1899 / 228 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Hanunoverscher Anzeiger. „. . . Fortgeseßt hält sich die Zeitschrift auf

oruehmstex litterarisher Höhe , .*,“

Das Lande „Den Türmer heißen wir besonders aus dem Grunde willkommen, weil ex geeignet erscheint, den verschiedenen blassen Monatsschriften .. . eine Monatsschrift gegenüberzustellen, die vor allem das hat, was-unsern Blättern fehlt: Charafïter, Persönlichkeit... „Die Gebildeten haben die Pflicht, solche Unternehmungen nach Kräften zu stüßen ., .“

Bahn frei! (Zeitschr. d, österr. Eisenbahnbeamten-Ver.) „Diese ausgezeichnete a DETTIFE A S

Zeitschrift sür Büchersreunde. „. . . Was uns . . . besonders erquik- lich ‘anmutet, ist die Loslösung von jedweder Schablone in litterarischer und kritischer Beziehung. . . . Es weht cin frischer, freier und reiner Geist durch diese Blätter, der auch ein Geist der Klärung und des Frie- NeRS E L

Leipziger Zeitung. „_« ¿Der Türmex . ._. bringt für Gemüt und Geist .….

soviel und aus so mannigfaltigen Quellen, daß Anregung und Erbauung bei gemüts- und geistverwandten Lesern niht ausbleiben

On En 4 [Neue Militärishe Blätter. „…. . einer neuen Zeitschrift, die berufen zu sein scheint, die erste deutsche Revue zu werden . . ,“

7eFranksurter Journal. „Wenn wir auch allen neu erscheinenden Zeit- schriften ziemlih kühl gegenüberstehen, weil wir eine zu große Zersplitterung der geistigen Kräfte nicht für ersprießlih halten, so haben wir aber mit größter Freude den „„Türmer““ begrüßt... . Der „Türmer“ wird in der That ver- edelnd auf das Gemüt wirken, und der Geist erhält durch ihn reihliche Nad

Augsburger Postzeitung. „. . . Heute sind wir in der Lage, unser D

Urteil dahin abzugeben, daß in Deutschland wenige Zeitschriften auf dem gleich. hohen geistigen Niveau stehen...“

Preußische Lehrerzeitung. „. . . Wir können diese vortrefflihe, mit feinem Sinn geleitete Zeitschrift nur aufs beste empfehlen . .,“

Bremer Nachrichten. erfreuliches Zeichen der Zeit .

Straßburger Post. „.…. der Familie.“

Dresdner Journal. „.…. über Erwarten schnell einen ersten Plat in detx deutschen Zeitschriften-Litteratur cingenommen .. .“

Breslauer Fremden- und Jutelligenzblatt.

unserer Zeitschriftenlitteratur auszufüllen bestimmt ..

Neuer Görlitzer Anzeiger. „.. sprüchen genügen.“

„Wir begrüßen diese Zeitschrift als ein überaus

verdient in erster Linie einen Play in

. cine Lücke in

4“

. dürfte auch weitgehenden An-

Norvrdlivländische Zeitung. „An die Spitze der Zeitschriften, auf welche wir hiemit unsere Leser erneut aufmerksam machen, ist der Türmer zu stellen.“

Grazer Zeitung.

Mitausche Zeitung. „Es ist cin großes und umfangreiches Programm, das sich der Türmer gestellt hat, und maun wäre nur zu leicht versucht, der Möglichkeit seinex Nealisiernng Zweifel entgegenzustellen, wenn nicht der illustre Name des Herausgebers eine starke Gewähr dafür böte, daß wir es bei der vorliegenden Monatsschrift mit einer Erscheinung zu thun haben, die thatsächlich dazu berufen sein dürfte, sich über das Niveau der zahlreichen ähnlichen Unter nehmungen zu erheben. . „So hoch die Erwartungen waren, mit welchen wir seinerzeit das neue Unternehmen begrüßten, konnten wir uns bei Betrachtung des Programms doch eines leisen Zweifels an der Möglichkeit seiner Durchführung in gekennzeihnetem Umfang nicht erwehren. Um so freudiger haben wir die sodann. zur Ausgabe gelangten späteren Hefte begrüßt, waren sie doch voll und ganz geeignet, das gute Recht des Bestehens des Türmers zu beweisen.“

. bald eine reihe Verbreitung finden dürfte.“

Dex deutsche Tischlermeister. „.. bedeutet in unserer Zeit cine mutige, sittliche That.“

Resormierte Kirchenzeitung. „. . . gediegen und überraschend rei ch- Val ta e vorichm und zUäleich frisch. .."

Lehrer-Zeitung sür Thüringen. „Der Türmer ist eine epohemachende Monats\chrift, die in jeder gebildeten Familie gelesen werden D E

Wochenblatt (Mähr. Trübau). „. . eine hervorragende litterarische That , unter den zahlreichen deutshen Zeitschriften und Nevuen den ersten Raug cinzunehmen berechtigt . ¿ .“

Die katholische Welt. „Dèr Türmer ist kein Banause, kein Rück- ständiger, kein Reaktionär, kein moralisierender Saucrtopf niemand ist all’ dies weniger als er dennoch läßt er sich

von der anspruchSs8vollen „Moderne“ weder blenden noch bannen, wie er auch sonst so manchen hohlen Schwindel, so manche Thorheit déèr Zeit mit Geist und Glück bekriegt ... sehnlichst wünschen wir auch auf unserer Seite cinen Lynkeus dieser Art zu besißen.“

Dresdener Anzeiger. „Diese ansgezeichnete Schrift - verdient weiteste Verbreitung. Wir empfehlen sie jedermann. ... Wir empfehlen

nochmals die Schrift des feinsinnigen Herausgebers aufs wärmste.“

Thüringer Zeitung. „. .. wieder eine solche Fülle des Wissenswerten aus allen Gebieten, daß der Schrift sicherlich zahlreiche neue.Freunde erstehen werden.“

Neuer Psälzisher Kurier. „Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Türmer in Bälde in jeder gebildeten Familie zu finden ist,“

Wormser Zeitung. „. . . nihts AÄlltägliches und übertrifft das meiste in dieser Art Gebotene .., Wir empfehlen hier etwas wirklich G e- diegéene8s,“

Ostfricsishes Shulblatt. „. . . köstlihe Gaben . „,

Märkische Zeitung.- „Unter den zahlreichen neuen Zeitschriften. nimmt. der Türmer fraglos die erste Stelle ein.“

Gothaishe Zeitung. „. .. steis geistreih und anregend. Der Türmer wird sih sicher allen Freunden der Litteratur bald uneutbehrlich machen,“

JFenaishe Zeitung. „Brennende Tagesfragen auf nationalem und Kunstgebiet werden mit ebensoviel Sachkenntnis wie Freimütigkeit besprochen.“

Schwarzburg-NudDolstädtishe Landeszeitung.

im besten Anlauf, eine maßgebende Zeitschrift zu werden.“

Arnstädter Tageblatt. „... geistvoll und anregend.“

Neues Sächsishes Kirchenblatt. „.…. JFuhalt hervorzuheben . ..“

Anhaltisher Staatsanzeiger. „Diese Monatsschrift für Gemüt und (Geist ist in ihrer Art! einzig.“

„Der Türmer ist äußerst. reichhaltig und dabei fast überall

Aus dem erstaunlih reichen

Neue Würzburger Zeitung. . . so weiß er in der That Gemüt und Geist anzuregen, wie keiner.“

Der Odd-Fellow. …..

Darmstädter Zeitung. „. . . Schier unerschöpfliche Vielseitigkeit .… . Nach wiederholten Besprechungen der Zeitschrift ist es nicht leiht, aber au wohl nicht mehr nötig, Neues zum Lobe und zur Empfehlung des Türmers zu sagen; was früher bereits darüber Hier geschrieben wurde, findet sih immer wieder bestätigt.“

Der Protestaut. « « Wer künstlerische und litterarishe Jnteressen hat... der halte sich den Türmer; es wird ihm nicht gereuen.“

Solch ein scelishes Lebensmittel bietet der Türmer.“

Der Bildungs-Verein. „.…. . Wir ... können nur wünschen, daß diese Zeitschrift in unsern Kreisen allgemeine Beachtung finde.“

Kapellenblatt. „…. . Ein dringendes Bedürfnis . ungen, das fehlte bis jeßt . , .“

Deutsches Pfsavrrerblatt. „.. . Der Türmer wird auch in Pfarrhäusern, pastoralen Lefezirkeln Heimatrecht gewinnen.“

. charaftervolle Anschau-

Vädag. Wochenblatt. „.… . . Die vorliegenden ersten Hefte lassen hinreichend die cdleu, wahrhaft künstlerishen Ziele des Herausgebers erkennen, erfüllen den Leser mit Genugthuung, regen ihn zu sinnigen Betra ch- tungen an und gewähren ihm reichliche Belehrung.“

Magdcburgishe Zeitung. „. . . Wir können diese vortreffliche Zeit: \hrift, die mit feinem Sinn geleitet wird, nur auf das beste empfchlen.“

Deutscher Reichs- und Königlich Preuß. Staats - Anzeiger. Z . Kommt manchen von andern Monatsschriften unerfüllt gelassenen berechtigten Wünschen entgegen .. .“

| (Mark), Klosterfelde,

Der Unterzeichnete bestellt hiermit:

Î Probeheft der IMonatsschrift „Der Cürmer“ 1 Abonnement der Monatsschrift „Der TCürmer“

vom Oktober an bis zur Abbestellung. Aweiter Jahrgang. Preis vierteljährlich (3 hefte) Æ Mark, einzelne hefte 1 Mk. S5O Pfge.

.. ‘“ 1 „Der Cürmer Erster Jahrg., Band II (heft 7 bis 12) in heften broschiert S Mark. in Original-seinwanddecke gebunden D Mark,

in: Halbfranz (Liebhaberband) 10 Mark. De Nichtgewünschtes durchstreichen!

Genau A E A ia o t T L A M Ea R L A

Jn offenem Briefumschlag, mit 3 Pfg.-NMarke frankirt und mit der Aufschrift „„Druck- sache“ versehen, wird dieser Zettel durh die Post an seine Adresse befördert.

eutscher Reichs

und

nzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljäyrlih 4 A 50 S. 2a Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

A Einzelne Nummern kosten 25 S. 25

M aas i fes

S Insertionspreis für den Ranm einer Drudzgeile 30 §.

U Juserate nimmt au: die Königliche Expedition

M 22.

Berlin, Mittwoch, den

des Deutschen Reichs-Anzeigers

nund Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

27. September, Abends.

1899.

R t E T

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Forstmeister Tiße zu Kirhditmold im Landkreise Cassel, dem Bürgermeister, Hauptmann der Landwehr- Infanterie Lafrenz zu Burg a. F. im Kreise Oldenburg und dem Marine-Ober-Zahlmeister a. D. Fritz Jahn zu Kiel den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Kanal-Bauinspektor, Hauptmann im 1. Garde-Land- wehr-Regiment Lüttjohann zu Holtenau im Kreise Eckern- föórde den Königlichen Kronen-Orden dritter Klase,

dem Werft-Betriebs-Sekretär Emil Bothe zu Kiel, dem Brauereibesißer Emil Jacobsen ebendaselbst und dem Rentier August Peipe zu Haynau im Kreise Goldberg-Haynau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Kassen- und Kanzleidiener Hermann Schneider bei der Dom-Kapitels-Verwaltung in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

den Holzhauer-Nottmeistern Karl Ri ebeß zu Rosenfeld, Anton Urbaniak zu Ligota, Johann Kowal zu Budy und R Stark zu Deulsch - Koschmin im Kreise Krotoschin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

VELTAANTMA A G

Vom 1. Oktober ab sind im Verkehr mit den britischen Kolonien: Falkland-Jnjeln, Gambien, Guyana, Hongkong, Jamaica, Lagos, Neu-Fundland, St. Helena und Trinidad (einshl. Tobago) Werthbriefe zugelassen. Der Höchst- betrag der Werthangabe ist für Werthbriefe nah den Falkland- Inseln auf 1000 (M (= 1250 Fr.), für Werthbriefe nah den anderen Kolonien auf 2400 4 (= 3000 Fr.) festgeseßt.

Berlin W., den 21. September 1899.

Der Staaissekretär des Reichs-Postamts. von Podbielski.

BETLTaNn T G0 Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit den öffentlihen Fernsßreh- stellen bei den Postanstalten in Basdorf (Bz. Potsdam), Blankenburg (Mark), Franz.-Buchholz, Friedersdorf

Acterus Schönerlinde, Schön- walde (Mark), Storkow (Mark) und Wandliß (Mark ist eröffnet worden. Die Gebühr für cin gewöhnliches Gesprä bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Verkehr zwischen Storkow (Mark) einerseits und Charlottenburg, Reinickendorf und Westend andererseits 1 M, im Verkehr zwischen den übrigen Orten 25 S.

Für das Herbeirufen der am fernen Ort zum Gespräch verlangten Person is eine weitere Gebühr von 5 FZ zu entrichten.

Berlin C., den 24. September 1899.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Griesbach.

BVBeranngtmaGunüi Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprehverkehr mit Braunsberg (Ostpr.), Dirshau, Geithain, Grimmen, . Heiligenbeil, Kupferdreh, Liebenstein (Sachs.-Mein.), Paderborn, Prausniÿ (Bez. Breslau), Ruhla, Trebsen (Mulde), Warburg und Wehlau ist eröffnet worden. Die Gebühr Pr ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten eträgt je eine Mark.

Berlin C., den 24. September 1899.

Kaiserliche Ober-Postdirektion. Gri esba ch.

Königreich Preußen.

Gesetz, betreffend die Sens des Kreisarztes und die Bildung von Gesundheitskommissionen. Vom 16. September 1899. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie für den Umfang derselben, was folgt: Erster Abschnitt. Der Aa TAE /

Der staatliche Gesundheitsbeamte des Kreises ist der

Kreigarzt

Er ist der tehnishe Berather des Landraths, in Stadt- kreisen der Polizeibehörde.

Der Kreisarzt ist dem Regierungs: Präsidenten unmittelbar unterstellt.

Der Stellvertreter des Kreisarztes in Behinderungsfällen oder bei Erledigung der Stelle wird von dem Regierungs- Präsidenten ernannt.

Dem Landrath und der Polizeibehörde (Abf. 2) verbleiben die ihnen uach der geltenden Gesetzgebung zustehenden Befug- nisse in Angelegenheiten des Gesundheitswe}ens.

Die Kosten der Reisen, welche der Kreisarzt im Auftrage des Regierungs-Präsidenten oder des Landraihs ausführt, fallen der Staatskasse zur s

Die Anstellung als Kreisarzt erfordert : ®

1) den Nachweis der Approbation als Arzt ;

2) den Erwerb der medizinishen Doktorwürde bei einer preußischen Universität; über die Zulassung der Doktorwürde, welche bei einer anderen Universität erworben is}, entscheidet der Minister der Medizinal-Angelegenheiten ;

3) das Bestehen der kreisärztlihen Prüfung;

4) den Ablauf eines angemessenen Zeitraums nah der Approbation als Arzt.

Die Anstellung erfolgt durch den Minister der Medizinal- Angelegenheiten.

3

S 3.

Die Besoldung des Kreisarztes is pensionsfähig.

Wo besondere Verhältnisse es erfordern, können vollbesoldete Kreisärzte angestellt werden.

Dieselben beziehen ein festes Diensteinkommen unter Aus- {luß von Gebühren. Soweit nah den bestehenden Vor- schriften für gewisse Verrichtungen Gebühren zu entrichten sind, fließen dieselben zur Staatskasse.

Die Ausübung der ärztlihen Privatpraxis mit Ausnahme von dringenden Fällen und von Konsultationen mit anderen Aerzten wird den vollbesoldeten Kreisärzten untersagt. Die Annahme von Nebenämtern kann ihnen gestattet werden.

Für Stadtkreise können die als Kommunalbeamte an- gestellten Stadtärzte vom Minister der Medizinal-Angelegen- heiten mit der Wahrnehmung der Obliegenheiten des Kreis- arztes beauftragt werden.

S 4.

Der Amtsbezirk des Kreisarztes ist der Kreis.

Größere Kreise können in mehrere Kreisarzt-Bezirke zer- legt, kleinere zu einem Kreisarzt:Bezirke zusammengelegt werden. Auch einzelne Theile eines Kreises können einem benachbarten Kreisarzt-Bezirke zugeschlagen werden.

d D,

Dem Kreisarzte tönnen” ein oder mehrere kreisärztlich geprüfte Aerzte widerruflih als Assistenten beigegeben werden, welche ihm diensilich unterstellt sind und eine angemessene Remuneration aus staatlichen Fonds erhalten.

Die Assistenten werden vom Minister der Medizinal- Angelegenheiten bestellt. x

J),

Der Kreisarzt hat insbesondere die Aufgabe :

1) auf Erfordern der zuständigen Behörden in Angelegen- heiten des Gesundheitswesens sih gutahtlih zu äußern, au an den Sißungen des Kreisausschusseg und des Kreistags auf Ersuchen dieser Körperschaften oder ihres Vorsißenden mit be- rathender Stimme theilzunehmen;

2) die gesundheitlihen Verhältnisse des Kreises zu beob- achten und auf die Bevölkerung aufklärend und belehrend ein- zuwirken;

3) die Durchführung der Gesundheitsgesezgebung und der hierauf bezüglichen Anordnungen zu überwachen und nah Maßgabe der bestehenden Vorschriften die Heilanstalten und anderweitige Einrichtungen im Jnteresse des P zu beaufsihtigen; auch hat er über das Apotheken- und Hebammenwesen, über die Heilgehilfen und anderes Hilfs- personal des Gesundheitswesens die Aufsicht zu führen;

2 den zuständigen Behörden Vorschläge zur Abstellung von Mängeln zu mäch : auch für die öffentlihe Gesundheit geeignete Maßnahmen in Anregung zu bringen.

Der Landrath sowie die Ortspolizeibehörde sollen vor Erlaß von Polizeiverordnungen und fonstigen allgemeinen Anordnungen, welhe das Gesundheitswesen | betreffen , den Kreisarzt Köcen: i

Zst die Anhörung unterblieben, so ist dem Kreisarzte von dem Erlasse der Polizeiverordnung oder Anordnung alsbald Mittheilung zu machen. x

88. L O im Verzuge kann der Kreisarzt, wenn ein vorheriges Benehmen mit der Ortspolizeibehörde niht an- ängig ist, die zur Verhütung, Feststelung, Abwehr und Interdrückung einer ¿emeingeiiiiiheR Krankheit erforder- lichen Loridulden Anordnungen treffen. Diesen Anordnungen hat der Gemeindevorstand Folge zu leisten.

Die getroffenen vorläufigen Anordnungen find den Be- theiligten durch den Kreisarzt entweder zu Protokoll oder

durch schriftlihe Verfügung zu eröffnen.

Die vorläufigen Anordnungen sind dem Landrath und der Ortspolizeibehörde sofort mitzutheilen. Sie bleiben so lange in Kraft, bis von der zuständigen Behörde anderweitige Vans getroffen wird.

§ ordnungen zuwiderhandelt, wird, sofern nicht die Vorschrift des S 327 des- Neichs-Strafgeseßbuhs Plaß greift, mit Geldstrafe bis zu 150 M oder mit D E

Der Kreisarzt ist der Gerichtsarzt seines Amtsbezirks.

Wo besondere Verhältnisse es erfordern, kann die Wahr- nehmung der gerihtsärztlihen Geschäfte besonderen Gerichts- ärzten übertragen werden.

Zweiter Abschnitt. Die M a ae

Für jede Gemeinde mit mehr als 5000 Einwohnern ift eine Gesundheitskommission zu bilden.

Die Zusammenseßung und Bildung dieser Kommission erfolgt in den Städten in Gemäßheit der in den Städte- ordnungen für die Bildung von Kommissionen (Deputationen) vorgesehenen Bestimmungen.

Jn größeren Städten können die städtishen Behörden Unterkommissionen für einzelne Bezirke bilden; der Minister der Medizinal-Angelegenheiten is ermächtigt, es bei der bis- herigen Einrichtung der Sanitätskommissionen zu belafen.

Jn ländlihen Gemeinden befindet der Landrath über die Zusammensezung, die Mitgliederzahl und den Geschäftsgang der Kommission. Die Mitglicder verwalten ihr Amt als Ehrenamt.

Die geseßlichen Vorschriften über die Verpflihtung zur Annahme und über die Befugniß zur Ablehnung von Ge- meindeämtern finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die E der ärztliGen Praxis niht als Avlehnungs- grund gilt. \

Der Kreisarzt kann an allen Sißungen der Gesundheits- kommission theilnehmen und darf jederzeit die Zusammen- berufung derselben verlangen.

Jn allen Verhandlungen der Gesundheitskommijsion hat der Kreisarzt berathende Stimme und muß jederzeit gehört werden. L:

S; Die Gefundheitskommisston hat die Aufgabe: 1) von den A Verhältnissen des Ortes durh gemeinsame Besichtigungen sich Kenntniß zu verschaffen und die Maßnahmen der Polizeibehörde, insbesondere bei der Ver- hütung des Ausbruchs oder der Verbreitung gemeingefähr- licher Krankheiten in geeigneter Weise (Untersuhung von Wohnungen, Belehrung der Bevölkerung 2c.) zu unterftüßen; 2) über alle ihr von dem Landrath, von der Polizei behörde und dem Gemeindevorstande vorgelegten Fragen des Gesundheitswesens sih gutachtlih zu äußern; 3) diesen Behörden Vorschläge auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu machen. s

Jn Gemeinden mit 5000 oder weniger Einwohnern kann eine Gesundheitskommission gebildet werden. Jn Städten muß die Bildung erfolgen, wenn der Regierungs-Präsident dieselbe anordnet. Jn Landgemeinden kann fie von dem Landrath im Einverständniß mit dem Kreisaus\{huß angeordnet werden.

__ Auf diese Kommissionen finden die Vorschriften in den S8 10 und 11 entsprehende Anwendung.

Dritter Abschnitt. Uebergangs- und BS Ry Be BIMmu tige

Znnerhalb des der Zuständigkeit des Polizei-Präsidenten von Berlin unterstellten Bezirks tritt dieser an die Stelle des Regierungs-Präsidenten.

Jn den Hohenzollernshen Lan®en tritt an die Stelle des Landraths der Ober-Amtmann, an die Sielle des Kreises der Oberamtsbezirk und an die Stelle des Kreisausschusses der Amtsausschuß.

14.

U 1 S Die Kreisphysikats- und Kreiswundarztstellen werden auf- gehoben.

S 15. iets A welche bei dem Jukrafttreten dieses Ge- seßes dienstlih niht verwendet werden, bleiben während eines E von Dr Jahren zur Verfügung des zuständigen inisters und werden auf einem besonderen Etat geführt. Dieselben beziehen während dieses Zeitraums ihre bisherige Bisoldung unverkürzt weiter und außerdem jährlich die Hälfte der nach dem Durchschnitt der lehten fünf Jahre für dienstliche Verrichtungen ihnen zugeflossenen Gebühren bis zum Höchsi- betrage von jährlih 2 b i ___ Die Beamten, welche während des fünsjährigen Zeitraums cine etatsmäßige Anstellung nicht erhalten, treten nach Ablau desselben in den Ruhestand und erhalten ohne Kücksicht a die Dauer der Dienstzeit eine Pension in Höhe von dr Viertheilen der Besoldung und der gemäß Abs. 1 festgeseßten Entschädigung.

er den von dem Kreisarzte getroffenen vorläufigen An-

L

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T S E O E C D G ta Aa A