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Krankheit, mit Hinslcht auf die neuesten Hypothesen (z. B. daß die Cholera cin bôsartiges Weselsteyer sey oder in einer zu starken Carbonisation des Blutes bestehe); ferner Bemerkungen über das Jndividualisiren bet der Behandlung und eine Erklärung der er- pcobten Vorzuge des Reibens und Erwärmens der Kranken vor
allen anderen äufecriichen Heilmitteln.-//
Vermischte Nachrichten.
Im Odessaer Courrier liest man Folgeudes: „Die Ar- beiten, welche gegenwärtig unterhalb des Boulevarös in misereni Hafen vor sich gehen, haden einen neuen Beweis geliefert, daß hierselbsi, wie wir nach deu Stadiasnen oder Enifernungs- Maßen Lrrians und des anonymen Verfassers der Seereise im Pontus Euxinns vorausgeseßt haben, tine aîte MNiederla}ung, unter dem Namen “/orgterr lere oder Hafen der Stadt Jfros an der Donau, cxistirte; wic haben dies bereits vor mehreren Jahren bei Gelegeuheit der Entdeckungen geäußert, welche auf dein Bauplaß der Boulevards seibst gemacht ‘wurden, indem man daselbsi mehrere schöne antike Vajen von Griechischer Ar- beit fand, welche der Form nach denjenigen gleich kamen, die man gewöhnlich mit dem ungenauen Namen ter Etrusfkischen bezeich- uet. Herc Van der Viics, ein geschickter Hhdrotechniker, der mit Leitirng der Arbeiten in jenem Theil des Hasens beauftragt ist, hat den Museun! oder Konsecvatoriunt der Alterthümer zu Odessa cine fast unveischrte Kimphora und ein Bruchstück einer anderen
Base derselben Urt aus groder Thouerde zum Geschenk gemacht, |
Man weiß, daß diese Vasen zum häuslichen Gebrauch dienten, und daß die Uten den Wein und das Oel ihrer Wirthschaft darin verwahrten. Der Name des Verfertigers derselben, der in den Hals der Amphoren eingegraben wurde, ist zu sehr de- schädigt, um ihn unterscheiden oder wiederherstellcn zu können.““
BVefanntmachungen.
i P rc am 4a:
__ Das unter unserer Gerichtsbarkeit im 1îen Jerichowschen Kreise, eine Meile von Magdeburg belegene, zur Zeit unter Sequestration stehende, und laut gerichtlicher Taxe, ber welcher der Ertrag mit 5 pCr, fapitalisirr wordeu, ouf 82363 Thl. 1 sgr. 3 pf. Courant abge schutite Aliodial - Rittergut Nandau, ij auf Antrag mehrerer Nzal - Gläubiger zur Resubhastacion gesellt, und zu BVicerungé- Terminen
der 26. October 1831, Vormittags 10 Uhr,
der-27. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr,
der 30. April 1832, Vormittags 10 Uhr, anberaum worden. Kauflustiae wollen sich in diesen Terminen, von denen der leute xeremtorisch ist, in unserem Konferenz- Zim- mer vor dem Deputircen Herrn Ober-Landesagerichre-Assejsor von Klewis einfinden, und unter Nachweisung ihrer Zablunge fähigkeit ihre Gebote abgeben. Zugleich wird bemerfr, daß auf spârere Ge- bote mir Ausnahme der acseztich zulässigen Fälle nicht gerüksich- riar werden roird, daß der Kaufer hinsichts der abgeschiosseneu, beim Autiz- Kommissarius Heidman hierselbst zur Einsichr bereit- liegenden Pachr-Kontrakte in alle Rechre und Pflichten der Seque- sirarions-Masse eintreren muß, und daß die Taxe in unserer Regi- fsiratur !nspieire werden kann. Auch werden zu dem leuten Bie- runas - Termine, die ihrem Aufenhalce nach unbekannt: Real- Giöubiger, der Kaufmann David Lowenthal und der Amtmann Iohann Goftlieb Gerbig, so wie auch die Aaron Meyerscheu Erben zu Berlin, weil c Bie uns namhafr gemacbten Erb-Anteressenten nir haben Teotrintiren fonne0n, zur Wahrnehmung ihrer Rechte unter der Berwirinung vorgeladen, daß bei (hrem Ausbleiben dem Meißbiorenden nicht nur der Zuschlag ercheilc, sondern auch nach Erlegung dès Kaufgeldes die Löschung der eingetraaenen Fordérun- oen und zwar der [eer ausaehenden, ohne Einforderung der berref- fendeu Dokumeure versüar werden wird.
agdeburg, den 3 Juni 1831. Kon igl. Preuf. Ober-Landesgericht.
Sala Da auf Todes - Erklärung nachsiehend genannter Personen bei uns angetragen ist:
1) des Lovhgerbergesellen JTehaun Sturies, geboren den 8. Sep- cember 1763, cincs Sohneó der Landbesiner Michael und léte, aevorne Noberar, Sruricsschen Eheteute, aus tem hie- tigen Käammerci- Dorfe Preußen, welcher am 26. Mai 1784 als Geseüe freigesprochen, sodann auf Wanderschaft gegangen, feiedenr aïchts von sich har hbren lassen, und dessen hier be- Taitntes Mexuidgen in einer ÎIugrossace vou 53 Thl. 3 sgr. ) pf. besieht ;
2) des vvemaligen Schreibers Carl Ludwig Röéler, eines Soh- nes der Lior-Einnehmer Röslerschen Eheleute von hier, wel- cher angeblich tiach Rußland gegaugen, und im Jahre 1807 gegen die Franzsseu gefochcen haben, zuleut in Riga verwun- vet aewvesen feyn soil, dec am 23. Juli 1783 geboren is, des- ten Erbtheil incl. einiger illiquiden Activa in 171 Thl. 11 sz. 11 yf. besteht ; 1
1624
Berliner Börse. Ben 29, Oktober 1831.
Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.)
(df. \fzrtcf.| eld}
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Allgemeiner Anze
E e St.-Schuld-Sch. | 4 | 947 | 244 FOstpr. Ptandbrf.| 4 | 995 | — Pr. Engl. Anl. 18} 5 (1004 | — [Pomm Pfandur | 4 [1055 | — PrBugl. AnL 22) 5, 991 Zur-uNeum.do.| 4 [105 — Pr. Engl. Öbl. 0] 4 S9t — FSchlesische do.) 4 1106 _—- Karra.Öb m.LC.| 498 — FRLstC d.K.-u.N| —| — — Nmk.Tnt.Sch. di. 4 | 9; — 1Z.-Sch.d.K.-u.N.| — | 60 _— Beri. Stadt-Obl. | 4 | 95 _. Königsbgs. do. | 4 2 P98 : | | Elbinger do. | 41 | 931 ÎHioit, vallw. Dak. | 45 18 — Danz. do, in Th. — {36 | v #2: Neue dito. | —_ i — 91 \Vestpr. Pfandb. | 4198 | a ¿Friedrichsd'’or . las lan 2E Grosshz.Pos.do. | 4 | 981 | I Disconto Le 3 4 | N | Preuss.Cour Wechsel -Cours. E Brief. Geld USUTLA A APCC E B L A DO G R 5) U A REXZACITIREA AMBLPTOAaD l d, Ge 250 Fl, |Kuéz — M48 O s o S ae i 250 El. |2 lit. — 147 Da 300 Mk. [Kurz 1542 41 L o R 300 Mk. 2M (153 [1522 L A 1. S 43, M: G2 M 300 Veo [206 S2 B25 Wie in 20 Ae R (50 P [208 1044 [1044 AURSDUNS L P 150/01. 20 11045 | — BYOSIAU Eo C O0 2 n — | 992 L t 4 A. 190 Thl. (8 Tage [103 [e Franktort o. M. Wär 6E 150. Ml. 2 U L 1037 Pee N edo e 4e 190 Rbl. [3 Wach. | 80% Sa 600 Fl. |Karz | — E
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iger für
so werden diese Personen, deren etwanige bekannte Erben und Erd- uehmer hierdurch aufgefordert, sch bis spâtestens im Termine D D O Nag S Ut Des vor dem Herrn Justiz-Rath Huck, schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls die genannten Abwesenden für rodt erklärt und 1hr Vermögen den hier betanuren nächsten Inreßac - Erben aguêgeantwortet werden wird. Tilse, den 24. Juni 1831
Ko P eue Stadtgeri Mt.
El Citation Nachdem über den Nachlaß des zu Neumühl verstorbenen ehe- maligen Forst - Kassen - Nendauten Car! Christian Friedrich Heiland der erbschafrliche Liguidations - Prozeß cröffnet worden, und dessen bekannte Erben als: 1) der pensionirte Königl. Regierungs-Canzlei-Secretair Johann Friedrich Heiland zu Alt-Dan!m, /
2) die Wittwe des Gastwirths Zegiin, Dorothee Caroline, geb. Heiland zu Stettin, | sich der Erbschaft entsagt haben, fo werden die etwanigenr unbe- kannten Erben des versiorbenen ehemaligen Forsi-Kassen-Rendanten Heiland hiermit öffentlich vorgeladen, (hre Erbrechte bei uns spä- testens in dem zu diesem Behufe auf Z den 30. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, in unserm Gerichts -Loceale hierselb anberaumten Termine, entwe- der persbulich oder durch einen 4#aläsïgen Bevollmächtigren nach- zuweisen, widrigenfalls der nach Bezahlung der Schulden etwa ver- bleibende Ueberschuß deé Nachlasses ais herrenloses Gut dea Fis- fus ausgeliefert werden wird.
Ueckermünde, den 5. April 1831. Königl. Preuß. Justiz-Amt Ueckermün de.
3 J “6 Los i - 5 f Literarishe Anzeigen. __ Bei F. Tendler, Buchhändler in Wien, if so eben er- schienen und in allen Buchhandlungen Deutschlands zu haben, in Berlin bei C. F. Plahn (Jägerstraße Nr. 37.): Neueste Erzählungen und Novellen von Q A. v Weingarten. 2 Theile mit Kupfern, brosch. 1 Thl. 20 sgr. 1x Band: Die Seherin (Erzählung). Dec Spuk im Vorstadt-
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3) vos Zimmerarsellen Gottlieb Prusseit, acboren am 17. Novbr. 1733, welcher im Jahre 1309 nach deu Russischen Sraaren gewandert, und anacólih am 17. April 1818 ertrunken feyu ioll, und dessen detanntes Vermödaen in 114 Thl, 22 sgr. 9) 07. und einigen Zinfen davon besteht :
4) der Luna Julian, einer Tochter der Euphrosina Îulian, ge- borne Besch, nachher vereheligt an den Conrad Gieseanhagen, welche seit lanzer als 30 Jahren verschollen ick, und deren
__ bekanntes Vermögen in 6 Thl. 1 sr. 4 pf. besteht :
5) des Báckergesellen Michael Heinrich Gobl, welcher (eit 1724
ticales etc. Sva. 4 Thl — Burckhardt, Complete Pucket-Dictio- Dary, 23 Tbl. —- SBurckhardt, der fleine Cugländer. 7 Thl. — Burckhardr, Pratkt. Cugi. Gerainmartlë für Schulen uno Privoat-
Umterrichr. 2 Thl — Ife, der tleine Franzos. 4te Aufl, 2 Thl. — Ife, der fleine Fraltene-. #7 Thl. — Îfe, faßlicher Unterricht in der französishen Sprache. J Lhl. — Ife, Anleitung und Mate! ia-
lien ¿um Ueberscyzeri aus demi Deutschen ins Fron¡öfische. 2 Thl. — Ao, Dr. F. M., erflärendes Wörterbuch zu Shakespeire's plays,
auf Wanderschaft gegangen und in den Kriegen 1802. bei der Jeldbäckorei beschäftigt worden, zuleßt im Lazareth zu Preuß. Cylau f befunden haben soll, dessen bekanntes Vermögen in verschtedenen Netivis im VBecrage von 359 Thl. 17 ar 2 pf. nebst deren Zinsen besteht: / E 6) des Muüllergesellen Christoph Gottlieb Grooß, eines Sohnes der Schänker Martin Srooßschen Eheleure von hiér, welcher vor länger als 26 Jahren auf Wanderschaft gegangen, seirdem uihts von sich hat hören lassen, uud dessen befanures Ver- mögen 182 Thl. 11 pf. nebs einigen Zinsen davon berrágt : 7) der Elisaber) Flachsberger , geboren den 3. März 1791, einer Tochrer des Feldwächrer Flachéberger von hier, welche vor länger als 16 Jahren nach Rußland geganaen , seitdem nichts vou sh har hören lassen, und einen Erb:heil von 11 Thl 16 sgr. nebs einiaen Zinsen zu erheben har ; j 8) des Farbergesellen Johann Friedrich Thiedemaun, eines Soh- nes der Kahnschiffer Äohann Friedrich und Sophie Rahel, ge- borne Herrmann, Thiedemannschen Eheleute, welcher am 24. Mai 1772 getauft, und vor länger als 25 Jahren auf O eaten, seirdem verschollen ist, dessen befkann- e ögen Thl. 2 sgr. 9 pf. nebst einigen Zinsen 9) des Ferdinand Reinhard, welcher als angeblich zw lfiähri Knabe von hier mit einem Russischen Offier in irr ieO forrgegangen und seit dem verschollen ist, dessen l ier bekann- tes Vermögen 145 Thl. 9 gr. 8 pf. betrôat ; i ;
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12 Thl. — Ponge,- Manuel de la laugue sraucaise a Pusage des ecoles. 2 Tomes. a 5 Thl — Rollin, Dictionnaire de Pochs, 15 Thl. — Schöler, A, uew Grammar of the German Tongue- 1 Thi. — Valentini, Dr,, Dizionuario portatile 2 Vols. 3 Thl. —
Valentini, italienische Grammauk für Teutsche. 22 Thl. — Kollbedings Verdeutschungs- Wörterbuch. 3re Aufl. 12 T Vollbedings neuer gemeinnunl icher BriefsteUer. bre Aufl. i — Vollbedings kleine theoret.-prakt. deutsche Sprachlezre.
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O Franke funfaonirte. Preis geh. 72 sgr. Bei der jetzigen Zeit, in welcher diese Seuche alle Gemüther in Anspruch nimme und sie beunruhigt, muß wohl obige Schrifc Jedem willkommen sey, indem in derselben bewiesen wird, daß die in Europa herrschende Cholera bei weitem nicht fo schrecklicch ist, wie ste sich der größie Theil denétt.
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Kanz-Billets 144. G6proc. Anl. vy Russ. (von 1833) 873
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18
INeränderungen eintreten sollen:
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Pr
Ei,
ANALE: D OR n O Se E
erihtsrath Gottlieb Friedrich
A on Wallis zu Friedrihshof, im Regierungs-Bezirk Gumbin-
der König, Iwehrung der Cholera,
Allgemeine
Preußisde Staats-Zeitung.
s 302.
Berlin, Montag den 31îen Oktober.
1831.
pro e pee rente es
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Des Königs Majeftät haben Allergnädigst geruht, den Land- arl von Glümer zum estándigen Kammer - Präsidenten beim Königlichen Landgericht
u Koblenz zu ernennen. Se. Majesiát der König haben dem vormaligen Unteroffizier
en, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.
Bekanntmachung. Nach den bisher über die Natur der Cholera und ihre Ver- preitungsweise gesammelten Beobachtungen und unter Berücksich- tigung des Gutachtens der erfahrensten Aerzte haben Se. Maj. auf den Vortrag der Immediat-Kommission zur Ad- Allergnädigst zu befehlen geruht , daß in die Cholera betreffend, noch folgende
den bisherigen- Vorschriften,
1) Die Desinfection der Waaren, Briefe, Gelder uud über- haupt aller Gegenstände “ der Versendung hört unter den sub 2, 3 und 4 bemerkten Ausnahmen ganz auf, da die Erfahrung nicht nur allgemein dafür spricht, daß durch Waaren-Versendung, Briefe und Geld keine nahweisliche Uebertragung der Krankheit stattgefunden hat, sondern auch die Theorie sih immer bestimmter darüber feststellt, daß keine Gefahr aus de Verkehr mit denselben zu be- sorgen ist. ;
2) Nur die bei Cholerakranken im Gebrauch gewesenen oder mit solhen in unmittelbare Berührung gefkomme- nen Kleider, Betten und Effekten müssen, ehe sle wieder in Gebrauh fommen dürfen, einer vollständigen Reinigüng unterworfen werden, wie sie sub 5 naher angegeben ist. Die Kleidungsstücke, Betten und Effekten der Reisenden sind, insofern die Reisenden selbst gesund sind, überall als unverdächtig zu behandeln, und nur gebrauchte Gegen- stánde der Art, als Handels - Artikel, dürfen von außer- halb nirgend eingeführt werden.
3) Waaren, welche zu Wasser transportirt werden, oder deren Emballagen sind der bisher vorgeschriebenen Reinigung nur- dann, und zwar am Auslade - Orte, zu unterwerfen, wenn auf dem Schiffe, auf welchem sie sich befinden, die Cholera geherrscht hat. Die angeordneten Revisionen der Flußschiffer an bestimmten Stellen und der Ausweis der Schiffsrollen und der Schiffsjournale bei Seeschiffen ge- wáhren darüber die hinreichende Kontrolle, und es muß jedem Flußschiffer deshalb ein Revisions - Attest, von jedem Revisions - Ort visirt, ertheilt werden, mit welchem er an dem Anuslade- Orte die Unverdáchtigkeit der Waaren und des Schiffes zu beweisen hat. i
4) Alle Seeschiffe, auf welchen sich feine Cholera-Kranke be- funden haben, werden, nah Abhaltung der früher {hon an- geordneten viertägigen Beobachtungs - Quarantaine , ohne Weiteres in die Seehäfen eingelassen und zur Löschung ver- stattet. So lange die inländischen Hafen-Pläge selbft von der Cholera ergriffen sind, soll es diesen Hafen gestattet seyn, auch von solcher viertägigen Beobachtungs-Quaran- taine abzuslehen, wenn sie es ihrem úInteresse angemessen erachten. Die sub 3 angeordnete Waaren - Desinsection muß aber in den dort bezeichneten Fällen unbedingt stattfinden. . .
5) Die úberall, wo die Cholera ausgebrochen ist, angeordne- ten Wohnungssperren werden — um die mit der Beschrän: fung des Verkehrs verbundenen Nachtheile mit den in fa: nitáts- polizeiliher Hinsicht erwieseuen Vortheilen derselben in das wünschenswerthe Gleichgewicht zu seßen — dahin ermäßigt, daß sle nur so lange fortdauern sollen, wie die Choterafranfen selbst in der Wohnung s befinden, und bis nah ihrer Entfernung aus derselben oder ihrer Gene- sung die Reinigung der Wohnung, Effekten und Perso- nen vollständig und grüändlih, unter amtlicher Auf- sicht, bewirkt worden ist. Um so strenger aber werden die Behörden verpflichtet, die Wohnungs-Sperren lberall auf das sorgfältigste und vorschriftsmäßig “auszufüh-
Die Reinigung der Wohnungen geschieht durch
ren. e Waschen, Scheuern, Lüften und RKäucherung, die der Kleider und Effekten durch Lüften, Waschen in Sei-
fenwasser oder Chlorfalk- Auflösung, oder Räucherung; die Betten müssen gekesselt, die Personen duch Baden, Räu- cherung und Wechseln der Kleider desinficirt werden, Die Ráucherungen geschehen in der bisher vorgeschriebenen Weise, wobei jedoch ausdrücklich erinnert wird, daß Men- chen der Chlor - Räucherung gar nicht ausgeseßt werden dúrfen, weil sie den Lungen leicht nachtheilig werden fann. Die Gesundheits- Kommissionen haben dieser Vorschriften úberall zu sorgen. 6) Zur Sicherung der noch nicht von der
die Bestimmung in Kraft, Reisende, ohne Ausnahme, nach der Verordnung vom 6. Denjenigen Personen 1 wáhrend der leßten 5 Tage mit telbare Berührung nem Hause gewohnt haben,
feine Legitimations - Karte zum Reisen
der Reisende in einem seit 5
ung, da Bemerkung, daß ausdrücklich enthalten.
: Cholera-freien Hause gewohnt hat,
i itimations- Karten der Neisenden müssen während lnt in jedem Nachtquartier von der
für die Erfüllung
hpiers or biviot i des gegen Einschleppung der Krankheit blei
agt S ters s G jeder innerhalb Landes mit einer Legitimations- Karte, Juni d. J , versehen seyn muß. in angesteckten Orten aber, welche Cholerafranfen in unmit- gekommen sind oder mit solchen in ei- darf vor Verlauf dieser 5 Tage ertheilt werden. — Die Karten müssen deshalb, außer dem Gesundheits - Zu-
stand des Abgangs-Orts, auch (bei angesteckten A
mit Cholerafranken in ähnliche Berührungen, wie die eben vorher bemerkten, gekommen wäre, so muß ihm das Wei- terreisen durch Zurücbehalten der Legitimations - Karte während 5 Tagen verweigert werden.
8) Wenn gleich bei der getwissenhajten Beachtung der sub 6 und 7 enthaltenen Vorschriften, welche der Aufmerksam: keit der Orts-Behörden deshalb besouders empfohlen wer- den, durch Reisende, welche aus angesteckten Orten kom- men, den gesund gebliebenen Ortschaften durchaus keine erhebliGe Gefahr mehr drohen düärfte, so soll den leßteren zu deren größerer Beruhigung die ihnen bisher ertheilte Befugniß, dergleichen Reisenden ohne vorgän-
gige Kontumazirung den Aufenthalt zu verweigern, dennoch ferner gestattet werden, in der Hoffnung,
daß sie slch von selbst bei längerer Erfahrung immer mehr geneigt finden werden, auf diese Befugniß zu ver- zihten. Da jedoch die bisherige zu allgemeine Ausdeh- nung derselben zum Theil die nachtheiligsten Hemmun- gen für die Verwaltung zur Folge gehabt hat, so wird fortan die in §. 7 der Bestimmnngen vom 22, Auguf|t enthaltene Vorschrift in Bezug auf die Reisen der Beam- teten dahin modifizirt, daß künftig alle Beamtete und Militair-Personen, bei Reisen in Dienstgeshäften, worüber sle sch jedo durch eine Dienst: Ordre auszuweisen haben, und insofern sle übrigens mit der vorschriftsmäßigen Legitima- tions- Karte versehen sind, gar keinen sanitätis - polizeilichen Hindernissen mehr rücksichtlich ihrer Reisefreiheit und ihres Aufenthalts unterliegen dürfen. Von der Beibringung der Legitimations-Karten dorf aber nur in Fällen der dringend: ften Eile und Wichtigkeit eine Dispensation durch die vor- geseßten Behörden in der Dienst: Ordre selbst auf ihre Ver- antwortung ausgesprochen werden.
Bei Märschen von Truppen - Kommandos bleibt es bei den Bestimmungen des §. 8 des Publikandums vom 22. August.
9) Wegen des Eingangs aus dem Auslande über die diessei- tigen Gränzen sind die Bestimmungen bereits unter dem 16ten d. M. gegeben worden, bei welchzen es verbleibt.
Berlin, den 25. Oktober 1831.
Der Chef der Jmmediat-Kommission zur Abwehrung der Cholera.
V: Ie,
wt U E E E NORR A A A O M Ia DuMD E,
Zeitungs-Nachrichten. Ausland.
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Deputirten-Kammer. Die Siyung vom 22sten Oktober begann mit verschiedenen Bittschriften - Berichten, die die Herren VYay, Mauguin, Chevandier, Caumartin und Larabit abstatteten. und wovon der eine bedeutungsloser als der audere war. Eine Madame Claire, die sich sehr ernst: lich mit der Pairs - Frage beschäftigt haben wollte; ein Lehrer, der gegen seine Abberufung von dem Gymnasium in La Châtre protestirte; ein Feldmesser, der seine Wiederanstellung verlangte ; eine Doktors - Witwe, die um die Peusion ihres verstorbenen Mannes bat; ein Projektenmacher, der eine Verbesserung in der Erhebung der Getränk-Steuer ersonnen zu haben vorgab; ein Pari- ser Bürger, der seine Frau an den Unterstügungen für die Opfer der Revolution Theil nehmen lassen wollte, weil sie im Septem: ber zufällig von einem National - Gardisten verwundet orden war, — gingen spurlos an der Versammlung vortiber, Einige andere Petitionen wurden an die betreffenden Ministerien ver- wiesen. Zu einer äußerst lebhaften Debatte gab dagegen ene Eingabe Anlaß, worüber der sechste Berichterstatter, Hr. Tixier- Lachassaigne, der Kammer Bortrag machte. Eine große Menge angesehener Einwohner verschiedener Kantone der Vendée ver- langte nämlich in derselben, daß die Kammer sich bei der Re- gierung dahin verwende, daß energischere Maaßregeln a!s bisher zur Zerstreuung der bewaffneten Banden in den westlichen De- partements ergriffen würden. Der Berichterstatter bemerkte, daß diese Banden zwar unvermögend wären, die gegenwärtige politi: {e Ordnung der Dinge umzustoßen, daß sle aber durch ihre Aus\chweifungen Schrecken und Unordnung in den von ihnen durhstreiften Landstrichen verbreiteten ; namentlich sey ihre Kühn- heit in der leyteren Zeit aufs höchste gestiegen, so daß in jenen Gegenden eine allgemeine Bestürzung herrshe, mehrere Maires ihrer eigenen Sicherheit wegen den Abschied genommen und ver- schiedene in abgesonderten Landhäusern wohnende Familien diese verlassen hätten, um in der nächsten Stadt einev Znfluchtsort zu suchen; die Regierung habe nun zwar bereits seit mehxerea Monaten militairische Maaßregeln getroffen, um jenem Unwesen zu steuern, doch hâtten sich dieselben bis jeyt als unzulänglich erwiesen ; die Bittsteller hielten dafür, daß eines der geeignetsten Mittel, den beabsichtigten Zweck zu erreichen, in der Einlegung von Pressern bei den Verwandten der Konskribirten, die sich threr Militair- pflicht durch die Flucht entzogen, bestehen würde, — einem Ber- fahren, dessen man si unter dem Kaiserthum {hon einmal kraft eines Geseyes bedient habe; die Kommission könne indessen für diesen Vorschlag nicht flimmen, da sie die Ausfiihrung desselben mit der Gerechtigkeit und Moral, die bei der Entwerfung von Geseßen einer civilisirten Nation stets zur Richtschnur dienen müßten, unvereinbar halte; auch dürfe man nicht vergessen, daß dergleichen Maaßregeln zuweilen gerade das Gegentheil von dem- jenigen bewirkten, was man damit beabsichtige; noch eine dritte Rücksicht aber verstárke die Abneigung der Kommission vor dem in Vorschlag gebrachten Mittel: die Fuli:Revoltution habe näm- lich bereits so manchen bösen Tag überstanden , ohne die Bahn des Geseßes zu verlassen, und die Kammer werde sona ohne Zweifel ihren Stolz darin suchen, auch ferner ohne irgend ein
S AAATUS E E Me AMS R T EDL O
lichen Provinzen auf das lebhafteste betrübt und tief durchdrun- gen von der Nothwendigkeit, demselben möglichst-rasch ein Ende zu machen; es möchte zu diesem Behufe vielleiht angemessen sehn, beweglihe Kolonnen zu organisiren, um die Schwierig- keiten des Terrains zu besiegen; jedenfalls habe die Kommis- sion das Vertrauen, daß, wenn man die geseßlichen Mittel mit Klugheit und Nachdruck anwende, solche auch hinrei- chen würden, die bewaffneten Banden zu zerstreuen, vorzüg- lih wenn die Befestigung des äußeren Friedens ihnen jede Hoffnung auf eine fremde
[ Hülfe nähme; zu Ausnahme- Maaßregeln dürfe man sich aber nur im höchsten Nothfalle ent- schließen; die Kommission stimme für die Ueberweisung der be- treffenden Bittschrift an den Prásidenten des Minifier - Rathes. — Kaum hatte der Berichterstatter seinen Vortrag geendigt, als mehrere Deputirte der westlihen Departements auf einmal das Wort verlangten. Zuvor aber bestieg Hr. C. Périer die Red- nerbühne, um der Versammlung auseinanderzuseßen, was von Seiten der Regierung Alles geschehen sey, um den Unruhen und Gráueln in der Vendée, die übrigens, meinte er, in den öffent- a Blättern oftmals sehr übertrieben würden, ein Ende zu machen. ¿Jch habe ‘/, \o hob derselbe an, „, dem verständigen Berichte, den Sie \o eben vernommen haben, nichts hinzuzufügen , als einige Bemerkungen Über die Anftrengungen, die die Regierung gemacht hat, um die Pacificirung der Vendée herbeizuführen. Wir hoffen, dieses Ziel bald zu erreichen, und. haben das Vertrauen, daß Sie- m. H., die von uns bisher getroffenen Maaßregeln billigen werdet. An die in Rede stehende Bittschrift knüpfen sich Ansichten, die die Os nicht mit Stillschweigen übergehen darf. Uebertriebene Schilderungen, die von den dffentlichen Blättern ohne Prü- fung in ihren Korrespondenz - Artikeln aufgenommen werden , fte- hen mit den Berichten, welche die verschiedenen Ministerien aus vielfachen Quellen erhalten, fortwährend im Widerspruch. Die durch dergleichen falsche Nachrichten verbreiteten Besorgnisse haben eine rúckwirkende Kraft und bringen ein größeres Uebel her- vor, als dasjenige, welches man bezeichnet. Allerdings ereignen sich gegenwsern auf einigen Punkten der westlichen Departements trau- rige Vorfälle, welche Wachsamkeit und Strenge „ndthig machen ; die kriegerishe Stimmung hat dem Morde und der Räuberei Plaß ge- Had: diese empdrenden Verbrechen beweisen aber nur die Verzwei- flung derer, die sich mit der thôrichten Hoffnung geschmeichelt hât- ten, in jenen Provinzen einen politischen Krieg organisiren zu kônnen/ und die jeßt im Plündern cine Entschädigung suchen. Man klagt über die Unzulänglichkeit der Maaßregeln gegen die flühtig gewordenen Misitair- pflichtigen, bedenkt aber nicht, daß die Verantwortlichkeit ganzer Familien und Gemeinden für dergleichen Rekruten durch das Rekrutirungs-Geseß von 1848 aufgehoben worden ist. Ein neues Geseß Über diesen Ge= genstand E Ahnen vor, und es is ein Leichtes, es den BedÜrf- nissen der Gegenwart anzupassen. Bis dahin aber würde es ung:- seblih seyn, außer Kraft geseßte Bestimmungen wieder einführeit zu wollen. Aus menschenfreundlichen Rücksichten war jenes Rekru= tirungs-Geseß abgeschafft worden; wenn indessen die zum Theil durch entflohene Rekruten unterhaltenen Unruhen in den wesilichen De- partements eine Rükkehr zu demselben nöthig machen, so sind Sie im Stande, durch Veränderung des Jhnen vorgelegten Gesehes det Wunsch der Bittsteller zu erhdren. Alle der Regierung !geseßlich zustehende Maaßregeln sind getroffen worden, dagegen hat dieselbe alle ungeseßliche- die von thr verlangt wurden, standhaft zurückgewiesen. Die voir der Verwaltung angewandten O Mittel sind folgende: Jm April d. F. ertheilte sie, nachdem einige Zwistigkeiten unter den Lokal-Behdrden sie von dem Bedürfnisse der Konzentrirung der mi- litairischen und administrativen Gewalt Überzeugt hatten, einem er- fahrenen General den Auftrag, mit ausgedehnten, aber geseßlichen, Vollmachten sch an Ort und Stelle zu begeben. Die Gendarmerie erhielt neue Verhaltungsbefehle; das Zoll-Beamten-Personal wurde gereinigt und ihm verdoppelte Wachsamkeit anbefohlen. Die Ma- rine bewachte sorgfältig die Küsten und hinderte geheime Landun- gen von Waffen und Kricgs- Munition, welche häufîg angekün- digt wurden. Soldaten von der ehemaligen Garde, die man an- geworben hatte, fielen in die Hände der Gerichte; bald nah- men die Banden ab und irren jezt ohne feste Stätte umher, aber eben dieses Umherzichen macht dem, der die geographischen Verhältnisse und die Sitten der Vendée kennt , ihr längeres Besie- hen erklärlih. Außer den militairischen und polizeilichen Maaßre eln wurden deren auh noch andere getroffen. Die geistliche Schule n Beaupréau, das kleine Seminar în Vitré und das Trappisten- Klofier in la Meilleraye, welche als Ursachen der Aufregung ange= eben wourden, find im Einverständniß mit dem Kultus-Minister ge- chlossen und dabei alle nôthige Vorsichts-Maaßregeln für die Auf- rcchthaltung der Ordnung und die Schonung aller Fnteressen mnd Rechte getroffen worden. Die Anlegung zahlreicher Straßen, roelche den Wohlthaten der Civilisation den Eingang in jene Hrovin- zen dfnen und nöthigenfalls auch die militairischen Operatio- nen erleichtern sollen, wird von den wohlthätigsten "Folgen seyn. Dem Antrage des Ministers des Funern zufolge, stud die Straßen von Angers nach les Sables d’Olonne- von Chollet nach Beauprau, von Beaupréau nach Saint - Florent und von Chalonne nah Che- millé vollendet worden; von Bourbon - Vendée nach Bressuire wird eine neue Straße durch das Buschland gebaut, — ein für die poli- tischen und materiellen Fnteressen des Landes hôchst wichtiges Un- ternehmen. Auch die Arbeiten an dem Kanal von Nantes nach Brest sollen thâtigst fortgeseßt und in diesem Fahre 800,000 Fr. dafür verwendet werden; 31 neue Gendarmerie - Brigaden zu Fuß sind in den Departements des Westens und der Bretagne vertheilt ; außerdem kantonniren dort zwei Bataillone mobiler Gendarmerie. Der als außerordentlicher Kommissarius dahin gesandte General- Lieutenant if O den ehemaligen Militairs dieser Gegenden die ihnen bewilligten eldunterstüßungen zu entziehen, wenn erwic- sen wird, daß sie zu den Banden gehört oder ihnen Waffen, Mu- nition und Lebensmittel geliefert haben. Man hat als ein Mittel zur Wiederherstellung der Ruhe im Westen die Herabseßung der Salzsteuer und die Errichtung von Elementar - Schulen vorgeschla- en; die erstere kann aber nur in Folge eines allgemeinen Gesehes attfinden, und die leßtere wird in jenen Departements o eifrig, wie in allen anderen, betrieben. Was man auch sagen mag, unsere Maaßregeln haben bereits Erfolg gehabt, und jeder Tag bringt uns der vollständigen Pacification des Westens näher; wichtige Ban- den - Chefs sind nah und nah der Behhdrde in die Hände gefallen. Die Formen der Geseßlichkeit erscheinen Manchen, und unter ihne auch den Urhebern der Petition, als zu langsam. Vom Begka1 der Unruhen im Westen an haben Personen die Regierung zu Aus- nahme-= Maaßregeln aufgefordert, die wir unseren runds\äßcn und
Ausnahme - Geseh ber die Feinde des Landes ‘zu slegen;
der Dauer der Reise
Ortspolizei - Behörde visirt und, wenn ein Reisender dort
nichtsdefloweniger sey die Kommission über den Zustand der west:
Pi ai gemäß ablehnten, und deren Entbehrlichkeit wir zu bewci- en wissen werden. Jch sage dies, weil noch gestern ein Redner
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