1899 / 198 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Aug 1899 18:00:01 GMT) scan diff

__ Talenten, erworbenen Geschicklichkeiten und moralishen Eigen- _ \chaften, so genau als mögli kennen zu lernen.

Dieser Saß wird, auch wenn dér dritte Theil der Gerichts- ordnung nach dem Antrage Schmidt formell aufgehoben sein möchte, immer seine innere Wahrheit und Gültigkeit behalten. Ein Präsident, der nicht in der Lage ist, seine Mitglieder nah allen Richtungen sach- gemäß zu beurtheilen, wird auch nit im stande sein, seinen Play

‘voll auszufüllen.

Nun gebe ich zu, daß dur die beabsichtigte Verkleinerung des Landgerichts T. noch keineswegs der ideale Zustand eingeführt wird, wie er gewünsht werden müßte. Aber auf dem Gebiete der praktischen Politik muß man mit dem Erreihbaren rechnen; wenn man das Vollkommene nit zu erreichen vermag, muß man mit dem weniger Bollkommenen vorlieb nehmen und jedenfalls nit eine Ver- besserung deshalb ablehnen, weil sie nit alles das erreiht, was an und für ih erwünscht und wünschenswerth fein würde. /

Nun, meine Herren, die Interessen der Bevölkerung ih darf darauf kurz zurückommen werden zweifellos wesentlich ge- fördert dur die Verkleinerung des Amts- und Landgerichts I und die damit in Verbindung stehenden, aber auch für die Staatsregierung von ihr untrennbare Bildung neuer Vororts- be- ziehungsweise gemischter Amtsgerichte. Die leihtere Zugänglichkeit des Gerich!s sowohl für Streitsachen, wie für nicht streitige Sachen, die leichtere Zugänglichkeit des Vormundschaftsgerihts, des Grund- budhsamts, alles das find Vorzüge, die von der Bevölkerung erst dann voll werden erkannt werden, wenn sie damit praktisch bekannt geworden is und wenn fie sie erst einmal genossen hat, und ich bin Ükerzeugt, daß das Vorurtheil eines der Herren ih glaube Herr Dr. Langerhans hat {on gesagt, man müsse hier auch mit Vorurtheilen rechnen, es könne einem Bewohner Berlins jenseits des Kanals nicht zugemuthet werden, sein Necht in Schöneberg zu suchen, während er es bisher in. der Jüdenstraße gesucht habe wird außerordentlih \hnell \ckchwinden, wenn den Bewohnern dieser Außenbezirke einmal Gelegen- Heit geboten ift, in so bequemer und günstiger Weise ihr Gericht zu

finden.

Meine Herren, ih weiß nicht, räthlich ersd cinen läßt, noch tiefer in ihre Einzelheiten der Sache einzudringen; ich würde in der Lage sein, die Petition des Magistrats, dessen Stellung, wie wir ja aus dem Munde des Abg. Dr. Langerhans felbst gehört haben, in der Sache eine wechselnde gewesen ist, Punkt für Punkt im einzelnen einer Beleuchtung zu unterziehen und, wie ih glaube, im Großen und Ganzen zu widerlegen. Aber ich will es mir versagen gegenüber der Stimmung des Hauses. Ich kann nur das Eine wiederholen: die Vorlage if ledigli hervorgegangen aus ‘dem Bedürfniß und dem Wunsche, die Verhältnisse der Rechtépflege für die Bewohner der Stadt Berlin und ihrer nächsten Umgegend zu verbessern. Es haben FTeinerlei Neben- oder Hintergedanken dabei vorgelegen, und wenn Herr Traeger ncch hingewiesen hat auf irgendwelche politischen Konsequenzen, die daraus gezogen werden könnten, so kann ih nur ge- ftehen, ich habe ihn nit verstanden. Jedenfalls sind mir die Ge- fahren, die darin gesuht oder gefunden werden könnten, niht zum Elaren Bewußtsein gebraht. Ich glaube, wenn Sie die Vorlage an- nehmen, so thun Sie der Bevölkerung von Berlin, derjenigen der Vororte und der Rechtspflege einen großen Dienst, und ih kann Sie nur bitten, die Vorlage anzunehmen, unter Verwerfung des- Antrages

Langerhans. (Bravo! rets.)

Aba. Dr. Irmer (kons.) legt Verwahrung dagegen ein, daß die Verhandlungen der Kommission nicht eingehend genug gewesen seien. Erst nahdem § 1 in der Kommission angenommen war, sei der Abg. Langerhans in die Kommission eirgetreten und habe einen Antrag dazu gestellt. Darauf habe er (Redner) als Vo1siyender erwidern müssen, daß dieser Antrag im Widerspruch mit den ¿faßten Be- s{lüfsen stehe. Der Abg. Langerhans habe infolgedessen seinen An- trag zurückgezogen, Er erwarte von der Loyalität des Abg. Langerhans, daß er den gegen ihn, den Redner, erhobenen Vorwurf, er habe Licht und Schatten nicht gleihmäßig vertheilt, zurücknehmen werde.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) glaubt, daß die Petitionen in der Kommission niht genügend gewürdigt seien. Darum hätte er es empfohlen, die Vorlage ncchmals an die Kommission zurückzuverweisen, auch um zu erwägen, auf welche Weise die Schwierigkeiten, die si aus der Neuorganisation für viele Geschäftsleute ergäben, zu be- seitigen sind. Die Bedenken in Bezug auf Wechselklagen, den Offenbarungseid 2c, seien doch nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen. j

Die Diskussion wird geschlossen. Der Antrag Träger wird gegen beide freisinnigen Gruppen, einen Theil der Nationalliberalen und einen kleinen Theil des Zentrums ab- gelehnt und §1 in der passung der Kommission angenommen, ebenso der Nest des Geseßzes nah Ablehnung eines weiteren Antrags Träger, das Gese am 1. Januar 1905 in Kraft

treten zu lassen. Es folgt die zweite Berathung des Gesepßentwurfs,

betreffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen. ;

Berichterstatter Abg. von Bo ckelberg (kons.) empfichlt den Beschluß der Kommission, wona § 1 folgende Fassung erhalten soll:

„Soweit für die Errihtung von Rentengütern die Vermittelung der General-Kommission eintritt, kann der erforderliche Kredit aus den Beständen des Reservefonds der Rentenbanken gewährt werden. Dem Fonds darf hierfür ein Betrag bis zu 10 Millionen Mark entnommen werden,“

(Jn der Regierungsvorlage stand statt der Worte

erforderliche Kredit“ Folgendes :

„Der zur Abstoßung der Schulden und Lasten der aufzutheilen- den oder abzutrennenden Grundstücke und zur erstmaligen Beseßung der Rentengüter mit den nothwendigen Wohn- und Wirthschafts- gebäuden erforderliche Zwischenkredit.*)

Abg. Dr. Hir \ch (fc. Volksp.) : Wir bleiben auf unserm prinzipiellen Standpunkt gegen die Vorlage stehen. Die Kommission hat die Berathung in wenigen Minuten erledigt, Neues haben wir also nicht zu hôren bekommen. Wenn der Zwischenkredit für beschränkte Zwecke fallen gelassen wird, fo fällt der von den Motiven betonte Grund weg, daß die Gelder niht unsider angelegt werden dürfen, Die Aenderung is vom Freiherrn von Wangenheim beantragt, dem Haupte der Agravler. Daraus ist zu ließen, daß die private Thätigkeit Hintertrieben werden soll. Jedenfalls ist das, was jett vorliegt, eiwas gans Anderes, als was uns ursprünglich vorgelegt worden ist. Deshalb kann ich Sie nur bitten, den Beschluß der Kommission abzulehnen.

A Freiherr von Wangenheim (kons.): Die Anregung zu diesem Gestheniwurfe is hervorgegangen aus dem dringenden Bedürfniß, welches sch in Pommern geltend gemacht kat. Hier handelt es ih nur um den angemessenen Modus, um den Ansiedlern zu helfen, ohne den Staat zu schädigen. Sehr wohlhabende Beswer, welche selbst par-

ob die Geschäftslage es

„der

gelassen.

Konmission sind chrer d Sig gers LIeE \cauderhafteZustände in Pommern eingetreten. Wenn wir die einzelnen Verwendungs- zwecke aus dem Gesetze gestrichen haben, so geshah es nur, weil wir die Regierung niht in den Einzelheiten vinkulieren wollten. Der Kredit soll selbstverständlich nur N werden nach Prüfung der konkreten Verhältnisse durch dié General-Kommission und für be- \chränkte Zeit. Ich bitte Sie dringend, au den Abg. Hirsch, für den Kommissionsbeshluß zu stimmen, selbst wenn er von einem Agrarier ausgegangen ift. z

Abg. Dr. Sattler (nl.): Ih stimme durhaus mit dem Gesehz- entwurf überein. Nun bat die Kommission die Zwecksbestimmung ge- strien und das Wort Zwischenkredit dur das Wort Kredit erseßt. Damit wird der Regierung eine große Latitude gewährt, und Freiherr von Wangenheim hat vorautgeseßt, daß der Kredit nur auf kurze Zeit gewährt werden sol. Diese authentishe Interpretation genügt nicht, und wir thun besser, zur Regierungsvorlage zurückzukehren.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! In der Praxis, bin ich überzeugt, kommen die Regierungsvorlage und die Kommissionsvorlage auf dasselbe hinaus; denn die Regierung kann verständigerweise garniht anders verfahren, als, wie Herr von Wangenheim auch anerkannt hat, diesen Kredit lediglih als einen durhlaufenden Posten, wenn ih so sagen soll, zu behandeln, der seinen Abshluß mit dem Abschluß des Ansiedelungs- ges{chäfts finden muß, wo die betreffenden Kredite immer wieder in die NRegierungskasse zurückflezen, um dauernd mit dieser betreffenden Summe das Ansiedelungsgeschäft für wirklich solide und zweckmäßig durch- geführte Ansiedelungen zu Ende zu bringen, Jch bin überzeugt, daß dieser Fonds sehr zur Förderung einer soliden Durführung von An- siedelungen mitwirken wird, und daß darin eine schr gute Maßregel liegt, gerade auch im Sinne der Herren von der nationalliberalen

Partei. An und für sich kann die Regierung ja nihts dagegen haben,

wenn man in unbeschränkter Fassung ihr diesen Kredit giebt. Wir fassen ihn aber so auf, wie er in der Regierungsvorlage bezeichnet ist. Irgend welhe große Bedeutung kann daber die hier behandelte Frage niht haben, und ich glaube, es mat keinen großen Unterschied, ob Sie die Regierungsvorlage oder die Kommissionsvorlage annehmen.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Es wäre überflüssig, das Geseß als folhes anzugreifen, es hat den Zweck, die zu parzellierenden Güter im Preise zu steigern. Es ift nit üblich, N das Haus über die Forde- rungen der Regierung in Finanzfragen hinausgeht. Der Minister meint zwar, daß beide Fassungen in der Praxis zusammenfallen. Aber wer bürgt uns dafür, daß ein anderer Minister einen viel weiteren Kredit gewährt? Ein Kredit kann ein beliebig ausgedehnter Kredit, ein Realkredit sein. Hier is einer Interpretation jeder Spielraum Es fehlt uns an jedem Anhalt, wie man fich eigentlich die Sache denkt. Man hat den Fall angeführt, daß ein Gut mit Staatskredit arrondiert werden sol. Dann dient das Staatsgeld Spekulationszwecken. Wer bürgt uns für die Sicherheit des Staats- geldes? Jch kann deshalb niht für die Kommissionsvorlage timmen. | Abg. Schmiß - Düsseldorf: Lroß der Interpretation des Ministers kann ih meine Bedenken gegen die Kommissionsfafsung niht unterdrülken. Ih muß der Regierungsvorlage den BVor- ug geben. j / trie 2e

E Abg. Freiherr von Wangenheim: Wir wollen keine Preis- steigerung der zu parzellierenden Güter herbeiführen, sondern der privaten Unterparzellierung durch die Privatbanken entgegenwirken. Ich könnte Ihnen eine gänze Reihe von solchen Fällen aus Pommern vorführen. Diesen Dingen kann die Regierung nicht zusehen. Die jeßige Lage schaft weiter nihts als eine Menge weißer Sklaven. Es muß den bisherigen Besißern die Möglichkeit gewährt werden, felbst zu parzellieren mit Hilfe eines Zwischenkredits. Ferner“soll den Genoffenschaften dieselbe Möglichkeit gewährt werden, ohne irgendwie kapitalistishe Zwecke zu, verfolgen. Der Kredit foll nur in dem Um- fange gewährt werden, als es für den eigentlihen Zweck nothwendig ist. Darum wollen wir der Regierung freie Hand lassen.

Abg. Dr. Hahn (b. k. P.): Es wird garnicht dahin kommen, daß bei Privatspekulationen Staatsmittel investiert werden. Die General- Kommission wird hon verhindern, daß Grundstücke zusammengekauft werden, um damit ein gutes Geschäft zu mahen. Der Abg. Richter fürchtet, daß ein anderer Minister den Paragraphen im Sinne der Mehrheit für den Mittelland-Kanal anders auslegen könnte als der jeßige Finanz-Minister. Das is ein unglückliher Gedanke. Wix wollen die Parzellierung auf eine gesunde Basis stellen. An eine dauernde Investierung von Staatêmitteln denken wir nicht.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. konf.): Ueber die Ziele der Vorlage sind wir wohl ziemlich alle einig; selbs Hecr Richter scheint jeßt für die ursprünglihe Vorlage zu sein. Ein wesentlichec Unterschied zwischen dieser und der Kommissionsfassung besteht aber nicht, denn der Kredit soll nur eiù kurzbefristeter sein. Jch stimme in erster Linie für die Kommissionsfassung.

Abg. Schmit - Düsseldorf will nunmehr seine Bedenken faklen lassen und ebenfalls für die Kommissionsfafsung stimmen.

Abg Richter: Der Hinweis auf den Mittelland-Kanal scheint Ihnen fehr unbequem zu fein. Herr Hahn meinte, mein bezüglicher Saß wäre überflüssig gewesen. Ich glaube, hier sind nicht nur ganze Sätze, sondern au ganze Personen überflüssig. Man beruft sih auf Genofsenshaften. Nun, es giebt reelle und unreelle Genosfen- schaften. Auch hinter gemeinnüßigen Zwecken können \ich eigen- umge Zwecke verbergen. Jedenfalls gebe ih der Regierungsvorlage den Vorzug.

Abg. Dr. Hahn: Nachdem Herr Nichter sih einer Retourkutsche bedient hat, will auch ih mi einer solhen bedienen und ihm sagen, daß ih nicht nur ihn, sondern auch seine Fraktion längst für über- flüssig gehalten habe.

S 1 wird in der Fassung der Kommission angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes.

Es folgt die zweite Berathung des Antrages der Abgg. Graf von Kaniß (kons.) und Genossen auf Annahme eines Gesezentwurfs über die E S Gesetzes, betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern. Der An- trag bezweckt, die Zuständigkeit der Kreis-Ausshüsse bei Rentengutsbildungen, ebenso wie anderen Ansiedelungen, zu- zulassen.

Die Kommission beantragt die unveränderte An- nahme des Antrages sowie folgende Resolution:

„Die Königliche Staatsregierung zu ersuhen, um den sozialen und wirth\chastlihen Gefahren, die in der planlosen Güter- zertrümmerung liegen, vorzubeugen, für die Schaffung neuer An- sie delungen geseßlihe Bestimmungen zu treffen, die eine einheitliche und zweckmäßige Regeluna des Verfahrens unter entsprehender Be- theilivung der lokalen Verwaltungsbehörden herbeiführen; daher alsbald in eine Revision der Geseße vom 25. August 1876, 4. Juli 1887, 13. Juni 1888, 11. Juni 1890 und 7. Juli 1891 einzutreten und dem Landtage der Monarchie bei seinem Wiederzusammentritt eine entsprehende Vorlage zu machen.“

Abg. Dr. Sattler erklärt sh gegen den Antrag, weil derselbe die Tendenz habe, die Bildung von Rentengütern zu erschweren. Die Vertheilung des Grundbesitzes sei eine sehr wihtige Frage, nameat- lich nach der Richtung der Zuj)ammenlegung des Großgrundbesißes und der Vermehrung der Fideikommisse. Das hätte besonde1s aus- gesprohen werden müssen, niht nur das, was Freiherr von Wangen- heim gewünsht habe. Hoffentlich stimme Freiherr von Wangenheim

zellieren wollten, sind bankerott geworden, weil ihnen das nothwendige Meld in Ferm eines Zwischenkredits fehlte, Nach den Akten der General-

einem folchen Unterantrage zu.

\

Abg. von Bornstedt (kons) referiert über die Verhandlungen der Kommission über den og O :

Abg. Graf von Kaniß: Die Haltung des Abg. Sattler hat mich überrasht; er war vor fünf Jahren der einzige Redner, der gegen die Tendenz unseres Antrags Stellung nahm. Bei der ersten Sefung faßte der“ Finanz-Minister meinen Antrag fo auf, als ob ex die Interessen des Großgrundbesißes verträte, weil im Kreis-Ausschuß Großgrundbesißer säßen. Diese Auffassung is unrichtig; denn im Kreis-Ausshuß sigen au kleine Grundbesiger, und auch diesen dient mein Antrag. -Der kleine Besißer bedarf viel mehr des Schuges seines Waldes gegen Forstfrevel als der große. Den besten Schuß gegen Uebergriffe bietet das Verwaltungsstreitverfahren. Ich will das Gesetz von 1893 in dieser Beziehung klar stellen.

Rei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Meine Herren! Es liegt mir vollständig fern, noch einmal in den Versuh einer fachlihen Widerlegung derjenigen Gründe einzu- treten, die Herr Graf Kaniß erneut heute vorgebracht hat. Jh be- \{hränke mich daher unter Bezugnahme auf meine früheren Dar- legungen auf die einfahe Erklärung, daß ih persönlih der Ueber- zeugung bin, daß der Antrag des Herrn Abg. Graf Kani für die Staatsregierung unannehmbar if, und beziehe mi auf die Gründe, die ih früher {hon angeführt habe, weshalb die Staatsregierung als solWe au heute zu diesem Antrage noch keine Stellung- ge- nommen hat.

Ich bitte also, aus den von mir früher dargelegten Gründen den Antrag des Herrn Grafen Kaniß abzulehnen.

Abg. Richter: Man muß sich wundern, daß die Kommission ih in dieser schwierigen Frage auf einen wündlihen Berit beschränkt hat. Diese Frage ist nicht neu, sie hat im Jahre 1895 den Landtag beshäf- tigt bei der Errichtung einer neuen“ General-Kommission in Königsberg. 1896 hat der Minister ein Reskript erlassen, wonach die Be- gutahtung der Kreisbehörde für zulässig erklärt wurde. Damit sind die Herren nun wieder nihcht zufrieden. Giebt man ihnen einen kleinen Finger, so wollen sie die ganze Hand. Ich glaube auch, daß der Kreis-Aus\{huß wesentlich mit Großgrundbesißern beseßt ist, und daß dort Sonderinteressen mitspielen. Aus Bosheit könnte ih dem Antrage zustimmen; denn er würde der Rentenguts- bildung hinderlih sein. Ih möchte aber den Einfluß des Großgrund- besißes nit stärken. Der Antrag hat eine agrarishe Spiße und das Bestreben, eine Parzellierung zu verhindern, wo sie nothwendig ist. Darum wollen wtr alles thun, den Antrag zu Falle zu bringen.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Der Herr Antragsteller Graf Kaniß hat sich darüber gewisjer- maßen beklagt, daß ih bei der Beurtheilung der Frage der Zulässigkeit einer Ansiedelung von einer gewissen Interessiertheit oder Befangenheit der Großgrundbesißer gesprohen habe. Es ift garnicht meine Absicht gewesen, in dieser Beziehung die Kleingrundbesißer auszuschließen. Es kann allerdings vorkommen, daß auch ein Kleingrundbesißzer Wald hat, und daß er nicht wünscht, daß in der Nähe desselben Ansiedelungen gebildet werden. Ih meine jedoch deswegen habe ih das Wort Großgrundbesißer gebraucht —, daß das nur ein seltener Fall it; in der Regel wird das zutreffen bei dem Großgrundbesißer. Aker ih habe überhaupt niemanden damit beschuldigen wollen ; denn es ift ganz naturgemäß, daß bei neuen Ansiedelungen ein Gegensaß des allgemeinen öffentlihen Interesses der Durhführung der Ansiedelung und der Unbequemlihkeiten, vielleiht einzelner Nachtheile, die die Nachbarn treffen, hervortreten kann. Das liegt in der Natur der Sache und man muß sih da entscheiden, welches Interesse im Einzelfalle de maßgebende sein müß.

Für diejenigen, die die Ansiedelungen befördern wollen, muß nah meiner Meinung die Wahrung des öffentlichen Interesses, die Be- förderung der Ansiedelungen, die Hauptsahe sein, und danach muß au die Behördenorganisation eingerihtet werden. Ih bin immer diefer Ansicht gewesen, ih habe z. B. bei der Berathung des Geseßes im Herrenhause und das ist auch für die rehtlihe Be- urtheilung der Sachlage von Bedeutung ausdrücklich gesagt, indem ih die Stellung der General-Kommijsion als einer besonders ge- eigneten Behörde für dies neue Geschäft entwidckelt habe :

Daher ist in dem Geseß die Vorforge getroffen, daß die gesammte Bildung des Rentenguts, die Vorbereitung, die Durchführung und {ließlich Erledigung aller Formalitäten in der Hand der General- Kommission liegen soll, wodurch Weiterungen, Kosten und Schwierig- keiten den Betheiligten erspart würden.

Ich habe also das Geseß von vornherein bei der Berathung dahin interpretiert: die General-Kommission wird aus\{ließlich mit allem, was zur Durchführung der Ansiedelung gehört, beauftragt. Ebenso hat aber das Reichsgericht in diesem Sinne erkannt ; es sagt :

Die General-Kommission soll hiernach sowohl in landwirth- \chaftlich - tehnisher, als auch in rechtliher, und zwar öffentli- rehtliher wie privatrechtliher, Beziehung alles daëjenige thun und bewirken, was die Schaffung des Rentenguts erfordert und zu dessen Begründung gehört.

Klarer kann das Reichsgeriht sich niht aussprechen. Also die Rechtsfrage, daß gegenwärtig, vorbehaltliÞh der Zweckmäßigkeit dieses Nechtszustandes, die General-Kommission auch mit den Fragen, die sonst nach dem Ansiedelung8geseß entschieden werden, kraft Gesehes beauftragt ist, ‘kann nah meiner Meinung garnicht zweifelhaft sein.

Nun fragt es sich, ob, selb nachdem die Staatsregierung auf den hier im Hause vielfah geäußerten Wunsh bei Widersprüchen die An- hôrung der Kreisausshüsse genehmigt und angeordnet hat, es da nun noch nothwendig ist, den Kreitauss{huß als selbständig entscheidende Behörde über alles, was die Ansiedelung betrifft, eintreten zu lassen. Meine Herren, ih habe imwer auf dem Standpunkt gestanden : wenn man eine große, \{chwierige, in sh abgeschlossene Aufgabe, wie die Rentengutsbildung, die Vermehrung von Klein- und Mittelbesiß durchführen will, so muß eine Behörde das Ganze definitiv in der Hand haben. (Sehr rihtig)) Sewie Sie zwei Behörden neben-

einanderstellen, die vielleiht garz verschiedene Auffassungen haben, verschiedene Interessen vertreten, so wird ein so großes, {chwieriges und so wohlthätiges Unternehmen ins Stocken gerathen oder wenigstens sehr erschwert und verzögert werden-

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

.W 19S,

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Ih bin der Meinung, daß die heutige Organisation der General-Kommissionen es vielleiht wünschenswerth macht, nah dieser Richtung sie etwas zu modifizieren, damit sie noch mehr geeignet find für die Durchführung dieser neuen, ursprünglih den General- Kommissionen garniht zugedachten Aufgabe, und das wird man mal in Betracht ziehen können. Wir haben eigentli schon heute mit dem Antrag des Herrn von Wangenheim einen Schritt nah dieser Nichtung gethan; das ist aber, wie gesagt, eine Sache der Erwägung. Das fällt nicht direkt in mein Ressort. Das wird der landwirthschaftliche Minister in Erwägung ziehen können, und deswegen werden wir uns au nit unbedingt gegen diese Resolution erklären. Man kann sehr wohl prüfen, ob in der Praxis der Rentengutsbildung Shwierig- keiten und Unzuträglichkeiten eingetreten sind, und wie man ihnen ab- helfen kann.

Aber ih möchte das hohe Haus dringend bitten, nur niht zwei selbständig entscheidende Behörden nebeneinander zu stellen, wenn man wirkli) etwas erreihen will auf diesem an ih schon schwierigen Gebiet, dann muß eine Behörde allein die Führung haben. Ich würde daher bitten, den Antrag Kaniß abzulehnen. Obenein ist der- selbe unverständlih; denn er bezieht ch nur auf die privatrechtlihe Seite, Man muß jedenfalls weiter gehen. Jch kann nicht bestreiten, daß die General-Kommissionen auf diesem Gebiet hier und da fehl- gegriffen haben mögen ; aber im Großen und Ganzen ist doch dies ganz neue Werk der Vermehrung von Kleinbesig, Vertheilung von unhaltbaren Gütern mit großem Erfolg durhgeführt. Die General- Kommissionen haben offenbar außerordentliÞß gute und weitgehende Erfahrungen auf diesem Gebiet nah und nah gemacht ; sie haben gelernt und deswegen glaube ih, daß es niht so dringlich ift, in dieser Beziehung Aenderungen zu treffen, wie Herr Graf von Kanitz anzunehmen geneigt is. Jh bitte also, in diesem Sinne zu votieren.

Abg. Ehlers (fr. Vgg.) spriht sich gegen den Antrag aus. Man kônne sih ja eine bessere Instanz denken als die General- Kommission, aber der Antrag Kaniß mache das jeßt umständliche Verfahren noch umständliher dur die lokalen Verwaltungsbehörden. Er (Redner) müsse au bestreiten, daß die General-Kommission die Einwendungen der Sachverständigen niht beachtet habe. Zwischen Herrn Hobréht und dem Grafen Kaniß habe doch etne wesentliche Differenz bestanden ; denn der erstere habe die Rentengutsbildung be- fördern wollen.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch erkennt an, daß die ursprünglichen Bedenken gegen die General-Kommission sehr an Gewicht verloren haben. Troßdem sprächen öffentlih-rechtlihe Gründe dafür, in Vertretung dieser öffentlih-rechtlihen Gesichtspunkte die Organe der Selbstverwaltung mehr heranzuziehen, Der Thätigkeit der Ansiedelungskommission hinsichtlch der inneren Kolonisa- tion würde dadurch kein Hinderniß bereitet werden. Die freisinnige Partei habe den Boden des konstitutionellen Lebens immer mebr ver- \ssen. Die Konservativen feien jeßt dessen Träger. Sie wollten die Eelbstverwaltung, die Freisinnigen dagegen die bureaukratische General- Kommission mit ihrem nichtöffentlihen, geheimen Verfahren obne Rehtskontrole des öffentlihen Lebens. Die General-Kommission handle ja nah bestem Wissen und Gewissen, aber sie- beruhe nicht auf dem Prinzip der Selbstverwaltung.

Geheimer Ober-Regierungsrath Sach89 weist darauf hin, daß au in anderen, hier niht angezogenen Fällen die Verwaltungsbehör- den ausgeshaltet würden und die General-Kommissionen allein zu- ständig seien, z. B. in Bezug auf Wegesahen. ‘Man sollte in diesen landeskulturellen Fragen alles in eine Hand legen. Es seien ihnen immer weitere Aufgaben zugewiesen worden und die General-Kom- mission habe sich durchaus bewährt.

gei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Meine Herren! Jch bin zweifelhaft, ob ih die Darlegungen des Herrn von Zedliy vollständig richtig verstanden habe. Ich glaube ihn dahin verstanden zu haben, daß er darlegte und näher begründete, daß diejenigen, die im jeßigen Verfahren der NRentengutsausgebung ge- ¿wungen seien, ihr Reht in erster Instanz bei der General- Kommission, in leßter Instanz beim Ober - Landeskulturgericht zu nehmen, mehr oder weniger rechtlos gegenüber den- jenigen seien, die \ich in der glückli{hen Lage befinden, dur Kreisaus\hüsse im Verwaltungsstreitverfahren ihre Angelegen- heiten zum Austrage zu bringen. Gegen eine ole Aeußerung, wie sie Herr von Zedlitz gemacht hat, und die ih so verstanden habe, wie ih sie eben präzisiert habe, muß ih auf das allerentshiedenste Protest einlegen. Jch behaupte, daß diejenigen, die in diesen Fragen vor der General-Kommission und dem Ober-Landeskulturgeriht wie ih glaube, aus praktishen Gründen ihr Ret zu suchen haben, ebenso vollständig rechtoge{ügt sind wie diejenigen, die im Verwaltungsstreitverfahren bis an das Ober - Verwaltungs- geriht gehen. Jch bin diese Erklärung abzugeben genöthigt, weil ih als Ressort-Minister die mir nachstehenden Behörden, das Ober-Landeskulturgeriht und die General-Kommissionen, nah allen Richtungen in dieser Beziehung in Schuß zu nehmen mi für ver- pflichtet erachte.

Meine Herren, es is aber auch verkehrt, die Frage auf dieses Gebiet zu führen. Es handelt sich nah meiner Auffassung um eine {anz andere Frage, nämlich: in der Hand welher Behörde die Ausführung des Rentengutsgeseyes , welches das hohe Haus im allgemeinen mög- list präzise, rasch und gut durhgeführt zu sehen wünscht, am Besten ufgehoben is. Jch kann nicht den Beweis erbringen, daß, wenn man andere Ressortverhältnisse einführen wollte, wenn man beispiels- weise die Regiminalbehörden mit dieser Arbeit betrauen würde, fie #8 ebenso gut machten wie die General-Kommission. Aber daß in der Hand der General-Kommission nah den hinter uns liegenden Erfahrungen die Ausführung des Rentengutsgeseßes, obglei sie sehr

wierig war, und nachdem das erste Lehrgeld bezahlt ist, gut auf- wehoben gewesen is, das behaupte ich mit aller Entschiedenheit, wel dafür werden dem hohen Hause jährlich die Nah- aug ngen darüber vorgelegt. Während anfänglich in den Kreis- ; » hüfen, besonders aber in den Landwirlhschaftskammern noch hin d wieder Bedenken gegen die Ausführung dur die General-Kommis-

| Zweite Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 23. August

schaftskammer für Pommern und, wenn ih nit irre, au die für Ofipreußen dem Landwirthschafts-Minister gegenüber direkt die Erklärung abgegeben, daß sie im vollsten Maße anerkennen, daß die Ausführung des Rentengutsgeseßzes in der Hand derGeneral-Kommissionen {ih außerordentli günstig gestaltet und bewährt habe. Ich habe immer den Standpunkt vertreten: der Wechsel in solchen Verhältnissen hat stets bedenkliche Folgen. Die Erfahrungen bei der Rentengutsbildung ein gewisses Lehrgeld haben wir bei den General-Kommissionen hinter uns. Würde die Sache jeßt in die Hände der Negiminal- behörden gelegt, so müßte das Lehrgeld auch dort wieder bezahlt werden, und ob das Verfahren dort besser aufgehoben wäre als bei den General-Kommissionen, ist mir doch recht zweifelhaft.

Am meisten befremdet hat mi aber, daß Herr von Zêédlitz, ob- glei ich diese Gesichtspunkte hon bei den früheren Verhandlungen klar gestellt habe, schon wieder auf die Ansiedelungskommission exemplifiziert hat. Dort liegen die Verhältnisse ganz anders. Wir haben das bei der vormaligen Diskussion hon eingehend dargelegt : Die Ansiedelungskommission ift Nentengutsausgeberin, also konnten jene behördlihen Befugnisse nit in ihre Hand gelegt werden, wäh- rend der General-Kommission der Rentengutsausgeber gegenübersteht, der vor thr seine Nehte wahrzunehmen bat. Das find durchaus heterogene Verhältnisse. Auch ist die Besiedelung dur die Ansiede- lungskommission, die vorwiegend große Kolonien anlegt und wesentli politishe Gesichtspunkte zu verfolgen hat, eine andere Aufgabe als die Ausführung der Rentengutêgeseßgebung.

Dann kommt noch folgender Gesichtspunkt in Betracht: die General-Kommwission is durch Gese zur Entscheidung über dié Frage berufen, ob die Rentenbankrenten gesichert sind. Diese Entscheidung verbleibt ihr also. Wollen Sie nun jenen anderen Theil der Auf- gabe der General-Kommission, den man ihr wesentli mit Nücksicht darauf zugewiesen hat, weil man glaubte, daß man einen Behörden- Dualismus in dieser Thätigkeit niht einführen sollte, jeßt beseitigen, fo werden wir nah meiner festen Ueberzeugung die allerungünftigsten Erfahrungen machen. Jh habe das neulich {hon mit den Worten bezeichnet: ih fürchte dann, daß sih die eine Behörde vor, die andere hinter den Wagen fpannt. Uebrigens kann man darüber garnicht zweifelhaft sein, taß eine ganze Masse von Leuten im preußischen Staate im wesentlihen sind das die Großgrundbesizer über den rashen Erfolg der Rentengutébildung garnicht so erfreut sind wie diejenigen, die mit voller Ueberzeugung von vorn- herein von dem Geseye eine günstige Wirkung erwartet haben. Ich bestreite, daß cin \solhes Motiv den Herrn Grafen Kaniß zu feinem Antrage veranlaßt hat ; aber ih konnte mir \{chon denken, daß bei vielen ein Stillstand in der Ausführung des Rentenagutsgesetzes ein fehr erwünshter Erfolg wäre, weil sie prinzipielle Gegner des Gesetzes sind. Einstweilen aber steht die Staatsregierung mit der Mehrheit der Landesvertretung auf dem Standpunkt, daß sie das Gefeß möglichs erfolgreich zur Ausführung bringen will, und die Staatsregierung wenigstens ih als Mitglied der Staatsregterung habe die Ueberzeugung, daß eine Aenderung in den Ressortverhält- nissen nah der Richtung eine große Shädigung des NRentengutsgesetzes und dessen Ausführung herbeiführen würde.

Ich bitte alo erneut, den Antrag abzulehnen. Zu der Resolution, die hier vorgelegt ist, hat ja zwar der Herr Vize-Präsident des Staats- Ministeriums {on Stellung genommen, aber da die beiden Sachen getrennt behandelt werden, so werde ih meine Aeußerungen zu der Ziffer 2 erst machen, wenn sie zur Verhandlung steht.

Der Antrag des Grafen Kaniß wird angenommen ; die Berathung der Resolution wird ausgeseßt.

Präsident von Kröcher {lägt vor, auf die Tagesordnung für morgen die dritte Lesung des Geseßentwurfs über die Gerichtsorgant- fation, des Gesegentwurfs über den Zwischenkredit bei Nentenguts- bildungen und des Antrags Kaniß wegen Ergänzung des Mentenguts- geseßes in Verbindung mit der vertagten Resolution zu seten.

Abg. Richter bittet, die Resolution nicht auf die Tagesordnung zu seßen, weil sie die Frage der Parzellierungsfreiheit betreffe, und deractige mißlihe und {chwierige Fragen in der gegenwärtigen politishen Situation niht verhandelt werden könnten.

Abg. Freiherr von Wangenheim bittet, die Resolution morgen zu berathen, um so mehr, da die Sache dur die Berathung des Antrags Kani heute {hon vereinfaht set.

Abg. Richter bemerkt, daß die Refolution einen Vorstoß gegen die Parzellierungsfreiheit enthalte, wie er niht s{härfer gedaht werden könne. Wenn die Berathung der Resolution nicht“ von der dritten Berathung des Antrages Kaniy getrennt werde, müsse er dagegen gef{chäftsordnungsmäßig Widerspruch erheben, daß dieser Antrag morgen auf die Tagesordnung geseßt werde.

Präsident von Kröcher zieht nah weiteren Geschäfts- ordnungsbemerkungen seinen Vorschlag bezüglih des Antrags Kanig zurück; dagegen beschließt das Haus, die Resolution allein morgen zu berathen. j

Schluß gegen 41/5 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 11 Uhr.

Handel und Gewerbe.

Konkurse im Auslande.

Galizien,

Konkurs i} eröffnet über das Vermögen des Kaufmanns Leon Liebermann in Stryj mittels Bescheides des K. K. Kreis- erihts in Stryj vom 14. August 1899 Nr. cz. 8. 2/99. Provisorischer onkursmasseverwalter: Advokat Dr. Julius Falk in Stryj. Wahl- tagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 15, September 1899, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind innerhalb 60 Tage bei dem genannten Gericht oder bei dem K. K. Bezirksgeriht in Bolehów anzumelden ; in der Anmeldung ist ein in Bolehów oder Stryj wohnhaftec Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 27. Oktober 1899, Vormittags 10 Uhr.

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgeriht [1 Berlin stand das Grundstück Große Frankfuürterstraße 84, dem Bureau-Vorfteher Paul Seligmann gehörig, zur Versteigerung. Für das Meistgebot von 219 500 „& wurde der Privatier A. Guttmann in Charlottenburg,

fn erhoben wurden, hat im Gegensay jeßt sowohl die Landwirth-

1899.

Beim Königlichen Amtsgeri§t zu Zossen. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung der im Grundb von Saalow Band 1 Blatt Nr. 49 und Band 3 Blatt Nr. 129 auf den Namen des Büdners und Arbeiters Hermann Ruden und dessen Ebefrau Bertha, geb. Blisse, eingetragenen, in Saalow belegenen Grundstücke ist aufgehoben, da die die Zwan syersteigerung betreibenden Gläubiger ihren Antrag zurückgenommen haben. Die Termine am 4. und 5, Oktober cr. fallen fort.

Tägliche Wagenstellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Obeschle sien.

An der Nuhr n am 22. d. M. gestellt 15 066, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 21. d, M. aeftellt 5840, nit recht- zeitig gestellt keine Wagen; am 22. d. M. sind geftellt 5821, nit recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin 22. August. Marktpreise nah Ermittelungen des Königlichen Me ius, (Höchste ünd niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 15,80 4; 14,80 4 * oggen 14,80 A; 13,80 G *Futtergerste 13,30 4; 12,80 A Hafer, g Sorte 15,60 #4; 15,00 A Mittel-Sorte 14,90 A; 14,40 M; geringe Sorte 14,30 46; 13,80 «« Richtstroh 4,50 4: 4,16 M; Heu 6,60 4; 4,20 A **Erbsen, gelbe, zum K 40,00 4; 25,00 A *Speisebohnen, weiye 50,00 Mh; 25,00 A **Linsen 70,00 M; 30,00 A Kartoffeln 8,00 M; 4,00 A Rindfleish von der Keule 1 kg 1,60 4; 1,20 4 dito Bauchfleish 1 kg 120 A; 1,00 X Aweinefleil@ 1 kg 1,60 A; 1,00 M RKalbfleisch 1 kg 1,60 4; 1,00 A Hammelfleish 1 kg 1,60 ; 1,00 « Butter 1 kg 2,60 46; 2,00 A Eier 60 Stüd 4,00 A; 2,20 A Pen 1 kg 2,40 „é; 2,00 e Aale 1 kg ¿ #4; 1,20 A Zander 1 kg 2,60 M4; 1,20 M Hechte 1 k

1,20 “A Barsche 1 kg 1,80 A; 0,80 Sqseie ke 2,90 M; 1,20 6 Bleie 1 kg 1,40 #4; 0,80 6 Krebse 0 Stück 12,00 A; 2,00 M

* Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- wirthschaftskammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei-Präsidium für den Doppelzentner.

** Kleinhandelspreise.

Spiritusmarkt in Berlin am 22. August. Spiritus loko ohne Faß mit 70 4 Abgabe wurde, der „Berl, Bôörs.-Ztg.“ zufolge, von den Kursmaklern zu 43,8 4 gehandelt.

In der heute abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung der Rathenower optishen Industrie-An stalt (vorm. Enil Busch), in welcher 5 Aktionäre A4 327 000,— Aktien - Kapital ver- traten, wurden fämmtlihe Vorlagen der Tagesordnung einstimmig genehmigt. Die auf 63 0 = M 39,— pro Aftie festgeseßte Dividende gelangt gegen Auehändigung des Dividendenscheins Nr. 2 sofort bei der Gesellschaftskasse in Rathenow und bei dem Bankhause E. I. Meyer, Berlin, Voßstraße 16, zur Auszahlung.

Auf den Königlich bayerischen Staats-Eisenbabhnen wurden im Monat Juli 1899 befördert 3 269 545 Personen und 1499 662 t Güter gegen 3025 148 bezw. 1437 683 in demselben Monat des Vorjahres. Die Einnahmen im Juli d. J. stellten fi zusammen auf 14608 109 #4, d. i. um 756 020 A höher wie 1898.

Gutenbergstraße 3, Ersteher.

Die Gesammtsumme derselben betrug bis Ende Juni d, F 81128 205 4; d. i. um 3 515 032 G mehr wie in demselben Zeitraum des Vorjahres.

Königsberg i. Pr., 22. August. (W. T. B.) Getreidemarkt, Weizen ruhig, Roggen unverändert, do. loko Þr. 2000 Pfd. Zollgew. 133—137,90. Gerste kleine inländishe ruhig. Hafer flau, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewiht 120—126. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. F! 119,00. Spiritus pr. 100 1 100% loko 43,80 bez., pr. August 43,40 Gd.

Danzig, 22. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert. Umsay 100 t, do. inländisher bochbunt u. weiß 151, do. inländisher hellbunt 150,00, do. Transit hochbunt u. weiß 118,00, do. hellbunt 115,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. August —, do. Transit pr. August —, Regulierungspreis zu freiem Verkehr —. Roggen loko unverändert, inländischer 137,00, do. russischer und polnischer zum Transit 100,00, do. Termin pr. August —,—, do. Termin Transit pr. August —, do. Regulierungspreis zum freien Ver- kehr —. Gerste, große (660—700 g) 126,00. Gerste, kleine (625—660 g) 113,00. Hafer, inländischer 127,00. Erbsen, inländ. 125,00. Spiritus loko kontingentiert 63,00, nit kontingentiert 43,00.

Stettin, 22. August. (W. T. B.) Spiritus loko 42,00 nom.

Breslau, 22. August. (W. T. B.) Sé&luß-Kurse. Schles. 34 9/0 L.-Pfdbr. Litt. A, 96,05, Breslauer Diskontobank 120,00, Breslauer Wechslerbank 110,00, Schlefisher Bankverein 147,00, Breslauer Spritfabrik —,—, Donnersmark 223,50, Kattowi 223,30, Oberschles. Eis. 131,40, Caro Hegenscheidt Akt. 182, Oberschles. Koks 172,50, Oberschles. P.-Z. 200,50, Opp. Zement 200,50, Giesel Zem. 201,75, L-Ind. Kramsta 160,50, Schles. Zement 299,00, Sl. Zinkh.-A. —,—, Laurahütte 262,25, Bresl. Delfabr. 82,10, Koks-Obligat. 100,75, Niederschles. elektr. und Kleinbahn- gesellschaft 82,90, Cellulose Feldmühle Kosel 179,75, Schlesische Ülektrhzitäts- und Gasgefellshaft —,—, Oberschlesishe Bankaktien

Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 °% exkl. 50 « d a d p pr. August 63,40 Br., do. 70 4 Verbrauchsabgaben pr. August 43,40 Br.

Magdeburg, 22. August. (W. T. A Seer ss Korn- uder exkl. 88 9/6 Rendement —,—, achprodukte exkl. 75 %

endement —,—, Geschäftslos. Brotraffinade 1. 25,00. Brot- raffinade I1. 24,75. Gem. Raffinade mit Faß 25,12: —%5,25. Gem. Melis I. mit Faß 24,25. Ruhig, stetig. Rohzucker 1. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. August 10,35 bez,, 10,327 Gd., pr. Septbr. 10,274 bez, 10,25 Br., pr. Oktober 9,65 Gd., 9,724 Bk. Oktober-Dezember 9,99 Gd., 9,60 Br., pr. Januar-März 9,65 Gd.,

E ¿Foath n V. T: B) S& i rankfurt a. M., 22. August. . T. B.) Schluß-Kurse Lond. Wedel 20,455, Pariser do. 80,0988. Wiener do. 169,65, 30/0 Reichs-A. 88,70, 3 9/6 Hefsen v. 96 85,80, Italiener 92,60, 3 9/6 port, Anleihe 23,00, 5% amort. Rum. 99,30, 40/6 russishe Konf. 100,50, 4909/0 Ruf}. 1894 99,50, 40%/% Spanier 58,80, Konv. Türk. 22,80, Unif. Egypter 106,70, 6% konf. Mexikaner 100,30, 5 9%) Mexikaner 100,30, Reichsbank 155,00, Darmstädter 149 Diskonto-Komm, 194,30, Dresdner Bank 163,60, Mitteld. 116,00, Nationalbank f. D. 144,90, Dee Bank 150,80, Oeft. Kreditakt. 241,50, Adler Fahrrad —,—, Alg. Elektrizit. 00 Scudckert 237,70, Höchster Farbwerke 403,50, Bochumer 264,00, Westeregeln 213,00, Laurahütte 261,70, Gotthardbahn 1 ;

ittelmeerbahn 103,30. Privatdiskont —.

N attetas, (Schluß.) Oesterr. Kredit-Aktien 241,20,

Frags en 149,20, Lomb. 33,40, Ungar. Goldrente —,—, Go! 43,20, Deutsche Bank 206,60, Disk.-Komm. 194,40, er Bank 163,90, Berl, Handelsges. 168,60, Bochumer Gußst. 264,20, Dort- munder Union —,—, Gelsenkirhen —,—, Harpener 196,70, Hibernia