1875 / 129 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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das Haus trat diesem Antrag ohne Diskussion bei.

über den aus dem Hause der Abgeordneten zurückgekommenen

Preußen,

vollstrekung mit den Rülcksichten militärischer Disziplin zu ver- einigen und die öffentlihe Zwangsvollstreckung aus Schonung für die betreffenden Militärpersonen zu vermeiden. Ein Standes- privilegium werde dadurh nit geshafen. Zu Gunsten der Streihung wurde dagegen geltend gemacht, die „Paritionsordre passe nicht in das System der Zwangsvollstreckung und schaffe eine Ausnahmestellung ohne genügendes Bedürfniß. Den Rücksihten auf militärishe Disziplin könne durch das Gebot einer vorgängigen VBenachrihtigung von der Zwangsvollstrekung an den wmilitärischen Vorgeseßten Rechnung getragen werden. In diesem Sinne wurde von dem Abg. Kloß ein Antrag gestellt, welher nach eingehender Bera- thung Annahme fand. Der §. 648, welcher von der Zwangs- vollstreckung gegen Militärpersonen in Kasernen handelt, wurde mit einem Zusaßantrage des Abg. Reichensperger angenommen, nah welchem die gepfändeten Sachen Behufs der Versteigerung an den Gerichtsvollzieher abgeliefert werden sollen. Nach Erle- digung dieser zurückgeseßt gewesenen Paragraphen wurde die regelmäßige Berathung wieder aufgenommen. Bei §. 663 ver- anlaßte die Frage, ob über die Pfändung der Früchte auf dem Halme Bestimmungen in den Entwurf aufzunehmen seien, eine längere Erörterung. §8. 664, welcher von den aus Humanitäts- rüdsihten der Pfändung niht unterworfenen Sachen handelt, wurde in manchen einzelnen Punkten angefochten. Beide Para- graphen wurden \{ließlich mit unwesentlihen Abänderungen ge- nehmigt, ebenso §. 665. Am 3. Juni erledigte die Kom- mission die noch übrigen §8. 666—676 aus dem Abschnitte Über die Zwangsvollftreckung in körperlihe Sachen nah kurzer

Debatte, Die 68: G nd&72 mit pwei- cief—Ver\teige4#F-

von Werthpapieren auf Namen, welche einen Börsenpreis haben, bezüglihen Zusaßzanträgen der Abgg. Wolffson und Reichensperger. Sodann ging dieselbe zu den von der Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrehte handelnden Abschnitte (S8. 677—701) über. Die §8. 677—684 wurden nach kurzer Erörterung mit unwesentlichen Abänderungen angenommen. Eine lebhafte Debatte entstand bei §. 685 Über die Frage, ob die Ueberweisung einer gepfändeten Forderung an den pfänden- den Gläubiger auch das Indossement des Schuldners oder nur die Cession erseze. Die Kommission entschied s\ih bei der Ab- stimmung entgegen dem Entwurf für das lehtere, von der An- \chauung ausgehend, daß die Lage des Drittschuldners in keiner Weise durch das Vollstreckungsverfahren ershwert werden dürfe. Die §8. 686—696 fanden mit unwesentlihen Aenderungen Annahme.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Herrenhauses gelangte der mündlihe Bericht der Kommission für Agrar-Angelegenheiten über den Gesezentwurf, betreffend die Uebertragung der Au Seinanderseßzungsge\ch äfte innerhalb des Bezirks des Justizsenais zu Ehrenbreitstein auf die General-Kommissionen zu Münfter und Caffel, zur Berathung. Nachdem der Referent, Herr Bitter, den Gesehentwurf zur unveränderten Annahme empfohlen, genehmigte das Haus ohne Diskussion diesen Antrag.

Es folgte sodann die einmalige Shlußberathung über den Gesehentwurf, betreffend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Schlesien und Sachsen. Auch hier empfahl der Referent, Dr, Sulzer, die unveränderte Annahme des Geseßentwurfs in Ueber- einstimmung mit dèn Beschlüssen des Abgeordnetenhauses, und

Der folgende Gegenstand war die einmalige Schlußberathung

Gesetzentwurf, betreffend die Geschäftsfähigkeit Minder- jähriger und die Aufhebung der Wiedereinseßzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit. Der Referent Dr. Dernburg empfahl, dem Beschlusse des Hauses der Abgeordneten beizutreten und das Haus beschloß demgemäß.

Dann folgte die einmalige Schlußberathung über den Geseß- entwurf, betrefsend die Belegung von Geldern der gerihtlichen Depositorien, der Kirchen 2c. bei der Reichsbank. Frhr. v. Tettau beantragte als Referent, dem Geseßentwurfe, wie das Haus der Abgeordneten, unverändert die verfassungsmäßige Zu- stimmung zu ertheilen und das Haus trat ohne Debatte diesem Antrage bei.

Der folgende Gegenstand der Tagesordnung war die ein- malige Schlußberathung über den aus dem Hause der Abgeord- neten zurückgekommenen Geseßentwurf, betreffend die Auf- lösungdes Lehnsverbandes dernach dem Lehnrecht der Kurmark, Altmark und Neumark zu beurtheilenden Lehne. Für Herrn v. Wedell berihtete Herr v. Winterfeld und empfahl den Gesehentwurf in der vom Hause der Abgeordneten beshlo}senen Fassung anzunehmen. Das Haus trat dem An- trage ohne Debatte bei.

Ebenso berichtete auch Herr v. Winterfeld in der einmali- gen Schlußberathung über die statistishe Nachweisung der Amtsbezirke im Geltungsbereihe der Kreisordnung vom 13, Dezember 1872, Er empfahl, durch Kenntnißnahme des Hauses diese Nachweisung für erledigt zu erachten.

Den Schluß der Sißung bildete der mündlihe Bericht der Petitions-Kommission über Petitionen. Herr Fleck berichtete über die Petition des Justiz-Rath Mattern und Genossen zu Groß-Glogau, die Erstattung eines Stiftungsfonds betreffend, und empfahl: Das Herrenhaus wolle beshließen: über dieselbe zur Tagesordnung überzugehen. Das Haus \{chloß \ich diesem Antrage ohne Diskussion an.

Sodann berichtete Herr Fleck über die Petition der Grund- besißer des Kreises Falkenberg wegen anderweiter Vertheilung der Elcmentarlehrer-Gehaltsbeiträge und empfahl, diese Petition der Königlichen Staatsregierung zur Benußung bei dem dringlih nöthigen Unterrichtsgeseßze als Material zu überweisen. Ohne Debáätte nahm das Haus au diesen Antrag an. Sch{luß der Sizung 34 Uhr. Nächste Sizung: Donnerstag, 10. Juni, Mittags 12 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen: 1) das Ge- seß über das Kostenwesen in Auseinanderseßzungssachen; 2) Ge- sey über die Rechte der Altkatholiken; 3) Vermögensverwal- tungsgeseß der katholishen Kirche.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten wurde der Gesezentwurtf, betreffend die Abwehr und Unterdrücckung von Viehseuchen mit einigen nicht erheblihen Aenderungen nah den Beschlüssen des Herrenhauses und folgender von den Abgg. v. Behr-Behrenhoff und Dr. Loewe vorgeshlagenen Resolution an- genommen :

Die Regierung aufzufordern, 1) dahin zu wirken, daß eine Des- inféktion aller für den Biehtransport benußten Waggons und Schiffs- räume vorge\chrieben werde; 2) auf die zur erfolgreichen Ausführung

des a O nothwendige Fortbildung des Veterinärwesens in insbesondere auf die Hebung der wisseuschaftlihen und

praktishen Ausbildung der Thierärzte überhaupt und auf die Ver- mehrung der Zahl der beamteten Thierärzte, sowie auf die Ver- U der Stellung wie des Gehalies derselben Bedacht zu nehmen.

Schluß 34 Uhr.

In der heutigen (73.) Sigung des Hauses der Abgeordneten, welcher am Ministertishe die Staats-Minister Dr. Achenbach und Dr. Friedenthal, sowie mehrere Regierungs-Kom- miff}sarien beiwohnten, brachte der Abg. Windthorst (Meppen) eine Interpellation éin, betreffend das inquisitorishe Verfahren der Königlichen Regierung in Cöln gegenüber dem in Bonn wieder- gewählten Ober-Bürgermeister Kaufmann.

Erster Gegenstand der Tagesordnung war die erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesehes, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher bei Auseinandersezungen vor Be- stätigung des Rezesses. (S. unter Landtagsangelegenheiten.) Der Abg. Berger führte über die späte Einbringung der Vorlage Beschwerde, worauf der Staats-Minister Dr. Frieden- thal die Unmöglichkeit - früheren Einbringens nahwies. Der Entwurf wurde vom Hause angenommen, jedoch mit Einschie- bung des folgenden von dem Abg. Kummert beantragten

8. 5a: „Die Vorschriften der §8. 2—5 kommen auch in dem Falle zur Anwendung, wenn der Auseinanderseßungsplan bereits vor Geltung dieses Geseßes endgültig festgestellt ist.“

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung der Statuten der Landeskreditanfstalt zu Hannover wurde in erster und zweiter Berathung, der Entwurf eiñes Gesehes, be-

tend dil Abel EnvbUnterorüccuic v®n Vieh7euW@en ,-

in dritter Berathung ohne Debatte genehmigt. Hierauf trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesehes, be- treffend die Anlegung und Bebauung von Straßen und Plägzen in Städten und ländlichen Ortschaften, zu welchem zahlreihe Amendements vorliegen. Beim Schlusse des Blattes wurde über die §8. 1 und 5 gemeinsam debattirt ; und hatten die Abgg. Haken, Stushke, Miquel und der Handels-Minister Dr. Achenbah Hierüber das Wort genommen.

In den deutschen Münzstätten find bis zum 22. Mai 1875 geprägt: an Goldmünzen: 885,509,460 /6 Doppelkronen, 255,974,350 6 Kronen; an Silbermünzen: 20,134,075 9-Markstüle, 60,333,166 # 1-Markstücke, 14,602,685 A, H 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 7,383,770 M 20 3 10-Pfennigstüdle, 3,551,877 s 955 Z d5-Pfennigstüke ; an Kupfermünzen: 2,688,971 A 90 „HZ 2 -Pfennigstüe; 1,292,912 M 54 S 1-PRfennigstüke. Gesammtausprägung : on Goldmünzen: 1,;,141,483,810 #(; an Silbermünzen : 95,069,926 M Zz an Nickelmünzen: 10,935,647 M T5 -Z.z an Kupfermünzen: 3,981,884 4-44 S.

Nach den Vorschriften des Allg. Landrehts können Grundfstücke und Gerechtigkeiten, welche ciner Kirche gehören, ohne ausdrüdcklihe Genehmigung des Staa- TES NiGL VCLAUBLLE werden: (8. 219 Th. 11 Tit, 111, e), Bei ganzen Landgütern und Häusern is die Genehmigung des geistlihen Departements nothwendig, bei einzelnen Grundstücken oder bloßen Gerechtigkeiten dagegen der Konsens der unmittel- baren geifilihen Oberen hinreichend (§8, 220 1. c.). Welche Be- hörden unter den unmittelbaren geistlihen Oberen zu verstehen, hat von jeher Anlaß zu Zweifeln gegeben. Diese Zweifel sind indeß durch mehrfahe mit Geseßzeskraft erlassene landesherrliche Anordnungen, insbesondere durch die Dienstinstruktion für die Provinzial-Konsistorien vom 23. Oktober 1817 §8. 9, die In- struktion zur Geschäftsführung der Regierungen vom 23. Okto- ber 1817 §8. 18 g., die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31. De- zember 1825, betreffend eine Abänderung in der bisherigen Organi- fation der Provinzial-Verwaltungsbehörden D. 11, 2, die Verordnung vom 27.Juni 1845, betreffend die Ressortverhältnisse der Provinzial- behörden für das evangelishe Kirchenwesen §. 3 Nr. 5 und die Verordnung vom 27. Juni 1845, betreffend die Ressortverhält- nisse der Provinzialbehörden in katholish-kirhlihen Angelegen- heiten §8. 3 beseitigt worden. Danach stehen die in dem Allg. Landrecht den geistlihen Oberen beigelegten Befugnisse hinsicht- lih der kirhlihen Externa den Bezirksregierungen, in oberer Instanz dem Minifter der geistlihen 2c. Angelegenheiten zu. Die im §. 219 Th. I. Tit. 11 des Allg. Landrehts vorge- \chriebene Genehmigung des Staats i} bei Veräußerung von ganzen Landgütern und Häusern (Wohnhäusern) durch den ge- nannten Minister, bei der Veräußerung von einzelnen Grund- stücken durch die Regierungen zu ertheilen. Dies gilt sowohl für die evangelishe wie für die katholische Kirche und hat auf Grund besonderer geseßliher Vorschrift auh in der Rheinprovinz An- wendung gefunden. (C. M. Reskr. vom 15. März 1832, Aller- höchste Kabinets-Ordre vom 24. Januar 1838, Erlaß der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen vom 1. Oktober 1847 11. Nr. 5c.)

Eine Abänderung jener Ressortbestimmungen i} auf gesehz- lihem "Wege bisher nicht erfolgt. Dagegen find während der fünfgiger Jahre in wiederholten Fällen Bedenken über die fort- auernde Geltung der §8. 219, 220 cit. erhoben und die Un- vereinbarkeit derselben mit der im Art. 15 der Verfafsungs- urkunde der katholishen Kirhe zugesicherten selbständigen Ver- waltung ihrer Angelegenheiten behauptet worden. Die Praxis der Administrativbehörden hat in Folge dessen geschwankt. Während die Ministerial-Erlafse vom 3. Oktober 1851, vom 18. November 1851 und 27. Mai 1859 das Erforderniß einer staatlihen Genehmigung zur Veräußerung von kirhlihen Grund- sttüdcken hinsihtlich der evangelishen Kirche für fortbeftehend, hin- sihtlih der katholishen Kirche für hinweggefallen erklären, wird in einem späteren Erlaß vom 15. März 1867 die Vorschrift des 8. 220 cit. wegen Veräußerung von ganzen Landgütern und Häusern nah wie vor als für beide Kirhen maßgebend anerkannt.

Die hierdurch entstandene Rechtsgunsicherheit zu beseitigen erscheint um \o mehr geboten, als die von einander abweichenden Verfügungen der Verwaltungsbehörden auch auf die Gerichts- praxis ni{cht ohne Einfluß geblieben find, hier gleihfalls zu entgegengeseßten Entscheidungen geführt und damit einen Zustand geschaffen haben, bei welchem die in Rede stehende Vorschrift bald angewendet, bald niht angewendet, damit aber die Gültig- keit zahlreiher Veräußerungsgeshäfte in Frage geftellt wird.

Mit Rücksicht hierauf ist die Angelegenh°it von dem Minister für die geistlihen 2c. Angelegenheiten einer erneuten Prü- fung unterworfen worden, in Folge deren der Minister den Bezirks- regierungen der 8 älteren Provinzen durch einen Cirkukarerlaß vom 13. v, M. Folgendes eröffnet hat:

Die von dem derzeitigen Wtinister für die geiftlihen 2c. Auge- legenheiten in den fünfziger Jahren vertretene Auffassung be- ruht auf der Erwägung, daß, da die Disposition über den fkirchlihen Immobiliarbesiß als- ein Akt der kirchlihen Ver- mögensverwaltung nach Art. 15 der Verfafsungsurkunde von

Staat hierbei nach §. 219 ff. 1. c. vorbehaltene Einwirkung niht -mehr in Anspruch genommen werden könne.

Diese Motivirung läßt den eigentlihen Kern der Frage un- berührt. Sie würde zutreffen, wenn durch die genannten Vor- \hriften die Veräußerung selbst in die Hand des Staats gelegt worden wäre. Um eine derartige Befugniß handelt es \sich aber niht. Die Genehmigung, von welcher das Allg. Landrecht die Gültigkeit kirchliher Alineationen abhängig macht, fällt niht in das Gebiet der kirhlihen Administrative, sondern der staatlichen Aufsicht. Sie ift kein Vermögens-Verwaltungsakt, sondern ein Ausfluß des Hoheitsrehts, auf welhes der Staat gegenüber den in seinem Gebiet bestehenden Korporationen niemals ver- zihten kann, und auf welches auch den Religionsgesellschaften gegenüber durch die Verfassungsurkunde vom 31. JIanuar- 1850 keineswegs verzichtet worden - ift. Vermöge dieses Hoheitsrechts hat das Allg. Landrecht, entsprehend den für Korporationen im Allgemeinen erlassenen Vorschriften der §8. 83 ff. Th. Il. Tit. 6, den Erwerb wie die Veräußerung von kirchlihen Immobilien an eine besondere Genehmigung geknüpft.

Es soll damit dem Staat die Möglichkeit gewährt werden, einerseits einer übermäßigen Anhäufung von Grundbesiß in der todten Hand zu begegnen, andererseits dafür zu sorgen, daß der wichtigste Theil des kirhlihen Vermögens nicht ohne zureichen- den Anlaß zum Schaden der Betheiligten seinen fstiftungsmäßigen Zwecken entzogen werde. So wenig nun durch die BVerfassungs- urkunde die gesehlihen Bestimmungen in Wigfall gekommen sind, welche den kirhchlihen Vermögenserwerb in bestimmte Grän-

den Organen der M selbständig wahrzunehmen fei, die dem

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Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten die Beseitigung derjenigen staatsrehtliGen Vorschriften hergeleitet werden, welhe für die Veräußerung des *kirchlihen Grund- besißes gewisse Kautelen im öffentlihen Interesse vorgesehen haben, Rechtlih stehen daher auch die leßteren Vorschriften noch heute in unveränderter Geltung.

Indem der Minister hiernah die vorberegten Erlasse seiner Amtsvorgänger außer Wirksamkeit seßt, veranlaßt derselbe die Königlichen Regierungen fortan nah Maßgabe der bezüglichen gesehlichen Bestimmungen hinsihts der katholisch - kirhlichen Grunderwerbs-Veräußerungen ebenso zu verfahren, wie dies in Betreff der evangelish-kirhlihen bisher unverändert geschehen ist, auch darauf zu achten, daß Seitens der kirchlichen Organe vo1kommenden Falls den geseßlihen Vorschriften entsprochen wird und zu diesem Zweck die Lokalbehörden mit geeigneter An- weisung zu versehen.

Im Uebrigen bemerkt der Minister, daß de §8. 219 ff. auch auf das Pfarrvermögen, das Vermögen der geistlihen Ge- sellshaften (Stifte, Klöster und Orden) und das der milden Stiftungen Anwendung finden. (Ih: 774,951, 952 Th. IL Tit: 11,8: 483. Th. 11, Tit. 19 des Allg. Landrechts.

Das soeben ershienene JIustiz-Ministerialblatt Nr. 23 enthält einen Aufsaß über die Ausseßung und Theilung gerihtlich erkannter Strafen, vom Geheimen Justiz-Rath Frhrn. von Bülow.

Die Bundesraths-Bevollmächtigten Großherzoglih \ächsi-

{her Geheimer Finanz-Rath Dr. Heerwart und Großherzoglih | 4 Ober-Regierungs-Rath Selkmann F

oldenburgisher Geheimer sind von Berlin abgereist.

Der Kaiserlih rufsishe Botschafter am hiesigen Hofe, von Oubril, hat sh vorgestern auf einige Tage nah Ems begel'en. Der Kaiserlih russishe Oberst und Adjutant Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Alexis von Rußland, Baron von Schilling, traf gestern Abend auf der Durchreise nah Ems hier ein und reiste heute früh weiter,

Der Minister-Resident der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika in Stockholm, Andrews, ist gestern, aus Dres-

den kommend, hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen. F

Ebendaselbft hat der Königlich \{chwedis{he Kabinets-Kammerherr, Graf Rosen, welcher gestern Abend auf der Durchreise nah Gotha hier eintraf, Wohnung genommen.

S. M. Brigg „Undine beabsihtigte eingegangener | Nachricht zufolge am 18, Mai cr., von Norfolk aus die Reise [F

i d. M. F auf der inneren Rhede Kopenhagens zu Anker, salutirt von der F S. M. Segelfregatte „Medusa“ legte sh am 83. d. M. in unmiitelbarer Nähe von Korsôr vor F

nah Bermudas fortzuseßen. S

M. Segelfregatte „Niobe“ ging am 3.

Batterie Sixtus. Anker.

Bayern. München, 3. Iuni.

genossen-Vereins,“

Protektorat über diesen Verein angenommen. Prinz

Otto hat sih gestern Nahmittag mit Sr. Majestät dem König

von Schloß Berg auf die Roseninsel begeben und von da aus einen Besuch in Possenhofen abgestattet. Heute Morgens ist Prinz Oito hierher zurückgekehrt; derselbe wird Ende dieser Woche die beabsihtete größere Reise nah den nordischen Ländern antreten. Das erzbi\schöfliche ODrdinariat erläßt im heutigen „Pastoralblatt“ folgende Bekanntmahung: „Am 27. Mai d. I. ist eine Entschließung des Königlihen Staats-Mini- steriums des Innern beider Abtheilungen „außerordentliche Kirchenfeierlichkeiten und Prozessionen bei dem Jubiläumsablaß im Jahre 1875 betreffend“, ergangen, in Folge welcher Se. Excellenz unser hohwürdigster Herr Erzbischof fih genöthigt \ah, anzuordnen, daß alle im Sinne der päpsilihen JIubiläumsbulle „Gravibus Ecclesiae“ vom 24. Dezember v. I. und des erz bishöflihen Hirtenbriefs vom 29. Januar d. I, beabsichtigten Iubiläumsprozessionen unterlassen werden. Dies wird den hoh- würdigen Seelsorgvorständen zur Darnachahhtung kundgegeben."

Das Testament der kürzlih verstorbenen Prinzessin F Alexandra von Bayern i} vorgestern eröffnet worden. Dit F Prinzesfin hat einen Theil ihrer Verlassenschaft zu wohlthätigen E

Legaten bestimmt.

Sachsen. Í hat heute Vormittag 8 Uhr in Begleitung des Ober-Stallmeisters Senfft v. Pilsah, des Flügel-Adjutanten Majors v. Minckwißh und des Geheimen Raths Bär mittelst Extrazugs die beabsih-

tigte Reise nah Leipzig angetreten und fich zunächst nah Wurzel! F

begeben. Die Ankunft Sr. Majestät in Wurzen if Uhr er- folgt und die Abreise daselbs, nah Besichtigung der Stadt und

mehrerer industriellen Etablissements auf Nachmittag 4 Uhr an-

geseßt, so daß Se. Majestät pen 4x Uhr in Leipzig eintreffen

dürfte, woselbst ih dem Allerhöchsten Gefolge noch der Obel

ee elite Ministerius ar ittacedD ela ia N a5, Jer u. Vie

Se. Majestat der König hat mittelst eines sehr gnädigen Handschreibens au den ersten F Präsidenten des „bayerishen BVeteranen-, Krieger- und Kampf:

Hrn. Hauptmann a. D. v. Puchbeckh, das

Dresden, 4. Juni. Se. Majestät der König f

Hofmarschall Frhr. v. Könnerig anschließen wird. Um 5 Uhr wird im Königlichen Palais daselbst Diner stattfinden und Abends gedenkt Se. Majestät das neue Theater zu besten, wo Mogzarts Oper yCosì fan tutte“ zur Aufführung kommen soll. Ihre Majestät die Königin wird am 9. Juni die König- lihe Villa zu Strehlen verlassen und das Königlihe Sommer- hoflager in Pillniß beziehen, woselbst Se. Majestät der König nach Beendigung der heute angetretenen Reise am 12. Iuni Abends einzutreffen gedenkt, Der Staats-Minister Dr. v. Gerber is heute nah Leipzig abgereist und wird Ende nächster Woche hierher zurükehren.

Hessen. Darmstadt, 3, Juni. Dás heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr, 28 enthält das Geseg, die Ausführung des Impfgeseyes für das Deutsche Reich vom 8. April 1874 betreffend. Die Stadtverordneten sprachen \ih mit 32 gegen 2 Stimmen für die Einführung von Kommunal- \chulen aus.

Sachsen - TWeimar- Eisena. Weimar, 2. Iuni. Für nähste Woche is die Wahl eines neuen Bürger- meisters der hiesigen Residenz an Stelle des nah Emden ab- gehenden Dber-Bürgermeisters Fürbringer ausgeshrieben. Bis jegt sind 23 Bewerber um dieselbe, theils aus den thüringishen Staaten, theils aus Sachsen, Preußen und den Reichslanden aufgetreten. :

Sachsen - Altenburg. Altenburg, 3. Juni. Auf Grund Des Reichsgeschßes vom 30. April v. I, hat das Herzog-

die fäfnmtlihen auf einen Thaler und zehn Thaler lautenden fachsen-altenburgishen Kassensheine zur Einlösung aufge- rufen. Der Umtausch gegen klingendes Courant findet bis zum 30. Juni 1876 bei der Hérzoglihen Finanz-Hauptka}se und aus- hülfsweise, soweit der jeweilige Kassenvorrath ausreicht, aug bei den Steuer- und Rentämtern stait. Im Uebrigen 1} bereits ein sehr großer Theil der gedahten Kassenscheine, darunter namentlich von den einthalerigen, in leßter Zeit unter der Hand eingezogen und vernichtet worden, so daß die Zahl der noch im Umlauf befindlihen Scheine nur noch eine verhältnißmäßig geringe ist. Zur Erinnerung an diejenigen Krieger von 1870/71, welche theils in den hiesigen Lazarethen ver- starben, theils durch ihre Angehörigen hier zur Erde be- stattet wurden, bestehen bereits auf dem hiesigen Friedhofe zwei Denkmäler, eins für die Angehörigen der deutshen Armee, das andere für die in der Gefangenschaft hier verstorbenen Franzo- sen. Gegenwärtig hat fih aber ein neues Comité gebildet, wel- ches die Errichtung eines größeren Siegesdenkmales auf einem der öffentlihen Pläße der Residenzstadt anstrebt. Zu die- fem Zwecke fordert ein von angesehenen Männern aus allen Theilen des Herzogthums unterzeihneter Aufruf die Bewohner des Landes zu freiwilligen Beiträgen auf. Nach demselben hat sich Se. Hoheit der Herzog als Protektor an die Spize des Comités gestellt.

Sachsen- Coburg-Gotha. Gotha, 3. Iuni. Auf der gesirigen geistlihen Konferenz sind die Thesen im Ganzen angenommen worden. Dabei wurde der Beschluß ge- faßt, an die Staatsregierung eine Petition zu richten, in welcher um eine baldige, noch vor dem 1. Januar künftigen Jahres ein- zuführende Ablösung der Stolgebühren. gebeten werden fol. Man hofft um \o mehr auf die Erfüllung dieses Gesuches, ‘als dem Vernehmen nach eine solhe Maßregel Seitens der Regierung béreits ins Auge gefaßt worden ist.

Defsterrei® - Ungarn. Wien, 3. Juni. Der Erzherzog Kronprinz Rudolf ist gestern Abends von Komorn nah Schön- brunn zurückgekehrt. i

- Der Erzherzog Feldmarschall Albrecht begiebt sich am 7, d. M. in das Seebad Trouville. ;

Der Prinz Wilhelm von Württemberg ist gestern zum Kurgebrauche in Karlsbad angekommen.

Teplitz, 3. Iuni, Der König und die Königin von Schweden find heute um 5 Uhr Nachmittags von Dresden wohlbehalten in Tepliß angekommen. _ E :

Agram, 3. Juni, Eine Kommission des hiesigen General- Kommando ist nah Zavalje abgereist, um einvernehmlich mit den türkischen Behörden die Grenzlinie zwischen der Militärgrenze und Bosnien zu reguliren.

Niederlande. Haag, 1. Juni. Die Berathung des Münzgeseßentwurfes wird in der «Ersten Kammer der Generalstaaten ganz in Kurzem erwartet werden können, Die Berichterstattungskommission ist bereits ernannt. Sie wird, wie man in bestimmte Aussicht stellen zu können glaubt, die An- nahme dieses Entwurfes, in voller Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer, befürworten und dieser Vor- \chlag vorausfihtlich mit großer Majorität genehmigt werden. Der Erlaß für Einführung der Goldwährung neben der be- \chränkten Silberwährung würde sodann unverzüglich, noch vor Ablauf des gegenwärtigen Monates, erfolgen. Derselbe wird von dem Könige wahrsheinlih noch vor seiner auf den 19. d. anberaumten Abreise nah der Schweiz unterzeihnet werden Fönnen. Dem Staatsrathe liegt ein Gesehentwurf vor, nah welchem eine Anzahl von Eisenbahnen von Staatêrsegen an- gelegt werden sol. In diesen Entwurf sind dem Vernehmen nah folgende Linien aufgenommen: Harlingen-Heerenveen, Zwolle-Almeloo, Dordrecht-Elft, Enkhuyzen - Hoorn - Zaandam, Breda-Tilburg nach 's Bosch, Groningen-Delszijl, Nimwegen- Venloo und Rotterdam-Hoek van Holland. Jn den leßten Tagen des August wird das im Jahre 1873 in Gent gegründete Fnstitut für internationales Reht und in der ersten Woche des September der Verein für die Reform und Codifikation des Völkerrechts im Haag zusammen kommen. Um diesen Vereinen, welche viele der ausgezeihnetsten ausländi- \{en Gelehrten zu ihren Mitgliedern zählen, eine würdige Auf- nahme in der Residenzstadt der Niederlande zu bereiten, hat si hier nunmehr ein aus dreißig notabeln Einwohnern bestehendes Lokalcomité gebildet. Wie das „Weekblad van het Regt“ mit- theilt, hat die Regierung zu diesem Zwecke auch ihre finanzielle Beiühlfe zugesagt.

l nd (W. T. B.) Die Erste Kammer hat heute mit 19 gegen 6 Stimmen das neue Münzgeseß genehmigt.

Belgien. Brüssel, 5. Juni. (W. T. B.) Der „Mo0o- niteur“ veröffentlicht ein vom 4. datirtes Rundschreiben des I u stiz-Ministers an die Generalprokuratoren. In demselben wird der an verschiedenen Orten stattgehabten Ruhestörungen Erwähnung gethan und den Generalprokuratoren zur Pflicht gemacht, die gesehlihen Mittel in ihrem vollsten Umfange zur

Ferner wird denselben anempfohlen, darauf bedacht zu sein, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und die Straf- gesche in ihrer ganzen Strenge gegen dieselben geltend zu machen. Das Rundschreiben fügt hinzu, die Generalprokuratoren dürften niht übersehen, daß jene Ruhestörungen zumeist eine Folge öffentlicher Reden und von Flugschriften sowie namentlih von Beitungsartifeln seien. Die Generalproku'atoren hätten die Pflicht, ihr Augenmerk jederzeit auf derlei Herausforderungen zur Störung der Ruhe zu rihten und alle Fälle, welche die Anwendung der Strafgeseze erheishten, zur Kenntniß des Mi- nisters zu hringen.

Großbritannien und Jrland. London, 3. Iuni. Der Prinz von Wales, der Herzog von Connaught, der Herzog von Cambridge, die Prinzen Ludwig und Wilhelm von Hessen, Prinz Eduard von Sahs2n-Weimar, Fürst Teck und Graf Gleichen beehrten gestern das jährlihe Bankett der Korpo- ration des Trinity-House, bei welhem der Herzog von Edinburgh als Präsident der Korporation den Vorsiß führte, mit ihrer Gegenwart. Außerdem waren Graf Schuwaloff, der russische Botschafter, die meisten der Kabinets-Minister und über 100 andere Personen von Distinktion zugegen, Der Kommu- nalrath der City hat beschlossen, dem Prinzen Leopold, jüngsten Sohne der Königin, das Ehrenbürgerreht der City von London zu ertheilen. Lord Reay, ein schottisher Pair, starb gestern hier im Alter von 62 Jahren. In Ermangelung direkter Erben geht der Pairstitel an Baron Matay, den niederlän- dischen R Md E im Haag, über. In London weilen gegenwärtig einige „hößere mauxishe QfFiziere, Z darunter der Cobntianötne ci 20s der Sk o neux von Tangier und ein Adjutant des Kaisers von Marocco. Am Dienstag nahmen fe in ihrem Nationalcostum das König- lihe Arsenal in Woolwich in Augenschein. Der Zweck ihres Aufenthalts ¡n England is} theilweise, einige Batterien Berg- fanoyen zu bestellen. Eine LiverpoAer Geschüßgießerei wird

wahrscheinlich die Herstelluna derselben übernehmen. 8&5

Frankeceich. Paris, 4. Iuni. (W. T. B.) Der großen Pilgerfahrxt nah Paray le Monial haben \sih 7 Bischöfe, darunter der Erzbischof von Paris, angeschlossen; auch eine große Anzahl italienisher Wallfahrer is daselb eingetroffen. Die Zahl der dort angekommenen Pilger und Fremden wird auf 20,000 geschäßt. Graf Rémusat befand fih heute Abend 85 Uhr noch am Leben, sein Zustand war indeß ein fast hoffnungsloser.

Versaillés, 4 Juni, (V. TB) Nationalver- sammlung. Die Berathung der Vorlage über die Reform des Gefängnißwesens wurde fortgescßt; der Artikel des Ent- wurfs, welher \fich für das System der Zellenhaft aus\pricht, wurde mit großer Majorität angenommen. Der vor etwa Jahresfrist im Departement Nièvre gewählte bonapartistische Deputirte Bourgoing beantragte, daß sih die Versammlung end- lich über die Gültigkeit seiner Wahl aussprehen möge. Seitens der mit der Wahlprüfung betrauten Kommission wurde erklärt, daß sie noch mit der Prüfung neu eingegangener Schriftftüke beschäftigt sei, ihren Bericht aber demnächst deröVersammlung

vorlegen werde. ia R mae L Gras Y ta Le er N S V twn caaea-e ane A T Spanien. Madrid, 4 Juni,

Pra ens un E Ec W. T. B.) Die kürzlich wegen Konspiration zu Gunsten einer republikanischen Erhebung verhafteten und nah Port Mahon abgeführten beiden Generale sollen vor ein Kriegsgericht gestellt werden.

San Sebastian, 4. Juni. (W, T. B.) Die Garnison von Astigarraga ist in der vergangenen Nacht abgezogen ; es gelang ihr, sämmtlihe Geschüße bis auf eines mit sih zu nehmen.

Portugal. Lissabon, 4. Juni. (W. T. B.) Der auf der Reise nah England begriffene Sultan von Zanzihar ist hier eingetroffen und vom König heute in Audienz empfan- gen worden.

Amerika. New-York, 4. Juni. (W. T. B.) In dem Distrikt von Shuylkill (Pennsylvanien) is ein Strike dexr Kohlengrubenarbeiter ausgebrohen. Die Arbeiter sicckten eine Kohlengrube in Brand und leisteten gegen die her- bceigeholten Polizeimannschaften Widerstand. Mehrere Arbeiter wurden getödtet und verwundet. Zweitausend strikende Arbeiter zogen durch Mahoning. Zur Widerherstellung der Ruhe ist Militär requirirt worden.

Asien. Japan. Die Abendblätter veröffentlichen folgendes Telecxr1mm aus Hongkong vom 2. Juni: Macao ist von einem sehr ernstlihen Drkan heimgesuht worden. Der Dampfer „Poyany“ ist gescheitert. i |

Birma. Der „Times“ wird aus Calcutta vom 3. ds. telegraphirt: : : L A

„Der Stand der Angelegenheiten in Birma, {eint sich etwas fritischer zu gestalten und die Erwartungen auf eine friedlicze Lösung werden weniger zuversichtlih gehegt. Der chinesische General Leefetasi, der als der Anstifter des Angriffes auf die Yunan-Expedition gilt, hat Mandalay besucht, wo er vom Könige mit großen Ehrenbezeugun- en empfange ‘de. Sir D. Forsyths Mission hat Thayetum gen empfangen wurde. Sir D. Forsyths at Thay erreicht,"

Australien. Aus Adelaide wird vom 2. d. M. per Kabel gemeldet: Das südaustralishe Ministerium hat seine De- mission gegeben, weil das Parlament ein Mißtrauensvotum

gegen dasselbe angenommen.

Nr. 23 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichskanzler-Amt (Berlin, Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll- und Steuerwesen: Ver- zeichniß der auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Ner- fassung des Deutschen Reichs den Direktivbehörden und Hauptämtern zur Kontrole der Zölle und Der rau eaen beigeordueten Beamten; Veränderungen bei Steuerst.llen 2c. Militärwesen: Vergütungesäße für die Naturalverpflegung. Marine und Schiffahrt : Sceesteuer- manns- x. Prüfungen. Heimathwesen: zwei Erkenntnisse des Bundesamts für das Heimathwesen. Postwesen: Bekanntmachun- gen, betreffend: Versendung von offenen Grschäftskarten; Eröffnung der Eisenbahnstrecken Flöha-Marienberg in Sachsen und Pockau- Olbernhau. Konsulatwefen: Kompetenzveränderung 2c,

Nr. 45 des „Amts - Blatts der Deutschen Reichs- Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom L. Juni 1875: Postverbindung mit Helgoland; vom 31, Mai 1875: Seèpostverbindung mit Schweden auf der Linie Fredrikshapn-Gothen- burg; vom 2. Juni 1875: Post-Dampfschiffverbindung mit Dänemark und Schweden. j N ; 1A

Die Nr. 23 des „Justiz-Ministerialblatts" für die Preußische Geseßgebung und Rechtspflege, eraudgegeben im Bureau des Justiz-Ministeriums enthält : Allgemeine Verfügung vom 1. Juni

“gema se Sab, r Gr E Bag Fa Ame e

* Zahlen dem Hohen Hause in Erinnerung bringen.

nebst Tabellen. Allgemeine Verfügungen des Hercn Ministers der geifilichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 13, Mai 1875 und des Justiz-Ministers vom Juni 1875, betreffend die Er- ap der Staatsgenehmigung zur Veräußerung von kicchlichen Immobilien. Allerhöchster Eclaß vom 11. Februar 1875, betreffend die Anrehnung des Feldzuges von 1866 als Kriegssahr bei der Pen- sionirung von Personen des Soldatenstandes und von Reichsbeamten, welche bei den Truppen der in jenem Jahre im Kriege befindlich ge- wesenen deutschen Staaten gestanden haben.

Neichstags - Angelegenheiten.

Margarab owa, 4. Juni. Nach amtliher Meldung wurde bei ter im Wahlkreise Oleßko-Lyck-Johannishurg vorgenommenen Ersaßwahl eines Reichstags-Abgeordn-ten an Stelle des seitherigen Abgeordneten Bezirks-Präsidenten v. Puttkamer der Gutsbesißer H ill- mann-Nordenthal mit 5389 Stimmen gewählt. Der seitherige Abgeordnete v. Puttkamer erhielt 3378 Stimmen.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 5. Juni. In der gestrigen Sißzung des Hauses der Abgeordneten entgegnete der Handels - Minister Dr. Achenbach dem Abg. Berger, welher in der Berathung über den Gesehentwurf, betreffend den Ankauf der Pommerschen Centralbahn 2%. es wiederum für wünschenswerth erklärte, daß der Staat ungünstige Konjunkturen in ‘dex Eisenindustrie für seine Bestellungen benugte:

Meine Herren! Jh glaube mich nicht des Vorwurfs Es

r K lichen Staatsregierung zur Spekulation angeklagt zu haben, anderer- seits bin ih mir aber auch bewußt, auf ‘die Verhältnisse der Industrie im vorigen Jahre ausgedehnte Rücksiht genommen zu haben. Jch will beispielsweise nur die folgenden, übrigens auchschon bekannten 1 : Es sind im Jahre 1874 in Bestellung gegeben worden 1066 Lokomotiven, 1446 Personen- wagen und 1544 Güterwagen, im Gesammtbetrage von 42 Millionen Thlr., ferner 3087 Millionen Kilogramm Schienen, Kleineisenzeug für Oberbau und eiserne Brückenüberbauten im Gesammtwerthe von 33+ Millionen Thlr.ck fo daß durch die betreffenden Arbeiten der Îne dustrie im Jahre 1874 Seitens der Eisenbahnverwaltung die Summe von 754 Millionen Thlr. zugeführt ist. Von diefen 754 Millionen Thlr. fallen ungefähr F auf die Staatsverwaltung, so daß von dieser für ungefähr 50 Millionen Tblr. in Bestellung gegeben sind. Nach denselben Notizen, die bis zur Gegenwart nicht reichen, waren, als die- selben aufgestelli wurden, im Jahre 1875 bereits wieder bestellt 9540 Lokomotiven, 496 Personenwagen, 5265 Güterwagen im Werthe von 497 Millionen Mark und Schienen im Werthe von 324 Millionen Mark, zusammen für 81} Millionen Mark. Es find dies, meine Herren, so beträchtliche, erhebliche Zazlen, daß im Ganzen genommen, wie ich glaube, die Industrie in den künftigen Jahren auf derartige große und umfangreiche Bestellungen nicht wird rechnen können, da es uur durch außerordentliche Umstände möglich geworden ist, solche bedeutende Aufträge zu geben. Jch will Übrigens hinzu!etzen, daß ich meinestheils fortfahre, Schienenbestellungen in diesem Jahre zu machen, es sind {hon solche ausgeschrieben und sie werden weiter erfolgen. Auch ist in Erwägung gezogen, ob nicht bei einzelnen der neu zu bauenden Bahnen das eiserne Oberbausystem einzuführen sei, wodur der Eisenindustrie ein neues Absaßfeld eröffnet wird.

Ich glaube daher, der Hr. Abg. Berger kann vollständig den Intentionen der Königlichen Staatéregierung vertrauen.

Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Ent- wurf eines Gesehes, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher vor Be- stätigung der Rezesse bei Spezial-Separationen und Zusammenlegungen bezweckt, ‘dem Uebelstand abzuhelfen, der darin liegt, daß, wenn wie solches die Regel ist die Aus- führung des Auseinanderseßungsplanes durch Ueberweisung der Pläne vor Bestätigung des Rezesjes erfolgt, die Juteressenten bis zu dieser häufig mehrere Jahre sich hinziehenden Bestätigung niht im vollen Umfange über die Absindungsgrunditücke diéponiren können, Namentlih erlangen sie die wichtigsten im Eigenthume begründeten Befugnisse, das Recht der Auf- lassung und Belastung, nur durch die Eintragung im Grundbuche, welche aber erst erfolgen kann, nachdem auf Grund des bestätigten Rezesses die Fortschreibung im Grundsteuerkataster bewirkt ist. Für die Interessenten entstehen hieraus häufig die erheblihsteu Nactheile und ordnet desl'alb der Geseßentwurf an, daß die Fortschreibung im Grundsteuerkataster {on auf Grund des ausgeführten, endgültig festgestellten Auéeinanderseßungsplanes von Amtswegen zu veranlassen ist und demr. 5H\t die Berichtigung des Grundbuches auf Antrag eines Berechtigten erfolgen kann. Durch diese Bestimmungen werden die hervorgetretenen Uebelstände definitiv beseitigt,

Vereinswesen.

Im Ansc{luß an das Zusammentreten des Landesaus\chusses des Badischen Frauenvereins und an das gicichzeilige Tagen des Landesaus\chusses des Badischen Männer-Hülfsvereins fand am 31, Mai in Karlsruhe eine gemeinschaftlihe Sißung der De- legirten beider Vereine im dortigen Rathhaussaale statt. Um 12 Uhr eröffnete der Vorsißende des Gesammtyorstandes des Badischen Landes- Hülfsvereins, Ministerial-NRath Dr. Bingner, die Sißung mit einer Begrüßung der zahlreich erschienenen Delegirten der Zweigvereine. Vor dem Eintritt in die Tagetordnung brachte die Versammlung, wel{che Ihre Königliche * Hoheit die Großherzogin von Baden mit Ihrer Anwesenheit beehrte, auf den Vorschlag des Präsidenten, in folgendem Telegramm der Hohen Protektorin der von den Hülföver- einen vertretenen Bestrebungen, Jhrer Majestät der feit Kurzem in Baden weilenden Kaiserin-Königin, ihre ehrerbietigen Huldigun- gen dar. A E e s S sz „Ihrer Majestät der deutschen Kaiserin Augusta in Baden. Die als badischer Landes-Hülfsverein gemein}am tagenden Vertreter des badischen Frauen- und Männer-Hüifsvereins bringen Eurer Majestät als der Hohen Protektorin folh:r vaterländishen Bestrebungen ihre ehrerbietige Huldigung dar.“ Als Vorsitzende der Versammlung: Bingner. Sachs. y. Weech.“ : ;

Als Autwort hierauf traf im Laufe des Nachmittags nachstehender Allerhöchster Glückwunsch ein: i

„An die Vorsizenden des Verbandêtages des badishen Landes- Hülfsvereins, des badischen Frauenvereins und des Männer-Hülfé- vereins. Ich bin gerührt von dem Gruß der drei Vereine, die in ernsten Tagen die Prüfung so erfolgreich bestanden und seitdem auch im Frieden bewiesen haben, welcher Segen auf den gemeinsamen Be- strebungen echter Vaterlandsliebe ruht. Es is für Mich eine wahre Freude, Mich als Mitglied einer Versammlung zu fühlen, deren Wirken für die leidendea Mitmenschen und für die große Aufgabe der Hu-

manität Gott ferner {üßen möge. Augusta.®* Die für die Sitzung in Aussiht genommene Zeit wurde durch zwei Vorträge ausgefüllt, deren erster, gehalten von dem General- Sekretär des badischen Frauenvereins, Hrn. Verwaltungsgerichts-Rath Sachs, einen gedrängten Ueberblick über das Verhältniß der Frauen- vereine zu den Männer-Hülfsvereinen in Baden und im Deutschen Reich, mit Rücksicht auf ihre gemeinsame Thätigkeit im Krieg, gab. Anschließend an die Wünsche, welhe nach dem Referat des Hrn. Sachs noch in Bezug auf eine einheitliche Gesammileitung und auf die Organisation der Landes- und der Bezirksvereine erst noch der

187d, betreffend das Erscheinen einer amtlichen Ausgabe des Gesetzes

Anwendung zu bringen, um den Konflikten ein Ziel zu setzen.

übec die Gebühren der Anwälte und Advokaten vom 1, Mai 1879

Berwirk(ilhung bedürfen und harren, besprach sodann der zweite Reds

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