1875 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Bezeichnung der Banken.

Zur Vernichtung zurückgelegte Banknoten:

in Abschnitten zu

1 Thlr. | 5 Thlr. | 10 Thlr. | 20 Thlr. | 25 Thlr. | 50 Thlr. | 100. Thlr. |/500 Thlr.

Theiman sche t E S Baan an oe a ee P EE Anbalt Desauische Cbe 6,000 Ne Ou oe doi ad A ais Zusammen bei den Banken, deren Noten über

Thaler lauten . E E k

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3,211,000 2,411,000) 7,632,000/ 5,103,000 119/000 "ch= 250,000

60,000| 30,000

1,474,000 Gs 943,000| 443,000 E 315,000

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2,260,000

6,000 | 4,000 | 8,470,780 873,000) 3,211,000 2,786,000 8,031,000 5,103,060

Ge D Zusammen bei den Banken, deren Noten über Gulden lauten A

zember 1874 (Reichs-Gesfeßblatt Seite 193). Berlin, den 9, Juni 1875.

N 55,000 4,070,000) —— | 315,000 Veröffentlicht in Gemäßheit der Bestimmung im Art. II. §. 4 des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Banknoten, vom 21, De-

in Abschnitten zu

- T6 O D O O l 100 G6, | 00 Bl 55,000| 4,070,000) |__315,000

180,000 | 3,280,000 | 15,800,000

180,000 | 3,280,000 | 15,800,000

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: E ck.

Zusammenstellung i des im Bezirk des Königlih Preußishen Hofjagd - Amtes innerhalb der Jagdsaison 1874—1875 it O wit! Oofiditamis Sagbei

erlegten Wildes.

Datum Jäagdpeviéer

Laufende Ny

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Fasanen ;

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Bemerkungen.

Nerschietzenes

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1874. 25. Septemb.

6.- und 7. November. Linden.

(Provinz Schlesien.) 13. und 14. Lehlingen. November. (Provinz Sachsen.) 19. und 20.

Springer-Saupark. November. (Provinz Hannoyer.) 27, und 28.

Göhrde. November. (Provinz Hannover.)

Schorfheide. (Provinz Brandenburg.)

mit der Findermeute

Rothwildtreiben

Mete 22 5, Dezember. Schorfheide.

1875. (Provinz Brandenburg.) 8, Januar. | F:ldjagdgehege Nr. 2 bei | Zwei Standtreiben . Berlin. (Feldmarken Brih und Bucko1o,)

1874, Berlin, (Hasenhaide, e Feldmarken Tempelhof und Schöneberg) 9 23. Dezember. Feldjagdgehege bei Potsdam. (Entenfang.) i 10 | 28. Dezember. | Ebendaselbst. (Feldmark | Sechs Standtreiben . Eiche und Borustedt.

11 | 30. Dezember. | Ebendaselbst. (Feldmarken | Vier Standtreiben, cin Kessel

1875. Ney und Parcet.)

12 | 16. Fanuar. | Forstrevier Schulzendorf, | Drei Kessel-, zwei Waldtreiben .

Feldmark Waltersdorf, Feldjagdgehege bei Potsdam. (Feldmarken Gohn, Boruim u. Grube). Feldjagdgehege Nr. 2 bei | Drei Standtreiben Berlin. (Feldmarken Britz, Buckow 2c)

23. Januar. Drei Standtreiben

30, April.

A. Hofjagden,

Pürsche der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und ein kleines Lappjagen Fürsteuwald u. Feldmark | Acht Wald- und zwei Feldtreiben z

Zwei Lappjagen auf Roth- und Damwild und zwei eingestellte Suchen auf Sauen

Zwei Suchen mit der Sauen im abgestellten Jagen “knd ein

Ein eingestelltes und ein freies Jagen ‘auf Rothwild und ein eingestelltes Jagen auf Schwarzwild unter Benußung der

Ein Lapptreiben und ein Hauptjagen :

B. Hofjagdamts- Jagden, 19, Dezember. | Feldjagdgehege Nr. 1 bei | Ein Standtreiben, eine Streife, zwei

Vier Standtreiben, zwei Kessel .

Raubvögel

Findermeute auf

Raubvogel

Raubvogel

Trapyen Gans

Summa . |122/317/336/375/111/583 1358| 10 | 11

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NB. Hofjagden sind diejenigen größeren Jagden, an welchen des Kaisers und Königs Majestät Allerhöchstselbst theilnehmen. Hofjagdamts- Jagden diej-nigen kleineren, welche unter Ansage bei den Königlichen Prinzen von Hofs wegen abgehalten werden. ie Damwildbestände im Regierungsbezirk Potédam waren durch Milzbrand nahezu aufgerieben, daher sind im Grunewald und

Cunersdorf keine Jagden abgehalten. Berlin, den 1. Juni 1875.

Königliches Hofjagd-Amt.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 12. Juni. Jn der Sizung des Herrenhauses am 10. d. M. erklärte der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal in der Berathung über den Gesezentwurf, betreffend die Kosten in Auseinander- sezungssachen:

Ich bin den geehrten- Herren Vorrednern dankbar für das Ver- trauen, welches sie gerade meinem Ressort entgegenbringen, mit dem Wurnsche, daß dasselbe die einheitlihe Regelung des Feldmesserwesens in die Hand nehmen möge. Jch will mich auch gern bereit erklären, mi eingehend mit einem Gegenstande zu beschäftigen, dessen Wichtig- keit ich_anerkenne, und von dem ich zugeben muß, daß hinsichtlich dessen eine Reihe von Uebelständen si geltend macht. Ich bin aber auch verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß einer solchen Regulirung sich erheblihe Schwierigkeiten entgegenstellen. Was zu- nächst die Vereinigung in einem Ressort betrifft, so wird dieselbe nicht leiht herzustellen sein, und gerade, wenn man das erreihen will, was die geehrten Herren Vorredner wünschen, eine verhältnißmäßig größere Zahl von Feldmessern zu Beamten zu machen, so folgt daraus hon die Nothwendigkeit der Theilung unter die verschiedenen Ressorts. Denn es liegt auf der Hand, daß jedem Refsort-Minister diejenigen mit Semer auégerüsteten Beamten unterstehen müssen, welche seinem Ressort angehören. Der Herr Finanz - Minister wird nicht davon absehen können, daß die im Katasterwesen angestellten Beamten ibm untergeordnet bleiben; ebenso der Minister für Handel und öffentliche Bauten, hinsichtlich der dahin Gehörenden, Es wird ferner Manches gegen fich haben, die Zahl der Beamten zu vermehren, Denn es geht doch im Allgemeinen unser Bestreben dahin, die Zahl der Beamten zu vermindern, um nicht die Etatslast beständig anwachsen zu lassen. Dagegen is in der bezeihneten Richtung in meinem Ressort dadur eine gewisse Abhülfe geschaffen, daß dur den Etat die Möglichkeit gegeben ist, für eine größere An- zahl von Feldmessern durch Verleihung der Pensionsberechtigung Fürsorge für die “Zeit der Arbeitsunfähigkeit zu treffen, Und auf diesem Wege, meiñe ih, ließe si{ch am ersten dem gewünsch- ten Ziele, soweit es die finanziellen Mittel gestatten, näher kommen.

erner wird man, um die gerügten Uebelstände u beseitigen, den erren, welche, wie ih niht leugnen will, recht erbeblihe Kenntnisse ür ihren Beruf brauchen, angemessene Entschädigungen gewähren A. In dieser Beziehung ift bisher, was die Auseinanderseßungs- Angelegenheit angeht, {hon den Behörden die Licenz gegeben worden,

von Fall zu Fall den Feldmessern erhöhte Gebühren zu bewilligen. Ich bin jeßt im Begriff, diese Zuwendung zu erweitern, indem ich mit dem Herrn Finanz-Minister eine Vereinbarung dahin zu treffen beabsichtige, daß den bewährten älteren Feldmessern durchweg ein er- höhter Saß zu Gute komme ; dadur, glaube ih, wird am sichersten den allerdringendsten Beschwerden Abhülfe geschafft. Ich hoffe, daß der Herr Finanz-Minister dieser Vereinbarung scine Zustimmung geben wird. Im Allgemeinen werde ich, wie ih bereits Eingangs bemerkte, mir gemäß dem Wunsche der Herren Redner ‘angelegen sein lassen,

u helfen, soweit es irgend angeht. GavE Grat H Ba t In der Diskussion über den Gesehentwurf, betressend die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinschaften an dem kirchlihen Vermögen, nahm der Minister für die geist- lichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk nah dem Referenten Dr.

Beseler das Wort: __ Die Königliche Staatsregierung, meine Herren, hegt den be- stimmten Wunsch, daß aus dem Antrage des Abg. Dr. Petri ein Geseß hervorgehe. Wenn die betreffende Vorlage Seitens der Staats- regierung niht gemacht worden ift, sondern, wie notorisch, ihre An- regung von einem Mitgliede des Hauses der Abgeordneten in jenem Hause fand, so liegt das in den thatsächlihen Verhältnissen, die hier überhaupt in Betracht kommen. Die Staatsregierung, welche nah wie vor die sogenannten Altkatholiken als Mitglieder der katholischen Kirche anerkennt, steht auf dem Standpunkt, ‘dieselben, soweit das überhaupt Sache des Staates sein kann, in denjenigen Rechten zu \{chüßen, die sie als Mitglieder dieser Kirche haben, und ihnen die Vortheile zu erhalten, die aus diesem Verhältnisse entspringen; fie hat diesen Su zu gewähren theils im Wege der Verwaltung, theils im Wege der Geseßgebung. Da es sich aber eben immer um Förderung oder Wahrung konkreter Verhältnisse handelt, so liegt es in ver Natur der Dinge, daß sie zunächst auf Anrufung, {a in manchen Rücksichten auf Jnitia- tive der Betheiligten selbst gewiesen ist. So ist denn den betheiligten Beamten, den betheiligten Geistlichen zunächst nur auf ihr Anrufen jener Schuß verliehen worden; so ist es niht cher mögli gewesen, zur Anerkennung eines Bischofs zu gelangen, als bis die Altkatholiken in einer den kanonischen Vorschriften entsp rechenden Weise felbst zur Wahl eines solchen gelangt waren, also selbst thätig waren; so ift nee die Staatsregierung nicht eher in die Lage gekommen, aus ieser Thatsache praktische Konsequenzen durch Konstituirung hen E rochien ziehen zu können, als bis in dieser Beziehung die Bor-

bereitungen von Seiten der "Betheiligten getroffen waren,

der Nachweis der Bestandsfähigkeit geführt war. Die Staatsregierung hatte auch zunächst abzuwarten, inwieweit den berechtigten Funteressen der Altkatholiken auf Grund des Bos dens, den frühere Akte geschaffen hatten, genügt werden werde, und dann weitere Anregung von Seitcn der altkatholishen Kreise selbst zu ecwarten. Es is nun diese Anregung in der bestimmten Form des Antrages des Abg. Dr. Petri gekommen, und zwar nicht zunächst an den einen Faktor der Geseßgebung, den die Staatsregierung vera tritt, sondern an die geseßgebenden Faktoren überhaupt; denn daß der Abg. Dr. Petri nicht für sich allein gehandelt hat, sondern als Man- datar, möchte ih mich auédrücken, derjenigen Me L welche auf alts fatholishem Standpunkt stehen, ihrer Gemeinschaft, das ist ja nah bekannten Vorgängen gar nicht zweifelhaft, wenigstens für Denjenigen nit zweifelhaft, der von den verschiedenen altkatholischen Synoden und den jogenannten altkatholishen Kongressen und deren Ergebnissen Kenntniß genommen hat. |

Die Staatsregierung fand, was ih hier im Allgemeinen andeute, daß die von dem Abg. Dr. Petri gegebenen Anregungen in der That berechtigten Interessen, solchen Interessen, die die Staatsregierung selbst als berechtigte anerkennen mußte, dienten; und es is aus diesem Grunde geschehen, daß, wie Ihnen die Ausführungen, welche bei der ersten Verhandlung des betreffenden Entwurfes Seitens der Staats- regierung im Hause der Abgeordneten statt hatten, ergeben, die Staatsregierung der Vorlage des Abg. Dr. Petri in günstiger Weise entgegengekommen is. Sie hat inzwischen gesehen, daß das Haus der Abgeordneten in allen wesentlichen Beziehungen und unter Be- seitigung von Bedenken, die die Staatsregierung bei jener ersten Berathung selbst anregte, den Ansichten des Abg. Dr. Petri beigetreten ist, indem es dem Entwurf, wie er von dem Abgeordnetenhause an dieses Hohe Haus gelangt i, seine Zustimmung gab. Für die Staatsregierung kommt ferner in Bes tracht, daß, wenn auch in anderer Weise, do die Kommission die- \es Hohen Hauses selbst für erforderlih hält, in den betreffenden Teer eine j i Untér solchen Umständen ist die Königliche Staatsregierung meiner Meinung nach berufen, fich in eine bestimmtere Stellung zu begeben, als sie bisher gethan hat. Sie findet sich bereits konkreten Formu- lirungen derjenigen Gedanken gegenüber, welche ste selbst als zu ver- folgende, wie ih hon sagte, bezeihnet hat. Und wenn dem so ist, so nimmt sie auch gar feinen Anstand, hier zu erklären, daß das- jenige, was das Haus der Abgeordneten beschlossen hat, ungleih mehr nah ihrer Auffassung denjenigen Zwecken dient, die mit Recht verfolgt werden dürfen und müssen, als dasjenige, was die Kom- mission dem Hohen Hause hier vorschlägt. Ja und meine folgen- den Worte werden vielleiht in dieser Richtung einige Beweise ent- halten, sie ist der Meinung, daß mit Annahme der Vorschläge Ihrer Kommission die Angelegenheiten nicht gefördert, ja vielleicht im Vergleih zu ihrem gegenwärtigen Standpunkt geschädigt wird, Sie kann sich also nur dahin aussprechen, daß, da ja eine andere Wahl nicht vorhanden ist, das Hohe Haus nicht den Vorschlägen seiner Kommission, sondern dem Arendement der Herren Graf Bocholß und Dr. Tellkampf, welches die Beschlüsse des Abgeord- netenhauses wieder hergestellt wissen will, seine Zustimmung gebe.

Wie verhält es sich mit diesen Vorschlägen? Sie wurzeln auf demselben Boden, den die Königliche Staatsregierung in dieser Angelegenheit immer eingenommen hat, auf dem Boden, den, wie es mir schien, allerdings der Herr Referent einiger-

maßen in Zweifel stellte, dem nämlih, daß die sogenannten -

Altkatholiken für die Staatsregierung Mitglieder der fatholi- {en Kirche sind, gerade so berechtigt, «wie diejenigen Mitglieder, die auf das Wort „römish*“ in rômisch-katholish den Ton legen. Die Staatsregierung hat gar keine Veranlassung, von dieser, von ihr piel» fah näher entwickelten Ansicht zurückzukommen, da bis auf diese Stunde die Faktoren, denen sie ein Gewicht beizumessen in der Lage ist, fich ganz in derselben Weise ausgesprochen haben. Das. gilt von dem Landtage der Monarchie; namentlich is das hervorgetreten bei Bewilligung der Position zur Unterstüßung des altkatholischen Kirchen- wesens; das gilt von dem höchsten Gerichtshofe der Monarchie bis in- die leßte Zeit; das gilt von den Gerichtshöfen anderer maß- gebender verbündeten Staaten und anderer Geseßgebungen in Deutschland; ih habe dabei die badishe Geseßgebung selbstredend vor Augen. j j

Von diesem Standpunkte aus war die Staatsregierung gedrängt, denjenigen Beamten geistlichen Charakters, wenn ich mich so ausdrücken darf, die im Dienste des Staates stehen, gegenüber der Anforderung von anderer Seite, diese Beamten aus ihren Aemtern zu entfernen, Widerstand zu leisten, und soweit sie es konnte, die betref» fenden Personen nicht blos in dem Genusse des Amtes, jondern auch in der Ausübung der amtlichen Funktion zu {üßen. Sie war ebenso genöthigt, Geistlichen, die als solche dem Vatikanum si nicht unter- werfen konnten, den Schuß zu gewähren, den sie gewähren konnte, d. h. ihre Exekutivgewalt zurückzuhalten, wenn es sich darum handelte, die betreffenden Personen aus dem Besiße dessen zu seßen, was sie genossen, und ihnen dasjenige weiter zu zahlen, was den betreffenden Stelleninhabern aus Staatsmitteln zu zahlen war. Es waren dann weiter die betreffenden Personen auch in der Lage, den Gerichtshof für die kirhlichen Angelegenheiten anzurufen. Nun läßt si ja nicht leugnen, daß in dieser Beziehung eine positive Regulirung des Verhältnisses erwünscht sein mußte und eine solche Regelung ist ausgesprohen in dem einfahen Saße, _daß das bloße Sichbekennen zum f. g. Altkatholiziómus nicht der Pfründe verlustig macht. Es ist das also eine Konsequenz, oder wenn Sie wollen, eine Weiterentwickelung des Gedankens, den die Königliche Staatsregierung den einzelncn Personen und namentlich den Geist- lichen gegenüber gehabt hat. Es hat sich die Staatsregierung durch Arerkennung des Bischofs, durch Anerkennung der Pa- rochien bemüht, das Jhrige zu thun, um den Betheiligten in einer solchen Weise zu dem von anderer Seite ihnen versagten Gottesdienste behülflich zu sein, wié er ihrer Stellung in der katholischen Kirche entsprah. Aber, meine Herren, zu einer all- gemein befriedigenden Weise, oder zu einem befriedigenden Resultate konnte es im Wege der Verwaltung nicht kommen. Es ist nicht in der Hand der Regierung, Bestimmungen zu treffen, nach denen alle die Rechte, die dem Einzelnen in feiner alten Gemeinschaft zustehen, gewahrt bleiben, Rechte, die der Einzelne in manchen Beziehungen für seine eigene Person {ou wahrnehmen kann, Rechte, die er in an- derer Bezichung nur in Verbindung mit anderen Anschauungsgenossen ge- nießen kann, ih meine die gotteëdienstlihen Verrichtungen, und dazu ge- hören mehrere Personen. Dafür den nöthigen Schuß zu geben, braucht die Regierung eine Aenderung der Gesehgebung, und diese Aenderung ist ebenfalls durch die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses einge- treten, und, wie ih meiue, in einer Art, die vollständig beiden Thei- len gerecht wird. Jch komme allerdings nur obenhin auf einen Punkt, der immer als Zeichen der Ungerechtigkeit aufgestellt wird, nämlich auf die Behauptung, daß die Einräumung eines gottesdienst- lichen Gebäudes an die Altkatholiken es den Anhängern der yatika- nishen Richtung in der katholischen Kirche nah ihren Glaubensan- sichten unmöglih mache, in einer solchen Kirche ihren Gottesdienst weiter auszuüben. Jh habe an der Hand einer von mir aus- führlich vorgetragenen Korrespondenz mit dem Bischofe in partibus Namcyanowski dargethan, daß diese Behauptung eine irrige ist, daß es sich mit dieser Vebauptung, wir dl fen nicht in dieser Kirche unse- ren Gottesdienst halten, nur verhält, wie mit einem Kampfmittel, das von der anderen Seite angewendet wird gegen die Altkatholiken. Wenn aber dem so ift, dann müßte die Staatsregierung, welche Beiden gerecht werden muß, den Standpunkt einnehmen, daß sie sih an solche Einwendungeu nicht kehren könne, denn sie würde, wollte sie solhe Säße für richtig halten und ihnen Folge leisten, Partei er- greifen für die eine Richtung, und, meine Herren, gerade für die Richtung, für welche Partei zu ergreifen die Staatéregierung doch wahrlich keine Veranlassung hat, die ihre Geseße nicht halten will, während die andere Seite doch auch noch den Standpunkt hat, daß sie die Staatsgeseßze befolgt. z

Meine Herren! Die Vorschläge des Hauses der Abgeordneten scheinen mir auch das Rechte zu treffen in der freieren Behandlung

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der Sache. Zweifellos hat der Herr Referent Recht, leiht if diese Angelegenheit nicht zu regeln. Aber, meine Herren, fie wird sicherlich unhaltbar geregelt, wenn man Eines vergißt, nämlich das, daß wir uns in einer fortschreitenden Bewegung befinden, daß es sich darum handelt, die Bestimmungen dieses Geseßes so zu fassen, daß innerhalb derselben diese Bewegung möglich bleibe, daß es aber grundfalsh wäre so ist meine Auffassung einen Zustand herzustellen, der da fixirte bleibende Verhältnisse vor Augen hat, und es {eint mir, meine Herren, der Entwurf Ihrer Kommission leidet an dem Fehler. Er berüdcksictigt niht genügend, daß es sich.darum handelt, nur erst die Formen zu finden, bei deren Anwendung es sih wirklich zeigen kann, ob und welche Kraft in der Bewegung herrscht, oder ob keine darin vorhanden ist, So lange dies nicht der Fall ift, kann mit vollem Fug und Recht von der alikatholischen Seite erwidert werden : so gebt uns do die Formen, in denen wir uns bewegen können, und ihr werdet sehen, was an uns ist, Diese Formen sollen jeßt gegeben werden, aber der Entwurf Jhrer Kommission versagt sie, versagt sie, indem er hineinträgt ein Moment, das stabile Natur hat, besonders durch die Hinweisung auf Elemente, die eine Korporation, also etwas weit über Menschenleben Hinausgehendes begründen können in §. 1. Dabei sind noch Kriterien aufgestellt, gegen die es mag wohl der Spezialdebatte überlassen bleiben, das näher darzulegen sich doch der Zweifel erheben läßt, ob sie hinlänglih klar, und. das große Bedenken, ob fie auch gerecht sind. Es soll ferner bereits eine bestimmte Regelung eintreten, eine begrenzende Regelung in Bezug aus den Mitgenuß an dem Vermögen, ih denke in dem §. 4, au andeutend, als handele es sih darum, feste Verhältnisse vor Augen zu haben, aber auch nicht gerecht, eben um jener Beschränkung willen, Dann, meine Herren, bestimmt der Entwurf der Kommission, in §. 3, glaube i, O nur dann der Anspruch des Pfründeninhabers auf die Pfründe festgehalten werden solle, wenn derselbe als altkatholisher Seelenhirt pastorire. Nun, meine Herren, in der Begründung oder in der Betrachtung über

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Erinnerns freilich, damit wird die Frage gar nicht berührt, ob in der Pfründe die Staatsregierung Einen oder den Anderen noch \{chüßen könne. Ja, meine Herren, das verstehe ich nicht, die Worte find ganz klar und deutlich, 1ch würde mi, wenn das Geseß würde, niht mehr ermächtigt halten, irgendwem, derin dieser Lage wäre, seiner Stelle gewib- mete Staatsmittel zu zazlen, wenn er nicht E pastorirt. Jch würde meinen, wenn ein solcher Geistlicher bei dem Gerichtshofe für kirchliche Angelegenheiten Schuß in der Pfründe beanspruchen wollte, fo würde ihn dieser a limine zurückweisen müssen. Die Worte sind gar nicht mißzuverstehen, und können die Bedeutung nicht haben, die ich im Berichte zu finden glaubte. Meine Herren! Es beeinträchtigt aber dieser Geseßentwurf, wie ihn die Kommission will, auch den Vortheil, der den Altkatholiken geworden ift aus der Parochialbildung. Ich schalte hier ein, daß bei dieser Parochialbildung uicht anders ver- fahren worden ist, als gegenüber den Verhältnissen, mit welchen die meiste Aehnlichkeit obwaltet, nämlich mit der früher üblichen Er- hebung rômisch-katholisher Missionspfarreien zu juristishen Persöu- lichkeiten. Auch diese umfassen große Körper, ganze Krei\e und ganz ebenso, wenn au niht in reichem Maße, doch hin und wieder findet sih dasselbe Verhältniß bei der Begründung der altlutherischen Ge- meinden auf Grund der Konfession vom Juli 1843. M

__ Wenn ich das Wort „altlutherishe Gemeinden“ ausspreche, so ist es mir vielleicht erlaubt, etwas zu erwähnen, was gar nicht hier- her gehört; ih weiß aber nicht, ob ih sonst Gelegenheit finden werde, auf eine Frage zu antworten, die Herr von Kleist in einer Sißung während meiner Abwesenheit an meinen Vertreter stellte, ohne eine Antwort zu empfangen. Es war die Frage, warum denn nicht ad modum der Baptisten die Altlutheraner Hessens behandelt würden, warum man ihnen nit die Vortheile der Generalkonzession darböte. Was das Leßte betrifft, so geht das nicht, weil diese General- konzession in Hessen keine Geseßeskraft hat. Die Frage steht also lediglich so: ist die Sache dazu angethan, ein neues Geseß zu schaffen ? Meine Herren, ich sehe jeßt ganz von der Entstehung der bekannten hessischen Bewegung ab, ih halte mich vielmehr lediglich daran, daß ein solches Geseß erst möglich ist, wenn eine gewisse Stabilität vor-

handen ift, und das bestreite ich für Hessen, die Bewegung ist nicht einen Schritt vorwärts gegangcn, sie ist überall zurückgegangen oder stehen geblieben. Das Zurückgchen der Bewegung geht soweit, daß sich in meiner Hand die Erklärung eines entseßten „renitenten“ Geist- lichen um jenen Kunstausdruck zu gebrauchen, der in der Presse in der leßten Zeit üblich gewefecn ist befindet, gerichtet an die Re- gierung eines Nachbarstaats, worin der Mann aus1prciht; wenn ih gewußt hätte, welche Tragweite meine Erklärung gegen das Kon- sistorium zu Cassel gehabt hätte, ih würde niemals auf diesen Weg gegangen sein. Das in Parenthese.

Nothwendig aber ist die Parochialbildung und ihre Echzltunng und das war ein Bedenken, welches ich bei der exsten Erörterung im Abgeordnetenhause geltend machte für die alikatholishe Be- wegung nit blos um des Umstandes willen gewesen, daß Parochien sein mußten vor dem 1. Oktober v. J., wenn die Geistlichen mit bürgerlicher Wirkung Ehen einsegnen und mit gleicher Kraft kirchliche Akte beglaubigen sollten, sondern vor allen Dingen nothwendig, um den Segen, den die Festigkeit einer juristischen Persönlichkeit gewährt, auch ihnen zu Theil werden zu lassen, um ihnen das Substrat zu schaffen für geordnete Vermögensverwaltung, für Steuer- recht, ja um und das is die Auffassung des höchsten Gerichtshofes ihnen die Möglichkeit zu gewähren, da, wo fie keine Rechte haben, nicht oaxch Pflichten haben zu müssen, nicht steuern zu müssen zu den Zwecken lediglich ihrer Gegner. Der höchste Gerichtshof hat ausgesprohen: nur durch die Parochialbildung ist und war das zu erreichen. Diese Vortheile, glaube ich, und fie könnten noch weiter auëgeführt werden sind so” bedeutende, daß sie erhalten werden müssen. Aber, meine Herren, der Entwurf Jhrer Kommission stellt das im höchsten Grade in Frage. Freilich heißt es in den Bemerkungen in dem Berichte, daß dicse Frage unentschieden bliebe. Formell inag das richtig sein, aber wenn ich in 8. 1 dem Hinweis begegne auf den korporativen Charakter, den die Bereinigung haben müsse, wenn die betreffenden Rechte ihr gewährt

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anderen eine mir. auch sonst niht klare Bestinimung über die Steuerpflicht der betreffendeneAltkatholiken zu dem kirchlichen Gemein- wesen sinde, die ih nicht zu vereinigen vermag mit einer sicheren Erhal- tung und Förderung des Parochialwesens. Die weitere Verbrei- tung desselben ist inzwischen wiedex in Anregung gebracht so muß ih doch sagen, es wird jener Vortheil auf das Stärkste in Frage ge- stellt. Dann, meine Herren, finde ich Vorschläge in dem Antrage Ihrer Kommission, die viel weniger auf den prinzipiellen Standpunkt hinweisen, auf welchem die Staatsregierung steht, nämlich daß die Altkatholiken noch Mitglieder der rômisch-katholischen Kirce sind, als vielmehr auf dem anderen, den Lie Staatsregierung zurückweist, daß die Alikatholiken nichts seien, als eine Sekte. Diese Punkte zusammen- genommen, lassen mich den Saß aussprechen, ein Geseß, welhes dem Vorschlage der Kommission dieses Hohen Hauses entspräche, fördert die Angelegenheit gar nicht, sondern {chädigt sie eher, und da die Staatsregierung das nicht will, fo is sie nicht in dec Lage, diesen Vorschlägen irgendwie das Wort zu reden oder ihnen später weiter Folge zu geben. Jh kann Sie, wie die Sachen einmal liegen, daher nur bitten, das Amendement Bocholß zum Beschluß zu erheben.

Auf die Mittheilungen des Grafen Landsberg über Be- handlung renitenter katholischer Geistlihen bemerkte der Staats- Minister Dr. Falk:

Gesichtspunkte, wie sie der Herr Justiz-Minister eben andeutete, nöthigen auch mi, den Herrn Grafen von Landsberg thatsächlich zu berichtigen. Der verehrte Herr hat uns erzählt, es sei ein Geistlicher nach eingeleiteter Untersuchung des Landes verwiesen und hinterher in allen drei Instanzen freigesprochen worden, Die Lage der Geseßz- gebung ist einfach diese: wenn die Untersuchung vom Gerichte einge- leitet ist, so kann nie eine Landesverweisung einireten, sondern nur der Befehl ergehen, sfih in gewissen Orten und Bezirken Le ens nicht aufhalten zu dürfen. Dieser Befebl mag ergangen ein. Eine Landesverweisung kann erst nach rechtskräftig ergangenem Urtheil eintreten, und nachdem gewisse Vorkommnisse von Seiten des

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Verurtheilten stattgefunden haben. Eine solche Landesverweisung ift | treten 7, mithin eingetreten 283.

niemals eher einzetreten. Ich habe bei jeder Landesverweisung mite- zuwirken und eckläre das auf das Bestimmteste, i

Nach dem zweiten Veciht der Matrikel-Kommission des Herrenhauses haben seit dem am 10. März d. J. erftatteten ersten Bericht noch folgende Veränderungen im Personalbestande des Herrenhauses stattgefunden :

I. Durch Ableben sind aus dem Herrenhause geschieden: 1) am 8 März d. J. Gebhard Fürst Blücher v. Wahlstatt auf Krieblowiß bei Kanth, 2) am 13. März d. J. Alexander Graf v. Francken-Sierstorpff, Landrath a. D. auf Endersdorf bei Grottkau, 3) am 28, März _». J. Engelbert Herzog v. Aren- Lerg zu Brüssel und Recklinghäusen, 4) am 2. April d. J. Albrecht Graf v. Loeben, resign. Landetältefter der Ober-Lausiß, zu Nieder-. * Rudelsdorf und Dresden, 5) am 9. April d. J. Heinri Zacha- riae, Dr. jar., ordentlicher Professor der Rechte an der Georgia- Augusta-Universität zu Göttingen und Herzoglich sahsen-meiningenscher Staatsrath, 6) den 6. Mai d. J. Gustav Malmros, Geheimer Ober-Justiz-Rath und Vize-Präsident des Appellationsgerichts zu Kiel.

IT. Der Graf v. Gößendorf-Grabowski, General-Land- shaftsdirektor a. D, aus besonderem Allerhöchsten Vertrauen durch Königlichen Erlaß vom 28. Dezember 1854 ins“ Herren- haus berufen, hält fich soit 1858 dauernd im Auslande auf. Die Matrikel-Kommission empfiehlt deshalb dem Herrenhause: Daj- selbe wolle beschließen! daß der«Graf v. Gößendorf-Grabowsfi das Recht auf Siß und Stimme in dem Herrenhause zur Zeit niht aus- zuüben befugt sei. Außerdem haben die Eigenschaft, in welcher Prä- sentation und Berufuna in das Herrenhaus seiner Zeit erfolgt ift, die Ober-Bürgermeister Dr. Becker und Selke zu Dortmund, bezw. Elbing, verloren.

111, Auf Grund erblichen ReHtes sind mit Allerhöchster Ers mächtigung eingeladen worden, ihren Siß in errenhause einzunehmen:

i : n wckgenamtWEnper- frei von und auf Kynast und Greiffenstein, Freiherr v. Trachenberg. 2) Carl Ludwig Erdmann Ferdinand Fürst zu Carolath-Beuthen, Graf v. Schönaich, Freiß--r zu Beuthen. 3) August Carl Graf Dön- hoff-Friedrichstein, Legations -Sekretär und Premier- Lieutenant der Reserve. Die Matrikel - Kommission trägt demna darauf an: Das Herrenhaus wolle beschließen: die Legitimation derselben als ge- führt anzuerkennen.

IV. Berufen ins Herrenhaus sind, auf Präsentation des alten und des befestigten Grundbesißes im Landschaftsbezirke Nordyome- rellen durch Allerhöchsten Erlaß vom 15. April 1875 auf Lebenszeit : 1) Heine, Kreisdeputirter und Amtsvorsteher zu Narkau bei Dirschau ; 2) Pohl, Lieutenant a. D., Amtsvorsteher und Deputirter der West- preußischen Provinziallandshaft, auf Senslau., Die Matrikelkommis- sion trägt darauf an: Das Herrenhaus wolle beschließen: die Legiti mation der Rittergutsbesißer Heine auf Narkau u14d Pohl auf Senslau als geführt anzuerkennen.

V. Eingetreten in das Haus sind: am 12. März v. Helldorff, am 7. Mai“ Heine, am 10. Mai Carl Fürst zu Carolath- Beuthen, am 20. Mai Pohl.

VI. Nach dem Maätritelbericht vom 10. März d. I waren Be- rechtigungen auf Siß und Stimme, die Königlichen Prinzen unge- rechnet, vorhanden: A. mit Erblichkeit 93, B. auf Lebenszeit 246, in Summa 339, davon sind auf Lebenézeit erloshen 2, bleiben im Ganzen 337.

Von diesen ruhen: A. von den erblichen Berechtigungen, und zwar von denen: 1) der Häupter der vormaligen deutschen reihsständischen Häuser 6, 2) der Fürsten, Grafen und Herren der Herrenkurien des vereinigten Landtages 24, 3) Königlich besonders verliehener Berechti- gung 2. B, Von den Berechtigungen auf Lebenszeit: 1) von den durch die Verbände des alten und des befestigten Grundbesißes zu Präsen- tirenden 9, 2) von den durch die Städte zu Präsentirenden 3, 3) von den durch die Universitäten zu Präsentirenden 1, von den großen Lan- desämtern wegen Kumulation 2, zusammen 147. Es sind mithin wirkliche Mitglieder vorhanden 290. Davon sind bisher nicht einge-

8 Suserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Dra 4 Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Iuseraten-Expedition des Dentsczen Reichs-Anzeigers und fAöniglich Prenßischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8, W, Wilbelm-Straße Nr. 32.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c+

[4537] Bekanutmachung. Die Lieferung des Bedarfs des Kammergerichts | arbeiten sollen an Breuuholz für das Jahr 1875/76 bestehend in

[4523]

ungefähr 24 Haufen Buchen- und 12 Haufen Kiefern- | und die zu demselben Neubau nöthige Lieferung der Klobenholz, den Haufen zu 13F Kubikmeter berechnet, | Ziegeln, des Kalks, Sandes und Cements

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.

4, Verloosung, Amortisation, Zinszahlung K 5 u, s, w, von öffentlichen Papieren, Bauverdingung.

Die zu dem Neubau des Staatsarchivs hierselbst erforderlichen Erd-, Maurer-, Zimmer- und Schmiede-

Grosshandel.

Indnstrielle Etablisgements, Fabriken und

9, 6, Verachiedene Bekanntmachungen, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. | 7, Literarische Anzeigen, F Theater-Anzeigen, 1 In der Börsen-

Oeffentlicher Anzeiger. [aaa

von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemuißz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a.S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, \ewie alle übrigen größeren Annoucen-Vureatts,

Familien-Nachrichten, / beilage. M D:

Fulda, den 10. Juni 1875.

uebst Formularen zu Preisverzeichnissen gegen die | Serie I., Herstellungskosten von derselben zu beziehen. Of- | löste vWk den Pfandbriefen des Danziger Hy- ferten find an dieselbe bis zum Submissionstermine, potheken-Vereins werden vom 15. Iuni ab

Ae den e Sa 117 Uhr,

é einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa

Dienstag, den 22. Iunt, Vormittags 10 Uhr, | erschienenen Submittenten ¿edffizet Wérden,

Königliche Betriebs-Inspeïtion,.

. Nr. 3, sowie ältere noG nicht einge-

hier sowohl bei uns, Mälzergasse Nr. 3, in den Nachmittagsstunden von 3—4 Uhr, als auch hier bei Herren Meyer & Gelhorn, Langen- marft Nr. 40, in deren Geschäftsstunden, als zu Königsberg in Pr. bei Herrn Friedrich

beides zweimal gespalten, foll dem Mindestfordernden überlassen werden. Die Lieferungsbedingungen find bei dem Kastellan des Kammergerichts einzusehen und \chriftlihe Submissionen bis zum 6. Iuli d, Is. versiegelt einzureichen. Berlin, den 7, Juni 1875, Königliches Kammergericht,

[4531] Bekanntmachung.

Die Maurerarbeiten zum Abbruch-Translocirung und Wiederaufbau der Telegraphenbude Nr. 3 auf Bahnhof Berlin sollen im Wege öffentlicher Sub- mission vergeben werden. Termin zur Abgabe von versiegelten und mit der Aufschrift :

„Submission auf Maurerarbeiten zum Ab-

bruch-Trauslocirung und Wiederaufbau der

Telegraphenbude Nr. 3 auf Bahnhof Berlin“ versehenen Offerten ist auf den 21. Iuni cr.,

Bormittags 11 Uhr, im Bureau der 1. Betriebs-Inspection der Ostbahn (Empfangsgebäude Oftbahnhof Berlin) anberaumt, woselbst auch die Submissionsbedingungen und Zeich- nungen zur Einsicht ausliegen. Submissionsformulare sind ebendaselbst in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 9. Juni 1875, Cto. 111/6.) Königliche Betriebs-Inspection 1, der Osibahn.

[4529] Bekanutmachung.

Die zu dem Neubau der Kaserne für das König- lihe 2. Garde-Dragoner-Regiment in der Pionier- straße erforderlichen |

Steinmeh-Arbeiten (Granitfockel) und Asphalt- « _ (JIsolirshi@t) sollen im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen und Kostenanschl 1g sind in unserem Geschäftslokale, Michaelékirchplaß 17 einzusehen, und versiegelte Offerten

_ bis zum 18. d. Mts,, Vorm. 11 Uhr, daselbft einzureichen. ;

Berlin, den 10. Juni 1875. Cto. 114/6)

Königliche Garnison-Verwaltung,

Dienstag, den 22. Iuni cr., Nachmittags 4 Uhr, in dem Amtslokale des Unterzeichnetcn, Fischergasse ! Nr. 17 hierselbst, öffentlich submittirt werden.

Die betreffenden Kostenanschläge, Bauzeichnungen ! und Baubedingungen liegen zur Einsicht während der Amtsstunden vorher aus, und werden Unternehmungs- lustige hiermit aufgefordert, ihre Offerten, gehörig versiegelt, bis zu dem vorbezeihneten Termine einzu- reichen.

Abîchriften der Ansch{läge können gegen Erstattung der Kopialien jederzeit bezogen werden.

Breslau, den 10. Juni 1879.

Der Königliche Bauinspektor. Knorr.

Der Transport von Kohlen vom Lagerplahß der Bremsbahn nach Witzenhausen, sodann von den Gruben Wilhelmsstollen und Schwalbenthal nach den Städten Allendorf und Eschwege foll an den resp. die Mindestfordernden im Wege der Sub- mission vergeben werden.

Die Submissionsbedingungen sind im Amtslokale der Unterzeichneten einzusehen, werden jedoch auf portofreie Anträge gegen eine Kopialgebühr von 75 - in Abschrift mitgetheilt. °

Hierauf reflektirende Fuhrunternehmer wollen ihre Offerten \chriftlich, verfiegelt und frankirt mit der Aufschrift:

„Submission auf Kohlentransporte“ bis zum 28, d. Mts. anher einsenden, an welchem Tage Nachmittags 4 Uhr die eingegangenen Offer- ten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen.

Meisner, den 9. Juni 1875.

[4534] Königliche Berginspektion.

[4533] Frankfurt-Bebraer Eisenbahn.

Die Erd- und Maurerarbeiten zur Verbrei- terung des Bahnkörpers im Bahnhofe Bebra, circa 36,000 Kbm. zu bewegendën Boden und circa 1400 Kbm. Bruchsteinmauerwerk betragend, follen im Wege der öffentlihen Submission in zwei Loosen vergeben werden. Die näheren Bedingungen, Zeich- nungen, Prcfile und Massenberechnungen sind bei der unterzeichneten Dienststelle einzusehen, erstere

[4524] Submission.

Die Anlieferung vou 500 Tonnen Port- land - Cement zum Bau einer Quaimauer bei Minden foll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Hierzu ist ein Termin auf Montag, den 21. Iuni a. e.,, Vormittags 10 Uhr, in der Hafenmeister-Wohnung hierselbst anberaumt, in welchem die mit der Aufschrift „Cementlieferung zum Bau einer Quaimauer bei Minden“ zu versehenden, an mich portofrei und versiegelt einzureihenden Offerten in Gegenwart “i etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden ollen.

Die Lieferungsbedingungen liegen während der Dienststunden in meinem Bureau zur Einsicht be- reit, auch können dieselben abschriftlich auf portofreies Angen gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt werden.

Minden, den 8. Juni 18375.

Der Königliche Bau-Rath. Pietsch.

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

(625) Coupons- Einlösung der Preußischen Hypotheken -Aktien-Bank (konzessionirt dur) Allerhsch{sten Erlaß von 18, Mai 1864), Am 1. Iuli 1875 fällige Coupons unserer 0 PFRRTTENo (rüdz. 120%) o

werden vom 15. Inni a, or. ab an unserer Haupt- kasse, Behrenstr. 47, und an den bekannten Orten eingelöst. Berlin, im Juni 1875. Die Haupt-Direktion. Spielhagen.

l Bekanntmachung. Die am 1. Inli cr, fälligen Zinscoupous

Laubmeyer, Altst. Kirchenplaß 7, als auc in Berlin bei der Preußishen Hypotheken-Ver- sicherungs - Aktien - Gefellshaft, Friedrichstraße Nr. 101, in deren Geschäftsstunden baar und unentgeltlih eingelöst. j E Bei Präsentation mehrerer Coupons ist ein Ver- zeichniß beizulegen. E Zur Vermeidung weiterer Zinsverluste er- innern wir die Pfandbriefs-Jnhaber daran, daß fol- gende bereits zu früheren Terminen gekündigte Pfandbriefe: Nr. 2057 Litt. A, Nr. 155. 859. 9235 Litt. C., Nr. 625 Litt. D, Nr. 1748 Litt. E. zur Einlösung bisher uns nicht präsentirt sind. Die nohch niht abgehobenen Coupons Serie I. Nr. 1 und 2 vom Iahre 1869 sind verjährt (Nr. 107. 175. 369.). Dauzig, den 11, Juni 1875.

Die Direktion

des Danziger Hypotheken-Vereins. C. Moepell.

[4530] Bergbau-Aktien-Gesell schaft „Borussia“.

In der ordentlichen General-Versammlung vom 14. April 1875 sind nachbezeihnete 40 Stück Par- tial-Obligationen der Oldenburgischen Anleihe zu Thlr. 200. per Stück zur Heimzahlung pro 1. Juli d. I. ausgeloost worden :

Nr. 2. 4, 31. 64, 66. 89. 91. 102. 156. 169. 173. 177. 180.‘ 203. 214. 234. 236. 301. 308, 340. 348. 375. 392. 396. 428. 435. 441. 456. 469. 481. 489. 5392. 557. 561. 602. 605. 614. 615. 638. 639.

Die Einlösuug der Stücke, denen die unverfällenen Zins-Coupons a i find, erfolgt bei

der Oldeuburgischen Spar- und Leihbank in Oren dert, dem Herrn Wilhelm. von Born in Dort-

mund, der Direktion der Discoato-Gesellschaft in Berlin, Dortmund, den 12. Juni 1875.

Die Direktion. Cto, 110/6.)