1831 / 135 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

i Königliche Schauspiele. (A TaTeN fn Om Opernhause: Oberon, König der , roman - Oper in Z § j j : Mut Mi Se E pte in 3 Abtheilungen, mit Ballets; reise der Pläye: Ein Plab in d des ersten Ran- ges 1 Rthlr. 10 Ser. 2c, E E D LOREER Im Schauspielhause: Stille Wasser sind tief, Lusispiel in 4 Abtheilungen, von Schröder. (Herr Devrient : Baron Wi- burg.) Hierauf: Humoristishe Studien, Schwank in 2 Ab-

theilungen. Im Schauspielhause: Donna Diana,

Montag, 16. Mai. Lustspiel in 3 Abtheilungen, von A. West. (Hr. Devrient, Kö- niglih Sächsischer Hofschauspieler, bisheriges Mitglied des Ham- burger Stadttheatecrs: Don Cásar, als Gastrolle.) Vorher:

Philipp, Drama in 1 Aft.

_ Dienstag, 17. Mai. Jm Opernhause: Die \{öne Mül- lerin, Oper in 2 Abtheilungen. Hierauf: Die jungen Pensio- nairinnen, fomisches Ballet in 1 Aufzug, von Ph. Taglioni.

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Königstädtisches Theater.

Sonntag, 15. Mai. Lindane, oder: Der Pantoffelmacher im Feenreicbve, großes romantisches Zauberspiel in 2 Akten.

Montaz, 16. Mai. Zum erstenmale: Männertreue, oder : So sind sie Alle, Lustspiel in 1 Aft, von Albrecht. Hierauf, zum erstenmale: Der Wollmarkt, oder: Das Hôtel de Wibourg, Lust- spiel in 4 Aften, ven Clauren. (Herr Matte, Regisseur vom ständischen Theater zu Gráz, im zweiten Stücke: den Amtsrath Herbert. Wad, Matte, im ersten Stücke: die Mariane, im zwei- ten: die Fürsiia von Wibourg, als Gastrollen.) Dienstag, 17. Mai. Lindane, oder: Der Pantoffelinacher im Feceureiche, großes romantisches Zauberspiel in 2 Akten,

932

Berliner Börse. Den 14. Mai 1831. Amt]. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.) | ZfTBrier [Geld] j Zf Brief Geld, St. - Schuld - Sch.| 4 | 891 | 88: JOstpr. Pfandbrf. | 4 | 964 | 957 Pr. Eogl. Anl. 18| 5 | | 982 Pomm. Pfandbrf. | 4 | 1041 Pr, Engl. Anl. 22/5 | |-951 IKur- u. Neum. do.| 4 | [1032 ? Pr. Engl. Obl. 30| 4 | 834 | 825 ISchlesische do.| 4 | [1031 Kurm. Obl.m.1.C.| 4 | 882 | IRket.C.d.K.-ao.N.|—| 54 | 53 Neum. Int. Sch.do.| 4 | 882 | [Z.-Sch.d K.-u.N.|—| 55 | 54 Berl.‘Stadt-Oblig.| 4 | 893 | Königsbg. do. 4| |87 Elbinger do. 41/ 92 |_ Holl. vollw. Duk. —| 141 | Danz do. in Th.|—| 351 | Nené dito |— | 191 | Westpr. Pfandbr.| 4 | 924 | fFriedrichsd’'or. . |—| 131 | 127 Grosshz. Pos. do.| 4 | | 93 BDisconto .…... |—| 33 | 43 j Preu/s Cour. Wechs - S. ————— P E Brief | Geld. AMBtErUaRt a a ee 250 FI Kurz 1407 (1407 t A A a d 250 Fl. [2 Mt. 140 (1397 Hmb A 300 Mk. [Kurz 1437 | 149 U, Ta A aues 300 Mk. |2 Ne. 1487 14-7 London Utt» eten bid. N 1 LSt 3 Nit. [6 Wt; BANe a4 ire Es Dura can 300 Fr. |2 Mi. 804 | Va O Ao A 150 FI 2 U. 11027 AURADUTD das ae dae, us 159 Fl, [2 Mi. 102 E i E R E 100 T0 2 E. 9955| 997 P 100 Thl. |8 Tage [1027 Frankfurt a M Wi 150 FL [2 Net. 102 [1017 POS R I s a, Ua 100 Rbl. [3 Woch. | | 2955 f C 600 Fl. Kurz |

Auswärtige Börsen,

s Amsterdam, 9. Mai. Niederl, wirkl, Schuld 39. Ausgesetzte do., 25.

. K D l 15. Russ. bei Hope 88. Oesterr. 5proc. Metall. 817. D

Neap. 641, London, 7. Mai.

3proc. Cons. 807, auf Abrechnung 811.

Bras. 59. Di Griech. 21. 6proc. Mex. 361. ras. 59. Dün. gn

Berichtigung. Jm gestrigen Blatte der Staats: Zei

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lies gunwic tig 2 Cre n Nr. 130 dieser Zeitung, Seite 916, Spalte j

statt „Form“/ lies „Ferne ““. 1 L o D

ELSIOCE S NRD Nr OE E L M TAA POEZ M A S U E S PG O E E N S R E E R R: A p ck

NEUESTE BŒRSEN-NACHRICHTEN,

Frankfurt a. M., 11. Mai. Oesterreichische s Metalliques 843. S4. 4procentige T3EE. T3EZ, ‘Depe O En Brief, S 1255. 1253. Partie Obligationen 1164. Loose zu 100 Fl. 159. B. de Loose 46. 45. O A

Redacteur John. Mitredacteur Cottel.

are arer ORSES R C prr c

Gedruckt bei A. W. Hayn.

Bd cel:

so wie auch Vorladungen

ferscholiener und ausgetretener Versonen, Behuts deren "Todeserklärung oder Vermögens - Confiscation,

Calntamwst Lo D n

Allgemeiner Anzeiger fur die Preußischen Staaten.

unbekannter Prätcidenten.

rovi | Name des (Citaten.

[ Leuter bekannter Ausenthatt desselben,

Pèrempt |- | Name des Gerichts. Sistir.- | Blatt, wv das .Weizeri Termin. | zu ersthen.

vosen.. Die unbeftannten Gläubiger an die | Kasse des Posenschen Landgestücs | zu Zirke, aus dem Zeitraume bis | zum 1. Januar 1829.

Bekanntmachungen.

_ Oeffentliche Vorladung.

Der Zinsenmeier und Consul Albert Blankennagel zu Soest, hat seinen Erben von einer im Jahre 1626 den 16. Mai zur HUlfs- leistung dortiger dürfciger studirenden Bürgerkinder errichteten, 300 Thaler ursprünglich berragenden Stiftung das KoUationsrecht vorbehalten, die zrau Galand Elisabeth von Grandis, geborne von Biankeunagel, gedachte St-pendien-Stiftung ¡u Svest, am 3. Juli 1748 für stndioses theolopiae auf ein Kapital von 400 Thalern naher fefigesezt, und deren Bruder, der Hauptmann von Blanken- nagel besagter Stiftung zu Soest, den 29. Sepcember desselben

A S R S B I O A R R Ge Tomorme

j Í ¿ 2 4 4.uni31 Posener Jut.-Bl. p.129.

|

zu einem Depot nah Ohlau in Schlesien abgegeben is, seit dieser Zeit aber feine Nachricht von sich gegeben har, wird sowohl für seine Person, alé auch dessen unbefannte Erben und Cibaehmer, auf den Aritrag der verehelichte: Ackerbüraer Hausen, Friedericke, geb. Berns zu Waaren im Mecklenburg -Schwerinschen, bierdurch vorgeladen, in dem auf : /

den 23. August d. I., Vormittagêé 10 Uhr, auf dem Stadiger:cht zu Friesack anberaumten Termine, sich ent- weder schriftlich oder persdulich zu melden, und die weitere Anwei- sung, im Nichrerscheinungéflle aber zu gewärtigen, daß er als ver- scholien für todt erklärt und sein Vermögen seinen legitimirten Erbén auëéaeantwvortet werden wird.

Ldger. zu Meserig.

ñJahrs gleichfalls ein Kapital von 400 Thalern ausgesezt.

Diejelben, so wie die von diesen Stifcern etwa nachgelassenen únbefanncen Erben, Erbnehmer und Nachkommen, werden zu dem anf den 3 Seprember 1531, Morgens 11 Uhr, beFimmten Termine, vor dem Deputircen, Herrn Ober-Landes- gerichts - Assessor von Ellerts oorgeladen, um sich persönlich oder schrifrlich in diesem Termine oder vor denselben beim Collegio, oder in dessen Reaiftrarur, Behufs jenes ihnen vorbehaltenen Ver- leihungérechts, soweit solches als Vermögen eventualirer Nachlaß der Stifter angesehen werden fann, zu melden, und weitere An- weisung zu gewärtigen ; widrigenfalls dieser Nachlaß dem Fisfus als herrenioses Gur zugesprochen werden muß.

Ham, den 26. October 1830.

Königl. Preuß. Ober-Landes-Gericht. acob l

Oeffentliches Aufgebot. Von der Oftpreuß. General - Landschafts - Direkrion werden zu Folge der vorhergegangenen einzelnen Verlust-Anzeigen, nachbenannte vetlorne Zins-Coupons hiermic dfentiich aufaeboten :

l n aas. a)

Bezeichiung der verlornen Zins - Coupons. Namees von den Ostpreuß. Pfandbriefen des E L N 20 | für die F; 4 Deyar- =—/ Hebungs- # Eigenthümers. | Gut. uad S Zei) Termine. 4/ Frau Prediger Uhle‘ S mann in Potsdam | Wicken T 131/1000| Weihnachten | O Vi erg 1821. j s] Armen-Direktion in} Borken | Mohrun- | 33/1000] desgl. 1832. a E H Berlin. : aen | Au Dublie- | Königs- |225/1000 58 nen berg Q dico dito 25/1090 | deégl. 1810. | diro dito [230/1000 Schön- dito 9 1000| desgl. 1810. ; walde : : j 1410| J. J. & Suêmann|Molditten| Mohrun- | 10/1900] deëgl. 1822. Heynemann in Ber- gen lin

Die ermanigen Änhaber dieser Conpons werden hierdurch auf-

aefordert, solche spätestens im Johannié-Termin 1831, bei der ae-

i: A0 vdbrigen Departemencs - oder hier bei der General-Landschafrs-Cafse,

p oder auch bei unserer Azentur in Berlin, mit Anzeige ihres etwa-

| nigen Anspruchs auf neue Coupons zu präsentiren, im Fall ihres Ausbleibens aber zu gêwartigen,

daß nach beendigter Zinsen-Auszahlung für den Aohannis-

Termin 1831, die hier aufgebotenen Coupons neb don

-

erwanigen Ansprüchen hrer unbefannten Jnhaber auf

neue Coupons - Bogen für erloschen erflärt, und den hier angeoebenen Ei¿eenthüumern der Coupons, sowohl die dar- auf fälliaen Zins: gezahlt, als auch die darauf etwa noch zu empfangenden neuen Coupons-Bogen verabfolgt, dage- aen de sih später meldenden Inhaber nicht von der Landschaft befriedigt, sondern an die Empfänger gewiesen werden sollen. i:

Köniasberg, den 24. Juli 1830. aigl Ostpreuß. General-Landschafts-Direktion.

M

Eni CiTatio n, Der Schuhmachergeselle Johann Friedri Borédorf, am 390. uni 1784 zu Friesack geboren, welcher im Aahre 1813 bei dem

Neustadt a. d. D., den 8. April 1831. Das Stadtgericht zu Friésack

_ Wann mh dem am 4 d. M erfolgten Eingange des Be- ridts der mit der Absebäßuns der gräflich von Schlisen Güter: Burg-Schliß, Kaarstorf, Gör;hausen und Hohen -Demzin, beauf- tragten landwirthschaftlichen Taxanren der Separat - Verkauf von tyr Éi vereid angemessen erachtec worden , so wird hierdurch öf- entli befanat gemacht, daß in dem, durch die Ladungen vom 23 März d. J- auf den 6. Juni d. J. zum Verkauf von Burg- Scbliß, Kaarjiorf, Görzhausen und Hohen - Demzin anberaumten Termine, nur Burz-Schliß, Kaarstorf und Görzhausen werden zum Verkauf gestellt werden, dajegen aber Hohen-Demzin am 9. Juni dieses Jahres für sich allein zum Verkauf kommen wird. Gegeben Güstrow, am 6. Mai 1831. Großherzogl. Mecklenburgische, zur Justiz-Kanzlei allerhöchst verordnete Direkror , Vice-Direktor und Räthe. Brandt.

Bad Nenndorf.

: Bekanntmachung.

Einem geehrten Publikum wird von Seiren der unterzeichne-

ten Direêtion zur Kenntniß gebrachr, daß die Bade-Anstalc ¡u enn or am 1. Juni d. J. erdffner wird, und von diesem Tage an die Schwefel -, Schlamm -, Gas -, Douche-, Tropf- und Sturz-Bäder, die Salz-Bäder aber vom 15. Juni an, gegeben werden. Anfragen in äâritlicher Beziehung sind an die dasigen Brunnen- arite, Herrn Hofrath Dr. d’Oleire in Bremen, und Herrn Dr. teuber in Cassel, und Bestellungen von Logis, mit Bemerkung B, Rk me Ge Zahl der Zimmer, an den Herrn ud in Nenndorf zu e unftli

horen Gli: rf zu richten, welcher solche púnftrlich

Nenndorf, den 21. April 1831.

Kurfürstlihe Brunnen- Direktion.

j N n.40 4:19:65 die Verlegung des Wollmarktes in Leipzig betreffend.

1 „, „Der diesjährige Wollmarkt auf hiesigem Plage wird nit am 31. Mai dieses Jahres, wie vom Rathe dieser Stadt unterm 28sten vorigen Monats bekannt gemacht worden is, sondern, zur Vermei- dung des jeßt ers zur dvfentlichen Kenniniß gekommenen Zusam- meniresense nit den in den hiesigen und benachbarten Landen be- vorstehenden Wollmärkten, schon

. am 25 Mai dieses Jahres anfangen, und mit de L 0A D 0:08, I 0h p es

sich endigen.

2. Von jedem Centner Wolle, welche von und mi 22. Mai dieses Jahres so wie während der ganzen Dauer des Wol marktes , für diesen anher gebracht wird, werden nur Vier Gro- schen als die Hálfte der dermaligen Handels - Abaaben entrichtet : L N, R E die Wolle unverfaufr vom Woll- leder ausgefu i j i - Tie Se gefuhrt wird, die davon bezahlte Eingangé-Ahgabe Leipzig, den 5 Mai 1831 Der Rath der U Leipzig.

N Le!

Der Kunstdrechéler - Geselle Carl Schübeler aus Hemtmendorf, Amts Lauenstein im Hannoverschen, wird wegen Familien-Angele-

Èb-Jnfanterie-RKegiment eingestellt und am 4. August ejusd. anni

H

genheiten und Militair - Pflicht aufgefordert, sofort in seine Hei-

math zurück zu fehren. Schübeler, Bürgermeister.

e.

Eine Ordonnanz des Königs der Franzosen, d. d. Paris vom 29. April c., gestaitet es, dass die französischen 5, ÁE, Á und 3 procenutige Renten, welche auf-Namen lauten, vom 10. Mai d. J ab, au porteur umgetauscht. werden können, damit dad eine leichtes Circulation dieser Inscriptionen sowohl in Frank- „reich, als lin Auslande stattfinden kann. In Folge dessen benach- richtige ich hiérmit das verehrte Publikum, dass ich durch méidb Handels -Verbindungen in Paris im Stande gesetzt bin, auf vor- MEUIUDE D, ÁL, 4 und 3 procentigen Rentenj- Inscriptionen jeder Zeit Aufträge unter den billigsten Bedingungen und mit der grüls- ten Pünktlichkeit auszuführen. Bestelluugen hierauf, werden vou heute ab in meinem Comtoir, unter den Liuden No. 44, angenom- nen, Unter welchen Bediugungen die fällig werdenden Zinsen der vorerwähnten Renten =- Insc1iptionen zur Erleichterung der Inhaber in der Folge bei mir erhoben werden könueu werde ich späterhin ebenfalls durch diese Blätter anzeigen. 1 Berlin, den 13, Mai 1831. Arons Wolff, Linden No. 44 im Caffé Royal,

Elberfeld. Die Direktion des deuts{h-ancrikanischen Berg werf-Vereins hat von den, auf den aiten und auf den neuei Aktieu annoch ruhenden 10 pCr., der in der 10 General-Versamne lung am 11. Februar 1829 decretirten Zubuße wiederum 22 pC. eingefordert, die spärestens am 20. Auguft d. J. baar fn Els berfeld eingezahlt werden müssen, jedoch auc früher unter Av- zug eines halben Prozentes Diécont per Monat, vom Tage der wirflich in Elberfeld erfolaten Zahlung bis zum Verfalltage gerechnet, berichtige werden fönnen Sie hat dabei auf die Nachtheile aufmerfsam gemachr, denen, nach §. 3. der Straruten und den Beschlüssen der General-Versammlung, derjenige Aftionár sich aussezen würde, der binnen dieser rift ihrer Aufforderung keine Fotge leisiere, und verspriäit, in ihrem nächsten Rundschrei- ben die Veranlassung zu dieser Einforderung mitzutheilèn.

Zum bevorstehenden Johannis - Termine erlauben wi j hochverchrtes Publikum hierdurch darauf aufmertsam U mah A daß wir auch dieses Quartal sowohl bei der hochldbl. Land- schaft, als auch bei andern Behörden 2c. 2c. die Zinsen- erhebung und Auézahlung von Pfandbriefen, Staatspapie- ren, Hyporheken und Dokumenten jeder Art, gegen eine Verguütigung von 2 sgr. vom Hundert fortwährend übernehmen jedoch von 1000 Thl. an sind nur 13 sgr. zu bezahlen. Y

Zugleich empfehlen wir uns den Herren Kapirali- fen zum Ein- und Verkauf von Staats- und andern Documenten, so wie zur sihern Unterbringung ihrer verfügbaren Gelder, von der größten bis zur kleinsten Summe auf Hypotheken und Wechsel zu 5 und 6 pClt. jährliche Zin- sen, und versichern die prompteste Ausführung.

Breslau, den 10. Mai 1831.

Anfrage- und Adreß-Büreau im alten Rathhaufe.

DNRITE K C G E T Ewr Ram

Literarishe Anzeigen.

In A. Abhers Buchhaudlun e fedri h ist zu haben: ) 8/ Neue Friedrichsstraße Nr. 49,

Corpus juris Canonici. Ed. Boehmer. 2 vol. do. Hale, 747. für 8 Thl. 25 ser. Dasselbe ed. Pithes et Pelletier. Paris. as 9 Thl. Gregorü Magni Opera ed. Benedict. 4 vol. fol. Paris, 705. 33 Thl, C)rilli Opera ed. Aubert. -7 vol. fol, Paris, 638 50 Thl. Origines Opera ed. de la Rue. 4 vol. fol. Charta Magna. Paris, 733 —39, 40 Thl.; und mehrere KFic- chenväter bester Ausgaben zu billigen Preisen. Ferner: Critici Sacti. 7 vol. fol. Francf, 696. 8 Thl. Castelli Lex Syr. ed, Michaelis, 4to Göttingen, 788. 3 Thl. 15 sgr. Dusfrevne du Cague Glofs. ad Script. mediae et infiniae latiuit. 3 vol. Fraucf. 710, 6 Thl. Buxtorff Concordauua Bibl, hebr. et chald. fol. Basil, 632. 7 Tul. Pabrici Bibl. Graec, ausgezeichnet schön, 14 vol. 410. Hamb. 716—28. 14 Thl. Haller Hist. Stirpium Helvetiae Kpfr. 2 vol. fol. 21 Thl. Kircher Musurgia uni- versalis. Rom, 650. 3 Thl. 15 sgr. Oeder fora danica, mit 600 illum. und s{warzen Kupfern. 20 Thl. Spiuoza Opera Posthuma. Áto. 677. 2 Thl, Suidae Lex. ed. Küster Cantabrig: 721. 35 Thl, Surenhusen Mischna. 6 vol. tol, Amst., 702.

14 Thl. Alles în sehr shènen Exempla bi werthvolle Werke. remplaren, so wie viele andere

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Ein Gemälde des Lebens dieser Nesidenz-Stadt und ihrer Bewohner, dargestellt in genauer Verbindung mit Geschichte und Toposaraphie. Mir mehreren Kuyfern

und dem neuesien Grundriß von Berlin. gr. 8vo. cart. 22 Thl. W. Natorff & Comp.

Port. 455. Russ. 917. -Span, 161"

keit sey eine so natürliche Folge des

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung,

M 135.

- D T ———

Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tages.

Angekommen: Der General-Major und Commandeur der gten Landwehr-Brigade, von Rudolphi, von Fraukfurt a. d. O,

Der General-Major und Commandeur der 10ten Landwehr- Brigade, von der Gröben, von Posen.

Der General-Major und- Commandeur der 11ten Landwehr- Brigade, von Wedell, von Saarlouis,

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

F 1,04 u k.k e 1 Q.

Paris, 8. Mai, Heute Vormittag kam der König zur | Stadt und arbeitete nach einander mit sämmtlichen Ministern. lim 4 Uhr besuchten Se. Majestät die Kunst- Ausstellung im Louvre und kehrten demnächst nach Saint-Cloud zurü,

Man versichert, daß der König seine beabsichtigte Reise durch sämmtliche Provinzen des Königreiches nächsteus antreten werde, um sich selbst von den Wünschen uud Bedürfnissen derselden zu überzeugen. Zunächst wollen Se. Majestät die au der Seine liegeuden Departements der Normandie besuchen und in Roueu, Havre, vielleicht auch in Eherbourg, vertveileu. Die Abreise des Mouarchen wird wahrscheinlich einige Tage nach der Musterung der National - Garde stattfinden. Unter den Personen, die deu König begleiten werden, uennt mau die Minister des Krieges und der Mariue. :

Der anhaltend schlechten Witterung wegen is die auf heute angeseßt gewesene große Revue der National-Garde abermals auf fünftigen Souncag, den löten d. M., verlegt worden. Die Mahl der Offiziere und Untervffiziere der National : Garde , die im Laufe der nächsten Woche stattfinden solite, roird jeßt erst an Montag, den {6teu d. M., begiunen.

Es heißt, daß die Auflösung der Deputirten-Kammer am {15ten d. M. erfolaen werde tnd daß die Wahl- Kollegien zu- gleich auf den 20fien- oder 25. Juni zusammenberufen werden würden.

Der Monitenr enthält heute, zur Widerlegung der von verschiedenen öffentlichen Blättern gemachten Einwendungen ge- gen die Decoration des Juli, folgeuden amtlichen Artikel: „Die Regierttug faßit keincu Beschluß, bevor sie nicht alle gesetzliche Folgen desselben berechnet, vor Allem aber sich die verschiedenen Anslegungen hergezählt hat, die der Eigennuß oder unverständige Leidenschaften stets von einem solchen Beschlusse zu machen ftt- chen, um ihn zu entstellen oder die öffentliche Meinung irre zu führen. Dies is das Loos ihrer wohlbegcündetsten Entschließun- gen; es mußte auch das der Verordnung seyn, wodurch die Form des Yuli- Kreuzes bestimmt und von den Bürgeru, die dasselve verdient haben, ein Cid verlangt wird. Man wendet gegen den Eid ein: 1) daß er nur durch ein Gefes verlangt werden fkoune; 9) daß fein einziger Artikel des Gesezes vom 13. Dez. 1830, wodurch das Juli- Kreuz gestiftet wurde, einen Eid vorschreibe ; daß sonach Z) der Regierung das Recht einräumen, irgend eine Bedingung außerhalb des gedachten Geseßes aufzulegen, so viel heiße, als ihr das Necht zuerfennen , dieses Gefes wilikürüich zu verandern. Wahr ist es, daß fein Artikel des Geseßzes vom 13. Dez. 1830 einen Eid vorschreibt; aus dem Umstande aber, daß das Geseg über diesen Punkt schweigt, darf man nicht schließen, daß es die Bürger, die einen Orden orhalten, welcher nur kraft eines von den drei Staats - Gewalten ausgegangenen Akts besteht, und der

| unter der besondern Bestätigung der einen dieser Gewalten

verliehen wird, der Eidesleistung enthebe. Jn der That, dadurch, daß der König der Decoration , für welche die betreffende Kom- mission bloß das Prásentations- Recht hatte, seine Be st ä: tigung giebt, verpflichtet er sich zugleich, ihr Achtung zu ver- hafen, das gesc8widrige Anlegen derselben zu verhindern und ihr dieselben militairischen Ehrenbezeuzungeu, als der Ehren-Le- gion zu Theil werden zu lassen. Hierzu bedarf er der Mitwir- fung der Geseke, der Tribunale, der öffentlichen Macht und der Armee, deren Oberhaupt er ist. Js es nun aber wohl moglich, sch in einem Staate eine Anomalie, derjenigen gleich zu denken, wonach eine Klasse von Bürgern, die in dem Genusse ihres Vorrechts durch die Gerichte, die öffentliche Macht und die Ge- seße besonders beschúüut wird, diesen Geseßen und dem mit der Vollziehung derselben beauftragten höchsten Oberhaupte zuvor nicht den Eid der Treue und des Gehorsams zu léisten brauchte ? Also würde das Gesey selbst, welches jene Decoration bewilligt hat, mit den Worten: „Wir Ludwig Philipp, König der Fran- josen, haben befohlen und befehlen hiermit“ anheben, und mit den Worten: „Wir gebieten Unsereu Gerichtshöfen und Tribu- nalen , den Präfekten und Verwaltungs-Behörden , dem gegenu- wärtigen Geseve Achtung zu verschaffen u. st. w.““ schließen, während die Bürger, zu deren alleinigem Besten das Geseb sti- pulirt, sich des demselben gebührenden Eides für enthoben halten könnten. Also würde der König, der die von der Kommission gemachten Vorschläge bestätigt, durch diese Bestätigung selbst “tve haben, daß es unter einer Klasse von Bürgern, deren

ete er durch, in seinem Namen gefällte Urtheile verbürgt, Männer gebe, die sich in offener Feindschaft mit unseren Fusti- tutionen und den Landes-Geseuzen befinden, Männer, die die- sen Justitutionen tund Geseken zuwiderlaufende Grundsäße näh- ren und verfündigen, Männer, vor denen gleichwohl unsere National-Gardisten und Soldaten das Gewehr anziehen müßten. Wenn eine Nothwendigkeit, wie die der Eidesleistung, in dem Geseße vom 13, Dezember nicht ausdrücklich ausgesprochen wor- den ist, so liegt, man muß es gestehen, der Grund wohl lediglich darin, daß der Geseßgeber der N war, jene Nothwendig- | Zeseßes, daß der aufge- llärte Bürger es gar nicht einmal wagen werde, zu behanpteu,

Berlin, Montag den 16ten Mai.

die Weglassung dieses Punktes -sey einer Vergessenheit zuzuschreiben. Um das offentliche Aergerniß. zu vermehren, wozu jene, eines Franzosen so wenig würdigen Bedenklichkeiten Anlaß geben, ver- langt man, daß die Worte: „Gegeben von dem Könige“/, von der Decoration verschwinden. „, „Eine solche Jnschrist‘/‘/, so sagt man, 77 ¡wtirde das Wesen der Belohnung verändern, die danach auf- hörte, eine National-Belohnung zu seyn, um eine Königliche Gunstbezeugung zu werden; im Uebrigen sind die Ereignisse, um derentwillen die Decoration gestiftet worden ist, älter als die Re- gierung des Königs selbst.//// Wie will man aber verhindern, daß eine Decoration, wozu geseßlich die Königliche Bestätigung nothwendig is, nicht zugleich auch, wenigstens für einen Dritten, eine Königliche Gunstbezeugtung sey? sie ist ihrer Natur nach (wie mehr oder weniger Alles, was von dem Geseze ausgeht) zugleich eine Gunstbezeugung der Nation und des Königs. Welche verderbliche Tendenz ist es nicht, wonach man die drei Staats- Gewalten, deren Einheit und Zusammenwirken allein jene ver- fassungsmäßige Regierung begründen können, um die sich die wahren Julimanner reihen, beständig von einander trenuen und veruneinigen will, -Die Regierung, welche eifersüchtig darauf halt, Alleszuehren undzu belohnen, was an den Ereignissen des Juli Theil genommen hat, ist daher nicht aus denSchranfken ihres Rechtes getreten und wird dasselbe zu behaupte" wissen : sie wird das Juli-Kreuz kraft derselben Geseve beschüpen, mit denen sie zur Bertheidi- gung der übrigen geseßlichen Jnstitutionen bewaffnet ist. Sollte die Ausübung dieses Schuves andererseits Gesepes - Uebertretun- gen zur Folge haben und einige verfäppte Jnteressen ans Tages§- licht zichen müssen, so würde Frankreich daraus nur noch um fo deutlicher ersehen, welche kleine Anzahl vou Mannern hinreict, um fo viel Lärm zu machen, und was es von so seltsamen De- clamationen zu halten hat. Jn der That hüte man sich wohl, die Bermuthung zu wecken, daß diesem ganzen Treiben republi- kanische Meinungen und Ansichten zum Grunde liegen; denn ohne allen Zweifel würde man dadurch den ganzen Widerwillen des Landes erregen ; dies lehrt die Erfahrung der legten ueun Monate. Was bedeutet nun aber jene Affectation, womit man die mit dem Juli - Kreuze Decorirten uuter dem Vorsiße von Mánnern versammelt, die noch vor wenigen Tagen, sogar in ‘dem Heiligthume der im Namen des Königs verwal- teten Justiz, ihre republikanishen Grundsäße verkündigten ? Was bedeutet jene vorbereitete Ueberraschung eines Stürmers der -Bastille (eines gewissen Décombis; siehe den folgenden Artikel), der dem Jahre 1830 das Fahr 1789 gegenüberstellen und gleichsam den Monarchen erseßen wollte, indem er mit eige- uer Hand Bänder vertheilte, um die sich einige funfzig Personen stritten? Was bedeutet endlich das StillshSeigen, welhes denen geboten wurde, die gegen die Berathschlagung protestiren woll: ten; °) was die Absichtlicbkeit, womit man am folgenden Tage jenes Stillshweigen als Einmüthigkeit interpretirte? Man sehe slch wohl vor: Franfreih will nicht ferner belogen sehn; und erblickte es eine Handvoll Männer, die geschickt jede Ge- legenheit ergreifen, um der Regierung Hindernisse uuter allen Formen in den Weg zu legen, und die sich der ver: fassungsmäßigen Freiheiten bedienen, um die Verfassung selbst anzugreifen, so würde es darüber im höchsten Grade entrüstet sehn; man hat dies bereits ans dem \chlechten Erfolge ei- niger Versuche derselben Art gesehen. Mögen die wahren Bür- ger des Juli die Hand aufs Herz legen und sich fragen, ob ste es find, von denen die Regierung, die Frucht unserer Revolu- tion, shstematishe Widersprüche zu erwarten hat! Mögen sie sich überzeugen, daß der Eid, den man von ihnen verlangt und der ohne Zweifel ihrem Gewissen entspricht, einem Könige gilt, welcher zugzleich Bürger von 1789 und der drei Julitage ist! Mögen sle wohl bedenken, daß die ehrenvolle Auszeichnung, die ihre Brust zieren soll, ihnen keinen andern Ehrgeiz ein- flóßen darf, als sich vor ihren Mitbürgern durch eine festere Anhänglichkeit an die von ihnen errungenen und von dem Könige bestätigten Institutionen anszuzeihnen! Der König hat dem Datum._der drei Juli-Tage seinen Namen hinzufügen wol- len. _ Hätte er diesen Gedanfen nicht gehabt, so hätten die auf- geflärten Patrioten ihm denselben eingeben müssen. , Durch seine Hände vertheilt die Nation alle Ehrenzeichen. Alle Eide sind wechselseitig. Der König hat den seinigen am 9. August dem Lande und der Verfassung geleistet. Wer dürfte sich also wei- ern, ihn zu erwiedern; wer wäre namentlich. zu einer Ordens- grad die auf emer solchen Weigerung beruhte, berechtigt? Das Geseß, die Regierung und das Land wtirden in gleichem Maaße eine solche Anforderung zurückweisen; denn wir sind dessen gewiß das Laud wird so wenig gegen die Regierung, als diese gegen das Geseß verstoßen.‘‘-

Der Courrier francais erzählte gestern das in vorste- hendem Artikel erwähnte Faktum folgendermaßen: „Jn dem Augenblicée, wo in der Sihung, die vorgesteru in der sogenaun- ten „, Grande - Chaumière ‘‘ stattfand (\. das gestrige Blatt der Staats - Zeitung), die Frage wegen des von den Decorirten des Juli verlangten Eides erörtert wurde, verlangte Herr Décombis das Wort und sagte: „„„Bürger, ich bin glücklich genug gewe- sen, an der Erstürmung der Bastille Theil zu nehmen; ich trage die Decoration dieses denkwürdigen Ereignisses, und nie hat man einen andern Eid von mir verlangt, als denjenigen, den ich dem dritteu Stande, d. h. dem Volke geleistet habe.‘/‘/ Nach diesen, mit großem Beifall aufgenommenen, Worten wurde Herr Dé- combis, auf den Antrag des Prásidenten, von’ zwei Mitgliedern der Versammlung zum Büreau geleitet, Sodann erfolgte die einmútithige Annahnie der beiden (in dem gestern gegebenen Be- {lu}e enthaltenen ) Punkte über den Eid und die Juschrift, worauf der Präsident erklärte, daß „der Bürger der Ba- stille, der Held von 1789 und 1830‘ das Band uuter die Anwesenden selbst vertheilen werde. darauf traf die Nachricht ein, daß man nur einige Ellen

*) Jm Journal des Débats vom sten protestiren zwei Per- sonen, denen das Juli- Kreuz verliehen worden is, jeßt ichriftlich gegen die in der berreffenden Sitzung gefaßten Beschlüsse.

Eine halbe Stunde

1831.

Band habe auftreiben können. Jeder wollte davon haben; der Mann der Bastille wurde von allen- Seiten gedrängt. End- li trat wieder Ordnung ein und Herr Décombis knüpfte selbst einer großen Menge von Bürgern das Band ins Knopfloch. Während dieser Austheilung wurde beschlossen, sofort in den Bureaus des National, des Courrier français, der Tribüne und der Révólution eine Subscription zu eröffuen, um de&:Uentigen braven Männern des Juli, die den Bedürfnissen ihrer Familie au nicht die kleinste Summe entziehen können, die Decoration unentgeltlich zu verschaffen.‘ i Außer dem obigen Artikel des Moniteur liest man auch in den übrigen hiesigen Blättern abermalige Erörterungen über das Juli-Kreuz, wozu ihnen die vorgestrige Versammlung der damit beliehenen Ritter neue Nahrung geliehen hat; wir heben aus den einflußreihsten Fournalen einige Betrachtungen hervor. Das Fournal des Débats bemerkt darüber: „Eine Decoration wird gestiftet, um den Muth und die Hingebung der Juli-Män- ner auf eine glänzende Weise zu belohnen; es erhebt sich bittrer Tadel über zwei Punkte, nämlih über den verlangten Eid und über die Inschrift : „Gegeben von Könige.‘“/ Wir anttorteten und Alle Welt antwortete mit uns: Wie! Jhr wollt unter uns ehrende Auszeichnungen und Vorrechte geuießen, die uns in den Augen Eurer Mitbürger erhöhen, ohne den Eid der Treue ge- gen die Gesege und den Landesfürsten, der sie Euch bewilligt, zu leisten? Ihr wollt nicht, daß der König, der für uns Alle die Nation repräsentirt, sie gegen Euch repräsentire! Jhr fühlt Euch durch die Worte: „Gegeben vom Könige““ beleidigt, wie wenn dies niht eben so viel hieße, als: von der Nation ge- eben? Was isst denn der König nach Euerer Ansicht ? arum beneidet Ihr ihm die Ehre, nicht nur die Nation, foû- dern auch die Revolution, deren erstgeborner Schn er ist, zu rxe- prásentiren? Das haben wir gesagt, und diefe Bemerfungen nennt ein Blatt, das sich in den schärfsten Worten gegen die Erwähnung des Königs in der Ordens - Jnschrift und gegen den Eid erklärt hat, mißmuthige Herausforderungen - von unserer Seite. Antworten heißt also herausfordern, und man ist be übler Laune, wenn man den souderbaren Saß, daß eine vom Könige gegebene Belohnung nicht mehr national sey, nicht gel: ten läßt, Wie leiht wären uns Gegenbeschuldigungen. Wer hat seit sechs Monaten die einander widersprechendsten Vorwände ergriffen, um die Regierung in der öffentlichen Achtung herab- zusegen? Wer hat der Kammer bald vorgeworfen, daß sie zu lang- fam, bald, daß sie zu schnell verfahre, bald, daß sie Gesege gebe, bald, daß sie feine gede? Wer hat sich über die beleidigende Veráàch- tung gefreut, mit welcher einige Schüler den ihuen von der Kant: mer votirten Dank zurückwiesen, und wer würde lauter geschrieen haben, wie sie, wenn die Kammer diesen Dank nicht votirt hâtte ? Wer macht den nationalen Gedanken, den Namen des Königs mit dem Juli-Orden zu verbinden, zum Texte der unbilligsten und der belei- digendsten Opposition, und wer beschuldigt zugleich unausgesest die Regierung, daß sie sih von der Revolution trenne? Melche bittere, verleyende Bemerkungen würde man si nicht erlaubt haben, wenn der König da nicht eingeschritten wäre, wo mau es jeßt so himmelschreieud findet, daß er einschreitet? So viel über die Sgche; was die Form betrisst, so mag das Publikum ent- scheiden, auf welcher Seite die Schicklichkeit in der Spräche und die Ruhe in der Diskussion beobachtet worden ist. Wir fügen noch ein Wort hinzu: Wie können Männer, die es mit der Ge- seglichkeit so streng nehmen, daß sie sich weigern, einen Eid zu leisten, weil er niht durch das Geseg verlangt wird, ohne Er- laubniß und ohne sich in eine Bedingung zu fügen, einen Or- den tragen, den sie offenbar nur sich selbst verleihen? Daß man in einem solchen Falle den Orden aus\chlägt, ist in der Ord- nung, aber ist'es geseßlich, ihn aus eigener Machtvollfkommenheit unnd ohne den Erfolg seiner Beschwerden abzuwarten, anzulegen of Der Temps mißbilligt ebenfalls das Verfahren der Opposi- tion in dem vorliegenden Falle. „Vorgestern““, sagt dieses Blatt, „versammelte sih eine große Anzahl von Juli - Rittern in der „„Grande-Chaumière“‘‘, und faßte den Beschluß, den Orden \o- fort zu tragen, ohne den vorgeschriebenen Eid zu leisten. Beamte, ausgezeichnete und berühmte Männer wohnten dieser Versamm: lung bei, gegen welche heute zwar mehrere Personen protestiren, die aber darum nicht minder ihre Wirkung hervorgebracht hat ; denn seit gestern sieht man viele mit dem blauen Bande ge- \{müdckte Personen auf den Straßen eiuhergehen. Wir halten es für eine Art von Kinderei, eine Angelegenheit dieser Art so heftig zu betreiben, wenn man nicht die Gräuzen des geseblichen Widerstandes, des einzigen , der in einem Repräsentativ - Staate zulässig ist, übertreten will. Prüft man die Elemente der Bir- fammlung in der „Grande-Chaumière“/, so wird man Personen aus verschiedenen Klassen finden, die sich über die Uebereinstim- mung ihrer Meinungen wundern würden, wenn sie sich der Ten- denz des Schrittes, zu dem man sie verleitet hat, bewußt waren. “Zuerst findet man darunter diejenigen, die, wie wir, die Regie- rung unter der Bedingung gewisser Principien unterstüßen wol- len und keinesweges geneigt sind, sich den Maaßregeln dersglben, wenn sie selbige auch mißbilligen, gewaltsam zu widerseßen; zwei: tens diejenigen, welche die Regierung nicht unterstüßen wollen und si also passiv verhalten, und endlich diejenigen, die dieselbe umzustürzen streben und die nach unserer Ansicht mehr als die übrigen eine gúütlihe Unterhandlung über diesen Gegenstand wünschen müssen, denn ihr jepiges Verfahren führt sle nicht zu ihrem Zwecke. Das Journal du Commerce tadelt dage- gen aufs shárfste das Benehmen der Regierung hinsichtlich des Juli: Ordens und schließt mit folgender Bemerkung : Der vor- liegende Fall ist ein merkwürdiges Beispiel der uufeligen Folgen, die aus falschen Grundsäßen und aus den Uebelständen hervors ehen, denen sich eine Regierung aussezt, die gegen ihr eigenes rincip anfámpfen will. Es is klar, daß die Minister in ihrer Vorliebe für monarchishe Ansichten in dem Sinne, den dieser Ausdruck unter der Restauration hatte, so weit gegangen sind, das Königthum des Juli in einen Zwist zu verwickeln, aus wel- chem seine Würde nur unbefleckt E fann, indem es die Minister selbst aufopfert. Die Juli- Ritter üben, indem sie

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