung und den Patriotismus der Volksvertretung tußen.

Bulgarien.

Die am Sonntag vorgenommenen allgemeinen Departementalwahlen sind, dem „W. T. B.“ zufolge, überall zu Gunsten der Regierungspartei ausgefallen. Nuhe- störungen sind niht vorgekommen.

Asien,

Vor kurzem in Chefoo eingetroffene Missionare haben, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, erklärt, daß sie in der Umgegend von Chin ing eine gefahrdrohende Vewegung gegen die fremden Christen niht wahrgenommen hätten.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Geheime Kommerzienrath Dr. von Mevissen, Mitglied des Staatsraths und des Herrenhauses, ist am 183. d. M. in Godesberg gestorben.

Nr. 33 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 11. August, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulat-Wesen: Ernennungen; Exequatur-Erthcilung. 2) Zoll- und Steuer-Wesen: Besnaung eines Neichsbevollmächtigten ; Charaktererhöhung eines Stations - Kontroleurs; Druckfchler- berihtigung. 3) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus

dem Reichsgebict.

Nr. 31 des Eisen a dn T n gane. heraus- egeben im Ministerium der éffentlihen Arbeiten, vom 11. August hat folgenden Inhalt: Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Oefterreih-Ungarn wegen Herftellung der Eisenbahnverbindung

von Tannwald nah Petersdorf. Vom s, November 1898, Er-

lasse des Ministers der 5 tlie L Arbeiten: vom 18. Juli 1899 betr. Be Fete ElenbabaratE Ra vom 26. dati 1809, j

betr. Gebühreä für die Kesseluntersubungen der Berriebsmas. bei den Privateisenbahnen; vom 31, Juli 1899, betr. feste entschädigungen der Fahrbetriebskontroleure. Nachrichten.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Die Dur nittspreise der wichtigsten Lebens- und 1d Futtermittel afi

betrugen in der preußisGen Monarchie (aus\ch{l. Trier) im Monat Juli 1899: für 1000 kg Weizen 158 (im Juni 1899: 158) 4, Noggen 146 (145) Æ, Gerste 141 (143) Æ, Hafer 142 (140) M, Grbsen zum Kochen 222 (223) #4, Speisebohnen 251 (251) M4, Linsen 421 (420) 4, Eßkartoffeln 56 (48,8) 4, Richtstroh 35,6 (35,4) M, Heu 48,9 (49,6) M, Rindfleish im Großhandel 1077 (1070) 6, für 1 kg Rindfleisch von der Keule im Kleinhandel 135 (134) „, vom Bau 115 (114) 4, Schweinefleisch 132 (133) 9, Kalbfleish 130 (133) „4, Hammelfleisch 129 (129) 3, inländischer geräuherter Speck 158 (159) §, Eßbutter 210 (207) S, inländisches Schweineshmalz 156 (157) §4, für 1 Schock Eier 316 (297) 9.

A Zur Arbeiterbewegung. '

¡je Berliner Steinmetzen-Innung hat, der „Voss. Ztg.“ zu- folge, beshlossen, jedwede Einigungsverhandlungen zur SHPlichtung tes Ausstandes vor dem Berliner Gewerbegericht als Einigungéamt abzulehnen. Am Montag wurde dieser Beschluß dem Gewerbe- gericht mitgetheilt. Einigungsverhandlungen feien {hon deshalb niht nothwendig, weil dec früher mit dem Gesfellen- aus\chuß vereinbarte und auch auf allen Werkpläßen gel- tende Stüklohntarif bis * zum 31. Mä:;, 1900 Geltung habe. Einige Monate vor Ablauf dieses Tarifs sei die Innung er- bôtig, zur Feststellung neuer Arbeitöbedingungen mit den Gesellen in Verhandlungen einzutreten. (Vergl. Nr. 188 d. Bl.) Die Aus- ständigen haben, wie die „Volks - Ztg.“ erfährt, zur Stellungnahme gegenüber der ablehnenden Haltung der Meister eine Generalyersamm- lung einberufen. E ist auch der Auéstand der Steinmeyen in M Sen andsteinbrülzen (Bunzlau) ins unbestimmte auss- gedehnt.

Die Bautischler Berlins haben, nah dem ersterwähnten Blatt, auf sämmtlichen Bauten und in sämmtlichen Werkstätten den Arbeitgebern ihre Forderungen in Form eines ausführlichen Stück- lohntarifs in 26 Positionen zur Genehmigung vorgelegt. 20 Firmen mit 285 Arbeitern haben den Tarif untershriftli* anerkannt. Bei den übrigen Firmen sind die Gesellen (gegen 3600 Mann) in den Ausftand ges,

Zur Ausfstandsbewegung der hiesigen Maurer meldet die „Berl. Börs.-Ztg." unterm 15. d. M., daß, na&dem dur die CGinigungöverhandlungen vor dem Gewerbegeriht die Differenzen im Baugewerbe beseitigt waren (vergl. Nr. 189 d. Bl.), die Angelegen- heit des Arbeitonacdweises jeßt in den Vordergrund getreten ist, weil die Bauunternehmer sich gegen gemeinsame Arbeitsnahweise ablehrend verbalten und einen eigenen Nachweis und Kontrolscheine für die Arbeiter einführen wollen. Ein Theil der Maurer will, falls die Unternehmer auf threm Standpunkt beharren, mit Schaffung eines a S vorgehen, ein anderer Theil will den usstand.

Nachdem in Köslin die dortigen Tischlermeister die Fordes rungen der Gesellen, darunter die, auhß dem s{chlechtesten Arbeiter bei einer zehnstündigen Arbeitszeit zu 30 Z etnen Mindestlohn von 18 (A wöchentlih zu zahlen 2c., O haben, wurde, wie die „Oftsee- Ztg." mittheilt, am 12. d. M. seitens der dem allgemeinen Holz- arbeiterverbande angehörenden Gesellen der allgemeine Ausstand bei Innehaltung der vorshriftsmäßigen Kündigungsfrist beschlossen; bei den meisten ist diese hon heute abgelaufen.

_In Leipzig nahmen, nah der „Leipz. Ztg.“, die Schlosser- anshläger am 14. d. M. in einer Versammlung zu dem Aus- stande der dortigen Bauschlosser Stellung. Das Ergebniß war der Beschluß, bei allen Meistern, die die Forderungen der S({losser- gehtilfen nicht anerkennen, auch ihrerseits die Arbeit niederzulegen. (Vergl. Nr. 190 d. Bl.) Zum Former - Ausstand in Leipzig wird berihtet, daß das Gesuh um vermittelndes Eingreifen als Einigungsamt beim gen Gewerbegericht von seiten der Aus- ständigen auf Grund des Beschlusses der leßten Generalversammlun bereits eingereiht worden ist, Damit das Gewerbegeriht thatsächli in diefer Eigenschaft thätig werden kann, bedarf es nun noch eines gleihen Ersuchers der Arbeitgeber. (Vergl. Nr. 183 d. Bl.)

Nach vorhergegangener Kündigung wurden, wie die „Rhein.- Westf. Ztg.“ berichtet, am 14. d. M. in M.-Gladbach bei der Sa E der Stemmen und Kaubes sämmtliche fünfzig Weber ausftändig.

Kunst und Wissenschaft.

Aus Tübingen kommt die Nachricht, daß der Kanzler der dortigen Universität, Geheime Rath D. Dr. Karl von Weiz- säcker in der Naht zum 13. d. M. gestorben ist. Sein Tod, schreibt der „St.-Anz. f. Württbg.“, bringt der Universität und dem ganzen Lande einen s{weren, Udétfeiliden Verlusi ; ex war niht nur ein großer Gelehrter, sondern in weitestem Sinn ein hervorragender Mann, der in einem langen, arbeits- und erfolgreihen Leben der Wissenschaft, dem Staat, der Kirhe und dem öffentlichen Wesen die werthvollften Dienste geleistet hat. Karl Heinrich Weiz- säcker rar geboren in Oebringen am 11. Dezember 1822, hat also ein Alter von nahezu 77 Jahren erreiht. Sein um \echs3 Jahre Ungerer Bruder, der Historiker Julius Weizfäer, ist ihm {hon vor zehn Jahren im Tode vorangegangen. Karl Wetizsäcker machte die gewohnte Laufbahn der württembergischen Theclogen, besuhte außer Tübingen auch die Universität Berlin, erwarb als Stiftsrepetent den philosophischen Doktorgrad und begann feine akademische Lehrthätigkeit 1847 als Dr uon der Theologie. Doch wurde diese Thätigkeit auf längere

eit durch seinen Uebertritt in den praktishen Kircchendienst unter- brohen. Nachdem er einige Jahre Pfarrer zu Billingsbach, im Dekanat Langenburg, gewefen, wurde er 1851 als zweiter Hofs geistliher, der damals den Titel Hofkaplan führte, nah Stuttgart berufen, in welhem Amt er 10 Jahre verblieb. Im Jahre 1859 wurde er zuglei als außerordentlihes Mitglied in das Konsistorium berufen und 1861 erhielt er den Las ordentlicher Profefscr der Theologie an die Landesuniversität, als Nachfolger -des großen Forshers Ferdinand Christian Baur. Die Tübinger „kritishe Schule“ fand in Weizsäker einen neuen glänzenden Vertreter und ein würdiges Haupt, um das ih Hunderte und aber Hunderte von Schülern harten. Sein Hauptgebiet war die Kirhengeschichte ; dieses Fach bei ihm zu hören, versäumte kein deutscher Theologe, dem es möglich war, etnige e in Tübingen zuzubringen. Jn Kirchen- und Dogmengeshihte wie in der Ein- ecLunnewiletde zum Neuen Testament galt Weizsäcker als eine erfte Autorität. Von den Werken, die er im Dru herausgab, ift das berühmteste , Das apostolische Zeitalter der Chriftlichen Kirche“, das auch in einer englischen Ausgabe erschienen ist; sodann seine neue Verdeutshung des Neuen Testaments, seine „Untersuhung über die evangelishe Ge- chihte, ihre Quellen und den Gang ihrer Entwickelung* u. \. w, . m weitesten aber haben wohl seine Verlesungen über Kirchengeshihte gewirkt, die in Tausenden von Manuskripten in der deutshen theologishen Welt verbreitet find. m Jahre 1889 wurde Weizsäcker der Nachfolger Rümelin!s Kanzlkeramte der Universität; glei seinem Vorgänger hat er alljähr- li beim Festakt in der Aula durch eine geistvolle und Sai Rede dieser hohen Würde wissruschaftlihen G@lanz verliehen. Das Kanzleramt brachte ihm - zuglei den Siß - in der Kammer der Ab-

geordneten. Im Jahre 1894 ernannte ihn Seine Majestät

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