1875 / 107 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Thlr, noch eine Kapitalseinbuße von 294,160 Thlx, verblieb, Der von der Generalversammlung beschlossene Rückkauf von 750,000 Thlr. Aktien brachte einen Gewinn von 208,618 Thlr., fo daß von dem vorjährigen Kavitalêverluste von 294,160 Thlr. noch 85,942 Thlr. übrig bleiben. Wenn nun die Bilanz pro 1874 bei intaktem Kapital von 2,250,000 Thlr. gleichwohl nah n aller Spesen noh einen weiteren Gewinn von 76,929 Thlr. aufweist, fo ergiebt si, daß die Summe von 162,471 Thlr. (aus dem laufenden Geschäfte erzielt) einen Nettoertrag von über 7% dieses Aktienkapitals repräsentirt.

München, 8. Mai. (W. T. B.) Die Bayerische Hypo- theken- und Wechslerbank hat die Einbezufung ihrer Banknoten 10 und 100 Gulden) bes{lossen und wird bieselven gegen Baar und gegen Noten à 100 Reichsmark einlösen.

Der Kongreß russis{cher Maschinen- und Eisen- Industrieller ist am 4, Mai in St. Petersburg. durch den Ghrenpräsidenten des Kongresses, den Großfürsten Konstantin Nikolajewitsch eröffnet worden.

Telegraphis{cher Meldung zufolge genehmigte die Generalver- sammlung der Aktionäre der Theiß-Eisenbahn-Gesellschaft den erstatteten Geschäftsbericht. Vom Verwaltungsrathe wurde be- antragt, daß die durch die Auszahlung von 5 Prozent Zinsen auf die Aktien pro 1874 entstandene \bwébeude Schuld nicht eher mittelst SFnansprüchnahme der Staatsgarantie gedeckt werde, als bis fih etwa

erausstellen würde, daß der unbedeckte Ausfall in Folge andauernd chlehter Betriebseinnahmen sich mit Ende des Betriebsjahres noch erhöhen müsse. Ein Aktionär beantragte, lieber sofort eine 4 prozen- tige Staatssubvention in Anspruch zu nehmen, der Borsißende er- flärte indeß, daß die daraus hervorgehende Bevormundung nicht im Snteresse der Gesells{aft liege und wurde hierauf der Antrag des Berwaltungsrathes angenommen.

Die Kommerzbank in Warschau hat nach dem Ge schäftsberiht im leßten Jahre einen Bruttogewinn von 926,751 Rbl. erzielt, dem cin Reingewinn von 633,954 Rbl. entfpcicht. Derselbe elangt in folgender Weise zur Vertheilung: 6% Zinsen auf 5,400,000 Rbl, eingezahltes Aktienkapital mit 324,000 R., 10% in den Resferve- fond mit 30,955 R., 15% an den Verwaltungsrath mit 46,433 R,, 5% an den Direktor und die Beamt n mit 15,477 N, 4% | Super- dividende auf vas eingezahlte Aktienkapital mit 216,000 Thlr. und endlich Vortrag auf das laufende Jahr mit 688 Thlr, Die Gesammt-

Dividende pro 1874 beträgt somit 10%, d. i, 25 R. für jede Aftie der |

ersten drei Emissionen und 20 R. für jede Aktie der vierten Emisfion. | Der Reservefonds, welcher Ende des Jahres 1873 U al betra- | gen hatte, hat sich im Laufe des Jahres 1874 dur Zinjen um | F ‘in s | nach aus der Staatsgarantie ein Betrag von 715,820 Fl. gegen

16,636 R., sowie durch Gutschreibung um 30,955 R, vermehrt und

Ueber die Flotte der Vereinigten Staaten

entnehmen wir dem „Militär-Wochenbl.,“" folgende Angaben.

Nach dem Jahresbericht pro 1873—74 des amzçrikanischen Flot- ten-Ministers an den Präfidenten zählte die Flotte vor cinem Jahre 165 Schiffe aller Kategorien mit 1269 Geschüßen excl. Haubiten. Seit der Zeit find hinzugekommen §8 neue Dampf-Schaluppen, 2 Torpedoboote und 1 Eilboot; verringert wurde die Flotte durch den NVerkauf von 2 hölzernen und 11 eisernen Schissen mit gerinzem Tiefgang, so daß sie- augenblicklich besteht aus 163 Schiffen mit 1254 Geschüßen. Die Armirung hat sih in etwas durch erhöhte Anzahl der Geschüße bei den neuen Schiffen vermehrt,

Von der Gesammtzahl der vorhandenen Schiffe sind nur 26 Segel- \{iffe, von denen gemäß Beschluß des Kongresses 4 zur Dispofition der Staatsbehörden gestellt find, um als Schul- und Uebungs\chiffe verwendet zu werden, 7 dienen als Magazinschiffe, während 2 alte S(hlachtschiffe und 8 sehr veraltete baufällige nux als Lazareth- und Stations-Schulschiffe Verwendung finden. Es bleiben demnach 5 zum vpraktischen Seegebrauch als Vorraths-, Transport- und Beobachtungs-

iffe. 1 fe ie Dampfflotte besteht aus 137 Schiffen aller Klassen.

Bon dieser Zahl sind 25 Scchleppschiffe, welhe mit 1 oder 9 Auênahmen alé Arsenaischiffe verwendet werden; 37 find gepanzerte und 2 Torpedoschiffe, so daß 73 Dampfschiffe übrig bleiben, welche ursprünglich zum Kreuzen bestimmt waren. Diese werden augen- blicklich klassifizirt, wie folgt:

1, Klasse 5 Schiffe mit 188 Geschüßen 15,163 Tons. E 510 En T E L 188 1E O O2 i S189 Total 73 Schiffe mit 902 Geschützen 94,830 Tons.

In der Zahl von 902 Geschüßen sind die Haubitzen mit eingerechnet.

Bon diesen 73 Dampfschiffen sind 5 (jedes von über 2000 Tons) seit dem Kriege auf Stapel geblieben und lohnen sih nicht der Voll- endung, 7 sind als für weiteren Dienst ungeeignet ausrangiri, bei 3 anderen sind die Maschinen nicht in brauchbarem Zustande und 41 befinden fich im Dienst für verschiedene Zwecke. Von den noch übrig- bleibenden 17, welche die Reserve für - die kreuzenden Schiffe, im Falle cinige derselben außer Dienst gestellt werden, bilden sollen, sind 2 diensttauglih, 7 befinden sich in den verschiedenen Dcckyards in Neparatur und 8 find vermöge besonderer Geldbewilligungen des Kon- gresses in Bau genommen, ieg E A

Es geht daraus hervor, daß nur die Hälfte der für das Kreuzen bestimmten Dampfflotte sih in Dienst befindet. Der Flotten-Minifter hält es für unweise, diese Zahl von Schiffen noch zu verringern. Wolle man es denncch, so solle man wenigstens allmählich aber un- ausgeseßt die Stelle derjenigen Schiffe, welche als für den Dienst nicht mehr geeignet ausrangirt werden, du:ch neue erseßen und zu diescm Zwecke einen jäkulich zu erbauenden Betrag fc ststellen.

Bon den 37 gepanzerten oder eisernen Schiffen sind 16 voll- ständig dienstlüchtig, 4 andere von der mächtigen Klafse der Monitórs mit 2 Thürmen befinden sich in Reparatur und ein fünftes verdient dieselbe Berücksichtigung; der Rest aber muß als vollständig nußzlos für eine wirksame “Verwendung betrachtet werden. 4 von den grö- zéften derselben, welche entworfen und begonnen wurden während des

rieges, sind niemals vom Stapel gelassen, und bestchen nur aus dem hölzernen Rumpf, während ihre unvollftändigen Panzervlatten und Maschinen sih noch in den Arsenalen hefinden, obgleih die Na- men und Bezeichnungen der Schiffe in der Flottenliste erschienen,

Die übrigen 12 sind von der Klasse, welche als Monitor mit geringem Tiefgang bekaunt is und nicht im Stande, ihre Thürme, Geslüße und Kriegsauétrüstung zu tragen, daher uur als . altes Material zu verwerthen.

Die zehnte Blumenausftellung des Charktöttenbur- ger Gartenbau-Vereins wurde am 9, Mai in Charlotten- burg im Café Werner, Berlinerstraße 89, eröffnet, Das Arran- gement der Ausstellung, die an Qualität der Pflanzen vorzüglich genannt zu werdeù verdient, ist von dem Obergärlner, Rentier S h i e- mann. Die Azaleen und die Blattpflanzengruppe des Obergärtners Sellenthin verdienen alle Anerkennung und Beachtung. Die Ehrenpreise erhielten, und zwar den Preis Sr. Majestät des Kaisers, die goldene Medaille, Hr. Kunst- und Handelsgärtner Birkel (Ro- bertêpark), für Gesammtleistung, den Preis Jhrer Majestät der Kaiserin, einen prachtvollen Tisch, Hr. F. Schulz für Gesammt- leistung, die große silberne Staats-Medaille Hr. Obergärtner Sellen- thin (Mendels}ohn) für Gesammtleistung, die kleine silberne Staats- Medaille Hr. Obergärtnex Mayer (Vank. Simon) für gemischte Gruppen, die. kleine silberne Medaille Hr. Kunst- und Han- delsgärtner Barenstein für Azaleen und Rhododendron. Die bronzene. Staats-Medaille erhiclten für Teppichpflanzen Hr. Kunst- und Handelsgärtner Reinecke für Coniferen und Hr. Mar Schill in Berlin für seine Cycas Revolata, Die Kaisergruppe, wie andere auëgeftellten erm} brachten ebenso wie das Winterbeet des Obergärtners Po hley (Flera), ihren Ausstellexn die chrende Aner ken- nung uad die Geldpreise des Vereines ein.

ist auf 351,712 R. angewachsen. Das Aktienkapital der Bank be- ziffferte sich am 1. März cr. auf rund 6,000,000 R, nachdem laut Beschluß dec Generalversammlung je zwei 40% Juterimsscheine-zu den Aktien 1V, Emission unter gleichzeitiger Einzahlung von baaren 50 R. zu einer Vollaktie von 250 R. zusammengelegt worden find. Der Gesammtumsaß der Bank betrng im Jahre 1874 in Warschau 431,332,210 R, in St. Petersburg 820,049,458 N., zusammen 1,251,381,668 R. L y

Nach. dem Geschäftsbericht der Kaiser Ferdinands- und Mährisch-Schlesishen Nordbahn betrugen die Bruttoeinnah- men der Ferdinands: Nordbahn nah Abschlag der Porto Rückvergütungen, Refaktien und Transportschädenprämien an die Assekuranz-Gesellschaften 94 089,937 Fl. das ist um 3,074,670 Fl. weniger als im Jahre 1873. Die Betriebsauslagen erforderten 9,073,257 Fl., und mit Hinzurech- nung der aus den Betriebserträgnissen entnommenen Quoten für die Reservefonds A. und B. in der Höhe von 1,543,913 Fl. zusam- men 10,616,770 Fl. (— 609,595 Fl.). Zieht man die Betriebsaus- lagen von den Bruttoeinnahmen ab, so verbleiben 13,473,167 Fl. Hierzu kommt der Ertrag des gesellschaftlichen Montanbesißes per 102,526 Fl. (— 293,569 Fl.) und der Ertrag aus dem Betriebe der Verbindungsbahn per 1205 Fl. (— 95152 Fl.), so daß sih 13,576,890 Fl. ergeben, wovon folgende allgemeine Auslagen bestritten wurden: Für die Tantième an die Direktionsmitglieder 50,400 Fl., für den Pen- sionsfonds 44,304 Fl., für die Krankenpflege 23,620 . Fl., für die Amortisation des 1841er Anlehens 22,050 Fl. , für die Ver- zinsung der Prioritäts-Obligationen 1,533,226 Fl., für Steuern und Stempel 2,952,722 Fl., für Abschreibung der Weril)verminderung von -den im Besiße der Gesellschaft befindlichen Aktien und Obligag- tionen der Lundenburg- Grußbsher Bahns-und von diversen Alt- materialien 155,768 Fl. Nach Abzug dieser allgemeinen Auslagen von 3,882,091 Fl, verbleiben zur Verzinsung des Aktien - Kapitals 9,694,806 Fl. (— 949,346 Fl.), und da hiecvon zur Berichtigung der fünfprozentigen Aktienzinsen 83,911,840 Fl. verwendet wurden, zux Disposition der 51. General - Versammlung mit Hinzu- rechnung des Vortrages der früheren Jahre per 116,628 Fl, im Ganen 5,899,594 Fl. gegen 6,732,312 Fl. des Vor- jahres. Die Mährisch-Schlesishe Nordbahn erzielte eine Brutto-Ein- nahme von 1,209,249 Fl. (4 24,693 Fl.); hievon wurden bestritten die Betriebsauslagen von 724,166 Fl. (— 110,821 Fl.) und die allge- meinen Auslagen von 22,647 Fl., so daß für die Verzinsung der Prioritätsobligationen ein Uecberschuß von 522,434 Fl. in Noten oder 495,574 Fl. in Silber (gegen 367,257 Fl. in Silber im Vorjahre) verbleibt. Für die Verzinsung und Amortisation wurden im Jahre 1874 1,211,395 Fl. in Silber in Vorshreibung gebracht; es ist dem-

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Im Wallnertheater findet am Donnerstag das Benefiz des Hrn. Helmerding statt, aus Veranlassung seiner zwanzigjährigen Thätigkeit an dieser Bühne. Nach einem szenischen Prelog von Wilken wird dic Aufführung des einaktigen Lustspiels „des Uhrmachers Hut“ erfolgen, weil Hr. Helmerding in diesem Stück einst seine theatralische Laufbahn bei Franz Wallner begonnen, Den Swchluß des Abends wird die Darstellung der hervorragendsten Szenen aus „Der Aktien- budiker“ bilden, und damit zugleih ein Aft der Pietät gegen David Kalisch begangen werden, dessen Name von dem des Hrn. Helmerding in der Theaterge{Hichte untrennbar ift.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin -Mutter von Medcklenburg-Scchwerin wohnten gestern im Friedrich-Wil- helmstädtishen Theater der Aufführung des „Fiesco“ von Schiller dur die Herzoglich Meiningenschen Hofschauspieler bei.

Die erste Aufführung des genannten Tranerspiels am Sonnabend fand, wie die gestrige, vor vollbeseßtem Hause statt, und war, wie jede neue Gabe der geschäßten Gäste, ein bedeutendes künßstlerisches Ereigniß zu nennen, dem wir noch eine ausführlihe Besprechung widmen werden. ;

Der greise Theaterdiener des Friecdrih-Wilhelims- städtischen Theaters, Hr, Ioseph Siegmann, ein Veteran, wel- cher schon zur “Zeit des „alten Königstädtishen Theaters“ am Alexanderplaß in seiner jetzigen Eigenschaft fungirte, mithin beinahe ein halbes Säculum im Dienste der Thalia wirkt, feiert am nächsten Sonntag das Spezial - Jubiläum seiner fünfundzwanzigjäh- cigen Thätigkeit als Beamter des Friedrih-Wilhelm- städtischen Theaters. Die Direktion hat dem Jubilar an diesem Tage eine Matinée bewilligt, welche im Friedrich-Wilhelmstädtischen Saison-Theater stattfinden soll. Bedeutende künstlerische Kräfte, wie Fr. Frieb-Blumauer, Hr. Helmerding, Frl. Ernestine Wegener, der Königliche Hofpianist Hr. B. E. Bach, Frl. Helene Meinhardt, Hr. Swoboda haben ihre Mitwirkung in freundlihster Weise zugesagt. Auch der bei dem Publikum Berlins im besten Andenken Sr benbs Komiker Hr. Rudolf Haase, schon längere Zeit dem Privatleben angchörend, wird dem Benefizianten zu Liebe bei dieser Gelegenheit die Bühne wiederum einmal betreten.

Das erste Gastspiel des Frl, Emilie Hennies, der Herren Adolph Bethge und Wilhelm Schneider vom Großherzoglichen Hof- theater in Schwerin, sowie der Frau Elise Bet hge-Truhn halte am Sonnabend das Nationaltheater recht ansehnlich gefüllt. Jhre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Mecklenburg- Schwerin, sowie der Prinz Georg von Preußen be- ehrten die Vorstellung mit Ihrer Gegenwart. Emanuel Geibels Tragödie: „Brunhild“, aus der Nibelungensage, gab den Gästen Gelegenheit, ihr Lalent auf die vortheilhafteste Weise zur Geltung zu bringen. Vornehmlich war cs Fr. Bethge-Truhn, welche durch edle Plastik ihrer Bewegungen und dic dämonische Gewalt der Ausdrucksweise, mit welcher sie die Rolle der „Brunhild" zur Darstellung brachte, fih in hohem Grade den B-ifall und die Sympathie des Publikums exwarb. Gleichen Bei- fall erntete Frl. Henunies als „Chrimhild“, die das licbende Weib mit dem innigsten Gefühl der Wahrheit wiederzugeben verstand. Die HH. Bethge „Siegfried“ und Schneider „Hage" sind zwei männ- lie reckenhafte Gestalten, wie sie die deutsche Sage uns \il- dert, edel und wahr in ihrem Auftreten und in der Wiedergabe ihrer Rollen. _ Die Tragödie war glänzend ausgestattet undFerfreute sich der aufmerksamsten und lebhaftesten Tbeilnahme des Publikums.

Die Kaiserglocke, welhe am 15. April zu Frankenthal eingeschifft wurde, ist am 8. d. M. Nachmittsgs in Cöln eingetroffen und gelandet, Die ziemlich lange Reise, welche bekanntlich an den bedeutenderen rheinischen Städten, die der Erzkoloß zu passiren hatte, unterbrochen wurde, ging ohne den geringsten Unfall von Statten. Die Glocke ist oberhalb der Schiffbrücke enthüllt worden und zeigt sich fo, auf dem Schiffe stehend, dem Blicke in ihrer ganzen riesigen Ausdehnung. Die Ausladung follte heute Morg-n beginuen, und zwar unter specieller Leitung des Hrn. Hamm. Von der Rampe aus nimmt die Glocke dann unter Anwendung der auch zu Frankenthal benußten Vorrichtung ihren Weg durch das Trankgassenthor bis in den südlihen Domthürm. Hr. Hamm hofft am Miltwoch Abend den Transport bewerkstelligt zu haben.

Nach einem aus New-York gestern in Hamburg einge- gangenen Telegramm befanden sich folgende deut|che Passagiere auf dem verungllickten Dampfer „Schiller *:; H. Bachmann, H. Wasser- mann, Henry Stern, Karl Schmidt und Frau, Paul Reisf, Clara Zust mit 2 Kindern und einem Dienstmädchen, Arnold Schwarzen- buch, M. Korablum mit Frau und 3 Kindern, N. Becker und Frau, J. Brummer, E. Kobn, J, Eckstein, E. Mannheimer mit Frau und 2 Kindern, Otécar Kramer und Frau, Ferdinand Kreuter, Pauline Forster, Louis Riedener mit Frau und einem Kinde, Marie Schauhr mit einem Kinde, Katharine Hering, August Münster, Richard Federle, Frau Holzmacher, Louisa Veitenheimer, sämmtlich aus New - York, M. Stein, Jacob Lanfram, Schliß, Maria Mildner mit einem Kinde, Zinkeisen mit Frau und einem Kinde, sämmtlich aus Milwaukee, Herrmann Deckwiß und Frau, Marie Hesse mit

844/89 Fl. erforderlih. Das prozentuelle Verhältniß zwischen Betriebseinnahmen und Ausgaben .ist auch in diesem Jahr günstiger als im Vorjahre; leßtere betrügen 63,6 % der ersteren gegen 73,2 %

im Jahre 1873. Verkehrs: Anstalten-

Im Hafen zu Leer sind im vorigen Jahre 501 See- \ch iffe angekommen (davon 1 unbeladen) gegen 579 im Jahre 1873 mit einer Tragfähigkeit von 58,047 Tonnengehalt (Tonne à 2000 Pfd.) gegen 61,247. Abgezangen sind dagegen 634 (davon 253 unbeladen) gegen 603 des Vorjahres mit 64,256 Tonnengehalt gegen 54,473. Die böste Ziffer der angekommenen Seeschiffe wurde im Jahre 1871 mit 638 und einem Tonnengehalte von 66,226 erreicht, die größte Zahl der abgegangenen im Jahre 1867 mit 650, welche aber nur einen Tonnengehalt von 44,979 repräsentirten, während der Tonnen- gehalt im Jahre 1874 und 1873 bedeutend größer war. Nach der Nationalität der Schiffe dominirt Deutschland, es folgen Nieder- lande, Großbritannien, Norwegen.

Die Eutin-Lübecker Eisenbahn hat nah dem Berichte über die Betriebsverwaltung für 1874 befördert 224,248 Personen inkl. Militär, 14,309 Ctr. Reisegepäck, 9307 Stück Vieh, 113 Equipagen, 744,717 Ctr. Güter aller Art, außer Bau- und Betriebs-Dienstgut. Die Einnahmen betrugen im Personenverkehr 55,464 Thlr., für Vich und Equipagen 2804 Thlr., für Güter 33,519 Thlr., für Material» transporte 1049 Thlr., für Posttransporte 458 Thlr., aus sonstigen Quellen 3043 Thlr., in Summa 96,338 Thlr. Die Betriebsausgaben haben betragen 66,812 Thlr., es verbleibt mithin ein Uebershuß von 29,526 Thlr., wovon 2500 Thlr. dem Reserve- und Erneuerungsfonds, 400 Thlr. der Pensions-, Wittwen- und Waisenkasse Überwiesen, 26,626 Thlr. zur Verzinsung und Tilgung der Prioritäts Dbligationen verwendet werden. j

Triest, 9. Mai. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Austria* ist mit der indo-cinesishen Ueberlandpost heute früh um 2 Uhr aus Alexondxien hier eingetroffen.

Einer Mittheilung des „Golos" zufolge hat die Kasaner Börsen-Kaufmannschaft den Beschluß gefaßt, bei der Staatscegierang um den Bau einer Eisenbahn von Nishni-Nowgorod na Kasan zu suppliziren, für welchen Bau die genaynte Kaufmannschaft das ganze benöthig¿e Aktienkapital im Betrage von 5 bis 6 Millionen Rubel selbst aufzubringen erbötig ist, ohne daß die Staotsræicrung irgend welche Garantie für die Aktien zu übernehmen hätte. Wie verlautet, soll auch bereits das ganze Aktienkapital für diese etwa 400 Werst lange Bahn von der örtlichen Kaufmannschaft selbst ge- zeichnet sein. Eine besondere Deputation wird demnächst von Kasan nach St. Petersburg abgehen, um das Gesuch der Staatsregierung zu unterlegen.

einem Kinde (B: ooklyn) Konsul Zah mit Frau und Tochter, ferner G. Woltmann aus Havanna, M. Kahn aus Masfsoon, Stern aus Greenville, Leo Weste und Frau, Miß Mann aus Philadelphia. C, Walter mit 2 Kindern. Herrmann Stotting mit Frau und Sohn aus Georgetown in Colorado. Frau S. Holzhauer mit einem Kinde aus Trov, Mrs. E. Ney mit zwei Kindern. C. Seelig und Frau aus Hoboken, Auguste Ziegler mit einem Kinde, Dora Ziegler, Doran, Kohiß, Miß Meyer aus St. Louis, Lina Kirhmeyer aus Baltimore, C. Aulig, Fried. Uhlmann, Mrs. M. Klemme aus Co- lumbus, Alois Stoetmann, Mr. H. Rencklin, Joseph Beyer aus Detroit, Max Cohn aus Montezuma, Herrmann Spiß aus Macon, Mrs. R. Butlow aus Shelbyville, G. Leonhardt mit Frau und Tochter Augusta, John Suppiger mit Frau und 2 Kindern, Michael Hurlemann, L. Suppiger aus Highland, Ella Flachs aus Quincy, Unna Eisner, Elisa Len, Christine Len, Henry Wolters mit Frau und 2 Kindern, Gottfried Shmidt, M. Meßger aus- Chicago, Otto Kirchner aus Shenandoah, W. Kohl aus Buffalo, E, Schirmer und Frau aus Columbus, Emma Hans:n aus Chico, C. Klonham- mer, P. Paulsen, C. Frahm, W. Frahm aus Chas (?), Haase und Frau aus Davenport, Christian Hirni aus Ashland.

Nach einer weiteren te!egraphischen Meldung find auf der Jufel Tresco (Scilly-Inseln) 27 Personen, einschließlich einer Frau, in 2 Booten des „Schiller“ gelandet worden. Ferner wurden -13 Per- sonen durch Boote der Inselbewohner in Sicherheit gebracht. Fünf Männer, zwei Frauen und ein Kind wurden als Leichen aufgefunden. Folgende Passagiere sind, soweit bis jetzt bekannt, gerettet worden, 3 Passagiere der I. Kajüte: Leo Weste, Carl Kuhn und Henry Stern, folgende Passagiere der Il. Kajüte und des Zwischen- decks: F. O. Soillenberg, Ludwig Reeder, Silas Hexter, Charles Jhran, Carl Jantzen, Markus Pourßzer, Charles Jansen, Johns und Frau. Die Namen von 4 anderen geretteten Passagieren des Zwischendecks sind zur Zeit noch unbekannt, weil diejelben uoch befinnungslos sind. Von der Mannschaft des „Schiller“ sind gerettet: Dex erste Offizier Harry Hillers, der zweite Offizier Erwin Pohl- mann und der vierte Offizier Richard Kuntze, ferner die Seeleute Heuemann, Max Goldberg, Heury Wallace, Claus Wiecke, Ferdinand Bleisiner, W. Pakendorff, H. Weiser, H. Dau, F. Bathurst, H. Reh- berg, S. Jensen, Christian Adamsen, Heinrich Hamman, Hans Peter- sen, W. Blohm, Jens Jürgen, Jansen, Frederic Wernecke, Carl E: nest, Charles Lemke, Begt, Pierson, Trimmer, August Abel, H. Hinsch, endlih der Kesselmacher Johann Schweinske und der Schifféjunge Peck. Unter den Vermißten befindet sih auch der deutsche Konsul Wilhelm Zach. A

Im Ganzen befanden sich auf dem Dampfer „Schiller" 59 Passa- giere in erster, 75 in zweiter Kajüte und 120 im Zwischendeck. Von den Geretteten werden Diejenigen, welche nah Frankreich und Deutsch- land zu reisen beabsichtigten, ven dem in Piymouth erwarteten Ham- burger Postdampfer „Pomerania“ nach Cherbourg und Hamburg übergeführt werden. :

eute Vormittag i|ff über den Schiffbruch des Dampfers „Schiller“ der transatlantischen Dampfschiffahrtsgesellschaft ein Tele- gramm aus Penzance (in Cornwales) von gestern Nachmittag 2 Uhr 25 Minuten zugegangen. Nach demselben wurden laut Aus- sage des geretteten Offiziers Pohlemann bei der Strandung alle Boote flott gemacht, von denen 5 längs der Seite des Schiffs durch den Seegang in Trümmer geschlagen wurden. Die s\chwere See warf den Kapitän von der Kommandobrücke über Bord. Ebenso wurden auch die Passagiere meistens über Bord gespült, wenige ertranken in der Kajüte. Der Verlust des Schiffs ist durch den Nebel herbeigeführt, der drei Tage hindur anhielt und während dieser Zeit alle Beobachtungen uumöglich machte. Das Schiff ist gänzlich ze:trümmert. Gegen N Leichen sind ans Land getrieben. Auf dem Wrack befinden fich keine Leichen mehr. Die Schiffsoffiziere Hillers und Heinße werden zurückbleiben, um die antreibenden Leichen zu identifizieren, Pohlemann und zwei Stewarts werden morgen ihre Rückreise nach Hamburg antreten. Nach den jeßt vorliegenden Meldungen \ollen im Ganzen 15 Passagiere und 29 von der Mannschaft gerettet sein, Leßtere und 8 Passagiere gehen nach Plyniouth, um dort den „Lessing“ zu erwarten, da die „Po- merania* bereits abgegangen ift.

Beim Schiffbruch des „Schiller" sind, wie nah der leßten Nah- rit festgestellt ist, von den an Bord befindlichen 254 Passagieren und 101 zur Mannschaft gehörigen Personen im Ganzen 312 umge“ femmen. Die Geretteten wurden von dem Plymouther Agenten der transatlantishen Gesellschaft, Thomas Jones Stevens, in Penzance empfangen und für alle Bedürfnisse derselben von ihm Sorge getragen. Nach einer dem „Standard“ zugegangeaën Nachricht hat] der Kapitän das Möglichste gethan, um Verwirrung zu verhindern, und zuleßt sogar seinen Revolver über die Köpfe der Passagiere weg ab- geschossen. Die Mannschaft scheine aber das Beispiel des Kapitäns nicht befolgt, sondern mehr an die Rettung des eigenen Lebens als an die Rettung der Frauen und Kinder gedacht zu haben.

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2 i Redacteur: F. Prehm. F Berlin! Frag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließli Börsen-Beilage), außerdem ein Fahrplan der Verlin- Anhaltischen Eisenbah,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Sltaals-Anzeiger.

M 107.

Berlin, Montag, den 10, Mai

1875.

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Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 10. Mai. In der Sizung des Herrenhauses am 7. d. M. erklärte in der Diskussion über den Gesezentwurf, betreffend die Ertheilung von Korporationsrehten an Baptiften- gemeinden, der Justiz-Minister Dr. Leonhardt nah dem Herrn von Kleist-Reßow:

Der Herr Kultus-Minister wird sehr bedauern, hier nicht an- wesend zu sein, um die von dem Herrn Vorredner gewünschten Erklä- rungen abzugeben, Der Herr Kultus-Minister ist durch setc wichtige Verhandlungen im anderen Hause okkupirt.

In der Generaldiskussion über den Gesetzentwurf, be- treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen rügte der Graf zur Lippe, daß die ausübenden Organe im Gesetze nit hinreihen. Der Minister der landwirth\chaftlihen Ange- legenheiten Dr. Friedenthal erwiderte:

Meine Herren ! Auf die allgemeinen Bemerkungen des sehr geehr- ten Herrn Vorredners möchte ih mir erlauben, Einiges zu erwidern. Was zunächst die Behauptung betrifft, daß die gute und tüchtige Ausführung dieses Geseßes im Wesentlichen abhänge von den aus-

führenden Organen, und a in dieser Beziehung der Stand unseres

beamteten Veterinärwesens Manches zu wünschen übrig läßt, so kann ih darin dem geehrten Herrn Vorredner" beistimmen. Die Bemühun- gen der Staatsregierung sind aber darauf gerichtet, den Uebelständen, welche sih in dieser Beziehung geltend machen, Abhülfe zu schaffen. Son der vorige Staatshaushalts-Etat hat davon Fenvats abgelegt, indem von den beiden Häusern des Landtags eine Summe gefordert und bewilligt wurde zur Anstellung von besser besoldeten Thierärzteu an denjenigen Stellen des Landes, wo vorzugsweise eiu energi|ches Ein- greifen erforderlich is, namentlich an den Grenzen, Jch kann hinzufügen, daß ich mich bemühen werde, soweit die Staats- mittel es gestatten, in diefer Richtung weiter vorzuschreiten und die Zahl solcher Stellen, welche derartig ausgestattet sind, daß der In- haber niht auf seine Privatpraxis angewiesen ist, sondern wesentlich durch die staatlichen Emolumente existiren kann, zu vermehren; denn hierin sehe ich den wirksamsten Hebel für eine energische Thätigkeit Seitens der Veterinärbeamten. Jch glaube nicht zu irren und glaube mich auf die Erfahrung der geehrten Herren berufen zu können, wenn ich konstatire, 4 ein Hauptübelstand, welcher sih bisher im Lande geltend gemacht hat, die Vertushung von Seuchen und folgeweise das Umsichgreifen derselben darin seinen Grund fand, daß die zur Aufdeckung Berufenen ein Interesse daran hatten, niht gegen Jeder- mann energisch E A wenn man das Uebel an der Wurzel fassen will, so wird man dahin streben müssen, einen Stamm von Veterinär- beamten zu bekommen, der unabhängig von der Privatyraxis gestellt ist. Das erfordert aber reihe Mittel, und Sie wissen, meine Herren, solche werden in unserm Staatswesen von allen Seiten in Auspruch genommen, und werden es erklärlich finden, daß man nur s{rittweife und allmählich, je nachdem fie die nöthigen Fonds bieten, den Kreis der gedahten Beamten erweitern kann. An meinen Bemühungen wird es nicht fehlen, unabhängige Organe zur Ausführung dieses Geseßes zu beschaffen. Jch hoffe hierbei, anch von den Korporationen, namentlich von den Kreisen und Provinzen unter- füßt zu werden. Es ist jeßt {hon nicht möglich gewesen, wie der Herr Vorredner richtig anfühtrte, in allen Kreisen der Mon- arie Kreiêthierärzte anzustellen, weil in den Gegenden, tin welchen die Privatpraxis zu unlohnend ift, die nicht allzu reih bemessene Staatsdotation kein genügendes Auskommen gewährt. Jn solchen Fällen haben vielfa die Kreisvertretungen fich bereit erflärt, Zuschüsse zu geben und es hat dies günstig gewirkt. Danach dürfen wir hoffen, daß reichere Staatsmittel flüssig werden, daß auf der andern Seite die Kreise und die Provinzen vermittelst der ihnen gewährten aus- giebigen Fonds die Beschaffung eines tüchtigen Veterinär-Beamten- thums unterstüßen und so glaube ich, daß für die vom Herrn Bor- redner gerügten Uebelstände mehr und mehr die Abhülfe eintreten wird. Ich hoffe aber ferner, daf} gerade das Zustandekommen dieses Gesetzes hierzu einen wirksamen Anstoß geben möchte.

Der geehrte D Vorredner hat ferner gerügt, daß an einzelnen Stellen dieses Geseßes die Thätigkeit allzu sehr in die Centralstelle verlegt sei, und hat sih hierfür im Wesentlichen auf die Dispositionen der §8. 2 und 12 berufen. Jch möchte glauben, daß diese Rüge doch nur vereinzelte Stellen des Geseßes, und leßtere auch nur äußerlich trifft, daß aber im Allgemeinen der von dem Herrn Vor- redner mit Recht betonte Gesichtspunkt auch der der Vorlage ist. Immerhin werden einige Punkte übrig bleiben, wo ein Eingreifen der Centralstelle unbedingt nothwendig erscheint, namentli} möchte ih meinen, daß da, wo es sich darum handelt, gegen ein Nachbarland iMaßregeln von so einshneidender Wirkung, wie eine Grenz])perre es st, eintreten zu lassen, es kaum möglich fel dürfte, den Erlaß sol- cher Maßregeln dem Landrath zu übertragen. Es ist \ogar zweifel- haft gewesen, ob die einzelnen Länder gegenüber dem Reiche berufen seien, Grenzsperren in Kraft zu seßen, und ih zweifle nicht daran, daß die Garantien, welche durch die ausschließlihe Zuständigkeit der Zentralstelle gegeben werden, gerade das Motiv dafür gewesen ift, von Seiten des Reichs nicht weiter seine jener Richtung zu urgiren. Jch meine aber ferner, daß das Einschreiten in so!chen Fällen von Seiten der Zentralbehörde niht eine Schwächung, sondern eine Verschärfung der Aktion mit fih bringt. Es hat fih nämlich der Uebelstand herausgestellt, daß, wenn wie bisher die Landespolizeibehörd-n Grenzsperre verhängten, ohne das nôthige Zusammenwirken der Bezirksregierungen verfahren wurde. Es fand sich in häufigen Fällen, daß die eine Regierung die Grenze sperrte und die benahbarte niht, und die Folge davon war die, daß der sämmtliche Import solhen Viehes, welches die Ver- \chleppung der Krankheit mit sich führen konnte, nunmehr auf einem Umwege dunch den benachbarten Regierungsbezirk erfolgte. Dies, meine Herren, wird ausge|chlossen, wenn, sobald sich die Ge- fahr zeigt und die Instruktion wird in dieser Beziehung von der veralteten Berichtsweise absehen und telegraphische Mittheilung . for- dern sofort die Zentralstelle in die Lage kommt, einzuschreiten, und sich natürlich nicht darauf beschränkt, den einzelnen Grenzpunkt ins Auge zu fassen, sondern die Sperre so weit ausdehnen, daß eine Umz;ehung, soweit die Voraussicht reiht, nicht zu erwarten steht. Hiernach läßt fih erwarten, daß die Bestimmung im §. 2 den ent- gegengeseßten Erfolg haben werde, als der Herr Vorredner annehmen zu müssen glaubte.

Was die Bestimmung im §. 12 betrifft, daß die Fälle der Tödtung die der unmittelbaren Ortspolizeiverwaltung vorgeseßte Be- örde anordnen solle, und diese Behörde wird in den meisten ällen der Landrath sein, weil der Amtsvorsteher, beziehentlich diejenige nstanz, die ihm gleichsteht, der Regel nach den ersten Angriff in dieser Angelegenheit hat, so liegt hierin eine Abweichung von dem bisherigen Zustande, die dem Gedankengange des Herrn Vorredners gefolgt ist. Es war bisher aus erklärlihem Interesse für die finan- zielle Seite der Sache, insoweit überhaupt ähnliche geseßliche Be- stimmungen bestehen, die Landespolizeibehörde befugt, die erforder- lichen Anordnungen zu treffen. Gerade mit Bezug darauf, daß es wünschenswerth ist, schnell und energisch einzuschreiten, verfügt die Vorlage eine Verlegung der Instanz nah unten, indem sie den Land- rath für kompetent erklärt. Die Landräthe aber sind, meine ih, die geeigneten Behörden, weil sie der Sache nicht gar zu nahe und nicht zu entfernt stehen. Jch möchte mithin glauben, daß auch für den 8, 12 die Einwendung des Herrn Vorredners nicht vollkommen zutrifit.

Kompetenz in

Was endlich die sonst gemachten Bemerkungen anlangt, bezüglich der Haftbarkeit der Thierärzte, daß ihnen das Leben nicht zu schwer gemacht werden möge dadurch, daß man Rechenschaft von ihnen for- dert, wenn sie sih aus Energie ein Versehen haben zu Schulden kommen lassen, ferner, daß man nicht ihre Aktion hwäche, und daß man mit möglichster Energie den Bestimmungen des Gesehes Gel- tung verschaffe, so entsprehen diese Wünsche meiner Auffassung von der Sache. Jch glaube aber, daß dies Andeutungen sind für denjent- gen Geist. in dem das Geseß ausgeführt werden soll, nit solche, welche sich leicht in geseßgeberishe Form kleiden lassen; und ich kann den geehrten Herrn Vorredner versichern, daß von diesem Gesichts- punkt aus, soweit es in meinen Händen liegt, die Durchführung des Gesetzes erfolgen soll.

Zu 8. 40 (Anzeige der Schafpockenimpfung) erklärte der Staats-Minister Dr. Friedenthal:

Meine Herren! Der erste Entwurf des Geseßes stand auf dem weitergehenden radikalen Standpunkt, den der geehrte Vorredner in feiner Auseinanderseßung betont hat, dem Standpunkte, daß die Scußpockenimpfung absolut zu verbieten sei, daß fie den Charakter einer künstlichen Ansteckung habe, die sich weiter verbreite auf andere Pete und daß sie gerade deshalb so zu behandeln sei, wie die

ins{chleppung einer Seuche. Dieser Standpunkt }tüßte sich im Wesentlichen auf das Gutachten der techunishen Sachverständigen und auf Mittheilungen aus vielen Landestheilen, welche sih energisch gegen die Folgen der Schußpockenimpfung verwahrten. Gegenüber diesem Standpunkte machten sich, als von mir der Entwurf ver- schiedenen betheiligten Vereinen mitgetheilt wurde, Bedenken aus Brandenburg und Pommern geltend. Man bestritt, daß die Aufgaben der Sachverständigen durhweg zutreffend seien, und man behauptete, daß dort erfahrungsgemäß in der Shußpockenimpfung ein wesentliches Shuß- und Erhaltungsmittel der Heerden gefunden werde. Da ih nun meine, daß die Geseßgebung sich niemals in theoretischen Extremen bewegen soll, sondern die Aufgabe hat, die konkreten Be- dürfnisse zu berücksichtigen, so änderte ih die erste Vorlage ab, und zwar dahin, daß mit Erlaubniß der Kreispolizeibehörde die Schußz- pockenimpfung stattfinden könne. Jch glaubte, in dieser Aenderung einen praktischen Weg gefunden zu haben zwischen den fih bekämpfen- den Gegensäßen, und namentlih einen Weg, der dahin führe, die lokalen Bedürfnisse zu berücksichtigen, ohne doch an solchen Stellen der Monarchie, wo man die Schußpockenimpfung der Schafe nicht haben will, geseßliche Lizenzen zu schaffen, welche man hier als un- erwünschte und nachtheilige betrachtet.

Es liegt auf der Hand, meine Herren, daß in Gegenden, wo man in der Schußpockenimpfung ein gutes Präservativ erkennt, durch die Erlaubniß der Kreispolizeibehörde ich gehe von dem Gesichts- punkte auê, daß in solchen Fällen, wo es sih um die Berücksichtigung fonkfreter Verhältnisse handelt, die Landräthe die geeignete Instanz sind, derartige Dinge zu regeln jenem Wunsche genügende Rechnung getragen werden wird. Auch wird es angängig sein, daß, wo sich die Centralstelle davon überzeugt, Fo in Gegenden die Schußpocken- impfung nothwendig sei, durch Instruktion die Landräthe angewiesen werden, allgemein die Schußpockenimpfung zu gestatten. Mir erscheint, wie gesagt, die vorliegende Bestimmung ein richtiges Kompromiß zwischen den fih bekämpfenden Anfichten zu bieten. Die verehrte Kommission des Hohen Hauses ift einen Schritt weiter gegangen und hat geglaubt, die bloße Anzeige würde genügen, um Nachtheilen, mit denen die Schußpockenimpfung die benachbarten Heerden bedroht, vorzubeugen. Zunächst möchte ih mir die Freiheit nehmen, gegen die Fassung der Kommission redaktionell einzuwenden, daß es heißen müßte: „die Anzeige muß „spätestens“ acht Tage vorher erfolgen, damit die Möglichkeit gegeben ist, die Schußmaßregeln, welche der nächste Paragraph anordnet, anzuordnen“. Es fragt fich auch, ob nicht die Zeit von aht Tagen zu kukz gegriffen sci.

Demnächst habe ih gegen den Vorschlag der verehrten Kommission das einzuwenden, daß derselbe allgemein in dem größten Theile der Monarchie einen Zustand herbeiführt, den man dort nicht will, daß dort die Schußpockenimpfung, für welche vereinzelt eine besondere Passion obwalten könnte, nicht untersagt werden kann. Jch möchte glauben, daß das, was man von Seiten der Freunde der Schußzpocken- impfung wünscht, durch die Regierungsvorlage ebenfalls erreiht und gleichzeitig der Nachtheil, der in dem größeren Theile der Monarchie von der Schußpockenimpfung gefürchtet, beseitigt wird.

Nach alledem möchte ih dem Hohen Hause anheimstellen, der Regierungsvorlage den’ Vorzug vor der Fassung des Kommissionsent- wurfes zu geben.

Ferner zu §. 41:

Fc kann unter Umständen mit dem eben erfolgten Beschlusse mich abfinden, indem ich den geltend gemachten Bedenken Rechnung trage, sofern die nöthige Garantie gegen die Vershleppung der Pocken bei den Schafen durch. die Anzeigepflicht in Verbindung mit dem §, 42 der Vorlage, §. 41 des Kommissionsentwurfes, gegeben wird. Gegen den Wegfall des §. 41 muß ih mich aber gauz entschieden aussprechen, denn es würde ohne die Vorschrift dieses Paragraphen der soeben gefaßte Beschluß lediglich illusorish werden, die Anzeigepflicht feinen Sinn haben, und es an jedem Schuße gegen die ge- fürhtete Gefahr fehlen. Wenn der geehrte Herr Vorredner aus einem früheren Paragraphen die Folgerung gezogen hat, daß alle dort angegebenen Schußmaßregeln fich für den vorliegenden Fall niht durchführen ließen, so mag dies in gewisser Bezichung richtig sein. Ich bestreite aber, daß die Sperrung, überhaupt alle fakultativ vorgeshriebenen Shußmaßregeln überall zur Anwen- dung gelangen müssen. Sache der Instruktion wird es sein, die Landräthe, beziehungsweise die Amtsvorsteher darauf hinzuweisen, in welchem Maße, in welcher Ausdehnung oder Beschränkung und mit welchen Mitteln fie die Gefahr der Verschleppung von den benachbarten Heerden abzuwenden haben. Gemiß ist es bei solhen Geseßen, wie das vorliegende, -die nothnendig in der Aus- führung den fonkreten Verhältnissen angeregt werden müssen, ganz unthunlih, alle Fälle kasuistish vorzudenken. Man bewegt si immer zwischen zwei Gefahren: der einen, zu große Vollmachten zu geben, und der anderen, zu wenig Machtvollkemmenheit der ausfüh- renden Behörde anzuvertrauen. Wie ih beim Eingang der Debatten mix erlaubte zu bemerken, muß eine verständige Auéführung des Ge- seßes den Weg finden, welcher dahin führt, dasselbe wirksam und zu- gleih für die Betheiligten erträglih zu gestalten.

In der Sihung des Hauses der Abgeordneten vom 7. d. M. nahm der Staats-Minifter Dr. Falk in der Diskussion über den Gesehentwurf, beireffend die Orden und ordensähnlihen Kongregationen der katho- lishen Kirhe nah dem Abg. Reichensperger, welcher hbe- hauptet hatte, die Vorlage verleße die Verfassung, das Wort:

Meine Herren! Es ist ja immer eine bequeme und angenehme Waffe, bei Bekämpfung cines Anderen \ih auf dessen eigene Worte und Handlungen beziehen zu können. Der Hr. Abg. Reichensperger als gewiegter Politiker hat fi denn auch nicht entgehen lassen, diese bequem daliegende Waffe zu ergreifen und sie gegenüber der Staats- regierung tüchtig zu schwingen. Es kommt mir aber doch vor, als ob der Cffekt, den der Herr Abgeordnete mit dieser Argumentation er- reicht hat oder erreichen konnte, uur ein sehr geringer ist. (Oho! im Centrum.) Warten Sie doch erst, meine Herren! Jn der That nimmt es mich etwas Wunder, daß der Herr Abgeordnete heute so außerordentlihes Gewicht legt auf eine Abweichung der Staatsregie-

rung über Auslegung, Anwendung und Wirkung “der Verfassungs-

urkunde von früheren Picinungen der Staatsregierung in dieser Be- ziehung; denn der Fall ist ja nicht etwa der erste. Sie wissen Alle, meine Herren, daß, nachdem die Staatsregierung durch den Ernst der Verhältuisse genöthigt war, schr ernstlich (Oho! im Centrum) nun, find die Verhältnisse etwa nicht ernst ? (Ruf : Sehr! Was schreien Sie denn da, wenn Sie mit mir vollkommen einverstanden find! Ich sage also, nachdem die Staatsregierung durch den Ernst der Verhältniffe genöthigt war, fch die Frage vorzulegen, ob es denn in der That die Bedeutung hat, welche den in Betracht kommenden Verfafsungsartikeln durch lange Zeit, als man {wah genug war, den Bischöfen gegenüber, die sih Rechte beilegten, die sie in Wahr- heit niht hatten, nachzugeben, als man langmüthig genug war, ‘diese ernsten Angelegenheiten des Staates vertreten zu lassen durch ein Organ an der höchsten Staatsstelle, welhes nah seiner Komposition ohne Schuld der Betheiligten mit Nothwendigkeit gedrängt werden mußte, die Dinge niht vom Standpunkt. des Staates, sondern vom Standpunkt der Kirche zu betrachten, als man si, sage ih, in seiner Langmüthigkeit lange mit diesem Organe auf diesem Gebiete behalf, —— een wurde, in der That die richtige sei. Meine Herren! Wie die Staatsregierung in Bezug auf eine Reihe anderer ver- fassungsmäßiger Bestimmungen, wie Sie ja u wissen, der Ver- gangenheit gegenüber zu einer ais Au dls: und Anwen- dung der betreffenden Artikes gekommen ist, ebenso liegt es in diesem Falle. Der Hr. Abg. Reichensperger wird sich dod wohl erinnern, daß die Erklärungen der Vertreter dreier Minister, die er uns eben vorgetragen hat, im Jahre 1869 abgegeben worden sind und daß dig Staatsregierung zur Beantwortung jener von mir vorhin hervor- gehobenen Frage erst nah jener Zeit gekoinmen ift. é A

Der Herr Abgeordnete hat und das möchte ich hier beiläufig einschalten sich auch auf den höchsten Gerichtshof berufen als der früheren Auffassung der Staatsregierung theilhaftig. Ih bin nicht in der Lage, das in jenem Erkenntniß, welches er uns nah dem Datum zitirt, zu finden. Es handelte sich damals nur um die Be- antwortung der Frage: Sind Kongregationen oder Vereinigungen in dieser Art unter den landrechtlihen Begriff der Klöster zu stellen oder nit? und diese Frage ist allerdings von dem Ober-Tribunal im leßteren Sinne beantwortet worden ; aber über die Frage, die der Hr. Abg. Reichensperger vorher formulirte, hat der höchste Gerichtshof in jenem Urtheil einen Ausspruch nit abgegeben.

Nun, meine Herren, es ist, wenn ein ie entschiedener und bewußter Wandel in der Auffassung der Staatsregierung eintritt, allerdings cine nicht get enene Pflicht derselben, über die Gesichtspunkte, welche sie bei der Annahme der neuea Auffassung leiteten, eine etwas ausführlichere Auskunft zu geben. Jh erlaube mir, auf dieselbe über- zugehen; die Erwägungen werden zum Theil recht nüchtern sein, aber sie find nothwendig.

Die Orden und Kongregationen werden in den Motiven beiläufig bezeichnet als in den Organismus der katholishen Kirche eingefügte Glieder, und es ist’ ja das ein Punkt, in dem ich mit dem Hrn. Abg. Reichensperger übereinstimme, sofern ich ihn vorhin rihtig verstanden habe. Es möchte auch wirklich ein ernster Zweifel an solcher An- nahme niht möglich sein. Sie dürfen nur lesen, was in der unr mit dem Hrn, Abg. Reichensperger zu reden „von den Motiven in Bezug genommenen Schrift des Hru. Hinschius“ enthalten ist über die Organisation, Leitung, Vorschriften der Saßungen und Konsti- tutionen über die Rechte und Pflichten der Mitglieder der geistlichen Genossenschaften, “und es -wird Ihnen gewiß klar sein, daß der von uns in Uebereinstimmung angenommene Saß unbedenklich richtig ist.

Vielleicht if es gegenüber der wiederholten in stereo- typer Form angewandten Hinweisung auf die Sthrift von Hinshius ganz am Plaße, den Antheil zu bezeichnen, den die Staatsregierung an dieser Schrift hat, und vielleicht geschieht dadurch auch dem Hrn. Abg. Windthorft (Meppen) ein klei- ner Gefallen; denn derselbe hat ja bei früherer Gelegenheit, leider in nicht zutreffender Weise, wiederholentlich bemerklih gemacht, daß hin- ter all den Vorlagen der Staatsregierung bald der Prof. Hinschius in Berlin, bald der Prof. Friedberg in Leipzig stehe. Nun, meine Herren, ich habe dem Hrn. Prof. Hinshius den amtlichen Auftrag gegeben, schon vor zwei Jahren, auf Grund des amtlich eingeforder- ten Materials eine Denkschrift auszuarbeiten, Es ergab fich für den Mann der Wissenschaft das Bedürfuiß, in seiner Schrift in Bezug auf die Kritik des verarbeiteten Materials und auf seine Folgerungen aus demselben frei zu bleiben und nicht wie ein Ministerial-Rath ab- hängig zu sein von der Weisung und der Auffassung des Ministers, und es ergab fich bei der Sache das hat der Hr. Abg. Reichensperger ja bereits in zutreffender Weise betont au weiter, daß über die Vor- lbläge, die auf Grund des gesihteten Materials zu machen wären, die Ansichten des Hrn, Hinschius uad die meinen differirten, zum besonderen Gefallen und Vergnügen des Hrn. Abg. Reichensperger und seiner Freunde, die ja jedes Mal, wenn die Auffassung des Hrn. Hinschius mit denen der Staatsregierung ni@t ¿zu’ammcnfallen, aus den Ausführungen des Hrn. Hinschius Material gegen die Staatsregierung zusammenzutragen bemüht sind. Erinnern Sie sich an die bekannte Aeußerung des Hrn. Hinschius über das Vatikauum, die allerdings auch mit den An- schauungen der Staatsregierung niht übereinftimmen. Nur s{ade, daß Sie in den weit zahlreiheren Fällen, wo Hr. Hinschius mit der Staatsregierung übereinstimmt, sih niemals auf diese Autorität

berufen.

Nun, meine Herren, was Sachliches in den Schriften dargestellk worden ist, das läßt sich formell ist es nicht richtig, aber materiell gewiß als amtliche Denkschrift charakterifiren: die Mittheilungen über Verbreitung der Orden und Kongregationen und die Mittheilun- gen über die Statuten. Jch will nicht verhehlen, ein oder zwei kleine thatsähliche Jrrthümer find dabei untergelaufen, und wenn sie hier erwähnt werden sollten, würde ih keinen Anstand nehmen, anzuerkennen, daß ih diese oder jene kleine Anführung nicht für richtig erachte. Sie beziehen ih ins- besondere auf cinen mißdeutigen Au€oruck über das Verhältniß der wöchentlichen BVeichte und der {ährlihen Generalbeichte und auf das Verhältniß der manifeztatio conscientiae. Es find hierüber Angaben allerdings in einzelnen Beziehungen etwas zu weitgehend an manchen Stellen gemaht worden. Aber sonst kann ih das vorgetragene That- sächliche mir nur zu eigen machen. Diese Schrift, die ih hier gu berücksihtigen habe, wird von allen Denjenigen, die sich für die Sache interessirt haben, gelesen worden sein. Aus diefem Grunde wird es mir erlaubt sein, mich später in einzelnen Punkten auch auf dieselbe detaillirt beziehen zu können. L ;

Dieje beiläufigen Bemerkungen enthalten vielleiht auch ein Mo- ment der Widerlegung einer heutigen ReUgctina des Hrn. Reichensp erger gegenüber. Er behauptet nämlich, die Vorlage mache den Eindruck, als ob sie in aller Hast und Hiße eingebraht worden sei, um nur in diesem Kampfe einmal wieder etwas Neues zu thun. Jch denke, meine Herren, die paar Data, die ih Ihnen hervorhob, werden Jhnen zur Genüge gezeigt haben, daß die Frage der Orden und Kongregationen lange und ernstlich erwogen worden ist, Sie ist auch erwogen worden von dem Standpunkte aus, ob ein solches Geseß, wie das vorliegende, nur dur die Reichsgeseßgebung geschaffen werden könne, oder aber ob es statthaft sei, ein solches Geseß im preußischen Landtage zu be- schließen. Das Endresultat der betreffenden Erwägung war das in den Motiven angedeutete. Eine Vorschrift, welche vielleiht noth- wendig wird, um diesem Geseße, wenn es Geseß sein wird, Nach- druck zu geben, kann allerdings nur im Wege der Reichsgeseßgebung erlassen werden, und wenn in der That sie nothwendig werden a so dürfen Sie überzeugt sein, daß die Staatsregierung nicht verfehlen

wird, die Reichsgeseßgebung darum anzugehen.