1899 / 202 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Aug 1899 18:00:01 GMT) scan diff

tetenhause in der Hauptfrage unterlegen ist, wegen diefer |

: Angelegenheit einen Konflikt aufrecht erhalten oder eine “Meinungéverschiedenbeit, die doch voraussichtlih großen Schaden bervorrufen kann ? Herr von Leveßow hat ganz richtig gesagt: Ja, bei solchem Zweikammersystem können Geseße nur zu stande kommen, wenn man sihch \{ließlich bei Differenzpunkten beiderseits entgegen- kommt, und da muß man doch au die Wichtigkeit und Bedeutung foldher Meinungsverschiedenheiten in Betracht ziehen. Jh kann die ganze hier vorliegende Frage garnicht für eine so wichtige Frage halten, um davon das zeitige und baldige was sehr bedeutsam ist Zustande- * Tommen der Ausführungsgefeße für das einheitliche deutshe Recht in Frage zu stellen. Unter diesen Umständen möchte ih die Herren bitten, auch in diesem Punkte nachzugeben, und ih hoffe, daß dann au das Abgeordnetenhaus in dem Punkte der Auflösbarkeit der Aktiengesell- \@aften scinerseits um so eher nachgeben wird, und daß wir dann heute unter vollem Einklange der beiden Häuser des Landtages diese große Sache zum Abschluß bringen können. Herr von Bemberg N sih den Ausführungen des Finanz- Ministers an. Die deutschen außerpreußishen Hvpothekenbanken seien {hon jeßt ungerechtfertigterweise benahtheiligt. Man sollte nicht die

bisherige Einheitlichkeit der heutigen Beschlüsse dur Ablehnung dieser Bestimmung dur(hkceuzen.

Vize-Präsident des. Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Jch möchte nur cusdrücklih betonen, daß die Staatsregierung sih die Motive des Herrn Vorredners nicht aneignet. Wir bestreiten, daß irgend eine Rücksiht auf die Gewinne der preußt- schen Hypothekenbanken, welche angeblich gegen die übrigen deutschen Hypothekenbanken zurückges&llt sind, was wir ohnehin wie aus den früheren Debatten hervorgeht niht anerkennen, die Staatsregierung’ veranlaßt, Sie zu bitten, in diesem unbedeutenden Punkte nahzugeben. Jh glaube, es is au selb\t die Frage für die Hypothekenbanken niht von großer Bedeutung; denn wenn man in Zukunft sagen kann: es haften nah den bestehenden Gesetzen für diese Kommunal-Obligationen nur die von öffentlich-rehtlihen Instituten ausgegebenen Schuldverschreibungen, so muß man ja sagen : that- \sächlih sind folhe Papiere mündelsicher ; denn die ganze Grundlage ihrer Sicherheit beruht auf mündelsiheren Papieren. Deshalb lege ih nah keiner Seite hin, wie Sie wissen, Gewicht darauf; es legt aber die Mehrheit des Abgeordnetenhauses sehr großes Gewicht darauf, ih weiß eigentlih nit, aus welhen besonderen Gründen (Heiterkeit) ; Aber es ist doch nun eben thatsählich der Fall. Da würde ih sagen: warum eine Differenz mit dem Abgeordnetenhause herbeiführen, während, wenn die verehrten Herren in diesem einen Punkte nah- geben, bann das ganze Geseß nicht wieder in das Abgeordnetenhaus zu gehen braucht, sondern in allen Beziehungen Einigkeit herrs{cht, und in der Erwägung, daß das Abgeordnetenhaus dem hoben Herrenhause auch in vielen Punkten entgegengekommen ift, möchte ih doch Herrn Dr. von Leveßow bitten, in diesem Falle der Klügere zu sein. (Heiterkeit.)

Freiherr von Manteuffel: Der Finanz-Minister bätte seine Ueberredung#funst im anderen Hause geltend machen sollen. If die Sache fo unbedeutend, wie er sagt, dann liegt gar kein Grund vor, daß das andere Haus seinen Widerspru gégen unsern Stantpunkt noch aufrehterhält. Aber ganz ohne Bedeutung is der Passus nicht ; die Mündel werden auf jeden Fall geshädigt. Schon die Schwan- kungen der Kurse müssen auf das Vermögen der Mündel einen nach- theiligen Einfluß ausüben. Die Nothwendigkeit des Schlusses der Session für heute Nahmittag ist für mih überhaupt noch nit nach- gewiesen.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Ich glaube, die Ausführungen des Herrn Freiherrn von Man- teuffel sind nit ganz zutreffend. Er sagt: wenn Fälle vorkommen, wo fleinere Verbände Geld gebrauhen und es von Sparkassen und Hilfekafsen nit bekommen, kann das nur daran liegen, daß die nicht die nôthige Sicherheit bieten. Meine Herren, solche Anlehen, die die nöthige Sicherheit bieten, von Kommunen und öffentlih rechtlihen Verbänden giebt es in Preußen niht. Das kommt niht vor, Denn alle diese Anleihen werden staatlih von Oberaufsichtswegen geprüft und es wird die Genehmigung für solche Anleihen nicht ertheilt, wenn die Aufsichtsbehörde irgend ein Bedenken hat, daß dafür die Kommunen nit sier genug sind. Das hätte vorkommen Iöônnen insofern habe ich auch Bedenken, das bei der ersten Fassung hier geltend gemacht is —, wenn die Bestimmung auf alle deutschen Ver- bände öffentlih rechtliher Natur Anwendung finden sollte. Das hat das Abgeordnetenhaus ja aber gestrihen. In dieser Beziehung hat man im Abgeordnetenhause nahgegeben. Wir wissen allerdings nit, ob und mit welcher Gründlichkeit in allen deutshen Staaten die Sicherheit folher Anleihen von Aufsichtswegen geprüft wird. Meine Herren, es Tann do wohl sein, daß eine Hilfskasse in gewissen Zeiten die Mittel nit hat, um allen den Anforderungen in der Provinz zu genügen, oder daß die Verwaltung der Hilfskasse sich sagt: ih habe dringliere Aufgaben in der Provinz, als solhe Anlehen für fkirchlihe und ähnlihe Verbände zu gewähren, oder daß in der betreffenden Provinz, wo doch die Obligationen der Hilfskafsen zirkulieren, der Zinsfuß an und für sih höher ift. Wir haben doch große Differenzen in Beziehung auf den Zinsfuß in der ganzen Monarchie. Deswegen bleibe ih dabei stehen : es kann die Bestimmung doch wohl einen wesentlidßen Nutzen haben gerade für die kleinen Verbände für „die großen Verbände, die großen Städte, die Provinzen u. \. w., die direkt ihre Papiere an die Börse bringen, hat es gar keine Bedeutung und da auf der anderen Seite eigentlih keine Bedenken liegen das hat Herr Freiherr von Manteuffel auch garnicht behauptet so meine ih, niht bloß der Schluß des Landtages, der do in diesem Jahre lange genug getagt hat (Heiterkeit), sondern auch das zeitige und rasche Herstellen eines Ginvernehmens zwischen den beiden Häusern über einen Gesetzentwurf, von dem die Einführung des Bürgerlichen Geseßbuchs abhängt, könnte wirkli das hohe Haus veranlassen, in diesem Falle einige Nachgiebigkeit zu zeigen. Nicht wahrt ?

Prä sident: Herr Freiherr von Solemacher-Antweiler hat das Wort. Finanz-Minister Dr. von Miquel fährt fort : d

Nun, meine Herren, hat man sich auf die „Frankfurter Zeitung“ b-rufen. Das hat mi eigentli von Herrn Freiherrn von Man- teuffel gewundert. Aber man muß doch bei dieser Schwierigkeit be- denken, daß die „Frankfurter Zeitung“ den Sütdeutschen näher steht und deshalb wohl den süddeutschen, anders gearteten Verhältnissen Rechnung trägt. Daraus ergiebt \sich dann eine andere Auffassung von selbst. (Heiterkeit)

i Tres r von Solemacher-Antweiler ssimmt dem Finanz- Minister zu. Die A der Rheinprovinz habe eine “En - haft leistungsfähige Gemeinde, welde eine Wasserleitung bauen wollte, uro abgewiesen; die allgemeine Vertröstung auf die Provinzkassen ei alfo binfällig. Redner bittet dringend, die Fassung des anderen Hauses anzunehmen.

Ober-Bürgermeister Struckmann- Hildesheim spricht sich eben- falls für die Zustimmung zu dem Artikcl 73 Ziffer 4 aus.

Per Dr. von Leveyow: Die Gemeinden müssen das Geld bei den Provinzen billiger bekommen als bei den Hypothekenbanken. Haken die Provinzen kein Geld, so geben sie eben den Gemeinden die Obligation in natura und überlassen ihnen die Versilberung. Das Interesse der kleinen Gemeinden glaube ih besser zu wahren, wenn ih für die Streichung der Ziffer 4 eintrete. Justiz-Minister Schönstedt :

Meine Herren! Nachdem Herr von Leveßow es abgelehnt hat, dem wohlwollenden Rath des Herrn Finanz-Ministers in dieser Frage zu folgen, halte ich mi verpflihtet, noch aus der Kommissions- berathung einen Umstand ganz kurz zu erwähnen, der vielleicht doch auf Ihre Abstimmung von Einfluß sein könnte. Jn der Kommissions- berathung wurde dur den Herrn Präsidenten Koch mitgetheilt, daß seiner Zeit der Landwirthshafts-Minister von Heyden sih bei der Reichsbank auf das lebhafteste dafür verwandt hat, daß die Kommunal-Obligationen in die Reihe der bei der Reichsbank belethbaren Papiere aufgenommen würden, und zwar mit der Begründung, daß für das Kreditbedürfniß der ländlichen Meliorations- gesellshaften, der Deichverbände u. st. w. die Erlangung von Dar- lehen bei den Hypothekenbanken von der allergrößten Wichtigkeit wäre.

Dem Wunsch konnte nah der damaligen Fassung des Reichsbank- geseßes niht genügt werden. Das Reichsbankgesey in seiner gegen- wärtigen Gestalt gestattet aber die Aufnahme der Kommunal-Obli- gationen uuter die beleihbaren Papiere.

Dann bezüglich der geshäftlichen Seite der Frage möchte ih mir hervorzuheben gestatten: im Abgeordnetenhause war eigentlich materiell gestern vollständig Einigkeit sür den Antrag, wie er vorliegt, vorhanden. Von dem Abg. Bartels war ein Antrag ein- gebraht worden , der nur in einer anderen Fassung die hier von Herrn von Leveßow vorgebrahten Bedenken beseitigen wollte, Gr wollte .die Beschränkung der Mündelsiherheit auf Kom- munal-Obligationen, die basiert sind auf preußische Hypothekenbanken, in einem befonderen Saße zum Ausdruck bringen. Für diesen Antrag hat si die ganze konservative Fraktion erhoben, die anderen Parteien allerdings nicht. Sie zogen die andere Fassung vor, die demnächst zur Annahme gelangte; bei der Abstimmung über den Antrag Schmiy- Bachmann erhoben si ‘alle übrigen Parteien; nur die Konseryativen blieben sißen. Thatsächlich ergiebt sih daraus, daß materiell eine Meinungsverschiedenheit im Abgeordnetenhause darüber niht mehr bestand, daß in der Beschränkung, wie sie hier zum Ausdruck gebracht worden is, dem Antrage beigetreten werden könne. Jch hebe das hervor, um daran die &olgerung zu Infipfen, daß die konservative Partei des Abgeordnetenhauses nicht auf dem {rof ablehnenden Standpunkt steht, der hier ‘von seiten der Herren von Leveßow und Freiherrn von Manteuffel vertreten worden ist, daß aber nah diesem Gange der Verhandlungen im Abgeordneten- hause do vielleißt mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, die sh, wenn die Vorlage an das Abgeordnetenhaus zurückginge, erheben könnten.

Minister des Jnnern Freiherr von der Recke: Mcine Herren! Wenn ih in lezter Stunde au meinerseits noch zu einer kurzen Bemerkung das Wort ergreife, so geschieht dies, um mi gegen eine Behauptung des Herrn von Leveßow zu wenden. Er bestreitet nämlich das Bedürfniß zu einer derartigen Bestimmung und sagt: die Gemeinden und sonstigen öffentlichen Korporationen brauchten sich niht an die Hypothekenbanken zu wenden, sie könnten das erforderlidhe Geld ftets von der Provinz bekommen. Das bestreite ih meinerseits, meine Herren, auf Grund vielfacher Betrachtungen, die ih während meiner früheren amtlichen Thätigkeit in der Rheinprovinz gemacht habe. Dort ist es wiederholt vorgekommen, daß die Provinz derartigen An- trägen nicht ent\prochen hat, niht etwa deshalb; weil sie die Gemeinde nicht für ficher hielt, sondern weil sie das Geld zu anderen Zweken nôthiger brauchte, oder aus anderen Gründen. I kann also Herrn von Leveßow darin nicht beitreten, daß ein Bedürfniß für die fragÎiche Bestimmung nicht bestände. Freiherr von Manteuffel: Die Konservativen des andern Hauses würden viel lieber sehen, wenn nah unsern Anträgen ver- fahren würde. Ich glaube der Partei etwas näher zu stehen als der Herr Justiz-Minister.

Mit 32 gegen 28 Stimmen wird der Beschluß des Ab- g es verworfen, das Geseß muß also ebenfalls an as andere Haus zurü.

Die Novelle zum Gesehe, betreffend die Landesbank tkn Wiesbaden, wird in einmaliger Schlußberathung auf An- trag des Referenten Herrn Dr. von der Malsburg unver- ändert angenommen.

Namens der XII. Kommission erstattet der Präsident des Reichsbank-Direktoriums Dr. Koh mündlichen Bericht über den Gesehentwurf, betreffend die Gerichtsorgani- sation von Berlin und Umgebung. Die Kommission hat die Vorlage nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.

Geheimer Kommerzienrath Frenßel: Es i natürli sehr mißlich, in dieser Stunde noch einen Versuh zu machen, das Haus umzustimmen. Die Aeltesten der Kaufmannschaft haben ih ein- müthig gegen die geplante Neuordnung ausgesprohen. Mit ihnen fürhte ih, daß trcß aller Rectsarsichten der Juristen die aus den Kreisen der Berliner Jkteressenten erhobenen Cinwände praktishe Gestaltung annehmen werden. Das zu beweisen wird mir freilih bier um so s{hwerer fein, als die Stelle, von der aus sonst die Berliner Bürgerschaft sih hier vernehmbar mahen kann, zur Zeit unbesept ift. Die Berliner Bevölkerung empfindet mit Recht eine Art horror davor, daß sie hier zum Gegenstande einer Vivisektion gemacht werden foll; man sollte ihr do die angebliche Wohlthat, um die cs ih bier handelt, niht aufzwingen.

Professor Dr. Dernburg unterstüßt die Annahme der Vor- lage. Schon im Jahre 1892 habe er ähr liche, aber viel radikalere Vor- {läge gemacht. Die jeßigen Zustände in Berlin es wahrhaft morsti08, Das Publikum könne kaum noch seinen Richter rechtzeitig finden; der Richter habe keine Fühlung mit der Be- völkerung, Die mittlere und niedere Bevölkerung Berlins werde von der Vorlage eine ganz außerordentlihe Erleichte- rung haben. Die Rechtsanwaltshaft werde allerdings für den Augenblick einige Schwierigkeiten und Unannehmlihkeiten empfinden ; das müsse aber mit in Kauf genommen werden. Für den Gesetzgeber sei die Rücksicht cuf die große Masse ein erheblihes Moment, und diese Rücksicht spreche entschieden für das Geseg. Sonst würde that- fählih ein Rechtéstillstand der allershlimmsten Art eintreten müssen.

Minisier die besondere Anerkennung für diese Vorlage ausgesprochen erden. ; : aats-Mi Dr. eft, w iee Tati als V uft Detifieo Meere “der U strebungen verfolgt worden seien, als sie die Vorlage verfolge, Zur Zeit seiner Amtsübernahme habe die Aufsicht bei den Berliner Gerichten sehr im sonderer Ges entwurf habe hier Abhilfe zu {hafen gesuht. In der Begründung dieses Geseyes fet allerdings manches gesagt, was sih gegen die heutige Vorlage verwerthen lasse. Aber {hon 1893 habe er eine anderweite Gericht8organisation für Berlin als Noth- wendigkeit anerkannt und eine Vorlage autarbeiten lassen. Sie set niht zu \tande gekommen; warum, darüber fei heute nicht zu reden, heute stimme er für den Entwurf, den der jeßige Justiz-Minister mit größerer Umsicht und besserem Erfolge zu stande gebracht habe.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die trefflihe Vertretung des Kommissions- artrages dur den Herrn Referenten sowie seine Unterstüßung dur die Herren Dr. Dernburg und Excellenz von Schelling entheben mich der Nothwendigkeit, auf die Begründung der Vorlage noh näher ein- zugehen, und auch die Bekämpfung der Vorlage dur Herrn Frentzel war eine so wohlwollend freundliche, daß sie mi zu einem lebhaften Widerspruch nicht herausfordert. Nur auf die - Bemerkungen des Herrn Ober-Bürgermeisters Bender muß ih einige Gegenbemerkungen machen. Zunächst ist es ja gewiß zu bedauern, daß bei der Er- örterung dieser Vorlage, welche die Interessen der Stadt Berlin tief berührt, diese Stadt der offiziellen Vertretung im Hause entbehrt, Ich kann aber doch hinzufügen, daß der frühere Vertreter Berlins, Herr Ober-Bürgermeister Zelle der Vorlage keineswegs unfreundlih gegenüber- stand, \ih vielmehr mit ihrem Grundgçedanken durchaus einverstanden erklärte und daß er diesen Standpunkt auch im Magistrat vertreten _hat, und zwar anfangs mit Erfolg, Die Umstimmung im Magistrat ist erst später eingetreten.

Ich verkenne keineswegs die Bedenken, die gegen diese Vorlage geltend gemaht werden können. Die Vorlage hat allerdings lebhaften Widerspruch in der Prefse, in der Anwaltschaft, in den Bezirks- Vereinen und bei den Aeltesten der Kaufmannschaft gefunden. Alle diese Bedenken haben aber eingehendste Erörterung gefunden im anderen Hause in der Kommission und im Plenum, und ih glaube, es darf als bedeutungsvoll bezeiinet werden, daß der Widerstand, der sch im Anfang der Vorlage entgegenstellte, umsomehr \{wand, je tiefer man in die Vorlage eindrang, fodaß in der Kommission, deren über- wiegende Mehrheit anfangs gegen die Vorlage war, sie \{ließlich mit 11 gegen 2 Stimmen angenommen wurde. . Ganz ähnlich ist der Verlauf gewesen im Abgeordnetenhause selbst, wo, wie die Herren wissen, gestern die Annahme erfolgt ‘ist mit 215 gegen 65 Stimmen. Meine Herren, dem Abgeordnetenhause gehören [5 T Didier die mit den Berliner Verhältnissen auf das genaueste vertraut; sind, [daß wirklich nit zu befürchten ist, man habe die Tragweite. der? Vorlage nit erkannt oder sie unters{ägt.

Herr Ober-Bürgermeister Bender hat es als eine besondere Urzuträglihkeit hervorheben zu müssen geglaubt, daß Ber- liner genöthigt werden“ sollten, in Zukunft ihr Recht in Vororten suhen; er hat besonders Rixdorf erwähnt, daß troy seiner 90 000 Einwohner niht einmal einen Gast: hof habe. Nun, meine Herren, nah Nixdorf bravcht au in Zukunft kein Berliner zu gehen. Die sämmtlichen neu zu s{haffenden Amts- gerihte werden Berliner nur insofern nöthigen, nah draußen zu gehen, als Schöneberg in Betracht kommt. Es wird aber doch niemand sagen wollen, daß das einen Unterschied macht. Berlin und S&öne- berg 5 sind derart mit einander ‘verwahsen, daß sie bavlih ein unge- trenntes Ganzes bilden? und es (daher keine Unzuträglichkeit für einen Berliner sein kann, nah S{hsueberg gehen zu müssen, anstatt nah dem bisherigen und dem künftigen Sitze des Landgerihts und Amts- gerihts I im Zentrum der Stadt. Es kommt allerdings noch ein Gericht hinzu; welhes für Berliner zuständig sein wird, nämli Weißensee, welhes zum theil Berliner Territorium umfassen wird. Dieses Territorium ist aber bisher noch fast vollständig unbebaut, und es wohnen auf dem ganzen Gebiet, wie ich glaube, nur 111 Ber- liner; die werden falso nach Weißensee gehen müssen, wenn das Gericht dort seinen Siß bekommt. Das kann doch wohl nit gegen die Vorlage ins Feld geführt werden. In den Verhandlungen mit dem Berliner Magistrat ist dies auch zur Sprache gekommen, und es hat sich gezeigt, daß die städtishe Verwaltung gar keinen Werth darauf legt, daß das Amtsgeriht Weißensee seinen Siß auf Berliner Boden finden imôge; vom Standpunkt der Berliner Interessen aus ist vielmehr nichts dagegen eingewendet worden, wenn das Gericht nah Weißensee käme.

Also das is nit so gefährlich. Und die Gefahren, - die Herr Ober-Bürgermeister Bender für andere Städte fürhtet ih glaube niht, daß jemand von uns es erlelen wird, daß sie Gestalt ge- winnen, Alle anderen großen Städte der Monarchie sind nicht entfernt so groß, daß sie mit Berlin in dieser Beziehung verglichen werden könnten. Das Bedürfniß z. B., Breslau in mehrere Gerihhts- bezirke zu theilen, wird, soweit menshlihes Ermessen das übersehen kann, wohl kaum jemals eintreten.

Es ift ja mögli, daß eine andere Theilung vielleiht Vorzüge gehabt hätte vor der hier vorgeschlagenen. Man könnte ja die ganze Stadt gleih radial in zwet, vielleikt auch in vier Gerichtsbezirke theilen, und eine solhe Theilung ist au im Abgeordnetenhause angeregt worden. Jch bin aber der Meinung, daß dadur die Interessen der Be- völkerung viel erhebliher ges{chädigt worden wären, als das bei der vor- gesehenen Theilung der Fall ift, die das eigentliGe Verkehrszentrum vollständig unberührt läßt und nur die Außentheile der Stadt in gewissem Umfange Vorortsgerihten zuweist.!

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(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Im Interesse des größten Theils der Bevölkerung müsse dem |

rgen ‘gelegen, und ein bes

M 202.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Es ist auch hingewtesen auf die Möglichkeit einex Theilung ter Gerihte nach Materien. Die reih3geseßlihen Bedenken, die dem entgegenstehen, hat der Herr Referent s{chon angedeutet. Fm Abgeordnetenhause wurde darauf hingewiesen, man möge dann die Reich8geseßgebung ändern. Es i} aber erwidert worden, was ich nur wiederholen kann, daß das schr wenig auéfihtsvoll wäre, daß kaum darauf gerechnet werden könnte, bei dem Reichttage Enk- gegenkommen für die Befriedigung von Berliner Lokalbedürfnissen zu finden, umsoweniger, nachdem bei der Revision der Zivilprozeßordnung gerade Bestimmungen aufgenommen worden sind, die der {hon damals in Auésiht genommenen Theilung Berlins in mehrere Gerihtsbezirke Rechnung trugen. Dadurch ist der Landesgeseßgebung die Möglichkeit gegeben, sich selbst zu helfen, und es ist richtiger, solange man ih {elbst helfen kann, diesen Weg zu beschreiten, als fremde Hilfe zur Befreiung von Verlegenheiten in Anspruch zu nehmen.

Die bei der neuen Gericht8organisation abgezweigten meisten Kreise der Berliner Bevölkerung ob diese Kreise so weit gehen, wie gesagt wird, ist mir übrigens zweifelhaft werden ihre Abneigung s{hwinden lassen, wenn im Laufe der Zeit die Vortheile dieser Gerihtsorgank- \ation [der Bevölkerung zum Bewußtsein kommen. Man wird sih bald überzeucen, daß die Vortheile größer sind als die Naltheile,

Die Vorlage so, wie sie hier vorliegt, giebt allein die Möglichkeit, den berechtigten Wünschen der großen Vororte, Siße von Amts- gerihten zuy wecden, zur Erfüllung zu verhelfen. Wenn die Vorlage nit zu stande käme, würden die Vororte viele, viele Jahre auf Er- füllung ihrer Wünsche zu warten haben.

Daß die vermeintliche Meinungsverschtedenheit zwischen meinem Herrn Amt? vorgänger und mir in der Weise ihre Aufklärung ge- funden hat, wie ih auf Grund meiner Kenntniß der Berkbältnisse in Abgeordnetenhause aus\prehen zu dürfen geglaubt habe, gereicht mir zur besonderen Befriedigung, und ich sprehe dafür meinem Herrn Amtsvorgänger meinen besonderen Dank aus.

„Bürgermeister Bender - Breslau: Ih kann jedes Wort des S ias Dercbuna untershreiben, muß aber doch hervorheben, daß es für das Publikum die erste und wichtigste Frage ist, daß es weiß, welchem Gerichtssprengel es angehört, Zu große Zentralisation ift ja gewiß unb:quem, aber um sie zu überwinden, verfällt man bier in das entgegengeseßte Extrem, von den kommunalen Grenzen ganz und gar abge}eben. Es ist unnatürlih, daß Berliner das Gericht in einem Vorort fuhen sollen. Das trifft auch für andere große Städte zu, und ih würde sehr bedauern, wenn das neue Prinzip unterschieds- los auf diese ausgedehnt würde.

Nachdem noch der Präsident des Kammergerichts Drenk- mann die Vorlage empfohlen hat, wird dieselbe’ angenommen.

Der Präsident giebt hierauf die übliche Geschäfts- P tar Dr.Dernburg spricht namens des Hauses dem Präsidium den einst mmigen Dank und die tiefen und aufrichtigen Gefühle der Sympathie aus. Das Haus habe insbesondere an s{weren, traurizen, wie an freudigen Ereignissen, welhe tem Ersten Präsidenten zugeftoßen seien, den regsten Antheil genommey. (Allgemeine Zustimmung.) Während feiner dur Krankheit verursaWten Abwesenheit bätten die beiden Vize-Präsidenten die Geschäfte mit Umsicht geleitet. (Das Haus erbebt sich zum Zeichen des Dankes von den Sin)

Präsident Fürst zu Wied dankt dem Hause seinerseits für die ibm zu theil gewordene Anerkennung und überträgt den vom Vor- redner autge\prohenen Dank auf die Vize-Präsidenten und den

ntvorstand. d i eti einem vom Präsidenten ausgebrahten, vom Hause

mit Begeisterung aufgenommenen dreimaligen Hoh auf Seine Majestät den König geht das Haus auseinander. Schluß Ub

Haus der Abgeordneten. 99. Sizung . vom 26. August 1899, 1 Uhr. Ueber den Anfang der Sißung wurde am Sonnabend bereits berichtet. T Es folgt die Berathung des vom Herrenhause abgeän- derten Gesetzentwurfs eines Ausführungsgeseßes andelsgeseßbu h.

A A eibous hat den vom Abgeordnetenhause abge-

lehnten Art. 4 in folgender Fassung wiederhergestellt: Eine Alktiengesell|haft, jowie eîne Kommanditgesellschaft auf Aktien kann aufgeiöst werden, wenn sie sih rechtswidriger Hands lungen oder Unterlassungen \{uldig macht, durch welche das Gemeinwohl gefährdet wird. Ueber die Auflösung entscheidet im Nerwaltungsstreitverfahren der Bezirksausschuß in erster Instanz. Für die Erbebung der Klage is der Regierungs Präsident zuständig. Bon der Auflösung hat der Regierungs-Präfident dem Negister»

i il u machen.“ i : Le ies (Zentr.) P agt die Streichung dieses Artikels

und beantragt namentliche Abstimmung. SE j L

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel: Le

Meine Herren! Der Herr Justiz-Minister ist augenblidlih noch im Herrenhaufe beschäftigt und hat mich gebeten, die Erklärungen, die er sonst persönlich abgegeben hätte, hier abzugeben.

Jch kann das hohe Haus nur dringend bitten, wenn das Gesetz zeitig zu stande kommen soll, in diesem Punkte der Staatsregierung und dem Herrenhause entgegenzukommen. (Sehr rittig! rechts. Widerspruch links.) Wir verlangen hier weiter nihts, meine Herren, als daß der bestehende Rechtszustand aufrecht erhalten wird und halten die Aufrechterhaltung desselben in der gegenwärtigen Zeit für viel dringlicher, als zu der Zeit, wo diese geseßliche Bestimmung in Preußen beschlossen war. Die Gründe sind hier so ausgtebig ent- widelt, und auch im Herrenhaus und zwar niht von der reten Seite des Herrenhauses, sondern von einem Referenten, der dort zur Linken gehört —, daß ih glaube, es niht mehr für erforderli halten zu müssen, des weiteren auf die Frage einzugehen. Bei dieser Gelegen- heit, wo es \sich wesentlich nur um ein Geseß handelt, welches die Klarstellung der noch nach dem Eintritt des Bürgerlichen Geseß- bus bestehenden bleibenden Bestimmungen in Preußen bezweckt, welches gewissermaßen nur Klarheit schaffen soll, bei diefer Gelegen-

Zweite Beilage | “zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

_ Berlin, Montag, den 28. August

heit eine folche wichtige Aenderung zu erzwingen, kann nah meiner Meinung nicht gelingen. Denn zur Durchführung des bürgerlichen Rechts ist das vorliegende Gesetz, soviel ih als Nichtjurist die Sache begreife (Heiterkeit und Zurufe), der Herr Justiz-Minister ift ja leider niht da —, nit erforderlich.

Ich möchte daher dringend bitten, daß die Herren doch von dem Bersuche abstehen, eine doch immerhin recht wihtige Aenderung einer bestehenden geseßlichen Bestimmung hier erzwingen zu wollen, und ih kann nur die Bitte der Staatsregierung wieder- bolen, auch um eine Einigung mit dem Herrenhaus in diesem Punkte zu erzielen und das Gesey selbst zur Verabschiedung zu bringen, daß die Herren geneigt sein mögen, dem Herren- hause entgegenzukommen und sich dessen Beschlüssen, die ja in vershiedenen Punkten dem hohen Hause entgegenkommen, und die Bedenken, daß man in der ersten Fassung der betreffenden Bestimmung weiter gehz als das bestehende Recht, beseitizt, daß das hohe Haus auch geneigt sein möge, fch nunmehr seinerseits dem Beschlusse des Herrenhauses anzuschließen. (Bravo! rets.)

Abg. suht das Haus trogdem, seinen Beschluß aufrecht zu bitte A Sia sei das preußische Handels- geseß von 1861 aufgehoben; komme dieses Gese also nit zu stande, \o' bleibe es bei dem gegenwärtigen Zustande.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! bei allem Respekt vor der unzweifelhaft großen juristishen Kapazität, die wir aa Herrn Kirsch keanen, verstehe ih seine Deduktion nicht. Wir stehen vor einer einfahen Frage: Was erreichen Sie, wenn Ste die Bestimmung hier ablehnen? Dann bleibt die Bestimmung, die in Preußen, wenigstens in den 8 älteren Pro- vinzen gilt, einfa bestehen. Jch verstehe also eigentlih niht, was man damit erreichen will, daß man gerade in diesem Punkt Schwierig- keit mat,

MeineHerren, Sie privilegieren doŸ gegenüber allen andern Vereinen, gegenüber den Gefellshaften mit beshränkter Haftbarkeit u. 0 gradezu hier die Altiengesellshaften, da nah dem Reichsgeseß alle diese Vereine aufgelöst werden können. Welche Gründe kann man anführen, daß das bei den Afktiengesellshaften nicht der Fall fein soll? Im Gegentheil, wenn man bei den Aktiengesellschaften die Möglichkeit der Auflösung wegen geseßwidrigen oder gemeingefährlichen Handelns abschneidet, dann mat man die reichs8geseßlihen Garantien in Bezug auf die übrigen Vereine mehr oder weniger illusorisch. Eine Gesellshaft mit beschränkter Haftbarkeit ich verstehe diese ver- widelte Materie niht anders kann ja, wenn sie das Gefühl hat, daß sie aufgelöst werden soll, {h einfa in eine Aktiengesellschaft ver- wändeln. Und, meine Herren, das fam heute ausdrücklich im Herrenhause zur Sprache der Zivilrichter, der um die Eintragung dieser Aktiengesellshaft angegangen wird, hat gar kein Necht, selbst die Eintragung einer Aktiengesell[chaft zu verhindern, von welcher er überzeugt ist, daß sie in der eben beshriebenen Weise entstanden ift, nämlih um das Geseß wegen der Auflöfung für andere Vereine zu umgehen.

Fc glaube wirklich, wenn Sie die Sache von diesem Standpunkt aus betrachten, und wenn nun das Hauptbedenken, welhes nah meiner Erinnerung in der leßten Berathung über diesen Gegenstand der Abg. Göschen vorgetragen hat, indem er sagte: die Bestimmung geht weiter, als das bestehende preußishe Ret, nun beseitigt worden ist, und man in dieser Beziehung jeßt nur genau auf dem in Preußen bestehenden Recht beharrt, so kann doch in einer Lage, wo wir das größte Interesse haben, daß die beiden Häuser des Landtages nicht unnöthig und ohne entscheidende Gründe mit einander ln Konflikt gerathen, es doch wohl gerechtfertigt werden, selbst bei denjenigen Herren, die einige Bedenken haben, in dieser Beziehung zuzustimmen. (Bravo! rechts.) i

h ist darauf hin, daß die Entscheidung bei dieser G A ILAS A Reat Gerichts erfolge, sondern der vom Hegierung8-Präsidenten abhängige Bezirksausshuß in erster Instanz entscheide. Es kônne nun der Fall eintreten, daß eine Aktiengesell- saft, die einen Kanal bauen wolle, aufgelöst werde wegen einer rechtéwidrigen Handlung, die das Gemeinwohl gefährde, weil der Regierungs-Präfident ein Kanalfeind set.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister

Dr. von Miquel: Meine Herrea! Wenn hier an die Stelle des Verfahrens gegen

die Auflösung einer Aktiengesellshaft ftatt des ordentliten Nechts-

weges das Verwaltungsstreitverfahren gesetzt ist, so entspriht das dem allgemeinen öffentlihen Reht in Preußen (Zurufe), und wir haben doch immer angenommen und ist bisher noch niht bezweifelt, daß das Oberverwaltungsgeriht, ein völlig unabhängig daftehendes Gee riht, in dieser Beziehung genau diefelben Garantien für die Nech13- siherheit bietet wie das ordentliche Gericht. (Sehr richtig! rets.) Also darin kann doch keine große Differenz liegen. (Zuruf.) Eventuell könnte ja in dem einzelnen Punkte eine Abänderung gemacht werden, was ih aber au dringend widerrathen würde; wir erschw:ren uns die ganze Frage fo außerordentlich, daß ih das im hôchsten Grade bedauern würde.

Aber ich möchte doch auch darauf aufmerksam machen, daß der verehrte Herr Vorredner meine Gründe, die Gründe, die im Herren- haufe entwickelt worden sind, und die des Herrn Justiz-Ministers in keiner Weise widerlegt hat. Ist denn nun ein Grund vorhanden, während alle übrigen Vereine und solche, die dem Wesen der Aktien- gesellschaft ganz nahe stehen, diesem Recht unterstellt sind, allein die Aktiengesellschaften in dieser Beziehung zu privilegieren ? (Sehr wahr! rechts.) Jst ein Grund vorhanden, die anderen Bestimmungen illu-| forisch zu machen, weil jeder Verein sih ohne irgend weläje Voraus- sezung in eine Aktiengesellshaft verwandeln kann, und weil der betreffende Richter in dieser Beziehung gar keine Handhabe hat ? Wenn es sih um eine ganz neue Bestimmung handelte, wenn man hier den Aktiengesellschaften neue Schranken auflegen wollte, die sie früher niht beengt haben, so wäre die Sache eine andere. Es handelt

1899.

si aber hier bloß darum, das bestehende Net aufrecht zu erhalten, und da, meine ih, könnte wohl das hohe Haus entgegenkommen, was auch vielleicht bei anderen möglicherweise noi) kommenden Abweichungen zur Verständigung nüßlich sein würde. (Sebr richtig! rechts.)

Abg. von Arnim (kons.): Der Abg. Kirsch vermuthet, daß der

7 Präsident in diesem Falle einen besonderen Einfluß hat. Das Toi, ee E in erster Instanz entscheidende Bezirks-

t s-Präsidenten in keiner Weise abhängig. L E S Herrenhauses anzunehmen.

Jn namentlicher E wird der Beshluß des Herrenhauses mit 130 gegen E C Men O

S urf eines Ausführungsge]eßes Bürder lid ; x G bus hat das Herrenhaus im S die Ziffer 4 gestrichen, wona den auf den Znhaber lauten en Schuldverschreibungen, welhe von einer Preußishen Hypo- theken-Aktien-Bank auf Grund von Darlehen an preu ische Körperschaften des öffentlihen Rechts oder von Darlehen, für welche eine solche Körperschaft die Gewährleistun E hat, ausgegeben sind, die Vals 0 i ge eg S - Düsseldorf (Zentr.) beantragt die - berstelina iy Bi lufseg des e D erbaused. Der Widerspruch des Herrenhauses sei um so wunderbarer, als drei Minister für diesen Beschluß eingetreten seien, der einen Mittelweg vorschlage für die mittleren und kleinen Korporationen und Kommunen. ' E des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ih komme soeben aus dem Herren- hause, und ih habe da den Herren gerathen, dem Abgeordnetenhause entgegenzukommen, und ich kann jeßt nur dem hohen hier ver- sammelten Hause rathen, dem Herrenhause entgegenzukommen.

eiterkeit.

i E Auffassung ist die gewesen im Herrenhause: Es ift dies eine kleine und unbedeutende Frage. Hier handelte es fich nur um einen kleinen Rest einer großen Frage, die von diesem hohen Hause im Sinne der Mehrheit des Herrenhauses entschieden if, nämli der Frage der allgemeinen Mündelsicherheit aller Pfandbriefe; damals handelte es sich um jeßt shon über 2 Milliarden emittiertér Pfandbriefe und um eine ungemessene Zahl in Zukunft von irgend einer beliebigen Hypotheken- bank zu emittierender Pfandbriefe. Hier handelt es sich um einige Dutend Millionen von Kommunal-Obligationen, wel@e an fh ihre Deckung finden in solhen Effekten als Grundlage, welche nah dem Reichsgeseß mündelsicher sind; denn alle Effekten, emittiert von öffentlih-rechtlihen Körperschaften, haben nah dem Reichsgesez in ganz Deutschland die Qualität der Mündelsicherheit. Nun sagte ih: hier weihen wir also nicht wesentlich ab von dem Grundsaß, den wir im Abgeordnetenhause au aufgestellt haben, daß nur die Mündel- sicherheit solhe Effekten und solhe Schuldvershreibungen bekommen, welche ausgehen von öffentlih-rechtlichen Verbänden. _Deswegen habe ih gesagt : das Herrenhaus möchte do in dieser Beziehung dem Abs geordnetenhause entgegenkommen.

Meine Herren, die Herren im Herrenhause haben nun in der Mehr- heit allerdings einen anderen Standpunkt eingenommen. Sie haben gesagt: wir wollen an dem Prinzip festhalten, daß Privatbanken nicht öfentlih-rechtliher Natur Effekten irgend welcher Art, welche mündel- sicher sind, ohne weiteres niht emittieren dürfen.

Meine Herren, nun fragt sih für dies hohe Haus: bat die Sache einen so großen Wertb, daß das Haus in einem Augenblick, wo es ih um den Abschluß eines großen nationalen Werkes und dessen Einführung in Preußen handelt, nun eine Veranlassung hat, wiederum auf seinem Schein zu bestehen und dem Herrenhause nicht entgegenzukommen, von welhem anerkannt werden muß, daß dasselbe in sehr vielen wichtigen Beziehungen mit dem größten Bedauern den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses beigetreten is ? Beispieléweife haben in der Frage der Umschreibung der Inhaberpapiere die sämmtlichen Redner von der Linken und Rechten im Herrenhause erklärt: wir bedauern diesen Bes(luß aufs äußerste; sie haben auch sehr erheblihe Gründe dafür angeführt, dennoch aber sind sie dem Abgeordnetenhause entgegen- gekommen, um die Sache zum Abschluß zu bringen, und haben all ihre Bedenken aufgegeben. Ift es nun richtig, wenn das Abgeordnetens haus hier diesen Differenzpunkt herbeiführt ?

Meine Herren, das Zweikammersystem seßt ja nothwendig, wenn niht die Gesetzgebung ins Stocken aerathen will, die Geneigtheit beider Häuser zum gegenseitigen Nachgeben in Konfliktsfällen voraus. Wenn fie niht besteht, so ist das Zweikammersystem geradezu unhaltbar. Wir werden bei solchen Gesetzen, wie tiesem vorliegenden, immer auf den einen oder anderen Punkt kommen, wo beide Theile nachgeben müssen in diesem das eine Haus, in jenem Punkt das andere Haus. Da kann man nicht immer nach seiner persönlihen Meinung und seinen persönlihen Wünschen gehen. Man muß sehen, daß man zusammenkommt, um was Ganzes zu stande zu bringen. Und hier, wo diese vorliegenden Geseßze die Voraussezung zur Einführung der großen deutshen Rechtseinheit sind, da darf man erst recht niht auf seinem Schein unbedingt bestehen; man muß sehen, si zu verständigen, und fo kann ih Ihnen nur rathen jeßt von dieser Stekle aus, daß Sie nunmehr, damit wir in der Sache weiterklommen, dem Beschlusse des Herrenhauses beitreten. (Bravo! rechts.)

an dem gestern mit großer Mehrheit angenommenen Beschluß des Abgeordnetenhauses festhalten, selbft wenn die Session dadurch ver- längert wérden sollte.

Abg. von Arnim (kons.): Wir wollen niht, daß mündel- sichere Papiere ausgegeben werden von Grwerbsgesellschaften, sondern nur von solchen Instituten, die als öffentlih rehtlihe anerkannt sind. Von diesem Prinzip würden wir abweichen, wenn wir dem Antrage Schmitz folgten. Jn der Vergangenheit hat ein solches Bedürfniß nit vorgelegen, denn es sind nur etwa 40 Millionen solher Papiere ausgegeben worden, für die Zukunft wird ein kassen 2c. werden vollauf in der Lage sein, die Bedürfnisse der ? Kommunen zu M

ist sonft nicht meine Art, unnöthig Schwierigkeiten“ zu :

Abg. Dr. Göschen (nl.) erklärt namens seiner Freunde, daß sie

Bedürfniß auch nicht vorhanden fein, denn die E P “0

Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Gerade wegen dieses Prinzips } können bie n so weniger für den Herrenhausbes{hluß einttete N

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