1831 / 330 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Engel wälzte dent Stein von der Thür, „die Hüter aber erschraken vor Furcht und wurden als wären sie todt.‘ Die hohen Priefer nun mußten ers durch Bestehung die Hüter zur falschen Aussage vermögen, se hätten während des Vorgangs geschlafen. „Und sie nahmen das Geld und thaten, wie fle gelehrt ware. Solches i| gemeine Rede geroorden unter: den Juden his auf den heutigen Tag.// Diesen vorgeblichen Schlaf hat uns Herk Pro- fessor Begas auf das natärlichsie gemalt: man kaun danach aber urtheilen , ob und wie weit eine Behandlung der Art vom Chrifilichen abweiche. Fn der That nur die ganze Unbegreif- lichkeit cines so großen Fehlers, wie ich ihn dem Maler nicht zu- trauen durfte, mag zux Entschuldigung des metnfkgen dienen. Was ih übrigens, als ich in jene unrichtige Vorstellung des Künstlers einging, daraus herzuleiten suchte, wird uun noch viel näher her- beigeführt : nämlich das Ungeeignete des Moments für malerische Dar- stellung. Nur Dürer that indem schonerwähnten Holzschnitt den großen Wurf, mittelst eines bewundernswÜürdigen Kunsigriffs eine Anschauung zu geben, welche alle die in der Beurtheiluug gerügten Mißstände ver- meidet und, so weit es zeihnender Kunst mdglich ist, den wahren Sénn- und Gehalt des Moments sicher trifft. Wir schen die Mäân- ner staunend und wie vom Bliß getrofen dastehen um das offene Grab, aus welchem cine Wolke Christus in erhabenster Herrlichkeit davonträgt. Der «Saum der Wolke ist {o gebildet, daß sie wie cin Gewand den Erstandenen umfaßt, ihn den Hütern verhüllt und nur dem Betrachter des Blattes zeigt. Aber auch dies is eine von den geistreichen fünsilerischen Fictionen, welche bci farbiger Behandlung und bestimmterer Ausführung an der alsdann geforderten größeren Natûrlichkeit hätte scheitern müssen. Das scheitt nun ganz mit meinen Aeußerungen zu stimmen, und aus eben solchen Gründen war anch die Vorstellung des Engels, welcher den Stein vom Grabe hebt, für die Maleret nicht geeignet Gr.

Auswärtige Börsen,

London, t8 November. 3proc. Cons. £24. Bras. 49. Russ. 992.

—— ———,

ranntmahungen. i Bekanntmachung.

_ Mit Vezug auf die von dem unterzeichneten Ober-Landesge- richte unterm 4. Márz d. F. erlassene Bekanntmachung wird hier- durch auderweic zur bffenrlichen Kenntniß aebracht, daß der Antrag auf Subhastation des, den Gebrüdern Adler gehörig gewesenen Mannlohn-Rittergutes Wöhlödorf obérn und untern Theils sammt Manis dein Driïtel, zurückgenommen, und in Folge desen, der auf den 10. Februar È. J. augejeßre leßte Biecungs- Termin aufge- heben worden ist. j 1

Naumbura, den 8. November 1831. Königl. Preuß. Ober-Landêsgericht von Sachsen.

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Gericbtlihe Vorlaàäduna.

* Auf dem, vo7 den verordneten Euratoren der von Usedom Teziner BVeriassenschafc erieuertin Antrag is zum Versuch des Ver- kaufs der dazu gehorigeu, im Berger Kreise und Nappinschen Kirch- spiel belegenen Gücec Teig und -Teschviß, mit dem in denselben begriffenen Ackerwerten Voulitz und Dambahn cum pertineut., ein nochmaliger Termin auf

den 13. Dezember d À., Morgens 10 Uhr, angesezt. Dietenigen, die zu diesem Ankauf Genúge haben, wer- dea hierdurch vorgeladen, iu praefixo sich vor dem Königl. Hofge- rit einzufinden, ihren Bot zu Protokoll zu geben und bei befun- dener Zur?!chlicfeit den Zuschlag zu gewärcigen. Daß die Ablie- ferung Trinit. 1832 erf stattfinden, d26 die Verkaufs-Bedingunaen auf hitsiaer Kanzlei, und bei dem Syndicus Dr. Brandenburg in Scratsund eingeschen werden fönnen, und gegen die Gebühr ab- schriflih zu erhalten sehen; so wie endlich, daß von Usedom Tetizer Creditoren sich zur Erklärung über den Zuschlag persönlich, oder durch genugsame Bevollmächtigte alsdann auch einzufinden haben,“ darin wird die frühere Bekanntmachung wiederholt, und Leutere auch auf das dasclbst angedrohere Präjudiz aufs neue gestellt.

, Datum Greifswald, den 10. November 1831.

Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. von Möller, Director.

__ Nachdem der Anwald des ritterschaftlichen Credit - Instituts hierselbst dorum nachgesucht, wegen beabsihrigter Recepytion der Gücer Brese, Wrestedr. und Stadensen, auch Lehns-Kapitalien des Landraths und Gesandten, Grafen Grote, in das hiesige ricterschaft- liche Credic-Jasitur, alle diejenigen, welche ex quocungqnue capite Ansprüche an die gedachten Güter nebst Zubehör, so wie auch an die erwähnten Lehns-Kapitalien zu haben vermeinen, edictaliter zu verabladen, s werden dem gemäß alle uud jede, welche Ansprüche irgend einer Art an jene Göter und Lehns - Kapitalien zu haben glauben, peremtorish vorgeladen, solche in dem auf

j den 18 Januar k. J, angesezten Termine anzumelden und klar zu mächen , widrigenfalls sie damit so lange zurück gewiesen werden sollen, als benannte Ge- genstände dem ritterschafclichen Credit - Inftitute des Fürstenthums Lüneburg werden verhafcet jeyn.

Rebrigens if eine Uumelduang von Seiten derjenigen Gläubiger, welche bereirs Certificate vom ritterschafclichen Credit-Änstitute er- halten haben, nichr erforderlih und werden solche Gläubiger, wenu sie ckch dennoch melden sollten, auf eine Kosten-Erstattuug keinen Anspruch machen können.

_, Felle, den 10. Novembec 1831.

Königl. Großbritanisch-Haunoversche Justit- Kanzlei. v0 Df er

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des shdnen Burgsclosses Nheineck am Rhein zwischen Brohl und Breisig, im Regierungs-Beziré Coblenz / gelegen.

Die Frau Wittib und Erben des verlebten Königl. Oberför- fers Herrm Schurp sind gesonnen, das vorbezeichuete, ibnen ange- hdrige Gut, aus freier Hand zu verkaufen. Dasselbe besteht außer dèm Burgschlosse in einem fast neuen Wohngebäude, einer Kapelle, einem Kelrer - und Oeconomie - Gebäude, Remisen, Gáâr- ten wit eüúglischen Anlagen, sodann 18 Morgen im besten Bauzu- stande sich befindliche, theils weiße, rheils roche Weinberge, 15 Morgen Ackerland, 12 Morgen Wiesen 1fer Klasse, 220 Morgen Wold, ‘neb einem Ovconomie- Gebäu e im Thale Rheineck, mit Scheune, Kellèr, Kelterhaus 11nd einem 3 Morg?n haltenden Garten.

Unrer den freundlichen Burgen und Schlössern, die aus der grauen Vorzeit hersammend, die Ufer des herrlichen Rheins zieren, verdient. das Schloß Nheineck zuerst aenannt zu werden.

Ungefähr 600 Fuß über der Rheinfläche erhaben, bietet es eine Anésicht dar, wie sie sich selten wiéderfinder : wenige Reisende am Rhein haben es unbesucht gelassen, und wenn, wie hier das Schdne mit dem Nüzlichen s verbindet, so kanu das Gut seines Ertrages pr A ara R L E und Cn) als wie seiner Zone r hochsten Herrschafr zusagen. Da fin- det sich in dem besten Zusiaude. A R Vas eia

Wegen des Preises und der sonstigen vortheilhaften Bedingun- gen, beliebe man sich an den Königl. Notar, Herrn Simon in

Anzeiger für di

1736

Berliner Bôrse,. Den 26. November 1831.

Amítl, Fonds- und Celd-Cours-Zettel. (Preuf:. Cour.)

Er. Bree. | és cid. 4 af. |Brtef Geld.

[44 | 9532 TOsipr. Ptundbrf. 991 |

1908 [109 Pom. Pfandbr, 105.4 - 1004 #Kar-u.Newn.do. 105

891 fSechleaische do.

Rksi.C d.K.-u.N

Z.-Bch.d.K.-u.N.

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St.-Schulc-Sch, Pr. Eng]. Anl. (8 Pr. Enzl. Anl. % Pr Engl. Obl. 30 Kurin.Ob ne].C. Nmk,Int.Sch. dât Berl. Sladt-QOb!. Könicgsbs. do.

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Danz. do, in Thb. Westpr. Pfandb.

Grofshz.Pos.do.

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W echsel-Cours. Gri: Pr ámsterdam 250 Fl dito 250 Fl. HADANUT A) a) ¿bth Diet» Hotat 14 «ai O R E O, es ba, oe alf 300 Hk. London 1 LSu D a e 300 Fe. Wen O 150 F]. Augshurg 150 F}. Breslau Leinzig Frankfurt a. M. VWZ 2 Met. Petersburg DN a tone 100 Rbl. [3 Woch. Warschau . 600 FL Kurz

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Coblenz, oder an die Frau Wittib Schurb zu Schloß Rheincck in porcofceien Briefen zu wenden. Schloß Rheine im November 1831.

Mehrere schr \chöne einträaliche Dominial- Güter sind sowchl zum Verkauf als zur Verpachtung nachzuweisen vom Anfrage- und Adreß-Büreau zu Breslau im alren Rathhause.

M Ut Arr

Literarische Anzeigen.

Bei G. Reimer in Berlin ist erschienen :

L. Tiecks Novellonkrauz. Taschenbuch für 1832, Mit 7 Kpfrn. aus Tiëcks Genoveva, gezeichner von W. Hensel, in Staÿl gc- ftochen von E. Rauch. Preis 22 Thl

Jnhalt: 1. Der Jahrmartr. ll. Der Herensabath.

Wenn gleich dies Taschenbuch als das spâtesie unrer seines Gleichen erszeint, so wicd_ es doch hoffenclii seines Inhalts und seiner Ausstactung wegen nicht in die legte Reihe gesteut werden, und selbs auch da noch freundliche Aufnahme finden, wo eëé ver- später hingelangen, d. h. deu Zeirpunfr überschreiten solite, welcher herfömmlich für die Erscheinung der Tascheubücher besteht. Auch von dem ersten Jahrgange dieses Taschenbuchs sind noch Exemplare zu erhalten; der Preis desselben ift 2 Thl.; beide Jahrgänge j¡u- sammen fosten jedo nur 4Thl.

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Wilh. Waiblingers Taschenbuch aus Îralien und Griechenland. Zwei Äahraänge mit Kupfern. . 1 Thl. 5 sgr.

Taschenbuch der Sagen und Leaenden, mit Kupfern - nah P. Corneitius geihnungea. Zwei Jahrgange. 1 Thi.

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Palmblätter. Erlesênec morgenlandische Erzählungen, gesammelt von J. G. Herder und Liebetfkind. 4te Aufiage, besorgt von F. A. Krummacher. 4 Bändchen. 3 Thl.

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Berlin.

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Merhodisches Handbuch für den Gesammt-Unterricht

e Preußischen Staaten.

Königtiche Schauspiele, Sonntag, 27, Nov. Fm Operubaujse: Rose, die Mülle

Singspiel in 1 Aft. Hierauf: Aline, Königin von Golcons

Ballet in 3 Abtheilungen.

Wegen fortdauernder Heiserkeit des Hrn. Bader fann Oper: Oberou, an diesem Tage nicht gegeben werden. Die verkauften Billets bleiben für die vorstehend angekündigte Y fiellnng aber gültig, und wird das Billet - Verkaufs: Bureau die zu Oberon bereits gelösten Billets den höher gezahlten ÿ trag zurückgeben. f

Im Schauspielhause: Demoiselle Bock, Luftspiel in 1 ÿ Hierauf: Freien nach Vorschrift, Lusispiel in 4 Abtheilungen,

Königftädtijsches Theater.

Sonntag, 27. Nov. Zum Erftenmale: Die Bestlirm von Smolensf, romantishes Schauspie! in 4 Akten, von F von Weißenthurn.

NACGITSCGERIET,

Paris, 20, Nov. Der heutige Monitenr enthält 6 von dem Präsidenten des Minifter-Rathes fontrasignirte Verordnung vom gefirigen Tage, wodurch 36 neue Pairs Lebenszeit ernannt werden. (Die Namen derselben weeden morgen mittheilen.)

Frankfurt a. M,, 23. Nov. Oesterr, 5proc, Metall. g 863, Apvroc. 77. 77. proc, 462. lproc. 204, Br. Y Act, 1356. 1353, Part.-Obl, 1267. 1264. Loose zu 100 Fl, 17 B. Poln. Loose 573, 571.

Redactcur John. Mitredacteur Cottel. r nut E Fa detreern GSedrackt bei

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U. W. Hayn.

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imRechnen. Als Leitfaden beim Unterrichte und zur Selbs belchrung. Von Dr. Fr. A. W. Diesterweg und P. Heut ser. Zweiter Theil. Zweite Abtheilung. Bearbeiter von Y Heuser. Preis 20 sgr. Das Ganze in 2 Theilen 2 T 25 jar.

Mit i zweiten Abtheilung des zweiten Bandes is nun di ses methodishe Handbuch geschlossin. Die Nachfrage na dieser zweiten Abtheilung war zuleur so häufig, daß wir mit dem Druck derselben nicht genug eilen foniten.

Das Handbuch joll eine methodische Anleitung zum Unterrich im praktischen Zifferrechnen geben, und den Levrer zugleich ju einer deutlichen Einsicht in die niedere und höhere bürgerliche Ku chenfunst verhelfen. Zu dem Ende haben die Verfasser überall ge sirebt Gründlichkeit mit Klarheir und Faßlichfeir, Theorie mit hin reichenden prakcishen Beispielen zu verbinden. Der allgemeine Beifall, welcheu dasse(be sowohl in offentlichen Biätteru alé aud mündlich von verüändigen und erfahruen Lehrern erhielt, hat über den Werch dieses Werks genugsam entschieden. Es stelle sich jeder praftischea Schulrechenbuche belehrend zur Seite, doch schließt es sich am nächsten an die drei, von den Verfassera herausgegebenen Uebungsbücher im praktischen Nechnen an.

Elberfeld. Büschler sche Verlags-Buchhandlune.

Bei Unterzeichnetem ist so eben erschienen: ï Die Erstürmung von Warschau durch die Russen, am 6. und 7. Seprember 1831. : Im Büreau des Königl. Geueralstabes nach offiziellen Berichten bearbeiter. Mit einem großen Plane. Zum Besten dex Cholera-Kranken). Preis 20 sgr.

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An das furistishe Publikum.

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rung, die ebenfalls bei mir vor kurzer Zeit erschienen snd: Ueber einige Haupt-Hiudernisse, welche der Verfol gung des Rechts vor den Gerichrshöfen nach det Preuß. Gerichts-Ordnung entgegen sehen. geh. 5 (gl Bemerkungen und Vorschläge zur Revision der Hy porheken-Orduung, (vou dem Geheimen Rach von Vos).

Preis 10 sgr.

Bei F. Dümmler in Berlin, Linden Nr. 19, is vorrdthis:

Briefe eines Dr Le e as Ein fragmentar. Tagebuch aus Holland, Deutschland und Sag b 3r und 4r Theil. 5 Thl. ‘72 sgr.

Allgemeine

Preußisde Staats-Zeitung.

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Berlin, Montag den Win November.

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Das 17te Stück der Gesez-Sammlung, welches heute aus- geden wird, enthält unter:

Nr, 1318. den Zoll- und Handels-Vertrag zwischen Sr. Majejtät dem Könige von Preußen und Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge von Hessen einerseits, und Sr. Königl. Hoheit dem Kurfürsten von Hessen andererseits. Vom 25. August d. J. ; die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 1. Fanuar d. J., die Anlagen und den Gebrauch der Dampfmaschi- nen, und die Fnstruction zur Vollziehung der Allerhöchften Ka- binets- Ordre, die Anlagen und den Gebrauch der Dampfmaschinen betreffend, d. d. den 13ten v. M. ; die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 16ten desselben Monats, die Bestrafung des eigenmächtigen Ge- brauchs und der Abbildung des Königl. Wappens zur Bezeichnung von Waaren und Aushängeschildern oder Etiquetten betreffend ; die Verordnung, die Einführung gleicher Wagenge- leise in denjenigen Theilen des Pommerschen Pro- vinzial-Verbandes, in welchen die Verordnung vom 14. März 1815 nicht eingeführt if; d. d. den Z30sten v. M., und unter die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 8ten d. M., die Modalitäten der Execution in das Mobiliar der im wirklichen Dienste stehenden Unteroffiziere und ge- meinen Soldaten, so wie der Militair-:Beamten jedes Ranges, betreffend.

Berlin, den 28. November 1831. Gesez-:GSammlungs-Debits-Comtoir,

Zeitungs-Nachrichten. A usland.

Franfreich.

Deputirten-Kammer. Jn der Sizungvom19. No- imber wurden zuvörderst verschiedene Bittschriften-Berichte ab: (stattet. Um den Geschwornen - Gerichten eine absointe Unab: \ngigfeit zu verschaffen, {lug ein Dage Sachwalter in (astelsarcrazin vor, bei denselben das geheime Abstimmen mittelst shvarzer und weißer Kugeln einzuführen. Hr. Levêque de Pouilly meinte, es lasse sich nicht in Abrede siellen, daß man- her Geshworne durch Drohungen in anonymen Briefen einge- hüchtert werden und daß dies af die Unabhängigkeit der Jury nhtheilig einwirken fönnte; ohne Zweifel gebe es Männer, die \harafter genug besäßen, um ihre Meinung ohne alle Scheu uözudrücken; fänden sich dagegen andere, die es vorzögen, aus (selben ein Geheimniß zu machen, so müsse man ihnen solches tiftellen, indem ihr Votum alsdann nur um so freier und auf- shtiger sehn würde. Hr. Amilhau verfocht die entgegenge- (ute Ansicht. Es sey nicht hinlänglich, daß ftillschweigend eine shwarze oder weiße Kugel in die Urne geworfen werde; die Peshwornen müßten sich gegenseitig durch ihre Berathungen auf- juflären suchen, indem sie sonst unter dem Eindrucke, den die nflage oder die Vertheidigung auf sie hervorgebracht hat, ver- (iben würden; das geheime Ubstimmen würde sonach auf die ine Jnstitution der Jury nur nachtheilig einwirken. Die be- iffende Bittschrift wurde, dem Antrage der Kommission zuwi- ir, die für die Ueberweisung derselben an den Großsiegelbewah- jt gestimmt hatte, durch die Tagesordnung beseitigt. Jn einer dern Eingabe bezeichnete der ehemalige Advokat am Cassations- fe, Herr Cochin, der die erste vollftándige Elementar: Unter- hts: Anstalt in Paris gegründet hat, verschiedene Mängel in lm der Kammer vorgelegten Geseß-Entwurfe über den Elementar- lnterriht. Seine Vorstellung wurde dem Minister des öffentlichen interrihts und der mit der Prüfung des gedachten Geses-Entwurfes \tauftragten Kommission zugetheilt. Nach Beendigung der \etitions - Berichte entwickelte der See- Minister in wenigen Vorten einen aus 22 Artikeln bestehenden neuen Gesez-Entwurf ler das Avancement bei der Marine. Nach dem Inhalte des- lben soll man, um Schiffs - Lieutenant zu werden, mindestens ! Jahre als Fregatten - Lieutenant, um Korvetten - Capitain zu verden, mindestens 4 Jahre als Schiffs-Lieutenant, um Fregat- (m-Capitain zu werden, mindeftens 3 Fahre als Korvetten-Capi- kin, um Schiffs - Capitain zu werden, mindestens 2 Jahre als segatten - Capitain, um Contre - Admiral zu werden, mindestens i Jahre als Schiffs-Capitain, endlih um Vice-Admiral zu wer- en, Z Jahre lang als Contre- Admiral und Befehlshaber eines eschwaders von mindestens 5 Kriegsschiffen gedient heben. 18 zum Fregatten-Capitain einschließlich sollen die Beförderun- in ganz oder theilweise na der Anciennetät, vom Schiffs-Lieute- ant aufwárts aber an, nach der freien Wahl des Königs erfolgen. Die ldtigen Bestimmungen des Entwurfes lauten im. Wesentlichen vie diejenigen tiber das Avancement bei der Landmacht. Funf- (hn Geseg-Entwüirfe von örtlichem Jnteresse wegen verschiedener

Vränzberichtigungen und der Ausschreibung aufßerordentlicher

Lteuern, größtentheils zur Verbesserung der Landftraßen, wurden rauf erft einzeln, und sodann zusammen mit 247 gegen 4 i timmen angenommen. An der Tagesordnung war jeyt die ntwickelung einer Proposition des Vicomte v, Corme- lin folgenden Fnhalts: „Das Gesey vom 11. September 1807 in Betre} der außerordentlichen Pensionirung vorneh- Mer Staatsbeamten wird hiermit aufgehoben, *") Herr k i

*) Dieses Geseß lautete also: „Wenn die hdheren Staats - Be- mten, als : Minister, Marschälle und Groß-Offiziere für ausgezeich- "te Diensileistungen auf eine außerordentliche Pelohnung Anspruch

B R Gh L Star T T R R C R 0E E Od

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v. Cormenin bemerkte, daß dieses Gesey unter der Kaiserlichen Regierung, wo ein bloßer Senator oder Staatsrath ein Gehalt von resp. 36,000 und 25,000 Fr. bezogen, wo Napoleon alle Schätze von Europa zusammengerafft, seine Brüder zu Königen, seine Generale zu Herzogen gemacht und feinen Ministern jähr- liche Gratificationen bis zum Betrage von 100,000 Fr. bewilligt habe, nicht ansióßig habe seyn fönnen; übrigens müsse man es dem ehemaligen Kaiser nahsagen, daß er mit den Pensionen stets hausháälterisch zu Werke gegangen sey, und fie in der Regel nur ergrauten Ministern oder verstümmelten Kriegern ausgeseßt habe. Nach der Wiederherstellung der Monarchie ader sey das Gesetz vom Jahre 1807 auf das s\chreiendste gemißbraucht und unge- heure Pensionen wären an solche Personen verschwendet wor- den, die niht etwa um das Land, wie das Ge- sey solches ausdrülich verlange, sondern um den Monar- chen persönlih verdient gemacht hätten. Das Gesey setze stillschweigend eine mehrjährige Dienstzeit voraus; man habe aber 2 bis 3 monatliche Leiftungen belohnt. Es see ferner den Man- gel an Vermögen voraus; man habe aber mehrmals solche Per- sonen pensionirt, die entweder {hon ein bedeutendes Einkommen aus eigenen Mitteln gehabt, oder anderweitige Einnahmen aus Staats-Fonds bezogen hätten. Um diesen Uebelständen abzuhel- fen, habe die Deputirten - Kammer in ihrer vorjährigen Session das Gefes vom Fahre 1807 abschaffen und zugleih alle vom Jahre 1828 ad verliehene Pensionen einer Revision unterwerfen wol- len. Die erstere dieser beiden Bestimmungen habe die Pairs-Kammer angenontnmen, die zweite dagegen verworfen. Jn dieser Form seh der betreffende Entwurf in die Deputirten-Kammer zurückgekom- men, die ihrerseits bei ihrer ersten Arsicht nicht nur_ beharrt, sondern zugleich, auf seinen (des Redners) Antrag, alle in dem Zeitraume von 1807 bis 1828 bewilligte Pensionen mit in die obige Bestimmung eingeschlossen habe. Nachdem der Entwurf in dieser Form zum zweitenmale in die Pairs-Kammer gewandert, scy derselbe nunmehr von dieser aus dem Grunde anz und gar verworfen worden, weil er eine rückwirkende Kraft baden würde. Um jeden ferneren Konflift zu verneiden, reducire er jeyt seine Proposition auf die einfahe Abschaffung des Ge- seyes vom Fahre 1807, um tvenigstens zu verhindern, daß nicht auch für die Folge noch Mißbrauch mit demselben getrieben wer- de. Die Versammlung beschloß einftimmig, den Antrag in Erwägung zu ziehen. Hr. Thabaud-Linetière entwicelte hierauf eine zweite Proposition in Ve&cef der Landes - Geste, Nach einer Debatte, an der außer dem Handels-Minister fünf Redner Theil nahmen, die aber kein erhebliches Fnteresse darbot, wurde dieselbe auf unbestimmte Zeit vertagt. -— Eine dritte Pro position entwickelte Hr. Arago. Sie betraf die Einführung von Kunst- und Gewerbe-Sch{hulen in den 10 ersten Städten Frank- reihs. Nachdem Herr Arago sehr ausführlich in diesen Gegen- stand eingegangen, beftieg der Handels-Minister die Redner- dühne, um sich der Aunaßme der betreffenden Proposition zu widerseßen. Zugleich rügte er es, daß Herr Arago sich als Mit- glied des Vervolikommnungs-Nathes in seinem Berichte eine Ar- beit angeeignet habe, die eigentlih das Eigenthum jenes Conseils sey, denn im Schoße dieses leßtern seyen alle die Gedanken entz wickelt worden, die Herr Arago in seiner Rede für-die seinigen ausgebe. Leuterer bemerkte, daß er dazu von dem Vervoll- kommnungs- Rathe autorisirt gewesen seh, eine Behauptung, die der Minifter des öffentlichen Unterrichts besiritt, Auch der Handels-Minister meinte, daß, wenn es die Absicht des Vervollkommniungs-Rathes gewesen wäre, seine Arbeit in einen Geseß-Entwurf verwandelt und der Kainmer vorgelegt zu sehen, er wohl etwas davon wissen müßte. Uebrigens fügte er hinzu, seh es durchaus nicht seine Absicht, weder Hrn. Arago, noch irgend einem anderen Deputirten das Recht der YFunitiative ftreitig machen zu wollen; nur glaube er, daß in dem vorliegenden Falle gegen die Konvenienz verstoßen worden sey. Hr. Arago erwie- derte zu seiner Rechtfertigung, daß er seine Proposition nur der Kammer gemacht habe, nachdem er unter der Hand in Erfah- rung gebraht, daß der Minister derselben völlig entgegen sey. Nach einigen Bemerkungen des Hrn. C. Dupin, wonach die- ser den Wunsch äußerte, daß Hr. Arago selbst seine Proposition vertagen möchte, verlegte die Kammer die Fortsezung ihrer Be- rathung über diesen Gegenstand auf den nächsten Montag.

Paris, 20. Nov. Der heutige Moniteur enthält (wie unseren hiesigen Lesern aus der Nachschrift zum geftrigen Blatte der Staats-Zeitung bereits bekannt ist) eine vom Präsidenten des Minifter-Rathes kontrasignirte Königl. Verordnung vom gestrigen Tage, wodurch sechsunddreißig Pairs auf Lebenszeit ernannt werden. Folgendes sind die Namen derselben: Die Fürsten v. Beauveau und von dec Moskwa, die Herzoge v. Bassano und L. Gramont-Caderousse, der Marquis von Bizemont, die Gene- ral-Lieutenants Grafen Bonet, Caffarelli, v. Cessac, Danthouard, Drouot, Mathieu Dumas, v. Erlon, Excelmans, v. Flahaut, Gazan, Joseph Lagrange, Pajo!, Roguet, Philipp. v. Ségur und v. Saint-Sulpice, der General-Lieutenant Vicomte NRognuiat, die Grafen Vice - Admiral Emériau, v. Aubusson de Lafeuillade, v. Bondy, Français (von Nantes), Ferdinand Foy, Gilbert des Voi- sins, Alexander v. Larochefoucauld, Perregaux, v. Turenne, der Vicomte Cassini, die Barone Cuvier und Y. Ch. Davillier, der Vice-Admiral Facos, der Präsident Lepoitevin und dec General: Major v. Lascours,

Durch zwei andere Königl, Verordnungen von demselben Tage wird dem General - Lieutenant Marquis von Grouchh und dem Vice-Admiral Grafen Truguet , - Ersterem der Charakter als Marschall, Leßterem der als Admiral verliehen.

Der von beiden Kammern angenommene Geseß-Entwurf in Betreff der Anerkennung der während der hundert Tage vorge: nommenen Beförderungen in der Armee und im Orden der Eh- ren-Legion hat die Königl, Sanction nicht erhalten und is also

haben, und ihre Vermögens «Umstände es nothwendig machen, #0 soll das Maximum ihrer Pensionen, so wie derjenigen ihrer Witwen und Kinder, bis auf 20,000 Fr. erhöht werden dürfen.‘

S E R A C A At 0: e Mane O Sto je S R e Neg L R!

nicht zum Staats-Geseße geworden; dagegen enthält der Mo- niteur einen Bericht des Kriegs : Ministers an den König und in Folge dessen eine Königl. Verordnung, wodur dieser Zwet zum Theil erreiht werden soll. Der Bericht lautet foigen- dermaßen: „Sire! Ein Gefühl der National- Gerechtigkeit muß Ew. Majestät bewegen, Militairs, die vom 20. März bis zuni 7. Juli 1815 zu verschiedenen Graden ernannt wur- den und derselben bis heute beraubt gewesen find, darin zu bestätigen. Um die in diesem Falle befindlichen Offiziere kennen zu lernen, hâbe ich Auszüge aus den hierauf bezüglichen Kaiserl. Defkreten und den Beschlüssen der provisorishen NRegierungs- Komnmiisslon anfertigen lassen. Aus einer sorgfältigen Verglei- hung dieser Verzeichnisse mit den gegenwärtigen Armee - Listen hat sich ergeben, daß die vorzunehmenden Ernennungen nur folgende Militairs detreffen können : 1) diezu den Aftivitäts- oder Reserve-Ca- dres Gehörigen ; 2) die auf Reform: oder Urlaubs-Gehalt Geseßten, welche ihre Reclamationen eingereicht haben, und über deren Aus sprüche und Stellung man sich Gewißheit hat vershafffen könnea. 3) Die pensionirten Militairs. Aus dieser Untersuchung ist die genaue Kenntniß der Namen derjenigen Offiziere hervorgegangen, die sich in den obigen drei Kategorieen befinden und als solche der Gegenstand erster Ernennungen werden können; ih habe in Bezug auf dieselben einen Verordnungs-Entwurf anfertigen lasz sen, dessen kurzen Jnhalt ih hier mittheiie;, derselbe umfaßt : 114 Ernennungen zu Offiziers-Graden, und zwar 4 Genecral-Lieu- tenants, 12 General-Majore, 13 Obersten, 7 Oberst-Lieutenants, 25 Bataillons- oder Eskadrons - Chefs, 28 Capitaine, 24 Lieute- nants und 1-Unter-Lieutenant. Die auf Reform: oder Urlaubs- Gehalt geseßten oder in YJnafktivität befindlihen Militairs, welche noch keine Reclamation eingereiht haben, oder deren ge- genwärtige Verhältnisse unbekannt sind, oder über deren Ansprüche noch Zweifel obwalten, werden nothwendiger Weise zu besonderen Bestimmungen nah Maaßgabe ihrer Meldung Anlaß geben. Die Militairs, welche ihre Entlassung genommen oder auf den Mili- tair:Dienst gegen das durch die Verordnung vom 20. Mai 1818 bestimmte, ein Mal bezahlte, Gehalt definitiv verzichtet haben, scheinen nicht zu neuen Ernennungen geeignet zu seyn, da sie diese Stellung aus freiem Willen gewählt haben. Für jewut schlage ich in Betreff ihrer gar nichts vor, wz:rde aber unver- züglich die Liste derselben Ewr. Majestät vorzulegen die Ehre haben. Es giebt eine andere nicht sehr zahlreiche Klasse von Offizieren, zu deren Gunslen es mir nnmöglich fällt, Ewr. Majeftät einen Borschlag zu machen; dies sind diejenigen Offiziere, welche, nach- dem sie zwishen dem 20. März und dem 7. Fuli 1815 befördert worden, seitdem wegen nichtpolitischer Vergehen verurtheilt und dadurch unwürdig geworden siud, in die Armee wieder ein- zutreten. Was die in jener Zeit zu höheren Graden beförderten und jeyt pensionirten Offiziere betrifft, so werden dieselben in ih- rer gegenwärtigen Stellung verbleiben; inzwischen soll ‘zur Revi: sion ihrer Pensionen geschritten werden, sobald die daraus ent- springende Mehrausgabe von den Kammern bewilligt seyn wird. Demgemäß habe ih einen Geseß-Entwurf anfertigen lassen, worin ich die Befugniß zur Revifion der Pensionen dieser Offiziere nachsuche. Was die Mitglieder der Revue: Jnspection und des Kriegs- Kon: missariats anlangt, so faun- ich, da die ihnen verliehenen Grabe in der Armee nicht mehr vorhanden sind, zu ihren Gunsten kei- uen Vorschlag machen: diejenigen unter ihnen jedoch, welche eine Pension beziehen oder in der Folge die nöthigen Bedingungen erfüllen, um eine solhe zu erhalten, werden nichtsdestoweniger geeignet seyn, was den Betrag dieser Pension betrifft, der Be- günftigung derjenigen Beflimmnungen zu genießen, welche für die Offiziere werden angenommen werden. Wenn ih ermächtigt werde, Sire, den beregten Geseß- Entwurf den Kammern vorzuz legen, so hoffe ich, daß feine Genugthuung unvollständig bleiben werde, und daß die wohlwollenden Absichten Ewr, Majeftát voll- ständig werden in die Wirklichkeit treten können. Der Mar- schall Herzog von Dalmatien. ‘“ Sámmtliche Vorschläge des Ministers werden durch die in Folge dieses Berichts crlas- sene Königliche Verordnung vom gestrigen Tage genehmigt und die in ihren in den hundert Tagen verliehenen Graden aner- fannten Offiziere darin namentlich aufgeführt; die darunter befindlichen vier General-Lieutenants sind: der bisherige Geueral- Major Pannetier, und die General - Majors Chabert, Brouard und Gengonuit, die bigher auf der Reserve: Liste standen.

Der General - Major Tho'o;é if, statt des General - Lieute- nants Bertrand, der in die Zahl der disponibheln Generale zu- rütritt, zum Kommandanteu der hiesigen polytechnishen Schule ernannt worden. Der Moniteur giebt als Grund zu dieser Veränderung die allgemeine Bestimmung an, welcher zufolge nur General - Majore das Kommando der Militair: Schulen erhal: ten sollen,

Das Yourual des Débats berichtet nah einem Schrei- ben aus Chateaubriant vom 14. d. M. von mehreren von den owie in der Vendée verübten Räubereicu und Grausam- eiten,

Großbritanien und Frland,

London, 18. Nov, Es heißt, daß bei einer bevorstehenden Verleihung des St. Patricks - Ordens der Marquis von Down- shire und Graf von Llandaff diesen hohen Jrländischen Orden erhalten werden.

„„Wir haben““, sagt der Courier, „mehrere Briefe erhal: ten, worin wir ersucht werden, Auskunft zu ertheilen, waun das Parlament sich wieder versammeln werde. Wir halten es für unsere Pflicht, anzuzeigen, daß bis zu diesem Augenbli úder die Zeit der Zusammenkunft noch nichts - entschieden worden ift. Die Minifter wünschen übrigens sehr, daß das Parlament sich bald versammeln möge, und wird dies nux so lange aufgescho=- ben, als bis die Zusammenstellung der neuen Reform-Bill, wo- mit sle jeyt beschaftigt sind, becudet seyn wird. Wir werden wahrscheinlich noch im Laufe dieser Woche im Stande seyn, den Tag der Zusammenkunft genan anzugeben. ‘“

Die Times bemerkt, daß, wenn das Parlament vor Weihs nachten zusammenkomme, das ganze Land wien werde, zu wels

S O ct E E P AICE E A E E V N O M 32 E T e 7 s” T Sr Kg S OM S O I TTE