1831 / 138 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ift, insofern besonders dienlich fen, als die Sprache in einen ziemlich verschiedenen Dialekt hier gusgeartet ist. Schon in jeneu früheren Lexicis ist gewöhnlich der Unterschied des occiden- talischen and ‘orieutalischen Arabieus angegeben, der natürlich nicht unbedeutend isi. Die gewöhnlichsten Benennungen sind meist beiden gemeiuschaftli: doch die übrigen, z. B. techzischen Worter,, : die mit den Dingeu, die fie bezeichnen, erst später autf- kamen „oder in den Kreis der Begriffe dieses Volks aufgenom: men wurden, weichen bedeutend ab, uit zut gedenken, daß die occidentalische Sprache durch die vorgesundeuen Dialefte noth- wendig gemodelt erscheinen muß. WBei diefer tu1geheitren Auts- dehnung der Arabischen Sprache, vom Euphrat und Tigris au, hinunter bis zum Ausfluß des Senegal durch"Syrien, Ara- bien, Aegypten und die unermeßlihen Streckeu der Nord - Affri- kanischen Küsten, ist es so wenig zu verwtndern, daß fich in der: selben eine große Vecschiedenheit der Dialefkte zeigt, däß man sogar staunen müßte, fände man dieselbe nicht. Und merkwür- dig ist es, daß sie denno lange nicht #o groß ist, wie etwa der Unterschied zwischen den Ettropäischen Sprachen, ja nit einmal der Nomanischen. Der Unternehmer dieser Arbeit hat die Bárbersprache in dem Umgang mit Kanfletiten aus diesen Ge- genden in Aegypten erlernt und hat einem wesentlichen Bedürf- uiß abgeholfen. Wie {nell ein solches Werk sich unter den er- wähnten Umständen verkaufen mußte, läßt si denken. Schnell war die große Menge Exempiare vergriffen, und es wtirde eine zweite Ansgabe nöthig, M. Marcel! begleitete früher die glän- zende Expedition Napoleons nah Aegypten als directeur de Pimprimerie und legte sich damals schon mit großenr Eifer auf das Studium der regulairen Arabischen Sprache, dessen Frucht, ein Vocabulaire abrégé de Parabe vulgaire zu Kairo, herausge- fommen war, dent er nun dics wichtige und interessante Werk hinzufügte. V.

E duc taz

944

Berliner Börse, Den 17. Mai 1831. AmtL Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.) | Zf.| liriet.|Geid_ j f. Brief.| Geid.

St. - Schuld - Sch.| 4 | 894 | 885 “967 | 957 Pr. Eng]. Anl. 18 5 | -— j 984 1044 Pr. Engl. Anl. 22! 951 Pr. Engl. Obl. 30) 821 Kurro, Obl. n.1. C. _— Neum. Int. Sch. do.! Berl. Stadt-Oblig./ Königsbg. do. Elbinger do, 2 Danz do. in Th.,| VWVeatpr. Pfandbr.| 4 Grosshz. Pos. do. 4

Wechsel-Cours,.

Aiusterdain 250 fl. dito 950 F. [amburg 3090 ik. dito 390 Mk. London 1 LStl. Paris 300 Fr. Wien 10/20 Ar. C 6e 150 Fl. Augsburg 150 Fl, Breslau 190 Thl. Leipzig ._« «100 InL Ferarkfurt a. M. WZ 150 FL. Petersburg BN., 100 Rbl. Warschau 600 Fl.

Üstpr. Pfandbrt. Pom. Pfandbrf. Kur- u. Neum. do.| 4 | Schblesische do. j Rkst. C. d.K.-u. N. 2.-Seh. d. K.- u. D.

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Preu/fs Cour. Brief | Geld.

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2 Ut. Kurz

2 Ne. 3 hit. 2 Mt. 2:04: 2 Mt. 2 Ut. 8 Tage 2 M 3 Woch Kurz

verachulléner und ausgetretener Personen, Behuts deren ‘Todeserklärung ‘oder Vermögens - Confiscation, so wie mich Vorladungen nnbekanter Pralendenten,

2E

Provinz. | Name des Citaten. |

1240AR Nheinyrovinz,| Die unbekannten Real-Prätendenten | an die Bâckernieister Heinrich Kim- melschen Grundstücke zu Wesel. |

| Leuter befannter Aufemhait deffelben.

i Perempi Name des Gerichts. | Sifitir.- | Term'!n. |

4. uni 31

Blatt, wo das Weituri zu ersehen.

Oeffentl. Anzeiger zum Diisseldorfer Amts-Vl. Nr. 111. p. 506.

Land - und Stadtger Wesel.

E A-G T O E D D O E I E T E R E S E U E S EE E? Amt Einri art

Befanntmachungen.

Edictal Ctta t on Der Kaufmann Bernhard Franz Vius Lauf mann, geboren zu Schömberg den 12 Decbr. 1767, Sohn des Schuhmachers Bern- hard Läußmann zu Schömberg, früher als Kaufinaun hie: orts an- sáßig, und vor ungefähr 20 Jahren verschollen, mird hicrdurh vor- geladen, entweder vor oder spätestens in dem auf dén 11. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Iustiz-Rathe Grünig angeseßten Termine schrift- lich oder persönlich sich zu melden, und weitere Anweisung zu erwar- * ten, widrigenfalls er durch Erfenutniß für rodt erflärr werden wird. Zugleich werden die unbekannten Erben oder Erbnehmer des Reríchollci 1 hierdurch aufaetorderr, in diefem Termine eévenfalié zu erscheinéi und ihre Erbes-Ansorüche an dem Nachlasse des Ver- schollenen nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß den sich melden- den Erben, oder in deren Ermangelung der hiesigen Käuwmerei als herrenloœs Gurt überantworter iverden mird. Breélau, - den 2 Mârj 1831. z Konigl. Stadtgericht hiesiger Residenz.

Da sich aus dem eingegangenen Berichee der Taxanten der gräflich von Schlißschen Güter Großen- und Kleinen-Korhel eraeben, daß dem Separat - Verkaufe dieser Güter erhebliche Hin- dern} encaegenfiehen, und demnach solsæher Separat-Verfauf nicht statrfinden wird, soudern statc dessen der Verkauf beider Güter zu- (ammen versugt worden,‘ so werden die ofentlichen Ladungen vom 93. März d. I., hinsichtlich des Verkaufs der Güter Großeun- und Kleinen - Köthel, hierdurch dahin abgeandert, daß nicht am 8. Juni d. J. das Gut Kleinen - Köthel, uud am 9. desselben Monats das Gut Großen - Köthel, sondern am 8. Juni d. I. beide Güter zusammen zum Verkaufe aesteUt werdeu.-

Gegeben Güstrow, am 3. Mai 1831. j Großherzogl. Mecklenburgische, zur Austiz-Canzlei allerhochst verordnete

y Direktor, Vice - Direktor und Räthe.

(L. S.) G. Brandt.

e

Wann nah dem am 4. d. M erfolgten Eingange deë Be- ricts der mit der Abschäzung der aräflich von Schlizschen Güter : Burg-Schlit, Kaarstorf, Görz;hausen und Hohen - Demzin, beauf- tragten landwirthschaftlichen Taranten der Separat - Verkauf von Hohen - Demzin angemessen erachtet worden, so wird hierdurch vf- fentlih befänne gemachr, daß. in dem, durch die Ladungen vom 23 März d. J- auf den 6. Juni d. J. zum Vetkauf von Burg- Schliß, Kaarstorf, Görzhausen und Hohen - Demzin anberaumten Termine, nur Burg-Schlitz, Kaarstorf und Görzhausen werden zun Verkauf gestellt werden, daaegen aber Hohen-Dcmzin am 9. Juni dieses Jahres fur sich allein zum Verkauf kommen wird.

Gegeben Gustrow, am 6. Mai 1831. :

Großherzogl. Mecklenburgische, zur Instiz-Kanzlei allerhöchst verordnete Direktor, Vice-Direktor und Rärhe. G B-ti&.n dit:

Oeffentliche Aufforderung.

Die beiden Töchrer und, soviel dem unterzeichneren Gerichte befannr, alleinigen Erdeu des zu Gedern verstorbenci! Herrn Obri- en v. Mogen,- Fräulein Caroline y. Mogen und Frau Major v. Zanthier , Laurette, geborne v. Mogen dáselbst sind Willens, nach- stehende Immobilien, namentli): y

e Pag. und Nr. des Flb.: Wohnhaus, Scheuer nebst Pferde -, Kuh- Schweinftällen und Holz-Remisen unter einem Dache, #5 Pag. und Nr. des Fib.: 1584 Ruthen Garten am Hause, weiche als successives Weiberlchen von dem gräflichen Hause Stol- berg-Werniaerode releviren, an die genannte Lehns-Herrschaft mit allen Rechren und Lehus-Pertinentien zu veräußern.

Es werden daher alle, welche als Aguaten oder Coanaten der erwähnten Erben des Obristen v. Mogen, cinen Widerspruch ge- gen die vorhabende Veräußeruna vorbrinaen zu kdnnen vermeinen, sowie diejenigen, wekchen irgendeein dingliches Rechr auf die vor- benannten Liegenschafcen zustehen könnte, hiermit aufaefordert, ihre deßifailsige Gerechisamen binnen 2 Monaten a duo dahier anzuzei- gen und zu begründen, widrigenfalls der beablichtigren Veräußerung, ohne Rücklichr auf spätere Anmeldungen, die gerichtliche Bestäti- gung ercheise werden wird.

: Oëktenberg, den.9. Mai 1831, . Broßherzogl, Hessisches Sräflich Stolbergsches Landgericht daselbst,

Betanntmachuna.

Das Collaturrechr über die vom vormaligen Archidiaconus M. George Ernst Wiegand hierselb| erricvtetre Familien -Stiftuna und das zu selbiger gehörige Stipendium, sind erled'ar. Die Geschlecht s- Verwandten, welche hierzu berechtigt seyn tönnreu, und die wahr- scheinlih nur zum Theil bei der Inspektion befannt sind, werden daher aufgefordert, sich unrer - Nachweisung der Nähe ihrer Ver- wandischafc bié zum .

7 Sprember dieses Jahres, bei unterzeichnerer Änspektion zu melden. Meiß n, den 7. Mai 1831. 40 Dr. Karg, Superintendent. Der Rath daselb.

Nord-See-Bad der Jnsel Helgoland.

Das hiesige See-Bad, welches biöher ungetheilten Beifall ge- funden, und durch den Besuch der Herren Naturforscher und Aerzte im vorigen Iahr um so mehr rühmlichs| bekannt geroorden ist, wird 1nedio Juni d. J. erdffuet.

Die. Ote ti pn

A A A E

Eine Ordonnanz des Königs der Franzosen, d. d. Paris vom 29. April c., gestatitet es, dass die französischen 5, 43, 4 und 3 proceutige Reuten, welche auf Namen lauten, vom 10, Mai d. J. ab, au porteur umgetauscht werden können, damit dadurch eine leichtere Circulation dieser Insctiptionen sowohl in Frank- reich, als im Auslande stattfinden kaun. Iu Folge dessen benach- richtige ich luerimit das verehrte Publikum, dass ich durch 1neiue Handels -Verbindungen 1n Paris in Stande gesetzt biu, auf vor- stehende 5, 45, 4 und 3procentigeu Renteu - lascriptionen jeder Zeit Aufträge unter den billigsten Bedingungen und uit der grüfss- ten Pünktlichkeit auszu(ülgen. Bestellungen hierauf, werden vou heute ab in meinem Comtoir, unter dén Lioden No. 44, angenom- Unter welchen Bedingungen die fällig werdenden Ziusen zur Erleichtening der

men, der vorerwähnten Renten - Insciiptionen Inhaber in der Folge bei mir erhoben werdeu können, ich späterhin ebenfalls durch. diese Blätter änzeigen,

Berlin, den 13. Mai 1831. Arons Wolff, Linden No. 44 im Café Royal.

Empfehlung.

- Der Besiger sehr schöner, in Niederschlesien belégenen Güter, welche außerdem, daß der Acker im besen Cultur-Zustaude ist, be- deurenden Forst, s{hodue Wiesen, feine Schaafyeerde und viele Sil- berzinsen haben, so wie die Wohn- und Wirrhschafts-Gebäude aufs Geschmackvollsie gebaut und im beten Stande sind, beabsichtigt, solche wegen seines herannahenden Alters unter sehr annehmbaren Zahlungs-Modalitäten recht wohlfeil zu verfaufen, und würde am liebsten ein Haus auf einem gelegenen Plaue in Berlin in Zahlung mit annehmen, um seine. geschwächte Gesundheit allda wieder herstelien zu föunen. Auch werden sichere Hyvorzeken an „Zählungéstatr angenommen. Die diesfalisicge Unterhandlung ist uns übertragen, so wie wir mir den nöthigen Papieren, als Taxen, Anschlägen 2c. hinreichend ver- sehen sind, und wollen die resp. Herrea Kauflußigen sich gefälligst an uné wenden.

Breélau, den 1. Mai 1831. Anfrage- und Adreß - Büreau im alten Rathhause.

E

Literarische Anzeigen. Verzeichniß der fremden Bücher, welche vom 31. März bis 18, April 1831 für die Königl. Bibliothek erworben

worden sind.

In Rußland erschienene Werke: Sur la baisse du prix courant des produits agrico- les eu Russie; par Mr. J. d’Ysarnu. Sl. Petersburg, 1829, iu 8vo, y Ueber das Sinken dey Preisevter Landbanerzeug- nisse in Russland; von C, Magnus Zöge v, Mannteuffel, 5t, Petereburg, 1329, iu Bvo,

werde

Königliche Schanspiele,

Mittwoch, 18. Mai. Jm Opernhause: Der Gott und di Bajadere, Oper in 2 Abtheilungen ; Musik von Auber. Borhy; Der Oberst, Lustspiel in 1 Auszug, | i

Im Schauspielhause: 4) La vieille, pièce en 1 acte, Scribe. 2) L’hérilière, vaudeville en 1 acte, par Scrib 3) L’oncle rival, vaudeville en 1 acte, du théâtre du G ymnag|

: Königstädtisches Theater.

Mittwoch, 18. Mai. Das Pfeffer-Rösel, oder: Die Fray furter Messe im Jahre 1297, Gemälde der Vorzeit in 5 Aftqy (Frau ven Holtei, nen engagirtes Mitglied dieser Bühne: dz Pfeffer-Rösel, als Antrittsrolle. Herr Dahn, voin Stadt: Thez ter zu Breslau: Junker Friedmann von Sonnenberg, als Gastroll,

Auswärtige Börsen. s Londou, 10. Mai. 3proc. Cons. 83. Bras. 61. Dän. 614. Griech. 22. Port. 46. Kuss. 93. Span. 165. REDIUCOÉ T AMERIE S S R E A F S E C AENENT M C2 E T O4

NEUESTE FŒRSEN-NACIHRICIITEN,.

Paris, 11. Mai. 5proc. Rente pr. compt. 89. 35, sj conr. 89. 45. Jproc; pr. compt. 63. 40. fin cour. 63, g 5proc. Neapol. pr. compt. 69. 70. sin cour. 69. 75. 5pru Span. Nente perp. 54.

Frankfurt a. M., 14. Mai. Oesterr. 5proc. Meta 832, 837%. 4proc. 735. 73. P2zproc. 425. proc. 185. Brie Bauk - Actien 1256. 1253. Partial - Oblig. 1165. 116. Loc zu 100 Fl.- 158Ì. 1584. Poln. Loose 46. 45.

Nedacteur Fohn. Mitredacteur Cottel.

enl Wr

Gedruckt bei A. W. Hayn.

—_

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.

C

An Polen esclienene Werke:

Pamietnik Sandomierski; piemo poéwigcnne dziejom j literaturze og cet, Tom Lill Poszzt L— V w Warsazawie, 1820 i 1830, N2'vol, iu &vo

An Fraukreic erschienene Werke :

L’art de fabrigquer la laïenc« blanche recouverte d'un email trau-parent; par Mr, F. Bastenaire- Dau dleuart. Pari, 1830, in O0,

Journal complementaire des scieuces Tom XAXSXVI, Paris, [840, ia 8vo,

La législation cle, commerciale et criminelle de la France, ou commentalre et complément des codes francais; par Mr. le bar, | Loucré, Tom. XMN, Paris, 1830 ib Eva,

Meémoires de Constaut, premter alet de chambre de l’'emperenv, sur la vie privee de Na poléon, sa famille et sa cour. ‘Tom. I —IV, Paris, 1840, 4 vol. in 8vo,

Archives historiques et stalirtiques du départe- ment du Rhonez;. por tros des meivbres de la eommission de

‘Tom. Xl, Lyon et Paris, 1829,

médicales,

atitistique de ce départeinent. in Ov. i Essai sur la culture, la nomenclature et la classi- sicatiou des Dahlia; par MM, TJacguin frères, Deuxième édition, Paris, 1530. in Evo.

An England ecschienene Werke:

Danielis Wytteubachii animadversionkes in Plu-

tarchi noralia. ‘Vol. l Pars I. Oxounü, 1831. in S8vo. An-den Niederlanden erschienene Werke : Accusation des anciens ministres frangais; Tappor résenté à la chambie des députés; par Mr. Béreuger. Bruxel let, 1830. in 8vo, “An Norwegen erschienene Werke: y

Reiseé von Christiania nach Drontheim durch Oester- dalen und zurück über Dovre. nebst einein Abstecher nach Jemte-' land: von Jens Esmark, Christiania, 1829, in Svo,

In. der Schweiz erschienene Werke :

Versuch über die ehemalige und gegenwärtige Mr liz-Versassung der »chweizerischen Eidgenossen- schaft; von V. E. Thellung v. Courtlari, S. Gallen, 1820. in 8vo.

In Italien erschienene Werke :

Le pitture di un anlico váso greco úttile appartenente al Sigu, D, P, L. Moschini; deseriite ed illustrate da B, Qua- Con lie tavole iucise. Napoli, 1827. iu fol. j

S E E E E. R I

rant

In Ferd. Düummlers Buchhandlung, Linden Nr. 19, ht ebca die Preffe verlassen: /

Die Mark Brandenburg im Jahre 1250, oder historische Beschreibung der Brandenburgischen Lande und ihrer politischen und firchtichen Verhältnisse um diese Zeit , elf aus Urkunden und Kiomken bearbeitete Preieschrist, von D», Y

F, Niedel. 1r Bd. gr. 8vo. 2 Thl. 15 sgr:

Bei Ch. E. Kollmann in Leipzig ist erschienen und in allet Buchhandlungen zu haben, in Berlin bei C. F. Plahn, (Jäger! straße Nr. 37): agte

Ueber die Wiedergeburt des Königreichs Sachsen, Vom Prof. Krug in Leipzig. ODritre Gabe. Geh. 5 sgr.

Die erste Gabe berraf die neue Staats-Verfafsung, dl zweite die neue Städte-Ordnung für das Königreich Sachs nach den darüber befannt gemachren Entwürfen. Diese dritre und lezte Gabe betriffr die junge Preßfreiheir und das in difstt Beziehung noch zu erwartende Preßgesez. Alle drei Gaben machen ein aboeschlossencs Ganze aus, werden aber auf Verlaneel auch einzeln verkauft.

De M, : in Bezug auf das ihnen zu ertheilende oder vorzuenthaltende But gerrecht. Den Landständen des Königreichs Sachsen ehrerbictigf vorgelegt. Geh. 5 sgr.

Le A A P L O, Volksschrift für Preußen. Herausgegeben von einem Vereine Gelehrter. l

Mit Portrairs und historisd;en Darstellungen. Preis 2 Thl. vierteljäht

Die (dbl. Stuhr sche Buchhandlung in Berlin, nimmt V stellungen an; auch ist daselbst eine auéfúhrliche Ankündi/ gung nebst Probcblatt der Zeitschrift zur Ansicht bercik. Namen und Charakter der resp. Abonnenten werden vorgedruckl-

Um dieser Zeitschrise die möglichste Aurhenticität und Qul/ dehnung zu aeben, werden sämmeliche Königliche Hochlöbliche Rt/ gierungea un Mittheilung der wichtigsten Materialien aus ihrem Bereiu e ehrerbietial ersuche. Außerdem ergeht an des Vaterlal/ des Gelehrte, an Männer, die gern dem großen Berufe folgt ihre Kenntnisse dem Wohle der Mitbürger zu. weihen, und da Nütliche, Schdne und Gute befördern zu helfen, die Bitte: u Unternehmen mic reichhultigen Beiträaen zu unterstünen; solche unrer nachîehender Adresse einzusenden. Jeder passende Bel! trag der sonst noch geliefert wird, soll ebenfalls danfbar aufgenom men N L O honorirt werden.

Erfurt, im Mai 18831. Die F, W. Andreäscls Tul handlun

Der Minister der g istlichen, Un-

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin, Donnerstag den 19t® Mai.

Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Post-Expediteur, Haupt- mann Himmely zu Telgte, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.

Des Königs Majestät haben geruht, den Landgerichts-Rath Schwenckert zum Rath bei dem Ober- Landesgericht zu Glo- glau zut ernennen, |

Der bisherige Ober - Landesgerichts - Referendarius Ferdi: nand Johann Christian Krumteich ist zum Yustiz- Kom- issarius bei. der Kreis - Justiz - Kommission und dem Land- und Stadtgerichte zu Koniß, so wie bei den Land- und Stadtgerichs ten zu Tuchel, Schlochau und Preußisch Friedland, mit Anwei- sung seines Wohnfißes in Konis, bestellt worden.

Befanntmachung.

Seitdem die untec dem Namen Cholera morbus bekannte Krankheit mehrere Gegenden des Russischen Reichs befallen hatte und eine Annäherung an die Preußischen Staaten zu besorgen war, wurden, auf besonderen in Allerhöchst landesväterlicher Für- sorge erlassenen Befehl Sr. Majestät des Königs, von den un- terzeihueten Ministern Veranstaltungen getroffen, um durch die Beobachtungen und Untersuchungen abgeschickter Sachverständigen an Ort und Stelle die Natur des Uebels genau zu erforschen und im voraus die Maaßregeln zu ermitteln, durch welche die

Krankheit von den Gränzen abzuhalten, und, im Fall solches

nicht zu verhüten seyn sollte, die bestmöglichften Einrichtungen zu ihrer fräftigen Unterdrückung vorzubereiten. Eine Kommission aus Räthen der Ministerien und aus Aerzten hat sich mit den Vorarbeiten für diesen Zweck thätigst beschäftigt, und da nun- mehr der Ausbruch der Krankheit im Königreich Polen nicht zu bezweifeln ist, so haben Se. Majestät zu beschließen geruht, daß die eingeleiteten Vorkehrungen sofort in Wirksamkeit treten -solz len, auch Höchstdero General - Adjutanten, den General - Major von Thiele an die Spige der unmittelbar beftätigten Kommission gestellt und dieselbe mit der Ausführung sämmtlicher Maaß- regeln, welche sich auf die Abwendung und Unterdrückung der Cholera beziehen, dergestalt beauftragt, daß sle, zur Vermeidung jeder Verzögerung, unabhängig von der Einwirkung der verschie- denen Ministerial-Ressorts und des für die gewöhnliche Verwal- wng vorgeschriebenen Geschäftsganges, nach selbftftändig zu fas- senden Beschlüssen, mit raschen Verfügungen überall einschreite,

wo und wie die wechselnde Lage der Umftande es nöthig macht.

Durch die Organisation dieser Kommission und die ihr bei- gelegte Autorität, durch eine ftrenge, militairisch unterstützte Gränzsperre, durch die Anlegung der erforderlichen Quarantaine- Anstalten für Neisende, durch Einrichtungen zur Neinigung der- jenigen Sachen, welche die Ansteckung verbreiten könnten, und durch die Bekanntmachung ärztlicher Borschriften über das Ver- halten der Einwohner bedrohter Gegeuden, so wie über das Heil- Verfahren bei eintretender Krankheit, ift zur Sicherheit des Staats und seiner Einwohner Alles angeordnet, wovon, unter dem Schuge des Höchsten, ein günstiger Erfolg sich hoffen läßt. Die specielle Ausführung dieser Anordnungen erfolgt vorschriftsmäßig durch die Ober-Präsidenten, die in der Ausübung der ihnen anvertrau- ten Gewalt sowohl von den kommandirenden Generalen mit dem Beistande der bewaffneten Macht, als von der Imniediat- Kommission durch schnelle und kräftige Anwendung aller der Eentral-Verwaltung zu Gebot stehenden Mittel mit unablässiger Aufmerksamkeit unterstüßt und durch sorgfältige Communicatio- nen in úübereinstimmendec Wirksamkeit werden erhalten werden.

Von allen untergeordneten Civil- und Militairs Behörden, denen in ihren einzelnen Ressorts ein thätiges Einschreiten zur Pflicht gemacht ist, wird, wie von sämmtlichen Einwohnern, die pünktlichste Befolgung der ertheilten Vorschriften mit Zuversktcht und Vertrauen erwartet,

Die unterzeichneten Minister beeilen sl{, zur möglichften Beruhigung über die Besorgnisse, welche die Nachrichten von der Verbreitung der Cholera im Königreiche Polen erregt haben möchten, diese Allerhöchsten Anordnungen und die in deren Ver- folg M N Maaßregeln zur öffentlichen Keuntniß zu bringen.

Berlin, den 17. Mai 1831.

Der Minister des Zunern und der Polizei, von Brenn.

terrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, von Altenstein.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung der beiden Herren Minister der geistlichen und Medizinal - Angelegenheiten und des Junern und der Polizei vom 17ten d. M., bringt der Unterzeich- nete über die bisher zur Abhaltung der Cholera von dem dies- seitigen Gebiet getroffenen Anordnungen diejenigen näheren De- tails, an welchen das Publikum ein allgemeines Fnteresse hat, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß:

Da das von den Königlichen Behörden einzuleitende Ver- fahren sich nur auf die genaue Kenntniß von der Natur der Krankheit begründen kounte, so ist zunächst auf dem Wege wis- senschaftliher Prüfung die Frage zu lösen gewesen, ob die Krank- êit zur Gattung der ansteckenden gehöre oder nicht, und ob im ersteren Fall die Ansteckung mittelst eines in der Lust verbreiteten Ansteungsstos oder mittelst Uebertragung durch ein an dem

erfranften Individuum entwickeltes Contagium erfolge.

Eine strenge Práfung der hierüber gesammelten, aus einer roßen Menge amtlicher und Privat - Mittheilungen geschöpften, fahrungen hat fast mit Bestimmtheit für den levten Fall ent- leden, und der entsprehende Erfolg, den / angemessene, mit

gte angeordnete und mit Sorgfalt und Gewissenhasftig- keit durchgeführte Sicherungs - Maaßregeln an mehreren Orten gehabt haben, hat diese Ueberzeugung auf das fräftigsie bestä:

tigt, Die auf solchem Wege bewirkte Sicherung von St. Pe- tersburg giebt dazu einen erfreulichen Beleg.

An die Frage, ob die Cholera überhaupt ztir Gattung der contagiósen Krankheiten gehört, knüpfte sich die zweite Frage, ob die Mittheilung des Contagii nur von Menschen auf Menschen oder auch durch Vermittelung lebloser Gegenstände erfolge, ob also auch eine Ansteckung durch Effeften und Waaren möglich seh. Das Lestere wird zwar vielfältig geläugnet, es fehlt aber noch immer an zuverlässigen Erfahrungen, die eine sichere Bürg- chaft dafür gewährten; und um nicht dur eine verfehlte An- ordnung in dieser Beziehung vielleiht den ganzen Zweck der Sicherungs : Maaßregeln zu vereiteln, mußte nothwendig der Entschluß gefaßt werden, diese Maaßregeln au auf} Effekten und Waaren auszudehnen. Die daraus für Einzelne erwachsen- den Nachtheile werden durch die für das Ganze gewonnene Sicherheit, wie jeder Unbefangene fühlen wird, bei weitem über- wogen. Die ferneren Erfahrungen können nur entscheiden, ob in dieser Beziehung künftig eine Aenderung in den bisherigen Anordnungen zulässig sehn dürfte, die, sobald man diese Ueber- zeugung gewinnt, gewiß unverzüglich ausgeführt werden wird.

Die Maaßregel der Gränz-Sperrung is gegenwärtig auf der E zunächst bedrohten Landes: Gränze von Memel bis zur üdlihen Spie von Ober- Schlesien durch einen militairischen Sanitáäts-Cordon ausgeführt worden. Es stehen zu dem Zwecke längs der Gränze Militair- Kommando?s, die, theils durch ste- hende Posten, theils durch Patrouillen, die- Communicationen mit dem Auslande gänzlich aufheben, und die autorisirt sind, gegen diejenigen Personen, welche auf mehrmalige Zurückweisun- gen nicht hören und den Eingang in das diesseitige Gebiet außer den Ana ten wider das Verbot durchseßen wollen, uö- thigenfalls die Gewalt der Waffen zu brauchen.

Hinter dieser ersten Linie sind für den Fall, daß die Krank- heit irgendwo diesseits des Cordons sich zeigen sollfe, zur augen- blicklichen Absperrung solcher Punkte Reserve-Posten aufgestellt.

‘Zur Unterhaltung des Verkehrs mit dem Auslande sind mehrere Punkte der Gränze für den Eingang geöffnet geblieben und werden mit den zur Abhaltung der Kolitiñitaz erforderlichen Ee TaRie gls Solche Punkte sind :

erun Zabrze : Laidabéca g } in Schlesien. S bei Kempen

falmierzyce (nur für Briefbeförderung) Strzalkowo bei Wrzeschen Szylno bei Thorn À Strasburg Napiorken bei Neidenburg Dlottowen bei Johannisburg Eidkuhnen bei. Stallupöhnen Schmaleningken Laugallen bei Memel Nimmersatt

Um für den Verkehr durch diese Eingangépunkte mit dem Auslande jede mögliche Erleichterung eintreten zu lassen, ist die Einführung von Gesundheits - Attesten beschlossen und in Bezug hierauf angeordnet worden: Î

1) daß Personen, Waaren und Thiere, welche aus einer völlig gesunden, d. h. aus einer solchen Gegend kommen, in wel- cher die Cholera überhaupt nie geherrscht oder {on feit mehr denn 40 Tagen gänzlich aufgehört hat, und welche anch nicht eine von der Cholera befallene Gegend auf der

Reise passirt haben, als des Contagiums unverdächtig zu

betrachten und dieselben resp. zur Weiterreise oder weiteren

Versendung verstattet werden sollen ;

daß Personen und Waaren, welche aus einer der Cholera

verdächtigen Gegend, d. h. aus einer solchen fommen, in

welcher die Krankheit erst kürzlich vor mehr als 20, aber noch nit vor 40 Tagen gufgehört hat, oder in deren Nähe

(im Umkreise von 10 Meilen) sie noch herrscht, oder in

welcher {nell tödtlihe oder verdächtige, von den Aerzten

jedoch nicht bestimmt für Cholera erklärte, Krankheitsfälle vorgefommen sind, und welche auf der Reise keine inficirte

Gegend' passirt haben, einer Kontumaz von nur 10 Tagen

unterworfen werden sollen ;

daß Personen und Waaren, welche aus einer von der Cho-

lera wirklich befallenen Gegend, d. h. aus einer - solchen

kommen, in welcher die: Cholera zur Zeit der Abreise noch herrschte oder doch vor noch nit 20 Tagen erst aufgehört hatte, eine Kontumaz von 20 Tagen überstehen müssen ;

daß eine verhältnißmáßige Abkürzung der Kontumazzeit verstattet werde, wenn der Beweis geführt werden kann, daß die Reisenden (oder Waaren) schon eine bestimmte

Zeit hindurch während der Reise nur in ganz gesunden

Gegenden sih befunden haben.

Es is dafür Sorge getragen worden , die näheren Erforder- nisse der Gesundheits-Atteste, sowohl im Jnlande, als im den an- ranzenden Ländern, möglichst zur Kenntniß derer, welche ein Auteresse daran haben, gelangen zu lassen. :

Alle Kontumaz- Anstalten stehen unter der Aufsicht eigener, mit besonderen Jnstructionen versehener, Beamten. In diesen Anstalten werden die anfommenden Reisenden (fo wie Effekten und Waaren ) nach bestimmten Borschristen gereinigt, die etwa erfranfenden Personen in dazu eingerichteten Hospitälècn unter- gebracht , die gesundbleibenden aber nah Beendigung der Kou- tumaz- Zeit, mit den vorschriftsmäßigen Attesten , zur Fortseßtmg ihrer Neise in dem diesseitigen Gebiet, aus der Anstalt entlassen.

Bei dem Reimgungs-Verfahren in Betreff. der Waaren ist ein Unterschied gemacht zwischen giftfangenden und nichtgistfau: genden. :

in Posen.

in Preußen.

Als die ersteren sind bezeichuet : alle diejenigen Waaren, welche eine rauhe , lockere, haa: rige oder faltige Oberfläche haben, mithin unter denjeni- gen Gegenständen, welche aus den gegenwärtig der Krank- heit verdächtigen Gegenden eingeführt werden, besonders: Bett- und Schreibfedern, Pferde- und Knh=- Haare,

Pelzwerk, Segeltuch, Tauwerk, Werg,- Wolle und gr- Srbute aus Wolle - Baumwolle und Leinen verfertigie ZDahen, j

Die nichtgiftfangenden Waaren bedürfen weder eines Ge- Fundheits-Attestes, noch einer besonderen Reinigung, und es ge- nügt die Reinigung oder Abnahme ihrer Emballagen.

Briefe und Papiere werden durch Räucherung gereinigt : Wollen- Vieh muß vor“ dem Einlaß geschwemmt, auch uach Umständen einige Tage aufgehalten, bei sehr naher Gefahr aber nicht anders, als nahdem es vorher geschoren worden ist, eingelassen werden.

Für den Verkehr zur See is die Anstalt getroffen, daß alle aus den Russischen Ostseehäfen auslaufende Schiffe von jeßt ab sich ebenfalls mit Gesundheits - Attesten versehen müssen, zu deren Ausstellung die Königlichen Konsulate angewiesen worden sind, und von deren Besiß das ungehinderte Einlaufen und Aus- laden der Schiffe abhängig sehn wird. Für diejenigen Schiffe, die nah einer bestimmten Frist ohne dergleichen gentigende At- teste aufommen, werden ebensalls Kontumaz - Einrichtungen ge- troffen werden. Ves

Für den Fall einer größern Annäherung der Cholera gegen die dies- seitigen Gränzen (bis auf 10 Meilen), so wie eines wirtlichen Aus- bruchs derselben innerhalb des Landes, istdie Bildung von Ortsfom- missionen verordnet, die aus den Ortsvorsteher- und einem Arzte be- stehen und unter Kontrolle der Kreis-Kommissionen und König- lichen Regierungen über den Gesundheits- Zustand det Einwoh- ner auf das sorgfältigste zu wachen und di für des Fall eines wirklichen Ausbruchs der Krankheit m Ausführung kommenden Maaßregeln vorzubereiten haben. Dahin gehört dîe Sorge ffir vorräthige Arzenei- und Lebensmittel, die Berthetlung derselben in etwa gesperrte Häuser durch eigens angestellte Personen, Ein- rihtung von Hospitälern zur Aufnahme solcher Kranfeu, welche in ihren Wohnungen nicht eine den potizeilihen Anordnüingen entsprechende Behandlung erhalten können u. \. w.

Es ist eine Eigenthümlichkeit der gegenwärtig in den Nach- barländern herrschenden Cholera, daß sie nicht, wie die pestähn- lichen Seuchen, in Folge bloßer Berührung jedes Judividuum fast ohne Ausnahme ergreift, sondern daß zur Aufnahme des Contagii derselben eine besondere Empsänglichkeit und Prädis- position für die Krankheit gehört. Die Cholera zeichnet si da- durch auf eine zur besonderen Beruhigung gereihende Weise vor anderen ähnlichen Seuchen aus, und es kömmt „bei ihr zugleich mehr, als bei allen übrigen, auf die Beobachtung einer ange: messenen Diát und Lebensweise an, um sich vor der Anstectung zu bewahren. Es ift deshalb eine dahin abzweckende Belehrung, für das Publikum ausgearbeitet und, damit fle die möglichste Verbreitung erhalte, der Mittlerschen Buchhandlung hier zunx öffentlichen Debit überlassen worden, Eben so ist n Rücksicht auf die Neuheit der Krankheit und der daraus entspringenden Unbekanutschaft der meisten Aerzte mit derselben, eine aus den bisher gesammelten Erfahrungen geshöpfte Anleitung zur Er- kenntniß und Heilung der Cholera ausgearbeitet und zur Ver- theilung an die Aerzte bestimmt.

Bei dem mit dem Näherrücken der Krankheit gesteigerten Interesse des Publikums daran wird von jeßt ab dafür Sorge etragen werden, aus allen eingehenden amtlichen Nachrichten über den Stand und die Verbreitung oder Abnahme der Krank- Beit wo sie herrscht, von Zeit zu Zeit durch die öffentlichen

lätter getrette und ausführliche Mittheilungen zu liefern und da- durch vorzügli die Beunrtihigungen zu verhüten , welche durch vielfältige falshe Angaben, Uebertreibungen und Entstelluugen sih so leicht verbreiten.

Für den Augenblick wird in dieser Beziehung nur noch be- merkt, daß die bisher verbreiteten Gerüchte von dem Ausbruche der Cholera in Kutno, auf der Straße von Warschau nach Po- sen, in Kalisch, in Wraclawek an der Weichsel, so wie in Lomza in der Wojewodschaft Augustowo , \sich sämmtlich als fals{ch er- wiesen haben. Es is daher bis jeßt westlich von Warschau noch fein Ort erweislih von der Krankheit ergriffen. Dagegen ist nach amtichem Bericht der Königlichen Regierung zu Gumbin- nen die Cholera in dem Polnischen Dorf Zarnowo in der Ge- gend von Augustowo wirklich ausgebrochen, und es sud von 23sten April bis 2ten Mai unter 36 Erkrankten 13 gestorben, die übrigen 23 Jndividuen aber völlig wiederhergestellt worden; : auch ist seit dem 2ten Mai fein neuer Krankheitsfall meh» da- selbst vorgekommen.

In der Stadt Augtistowo ist die Krankheit am 22sten April ebenfalls zum Vorschein gekommen. “Es erkrankten daselbst bis zum 4ten Mai von den Kaiserlich Russischen. Truppen 23 und von den Einwohnern 8 Personen; unter diesen starben bis zun áten Mai 15 und lagen nah den leßten Nachrichten noch 15 Kranke im Militair - Hospital und 4 unter den Einwohnern an der Cholera danieder.

Berlin, den 18. Mai 1831.

Als Chef der Jmmediat - Kommission für die Abwehrung der Cholera, v. Thile,

Angekommen: Der Kaiserl. Russische Legations: Secrez-

tair bei der Gesandtschaft am Königl. Niederländischen Hofe,

Fürst Dolgorucki, als Courier vou London.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Frankrei.

Paris, 11. Mai. Vorgestern begaben Se. Majefi(:tfich, begleitet von dem Herzoge von Nemours und den Prinzessinnen Lotiise und Marie, zu Pferde nach Meudon und besichtigten das dortige Gestüt, J. Majestät die Königin folgte zu Wagen mit

Flachs, ' Hanf, rohe Häute und Felle, Leder, Juchten,

den Prinzessinnen Adelaide und Klementine und dem Herzoge

C S R D D M S B S E T C I D: S RSEEE A

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