1831 / 264 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Chevauxlegers-Regintente den Russischen Feldzug mitgemacht, ist am 31. Dezember 1812 als vermißt in den Listen Aba sr en worden, und seit der Zeit über seinen Aufenthalt oder Leben keine Nachricht eingeaangen. mem n i 2 : ‘Da nun delselben aemeinschafrlich mit seinen bekannten le- benteu Gesbwißerten eine Erbschaft anuefallen ijt, 0 (verden der benannte Ludwig Gottlieb Herrgort, oder dessen zurückgelassene un- befannite leibliche Erben hiermit aufgefordert innerhalb 9 Monaten RE sich bei dem unterzeichneren Gerichte zu melden, ihren Aufenthalt anzuzeiaen, uwd sich gedörig zu legitimiren, außer! em nacl) Umflus dieses Termines der Abwesende für todc erklärt, T sein Vermd- gen den nächsten Verwandren auégeantworret werden witd, l Neuïadt am Aisch im Rezat - Kreise des Königreichs Baiern, am 3. August 1531.

Königl Landgericht.

ohann Georg Dödppmann in Pfaffendorf, in dem Gerichts- Gu ha A Diet Heri schaftë-Geriehts, am 1. Mârz 1771 geboren, hat sich nach Angabe seiner Geschwisterte in jeinem iwan- zigen Lebensjahre als Soldat von Hause entfernt, und seirdem feine Nachrichr von seinem Aufenthalte gegeben. ;

Auf Autrag seines Bruders, des Bauern Sebastian Doppmann, wird Johann Georg Dóppmann oder dessen allenfalls zuruckgelassene unbekännren Erben und Erbnehmer, hiermit aufgefordert, sich bin- nen neun Monaten, und zwar längstens bis zu dem auf

die 0:37 I lig L982 1 anberaumten Termin, entweder schriftlich oder persónlich vor dem unterzeichaereu Gerichte zu melden, „widrigenfalls «ohann Georg Dóppmaun für todt erflärt, und seine in 150 Fl. Rheiul beste- hende Erbportion an seine Geschwisterte ohne Caution verabfolgt

rden wird. f C E Thurnau, im Ober - Mainkreis des Königreichs Bayern, am

E mber 1831. e ; 6 D lid Gicchisches Herrschafts-Gericht.

Oeffentlihe Bekanntmachung.

en Schuldnern des früher in Barmen bei Elberfeld, später in leit wohnhafe gewesenen, und im September 1829 in Concurs verfallenen } r Sau fnaitne Ludwig Genöheimer, ú wird hiermit nohmals bekannt gemacht, daß gültige Zahlungen nur an den befellten Curator der Concuré-Masse, Hofgerichts- Advokaten, Rath Theobald dahier, geleister werden können.

Darmstadt, den 2 Seprember 1831.

3 roßherzoglich Hessishes Stadtgericht. Großherzoglich H A Tbe:

Die im hiesigen Amte belegenen, dem hier wohnhaft gewese- nen Herrn Hauptmann Schmidt zugehörigen Realiräten, als : 1) das adlíg freie, vormals von Donopsche Gut allhier, 9) das Gellhausische Colonat Nr. 1 allhier, 3) das Kuiesche Colonat Nr. 34 allhier, 4) das Taschemeiersche Colonat Nr. 36 allhier, x . 5) das Lohmeiersche Colonat Nr. 29 der Bauerschaft Ehrsen und Breden / 6) die im ‘hiesigen Amts-Bezirke belegenen, an die Stadt Salz- ufflen fontribuabeln, Grundstücke, und 7) die im Jurisdiccions-Bezirke der Stadt Salzuflen belegenen Srundstücke E sollen U zu dem von Gerichtêwegen erkannten meistbieten- den Verfaufe sowohl im Ganzen als Einzelnen auégesezt werden, 0d ¡war in termino ß Der oda den 13. (dreizehnten) k. M. Oktober,

: YVormictags 10 Uhr, wo Kaufliebhaber hiermir eingeladen werden, und nachrichtlich benzerêc wird, daß jer überall fein weiterer Verkaurs-LDermin mehr Start finden, auch, kein Nachgebor weiter angenommen werden wird. Schötmar, den 19 September 1831. '

Yermdge Auftrags Hochfurßil. Lippescher “Justiz - Kanzlei.

Fürstlich Lippesches Amt. Helwing.

Den Herren Beamten des Auslandes, mir welchen ih wäh- rend meiner acrzchnjährigen Anstellung als Polizei- und Kriminal- Beamter hier in dienstlicher Berührung gestanden habe, zeige ich ergebenst an, daß ih meine Srelle als Stodtrath und Dirigent

_ bet der Sicherheirs - Behörde zu Leipzig mit höchster Genehmigung niedergelegt Haan. S Leirzig, den 29. Augusi 1331. E ; Carl Streubel.

Fr A pot B ek E

In Folge einer Verfügung des Königl. Hohen Ministeri der Geislichen -, Unterrichts - und Mediciual-Angelegenheiten, ist vou Seiten der Direktion des pharmaceutischen - Studiums an hiesiger Universität, die Einrichtung getroffen worden, den hier studiren- den Pharmaceuten, von Michaelis d, J. an, die von ibnen vyorsehrift- mässig zu hörenden Uniyersitäts -Vorträge, durch Examinatorien und Repetitiourn nicht nur fruchtbringeuder zu machen, und etwa vorhandene Lücken in threr schulwisseuschaftlichen Bildung auszu- füllen, sondern itmen auch gleichzeitig Gelegenheit za ibrer prak- tischen Ausbildung in der analytischen Chemie zu geben, und ist die Leitung dieses Unterrichts dem Unterzeichneten übertragen worden.

Indem ich dies hiermit zur öffentlichen Kenntniss bringe, zeige ich zugleich ergebenst an, dass ich, vielfacheau, gegen mich geäusserlen Wüuschen zu genügen, mich entschlossen habe, aus- wärtigen Pharimacenten, während der Dauer ihrer Studien, durch Aufnahme iu meiuen Familien -Kreis, nicht nur diejenigen An- uehmlichkeiten zu gewähren, welche mit einem solchen Verhält- nisse verknüpft sind, sondern auch ihre Studien zu leiten und zu fördern, und können die resp. Angehörigen derselben sich der treuesten Fürsorge in jeder Beziehung versichert halten. Die näheren und gewiss sehr aunehinbaren Bedingungen der Aus- nabme werde ich,- auf postfreie Anfragen, gern mitiheilen, und bemerke nur schlieselich, dass die Anfnahme unter keiner Bedin- gung auf kürzerer Zeit, als für die Dauer eines Jahres, und eut- weder zu Ostern oder Michaelis erfolgen kann,

Berlin, im August 1831. Professor Lindes,.

Verpachtung eines Gasthofes in Lübeck.

Der vor «einigen Jahren im neuejten Geschmack erbaute, an einer der schönsten Straßen belegene, und mit einem vollständigen Mobiliar versehene, aroße Gasthof:

Ï Hôdtel dn Nord genannt, worin sich alle zu einem ausgedehnten Wirthschafts - Be- triebe erforderlichen Einrichtungen befinden, soll vom 1. Januar 1832 angerechnet, unter Bedingungen verpachtet werden, welche am 15. August und später beim Unterzeichneten unentgeltlich abge- forderc werden fönnen.

Lübe, den 22. Juli 1831.

C. Stee, Dr,, Iohannisstraße Nr. 8.

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s A h z . T . n! r) ) m "“ allen Buchhandlungen zu haben, (in Berlin bei C. F. Plahn, dli » r N gerstrasse No. G7)! 4 : 7 Hille, Dr. K. C,, Beobachtungen über die asiatische Cholen, gesammelt auf eiuer nach Warschan, im Auftrage der Königl, Sächsischen Landes-Regierung unternommenen Reise. Mit

r : A Bin

4 Karte und Grundrisse. S8vo, geh. 123 S7 : : Der Herr Verfasser theilt in dieser Schrift die auf seiner Reise gemachten Beobachtungen und Reflexionen (der letztern sind wenige, dafür der Thatsachen desto mehr), s0 wie Anszüge als Akten oder polnischen Schriften, von denen wenige in Deutschland bekannt, in drei Abtheilungen mit, deren erste die Verbreitung der Cholera in Polen und die daselbst, und besonders in W arschay projectirten Maassrege!n, die zweite das Bild der Krankheit, nebst den Sectionsbefunden und Bemerkungen in nosologischer und pro- gnostiächer Hinsicht, die dritte aber die Behandlung der Cholen in Warschau, Ideen zu einer rationellen Behandlung uad prakti- sche Bemerkungen, dann die Beintwortung der Frage, ob und wie sich der Herr Verfasscr vor der Krankheit geschützt habe, die Beschreibung des Königl. Preuls. Greuz-Cordons und der Quaran- taine-A nstalt zu Podzamce, deren Grundrils der Karte über de Verbreitung der Krankheit in Polen beigefügt Ist, enthält ; Durch Hinzufügung eines vollständigen Verzeichnisses aller bis Ie ; Deutschlaud erschienenen Schriscen über diese Krankheit, gann der Verleger Manchen einen wilikominenen Dienst geleistet 1

haben.

In der Schlesingerschen Buch- und Musikhandlung, unter

den Linden No. 34, ist s0 eben erschienen und zu haben : Löüwenstein, A. S,, die Drüsenkrankheit oder die Skrofel- krankbeit der Kinder und Erwachsenen, in allen- ihren G& stalten, Richtungen und Gefahreu, und die Mittel sie zu yet- hüten, zu beschränken und zu heilen. Eine Schrift tür Eltern,

; : E L Erzieher, Volks - und Schullehrer. Preis 172 sgr. 4H Diese Schrift enthält Âlles, wodnrch die Skrofelkrankhel die schon s0 oft Siechthum und-Tod herbeigeführt hat, YOEE ; r N

beschränkt und selbst geheilt werden kann. Wenn S G Erzieher das beherzigen werden, was der V erfasser, dem « M ei 4 . J .. 2 ¿ lung der Skrofeln stets das freudigste Geschäsft war, 10 c L j C) 2 7 Schrift ausgesprochen hat, dann werden 1hre Kinder nnd 0 inge gesunc lühend und kräftig sey 3s Skrofelgtlt wi

linge gesund, blühend I kräftig «eyn, und das Skrofel allmählich beschränkt und endlich ganz verlilgt werden i Lelewel, Joachim, die Entdeckungen der Carthager O Griechen anf demn atlantischen Ocean Aus dem CLS übersetzt, Mit einein Vorworte vom Professor Ritter, Nehst

2 Karten. Preis L Thl 1 488,

Bei G. V. Aderholz in Breslau erscheint wöchentlich 2 Mal

C del 0 00 N d L /

Welches alle die vorzüglichsten Maaßregeln speciell beschr!

ben enthälr, wodur biejeut Schlesien vor der Cholera geschüßt

wurde und noch geschüßt wird. y

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ersen 10 Nummern siad bereits zu baben zu Berlin in der Stuhl schen Buchhandlung, Schloßplatz N. 2

Bei E. F. Fürst in Nordhausen is so eben folgende inter essanre Schrift erschienen, und in allen Buchhandlungen, (zu Del lin in der Sruhrschen, Schleßplaz Nr. 2) zu haben :

Die Kunst, gut und schnell zu verdauen woenn man auch viel geaessen hat. Mir besonderer Hinsicht att die Wirkuigen der Speis:n und Getränke auf den Magen und 4 Berdauungs-Werkzeuge, um zu erkennen, wos dem Magen chädli oder dienlih sey. Frei aus dem Französischen überseßt, von Kar

Frohreich. 8vo. 1831. Broch. F} Thl. ¡

Da eine Menge Persones an Unverdaulichkeit leiden, (0 s vorstehende Schrift gewiß, besonders bei herrschender Seuche, gW siig aufgenommen werden.

Zu Berlin in der Stuhrschen Bnchhandlung, Schloßplah Nr. 2, ist zn haben: \ : Beiträge zu den Untersuchungen über die

Co O 24 von Dr. Philippson. broch. # Thl. Ur Diese Scbrifc zeichnet sich nah mehreren competenteu theilen durch wissenschaftliche Tiefe und kritischen Scharfsinn i Creus {e Buchhandlung in Magde

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{ ,

Neue-Friedrichêstraße Nr- 49.

Allgemeine

Preußishe Staats-Zeitung.

Berlin,

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Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem besoldeten Rathsherrn Lausse zu Spandow den Rothen Adler - Orden vierter Klasse nd dem Musketier Urbanecck des 23sten Jnfanterie-Regiments das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Bekanntmachung,

Um den, nach eingegangenen Anzeigen, in einigen Provin- en des Staats entstandenen Bedenklichkeiten zu begegnen, wird viermit befannt gemacht, daß die Ziehung der áten und 5ten

ÄKlasse gegenwärtiger 64ster Lotterie bestimmt in den planmäßig festgeseßten Terminen vor sich gehen wird.

# Berlin, den 22. September 1831.

Königlich Preußische General - Lotterie - Direction. (gez.) Scherzer. Bornemann.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Franfkreidch.

© Deputirten- Kammer, In der Sigung vom 14. eptember legte der Handels-Minister, dem 69sten Artikel der Charte gemäß, der Kammer drei neue Gesey:Entwürfe über as gesammte Kommunal-Wesen vor. Der erfte handelt von den Besugnissen der Municipalitäten; der zweite betrifft die Depar- Memental : Organisation, und der dritte seut die Befugnisse der General-Conseils der Departements fest, Der Minister bemerkte, Maß, da diese drei Geseyße sehr lang wären, er für heute nur den Arfieren, am folgenden Tage den zweiten und am 16ten d. den Dritten motiviren werde. Er hob hierauf mit folgenden Worten m: „Die Charte von 1830 wollte, daß Frankreih rasch mit Municipal - Justitutionen, basirt auf ein Wahl-Shstem, versehen werde, und das Gesey vom 21, März d. J. hat dieser Anord- ung unseres Grundvertrages genügt. Durch dieses Geseg ist die Zusammenstellung des Municipal: Körpers und der Munici- pal-Conseils fefigeseßt und jedem Bürger, der eine gewisse Steuer ait oder gewisse Fah1gkeits-Bedingungen in sl vereinigt, das Net zuerkannt worden, die Organe seiner örtlichen Interessen selbst u wählen, Die in Folge dieser Bestimmung angelegten Muni- Mripal-Wähier-Listen sind ihrer Beendigung nahe, und das bewil- Tigte Recht wird daher ungesäumt in Ausübung kommen. Heute ollen wir einem anderen Wunsche Frankreichs genügen; wir brin- gen Jhnen, meine Herren, einen Geseyz-Entwurf über die Be- Ffugnisse der Municipalitäten. Es ist nicht hinlänglih, daß man die Orts-Behörden organisire; auch die Natur ihrer Rechte, de- ten Umfang und Gränze müssen näher bestimmt werden. Sie issen, daß über diesen Gegenstand bereits mehrere Geseß-Ent- \pürfe vorbereitet worden sind ; der legte, der den Kammern vor- elegt wurde, war vom Jahr 1829. Seitdem haben gewaltige Freignisse eine Dynastie vom Throue gestüczt, die ihre Eide ver- eßt hatte; doch is deshalb unser gesellschastliches Gebäude nicht dis in seine Grundfesten erschüttert worden; die Bedürfnisse der emeinden sind noch dieselben, die sie früher waren ; das Band, das ie Bewohner des Landes iu so manniefacher Beziezung umschlingt, nicht zerrissen; vielmehr liegt den Vürgern eine direkte Einwir- Fung auf ihre örtlichen Juteresse: mehr als je am Herzen, Wir | aben daher auch die Nothwendigkeit erkannt, den Kreis, Morin der Einfluß des Burgers sih obne die Dazwischenkunft ider Regierung frei bewegen darf, zu erweitern und eine in mehr- Facher Hinsicht als unvollständig und fehlerhaft erkannte Geseß- ebung zu verbessern. Sonach ist der Haupt-Gedanke, der uns Wei unserer Arbeit geleitet hat, der gewesen, daß man den Orts- Wersammlungen die möglichsie Unabhängigkeit, insofern sie nur Micht gegen die öffentliche Ordnung verstößt, bewilligen müsse, nd der materielle Zwec unserer Arbeit war, bestimmte Regeln für die Bildung und Verwaltung der Gemeinden zu entwerfen, db uns solches gelungen, darüber mögen Sie, m. H., Richter thn.‘ Der Minifter durchlief hierauf die zahlreichen Bestim- nungen des aus 1[l, Titeln und 56 Artikeln bestehenden Geseh- Entwurfes, Da wir auf dieselben bei den Berathungen dar- bder ohnehin ausführlich zurückfommcn müssen, so beschränken wir ins für jegt darauf, die verschiedenen Rubriken des Entwurfs lamentlich aufzuführen und den wesentlihen Fnhalt derselben itzutheilen. Der 1, Titel handelt von der Verwaltung der Ge- tinden, und zwar {) von den Befuguissen der Maires und ihrer Ad- Unften ; 2) von den Befugnissen der Municipal-Conseils, und 3) von der Verwaltung der Einkünfte und Gütec der Gemeinde. Hier: in gehören a) die Kommunal: Lasten und Ausgaben; b) die zewöhnlichen und außerordentlichen Kommunal:Einuahmeu ; c) das Mechnungs8wesen der Gemeinde; d) alle Erwerbungen und Ver- lußerungen, so wie die Annahme von Geschenken oder Legaten ; ndlih e) die Rechtéhändel und Uebereinkünfte der Gemeinde. Ver [lte Titel betrifft die Zusammenstellung und Versammlung der Gemeinden, und der [lte enthält aligemeine Bestimmungen. Ver Haupt :- Inhalt dieser [1| Titel ist folgender: Es sollen zu- äst den Gemeinden verschiedene pefkuniäre Bortheile gewährt ‘erden, als z. B. der Ertrag der, kraft des Geseyes über die National : Garde, verhängten Geldstrasen, Man will ferner die mommunal, Verwaltung unabhängiger, als bisher, von der Central- Yandesverwaltung machen und zu diesem Behufe den Präfek- en unter Anderem die Entscheidung über folgende Gegenstände berlassen: über die Reparaturen an Kommunal-Gebäuden , bis ¿im Betrage von 40,000 Fr.; über die Neubauten, bis zu 30,000 Fr. ; über alle Anleihen und außerordentlihe Steuern, disjum 10ten Theile des Betrages der direften Steuer der Gemeinde ; über Verkäufe, Erwerbungen und Austauschungen, bis zum Werthe Fvon500 Fr. ; ber die der Gemeinde zufallenden Geschenke und Ver- mähtnisse, bis zur Summe von 3000 Fr. ; úber Vergleiche im Betreff

————

P E Dn 0E E R F De A E O Es T E R S Be

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streitiger Punkte, bis zum Werthe von 3000 Fr. Qu den sonstige Verbesserungen, die in die A, ge) M ydt d werden sollen, gehören folgende: eine bessere Klasflficirung der Kommunal - Ausgaben und eine gleihmäßigere Vertheilung der- jenigen, welche mehrere Gemeinden zusammen betreffen ; das dem Municipal-Rathe eingeräumte Recht, das Budget des abgelau- fenen Jahres definitiv zu reguliren: die Niederlegung der Bud- gets und Rechnungen bei dem Sekretariate aller Mairieen ; der Dru der Budgets sämmtlicher Städte, deren Einkom- men die Summe von 100,000 Fr. übersteigt, so wie aller solcher , die diesen Dru ausdrücklich votiren. Der leute (56ste) Artikel des Gesep- Entwurfes besagt, daß für die Stadt Paris ein besonderes Geseg erlassen werden solle. „Werden wir dur alle diese Verbesserungen ‘‘, äußerte der Graf v. Argout am Schlusse seines Vortrages, „„die bestehende Gesezgebung vervoll- ständigt und in gleichem Maße das Juteresse der Gemeinden und die Erhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wahrge- nommen haben? Wir hoffen es, m. H., denn wir sind bestän- dig von einer aufrichtigen Liebe für das Gemeinwohl und von dem Wunsche geleitet worden, die Municipal-Verfassung mit den übrigen Theilen des gesellschaftlihen Gebäudes in Einklang zu bringen. Ihre Sache ift es jeyt, den Geseg- Entwurf. näher zu

prüfen; ergeben sich aus den Debatten einige Verbesserungen,

die wir unsfreiwillig übersehen haben, so werden wir uns beeilen, zur Ausfüllung dieser Lücken mitzuwirken, denn wir Alle haben nur ein Ziel vor Augen, die Erhaltung des heilsamen Prinzips, daß man den Gemeinden selbst die Vor- mundschaft über ihre Angelegenheiten einräumen und zu diesem Behufe, so weit die Natur der Dinge und die Klugheit es ir- gend gestatten, den Uebelständen und Mißbräuchen der Centrali- sation abhelfen müsse.“ Nach dem Handels - Minister bestieg Herr v. Bricqueville die Rednerbühne, um der Versamm- lung folgende Proposition mitzutheilen :

,,Art. 1. Der ehemalige König Karl X., seine Nach- fommien, so wie die Gattinnen und Gatten derselben, werden für immer von dem Französischen Gebiete ausgeschlossen und können auf demselben weder durh Schenkung, noch unter lástiger Bedingung ein Eigenthum erwerben, noch eine Rente oder Pension beziehen. Die Uebertretung der in diesem Ar- tifel ausgesprochenen Verbannung is dem im 9{sten Art. des Strafgeseybuches angegebenen Verbrechen gleich zu achten.“

„Art. 2, Die im vorigen Artikel bezeichneten Personen sind gehalten, innerhalb 6 Monaten, vom Tage der Bekannt- machung des gegenwärtigen Gezepes an, alle Güter ohne Aus- nahme, die sle in Frankreich besizen, zu verkaufen. Jst der Verkauf derselben in der vorgeschriebenen Frist nicht erfolgt, so soll dazu in den für die Veräußerung der Gütec von Mis norennen bestehenden Formen und, insofern es Krongüter slnd, durch die Domainen-Vectwaltung geschritten werden. Der in die Depositen: Kasse zu s{üttende Vertaufs-Ertrag soll zur Disposition der Bevollmächtigten der ehemaligen Eigenthümer bereit gehalten werden, nah Abzug jedoch der Ansprüche der Gläubiger und mit Vorbehait aller Nechie dritter Personen. ““

Man wird sich erinnern, daß, uahdem ein ähnliches Geseb \{on von der vorigen Deputirten - Kammer im März d. F. (\. Nr. 91 und 92 der St. Z.) angenommen worden, die Pairé- Kammer einige Acnderungen darin vornahm, worüder der Schluß der Kammern herankam, so daß das Geses uicht nocch einmal in die Deputirten-Kammer gebracht werden konnte. (Die von der Pairs - Kammer gewählte Abfassung des Geseges f. in Nr. 117 d. St. Z.). Hr. von Bricqueville erklärte, daß er seine Propo- sition am folgenden Tage näher entwickeln werde. Der Prä- sident des Minister-Raths brachte bierauf noch einmal den von der Pairs-Kamnier veränderten Geses-Entwurf über die dies- jährige Anlegung der Wähler- und Geschwornen - Listen ein und seyte in wenigen Worten die Gründe zu den darin vorgenomme- nen Amendements aus einander. Sodann begannen die Be- rathungen über den Geseß-Entwurf, wodur ein außerordentlicher Kredit von 2 Mill. Fr. zur shnelleren Beendigung einiger im Bau be- griffenen Kanäle verlangt wird. Nach einer unerheblichen Debatte, die sh über diesen Gegenstand zwischen Herrn von Podenas, dem Grafen von Rambuteau, Herrn Faubert und dem Han- deis- Minister erhob, wurde der aus einem einzigen Artikel bestehende Geses-Entwurf mit 207 gegen 12 Stimmen ange- nommen. An der Tages-Ordnung war jeßt der Bericht des Herrn Prunelle über den Geseß-Eutwurf, wodurch die Negie- gierm:g die Summe von 1 Villion Fr. zur Bestreitung der Nus- gaben verlangt, welche die zur Abwehrung der Cholera von ihr zu treffenden Vorkehrungen nothwendig machen. Der Bericht- erstatter erklärte, daß die Kommisston einmüthig für die Bewilli: guug dieser Summe stimme, jedoch zugleih den Wunsch hege, daß das Ministerium dieselde bloß zu materiellen Ausgaben, nicht aber zur Remunezirung irgend einer Sanitäts-Behörde verwenu- den möge. Die Berathungen über diesen Gegenftand sollten am 16ten beginnen. Bevor die Versammlung auseinander gung, crhob sih noch eine furze Debatte über die Tagesordnung der náchsten Sipung. Der General Demarçah bemerkte nämlich, es sey um so auffallender, daß der Bericht über die künftige Organisation der Pairs-Kammer immer noch nicht abgestattet werde, als hier von feinem weitläuftigen Geseye, sondern bloß von einem einzigen Artikel die Nede sey; schon 14 Tage beschäftige die Kommission sich mit der Prüfung dieses wichtigen Gegen- standes, und noch immer habe sie feinen Entschluß darüber ge- faßt; er begreife sehr wohl, daß der Berichterstatter ( Herr Vé- ranger ), dessen Talent die Kammer aus Erfahrung kenne, gern einen seiner würdigen Bericht abstatten wolle, indessen scheine ihm, daß die Ungeduld des Publikums und die hohe Wichtig- feit der Sache selbst keinen längeren Aufschub gestatteten. Da Herr Béranger selbst in der Sißung nicht zugegen war, so er- griff Herr Viennet, der gleichfalls ein Mitglied der gedachten Kommission ist, das Wort. „„Die Ungeduld des Publikums und dieser Kammer ‘‘, äußerte er, „ist mir sehr wohl erklärlich; indessen ist die Frage, um die es sih handelt, feinetweges .so einfach, als der vorige Redner es zu glauben scheint, Die Kom-

Freitag den 23a September.

i Ld jeu Sas pa A iat i u C R F G A E T

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mission, deren Secretair ich bin, hat 8 Tage hinter einander O 6 Stunden der Prüfung derselben gewidmet. Es wur- en eine Masse von Einwendungen gemacht, die zuvor beseitigt iverden mußten. Vor 10 Tagen hat sie ihren Berichterstatter ernannt und sih seitdem nichr wieder versammelt. Sie wollte heute eine Sizung halten, Herr Béranger hat uns aber anzei gen lassen, daß er frank sey und daher seinen Bericht erst am nâsten Freitage der Kommission mittheiley fönne. Fch war diese Aufschllisse der Kammer schuldig. ‘/ Die Sißung wurde hierauf aufgehoben.

Paris, 15, Sept. Vorgestern Abend ertheilte der König dem Englischen Botschafter , Lord Granville , de dem diesseiti- gen Botschafter am Sicilianischen Hose, Marquis v, Latour- Maubourg, Privat-Audienzen, Gestern Mittag hatte eine De- putation der dreizehn Legionen der National - Garde des Seine- Faro die Ehre, von Sr. Majestät empfangen zu wer- F A egen Abend begaben sich Se. Majestát mit der Königl.

amilie nah dem Schlosse Neuilly, um dort den Reft der {s- uen Jahreszeit zuzubringen.

Durch Königliche Verordnungen vom 9ten d. M. if der Staatsrath im außerordentlichen Dienste, Herr Patry, zur Theil: nahme an den Berathungen und an den Arteiten der Comités des Staatsraths berechtigt, der bisherige Requeten - Meister, Hr. A. Jaubert, zum Staatsrath im außerordentlichen Dienste be- fördert und der Graf v, Latour:Maubourg, Auditeur erster Klasse und erster Secretair bei dec diesseitigen Legation in Wien, zum Nequeten - Meifter ernannt worden.

L P Staatsrath im ordentlichen Dienste, Herr von Cambon, ist, auf sein Gesuch, des Dienstes entlassen worden. '

Herr Casimir Périer hat unterm 2ten d. M. ein Rundschrei- ben an sammtliche Präfekten erlassen, worin er ihuen befichlt, ihre Wachsamkeit gegen die Karlistische Partei zu s{härfen. ,„„Meh- rere Berichte‘‘, heißt es darin unter Anderem, „„die mir von ver- schiedenen Punkten des Landes zugehen, machen auf die Thätig- keit der Intriguen und Machinationen einer Anzahl von Anhän- gern der vorigen Regierung aufmerksam. Jhre Versuche neh- men an Verwegenheit zu, die Zahl ihrer Agenten vermehrt si ; an bestimmten Tagen brechen die von ihnen vorbereiteten Un- ruthen aus, und wenn sie bei den Scenen der Unordnung, die sich an mehreren Orten wiederholen, nicht immer den Vorsig sithren, so sind sle doch fkeinec derselben ganz fremd geblieben. Freiheit und öffentliche Ordnung! ist überall der Wahlspruch der Negierung; weun dieselbe aber nicht will, daß Maaßregeln der Borsicht und Ruhe zum Vorwande für Beschränkungen der per- sönlichen Freiheit genommen werden, so meint ste damit nicht, daß die Feinde der verfassungsmäßigen Regiecung und des öf- fentlichen Friedens mit dec ihnen bewilligten Freiheit Mißbrauch gegen die Ordnung treiden, die ihnen mißfällt, Sie werden daher auf gewisse Personen, ihre Reisen, ihre muthmaßlicheu Zwecke und ihre Veröindungen ein wachsames Auge haben, mir das Signalement derselben einsenden und beobachten lassen, ob jene Per- sonen sih nit von der im Passe angegebenen Reise-Route entfernen. Der Kriegs-Minister hat semerseits bestimmte FJnftructionen an die Gendarmerie:Chefs erlassen. Halten Sie auf deren Beobach- tung, fordern Sie die Maires auf, Sic von den heimlichen Orts- veränderungen der Geistlichen genau in Kenutniß zu seven, und benachrihtigen Sie mich davon; ich habe in dieser Beziehung mit dem Minifter des offentlichen Unterrichts und des Kultus Nücksprache genommen. Jch habe bereits Jhre Aufinerfsamfeit auf die Versuche von Falschwerberei geienft, die man besonders bei den Militairs von der alten Garde und bei denjenigen aftis ven Truppen macht, die bei dem Mangel an Kasernen in man- hen Städten bei den Einwohnern einquartiert sind. Alle Mit- tel sind einer Partei genehm, die sich jede Aus\{weifung erlaubt, alle Masfen annimmt und vor lemer Uebertreibting zurtickscheut, denn alle Uebertreibungen haben den Zweck, zu zerstören, und jene Partei hat kein anderes Ziel, als dieses. Sie werden den Einfluß derselben in dem Jhrer Obhut anvertrattten Departement kennen; unterrichten Sie mich davon, so wie von ihren Mitteln und Agenten,‘ i i

Fast sämmtliche hiesige Journale enthalten heute mehr oder weniger bittere Aeußerungen über den gestrigen Artikel des Mo- viteur, der den gänzlicheu Abzug der Französischen Armee aus Belgien anzeigt; sogar das Journal des Débats tadelt den darin enthaitenen Ausfall gegen die leichtfectigen Zeitungen und memt, daß in einer Zeit, wie die jeßige, und bei der gegen- wärtigen Regierungsform Frankreichs, deren Wesen in der Oef- fentlichkeit bestehe, die Minifter die inländiscbeu Zeitungen sowohl als die fremden aufmerfsam zu lesen nöthig hätten. Was úbri- gens den Hauptpunkt, den Rückzug des Heeres betrifft, so erklärt das genannte Blatt si mit dem Moniteur darüber einverstanden. Der Constitutionnel äußert über die- sen Artikel: „Aus den leeren und \{ön fklingenden Phrasen des Moniteur erhellt, daß unsere Armee noch vor dem Ablaufe des MWaffenftillstandes Belgien ganz räumt. Marschall Soult fagte uns in der Sigung vom 13. Aug , daß, wenn die Holländischen Truppen Belgien bald rätumten, dies von Seiten der unsri- gen nicht der Fall sehn würde, und daß wir jo lauge in Belgien bleiben würden, bis die streitigen Fragen ganz entschieden wáren und von dieser Seite her keine Gefahr mehr drohe. General Sebastiani gab in der Sigung vom 11ten d. M. zu, daß die Beigische Angelegenheit eine Europ(i- sche sey, in der die Elemente des Krieges oder Friedens lägen, mnd fügte hinzu, daß dieselbe noch keinesweges beendigt \ey. Sind dies improvisirte Redensarten, durch welche die Minister sich aus der Le Verlegenheit herausreißen wollen, die aber keine Wichtigkeit weiter haben? Das Ministerium er: fláre ein- für allemal, wem man glauben soll, ob den Parla:

ments-Reden seiner Mitglieder, oder den damit im Widerspruch stehenden Aufsäßen des Moniteur. ‘‘ Das VYFournal du Commerce sagt: „Um seine Uneigennüzigkeit zu beweisen und den unruhigen Köpfen, die den Frieden Europa?s gestört zu sehen

hofften, einen Streich zu spiclen, ruft das Ministerium unsere