v.- M. beehrten und dem eine NMeihefolge neuer in 18 Artikeln ent- haltener Vorschläge als Präliminarien zu einem Friedens - Vertrage zwischen Holland und Belgien beigefügt warten. — Nachdem der König, dem ich diese Mittheilung unverzüglich unterlegte, sich -von derselben in Kenntniß gesezt und selbi e sowobl, als die Sr. Majestät durch den Deren Baron von Wessenberg gemachten Vorstellungen, mit aller Nuhe urid federlégung- die cin so wichtiger Gegenstand sowohl als die ernsten Zeitumstände erheischen, erwogen hatte, empfing ich von Allerhdchstdemselben den Auftrag, folgende Antwort zu ertheilen: Da der Anhang A. zum 12ten Protokoll, von dem Zeitpunkt an, wo Se. Maj. Fhre Zustimmung gaben, und in Uebereinstimmung mit den Protokollen Nr. 11 und 12, von denen dieser Anhang das Resultat is, als unveränderliche Grundlage der Unterhandlungen hingestellt. worden ist, #0 mußte es des Kl erste Sorge feyn, mit diesem Anhange dic 18 Artike D vergleichen, die gegenwärtig als Präliminarien eines Friedens - Vertrages zwi- schen Holland und Belgien vorgeschlagen werden. Aus diesem Ver gleichen ergab cs sich, daß zwischen der vom Könige ange- nommenen Trennungs - Krandklage und den 18 Artikeln etne sehr große Verschiedenheit obwaltet- und daß alle dermalen von der Konferenz vorgeschlagene Verättderungen in jener Trennungs- Grundlage zu Gunsten Belgiens und zum Nachtheil Hollands gus- fallen. Eine kurze Analyse wird hinretchen, ‘um diese beiden That- sachen festzustellen. — Der 2te Artikel E -Anhauges A schließt das Großherzogthum Luxemburg ausdrücklih vom Belgischen Gebiete mit den Worten aus: „daß es, in Folge ganz besonderer Ansprüche, ein Besißthum der Fürsten des Hauses Nassau bildend, einen Theil des DeutschenBundes ausmache und aitch künftig ausmachen solle.//Fn- dem die vorgeschlagenen Artikel die Rechte desGroßherzogs in Zweifellas- sen-Übergehen sic eine A Lum Be Stillschweigen, bei der nicht nur das Haus Nassau, sondern C Holland betheiligt ist, dessen militairische Stellung. eine wesentliche Bürgschaft in dem-Schuße findet, der sich ihm durch die Souverainetät des Hauses Nassau im Großherzogthum Luxemburg darbietet, und die dur die Vereinigung des Großher- zogthums mit Belgien geschwächt werden würde. — Noch mehr, die 5 Mächte verkunden im 3ten Artikel der vorgeschlagenen Prälimina- rien, daß sie ihre guten Dienste anwenden wollten, um, während der besonderen Unterhandlung, die der Souverain von Belgien mit dem Könige der Niederlande und mit dem Deutschen Bunde wegen des genannten Großherzogthums eröffnen würde, den Status quo én Luxemburg. gaufrecht zu erhalten. Dieser Status quo aber isi eine wirkliche Beeinträchtigung, gegen welche Seine Maieftät schon seit langer Zeit um e angetragen haben. Da, twas die freie Cômmunication der Festung. Luxemburg mit Deutschland betrifft, die Aufrechthaltung derselben auss{chlteßlich Sache des Deutschen Bundes ist, s0 würde der Sk es Pflich- ten gegen den besagten Bund verlehen, wenn er in dieser Hinsicht eine fremde. Kompetenz änerfennen würde. Da die Belgièr Übri- gens dem Anhange A. nicht beigetréten sind, so steht der Fnhalt des 3ten Artikels der vorgeschlagenen Präliminarien in Widerspruch mit der am 7ten Juni von der Konferenz an die Bevollmächtigten des Königs gerichteten Rote, in welcher es heißt: „daß die 5 Mächte den dabei interessirten Parteien einen Austausch des Großherzog- thums nur dann vorschlagen würden, wenn die Belgier ihre Zustim- mung zu der durch die Konferenz PdrgesGlagenen und von Sr. Mai. bereits angenommenen Trenttungs- Basis würden gegeben haben." Nach dex nämlichen Rote freilich: „sollten dic Anordnungen , um an Belgien den Befiß des ania me ebe Lutéemburg zu fichern, durch gegenseitige? freundschaftliches Uebereinkommen getroffen wer- den; auch sollte man zu diesem Besiy nur in Folge gehöriger Ent- schädigung gelangen. können , indem die Mâchte stets diesen Grund- fäßen beigepflichtet hätten und beiyflichten würden utid keinesweges gesonnen seyen - den Beschlüssen des Königs Schwierigkeiten in den Weg legen zu wollen, es im Gegentheil thre Abficht sey, fich wo möglich zu GBunfien der vom Kbnige antichmbar zu findenden Aequi- valente auszusprechen und auf einer Basis gegenscitigen Nußens eine Uebereinkunft herbeizuführen, deren einziger Zweck die Sicherung eincs
dauerhaften Friedens seyn würde.“ Auch ist cs wahr, daß der beabsich- tigte Austausch, wenn er jemals stattfinden kdnnte, nur vom Könige und vom Deutschen Bunde abhängig seyn würde, wie es auch von den beiden mächtigsten Staaten des Bundes und von anderen Mit- gliedern desselben als Grundsaß dargelegt worden ift; diese Berück- fichtigungen indessen heben die. Thatsachen nicht auf, daß die Arti: fel 2 und 3 dex vorgeschlagenen Präliminarien eine wesentliche und
Sr. Mazj. ungünstige Acnderung des Anhanges A enthalten. “Dic Auslassung des 9ten Artikels des anges scheint úbrigèns auch zu Gunsten Belgiens gedeutet wexden zu können. Man behielt fich in demselben nämlich vor, zu untersuchen, ob cin Mittel vorhanden wre, die Wohlthat der an Belgien verbürgten Neutralität auch auf benachbarte Länder ausdehnen zu kdunen, cin .Vot- behalt, der sch auf .das Großherzogthum Luxemburg anwen- den ließ, den man aber in den vorgeschlagenen Präliminarien, wie es scheint / für úberflüssig hielt , weil man die Vereinigung des Großherzogthums mik Belgien vorausseßte. — Der 4te Artikel der Präliminakien ist neu. Man ftellt darin in Zweifel, daß die Re- publik der Vereinigten Niederländischen Provinzen im Fahre 1790 úber die Stadt Mastricht das Souverainetäts-Recht ausgeübt habe. Wenn, wie nicht einzusehen ist, dieser Zweifel auch gegründet wäre, so würde dieser Umstand nichts für Belgien beweisen, das auf die {es Recht eben so wenig Ansprüche hat, als Holland auf das Bis- thum Lüttich. — Rach dem Artikel 4. des Anhanges A sollten durch die Vorsorge der 5 Mächte solche Austausche und Anordnun- …_ gen zwischen beiden Ländern getroffen werden, die ihnen den gegen- seitigen Vortheil einer völligen Abgränzung dér Besißungen und ciner freien Verbindung zwischen den innerhalb ihrer respekti- ven, Gränzen belegenen Städten und Orten sichern würden. __ Da Belgien im alten Gebiete dex vereinigten Provinzen keine En- “ fklaven besißt, so war diese Bestimmung augenscheinlich zu- Gunsten Hollands. Die vorgeschlagenen Präliminarien sprechen dagegen nur von freundschaftlichen Auswechselungen zwischen Holland und Bel- gien, die nach gegenseitiger Konvenienz getrofen werden könnten ; von einer völligen Abgränzung aber, so wie von einer freien Ver- vindung und der von den 5 Mâchten eingegangenen Verpflichtung, Anordnuttgen herbeizuführen, um diese Vortheile beiden Ländern zu fichern, ist gar nicht dîe Rede mehr. — Der ste Artikel ‘der vorgc- schlagenen Präliminarien befindet fich niht im Anhange A. „„Die gegenseitige Räumung derx Gebiete, Städte und Orte“, heißt es dort, „wird unabhängig von den Anordnungen hinstcht- lih der Auswechselungen stattfinden. Eine solche Räumung aber, bevor Alles abgemacht ist, würde Holland der Haupt- Bürgschaft verauben , die es gegen ein revolutionnirtes Land hat, um das voll- sireckt zu schen, was stipulirt wurde. Diese Bürgschaft ward thm von der Konferenz selbst pg der, die, dem Anhange A des Pro totolls Nr. 10 zufolge, den Belgischen Autoritäten erklären ließ, daf, wenn die Belgischen Truppen bis zum 20. Januar nicht in die Stellungen zurückgekchrt seyn würden, welche sie am 21. November inne hatten, die Citadelle von Antwerpen nicht geräumt werden sollte, und es if bekannt, daß die Belgischen Truppen am 29. Jan. nicht in ihre früheren S zurückehrten. — Naäch dem 7ten Artikel der vorgeschlagenen Prälimtnarien soll dic Theilnahme Bel- giens an der Rheinschiffahrt vermittelst der zwischen diesem Stroni and der Schelde belegenen “innéren Gewässer der Gegenstand einer besonderen Unterhandlung zwischen den dabei interesstirten Parteien ausmachen, wobei’ die 5 Mächte thre guten Dienste anbieten wúr- den. Es ist wichtig, hier zu bemerken, wie unzulässig dieser Vor- chlag ist, von dem in dem Anhange A nichts gesagt wird. Fn der That wdre der Kdnig, o geneigt er: auch is, auf der Stelle eine Unterhandlung zu eröffnen, um, nach den: Besiimmungen des Wiener Kongresses, eine freie Schiffahrt auf der Schelde anzuord- nen, nicht im Stande, in dieser Unterhandlung die guten Dienste anderer Mächte, besonders derer , anzunehmen , die bet dieser Ange- legenheit selbst betheiligt seyn - möchten. Hier ist zu sehr von der Würde des Königs die Re €/von depilnabhonge keit Hollands und vonder Achtung der Mächte für die Unabhängigkeft aller Völker , als daß
«
also au J/ 1 E nußung des Kanals von Gent nach Terneuze und desjenigen von Zuid-
dnigs.
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es ndôthig wäre, sich länger bei diesem Gegenstande aufzuhalten. — Die Benußung der Kanäle in Holland steht allen Nationen frei, ch den Belgiern. Eine spezielle Bestimmung, welche die Be-
Willemsvaart den Bewohnern. beider Länder freistellt, würde folg- lich eine Ausnahme seyn. — Der 8te Artikel der porgetB nen Prâliminarien s{chweigt Über die Bestimnaung im Artikel 5 des An- hanges A, nah welchem, wenn si oen den Grânz- Kommis- sarien Streitigkeiten erhdben, die nicht freundschaftlich beigelegt werden könnten, die vereinigten Hdfe mit ihrer Vermittelung ein- schreiten und. die Streitigkeiten auf die der aufgestellten Grundlage angentessensten Weise beilegen würden. Um Allem cin Ende zu machen, bedúrfte es dann nur einer einfachen abschlägigen Antwort von Seiten der Belgischen Gränz-Kommissarien. -- Der Îte Artikel, obgleich ziemlich Äbercinshanmend mit dem 6ten des Anhanges A, ist nicht \o deutlich in Betref der Ausschließung des Großherzogthums Luxemburg, de- ren im Artikel gar nicht mehr erwähnt wird. — Die Artikel 12 und 13 evseyen die 9 leßten Artikel des Anhanges A, die sich auf die Theilung der Schulden beziehen. Sie find durchaus unvollständig und ftellen eine ganz veränderte Grundlage dar, bei welcher man in Bezug auf Holland ‘alle Entschädigungen und zahlreiche Opfer vergessen zu haben scheint; der Haag wird nicht mehr als Verei- nigungsplaß der Liquidations - Kommissarien genannt; es tft keine Rede mehr von der Vermittelung der a Höfe, um im Fall von Streitigkeiten, dic man nicht freundschaftlich beilegte die Sache auf die angemessenste Weise tin Ordnung zu bringen: alles Unterlassungen, welche die Belgischen Liquidatoren bcfähigen wür- den, jeder Uebercinkunft auszuweichen. Nach dem Artikel 13 soll es die erste Arbeit der Liquidations - Commissaire seyn die Quote zu bestimmen , die Belgien provisorisch zu zahlen haben würde, und dann, mit Vorbehalt der Liquidation, eine Summe zur Bezahlung eines Theiles der Zinsen für die im vorhergehenden Artikel erwähn- ten Schulden. Dagegen macht der Artikel 17 des Anhanges A diese Zahlung von dem Zusammentreten der Liquidations- Kommis- sarten völlig unabhängig, indem er festseßt, daß, bis zur Beendigung der Arbeiten dieser Kommissarien, Belgien gehalten seyn solle, pro- visorish und mit Vorbehalt der Liquidation, seine Quote für die Zin- sen und zur Tilgung der Schulden des vereinigten Königreiches der Nie- derlande nach dem in den Artikeln 10 und 11 bestimmten Säßen zu zahlen. Diese Abweichung scheint sehr wesentlih, da nach dem Artikel 13 der vorgeschlogenen Präliminarien Belgien nur die Absendung seiner Liquidatoren verschieben könnte, um zugleich auch die Zahlung seiner Quote für Zinsen und Schuldentilgung aufzuschieben. Diese an und fúr sich hon wihtigen Einwürfe erlangen einen noch höheren Grad von Wichtigkeit, wenn man auf die Grundsäße zurückkommt, welche die Konferenz bei Feststellung der Schulden des Königreiches der Niederlande leiteten, und die in der Einleitung zum Protokoll vom 27. Jannar #9 deutlich ausgesprochen sind. Es giebt frei- lih, mit Berücksichtigung der Theilung dieser Schuld, ge- wisse Punkte, die allein von Belgiens Gutdünken abhängig ge- macht wurden, und, hierin findet Holland seine Rechte durch die Benennung „, Vorschläge//, die sh im zweiten der Tren- nungs - Grundlage vorfindet, um so weniger beeinträchtigt, als der 18. Artikel es ihm mit Vermittelung der fünf Höfe \ließ- lich Überläßt, die finänziellen Differenzen mit Belgien „in einem den in der Trennungs-Akte enthaltenen Bestimmungen am meisten angemessenen Sinne-/ zu beseitigen. Was aber Holland als die sicherste Bürgschaft gegen alle Üngewißheit diente, und was Se. Mazj. am meien veranlaßté, nicht nur den Fundamental-Anordnun- gen „iu Betref der Gränzen-//, sondern auch. den für die Schulden- Theilung: „vorgeschlagenen ‘/ beizutreten, war die. Versicherung zu Ende des 12ten Protokolls, „daß der tünftige Souverain von Belgien die in genanntem Protokollenthaltenen Bestimmungen“, die sich nämlich auf die Schuldentheilung beziehen, annehmen müßte. — Wie sollte sich diesen Thatsachen gegenüber der König jeßt mit einer Liquidation begnü- gen können, von der Agen Schulden Ea bleiben sol- len, die Holland nur in Folge der Union zur Last fielen, so wie alle von éhm gebrachte Opfer, um diese Union zu bewirken, und wie soll ex auf diese Weise einem Vertrage beitreten, der, weit cntferut, die gerechten Erwartungen seiner treuen Unterthanen zu rechtfertigen, thr Vermögen einer unvermeidlichen Katastrophe aussehen würde ? =- Der 15te Artiksl seßt eine Thatsache voraus, die in Holland nicht stattfindet, wo in Folge der Belgischen Fnsurrection kein Be- schlag auf Privat-Vermdgen gelegt worden ist. NRähme man diesen Artikel an, so. würde man sich geradezu als Theilnehmer an einer Ungerechtigkeit bekennen, die nur- die Belgische Regierung beging. Uebrigens ist der neue Artikel mangelhaft, und vergleiht man ihn mit dem Artikel 14 des Anhanges, so wird man beinahe zweifelhaft, ob das Vermögen und die Domainen des Hauses Oranien am Ende nicht bei Aufhebung der Beschlagnahme würden ausgeschlossen wer- den. -- Ew. Excellenzen werden mir erlauben, diese Parallelen mit einer allgemeinen Bemerkung zu schließen, die sich auf mehrere we- sentliche Artikel der vorgesch E Prâliminarien bezieht. An die Stelle nämlich der Genauigkeit und Klarheit im Anhange A sidßt man hier auf eine unbestimmte und doppelt gefährliche Abfassung, da es sih hier nicht darum handelt, seine Verhältnisse mit einer auf solider Grundlage ruhenden Regierung meen sondern mit ei- ner in revolutionnairem Zustande sich befindenden, deren einmal anerkannte Neutralität die Zuflucht zu den Waffen, im Fall fie sich cinem billigen Vergleich widerseßen würde, neutralisiren könnte, besonders da die 5 Mächte laut Artikel 17 sich damit begnügen, mit ihren guten Diensten hinzuzutreten, went die betheiligten Par- teien es verlangen sollten , ohne si ju verpflichten , oder sich dar- über anszulassen, daf sie auf das Verlangen einer der beiden Par- teien hinzutreten würden, und ohne förmlich, wie im Anhange A, zu erklären , daß sie als Vermittler auftreten und die Sachen dem Fuhalt des besagten Anhanges so angemessen als möglich, abmachen würden. Die Präliminarxien mithin, weit entfernt, ein Ziel dar- zubieten, weder sür die Theilung der Schulden, noch für die Grän- zen oder für andere Gegenstände, liefern im Gegentheil an Belgien die Mittel, durch willkürliche gung Alles nux vroblematisch zu lassen. Schon haben die über diese Präliminarien in Brüssel statt- gehahten Diskussionen diese Wahrheit an den Tag gebracht, und die Rede dessen, dex die auswärtigen Angelegenheiten Belgiens leitet, zeigt deutlich genug, was Holland fich von dem Beitritt Sr. Mai. zu den vorgeschlagenen Präliminarien zu versprechen hat. Die von thm gegebenen Details find um o bemerkenswerther, da er, seiner Stellung nach, nothwendiger Weise die Unterhandlungen und Schritte der Belgischen Commissaire in London leitete und mithin alle Um- fände genau kennen mußte. Außer diesen Betrachtungen, welche die Hauptzúge jener Artikel betreffen, hat man nicht umhin können, dieBemerkung zu machen, daß die neu gewählte Form von Präliminarien zu einem Friedens - Vertrage die Frage über das Recht der Souve- rainctät berührt, welche das 12te Protokoll und der Anhang A, wo nur von Trennung die Rede ist, unangetastet lassen. Vorausge
seßt aber auch, daß der König / dahin einwilligen könnte, daß die- ser wichtige Gegensiand in die Waagschale der Ausgleichung zwischen Holland und Belgien gelegt wúrde, so würde sich Se. Majestät nur gegen achbrige Acquivalenta, daß heißt unter Bedingungen dazu entschließen, wie sie die Billigkeit, die gerechte Sache und das Fn- tevesse Hollands erheischen. — Wenn hiernach die vorgeschla- genen Artikel auf Se. Majestät einen schmerzlichen Eindruck machten, #0 hat die N die man den Unterhandlungen gen nicht minder Fhr Allerhöchstes Bedauern erregt. — Als die Fortdauer des Aufstandes (in Belgien) eine Unter- stüßung von Seiten der Bundesgenossen des Kdnigs als nothwendig erscheinen ließ, erbat sich Se. Maiestät kraft der Traktaten ihre Mitwirkung zur Wiederherstellung der geseßlichen Ordnung. Wie- wohl zu diesem Zwecke vereinigt, nahm die Londoner Konferenz, statt an die Erreichung desselben, wie sich dies hatte hofen lassen, zu denken, sehr bald eine ganz entgegengeseßte Richtung, die sich nur aus den Folgen des Aufstandes erklären läßt. Fnzwischen er- flärte sie doch dfentlich, daß, von dem Prinzipe der Drennung Hol- lands von Belgien ausgehend, die Rechte des erften Landes geächtet
und gehandhabt werden würden. Durch ihr zwdlftes Protokoll sey fïe die Grundlagen auf, die bei der Trennung Belgiens von Hollay beobachtet werden sollten. Der wictigen Gründe ungeachtet, d sich darlegen ließen, diese nicht anzunehmen, wurden fie do v, Könige genehmigt, in der Absicht, Holland ungesäumt wieder jy Auslande sicher zu stellen und dadurch die Fortdauer seiner innere Ruhe zu sichern, welche zu achten den Belgiern ausdrücklich durg Art. 7 der Anlage A. befohlen worden war. Belgien {lug nen anderen Weg ein; es fuhr fort, siets neue unhaltbare For derungen an den Tag zu legen, verweigerte den vorgeschlagene Vergleich und vergaß sich gegen. die Konferenz durch eine Hand: lungsweise, wie sie bisher in den Annalen der Diplomatie noch nig vorgekommen ist. Nachdem dieser Stand der Dinge mehrere M.
nate lang gedauert hatte, sah der König si gendthigt- darauf any. tragen, daß die von der Konferenz cin L Verbindlichkeit Belgien zu zwingen, sich nach den vorges agenen Grundlagen de Trennung zu richten, in Ausführung gebracht werde. Die Kottfe: renz seßte der Belgischen Regierung den 1sten Funt als leßten T min zur Annahme fest. Nachdem dieser Termin und die erften T des Monats ohne Resultat verstrichen waren, berichtete die Konfe renz den Bevollmächtigten des Königs durch eine Note vom 7tiy Juni, daß, den am vorigen Tage von Brüssel empfangenen Nachri. ten zufolge, die Belgier sich nicht durch Annahme der Grundlage der R, in diejenige Stellung gegen die fünf Mächte gebra haben, in welcher sih der König, der diesen Grundlagen vollstätd beigetreten sey, gegen sie befände; daß Lord Ponsonby definitiv z: rückberufen worden sey; daß der General Belliard von der Regie rung Sr. Maîÿ. des Königs der Franzosen Befehl erhalten hak, Brüssel zu verlassen, sobald Lord Ponsonby von dort abreisen würde, und daß endlich die Konferenz mit den Maaßregeln beschäftigt se, welche die von den fünf Mächten gegen den König eingegange nen Verbindlichkeiten erheischen möchten. — Solchergestalt ny der Stand der Sachen am 7ten Juni, und die Regierun Sr. Majestät sehte die Zubereitungen fort, um ihre eigettet Mittel mit denen der fünf Mächte zur Erreichung des Zweckes zu vereinigen, als sie vernahm, daß die Konferenz, siatt ihrerseits Zwangsmittel zur Ausführung der mit Hinsicht auf dey König getroffenen Anordnungen zu verfügen, einen ganz abweichen: den Weg einzuschlagen beschlossen habe, und daß se, indem sie die Weigerung der Belgier, die atigeordneten Grundlagen anzunchmet, zuließ, sich mit einem neuen Arrangement beschäftige, das dem e sten s{nurstracks entgegen, den anerkannten Rechten Hollands na: theilig und ein Zeichen sey, wie sehr den Belgiern ihre in London angewandten Bemühungen gelungen seyen, und welches große Ver: langen man trage, alle Bewilligungen dermaßen zum- Vortheile de Belgier zu stellen, daß man einer günstigen Aufnahme der Bedin: gungen in Belgien versichert seyn konnte. — Die achtzehn Artikel, welche ih die Ehre hatte, von Ewr. Excellenzen zu erhalten, un) die den beiden Parteien als Präliminarien eines Friedens-Vertrages vorgeschlagen werden, haben dies bestätigt. Der unerwartete Fn halt dieses Aktenstückes hat Se. Mai. um so s{merzhafter berührt, als daraus hervorgeht , daß es die Konferenz nicht für ndthig ge halten, auch nur etne einzige von den vielen Bemerkungen, die Seitens der Niederländischen Bevollmächtigten gemacht wurden - zu benußen, Der grdßere Theil dieser Artikel scheint im Einverständnisse mit denjenigen abgefaßt zu seyn, welche die Macht in Belgien ausüben; allein ohne diesen Anschein beachten zu wollen, ist es doch That: sache, daß sie gleichzeitig an Belgien und an Holland mitgetheilt wurden, und daß man sich mit dem Kabinet vom Haag nicht vorhet Uber deren JFnhalt berieth, wie Se. Majestät Grund hatte, es 0: wohl wegen der Stellung zu erwarten, in welcher er sich durch Au- nahme der Trennungs -= Grundlagen zu der: Konferenz befand, als des ursprünglichen Zweckes halber, der die Zusammentretung der Bevollmächtigten der fünf Mächte und des Königs veranlaßt hatte, so wie endlich um dessentwillen, was ein geschmäßiger Souverain, der auf die Gerechtigkeit und auf Verträge sich süßt , das Ret hat , zu reklamiren , sobald es sich darum handelt, ihn und sein treues Volk gegen die Usurpationen des Aufruhrs zu vertheidi: gen. — So wichtig Übrigens die Krisis ist, in welche ein Zusam: mentrefen unglücklicher. Umstände Europa und besonders Holland verwickelt hat, werden die Bestrebungen des Königs doch ruhig mitten unter der allgemeinen Aufregung ferner den Sturm zu be \{chwören suchen, indem sie Mäßigung mit Festigkeit vereinigen wet den; nah dem Beispiele der mächtigsten Monarchen, indem er die jenigen seiner Unterthanen, welche sich seiner Autorität entzogen haben, ihrem Schicksale überläßt; niemals wird er ihnen jedoch dit Rechte Hollands zum Opfer bringen. Da ihn nun eine reiflice Untersuchung Überzeugt hat, daß die Präliminar- Artikel die theuer sten Jnteressen des Vaterlandes der Gnade der Fnsurrection Über: lassen würden, so kann er dieselben nicht annehmen und muß aufs neue, wie ih durch Gegenwärtiges die Ehre habe es in seinen Namen zu thun, von Seiten der fünf Mächte die Ausführung det gegenseitigen Verbindlichkeit fordern, welche die Mächte und de König mit einander eingegangen, die Ersteren durch die Protokoll Nr. 11 und 12, und Se. Majestät durch den Beitritt zu den Grund- En der Trennung, welche die Konferenz selbs in ihrem Proto folle Nr. 19 fúr unwiderruflich erklärt hat. — Seit dem Beginne der Belgischen Fnsurrection hat der Kdnig nicht aufgehört, Beweist davon zu geben, wie sehr es ihm am Herzen liege, zur Aufrechthal: tung des allgemeinen Friedens beizutragen; Se. Majestät werden jt doch niemals den Grundsaß ¡ultfsg nden , daß dieser Friede mit der Ehre und dem Wohlseyn Hollands allein erkauft werden sol cin Grundsaß, der zu gleicher Zeit sowohl dem Gefühle, das dck König von seinem guten Rechte und seiner Würde hegt, als selbft dem Jnteresse des allgemeinen Friedens zuwider seyn würde; det weit davon entfernt, an Festigkeit zu gewinnen, sich nur dadur) kompromittirt sehen mdchte, daß ein den Geseßen unterwoorfenes und seinen Fnfstitutionen getreues Volk einer Bevölkerung agufgeopfett wird, welche die gesellschaftlichen Bande zerrissen hat und die Rechtt nicht achtet. Der König zählt auf die Freundschaft und aufgeklärte Politik seiner Verbündeten zu schr, um nicht zu hoffen, daß sie die selben Gesinnungen theilen werden. Es würde überflüssig seyn, zu bemet- ken, daß die Erhaltung des Europäischen Friedens nicht etwa von der Mit: wirkung Belgiens bloß abhängt, so wie daß für diesen Frieden nichts gewonnen seyn möchte, wenn man die Frage von Brüssel nach dent Hagg verlegt , und daß die Nothwendigkeit, in der sich der König befrnden dürfte, mit bewaffneter Hand von den Belgiern solche Bt dingungen der Trennung zu erlangen, die der Billigkeit gem wären, ganz dieselbe Krise herbeiführen würde, welcher die weise! und menschenfreundlichen Absichten der fünf Mächte vorzubeugel suchen. — Was die Wahl eines Belgischen Monarchen betrift , #0 verläßt sich der Kdnig auf die Erklärung der fünf Höfe in dem 12ten und 19ten Protokolle, daß nämlich in ihren Augen der Souverain jenes Landes nothwendig den Grundsäßen der Existenz des Landes selbß entsprechen, durch seine persönliche Stellung der Sicherhelk der benachbarten Staaten genügen, zu diesem Ende die in deim Protokolle 11 und 12 festgeschten Anordnungen ohne Vorbehalt an- chmen und sich in dem Stand befinden müsse, den Dee den friedlichen Genuß derselben sichern zu können. — Rach dieser Et- klärung, welche eine Verpflihtung gegen den König geworden ist nachdem derselbe die Grundlagen der Trennung, wie sie im 12. Pro- tokolle verzeichnet waren, angenommen hatte, würden Se. Maj., in dem Fall, daß ein zur Herrschaft über Belgien berufener Fürst dieselbe annähme und Besiß davon ergriffe, ohne vorher den besagten Anord- nungen beigetreten zu seyn, {hon deshalb allein diesen Fürsten als in eine feindselige Stellung gegen Sie verseßt und als Fhren Feind betrachten. — Fh benuße mit Vergnügen die gegenwärtige Gele- genheit, um Eure Excellenzen zu ersuchen , die Versicherung meiner Hochachtung zu genehmigen. Im Haag, den 12. Fuli 1831. (gez.) Verstolk van Soelen.“
“Gent, 19, Juli, Nachdem Leopold [. den ihm úüberrei- ten” Ehren-Wein gekostet hatte, richtete ér folgendè Worté an die
ewünschtn Was P
C 0 B D U S S E B E R Ri f
zehörden Und die anwesenden Offiziere: „Meine Herren! Als emder versah ich mich nicht des Empfanges, welcher mir hier ; Théil wird, uúd ich fann Jhnen nicht ausdrücken, wie sehr
o / denselben zu {chäyen weiß. Jch weiß, daß die Stadt Gent
t der Revolution in ihrer Industrie viel gelitten hat. Wenn“ ¿ nah Erfüllung der Pflichten, welche mir die Belgische Con- tio auferlegt, definitiv Oberhaupt des Staates seyn werde, n wird es meine nächste Sorge seyn, mih mit dem Wohls nd Jhrer Fabriken, so wie mit den Interessen des ganzen Kö- greichs, zut beschäftigen. Belgisches Blut, so hoffe ih, ein Blut, elhes jedem edelmuüthigen Herzen theuer sehn muß, wird nicht
(Fehr vergossen werden; und wenn das Vaterland ein edles Opfer
langt, \o werde ich all das Meinige daran seßen, um seine abhängigkeit und sein Glück zu sichern.“ Diese Worte wur- 1 von den lebhaftesten Beifallsbezeigungen begleitet. — Heute sorgen hat der König mehrere Fabriken, die Universität, das (turhistorische Kabinet und die Kathedrale von „St. Bavon“/ sucht. Ueberall wurde er mit dem lebhastesten Jubel empfan- n — Gegen 3 Uhr verließ der König in Begleitung eines inenden Gefolges die Stadt. -— Se, Majestät haben der Ad- \nistration des Wohlthätigkeits - Bureaus eine Summe von
; (,000 Fr. zustellen lassen, um augenblicklih unter die Armen
(theilt zu werden, und- die Bemerkung hinzugefügt, daß es {hre nächste Sorge sehn würde, an der Unterstüßung der ärme- 1 Klassen zu axdeiten,
Brüssel, 20. Juli. Bei Beginn der heutigen Sigung (¿Kongresses ergriff Herr van Meenen das Wort und agte sih, daß zu der gestern anberaumten Abend-Sigung sich ider der Prásident noch das Bureau eingefunden habe. Er (langte, daß dieser grobe Versioß gegen die Versammlung in 6 Protokoll aufgenommen werde, oder daß wenigstens das Bu- qu eine Erklärung darüber abgebe. Der Präsident, Herr von jerlach e, sagte: „Meine Herren, ih war gesiern zu dem Hrn, (genten eingeladen, um mich mit demselben über das Programm ¡der morgenden Feierlichkeit zu verständigen. Am Abend be- hen wir uns mit mehreren Mitgliedern des Bureaus nach fen, um den König von den getroffenen Anstalten in Kenntniß 1 seven; ih glaube, daß dies um so mehr angemesseu war, als han dem Könige das Protokoll mittheilen mußte, welches er ah Leistung seines Eides zu unterzeihnen hat. Um 7 Uhr (n hier abgefahren, dahten wir, um 8 Uhr wieder in Brüssel jn zu fönnen, weil wir glaubten, daß der König bereits im Phlosse eingetroffen sehn würde. Aber der König, von der enge, welthe ihm entgegensirömte, aufgehalten, kam erft m 107 Uhr an. Wir warteten von einem Augenblick zum an- iren, da wir nicht gern zurückehren wollten, ohne unseren Auf- jag vollzogen zu haben, Dies, meine Herren, hat uns verhin- t, zur bestimmten Stunde hier anweseud zu sehn. Jch ge-
he ein, daß es ein Versehen ist, und es thut mir gewiß am | jesten leid; aber feiner von uns hat die Absicht gehabt, die |
m Kongresse gebührende Achtung aus den Augen zu sepeu. (h hoffe auch, daß Niemand uns so verkennen wird, dies zu aben.‘ (Mein, nein!) Diese Erklärung genügte der Ver- umlung, und man ging zur Tagesordnung über. Herr Rai- im bat hierauf uni die Erlaubniß, den Bericht über die Wahl des herrn von Sauvage abstatten zu bürfen. Diesem Vorschlag widerseßte h die Opposition mit großer Heftigkeit, unter dem Vorwande, daß je Zeit viel zu furz sey, um sich noch mit dergleichen Angele- 1heiten beschäftigen zu fönnen. Endlich ward indeß doch der brit abgestattet und die Zulassung des Hrn. v. Sauvage 119 Stinimen gegen 18 beschlossen. -— Demnächst ging man Diskussion über die Bewilligung der provisorischen Kredite ; Nach einer langen Debatte wurden die Anträge der Mi- ster durch 151 Stimmen gegen 6 genehmigt. Schließlich wurde uh das von der gestern ernannten Kommission entworfene Ge- ; über die Presse mit 91 Stimmen gegen 25 angenonmen. die Sizung wurde um 57 Uhr aufgehoben und eine Abend- Bizung um 7 Uhr festgeseut. Gestern um §8 Uhr Abends verkündigte der Kanonen - Don- jer die Anfunft des Prinzen Leopold auf dem Schlosse Laeken. Der Belgische Moniteur enthält Folgendes über die Mbreise des Königs von Gent und dessen Ankunft in Laefen: „Der König hat Gent gestern gegen Z Uhr Nachmittags ver- (sen, Ec wurde in Alost mit lautem Jubel empfangen und lieg daseibst im Stadthause ab, wo er von den Behörden em- fangen wurde. Fn einer gewissen Entfernung von Alost be- luste den König eine Deputation der Bürgermeister, der er (lzgende Antwort ertheilte: „„„„Fch habe eine glänzende und glück: he Laze nur verlassen, um mich dem Glücke Belgiens zu wid- n, Fch komme mit der festen Absicht zu Jhnen, Jhre Justi- lionen zu befestigen, Jhre Freiheiten aufreht zu erhalten und hien Achtung zu verschaffen und Jhre Unabhängigkeit zu ver- Vtidigen, Der rührende Empfang, welcher mir seit meinem ersten Vhritt auf Belgischem Gebiet zu Theil wird, beweist mir, daß, dem ih die Krone angenommen, ih einen National - Wunsch üllt habe. Jch rechne auf Sie, m. H., und Sie können, 1s Fhre Rechte und alle Jhre Juteressen anlangt, auf mich nen.‘ — Der Gouverueur von Brabant empfing den König l den Gränzen der Provinz. Der König hat sich auf dem Vege mehreremale in seinem Wagen erhoben, tief ergriffeu bei Anblick der unzähligen Volksnienge, welche ihn mit einstim- zen Beifalls-Bezeigungen empfing. Ein Theil der Bevölke: ing Brüssels war dem Könige entgegengekommen, die Equi- en drängten sich auf dem Wege, der nah Laeken führt. Die inge war so groß, daß Se. Majestät ers um 10# Uhr in fen eintreffen fonnten, wo Sie von dem Herrn Regenten d dem Präsidenten des Kongresses empfangen wurden. Es Unmöglich, das Rührende der Zusammenkunft des Königs t dem Regenten zu beschreiben. Der König hat dem Präsl- ten des Kongresses zu erkennen gegeben, daß er wünsche, Wh) der Fnauguration alle Deputirte zu einem Gastmahle bei ) zu sehen.‘ 4 Man schreibt aus Ostende vom ften Juli: „Jn dem Ge- je des Königs bemerkte man den General Mellinet zu Pferde ; senungeachtet war er der einzige von den in Ostende anwe- den höheren Offizieren, welcher von dem Könige nicht zur fel gezogen wurde.“ — — Brüssel, 20, Juli. Gestern Abends nach 8 Uhr Se, K. Hoheit der Prinz Leopold in der nah Gent führen- in hiesigen Vorstadt Molenbeck St. Jean augekommen, von wo h, nachdem er die Begrüßung der dortigen Lokal - Behörde ent- gengenommen hatte, auf einem außerhalb der Stadt gelege- fn Wege nah dem Schlosse Laeken sich begab, um dort bis gen, dem Tage seines hiesigen Einzuges und seiner Huldi: 9, zu verweilen. Die Kunststraßke von Brüssel nah Gent it auf drei Stunden Weges mit Menschen und Equipagen hbe- t, Ueberall begrüßte man den Ankommenden als den guten enius, der dazu bestimmt sey, den trüben Tagen der Geseßlo- eit Und der bürgerlihen Unruhen ein Ende zu machen. Es i besonders jeyt deutlih hervor, wie sehr im Gruide der
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größere Theil - aller hiesigen Einwohner der Aufregungen überdrüssig ist, die zum Theil von der republikanischen Partei eines Nachbarlandes und zum Theil von einer ein- heimischen Faction ausgegangen und so lange mit Glü erneuert worden find, als noch fein fester Stand der. Dinge den dabei be- theiligten Abenteurern die Hoffnung nahm, ihre Pläne gelingen zu fiben: Merkwürdig ist es, daß gerade jeyt so viele laute mündliche Aeußerungen vernommen werden, die von einer weh- müthigen Rückerinnerung an den Wohlstand zeugen, den die Regierung des Königs Wilhelm nicht bloß in Brüssel, sondern in ganz Belgien verbreitet hat, und daß heute von vielen Brüs- selern die Leutseligkeit des Prinzen von Oranien mit der des Prinzen Leopold, und zwar niht zum Nachtheile des Ersteren, verglichen worden ist. Auch ein vom Lyux heute mitgetheilter Artikel über den hohen Schwung, den das Unterrichts-Wesen in Bel- gien unter der Regierung des Königs der Niederlande genommen hatte, scheint mit großem Änteresse gelesen zu werden. Fndessen, aller dieser Rückerinnerungen ungeachtet, is doch der Wunsch vorherr- hend, die gefährliche ZYeit des Bürgerkrieges ganz ent: fernt zu sehen, und YFeder hört es gern, wenn die guten Eigenschaften des neuen Königs hervorgehoben und ange- rühmt werden. Auch der größere Theil der bekannten vor- nehmen Familien zeigt sich geneigt, den Hof des neuen Königs durch ihren Glanz zu verherrlichen ; einige nehmen zwar noch An- stand, dies zu thun, wollen es jedoch, sobald der König Leopold auch ‘von den auswärtigen Mächten anerkannt und von dem Nimbus der Diplomotie umgeben seyn wird. — Jm Allgemei- nen hat man bemerft, daß die von dem Prinzen auf seiner Reise- Noute ertheilten Antworten großen Jubel erweckt haben; man findet sle inhaltsvoll und fonzis, aber auch der Würde und dem Königlichen Anstand entsprechend. Zu dem morgenden Einzuge des Prinzen werden große Vorbereitungen getroffen. Die Estrade auf dem Königsplate ist ges{chmackvoll; seltsam macht sihch in- dessen die blaue Blouse, die im Jnuern der Trophäen gemalt ist, unter denen sih die sogenannten Waffenthaten von Brüssel, Waelhem, Berchem, Venloo u. #. w. verzeichnet finden. Einige scheinen zu wünschen, daß der Prinz hier mit der Blouse beklei- det einziehen möge; gestern ist er in der Belgischen Armee-Uni- form gesehen worden.
YB olen.
Warschau, 21. Juli. Der Generalissimus Sfrzynezki hat in den leßten Tagen mehrere Tages -Befehle, theils in Modlin, theils in Warschau, erlassen. Durch den ersten derselben wird denjenigen Offizieren, welche, obglei längst au ihren Bestim: mungsort beordert, sich doch noch nicht bei ihren betreffenden Regimentern gestellt haben, angezeigt, daß, wenn sle dies nicht bis zum 20sten d. M. thäten und si über ihr Ausbleiben recht: fertigten, sle alle aus der Rangliste gestrichen und durch andere erseßt werden sollen. Der zweite ist eine Dank : Adresse im Namen der Nation, für die derselben geleisteten Dienste, an den Kommandanten der Festung Modlin, Grafen Ledochowski, und
den Major vom Jugenieur - Corps, Schulß, welcher zuglei für
die trefflihe Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten zum Oberst-Lieutenant ernannt wird. Es heißt darin, daß dieFestungswerke von Modlin im Verhältniß der dazu verwandten Zeit und Mit- tel außerordentlich vorgeschritten sehen, und zwar mit erstaunen- der Schonung der dafür bestimmten Fouds. — Durch den drit- ten werden Beförderungen , Verseßungen, Ertheilungen von Eh- renzeichen und Entlassungen in der Armee vorgenommen und mehrere Kommando?s vertheilt; es erhalten der Bri- gade - General Bonifacius Jagmin ‘den Befehl über die 1ste Kavallerie - Division, der Brigade : General Ambrosi- us Skarzynski über die zweite Brigade der dritten Ka- vallerie-Divislon, die Obersteu Szhdlowski, Mycielski, Schneide und Mlokosilewicz über einzelne Fnfanterie- und Kavallerie-Bri- gaden. — Jn dem vierten, welcher von ähnlihem Fnhalte ift, werden die Kommando?s über die 3. Brigade der 3. Kavallerie- Division dem Brigade-General Gawronsfi und über die 1. Bri: gade der 1. Kavallerie - Division deni Oberst Czarnomski überge: ben. — Durch den fünften wird bekannt gemacht, daß ein Co- mité eingeseßt worden ist, vor welchem sich alle nach dem 29\ten November 1830 ernannte und nicht durch Tagesbefehle publizirte Offiziere über ihre Grade legitimiren sollen, um dadurch zu ver- hindern, daß FJudividuen, welche ungeseßtiche Offizier-Ernennun- gen besißen, slch vermittelst derselben der Conscription entziehen, oder, wie es schon geschehen ist, auf Grund dieser Ernennungen auf Sold Anspruch machen. Demnach sollen alle oben genaunte Offiziere bis zum 10. August dem unter Vorsiß des Generals der Infanterie, Krasinski, gebildeten Comité ihre Legitimatione n vorlegen. Die von diesem Comité anerkannten Offiziere sollen dann durch einen Tagesbefehl bekannt gemacht werden.
Die National - Regierung hat, auf Vorstellung des- Ober- Befehlshabers der National-Garde, unterm 19. d. mehrere Be- förderungen in derselben vorgenommen.
Der General - Gouverneur der Hauptstadt hat unterm {18ten d, eine Bekanntmachung erlassen ,' worin er den Bewohnern von Warschau anzeigt, daß der Feind sh auf dem linken Weichsel- ufer befinde, und daß seine Schaaren si{ch wahrscheinlich der Hauptstadt nähern würden; daß ein Theil der National - Armee zwischen dem Bug und der Weichsel die Offensive ergriffen habe, wo bereits Vortheile errungen worden seyen, .und daß der Wi- derstand der Hauptstadt jenem Theil Zeit verschaffen werde, diese Vortheile zu verfolgen und den Feind dort zurückzudrängen, wäh- rend die Polnishen Truppen, welche nicht zu jener Expedition gehören, sich vor Warschau zusammenzögen, um es zu verthei- digen, Hierauf fordert er die Einwohner auf, an dieser Ver- theidigung Theil zu nehmen und si täglich von 8 Uhr Morgeus bis 7 Uhr Abends im Rathhause oder auh bei den Bezirks- Kommissarien zu melden, wo sie in den dazu eröffneten Listen eintragen sollen, mit welcher Waffe sie dienen und wo sle ihren Plat angewiesen haben wollten, ob in der Stadt selbft, auf den Schanzen, oder auch innerhalb der Schanzen. Die Warschauer Freiwilligen sollen auf feinen Fall iùú einem weiteren Umkreis, als höchstens eine Meile von der Stadt, gebraucht, jene Listen aber morgen {hon geshlo}en werden.
Es ift befinden worden, daß das gegenwärtig in Polen ver- pflichtende Militair-Geses, das Verfahren und die Organisation der Kriegs-Gerichte nicht mit einander übereinstimmen und den Bedürfnissen des Landes nicht entsprehen. Man will bemerkt haben, daß das zerstückelte, ungleichförmige und aus angenblick- lichen von der Nothwendigkeit hervorgerufenen Dekreten beste: hende Französische Militair-Geseß keine systematische Einheit hat, oft mit anderen in Polen verpflichtenden Gesezen im Wider- spruch steht und Straf-:Bestimmungen enthält, welchè das vor- geschrittene Zeitalter verwirft, WBei ‘der jeßigen Organisa: tion der verschiedenen Kriegsgerichte, welche sich der Bil- dung der Französischen Kriegs - Gerichte nähere, heißt es, sehen zwei ganz ungleichartige Proceduren in Kraft, \d daß,
wenn der Angeklagte nah dem einen aus Mangel au Bes
weisen freigesprochen wird, er nach dem anderen eine außeror« dentliche Strafe erleide, Diese Ungleichförmigkeit in Gesey und Verfahrungsweise, welche sih in der praktishen Anwendung fühl: bar machte, hat dié National-Regierung veranlaßt, dem Kriegs: Ministerium in Gemeinschaft mit dem Justiz - Ministerium die Anfertigung eines neuen Gesez-Entwurfs hinsichtlich des Verfah- rens und der Organisation der Kriegsgerichte aufzutragen. Beide Ministerien haben mehrere ihrer Mitglieder dazu bestimmt, ihre Sai diesem Gegenstande zu widineu. Der General: Auditeur der
olnischen Armee, Herr Kalinski, fordert in dieser Beziehung alle erfahrene Rechtsgelehrte auf, die bezeihnete Kommis: flon, die in furzem ihre Arbeiten ‘beginnen soll, mit Ma- terialien zu unterftüßen und derselben ihre Ansichten mitzutheilen,
— — Von der Polnischen Gránze, 24. Ruli. Den neuesten Nachrichten aus der Gegend von Nieszawa zufolge, hat die Russische Haupt : Armee, deren Stárfe auf 60,000 Manu nebft 70 Stück Geschüß angegeben wird, den Uebergaug úber die Weichsel nunmehr Sap E Da Det indem am 19ten d. M. auch die Garden unter dem Befehle Sr. Kaiserl. Hoheit dés Großfürsten Michael mittelst der zu dem Ende geschlagenen Brücke den Fluß passirt haben. Am 21sten d. M. ift deshalb in dem Russischen Lager ein Tedeum unter Lösung der Kanonen gesun- gen- worden, Die Avant - Garde des Russishen Heeres, unter dem Fürsten Schachoffskoi und dem General Witt, soll, ohue auf ihrem Marsche auf Hindernisse von Seiten der Polnischen Truppen zu ftoßen, bereits in die Nähe von Warschau vorgedcun- gen sehn. e: Aus Litthauen vernimmt maun, daß der General Dembinski mit seinen Mannschaften — dem lebten Ueberbleibsel der dahin gegangenen Expeditions-Truppen — in Russishe Ge- fangenschaft gerathen seyn soll.
Deutschland.
München, 21. Juli. Jn der gefirigen Sizung der Kam- mer der Abgeordneten ward derselben von dem Herrn Finauz- Minister der Entwurf: des einen Theil des Finanz - Gesetzes bil- denden Ausscheidungs : Geseßes, desgleichen ein Additional - Ge- segentwurf zur Zoll-Ordnung von 1828 übergeben, welcher leutere authentishe Juterpretation zweifelhafter Stellen, Maaßregeln zur Erleichteruug des Verkehrs, Schärfung der Sicherheits-*Maaß- regeln und nothwendige Zusäße enthält. Zuleyt erstattete der
enaunte Staats-Minister noch Bericht über die Zoll-Verháltnisse Jalerns zum Auslande und entwicelte die Punkte , bei welchen die Stände zur Regulirung derselben mitzuwirken hätten.
Stuttgart, 19. Juli. Se, E Majeftáät sind gestern Nachmittag von Höchstihrer Reise nah Weimar in erwünschtem Wohlseyn. hier wieder eingetroffen. Uebermorgen werden sich * Höchstdieselben nah Friedrichshafen begeben.
Kassel, 23. Juli. Jn der Sigzung der Stände-Versamn- lung.vom 11. Juli entwickelte Hr. Pfeifer 1. einen Antrag, die Staats-Regierung um die Vorlegung eines Gesezes:Entwurfs zu ersuchen, wodurch die Verbindlichkeit des Uferbaues an öffentli: chen Flüssen für eine Staatslast erklärt würde. Der Vortrag wurde an den Desiderien-Aus\{uß zur Benußung und beziehungs- weise zur Begutachtung überwiesen. Hr. Wiederhold berichtete im Namen des Zoll - und Handels- Ausschusses über drei die Mauth - Verhältnisse betreffende Vorstellungen aus der Provinz Fulda. Sie stimmen sämmtlich in der Bitte überein: 1) daß statt der Wiedereinführung der Mauth eine Aversionalsumme für die Kreise Fulda und Hlinfeld nach billigem Maafßstabe fest: geseßt werde; 2) daß in jedem Falle keine anderen Grundsäye für dieselben als für die Provinz Hanau angenommen werden möchten.
Luxemburg, 20. Juli. Im hiesigen Journal liest man: „„Die Truppen, welche die Regierung Belgiens noch in dem Groß-Herzogthume unterhält, sind. nicht bloß Freiwillige : sie machen nämlih, was sie wollen. Jn den Umgebungen von Etalle haben sie den Danm eines Teiches durhstochen, und der Eigenthümer hat dadurch einen beträchtlichen Verlust, den man auf 2000 Gulden \{ágt, erlitten, Ju den Umgebungen von Habay ist ein alter öffentlicher Beamter, der den Einfluß seines Namens und das Ansehen seiner Familie benußen wollte, um den Excessen aller Art Einhalt zu thun, deren die Soldaten sich täglih s{chuldig machen, füc seinen fühnen guten Willen durch schlagende und wiedeëholte Beweise revolutionnäirer Dank- barkeit belohnt worden. Jn der Nähe von Stressen, nahe bei den Thoren der Stadt, halten die Soldaten die Spaziergänger an und beshimpfen sie auf alle mögliche Weise. Der status quo ist, wie man sieht, sehr angenehm für dié Gegenden, wel- che von den Soldaten der unbeschränkten Freiheit besest sind.“
JF-t abi n.
Rom, - 14. Juli. Se. Heiligkeit Gregor XVI. hat fol- gende vom {12ten d, datirte Proclamation an die Bewohner der vier Legationen erlassen: „Die tapferen Truppen, deren Beistand Wir bei dem frommen und erhabenen Oesterreichischen Mouar- chen Franz 1. nahsuchten, um die dur die nun vorübergegan- genen Bewegungen gestörte Ordnung und Ruhe unter Euch wie- derherzustellen, ziehen si jest aus diesen Provinzen zurück, in der Gewißheit, daß die Verirrten sih, endlich enttäuscht, mit dem größeren Theile der Bevölkerung vereinigen? und diese Alle, die von der Religion ihrer Väter, von ihren Pflichten als Untertha: nen und von der Ehre ihnen vorgezeichuete Bahn einmütbig betretend, ohne Unterschied und fräftig dafür mitwirken werden, | Jene Wohlfahrt zu erlangen, zu der nur eine gesunde Moral füh- | ren und die nur durch bürgerlihe Eintracht und wahre Liebe zuni fann. FJhr habr Truppen Euch eben sowohl Beweise vou Tapferkeit, als von musterhafter Mäßigung gaben: se traten als Freunde in Eure Mitte und haben s{ch anch stets so gezeigt: sie kamen, um die Unterdrücffen aufzurihten und die Unterdriüicker im Zaume zu halten, und haben feinen Augenblick ihren \{ouen Auftrag vergessen ; fle haden sowohl dem dringen- den Bedürfnisse dessen, der sle rief, nämlih die Stürme eines furchtbaren Gewitters zu beshwichtigen, als den hohen Befehlen ihres Herrn entsprochen, dem es nur am Herzen lag, die Kinder in die Arme ihres Vaters zurückzuführen und dem Besikthum der gemeinsamen Mutter, der heiligen Nöomischen Kirche, die Ruhe wiederzugeben. Sie verlassen jeßt Unsere Staaten mit der gewissen Ueberzeugung, Euch großes Unheil erspart zu haben, und mit der gegründeten Hoffnung, daß Ihr selbs einer ver- derblihen Wiederkehr desselben vorzubeugen wissen werdet, Bei einer solchen Gelegenheit wollten Wir nicht in Unserem Still- schweigen verharren, sondern Euch Unser Herz aufs neue öffnen. Staxk durch die heiligen Rèchte dieses Päpstlihen Stuhles und dur die feierlichen, Euch uicht unbekanuten Garantieen, die uns bei dieser Gelegenheit von den hohen Europäischen Mächten aufs neue gegeben worden sînd, sollten wir zu Euch mehr die Spracbe des Souverains, als die des Vaters führen; wir behalten Un«
Frieden befestigt werden
diese siegreichen
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dieselbe aber für den unglücklichen Fall vor, daß neue Unordunn:
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