1831 / 99 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Fehler des Projekts, welche wiederum von Seiten der Regierting der Staatsraths Brocki widerlegte. Nach einer langen Rede des Landboten Swidzinski erklärte der Marschall die Diskussion über den Gesammt -Juhalt des Geseß - Entwurfs für ge\schlo}en, worauf sich die Kammern mit der Disfussion der einzelnen Theile desselben beschäftigten. Die Einleitung wurde für unpassend und zu weitläuftig befunden und der Minister des Innern mit einer neuen Abfassung derselben beauftragt.

Anm 30sten wurde die abgebrochene Diskussion weiter fort-

esetzt. Der Deputirte Szanicecki legte noch einen anderen Entwurf über denselben Gegenstand und der Deputirte Szlasfi einen Gesetz - Entwurf vor, vermöge dessen den Beamten das Recht gesichert werden fsotlte, gegen die Mißbräuche und eigen: mächtigen Handlungen der höheren Behöden zu appelliren; beide Projekte wurden den Kommissionen zur Prüfung tiberwie- sen. Ein anderer Vorschlag aber, welchen Herr Lempicki machte, daß man das Strafgeseß gegen diejenigen schärfen solle, welche sich Beschimpfungen und Ungerechtigkeiten gegen die ih- nen untergebenen Bauern erlaubten, wurde mit großer Stim- men-Mehßhrheit verworfen. Endlich schritt mau uoch, dem NReichs- bes{chlnß vont 19. Febr. d. F. zufolge, zu Eröffnung eines Buches in der Landboten- Kammer, um darein die Bewilligungen einzutragen, welche den aus dem jeyigen Kriege zurtcfehrenden Unteroffi- zieren und Gemeinen, ihren Wittwen und Waisen gemacht wer- den möchten.

Die National-Regierung hat unterm Z0sten v. M., auf Vor- schlag des Befehlshabers der National-Garde, Grafeu Ostrowski, mehrere Beförderungen in derselben vorgenommen. K

Bon Seiten des Ministeriums des Junern werden in den hiesigen Blättern die Magßregeln beêaunt gemacht, welche man getroffen hat, um die Bürger zur Darbringturg von Laza- rethbedürfnifsen aufzumunteru; ein Jeder soll nämlich für den gelieferten Gegenstand eine Quittung ausgestellt und, wenn er es verlangt, denselben auch bezahlt erhalten, in welcher Hinsicht der Preis für die einzelnen Artikel angezeigt wird. h

Die hiesigen Zeitungen enthalten mehrere Verfügun- gen tund Bekanntmachungeu des Geueral - Gouverueiurs. Zuerst werden die Einwohner Warschau?s darau erinnert, daß die Stadt {G noch immer in VBelagerungs-Zustande befinde, und daß jeßt mehr als jemals Alles von der strengsten Pflichterfülltng der National - und Sicherheits - Garde abhange : cin Jeder solle da- her seinen Dienst pünktlich verrichten und jeden Augenbli be- reit seyn, anf erhaltenen Befehl zum Kampf anszurücken; denn die geringste Widerseßlichkeit werde von den Kriegsgerichten aufs Härteste geahndet. werden. Danu befiehlt der Gouverueur uoch- mals, da er sich überzeugt habe, daß tros aller Verbote doch noch

I

immer einzelne Personen Waffen und Gewehre bei sich verbor-:

gen hielten, jeßt endlich bis zum morgenden Tage dieselben ab- zuliefern, widrigenfalls diese Individuen nah einem, von - ihm selbst den Kriegsgesezen während der Belagerungszeit hinzuge- fügten Artikel, mit dem Tode bestraft werden sollen. Ferner for- dert derselbe noch eine bedeutende Quantität Stroh für die Ar- mee in der Hauptstadt und in dem bei Warschau befindlichen Feld- lager. Endlich widerruft er“ ein allgemein verbreitetes Gerticht, daß in dem Ujazdower Haupt-Lazareth die Spital-Gangrene gras- fire, und lobt die Ordnung, welche jeßt in dem. Lazareth der Garde- Kasernen herrsche, das er bei Uebernahme seines Amtes im sc{lechtesten Zustande und unter Anderem 40 unbeerdigte Leichname darin liegen gefunden habe.

Der Vice - Gouverneur der Hauptstadt befiehlt allen Polni- schen Militairs, welche zu den ausgerückten Corps gehören und ihr Zurückbleiben in Waxschau uicht durch eine fch{riftliche Ér- laubniß des General -Gouverueurs rechtfertigen könuen, sich 11: verzüglich zu ihren Regimentern zu begeben, widrigenfalls sie die Strafe als Marodeurs treffen solle.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 29. Márz. Die 3 westlichen Provin- zen, in welchen der Kornmangel noch fortdauert, haben vor kur- zem wiederholte Unterstüßungen von Seiten Sr. Majestät des Königs erhalten. Ju Folge dessen haben die verschiedenen Kirch- spiele jener-Provinzen ihre Gouverneure gebeten, dem Könige ihre lebhafteste Dankbarkeit und unbegränzte Ergebenheit zu ver- sihern. Es herrscht in diesem Augenblick ein wahres Elcnd in diesen Gegenden, vorzüglich ‘unter den Bewohnern der Inseln und der Küste von Bohunslehn, die seit mehreren Monaten ih- rer cinzigen Erwerbsquelle, der Fischerei, beraubt gewesen sind. Die. von den Gouverneuren angestellten Nachforschungen haben indessen ergeben, daß die zeither verbreiteten Gerüchte von einer Hungersnoth . völlig ungegründet waren. Allen ar- men Familien ist Beistand geleistet worden; au mehreren Orten traf man Anstalten, um regelmäßig Suppen an die Ar- men auszutheilen, und da das Meer wieder offen ist, kann das in Schonen angekaufte Getreide bald an den Orten, wo man dessen so nöthig bedarf, ankommen. Einem Königl. Befehl zu- folge, werden für dieses Jahr die gewöhnlichen Truppench-Ver- fanmuilungen in Bohuslehn, Wermeland und den beiden Gou- vernements von Westgothland nicht stattfinden. Auf der klei- nen Jnsel Wato, an der Uplandschen Küste, tödtete man in den leßten Tagen gegen 500 Sechunde. Ein seit einiger Zeit ver- breitet gewesenes Gerücht von Ausrtistuug der in Karlsfrona lie- geuden großen und kleinen Flotte hat sich als falsch erwiesen. Das Wahre an der Sache ist, daß die seit 4 Jahreu aubefohle- nen Schisfsbauten fortgeseßt werden, und daß man zu 2 neuen Fregatten -die Kiele legte. Die zur Unterhaltung der die Rhe: de besbüßenden Festung Kungshalmen erforderlichen Kosten wur- den bereits vor 18 Monaten vom Reichstage angewiesen.

- Deut.) Ol a n-d,

München, 4. April. Der Königl. Kämmerer und Oberst im (General- Quartierneisterstabe, v, Heide, hat das Judigenat des Königreichs, mit Beibehaltung des Schweizerischen und Griechischen, erhalten. : S

Leipzig, 5. April. Heute erfolgte die feierliche Einführung des neugewählten Magisirats hiesiger Stadt. Derselbe besteht aus 1 Ober-Bürgermeister, 1 Bürgermeister, 8 besoldeten tund 12 unbesoldeten Mitgliedern.

Italien,

T urin, 2. Márz. Jn der Nacht vom L24sten auf den o5sten hatten Se. Majestät einen heftigen, von Schlaflosigkeit vegleiteten Fieber-Anfall ; der Anfall in der verwichenen Nacht war s{hwächer, wenn gleich etwas länger, der erlauchte Kranke \chlief aber’ mit Unterbrehungen fünf Stunden. Diesen Mor- gen hat das Fieber nah einem gelinden Schweiße merklich nach- gelassen. ;

; Rom, 26. März. Der Graf von St. Aulaire hatte vor- gesiern die Ehre, Sr, Heiligkeit sein Beglaubigungs - Schreiben _als Französischer Butschäfter beim heiligen Stuhle zu überreichen, Der Gazettg di Milanso zufolge, melden offizielle Bes

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rihte, daß die Anführer der Xnsurgentenhaufen, Zucechi, Graz binsfi, Olini und Armandi, ihre ganzen Streitkräfte bei Cattolica zusammengezogen hatten, wie es schien, um in dieser Stellung neuen Widerstand zu leisten. Der schlechte Ausgang des Treffens vom 25sten schien indessen ihren Plan geändert zu haben; am 26sten um 4 Uhr Morgens verließen sie Cattolica und seßten ihre“ Flucht fort; sie führten 16 mit Verwundeten beladene Wagen mit sich. Der Feldmarschall-Lieutenant, Ba- ron Geppert, war anm 26sten mit seiner ganzen Kolome in Ri- mini eingerickt, wo er mit dem lebhaftesten Jubel und Lebe- hochs begrüßt wurde. Abends war die ganze Stadt erleuchtet. Modena, 23. März. Die hiesige Zeitung enthält im heutigen Blatte nachstehendes landesherrliche Edift : ¡Franz i V., von (Gottes Gnaden Herzog von Modena 2c. Un- ter dem Schuße des Himmels und mit dem Beistande Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreih in den Besiß Unserer Staaten wieder cingeseßt, haben Wir jeßt eine der peinlichsten Pflichten zu erfüllén, welche Uns als Souverain obliegen, die nämlich, für die Bestra= fung derer zu sorgen, die sih als Rebellen gegen Unsere legitime Gewalt erhoben oder an dem Aufruhre Theil genommen ha- ben. Zwar ist es Uns schmerzlich, daß Wir dabei diejenigen Wege einschlagen müssen, welche von der unglücklichen Lage der Zeiten gebieterisch gefordert werden, und dic zur künftigen Siche- rung der dôffentlihen und Privatruhe im Staate unumgäng- lich nothwendig sind; ader Wir müssen der Gerechtigkeit um 10 mehr ihren freien Lauf lassen, als eine schmerzliche Erfahrung Uns lehrte, daß die Milde vergeblich ist, und daß die Ausübung der Liebe nicht hinreicht , cin Gemüth zu ändern, das von den Feinden des Altars und des Throns verkchrt is. Fndem Wir Uns vorbe= halten, denjeuigen unzweideutige Beweise väterlicher Zuneigung zu geben , welche vielleicht nach den Ergebnissen der Untersuchung oder durch andere Umstände cinen Anspruch auf Unsre gnädige Berück- sichtigung erhalten, befchlen Wir, wie folgt: 1) Alle, welche am Abend des 3. Febr. fich in der Wohnung des Ciro Menotti's ver- sammeïten, in der ruchlosen Absicht, Unsre Residenz anzugreifen, und welche auf die Este'schen Truppen und sogar auf Unsre Person \chossen, werden ‘von der Militair - Kommisston gerichtet, welche {chon damals von Uns ernannt und zeither nicht aufgelöst, sondern nur durch dic Umstände suspendirt wurde. 2) Von cinem Tribunal nach dem Gesetze vom 14. März 1821 wicd Feder gerichtet, der mit be- waffneter Hand oder durch heimliche Anschläge zum Aufruhr mitwirkte, oder Akten unterzeichnete, welche die Constitution dex revolutionnairen Regierung betrafen, oder Theil an dersclben nahm, oder Unsere Per- son beschimpfte, oder sich auf andere Weise des Verbrechens der Re- bellion, des Hochverraths und der beleidigten Majestät nach den Be- ftimmungen der bestehenden Geseße schuldig machte. 3) Wer bet Unserer Rükkchr in diese Staaten mit den Waffen in der Hand ergriffen wurde, oder gegen Unsere und die Oesterreichischen Trup- pen gekämpft hat, wird von der erwähnten Kommission militairisch gerichtet. 4) Nach dem Jnhalt des Artikels 2 wird gerichtet, wer freiwillig unter den Linien - Truppen - der rebellischen Regierung Dienste nahm, so wie wer als Offizier oder Unteroffizier in der mo- bilen Garde diente. 5) Wenn die in den beiden vorhergehenden Ar- tikeln bezeichneten Fndividuen zu einem Corps der Este'schen Trup- pen gehörten, so werden sie nah den in Unsern Staaten bestchen- den Gesehen einem Militair - Gerichte übergeben. 6) Die Polizei wird Feden mit Corrections-Strafe belegen, der während der Revo- lution- Theil an Tumulten nahm und durch Drohungen oder auf- rúhrerisches Geschrei die dffentliche Ruhe oder die Ruhe ceinzel- ner Familien störte. 7) Keinen Grund zur Kriminal - Untersuchung bildet es, bloß der seßhaften National - Garde, unter welchem Titel oder Grad es scyn mag, angehört zu haben. s) Wer in irgend eincr Eigenschaft in unserm Dienste war und sich freiwillig in die Linien- truppen der revolutionnairen Regierung einreihte, oder als Offizier oder Unteroffizier in der mobilen National-Garde diente, ist von sei- nem Amte entlassen. 9 Eben so hat sîch Feder als abgeseßt zu be- trachten, der, wenn ev nicht dex nöthigen Ünterhaltsmittel für scine Fanrilie ermangelte, eine andere dfentliche Stelle von der besag- ten Regierung annahm. 10) Die Bestimmungen der beiden leßten Artikel sind auf gleiche Weise auch auf die anwend- bar, welche eine Penston vom Staate bezogen, oder zur Aus- Übung einer Profession oder freien Kunst MIENeN waren, und von den Aufrührern eine Militagir- oder Civilstelle annahmen. 11) Wer mit den Rebellen dieser Staaten freiwillig in Verbannung ge-

zogen ifi, kann zurückehren, vorausgeseßt, daß er die Gründe ciner-

solchen Entfernung zu rechtfertigen vermag, oder im entgegengeschz= ten Falle die Allerhöchste Gnade anfleht. 12) Endlich lassen Wir auch allen denen Gnade angedeihen, die als Gemeine in der mobi- len Garde gedient haben, oder auf andere Weise der Sache der Re- bellen zugethan zu seyn schienen, ohne sich eines -der in gegenwärti: gem Dekrete bezeichneten Vergehen schuldig gemacht zu haben. Ge- geben in Modena in unserem Herzoglichen Palaste, am 29. März 1831. Franz.

- Nach einem (in der Allgemeinen Zeitung befindii- chen) Privat-Schreiben von der Jtaliänischen Gränze vom 31, Máärz hatte General Zucchi fich zur Zeit der Einnahme in Rimini befunden, sich aber, ohne am Gefechte Theil zu nehmen, mit den üffentlichen Geldern in die Flucht gemacht. General (Geppert, welcher das Oesterreichische Armee - Corps befehligt, er- hielt von dem Kardinal Benvenuti aus Ankona vom 26. März eine Zuschrift, worin dieser ihm anzeigt, daß er als Legat a la- lere die Verwaltung dieser Provinzen wieder libernommen habe, daz vier Mitglieder der bisherigen Regierung vor ibm erschienen wären, um sich in die Arme Sr. Pápstlichen Heiligkeit zu wer- fen, und daß er auf deren Bitte, um ferneres Blutvergießen zu vermeiden, dem General einen Waffenstillsiand vorschlage. Ge- tieral Geppert antwortete aus Sinigaglia unterm 28. März, er sey beauftragt, die Päpsiliche Autorität tiberall vollständig her- zustellen; er werde also Anfona beseßen und könne sich mit fkei- uer unlegitimen Behörde in Unterhandlungen irgend einer Art einlassen, Jn Folge dessen seßte die Oesterreichische Armee ihren Marsch gegen Ankona fort,

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Nachstehendes ist -das (gestern erwähnte) von der Schle si: schen Zeitung mitgetheilte Schreiben aus Sfutagri vom 1. März. Vor einigen Tagen berief Mustapha Pa- {a alle Vornehmen unserer Stadt zu sich, um ihre Mei- nung hiusichtlich- des, wegen von dem Groß - Wesir begon- uener Feindseligkeiten zu fassenden Entschlusses zu vernehnien. Die sehr zahlreiche Versammlung empfing er mit einer lan- gen MNede, worin er unter Anderem im Wesentlichen Fol- gendes sagte: „Der Großwesir will, wie mir sicher berichtet wurde, unsere vollständige Unterwerfung, und durch Drohungen und falsche Versprechungen ist es ihm schon gelungen, die Städte Elbassan, Tirana, Cavaglia, Durazzo, Croia und Ochrida in seine Gewalt zu befommen; ich habe Euh nun berufen, in der Absicht, den Stand der Dinge vor Eure Augen zu legen und zu vernehmen, ob JFhr es vorzieht, Ench un- ter das Joch der Pforte, welches nwn durch das neue Militair und Abgabensystem drückender als je ist, zu beugen *), oder ob Ihr Eure Freiheiten vertheidigen wollt; ih bin bereit, daffir meinen leßten Blutstropfen zu opfern, und wenn Jhr von glei- chem Entschlusse beseelt seyd, fo haben- wir von dem Großwesir,

“) Bis jeht zahlen wir durchaus keine direkte Steuern, und nux

im Fall eines Krieges sind unsere Söhne zum Militairdiens| vere pflichtet; s M Anmerk d, Vers.)

dessen ganze Macht in etwa 16,000 Mann besteht, nichts fürchten. Mein Schwiegersohn steht mit 8000 Mann aus d Stamme der Madgaui s\chlagfertig bei Dibra; Bosnien, Herrschaft Fakovo, Pesreni und ein Theil von Servien hab mir ihren Beistand zugesichert, Von meinen Unterthanen ford, ih aus jedem Hause einca Mann, und so glaube ich für Erfolge stehen zu können und werde am (ten Tage -nach d Bairamsfeste ins Feld rücken.“/ Diese Nede wnrde von Versammlung mehrmals durch Beifalls - Zeichen unterhy chen; am Schluß derselben - sprach die ganze Versam lung ihre Bestimmurig durch lauten Jubel aus, und seit } Zeit rüstet sich hier Jung und Alt zum Kampfe. Unterdes| haben wir gehört, daß obengenannte Städte nur von einem fl nen Theil der Armee des Groß.- Wesirs beseßt sind, er sel steht noch, nach den neuesten Berichten, mit 10,000 Mann | Giorza.“‘

Der Nürnberger Korrespondent giebt folgen Privatnachrichten aus Belgrad vom 20. März: „Wie in m reren Reichen Europas, fo äußert sich seit einiger Zeit auch | dem Türkischen ein Geist des Aufruhrs, namentlich veranl, durch die von der Pforte theilweise eingeführte neue Ordnuy welche der Willkür und Zügellosigkeit der Pascha's und Häu linge Schranken seßen soll. Schon früher wurde gemeldet, y der Pascha ven Skutari sich gegen die Befehle der Regier in dieser Beziehung förmlich aufgelehnt hat und entschlossen j Gewalt mit Gewalt zu vertreiben; heute schreibt man, daß das Janitscharenzeichen ausgesteckt habe und die Pascha?s y Stopia, Nissa, Wrana 2c. seinem WBeispiele gefolgt sey Durch diese Ereignisse wird, wenn auch die Besorguisse hi sihtlich der ungeheuren Folgen, die sie herbeiführen fönn sih ungegründet erweisen, die Pforte doch abermals zu nem Kriege gezwungen, welcher neue Kosten, neue Aus gen nöthig mat, dadurch die Unzufriedenheit im Allgemein steigert und so dem Neterungssystem des Sultans, welchem d Türke alles seit Jahren erlittene Ungemach Schuld giebt , hi dernd entgegentritt. Die Orgauisation Serviens schrei langsam vorwárts, indem die Administration allenthalben 4 Hindernisse stößt. Hier mur ein Beispiel, Bekanntlich sollt die Türken m Belgrad und in den sechs einverleibten Distrift längst {hon entweder als Servische Unterthanen unter die y dem Fürsten Milosch eingeseßten Obrigkeiten sich fügen, oder ih Güter veraußern und das Fürstenthum verla}sen ; - allein alle s 12 Jahren angewandte gütliche Bemühungen f}ührten h heute zu feinem Resultat. Fürst Milosch ist nun im Begri Strenge zu gebrauchen, und hat zu diesem Zwecke ein Exe tions - Corps in Bereitschaft geseßt; kaum aber hatten die hies gen Türfen Kunde hiervon, als sie zum Pascha eilten und d Erlaubniß cerbaten, sich mit ihren Familien in die Fesiung be ben zu dürfen, was, von diesem zugestanden, bereits geschehen if,

Königlihe Schauspiele.

Sonnabend, 9. April. Jin Schauspielhause: Variationi für Violine, componirt und gespielt von L. Maurer. Hieraus zum erstenmale: So geht's, Lustspiel in 2- Abtheilungen, n dem Französischen, von L. W. Both. Dann: Adagio und Y lonmaise für zwei Violinen, von L. Maurer, gespielt von dems ben und seinem Sohne Wsewolod Maurer. Und: Onkel Bran Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen.

Sonntag, 10. April. Jm Opernhause: Die Mántel, Li spiel in 2 Abtheilungen. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Di Gott und die Bajadere, Oper, mit Ballet und Pantominie, | 2 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe, zur beil haltenen Musik von Auber, für die Deutsche Bühne bearbeil! vom Freiherrn von Lichtenstein,

m Schauspielhause: König Enzio, historisches Vrauerspi in 5 Abtheilungen.

Königstädtisches Theater. Sonnabend ,“ 9. April. Zum erstenmale: Die reisend Operisten komische Oper in 2-Aften, von Herklots; Musik v Fioravanti :

Berliner Börse, Den 8. April 1831. Amt]. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Prerefs. Cour, | 27 tirtef.| Gel

94 | 1031 [103 103% |10N 1027 | 33 | 54

|Zf.Drtuef.|Geld. } 841 | 835 977 | 947 75x 835 837 85 832

St. - Schuld - Sch Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl. Anl, 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kaurm. Öbl. m. 1. C. Neun. Int. Sch. do. Berl. Stadt-Oblig. Königsbg. do.

Elbinger do.

Danz do. in Th. VVestpr. Pfandbr. Grosshz. Pos. do.

Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbrft. Kur- u. Neam. do. Schlesische do. Rkst. C. d.K.- u. N. Z-Sch. d. K.- u. N.

751

Holl. vollw. Duk. Neue dito

Friedrichsd’or . .

Disconto

tam

35 891 895

RhA| mam ROUA

Auswärtige Börsen,

Hamburg, 6. April.

Oesterr. 4proc. Metall. 67. Bank-Actien 896 Br. Russ. Eng

Anl. 842 Br. Russ. Anl. Hamb. Cert. 834 Br, Dän. 535 pr. Cass Poln. 87. Norw. 6proc. 101.

B C E C E NACISCIIRIET.

Paris, 2. April. Der heutige Moniteur meldet: „H! Alexander v. Laborde hat auf Befehl des Königs aufgehört! Adjutant “Sr. Majestät zu sehn. Nach Verordnung - von 1sten d. sind die Herren Odilon-Barrot und v. Laborde au? dem Staats - Rath attsgeschieden. —. Mittels Verordnung von 1sten d. ist das Ober- Kommando der westlichen Departenients aufgehoben worden; der General - Lieutenant Lamarque, welt! damit bekleidet war, tritt in disponiblen Stand zurück.“

Heute {loß 5proc. Rente pr. compt. 74. 35. fin cour, 74. 30. 3proc. pr. compt. 46. 10. ‘fin cour. 46. 5prô( Neapol. pr. compt. 55. 35, fin cour. 55. 40. 5proc. Spanisc)! Rèute perp. 437. i; /

Frankfurt a. M., 5. April. Amn Sc{luß der Börs! (12 Uhr) Oesterr. 5proc. Metall. 797. 4proc. dito 653. Bank Actien 1107. 4proc. Part.-Oblig. 11023. Geld,

Redacteur Fohn. Mitredacteur Cottel. P V E

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Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

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Amtliche Nachrichten. Kronif dés Tages.

Se, Majestät der König haben dem Seconde- Lieutenant „, Grafen Gustav von Wartensleben, zu Schweidnist, Kammerherrn -Würde zu ertheilen geruht, :

Se. Hoheit der Herzog Albrecht von Mecklenburg- werin ift von hier nach Ludwigslust abgegangen. /

Fn der öffentlichen Bekanntmachung vom Z1. Yan. 1829

te die unterzeichnete Direction das Verfahren vorgezeihnet, hes die Empfänger von Briefen mit aufdringlichen Anbie- gen von Loosen der Lotterie zu Frankfurt a. ®N,, zur Wie-

inziehung des darauf gezahlten Porto, zu“ beobachten hätten, Seit kurzem aber haben die dortigen Lotterie : Einnehmer n Loosen in den Königl, Preuß. Landen dadurch Absaß zu hafen gesucht, -daß sie, um durch täuschende Vorspiegelting jeler anzulocken, die Lotterie-Loose mit dem Namen „Stadt- tien“, die Klassen als „Serien“ und die Gewinne als rämien‘ bezeichnet haben. Wir finden uns daher veranlaßt, das Publikum hiermit auf e Täuschung aufmerksam zu machen und dasselbe, mit Bezug die Vorschrift des §. 1. der Allerhöchften Verorduung vom ez, 1816, zu warnen, si{ auf dergleichen verführerische An- ingen einzulassen. Zugleich aber bemerken wir, daß, in Folge von Sr, Excellenz dem Herrn General-Postmeister getroffenen

rdnung, die Briefe der Frankfurter Lotterie - Einnehmer mit

nannten Stadt-Actien den Lotterie-Briefen gleich geachtet E solche von den Königl. Post - Anstalten behandelt wer- sollen, Diesem gemäß hat Jeder, welcher dergleichen Briefe erhält, je spätestens 24 Stumden na deren Empfange an diejenige t:Anstalt, durch welche sie ihm zugestellt wurden, zurückzuge- und selbsi, wenn sie eröffnet werden, die Erstattung des etwa uf gezahlten Porto zu erwarten, wogegen durch spätere Ab- ung die Erstattung des Porto und der Verdacht vertwirkt , daß der Empfäuger sich auf Annahme solcher Anbietun- die auf das Spielen fremder Lotterie - Loose, eingelas- abe. Berlin, den 22. März 1831. Königl. Preuß. General - Lotterie - Direction. Scherzer. Bornemann, Bei der am bten, 7ten und 8ten d. M. geschehenen Zie- der XlI, Königl. Lotterie, zu 10 Rthlrn. Einsaß in Éou- in Einer Ziehung, fiel der erste Haupt-Gewinn von 20,000 rn. anf Nr. 2404, in Berlin bei Seeger ; der folgende Haupt- inn von 5000 Rthtrn. auf Nr. 19,758, in Berlin bei Gro- 3 Gewinne zu 2000 Rthlrn. fielen auf Nr. 2945. 3083 18,945; 5 Gewinne zu 1500-Nthlrn. auf Nr. 6129. 9779. 76. 15,288 und 16,500; 10 Gewinne zu 1000 Rthtren. auf 1517, 2602. 3990. 5086. 6913. 10,374. 10,939. 13,368. 1 und 16,576; 20 Gewinne zu 500 Nthlr. auf Nr. 11418. . 4176. 6359. 6361. 8798. 8887. 9000. 9098. 10,117. 10,544. 4. 13,117. 16,432. 16,452. 17,137. 17,589. 18,564. 18,640 19,908; 70 Gewinne zu 200 Rthlen. auf Nr. 360. 1923. . 9518. 2618, 2955. 3410. 3502. 3524. 3632. 3744. 3814. . 4156. 4832. 4843. 4987. 5027. 5099. 5216. 5649. 5688. . 6551. 6567. 6806. 7387. 7506. 8371. 9439. 9521. 9897, 4. 10,529. 10,828. 11,539. 11,876. 11,932. 11,940. 12,095. 8. 12,660. 13,490. 13,697. 14,099. 14,613. 14,721. 14,877. 5. 14,976. 15,050. 15,209. 15,430. 15,509. 15,537. 16,219. b1. 16,832. 17,207. 17,713. 18,177. 18,242. 18,340. 18,394. 6. 18,983. 19,915. 19,955. 19,991 und 19,992; 130 Ge- e zu 100 Rthlrn, auf Nr. 98. 200. -231. 369. 381, 471. 891. 902. 1059. 1076. 1368. 1764. 1860. 1895. 1955. 2182. 2254. 2452. 2557. 2559. 2622. 2795. 2948. 2987. 3233. 3456. 3684. 3759. 3886. 4070. 4140. 4753. 5513. 5776. 6001. 6332.6593. 6614. 6776. 6807. 7062. 7279. 7492. 7635. 7636. 7689. 7823. 8042. 8133. 8179. 8238. 84395. 8508. 8565. 8597. 8696. 8880. 9313. 9351. 9440. 10,060. 10,139. 10,180. 10,701. 10,760. 10,762. 10,802. 1. 10,933. 11,022. 11,111. 11,290. 11,606. 11,757. 11,779. 9. 12,221. 12,360. 12,384. 12,542. 12,615. 12,661. 12,805. 9, 13,353. 13,447. 13,480. 13,661. 13,901. 14,038. 14,184. 2, 14,264. 14,338. 14,693. 14,734. 14,824. 15,024. 15,183. 4. 15,395. 15,637. 15,670. 15,801. 16,882. 16,926. 17,005. 3. 17,383. 17,509. 17,514. 17,734. 17,822. 17,913. 17,920. h 18,275. 18,427. 18,668. 18,816. 19,524. 19,952 und

Der unterm 24. September v, F. zur XTI. Lotterie bekannt hte Plan, bestehend aus 20,000 Loosen zu 10 Rthlrn. Ein- nd 6000 Gewinnen, is anch zur nächstfolgenden XUI. Lot- beibehalten, deren Ziehung den 15. Juni d. F, ihren An- nimmt.

Berlin, den 9. April 1831.

nigl. Preußische General-Lotterie-Direction.

Die zum Vortheil der Familien ansgerückter Landwehrmän- 1 Taschen-Format abgedruckte revidirte Städte-Ordnung ist ortwährend, zu 5 Sgr. das Exemplar, im Post - Gebäude, Zeitungs-Ausgabe-Expedition, beim Portier des Hof-Post- in den Expeditionen der Staats -, der Haude und Spe- en und der Voßschen Zeitung, wie auch im VFntelligenz- bir und in dex Provinz von sämmüichen Post-Anstalten, zu

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Durhgereist: Der Kaiserl, Russische Feldjäger Gre- t, als Courier von Paris fommend, nach St. Petersburg.

Gedrut hei A, W. Hayn, E

Berlin, Sonntag den 10ten April.

Zeitungs-Nachrichten. Aws fand.

Fr an k.r.€ t ch.

Deputirten-Kammer. Die Sibung vom 1. April wurde ansschließlich mit den Berathungen über den 1sten Artikel des Geses-Entwurfes wegen der Bolks-Aufläufe gefüllt. Diesem Artikel zufolge, soll flnftig bei einem Zusammenlanfe von Sei- ten des Präfekten, des Unter-Präfeften, des Maire, seiner Ad- junften oder der nitit der Gerichts-Polizei beauftragten Beamten unter Trommelschlag eine dreimalige Aufforderung, auseinander- zugehen, erfolgen; trennt die Menge sich auch dann noch nicht, so foll von der bewaffneten Gewalt Gebrauch gemacht werden. Hr. Jsamber»t stimmte gegen diesen Artikel, so wie gegen den ganzen Geseß-Entwurf, durch dessen Ausführung leiht unschul- diges Blut vergossen werden könnte. Hr. v. Montigny er- klärte sich dagegen zu Gunsten des 1sten Artikels , indem er je- doch zugleich den Wunsch zu erkennen gab, daß, um die Natur eines dur Waffengewalt zu zerstrenenden Volks-Auflaufs näher zu bezeichnen, man im Geseße das Wort aufrührerisch aus- drücklich hinzufüge. Auch Hr. Favard de Langlade verthei: digte den 1sien Artikel; er múü}e si{ch wundern, äußerte er an! Schlusse seines Vortrages, daß der erste Redner das Gesetz blu- tig nenne, da es doch mir sehr mäßige Straf - Bestimmun: gen enthalte, die zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung streng erforderlih wären. Hr. Legendre wollte noch einmal auf die Frage von den Associationen zurückkommen. Der Präsident machte ihm- indessen bemerklich, daß hiervon keine Rede mehr seh, und daß er si in den Gegen- stand der Berathung verschließen möchte. Der Nedner wies hier- auf auf den Uebelstand hin, daß die Volksaufláuse, gegen die man die Anwendung der bewaffneten Macht in Vorschlag bringe, im 1sten Artikel nicht näher bezeichnet würden: es föune nicht nur unschuldige Zusammenläufe geben, sondern sogar solche, die zu einem nüglichen Zwecke stattfänden, wie z. B, im Dezember, wo die Zöglinge der Pariser Gymnasien sich auf öffentlichem Markte gesammelt hätten, um sich in Masse nach- dem Palais- Rohal zu begeben und dem Könige während der damaligen Unruhen ihre Anhänglichkeit an seine Person zu betheuern, Der Graf v. Lameth hielt ein Geseß zur Unterdrückung der Volks- aufläufe für unumgänglich nöthig; man dürfe nicht vergessen, äußerte er, daß seit dem 7. August v. F., wo das Königthum über die RNepublif den Sieg davon ge*agen, Paris, wie zu Ende des Jahres 1791, beständigen Bewegungen ausgeseßt gewesen seh, so daß die Regierung selbs darunter gelitten habe: jeßt ge- nieße zwar die Hauptstadt der Nuhe, indessen müsse man dafür Sorge tragen, daß diefe Nuhe nicht derjenigen gleiche, die in der Negel dem Ungewitter vorangehe; durch das vorgelegte Gesek werde der Straf- «Kodex eher gemildert, als geschärft, und er könne daher nur für die Annahme desselben stimmen. Hr. Duboys-Ahmé ver- langte, daß man bloß den Maires und ihren Adjunkten die Be- fugniß einräume , das versammelte Volk zum Auseinandergehen aufzufordern; man dürfe, meinte er, das Recht, die Bürger zu würgen, nicht solchen Beamten bewilligen, die ihren Posten

bloß der Negierimg verdankten. Diese Aeußeritng erregte gewal- | tiges Murren: es sey unschiélih, äußerten mehrere Stimmen, -

sich des Wortes würgen zu bedienen, wo es si bloß von einen strengen Verfahren gegen Aufrührer handle. Hr. Duboys mil- derte hieranf seinen Ausdruck, meinte aber, daß die Sache des- halb dieselbe bliebe: die Maires wären eher die Männer des Bolkes, als die Präfekten, und in der Regel würde daher ihr mo- ralisches Ansehen hinreichen, un die Ordmmg twiederherzustellen. Herr Agier widerseßte sich dem Antrage des vorigen Redners, den er schon um deshalb für unzulässig hielt, als oftmals der Maire oder sein Adjunkt nicht an Ort und Stelle sey, und es mithin noch einen gnderu Beamten geben müsse, der die betref- fende Aufforderung an das Volk erlasse. Hr. Odilon-Barrot war der Meinung, daß die Anwendung der Waffen sich nur daun rechtfertigen lasse, wenn ein Theil des Volkes in offe- ner Empörung gegen die Regierung begriffen sey; für solche Fälle sey das vorliegende Geseß ganz angemessen; indessen schmeichle er sich, daß dasselbe niemals zur Ausführung kommen werde; es sey bei Zusamnrenrottungen den wohlgesinnten Bür- gern niht immer möglich, sich ans dem Gedränge sofort zu ent- fernen; wer also auf das Volk feuern lasse, übernehme zugleich eine große Verantwortlichkeit, und es gehöre dazu {on ein Mann, der durch seine Stellung ein gewisses Ansehen genieße, wie z. B. ein Präfekt oder ein Maire; einen bloßen Polizei - Kommissair halte er aber dazu nicht für geeignet. Der Großsiegelbe - wahrer bestritt diese Ansicht; die Polizei- Kommissaire hätten

{on von Anits wegen die Befugniß, sich. überall hin zu verfügen, |

wo ein Volfszusammenlauf stattfinde; dagegen könnte man füglich den Gendarmerie-Offizieren, so wie den Feld - und Forsthütern, das Aufforderungsrecht an die Bürger entziehen. Der General La nar - que verlangte, daß man, wie im Jahre 1789, bevor man Feuer auf die Bürger geben la}e, eine rothe Fahne, entfalte,

dung der Waffengewalt gänzlich unterbleibe, wurden inde}en ver- worfen ; dagegen aber, dem Vorschlage des Hrn, Barthe gemäß, den Feld- und Forsthútexn das Aufforderungs-Necht an die Bürger entzogen; den Gendarmerie-Offizieren steht es ohnehin nicht zu, da sie feine Civil-Beamte sind. Jeßt verlangte Hr. Odilon- Barrot, daß man den Polizei- KRommissairen nur das Recht zugestehe, zw ei Aufforderungen zu erlassen, die dritte aber dem Práfekten oder Maire vorbehalte,. Hr. Dupin d. Aelt. be- merfte inzwischen, daß alsdann der Polizei - Kommissair, nach der zweiten Aufforderung, immer erst einen Courier an denjeni- gen Beamten abfertigen müßte, der die dritte Auffordertmg. er- lassen follte, wenn anders er diesen nicht felbst holen wollte ; mittlerweile aber würde der Aufruhr nur um \lch greifen und vielleiht eine Ausdehnung gewinnen, die es niht mehr möglich machen möchte, ihm zu steuern, Der obige Vorschlag des Hrn,

Dieser |

Antrag, so wie ein anderer des Hrn. v. Tracy, daß die Anwenu- |

1831.

Odilon-Barrot wurde hierauf verworfen uind der 1ste Artikel zuleßt in folgender Abfassung angenommen: „Diejenigen Per- sonen, die sich auf Pläben oder auf der öffentlichen Straße zujammenrotten, sind gehalten, sih auf die erste Aufforderung von Seiten des Präfekten, des Unter-Präfeften, des Maire oder eines seiner Adjunkten, so wie aller mit der Gerichts-Polizei beauftragten Justiz- und Civil-Beamten, mit Ausnahme der Feld- und Forsthü- ter, zu entfernen. Geschieht dies nicht, so wird die erste Aufforderung ziveimal wiederholt. Einer jeden dieser drei Aufforderungen geht Trommelschlag oder Trompetenschall voran. Bleiben die drei Aufforderungen fruchtlos, so fann, den Artikeln 25, 26 und 27 des Gefeßes vom 3. August 1791 gemäß, Gewalt angewandt werden. Diejenigen Beamten, welche die Aufforderungen er- lassen, müssen mit einer dreifarbigen Schärpe angethan seyn. Die Maires und Adjunkten der Stadt Paris haben fünftig das Recht, die bewaffnete Macht zu requiriren und die gedachten Aufforderungen an das Volk ergehen zu la}en.“‘

__ Nach der Annahme dieses Artikels entwickelte der Groß- siegelbewahrer noch in wenigen Worten die Gründe zu zwei Geseß-Entwürfen, womit die Kammer sich \chon einmal bescháf- tigt hat. Der eine betrifft die von den Zeitungen zu leistende Caution. Dem 1sten Artikel des Geseves zufolge, welches beide Kammern über diesen Gegenstand bereits vor geraumer Zeit ange- nommen haben, soll nämlich jedes Journal, das öfter als- zweimal wöchentlich,entweder an bestimmten Tagen odernnregelmäßig, er- scheint, eine Cantion von 2400 Fr. Renten leisten. Der Kopist der Pairs-Kammer hatte aber, statt unregelmäßig, regelmäßig geschrieben, in welcher Abfassung das Gese erschienen war. Gestüt auf diesen Fehler, hatte ein im Süden Frankreihs un- regelmäßig erscheinendes Blatt behauptet, daß es keine Caution gti stellen brauche, und die Gerichte, so wie der Cassationshof, sahen si genöthigt, den Text des Geseßes zu respektiren. Der Minister äußerte jeßt, er habe nicht geglaubt, daß es hinreichend sey, jenen Fehler durch eine bloße Bermerkung in der Geset- Sammlung zu berichtigen, und er wende sich daher an die Kam: mern, um solches auf geseßlichem Wege zu bewirken. Der zweite Gese - Entwurf, den Hr. Barthe einbrachte, war der über das künftige Verfahren bei der Verweisung von Preß- Vergehen vor die Assisenhöfe, worin die Pairs - Kammer einige Aenderungen vorgenommen hatte. Mit diesem leßteren Entwurfe wollte die Versammlung sich bereits am folgenden Tage beschäftigen.

Paris, 2. April. Der König ertheilte gestern im Thron- saale dem Mexikanischen Gesandten am Londoner Hofe, Herrir von Gorostiza, eine Privat - Audienz.

Der Minister-Rath war geftern bei Herrn Casimir Périer verfammelt.

Der Oberst Jacqueminot, Mitglied der Deputirten-Kammer und Chef des Stabes der hiesigen National-Garde, ist zum Ge- neral-Major befördert worden.

Rer Contre : Admiral Hugon ist zum Befehlshaber der Fran- zösischen Station in der Levante und der Schiffs - Capitain Läz trehte zum Befehlshaber der in Toulon in Ausrüstung liegeiden Fregatte ¿„Didon“/ ernannt worden, auf welcher der Priïiz von Joinville seine erste Uebungsfahrt machen wird.

7 Die Regierung hat zwei Handels - Verträge, einen mit der Republik Haïti, den andern mit Mexiko, abgeschlossen; beide sichern der Französischen Flagge die den am meisten begünstigten Nationen bewilligten Vortheile zu und beruhen auf dem Shstenm völliger Gegenseitigfeit. ;

Der Moniteur enthält folgende (unsern hiesigen Lesern durch die gestrige Nachschrift zum Theil bereits C Rae dieseets: gen von Beamteu, welche den sogenannten Nattonal-Affociationen beigetreten sind: „Auf Befehl des Königs hat Graf Alex. v. Laborde seine Functionen als Adjutant Sr. Majestät eingestellt, und laut einer Berordnung vom 1. April haben er, so wie- Herr Odilon- Barrot, aufgehört, Mitglieder des Staats-Raths zu seyn. Durch eine Verordnung von demselben Tage wird das Ober- Kommando der westlichen Departements aufgehoben und tritt der damit befleidet gewesene General - Lieutenant Lamarque in den disponibeln Stand zurück, Durch andere , ebenfalls von gestern datirte, Verordnungen werden die Herren Duboys-Aymé, Deputirter der Flle und Vilaine und Zoll - Direktor hierselbst Bonuchotte, Deputirter des Mosel-Departements und Maire von Met, Voishaye, erster General - Advokat am Königl. Gerichts- hofe zu Mes, und die Herren Stourm und Lebreton, Sub- stituten beim hiesigen Tribunale erster Jnstanz, ihres Dienstes entlassen. ‘‘ ;

__ Der Indépendant de la Mofelle vom 30. Márz ent- hált Folgendes: „Der National-Verein des Mosel-Departements naht seinem Ende. Eine große Anzahl von Mitgliedern ist "ez reits ausgetreten, und andere werden ihrem Beispiele folgen. Die Beamten, die am Vereine Theil genommen haben, beeilen sich auf die Aufforderung der Negierung, zu ihrer Pflicht zurück zufehren und die Zwietracht niht länger zu befördern. Die Liglute wird sich also auf wenige unverbesserliche Männer zusam: mengeschmolzen sehen, die nicht genug Tugend unnd wahrhaften Muth besien, um ihre Eigenliebe dem Vaterlande aufzuopfern. Der gesunde Sim des Publikums weist die Versuche einiger leidenschaftlichen Menschen, das Volk irre zu führen und es von seinem Oberhaupte zu trennen, zuruück. Die Zeit der Unruhen ist vorliber; das Volk is aufgeklärt und läßt sich nicht mehr täuschen. Die Zahl der Mitglieder des National - Vereins iy Mosel - Departement ist sehr übertrieben worden; in Met, vas eine Bevölkerung von 45,000 Seelen zählt, hat sie faum 7( betragen, und in den andern Städten des Departements, \o wie auf den Dörfern, ist Niemand beigetreten. Auch i", Depare tement des Goldhügels macht das Affociationswese*; Feine Fort- schritte; in Beaune, der Hauptstadt des Dep4tements a sammelten sich die Bürger, um die Grundlo, gen des zu bilden- den Vereins zu verabreden; es fam zu le“-yaften Debatten dde Ansichten waren so verschieden, daß "ran fich nicht verständigen konnte, und man ging aus einver, ohne etwas beschlossen - zu haben, Die ganze Sache ist d;cyer als mißlungen zu betrachten,‘