1831 / 331 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Der Btúünner Zeitung vom 19, d. M. zufolge, waren in der Stadt Brünn und deren Vorstädten an der epidemischen Brechruhr: 1) beim Civile vom 21. Sept. bis 17. Nov. früh 1292 erfrankt, 587 genesen, 492 gestorben, in ärztlicher Behand- lung geblieben 213. 2) Beim Militair vom 19. Sept. bis 17, Nov. früh: 143 erkrankt, 65 genesen, 69 geftorben, in ärztlicher Behandlung geblieben 9. : A

Nach den neuesten Nachrichten aus Paris scheint die (leßt- hin mitgetheilte) Meldung vom Ausbruch der Cholera in Gran- ville noch der Bestätigung zu bedürfen. ;

In Sunderland erkrankten am 17. Nov. laut amtlichen Berichten an Diarrhoe 10, an der gewöhnlichen Cholera 4 und an der bösartigen ebenfalls 4 Personen. Der Bischof von Durham hat seinem Sprengel (zu welchem Sunderland gehört) alle Gemeinschaft mit diesem Orte streng untersagt. Die Sun- derländer haben hiergegen, so wie gegen den strengen Sanitäts- Cordon, der jept um die Stadt gezogen wird, Protest ein- gelegt.

Bekanntmachung.

Es hat sich bei Errichtung der vorschriftsmäßig bloß nach den Rummern der Armen-Bezirke sich nennenden Shuß-Kommisfionen und sons noch dargethan, daß die Existenz der von uns jährlich her- ausgegebenen Nachweisung der mit der Stadt - Armenpflege unmit- telbar beschäftigten Personen, womit ein die Eintheilung der Stadt nach Polizei- und Armen- Bezirken übersichtlich darstellendes alpha- betisches Verzeichniß verbunden und also jedem Besißer der Nach- weisung es möglich ist, auf eine leichte und bequeme Weise den Na- men und die Wohnung eines jeden Revier - Polizei - Kommissartus und Lokal - Armen - Beamten zu finden, bei weitem noch nicht allge- mein bekannt geworden is. Um daher der jeßt zu erwartenden grdô- geren Nachfrage, wie in der leßten Zeit nicht möglich war, ent- sprechen und die Stúcke der Auflage pro 1832 bestimmen zu können, laden wir alle diejenigen , welche sh dieses nüßliche Buch für den

n m A

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Zum anderweitigen Verkaufe des, auf 10810 Thl. 8 pf. land- schafili: abges{äßten, der Landschaft adjudizirten, im Michelauer Kreise belegenen adeligen Guts Klein -Radowick, haben wir einen abermaligen öffentlichen Lizitations-Dermin auf ;

den 30. Januar f. I., um 11 Uhr Vormittags, auf dem hiesigen Landschaftöhause angeseßt, zu welchem wir Kauf- lustige mit der Versicherung hierdurch einladen, daß, sobald ein au- nehmbares Gebot verlautbart worden, auf Nachgebote weiter keine Núcksicht genommen“ werden soll,

Marienwerder, den 18. Ocrober 1831. i j

Königl. Provinzial-Landschafts-Direftion.

Nachdem über den Nachlaß des hierselbst verstorbenen Kauf- manns Friedrich Wilhelm Leopold Grone, und Uber die von ihm unter der Firma: „Grone & Comp,“ geführte Handlung, am 14. Márz dieses Jahres der Concurs eröffnet worden ist, so haben wir zur Anmeldung sämmtlicher Forderungen, einen Termin auf

den 21. Januar 1832, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Justiz-Rath Kölpin, im hiesigen Stadrgericht an- gesezt. Wir laden daher sämmtliche bekannte und unbekannte Gläu- biger dieser Koncurs-Masse hierdurch vor, alédanmn persönlich, oder durch zulässige Bevollmächtigte, wozu ihnen im Mangel von Be- kanntschafr die Herrn Justi; - Kommissarien Reiche 1., Krause und Euer vorgeshlogen werden, zu erscheinen, ihre Ansprüche an die Masse anzumelden, und durh Einreichung der darüber sprechenden Urkunden oder sonst glaubhaft nachzuweisen. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit allen Forderungen an die Masse

Allgemeiner Anzeiger

1740

gerin en Preis von 5 Sgr. anschaffen wollen, zur Bestellung mit em Bemerken hierdurch ein, daß selbige beliebig bei den einzelnen Herren Armen - Kommissions- Vorstehern oder auf unserer Anmel- E arb (im Deutschen Dom auf dem Gendarmen - Markt, täglich, mit Ausnahme des Sonntags, von 9 bis 1 Uhr) bis zum 15ten É. Mts. gemacht werden kann. Ein durhschossenes Exemplar, zum leichteren Nachtragen der regelmäßig bekannt gemachten Per- sonal - Veränderungen , kostet 6 Sgr. Sobald der Oruk beendigt seyn wird, werden den resp. Bestellern, welche um deutliche Be- zeichnung ihrer vollständigen Adresse ersucht werden, die Exemplare kostenfrei zugesandt und der Betrag dafür von ihnen zur Deckung der Druckkosten eingezogen werden. Berlin, den 24. November 1831. Die Armen- Direction.

Königliche Schauspiele,

Montag, 28. Nov. Fm Schauspielhause: Die Lichtensteiner, dramatisches Gemälde in 5 Abtheilungen, von Bahrdt.

Dienstag, 29. Nov. Im Opernhause: Wallensteins Lager, Schauspiel in 1 Aft, von Schiller. Hierauf: Ottavio Pinelli, großes pantomimisches Ballet in 3 Abtheilttngen, Musik vom Grafen Gallenberg. (Dlle. Therese Elsler, vom K. K. Theater am Kärnthner Thore zu Wien, wird die Partie der Giulette und Dlle. Fanny Elsler, ven demselben Theater, die der Ama- lie ausführen.)

Preise der Pläße: Ein Plab in den Logen des ersten Ran- ges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2.

Mittwoch, 30. Nov. Im Opernhause: Die Piccolomini, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. (Neu einstudirt.)

Fm Schauspielhause: Französishe Vorstellung.

Donnerstag, 1. Dez. Im Opernhause: Wallenfteins Tod, (Neu einstudirt.) Französische Vorstellung.

Tratterspiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. Fm Schausptelhause :

senschaften. Als Leitfaden zu seinen Vorlesungen bearbeitet von Dr. D. C. L. Lehmus. Mit einer Figurentafel. 1 Thl. 222 sgr.

Libamenta ex optimis Romanorum scriptoribus in usum juventutis collecta ab E, F. Augusto. 25 sgr.

Beiträge zur Kritik und Eregese der Psalmen. Von Ludwig Claus, Pastor zuy Wörpen, Möllensdorf und Wahlsdorf im Her- zogthum Anhalt. Mit einer Vorrede von F. A. Krummacher. 2 Thl. 15 sgr. : , ;

Karsten, C. I. B., System der Metallurgie, geschichtlich, stati- frisch, rheoretisch und rechnisch. 5 Bände. Nebst einem Lrlas mit ein und funfzig Kupfertafeln. Subscriptions - Preis 25 Thl.

Der àte Theil, so wie von deu Kupfern Tab. XI. und XXXI[.

L]. werden in einigen Monaten nachgeliefert. Der Laden-Preis

wird nach dem Erscheinen des Ganzen auf 30 Thl. erhöht.

In der Schlesingerschen Buch- und Musikbandlung, unter den Liaden No. 34, ist so eben erschienen:

Chateaubriand. De la nouvelle proposiítion relative au ban-- nissement de Charles X et de sa famille, ou sute de mon dernier écrit de la restauratian et de la monarchie élective. gr. 8vo. Pap. vel. 10 sgr.

Die Brüsseler und Leivziger Ausgaben kosten 20 sar., und sind nicht {öner geliefert als die unsrige.

Répertoire du théâtre frangais à Berlin, No. 83. mnaris 75 sgr. No. 84. L'’oncle rival 5 sgr.

m Laufe künftiger Woche erscheint:

Paris ou le liyre des cent-et-un. T.Ier. 8vo. Pap. vel,

1 Thl. 5 sgr.

Bei Aug. Nücker, Fischerbrücke Nr. 26, ist so eben erschie- nen und brochirt für 1 Thl. 10 sgr. zu haben:

La perle des

Akten; Musik von Rossini.

Königstädtisches Theatet. Montag, 28. Nov. Das Fráulein vom See, Oper in

Obl. 125%.

cour. 96. 35. 3proc. pr. compt. 69. 60. fin cour. 69. 70. Sproc, Neap. pr. compt, 82. fin cour. 82. 10. 5proc. Span. perp. 575. Fon

S7 ADYOC (14 Tbe,

r die Preußischen Staaten.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 22. November. | Niederl. wirkl. Schuld 393. Ausgesetzte do. j4. Kanz-Billets 15t

6proc. Anl. von 42 Mill. 855. Oesterr. 5proc. Metall. 834. Russ. (voran nenn ermania Ae 1822) 912.

Span. perp. 474.

London, 19. November. 3proc. Cons. &2i. Bras. 43. Russ. 99%.

Wien, 22. November. 5proc. Metall. 85%. 4proc. 773. 2iproc. 44, 1proc. 20. Part, Bank-Actien 1131.

R RGTEEL N S E R M C 25:2 I

NEUESTE BŒRSEW - NACHRICGHTEN. Paris, 21. Nov.

Frankfurt a. M., 24. Nov. 21proc. 464.

ch O Mar DAERE CE T 8. mae wNR A T e E Mr M IE E

Redacteur F ohn. Mitredacteur Cgttel. —omncacoen az I P F Edterornoeenw mann Gedruckt bei A. W. Hayn.

Eisenberg und Stengels Beiträge, 18 Bde. und 1 Register, 17 Thl.

Kleins Annalen der Gesezgebung, 26 Bde., 15 Thl

Benekendorf Oeconomia forensis, 8 Qrtbde, 5 Thl.

Gräâvells Commentar z. d. Creditgesezen, 4 Bde., 10 Thl.

Savigny Geschichte des römischen Rechts, (5 Bde. neu, siatt 16 Thl.) 11 Thl.

Ganz römisches Erbrecht, 3 Halbfrzbde. neu, 5 Thl.

Mühlenbruch Pandecten, 3 Halbsrzbde., 2 Thl.

Corpus juris civilis ed, Gebauer et Spangenberg, 2 Tom dto, 10 Thl.

Corpus juris civilis Glossatum ed. Gottofred, 6 Tom. fol, 10 ThI.

Corpus juris civilis ed. Freiesleben, 34 Thl.

Corpus juris civilis ed. Beck, 2 Tom. fol, 35 Thl.

Bei Simon Schropp& Comp. in Berlin, Jägerstrasse No. 24,

ist erschienen :

Engelhardts General-Karte vom Preuss. Staate in 2 Blatt, (1829). Preis 3 Thl.

Berghans Posikarte vom Prenfs. Staate in 25 Blättern (den 1, Mai 1831). Preis 6 Thl

Engelhardts Karte vom Regierungs-Bezirk Potsdam in 4 Blatt, (Juni 1830). Preis 4 Thl.

Geognostische Karte von Deutschland in 42 Blättern, (zweite Ausgabe 1831). Preis 50 Thl.

Hoffmanns, Fr., geognostische Special- Karte vom nordwest- lichen Deutschland in 24 Blättern (1829). Preis 50 Thl.

Engelhardts Special-Karte vom Preuss. Staate, und den an-

grenzenden Ländern, östlich von Berlin, No. 13 und 21. Preis

D à 21 Thl

St. Petersburg, 19, Nov. eldet, daß Se. Kaiserl. Hoheit der Cesarewitsch Thronfolger ah Seiner dortigen Ankunft von Sr. Majestät dem Kaiser, mringt von einer unfibersehbaren Menschenmenge, in die Him- mlfahrts : Kathedrale begleitet und bei dem Heraustreten aus der Kirche von dem jubeluden Freudenrufe des Volkes bewill- hmmnet wurde.

Durch einen Allerhöchsten Ukas an den dirigirenden Senat doin 19, (31.) Oft. wird Folgendes bestimmt :

Le usiand der zahlreichen Corporation der Schlachty in den efiliche legenheiten und die unter dieser allgemeinen Benennung fiattfin-

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Preußi

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Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Königliche Majeflät haben den General! der Jufanterie, | 5proc. Rente pr. compt. 96. 30. sinffsyon Rauch,

Das {on vor längerer Zeit erwartet gewesene Haupt- Sach - Register zur All¿emeinen Gesegsammilung, von den Jahren 1806 ab bis 1830 einschließlich, hat jeyt die Presse verlassen und vird unverzüglic den slch dazu gemeldeten F=teressenten zuge- hickt werden. Obgleich dieses Negister 432 Bogen stark und Alles aufgeboten worden ist, den Besigern der Geseßsammling cin voliftändiges und brauchbares Nachschlage- Mittel in die Hände zu liefern, so hat das Königl. Genera! : Post - Amt den: noch den Preis nur allein nah den Unkosten bestimmt , weshalb den Juter-ssenten das Exemplar auf gutem Drucépapier zu 10 Sgr. , das aber auf Schreibpapier mit 25 Sgr. erlassen werden kaun, für welchen Betrag das eine wie das andere ‘nicht loß sogleich in dem unterzeichneten Comtoir, sondern, nah ge- shehener Bestellung, von sämmtlichen Post: Austalten in der Monarchie zu bekommen ist.

Berlin, den 29, November 1831.

Vereinigtes Geseysammlungs- und Zeitungs: De-

bits-Komtoir.

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland, Aus Moskau wird ge-

ouvernements, die Unbeftimmtheit ihrer Rechte und Oh-

18 IEAC D M: EE" R O M SENA P E D Md N LA O

R E G

den Bischof Neander, den Geheimen Obver- | Rev:slonsra:h Blanch ard, den Geheimen Oder: Regierungsrath ernuth und den Gebeimen Oder-Finamrath von Stülp- Oesterr, 5proc. Metal. 871, Fnagel zu Mitgliedern des Staats: Rathes Allergnädigst zu ernen: 1proc, 202, Br. Bant:fnen geruht.

Act. 1358. 1356. Part.-Obl. 127. 1263. - Loose zu 100 Fl. 1761, B. Poln. Loose 58. 571,

präcludirt und es wird ihm deshalb gegen die übrigen Glaubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. « Srettin, den 20. September 1834. : Königl. Preuß. Stadtgericht.

Avertissement :

Der von Goldlauter gebürtige Kaspar Christian Weiß, welcher sich im Jahre 1815 als Schlossergeselle auf die Wanderschaft bege- ben, und seit dem Jahre 1816 feine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte gegeben hat, oder -dessen Erben und Erbnehmer, werden auf den Antrag seiner Geschwister und seines Kurators hier- mit vorgeladen , sich vor , oder spätefens in dem auf

den 8. Juni 1832, Vormittags 9 Uhr, _ vor dem Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichts: Au: kultator Stuhl, an hiesiger Landgerichtéstelle anberaumten Términe schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, widri- genfalls der Kaspar Christian Weiß für todt erklärt, die unbe- kannten Erben und Erbnehmer aber mit allen Ansprüchen an das vorhandene Vermögen werden ausgeschlossen , und solches den legi- timirten Erben wird zugesprochen und ausgeantwortet werden.

Schleusingen, den 29 Juli 1831 : ; ; Die Königl. Preuß. Landgerichts-Deputation für die

Grafschaft Henneberg. v. Kiting.

Ein groflses Eltablissement mit florirendem Brennerei- und Destillations-Geschäst, sebr bedeu- tenden Hefen- oder Bärme- Fabrikation und Viehmästerei, soll für 27000 Thl. mit 4 Theil’ als Angeld verkauft“ werden. Es liegt in einer an der Oder belegenen s€ehr lebhaften Handelsstadt, und hat die schönsten Wohn-, Fabrik—-, Wirthschafis- und Waaren -Ge- bäude, nöthige Stallungen und Böden, Wiesen, Gärten etc,

Die Geschäsle werden seit 60 Jahren mit dem rentirendsten Erfolge betrieben, und das sämmtliche todte und lebende Inven- tarium wird mit übergeben,

Alles Weitere wird sehr gern mittheilen

O4 0 a 10 Derlin, Jüdenstralse No. 7.

R C T dd O C CROII V R G CD13 D P Q

Literarische Anzeigen.

¿In der Buchhandlung Du nck er und Humblot, Fran- zosische Straße Nr. 20 a., is zu haben: De la nourelle. proposition relative au bannissement de Charles X,

et de sa famille. Par M. de Chateaubriand, Paris, 1831. 20 sgr.

Bei G. Reimer, Wilhetmsstraße Nr. 73, is erschienen: Fohann Martin Usteris Dichtungen in Versen und in Prosa. Nebst einer Lebensbeschreibung des Verfassers, herausgegeben von David Heß. 3 Bände. Subscriptions-Preis ord. Pap. 37 Thl, fein Pav. 5 Thl., Velin-Pap. 62 Thl. Sächsisch. : Aufgaben - Systeme und Sammlungen aus der ebenen Geometrie zu einem selbsiständigen Unterricht in der Analysis geordnet und durch Geseße vorbereitet von H: v. Holleben und P. Ger- wien. Erster Theil: Geometrische Analysts. Mit 19 Stein- tafeln. 1 Thl. 10 sgr. ; ; i Srundlehren der höheren Mathematik und der mechanischen Wis-

Adreß-Kalender (offizieller) für die Königl. Haupt- und Residenz-Städte Berlin und Porsdam, auf das Äahr 1831. Den Hofstaat Sr. Majestät des Konigs und der Königl. Prinzen uno Prinzesünnen; die Besaßung; die ober- sten Staats -, deêgleichen die Provinzial- und deren Unterbe- hörden ; die wissenschaftlichen Anstalten ; die Kirchen und Schu- len s nebsi andecen gemeinnügzlichen Nachrichten enthalcend. gr. vOo,

Bei Gebr. Shmachtenberg und Steinberg in Barmen und Gladvach ist so eben erschienen, und in allen Buchhandlungen zu haben, (zu Berlín in der Stuyr schen Buchhandlung, Schloß- plaß Nr. 2, in Elbing durch Hartmann):

Christliches Taschenbuch auf die Jahre 1831 u. 1832. Herauëegegeben vvun Carl August Döring, Pastor in Elberfeld, mit 3 schönen lithogr. Kupfern gebunden mit Goldschnitt und Futceral 1 Thl. 5 sgr.

Bei mir erschienen und an alle Buchhandlungen versendet

worden: : : Rosenmuller, M. Ph. Züge aus dem Leben einiger edlen Fürsten Sachsens. ; Mit 4 Portraits. N

Nicht fur den Sachsen allein, sondern gewiß für ieden Deut- shen wird dieses Bu:h eine Fundgrube der Freude und der Weis- heit seyn. Der Leser lernt in ihm eine große Anzahl Sächsischer Fürsten kennen. Zu dem innern Werthe dieses Buchs oeselic sich auch ein äußrer Schmuck mit herrlih:n Bildnissei. Keiner der es fauft, wird in gegenwärtiger Empfehlung sich getäuscht finden, sondern gestehen, daß das Buch nicht aenug gerühmt werden fann. Man mache den Versuch. Den Subscriptions- Preis von 1 Thl. für die Auégabe auf Druckpap., und von 1 Thl. 5 sgr. für die Aus- gabe auf Schreibpap. lasse ih sür kurze Zeit noch bestehen; der spatere Laden-Preis ist um 4 höher.

Der Rösselsprung mit Variationen. Ale Freunde des Schachspiels nicht allein, sondern auch Kundige des Rösselsyrungs selb, werden gewiß diese Schrift als eine will- kommene Erscheinung betrachten, die ihnen manches Interessante Uber einen Gegenstand mitrheilt, der einen Newton Euler, Leib- niß u. a. scharfsinnige Denker beschäftigte. Der Pieis is dußerst billig zu 114 sar. geftellt.

Im vorigen Jahr erschien :

Fabrizius, Superintendent, erstes Lesebuch für Landschulen, und zweites Lesebuch für Landschulen; das Büchlein von der Welt und von Gott. Nebs| einer Anleitung für Kinder zum Beten. 2 Theile. Geb. 10 fgr.

Dieses Schulbuch zeichnet sich eben sowohl durch seine Zweck- máßigkeit, als auch durch den sehr geringen Preis vor ähnlichen

Werken aus. : : S Ed. Billig, Buchhändler in Mittweida.

(In Berlin zu haben in der Enslinshen Buchhandlung, Breite Straße Nr. 23),

¡Ne Eduard Brandenburg, Ober-Wallstraße Nr. 6, if zu haden: Mathis jurist. Monatsschrift, 14 Bde. und Register 8 Thl.

Falkenstein, Capitain von, topographische Karte der Gegend um Berlin, Maassstab 57300. Preis 4 Thl.

Falckenstein, Capitain von, Manoeuver- Plan der Gegend um Berlin, in 4 Blatt, Maassstab +yovos, (1831). Preis 3 Thl,

Grimm, Karte von Palästina, Preis 1 Thl.

Fils, Lieutenant, Vorlege - Blätter in der von Müfflingschen Mauier. Pieis 25 Thl.

Du Bois, Frédéric de, Coanchiologie Fossìle et Aperçu géo- gnostique des formations du Plateau: Wolhyni- Podolien, Avec 8 Planches et 1 Carte. Berlin, 1831. Preis 3 Thl.

Kritischer Wegweiser im Gebiete der Landkarten- Kunde nebst anderen Nachrichten etc., 3r Band 1831, Preis 3 Thl.

Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste von Ersch und Gruber.

Der Unterzeichnete hat mit dem sämmtlichen Verlag der J. F Gleditsch' schen Buchhandlung auch dieses deutsche National- Werk an sich aebracht, und wird der raschen Förderung desselben alle seine Kräfte widmen. Drei Bände sind der Beendigung nahe, und bei deren Ausgabe wird das Nähere über die Fortsezung be- fannt gemacht werden.

Leipzig, 15. November 1831. E F. A. Brockhaus.

Bestellungen darauf nehmen wir stets gern an y N iicolaishe Buchhandlung in Berlin, (Brüderstraße Nr. 13), Stettin und Eibing.

Bei J. A. List, Burgstraße Nr. 9, in Berlin, sind zu- haben:

Jo. Chrysostomi opera omnia. XII, Ti. gr.-lat. Francof. 697, 98, fol., in 4 Pergamentbänden, sehr schönes Exempl. 18 Thl.

wal Damasec. oppe. omn. ed, Lequien. IL. Vol. gr:-lat. Venetiis, 748, fol., Franzband, unbeschnitten, sehr schön. 12 Thl.

Dionysii Areop. opp. omn, ed. Gordez gr.-lat., Il. Vol, Antw, 634, fol, Peryamentband, sehr s{hön. 8 Thl.

Haberti 1. ponuf etc, gr.-lat. Paris, 676, fol., Pergmtbd,, {ehr schön. 5 Thl.

Basilii opp. gr.-Bas., Froben., 551. (ed. princ.) fol, Lederbaud, sehr {ödn. 4 Thl. Hieronymiì, Str. o

578, fol, in 3 Schweinsélederbände, {ön. 12 Thl. | Bernardi opp. ed. Picard. Paris, 632. fol. ; Pergamentband, schön. 3 Thl. Origenis opp. gr.-lat. Ed. Benedict. IV Ti, fol. Paris, 733 59. 40 Thl.

Bei F. A: Herbig, Linden Nr. 56, is erschienen: WesMmicmte ber Van, oder Darstellung der Glaubenslehren des Christen- thums, von seiner Stiftung bis auf die neuere Zeit, insbesondere für Studirende der Theologie und zur Vorbereitung auf ihre Pru- fungen, von F. A. Ruperti, 1831. 15 Thl.

Die allgemeine Kirchen-Zeitung Nr. 66 erwähnt dieses Werkes sehr lobend. Da die Dogmengeschichte einen Theil der Geschichte der Cultnr des menschlichen Geistes in einer der wichtigsten Ange- legenheiten desselben, der Religionstheorie, ausmacht, so muß sié auch jeden denfenden Menschen, besonders jedem Gelehrte wichtig sein, den die Bestrebungen des menschlichen Geistes nach Erforschung der Wahrheit, und die Fortschritte, die ex dabei ge- macht hat, interessiren.

p. ed. Reatinus. IX Ti. Anty, Plaut.

Fin

dende unpassende Vermischung wirklicher Edelleute mit Personen, welche ire Ansprüche auf den Adel durch nichts beweisen können, haben seit der Zeit, wo lesagte Gouvernements wieder an Rußland ten fortwährend die Aufmerksamkeit der Regierung beschäftigt. emzufolge wurden jenen Leuten zuerst verschiedene Termine anhe- kumt, um die: Beweise ihrer Herkunft beizubringen, danach aber tigab sich die Nothwendigkeit, mit ihnen eine allgemeine Ausmuste- tung vorzunehmen. Gleichwohl fonnten wegen des Zusammentrefs e verschiedener Umstände weder jene Maaßregeln, noch die bereits it der Regierung der hochseligen Kaiserin Katharina Il. ent- dorfenen Grundzüge zu einer neuen Organisation der Schlachty, “t Ausführung gelangen. Unterdessen haben die treuesten Ercignisse

den von Polen zurück erhaltenen Gouvernements dargethan, daf dlese Leute, wegen Ermangelung fester Wohnsiße und eige- len Vermdgens und bei der von vielen derselben geführten sebensart, vorzugsweise, zum Auffiande und zu verbrecheri- hen Handlungen gegen die geseßliche Macht geneigt waren. Rachdem die Schuldigen der verdienten Strafe Überantwortet wor- kn sind, haben Wir fär dienlich erachtet, zugleich die Bewerkstelli- sung Unseres Planes zur besseren Organisation des Zustandes der thrigen zu beschleunigen und nachdem Wir fürs Künftrige der imafung adeliger Rechte abseiten solcher Fndividuen, die weder lur ihre O noch durch die Ansprüche, welche der Dienst im llgemeinen verleiht, des Adels theilhaftig sind, Gränzen geseßt ha- kn, ihre Lage auf festere und den früheren se betreffenden Anord- ggen entsprechendere Prinzipien zu begründen. Deshalb und in Füksicht dessen, daß: 1) bei dem Heimfall der westlichen Gouvernements {n Rußland die Rechte und Privilegien der Schlachty durch Unsere Vor- khren nur denjenigen Personen bestätigt worden, welche wirklich ider geseßlich zum Stande der Schlachty oder Edelleute gehörten, ind daß cine solche Befiätigung auf diejenigen, welche sich ecigen- tlhtig die Benennung Schlachty angemaaßt hatten , niht ausge- hnt werden konnte: 2) bei der früheren Regierungsform jener Ge- lte durchgehends alle Stände im Staate, auch die wirklichen Edel- lute nicht ausgenommen, verpflichtet waren, an der Landwehr Theil l nehmen und persönlich Kriegodtense in der Ordnung zu ver- lten, wie dazumal diese Obliegenheit geleistet wurde, und 3) kt Schlachta damals auch Abgaben an Gelde zahlte, niht nur

Form von Ce Beisteuern , sondern nach einer be- fimmten Auflage, durch Erlegung einer Haus- und Vermdgens- Vteuer; verordnen Wir: 1) von nun an für die Zukunft einen (fimmten Unterschied wischen wirklichen Schlachcicy , d. h. denen, l nah der vorgeschriebenen Ordnung ihren Adel darthun können ind darin von der Heroldie anerkanut werden , und solchen Leuten N machen, die sich jenen Namen beilegen, ohne den sich angemaaß- in Vorzug mit geseßlichen- Beweisen unterslüßen zu kdnnen.

Den ersigenannten, als wirklichen Edelleuten, alle Unserem tichsadel verliehene Rechte und Privilegien zu bewahren und in p dentlichen und gerichtlichen in Russischer Sprache verfaßten guten e niht mehr Schlachty, sondern Edelleute zu nennen; den tand, die Rechte und Pflichten der übrigen bisher sich Schlachty nenden Personen aber auf nachstehende Haupt - Prinzipien zu be- \ iden. 3) Sämmtliche Schlachty, welche ihren Adel nicht darthun nten, forthin, threm Aufenthaltsorte gemäß, in zwei Haupt-Kate- vrieen zu theilen: in Dorf- und Stadtbewohner. 4) Zur künftigen ermeidung jeder Verwechselung sämmtlichen Dorfbewohnern dieses Standes die Benennung Freisassen ( Odnodworzy), mit Beifü ung vie eamens ‘derjenigen Gouvernements, dem Feder beigescchrieben 5) zu ertheilen; die in Städten seßhaften aber Bürger zu nennen. Die relsassen in den westlichen Gouvernements, denen kraft die-

kases desvndere a fe eigelegt werden, ind entweder! a) hhuta ent, d: h: welche ihr eigenes Land haben ddex von 3ins

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Berlin, Dienstag den 29fen November.

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oder Gefällen auf Ländereien: der Krone oder eincs Guttbesihzers leben , oder b) Nicht- Eingesessene, d. h. die auf Edelbdfen oder bei | Privatpersonen in Dienst und Pflicht sichen. 6) Denjenigen unter

den Bürgern, welche eine Wissenschaft oder Kunst treiben, als: Aerz- !

ten, Lehrern, Künsilern u. s. wo., gleichwie auch denen, die geschliche } Erlaubniß zum Advokatengeschäft haben, wird zum Unterschiede von denen, welche eine Handthierung treiben oder sich in Privatdiensten und anderen untergeordneten Stellen befinden, die Benennung Eh- renbürger (Potschotnyi Grasydanin) beigelegt. T) Die Zahl aller dieser Personen unter ihren ‘neucn Namen, als Freisas- sen und Bürger, muß unverzüglih genau ausgemittelt wer- den, worauf deren Familien = Verzeichnisse anzufertigen sind. 8) Bei Anfertigung dieser Verzeichnisse sollen ohne Ausnahme Alle, welche sich bisher Schlachty nannten, ohne ihren Adel beweisen zu föônnen, sîch nach ihrer freien Wahk in eine der oben angeführten Kategorieen einschreiben, wobei cs ihnen übrigens unbenommen bleibt, in der Folge, mit Vorwissen des Kameralhofes, aus einem Dorfe in das andere, oder ên die Stadt und wieder zurück zu ziehen. Ueber die zu befolgende Ordnung bei dem Ucbertritt aus den übrigen Ka- tegorieen in die der Ehrenbürger, wird ein besonderes Reglement er- lassen werden. 9) Denen, die nicht angesessen, fúr cinc Zeit lang einge- kehrt oder nicht mit den vorgeschriebenen Aufenthalts- Scheinen versehen sind, wird es freigestellt, sich entweder zur gehdrigen Einschreibung wie- der in thren Gouvernements oder Kreisen zu melden, oder in cine der neu creirten Kategoricen an dem Ó

ordnung se antrift. 10) Zur Beendigung der Einschreibung wird vom Tage der Promulgation dieses Befchles eine Jahres- frist anberaumt. Mit denen, welhe nach Ablauf dieses Ter- mins evrweislich nirgends - eingeschrieben oder nicht mit den vorgeschriebenen Aufenthalts - Scheinen vecschen sind, ist, wie mit Landstreichern, den bestehenden Gesehen gemäß, zu verfahren. 11) Die Obliegenheiten der Personen, welche bisher dén Namen Schlachty führten und gegenwärtig Ju Corporation der Freisassen oder Bürger eingeschrieben werden, sind in Grundlage der Anord- nungen der früheren Verwaltung jener Gegenden festzuseßen. Demgemäß erlegen sie, außer den Abgaben des Landes nach der O noch: a) eine Geld -Beisteuer zu den allge- meinen Reichs - Einkünften zum Unterhalt der Truppen und über- nehmen b) bestimmte persönliche Militair - Verpflichtung anfiatt der Ausrüstung der ehemaligen Landwehr (Pospolite Ruschenie), welche der gegenwärtigen Einrichkung des Militairs nicht angemessen ist.// Die Abschnitte 12—46_ enthalten die näheren Bestimmungen über die Entrichiung jener Steuer und Über die Leistung des Militair-« Dienstes. Von den angesiedelten Freisassen und Bürgern wird die Abgabe, wie früher, unter dem Ttamen Haussieuer erhoben. Fär andere Personen beträgt sie nach Verhältnissen 4—3 Silber-Rubel. Die Erbebung dieser Steuer beginnt mit dem 1. Fan. 1833. Die Diensizeit, von welcher die Ehrenbürger gegen Erlegung einer Abgabe befreit sind, wird auf 15 Fahre festgestellt, Von Allen, die ihren Adel nicht erweisen können, werden. zum Kriegsdienst von 500 Fn- A ausgehoben./ (Die weitere Mittheilung behalten wir uns vor.)

Am 15ten d. M. langte der Senator Metschnikoff aus Char- foff hier an, und am 16ten reiste der Vice:Kanzler Graf Nessel- rode von hier nah Moskau ab,

Das Libaushe Wochenblatt enthält eine interessante Notiz über die Pest - Ereignisse zu Liban in den Jahren 1646, 1661 und 1710. Schon in dem ersten dieser Fahre wurde eine Peft - Ordnung publizirt und in den beiden anderen genannten Jahren erneuert. Dieser zufolge, wurden vier Männer Deutscher Nation angenommen, welche in die inficirten Häuser gehen, die Leichen einsargen, sie auf die Bahre tragen und die Beerdigung besorgen mußten, wofür sie, je nachdem der Gestorbene ein Kind oder eine erwachsene Person war, 6 oder 12 Polni: {he Groschen (1 —2 Silbergroshen Preußisch) erhielten. Außerdem aber mußten alle Einwohner in einer bestimmten Reihe- folge die Leichen zur Erde begleiten oder eine Geldstrafe erlegen, die bei jedem neuen Fall erhöht wurde. Die Leichen durften nicht länger als 3 Tage über der Erde bleiben und mußten in den Kir- chen meist eine Elle tief in die Erde gesenkt werden. Im Jahre 1710 fiarben, wie es heißt, in der Deutschen Gemeinde zu Libau 900 Menschen und in der nicht Deutshen Gemeinde 5000 Men: Mes L ganz Kurland aber 7 Achttheile der Bevölkerung, an

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Aus Nifkolajeff wird vom 26. Oktober gemeldet, daß das se/bstt an 22. desselben Monats die im dortigen Hafen von dem wirklichen Staatsrath Perorwosfi erbaute, mit Kupfer beschlagene, Fregatte „„Enos‘/, von 60 Kanonen, gllcklich von Stapel gelau- fen ist, Es war dort noch völlige Sommerwitterung, und der Bau stieinerner Häuser ging seinen ungestörten Gang fort.

Ein Provinzialblatt meldet, daß in Liefland die Gegend um Riga jebt sehr unsicher für Reisende sch; es hatten einige Tage E einander mehrere Fälle von Straßenräubereien ftattge- funden.

Frankreich.

Paris, 21. Novhr, Vorgestern hatten die Lords Gran- ville, Durham und MRivers, so wie der Prásident des Minifter- raths und der Minifter der auswärtigen Angelegenheiten, dte Ehre, mit dem Könize und der Königl. Familie zu speisen. Gestern hielt der König einen Ministerrath und arbeitete dann mit Herrn C. Périer 4xmd ¿em Grafen Sebastiani.

ittelst Königl, Verordnung vem 19. d. M. is eine Kom- mission niit der Nevision der beautragten, aus der Pensionés- Kasse der alten Civilliste ¿zu zahlenden Pensionen beauftragt wor- den. Mitglieder dieser Kommission sind der Baron v. Schonen, Generai: Prokurator beim Rechnunngshofe und Kommissarius der aiten Civilliste, der Staatsrath und erste Kabinets : Secretair, Baron Fain, der Staatsrath Baron v. Fréville und der Baron Delaître , provisorischer Verwalter der alten Kromgüter.

Durch eine zweite Königl. Verordnung von denselben Tage sind die Präfekten Hr. Derville- Maléchard aus dem Departe- ment der Vanucluse in dos des Doubs (an die Stelle des zum Präfekten des Niederrheins ernannten Herrn Choppin d’Urnous ville), Herr Bureaux de Punzh aus dem Departen. der Obers Phyrenáäen in das der Vauciuse verscst und statt des Lezgteren dec bisherige Unter: Präfekt, Herr v. Saini-Aignan, zum Präfekten der Ober- Pyrenäen ernannt worden.

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Pairs und der Anerkennong der in den hundert Tagen verge- uommeneu Veförderungen in der Armee an, Die ersiece bleser Maoßregela wird nur von zwei Vlätterz gelobt, nämlich ècm Diessager des Chambres unv cer France nouvorlle, Tas dritte ministerielle Blatt, náml!ch das Fourual des Dótat3, schweigt vor der Hand nech gänzlich darüber. Der WMessagec des Chambres áußert sich folgendermaßen: „Ungeacztet des Ge- shrei?s der Opposition hat die Krone, gest: arf iz: Recht, eine gewisse Amahi neuer Pairs ecnaunt, bie dazn! bejstinrat sind, die. definitive Konstituirung der uiczt erblichen Kenmer zu sichern. Ein muviderlegliher Grund, dié Notuweudigkeit , eine ‘Menge von Spißfiadigkeiten zum Schweizen bringen, die man ohne Zweifel über diese Frage erheten wird, Wir wollen warten, bis die Gegner der Maaßregel ihre Eimn- wendungen zu erfennen geven, um dacaunf ‘u autwo-teo, denn bis jeßt seben wir noch nit cin, weche Vorroit fe man dem Berzeichnisse der neu ernanuten Pairs machen korn.‘ Ra der France nouvelle liest man Foigentes: „Durch die Éc- nennung der 36 nenen Pairs wird die Einigkeit pviscwen den Staatsgewalten wiederhergeftellt. Ein vecfassungema3ß zes Gese, weiches Frankreih mit Ungeduld erwartet, und das unser poittis hes Necht vervolljiändigen soll, konnte nit dem Zusjalle einer Verwerfung preisgegeben werden. Man erkannte daher die Noth- wendigkeit einer Ergänzung der Pairs - Kammer dur beruhmte Namen. Die Pairs Karls X., die Kreaturen des Hern von Villèle, werden durch tapfere Krieger, dur ausge:e cchuete Ge- lehrte, durch angesezene Yustiz-Personen ersezr; die Kanmer er- hält dadnrch einen neues Glanz, und den patriotischen Meinungen in derselben wird die Majorität gesicvert, deren sle bedarf, um ihre auf die Echaltung des Beßeheuden gerichtete Aufgabe würdig lösen zu können.“ Lille übrige Blätter tadeln in mehr oder minder \charsen Ausdrücken das Verfahren des Ministeriums bei dieser Gelegenheit, Der Cou- ftitutiónnel spriht sich darüber in folgender Weise aus: „Der Verstellung unfähig, müssen wir erklären, daß die Ernennung der 36 neuen Pairs ein großer Fehler, ja vielleiht noch mehr als ein bloßer Fehler ift. Hr. Dupin der Aeltere hatte sich dieser Maaßregel, die von Vielen als ein Staatsstreich betrachtet wird, auf das fráäftigste opponirt, Glücklicherweise trifft uns in dieser Sache kein Vorwurf: wir hatten ‘angedeutet, wie man auf eine sichere und ehrenvolle Weise zum Ziele gelangen könnte; wir hatten alle die Gefahren einer Promotion in Masse hervorgehoben. Um- sonst! Wir haben jevt eine zweite Kammer, besiehend aüs einem Theile der alten und aus einigen neuen Mitgliedern, deren Ernennung mitten in die Berathung der beiden gesezzgebenden Gewalten fállt; eine Kammer, die aus den heterogensten Elementen besteht. Was soll hieraus entstehen? Welche Achtung können Geseye einflößen, die aus solcher Quelle herfließen? Wie, wenn das Volk, unter dem Vorwande der Verfassungswidrigkeit dersel ben, ihnen den Gehorsam vertweigert? Jn unserer tiefen Be- trübuiß wagen wir es nicht einmal, diese Fragen weiter zu vers folgen. Was die militairishen Beförderungen betrifft, so glaub- ten wir aufangs, daß das Laud eine Art von Entschädigung darin würde finden können. Dem i| indeß nicht also; statt das von beiden Kammern votirte Gesey zu bestätigen, hat man es vorgezogen, eine zweite rein administrative Maaßregel zu. ergreifen. Wir werden späterhin auf dieselbe zurük- fommen.‘/ Der Temps sagt: „Es würde uns bei dieser Ge- legenheit leiht seyn, die Sprache der Leidenschaft zn reden, als Politiker haben wir aber ernftere Worte zu sagen. Laut welches Geseves sind die 36 Pairs ernannt? Laut der Charte von 1814, der Verordnung vom Aug. 1815 und der anderen Bestimmun: gen, durch welche die Pairie unter der Restauration konstituirt wurde? Oder laut der Charte von 1830 mit ihrem der Revision vorbehaltenen 23ften Artikel? Oder laut des Gesez-Entwurfs der Deputirten-Kammer? Verfährt man nach dem alten Geseße der Restauration, warum ernennt man denn bloß lebenslängliche Pairs und sagt nichts von Majoraten und den übrigen Bedin- gungen und Garantieen, welche die Restauration der Pairie auf- eclegte? Geht man von dem Artikel 23 der Charte von 1830 aus,. so fragen wir, ob ein zu revidirender Artikel nicht ein suspendirter Artikel ift, und ob eine gesezmäßige Gewalt nah einer Bestimmring verfahren kanu, die noch uicht definitiv festge- stellt isi? Wir fragen , ob es gesezlich if, eine Art von Spezial- Kommission in die Pairs:-Kainmer zu schicken, um hier über das Werk der Deputirten - Kammer ein Urtheil zu fällen? Hat man den netten von der Deputirten-Kammer amendirxten Geses-Ent- wurf zum Grunde gelegt, warum verleßt man denn alle darin gestellte Bedingungen? Diese Bedingungen betrafen die Kate- gerte und das Alter; unter den“ neuen Pairs finden wir aber {u6nahmen, die allerdings beruhmte Namen treffen, aber als Ansnahmeu in einem verfassungsmäßigen Shfteme immer Fehler bleiben. Der Fürst von der Moskiva z. B. ifè noH nicht drei: ßig, der Graf Ferdinand Foy noch nit achtzehn Jahr alt, Fn Ansehung der Beamten- Kategorieen slnd noch mehrere andere Ausnahmen gemacht. Die neuen Pairs sind also nach keinem einzigen Geseße ernannt, vielmehr alle geseglice Bedingungen dabei übertreten worden, Wix kommen jeßt zu der politischen und moralischen Seite der Maoßrege!. Der Zweck derseiben if, eine Majorität in der Pairs - Kammer zu bilden; i man aber a!ch slcer, diese dadur erianzt zu haben? Der Vrásident des Minister - Raths hat in fölgender Weise raisomnuirt: Weim Abs stimmen werden 120 bis 125 Mitglieder der Pairs-Kammer zue- gegen schn; 55 Stimmen sind mir zugesaat, wenn ih uoch 36 Pairs dazu ernenne, so habe ih 91 Stimmen, und meine Mas jorität“ i gesichert. Die richtige Rechuung ist aber folgende Die Zahl der Stimmenden wird mit den neuen Pairs 160 bis 165 betrageu und die Majorität also 83 seyn. Fist das Minifte= rium wohl sicher, daß keiner der ncu ernannten Pairs abtrünnig werden wird? Es hat se uur auf Lebenszeit ernannt, um ihnen feine Luft zu machen, für die Erblicckeit zu stimmen. Wird

| aber die Berührung mit den anderen Pairs, die: Hoffnung "und der verflihcerishe Wuns, in seinen Erben förtzuleben,

deri Ministern nit einige Stimmen raußèén? Dazu kommt

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