1875 / 128 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

eee are bieden tine Swe 2 bicder-bis dic

Pud Sand erreicht. Das Gold fand sich in Form von Körnchen und Plâtthen. Ju seinem Bericht an das Bergamt betont der In- genieur, daß er auch in der weiteren Umgegend Gold vermuthen müsse, wie sich auch bereits das Thal des Flüßchens Abul-Mulk (in den Fluß Moschaweri einlaufend), bei dem Dorfe Balitsh, 9 Werst von Damblud, faktisch, wenn-auch in geringem Maße, als goldhaltig erwiesen hat. Die Gegend, in welcher Fürst Zulukidse Gold gefun- den, ift vollständig- in Privatbesiß.

Dem „Rigßau'shen Bureau“ wird aus Paris mitgetheilt, daß Schweden eine Staatsanleihe mit dem Hause Erlanger von 20 Millionen Kronen zum Course von 957 und mit 47% Zinsen ab- geschlossen hat.

Die „New-Yorker Handelszeitung“ schreibt in ihrem Wochenbericht vom 21. Mai: Von einer Besserung der Gesammt- situation zeigte fih in dieser Berichtswoche keine Spur, vielmehr war Slauheit der hervortretende Charafkfterzug des Geschäfts in Importen

Berlin, 4. Juni. Seit langer Zeit steht die Frage einer |

Reorganisation der städtischen Verwaltung auf der Tagesordnung und hat sich im Magistrate das Bedürfniß mehr und mchr fühlbar gemacht, die überlastete rathhäusliche Centralverwaltung zu erleichtern und dur eine geeignete Decentralisation der magistratua- lishen Geschäfte sowohl eine raschere, bessere und billigere Erle- digung derselben herbeizuführen, als au das \chwindende Interesse der Bürgerschaft für kommunale Angelegenheiten wieder zu beleben. Der Magistrat, welcher im Januar d. F. eine Sub-Kommission ‘damit beauftragt hatte, die Frage wegen Decenlralisation der städtischen . Verwaltung vorzuberathen und geeignete Vorschläge zu machen, legte _das Ergebniß seiner Berathungen der Stadtverordneten- Versammlung zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung Vor Dex Magistrat bemerkt hierbei, „daß außerhalb der Verwaltung die Mehr-

gesprochen zu haben scheint, und wenn troßdem ein brauchbares prafk- tisches Resultat bisher nicht gewonnen worden, so müsse die Ursache davon zunächst in dem Umstande gesucht werden, daß darüber, was unter Decentralisation zu verstehen sei, von vornherein eine Uebereinstimmung der Ansichten niht vorhanden war und bis jeßt auch nicht erzielt worden ist, Nur darüber sei man stets einig gewesen, daß die egenwärtige Verwaltungs-Organisation Berlins, welche wohk für eine Stadt von einigen Hunderttausend Einwohnern noch auszureichen ver- möge, den bestehenden Verhältnissen nicht mehr entspreche, nachdem die Cinwohnerzahl bis nahe an eine Million gestiegen is, und die Aufgaben der städtischen Verwaltung s\ich seit einem Jahrzehnt fort- während und in ungeahnter Weise erweitert und vermehrt haben. Auch darüber scheine eine Meinungéverschiedenheit kaum noch zu herrschen, daß die Reform! der Verwaltung nur durch eine Entlastung des Magistrats und der großen Fach-Deputationen von cinem Theile . der ihnen jeßt obliegenden zahlreichen Arbeiten in der Weise bewirkt werden könne, daß wichtige Verwaltungsaufgaben an lokale städtische Behörden übertragen werden und so gleichzeitig eine Kräftigung der Selbstverwaltung herbeigeführt wird. Solle na dieser Richtung hin die Reform der städtischen Verwaltung durchgeführt werden, was auch Magistrat für zweckmäßig und nothwendig erachtet, jo seien dabei zwei beshränkende Erwägungen nicht außer Acht zu lassen.

Erstens dürfe die wirthschaftlihe und Steuer-Ein heit der Kommune Berlin nicht aufgehoben werden. Die Mischung der wohlhabenderen und ärmeren Bevölkerung sei in den einzelnen Stadttheilen eine sehr verschiedene; um so wohlthuender und versöhnender wirke die Gleichmäßigkeit der Heranziehung Aller zu den Lasten des großen Gemeinwesens, das sie verbindet. Die Größe und finan- zielle Kraft des lehteren gestatte aber auch, in der Erfüllung der kom- munalen Aufgaben den Verschiedenheiten des Bedürfnisses in einem Grade Rechnung zu tragen, wie es kleineren Verbänden gar nicht möglich sei. Das etwaige Verlangen nach voller korporativer Selbst- ständigkeit der einzelnen Stadttheile würde daher zu bekämpfen sein. Die Déeénttalisation würde \sich vielmehr auf das Gebiet der reinen Verwaltung zu beshränken haben. Die Stadtverordnetenversammlung mit ihrem Beschluß-, Budget- und Kontrollreht, sowie der Magistrat, dessen Aufsichtsreht ungeshmälert fortbesteht, bieten die erforderliche Garantie, daß dabei der einheitlihe Charakter der städtischen Ver- waltung erhalten bleibt und die Juteressen aller Stadttheile eine gleihmäßige Berücksichtigung finden.

Die zweite nothwendige Beschränkung ist eine formale. Es muß eine Löfung ohne Anrufung der Gesetzgebung auf dem Wege der fommunalen Autonomie, d. h. statutarisher Festsezungen, ver- sucht werden, wenn au nit bestritten werden foll, daß eine völlig befriedigende Lösung vielleiht nur mit Hülfe der Geseßgebung zu erreichen wäre. Durch die Einrichtung von Bezirks-Deputatio- nen könne eine wesentliche Entlastung der Central-Verwaltung und eine lebhafte und wirksamere Betheiligung dec Bevölkerung an der Verwaltung sichergestellt und leßtere befähigt werden, den wachsenden und immer neu hinzukommenden Aufgaben des Gemeindelebens zu genügen.

Die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 bezeichnet nur zwei Mittel, um den zunehmenden B-dürfnissen größerer Städte in Bezug auf die Einrichtung ihrer Verwaltung verfassungsmäßig zu begegnen. Sie gestattet: 1) eine Vermehrung der Mitgliederzahl der städtischen Behörden, 2) die Einseßung von Deputationen zur dauernden Ver- waltung oder Beauffichtigung einzelner Geschäftszweige. Beide Mittel find jedoch nur bis zu einer Grenze brauhbar, über welche hinaus ihre unvermeidlihen Nachtheilé den erftrebten Gewinn aufwiegen, ja völlig vereiteln. Denn in der einen Beziehung ist eine follegialische Verwaltung überhaupt nur bei einer mäßigen Zahl - von Mitgliedern mögli, in der anderen darf die Theilung nach Geschäftszweigen nie soweit gehen, daß in den betheiligten Personen das Bewußtsein des Zusammenhanges mit dem Ganzen, die Lebendigkeit des eixheitlichen Gemeinwesens verloren geht oder auch nur ges{wächt wird. In Betreff beider Mittel sind in Berlin die zulässigen Grenzen \{chon überschritten. Jedensalls i|st weder eine Vermehrung der Zahl der Magistrats-Mitglieder, noch eine weitere Theilung in Geschäfts-Deputationen, noch eine größere Selbst- ständigkeit der leßteren mit irgend welhem günstigen Erfolge möglich. Schon jeßt ist eine: wahrhaft kollegialische Verwaltung dem aus 34 Perfonen bestehenden Magistrate nur für einen unverhältniß- mäßig kleinen Kreis von Geschäften mögli. Mit der Zahl der Mitglieder eines Verwaltungs-Kollegii wächst das Bedürfniß nah regelmäßig wiederkehrenden gemeinschaftlichen Berathungen, wenn der follegiale Zusammenhang und die Geltung des im Kollegio entwickel- ten Majoritätswillens nicht verschwinden sell, es wächst aber ebenso die Schwierigkeit, diesem Bedürfnisse zu genügen. Das Gesagte gilt niht nur vom Pleno des Magistrats, sondern auch von den größeren Verwaltungs-Deputationen. Die Armen-Direktion besteht aus 36, die Schul-Deputation aus 29, die Steuer-Deputation aus 36 Mit- gliedern. Die Masse der Geschäfte hat {hon mehrfach zu Theilun- gen innerhalb Le Deputationen genöthigt." Durch mehrere Ta-

ellen wird darauf nachgewiesen, in wie hohem Grade seit Emanation der Städteordnung von 1853 mit der Ausdehnung des Arbeitsfeldes die Belastung der Mitglieder der städtishen Behörden zugenommen hat, Die Vermehrung der Arbeit ist niht nur durch das Wachsthum der Stadt, sondern auch durch den Uebergang wichtiger Geschäfts- zweige in die städttishe Selbstverwaltung herbeigeführt worden. Es bedarf daher fortdauernd der Bildung immer neuer Verwaltungs - Deputationen aus Mitgliedern des Magistrats und dex Stadtverordneten - Versammlung, wenn man sich niht entschließt, eine wesentliche Aenderung in dem inden System der bisherigen Arbeitêtheilung eintreten zu lassen.

le nachtheiligen Wirkungen einer weiteren Anwendung und Aus- dehnung dteses jeßt geltenden Systems werden darauf näher dar- gelegt. Mit der Zunahme der Arbeitstheilung und der in dieser zu men Routine {winde die Theilnahme und das Verständniß ür die anderen Aufgaben in der Verwaltung, und dieser Nachtheil werde um so \{chärfer hervortreten, jemehr die Theilung detaillirt werden müsse, Auch die Vortheile, welce ein möglichst enger Zu- sammenhang zwischen der Gemeinde und ihren arftlichen Organen

| bahn - Verwaltungen hat folgenden Inhalt:

=D eet Adi tri tien hen Sidi Sri «rah

wie auch Exporten. Die Physiognomie des Geldstandes hat sich in dieser Woche nicht geändert; dieselbe an Abundanz grenzende Willig- keit, über welhe wir son seit Monaten zu berichten hatten, war abermals vorherrschend. Für call loans gegen Depot gemischter Securitäten stellten sich die Raten dur) schnittlih à 2—3 %, gegen Hinterlegung von Bundespapieren nicht über 2 4 . Kurze Sicht- Plaßtzwechsel erster Klasse waren à 4—6 % Pp. anno leiht zu begeben, Am Waaren- und Produktenmarkt war au in der heute beendeten Woche Flauheit der hervorragende Charakterzug und die Hoffnung auf eine Besserung wird mit jedem Tage s{chwächer.

Verkl'ehrs-Anfstalten-

Die Nr. 42 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen- Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen: Bayerische Staatsbahn, Ansbach-Crails- heim eröffnet. Ungarische Staatsbahnen, Station Szolnok, Güter- bahnhof eingerichtet. Zur Organisationsfrage. Oesterreichis{-Un-

mit fich führe, ginge bei der fortschreitenden Theilung näch Ge- \{häftszweigen verloren. Sie führe in threm Uebermaße endlich auch nicht zu einer Verminderung, sondern zu einer Vermehrung der Ar- beit. Auf diesem Wege müsse die Leitung der einzelnen Verwaltungs- zweige den unmittelbaren Zusammenhang mit dem praktischen bürger- lichen Leben verlieren und einen bureaukratischen Charakter annehmen. Es wird dies nun im Einzelnen an dem Geschäftszweig nachgewiesen, auf welchen nah der Natur der kommunalen Aufgaben fast alle an- deren Verwaltungszweige - mehr oder minder direkt hinauslaufen, der Bau-Verwaltung. : Die Vorlage wendet sich darauf den Verbesserungsvorslägen zu, an denen es nicht gefehlt habe. Der eine Weg könne nicht ohne Mithülfe der Geseßgebung betreten werden; er besteht in der Beseitigung des kollegialishen Magistrats und in einer Reform der

Wenn dieser Weg den Vortheil biete, einer Menge von- Reibungen und Weiterungen vorzubeugen, \o bringe er andererseits ernste Ge- fahren für die Entwickelung der bürgerlichen Selbstvermaltung. Vor Allem ließen die eigenthümlichen Verhältnisse der Hauptstadt, des Sißes der höchsten Staatsbehörden, die Beibehaltung des follegialishen Magistrats als durchaus nothwendig erscheinen, sole anders die volle Selbständigkeit der Kommune erhalten bleiben. Hiernach komme nur der zweite Weg in Betracht, welcher das im § 59 der Städte-Ordnung angezeigte Mittel der Bildung gemisch- ter Berwaltungs-Deputationen ergreift, indem er dasselbe ergänzt und erweitert, Er empfiehlt neben den vorhandenen Orgaven folche De- putationen zu bilden, niht für die ganze Stadt und einzelne Ge- \häftsbranchen, sondern für die Gesammtheit der Verwaltung und für die einzelnen Stadttheile. Er erblickt hierin das einzige Mittel, der Berliner Kommunalyerwaltung die ihr immer mehr ents{win- dende wesentliche und wichtige Eigenschaft einer lokalen Verwaltung wiederzugeben. Dieser Zweck werde dadurch keineswegs vereitelt, daß von der in den Bezirksdeputationen zum Ausdruck fommenden Ge- sammtheit der Kommunalaufgaben diejenigen Anstalten selbstverständ- lich O find, welhe ihrer Natur nah einer abgesonderten einheitlihen Verwaltung für die ganze Stadt bedürfen, wie die Wasserwerke, Gasanstalten, das Arbeitshaus, die Krankenhäuser, die Waisenhäuser u. #. w. L j / Der lokalen Theilung der Stadt behufs Errichtung gemischter Bezirks-Deputationen sind die Stavdesamtsbezirke, bei deren Bildung die städtishen Behörden bereits auf ihre künftige Verwerthung für fommunale Verwaltungszwecke ausdrücklich Rücksicht genommen haben, und welche den historishen Stadttheilen Berlins entsprehen, zu Grunde gelegt. Bei einer Theilung in erheblich kleinere Bezirke würde der beabsihtigte Erfolg vereitelt werden. Durch die Bildung von Bezirks-Deputationen für die Standesamtsbezirke soll Übrigens die Einrichtung lokaler Kommissionen für kleinere Bezirke, bei welcher auh die Stellung der Bezirksbeamten (Bezirksvorsteher, Servis- verordneten u. \. w.) zu regeln sein würde, keineswegs ausgeschlossen werden. Magistrat erachtet solche Kommissionen für nöthig und nothwendig und erwartet mit Sicherheit, daß in den Bezirks-Depu- tationen das Bedürfniß nah weiterer Gliederung richtig erkannt und daß von ihnen erst ein praktisher Plan fürdie Einrichtung derselben herausgearbeitet werden wird. Selbstverständlich ist auch, daß die großen centralen gemischten Deputationen (Bau-, _Schul-, Steuer- Deputationen 2c.) durch die Bezirks-Deputationen nicht beseitigt wer- den, vielmehr als Aufsichtsorgane des Magistrats und zur Verwal-

| tung der ihnen vorbehaltenen Geschäftêzweige bestehen bleiben und | nur soweit eine Verringerung ihrer Aufgaben und ihrer Kon1petenz

erfahren, als sich dies in Folge der Bildung der Bezirks-Deputationen als nothwendig ergiebt S i: i Das shwierigste Problem in dem gegenwärtigen Reformversuche ist offenbar die richtige Bemessung der Kompetenz der Bezirks- Deputationen. Eine Beschränkung derselben auf die bloße Aus- führung bestimmter Aufträge würde ebenso sehr gegen den Zweck ihrer ganzen Bildung verstoßen, wie andererseits ein Zuviel ihrer Selbst- ständigkeit und Unabhängigkeit zu einer Gefahr für die fommunale Einheit Berlins führen würde. Der Entwurf sichert den Bezirks- Deputationen zwar nur für einzelne Verwaltungsgebiete diejenige Selbständigkeit, welche überhaupt mit dem Budgetrechte der Stadt- verordnetenversammlung und der nothwendigen, theils direkt, theils indirekt durch die centralen gemischten Deputationen auszuübenden Oberaufsicht des Magistrats in der Verwaltung vereinbar ist, das Gebiet derselben ist aber ein so wichtiges und vereint in so hohem Grade die Interessen aller übrigen Gemeindeangelegenheiten, daß es, zumal bei der Größe und Bevölkerungszahl der Bezirke, sicher ges nügenden Stoff für die Thätigkeit eines Verwaltungskollegii bildet, dem anzugehören Ehre und Befriedigung gewähren muß. Für alle anderen Aufgaben der Kommune foll die Bezirks-Deputation das vermittelnde ôrtlihe Organ etwa wie die Kreisbehörde der Regie rung gegenüber bilden, Ob es möglich und zweckmäßig sein wird, noch weitere Verwaltungsaufgaben den Bezirks-Deputationen zu selbständiger Behandlung - zu überweisen, könne der Zukunft vorbehalten werden. Was die Zusammenseßung der Bezirks-Depu- tationen betrifft, so hält sich auch hier der Entwurf streng innerhalb des Rahmens der Städteordnung, dieselben sollen aus Magistrats- mitgliedern, Stadtverordneten und Bürgerdeputirten gebildet und der Vorfiß einem Mitgliede des Magistrats überwiesen werden, Die Zahl der Mitglieder is so bemessen, daß die Mosse der Geschäfte sih sehr wohl erledigen lassen wird und eine ordnung8mäßige kolle- gialische Berathung und Beschlußfassung gesichert erscheint. Da es fsih nicht nur um eine Anwendung des leßten Alinea, sondern auc um eine Erweiterung der Eingangsbestimmung des §, 59 der Städte- ordnung vom 30. Mai 1853 handelt, so müsse die Form des „Statuts“ gewählt werden. Magistrat ersucht \chließlich die Stadtverordneten- Versammlung, sich mit folgendem Entwurfe eines Statuts, betreffend die Einrichtung von Bezirks-Deputationen, einverstanden zu erklären, (Schluß folgt.)

Aeg er,

Unter Vorsiß des General-Intendanten von Hülsen fand am 1. und 2. Juni in Eisenach dieGeneralvérsammlung des deut-

schen Bühnenvereins statt. Von den 178 Stimmen des Ver- eins waren 162 vertreten. Anwesend waren die Vertreter der Hof- und Stadttheater Altenburg (Intendant von Liliencron), Berlin (Ge- neral-Jntendant von Hülsen, zugleih für die Königlichen Theater von Cassel, Hannover, Wiesbaden), Braunshweig (Intendant von Ru- dolphi), Bremen (Direktor Rösike), Dresden (General-Direktor Graf Platen), Fanrran a. M. (Präfident Cohn-Speyer), Hamburg (Di- reftor Pollini), Karlsruhe (General-Direktor von Putlißz), Königsberg (Geheimer Rath Woltersdorff, zugleih für Woltersdorfftheater in Ber- lin), Coburg-Gotha (Geheimer Rath Tempeltey), Lübeck (Direktor Gräfenberg), Mannheim (Präfident Stumpel), München (General- Indentant Baron Perfall), Nürnberg (Direktor Reck), St. Petersburg (Direktor von Königk-Tollert), „Schwerin (General-Intendant Baron Wolzogen), Straßburg (Direktor Heßler), Weimar (General-Inten-

garishe Korrespondenz. Dux-Bodenbacher und Eutin-Lübecker Vahn; Geschäftsberichte. Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahn: Vor- lage zur Tagesordnung der Generalversammlung. Bayern: Bahn- linie Augsburg-Ingolstadt, Generalversammlung der Bayer. Ost- bahnen. Juristishes. Miscellen: Das Bad Lucsvina an der Kaschau- ODderberger Eisenbahn. Nachtrag zu den CTarifnotizen pro Mongt uri Marktbericht. Eisenbahn-Kalender, Offizielle und Privgt- nzeigen.

Auf der Indo-Europäischen Telegraphen-Linie find im Monat Mai d. J. an gebührenpflichtigen Depeschen beför- dert worden : a. aus London, dem übrigen England und Amerika na Persien und Indien 1222 Stück, b. aus Perfien und Indien s London, dem übrigen England und Amerika 1149 Stück, e. vom Eurdòpäischen Kontinent exclusive Rußland nah Persien und Indien 135 Stü, d. aus Persien und Indien nah dem Europäi)\cchen Kontinent excl. Rußland 171 Stück, Summa 2677 Stü.

dant Freiherr von Loën). Verhandelt wurden interne Angelegenheiten des Vereins, namentlich Fragen, die Satzungen und das Schiedsg- gericht betreffend. Soweit diese Verhandlungen die Genossenschaft deutscher Bühnenangehörigen berührten, waren Vertreter derselben ein- geladen und waren anwesend die HH. Barnay und Beh.

Die Versammlung hat einstimmig, den Beschluß gefaßt, von jeßt ab nie mehr Künstler mit bestimmter Fachbezeich- nung, also etwa „für erste Helden und Liebhaber“ oder „für erste dramatishe Gesangspartien", sondern nur noech als Schauspieler, Sänger oder Tänzer zu engagiren. i

Hr. Dagobert Neuffer ist nach einem zweiten Gastspiele für das Königliche Schauspielhaus engagirt worden. Frl, Anna Hofmeister vom Stadttheater zu Frankfurt a. M. wird mit Beginn der nä@sten Saison der Königlicben Oyex als

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7 Im Woltersdorff-Theater debütirt morgen in der neuen Operette von Gustav Steffens „Der rasende Roland“ Frl. Hagen vom Stadttheater zu Breslau, ferner in „Hermann und Dorothea“ B: Johannes vom Stadttheater zu Hamburg. Da außerdem die

irektion in Frl. Lange eine tüchtige Kraft gewonnen, so dürfte das Personal jeßt den Anforderungen vollständig genügen,

DVon gut unterrihteter Seite wird gemeldet, daß Richard Wagner gegenwärtig mit einem neuen Werke beschäfs tigt sei, dessen Titel „Parcival“ sein werde.

Am Montag trat Signor Salvini im Drurylane. Theater zu London zum ersten Male als Hamlet auf. Wie sein Othello entsprach auch fein Hamlet den ziemlich*hochgespannten Erwartungen des englischen Publikums. Das übervolle Haus zeichnete den großen italicnischen Künstler durch stürmis{en Beifall, unzählige Hervorrufe bei offener Scene und nah den Lktschlüs)en und andere Kundgebun- gen des Enthusiasmus qus.

Kürzlich hielt in der geographischen Gesellschaft in Wien der General-Sekretär Pa yer cinen Vortrag über die arktishe Kälte. Payer schilderte namentlich die Einwirkungen der Kälte, die er und mehrere seiner Gefährten während ciner Schlittenreise zur Erforschung des Franz-Josefslandes am 14. März 1874 auf dem Sonnklargletscher erfuhren. Es trat an diesem Tage die grimmigste Kälte während der gauzen Dauer der Expedition ein, indem das Weingeist-Thermo- meter bis auf 405 Grad Réaumur unter Null fank Schon vor Sonnenaufgaug war an diesem Tage Payer mit dem einen Tiroler im Freien, um troß der Hindernisse, welhe der lähmende Frost bereitete, zu beobachten und zu zeihnen. Leb- haft schilderte er die Farbenpraht des damaligen Aufgangs der Sonne, die, wie gewöhnlich bei der großen Kälte, von Nebensonnen begleitet erschien, und den eigenthümlichen Gegensaß der glühenden Lichteffekte und des fürchterlihen Frostes. Krieend ließen er und seine Gefährten sich den Rum in die Kehle gießen, um nicht mit den Lippen die Metallvecher zu berühren, was so gefährlich war, als ob sie glühend wären. Aber der Rum hatte alle Kraft und Slüssigkeit verloren, {meckte matt und war dick wie Thran. Cigarren oder Tabak in kurzen Pfeifen zu rauchen, war unmöglih; man hatte alsbald einen Eiszapfen im Munde. Das Metall der Instrumente wirkte beim Berühren wie glühendes Eisen, ebenso die Medaillons, welche einige der Nordpolfahrer unvorsihtigter Weise auf bloßer Brust trugen. Payer versicherte, diese Kälte wirkte auf die Willenskraft voll- ständig lähmend ein; unter. dem Einflusse derselben gleicht de Mensch durch die Unsicherheit der Bewegung, das Lallen der Sprache und die Schwerfälligkeit des Denkens einem Trunkenen. Uebrigens citirte er die Aufzeichnungen anderer arktischer Reisender über die von ihnen beobachteten Kältemaxima, die in einem Falle sogar 47 Grad unter Null betragen haben sollen. Eine weitere Wirkung dieser Kälte ist in Folge des starken Verlustes von Körperfeuchtigkeit durch VBer- dunstung der quälende arktishe Durst, der auch sehr demoralisirend wirkt. Der Genuß von Schnee ist eine sehr schädliche Erquickung, indem er Entzündungen des Halses, des Gaumens und der Zunge erzeligt. Ueberdieß ist die Hülfe illusorisch, da man gar nicht eine folhe Menge Schnee vezzchren kann, als zur Löschung des Durstes erforderlich wäre. Bei einer Kälte von 30 bis 40 Grad unter Null s{hmeckt übrigens auch der Schnee wie ges{chmolzencs Metall. Bei der Expedition galten die Schneeesser als Weichlinge, wie im Orient die Opiumesser. Bei der stärksten Kalte waren die über die Schneefelder ziehenden Kolonnen der Nordpolfahrer von cinem qualmenden Nebel um- geben, fo stark war die Körperausdünstung troß der dichten Pelzhüllen. Diese Dämpfe gefroren zu kleinen Eiskiystallen, die mit hörbarem Geräusch zu Boden fielen. Jn Folge des Nebels herrschte Dunkelheit und die Atmosphäre war förmlih undurcsihtig. Dabei hatte man ein unbeschreiblih lästiges Gefühl der Trockenheit, troß der Feuchtig- keit in der Luft. Jeder Schall pflanzte sich auf ungemeine Entfernung fort; ein gewöhnliches Gespräch war auf Hunderte von Schritten vernel:m-

bar, während man auf hohen Bergspiten Flintcnshüsse kaum hört,

dies durch dea starken Feuchtigkeitsgehalt der Sleisch war spaltbar, Quecksilber konnte als Kugel aus dem Gewehrlauf ges{osn werden. Geshmack und Geruh nehmen merkliß an Schärfe ab; die Körperkraft weiht dem lähmenden Einfluß der Kälte, die Augen \chließen sich un- willfürli und frieren zu und beim Stehenbleiben tritt alsbald Un- empfindlihkeit der Fußsohlen ein. Merkwürdigerweise bereift sich der Bart nicht, weil der Hauch des Mundes alsbald als Schnee zu Bo- den fällt. Auch beobachtete man das Phänomen, daß die dunkeln Bärte der Schlittenreisenden in Folge der Kälte viel liter wurden, Die Sekretion aus Augen und Nase wird immer stärker, während die Schweißbildung ganz aufhört. Als den einzig möglichen Schuß be- zeichnete Payer gute Kleidung und möglichste Bekämpfung der Kon- densation der Ausdünftung, während das vielfach empfohlene Ein- fetten oder Schwarzfärben des Körpers gar keinen praktischen Werth hat.

Payer erklärt

Luft.

In dex Ma ltr Steppe in Kaukasien hat am 19, März ein furhtbarer Shneesturm gewüthet. Der Schaden, den das Unwetter anrichtete, war fo bedeutend, daß es längere Zeit gekostet hat, ihn zu konstatiren, und“ jeßt erft verzeichnet die „Stawro- polshe Gouv. Ztg.“ die Verluste in ausführlicher Weise, An dem unglücklichen Tage find in Schuee und Frost 223 Kameele, 5407 Stück Hornvieh, 19,010 Pferde und 41,237 Schafe umgekommen. Der Ver- luft der Nomaden beträgt 751,358 Rubel. Der größte Verluft ist dexr an Pferden (49,8 4). Sie haben das Schneetreiben bei starkem Südweststurm nit ertragen können und selbst in den geschütten Hürden, in welche man sie zusammengetrieben hatte, umgekommen.

Redacteur: F. Prehm.

Verlag _der Expedition (Kejfel). Druck W, Elszzr., Drei Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

E 128,

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 4. Juni. In der Sigung des Hauses der Abgéordneten am 2. d. M. leitete der Minister der geist- lihen 2. Angelegenheiten Dr. Falk die dritte Berathung des vom Herrenhause in „veränderter Fassung zurückgelangten Ent- wurfs eines Gesehes über die Vermögensverwaltung in den katholishen Kirhengemeinden wie folgt ein:

Gs dürfte, meine Herren, wohl angemessen jein, wenn die Staats- regierung gleich von vornherein den Standpunkt kennzeichnet, welchen sie gegenüber den 11 jen, Loni einnimmt, die in Bezug auf den vorliegenden Entwurf zwischen den beiden Häusern des Landtages hervorgetreten sind. Als diese Punkte durch das Votum des Herren- hauses klargestellt waren, mußte ih die Staatsregierung die Frage vorlegen, ob darunter solche vorhanden seien, deren Erledigung in einer bestimmten Richtung für die Staatsregierung die Vorausseßung sei ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, also Bedingung des Zu- standekommens diescs Geseßes. Diese Frage war für sie eine um so j 4 tsregieeng diejem Ges twurf eine erheblihe Bedeutung beimißt, und daß sie darum das höchste Gewicht auf das Zustandekommen des Geseh- entwurfes zum Gefseße legt, Nun, meine Herren, bei dieser Prüfung ist allerdings die Staatsregierung der Meinung gewesen, ja, ih fann sagen, nah wie vor der Meinung geblieben, daß Beschlüsse des Herrenhauses, namentlih da, wo sie sih in Uebereinstimmung befin- den mit den eigenen Vorschlägen der Staatsregierung, das Richtigere und darum das mehr zu Erstrebende treffen, als die Beschlüsse dieses Hohen Hauses, daß sie also an und für fich wünschen muß, in diesen Beziehungen eine Zustimmung dieses Hohen Hauses zu den Beschlüssen des anderen Hauses zu erfahren. Aber, meine Herren, eine sehr we- sentlich davon verschiedene Sache ist doch die andere Frage: Sind diese Punkte 1esp. ift die Beantwortung der dabei entstandenen Zwei- fel in irgend einer bestimmten Richtung und im Sinne des anderen Hauses denn das ift ja die konkrete Frage, geradezu die Vor- ousfeßung, unter der die Staatsregierung dieses Geseß annehmen kann, und diese Frage hat die Staatsregierung verneint. Denn, meine Herren, es handelt sich hier überall nit um prinzipielle Dif- ferenzen, sondern um Differenzen, die entschieden werden aus praktishen Gesichtspunkten, je nah verschieden gemachten Erfahrungen, also um Differenzen, die von vornherein diskutabel sind. Meine Herren, es gilt das auch ganz besonders von der in dem Amendement, welches, wie i sehe, aus allen dem Geseßz- entwurf befreundeten Fraktionen Unterftüßung gefunden hat, behan- delte Frage der Vorsißenden in „den Kirchenvorstand. Sie müssen nur, meine Herren, von der Majorität es mir {on nicht übel nehmen, wenn ich behaupte, daß diese Frage im Laufe der Verhandlung und ganz besonders in der leßten Zeit zu einer Bedeutung aufgeschwellt worden ist, oder aufgeshwollen ist, die fie bei Weitem nicht hat. Die Bedeutung ift so hoch erhoben worden, daß von, ich kann wohl sagen, befreundeter Seite der Saßz ausgesprochen wurde, wenn in diesem Punkte der Beschluß des Abgeordnetenhauses nicht wieder her- gestellt wird, dann muß die ganze Borlage abgelehnt werden, ob- wohl doch gerade von fol befreundeter Seite aus die ursprüngliche Vorlage, die den jeßigen Beschluß des Herrenhauses enthielt, ih kann wobl sagen, mit ganz besonderer lebhafter freudiger Zustimmung be- grüßt worden if, und obwohl es meine Ueberzeugung is, daß es kein Faktor der Geseßgebung verantworten kann, dieses Geseß an diesem Punkte scheitern zu lassen.

_ Meine Herren! Wenn die Regierung den Standpunkt einnimmt, wie fie ihn hier kennzeichnet, also gewissermaßen einen neutralen, so besteht ihre Aufgabe im gegenwärtigen Augenblicke meines Erachtens darin, das was fie überhaupt dazu fhun kann, einzuseßen, um eine Uebereinstimmung der beiden Häuser des Landtages in den Differenzen herbeizuführen, und von diesem Standpunkte aus bitte ih, die Bemer- kungen, die ih sahlich zu den verschiedenen Punkten zu machen habe, betrachten zu wollen. Es wird eine solche Betrachtung sicherlich in das Gebiet der Generaldisfkussion gehören von dem Standpunkte aus, den ich mir anzudeuten erlaubte, aber auchß wohl um deswillen, weil damit, wie mir scheint, die wirkliche Generaldiskussion, die heute über die Vorlage zu führen ist, sich in erster Linie beschäftigen muß mit der Totalität der Abänderungen, die im anderen Hause beschlossen sind, denn gerade wegen dieser Abänderungen wird ja die heutige Be- rathung geführt.

_Was nun die verschiedenen Abänderangen betrifft, so ist nah meiner Meinung die unwichtigste diejenige des S. 98, in welchem vom Herrenhause im zweiten Alinea die Worte „in allen Punkten“ ge- strichen worden find. Der Hr. Abg. Wehrenpfennig hat bei der Ver- handlung dieses Hohen Hauses früher seine Meinung bereits dahin zu erkennen gegeben, daß diese Worte allerdings entbehrt werden kön- nen, und în der That hat er, glaube i, darin Recht ; denn wenn in diesem Alinea davon die Rede ift, daß eine Erklärung abgegeben werden solle, den Geseßen Folge zu leisten, so ist ein wirkliches FSolgeleisten doch nur dann vorhanden, wenn das Geseß in allen Buntten befolgt wird Der Hr. Abgeordnete hat allerdings gesagt: Wenn wir diese Worte streihen, so werden wir die Herren aus dem Centrum oder deren Anhänger sofort sagen hören, die Majorität hat durch die Streichung den Ungehorsam in gewissen Grenzen zugelassen. Nun, meine Herren, ih halte nach dem, was wir vorhin von Seiten des Hrn. Abg. Windthorst erlebt haben, eine solche Auslegung allerdings für möglih: Wenn ih ih habe vor- hin nur, um die Diskussion bei jenem Geseß nicht zu verlängern, ganzlich geschwiegen wenn ih nämli erinnere an das, was der Hr. Abg. Windthorst aus den Motiven zu dem Geseß über die Ge- währung von Korporationsrechten an Baptiften emeinden heraus- gelesen hat, \o begründe ih damit die von mir Forth ausgedrückte Ueberzeugung. Jch möchte doch zunächst glauben, daß der Hr. Abg. Windthorst - die Staatsregierung resp. denjenigen Personen , die in ihrem Namen die Motive zu dem Baptistengesetze entworfen haben, einigermaßen zutrauen möchte, da sie fih Behauptungen wie die vorgetragenen, überlegt hat, und daß sie nicht Handhaben den Gegnern in die Hände giebt bei diesem ja ]o flagranten Punkte, die die Gegner mit Recht benußen könnten. Eine Benutzung mit Unrecht kann man freilich nie und nimmer hin- dern. Ist denn aber die geschehene Benußung eine mit Recht erfolgte ? Hat die Staatsregierung bis auf diesen Augenblick je behauptet oder bestreiten können, daß die freie Religionsübung innerhalb der Gren- zen des Art. 12 der Verfassungs-Urkunde garantirt sei? Hat sie nit immer hbechavptet, die sogenannten Maigeseße, um die es ih ja Immer wieder hier handelt und ich glaube, sie behauptet dieses mit Recht beschränken die freie Ausübung der Religion nicht? Die Sache liegt eben so, daß der Hr. Abg. Windthorst unter der freien Ausübung etwas Anderes versteht als die Staats- regierung und daß in der That die freie Ausübung der Pflichten der

eligion gegenüber den Staatsgeseßen von den Baptisten ganz anders bausefayt und thatsählih gehandhabt .wird, als der Hr. Abg. Windt- horst und diejenigen, die draußen im Lande feine Auffassung ver- treten, dies ibrerseité thun. Man muß sich doch auch das ata, lihe und das ansehen, was darnah die Leute bei dem bestimmten

ort denken.

Ich meine also, mit dieser übrigens nicht gerade neuen Argu- mentation kommt der Herr Abgeordnete nicht weit ih darf wohl eîn- halten, ih glaube, er kommt auch nit weiter mit der Verweisung auf die große Exkommunikation; denn, meine Herren, es wird hier

gemessen, Das Geseß, welches sich

Berlin, Freitag. den 4. Juni

über die Exkommunikation verhält, ist das vom 13. Mai 1873 und gilt für die Baptisten genau so, wie es für die rômisch-katholische Kirche gilt. Jch denke, meine Herren, das ist zur Widerlegung ge-

nügend.

Was3 endli ch die Frage der Altkatholiken betrifft, so werden Sie von mir nit verlangen, daß ih auf die Lospeise, die der verehrte Herr Abgeordnete hingeworfen hat, nochmals eingehe. Wir sind bei dieser Frage eben auf Standpunkten, auf denen eine Versöhnung gar nicht möglich is, er wird von seinem Standpunkt immer etwas Anderes herausdeduziren, wie ich von dem meinigen, und deshalb kaun ich mich wohl auf das beziehen, was hier bereits sehr häufig von mir gesagt ist,

Diese Einschaltung kann ih jeßt wohl verlassen und mi wieder zu den Aenderungen wenden, die vom Herrenhause angenommen sind.

Es trilt demnächst in Erwägung die Aenderung in Nr, 8 des §. 50 und die damit in engem Zusammenhange stehende in §. 21 Nr. 11. Jm Herrenhause i man davon ausge-

angen, daß es eine gar zu große Beschränkung der

irhenorgane sei, wenn auch für älle, in welche nfi®FaliuebedüWäisse halt, sonden um andêre kirhlihe, um chul- oder Wohlthätigkeitszwecke, die innerhalb des Gemeindebezirks dur die Kirchengemeinde ihre Erfüllung finden, zur Gültigkeit des betref- fenden Beschlusses staatliche Zustimmung erfordert werde, und hat darin die Ertenfion, die im S. 50 Ne. 3 sich findel, angenommen, Ich glaube nicht, daß man diesen Grund bestreiten kann; giebt man ihn aber zu, dann ist man auf dem besten Wege, ihn Anwendung finden lassen zu müssen für §. 21 Nr. 11, Es handelt sich nämlich um allgemein geordnete Dinge, die dem Kirchenvorstande zur Ver- waltung zugewiesen find, und da wird es nicht nothwendig sein, für u Bewilligungen die Zustimmung der Gemeindevertretung zu wollen.

,_Der dritte Punkt findet sich im §. 23. Es ist dert ge- strichen worden die Verpflichtung des Erscheinens des Kirchen- vorstandes oder eines anderen Mitgliedes auf Verlangen der Gemeindevertreter. Jch glaube, hier liegen auch gute Gründe vor, diesem Beschlusse beizutreten; denn, meine Herren, wo zwischen den beiden Organen Frieden ist, bedarf es einer solchen Bestimmung nicht, da wird, wenn ein solcher Wunsch geäußert wird, auch die Er- füllung stattfinden; wo aber Unfrieden ist, da führt die Bestimmung zu nichts, ja fie trägt den Keim der Vermehrung des Unfriedens in sich. Sie führt deshalb zu nichts, weil kein Zwangsmittel besteht, wenn man niht hingehen will, und wenn man unter solchen Verhält- nissen hingeht und debattirt, so muß ih in der That glauben, daß durch solche Debaiten die Sache nicht gefördert, sondern nur geschädigt wird.

Weiter §. 3 Nr. 3,

Es ist das eine Aend:rung dur die Einschiebung der Worte des Gemeindebezirks, die allerdings nach den hier im Hohen Hause vor- gekommenen Debatten eine größere Bedeutung zu haben scheint. Jch habe selbst meinerseits zu erkennen gegeben, daß cs im Hinblick auf gewisse Erfahrungen erwünscht sein könnte, eine tolhe formelle Kon- trole, wie sie von der Kommission in der ursprünglichen Nr. 3 des S. 3 den Organen der Gemeindeverwaltung zugewiesen war, eintreten zu Tassen. Jndeß eine Nothwendigkeit dazu liegt niht vor. Ich muß wiederum, wie früher, davon ausgehen, es handelt fich hier um nichts weiter, als um eine Controle darüber, daß das für gewisse Zwette durch eine Kollekte Gewonnene in der That richtig abgeliefert wird, und daß die betreffenden Kirchengemeinde-Organe Kenntniß über den Ertrag erhalten, Dies ist ober niht zu yver- wechseln mit einer materiellen Einwirkung auf die WVerwen- dung selbst. Der Gemeindevorstand würde immer in der Lage sein, der Bote und Uebermittler in Beziehung auf die Geldsumme zu fein, niht aber in der Lage, von den Zwecken abweichen zu können, zu welchen überhaupt die betreffenden Summen gewidmet worden find. Unter solhen Umständen verdient meines Erachtens die Be- stimmung an Bedeutung. Wenn von den Antragstellern in der Kom- mission hierbei beispielsweife an Sammlungen zu unerlaubten Zwecken oder an Sammlungen für die Peters pfennige gedacht worden ist, fo muß ih darauf aufmerksam machen, daß in der Bestimmung, wie sie im Hause der Abgeordneten augenommen war, eine Hinderung solder Sammlungen in der That nicht liegt. Ist es nothwendig, einer solchen Kollektensammlung innerhalb der Kirche entgegenzutreten, dann müssen andere Anordnungen getroffen oder be- sondere Geseße geschaffen werden; aber durch diese Bestimmung, ih wiederbole es, wird darin nichts geändert. Mir scheint also auch auf diesen Punkt eine besondere Wichtigkeit niht gelegt werden zu fönnen.

Es ift nun der §. 59, der eine gewisse Einstellung der Besol- dung der Geistlichen unter bestimmten Vorausfo-tzungen gerte, gestrichen worden und ih erkenne ja an, daß dieser Punkt nächst dem von mir vorher son oberflächlich berührten der wesentlihste in den Aenderungen ist. Meine Herren, als der ursprüngliche Kommisfions- antrag vorlag, der ja eine viel weitergehende Vorschrift enthielt, als diejenigen, die hinterher im Hohen Hause Zustimmung fand, da konnte fich die Staatsregierung allerdings sagen: wenn au diese Vorschrift nicht materiell in dies Gesetz gehört, sie kaun, wenn auch vielleicht keine hervorragende, do immerhin eine erhebliche Bedeutung haben in den jeßigen Gesammtverhältnissen und es ist wesentlich diese Anschauung ge- wesen, die die Erklärung der Staatsregierung gegenüber jenem Vorschlage der Kommission bestimmt hat. Nun aber ist durch die Aenderung die Sache, glaube ih, außerordentlich abgeschwächt. Während nämli jenes Amendement, was die Summen z. B. betraf, die in Frage amen, neben Besoldungen auch Gebühren und Anderes in Betracht zog, hat der spätere Beschluß des Hauses sih lediglich auf Besol- dungen erstreckt, dann, meine Herren, ist doch in dem Beschlusse nicht das vermieden worden, was eigentlich bestimmt hat, den Vorschlag der Kommission nicht anzunehmen, nämlich das A von Ge- sihtspunkten, die mit diesem Geseße eigentli nichts zu thun haben, und es darf mit Recht die Frage aufgeworfen werden, ob denn diese Hinein- ziehung in der That eine gemachte ist. Jn dieser Beziehung werden zwei Bedenken nicht von der Hand zu weisen sein. Zunächst das Bedenken, daß die Bezugnahme auf das nim tungbgeseb weiter trägt als dieses Geseß selbst. Es hat das nämli, insofern es sich um die Administrativ-Exekution handelt, nur Bedeutung für diejeni- gen Fälle, in denen überhaupt eine solhe Exckution bean prucht wer- den kann, richtiger ein Bedürfniß dazu vorliegt. Die Fassung des 8. 59 aber drückt die Sache ganz allgemein aus und zieht aub diejenigen Fälle in den Bereih der betreffenden Be- s: in welhem gar keine Veranlassung ift, für den Geist- ichen Administrativ-Exekution zu beantragen, weil-alle Voraus\ezung dazu fehlt, die Miltel zum Unterhalt in ‘anderer Weise zu finden. Außerdem liegt eine Art Unrecht darin, Jemanden für Handlungen verantwortlich zu machen, denen er gar keine Mittel hat, sih zu ent- zichen. Das ift bei dem Einstellungsgeseß eine wesentlich andere Sache. Hier aber wird der Geistliche aus Aue der Vorausseßung benachtheiligt, daß er sich bemüht hat, den Kirhenvorstand zu Stande + bringen, und etwa nur an einem Widerstande der Gemeinde ge- ceitert ist, Solce Fälle können vorkommen. Es liegen also hier auch Erwägungen vor, denen „man si nit entziehen sollte, wenn man sich zu entschließen hat über die Frage: ist der Beschluß des Derpen anien anzunehmen ?

komme nun zum leßten Punkt. Ich habe bereits angedeutet, daß in Beziehung auf diesen die Staatsregierung stets den von mir vorhin allgemein bezeihneten Standpunkt eingenommen hat, nämli den, daß hier keine Prinzipienfrage vorliegt, sondern eine aus prafkti- hen Gesichtspunkten zu entscheidende. I “PVitte; dn dieser Beziehung anzuschen die Motive und die Er-

hen es si, nicht gerodg_|

1875.

klärungen der Vertreter der Staatsregierung in der Kommission, wie fie in dem Bericht erwähnt find, die Erklärungen, die hier ab- gegeben worden find und insbesondere au die Erklärungen im an- deren Hause, nämli, wenn Sie die Gewogenheit haben, von den- selben nah dem stenographischen Berichte Kenntniß zu nehmen und niht nach dem Resumé oder den Raisonnements der ffentlichen Blätter. Nun, meine Herren, die Staatsregierung ist der Meinung gewesen, dah ihr Vorschlag richtiger fel nicht um deswillen, weil die Parität gegenüber der evangelischen Kirche sonst verleßt würde. Es ist ja wohl richtig, daß die Formulirung der Synodalordnung vom September 1873 wie in vielen anderen Fällen so auch hier einen ge- wissen Leitfaden für die Formulirung des Entwurfs gegeben hat, Aber, meine Herren, eine Differenz liegt vor, die und anderwärts betont worden ist. Jn der That handelt es sich um andere Funk- tionen: dort bei der Funktion des Vorsitzenden eines evangelischen Gemeindekirchenrath um äußere und innere Kirchenangelegenheiten, hier lediglich um äußere Angelegenheiten, Auch das, meine Herren, fann nicht anerlännt werden, daß der Vorschlag, den die

Stoat&gg erte aas, rit «Ev; t R: O use R M

des Geistlichen gefährdet sie. Jch glaube, daß die Wurzeln des An- sehens des katholiswen Geistlichen in der Gemeinde ganz andere sind, als daß dasselbe an cinem folhen mehr formalen A te des Vorsißen- den haften könnte. Ih sehe an einer Stelle, wo die Geseßgebung einen Geistlichen nicht als Vorsißenden kennt, das Ansehen der Geifst- lichen hoh entwickelt, in der Rheinprovinz, und es. mag ja diese Er- fahrung sein, daß Vertreter aus der Rheinprovinz gerade auf Grund der dortigen Einrichtung auf den Beschluß des Abgeordnetenhauses kein Gewicht gelegt, sondern gemeint haben, damit sei wenig geholfen, und die Regierungsvorlage könne, wenn sonst Gründe dafür PMrecben, angenommen werden. Was die Staatsregierung bestimmt hat und mich in diesem Augenblickde immer noch bestimmt, zu meinen, daß sie doch das Richtige getroffen hätte, ist Folgendes: zunächst der An- \chluß an das Gegebene in den jeßigen Vermögensyerwaltungsorganen des größten Theiles des Staates ist der Pfarrer allerdings die lei- tende Person in Folge des Geseßes. Man hat erwidert, gerade die

rfahrungen, die gemaht worden seien unter diesen Verhältnissen, müßten dazu drängen, davon abzugehen.

Meine Herren! Dem ift do wohl entgegen zu seßen, daß die Organe, die dieses Gesetz {haft, ganz andere find, als die bisher be- standenen und darum die Bedenken, die aus der bisherigen Erfah- rung entnommen werden können, um deswillen wesentlich an Bedeu- tung verlieren müssen. Es ist ferner Seitens der Staatsregierung zu betonen, und es hat dies ja wohl auch einer der Herren Redner in diesem Hause ausgeführt: Es besteht die Besorgniß nament- lih für die ostlich gelegenen Landestheile, daß man eine für die Führung der Verwaltung geeignete E ie neben dem Geist- lichen mitunter {wer finden werde. Meine Herren! Jch glaube, das ist richtig und wie es ia überhaupt weniger erwünscht is, wenn Jemand ein entsheidendes Wort spricht, ohne für dieses entscheidende Wort die Verantwortung zu haben, fo möchte das in diesem Falle wohl besonders wenig angenehm sein. Denn, meine Herren, wenn eine geshäftsunfähige Person oder nicht voll geschäftsfähige vot den Geschäftéfähigen hergehen foll, so wird ja ihr Ansehen ent- schieden sinken müssen. Dann aber, meine res wäre der Gedanke auch noch möglich, daß kein guter Wille be tehe bei demjenigen, der die Befähigung hat und nit die entsprechenden Befugnisse ausübt, und dann ist die Besorgniß vorhanden, daß in der That fich Elemente in die Verwaltung der Kirchenangelegenheiten mischen, die mit dieser Kirchenangelegenheit gar nichts zu thun haben. Ih denke nämlich daran, daß solche geschäftsunkundigen Persönlichkeiten fih an die Zunft der Winkelkonsulenten wenden, wie das gar zu gern geschieht und das ift tedenfalls kein Vortheil.

Endlich, meine Herren, is für die Staatsregierung noch eine Erwägung nicht ganz untergeordnet gewesen, daß sih eine Frage auf- werfen 1äßt: ist es reht, im gegenwärtigen Augenblicke gegen die niedere katholishe Geistlichkeit S nticiolat zu treffen, die ihnen Befugnisse nimmt, „An die sie bisher gewöhnt gewesen sind? Diesen Erwägungen gegenüber ift die Staatsregierung auf die Erfahrungen in der Rheinprovinz verwiesen worden. Dieselben gehen allerdings dahin, daß bei der dortigen Einrichtung Schäden fi in keiner Weise herausgestellt aben und Jedermann damit zufrieden sei. J betone hier, daß ih nicht glaube, daß die: Bedeutung des Pfarrers im Vorstande, wie fie in der Rheinprovinz, des mangeln- den Vorstandes ungeachtet besteht durch formelle Bestimmung der französischen Gesetzgebung, daß er la première place haben solle, herbeigeführt ist. Mir kommt diese Besten vielmehr so vor, als ob sie recht dem französischen Geiste entsprechend, eine Art flaster dafür sein sollte, daß der formelle Vorsiß entzogen wurde. Me:ne Herren ! Der Einfluß beruht nah meiner Meinung in der Gesammtstellung, die der Pfarrer in den katholischen Gemeinden hat und wenn außer- dem durch das Geseß das Recht gegeben wird, geborenes Mitglied des Vorstandes zu sein, so wird er materiell das haben, was jenes Geseß vielleiht an das Wort la première place knüpfen wollte, ohne daß es im Geseß ausgesprochen ift.

Endlich, meine Herren, if zu Gunsten des Beschlusses des Hauses der Abgeordneten auf die Konflikte hingewiesen worden, ‘in welchen ein Geistlicher als geborener Vorsteher des Kirchenvorstandes treten müsse, zum Staai und zu seiner bischöflichen Behörde. Meine Herren, ich fkann dieser Begründung ein Jes Gewicht niht absprechen, wenn {on ih meine, diese Konflikte würden namentlih, wenn man sie an der höheren geistlichen Stelle hervorzurufen oder nit zu scheuen überhaupt Veranlassung hat, doch auch vorhanden fein, wenn der Pfarrer Mitglied des Vorstandes ist ohne mit der formellen Leitung betraut zu sein.

ch kann auch nit vershweigen, daß in den ganz leßten Tagen noch vom Beschluß des Herrenhauses von amtlicher Stelle aus einer der wesentlihst betheiligten Provinzen mir die Mittheilung über- mittelt worden ist, daß vershiedene katholische Geistliche sich dahin aussprachen, es sei ihnen erwünschter, den Beschluß des Abgeordneten- hauses als Geseß zu sehen, als den des Herrenhauses, weil es ihnen wohlthätiger sei, in zweiter Linie zu stehen. N

Nun, meine Herren, ih glaube in aller Objektivität die Momente eschildert zu haben, die bei diesem Punkte in Betracht kommen und Len auch gezeigt baben, warum die Staatsre N auch hier das Uebergewiht nah den Gründen hrer Auffassung allen zu sehen meint. So sahlich möchte ih Sie bitten, diese Frage aud zu be- handeln und si Q auf den Standpunkt zu stellen, daß alle Faktoren der Geseßgebung die Aufgabe haben, dafür zu sorgen und das Jhrige zu thun, daß dies Geseß zu Stande kommt. 8 wird dann allerdings, meine Herren, glaube ih, Ihre Pflicht sein, dem Herrenhause insoweit entgegenzukommen bei Ihren heutigen Beschlüssen, als Ihnen das überhaupt mögli is, J glaube, es liegt gerade in dem gegenwärtigen Falle hierzu besondere Veranlassung vor. Meine Herren, das Gesetz ist früher, wie ich glaube, mit Recht als ein in seinen Grundlinien außerhalb des gegenwärtigen Stréites lie- endes E bezeihnet worden, als ein für die Zukunft aufbauendes.

it einem folhen Geseß muß es an und für fich mögli E {wer tas werden, wenn man es überhaupt für ein rechtes bält.

ußerdem aber, meine Herren, vergegenwärtigen Sie si, was die Folge der Ablehnung des nicht Zustandekommens dieses S sein muß. Ob unter anderen Bedingungen das Geseß später zu "Stande zu brigen wäre, als ih jeßt zeigen wer weiß das! Jeßt geben wir der Aufhebung bestimmter Verfafsungsartikel entgegen. Bei den Be- Sn über die betreffenden Vorschläge der Staatsregierung ist mei- nerseits darauf hingewiesen worden, daß gerade durch diejesGeseß auf einem