1831 / 130 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

I M E M P M 7

Familie Clifford, von welcher der edle Lord in gerader Linie ab- stammt, gehort zu den ältesten adeligen Familien Großbrita- niens, 2

Die Times giebt die Zahl der Franzosen, welche mit dem Franzostschen Konsul am 19, April d, von Lissabon abgereist sind, auf 50 an; nur so viele, wird hinzugefügt, hätten unter 150, welche P.sse begehrt, diese sogleich erlangen könuen. Andere, dencu es später gelunzen, sich mit Passen zu versehen, seyen mit dem Packetboote „Marlborough‘“/ nah England gekommen. Cn Schreiben, das der Portugiesche Minister, Visconde v. Santarem, dem Fceanzösishen Kouful an dem Tage zugesandt hat, da die Fahrzeuge den Tajo verließen, ist, wie ferner gemel- det wird, uneröffnet zurückgesandt worden. An der Londoner Börse sieht man mit großem Fnteresse den Entschlüssen der Fran- zostjcheu Regierung entgegen. "Diese können niht mchr lange unvefannt bleiben, da man die Weigerung Dom Miguels, der Forderung des Französischen Konsuls nachzugeben, bereits seit einigen Tagen in Paris kennt und die „Armide“/, die mit den nöthigen Justructionen von Brest abgesegelt ist, sehr bald in Lissabon angekommen sehn muß. Das Dampfboot, welches dem Britischen Konsul nene Depeschen uberdrachte, lief gerade in den Tajo ein, als das Paketboot, das die leßten Nachrichten aus Lissabon (vom 24. April) hierher brachte, vou dort abging. Der Courier, der gestern die Ver- munthung aussprach, daß Dom Miguel den gerechten Forderun- gen des Britischen Kabinets nachgegeben habe, sagt !n einem fruheren Blatte, er hosse nichts sehnlicher, als daß Dom Miguel bei seiner Verweigerung jeder Genugthuung beharren möge, weil dies leicht ein Aulaß werden köunte, daß die legitime Monarchie von Portugal wieder auf den Thron komme.

Einige von denen, dereu Fenster bei der leßten großen Er- lenchtung eingeschlagen wurden, haben ihren Verlust vor Gericht beschworen, um in den nächsten Sessiouen auf Entschädigung gus den offentlichen Geldern der Grafschaft antragen zu fönnen. Diese nämlichen Personen ertheilten übrigens der Polizei, hin- sichtlich ihres Berfahreus während jenes Nbends, das größte Lob. ¿ Nach Berichten aus Canada bis zum Zten April, über New: York, war die gesezgebende Bersammlung von Nieder- Canada mit Untersuchung von Lokal-Beschwerden beschäftigt und hatte unter Anderem dcy dortigen General-Anwalt, Hrn. Stuart, von seinem Amte suspendirt ; Lebterer beabfichtigte nach England zu gehen, um sich zu vertheidigen. Auch der dortige Provinzial- Richter, Fletcher, stand in Untersuchung.

Die Nachrichten aus Madras reichen bis zum 26, Dezem- ber, Der dortige Gesundheitszustand war gut. Auf dem Wege von Madras bis zu der 5 Englische Meilen entferaten Stadt PYalaveram war die erste Landkutsche in jener Gegend eingeführt worden. Am 2. Dez. hatte in der Nachbarschaft von Pondicheryh und Cuddalore ei Orkan gewtthet, der Häuser und Baume nic- derriß nund vielen Menschen das Leben kostete.

Gestern gegen Ende der Börse stiegen Consols plöulich um 1 pêt., ohne daß man den Grund recht anzugeben wußte, da politische Nachrichten vom Auslande nicht eingegangen waren und auch in Bezug auf die Reform: Frage, die jeut eine stehende Unterhaltung ausmacht, nichs Neues vorgefallen ist, Man schreibt indessen die Steigerung dem Umstande zu, daß die Bank- Direktoren sich entschlossen haben, ihr seit kurzem befolgtes ängst- liches System, wonach sie, aus Besorgniß vor den Wirkungen der Neform-Maaßregel, ihre Geschäfte sehr einschranften und das Diskonto theilweise erhöhten, wieder aufzugeben. Fu Folge die- ses Entschlusses war auch an der gestrigen Vörse bereits eine arößere Leichtigkeit in allen Geldgeschäften bemerklich, und gute Mechsel konnten, was am vorizen Tage noch nicht der Fall war, ohne große Mühe diskontirt werden. Consols schlossen gestern zu. 793.

- Lon don, 3, Mai. So wichtig auch der jeßige Zeit- punkt ift, da, wie wohl Niemand n Abrede stellen wird, das Schicisak des ganzen Landes von dem Ausfall der dermaligen Mahlen abhängt, indem es si durch dieselben entscheiden wird, ob die so sehulichst gewünschte Parlaments-Reform auf geseßlichem Wege zu bewirken sieht; so giebt es doch vor der Hand nichts Besonderes mitzutheilen, weil Alles, wäs geschieht, aus dem \hon befannten Faktum herfließt, daß beide Parteien entschlo\- fen sind, ihre Sache durch alle Mittel und Wege: durchzuseyen, so daß, wem man auf der einen Seite subskribirt, um Stim- men zu erfaufen, man auf der anderen Gelder sammelt, um insbesondere auch rebellishe Pächter gegen den Zorn ihrer Grundherren zu unterstüßen, oder wenn auf der einen Seite der Pobel in volkreichen Städten die Antirefornm - Kandidaten mit Koth- und Steinwürsen begrüßt, audererseits Borough - Eigen- thümer jener Klasse eigenen Söhnen das Necht, für diese im Partament zu sigen, entziehen, wenn dieselben (wie es sich in ein paar Fällen ereignet hat) für die Reform gestimmt haben, Eben so natürlich ist es, daß man in den größeren Ortschaften und Städten, wo die Anzahl der Wähler zu groß ist, um be- stochen oder durch Privateinfluß regiert zu werden, Männer erwahle, welche slch für die miuisterielle Reform erklärt haben, wo hingegen in den fleineren die Wahl nach der einen oder der anderen Seite ausfällt, je nachdem dex Patron sich zu dieser oder jener Parei bekennt, Doch wundert man sich{, daß die öffentliche Meinung so weit vorgeschritten is, daß man zu Bri- stol, wo bisher die Tory:Grundsäße triumphirend herrschten, einen Tory verworsen hat, um einen Liberalen zu wählen, und daß solches auch wahrscheinlich zu Newark und Stamford geschehen wird, wo bisher die gegenseitige Macht des Herzogs von New-

casile und des Marquis vou Exeter, zwei stolzer Maanaten , die |

von feiner Reform hören wollen, unerschütterlih chien. So weit bis diesen Morgen die Nachrichten gehen, waren von den bereits erwählten Mitgliedern 24 für die ministerielle Reform, 13 dagegen und 5 zweifelhaft, und im Ganzen cin Gewiun vou 12 Mitgliedern für die Reform. Das Merkwürdigste is, daß so viele sonst achtbare und zum Theil ausgezeichnete Manner, die aber niemals etwas von Neform irgend einer Art hören woll: ten, soudern, wie der Herzog von Wellington und wenige Andere noch thun, behanpteten, unsere Verfassung sey die beste, welche die menschlihe Vernunft zu erfinden vermöchte, slch jeßt als Re- formatoren, obgleich gemäßigte, ankündigen! Der Besuch des Königs bei dem. Lord-Mayor ift auf den 20, verschoben. Drei Grafschasten im Norden des Landes, wo sonst des Herzogs von Northumberland und des Grafen Lonsdale Einfluß herrschend war, haben sich so widerspenstig gezeigt, daß die Antireformers freiwillig das Feld geräumt haben. Man rechnet (diesen Abend ), daß in den bereits stattgefundenen Wahlen 48 Stim- men für die Neform gewonnen worden.

Mie beulan de,

Ans dem Haag, 5, Mai, Se, Königl. Hoheit der Prinz von Oran’en wohnte vorgestern der Verfammlung des Staats- Nathes bei, der eine sehr lange Sigung hielt.

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Bei dex zweiten Kammer der Generalstaaten ist jebt die Antwort der Regierung auf die hinsichtlih des Budgets von Seiten der Sectionen gemachten Bemerkungen eingegangen. Die Antwort soll, dem Vernehmeu nah, sehr ausführlich seyn. —- Heute ist den Generalstaaten ein provisorischer Zoll : Tarif übersandt worden : derselbe betrifft vornehmlich die Modification von 5 Artikeln, die sih auf die Ein- und Ausfuhr von Manu- fafturwaaren, Baumwollen - Stoffen, Eisen: und Glas - Waaren u. s. w. bezichen.

Am Süd - Wilhelms- Kanal haben einige Scharmützel zwi--

schen diesseitigen Truppen und den Belgiern stattgefunden, die, nachdem ‘sle das Nord : Brabanter Gebiet überschritten hatten, dasselbe wieder verlassen mußten.

Gent, 3. Mai. Nachdem gestern Herr A. B. Steven, Eigenthümer des Messager de Gand, bekannt gemacht hatte, daß sein Blatt nächstens wieder ersheinen werde, fanden sich sammtliche hiesige Ober-:Vehörden veranlaßt, das Nachstehende zu publiziren :

„Der Messager de Gand, neidisch auf die Ruhe, die er in der Stadt Gent herrschen sieht, zeigt an, daß er die nô- thigen Maaßregeln genommen habe, um nächstens wieder zu er- scheinen. Er mag es! Wenn jedoch BVöswillige von neuem die Freiheit der Pcesse mißbrauchen wollen, un das Volf durch den Haß zur Unordnung aufzureizen, so ist es die Pflicht der Be- hörden, zu erflären, daß weder die Bürger-Garde noch die Mili- tair - Macht instituirt is, um die Feinde der Nationalsache ztt vertheidigen. Dem Messager de Gand mag es anuheim- gestellt seyn, die Folgen seines der öffentlichen Sache feindseligen Geistes zu berechnen; er bleibt dem Volke für seine Provocatio- nen verantwortlich. Der Leichtslunige, der der öffentlichen Rache troßzt, stellt sich von dem Augenblicke an, da er der Gefahr sich ansseßt, freiwillig außerhalb des Geseßes. Der Gouverneur Ba- ron v. Lamberts. Der Divisions - General Nitter v. Wau- thier. Der Brigade - General, Militair - Gouverneur von Dste Flandern, v. Mahieu. Der Prasident und die Mitglie- der der Kommission für die öffentliche Sicherheit.“

Brüssel, 4. Mai, Neuerdings liest mau im hiesigen Courrier: „Eine Brüsseler Zeitung hat gestern gemeldet, daß die bestimmte Nachricht von der definitiven Weigerung des Prin- zen von Sachsen-Koburg bei der Regierung eingegangen sey. Wir glatutben zu wissen und haben auch bereits gesagt, daß noch nichts entschieden ist und die Unterhandlungen fortwahrend betrieben werden; unsere Kommissarien, heißt es, haben neue Instructio- nen verlaugt, Die Diplomatie ist jeßt in cinem Kampfe der Eigenliebe begriffen; die Bevollmächtigten würden unsere Schad- loshaltungs-Anerbietungen gern annehmen, jedoch erst nach un- serem vorläufigen. Beitritte zum Prot-fkolle vom 20, Jan. Dem- nach verlangt man die Anerkennung dieses Protokolls dem Prin- cipe nach, behält es sich jedoch vor, statt der Bestimmungen def: selben eine Schadloshaltung eintreten zu la}en.““

Der Regent hat durch Verfügung vom gestrigen Tage an- geordnet, daß der Name des Obersten Borremans in der Armee- Liste gestrichen werde.

Nächstens wird der Prozeß gegen den Major Kessels begin- nen. Auch der Prozeß gegen den abwesenden General Bander- \mi}en soll regeimäßig geführt und der Leutere, falls er \chuldig befunden ivird, in contumaciam verurtheilt werden.

Aus Antwerpen wird gemeldet: „Die militairischen Ver- gehen und Verbrechen nehmen in der Provinz Antwerpen derz maßen zu, daß der hiesige Auditeur es für seine Pflicht gehal- ten hat, einen Adjunkten zu verlangen, un die Prozesse schleu- niger betreiben zu fönnen,“

D olen

Von der Gallizishen Gränze, 5. Mai. Nach gestern aus Lemberg hier eingegangenen Nachrichten ist Ge- neral Dwernicki, mit einer Armee ‘von circa 5500 Mann und 4 Kanouen- durch das Kaiserl. Russische Armee - Corps des Generals Rüdiger aus Wolhynien verdrängt worden und hat sich genöthigt geschen, zwischen Husiathn und Brody auf das Kaiserlich Oesterreichishe Gebiet zu flüchten. Der 1c. Dwernicki mußte mit seiner Mannschaft Gewehr und Waffen, Ammunition und Pferde den Desterreichern zur Abgabe an die Russen sofort abliefern, und er und seine Angehöri- gen sind vorläufig durch Siebenbürgen nach Ungaru abgeführt worden.

De Ut\ Wlan: 0o.

München, 6. Mai. In der gestrigen Sißung der Kammer der Abgeordneten schritt dieselbe zur Berathimg über die gegen den Staats - Minister des Jnnern wegen Werlez- zung der Verfassung durch die Censur-Verordnunig vom 25. Ja- nuar erhobeue Beschwerde. Die hjesige Politische ZJei- tujn g berichtet darüber Folgendes : i

Der Staats-Minister v. Schenk betrat die Rednerbühne. Er exklârte, sein bisheriges Stillschweigen bei den Stimmen, welche in der Kammer gegen die Censur - Verordnung erhoben wurden, scy veranlaßt worden durch seine Ueberzeugung, cin Minister dürfe kein Beispiel vom Avweichen der parlamentarischen Ordnung der Berathung geben; gegen die Angriffe dieser Verordnung in bf- fentlichen Blättern sey von dem Ministerium- des Fnnern nichts erwidert worden, weil, nachdem die Sache so weit gediehen , nun-= mehr die Kammer der einzige Ort gewesen, wo sich dasselbe üver dicsc Verordnung erklären konnte. Man habe in der Verordnung cine Ausdehnung der Censur auf die mit innerer Politik sich befas- senden Blätter erkennen wollen; dem jey nicht so, sie sey nur eine nothwendige genauere instruktive Darstellung der verfassungsmäßigen Bestimmungen üher die Censur der politischen und statistischen pe- riodischen Schriften; es habe sh von der Anwendung eines beste: henden Gescßes gehandelt, welches nach seiner persönlichen Anficht nicht zweckmäßig sey, indem nach dieser volle Freiheit der Presse, jedoch mit ernster Bestrafung des Mißbrauches derselben, einem con- stitutionnellen Staate am entsprechenden sey, cines besichenden Ge- sces, welches nur bedingte Freiheit der Presse gewähre, indem die Censur politischer periodischer Schriften verfassungösgemäß sey; es handele sich deshalb nur von der Frage, was politish scy. Rach allgemeinem Sprachgebrauche umfasse dieser Begriff den Fnbegriff der Grundsäße, nach welchen das dffentliche Leben cingerichtet und Le werden solle; er enthalte also sowohl das, was man innere , als das, was man gdußere Politik nenne; so sey der Begriff von Politik schon von Aristoteles bestimmt, so von den Schriftstellern über Staatsrecht (wo Aretin angeführt wurde), so völkerrechtlich in dem §. 16 der Deutschen Bundes-Akte aufgefaßt worden; auch der besondère Sprachgebrauch der Baierschen- Gesehgebung weiche von dem all- gemeinen nicht ab; Belege seyen die Censur-Verordnungen votr 1799 und 1506; auch in der Ständesißzung von 1819 sey Politik für äußere und innere Politik umfassend erklärt worden. Für diesen Umfang spreche auch das System des Edikts über die Freiheit der Presse: diesem gemäß solle der Mißbrauch dieser Freiheit durch reprejsive und präventive Maaßregeln gehemmt werden : erstere seyen, der Na- tur der periodischen Presse gemäß, bei ihr nicht anwendbar, „also müßten leßtere, die Censur, in Anwendung kommen. Nach richti= ger Fnterpretation des §. 2. des 1k. Edikts seyen also auch perîio- ische Schriften, welche sich mit innerer Politik befassen, von der

Censur nicht befreit. Diese Ansicht sey auch durch dic Observatz seit 1818 bewährt. Belege lieferten den Beroceis, daß seit diesem Fahre bis 1525 periodische Blätter, die sh mit innerer Politik befaßten, ja sogar Unterhaltungs - Blätter der Censur unterworfen waren, daß die Herausgabe periodischer Blätter durch hôchste Be- willigung bedingt war, und namentlich hinsichtlich der Bekanntmg: chung der Verhandlungen der Stände manche Beschränkungen ohs- walteten. So sey der Zustand der periodischen Presse hinsfchtlich der Censur beim Regierungs-Antritt König Ludwigs gewesen. Un: term 15. Juni 1523 sey die Zeitschrift Flora, ciniger Unziemlichéej. ten wegen, unter Censur gestellt worden ; da diese Zeitschrift bloßes Unterhaltungsblatt gewesen, so habe man noch im F. 1525 von der angeordneten Censur Umgang nehmen zu können geglaubt; das desfalls erlassene -Minifiertial - Reskript sey jedoch mißverstanden worden, es habe bloß die Unterhaltungs- und Literatur - Blätter von der Verbindlichteit, sich einer Cenjur zu unterwerfen, befreit; keinez: weges aber der inneren Politik gewidmete Blätter, wie die Entschlic- ßung in Bezichung auf das Kulmbacher Wochenblatt, die Verord- nung, die Formation und den Würkungskreis der Ministerien bety, durch welche die Censur dem Ministerium des Funeecn Übertragen wurde, die Verfügungen hinsichtlich der Publication der Verhand: lungen der Kammer der Abgeordneten in den periodischen Blättern bewiesen. Der Grundsaß, daß periodische Blätter, die sich mit innerer Politik befaßten, der Censux untecworfen seyen, scy nie zu: rücckEgenommen worden, aufrecht erhalten aber der Grundsaß, die Her: ausgabe einer periodischen Schrift politischen Fnhalts scy durch hdhere Erlaubniß bedingt. Es scyen nun Lokalblätter entstanden, die sich hier und da mit innerer Politik beschäftigt hätten, man habe ste nicht beachtet: erst scit dem Beginne des Fahres 1529 hätten sich periodi sche Blätter, rein für innere Politik bestimmt, gebildet : das Mini sterium habe anfangs keine besondere Veranlassung gefunden, dke Cen- sur anzubefchlen ; es habe geglaubt, die Herausgeber solcher periodi: icher Schrèften seyen gehalten, sich der Censur zu unterwerfen, für die Staats-Regierung besiche aber keine Verpflichtung, die Censur bej allen ihr unterworfenen Blättern anwenden zu müssen; es habe wobl von der (Lensuxr Umgang genommen, aber nicht Censur: Freiheit ausgesprochen. Nur von diesem Gesichtspuntte aus sey das Ministerial - Reskript von 1529 zu betrachten; - durch dasselbe sey nur ausgesprochen , anständiger Acußerung Über innere Politik sey fein ungeseßzliches Hinderniß in den Weg zu legen; hieraus könne fein ernsilicher Anspruch auf Censur - Freiheit, kein Verzicht auf die Censur gefolgert werden; zu einem solchen Ausspruch und Verzicht sey die Staats-Regierung auf keine Weise verfassungëml: ßig berechtigt gewesen. Fn einigen Kreisen habe man nun wohl in: ländischer Volitik gewidmete Blätter der Censur nicht unterworfen, in anderen, namentlich im Unter-Donau- und Mezat- Kreise, abet nicht. Die gesiattete Freiheit habe aber ungemeinèn Mißbrauh veranlaßt: die periodische Presse sey, statt frei, zügellos gewor den; sle habe nichts“ geschont , selbsi die geheiligte Person des Monarchen nicht; durch die Art, wie sie sich gestaltete, sey die Ehre des Staatsbürgers das einzige Gut gewesct, welches geseßlichen Schußes entbehrte, Einschreitungen gegen den Mißbrauch der periodischen Presse seyen- deshalb dringend gefordert worden, sclb| von Vertretern des Volks, dem Landrathe des Ober: Donaufkreises; der Regierung seyen keine andere gestattet gewesen als die Wiedereinführung der inneren aufgchobenen Censur; diese

| Wiedereinführung habe iedoch nach höchst lib-ralen Grundsäßen siatts

gefunden, denn die Regierung habe von der Observanz, dic Erlaub- niß zur Herausgabe periodischer und statistischer Schriften nôthîg zu machen, Umgang genommen, so wie die Censur nur auf Artiïfel ps litischen und satistischen Junhalts beschränkt; aus allen diesen Gründen nidchte also die Beschwerde materiell nicht begründet seyn. Als formeller Grand einer Beschwerde sey angeführt worden , die fragliche Verordnung habe als Abänderung der Verfassung nicht einscitig vom Ministerium des Fnnern lassen werden können; es sey jedoch diese Verordnung wedet ein neues Gese, noch ‘eite authentische Fnuterpretation , noch cine Abänderung oder Aufhebung eines Geseßes; durch ste solle nichts Neues eingeführt werden , sie sey nichts als cine Jnstruction zum Vollzuge des Ediktes Úber die Freiheit der Presse, welche man, un sie gehörig bekannt zu machen, durch das Regierungsblatt bekannt gemacht habe; daß sich dic Jnstruction vorzüglich auf die intere Politik beschränkte, habe darin seinen Grund, weil die äußere Politik,

feine festen Bestimmungen zulasse; daß aber eine solche Fnsruction verfassungsmäßig sev, habe der Antrag der Kammer in dieser Bezie hung im Fahre 1819 gezeigt, welche nur deshalb geseßliche Normet wolite, um möglichen Wechsel reglementairer Vorschriften zu verme den. Da deshalb die Beschwerde auch formell nicht begründet et cheinen mòchte, so handle es sich nur um die von der Minorität des Aus schusses beantragte Versezungdes Ministers in den Anklagestand: darübet sich zu äußern, mòge ihm erlassen werden, dg er, wie er hoffe/ die Vot- ausseßung der Verseßung in den_Anklagestand, die Verfassungswi- drigkeit der Verordnung widerlegt habe, übrigens sey die vorlie ende Beichwerde insofern ersprießlich, als aus thr die Nothwendig- feit ciner Abänderung des Edikts über die Freiheit der Presse her- vorgche. Hierauf betrat der Abgeordnete Schw indl die Nednet- bühne, um für die Anklage wegen Verlezung der Verfassung dur. die Censur - Verordnung zu sprechen. Er begann mit Darstellung der Wichtigkeit des zur Entscheidung vorliegenden Falles, indem zun erstenmale ein Minister vor den Schranken der Kammer angeschul- digt stehe: Pflicht der Abgeordneten sey rüksichtslose Strenge, follé ja die Verfassung nicht eine politische Mißgeburt ohne Ö& währ scyn. Der Redner berührte hierauf, es sey ein un glücklicher Versuch gewesen, dic Preßfreiheit zu zerstören, als man den MNedacteuren periodisher Blätter die Aufnahme vol Artikeln, welche die Regierung beträfen,. untersagte; dies {t cine Schlinge gewesen, um die Censur - Ordonnanz vorzube- reiten, eine Schlinge, durch die viel Mißtraucn zwischen Neglé- rung und Volk geworfen wurde; am verderblichsten habe die Cel surverordnurnig vom 23. Fanuar 1831 gewirkt: diese habe das Edikt über die Freiheit der Vresse in seinem wesentlichen Theile aufgeht ben, indem fie Zeitschriften, die fh mit innerer Politik befaßitel der Censur unterworfen habe, diese aber nah dem Edikte kein unterworfen scyen: die Regierung habe dies anerkfanut, indem }l diese Zeitschriften censurfrei erscheinen ließ; dagegen koune nicht cin- gewendet werden , sie habe fich ihres Rechtes nicht bedienen wollety denn es sche nicht in der Willkür der Regierung, die Censur etl- zuführen odex aufzuheben; durch die Verordnung scy aber cine Ot- dankenmauth cingeführt worden; die in ihr enthaltene Beschräl- fung der Mittheilungen von Nachrichten Über dic Kdnigl. Familit verkeße die Würde des Baterschen Volkes, sie entfremde es von de Königl. Familie: daß den Censoren aufgetragen worden, notorische U- wahrheiten zu streichen, sey eine politische Absurdität, denn diese widel- legten sich von selbs; durch die Beschränkung der Raisonnements über dit Stände - Verhandlungen werde der Censor Richter Über die dfffentlicht Meinung, und dies kônne er nicht seyn; er habe überhaupt da Recht, jede der Regierung unlicbe Aeußerung zu unterdrücken, braucbe se nur nach §. 7. für Schmähung zu erklären : die Bestint- mungen der £8. s und 9 seyen unausführbar; vergleiche man als die Verordnung mit dem Preß- Edikte, so zeige sich in ihr etwa

ganz Anderes, se widerstrebe dem Geiste des Preß-Edikts; ste ent halte eine authentische Fnuterpretation des im Edifte enthaltene! Wortes Politisch ; deshalb habe aber auch der Minister des Fnnct! diese Verordnung nicht erlassen kdnnen, dies wäre nur auf verfa} sungsmäßigem Wege, nach Vernehmung des Staatsraths und ml Genehmigung der Stände, möglich gewesen: dadurch, daf er sie et- lassen, habe er seine Kompetenz überschritten; er müsse also zur Ver- antwortlichkeit gezogen werden; die Stände hätten dazu nicht nut das Recht, sondern die Pflicht, indem, wenn ein Minister/ del/ wie durch die Verordnung vom 28. Januar geschähe/ die Grund - Principien der Verfassung untergrabe, nicht verantwortlich gemacht würde, die Verfassung keine Garantie habe, die Ycrant- wortlichkeit der Minister cine Fabel sey. Die Kammern hätten 1

ihrer WVandelbarkeit und der bet ihr zu nehmenden Rücksichten weget, Mgewinnt eine imgewöhnliche Thätigkeit.

paishe Schiffe faum diese unwirthbare Küste; im Laufe des

bea an der Küste überwintert, S Z : nung der Perser beladen, die den Weg von Tauris über WBahyazid,

ihre Handelsfiraße angenommen haben; sie umgehen auf diese Weise die Russischen Zollämter. Der Prinz Abbas-Mirza hat sich verbind- ‘lih gemacht, die auf seinem Gebiete befindlichen Kurden in Ruhe zu halten. Wenn diese Umstände so bleiben, so wird Trebisonde durch den ' Handel des einheimischen Verbrauchs und durch den Transit mit j Persien ein wichtiger Hafen werden, Ju der Nachbarschaft ’geschicht nichts von Bedeutung. wierigen Krieg gegen die Abasen, und der Vertrag von Adriano- pel hat in der Lage dieses Landes noch nichts geändert. ‘“

4 nur anzuklagen, die Leitung des Prozesses komme dem Ober- ellationsgerichie zu. Der Redner schloß mit dem Antrage, den nister v. Schenk in den Anklagestand zu verseßen, die Censur für (pwidrig zu erklären und allen V die Regreß - Klagen (n den Minister vorzubehalten. Hicrauf sprach Frhr. v. Rot - hahn gegen die Anklage. (Mit dem Vortrage dieses Mitglic- ; schließt die politische Zeitung ihren Bericht, desscn Fortsehung chehalten woird. )//

tatt en,

Turin, 29. April, Vorgestern Nachmittag, einige Stun- 1 nah dem Tode Sr, Maj. des Königs Karl Felix, empfing n Nachfolger Karl Albert die Huldigungen der Großwürden- ger, des Capitains der diensithuenden Garde und des Ceremo- en:Meisters, welche die Ehre hatten, zum Handfkfuß zugelassen werden und die Königl. Befehle entgegenzunehmen. Se. Maj. pfinge1! hierauf den fommandirenden General der hiesigen Mi- air-Division, Tahon-Revel Grafen von Pratolungo, die Mis: sier mit Portefeuille und die ersteu Staats-Secretaire. Gegen

Uhr versammelten sich sämmtliche Truppen der hiesigen Gar- son im Parade : Uniform auf dem Waffenplage, wo der ge- annte General ihnen na einer furzen, aber eindringlichen An- de den Eid der Treue gegen den neuen König abnahm. Die ruppen fehrten dann in ihre Kasernen und Quartiere zurück.

urz vorher war folgende Proclamation an den Straßenecen ngeschlagen worden : , | O „Nach einer langen und {merzhaften Krankheit , die bis

m lezten Hauche mit einer religiösen und heldenmüthigen Ztandhaftigkeit getragen wurde, hat die Vorsehung Se. Ma- sát den König Karl Felix zu sich gerufen. Der treffliche Fürst ej Sr. Majestät dem Konige Karl Albert das Beispiel sei- er Tugenden und seiner väterlichen Liebe zu seinen Unterthanen nruck. Seguen wir daher die göttliche Vorsehung, die ihm ¡nen in der Blüthe des Lebens stehenden König zum Nachfol- ger giebt, dessen Talente, Gedanken und Beschäftigungen stets uf das gerichtet waren, was einst das Glück seiner Unterthanen Gumache:1 sollte, Unseren Thränen um den besten Souverain Karl Felix müssen wir unsere Dankgebete für den neuen König jinzufügen, deu Gott zum Herrscher über dieses Land bestimmte, ind dessen angeborene Tapferkeit aufs glänzendste in Spanien lervortrat , und Gott bitten, ihn mit seinem allmächtigen Arm u unterstüßen, wie alle seine Unterthanen, wenn es Noth thut, hr Leben für die Vertheidigung seines Thrones aufopfern verdeii, f

S Ute

Die Allgemeine Zeitung berichtet aus Konstantino- vel vom 11. April: „Ein Theil der Türkischen Flotte soll nach er Albauesischen Küste, ein anderer Theil nach Algier bestimmt seyn, welches angeblich von den Franzosen den Türken uberge- en werden wird, In Folge des abermals in Albanien aus- qebrochenen Ausstandes soll si der Groß- Wesir in einer mißli- hen Lage befinden. Auch iu Bosnien und Servien, so wie in Syrien, sind neuerdings große Unordnungen vorgefallen. Bon hier gehen viele regulaire Truppen ab. Vor einigen Tagen wurde der Vice-Admiral erdrosselt ; man kennt die Ursache nicht, glaubt aber, daß ec mit in die entdefte Berschwörung verwickelt war.“/ *)

_—— Der Courrier de Smyrne meldet aus Trapezunt wm 4. Februar: „Der Seraskier Osman Pascha hat alle De- vehs der Küste unterworfen. Mehrere sind als Gefangene her gebracht und der Derebeh von Gunieh ist erdrosselt wor- o; 12,000 Mann waren zu diesem Unternehmen ins Feld ge- hickt, Die innere Verwaltung des Paschaliks ist gut. Die Fermans der Pforte werden vom Pascha treulich ausgeführt, der die Christen mit einer Milde behandelt, an die sie hier nicht ge- wöhnt waren. Ueberall herrscht jegt Sicherheit, und der Handel Früher besuchten Euro-

vorigen Jahres siud deren 26 hier eingelaufen, und mehrere ha- Sie sind größtentheils fur Rech-

‘Diadin, Erzerum, Trevisonde und Konstantinopel definitiv ais

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am 4, Februar 1830 lerlassenen Geseßes für nnfähig zur Regie-

rung erflärt ward, aufgehört hatte, gesezmäßig der: Oberbeante

der Republik zu sehn, und um so mehr, da er durch seine da-

malige Unterwerfung unter den Ausspruch der Kanunern, auf

die ihm etwa früher zuerkannten Nechte selbst verzichtet hatte.

Auch vergesse man nicht, daß er zu der Zeit seiner Unter-

werfung sih im Zustande völliger Freiheit, und nur von sei-

nen Freunden und Anhängern umgeben, in Tixtla, seinem

Geburtsorte, befand. Wenn er später jenen Entschluß be-

reute und selbst als Rebell gegen eine Macht auftrat,

der er das Anerbieten der Anerkenuung uud des Gehorsams ge-

macht hatte, sollte man sich in solchem Fall etwa darüber wun-

dern, daß man ihn nach den bestehenden Geseßen richtete? Ge-

neral Guerrero war zur nämlichen Yeit der Urheber und der Vor-

wand zu einem Bürgerkriege, der ein ganzes Fahr lang das \üd- liche Mexiko verwüistete, und da man 1hm zu verschiedenen Yei- ten Vergessenheit und Versöhnung angeboten ‘hatte, so. mußte man ihn für alle Uebel verantwortlich halten, die er über seine Theilnehmer brachte. Es haben ihm Einige den Namen eines Oberhatiptes der populgiren Partei beigelegt; versteht man une ter populairer Partei Bauden, die größtentheils von Straßenräu- bern, wie Cataneo, Cruz, Monjoy u. \. w., befehligt wurden, so wurde natürlich Guerrero ihr Oberhaupt, als er sih an ihre Spige stellte, Wir glauben indessen nicht, daß es der wahren demokra- tischen Partei damit gedient seyn würde, wenn man die Excesse der sogenannten Vertheidiger der öffentlichen Freiheit auf ihre Rechnung schriebe; gewiß würden sie ein Verbot der Freiheit des Plünderns, Brennens und Mordens lieber gesehen haben. Fer- ner hat man den Einwurf gemacht, er sey durch List gefangen, vor eine nicht fompetente Behörde gestellt und willkührlich verurtheilt worden. Die beiden lezten Behauptungen snd falsch und die erste nicht ganz richtig, General Guerrero wurde vor eine Militair - Kom- mission gestellt, nicht als Divisions : General der Republik, weil er aufgehört hatte, es zu seyn, wie er als Rebell gegen die Re- gierung auftrat und sle bekriegte, sondern als ein Feind des Ge: meinwesens, der folglich auf den Schuy der Geseye keinen An- spruch machen diutrfte. Die Militair:-:Kommissionen übrigens sind in Mexiko, wie fast allenthalben, aus von der Ober-WBehörde ernannten Offizieren jedes Ranges zusammengeseßt und entschei- den ohne Appellation. General Arana wurde gleichmäßig im Fahre 1828 vor eine Militair - Kommission gestellt und von ihr zum Tode verurtheilt, die aus Offizieren unter Obersten - Rang bestand, und zwar zu einer Zeit, wo es keinen Bürgerkcieg gab. Was den Umstand betrifft, daß man, um seiner habhaft zu wers den, zur List seine Zuflucht nahm, so müßte man zuerst Beweise für eine solche Behauptung liefern und in Erfahrung zut bringen suchen, ob die Regierung vielleicht nichts weiter that, als zufallige Umstände benußte, um einem Bürgerkriege ein Ende zu machen. Vorausgesezt aber auch, die Mexikauische

von ihr selbst ausgegangen, so bliebe es noch zu erörtern, ob sie nicht ein Recht hatte, das ihr vorgeworfene Mittel gegen eiuen Feind zu gebrauchen, der unter dem Schus der Mauern von Acapulco jeden Augenblick Ausfálle zu Lande oder zu Wasser machen und, sich an die Spise seiner Anhänger stellend, die Fackel der Zwictracht aufs neue entzünden konnte. Wir glau- ben, es dürfte {wer halten, zu beweisen, daß ein solches Recht denen nicht gebühre, die für die öffentliche Ordnung und Ruhe verantwortlich sind.“

F land.

Berlin, 10. Mai. Nach Jnhalt des heute erschienenen Blattes der Gese : Sammlung ift dex bereits früher publicirte (in Nr. 114 der St.-Z. erwähnte) Staats Vertrag über den künf- tigen Beitritt des Großherzogthums Sachsen-Weimar zum Zoll- Verbande der östlichen Preußischen Provinzen, vom 11. Februar d. Y.', von Sr. Majestät dem Könige am 29. März d. J. und von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar am 16. Febr. d. J. ratificirt, die Ratifications : Urfunden aber find am 9. April d. J. ¡u Berlin gegenseitig ausgewechselt worden.

Die Russen führen einen lang-

Brasilien Rio de Yaneiro, 12. Februar. Der Kaiser und die Kai-

| serin befinden sich noch immer in Mines, von wo häufig Nach- richten über dort veranstaltete Festlichkeiten eingehen. JJ. MM.

sheinen si dort so zu gefallen, daß man bezweifelt, ob Sie zur

| Eröffnung der Kammern am 3. Mai hiecher zurückgekehrt seyn werden; auch hier will man die Heimkehrenden mit Ehrenpfor- | Bor furzem wollte man eine Verschwörung

ten empfangen. in Rio Grande entdeckt haben; ein Fngenieur- Offizier, von Ge- burt ein Deutscher, der mit Aufnahme der Stadt Porto: Ale- gre beschäftigt, sollte, wie es hieß, die Umwälzung lei- ten wollen und wurde verhaftet; der ‘völlige Ungrund

| der Anklage kam jedoch bald an den Tag. Um von den durch

‘den Schiffbruch der Fregatte „„Thetis‘/ verloren gegangenen baaren. Geidern so viel wie möglich zu retten, hat man eine Taucherglocke am Bord des Englischen Admiralschiffes aus eisernen Wasserkasten zusammengeseßt und bereits einige Versuche ange- stellt, von denen man sich einen vollfomnmnen Erfolg verspricht, da bereits mit gewöhnlichen Mitteln Kanonen ausgefischt wur- den, ein Zeichen, daß die Fregatte nicht tief liegt. Die Nach- rihten aus Buenos-Ayres lauten nicht erfreulih. Die Unita- risten hatten die Oberhaud, und der Krieg mit den Foderalisten soll im Gange seyn; alle Fremde sollen, weil sie früher den Leßteren beigestanden, vertrieben werden, Chili und Peru waren nach den legten Nachrichten ruhig.

Mexiko.

Folgendes is der (gestern unter London erwähnte ) Artikel des Couriers zur Rechtfertigung des in Mexiko gegen den General Guerrero beobachteten Verfahrens. „Ohne uns“/, heißt es in jenem-Blatte, „bei Betrachtungen über die Art und Weise, wie der General Guerrero zum Präsidenten erwählt worden, auf- halten oder den Wunsch hegen zu wollen, die Excesse und Plün- derungen ins Gedächtniß zurücfzurufen, die in Parian am 4. Dezember 1828 seiner Erhebung zu jenem hohen Posten un- mittelbar vorangingen, müssen wir hier dennoch in Erinnerung bringen , daß er von dem Augenblicke an, wo er in Folge eines

*) Vergl. Nr. 128, der Staats-geitung.

Die im obgedachten Blatte der Gesez-Sammlung ent- | haltene Ministerial-Erflärung vom 1, Mai 1831, über die mit der Kaiserl. Oesterreichischen Negierung verabredete Aufhebung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in den Preußischen und Oesterreichischen Häfen, lautet, wir folgt: „Nachdem Se. Majestät der König vou Preußen und Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich in dem Wunsche übereingekommen sind, durch gegenseitige Aufhe: bung alles Unterschiedes in der Behandlung der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen in Allerhöchst Jhren Häfen zur Beförderung des Handels-Verkehrs Allerhöchst Jhrer hierbei be- theiligten Unterthanen beizutragen: so erklärt das unterzeichnete Ministerium hierdurch, in Folge Allerhöchsten Auftrags und in Erwiderung der von dem Kaiserl. Oesterreichischen außerordent- lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Herrn Grafen von Trautmansdorff, Namens Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich, rücksichtlich der Preußischen Schisse ausgestellten glei- hen Zusicherung :

daß in den Preußijchen Häfen die Oesterreichischen Schiffe, bei

ihrem Einlaufen wie bei ihrer Abfahrt, hinusichtlih aller Ha:

Waaren keinen höheren oder anderen Abgaben irgend eimer Art, als die auf Preußischen Schiffen ein - oder ausgeführten Waaren zu erlegen haben, unterworfen werden sollen. Die Wirksamkeit dieser Gleichstellung soll vom 1. April des laufenden Jahres ab beginuen und sich bis zum 1. April 1841 erstrecken, alsdann aber, wenn uicht ein Jahr vor leßterem Reit: punkte von einer oder der anderen Seite eine Aufkündigung er- folgt seyn sollte, noch ferner bis nah Ablauf eines Jahres, nach geschehener Aufkündigung, bestehen bleiben.“

Aus Kölu meldet die dassge Zeitung vom 6ten d. M. : „Die Feier der funfzigjährigen Dienstzeit eines einfachen Sol- daten, welche in diesen Tagen stattfand, ist ein so seltenes Ereig- niß, daß darüber folgende Mittheilung wohl erwünscht seyn dürfte. Johann Gottfried Ebert, zu Artern an der Unfirut ge- boren, trat Anfangs Mai 1781 im 15ten Lebensjahre freiwillig bei dem Kürsürstlich-Sächsischen Chevauxlegers - Regimente von Polenz in Dienste, wohnte den Feldzügen von 1795, 1806, 1809, 1812, 1813, 1814, 1815 bei und wurde im Treffen bei

Regierung hätte von der List etwas gewußt, ja, diese List wäre #

fen-, Tonnen -, Leuchtthurm-, Lootsen- und Berge - Gelder und überhaupt hinsichtlich aller anderen jeßt oder fünftig der Staats- Kasse, den Städten oder Privat-Anstalten zufließenden Abgaben oder Lasten irgend einer Art oder Benennung auf ganz gleihem Fuße mit den Preußischen Schiffen behandelt, auch die auf Oesterreichischen Schiffen ein- oder ausgeführten

det. Als nah der Katastrophe in Rußland das Säc{sische Corps neu organisirt ward, wobei die Cheveauxlegers-Regimenter ein- gingen, trat er zu dem Husaren-Regimente über, dessen aus dem Herzogthume Sachsen gebürtige Mannschaften im Jahre 1815 den Stamm des 12ten Preußischen Husaren-Regiments bildeten. Während seiner langen Dienstzeit hat er sich vor dem Feinde als einen tapferen, ‘im Frieden als diensteisrigen und zuverlässi- gen Soldaten bewährt, dessen Beispiel nicht ohne günsti- pn Einfluß auf die jüngeren Kameraden bleiben fonnte. (1s im Herbste vorigen Jahres das Regiment schnell nah dem Rheine aufbrach und aus Rücksicht für sein Alter die Rede davon war, ihn in der Garnison zuruzulassen , bewirkte er durch dringende Bittea die Aufhebung einer wohlwollenden Maaßregel, welche ihm aber als Zurücksezung erschien, und blieb auch wirklich in ununterbrochener Dieusilichkeit. Er war überhaupt siets bei der Fahne, nie beurlaubt und nur einmal 10 Lage lang krank; seine Ordnungsliebe ist im Regiment zum Sprüchwort geworz den. Um ihn au als achtbaren Menschen zu charakterisiren, braucht nur hinzugefügt zu werden, daß er seinem im hohen Alter verstorbenen Vater eine im Verhältniß zur eigenen Ein- nahme betrachtlich zu nennende monatliche Unterstüßung abgab, und nächstdem auch einer Schwester beisiand: seine Genügsam- keit spricht sich in dem Wunsche aus, daß ihm, wenn er einst nicht mehr friegsdienstsähig sey, eine kleine Stelle bei der Da: line zu Artern werden möge. = Der Fall einer solchen Diensi- jubelfeier gewährte aufs neue Gelegenheit, zu erfennen, wie unser gnädiger Monarch das Verdienst in jeder Sphäre gern würdigt und ehrt. Auf desfalls erstattete Anzeige geruheten des Königs Majestät folgende Allerhöchste Kabinets - Ordre zu er- lassen : Y ,, „Mir is angezeigt worden, daß der in der Zten Eskadron des 12ten Husaren - Regiments stehende Husar Gottfried Ebert, aus Artern gebürtig, am 1. k, M. sein 50jähriges Dienst- jubiläum erlebt. Da derselbe, nah dem Zeugnisse seiner Vor- geseßten, sih in seiner ganzen Dienstzeit, in welcher er 7 Cam: pagnen mitgemacht, bei einem musterhaften Lebenswandel als ein vorzüglich zuverlässiger tüchtiger Soldat geführt und feibst noch auf dem leßten Marsche sich keinem Dienst entzogen hat, welcher ihm mit seinen jüngeren Kameraden übertragen worden, so ertheile Jch Euer Königlichen Hoheit den Auftrag, diesem würdigen Veteran an seinem Jubelfeste in Meinem Nan1en zu diesem seltenen Ereignisse Glück zu wünschen und ihm, zum Beweise Meiner Erkenntlichkeit für seine gut geleisteten Dienste, den beiliegenden Rothen Adler - Orden vierter Klasse, welchen Jh noch durch ein Geschenk von 50 Rtblru. in Golde begleite, zu übergeben, ihm dabei befannt zu machen, daß Jch ihm außerdem nicht nur eine lebensläng- lie Zulage von 2 Rthlrn. monatlich ausgesezt, sondern auch dem S ae Minifier aufgetragen habe, ihn bei dem Salz: werke zu Artern, wenn eine Erledigung eintritt , anzustellen ; umd außerdem soll er befugt seyn, die Montirung des 12tc11 Husaren-Regiments bis an sein Lebensende zu tragen.

Berlin, den 20. April 1831.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

An des Prinzen Wilhelm von Preußen

Königliche Hoheit.‘ ° Der Veteran empfing am áten d. M. hier aus den Händen Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Wilhelm diese Beweise der Al- lerhöchsten Gnade und demnächst, zur Fürstlichen Tafel gezogen, noch ae Dees erhebender Huld; wenn er diesen Tag billig als den glüflichsten eines langen bewegten Lebens betrachtet, so mögen auch wir uns desselben freuen und das Geschick seguen, welches uns das ritterlihe und milde Herrscherhaus der Hohen-

zollern verlieh. ““

Vn der Sigung der geographischen Gesellschaft am 7ten Mai las Herr Hauptmann Stargardt die Fortsezung einer hisio- risch-geographischen Abhandlung über Belgien, und zwar von der Eroberung des Landes durch die Salischen Franken bis auf den Untergang des Burgundischen Hauses. Herr Ingenieur - Geo- graph Wolf machte der Gesellschaft mit dem ersien Blatte eines von ihm auf eigenthümliche Weise bearbeiteten Karten - Wegwei: sers ein Geschenk und gab dazu Erläuterungen. —- Herr Min: ding trug eine Abhandlung vor: über die bei einer geographischen Darstellung der Krankheiten festzuhaltenden Gesichtspunkte. A Mádler legte eine Zeichnung und Berechnung der in den Fahren 1832 und 1833 stattfindenden Finsternisse des sechsten Saturns- Trabanten vor und erläuterte dieselben. Herr Pro- fessor Zeune berichtete über ein vom Hrn. Professor Actersdyk in Utrecht der Gesellschaft gemachtes Geschenk einer Holländischen Preis\chrift von Bennet und Wyk über die geographischen. Ent- deckungen der Niederländer, mit Karten, und gab eine Uebersicht ihres Inhalts. Mehrere Geschenke an Karten und Reliefs gin- gen ein, und andere wurden zur Ansicht vorgelegt.

Nach offiziellen Angaben hat die Verwaltung der Straf- und Besserungs - Anstalt in Naugard im verflossez nen Jahre folgende Resultate geliefert: Am 1. Januar 1830 waren 262 männliche und 115 weibliche, also zusammen 377 Personen beiderlei Geschlehts in der Anstalt detinirt; am Zsten Dezember 1830 betrug dagegen“ die Zahl der Detinirten 400, nánmillch 287 mánnlichen und 113 weiblihen Geschlechts. Davon gehörten 298 Personen Alt- Pommern an, 45 waren Ostpreußen aus der abgebrannten Straf- Anstalt zu Ragnit, und 57 waren Neu-WBorpommern aus dem im Laufe des Jahres aufgehobenen JZuchthause zu Stralsund. Die tägliche Durchschnittszahl sämmtlicher Züchtlinge ist im verflossenen Jahre 378, also, des bedeutenden außerordentlichen Zuwachses aus Neu- Pommern ungeachtet, kleiner gewesen, als im Jahre 1829, wo sie auf 387 gestiegen war. An Zuwachs wurden der Anstalt uber- wiesen232 Fndividuen (165 männl. und 67 weibl.) ; dagegen sind 207 Individuen (138 männliche und 69 weibliche) theils entlaf- sen, theils über die Gränze gebracht, theils in andere Anstalten abgeliefert, theils auf Verwendung der Beamten vermiethet, theils auch verstorben, zwei aber entwichen. Bei Berechnung des Arbeits-Ertrages der Durchschnittszahl von 378 Köpfen täg- lih famen etatsmäßig # als Kalefaktoren, Kranke, Gebrechliche, Anfänger und dergleichen in Abzug. Zur Berdiensi-Arbeit mit dem vollen Pensum verblieben aber wirklich nur 315 Köpfe, de- ren etatsmáäßiger Verdienst auf jeden 30 Rthlc., mithin 9450 Rthlr. betragen sollte. Es sind jedoch 12,676 Rthlr. 16 Sgr. 6 Pf. verdient, und es verblieb der Antheil des Staates daran, nah Abzug des 1705 Rthlr. 26 Sgr. 2 Pf. betragenden Uebec- verdienstes der Gefangenen, welchen sie theils effeftive, theils gut eschrieben erhalten haben , 10,970 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf. Ueber- Kapt ist seit der gegenwärtigen Organisation des Betriebs-Justituls, also seit 4 Fahren, ein Ueber-Berdienst von 6673 Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. Privat-Eigenthum der Züchtlinge geworden, wid es dirf- ten diese Ergebnisse um so mehr dazu geeignet sehn, den hier

Saalfeld, so wie im Jahre 1809 im Gefecht bei Nossen, verwun:

und da in anderen Anstalten bestehenden Gebrauch der Maschiz

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