1899 / 200 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Aug 1899 18:00:01 GMT) scan diff

_ dorligen wirth\chaftli@n Verhältnisse nah der Bekundung des Negierungs-Präsidenten von großer Bedeutung sind. Die Justiz- verwaltung bat fich nur mit großer Ueberwindung dazu entschlofsen, die Aufrechterhaltung dieser Besonderheit als gerechtfertigt anzuerkennen

- und demgemäß eine Ausnahmebestimmung in das Gese aufzunehmen, Für Osnabrück liegt nach dem Urtheil aller Sahkundigen die Sache keineón'egs gleih. Die äußere Gleichheit ist freilih vorhanden insoweit, als au dort die Einrichtung auf geseßlicher Grundlage beruht. Aber nach den Berichten nicht nur des Landgerichts-Präfidenten, sondern au des Regierungs-Präsidenten if diese Institution dort im Ab- sterben begriffen, abgesehen von einzelnen Bezirken, die unmittelbar an Ostfriesland angrenzen. Deshalb hat au die Königliche Staats- regierung keinen besonderen Werth darauf gelegt, als in der Kom- mission des Abgeordnetenhauses Osnabrüdck wieder gestrichen wurde. Ebenso wenig hat sie sich zu einer besonderen Bes kämpfung veranlaßt gefunden, als von Vertretern der Osnabrücker Suteressen im Abgeordnetenhaus die Wiedereinseßung des Fürften- thums3 Osnabrüdck beantragt und beshlossen wurde. Sie is überzeugt, d2ß das Institut dort im Absterben begriffen ist und die Nothwendig- keit nit vocliegt, diesen Tod durh geseßlihe Vorschriften zu be- \ckchleunigen.

In den andern Theilen der Provinz liegt aber die Sache anders. Es ift nicht ganz genau, wenn Herr Struckmann gesagt hat, die Agitation durch Petitionen sei erst lebendig geworden seit dem ablebnenden Beschluß des Abgeordnetenhauses, bezw. der Kom- mission des Herrenhauses. Diese ‘Agitation ist viel älteren Datums. Jch bin hon den ganzen Winter mit solchen Petitionen überschwemmt worden ; es sind auch Deputationen hier gewesen aus verschiedenen hannoversen Landestheilen. Gs ift auch versucht worden, die Agi- tation in die benahbarten Provinzen zu übertragen und badurh die Position der Hannoveraner zu stärken: einen großen Erfolg hat man damit nicht erreiht. Wohl haben \ih in der Provinz Sachsen einige Auktionatoren gefunden, die gleihfalls den Wunsch aussprechen, ebenfo behandelt zu werden, ebenso in der Rheinprovinz und der Provinz Hessen-Nassau. Die Ober-Präsidenten der beiden leßten Provinzen baben fih aber von vornherein dahin ausgesproden, daß absolut kein Bedürfniß zu einer solchen Ginrichtung vorliege. Das Gleiche ift geschehen seitens der Justizbehörden in der Provinz Sacjsen.

Wenn nun der vorliegende Antrag auf die Provinz Hannover beschränkt wäre, so würde er einen stark partikularistischen Anstrich haben; und wohl um diefen Schein zu vermeiden, if nunmehr bean- tragt worden, die Einrihtung auszudehnen auf die ganze Monarchie und dadur auch denjenigen Provinzen eine vermeintliße Wohlthat zu erweisen, die eine solhe Wohlthat garniht in Anspruch ge- nommen haben und in Anspru nehmen wollen. Ih habe aus einigen Petitionen, die mir in der leßten Zeit zugegangen toaren, Neranlafsung genommen, nochmals einen gutahtlihen Bericht des Oberland szerichts-Präsidenten von Gelle einzufordern. Dieser Bericht ift mir vor zwei Tagen zugegangen, ist begleitet von eingehenden Be- rihten der drei Landgerihts-Präsidenten von Verden, Stade und Osnabrück, sowie von Berichten verschiedener Amtsgerichte. Diese sämmtlichen Berichte sprechen sich mit der größten Bestimmtheit dagegen aus, Ausnahmebestimmungen über den in Act. 125 feftgeseßten Geltungsbereih hinaus zu fstatuieren. «In einem Bericht wird hervor- gehoben, in der Provinz Hannover sei eine starke Neigung vorhanden, das Vorhandensein von allerlei Eigenthümlichkeiten und Besonderheiten zu behaupten, die ges{chont und erhalten werden müßten; wenn man aber der Saße auf den Grund gehe, erkenne man bald, daß das nicht ganz ritig sei, die Verhältnisse in Wirklichkeit viel- mehr nicht wesentli anders läzen wie in anderen benatbarten Provinzen; es liege dabei vielfa Selbsttäushung und vielleicht ein Mangel an Kenntniß der Verhältnisse der anderen Provinzen zu Grunde. Ih kann auf Grund meiner Erfahrung dieser Be- hauptung nit widersprehen. Es ift in allen Berichten einstimmig bervorçehoben, daß die besonderen Verhältnisse, wie sie in Ostfriesland und Harlingerland bestehen, in den anderen Landestheilen niht vorliegen. Allerdings find nawentlih im Regierungsbezirk Stade Auktionatoren in großer Zahl vorhanden, noch zahlreicher, als Herr Ober-Bürgermeifter Struckmann vorhin erwähnt hat; cs giebt ¿. B. in einem kleinen Amtsgerichtsbezirk, der mit einem einzigen Nichter besetzt if, 18 solher Auktionatoren. Es ist daher nicht auf- fallend, daß die Agitation in diesen Bezirken eine lebhaftere geworden ist, nachdem man die Petitionsbogen überall herumgeschickt hat. Wern in der letzten Zeit noch ganze Körbe von Petitionen an dieses hohe Haus gelangt find, so findet dies vielleiht seine Erklä- rung darin, daß in allerlezter Stunde die Leitung der Bewegung in eine in diesen Dingen besonders geschickte Hand übergegangen ift, die es noch besser versteht wie die bisherigen Führer, eine solche Be- wegung in die weitesten Kreise zu leiten.

Es ift hier, wie auch im Abgeordnetenhause insbesondere auf das Bedürfniß des Regierungsbezirks Stade und des nördlichen Theils der Provinz Hanncover, speziell des Landes Wursten, hingewiesen worden. Der Landgerichts-Präsident in Stade hat zwei Amtsrichter zu gutachtlicen Aeußerungen aufgefordert. Diese find verschiedener Meinung gewesen. Der eine hat gesagt, cs wäre gut, das Institut beizubehalten; der andere, ein althannoversher Richter, der seinen Bezirk seit 20 Jahren verwaltet, hat sih entschieden dagegen ausgesprcchen. Bei dieser Meinungsverschiedenheit hat nun der Landgerichté-Präsident von Stade oder vielmehr nit dieser persönlih, sondern sein Vertreter, ein hochangesehener und erfahrener althannoversher Richter, der sih auch seit dem Jahre 1879 in feiner gegenwärtigen Stellung befindet, Ver- aulafsung genommen, sich durch einen ihm seit Jahren be- kannten hochgeachteten und als besonders zuverlässig angesehenen Auktionator über die thatsählihen Verhältnisse genauer unter- richten zu lassen. Nah dessen Auskünften i|st ex zu der Ueberzeugung gelangt, daß absolut kein Bedürfniß vorliege zur Ausdehnung des Art, 125 auf den doctigen Bezirk. Diese Auktionatoren gehören den verschiedensten Berufskreisen an. ‘Sie haben fast aus- nahmslos Nebenbeschäftigungen. Sie sind meist zuglei Mandatare, d. h. Parteivertreter vor den Amtsgerichten, geben rechtlichen Nath, guten und {chlechten, veranstalten Mobiliarverkäufe, mahen Mafkler- ges&äftez einige betreiben auh Schankwirthshaft; es befinden ih unter ihnen pensionierte Lehrer, aktive und inaktive Gemeinde - Vorsteher, Gendarmen a. D., Gemeindchiener find auch dabei, u. w. Nun, meine Herren, frage ih, ob es gereck§t- fertigt ist, anzunehmen, daß aus diesen Kreisen Urkunds- personen genommen werden können, die diejenige Garantie in Bezug auf Kenntnisse, Zuverlässigkeit, Bildung, NRechtschaffenheit

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in jeder Beztehung gewähren, wie sie das Bürgerliche Geseh- bu grundfäßlih für den Grundstücksverkekr vorausfegt. Warum gerade die Auktionatoren ? Warum nicht auch die vereideten Taxatoren ? Von diesen liegen gleide Anträge vor und heute steht eine solche Petition im Abgeordnetenhause zur Verhandlung. Warum nicht die Feldmesser, die vielleicht ‘den Verhältnissen noch näher stehen und gewiß nicht weniger sachkundig sind? Die Verbinduyrg der ver- \ciedenartigsten Geschäfte in der Person der Auktionatoren, welche yon der Verwaltung ohne jede Prüfung vereidet werden und nachher keiner Aussicht mebr unterliegen, ist auch nicht geeignet, se für eine besondere Privilezierung zu empfehlen. . Wenn die Grundstücksauktionatoren, die zugleich als Mandatare, als Parteiyers treter vor Gericht auftreten und alle möglihen anderen Geschäfte Ecs treiben, jetzt dieses Privilegium erhielten und fortan als Königlich preußische Beamte hingestellt werden, so würde dies in bedenklicher Weise die Gefahr der Mobilisierung des Grundbesizes fördern, im Gegensaß zu dem Grundsay, an dem wir alle festhalten müssen, daß der Grundbesiß möglichs| in einer Hand und in einer Familie zu erhalicn und daß nicht zu leichisinnigen Ver- fäufen Veranlassung zu geben set. (Lebbafies Bravo !) Daß die Interessen der Bevölkerung, die Herr Ober - Bürgermeister Struckmann gleichfalls vorgeführt hat, da, wo sih das Institut der Auktionatoren eingebürgert hat, in Zukunft geschädigt werden, wird in den vorliegenden Berichten gleichfalls bestriiten.

Was die Kosten anlangt, so ist festgestellt, daß die Herren für die Vermittelung eines sol@en Verkaufs 2 %/0, 14 %/ oder 1 °%/o des Ers- [ôfes berechnen ; daneben vielfa noch die baaren Auslagen für Inserate und Fuhrkosten. Ein Theil der Auktionatoren verzichtet, wenn der Verkauf nicht zu stande kommt, auf jede Gebüßr. Ihr Charakter ift insoweit äbnli dem der Makler, die au keine Gebühren nehmen, wenn das Geschäft nicht zu stande kommt, aber sih bemühen, möglichst viele Geschäfte zu stande zu bringen. Das würde auch hier in Zukunft der Fall sein.

Wenn die Bestimmungen tes Bürgerlichen Geseybuches zu denjenigen Unzuträglichkeiten führen, die befürchtet werden, wird es die Aufgabe der Staatsregierung sein, im Wege der MNeichsgeschgebung die bessernde Hand anzulegen und auf Abänderungen hinzuwirken. Ner ih glaube nit, daß, ehe solche Erfahrungen gesammelt sind, che wir wissen, ob die Bevölkerung nicht auch bei uns mit den strengeren Be- stimmungen des neuen Rechts sich befreundet, wie das in Süddeutsch- land der Fall is, wir Veranlassung haben, den Boden zu betreten, den Herr Struckmann mit seinem Antrage betritt.

Herr Struckmann will seinem Antrage freilih die gefährliche Spiße nebmen, indem er sagt, es solle ja in das Ermessen des Justiz - Ministers und des Handels - Ministers geftellt wecden, ob und unter welchen Bedingungen Anträgen auf Verleihung derartiger Befugnisse ftattzugeben sei oder nicht. H bin dankbar für jedes Zeichen des Bertrauen®. Aber das gcht mir zu weit, und ih möchte dringend bitten, mir auf diesem Gebiete etwas weniger Vertrauen zu senken. SIch fürchte, daß die Justizverwaltung mit Tausenden von folhen Anträgea bes belligt würde, die au keineswegs dadurch abgehalten werden könnten, daß sie maßgebende Grundsäße für die Bewilligung der Anträge aufs stelli. Für meine Perfon glaube i {hon heute erklären zu können, daß ih das von Herrn Ober-Bürgermeister Struckmann in mi gesetzte Vertrauen wahrscheinli bitter entiäushen und grundsäglih geneigt sein würde, alle Anträge abzulehnen. Wenn meine Nachfolger das auch thäten, dann würden Sie es erleben, daß Sie in jeder Tagung des Landtages mit Hunderten und Tausenden von Petitionen bestürmt würden. Und ih bitte zu erwägen, ob cine solhe Ver- mehrung des Petitionssturmes, mit dem Sie schon jeßt zu rechien haben werden, Ihren Wünschen entspricht. Ich. bitte daher dringend auch im Interesse unserer Notare, denen wir es in der That \{chuldig sind, daß wir nicht ihr Ansehen und ihre Stellung dadur kerabdrückden, daß wir Beamte dieser Art ihnen kocrdinieren; ih bitte im Interesse des Reichs- gedankens möchte ich sagen —, der uns hindern sollte, ohne dringende Noth uns mit den reih2geseßli%en Bestimmungen und ihrem Geiste in Widerspru zu schen; ih bitte endlich im Interesse der Bevölkerung, den Autrag Struckmann sowohl in feiner prinzipiellen wie in seiner eventuellen Fassung abzulehnen; ich glaube, Sie werden dadur niemandem s{aden. (Lebhaftes Bravo.)

Ober-Bürgermeister Struckmann glaubt, zur Ehre der hier in Frage kommenden Kategorie von Beamten darauf hinweisen zw müssen, daß sie sich als durchaus tüchtig erwiesen hätten und Mißtrauen a priori nicht verdienten.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich bitte Sie, mir nur zwei Worie zu gestatten. Ic bin weit davon entfernt, den Stand der Auktionatoren als solchen angreifen zu wollen. Ich habe gleichfalls die Ueberzeugung, daß sich darunter eine große Zahl von ehrenweithen und zuverläisigen Vêännern befinde. Wenn die Herren aber so weit gehen, ein Vertcauen zu beanspruchen, wie es dieser Antrag voraus\eßt, dann halte ih mich doch für verpflichtet, zu erklären, daß dies zu weit geht, und daß nah meiner Kenntniß der Verhältnisse im Lande die Gesammtheit der Auktionatoren doch keine2wegs diejenigen Garantien bietet, welche die nothwendige Voraussetzung ihrex Erhebung zu Urkundspersonen sein würden. . (Sehr richtig !)

Der Antrag Struckmann wird gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt.

Die Vorlage wird darauf im Ganzen unverändert definitiv angenommen.

Es folgt der Bericht der Kommission über den Entwurf eines Ausführungsgeseßes zur Grundbuchordnung; der schriftlihe, von Professor Lörsch erstaitete Bericht wird von dem Präsidenten des Kammergerichts Drenkmann ver- treten. Die Kommission hat die Abgeordnetenhaus-Beschlüsse unverändert zur Annahme empfohlen.

Die Vorlage wird auf Vorschlag des Grafen von Zieten-Schwerin ohne Debatte en bloc angenommen.

Der Entwurf eines Ausführungsgeseßes zum Neichsgesez über die Awangsberfeigerung und Zwangsverwaltung soll ncch dem Antrag derselben Kommission (Referent ebenfalls Herr Drenkmann für den verhinderten E Lörsch) gleihfalls nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen werden. Nach längeren Dar- legungen des Referenten ju einzelnen Artikeln werden die Artikel 1 bis 21 unverändert angenommen, dosgleihen en bloe auf Antrag des Freiherrn von Manteu {fel der Rest der Vor-

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lage, Artikel 22 bis 48. Unverändert genehmigt das Haus darauf im Ganzen das Geseß.

Auf Grund mündlichen Berichts des Präsidenten des Neichsbank - Direktoriums Dr. Koh wird endlih auch der Geseßentwurf zur Ausführung des Reichsgeseßes, betreffend Abänderungen der B toilpxozè ordnung, unverändert nah den Beschlüssen des anderen Hauses ohne Debaite angenommen. i

Den leßten Gegenstand der Tagesordnung bildet die ein- malige Schlußberathung des in veränderter Fassung von dem Hause der Abgeordneten zurückgelangten R entwurfs, betreffend Shußgmaßregeln im Quell- ebiet der linksseitigen Gul lse der Oder in der Provinz Schlesien. Die Vorlage hat shon zweimal dem Herrenhause und zweimal dem Abgeordnetenhause vorgelegen; das Abasbrbreienhaus hat der bestimmten Erklärung der

etrahten sei, die Vorschläge der Regierung, wonach die Kosten unter Staat, Provinz und Gemeinden gedrittheilt werden sollen, wiederhergestellt, während das Herrenhaus die Provinz aus\chalten und dem Staat zwei Drittel der Kosten auferlegt wissen wollte. Der Referent Herr von Klißing beantragt nunmehr, da nichts Anderes übrig bleibe, die Zustimmung zu den Beschlüssen des anderen Hauses.

tei Minister für Landwirthschaft 2e. Freiherr von Hammer- ein:

Meine Herren! Ich habe die kurze, aber sehr bringende Bitte an Sie zu richten, den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses im § 7 des vorliegenden Gesehes bezw. dem Antrage Jhres Herrn Bericht- erstatters zuzustimmen. Die Staatsregierung legt etnerseits den aller- größten Werth darauf, daß dieses gegen die Gefahren der Hos gebirgsgewässer in Schlesien gerihtete Geseh zu stande kommt, ift aber andererseits aus prinzipiellen Gründen niht in der Lage, das Gesetz in der Faffung anzunehmen, wie es aus den Berathungen dieses hohen Hauses hervorgegangen is. Würden Sie also auf Ihrem Beschlusse beharren, so würde ein sehr zweckmäßiges, nothwendiges Gesetz zu meinem persönlichen und dem Bedauern der Staatsregierung niht verabschiedet werden können. Ih richte deshalb nochmals die dringende Bitte an das hohe Haus, dem Antrage Ihres Herrn Bericht- erstatters zuzustimmen.

Freiherr von Manteuffel: Wir sind wegen der dringenden Bitten, die uns aus Schlesien vorliegen, bereit, von unserem bis herigen Standpunkte abzulassen und der Vorlage zuzustimmen, vers wabren uns aber gegen jedes Präjudiz aus diesem Verzicht. Wir halten, was die Regierung verlangt, für eine Ungerechtigkeit gegen die Provinz und fügen uns nur den Wünschen der Schlesier und der Bitte des Herrn Ministers.

Ober-Bürgermeister Bender - Breslau: Die Provinz Sl sien hat die 6 Millionen, welche sie für Meliorationszwecke in Auésicht stellte, noch garniht bewilligt. Der Provinzial-Landtag will die Be- willigung abhängig machen von der Art, wie die Unterhaltunçspfliht dieser Flüsse geregelt werden soll. Ih fürchte, daß, wenn wir nun bier eine neue Belastung der Provinz bescbließen, wenn auch unter Proteft, dies der Annahme jener großen Vorlage, welhe ih fehr wünsche, außerordentli binderlich sein wird. Man sollte doch einmal fest bleiben, dann würde sih zeigen, ob die Regiezung mit ihrem Standpunkt au einem derartigen Nothstand gegenüber Grnst mat, Die Provinz hat sich gegen jeden Beitrag _ zu diesen Leistungen eiw müthig ablehnend verhalten. Wie kommt Ober- und Mittel)chlesie dazu, diese Lasten mit zu tragen? Die oberschlesischen Kreise sid ohnehin {on übermäßig belastet, z. B. der Kreis Lubliniy. Als Vw treter der Provinzialhauptstadt und als Mitglied des Provinziallandtagi bin ich ganz besonders Rekriminationen ausgeseßt; umsomehr fühle id mih verpflichtet, für unseren urspränglihen Beschluß zu *fprechen, Wir haben kein Recht, die Sache so, wie es jeßt geschehen foll, zu behandeln. Kommt das Gesez nicht zu stande, so trägt die Regierung aüein die Verantwortung. Prinzipaliter is der Staat hon nach dem Allgemeinen Landreht verpflichtet, für folche all- gemeinen Nothftände einzutreten; darüber besteht gar kein Zweifel, Was aber die Vorlage vorschlägt, ist ebenso unbillig wie unpraktisch.

Fürst von Sagfelvt-CTraWhenbera ist zwar mit dem Vorredner darin einverstanden, daß es äußerst mißlich sei, den Provinzen immer neue Lasten aufzuerlegen, bittet aber do, den Beschlüssen des anderen auses zuzustimmen und die Prinzipienfrage auf sih beruhen zu lossen. Der Provinzial-Aucschuß habe das Gese in der ursprünglichen Fassung au seiner Zeit angenommen; erst der Provinzial-Landtag babe abweichende Beschlüsse gefaßt. Man sollte die Einfügung au dieses kleinen Bausteins der Landesmelioration in Schlesien nicht länger verzögern.

__Der §8 7, welcher die Kostenvertheilung betrifft, wird darauf mit großer Mehrheit nah der ursprünglichen Vorlage an- genommen. Das Geseÿ im Ganzen gelangt in dieser Fassung endgültig zur Annahme.

Schluß um 831/24 Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr. (Vorlage wegen Gewährung von A a für Renten- güter, Bericht der Matrikularkommission, Antrag der Geschäfts- Ion auf Strafverfolgung des „Vorwärts wegen Beleidigung des Herrenhauses.)

Or Ÿ fei, die daß andernfalls das Geseÿ als abgelehnt zu

Haus der Abgeordneten. 97. Sigung vom 24. August 1899, 11 Uhr.

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Im weiteren Verlauf der Berathung über die Petition des landwirthschaftlihen Vereins für Rheinpreußen um Ermäßigung der Eisenbahnpreise für die Be- förderung von landwirthschaftlihen Arbeitern nah dem Rhein und zurüdck beantragt der

Kbg. Graf von Sw erirt-Löwig (konf.): die Petition mit der Beschränkung auf die ausländischen Arbeiter der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu übertveisen. / it

Abg. von Eynern (nl.) möchte si niht für den ganzen Inha der Petition und deren Begründung erklären. Maa könne do d Arbeiter nit, wenn au auf Zeit, an die Landwirthschaft fesseln, un der Patriotièmus könne nit soweit gehen, daß man die rnte auf dem Felde stehen lasse, weil man polnise Arbeiter nit verwenden!

wolle. Abg. Graf von Schwerin? Löwiy befürwortet seinen Antrag,

Derselbe habe nur den Zweck, dem Osten die Arbeiter zu erhalten.

Die Petition wird hierauf gemäß einem Antrage des

Abg. Becker (Zentr.) der Staatsregierung zur Berüfsi tigung

überwiesen. / ith: Cabanis u. Gen. zu Altona u. a. O. bitten um Glei / stellung der aus den Zivilsupernumeraren dero gegangenen Eisenbahnbeamten des Abfertigung dienstes mit den entsprehenden Bureaubeamten. Die Kommission schlägt vor, die Petition der Regierung zur SOs ung zu überweisen. wiesen seben;

Nach kurzer Debatte wird die Petition der Staatsregierung zur N Ens überwiesen.

Mehrere Eisenbahngehilfen wünschen Verbesserung der Einkommensverhältnisse der Gehilfen-im ieren Eis Ten E und A derselben.

Abg. Saen ger (Hospitant der fr. Volksp.) macht auf die große Zahl der nicht etatsmäßig angestellten Gifenbahnbeamten aufmerksam, \chiltect die ungünstige Lage der Gehilfen und beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Geheimer Regierungsrath Niehaus bestreitet das ungünstige Ver- hältniß ¡wischen etatsmäßigen und diätarisGen Stellen im Eisenbahn- dienst und daß die Gehilfen nicht auskömmlich besoldet seten; der Maxinallohnsaß betrage 4,50 Das Lohnverhältniß der Stations- gehilfen werde nur in schr seltenen Fällen, aus disziplinarishen Nück- \ihten, von ver Verwaltung gelöst.

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß diese Gehilfen das Hölstgehalt erst in 15 Jahren erreichten und die Dienste der wirklichen Beamten verrichteten.

Nachdem auch Abg. Dasb ach (Zentr.) den Antrag Saenger empfohlen hat, wird dieser angenommen.

Petitionen von zivilversorgungsberehtigten Just iz- Kanzleigehilfen um Verbesserung threr Ein- kfommens- und Anstellungsverhältnisse werden ent- gegen dem Antrage der Kommission, welche Ee D Tagesordnung empfiehlt, der Staatsregierung zur Berücksichti- gung überwiesen; Petitionen von niht zivilversorgungs-

erehtigten Justiz-Kanzleigehilfen, soweit sie sh auf die Ver-

besserung ihrer Einkommensverhältnisse beziehen, der Staats- regierung zur Berücksichtigung, soweit sie sch auf ihre An- stellungsverhältnisse beziehen, zur Erwägung überwiesen.

Eine Petition der Vorsitzenden des Landesvereins preußi- {her Volksschullehrerinnen Elisabeth Schneider in Berlin um Aenderung der Geseügebung über die Fürsorge für verbrecherische oder sittlih gefährdete Kinder wird der Regierung als Material überwiesen.

Mehrere Einwohner der Städte Elbing und Marienburg

handle, die in anderen Provinzen nickt bestehe und die Katholiken zu weiten, kostspieligen Reisen zwinge. Die Aufhebung dieser Verfügung würde den: konfessionellen. Frieden nicht \tôren.

Geheimer Ober - Regierungsrath von Bremen nimmt die Beamten gegen den Verdacht in Schutz, daß sie irgend welhen Druck ausübten hinsichtlich der religiösen Erziehung der Kinder aus Mischeben.

Abg. Dr. Rintelen (Zentr.) glaubt, daß die Verfügung Er- bitterung erzeuge, weil die Kinder, deren Eltern die Erklärung nicht abgeben, pzotestantisch erzogen werden könnten, Die Verfügung ver- stoñe überhaupt gegen das Allgemeine Landreht. (s genüge eine Erklärung beim Lokalschulinspektor.

Geheimer Odber-Regierungêrath von Bremen erwidert, daß das Allgemeine Landrecht über die Form dieser Erklärung keine Form angebe.

Abg. Dr. Dittrich ffihrt Fälle an, in denen die Eltern meilenweite Wege nußlos gemacht hätten und voi der Behörde hart angefahren worden seien.

_ Abg. Schall (kons): Ungesetzliche Beeinflussungen würden wir mißbilligen; dagegen steht aber der Beschwerdeweg offen. Gewissens- ¡wang darf nicht geübt werden, das will ja gerade die Verfügung verhüten. Die anzeführten Fälle stehen wohl vereinzelt da, die Ver- fügung will den konfessionellen Frieden aufreht erhalten. Den Weg bis zum Landrathsamt dürfen die Eltern nicht scheuen; fie machen ihn oft in viel unwihtigecen Dingen. Jedenfalls ift keine Ver- anlassung, die Verfügung aufzuheben.

Abg. Dr. Rintelen: Dur die Verfügung wird dem evangelischen Bewußtsein Nenung getragen, niht dem konfessionellen

rieden. Wer der Parität einen Dienst erweisen will, “muß für die Berücksitigung eintreten.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Die Parität kann leicht in Frage gestellt werden, wenn ein ktatholischer Vater einem evangelischen Landrath anzeigen will, daß seine Kinder katholis erzogen werden sollen. Die Anzeige beim Rektor oder Kreis-Schulinspektor würde doch genügen. /

Abg. Bandelow (kons): Ich glaube, der Zustimmung der großen Mehrheit des Hauses sicher zu sein, wenn ich gegen die Verdächtigung entschiedenen Widerspruch erhebe, die der Abg. Porsch

gegen die Landräthe echoben hat. i Abg. Dr. Por sch bestreitet, die Landräthe verdächtigt zu haben.

Der Antrag auf Berücksichtigung wird gegen die Stimmen

dementsprehend unter Ablehnung eines Antrages des M Szmula (Zentr.), der die Petition der Regierung zur Berü sichtigung erweisen will. :

Petitionen, betreffend die Ban a es nung für die Berliner Vororte, werden ohne Debatte theils durch Ueberweisung zur Berücksichtigung, theils durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Fade Kunze u. Gen. in Löwenberg i. Schl. u. a. O. bitien um Abänderung des Eisenbahndamms bei Löwenberg zur Verringerung der Hochwassergefahr. /

Die Kommission empfiehlt Ueberweisung zur Erwägung, Abg. Kops\ch (fr. Volksp.) Ueberweisung zur erüdsihtigung.

Geheimer Baurath Nitshmann weist darauf bis daß die

betheiligten Behörden si gegen diesen Wunsch ausgesprochen hätten, und daß, wenn ihm entspro(èn würde, die Unterlieger dagegen Ein-

spruch erheben würden.

Abg. Kop sh bestreitet dies. Die Interefsenten firäubten ih nur dagegen, daß ihre Wiesen durch Gräben durchschnitten würden, niht gegen die Ersezung des Eisenbahndamms durch einen Viadukt oder dagegen, daß der Eisenbahndamm erheblich mehr und breitere Durwhlässe echalte. - ;

Abg. von Kölichen (konf.) befürwortet ebenfalls die Berük- sichtigung der Petition.

Das Haus beschließt nah dem Antrage Kopsch.

Petitionen von Seminarlehrern um Anrechnung von Präparandenlehrer- Dienstzeit auf ihr inna dienstalter werden der Staatsregierung zur Berücksichtigung Überwiesen. :

Hierauf vertagt sih das Haus.

Abg. von Eynern (nl) fragt den Präsidenten, ob die angekün- digte Sekundärbahnvorlage eingegangen fei und wann er fie auf die Tageéordnung seßen wolle.

Präsident von Kröcher: Ih kaun darauf nur in negativem Sinne antworten. Ich habe von einer Eisenbahnvorlage nihts gesehen

und nichts gehört.

erner (Reformp.) will sie zur Berüksichtigung libet-

wünschen Aenderung der Vorschriften über die Form der elterlihen Erklärung über die religiöse Er-

ziehung der Kinder aus Mischehen.

Die Kommission beantragt Uebergang zur Tages-

ordnung.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) beantragt, bie Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, weil es sih um eine Verfügung

des Zentrums, der Polen und einiger Freisinnigen abgelehnt und der Kommissionsantrag angenommen.

Die Handelskammer in Hirschberg u. a. petitionieren um Ablösung des Auenrechts in Schlesien.

Die Kommission beantragt, die Petition der Staats- regierung als Material zu überweisen.

(Fortsezung organisation,

Das Haus beschließt

Schluß 41/4 Uhr. der dritten Berathung der Berliner Gerichts- Berathung der vom Herrenhause abgeänderten

Zustizgeseze, Petitionen.)

Nächsie Sizung Freitag 11 Uhr.

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verloo Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Fonimand Be r

Beffeutlicher Anzeiger. | (ae

e 10. Verschiedene Eeunidric-Zandt

aften auf Aktien u. Aktien-Gesell\{ch thschafts-Genofsenschaften. : eht8anwälten.

i) Untersuchungs-Sachen.

36529] i Kgl. Württ. Staatsanwaltschaft Hall. Vermögensbeschlagnahme. h

Dur Beschluß der Ferienitraffammer des K. Landgerichts hier vom 11. August 1899 ist in der Strafsache gegen s s:

1) Adolf Blinzig, Kellner, geb. 4. März 1875 in Hall,

F Georg Michael Friedri Bräuuinger, Dienst- knecht, geb. 8. Februar 1876 zu Engelhardts8hausen, Gde Wiesenbach, O.-A. Gerabronn,

3) Georg Friedrich Wilhelm Ernst Eßlinger, Beruf unbekannt, geb. 30. Juli 1876 zu Noth am Sce, O. A. Gerabronn,

4) Friedrih Johann Haas, Beruf unbekannt, geb. 14. Juni 1876 in Hall, :

5) Karl Kleiner, Beruf unbekannt, geb. 4. Juni 1876 zu Ilshofen, O.-A. Hall,

6) Johann Köhnleiu, Dienftknecht, geb. 20. Ja- nuar 1876 zu Wallhausen, O.-A. Gerabronn,

7) Karli Kruger, Beruf unbekannt, geb. 17. August 1878 zu Ober-Hoblenbah, Gde. Untergröningen, O.-A. Gaildorf, l

8) Johann Christof Wilhelm Kübler, Beruf un- bekannt, geb. 17. Januar 1878 in Spôck, Gde. Ottendorf, O.-A. Gaildorf,

9) Iakob Friedrich August Messerschmidt, Beruf unbekannt, geb. 25. Oktober 1876 in Großaltdorf, O.- A. Hall, R

10) Albert Friedri Heinrich Scheu, Meßtger- geselle, geb. 13. August 1876 in Hall,

11) Josef Schilling, Beruf unbekannt, geb. 19. März 1878 zu Hausen a. d. R., O.-A. Gaildorf,

12) Heinrih Robert Schmelzle, Beruf unbekannt, geboren 24. Oktober 1876 in all,

13) Iohann Schuhmann, Schustergeselle, geb. 6. Juli 1876 in Spielbah, O.-A. Gerabronn,

14) Johann Gottlieb Schütt, _Beruf unbekannt, geb. 21. Juli A zu P Seite edie ov mos

15) Michael Friedri eizinger, Beruf un» bekannt, geb. 31. Juli 1876 zu Klopfhof, Gde. Bartenstein, O.-A. Gerabronn, 2

16) Emil Albert Theurer, Sattlergehilfe, geb. 7. Mai 1876 in Thüngenthal, O.-A. Hall

17) Hugo Karl Unser, Eisendreher, geb. 8. April 18) Johan Leonhard Zweidinger, Wagner

Johann Leonhar e er, gner- Gre geb. 23. März 1876 in Spielbach, D.-A,

erabronn, i i:

sämmtli zuleßt wohnhaft im Landgerichtsbezirk Hall, je wegen Verlegung der Wehrpflicht,

a. die Þ caschaftlid verwalteten Vermögen bezw. der Muttergutsanspruh der Angeklagten Bräuninger (Ziffer 2), Theurer (Ziff. 16), Zweidinger (Ziff. 18), und

b. das im Deutschen Reich befindlihe Vermögen der übrigen Angeklagten und der sub a. Genannten

soweit die daselbst bezeichneten Vermögeneftüke nicht zureichen, zu Deckung der die Angeklagten vor- ausfictlih treffenden Geldstrafe und Kosten bis ¿um Betrag von je 670 4 mit Beschlag belegt worden.

Den 23. August 1899.

Hilfs-Staatsanwalt Abegga-

[36530]

Die dur@ Beschluß der Strafkammer des Kil. Landgerichts Mey vom 20. November 1896 an- geordnete Beschlagnahme des Vermögens des Eugen Bouhomme, geb. am 13. Februar 1876 zu Ueckingen, ist durch neuen Beschluß ter Feri: nkamn:cr hiifigen pandgerits vom 14. August 1899 n'ieder aufgehoben ‘worden. i

Met, den 18. Augufl 1899.

Der Erste Staatsanwalt.

9) Aufgebote, Zustellungen A und dergl.

Fn Sachen des Banquiers Israel Wertheim, als alleiniger Inhaber der Firma J. Wertheim bier, Gläubigers, gegen 1) den Mühlenbesißer Friedrich Herbst zur Frickenmühle bei Wenden, 2) dessen Ghe- frau, Rosalie, geb. Beroig, daselbst, Schuldner, wegen Hyvothekkapitals wird, nachdem auf Antrag des Gläubigers die Beschlagnabme der dem Schuldner, E Friedrih Herbst, gebörigen Grund-

üde:

A. auf Thuner Flur:

I. 2 a 43 qm vom Plane 193 der Ellriehenkamp, der Plan 197 a. b. e., der kleine Kamp, der Véühlen- kamp, 2 ha 42 a gm, der Plan 297 a. Privat- araben zwischen den Plänen 197bþ. und 197c., ha 1 a 80 qm,

11. Stummelwiese:

Trennst¿ck V zu

œ VI u

VII «20/98 AMALLA P:

XIV es 700 2 E S L L 00

B. auf Wendener Flur:

Plan 188 Rohwiesen ha 33 a 77 qm, z zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Befchluß vom 7. August 1899 verfügt, au die Cintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 14, Dezember 1899, Nachmittags 8 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte RNiddagshausen in der Bosse’shen Gaslwirthschaft zu Wenden angesetzt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- briefe zu überreichen haben.

Brauushweig, den 17, Auguft 1899.

Herzogliches Aa Aas ez. pers. Veröffentlicht : Ab lers, als Gerichtes{reiber.

36417

( In Sagen der Spar-, Leih- und Vorshuß-Kafse

der Stadt Bodenwerder, Klägerin, gege! die Ghe-

frau des Sattlers Hermann Lange, PVlinna, gro.

Eilert, früher tn Dohnsen, jegt in Hannover, De-

flagte, wegen Forderung, wird der auf den L2. Ok-

tober 1899 zu Dohnsen anberaumte Termin zur

Zwangsversteigerung aufgehoben.

Eschershauseu, den 21. August 1899. Herzogliches Amtsgericht.

Wehmann.

2ha24 a il qm, E86 v.09

36418

[ In Gaden, betreffend die Zwangsverfteigerung der dem Büdner Johann Rohde zu Groß-Niendor] ge- hörigen Büdnerei Nr. 7 zu Groß-Niendorf, steht zur Abnahme der Rechnung des Sequefter®, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vor- nabme der Vertheilung Termin vor dem unter- zeichneten Gericht auf Donuerstag- den 2. Sep- tember 1899, Vormittags 10 Uhr, an, wozu die Betheiligten hierdurd geladen werden.

Crivitz, den 23. August 1899. Großherzoglihes Amtsgericht.

. Aufgebot.

Die Frau Karoline Friebe, geb. Hos des vers storbenen Pferdeknehts Gustav Friebe Wittwe, in Meittel-Nicder-Stéinsdorf (Schlesien), vertreten durch die Lebens- und Pensions-Versicherungs-Gefellshaft „Janus“ in Hamburg, diese vertreten durch die biesigen Rechtsanwälte Dres. jur. A. Wolffson, O. Dehn und M. Schramm, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des von der Lebens- und Pepnfions- Versicherungs-Gefellshaft „Janus“ in Hamburg am

[36395]

11. März 1892 ausgestellten Reverses über den

Empfang der auf G. Friebe und Frau geshlofsenen Policen Nr. 36723/34 über P-§ 400,—. Der In- haber der Urkunde -wird aufgefordert, feine Rechte bei der Gerihtsshreiberei des unterzeichneten ‘Amts- gerits, Poststraße 19, 2. Stcck, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 21. März 1900, Vormittags 1A Uhr, anbe- raumten Aufgebotstermine, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, roidrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg, den 6. Juli 1899. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr., Oberamtsrichter. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreiber.

31340] Aufgebot.

Der Kolonist Friedri Diestler zu Groß-Fahlen- werder als Vormund der minderjährigen Geschwister Otto Paul und Max Franz Irrgang hat das Auf- gebot des angebli verlorenen, auf den Namen der genannten Minorennen lautenden Sparkassenbuchs der hiesigen Stadt - Sparkasse Nr. 7797 über 1967,32 6 beantragt. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, spätestens in dem am 25. April 1900 vor dem unterzeichneten Gericht stattfindenden Aufgebotttermin seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.

Soldin, den 21. Juli 1899,

Königliches Amtsgericht. [36397] Auffordernug. Auszug.

Anna Maria Hauk und Katharina Hauk, Che- frau Peter Falk, unbekannten Wohnorts, als alleinige Grben von Christine Bettler werden auf Antrag des Rechtsanwalts Karl zu Saargemünd, als Vertreter des Bezirks Lothringen aufgefordert, inner- halb 14 Tagen die Gintragung ihres Gigenthums im Grundbuch der Gemeinde Roppweiler zu beantragen oder Widerspru zu erheben. Wird Widerspru nit erhoben, so erfolgt die Eintragung auf Grund der vorgélegten Nachweife.

Bitsch, den 22. August 1899.

Kaiserl. Amtsgericht. &Frle, Amtsgerichtsrath.

Auf zulässig befundenen Antrag des Schuhmachers Dieckmann hierselbst, als gerihtlih bestellter Ab- wesenheitskurator des Friedrih Wilfen aus Criviß, wird bierdurh der am 9. Mai 1829 zu Kobrow ge- borene Friedri Carl Christian Wilken geladen si spätestens bis zum 28. Februar 1900 bei uns zu melden oder den Ort seines Aufenthalts uns bekannt zu geben, unter dem ein für alle Mal angedrohten Nachtheile, daß er für verschollen erklärt und daß auch die Substanz scines Vermögens als seinen n&ächften Verwandten für anheimgefallen er- klärt werden soll.

Crivitz, 21. August 1899.

[36393] Das G TSE Vorbe ck,

Auf deu Antrag des Maurers Ferdinand Bitter zu Freist als Abwesenheitsvormunds:

1) des Friedrih Wilhelm Memleb, geboren zu Freist am 31. Januar 1862, i

2)’ des Friedrih Kärl Memleb, geboren zu Freist am 8. März 1864,

werden die vorgenannten, seit 1872 verschollenen Geschwister Memleb aufgefordert, fich spätestens in dem Termine am 27. Juni 1900, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte \{riftlich oder perfönlih zu melden, widrigenfalls dieselben werden für todt erklärt werden.

Gerbstedt, den 18, August 1899.

[36392] Königliches Amtsgericht.

[36394] Aufgebot.

Auf Antrag des Gärtners Friedrich Wilhelm Thiele in Klingewalde als Abwesenheitepfleger wird die am 22. Februar 1835 zu Nieder-Bellmannsdorf, Kreis Görlitz, geborene verehelichte Handelsmann Fohanne Auguste Sobkowsky, verwittwet gewesene Witschel, geb. Schmidt, die seit dem Jahre 1888 vershollen it, aufgefordert, \sih spätestens in dem vor dem unterzeihneten Gerihi auf 16, Mai 1900, Vormittags 1A Uhr, anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden wird.

Görlitz, den 19. August 1899. Königliches Amtsgericht.

[36396] Aufgebot.

Auf Antrag der Wittwe Karoline Müller, geb. Kleemann, aus Neubammer, wird der Sohn der- selben, der am 23. Februar 1865 zu Forsthaus Tiefenfurt, Kreis Görliß, geborene Reinhard Paul Theodor Alfred Müller, der seit dem Jahre 1881 verschollen ift, aufgefordert, sh späteftens in dem vor dem Unbéielbaetin Geriht auf 16, Mai 1900, Vormittags Ul Uhr, anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Görlitz, den 19. August 1899. Söniglihes Amtsgericht.

[36575] Bekauntmachung.

Auf Anirag der Frau Maria Henriette Johanne Mann, geb. Adebahr, zu Greifswald, Langereihe 14, wobnhast, wird deren Ehemann, der am 14. August 1840 zu Panogen (Kreis Greifswald) geborene, zuleßt in ieck bei Greifswald wohnhaft gewesene Schiffskoch Johann Joachim Friedrih Maun, welcher i auf dem Bark|\chiff „Huntley Berner“, auf welhem er die Stelle eines Schiffskoch8 an- genommen hatte und welhes nachweislich am 13. Oktober 1874 bei Se Feuerbake gesunken ift, zur Zeit des Sczifföbruchs befunden hat und seitdem verschollen ift, hierdurch aufgefordert, ih spätestens im Aufgebotstermin am A4, Dezember 1900, Mittags 12 Uhr, an hiesizer Gerichts- stelle zu melden, widrigenfalls er für todt und sein Vermögen ‘als feinen Grben angefallen erklärt werden

wird. Greifswald, den 29. Juli 1899. Königliches Amtsgericht.

Berichtigung.

Das zur Ermittelung der unbekannten Erben des weiland Rentiers Kroll hier unterm 24. April 1899 diesseits erlassene Aufgebot uud die unterm 21. Mat 1899 er geit Berichtigung werden zufolge neuer akten»

[33940]

mäßiger Feststellungen dabin ergänzt, daß der ver- \torbene Rentier Carl Philipp Georg Kroll nicht zu Cassel als ehelicher Sohn des Schneiders Heinrich Kroll aus Hombressen in Kurhessen am §8. Sep- tember 1831 geboren ist, sondern daß derselbe außer- ehelih von der Marte Otto Tochter des Schneider- meisters Gottlieb Otto zu Cassel, dort am 8. Scp- tember 1831 geboren ist. Die Marie Otto ift am 4. Februar 1803 zu Cassel geboren und dort unver» cheliht am 15. Januar 1855 verstorben. Bei der Taufanzeige hat der Schnetder L Kroll aus Hombrossen im Beisein der geseßlichen 2 Zeugen den Carl Philipp Georg Kroll zwar als sein d erkannt, jedoch verleiht diese Anerkennung dem Ki nach bes R wie nah s Recht dem arßer- ehelichen Erzeuger gegenüber keinerlei verwandschaft- liche Rechte. Unter diesen Umständen find nur die Verwandten des Verstorbenen mütterliher Seits, nit auch die Verwandten des außerehelichen Er- zengers zur Erbschaft berufen. U

Neustrelitz, 3. Auguft 1899,

Medlenburg-Strelibss s Amtsgerich, Abth. 1.

orn.