1831 / 304 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 02 Nov 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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T RTTREEET ET T TTTTTTTTTDE m G M i SERCEE D Di N A E. M I L

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Sn Hamburg ift folgende Bekanntmachung en s burg gezeigt hat, daß die früher getroffenen Sperr - Maaßregeln den beabsichtigten Zweck nicht erfüllten, die Erfahrung auch lehrt, d vershleppt zu se-

Staaten ferner die von der Landseite früher ergriffenen Sperr: Maaßregeln größtentheils aufgehoben und somit den Verkehr zu Lande frei gegeben ha- die Verfügungen, welche wegen Vermeidung des Einschleppens der Cholera von Seeseite her im Laufe dieses Jahres ergangen sind, wieder auf- Es sollen daher die Verordnungen, welche seit dem 30. Mai d. Y. wegen der aus den Oftsee- Häfen und den Hâä- der e von Ds A nen Häfen des Königreichs Norwegen, kommenden Schisfe er- L g welche eine strengere Aufsicht der Cholera wegen , vorschreiben, und die Quarantaine - Verordnungen in Kuxhaven forthin und bis auf Maße beobachtet werden, wle

die desfallsigen Vorschriften , abgesehen - von den wegen der

„Da däs plöplihe Erscheinen dex Asiatischen Cholera in

daß die Gefahr, die Krankheit durch Waaren

hen, weniger groß ist, die benachbarten

ben, so sieht E. H. Rath slch veranlaßt ,

zuheben. fen des Weißen Meeres, so wie lassen sind, ingleichen diejenigen , úber die Schiffe zu Kuxhaven, hierdurch aufgehoben und außer Kraft geseßt werden weitere Verfügung nur in dem

Cholera erlassenen Verordnungen, daruber entscheiden.

Gegeben in Unserer Raths - Versammlung. Hamburg, den

2a4sten Oktober 1831.‘

Eine Bekanntmachung des Raths der freien Stadt Fran F-

„„În Folge

der wegen der Asiatischen Cholera gemachten netteren Er fahrt d

furt a. M. vom 20. Oft. enthält Nachstehendes:

gen, 1st von mehreren Staaten, und namentlich auch in

Großherzogthum Hessen, die Periode, nah deren Ablauf Perso: nen und Waaren, welche aus von der Cholera inficirten Gegen- den fommen, der Eingang in diese Staaten gestattet wird, her- abgeseßt worden. Nach diesen Vorgängen haden Wir, um für den

ordnung vom 9. August dieses Jahres unter Ziffer 1 für Nei? sende, Vieh und Waaren, welche aus den Lándern kommen, in denen ganz öder theilweise die Aslatische Cholera sich verbreitet hat, bestimmte Quarantainezeit von dreißig Tagen auf zwanzig Tage herabgeseßt. ““

———————— O E ————

Fortseßung und Schluß der geftern abgebrochenen Mittheilung über die Anordnungen der Englischen Regierung in Bezug auf die Cholera.

„Fn einigen Städten wird es zweckmäßig seyn, dffentliche Hospitäler zur Aufnahme der Cholera - Kranken einzurichten, oder, falls sich in der Nachbarschaft Kasernen befinden sollten, selbige mit Genehmigung der Militair-Behdrden zu diesem Zweck zu verwen- den. Die Hauser, aus welchen die Kranken fortgebracht, und die- jenigen, worin sie aufgenommen worden sind, sollen durch und durch, und zwar auf folgende Weise gn werden: Solche Sachen, als: Lumpen, Tauwerk, Papiere, alte Kleider und Tapeten dürften zu verbrennen seyn; das ganze Haus müßte rein gefegt, Kleider und Gerâthschaften reichlih mit Wasser besprengt oder in siedendes Wasser getaucht, die Abzugs- Kanäle und Kommoditäten mit Wasser und Chlorkalk gereinigt, Holzwerk mit heißem Seifwasser, die Mauern derx Hâuser vom Keller bis zum Dache mit heißem Kalk abgeriehen, und alle lose oder zerbrochene Mauersteine gusgebessert werden. Mindestens eine Woche lang sollte fortwährend für frische Luft in allen Theilen gesorgt werden. Man kann nicht. genug auf die Nothwendigkeit der größten Reinlichkeit und einer reinen Luft aufmerksam machen; dies sind Punkte von der größten Wichtigketi, sowohl in den Krankenhäusern, als im Allgemeinen als Sicherheits- Maaßregel. Es wird zweckmäßig seyn, daß diejenigen, welche ein

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Bon dem unterzeichneten Ober-Landesgericht, werden die ihrem Leben und Aufenthalt nach unbekannten:

a) Gebrüder Johann Gottlieb Pauli und Daniel Gottlob Pauli, Söhne des zu Crangen in Pommern verstorbenen Predigers Johann Gottlieb Pauli, geboren den 8. Juni 1749 und 7. Sep- rember 1751, welche in erwachsenen Jahren nach Polen und Rußland' gegangen seyn sollen ;

b) die verschollene Louise Zinke zu Schlaischow bei Lauenburg in Pommern gebürtig, welche im Jahr 1807 mit fremden Trup- pen die dortige Gegend verlassen und nur einmal aus Pots- dam von sich Nachricht gegeben hat, und

c) der Wilhelm Heinrich Ferdinand Schmalz, welcher zu Wu- sterwiz im Jahr 1789 geboren, ein Sohn des versiorbenen Predigers Schmalz, is, und im Jahr 1817 den Feldzug mit- gemacht hat, und deren unbekannte Erben; \

a) die unbekannten Erben des am 1. Januar 1810 zu Koppnow bei Lauenburg in Pommern verstorbenen Hofmeisters Johann Neslaff, so wie deren Erben oder nächsten Verwandte ;

Behufs der Todes - Erklärung dergestalt dfentlich vorgeladen, sich innerhalb 9 Monaten, bei dem hiesigen Ober-Landesgericht entwe- der schriftlich, oder in der Registratur desselben persönlich zu mel- den, längstens aber in dem peremtorischen Termine den 18. Mai 1832, Vormittags 9 Uhr, vor dem Deputirten, Referendarius Wiltenbücher 1., in unserm Kollegien-Hause persönlich oder durch einen zulässigen, mit gehöri- ger Vollmacht und Information versehenen Mandatar, wozu ihnen die Justiz-Kommissions-Räthe Strikker, Naumann, Hentsch, Bauck, und die Justiz - Kommissarien Teßmar, Hildebrand, Leopold und Billnow vorgeschlagen werden, zu erscheinen, und ihre Gerechtsame wahrzunehmen, widrigenfalls auf die Todes-Erklärung der ad a bis e gedachten Personen, und was dem anhängig nach Vorschrife der Gesege erfanur, der Johann Negtlaffsche Nachlaß aber als herreu- (o(es Gurt dem Fiskus überwiesen werden wird. Cbé¿lin, den 27. Juni 1831. Königl. Preuß. Ober-Landesgericht von Pommern

BekanntmäaMcmung.

Es wird hierdurch dfentlich bekannt -gemacht, daß das der Wittwe Wochaß, Marie Elisabeth geb. Heide gehbrige, sub Nr: 7 in Ossendorf, Herrschafe Neuzelle beleaene, und auf 636 Thlr. 23 sgr. 3 pf. togirte Bußken Baueraut Schuldenhalber Sub hasta ge- stellt, die Bietungs - Termine auf

den 30, September, 29. October und 1. December c, Vormittags 10 Uhr,

welcher peremtorisch ist, anberaumt, wozu Kauflustige mit dem Be- merfen eingeladen werden, daß der Meistbietende den Zuschlag, wenn keine rechtlichen Hindernisse eintreten, zu aewärtigen hat, un5 daß zugleich der Liquidations-Prozeß über die tünftigen Kaufgelder ad decret. voin 9 August d. J. eröffnet, und zur Anmeldung und Nack weinung der Real - Ansprüche daran ein Termin auf

__ den 24. November c., Vormittaas 10 Uhr, angesezt worden, wozu alle unbekannte Real - Gläubiger unter der

Verkehr alle mit der Vorsorge für die Gesundheitspflege nur“ immer mögliche Erleichterung eintreten zu lassen, die in der Red;

1632 BSyfer dev furchtbaren Krankheit werdén, auf einen beföndéeret Kirchhof, wo möglich in der Nähe der Häuser, welche zur Aufnahme

der Kranken bestimmt sind, begraben werden, ersonen, châftigt sind, ganz abgesondert leben.

schaffung und Wartung der Kranken bes:

Krankheit vermindert wird.

Siß vertilgt werde. Umständen viel gethan werden, wenn Vorsicht befolgt und alle unnôthige ten vermetidet.

sie gebracht, sich entfernt hat.

Berührung mit Kranken stens 20 Tagen unterworfen werden. ser, in welchen sich i / werden aufgefordert, augenblicklich die

kann. nungen der M! 01 ren oder an einem anderen zweckmäßigen

Mittel verhindert werden, welche Beamten denn auch für die Her- beischa}ung der ndôthigen Lebensmittel Sorge zu tragen hätten. Die Schwierigkeit, einen solchen Plan in einem weiten Umfang ins Werk zu seßen, würde allerdings sehr groß seyn: aber als eine Vor-

¿sichtsmaaßregel von großer Wichtigkeit ist es nöthig, ste zum Ge-

énstand einer reiflichen Ueberlegung zu machen, um sich gegen An- eckung zu schüßen. Es dürften vielleiht zur allgemeinen Sicher- heit sfärfere Zwangsmaaßregeln in Anwendung gebracht wer- den, wenn es das Unglúck wollte, daß eine so fürchter- liche Seuche sich jemals in diesem Lande în der schauderhaften Form zeigen sollte, in der sie in verschiedenen Theilen Euro- pa’s aufgetreten ist; und es föônnte für zweckmäßig erachtet werden, Truppen oder starke Polizci-Abtheilungen um die angesteck- ten Pläße aufzustellen, um die Einwohner von allem Verkehr mit dem Lande abzuschließen. Wir sind Überzeugt, daß Alles, was für die allgemeine Sicherheit des Staates verlangt, mit einer willigen Fügung in die Rothwendigkeit bewilligt werden wird. Die Ge- sundheits - Behörde fühlt sich verpflichtet, auf einen Umstand beson- ders aufmerksam zu machen, der durch alle Mittheilungen, die sie von auswärts erhalten hat, bestätigt wird, nämlich, daß der arme, schlecht genährte und kränkliche Theil der Bevölkerung und beson- ders diejenigen, welche sich dem Trunke und einer unregelmäßtgen Lebensweise hingeben, am meisten von dieser Krankheit heimgesucht

der Städte gewejen und sich auch daselbst sehr schnell verbreitet hat, wo die Straßen eng und stark bevölkert sind, und wo wenig oder

det worden is. Der Behörde leuchtet die Schwierigkeit, diesen

Seen Geistlichen und der Leute von Ansehen und Einfluß zur

Vorsicht wird, mit um fo mehr Vertrauen rechnet man auf die in-

Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen

Verwarnung vorgeladen werden, daß die Außenbleibenden mit ihren Ansprüchen an das Gut und dessen Kaufgelder präcludirt, und ünen damit ein ewiges Stillschweigen sowohl gegen den Käufer desselben, als auch gegen die Gläubiger, uncer welche das Kaufgeld vertheilt werden wird, auferlegt werden soll

Neuzelle, den 22. August 1831.

Kotigl Preuß Gekichts= Amt.

Verein für Pferdezucht und Pferdedressur.

__ Vou den, mit dem Circulare vom 1. Juli d. J. zum Unter- zeichnen versandten Stimmzcttetn, i| ein großer Theil noch nicht wieder eingegangen. Die Hochageechrten Herren Actionaire werden ergebenft ersucht, diese Rücksendung baldgefälligst bewirken zu wollen.

Berlin, den 21. October 1831.

Fz. v. Eckardstein

Literarishe Anzeigen. Bei Leuchs & Comp. in Nürnberg if erschienen, und in Berlin in der Stuhrschen Buchhandlung, Schloßplaz Nr. 2, in zeu-Ruppin bei Riemschneider, zu haben:

G Das. Dampf b.ad, eingerichtet zum haäußlichen Gebrauche, so, daß man mit der Auë- lage von 5 gr. im Zimmer baden kann. Nebst Beschreibung, Ab- bildung, Gebrauchsweise und Angabe neuer Verbesserung dieser Ein

richtungen. Zweite Auflage. Geh. 11 sgr.

und daß diejenigen welche die Kranken fortbringen oder mit ihrer Pflege be- Hier dürfte die Bemerkung am rechten Orte seyn, daß, je weniger Ae mit der Fort-

âäftigt werden, um #0 besser es ist, weil dadurch die Gefahr der weiteren Verbreitung der Wo der Trennung der Kranfen von den Gesunden Hindernisse, in den Weg gelegt werden, oder wo Um- stände obwalten, welche diese Trennung nicht räthlich machen, kann man sich nicht so zuversichtlich darauf verlassen, daß die Krankheit in ihrem Es fann indeß auch unter diesen schwierigen man dieselben Grundsäße der Verbindung mit anderen Leu- Alle Nahrungsmittel oder sonstige nothwendige Be- dürfnisse sollten vor das Haus hingeseßt und von“ einem Einwohner des Hauses in Empfang genommen werden, wenn die Person, welche Bis die Zeit, während welcher das Kontagium in dem menschlichen Körper schlummert, genauer ermit- telt seyn wird, dürfte zur vollkommenen Sicherheit nothwendig seyn, daß die Rekonvalescenten und diejenigen, welche in irgend ciner ewesen sind, einer Kontumaz von wenig- Die Eigenthümer der Häu- ein verdächtiger Krankheit sfall ereignen sollte, Orts - Gesundheits - Behödrde davon zu benachrichtigen, damit das ärztliche Mitglied einer solchen Behörde den Kranken sogleich besuchen, darüber berichten und, wenn es zugelassen wird, die Fortschaffung desselben schleunigst veranlassen Fn jeder Stadt würde ein Verzeichniß der Namen und Wohs Mitglieder der Bezirks-Kommissionen an den KirchthÜ- Orte anzuschlagen seyn. Feder Verkehr mit einer angesieckten Stadt und der benachbarten Gegend sollte durch die den Magisiratspersonen zu Gebote sichendcn

werden, und daß dieselbe am bdsartigsten in denjenigen Bezirken |

gar keine Aufmerksamkeit auf Sauverkeit und Luftreinigung verwen- |

Uebeln abzuhelfen, wohl ein: aber ste hot, daß die jeßt darauf ge- | lenkte Aufmerksamkeit die thätigsten Bemühungen aller Magisrats- |

olge haben wird. Je größer die Gefahr und se nothwendiger die |

dividuellen Anstrengungen derjenigen, welche im Stande sind, die | oben gegebenen Anleitungen mit Erfolg zu fdrdern. |

A m a E F E ei | die Taschenbücher: Vergissmeinnicht von H. Clanuren und ! die Rosen súr das Jahr 1832 betrestend,

i Das drohende Fortschieiten der Cholera, ‘und die- deshalb in Deutschland uöthig gewordene Sanitäts -Ordnung für Landes- greuze unl Städte, hat die trauige Folge, dass die ungestürie und freie Beweguug aller WHandelsgeschäfte, also auch die des Buch- handels, eiue nachtheilige Unterbrechung erleiden.

Da demnuach alle Bedürfuisse während dieser Zeit mehr oder minder einen sehr beschräukten Abzug haben werden, s0 gebielet dieses traurige Verhältniss auch mir, die Erscheiuuug und Verseu- duug meiner fertigen Taschenbücher, als:

das Vergilsmeinnicht von H Clauren und das Taschenbuch Rosen, | für das Jahr 1832, bis nächsten IHHerbst des küuftigen Jahres ansgesetzt sein zn lassen,

In dem festen Vertrauen zu Gott, dass nächstes Jabr durch Entsernung aller besorglichen Uebel, ein wohlthäuger Zus and für Gesuudbeit, Haudel und Gewerbe wieder erlaugt seyn wird, sol- | len die sebr geachteten Freunde nund Freundiuuen genannte 'Ta- schenbücher künstigen Herbst, früher als es zeither möglich war durch den Weg des Buchhandels erhalten. F

Ich halte mich in der Hofuung überzeugt, dass dann die wieder gewonnene Ermuthigung und Erheite' uug über das Be- ginneu eiuer bessern Zukunft, diesen- beiden Werken der freudige

in allen Zuchhandlungen zu haben :

zu haben :

mit besonderer Rücksicht auf technische Anwendung brauch beim Unterricht im Königl. Gewerb - Fnstitut, und dem nächst zum Selbststudium für Baumeister, Fngenteurs und at- | dere Techniker. bau rer beim Königl. Gewerb - Fnstitut

hängenden Werkes über technische Dynamik, welches auf Kosten Eines Königl. hohen Ministecii des Fnnern herausgege- ben wird. e ti felñer Körper und kostet cher im nächsten Jahre erscheinen soll, wird die praktischen An- | wendungen der Statik guf Baukunst und Maschinenwesen lehren. |

Berliner BOÖ rae, Den 31. Oktober 1831. ' Amt]. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cow,

(Lf. Brief. | Geld. f [Z7| Brief Gel

A I E A E A G Rd

St.-Schuld-Sch. | 4 | 951 | 945 JOstpr. Plandbrt.| 4 | 994 | = Pr, Engl. Anl. 18| 5 [1001 | 992 Pomm. Pfandbr. | 4 (105% | = Per. Engl. Anl. 22| 5 | | 994 fKuc-u.Nennudo.| 4 105 Pr. Engl. Obl. 30| 4 | 99 | 884 fISchlesische do.| 4 [106 L Kurm.0bh m.I.C.| 4 31 MRkst.CdKuN— Bg Nmk.Int.Sch. dt | 4 | 931 | [Z.-Sch.d.K.-u.N.j | 605 | 59 Berl. Stadt-Obl. | 4 | | 95 i Königsbg. do. | 4 | | 93

Elbinzer do. A 931 Holl. vollwv. Duk. | | 18 fe Danz. do. in Th, | | 36 —— Neue dito |—| | 10 Westpr. Pfandb.| 4 | 98 PFriedrichsd’or. | | 131 | E Grosshz.-Pos.do. | 4 | 984 Disconto. A —| 3 F

Auswärtige Börsén,. Amaterdam, 26. Oktober.

Niederl. wirkl Schald 397. Kanz-Pillets 15.

42 Mill. 854. Oesterr. 5proc. Metall. £07 Russ. (von 1822)

do. (von 1831) 814. |

Hamburg,

Vesterr. 5prec. Metall, 845. 4proc. Tf Dank - Actien {10

pr. Dez. 1067. Kuss, Engt. Anl, Holl, von 1531: 841, Ri

ul, liamb. Cerl. 0614, do. in Inscript. 864. Pön. 615 à #. oln. (h

London, 25 Oktober. Bas 424 Dan: 08. Dort, 5

39, Oktober.

09 F AL

3proc. Cons. £21.

Mex. 312. Russ. 973.

3

St. Petersburg. 21. Oktober

Hainburg § Mon. 94, Silber- Rubel 370 &op. KonigliGe SGausbiete |

Dienstag, 1. Nov. Jm Opernhause: F:a Diavolo, fomish Oper in 3 Adthe:lungen, von Scribe; mit Tauz; zur beibehalten Muñk von Auber, bearbeitet von C. Blum, (Hr. Bader wi

als Fra Diavolo wieder auftreten.) i Fm Schauspielhause: 1) Une faule, drame vaudevilie #

2 actes, par Secribe. 2) La preinière représentation dé: | médecin- mnalgré lui, comédie en 3 actes et en prose, u

Molière. j Mittwoch, 92. m Opernhause: Der Liebestrali (Erster Afc.) Musik von Auber. Hierauf, zum ersteumale n derholt: Venus und Adonis, anak:eontishes Ballet in 2 Abih} lungen, vom Königl. Balletmeister Titus. j KontLgsadti\chGes Theater. Dienstag, 1. Nov. Graf Orhy, fomische Oper in Musik von Roffini,

L E IP E A E E 7 Li fi v E L R R e VEIER R A v L r O R L Vio 2482" 52 E T T E tg s r T T = A ri D U T N Ls 4 Na 2 as E F 4.6 Bf 3 T0 A M Said a

Maris, 25 O C

Nov,

2 Aftni

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z I v 2 7 a) y E ck M Proc. Mente D, CcOmD!, 92. 90.

Cour 92, 39, OProc, fin cour. 64. 40, ODrOG. ZLCaDoL COUL, 70 O rant urt a. M. 38 Off, Wester. proc, Mel 847. Aproc. 75. T41. Nproe. 445, tproc. 201, G. | Utt. 13104 1307. Pact. Obl, 1251, 1951, Loose zu.100 Fl 18 G. Poln. Loose 57". 562. i 1

: din at ear A Redacteur John. Mitredacteur Cottel. L

mnen d e j Gedructt bet A. W. Hayn.

«Kris 2H AHN n B K SUE L LFE O L T! D; S M E" N E 4

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Zuruf willkommen! s0 wie eine freundliche Anfnahime be-

reitet seyn wird

Leipzig, un October 1831 Der Verleger Fr. August Leo.

Gens, Ioh., Beitrag zur Geschichte der Cholera, d ren Entstehung sowohl als deren Heilung durch ein- fache Hauzemirtel. Verlin, in Commission bei der Nau: M \sven Buchhand!ung ¿um Debit diesseits Leipzig bei W. Nauk, zum Debit senseits der Elbe. Geb. 5 sgr.

_ Herr Gens hat durch s;hnelie Anwendung dieser Mittel, si selb cb?n so schnell glücklich wieder geholfen, sie bestehen in der Gruße des Buchweizen zum innern und warmer Steine zul! außern Gebrauch. Seine Krankheirêgeschichte ergiebt das Weirert.

__ Vei W. Logier in Berlin, Friedrichstraße Nr. 161, is eben erschienen, und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

6proc. Anl. B

vgs Cases seine

eses: Cutwurf über (harte, bemerkte der gegeben , werden solle. J Wiuige Aenderungen Und Verbesserungen erheische , : 8 Etementar:Unterricht in drei Vierteln der Gemeinden Frankreichs gar nicht oder toch nur in höchst unvolikommenem Maße; bei Ei ega wären nur

Allgemeine

Preußishe Staats-Zeitung. *

A D U R D A er i S E 4 C R e TAREEO T e

| 304.

e. s

Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tags.

Se. Majestät der König haben dem béi dem Ministerium 1x auswärtigen Angelegenheiten angestellten Wirklichen Legations: uh von Bülow deu Charakter als Geheimer Legationsrath 1 verleihen, den Legatiousrath Major von Küster, unter Bei- gung des Titels eines Geheimen Legationsraths, und den bis- erigen Kammergerichtsrath Le Coq, mit dem Titel als Wirkli: her Legationsrath, zu vortragenden Räthen bei der politischen (btheilung des “Ministeriums der auswärttgen Angelegenheiten (llerguädigst zu ernennen und die über diese Ernennungen ausge-

f

ertigten Bestallungen Allerhöchfteigenhändig zu vollziehen geruht.

Se. Königliche Majxslät haven den Gutsbesiger und bishe- igen Regierungs - Referendarius vou Pape zum Landrath des greises Schweß, im Regierungs - Bezirk Marienwecder, Aller- ¡nädigst zu ernennen geritht.

Der bisherige Advokat Weinhard Herminghausen u Düsseldorf ist zum Anwalt bei dem dortigen Landgericht be- tellt worden.

L011 M E V4 EMOE I E A A O GENE "A Ta ARI A I SMTNNAE BAEON E EEPT E DAR L 2 T ARE

Zeitungs-Nachrichten. U

rant er O! Deputirten-Kammer. Sibung vom 24. Oktober.

Gleich nach Eröffnung dieser Sivung wollte der jüngere Herr

Proposition in Betreff. des Elementar - Unter- ¡chts mittheilen. Der Minister des offentlichen Unter- ichts fam ihm indessen zuvor, um der Versammlung einen

denselben Gegenstand vorzuiegeu. Die Minuister, habe dem Laude das Verspreben daß das gesammte. Unterrichtswesen ueu organisirt IPährend indessen der höhere Scul-Unterricht nur bestehe der

7

etwa 80,000 junge Leute, dei diesem dagegen aok als Z Millionen Kinder betheiligt ; zu dem ersteren seh der Staat gegen Niemanden verpflichtet, der leßtere dagegen sey eine

helize Schuld, die das Vaterland gegen jeden Búrger abtragen müsse, der zu arm seh, um ihn aus eigenen Mitteln zu bezahlen.

Die Regierung habe daher geglaubt, daß sie vor allen Dingen

s

ein Gese über den Elementar - Unterricht vorlegen müsse. Der

N oinislec theilte, nah diesem Eingange, die Geschichte des Ele-

mentar- Unterrichts in Frankreich in drei verschiedene Abschnitte, uamlich 1stens die Zeit bis zum Fahre 1791, wo die Regie-

Dung sich um den Elementar - Uniercicht gar nicht gefümmert l hade; 2tens den Zeitraum von Ï Nenge von rtôwesen erlassen worden seh, : ' ¿as Mindeste gesruchtet zu haben; endlich 1816 bis 1830, wo der Elenientar - Unterricht L ministrativ und reglementarish gewesen seh.

1791 bis 1816, wo eine große Geschen und Dekreten in Bezug auf das Unter- ohue jedo in der Ausfüh:ung 3) die Periode von ausschließlich ad- Der Redner gab Erst seit

cinen kurzen Ueberblick dieser drei Zeit - Abschnitte.

N 1816, bemerfte er, wo die Laucastersche Methode eingeführt wor:

Ben, habe der Elementar - Unterricht in Frankreich einigermaßen

E Fuß gefaßt ;

/ Zahl der Kinder, die die Schulen besucht, fast auf das Dreifache gestiegen sey; die mezflihsten Fortschritte aber schrieben si seit

P rer legten Revolution her; mehr als

so daß in dem Zeitraume vou 1816 bis 1822 die

300 Schulen des wechsel-

scitigen Unterrichts scheu seitdem eröffnet, viele Normal - Schu:

len gestiftet und beinahe 600,000 Schu! - Bücher vectheilt wor-

Heußi, Iac., Lehrbuch der englischen Sprac e E A ; ; Z Ñ ; L )

deutshen und Affen UEEA Ea e) A P O e A Aan discben n Verzeichnissen. Zum Gebrauch in Schulen und beim Privat F vorgelegte Geseh ein. S ne n di ; G il, Unterricht. 8vo. Preis 25 sar. ) L | ate er, habe die Regierung sich die beiden Fragen M

Menzel, C. A., Handbuch der praktischen Linearper- ff len müssen, ob der Elementar - Unterricht künftig obliga-

sveftive, na9 einer leicht faßlihen Merhode, dieselbe ohne Hulfe von architefronishen Zeichnunaen aufzutraggen- Zum Seldst- Unterricht für Baumeister, Maler und zugleich eil Hulfe buch für seine Zuhdrer. Mit 22 sauber lithographirten Figurentafeln. 8vo. Preis 1 Thl. 20 fgr ;

Bei P. G. Kummer in Leipzig is so eben erschienen, und

Wachêmuth, W, historische Darstellungen aus der Ge- schichte der neuern Zeit. 2r Theil. Meistens aus dem 17ten Jahrhundert. gr. 8vo. 1 Thl. 222 sgr.

Zu beziehen durch die _Nicolaischen Buchhandlung ín Beriin, ff (Brüder Straße Nr. 13), Stettin und Elbing.

E S A E | Bet uns if so eben erschienen und in allen Buchhandlungen! F

Elementar - Lehtbuch der Mechanik fester Körper, È Zum Ge-

Von A. F. W. Brix / Landbaumeister und Leh- Mit 5 Kupfertafeln. gr. 3. E _‘gch« 2-Vhl: 25 fgr:

Dieses Buch bildet auch den dritten Band eines zusammet-

Der erschienene erste Band davon enthält die Statik ? Thl. 10 sgr.: der zweite Band, wel-

Dundcker uno Humblot, Franzölischeftraße Nr. 20 a.

| jorish oder bloß fatkultativ, | Konkurcenz darauf nan vou dem Geslchtspunfte aus, daß, da

l uicht bloß ein Recht, sondern die Pflicht habe, ' ihnen cine angemessene Erziehung zu Theil werde ; * dieser Ansicht zwinge man } Strafen, , 2-Sch L | groß indessen auch das Gewicht der für diese Ansicht aufgestell- Ï in Gründe sern möchte, so habe die Ï glaubt, daß jenes System

| gesounen, den Speculationen : mehr habe sie die Ecrichtung vou Gemeinde - Schulen nach

und ob das Prinzip der freien in Deutschland gehe die Kinder eben o der Staat auch dafür zu sorgen, und nach die Eltern, unter Androhung harter Gem:inde-Schule zu shicken. Wie

anwendbar sehn solle ;

gut der Nation wie ihren Eltern angehörten,

ihre Kinder in die

Regierung doch nicht ge- auch in d | vielmehr halte sie dasür, daß dasselbe in den Französischen Sit- ien und Gewohnheiten fast untibersteigliche Hindernisse finden würde, Nachdem diese Frage also gelöft worden, habe die

* Regierung über die ziveite nicht mehr zweifelhaft sehn Mai Tad fi demnach zu Gunsten des Prinzips der freien Konfurrenz entschieden. Indessen sey sie keinesweges

das Schicksal des Elementar - Unterrichts allein der Privat - Judustrie preiszugeben ; viel-

1) den dürftigen Fami-

solgei ej Grund-Fdeen beschlossen : olgenden drei Grund-J {lo} U

lien muß eia unentgeltlicher Unterricht zu Theil werden ;

Schulhaltern muß eine ehrenvolle und unabhängige Existenz ver- } bürgt Qu 3) den alten oder gedrechlihen Schulhaltern muß ihre

Zukunft gesichert werden. j | von Mortelivet fort, sey daz bestimmt, diese drei Bedingungen

j zu erflillen.

Das vorliegende Gese, fuhr der Graf Die Gemeinde solle danach den Schulhalter wählen, 1hm eie F-eiwohnung anweisen und ein Jahrgeld von 200 Fr. durch Ausschreibung von 5 Zusag : Centimen zu den direkten Stenern.- aus\cu:n, wogegen derselbe die ihm von dem Munici- val-Conseil inbecwiesenen Kinder unentgeltlich unterweisen miisse. In Gemeinde, die zu uubemittelt waren, um jene Sunnmue gus

Frankreich anwendbar seh;

Berlin, Mittwoch den 2ten November.

H R IDI 1375 By MRS R A BOREU E048 B L r L L R 2 t : = n E t Ds ——— ubringen, solle das Depart inzut E Lilitel dicfes leúteren ‘part T N E S | alle Franzosen ohne Ausnahme zur Vertheidigung des Vater- ri e die Regierung, Damit der | landes; hier zeige sich indessen ein seltsamec Widerspruch; wäh: Zweck des Geseyes aber in vollem Maße erreicht werde, seh es vor allen | rend nämlich die seßhafte e para auf das votstindiagte

Dingen nothwendig, Normal-Schulen, in denen gute Lehrer ge- bildet würden, zu errichten, und zur Grüudung einer solchen in jedem Departement ermächtige der 26ste Artikel des Geseß-Ent- wurfs. „Dies ist‘‘, so \{!oß der Minister, „der Haupt - Fnhalt des Entwurfs, den wir Jhnen hiermit vorlegen. Gestatten Sie mir jeßt noch, bevor ih diese Reènerbühne verlasse, Ihnen, m. H., das lebhafte Vergnügen auszudrücken, das die Regie- rung bei der Vorlegung eines Geseßes empfindet, das ein reines Volks - Fnteresse zum Gegenslande hat, uud dem sonach alle Vorurtheile und politische Leidenschaften fremd sind. Auf diesem neutralen Gebiete werden sh, wie ich hoffe, alle Meinungs-

Verschiedenheiten verschmelzen, um gemeinsam für die Berbesse-

rung des Schicksals der unbemittelten Klassen zu wirken und ih- nen eine glückliche Zukunft zu sichern. Wir versprechen uns da- voneinenVolksfrieden, der uns ia unseren lebhaften Kämpfen

und eine besounene und gründliche Erörterung herbeiführen wird, damit der Volks- Unterricht slch unter dem Schuße der Gesetge- bung künftig allmälig auf die Stufe erheben könne, die ihm, als eineni der vornehmsten Bedürfnisse dec öffentlichen Wohlfahrt, gebührt,“ Der Minister verlas hierauf den Geseß: Entwurf selbst. Derselbe besteht aus [V Titeln und 27 Artikeln, deren Zunhalt bei den Berathungen darüber näher zur Sprache kommen wird. Hr. v. Las-Cases wollte jeyt seine Proposition vortragen. Der Graf v. Montalivet wies inzwischen darauf hin, daß der vorliegende Fall, wo die Negierung und die Kammer gleichzei- tig und für einen und denselben Gegenftand von der 1ih- nen zustehenden YJuitiative Gebrauch machten, völlig neu seh. Um jede Berwickelung zu vermeiden, verlangte er, daß man die Proposition an dieselbe Kommission verweise, die sich mit der Prüfung des Gesez-Entwurfes beschäftigen würde. Dies Lebtere wurde genehmigt, worauf Herr von Las Cases seine aus Il Titeln und 20 Artikeln bestehende Proposition, deren Entwickelung auf den 1. November anberaumt wurde, mittheilte. An der Tages - Orduung war jevt der Bericht über die Pro- position des Herrn von Bricqueville, wegen der Verbannung der vorigen Dhnastie. Herr Amilh au stattete denselven ab. Er erklärte, daß die betreffende Konnmission zwar für die ewige Ber- bannung des élteren Zweiges der Bourbonen von Frankreichs Grund und Boden, jedoch nicht für die auf eine etwanige Rück- kehr geseßte Todes-Strafe stimnie. der vorigen Dynastie durch einen Sturm an Frankreichs gast- freies Ufer verschlagen würden, oder wenn ein Kind, getrieben von einem unúberlegten Ehrgeize in einem Alter, wo das Geseß ihn noch die Absicht odec Urtheilskraft abspreche, eine Landung versuchte, so würde es sich eben so wenig mit der Menschlichkeit, als mit der dem Unglücke schuldigen Achtung vertragen, wenn man den Uebertretec des Geseyes sofort dem Henkersbeile überlieseru wollte, Aus denselben Gründen halte aber die Kommission auch dafür, daß man den áten Artikel des Geseßes vom 12, Januar 1816, der die Todesstrafe úber die nah Frankreich heimkehrenden Mitgliedir der Familie Buonaparte verhängt habe, aufhebe. Nachdem der Berichterstatter hierauf die verschiedenen Bestimmungen des Bricquevilleshen Antrages beleuchtet hatte, trug er fiatt desscn auf folgende Resolution an: „Art. 1, Der vorige König Karl X, seine Nachkonmnien , so wie die Gattinnen und Gatten der- selben, werden auf ewige Zeiten vom Französischen Gebiete ver- bdaunt. Art. 2, Die Ascendenteu und Descendenten Napo- leon Buonaparte?s, seine Oheime und Tanten, seine Neffen und Nichten, seine Brüder, deren Frauen und Nachkommen, seine Schwestern, deren Mänuer und Nachkommen, werden gleichfalls auf ewige Zeiten vom Französischen Gebiete ver- bannt. Art. 3. Die in den beiden vorhergehenden Artikeln bezeichneten Personen können in Frankreich durchaus feines bür- gerlichen Nechtes genießen ; sie fónnen hier weder ein Gut noch einen Titel besigen, weder eine Rente noch eine Pension bezie- hen; auch fönnen sle dergleichen weder durch Schenkung uod durch Kauf erwerben. Art. 4. Dieselben Personeu sind gehal- ten, alle Güter ohne Ausnahme, die sie in Frankreich besißen, definitiv zu verkaufea, Dieser Verkauf mmß für alle unbelafiete Güter innerhalb 6 Monaten, von dem Tage der Befanntma- chuag des gegenwäitigen Geseßes an, und für alle solche, die einer Liquidation oder einem Streite über den Vesis unterwor- fen sind, innerhalb 6 Monaten von den Tage ab erfolgen, wo das Eigenthums - Recht unwiderruflich festgestellt worden if. Art. 5, Erfolgt der Verkauf in der vorgeschricbenen Frist nicht, so wird dazu für die Majoremen durch die Domainen - VWVer- waltung und für die Minorennen durch die Gerichtshöfe lu den für dergleichen Fälle bestimmten Formen geschritten. Der: Ver- fauf geschieht alsdann im Namen und für Rechnung der Eigen- thümer. Art. 6. Der Erlös aller dieser Berk ufe wird den An- spruchsberechtigten, Eigenthümern oder Gläubigern ausgeaut- wortet, mit Vorbehalt jedo der Ansprüche des Staats, wo es dergleichen giebt. Art. T7. Durch die des gegenwärtigen Geseyes wird der Artikel 4 des Geseß: vom 12. Jan. 1816 aufgehoben.‘ Die Bersammlung beschloß,

Refrutirungs - -Geseßes zu beschäftigen. Die Bersammlung nahm hierauf, ohne irgend eine Berathung, und mit 245 gegen 97 Stimmen den Gescy-Entwurf ndels-

nister nachträglich eine Summe von 500,000 Fe. zur Vollendung des neuen Sizungs-Saales der Deputirten: Kammer überwie}en wird. Sodann bestieg der General Lamarque die NReduer- bühne, um seine wichtige Proposition wegen Mobilmachung der National - Garde zu entwickeln. Die National - Garde , bemerkte er, habe den doppelten Zweck, die öffentliche Nithe ln Lande aufrecht zu erhalten und die Jutegrität des Gebiets zu verthei- digen; der erstere Zweck seh dur die Errichtung der seßihaften National-Garde voliständig erreicht; ind:}en lauge dieje nit ans, um einen fremden Angriff abzuwebren; allerdings berufe der 6te

¡und systematischen Zwistigkeiten eine augenblickliche Nuhe verschaffen

Wenn z. B. die Mitglieder

Bestimmungen * Gesebcs |

sich mit dieser Resolution erst nah der Erledigung des neuen

an, wodur dem Handeis-Mi- | Hand weisen.

Titel des Geseyes über die National-Garde in Tagen der Gefahr |

gekleidet und bewaffnet sey, habe man für die mobile National-

Garde , die gieihsam die Vorhut jener sey, bis jeßt noch nicht

das Allermindeste gethan. Gleichwohl sch in einer an unvorher-

gesehenen Ereignissen so fruchtbaren Zeit, wie die jebige, Nie-

mand im Stande, den Frieden auch nur auf 6 Monate zu ver-

bürgen. Der Nedner gab hier einen Ueberblik von dem Zu-

stande der Armeen in den übrigen Europäischen Staaten und

fuhr alsdann also fort: „, Nicht bloß der ergraute Krieger, auch

der Bürger spricht zu Jhnen, der das stehende Heer, das fo

schwer auf dem Lande lastet, gern allmälig vermindern möchte.

Hierzu giebt es nur ein Mittel, daß man nämli im

Schoße der Nation permanente Widerstands - Kräfte organi-

sire. Schon lange sucht man uns mit der Hoffnung auf

eine allgemeine Entwaffnung einzrschläfern. Können wie aber

wol entwaffnen, bevor wir unser Land militairish organifirt ha-

beo? Preußen köunte dies ohne Gefahr; denn es is immer shlagfertig und kann uns beständig unvorbereitet überraschen ;

eilen wir daher, ihm nachzuahmen. Haben wir erst eine Kriegs

Reserve, wie der Marschall Gonvion-Saint:Cyr sie in Vorschlag

gebracht hatte, nicht aber eine solche, wie sie in dem neuen Ne-

krutirungs-Geseße vorgeschlagen wird; haben wir erst eine mobite

National - Garde, die unsere Landwehr seyn würde, und hinter

derselben die seßhafte National - Garde oder unseren Landsturm,

so fönneu wir ohne Gefahr unser stehendes Heer vermindern

und brauchen nur die streng erforderliche Mannschaft uuter den

Fahneu zu halten; wir haben aisdann, wie Preußen, das im

Jahre 1675 von Letellier aufgestellte Problem gelöst, das darin

bestand, sich die größtmögiichste Macht um einen möglichst gerin-

gen Preis zu verschassen. Dies ift der Zweck meinec Provosi-

tion, die sich an einen Reserve - Plan knüpft, weiczen ich Jhnen hei der Erörterung des Rekrutirungs - Geseßes vorlegen werde ;

mein Vorschlag ift keine Herausforderung zum Kriege, sondern

vielmehr ein Pfand des Friedens; durch ihu sollen zwei dringende Bedúrfuisse uaserer jeßigen gesellschaftlichen Ordnung befriedigt werden: Kraft für den Augeublik, Sparsamkeit für die Zukunft,

Jn dem Îanteresse dieser beiden Bedürfnisse wünsche ih, daß Sie meine Proposition in Erwägung ziehcu mögen.““ Sofort ergriff der Präsident des Miuister-Rathes das Wort, um fl) dem Antrage des Genera!s Lamarque auf das nachdrücktichste zu widersetzen,

„Es ist schwer zu begreifen ,// begann derselbe, „wie der ehren- werthe General mit seinem Antrage, der, went er angenommen würde, die Búrger thren Familien und Geschäften entreißen würde, gerade zu einer Zeit hervortreten kann, wo die Regierung mit mchr Grund, als jemais, hoffen darf, das doppelte Ziel, wonach fie |rebte, nämlich die Europäische Entwaffnung und die Wiederherstellung des Vertrauens im Fnnern, zu erreichen. Zu einer anderen Zeit , wo mair die Furcht vor einem Angriffe von außen vors{chüßzen konnte, würde die Proposition wenigstens das Verdienst der Zeitgemäßheit gehabt haben, obgleich die Kammer, als sie das Geseß über die Na- tionalgarde unter Umständen annahm, die zu inneren und äußeren Besorgnissen mehr Anlaß gaben, als die Gegenwart, ihre Vor- sicht nicht so weit tricb, als der Herr General Lamarque. Bet seinem Antrage hat er sich alsockim Datum geirrt. Wenn un- sere Wünsche in Erfüllung gehen, so werden wir, statt auf die Mo- bilmachung der National-Garde anzutragen , im Gegentheil bald in dem Falle seyn, die aktive Armee zu vermindern. Die Regierung ilt keinesweges gegen die Organisirung einer Reserve, ste beabsich- tigt vielmehr, Fhnen einerseits Mittel zu einer solchen vorzuschla=- gen, andererseits aber dieselben mit der mobilen Reserve der Na- tional-Garde in Verbindung zu seßen. Der Gedanke, der dem ch- renwerthen Urheber der vorliegenden Proposition vorshwebte, war der, daß die fúr die Vollziehung des Titels V1 des Geseßes Über die National-Garde vorgeschriebenen Formen zu weitläuftig wären und abgekürzt werden müßten; dies ijt der Zweck seines Antrages. Fch werde der Kammer in dieser Beziehung alle Aufschlüsse geben, die sie nur wünschen kann, und darthun, daß die Regterung gethan hat, was in den Gräuzen der Möglichkeit liegt. Fch habe eine Zäh- lung veranstaltet, welcher zufolge sich 6,319,345 Personen im ordent- lichen und Reserve-Dienste der National-Garde befinden; von dieser Anzahl sind 1,459,754 Unverheirathete von 20 bis 69 Fahren, wo- von die Regierung und die Gemeinden Listen haben. Unter 1,500,000 Unverheiratheten befinden sich 1,256,831 von 29 bis 35 Fahren. Um cinen Theil der Reserve mobil zu machen, wäre cin Viertel-Fahr er- forderlich ; 74 Tage sind nôrhig, um die jungen Konskribicten nach dem bis- herigen Gescßezusammenzuberufen: beidem in dem neuen Refrutirungs- Geseße vorgeschlagenen Verfahren sind aber 29 Tage dazu hinreichend. Da die Regierung alle Zahlen der National-Garde auf dem Pa- piere besißt, so würde sie nur drei Monate brauchen, um zu cinen Resultate zu gelangen. Wir haben alle nöthige Zeit dazu, denn wir habeti den Winter vor uns und besißen die bestimmtesten Friedens- Verstcherungen Seitens der fremden Mächte. Um cine schnellere Mo bilmachung der National - Garde herbeizuführen, könnte man einen Revisionsrath für jeden Bezirk, ftatt eines für jedes Departement, errichten, bei welcher Anordnung siatt 90 Tage nur 35 nöthig seyn wúrden. Bet der Vollzichung des Geseßes aber wird man immer darauf zurückkommen müssen, ob es sich um eine bloße Organi=

| sation auf dem Paptere (und diese ist bereits so vollsiändig | ote

möglich vorhanden), oder um eine wirklihe Organisa- tioón mit Waffen, Sold, Equipirung und Zusammenberufung handelt. Das Lebtere muß ich, dem Systeme des Gesehes über die National - Garde gemäß, im Namen der Fnteressen von 399,000 Familien, im Namen der Umstände, die keine solche Maaß- regel ndihig machen, im Namen der Kammer, die mit uns den Wunsch einer allgemeinen Eniwaffnuntg ausgesprochen hat, von der Die Organisation auf dem Papiere is, wie gesagt, fo vollständig als möglich; in weniger denn 3 Monaten is im gan- zen Lande die ausgedehntesñe und detaillirteste Zählung vollbracht worden, die noch jemals stattgefunden hat; durch fie if die Zahl der männlichen Bevdléerung von 20 bis 60 Jahren, die für die mo- bile und sefihafte National-Garde tauglich ist, ermittelt worden, und auf dieses Resultat kam es bet der Feststellung der Grundlagen der Mobilmachung hauptsächlichan: man mußte vor allen Dingen die Anzahl und das Alter der uuverheiratheten Männer in den 338,000 Gemein- den, so wie die der finderlosen Wittwer und der zur Diensi- Be- freiung Geeigneten, fennen. Bef der Vollziehung des Gesceßes vom 292. Mâtz fanden wir bereits eine Menge provisorisch gebiideter Compagnieen und Bataillone vor; die Organisation isi seitdém thâ-

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