1875 / 131 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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[4352] i 2 Wir Sein uns hiermit, die Herren Aktionäre unsexer Gesellschaft zu der

Aten ordentlichen Generalversammlung,

Freitag, den 25, Iuni 1875, früh 10 Uhr, im Kunsthaus zu Cassel ergebenst einzuladen. Tagesordnung : :

1) Vorlage des Geschäftsberichts, Genehmigung der Jahresrehnung und Ertheilung der Ents- lastung. C

2) Autrag auf Liquidation der Gesellshaft und eventuell Wahl und Remuneration der Liqui- datoren.

3) Antrag, nach Annahme des Liquidations- beshlusses, die Liquidatoren zu ermächtigen, die Grundstücke der Geseklschaft auch frei- händig verkaufen zu dürfen.

4) Antrag auf weiteren Rückauf von Aktien,

Betreffs der Berechtigung zur Theilnahme an dieser Versammlung verweisen wir auf die §8. 25, 27 der Statuten mit dem Bemerken, daß die D T UB der Aktien spätestens bis zum 18. Juni cr, rüh 10 Uhr, entweder in Cassel an dcr Kasse der Gejellschaft oder in Berlin bei dem Bankhause J. F. A. Zürn erfolgen muß.

Cassel, den 5. Juni 1875.

__Der Aufsichtsxath der Hessishen Bank.

Baumann,

Da nach Bestimmung des Königlichen PoGta

Präsidiums der Wollmarkt auch in diesem Jahre auf dem Vichhofe abgehalten werden soll, fo sind wir bereit, die etwa gewünschte Beförderung der für den WoLmarkt per Eisenbahn hier eingehenden und

von demselben aus per Eisenbahn zu versendeuden | Woellsendungen nach resp. von dem Viehhofe mittelst ; der Verbindungsbahn und des Geleiscanschlusses der !

| Viehmarkts-Aktien-Gesellschaft unier folgenden Be- dingungen zu übernehmen :" 1) die auf den hier mün- denden Eisenbahnen ankommenden Wollen werden ohne Weiteres nur dann in der vorgedachten Weise nah dem Viehhofe befördert, wenn die Frachtbriefe die Adresse der Biehmarkts.Afticn-Gesellshaft tragen, a1 die oder deren Beauftragte allein wir die Wollen aushändigen können. 2) Ebenso werden nur die- jenigen zum Export bestimmten Wollen auf dem Schienen\vege den betreffenden Eg aaen zus geführt, welche von der Viehmarkts-Aktien-Gesell- haft als Versenderin zur Beförderung aufgegeben werden. Tragen die ursprünglichen Frachtbriefe der ankommenden Wollsendungen eine andere“ Adresse, fo bleibt es den Adressaten überlassen, nah Einigung mit der Viehmarkts-Aktien-Gesellschaft die Weiter- beförderung und Aushändigung der Sendungen an diese bei der hiesigen Gütererpedition der zuführenden Bahn, an welche zunächst die Fracht bis Berlin zu zahlen ist, zu beantragen, und werden die Sendungen alsdann, wenn diesem Antrage Seitens der zufüh- renden Bahn entsprochen verden kanu, mit der Ver- | bindungsbahn in der gewünschten Weise befördert | werden, 3) Für die Beförderung von Wollsendungen zwischen den Bahnlöf:n der hier mündenden Bahnen und dem Viehhofe wird unter Vorbehalt der Ge- nehmigung des Herrn Handels-Ministers neben der reglementsmäßigen Lieferfrist eine Zuschlagsfrist von 3 Tagen feftgeseßt, obwohl wir hoffen, die Beförde- -rung- in den meisten Fällen in weit kürzerer Frist

Dahren fat stets gelungen 1}. 4) Für die Beförde- rung der Wollen zwischen der Verbindungshahnstation Gesundbrunnen und dem Viehhofe werden neben den tarifmäßigen Gebühren bis resp. ab Gesundbrunnen 4 c pro Achse und zwar 3 #4 pro Achse als Ge- bühr für die Benußung des Anschlußgeleises à conto der Vichmarkts-Aktien-Gesellschaft und 1 #4 pro Achse als Traktionskosten für unsere Rehnung erhoben. Berlin, den 3. Juni 1875. Königliche Direktion der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn,

[4324]

vereinigten Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts-

Compaguie

für

die

Kettenschleppschifffahrt auf der Elbe

von

Die Berechnung des Schleppgeldes erfolgt

in dem anliegenden Entfernungszeiger gedruckten Zahlen,

darin verladene Gut gesondert.

Hamburg nach Magdeburg.

nach Entfernungen in Kilowmetern, nah Maßgabe der und zwar für den Schiffskörper sowie für das

Der Tarif für die leeren Fahrzeuge gründet sich auf folgende Normalsäte:

Es wird gezahlt für ein leeres

Fahrzeug nah der aus dem Meßbriefe resp, Patent 2c, er-

t 1 1E LEBERS Age \Wicadied Wi encora ago (unen . / ü

sihtlihen Tragfähigkeit : bis r Ctr. pro Kilomerer . M. 38,4 D e

Legitimaticu beim Anhäugen, Stellung des Kahnführers,

Mit der Annahme der Quittung, welche den kontrol renden Beamten des Kettens{hifs zur Le- gitimation beim Me und zur Abtrennung des Coupons vorzuzeigen ist, tritt der Kahnführer, soweit es sih um die Vorschriften für das Geshlepptwerden handelt, unter den Befehl der Beamten resp. Capitaine der Gesellschaft und hat darin den Anordnungen derselben unweige: lich Folge zu leisten.

i ._ Ladungspapiere, Meßbrief.

Wex ohne Quittung anhängt und dies dem Kapitän nicht ausdrücklih sagt, oder wer ein ge- ringeres Ladungsquantum resp. eine geringere Tragfähigkeit seines Fahrzeugs angiebt, zu deren Prüfung unseren Beamten sämmtliche Ladungspapiere resp. Meßbrief zu behändigen sind, wird abgesehen von seiner etwaigen kriminellen Strafbarkeit zur g Zahlung des hinterzogeneu Betrags angehalten.

E j gang.

Wenn durch Eisgang eine angetrétene au gestört oder unterbrochen wird, so hat der Capitain O möglichst danach zu trachten, daß er mit den angehängten Fahrzeugen einen fichern

afen erreicht.

Bei erheblichem Eisgang ist die Gejellschaft zum Betriebe der Ketten\chiffahrt nicht verpflich- tet, hat aber den Zeitpunkt, mit dem sie ihren Betrieb einstellt, der Strombau-Direktion und den Staats- Regierungen der betheiligten Uferstaaten anzuzeigen, es auch öffentli bekannt zu machen, namentlich auch durch Anschlag auf der Hamburger Bêrfe.

s i Anordnung des Zuges.

Jeder Schiffer, welcher sein Fahrzeug bugsiren lassen will, muß dasselbe an der ihm von unseren Beamten angewiesenen, ihm erreihbaren Stelle zum Anhangen bereit legen,

Kähne mit stehenden Masten, welche unterwegs die Kette benußten wollen, können ebenfalls Beförderung finden, wenn dies än den Brückten keinen Aufenthalt verursacht; andernfalls müssen folche Fahrzeuge bis zum nächsten Kettenschiffzuge liegen bleiben.

Im Allgemeinen foll die Zusammenstellung eines Zuges derart geschehen, daß die weitestgehenden Fahrzeuge die ersten hinter dem Kettenschiffe sind; doh bleibt es der Gesellschaft überlassen, mit Rück- ficht af Tiefgang oder Bauart der Fahrzeuge jede andere Reihenfolge anzuorduen.

Das An- und Abhängen der Fahrzeuge, sowie die Regulirung des Schleppzuges muß im

Interesse aller Betheiligten mit möglichster Beschleunigung erfolgen und soll_die_ Zusammenstellung ==-—=—

jenigen Fahrzeuge, welche auf den HMiptstationen ängehängt werden sollen, nah Anordnung der Ge sell- baba Das dele intr s D R tiefe «slattiinn e 2 E s r .Gesell-.

Wer bei Ab- oder Vorbeifahrt des Kettenschiffes sein Fahrzeug nicht bereit liegen hat, verliert den Anspruch auf rehtzeitige Beförderung. Selbstedend kann die Leförderung von unterwegs liegenden Fahrzeugen mit einem bereits vollen Zuge nicht stattfinden.

Berechyunug für Zwischenstationen.

Für Fahrzeuge, welche auf der Fahrt zwischen den Stationen angehängt werden, erhebt der

Capitaia das Schlepplohn von der rück&ärts gelegenen nächsten Station ab nach dem geltenden Tarifsaßze . : . _ Befestigung der Fahrzeuge,

Die Kahnführer sind für die möglichst fichere und genügende Befestigung der angehängten Kähn verantwortlich und müssen daher, soweit sie nicht von dem miethsweise zur Dispofition stehenden Taue der Kettenschlepp\chifffahrts-Gesellshaft Gebrauch machen wollen, ihre besten Taue dazu verwenden.

Die Gesellschaft kann sich uicht verpflichten, abgerissene Fahrzeuge in allen Fällen mit dem- selben Zuge weiter zu befördern und bleiben für die daraus erwachsenen Schäden diejenigen Schiffer der Kettenschifffahrts-Gesellschaft gegenüber verantwortlich, welche durch mangelhaftes Tauzeug 2c. hierzu nah- weislich . die Veranlassung gegeben haben.

i Anker, Die Anker dürfen nit von der Kaffe hangen, vielmehr soll die Stauge stets auf Bord liegen. . BVemanuung.

Außer dem Manne am Steuer müssen auf Fahrzeugen von mehr als 2000 Centnec Tragfähig- t R zwei, auf - kleineren Fahrzeugen ein Mann in der Vorderkaffe zur Hülfeleistuug stets

ereit sein.

Gahrzeuge, welche ungenügend bemannt sind, werden von der Fahrt ausgeschlossen.

l : Steuerung.

Die Erhaltung des Zuges in dem richtigen Fahrwasser, sowie das Ausweichen desselben beim Begegnen anderer Fahrzeuge 2c. ist nicht nur durch das Steuer eines jeden im Schleppzuge befindlichen Fahrzeuges zu unterstüßen, soudern es muß au die ganze Bemannung dieser Fahrzeuge ihr Möglichites durch Benußung der Staken und Schricke dazu thun. Für die Sicherheit der mitgeführten Handkähne hat jeder Kahnführer selbst zu sorgen. j ?

Haftung für eutsteheude Schäden.

Die Gesellschaft haftet für entstehende Schäden nur dann, wenn sie ein eigenes oder ein Ver- schulden ihrer Beamten erkennt, oder wenn ihr ein solches nachgewiesen wird; dagegen hält sie jeden Kahn- führer in gleiher Weise verantwortlih, welcher diesen von den L erwaltungsbehörden der bethei- ligten Uferstaaten genehmigten Bedingungen oder den ftrompolizeilihen Vorschriften zuwiderhandelt.

; Häumung der Fahrstraße,

Jedes innerhalb der Fahrstraße des Kettenschleppschiffs vor Anker liegende Schiffsfahrzeug ist gehalten, bei Annäherung des ersteren retzeitig die Anker zu beben und die Fahrstraße zu räumen. Ueber- tretungen dieser Vorschrift werden mit einer Geldstrafe bis zu zehn Thalern oder verhältnißmäßiger Ge- fängnißstrafe geahndet werden. (Polizei-Verordnung Königlicher Regierung zu Magdeburg vom 28. Ok-

tober 1869.) iw Zeittwveise Ermäßigung des Tarifs.

Der oben festgestellte Normaltarif kann Seitens der Gesellschaft für einzelne Strecken und für bestimmte Fristen ermäßigt werden. Eine solche Tarifänderung wird auf den sämmtlihèn Stationen der Strecke Mcgdeburg-Hamburg durch Anschlag vorher bekannt gemacht.

j ____ Siguale der Dampsfpfeife, Die [Mannschaft der im Zuge befindlichen Fahrzeuge hat auf die Signale der Dampfpfeife des

Zweite Biilage 'ch Preußischen Staats-Auzeiger.

Berlin, Dienstag, den 8. Juni

6 des Gesetzes über den Markenschuyz,

Central-Handels-Register

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des Jn-

und Auslandes, sowie durch

Carl Heymanns Verlag,

Berlin, SW.,, Königgräßerstraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog-

thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, die ersteren

wöchentlich, die leßteren monatlich.

Zur Frage der Handelsgerichte t veröffentlichte die „Köln. Ztg.“ in Nr. 146 und 152 zwei Artikel, welche den Bericht mittheilt, den die

mäßtgkeit der Einfühkung von Häandelsgerichten in

- -Culunè®ck uf Gr#ckd ciner E ingehe: Df “ir

suchung unterm 21. Januar 1874 erstattet hat.

Der Bericht der Königlichen Kommission beginnt mit der Bemerkung, daß der Auftrag an dieselbe unter Anderm auch dahin gegangen sei, zu unter- suchen, ob es dem ösffentlihen Interesse entspreche, Handelsgerichte für die Entscheidung von Handels- sachen zu errih‘en, wie im bejahenden Falle die- selben einzurichten und in welche Bezichungen zu den gewöhnlihen Civilgerichten zu stellen seien.

Es heißt dann weiter:

„Unmittelbar nah Empfang des Königlichen Auf- trages haben wir den besten Weg berathen, um übek die Einrichtung und Erprobung solcher Handels- gerichte, wie sie auf dem Kontinente bestehen, ent- sprechende Auskunft zu erhalten. Zu diesem Zweke haben wir eine Reihe von Fragen ausgearbeitet, welche durch den Staats-Minister des Auswärtigen an Konsuln, Banquiers, Kaufleute und Juristen ergangen ift; außerdem haben wir eine andere

Reihe von Fragen unter deu hervorragenden Handels- | firmen [und Vereinen der Handelswelt in England |

in Cirkulation geseßt, um die Ansicht dieser Kreise über die Räthlichkeit, solhe Gerichte in England ein- zuführen, kennen zu lernen. Nachdem wir eine be- trächtlihe Anzahl von Autworten auf diese Frag? erhalten, seßten wir uns mit den Herren in Ver- bindung, welche eine entsprehende Reform unserer Geseßgebung betreiben, und wir haben \owohl mehrere derjelben als auch andere Zeugen mündlich vernommen. Außerdem haben wir vor uns gehabt die Berichte der Unterhaus-Kommissionen vom 12. Jult 1858 und 3. August 1871 über die Errichtung von Handelszerichten, eben so das Beweismaterial, welches diese Ausschüsse seiner Zeit gesammelt, nicht minder die beiden (von Privatmitgliedern des Unter- hauses) eingebrahten Geseßentwürfe „zur Errichtung eines Handelsgerichts in London“ und „zur Ein- führung von Handelsgerichten überhaupt“. Die Fragen, welche wir aufgestellt hatten, die haupt- {ächlichen Antworten, welhe wir erhielten, so wie das übrige von uns gesammelte Beweismaterial ist in dem Beilageband zu diefem Bericht abgedruckt. Nachdem wir den Gegenstand so wie das Beweis-

ohne eigentlihe Rechtsgruadsäße oder von Personen ohne speziell juristishe Schulung entschieden werden.

“oder Kaufleute eine entsheidende Stimme hätten, zu | führen würde, sind uns durchaus nicht die JInkon- venienzen entgangen, welche zweifellos aus dem Man- gel entsprechender technisckcher Kenntnisse an dem Ge- rihtshof entspringen, der über Fälle handelsreht- lichen Charakters zu entscheiden hat. Wir halten die Klage für begründet, daß bei den Givilassisen manchmal &älle vor einem Richter und der Jury verhandelt { werden, welche nicht die praktische Kenntniß des | Handelszweigs oder sonst der Beschäftigung haben, die zur rihtigen Entscheidung nothwendig ist. Nach { unserer Meinung können manche Rechtsfälle, die in { threr rihtigen Auffassung eine besondere oder tech- { nishe Kenntniß voraussehen, durch das" gewöhnliche | Tribunal von Richter und Jury nicht gehörig ent- | schieden werden, und das passendste Gericht für j solche Fälle würde ein Gerichtshof sein, in dem ein rechtsgelehrter Richter den Vorsiß führt, unterstüßt | durh zwei sachverständige Assessoren, welche dem | Richter über praktische oder technishe Fragen, wenn ¡ sie im Laufe des Verfahrens auftauchen, Auskunft

| geben fönnten, und deren bloße Anwesenheit {hon : oft hinreichen würde, die von den Parteien vorge- | führlen Sachverständigen von der Abgabe solcher | Gutachten “abzuschrecken, wie sie oft ein Skandal für { die Nechtspflege des Landes find. Dies ist die Art j von Unterstüßung des Richters, welche wir in unserm ersten Bericht für das Verfahren bei den höheren | Gerichten in Fällen von wissenschaftlichem ; oder technischem Charakter vorgeschlagen haben und | welche durch den Parlamentsakt über den hchsten i Gerichtshof Landesgeseß geworden ist. Wenn unsere | Empfehlung, die Jurisdiktion der Graf\schaftsgerichte i zu erweitern, von der Geseßgebung angenommen werden sollte, wird es sich empfehlen, den Richtern j dieser Tribunale in Handelssachen eine entsprechende j Unterstüßung zu gewähren; und auf diese Weise { meinen wir, ließen sih die Hauptvortheile, welche | die Freunde besonderer Handelsgerichte sih von die- i sen versprechen, ins Werk. seßen. { Wir sind der Ansiht, daß es keine Schwie- | rigkeiten machen würde, eine folche Einrichtung zu j treffen. Man- könnte für feden Ort von ent- sprechender Bedeutung eine Liste von Zeit zu Zeit

Woehe in diesem B

Aber während wir darüber völlig einig sind, daß D _epalishe UntersuHuyaskommüisign sgr dig Zane | eig, Berichts Wer 26 vel cla La S | Nensetsion un Unsicherheit in der Rechtsprechung |

material sorgfältig geprüft, sind wir zu den nach- | susammenstellen von Kaufleuten, Rhedern oder andern

vom 30, November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffe

für das Deutsche Reich. (Nr. 132.)

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 50 4 Z für das Vierteljahr.

Einzelne Nummern kosten 20 S.

Insertionspreis für den Raum einer Druczeile 30 3,

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Die Dienstagsnummer enthält außerdem

Stellen im Barreau von England bekleidender Ad- j vokaten. Die vernommenen Zeugen gehören in der j allergrößten Mehrzahl dem Handesstande an, Ab- i L: Ä L D mm aier Wri È tine Ca ima i Ha s Bericht unterzeichnet haben, waren nux zwgi Kom- mïissioïsömitgliedêr, Lord Penzance ünd der damalige | Lord Mayor von London, Sir Sydney Waterlow. | Ersterer glaubt, daß eine Mischung des kaufmän- ! nischen und Juristen-Elements doch versucht werden j könnte, und Leßterer betont die Bedeutung von eigent-

lichen Handelsgerichten als Sühngerichten.

Handels - Register.

Berim. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, ; Zufolge Verfügung vom 7. Juni 1875 find am : selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: ; In unjer Gesellschaftsregister, wojelbst unter Nr. | 2833 die hiesige Commanditgesellshaft auf Aktien i in Firma: Constantia, Niéederschlesisch-Müärkisher Braun- fohlen-Bergbau, Commandit-Gesellschaft auf | Actien, E. Nebe & Comp. ; vermerkt steht, ist eingetragen : 2 Die Gesellschaft ist auf Beschluß der General- | versammlung vom 21, Mai 1875, welcher sich i in beglaubigter Form Blatt 125- bis 129 des j Beilagebandes 124 zum Gesellschaftsregister be- findet, aufgelöft. } Zu Liquidatoren sind ernannt: 1) der Kaufmann Carl Harly zu Sorau, 2) der Rentier Gottfried Sigismund Herpich zu Berlin, 3) der Königliche Kommissionsrath Robert Hübner zu Berlin.

In unser Gesellschaftsregister, woselb unter Nr. 39958 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Berliner Eisengießerei und Werkzeugmaschinen-

Fabrik, vormals W. Tiehßsh & Co,,

vermerkt steht,“ ist eingetragen :

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 31. Mai 1875 ist §. 12 der Statuten dahin «abgeändert, daß fortan nur:

die Berliner Bö:sen-Zeitung,

die National-Zeitung,

die Vossishe Zeitung, Publikationsblätter der Gesellschaft find.

a E A PRE E C RITE E I A T A N I E D Li E S A A E EE U E AE B K A N 5

ch Dr ai Dudon

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Ne. : 4113 die hiesige Aktiengesellshaft in Firma: !

eine Üebersiht über die in der leßtvergangenen

latt veröffentlihten Konkursbekanntmachungen.

Prokura ertheilt und is dieselbe in unser Prokuren- register untec Nr. 3094 eingetragen worden. Berlin, den 7. Juni 1875.

Witheilung, für Civilsachen, S

Bremen. In das Handelsregister ist eingetragen am 31. Mai 1875:

L, Lürssen. Vremen. Inhaberin: Anna Marie Catharina Caroline Ludowika Lürssen.

Aug. Tippenhauer. Bremen. Junhaber: Lu- dolph August Tippenhauer.

Ang. Wille, Bremen. An Bernhard Schmidt ist am 31, Mai 1875 Prokura ertheilt.

C, Muth & Co. Bremen. An Bernhard rig ist am 31, Mai 1875 Prokura er- eilt,

P. E. Pelzer. Inhaber: Philipp Emil Pelßtzer.

am 1. Juni 1875: y

Bremer Gewerbebank. Eingetra- zeme Genossenschaft. Bremen, . An Stelle des zurückgetretenen Controleurs Carl Wrede ist in der Generalversammlung vom 10, Mai 1875 Hermann Neumann zum Con- troleur erwählt.

Durch Beschluß der Generalversammlungen vom 19. und 24, Mai 1875 sind die 88. 4, 6, 8, 9, 10 und 41 der Statuten abgeändert. Nach J 4 der veränderten Statuten besteht der Vor- tand hinfort aus dem Direktor, dem Kassirer und dem Controleur. Nach §. 6 geschieht die Zeichnung für den Verein Seitens des Vor- standes dadurch, daß zwei Vorstandsmitglieder zu der Firma des Vereins ihre Namensunter- \chrift hinzufügen.

am 2. Juni 1875:

Frd. Kaemmerer. Bremen, Inhaber: Carl Eugen Curt Fridolin Kaemmerer.

Volksblatt - Compagnie. Bremen. Vorstand: Adolph Feldmann, Direktor; Her- mann Früchtenicht, Kassenführer ; Johann Heinr. Georg Helmers, Schriftführer.

Aktiengesellschaft, erribtet am 7, Mai 1875. Zweck der Gesellschaft ift, literarische Erzeug- nisse verschiedener Art fortschrittliher Tendenz, insbesondere periodisch erscheinende, in Bremen zu verlegen, herauszugeben und zu vertreiben. Die Dauer ist unbeschränkt. Das Aktien- kapital beträgt 2000 Æ, eingetheilt in 60 Aktien à 150 A Die Aktien lauten auf Namen. Die

Bremen.

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stehenden Beschlüssen gekommen: Wir finden, { mit den Handels- und Verkehrsverhältnissen des ; daß diejenigen, welche eine Reform auf bien Ge- j Gerichtsbezirks vertrauten „Personen, aus weier biet ins Werk zu seßen wünschen (obglei sie über- | Lifte der Richter, sei es auf das Verlangen der Paro einstimmend die Veranstaltung eines rasheren Pro- | teien, oder wenn es ihm nah den „Umständen des geßverfahrens in manchen Handelssachen erreichen), | Falles angemessen erscheint, selbständig zwei Personen | doch weder über den Charakter der Gerichte, welche | auswählt, die mit ihm zu Gericht fißen und im sie einzuführen wünschen, noch Laufe der Verhandlung über etwaige Punkte, bei

über die Art von : : s h ria äslen, welche ihnen zugewiesen werd inig ¡ denen ihre technische Kenntniß von Nußen sein würde, Fe che thnen zugewiesen werden sollten, einig In besonderen Fällen müßte

sind. So ist darüber keine Meinungsgleichheit vor- ! thn berathen könnten. Cr l nu handen, ob die Richter aus/chließlid Ea Handels- [ es auch dem Richter gestattet sein, die Beihülfe stande oder dem Juristenstande und Handelsstande | von folchen Assessoren heranzuziehen welche } gemischt angehören sollten; ob die Mitglieder ausg | nicht auf der Orktsliste stehen. „Wir find } dem Handelsstande eigentlihe Richter mit gleichem | aber entshieden der Ueberzeugung , daß jolche j Stimmrecht bei der Entscheidung oder nur Beisitzer | kaufmännishe oder wissenschaftlihe Affsessoren | und Gehülfen des rechtsgelehrten Richters sein sol- | kein Stimmrecht bei der Entscheidung haben sollen, len, der in diesem Falle der Vorsitzende des Gerichts und daß die ganze Verantwortlichkeit für das Urtheil | sein würde; ob die Mitglieder aus dem Handels- | auf dem rehtêgelehrten Richter ruhen muß. H stande für ihre Mühewaltung zu entschädigen sind | „Ebenso geht unsere Meinung dahin, daß in oder nicht 2c. &âllen, wo eine Berufung zuläsfig ist, der Richter Ueber alle diese Punkte scheint die größte Mei- | oder Gerichtshof das Ret haben sollte, in gleicher nungsverschiedenheit obzuwalten. Wir finden außer- | Weise Assessoren beizuziehen. Nach unserer Ansicht dem, daß selbst in denjenigen Ländern, in welchen | sollten solche Assessoren für ihre Dienstleistung 8 Handelsgerichte bestehen, bezüglich ihrer Einrichtung | Gerichtshof entschädigt werden, aber sonst keine die größte Verschiedenheit vorhanden ist, Remuneration erhalten. Wir glauben, daß au bei Wir haben uns außerdem überzeugt, daß da, wo | mäßigen Gebühren die Mitwirkung Seitens solcher das Handelsgericht auss{ließlich aus Mitgliedern | Herren, welche genügende Kenntniß und Unabhängig- des Handelsstandes besteht, die von einem rechts- | keit besißen, um dem Richter die nöthige Unter- gelehrten Greffier oder Gerichts\{hreiber unterstüßt | stüßung zu gewähren, zu erlangen fein E Ihre werden, der Leßtere, obleich er kein Stimmrecht hat, | Gebühren sollten Theil der allgemeinen Prozeß- doch nothwendig das einflußreihste Mitglied des | kosten sein. x i: Gerichtes wird, und daraus entsteht die Anomalie, | Diese Vorschriften würden nah unserer Ueber- } find daß gerade diejenige Person, welche in Wirklichkeit | zeugung genügen, um den rechtsgelehrten Richter in den Fall entscheidet, nicht mit der Verantwortlichkeit | den Stand zu seßen, mit der entsprechenden prak- Sit e ldi Er E i t 1420401 4EE 4D 40d (D 20 des Richteramts bekleidet ist. | tischen oder tehnishen Kenntniß zwischen den Par- _Geesthacht [15] 27 | 35 | 63 | 82/108/134/158/173 187203216 230/234/242/247/252/257/263|264/267 Wir s or ge g daß es O j E Nt zu I L hoffen, A See i Lauenburg | 12 | 20 [48 | 67] 93/119/143/158/1721 8/2011215/219/997[939 937 9 9489, ToED ganzen Handelsftand von der allergrößten L edeu ung | gebungsfa toren werden immer für die ausreichenden Boibeeba-e I | 55] 811107131146 01G 189 203 207 15220225 2D Ce ist, daß die Entscheidungen der Gerichtshöfe in allen | richterlichen Kräfte sorgen, um der großen Beschwerde T T0555 A E L aDuS E S Ul 0 prinzipiellen Fragen fo weit als möglich gleihmäßig wegen Rechtsveëzögerung abzuhelfen, und eben so Bleckede [|28| 47| 73| 99/123/138/152/168 181/195/199 207|/212|217/222 228/229/232 sind, und so feste Leitpunkte für das Verfahren Der- | hoffen wir, daß unter dem neuen Gerichtssystem, Hibßader | 19/ 45| 71| 95/110/124/140'153 167|171/179/184/189/194/200 201/204 jenigen bieten, welche in Handelssachen ihren Lebens- | von welchem die Judikaturakte die Erstlingsfrucht Tes ] TRT beruf haben, Mit Rücksicht darauf i es unum- | ist, ausreihende Prozeßregulative aufgestellt werden, Lenzen gänglich, daß die Richter, welche Handelsprozesse ent- | um den anderen aroßen Beshwerdepunkt der Kost- A ———— L A L109 scheiden, sih dur die anerkannten Rechtsregeln und | spieligkeit zu beseitigen.“ i Wittenberge | 24| 39[ 93| 69/ 82| 96/100[108/113/118/123/129/130 133 die Entscheidungen der höheren Gerichte in analogen Mitglieder der Kommission, welche dieses Gut- Havelort | 15| 29| 45| 58| 72| 76] 84| 89, 94| 99/105[106/109 Fällen leiten laffen, und nur von Richtern, welche in | achten erstattet haben, waren der gegenwärtige —— Sandan [14/80 43| 57 61/ 69| 74| 79 84, 90| 91| 94 den Grundsäßen und der praktischen Uebung des | und zwei gewesene Lordkanzler von England, ; Folgen unrihtiger Angaben. —— N ——————3 S Er A E A Rechts geschult sind, läßt sih ein solhes Sichleiten- | von denen zwei die ausgebreitetite Handels- Stellt sich eine falsche Angabe des Tiefganges heraus, fo steht es der Gesellschaft frei, das be- —Arneburg __‘| 16] 29/ 43| 47| 55| 60| 65[ 70| 76| 77| 80 laffen erwarten. Wir fürchten, daß Kaufleute | praxis als Advokaten gehabt haben, deren man treffende Fahrzeug gänzlich von der Mitnahme auszuschließen, oder nur soweit mitzunehmen, als es die Tangermünde | 13| 27| 31 39/ 44/ 49| 54| 60| 61| 64 nur zu geneigt sein würden, die Fälle, welche | sich in England je erinnert: Lord Cairns, Lord Sel- Tiefe des Fahrwassers gestattet. ; : é N Ferhland [14] 18| 26| 31| 86] 41 47 48| 51 vor fie kommen, nah ihren eigenen persön- | bourne (als Advokat früher Sir Roundell Palmer) ¿e B beiden Fällen ist, sofern cine absichtlihe Täuschung dem Führer des zu \{leppenden Kahnes enst [419 17 22, 97 33| 34 37 lihen Ansichten von dem zu, entscheiden, was | und Lord Hatherley (früher Sir Page Wood) ; dann naGgewiesen wird, das Schlepplohn der Gesellschaft verfallen. E —————— L eRi Zu L 4 i d in dem einzelnen Falle recht und billig wäre | die drei Lords Oberrichter de Court of Queens gf, Anmeldung der Fahrzeuge. Zahlun des Schleppgeldes, Kehnert [_8| 13] 18| 23| 29/ 30| 33 und in _der That haben einige der von uns abge- | Bench, Common Pleas und Exrchequer; der Präsi- , Die Anmeldung der zu mo Fahrzeuge geschieht in der Regel auf der betreffenden An- Rogäh | 9| 10/.15| 21/:22/ 25 derten Zeugen ausdrücklih betont, daß sie dies thun | dent des Admiralitätsgerihts; zwei gegenwärtige fanessatiea der Fahrt und muß daselbst das Schlepplohn voraus an den damit beauftragten Beamten Niegripp | 5] 10] 16| 17| 20 follten) ein Verfahren, das bei der Unsicherheit | und gewesene Staats - Ministe , Ward Hunt und gegen QuiLung gezahlt werden. z ; l Neuhof j 511 116 solcher Entscheidungen nothwendig die Rechtsstreitig- | Childers; die wissenschaftlich hervorragendsten Rich- verdit nd Fahrzeuge werden nach der Reiheafolge der Quittungs-Nummer geschleppt, sofern sie dazu E f E / F 7 0 : / ostau Die eigenen Fahrzeuge der Gesellshaft dürfen fremden, zum Scleppen angemeldeten und be- E T ti

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2000 2500 3000 3500 4000 5000 6000 7000 5,20 « 8000 s Z Be 20,20 und für jede 1000 Ctr. Tragfähigkeit mehr pro Kilometer noch 20 4,

Yür die Ladung werden je 100 Ctr. pro Kilometer mit 4 Pfennigen berechnet. . ür die unterwegs zwischen Hamburg und Magdeburg anhängenden Fahrzeuge werden je 4 Mark extra erhoben und wird dieser Zuschlag in den Säßen des anliegenden, für das Fahrzeug aufgestellten Tarifes hinzugerechnet.

Unter 50 Ctr. kommen nicht, 50 Ctr. und darüber als 100 Ctr. zur Berechnung. Bei einer Fahrt von mehr als 5 Kilometer und weniger als 25 Kilometer wird die Passirung von Brücken mit 10 Kilometer extra in Ansaß gebracht. Die alleinige Passirung von Brüdcken wird an jedem Orte, bei einer wie S e: A Tari m E Pen berechnet.

(A le beiden Tarife für die Kettenschleppshifffahrt von Ferhland bis Magdeburg und von dem Neustädter Hafen bis Bucfau resp. dem Wolfswerder, beide vom 28. 10, 1869 bri pt bur die in diesem Rae get enen D Ron nicht berührt.

ür etwaige Benußung der von der Touage-Compagnie leihweise gestellten Schlepp j pro Kahn und Kilometer 4 Pfennige gezahlt. fis des Nane weten : 2 . Normalwasserstand 2c. Die Tarifsäße gelten nur für einen Wasserstand von 0,3 Meter bis zu 3,1 Meter am Magde- burger Pegel, resp. den damit korrespondirenden, von der Strombau-Verwaltung festzuseßenden Wasser- ständen der Unterwegsftationen.

Organe der Gesellschaft sind die Generalver- fammlung, der Aufsichtsrath und der Vorstand. Leßterer besteht aus dem Direktor, dem Kassen- führer und dem Schriftführer. Die auf die Einkasfirung der Jnseraten- und Abonnements- gelder sich beziehenden Schriftstücke, insbesondere Quittungen, werden !vom Kassirer allein unter- zeihnet. Alle übrigen Namens der Gesellschaft auszustellenden Urkunden müssen von sämmt- lihen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein, wenn sie die Gesellschaft verpflichten sollen. Die Bekanntmachungen der Gesellshaft erfolgen durch die Bremer Nachrichten und das Bremer Volksblatt. am 4. Juni 1875:

C, F. Klingenberg Wittwe. Bremen. Jun- haberin: Johann Christian Friedr. Klingen- berg Wittwe. Susanne, geb. Bullerdieck,.

D. F. Nabe & Co. Bremen, Diederich Frie- derich Rabe is am 1. Juni 1875 als Theil- haber ausgetreten. Der hiesige Kaufmann Adolf griedrich Wilhelm Grotefend ist gleichzeitig als Theilhaber in die Firma eingetreten. Heinr. Christian Rabe und Adolf Friedr, Wilh. Grotefend haben die Aktiva und Passiva des Ges{äfts übernommen und führen folches seit 1, Juni 1875 für ihre alleinige Rechnung unter unveränderter Firma fort.

am 5. Juni 1875:

G, A. Deckwit. Bremen. An Ernst Zoepfel Ehefrau, Emma, geb. Deckwißtß, ist am 5. Juni 1875 Prokura ertheilt. :

Bremen, aus der Kanzlei des Handelsgerichts,

den 5, Juni 1875. Funke, Secr.

(Branche: Fabrikges{äft für Kunst- und Bau- | Creleld. Die offene Handelsgesellshaft sub \{losserei.) S f f | Firma Smits & Berg, mit dem Siße in Crefeld : E i , ¡ist vereinbarungsgemäß unterm 1. Juni cr. unter

In unser Firmenregister find folgende Firmen ein- { Erlöshung der Firma in der Weise aufgelöst worden, getragen worden: | daß das ganze Geschäft derselben mit Aktiven und unter Nr. 8788 die Firma: Leop, Waechter Jw. | Passiven auf den bisherigen Mitgesellshafter Johann Inhaber Kaufmann Leopold Waechter hier | Peter Smits, Schuhwaarenhändler in Crefeld, über- (jeßiges Geschäftslokal: Friedrichstraße 29), hima 3 ist, welcher Leßtere das Geschäft unter der

Kettenschiffes zu achten.

Es bedeutet:

Ein langer Pfifff: Achtung! Ieder anf scinen Posten! Das qu. Signal wird gegeben " wenn der Zug si in Bewegung seßt oder wenn der Zugführer in Bezug

auf die Steuerung Winke ertheilen will, oder wenn begegnende Fahr-

zeuge oder andere Umstände Aufmerksamkeit erfordern 2c. Die Maschine stoppt! Hierauf müssen sofort die Fahrzeuge durch Steuer, Staken und Schricke foweit seitwärts verdrückt werden daß die Kassen und Steuer außer Gefahr komnazen. s s E S L Thalfahrt,

. Die Kettenschleppschifffahrt ist zur Bugsirung von Fahrzeugen zu Thal nicht verpflichtet, und muß diese besonderen Abmachungen vorbehalten bleiben. Die dabei zur Erhebung kommenden Sclepp- lôöhne dürfen die Hälfte der Bugsirlöhne für die Bergfahrt nicht überschreiten.

Magdeburg, den 1. Mai 1875.

T 2 % Cr L ! ee , Vereinigte Hamburg-Magdeburger Dampfschifffahrts - Compaguie. Für den Verwaltungsrath: Der Director:

Krichcldorff. Golden. Vorstehender Tarif wird hierdurch Namens des Fiskus genehmigt. Magdeburg, den 27, Mai 1875. Der Chef der Elbstrombau-Berwaltung, Ober-Präsident der Provinz v. Patow.

Provinzial-Gewerbebank vermerkt steht, ist eingetragen : j Durh Beschluß der Generalversammlung | vom 30. April 1875, welcher sich in beglaubig- i ter Form Blatt 105 bis 108 des Beilagebandes | 389 zum Gesells{aftsregister befindet, sind die | §8. 4, 5 und 30 des Statuts abgeändert worden. |

Die öffentlihen Bekanntmachungen der Ge- sellschaft erfolgen fernerhin dur:

a. die Berliner Börsenzeitung,

b, den Berliner Börsen-Courier,

c. die Deutsche Börsen- und Handelszeitung,

d. die Neue Hannoversche Zeitung,

e. den Hannoverschen Courier (§8. 4),

Das Grundkapital ist auf 1,250,000 Thaler gleich 3,750,000 M herabgeseßt und wird auf- gebraht durch 6250 Stück Aktien zu je 200 Thlr. = 600 Æ (8. 5 al. 1).

Der Vorsißende des Aufsichtsraths beruft die Generalversammlung durch eine zweimalige Bekanntmachung, deren erste mindestens vierzehn Tage und deren zweite unter Angabe der Tages- ordnung acht Tage vor dem anberaumten Ter- min zu erfolgen hat. (8. 30 al, 1 und 3.)

Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma : Gebr. Gossen i: am 1. Juni 1875 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslokal: Taubenstraße 48)

1) der Fabrikant Albert Otto Alexander Gefen, 2) der Civilingenieur Hermann August Go e : Beide zu Berlin. Dies i} in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 53954 eingetragen worden.

Drei kurze Pfiffe :

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Sachsen.

la Eutferuungszeiger Hamburg - Magdeburg.

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miß ittenberge.

Bei einem Höheren oder niederen Waslecstande ist die T el einem Y0yeren oder niederen Wasserstande ist die Touage - Compagnie bere{ti T

Normalsaßte einen Zuschlag von des Schlepplohnbetrages hinzuzuseten. FRIRE M Ng le dent

Der Wasserstand, welher bei Ausstellung der Quittung wahrgenommen 4vyird, ist für die Be- rechnung maßgebend und für die Dauer der ganzen Fahrt gültig.

E dle Statt : gat x ANIeBNr0ee Tode:

: BUr die Stationen im Hluthgebiete soll dabei eben der Wasserstand am Magdeburger Ve ( Stationswasserstand angesehen werden. Ee 5 i a l rnnn:

Wenn die Elbe während der Reise so {nell fällt, daß die bugsirten Fahrzeuge oder ein eil derselben nicht mehr {wimmen, so haben die betreffenden Schiffer für Les, ihrer Sabrze schleunigst zu sorgen; der Kettendampfer ist indeß nit verpflichtet, die Ableichtuug abzuwarten, und seßt seine Reise mit den \{wimmenden Fahrzeugen fort; doch soll nah Ableichtung der betreffenden Fahrzeuge bei den nächst-n Zügen besondere Rücksicht auf deren Fortkommen genommen werden,

E ,__ Tiefgang der Fahrzeuge. __ Der Kapitän ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Tiefgang der Fahrzeuge zu prüfen, und haben die betreffenden Schiffer dies nicht allein zu gestatten, sondern sind vielmehr verpflichtet, bei dieser Prüfung in jeder Weise behülflih zu sein.

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:

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| 2 | | | Hamburg 9 [31/46] 58 | 66 | 94 1113 139 169/189/204/218/234/247/261/265 273,278/283/288/294/295 298

Bunthäuser Spiße [2843| 55 [ 63 | 91 [110/136 [162/186 201 215/231 /244/258/262 270 275[280/285 291/292 295

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Geesthact

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Dißader angermünd Rogâßz

Bunthäuser | Lauenburg Zoißenbur

Blekede Havelort Sandau Arneburg Kebnert Nie

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Herrenkrug i

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| 26] 52 76] 91/1051: 21[134/148 [152/1601651 707175181 [182/185 |_26| 50 65] 79| 95/108/122-126/134/139/144/149/155/156/159 unter Nr. 8789 die Firma: F. A, Ernst Neu- | Firma Ioh. Pet. Smits hierselbft fortseßt. Vor- s i tehendes wurde auf vorschriftsmäßige Anmeldung der nhaber Kaufmann Ernst Neukranß hier

Betheiligten am heutigen Tage bei Nr. 998 des (jeßiges Geschäftslokal: Fem daerstrale 39), L

: andels- CPeseUGaLe und resp. sub Nr. 2316 des (Branche: Bank- und Kommisfionsge\chäft), andels - Firmenregisters des hiesigen Königlichen unter Nr. 8790 die Firma: Siegmund Cohn

andelsgerichtes eingetragen. Crefeld, den 3. Juni 1875.

junior, h Inhaber: Kaufmann Siegmund Cohn hier Der Handelsgerichts-Sekretär. (jeßiges Geschäftslokal : Spandauerstraße 80). Eushoff. Der Kaufmann Leonhard Martin Ahrens zu | Creleld. Die offene andelsgesellshaft sub Firma: Berlin hat für sein hierselbst tirtter der Firma: | M. Krapholz & Pollmaun/, mit dem Sihe in Eiswerke Moabit Crefeld ift zufolge Vereinbarung der Betheiligten

B Ss S C D E P R,

wielte andelsgeshäften Englands früher oder | Staatsrathes, der namentlich Handelssachen | : L, M. Ahrens _… {unterm heutigen Tage aufgelöft worden und deren “Herrenkrug später A Bone e Sas fübcen Tie Handels- | aus den Kolonien und Indien zu beurtheilen | (Firmenregister Nr. 7535) bestehendes Handelsgeschäft | Firma erloshen. Das Geschäft derselben “p mit “V T rechtlihe Fragen sollten nach unferer Ansicht niht hat; dann eine Reihe praktischer, die ersten " dem Brauerei - Direktor Reinhold Ahrens zu Berlin ' Aktiven und Passiven auf den bisherigen Mitgesell-

keiten vermehren und bei den ungeheuren und ver- | ter der genannten drei Gerichtshöfe und des : etrenkrug urs U 4 reiten Fahrzeuge nie vorgezogen werten.