1831 / 332 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bie Herren Odilon : Barrot, Salverte, Mauguin, Mé- rilhou und Tracy die Mehrzahl der Stimmen erhielten ; der Prásident fügte ihnen noch die Herren v. Sade, Dubois (von der Niederen Loire) und Dupont v. d. Eure hinzu, der in die- fem Augenblicke eben in das Bureau trat. Diese Deputirten blieben hier versammelt, um. die in der Kammer niederzulegende Proposltion, so wie die Adref}e anden König, abzufasseu. Abends fand eine äußerst zahlreihe Versammlung bei Lointier ftatt, in welcher man mehrere Deputicte bemerkte, die in der Regel nicht mit der Opposition stimmen. Hier wurde der Eniwourf zit eimer Adresse diekutirt, worin in energischen Ansdrück:n gegen die Er- nennung der neuen Pairs, a!s gegen eine Berleztng der Rechte der Nation, so wie gegen die Anmaßuag protesürt w.rd, du. Q) eine Köuigl, Béerordaung datjenige zu thun, was von beiden Kamniernu bereits als Gese angenommen worden, Die Propo- sition, fo wie der Kdreß - Entwurf foliten noch in der heut get Sigurg der Deputicten? Kammer von Hrn. Dupont v. d, Suare vorgelegt werden. A e vas

Das RXournal des Débats giebt nun heute ebenfalls seine Meinung úber die Ecieunung der 36 neuen Pairs ab umd sncht, wie _sih nach der bekannten Farbe dieses Diattes ecwar- ten licß, jenen Schritt der Reglerung zul rehtsertigen. ,, Der Zweck dieser Maaßregel, ‘/ sagt dasseibe unter Anderem, ¡liegt am Tage; er is. diesec, den von dec Deputirten-Kammer fo ener- gisch ausgesprochenen Wunsch zu verwirklichen und das Gese, wels ches die Ébl.cchfeit der Pairie aufhebt, in der Pairs-Kammer dur: zusepen, Un/ere Ansicht üder die Erblichkeit ist bekannt ; wir haben d'ese große Justitution vertheidigt, und zwar nicht aus einer lacherlichen Vorliebe für die Aristokratie und einen privilegirten Stand, son- derz weil wir sle als eine Bürgschafc der O: dnung, Echaltung und namenutlich der Freiheit betrachten. Die Majorität der Kam: mer ist anderer Ansicht gewesen und hat die Erblichkeit abge- {a}; dies war in unseren Augen ein großes Unglück, dem aber nit mehr abzuhelfen war. Wir haben daher über alle Maaß- regeln, welche das Ministerium traf, um das Geseh durch die Pairs-Kammer zu bringen, bisher geschwiegen, weii wir weder loben, noch tadeln mochten; jeßt aber wird das kostbarste Recht der Krone, ohne welches weder die Monarchie, uo die Reprä: sentativ-Regierung bestehen würde, das Recht nämlich, Pairs zu ernennen, auf das heftigste angegriffen, und zwar von denen, zu deren Gunäen es ausgeübt worden ist, von den Gegnern der Ecblichkeit. Jhrer Meinung will man den Sieg verschaffen, und dennoch beflagen gerade sie sich am bittersten darüber. Unter diesen Umsiänden is es niht möglich, länger zu s{hweigen. Man sagt, die Kammer von 1830 habe, indem sie den Artifel 23 der Charte einer Revision unterwarf, dadurch auch das darin enthaltene Königl. Recht, Pairs zu creiren, suspendirt; man fügt hinzu, daß namentlich seit der Annahme des neuen Geseg - Ent- wurfes durch die Deputirten - Kammer der 23ste Artikel suspen- dirt seh, und daß der König eben so wenig von dem neuen noch nicht zum Geseze gewordenen Entwurfe habe Gebrauch machen kön: nen, Die nothwendige Folge dieses Einwands würde sehn, daß mit dem 23ften Artikel der Charte au die Reprásentativ-:Monarchie suspendirt wäre; denn diese ift ohne die doppelte Prärogative des Königs, die Deputirten- Kammer aufzulösen und Pairs zu er- nemien, nicht möglich. Wenn eine aufrührerische Majorität sh in der Deputirten - Kammer bildet, so muß der Kö- nig das Recht haben, sie zu brechen ; eben so muß er, wenn die Pairs - Kammer durch hartnäckigen Widerstand die öffentlihe Ordnung in Gefahe fet, einschreiten und eine Kammer, die er niht auflösen darf, wenigstens zum Theil erneuern können. Entreißt man diese beiden, in gleichem Grade wesentlichen Rechte auch nur für einen Augenblick den Händen des Königs, \o fleht die Maschine des Repräsentativ- staates till. Behauptet man, daß die Revision des 23fsten Artikels alle daran geknüpften Rechte und namentlich die Königl. Prärogative suspendirt have, so muß man, wenn man fonsequent seyn will, auch sagen, daß die geseßgebende Autorität der Pairs-Kammer dadurch suspendirt worden seh. Dennoch sind ihr seit 15 Monaten eine Menge von Geseß-Entwürfen vorgelegt worden, unter anderen auch das Wahlgesez. Was würdet Fhr gesagt haben, wenn die Pairs: Kanimer alle diese Geseye, auch das Wahlgeseß und das Budget, verworfen hätte? Da nah Eurer Ansicht der Kö- nig nicht das Recht hat, Pairs zu ernennen, zu wel- chem Mittel hättet Fhr Eure Zuflucht nehmen wollen ? Etwa zur Gewalt, zu einem Staatsfstreiche, zu einem Aufruhr ? Entweder muß tnan also sagen, daß wir seit funfzehn Monaten gar feine Pairs - Kammer gehabt haben, und daß man sie nur dur einen Mißbrauch an der Geseggebung hat Theil nehmen lasen, oder man muß anerfennen, daß die nothwendige Bedin- gung der Existenz der Pairie, das Recht des Königs, Pairs zu ernennen, nicht ‘einen Augenbli aufgehört hat, in unserer Charte vorhanden zu seyn. Es if in der That ein sonderbarer legisla- tiver Grundsaß, daß ein Geseß dadurch, daß man es zur Nevi- sion bestimmt, auch suspendirt werde. Wer wüßte nicht im Ge- gentheil, daß ein Geseg, so lange es noch nicht abgeschafft ift, in seiner ganzen Kraft besteht? Die Charte hat ebenfalls die Revision der Geseye über den öffentlichen Unterricht und die Municipal - Organisation versprochen, nichtsdestoweniger haben diese Zweige nach dec alten Geseßgebung fortbestanden. Daß die Deputirten-Kammer inzwischen wirklich einen Entwurf ange: nommea hat, ducch welchen der 23ste Artikel modificirt wird, ändert n'cht die Sache, deun ein Gesey:Entwurf ist noch fein Gese; ein Geseß kann aber nur durch ein Geseß veränc dect werden. ““

Das Journal des Débats meldet aus Toulon vom 15ten d, : „„Die Linienschiffe „Marengo‘/ und „Algesiras“/ wer- den nebs einigen F-egatten und anderen Fahrzeugen in kurzer nah Algier absegein, um 12,000 Maun dahin zu bringen, wel- che vier zur Rückkehr nah Fraukreih bestimmte Regimenter ab- lösen sollen. Die Usrifanische Armee wird dadurch stärker wer: den, als bisher, indem die neuen Regimenter sich auf dem gro- ßen Kriezsfuß befinden, Die von dem Schiffs - Lieutenant Ar-

noux befehligte Brigg „„Eclipse‘' ist mit Depeschen von Tripolis |

hiec . augefommen, die Amerikanishe Brigg ¡Dthello“‘ aber, mit dea 25 Millionen Fr., welche Frankreich an die Vereinigten Staaten zahlt, am Bord, nach ihrer Besummung uater Segel gegangen, ‘‘ / es | A ¡ Mehrere hiesige Blätter theilen eine Stelle aus einem Schreiben mit, in welchem Hecr VBiennet im vorigen Jahre, als er si um einen vakanten Siß in der Französischen Akademie bewarb, den Vicomte von Chateaubriand um seine Stimme bat. „Die Freimüthigkeit meines Charakters“, sagt Herr Viennet darin, „muß einem Manne gefallen, der sih durch seine Loya- litát, wie durch sein Genie, eincn Europäischen Ruf erworben hat.“ Die Revue Enchclopédique enthält in ihrem neueften este cine äußerst lobende Beurtheiluag der „Bilder des } rge vom Dr. Heinrich Stiegliy. Die neueste Oper ‘von Meyerbeer, ¡Robert der Teufel,// wurde gestern zum erstenmale und mit dem glänzendsten Erfolge

- 1746

von dem Personalé und im Lokale der großen Oper aufgeführt; der Name des Kompouisten wurde verlangt und, als er genannt wurde, vou dem Publikum aufs lebhafteste beflascht. Der Text ist von den Herren Scribe. und Germain Delavigne. Die Ko- stíme und Decorationen sind das Glänzendsle, was man bisher in der hiesigen großen Oper gesehen hat. i

Die gestrige Nummer der Tribune ist von der Regierung mit Beschlag delegt worden. | i

Die angefündiate Broschüre des Herrn Thiers, betitelt : „Die Monarchie von 18309‘/, is gestern im hiesgen Buchhan- del erschienen,

Paris, 22. Nov. In der heutigen Sivung der Pairs-Kammer legte Herr C. Périer das Pairs:Geseß mit einer Nede vor, in welcher er die Kammer beschwor, dem Vaterlande Ci durch die Umsiäade noth ycndig gewordenes Opfer zu bringen, Die Versammiung beschloß, am nächsten Freitag eine Kommis- sion für die Prüfung des S:sep:Entwurfs zu ernennen. In der Deputicten:- Kammer nahm de Mehrzzhl dec Mitglieder an dem Gegensiande der Berathungen nur halben Untheil, da die von der Opposition beabsichtigte Adresse an den Köuiz der eigeatliche Gegenstand des Juteresses geworden war. Eine Menge ‘von De- putirten begab sich während der ganzen Sißing entweder nah dem Kènferenz - Saale und den Bureaus, oder kam eben von dort her und trat wieder in den Sißungsfaal ein. Die von der Oppesition mit der Abfassung des Adreß -: Eut- wurfes beauftragte Kommission, der sich hente frih noch drei neue Mitglieder angeschio}en hattea, so daß dieselbe im Ganzen aus zehn Deputirten besteht, hatte sih in das vierte Bureau eingeschlossen und verweigerte hartnäckig allen ibren neugierigen Kollegen, die sich an der Thüre dieses zweiten Ball: hauses drängten, den Eintritt in dasselbe. Mittlerweile gingen im Sigzungs:-:Saale die einflußrei{sten Mitglieder der Majorität von Bank zu Bank, um Stimmen gegen den Adreß-Eut- wurf zu werben, den, wie wan glaubt, Herr Dupont von der Eure noch vor dem SŸhlusse der heutigen Sigung vor- legen wird. Besonders zeicuete \ch Herr Madier - Montjau durch seine hervorragende Figur unter den thätigsten Vermittlern zwischen der Majorität und dem Ministerium aus. Herr Dupin d. Aelt. schien slch vou diesem Treiben entfernt halten zu wollen, wie sih {on aus seiner Broschüre gegen die Pairs: Promotion schliefßen läßt, die er gestern in der Kammer vertheilen ließ; Hr. Thiers vertheilte seinerseits heute unter seine ¿ahlreichen Freunde Exemplare seiner Rechtfertigung der neuen Monarchie.

Großbritanien und Frland.

London, 20. Nov. Der Kabinets-Rath, der geftern ver- sammelt gewesen, hat sich mit der Frage beschäftigt, bis zu wel: her Zeit das Parlament aufs neue prorogirt werden foll.

Der Courier erklärt, es sey durhaus fein Grund vorhan- den, dem Gerüchte, daß die Minister hiusichtlich der Reform-Bill auf neue Schwierigkeiten gestoßen sehen, Glauben beizumessen. ¡Das Gelingen dieser Maaßregel‘/, fügt er hinzu, „ist sicher, welchen Weg auch die Regierung einschlagen möge, um sie durck- zusegen. Die neue Bill wird nicht im Geringsten von der des Lord John Russel abweichen. Jn populairem Sinne wird sle selbst, wo möglich, noch ftärker sehn. Dieselbe Zahl alter Flecken wird ihres Stimmrechts verlustig erklärt werden, wie- wohl vielleicht einige Veränderungen hinsichtlich einiger besonde- rer Oxte stattfinden und die den Flecken genommenen Vertreter sáämmtlih auf die Grafshäften und großen Städte vertheilt ier- den. Jun den untergeordneten Details der Bill und namentlich in den Bestimmungen über das Stimmensammeln und Registr1- ren wird man einige Verbesserungen anbringen, die dazu geeig- net sind, dem Prinzipe dieser großen Maaßregel eine größere und fräftigere Entwickelung zu verleihen, ““ | :

Vorgestern war hier einer der nebeligsten Tage, die uns der Hue gewöhnlich zu bringen pflegt. Die Themse konnte von einem Schiffe, das sih niht der größten Gefahr ausseyen wollte, befahren werden, und die gewöhnlihen in London an- fommenden oder von hier abgehenden Dampfboote lagen fiill. Das Dampfboot aus Ostende, das an Dienftage abgegangen war, kounte erst am Freitage seine Landung bewirken.

Niederlande.

Aus dem Haag, 24. Nov. Jn der gestrigen Sipung un- serer zweiten Kammer beschäftigte sich dieselbe in Anwesen- heit des Finanz - Ministers mit dreien zu dem ordentlichen Ein- nahme - Budget gehörigen Geseg - Entwürfen. Das Geseg zur Vermehrung der 5 pCtigen sogenannten Kriegs - Obligationen (Oor- logslasten) um eine Million Gulden wurde von 37 gegen 3 Stimmen angenommen. Hr. van Neenen widerseute sich dem Antrage, indem er erklärte, daß die Regierung vielmehr bei Zei- ten darauf bedacht sehn mußte, diese Schuld einzulösen und auf ihren ursprünglich festzeseßten Betrag zurückzuführen. Fn glei: cher Weise ließ Herr van Foreeft slch vernehmen. ‘Der Mi- nister vertheidigte jedoch das Gefeß, indem er auf die außeror: dentlichen Umstände hinwies, in denen sich die Finanzen des Landes seit dem vorigen Jahre befunden hätten Umstán- de, welhe man nur allzu oft aus den Attgen verliere. Außer den beiden oben genannten Mitgliedern stimmte auc Herr van Nagell gegen das Gesep. Der zweite zur Sprache gekommene Gese - Entwurf über den im Jahre 1832 zur Einlösung kommenden Theil der Staatsschuld, wurde von 29 gegen 11 Stimmen angenommen. Die Herren van Reenen, Fockema und Beelaerts sprachen dagegen, weil sle es für un: zeitig hieiten, eine Einlösung der gemeinschaftlichen Staats\cuid festzustellen, indem Nord - Niederland dadur bei einer Autsglei- chunag des Streites mit VBelgien bdenachtheiligt werden föite, Andere Mitglieter meinten jedohch, es würde den öffentlichen Kcedit schr herabscyen, wenn man nicht die gewöhnlichen Anord- nungen in Betresf der Schuidentilgung erlassen wollte, Hier- náchs fam die Diskussion über den Geseg - Entwurf hinsichtlich der Trejorscheine an die Neibe. Man erwähnte wiederum der Miß- bräuche, zu denen die Existenz dieser Art von Staatsschulden überhaupt Anlaß gebe, und meinte, daß auch das vorliegende Ge- seß diesen Mißbräuchen nicht abhelfen würde, Drr Miuister stimmte zwar der Ansicht über die Schädlichkeit der Tresorscheine bei, fügte jedo himu, daß das vorliegende Geseß, so wie das von der Negieruug kürzli vorgelegte Finanz: Gesep (wegen Er- hebung einer neuen Anleihe, deren Ertrag zum Theil zur Einlö- sung der Tresorscheine bestimmt ist), allen Uebel!ständen abhelfen würde, Der Gese : Entwurf wurde endlich ebenfalls und zwar vou 38- gegen 3 Stimmen angenommen. : |

Nech Sectionen der zweiten Karamer haben viele Mit- glieder ihre Ansicht dahin ansgesprochen, daß die Staats-Ausga- den nvch nicht die wünschenswerthe Neduction erlitten hätten, und es wurde demnächst eine Uebersicht der Staats - Pensionen, Wartegelder und Ostindischen Revenuen verlangt,

Am 22ften d, hat auf dem Leck. bei der Fähre von Vianen

ein betrübendes Eceigniß stattgefunden, Von einem Detasche ment. der Schutterei, das daselbst übergeseut wurde, sind nämli 8 Soldaten und 1 Offizier dur das Umschlagen eines Kahnez verunglückt. Nur der Kalysührer, der Offizier und ein Schutty wurden gerettet; alle übrigFgingen in den Fluthen unter. j

Folgendes ist, der aats-Courant zufolge, das 36 Protokfoil der am 30. Aug. 1831 im auswärtigen Amte zu Loy: don gehaltenen Konferenz:

Fn Anwesenheit der Bevollmächtigten Oesterreichs, Frankreich: Großbritaniens, Preußens und Rußlands. Nachdem die Bevoll mächtigten der fünf Höfe versammelt waren, erklärten die Bevoll mächtigten Oesterreichs und Preußens , daß le den Befehl erhaltet hâtten, der Konferenz die veiliegende Avschrift eines Schreibens welches der Belgische Minister der auswärtigen Angelegenheiten uy term 29flen v. M. an den Landgraf von Hessen-Homburg, Militair Gouverneur der Festung Luxemburg, gerichtet hat, #0 wie dj Ueberseßzung einer Verfügung des Deutschen Bundestages , wel durch jeires Schreiben veranlaßt wurde, mitzutheilen *). Der Bunde

tag, berufen, Úber die Gebiets= Jntegrität Deutschlands und folzFs

lich auch über die jedes einzelnen Staats des Bundes zu wachei hat eine Anzeige nicht mit Stillschweigen übergehen können - dur welche cin fremder Minister es versucht hat, Rechte zu beeinträq tigen, welche, weit davon entfernt, sie aufzugeben, der Bund in ij rem ganzen Umfange anerkennt und entschlossen is, dieselben au ret zu erhalten , ihnen Achtung zu verschaffen und ohne seine un des Großherzogs von Luxemburg vorläufige Einwilligung auch nich modificiren zu lassen. Andererseits i der Deutsche Bundestag voll Vertrauen zu dem Gang der Londoner Konferenz, Überzeugt daß er bei den fünf Mächten, welche in derselben repräsentirt wer den, Len nôthigen Schuß zur Aufrechterhaltung der Rechte de Bundes und des Großherzogthums von Luxemburg und seiner Agn ten finden wird. Die Bevollmächtigten Oesterreichs und Pre ßens, obgleich se dieses Vertrauen durch alle von der Konferey ausgegangene Erklärungen in Bezug auf das Großherzogthu; Luxemburg für vollkommen gerechtfertigt halten Erkl Ms welche die allerbestimmtéste Anerkennung der Rechte des Großh zogs und des Bundes auf jenes Land in sich enthalten, glaub dennoch, hier folgende Thatsachen in Erinnerung bringen zu müsse 1stens, daß, mit gerechter Rücksicht auf die Rechte des Deut schen Bundes, der ee Belgien und Holland abgeschlosse\ Waffenstillstand niemals auf das Großherzogthum Luxembur qun dehnt worden ist; 2) daß die Konferenz durch ihr 23stes Proto vom 10. Mai d. F. eventuell die Nothwendigkeit anerkannt ha daß der Deutsche Bund damals Maaßregeln in Bezug auf da Großherzogthum ergreifen müsse; 3) daß diese Ansicht im Wesent lichen niht durch das 24ste Protokoll geändert worden is, j welchem in der niht in Erfüllung gegangenen Voraussebung daß die Belgier dem Trennungs - Traftate beitreten würdet die Rede von einem freiwilligen Austausch Luxemburgs gege Entschädigungen war, deren Zweckmäßigkeit und Billigkeit vo dem Großherzoge und dem Bunde anerkannt werden müß ten; 4) endlich, daß man sich durch den 3ten der von de Konferenz in ihrem 26. Protokoll vom 26. Juni vorgeschlagene Artikel darauf beschränkt hat, die guten Dienste der fünf Höfe f eine eventuelle Unterhandlung zu versprechen, und daß es auget scheinlich isi, daß so lange, bis diese Unterhandlung nicht zu Erd eführt worden, keine Besißnahme des Großherzogthums Luxem énvoi Seitens der Belgischei Regierung stattfinden kann. Di Bevollmdchtigten Frankreichs, Großbritaniens und Rußlands b merkten in Folge dieser Erklärung : sie wären mit den Bevollmäch tigten Oesterreichs und Preußens der Meinung, daß die London Konferenz in allen ihren Handlungen die Rechte des Königs d Niederlande und des Deutschen Bundes auf das Großher zogthum Luxemburg gewissenhaft respektirt habe, daß, wie die auch die Konferenz= Protokolle bezeugten, alle Unterhandluttget in Bezug auf jenes Land nah freiem Willen eingeleitet werd müßten; daß die Konferenz ganz unbezweifelt fortfahren werde, di selbe Achtung für die von thr feierlich anerkannten Rechte zu hege Indessen kdnne man sh unmöglich verhehlen , daß, wenn man d dem zwischen Belgien und 6 and abzuschließenden definitiven A

1

rangement nicht auf die besten und zweckmäßigsten Mittel bedahF

sey, um in der gegenwärtigen politischen Lage des Großherzogthum Luxemburg solche Veränderungen zuwege zu bringen , wie diejet| gen sind, denen sich das Ae der Niederlande selbft ha unterwerfen müssen, zu befürchten stehe, daß man zwischen di beiden direkt betheiligten Parteien keinen Vergleich zu Stande b

e, dessen dringende Nothwendigkeit sich immer mehr und m j Käblbar mache, und daß sonach die Londoner Konferenz, indem fi so den Zweck ihres Zusammentritts verfehle, niht dazu gelang

werde, die orgemene Ruhe zu befestigen. Die Bevollmächtigte

Frankreichs, Großbritaniens und Rußlands fügten hinzu, sie hätte Gründe zu der Vermuthung, daß man in Bezug auf das Gro herzogthum Luxemburg eine Entschädigungsart auffinden kdnn welche von Sr. Majestät dem Könige der Niederlande angenommt werden dúrfte; wegen dieses Umstandes und der wichtigen Betrachtung die sie so eben entwickelt hätten, könnten sie die Lon Oesterreichs und Preußens nur auffordern, dem Deutschen Bunde tage sogleich vorzuschlagen: ihnen Vollmachten und ndôthige Fnfiru tionen zu ertheilen, um in den Londoner Unterhandlungen alle Fri en zu erörtern und zu lbsen, welche auf das Großherzoagthu Lutembuta Bezug haben werden. Die Bevollmächtigten Oeftet reichs und Preußens haben versprochen, diese Forderung ohne d geringsten Verzug zur Kenntniß des Deutschen Bundes zu bring

(gez) Esterhazy, Wessenberg. Talleyrand. Palmersto

Bulow. Lieven, Matuszewicz.//

Brüssel, 23. Nov. In der gestrigen Sigung der Sen toren-Kammer wurde Bericht über den von den Repräset tanten bereits angenommenen Vorschlag des errn Destonuvell die Suspendirung der Einziehung der Beiträge fir die gezwu gene Anleihe in den abzutretenden Gebiets - Theilen betreffen! und über die von dem Minister des Jnuern geforderten Kredi abgestattet. Beide Entwürfe wurden nah einer unerhebliche Debatte einfimmig angenomnien,

Die 6 Kanonier-Schaluppen, welche die Regierung in Boo hat erbauen lassen, sind hier angekommen und liegen im Hal dels:Bassin. Gestern slud mehrere Batterieen und Munition Wagen in Brüssel eingetroffen. ;

In Gent haben vorgestern einige Unrtthestifter wieder den Versuch gemaHt, die Feier des Tages, an welchem der Fri deus-Traftat daselbst befanut gemacht wurde, durch Tumult u Unordnung zu stören. Sie fanden aber beim Volke so wen Uaterstüßung, daß eine Patrouille der Pompiers hinreichte, 1 die Ruhe wieder herzustellen.

Der Bürgermeister des Distciëts von Audenaede empfsiel in einem Cirkular den von ihm abhángenden Búrgermeistern, al Sorgfalt darauf zu verwenden, daß die von der vorigen Regi rung errichteten Schulen niht durch Mangel an Besuch gänzli zu Grunde gingen, wie dies an mehreren Orten schon der F seh. Sie möchten ch nicht durch das eitle Wort, „Freiheit d Unterrichts‘, verleiten lassen; denn eine Freiheit, dic die Sh len vernichte, sey der absheulihste Despotismus. Das Fourn( des Flanders greift dieses Cirkular aufs heftigste an; wel dem Journal d’Anvers Anlaß giebt, die intolerantl Jdeen jenes Blattes neuerdings in ein helles Licht zu stelle Legteres Blatt sagt unter Anderem: „Das Cirkular enthält n

*) Die Mittheilung dieser beiden (ebenfalls in der Staat Courant befindlichen) Aktenstücke müssen wir uns für morg vorbehalten.

e Geflnnunzen und -die löblichsle Monopol an, welches eine halben es die Revoiution begonnen hat. in den ohne ÎIntelligenz

fónnen.‘‘ Brüssel, 23 Nov.

die Provinz theilte, fängt unn zu verhallen an,

er glich der Freude eines Kindes,

ch klüger als die Erwachsencu, als das Kind versprochen hatte,

dadur cine Nation, die

e a!s Kriegsbeute hatte, in

Y Sorgfalt sür den dterriht der niedere Sa al aber es greift Le das

artei sich angemaaßt, und dessent- Es bezweckt, Nuskläcung Gemeinden êu verbreiten, welche manu in der Unwissenheit und Dummbheit erhalten roill, um defto leichter iber eine Masse versÜgen und eine Heerde Automaten ohne Berstand und ohne Willen na den Wahl - Kollegien fithreu zu

i | Í Der Jubel über die Anerken- nung unserer politishen Schöpfung, den mit der Hauptstadt auch ; t Wiewohl man hei diesem Jubel eines Lächelns sih nit erwehren konnte, denn dessen erste vollendete Arbeit yon Erwachsenen bewundert wird und doch war dieses Kind noch vor furzem so ungezogen; es lármte und tobte und dünfkte die aber erf daun nachgaben, : e folgsam zu seyn. Der Att, den Europa hier ausgeübt, erregt doch die Theilnahme ller, die dem Leben der Völker ohne Partei-Gefühl z¡uschauen. Es wturde Jahrhunderte lang uur immer na dem Werthe berechnet wurde, den sle für den jedesmaligen Sie- die Keide ihrer Europáäiscchcu chwestern aufgenommen. Es giebt nun ein Belgien, nicht mehr Spanische und Oesiecreichische Niederlande oder wohl gar bloße De- | !- jartements der Schelde, der beiden Nethen 1c, oie die Französische Pelt : Eroberung sle nannte, oder auch Theile eines Ganzeu, das en wohlwollender Jrrthum aus widerstrebenden Elementen ge-

zeige, daß würden.

halten.

4): 0

fangenen be ser schreiten

des Abends am

mit den Verh ringste Auftlär

brechen , zum Aufc Pbbel verstärtend, trieben, ihren \ch

nicht, die in jener Anzeige bezeich sen, ob diese gleih aus einer Qu unlauter und trúge diesem Abend die würdigkeit noch me h: Stimmung, die man bei ähnlichen Fdllen z nichts Schlimmes befürchten licß.

heater ges hr in Swe

ung: sle wurden ie Nicbt zufrieden damit, ben Tages mehrere verdächtige den Ant. Faja, einen der j Streiche aus P Es wurden ferner einige Vorsich me, daß sie auf der einen auf der anderen aber im Falle der Not Nicht sdestow

bildet hatte, Ob dieses cben erstandene Belgien nicht auch {on | Abends) alle im Komplotte begriffene

hie Keime seiner eigenen Auflösung tbieder in \ch{ trägt,

jittete Selbdstständigkeit eines Europäischen

benußen, um sowohl

hon dem Versuche, daß es sonderlich auffállt. drangistisch bezeichnet.

le verborgene Absicht hegte,

wegen. Am frühen Morgen \chon wurde ein

n Angriff auf das Haus sofort zu ztichtigen.

,

borrufen mußten.

ignito hier aufgehalten hat. Früssel ging selbst unseren Zeitungen unbemerkt vorüber :

aag bráchte, würde im Triumphe vom Volke werden. So lange Holland im Stande ist, provisorischen Zuftand zu behaupten, nmer Besorgnisse und Unrthen, und zwar ter Regsamfkeit aufgehaltenen Quellen den. Die Hoffnung jedo,

nft ein. Pfd. Sterl, in London zu eröffnen. Die

n sie Brüssel bisher noch nicht verlassen.

Deutschland, Múnchen, 23. Nov.

irg abgestiegen. Jtalien.

Neapel, 10. Nov. Die offizielle Zeitung von Palermo, 1 Cerere‘“ enthält, nächst dem Bericht über die Vollziehung (von uns bereits erwähnten) Sentenz der Militair-Kommis- 1 an den des Aufruhrs vom 1sten Sept. überwiesenen In: duen, auch denjenigen Theil jener Sentenz, welcher sich über | Thatbestand des am 1ften Sept. Vorgefallenen verbreitet, d wovon der Anfang vieles noch nicht Bekanntes enthält. angs-Abgaben zu erheben sind. Loucuabieeuden Staats-

daß Chausseegelder, oder andere tungen, eben so Pflaster-, Damm- unter welchen anderen Namen derg Unterschied, ob die Erhebung für L Privat = Berechtigten, namentlich cir dem Betrage befbeh den gewdhnlichen Herstellungs - Das dermalen in

heißt darin:

„Wenige Mörder, bloß auf Raub ausgehend, nährten seit eini- | Zeit das schändliche Vorhaben, die dfentliche Ruhe zu sidren, inmitten der die Unterbrehung der Ordnung begleitenden Zer- einen S jur Bereicherung von verische Absicht blieb der

lei verborgen, aus dem Grunde, weil theils die Zahl dieser denn sie belief h kaum auf 8, Alles | fie | Bewahrung des Geheimnisses tnteressirte Personen, theils il sie sich ‘nie zusammen an demselben Orte einfanden, sich be- gend, nur einzel Andere in ihr Komplott f ziehen, so daß t Erregendes darbot.

ersehnten Augenblick erwartend und von Metten Vorsicht nachlassend , fingen sie am 31. August und en Leuten zu u a4 G:

aM-

n sie nun Einige von diesen für ihr Vorhaben ewonnen , faßten f ie Stadt einzu-

ung und Verwirrung sich dem Gute zu bahnen. Diese verbre

hrer schr klein war,

0 ihr Betragen nichts die Aufmerksamkci geduldig jedoh den

eptember an, Mitschuldige unter en, als zu allen Schändthaten bereit, bekannt waren.

den Entschluß, am Abend des 1. Sept. in

ly g a R E t

ist frei- (h eine Frage, die dem Kosmopoliten seine Freude tüder T Volkes verdüstern sinnte: der beftimmte Wille jedoch, der slch in Europa ausspricht, den Frieden zu erhalten, das Leben der Staaten nicht durch An- ie von außen zu gesährden und den Keim der Zerstörung lb durch die Segnungen des Fciedens zu zerstören, läßt au hler zu der Hoffnung Raum, daß die Saat des Bösen, die in Belgien mehr als irgendwo verbreitet ist, nicht zum Gedciden fommen werde. Selbst die leßten Freudenstezeugungen wollte die Partei, die nur ihre eigenen egoistischen Zwecke verfolgt und in der Pacifizicung Europa?s eine Fernstellung derselben erblickt, hier als in Gent neue Bewegungen her- horzurufen; doch ist es ihr hier damit fo wenig gelungen, daß der gemacht worden , kaum gesprochen wird ind die Zeitungen darüber ein Schweigen, zu dem sle übrigens hre besonderen Gründe haben mögen, beobachten fönnen, ohne Die Gráfin de Lalain, die im Parke in niht allzugroßes Haus bewohnt, sieht nämlich oft Soiréen i sih, die man, ich weiß nit, ob mit oder obne Grund, als Diesen Umstand wollten unsere Partei- nánuer benugen, um das eben in lauter Freude begriffene Volk unächst zur Erstürmung jenes Hauses und alédann, wie nian auch noch zu auderen Zwecken zu befoldeter tnpp abgesandt, dem aber mit Ausnahme einiger Knaben Nie- nand sih anschloß, und der, an Ort und Stelle angelangt, es lügliher Weise bei einige drohenden Demonstrationen bewen- en ließ, nahdem er ohne Aussicht auf Sukfkurs erfahren hatte, ß der junge Graf de Lalain sch und ein halbes Dutend sei-

Domestiken mit geladenen Gewehren bewaffnet habe, um je- 1 Demgemäß heint auch Hoffnung vorhanden zu sehn, die Gräuel: und Plün-

ng6:-Scenen, die im Monat März d. V. hier sowohl als in len größeren Städten des Landes mit so shauderhaftem Erfolge urchgeführt wurden, nicht so bald wiederholt zu sehen ; der Strudel der \evolution hat sich in der Apathie verloren, die ihre Erfolge nothwendig Davon hat s{ch auch wohl Herr de Pot- überzeugt, der sich, um wieder einmal das Terrain durch ei- {ne Wahrnehmung zu sondiren, vor mehreren Tagen ganz in- Seine dreitägige Anwesenheit in a, er vielleicht, um sich nicht ttnangenehmen Begegnungen Are hen, die Vershweigung seiner Ankunft selber veranlaßt. tih der Agitatoren ist vorüber, und der Friedens-Vermittler da- gen, der endlih auch deu erschnten Oelzweig aus dem empfan- den jeti- werden auch wegen der in des Ecwerbs, gehegt daß auch Holland früher oder iter zu dem Entschlusse kommen muß, diesem Stande der "inge ein Ende zu machen, flóößt einiges Vertrauen in die Zut- Einstweilen beabsichtigt man hier, um dem üblen stand unserer Finanzen abzuhelfen, ein Anlehn von Z Millio- Kommissarien t Abschließung dieses Geschäftes sind bereits ernannt, doch ha-

öJhre Majestät die verwittwete Kö- jn sind nebst Jhrer Königl. Hoheit der Prinzesfin Marie vor- lern von Tegernsee hier eingetroffen und in der Herzog - Max-

Das

Art. 1).

führt werden, kontrahirenden Staaten frei.

Waaren, welche aus Ländern a ser durh das Gebiet

das Gebiet des ander a) Eine gleiche Befreiung genießen endli fände , welche aus dem Gebiete eines d durch das Gebiet des anderen hindurch n Auslande geführt werden, wobei es «' daß sowohl des gemeinsamen Zoll - Vereins zum die geseßlichen Eingangs-Abagaben, port in den geeigneten Fällen die

möglich von

f R A i P A G A 42, I E R R U R

sich kaum auf ungefähr 24 belief, unbewaffnet war,

Jn Absicht der leßtgedachten Gegenftände woird' zwar on alle iren eilen als wünschen3werth anerkannt, auch hterin eine Uebereinstimmung dev Geseßgedung und dex Besteuerungs- säße in deren Staaten hergestellt zu sehen, und. es wird daher Jhr Bestreben auf die Herbei ßigkeit gerichtet bleiben: bis dahin a worden, sollen in Absicht d gende Bestimmungen beobachtet werden. ( den Bestimmungen is die Eiñfubre Spielkarten, aus dem Preußischen so umgekehrt, verboten. geude (Hegenstände , als: Brandtwe ingleichen inländische Mehl aller Art, Graupen , Gries, Nud gleichen Rind -, Schaaf - stände , insofern sie in Preußische Städte, steuer besieht, oder umgekehrt iy Kurhessi desfallsige Kommunal- wird hinsichtlich wechselseitig keinen höheren werden sollen.) Nach Art. 12 wird in a unmittelbar vorhergebenden Artikel cine Ue Binnen-Gränzen zu erheben is, auf welchen der Uebergang gejchlichen Defraudations - und befannt machen. dabet ausdrúcktlih zur gegenseitigen Behufs Sicherstellung der vorher erwähnten a : dauernden Erhebungei. hier | fontrahirenden Theile Zoll-Syfiems und z handels sch gegenscitig kräftig unters erforderlichen Anordnungen dur den und ein fdrmliches Zolif Verkehr mittelst der W nellen Weserzolls wird, dem Art. 44 zufolge, Preußischen und Kurfürstlich Hessischen redet: a) Ju Hinsicht aller Waaren, \tromab- als siromaufroârts Theile, es sey mit oder ohne Umladung, bleibt es ledigltch hei sländigen conventionellen Wasserzolls. Gebtete des einen der

von allen kontrahirenden Th

bleiben

für die

angemessen sînd. see - Geld nah dem als‘ ein Maxinîium der Chaussee - ] dem Zeitpunkte ab, trag in Wirksamkeit tritt, längstens aber vom 4. keinem der kontrahirenden Staaten überschritten Schleusen-, Brückctt=, Fähr-, Hafen-, derlage-Gebühren und sonstis leichterung des Verkehrs best schon bestehenden Einrichtungen nicht erbdbet, auch

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derselben festgeseßt, Abgaben als die

ur ünterdrückun

Sie schricen bald:

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Berlin, 29. Nov. lung aus dem (gestern erwä Demgemäß hd gangs -, Ausgangs- und

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Die sämmtlichen

auf diesem

(H I A; 64 Ai C?

Seite die

Durchgangs-Ab

führun

der Erhebung des

en kontrahirenden

uhr aufzufordern, und, von deneu ste glaubten, ändlichen

in Zeichen von Auf

tittel der

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sich dur diejenigen vom l sie, vom Elende ge- ) / Rathschlägen folgen würden, wollten sie zuersi die Polizei entwafsnen, die Hauptwache fiúrmen, die Ge- freien und darauf zur Plünderung der reichsten Hâus- Zu dem Ende kaufte des 1. Sept. zwei Pfund Pulver und acht flimmte zum Saminelplaße einen Ort au demselben Ta

Dom.

ifel sebte,

rohe und fabricirte

daß

di Marco -am Morgen Pfund Kugeln und be- ( „außerhalb der Stadt. ge jedoch erhielt die Polizei eine schr unbestimmte Au- j Schlusse des“ Theaters Unruhen vor Der thâtige General - Direktor der Polizei unterlteß

neten Personen arretiren zu laj- te fich schon oft als lf y betannter Weise an lossen blichen , welches ihre Glaub- endlich die bfentliche u Rathe ziehen muß, { Auch erhielt man durch das asteten vorgenommene srenge Verhör nicht die ge- doch aus Vorsicht in Arrest be- lteß der Polizei-Dirvektor noch dessel: ige Personen aufheben, unter Anderen Mitverichroornen, welcher, we alermo fortgeschidtt ,

( telle kam, d risch gezeigt hatte, und

cht kannten, oder ihren verwegenen Ansch daselbsi um

2 von denen selbi | denn der ganze Vorrath von W voll Mörder bestand in 5 Flinten, 2 ner geringen Anzahl von Patronen. -- bekannten Vorfälle, vom Einbruche der bis zu ihrer Flucht durch das Zersireuung. Mehrere Personen und auch ein von ihnen ermordet. tituzione; bald: Viva Sania Raosalia ! -—- 1820 allgemein als e fannt ift.

Thor von Santa

Nachstehendes is die weitere hnten) Zoll: und Handels-Vertrage : ren von jenem Zeitpunkte ab alle Ein- / angs-Abgaben an den gemeinschaft- lichen Landes-Gränzen des Kbniglich-Preußisch-Großherzoglich-Hes- sischen Zoll-Verbandes und des Kurfürstenthums Hessen auf, und es fönnen die Erzeugnisse des einen Ge das andere Gebiet eingeführt und in mit Ausnahme der im Funern des belasteten Gegenfiände.

Art: 11.

biets frei und unbeschwert in demselben verbraucht werden, andes gegenwärtig mit Abgaben

g ciner solchen - Gleichmd- der, wo dies Ziel erreicht er nachbenannten beseuerten

und Schweinefleisch, wo Mah

die betheiligte Regier der bdesteuerten Ärtitel bei Strafen nur

bereitwilli

üben, auch zu diesem Behuf diz ch besondere Uebereinkunft : artel abschließen lassen. eser und wegen der Erhebung des conventio- zwischen der Königlich Megierung Folgendes verab- welche auf der durch die Gebiete beider

- Brücken -

wo der

_we en schlechter heimlich zurückgekehrt war. ts - Maaßregeln dergefialt genom- Stadt nicht beunruhigen, h Hülfe gewähren konnten i Ds: entger unterließen diese Verbrecher nickt, sich auf ihrem Sammelplake OUIR en - entweder weil fe die gegen ste getroffenen Anstalten n

jeden Fall entschlossen waren, und es fanden- sich wirklich

weil sie auf lag zu wagen, 24 Uhr (gegen 19 Uhr Personen ein, deren Anzahl ein grofier Theil l afen dieser Hand- Karabinern, 2 Säbeln und ei- Hierauf folgen die schon Rebellen in die Stadt an, Agata und gänzlichen Polizeiagent wurden Viva 1 Re. viva la Cos- „ein Aufruf, wclcher seit radr und Plünderung be

Artikel fol- Nach den hierauf folgen- des Kochsalzes, ingleichen der ß Gebtet in das Kurhessische, und Die übrigen Bestimmungen betreffen fol- in, inländischen Wein und Mos, Tabadsblätter, eln, Puder und Stärke, des- nannte Gegen- Mahl- und Schlacht- rhesstsche eingeführt werden, wo oder Octroi- Abgaben stattfinden, und es daß die fraglichen Gegenfiände einheimischen unterworfen llen Fällen, wo nach dem bergangs - Steuer an deu ung die Straßen, f Vermeidung der stattfinden darf, bestimmen Regierungen verpflichten sich gflen Untersiüßung usnahmsweise

Ueberhaupt wollen nah Art. 13 die h zur Aufcechthaltung Fhres Handels- und g des gemeinschädlichen Schleich-

Ueber den

Weser sowohl kontrahirenden durchgefübrt werden, ver- s einer jeden Regierung zu- i b) Waaren, welche aus dem j kontrahirenden Staaten in das Gebiet des anderen mit der Bestimmung zum Verbleib im von dem conventionellen e) Dieselbe Befreiung tritt ein für ußerhalb des Zollvereins auf der We- des einen kontrahirenden Theils hindurch in Theils eingeführt werden. ch auch diejenigen Gegen- er kontrahirenden Staaten f Weser nach dem sih von selbs versteht, Wasserwege Verbleib eingehenden Waaren als beim weiteren Land - Trans- geíeßlichèn Ausgangs- und Durch- | - Nach Art. 15 verbinden ich die Regierungen gegenseitig zu dem Grundsaße, siatt derselben bestehende Entrich- vu und Fährgelder, oder leichen Abgaben bestehen , ohne echnung des Staats oder cines ter Gemeinde, geschieht, nur in alten - oder neu eingeführt werden kdnnen, als und Unterhaltungs - Kosten Preußen bestehende Chaus- allgemeinen Tarif vom F Gebühr angesehen gegenwärtige Ver- Jan. 1833 ab, / werden. Kanal-, / Waage-, Krahnen- und Nie- e Leistungen für Anstalten, die mmt xd, sollen,

Wasserzoll beider

nach Art. 16, überall yon den

Unterthaneu dex anderen fotitrahiréndeu Theile auf vbllig gleiche Wetse, wie von den eigenén Unterthanen, erhoben werden. Art. 17. besagt, daß die Preußischen Bechüten dem Handel der Kur- fürstlich Hessischen Unterthanen gegen völlig gleiche Abgaben, wie solche die Kdnigl. Preußischen und Großherzogl. Hessischen Unter- thanen“ entrichten, ofen: tehen sollen; auch sollen die Königl. Preu= gischen Konsuln in den auswärtigen Seehäfen beauftragt werden, den Kurfürstl. Hessischen Unterthaäuen Schuß und Untersiüßung zu P Da der Kurfürfilich Hessischen Staatsregierung we- entlich daran gelegen ist, den Meß - und größeren Marktyerkehr, welcher jeyt in der Stadt Kassel besieht, durch die Wirkungen des gegenwärtigen Vertrages nicht geshmälert zu schen, so wird, nach rt. 15, dieser Gegenstaud bei Gelegenheit der im Art. 3 vorbehal- tenen gemeinsamen Rücfsprache näher berathen und erledigt werden. Vorläufig werden jedoch schon einige dahin abzwecende Festseßungen etroffen. Dem Art. 19 ufolge, werden die hohen kontrahirenden heile gemeinschaftlich dahin wirken, daß durch Annahme gleichfdr- miger Grundsäße die Gewerbsamkcit befördert und der Be- fugniß der Unterthanen des einen Staates, in. dem anderen Arbeis und Erwerb zu suchen, möglichst freier Spielraum gegeben werde. Vorlänfig sind Ste dahin übereingekommen , daft Fabrikanten und andere Gewerdtreibdende, welche bloß sr das von ihnen betriebene Ges schäft Ankäufe von Waaren machen, oder Handlungsreisende, welche nicht Waaren seldfi, sondern nur Muster derselben bei sich führen, um Bestellungen zu suchen, wentt sie als Fuländer die Berechtigung zu diesem Gewerbebetriede in dem einen Staate durch Entrichtung der geseßlichen Abgaben erworben haben, iu dem anderen Staate keine wettere Abgabe hierfür zu eutrichten verpslichtet seyn sollen. Art. 20. Die als Folge des gegenwärtigen Vertcages eintretende Gemeinschaft der Eitinahmen der det eiligten Staats - Regie- rungen bezicht sich vorläufig allein auf den Ertrag der Ein- gangs - , Ausgangs: und Landdurchgangs - Ábgaben in den bei- den wesilichen Preußischen Provinzen Wesiphalen uud Rheinpro- vinz, dem (Hroßherzogthume. Hessen nebsk den deren Zollverban- de schon beigetretenen Staaten , iligleichen in dem Kurfürsten- thume Hessen und den etwa ferner uoch beitretenden Staaten. Nach Art. 2! richtet sich die Vertheilutig der gemeinschaftlichen Ein- gangs -, Ausgangs - und Durchgangs « Äbgaben na) dem Verbält- nisse der Seelenzahl in den beiden weßlichen_ Preußischen Provinzen und dem (Hroßberzogthume Hessen, mit Hinzurechnung der Bevdl- kerung der hon dermalen dur Verträge in den gemeinsamen Zoll- Verband aufgenommenen 6der fünftig noch aufzunehmenden Deut- schen Bundesstaaten - zu der Seekenzahl im Kurfärstenthum Hessen, ansschließlich dericnigen Bestandtheile des lebteren , welche in den Zoll-Verband nicht auf enommen iverden. Dem Art, 22 zufolge, sollen die ans den df ichen in die westlichen Königl. Preußtschen Provittzen oder in die mit leßteren zum gémeinsamen ZoU-Berbande vereinigten Bundesftaateu übergehenden Kolonial - und “anderen über- seeischen Waaren (wohin zur Vermeidung geringfügiger Annotatio- len hier nur Arrak und Rum, Gewülirze, Kaffec, Reis, Syrup, Zucker, Thee, Amerikanische Tabasblätter und fabricirter Taback mit ausländischen Etiquetts, ingleichen Weine, gerechnet woer- den sollen), welche daselbsi zur VBerzehrung gelangen , aber keine Eingangs - Abgaben entrichten, weil sle in den êfili- chen Preußischen Provinzen versteuert röorden sind ,- angeschrie- ben werden “und dic davon dort son eutrichtetcn Eingangs Abgaben nah dem im Artikel 21 fesigeseßten Maaßsiabe ¡ur gemetin- schaftlichen Vertheilung kommen. Dagegen solle auch dte Eingaugs- Abgaben von dergleichen Gegenständen, welche in dem gemeinschaft - lichen westlichen Zollverbande yersteuert worden fud und in die ôft- lichen Preußischen Provinzen übergehen, um daselbst zur Verzehrung zir gelangen, als ausschließlich für die Königl. Preuß. Staats-Re- gierung erhoben, berechnet und von der Vertheilung ausgenommcn werden. Nach Art. 23 fließen die an den Grhebungsstätten ein- gohenden Abgaben dis zur Abrechnung und Nötheilung in die Kassc derjenigen Landesherrschaft ,- in deren Gebiete die Erhebungsstärte belegen is. Aus diesen Gefällen werden vorweg die sämmtlichen Verwaltungs - Koften beftritten/- jedoch mit Ausnahme des Baues, der Unterhaltung, Fn und Micthung der zum gemein chaft -ch lichen Dienste ndthigen Gebäude und Wohnungsräume, ingleichen der erforderlichen Waage-Geräthc und sonftigen Utensilien, Und der Armatur der Grânz-Aufseher, deren Kosten vou jeder Regierung fv eigene Rechnung getragen werden. Das hiernach lich herausstelende Netto - Guthaben des einen oder des anderen Theils soll gleich nach vollzogener Abrechnung durch Baarzahlung berichtigt werden. Nach Art. 26. verbleiben die Zollstrafen und Konfiskate, vorbehaltlich der Antheile der Denunzianten , iedem der kontrahirenden Theile in (Nun Gebiete und bilden kei Objekt der gemeinschaftlichen Theich ung. Das Begnadigungs - und Strafverwandlungsrecht wird cben- falls von jedem der kontrahirenden Theile in. seinem Gebiete aus- geúbt. Art. 29. Zur Vollziehung der gemeinschaftlichen Zollgeseze und zur Leitung der Dienstführung der Lokal - Zollbeamten im Kur- fürflenthume Hessen soll (dem Art. 24 tufolge) eine der dortigen hdch- fien Finanz-Behdrde untergeordnete Zoll- Direction gebildet und in Be- ziehung auf ihren Wirkungskreis und die Geschäfts- ehandlung gleich- férmig mit den rgl Preuß. Provinzial-Steuer-Directionen und der Großherzogl. Hessischen Zoll - Direction cingerihtet werden. Die Königl. Preußischen und Großherzogl. Hessischen Negierutigen sind befugt/ jede einen Rath bei dieser Zoll- Direction zu ernennen Diese Beamten sollen von allen bei der Zoll-Direction vorkommenden Ver- waltungs - Geschäften, welche sich auf die dur den gegenwärtigen Vertrag eingegangene Gemeinschaft beziehen , vollsiändige Kenntniß erhalten und an jelbigen Antbeil zu nehmen berechtigt seyn. Die Königl. Preußische und die Großherzogl. Hessische Regierung sind, nach Art. 32, berechtigt, det zu organisirenden Kurfürftl. Hessischen Haupt-Zoll- Aemtern Controlleurs beizuordnen, welche von allen Ge- schäften derselben und den der Neben - Aemter, cowohl wegen des Abfertigungs- Verfahrens, alò auch wegen der Gr nzbewachung, durch Mitkontrollirung Kenntniß nehmen und auf Erhaltung eines Úbereinitimmenden Verfahrens und Abstellung etwaiger Mängel ein- zuwirken_ haben - allenfalls auch nach einer ndher zu verabredenden Dienst- Ordnung einen gewissen Antheil an den laufenden Geschâäf- ten übernehmen können. Eine gleiche Befugniß wird der Kurfürftl. Hessischen Megierung bet den Königl. Preußischen und Großberzogl. Hessischen Haupt - Zoll - Aemtern cingerdumt, wo dieselbe die Anftel- lung Kurfürftl. Hessischer Controlleurs nothwendig findet. Von jedem der kontrahirenden Theile werden , zufolge des Art. 35, Be- vollmächtigte ernannt, welche iährlih einmal in den ersten Tagen des Juni in Berlin zusammenkommen, um die Theilung der ge- meinschaftlichen Einkünfte zu bewirken, die erforderlichen Abrech- nungen zu vollziehen und die Erledigung der Anstände herbeizufüh- ren, welche sich im Laufe der Verwaltung etwa ergeben haben könn ten. Zwischen diesen Bevollmächtigten Diden auch die Mittheilun gen siatt, welche nah Art. 29 oder sons im Laufe des Jahres unter den betheiligten höheren Behdrden nothwendig werden kdnuten. -— Alles dasjenige, was in Beziehung auf Freiheit des Vetkehrs im Verhältnisse Preußens und des Großherzogthums Hessen zu solchen Deutschen Staaten, mit welchen die Königl. Preußische und Groß- herzogl. Hessische Regierung in Zoll-Vercinigungs - und Handels- Verträgen stehen, nämentlih im Verhältnisse zu Batern und Wür- temberg durch den Handels - Vertrag vom 27. Mat 1529 verabredet worden is, wird, nach Art. 37, au auf das Verhältniß von Kur- hessen zu den erwähnten Staaten und um efehrt, mit den Maaß- gaben, welche der gegenwärtige Vertrag enthält, Anwendung |nden. Die Dauer des Vertrages wird, nah Art. 39, vorläufig bis zum 1. Fanuar 1842 festgeseßt. Wird der Vertrag während dieser Zeit und spätestens es ahre vor Ablauf derselben nicht gekündigt, so soll derselbe auf zwdIf Jahre , und sofort von 12 zu 12 Fahren, als verlängert angesehen werden. : Ÿ Der gedachte Vertrag if von Sr. Majestät dem Köuige unter dem §8, November und von Sr, Hoheît dem Kurprinzeu und Mitregenten unter dem Zten desselben Monats ratificirt, und die Ratifications : Urkunden find am 16ten desselben Monats jz Berlin ansgewechselt worden, :

t S ARSE t abei sts E M A e e, E S tis