1875 / 108 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 May 1875 18:00:01 GMT) scan diff

von Arenberg in Bete der Frage des Präsentatiousrechts mit den übrigen Standesherren der preußischen Monarchie vergleicht.

8 ist ferner unrichtig, wenn der geehrte Herr von Kleist bemerkt hat, ih habe dem Her¿og Vorwürfe gemacht, daß er nur Katholiken anstelle. Das ist mir E in den Sinn gekommen. Jch finde es selbst natürli, wenn der Herzog uur recht strenge Katholiken anstellt. Jch habe diesen Punkt nur berührt, um die Bedeutung der Petitionen zu beleuchten. Sie erinnern sich vielleiht aus meinem Vortrage, daß während in früheren Zeiten mannigfahe Beschwerden gegen die Her- zogliche Rechtspflege und Verwaltung erhoben worden, später eine Aenderung eintrat, eine andere Stimmung sich geltend machte, und diese Stimmung, wie der standesherrliche Beamte sagte, dur katho- lishe Geistliche herbeigeführt wurde. Und so glaube ih denn auch, daß für die Aufrechterhaltung des jetzt formell ncch E Zustandes kein anderes Interesse besteht, als ein kir{lich-katholisches.

Zu §. 1 nahm der Justiz-Minister Dr. Leonhardt nah dem Grafen zur Lippe das Wort:

_ Der Herr Vorredner scheint doch die Verhältnisse im Herzog- thum Arenberg-Meppen nicht rihtig aufzufassen. Wenn die Übrigen Standesherren der Königlichen Regierung präsentiren, und die Prâä- fentation findet den Beifall der Königlichen Regierung, so wird: die präfentirte Person Königlicher Beamter. Dagegen find die vom Herzoge ernannten Richter und Verwaltungsbeamte Herzoglich Aren- bergshe Beamte. Das ist doch eine wesentliche Verschiedenheit.

Der Herr Vorredner bemerkt weiter, daß ein kündbarer Vertrag u e Verhältnisse niht passe, Das will ih gerade nit be-

aupten.

Jedenfalls würde aber dieser Vorwurf nicht gegen die preußische Regierung zu richten sein, sondern gegen die hannöversche Regierung, welche nicht mehr existirt. Es wird ferner bemerkt, ehe man den Vertrag gekündigt, hätte man sich mit dem Herzog einigen müssen. Das würde dahin führen, daß der Vertrag in alle Ewigkeit fort- bestände, denn an eine jolche Einigung wäre gar nicht zu denken ge- wesen, da der Herzog von Arenberg überhaupt feine Veranlassung zur Vereinbarung hat; ihm kann ja ein Zustand nur Hö} willkommen fein, welcher mit den allererheblichsten Opfern für die Regierung ver- bunden ist. Von Interesse für mi ist die Auffassung des Herrn Vor- redners über den jeßt bestehenden Rechtszustand. Er sagt, die Verordnung, welche jeßt formell die Verhältnisse aufrecht erhält, hätte keinen Sinn, denn sie sei erlassen auf Grund der Verträge, welche in Folge der Kündigung weggefallen seien. Das if ganz richtig, folgeweise müssen die Zustände geregelt werden. Wenn die Verordnung ihre Wirksamkeit verliert, so fällt Alles und der Herzog wird weder Juris- diftions- noch Verwaltungêrechte ausüben können. Die Königliche Regterung ist dieser Frage noch nit näher getreten, weil es in threr Absicht lag, die sämmtlihen Verhältnisse des Standesherrn zu regeln. Die Verordnung bezieht sich nur auf die Jurisdiktion und die Ver- waltung. Wenn Sie dieses erwägen, meine Herren, fo wird der Ge- danke Ihnen sehr nahe treten, daß die Verhältnisse geregelt werden müssen, folgeweise nicht weiter in Frage kommen darf, ob der Gesehe entwurf einfach abzulehnen sei.

Ich muß dem Gesagten widersprechen; ich begreife nit, wie der Herr Vorredner folhe Behauptung aufstellen kann; das Gegentheil steht ja fest, Die Herzoglich Arenbergsckchen Beamten bekommen ihre Besoldung von dem Herzog und zwar aus der Herzoglichen Regie- rungskasse; die Königliche Regierung is nit in der Lage, denselben Besoldungen zu gewähren, fie hat dem Herzog nur mitzutheilen, daß für seine Beamten Besoldungstheile dispenibel feien. Die König- liche Regierung ist ebensowenig in der Lage, den Herzoglichen Beamten Titel zu verleihen ; die Titelverleihung ist Sache des Herzogs; die Regierung theilt dem Herzog nur mit, daß den gleichaltrigen König- lichen Beamten die betreffenden Titel verliehen find. Nach den ver- schiedensten Seiten erscheinen die Herzoglichen Beamten als solche und nicht als Königliche Beamte.

Die Rede, welche der Minister der geistlichen 2c. Ange" legenheiten Dr. Falk in der Sizung des Hauses der Ab? geordneten am 7. d. M. gehalten hat (f. die gestrige Nr. d. Bl. ), lautet bis zum Schlusse:

Nun, meine Herren, man ist sfich denn aud, wie es \{eint, im Kreise von maßgebender Bedeutung ret wohl bewußt gewesen, daß man solche Werkzeuge dur Ausbreitung der Kongregationen und Orden erlange. Es ift im knappen Auszuge in einer Note zu einem tatistishen Aufsaße des Hrn. Assessor Shwißzke vom hiestgen statisti- {hen Bureau eine Notiz gegeben worden, welche sih auf einen Führer der Gegner, seit einem Menschenalter bekannt nach seiner Gesinnung, bezieht, auf den bekannten Hofrath und langjährigen badischen Abge- ordneten, noch jeßigen Reichstagsabgeordueten Buß in Freiburg. Diesem Hrn. Buß werden in einem Buche von Wolfgang Menzel, nit in demjenigen, welches von Schwißzke citirt ist, sondern in dem- enigen, welches überschrieben ist: Die Geschichte der neuesten Je- Futtettemtrieke in Deutschland“, 1873 erschienen, folgende anscheinend in einer Katholikenversammlung gehaltenen Worte in den Mund ge- legt. Er soll sie im Jahre 1851 gesprochen haben, als eben der Friede von Olmüß g-\{lossen war. Es heißt:

Es ift dieser friedliche Ausgang der Differenz mit Preußen ein großer Schlag für die katholische Kirche. Steht unser Radebki in Ber- lin, fo ift die Burg des Protestantismus gefallen, und der Papst wird von Berlin aus dem deutschen Protestantismus in den Schoß der Kirche zurückführen. Staunen Sie nit, meine Herren, ih weiß, was ih sage. In Württemberg allein haben wir {on über 50 protestan- tische Pfarrer, die ihre Unterwerfung unter den Primat bereits zu- gesagt haben, wenu ihnen gestattet würde, ihre Ehe fortzusetzen, und in Norddeutschland werden es noch mehr sein, wenn nur erft einmal Schwarzenberg darein zu fahren hat. Es war die Haupt- abfiht, dur den Sieg über die Preußen den Protestantismus zur Anerkennung der „Kirche“ und des Papstes zu zwingen, denn so lange jener besteht, wird die Deutshe Kaiserwürde nur ein zaube- rischer Wunsch bleiben, das Kaiserreich muß wieder crrichtet werden und „die Ungarn, die Polacken und die Kroaten und Slavonen nehm’ ich allein herein" und diese Schirmvogtei mit den Bajonnetten von 70 Millionen hinter si, wird die dreifahe Krone des Papstes wieder zur Geseßgeberin Europas machen,

Sur jeßt ist Schwarzenberg zu {chwach gewesen, seinen großen Gedanken durchzuführen. Aber die Kirche rastet niht und mit den Mauerbrechern der Kirhe werden wir diese Burg des Protestan- tismus langsam zerbröckeln müssen. Wir werden in den vorgesckch0- bensten norddeutschen Distrikten die zerstreuten Katholiken sammeln und mit Geldmitteln unterstüßen, damit sie den Katholizismus er- halten und Pioniere nach vorwärts werden. Mit einem Netze von kfatholischen Vereinen werden wir den altprotestantis{chen Heerd in Preußen von Osten und Westen umklammern und dur eine Un- zahl von Klöstern diese Klammern befestigen und damit den Pro- testantismus erdrücken und die katholischen Provinzen, die zur Schmach aller Katholiken der Mark Brandenburg zugetheilt wor- den sind, befreien und die Hohenzollern unschädlich machen.

Meine Herren, die Quellen dieser Erklärung sind ja, so viel ich we- nigstens weiß, andere nicht als die öffentlichen Blätter jener Tage. Aber, meine Herren, wenn Sie den Mann auschen, dem sie in den Mund gelegt werden, und wenn Sie anschen, was gescheßen ist seit jenen 24 Jahren, diese Ueberziehung des protestantischen Nordens mit Klöstern und Kongregationen, dann werden Sie wenigstens an eine innere Wahrheit dieser Worte glauben.

Meine ide e Die Motive zeigen in kurzen Bemerkungen, wie weit auêgedehnt die Kongregationen und Orden wurden seit jener Zeit der Verfassungsurkunde. Sie finden in der Schwißkeschen Schrift (dieselbe ist als ein, wenn ih nit irre, selbst den Mitgliedern des Hauses zugegangenes Elaborat gewiß in viele Hände gekommen) auf S 382 eine Ergänzung, die von einem auderen?Standpunkt als die Motive ausgeht, ín einzelnen Dis esen das Anwachsen zeigt, aber ganz zu demselben Resultate ommt, dessen Ausführung in der gegenwärtigen Vorlage gegeben i. Die Motive geben allerdings eine etwas fnappe Autkunft über die

Einzelheiten des Fortschritts; i bin deshalb wohl verpflichtet, \o sehr dadurch allerdings meine Ausführungen si verlängern, einige Mittheilungen zu machen unter etwas anderen Gesichtspunkten, als in den vorliegenden Schriften ges{chah. Es sind ganz voll- ständige Ermittelungen nicht vorhanden, insofern nit ganz vollständig, als die Zeit der Jahre 1872/73 den Endpunkt der Nachrichtenfammlung bildet, auf dem vorhin angegebenen Grunde, und insofern nicht, als fich für eine Axzahl von Niederlassungen in den 1866 dem Staate einverleibten Provinzen die Zeit der Errichtung nicht angegeben findet, so daß nur für die älteren Provinzen, abgeschen von ganz unerheblichen Ausnahmen , si übersehen läßt, in welchen Zeiten befonders der Zuwachs ein- trat. Jch möchte Jhnen nach den verschiedenen Kategorien, die sich etwa auffinden lassen bei Eintheilung der Orden und Kongregationen nach den von ihnen verfolgten Zwecken, einzelne Mittheilungen machen.

Zunächst befinden sich als Orden, die für die Seelsorge bestimmt sind, nur zur Aushülfe in derselben, also nur Männer in Preußen, deren 8 Benediktiner, Augustiner, Eremiten, Dominikaner, Franziskaner-Reformaten, Franziskaner- Observanten, Sranziskaner - Minoriten, Kapuziner- Oratorianer oder Philippiner. Diese haben 40 Niederlassun- gen; davon eine 23, das sind die Franziskanecr-Reformaten, und nur von 9 erhellt, daß sie vor der Verfassungsurkunde be- standen haben; bei zweien ist die Zeit der Ertstehnng unbekannt, Mitglieder haben sie 529.

__ Es kommen dann die Orden und Kongregationen, deren Zweck die Contemplation ist. Da giebt es denn für Männer 2 Or- den, die Karthäuser und- die Trappisten, mit je einer Nieder- lassung und im Ganzen 49 Mitgliedern, und zwar 45 Trappisten und 4 Karthäuser. Die Niederlassungen sind alle nach der Verfassungsurkunde entstanden. Was die Frauen betrifft, so giebt es 3 Orden: die Karmelitessen oder unbeschuhte Karmeliterinnen , Schwestern unserer lieben Frauen vom Berge Carmel (beschuhte Karmeliterinnen), Klarissen, mit acht Niederlassungen, alle nach der Verfassungsurkunde entstanden, und mit 125 Mitgliedern.

An Orden und Kongregationen, die sich nux mit der Kran- kenpfle ge beschäftigen, sind vier männliche Orden vorhanden : barmherzige Brüder des heiligen Johannes de Deo, Alexianer, barmherzige Brüder von Coblenz, barm- herzige Brüder der iózese Limburg. Troß des gleichen Namens find sie, wie auch in ähnlichen Fällen die Frauenorden, als selbständige Verbindungen aufgeführt, weil sie besondere Statuten und selbständige Haupthäuser oder Mautterhäuser welcher Ausdruck ja besonders technuisch ist, sobald es sich um die Frauenorden handelt haben, Es giebt 23 Niederlassungen, von denen nur fünf erweislih vor der Verfassungsurkunde entstanden sind, Mitglieder 278, die höchste Ziffer 47, die niedrigste 2, Jür Frauen giebt es 13 Orden; ih weiß nit, ob ich sie alle 13 hier mittheilen soll; es wird kaum nöthig sein. Sie haben ca. 200 Nieder- lassungen. Jn den Orden variirt die Zahl zwischen 1 und 50. Die Zahl der Mitglieder beträgt 1204; in den Niederlassungen ist die geringste Ziffer 2, die höchste 115. Von diesen 200 Niederlassungen find nur 29 vor der Verfassungs-Urkunde erweislich ent- standen, bei 25 ist die Entstehungszeit unbekonnt; jedenfalls sind unter allen Umständen Z erst nach der Verfassungs-Ur- kunde geschaffen.

Es kommen dann die Orden und Korgregationen, die sich nur mit Unterri cht befassen. Da existiren drei männliche Orden mit zehn Niederlassungen, die sämmtlich nach der Verfassungs- Urkunde entstanden und mindestens es ist hier nit vollständig das Material da, bei einigen Niederlassungen sind Lücken 104 Mitgliedern. Dann Frauen-Orden und Kongregaticnen, was ih den Ausdruck Orden immer hinzuzuseßen bitte, 22 mit 199 Niederlassun- gen, von denen nur 24 erweislich vor der Verfassungs-Ur- kunde bestanden und 2639 Mitgliedern.

Demnächst existiren Orden und Kongregationen, die \ich im gleihen Maße mit der Krankenpflege und dem Unter- rit befassen. Und zwar ein Männer-Orden mit 30 Mitgliedern und 3 Niederlafsungen, die durchweg nach der Verfassungs- urkunde entstanden sind, 18 Frauen-Orden mit 233 Nieder- lassungen und 1987 Mitgliedern. Vor der Verfassung sind erw eislich nur 6 Niederlassungen vorhanden gewesen, bei 18 fehlt Kenntniß des Termins.

Dann Orden, die sich haupt\sä Glih mit Krankenpflege und nur nebenher mit Unterri cht befassen, 6 weibliche mit 182 Nieder- lassungen, von denen 18 vor der Verfassu nungs urkunde bestan- den, und 1278 Mitgliedern.

Dann Orden, welche die Erziehung und nur nebenbei die Krankenpflege verfolgen, das sind ¿wei weibliche mit se{chzehn Niederlassungen und 137 Mitglieder. Von den Ene ist, da es fich namentlih um Katharinerinnen im Ermland handelt, allerdings cin Theil genau läßt es fih nicht angeben vor der Verfassungsurkunde vorhanden gewesen.

Endlich vier Orden, welche si{ch mit allerlei Wohlthätig- keitszwecken befassen, so daß sie nicht in die genannten Rubriken einzuschalten sind, mit 31 Niederlassungen und 446 Mitgliedern. Vor der Verfassungsurkunde bestand nur eine Nieder- lassung, und die Zeit von 6 anderen ist unbekannt.

Meine Herren, ich glaube, diese Zahlen beweisen vollständig, daß das, was Herr Buß im Jahre 1851 prophezeit haben foll, {on heute eingetreten ist.

Meine Herren! Wenn so weit verbreitete Organisationen, ver-«4 möge ihrer Einrichtung Werkzeuge der dem Staate widerstrebenden Kräfte, außerdem ausdrücklich dazu bezeichnet, das Staatswesen zu bekämpfen, vorhanden sind, so kann man in der That zu keinem an- deren Schluß kommen, als daß in ihnen in der That ein geeignetes Mittel zur Erreichung des Zweckes dev Gegner gegeben ist. Man darf nicht räsoniren und argumentiren, etwa so: Die Einzelnen sind o gute und brave Leute und man sieht da nicht so efklatante einzelne Thatsachen, daß man die Folgerung der Regierung rechtfertigen kann, oder wie das von den Herren hier und den Blättern, die Ihnen draußen nahe stehen, immer bezeihnet wird. Die Regierung hat ja gar keine Beweise. Auf bloße Gesinnungen hin geht die Regierung vor. Ja, meine Herren, wenn nur nicht diese Gefinnungen sich bethä- tigten und auf Grund dieser Gesinnungen, die sich in diesen Verbin- dungen entwickelt haben, von der anderen Seite gehandelt würde!

Meine Herren ! Bei der Thätigkeit derartiger Verbindungen kaun man von einzelnen hervorspringenden Thatsachen nicht viel sprechen, das Resultat ihrer Thätigkeit i ein ganz langsames und allmähliches, nihcht in springenden Thatsachen sich entwickelndes, aber solche Nesul- tate, gezeitigt in einem Menschenalter, liegen uns vor Augen. Es mag Ihnéèn vielleicht wiederum Veranlassung geben zu einem Aus- bruch der Heiterkeit, wenn ih auf eine Erscheinung hinweise, die die Thätigkeit der Staatsregierung auf das Ernsteste jezt in Anspruch nimmt. Das i} die Frage der Töchtererziehung. Meine Herren, das sind die Früchte, woran zunächst die dreißigjährige Wirksamkeit der Orden und ordensähulichen Kongregationen sich er- fennen läßt. Wir haben als Beispiel vor uns das Ueber- maß von Bigotterie, in welchem \ich die französische Frauenwelt bewegt. Und wo und yon wem wird die erzogen? Wir haben die Zeiten von 1848 und die damals in folchen Anstalten erzogenen Brauen vor uns und die Zeit nach 1848 und die Frauen aus dieser

eit wieder vor uns und können vergleichen. Ich nehme hier nicht als s{chlagend Bezug auf jene Damen, die in diè Oeffentlichkeit hin- austraten in einer bekannten Provinz, als sie zu ihrem Bischof sprechen zu müssen glaubten, nein, meine Herren, ih nehme Bezag auf die ernsten Worte, die mir aus den Kreisen der Beamten und Nichtbeamten entgegentreten und die da sagen: es wird uns \chwer, oder wenn keine Pflicht da i wir dürfen nit mit kräftigem und muthigem Ents{hluß auf die Seite der Staatsregierung treten wegen unserer Frauen, (Sehr wahr! links. Heiterkeit in Centrum.) Meine Herren, mit Lachen bringen Sie die Sache nicht tedt; wenn es aber eine Anerkennung meiner Worte ist, dann werden Sie auch die Rich-

tigkeit der Folgerungen, die ih daraus mache, anerkennen, die Folge. rungen, die sich aussprechen in dieser Vorlage. / Golge Meine Herren! Manchmal begegnet es dann aber doch, daß si einzelne, recht greifbare Früchte zeigen und fassen lassen. Dies gilt von einem bekannten Vorfall în der Provinz. Posen, über welchen mir der Ober-Präsident derselben Näheres berichtet hat, ich meine einen Vorfall in Kosten. Es heißt:

Zu den wenigen katholischen Geistlihen der gedachten Provinz welche bei dem gegenwärtigen Konflikt entschieden auf Seite dex Staatsregierung stehen und ihre staatsfreundliche Gefinnung öffentlich aussprechen, gehört der Propst Wellniß in Kosten, Jn, folgedessen hat sich gegen denselben eine sehr lebhafte Agitation in seiner Gemeinde gebildet. Außer drei Geistlichen haben si wesentlich an dieser Agitation auch die Nonuen der dortigen, von dem Domherrn Kosmian gegründeten Niederlassung der barm- herzigen Schwestern von der Regel des heiligen Vin- cenz a Paula, welche eine Krankenanstalt, eine Kinderbewahr- anstalt und Privatanftalt und Privatschule leiten, bethei- ligt und vor Allem nachtheilig auf die Gemeinde durch die sogenannten Marienkinder, eine Vereinigung von jungen, vorzugsweise dexr dienenden Klasse anhörigen Mädchen, welche sich im Kloster zu regelmäßigen Gebetsübungen versammeln und als äußeres Abzeichen ein Marienbild an einem Bande tragen, gewirkt. Vier der erwähnten Schwestern haben ih sogar nicht ge- scheut, als im Februar d. J. ein dem Wellniß befreundeter, gleich- falls staatsfreundlicher Propst die Nachmittagspredigt halten wollte, die Kirche zu einer Demonstration zu ry af Sie verließen, noch ehe der Propst die Kanzel besteigen konnte, in auffallender Weise mit. den—zu ihrer-—Schule- gehörigeu® Kinderi® Die Kirche. Ihrem Beispiele folgten die sogenannten Marienkinder und dem- nächst der größte Theil der Anwesenden, nachdem einzelne berüch- tigte Individuen durch Winke mit der Hand und durch Rufe das Zeichen zum allgemeinen Aufbruch gegeben hatten. Der Geistliche war dadurch gezwungen, seine Predigt abzubrechen und als er die Kirche verließ, wurden in derselben und demnächst auf dem Wege um Pfarrhause, wo sich die Menge dicht gedrängt versammelt Latte: Rufe des Unwillens laut u. f. w.

Meine Herren! Diese Vorgänge stellen s|ch als eine Folge di- refter oder indirekter Art des Geistes dar, der in einer Niederlassung der Schwestern des heiligen Vincenz a Paula herrs{cht. Wenn Sie nun die in meinen Händen und in der Drueckschrift enthaltene Ueber- ficht über die verschiedenen Arten solcher Vincentinerinnen oder Paus linerinnen ansehen, sei es, daß sie sich mit reiner Krankenpflege, nur mit Erziehung und Unterricht oder mit beiden zusammen oder mit dem Einen mehr, mit dem Andern weniger beschäftigen, \o finden Sie, daß dieselben in Preußen allein 125 Niederlassungen mit mehr als 823 Mitgliedern haben. Also, meine Herren, ein Zeichen des Geistes, der in weiten Kreisen herrscht, liegt in diesen Thatsachen.

Meine Herren! Es zeigt sich Sie (nah dem Centrum twei- send) werden das mit Jubel begrüßen, aber Beweise sind es für meine Behauptungen auch in anderen En eine Vil r des staatsgegnerischen Klerus bei den Bestrebungen der Orden. Die Ver- tretung des Ursulinerinnenklosters in Breslau wollte sich ob es ausgeführt worden ist, weiß ih nicht dazu hergeben, die ihr gehörigen Grundstücke zu verpfänden, um 60,000 ( sicher zu tellen, welche eine reihe Dame auch der Name ist mir bekannt, weil sich die Sache auf Akten gründet vorschießen wollte, um den durch das Einstellung8geseß den einzelnen Geistlichea entstehenden Nachtheil zu beseitigen und dieses Gefeß nah Kräften illusorisch zu machen. (Bravo ! im Zentrum.) Ja ich kann Jhnen noch mehr sagen, wo Sie „Bravo !“ rufen werden. Ih weiß nun niht ganz genau, ob nicht auch an anderen Siellenzu gleichem Zwecke eine Verpfändung des Besitzes der Ursulinerinnen ins Auge gefaßt ist. Das aber ist konstatirt, daß der Kurator oder welchen Namen er haben mag, bezüglih des Besißes der Ursuline- rinnen in Cöln ein Darlehn gegen Verpfändung dieses Befißzes von einer viel höheren Summe aufzunehmen sucht. Meine Herren, hiernach finden Sie es wohl deutlich und klar, wie die Orden auch auf dem reinen Vermögensgebiet denjenigen Besre- bungen zur Hand sind, welche die Staatsregierung bekämpft, Sie werden nicht gerade glauben, daß diese einen Beweis durch bestimmte Thatsachen vollständig \chuldig geblieben ist. Eine eigenthümliche Erscheinung bildet denn aber au, daß gerade in romanischen Ländern in den gegenwärtigen Zeiten oder vor wenigen Jahren oder Jahrzehnten einzelne Anordnungen getroffen worden sind, welche im Geist mit denjenigen übereinstimmen, die die jeßige Geseßesvorlage bezweckt; ih erinnere an Spanien, ih er- innere an Jtalien, ih erinnere an die Schweizer Kantone. Als Neuestes in dieser Beziehung is mir das mexrikanische Gesetz vom Dezember vorigen Jahres zugekommen. :

Meine Herren, dieses Geseß enthält an seiner Spitze den Saß, für den der Hr. Abg. Windthorst so sehr s{hwärmt:

Der Staat und die Kirche sind unabhängig von einander; es können keine Geseße erlassen werden, welhe irgend eine Religion herstellen, aber verbieten.

Trobdessen findet man im Anschluß an weitere allgemeine Bestim- mungen folgende Vorschriften :

§. 19. Der Staat erkennt keinerlei klösterliche Orden an, noch erlaubt derselbe deren Errichtung, unter welcher Benennung des Zwecks sie auch sich zu errihten trachten. Die heimlichen Orden, die als solhe bestehen sollten, werden als unerlgubte Zu- sammenkünfte betrachtet, welhe die betreffende Behörde auflösen kann, fobald ihre Mitglieder zusäminenwobuten, und ín jenem Falle werden ihre Chefs, Obern, oder Dis- rektoren als Verbrecher des Angriffs gegen die individuellen Garantien prozessirt werden, dem §8. 963 ter Kriminalordnung des Distrikts gemäß, welcher hiermit für die ganze Republik geltend erklärt wird.

Und §. 20:

Für die Effekte des vorangehenden Paragraphen sind Kloster- orden diejenigen Religionsgesellshaften, deren Mitglieder unter ge- wissen besonderen Regeln leben und Gelübde für eine gewisse Zeit oder für beftändig abgelegt haben, und einen oder mehreren Oberen fich unterordnen, auch wenn alle Individuen des Ordens besondere Wohnungen haben. Diesem gemäß bleiben die im Cirkular des Ministeriums des Innern vom 28. Mai 1861 gemachten Erklärungen außer Kraft.

Meine Herren! Dieses Geseß geht viel weiter als der Entwurf, und es ist doch keine zu untershäßende Erfahrung, daß gerade die ganz katholischea romanishen Staaten sich gedrängt fühlen, zu der- artigen Bestimmungen zu schreiten.

Meine Herren! Der Entwurf {lägt Ihnen vor, grunds\äßlich die Orden und Kongregationen vom Gebiet des preußishen Staates auszuschließen und um in einem Falle Uebergangsbestimmungen zu treffen, in einem anderen Falle durch Uebung einer strengen, dem Individualfall entsprehenden Kontrole, hinter der die Befugniß der jederzeitigen Aufhebung besteht, die Schäden zu beseitigen. Aus diesen beiden Ausnahmen, von denen die eine ja noch dazu ganz und gar vorübergehend ift, folgert nun Hr. Neichensperger, daß die Behaup- tung der Staatsregierung über die Bedenklichkeit der Orden eine irrige sei. Ja, meine Herren, haben Sie denn sich den Schluß niht machen können, warum wir keine Kontrolmaßregeln eintreten lassen wollen? Das geben Ihnen doch die Motive in nuce an. Wenn Sie die 14 Nummern, welche Hr. Hinschius vorschlägt, anjehen, werden Sie weiter mit mir darin übereinstimmen, es ist in der That, um diese Kon- trolvorschriften, sofern fie Normativbedingungen sind, in einer gedeih- lichen Weise durchzuführen ein Beamtenpersonal nothwendig, wie es faum herstellbar ist und eine die Motive brauchen ja auch den Ausdruck eine Quälerei, der Einzelne steht im Hintergrund, der ganz und _gar unertragbar ist, wie die richtige Poliz-.iwirth\chaft, gegen die Sie protestiren, nicht aber liegt sie auf dem ei‘afachen Wege, den die Staatsregierung ein\ch{lägt. l

Ein allmähliches Erlöschen s{lägt Hr. Reichensperger vor, er regt an, das was in Darmstadt geschehen ist im legten Gesetz, a man davon ausgehen solle, nur feine Novizen mehr aufzunehmen, Meine Herren! Für Darmstadt ist anzuerkcunen,

daß es Taf Vei noch recht wenige der- artige Niederlassungen hat, Die Motive der darmstädtishen Regie- rung enthalten eine anscheinend ershöpfende Angabe und unterstützen diese meine Anshauung. Wie viele Niederlassungen und Mitglieder wir vor Augen haben, das habe ih mir erlaubt Jhnen heute etwas zu chnd die Motive sagen {on es ebenfalls. Nun frage ih ein- mal, wenn man eine Bestimmung ad modum des Hrn. Abg. Reichen- sperger nähme, wann wohl dieses Geseß wirken würde? anze Ge- nerationen würden vorübergehen müssen, ehe es wirksam würde, wir aber haben keine Zeit, auf Aus Wirksamkeit lange zu warten. Die | gen. Motive deuten Jhnen Gesichtspunkte an, von welch{ allmähliches Erlöschen umgangen werden kann, es ift aber auch ret interessant, wenn man einen an das hiesige auswärtige Amt ge- richteten Bericht eines Spaniers über dortige geseßgeberische Vor- gänge vor Augen hat und darin findet, daß, irre i nicht, im Jahre 1835 die damalige stellvertretende Königin Christine einen Entwurf gezeichnet habe, der auch die weiblihen Orden aufhob, wenn man darin ferner liest, daß an demselben Tage der Ansturm der Hof- damen so mächtig war, daß die Königin sich nun dahin bringen licß, diesen Entwurf zurückzunehmen und nur jenes Verbot aussprach, welches der Hr. Abg. Reichensperger vorhin als das allein richtige bezeihnete und daß in Folge dessen in Spanien sich bis zum Jahre: 1851 die Zahl der im Jahre 1835 vorhandenen Nonnen gar nit vermindert hat, und warum, meine Herren? Als Motiv wird angegeben: Sobald ein solches Mitglied Profeß abgelegt hat, verliert es seinen bürgerlihen Namen und bekommt den Namen Maria , Josephina oder irgend einen anderen, und sind dann ganz

in weitem Maße zur

nöthigen Schritte a um Lehrer und Lehrerinnen, insofern vorbereitet wurden, das Indessen die Wirkung

en aus ein | im Augenblick vorhanden. Es

Leben treten zu lassen.

Ausgeschiedenen geireten. Jch will nicht behaupten, daß solche Dinge in Preußen auch möglich wären, abcr der Hr. Abg. Windthorst hat uns neulich bei einein Punkte hervorgehoben, wie gelehrig die Herren seien, als ich hinwies auf die Publikgtion8weise der Enzyklika, da rief er mir zu: Das haben wir von dem Fürsten Bismarck gelernt! Nun, meine Herren, vielleicht könnten diejenigen, welhe das Gesetz un:gehen #öchten, auch von den Spaniern etwas lernen. Jch denke Gründe genug liegen vor, so durchgreifende Vorschläge zu machen, wie sie in dieser Vorlage entha!ten sind. Meine Herren! Das Geseß hat aber zwei Ausnahmen. Die Staatsregierung hat bei Fixirung dieser Ausnahmen eine sehr eingehende und sorgfältige Er- wägung stattfinden lassen, und ist auf Grund derselben überzeugt, daß sie dieselben - aufrecht erhalten muß. Die Staatsregierung darf, um bei der ersten Ausnahme stehen zu bleiben, von ihrer Seite nihts thun, was so gedeutet werden könnte, gros als ob sie lehrende Organe aus der Schule entferne, ohne daß an | An einen Ersaß für dieselben zu denken sei, daher die vierjährige Frist. Es gründet sich ja auch die vierjährige Frist auf die Erfah- rung, welche die Staatsregierung bei der Ausführung der Verfügung vom 15. Juni 1872 gemacht hat, Sie wissen, die in diesem Hause schr lebhaft erörterte Verfügung ordnete an, daß an öffcutlichen Schulen Ordens- und Kongregationsmitglieder nicht mehr lehren dür- fen, daß keine neuen anzustellen und die alten zu entfernen sciea, fo weit als es eben gehe. Nun ißt es ganz richtig, daß einzelne von den Gründen, welche die Ausführung dieser Verfügung etwas verlangsamt haben, daß die, wenn dieses Geseß erscheint, nicht mehr so wirkungsvoll find, wie bisher. Dahin ge- Hôrt z. B. die feste und dauernde Anstellung einzelner Individuen, dahin gehört der Abschluß von Verträgen, in denen eine noch nicht abgelaufene Kündigungsfrist begonnen ist oder die geschlossen waren auf eine Reihe von Jahren, die noch nicht zu Ende find. Diese Gründe werden wegfallen, aber andere Gründe, welche die Ausfüh- rung der Verfügung von 1872 verlangsamt haben, die bestehen fort, 3. B., daß nicht überall weltliche Kräfte zum Ersaß zu schaffen find auch nach Aufforderung in den öffentlichen Blättern, daß an gewissen Orten die Schullokale ganz oder theilweise oft in sehr unklaren Rechtsverhällnisseu von den Kongre- gationen der bürgerlichen Gemeinschaft gegeben worden sind, Daß an anderen Orten die Frage der Entfernung solcher Kongrega- tionsmitglieoer gleichzeitig die andere Frage hervorgerufen hat: wie ist die Schule überhaupt neu zu organisiren, namentlich die Töchter- \hule? und daß diese Organisationsfrage immerhin einige Zeit in Anspruch nimmt, daß weiter auch einzelne Gemeinden niht im Stande sind, ohne namhaste, uicht leicht festzustellende Staatsunter- \tüßungen der Verfügung nachzukommen, Daher ist es denn gekom- men, daß von den 831 an öffentlichen Schulen im Jahre 1872 vorhandenen Ordens- und Kongregationsmitgliedern etwa erst die Hâlste hat entfernt und durch andere Kräfte weltlicher Art erseßt werden können. Mein Verzeichniß zeigt als entfernte sogar 334, ih weiß aber, daß da nicht hinzugerehnet find alle diejenigen, die im Laufe dieses Jahres gus\cheiden sollten, man hat nur diejenigen zusam- men addirt, die na Anzeige der Regierungen wirklich ausgeschieden ind. O hade aljo reli zwei Zahre und mehr Arbeit gehabt, um die Hälfte der an offentlihen Schulen wirkenden Ordens- und Kongregationsmitglieder durch andere ersesken zu können. Nun reGunen Sie zu der übrig- bleibenden Hälfte gefälligst noch hinzu diejenigen, die in Privat- schulen beschäftigt sind die Ziffer ist freilih so groß nicht, wie sie nach meiner vorherigen Angabe erscheint, denn es sind in den Ordens- niederlassungen eine Menge Personen vorhanden, welche nicht lehreu, obwohl sie zum Orden gehn 4 Es ist diese Frage, wenn auch in bescheidénen Grenzen, im Jahre 1872 in diesem Hohen Hause bereits zur Erwähnung und Erörterung gekommen. Jedenfalls ist die Sache aber so, daß

entwurf Geseß geworden sein wird.

verkennen, daß

erfullt find Wir lièat

ein nach den konkreten Verhältnissen legen.

der That nicht begründet,

Umständen festhalten wird.

überhaupt noch auwendbar ist. lage ihre Zustimmung.

In der Sizung des

Meine Herren!

hat, um die Zahl der Differenzen ein Minimum zu reduziren.

Die Kommission des rathung des Geseßentwurfs, altkatholischen

aus folgenden Mitgliedern:

auch von denen ein erhebliher The erseßt werden muß, welche nicht den angehören. Nun sind zwar in den leßten Jahren und in der lebten Zeit insbesondere Umgestaltungen des kommunalen Töchterschulwesens Anregung und Ausführung gebracht worden, aber doch noch nicht in erschöpfendem Maße, und es sind ebenso die

vorhandene der neuen

die Rheinprovinz in Ausficht genommene Lehrerinnenseminar in Xanten, glaube ich, noch nicht einmal förmlich eröffnet, es bedarf also einer Reihe von Jahren, um die Dabei ift es freilich eine sehr erquickliche Thatsache, daß in der Rheinprovinz im Unterschiede zu manchen Provinzen, die mehr im Osten liegen, der Zudrang zum Lehramt auch Seitens der Männer ein so erheblicher ift, es in einem Seminar nur etwa der vierte Theil der Ge- meldeten hat aufgenommen werden können, und Sorgegetragen ist, die übrigen anderen Anstalten zuzuweisen, aber wirkt nicht im Augenbli, dazu gehört Zeit. Herren, es ijt ein ganz rihtiger Griff, die Zeit auf vier Jahre zu seben, um fo mehr, als es nicht eine obligatorische Frist, sondern die Énd- frist ist, für welche der Unterrichts-Minister Erlaubniß hat, allmählich und es muß ja allmählich geschehen die neuen Zustände ins

Wie können Sie sich denken, daß wir das Geseßz so ausführen wür- einfah immer lauter, neue Marien und _Josepbizu_an die Sklle dexr.L den c eas. olle Niederlassungen -véer Jahze-lang ungestört blieben and f“ Ñu dann an einem Tage geschlossen würden. auch in Zukunft Schritt für Schritt geschehen, sobald dieser Gesehz-

Ich komme zu der zweiten Ausnahme, kennen, wie segensreih die Orden und Kongregationen gerade auf dem Gebiete der Krankenpflege gewirkt haben; aber auch Niemand wird es Auswüchse aller Art dabei giebt, selten die kirchlihen und fklösterlihen Interessen einen \tärkern Nach- druck finden bei derartigen Personen, als die Interessen der Heil- und Pflegeanstalten, bei denen sie beschäftigt find. : i spiele verschiedener Art vor; es liegt insbesondere vor die Neigung der Niederlassungen, so viel wie möglich zu extendiren, felbst wenn die eigentlichen Zwecke der Hauptniederlassung bei Weitem noch nicht beispielsweise vor en Niederlassnng die Klage der Medizinalbehörde, daß diese talt die Forderungen vom fanitätlihen Standpunkte aus nur in mangelhafter Weise erfülle, und daß dem drängenden Medizinalbeam- ten mündlih immer gesagt wurde, wir haben kein Geld und find arm, während dem gegenüberstehe die Thatsache, daß im Wesentlichen die Krankenpflege eine entgeltlihe sei zu denselben Preisen, wie sie auch von Anderen gewährt werden könne, und die weitere Thatsache, daß troß dieser angeblihen Armuth, daß wenn in einer Nachbarge- meinde es sich um die Errichtung einer Krankenanstalt handelte, von Seiten der Kommune sofort die betreffenden Mitglieder der Nieder- lassung erscheinen und bereit seien, eine neue Anstalt zu gründen, und daß dazu dann allerdings Geld vorhanden sei, während das Geld nicht vorhanden ist für die Erfordernisse hinsihtlih der sanitären An- gelegenheiten des bereits bestehenden Instituts. i; i gen, meine Herren, zeigen, daß es au Auswüchse giebt, und um diese Auswüchse, und nicht blos so zum Schein, abzuschneiden, dazu ist es nôthig gewesen, in diesem Geseßentwurf den Staatsbelzörden

Wird dieser Standpunkt eingehalten, so glaube ih aber auch, ist eine Besorgniß, daß die Ausnahme etwas Bedenkliches habe, in

Es find dies Gesichtspunkte, die ih bitte entshieden zu beherzi- gen, es sind das Ausnahmen, welche die Staatsregierung nach ihrer vollen Ueberzeugung hat machen müssen, und an denen sie unter allen

Meine Herren, ich glaube, damit kann ich mich für die General- disfkussion begnügen, wenn der Ausdruck nah der langen Ausführung Ich bitte Sie, meine Herren, geben Sie dieser ernsten, aber auch mit Bewußtjein ernst gemeinten Vor-

8. d. M. erklärte der Justiz-Minister Dr. Leonhardt in der Diskussion über das Vormundschaftsgeseß:

Die Königliche Staatsregierung ist der AVL Kommission zu lebhaftem Danke verpflihtet für das große Interesse, welches sie dem Entwurf und der Förderung der Arbeiten gewidmet hat; insbesoudere au für die Selbstbeherrschung, welche sie geübt

Was nun die von der Kommission gestellten Anträge anlangt, so trage ih kein Bedenken, dieselben sämmtlich zu acceptiren.

Kirchengemeinschaften an L lihen Vermögen, welche am 8. Mai zusamnengetreten ift, besteht Herr Graf zu Eulenburg, Vorsißender ; Herr Dr. Sulzer, Stellvertreter des Vorsißenden; Herr Graf Udo

il dur Lehrer und Lehrecinnen Orden und Kongreggationen

Burau; Herr Dr. Grimm;

durch die Gewinnung neuer neue Seminare errichtet oder Bedürfniß zu befriedi- Seminare is nicht

ist in6sbesoydere das für elung des

erforderlichen Kräfte zu zeitigen. | fs Monarcbie, was

die daran Mangel haben. Das Ich glaube, meine

Ausgaben :

Nein, wie bisher, so muß Es wird Niemand ver- daß nicht

Es liegen dafür Bei-

hinsichtlich einer

Derartige Erfahrun-

eigene fonds zu

fich rihtendes Aufsichtsreht beizu-

vorgesehen find.

Gegeben 2c. Hauses der Abgeordneten am

zwischen den beiden Häusern auf

Herrenhauses zur Vorbe- betreffend die Rechte der dem kirch-

/ zu Stolberg - Wernigerode, Schriftführer ;

burg - Angern, Stellvertreter des Schriftführers; S

Graf vou Landsberg; Herr v8 Winterfeld; Herr Graf von Kospoth- reiherr von Mann) Herr Dr. Tellkampf; Herr

err Graf von

Herr Dr, Beseler; Herr Graf zu

Dem Hauje &r Abgeordneten is folgender Entwurf eines Geseges, betreffend die im Jahre 1876 vor Fest=-

Herr Graf v, d. Shulen Bitter; n

esselrode; Herr von Philipsborn; roste-Nesselrode, E

Staatshaushalts-Etats zu leistenden

Staatsausgaben vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen anit Zu folgt:

Einziger Artikel. halts-Etat nicht vor dem Beginn des Jahres zur Feststellung gelangen wird, so wird die Staatsregierung unter Vorbehalt der verfassungs- mäßigen Feststellung des Staatshaushalts-Etats für das Jahr 1876 ermächtigt, die im Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1875 unter den dauernden Ausgaben vorgesehenen Staatsausgaben bis zum 1. April 1876 in den Grenzen der bei den einzelnen Kapiteln und Titeln für das Jahr 1875 bewilligten Summen aus den Einnahmen des Jahres 1876 fortleisten zu laffen.

Die gleiche Ermächtigung wird ertheilt zur Fortleistung von

{timmung der beiden Häuser des Landtags der

Da für das Jahr 1876 der Staatshaus-

a; zur Fortseßung von Bauten, für w-lche in dem Stagts- haushalts-Etats fär-1275 unter den einmaligen und außerordent- lihen Ausgaben Abschlagsraten von dem veranschlagten Gesammt- fostenbedarf ausgebraht find;

b, für diejenigen Zweckte, welche cbendaselbs im Kapitel 3 zur Fortseßung der beshleunigteren und vervollkommneteren topographi- schen Aufnahme und deren Vervielfältigung, Kapitel 4 Titel 2 zu

Remunerationen und Dienstaufwandsentschädigungen für diejenigen Beamten, welche mit der Ausführung der Verordnung vom 28. September 1867, betreffend die Ablösung der dem Domänenfiskus im vormaligen Königreiche Hannover zustehenden Reallasten, beauf- tragt werden, Kapitel 5 Titel 1 zur Ablösung von Forstservituten, Reallasten und Passivrenten, Titel 2 Prämien zu Chausseebauten im Interesse der Forstverwaltung, Titel 3 zur Beschaffung fehlen- der Förster-Dienstwohnungen (extraordinärer Zuschuß zu Kapitel 2 Titel 15 des Ordinariums), Kapitel 6 zur Ausführung der ander- weiten Regelung der wig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, sowie in dem Kreise Meisenheim, Kapitel 7 Titel 5 zu Unterstüßungen für die in Folge Aufhebung der Mahl- und Schlahtsteuer und Einstellung der Chausseegelderhebung aus ihren bisherigen Stellungen . zu ent- lassenden, zum Bezuge von Pensionen oder Wartegeldern aus diesen Stellungen nicht berechtigten Kündigungsbeamten, Kapitel 9 Titel 71 zu unvorhergeschenen Straßen-, Damm-, Brücken-, Stadt- und Land- bauten, jowie für Vorarbeiten, Kapitel 9 Titel 82 zur Ausführung der Strandordnung, Kapitel 10 Titel 1 zur Ausführung von Bohr- versuhen, Titel 2 zu Bauprämien für Berg- und Hüttenleute, welche sich Wohnhäuser für eigne Rechnung bauen, Titel 3 zur Gewährung unverzinsliher Darlehne an solche Berg- und Hütten- leute, welche sih in der Nähe von Staatswerken Wohnhäuser für Rechnung bauen, unvorhergesehenen Ausgaben für die : bahnen, Kapitel 14 Titel 6 zur Förderung der Obstkultur mit Ein- \chluß der Ausgaben für Vervollständigung der Einrichtungen bei dem pomologischen und Weinbauinstitut in Geisenheim, Titel 9 zur Hebung der Fischerei, Titel 10 für die wissenschaftliche Kommission in Kiel zur Erforschung der Meere im Interesse der Seefischerei, Titel 12 zu Darlehnen und Unterstüßungen für größere gemein- nüßzige Landesmeliorationen Zuschuß zu Kapitel 111 Titel 9 des ordentlichen Etats unter den nämlichen Verwendungsbedingungen), Titel 16 für das Dünenwefen in den Provihzen Preußen und Pommern

Grundsteuer in den Provinzen Schles-

Titel 78 Dispositions=-

Kapitel 11 Staatseisen-

und Deichbauten 2c. (extraordinärer

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

M otive.

Da vorausfichtlich der Deutsche Reichstag im Herbst dieses Jahres zusammentreten wird, so werden die Häuser des preußischen Landtages erst so \pât berufen werden können, daß die rechtzeitige Feststellung des preußischen Staatshaushalts-Etats für das Jahr 1876 von vorn- herein ausges{lossen erscheint. Jn derselben Weise, wie unter gleichen Umständen durch das Geseß vom 4. Juni 1874 (Geseß-Samml. S. 240) die Ermächtigung zur Fortleistung der Staatsausgaben für das erste Quartal des Jahres 1875 ertheilt worden ift, wünscht die Staatsregierung durch das im Entwurf vorgelegte Geseßz eine solche Ermächtigung für den erften Theil des Jahres 1876 zu erhalten. Der Entwurf bezieht sich unter Anlehnung an den Staatshaushalts- Etat für 1875 auf die im Ordinarium ausgebrachten Ausgaben und auf eine Reihe von extraordinären Ausgaben, für welche pro 1876 zur Fortsetzung früherer Bewilligungen weitere Kredite in Ausficht zu nehmen find und bei welchen eine Unierbrehung der Ausgabeleistungen zum Nachtheile gereichen würde.

per ELRTA C C

E

“M 54 ‘3 nserate für den Deutschen Neichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das PVostblait nimmt ant die Iuseraten - Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. W, Wilhelm-Straße Nr. 32.

1, Steckkhriefe und Untersuchungs-Sachen,

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl,

3. Verkäufe, Verpachtengen, Submissionen etc.

4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

n, s, w, von öffentlichen Papieren,

| ewerbung s um Stipendien der v. Seydliß schen Stiftung.

Der Ritterschaftsrath Herr Ernst Friedrich v. Seydliß hat in seinem Testamente vom 15, September 1828 den Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes zu seinem Universalerben eingesevt, so daß der größte Theil der Rente aus seinem Vermögen zu Stipendien für Studirende der Königlichen Gewerbe-Akademie verwendet werden soll, deren ein jedes für jebt 200 Thlr. jährlih beträgt. A Da nun mit dem 1. Oktober d. J. ein neuer Lehrgang beginnt und einige Stipendien erledig werden, so können fich von jeßt an junge Leute zur Erlangung eines solchen Stipendiums, verbunden mit dem freien Unterrichte in der Königlichen Gewerbe-Akademie, melden, wenn sie den nachfolgenden Bedin-

ungen genügen: : : 7 I gungen g 1) Nach der Bestimmung des Stifters sollen vorzugsweise Söhne aus den höheren Ständen, um solche dem Betriebe technisher bürgerliher Gewerbe zuzuwenden, berücksichtigt werden,

insbesondere dürfen die Eltern der jungen Leute nit Handwerker fein; N

2) der Bewerber muß wenigstens 17 Jahr alt sein und darf das 27. Lebensjahr nicht über-

ritten haben; | i 3) ee Aus dur ein Gesundheitsattest des Kreis-Physikus darthun, daß er die Gesundheit und körperliche Tüchtigkeit besiße, welche die praktishe Ausübung seines Gewerbes und die Anstrengungen des Unterrichts in der Königlichen Gewerbe-Akademie erfordern, und daß er

die Blattern durch Impfung oder soust überstanden habe ; : A 4) er hat nachzuweisen, daß er entweder bei einer zu Entlassungsprüfungen berechtigten A ro- vinzial-Gewerbeshule oder Realschule, oder bei einem Gymnasium das Zeugniß der Neife erlangt hat. Die Provinzial-Gewerbeshulen find ermächtigt, solhe Examinanden, welche die erforderlihe Reife erlangt zu haben glauben, zu den Entlassungsprüfungen zuzulassen,

wenn dieselben niht Zöglinge der Anstalt find. A | Mas un Uotes A den Sborbete haben, bei gleicher Qualifikation, die reten Geschwister-

e

[3464]

Besfentliher Anzeiger.

kinder der Mutter des Erblassers (einer v. La Roche-Starkenfels) und deren Deszendenten, die v.

Gagern, die Deszendenten des Herrn v. Baßewiß auf Schönhof bei Wismar, aus der leßten Ehe mit j

einer v. La Roche.

5. Indnstrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. . Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen, . Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

| Ins erate nehmen an: die autorifirte Annoncen-Expeditien von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cóln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Aunoucen- Bureaus.

. Familien-Nachrichten, beilage. ck

Die Eltern oder Vormünder des erwähnten Stiyendiaten müssen, wenn derselbe nicht dispofi-

tionsfähig ist, der Bestimmung des Stifters gemäß sich veryflihten: : j A 'fûr den Fall, daß der Stipendiat in den Staatsdienst tritt, Alles, was er an Stipendien und Prämien aus der Stiftung erhielt, von seinem Gehalte in folchen Abzügen zu erstatten, welche geseßlich als Maximum zulässig find. / Das Dokument hierüber muß gerichtlich oder notariel ausgestellt werden. L : : Die Bewerbungen sind frankirt an das Kuratorium der v. Seydlißschen Stiftung in Berlin, Klosterstraße Nr. 36, bis zum 15. Juli d. J. s{hriftlich einzureichen; sie müssen eine kurze Angabe des Lebenslaufs enthalten und von folgenden Attefsten begleitet sein:

dem Geburtsfchein des Bewerbers ;

. dem oben zu 3) erwähnten Gesundheits-Atteste; . », dem Zeugniß der Reife von einer der zu 4) genannten Anstalten ; . den über seine etwaige praktishe Ausbildung sprechenden Zeugnisfen ;

einem Führungs-Atteste und

den über die militärishen Verhältnisse des Bewerbers \sprechenden Papieren, aus denen Her- vorgehen muß, daß die Ableistung seiner Militärpfliht keine Unterbrechung des Unterrichts

für ihn herbeiführen werde.

Das oben erwähnte Verpflichtungs - Dokument braucht erst dann beigebracht zu werden, wenn

der Bewerber als Stipendiat gewählt worden ift.

Nach dem Schluß der Concurrenz wählen die Vorsteher der Abtheilungen des Vereins drei Candidaten fe jedes eelodicle Stipendium, aus welchen der Unterzeichnete Einen einzuberufen das Recht hat.

Berlin, den 8. Mai 1875.

Der Borsißende des Bereins zur BEITrIerun de Gewerbesfleißes.

Del

brüdck.

(89011 Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Jn mehreren Exemplaren unseres der Nummer 105 diejes Blattes beigelegten, am 15, Mai d. Is. ins Leben treteuden Fahrplans is ein Druckfehler

enthalten. Der Courierzug von Danzig gebt nicht 8 Uhr 15 Minuten Nachmittags, sondern §8 Uhr 15 Minuten Morgen.z ab. i Stettin, den 8, Wai 1875. Directorium,