1875 / 136 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Reichstags-Kommission zur Vorberathung ]

der Entwürfe eines Gerihtsverfassungs - Geseßes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß- Ordnung nebst Einführungsgesezen behandelte in ihrer am 12. Juni abgehaltenen Sizung zunähst die Frage über den Gerichtsstand bei Preßvergehen. Es lagen verschiedene Anträge vor, welche aber sämmtlih darin Üübereinstimmten, den Gerichts- stand bei Preßvergehen gegen den Verfasser, Herausgeber, Re- dacteur und Verleger einer Druckschrift auf den Ort zu beschrän- ken, an welhem das Preßerzeugniß erschienen ift, während es rücksihtlich des Verbreiters bei den allgemeinen Grundsägzen sein Bewenden behalten soll. Nah längerer Debatte wurde ein desfallsiger Antrag der Abgg. Wolffson und Schwarze angenommen. Die Kommisfion ging sodann zum drit- ten Abschnitt (Gerichtlihe Entscheidungen und deren Be- fanntmahung) der Strafprozeß - Ordnung über. §. 27, welher von dem Rechte des Staatsanwalts handelt, vor Erlaß der Entscheidungen des Gerichts gehört zu werden, führte zu einer kurzen Diskussion, deren Ergebniß war, daß auf Antrag des Abg. Struckmann die Bestimmung, daß vor der Entscheidung über \chriftlihe Anträge der Staats- anwaltschaft derselben auf Verlangen Gelegenheit zur münd- lihen Begründung des Antrags zu geben sei, und auf An- trag des Abg. Kloß die weitere Bestimmung, daß die außerhalb der Hauptverhandlungen ergehenden gerichtlihen Entscheidungen erst nach erfolgter Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen werden sollen, gestrihen wurde. §. 28 wurde niht be- anstandet. Bei 8. 29 wurde statt®der Bestimmung des Entwurfs, nah welcher die Zustellung an einen nit auf freiem Fuße Befindlihhen

__=— dlrch Voklesuni Des “bekdnit zu maesotn“Siriftitückes Estgt

werden kann, ein Antrag des Abg. Becker angenommen, wona auch in diesem Falle die Zustellung in regelmäßiger Weise zu erfolgen hat, daneben aber der des Lesens unkundige Verhaftete die Vorlesung des Schriftstückes verlangen kann. Bei §. 30 entstand eine lebhafte Debatte über die Frage, ob Entscheidungen, die einer Zustellung oder Vollftreckung bedürfen, der Staats- anwaltschaft zur Veranlassung der erforderlihen Maßregeln zu übergeben seien; zur Abstimmung kam es indeß noch nicht.

Im weiteren Verlauf der Sizung des Herrenhauses am 12. d. M. nahmen an der Generaldebatte über den Entwurf einer Provinzialordnung noch Theil die Herren v. Forcken- beck und Hobrecht, von denen sich der Erstere gegen, der Leßtere für die Vorlage erklärte. Auch der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nahm Veranlassung, die Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses anzuempfehlen. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Antrag von Kleist-Hasselbah zu §. 62 abgelehnt und dann der ganze Geseßentwurf nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses auf den Antrag des Grafen von Ritt- berg en bloc angenommen.

Es folgte nunmehr die Schlußberathung über den vom Abgeordnetenhause veränderten Gesetzentwurf, betreffend die Aus- führung der §8. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen Dotation der Kreis- und Provinzial-Verbände.

Der Referent Graf Zieten-Schwerin empfahl die Annahme des Gesetzes, und beshloß das Haus demgemäß ohne Debatte.

ierauf folgte die einmalige Shlußberathung über bas Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsfstreitverfahren. Bekanntlih hat das Abgeordnetenhaus in dem §. 13 eine Faffung angenommen, welche der Minister des Innern als für die Staatsregierung un- annehmbar bezeihnete. Der Referent Herr von Winterfeld beantragte nun in dem §. 13 die Wiederherstellung der früheren Fassung, im Uebrigen aber die Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses. Der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg erklärte sh mit diesem Antrage einverstan- Den, worauf das Haus den §. 13 in der vom Referenten vor- geschlagenen Fassung und \chließlich das ganze Geseß en hbloc annahm.

Ohne Diskussion wurden sodann die Gesetze, betreffend die Berichtigung des Grundsteuer-Katasters und der Grundbücher, bei Auseinandersezungen der Bestätigung des Rezesses, das Geseß, betreffend die Erweiterung der Statuten der Landes- kreditanstalt zu Hannover, das Gesetz, betreffend die Ab- änderung der in den Hohenzollernshen Landen zur Er- hebung kommenden Abgabe von Hunden und das Geseh, be- treffend die Deckung der bei Begebung dr Eisenbahnanleihe aus dem Jahre 1867 entstandenen Coursverluste angenommen

Den Schluß der Tagesordnung bildete der Bericht der Kommis- fion für Eisenbahnangelegenheiten über den Gesezentwurf, betreffend den Ankauf und die Vollendung der Pommerschen Central- Eisenbahn und der Berliner Nord-Eisenbahn, sowie die Ver- wendung der verfcllenen Kautionen für die bezeichneten Eisen- bahnunternehmungen. Der Referent Herr Theune empfahl die unveränderte Annahme des Gesetzes, welhe auch nah einer kurzen Bemerkung des Fürsten zu Putbus erfolgte. Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Präsident {loß um 41/, Uhr die Sigzung.

In der heutigen (35.) Sißung des Herrenhauses, welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg - Wernigerode um 124 Uhr eröffnete und welcher der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums Finanz-Minister Camphausen, der Minister der geist- lihen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk und der Minister für die landwirthschaftlidsfen Angelegenheiten Dr. Friedenthal, sowie eine große Anzahl von Regierungskommissarien beiwohnten, wurde zunächst von dem Präsidenten die Mittheilung gemacht, daß ein Schreiben des Königlichen Staats-Ministeriums eingegangen sei, in welhem die Mitglieder des Hauses zur Entgegennahme einer Allerhöchsten Botschaft auf morgen Mittag 12 Uhr in den Sizungsfaal des Abgeordnetenhauses eingeladen werden.

Dann trat das Haus in die Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben war die zweite Berathung über den Geseß- entwurf, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften auf Grund der in erfter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Nach einer kurzen Debatte, welche fich an ein Schreiben des Oberbürgermeisters Munck von Frank- furt a. M. anfnüpfte, der in Bezug auf §. 1 des Gesetzes den Wunsch aus\prach, daß die Verpflihtung zur unentgeltlichen Hergabe von Straßenterrain aufgehoben werden möhte und an der die HH. Hobreht, Hasselbach und der Regierungs-Kommissar {ih betheiligten, wurde der Geseßentwurf ohne weitere Debatte an- genommen.

Es folgte die zweite Berathung über den Entwurf eines Geseges, betreffend das Hinterlegungswesen auf Grund der in erster Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Der Gesehentwurf wurde ohne Debatte angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war die einmalige Schlußbera- thung über den Gesezentwurf, betreffend die Regulirung des standesherrlihen Rechtszustandes des « Fürstlihen Hauses zu

eve...

Sayn-Wittgenstein-Berleburg bezichentlih der Grafschaft Wittgenstein-- Berleburg und der Herrschaft Homburg an der Mark. Der Referent Prof. Dr. Dernburg hatte den An- trag gestellt: -

1) den Geseßentwurf in der vom Hause der Abgeordneten be- \{chlossenen Fassung anzunehmen, 2) die Königliche Staatsregierung aufzufordern, Zwecks Regelung der kommunalen und polizeilichen Ver- hältnisse der Herrschaft -Wittgenstein-Berleburg dem Landtage der Monarchie nah anderweitem Einvernehmen mit dem Fürsten und nach Anhörung des westfälischen Provinziallandtages eine besondere Ge- feßesvorlage zu machen. / i

Das Haus \chloß fich diesem Antrage ohne Debatte an.

Der vierte Gegenstand der Tagesordnung wax die. ein- malige Schlußberathung über den Gesrßentwurf, betreffend die Gebühren der Zeugen und Sachverständigen in gericht- lihen Angelegenheiten, und die dazu eingegangene Petition. Die Referenten Dr. Ubbelohde und. Dr. v. Goßler beantragten:

1) den Geseßentwurf in der von dem Hause der Abgeordneten besch{lossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen; 2) die Petition durch die zu dem vorstehenden Geseßentwurfe gefaßten Beschlüfse für erledigt zu erklären.

Das Haus trat diesem Antrage ohne weitere Debatte bei.

Den fünften Gegenftand der Tagesordnung bildete die zweite Abstimmung über den Gesezentwurf, betreffend die Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassungs- Urkunde vom 31. Januar 1850. Das Haus genehmigte ohne jede Debatte den Geseßentwurf mit großer Majorität und es folgte demnächst mündlihe Berichterstattung der Petitions- Kommission über die derselben vorliegenden Petitionen, welhe bei Schluß des Vlattes noch foxtdauerte._

Im weiteren Verlaufe der Sizung des Hauses der Abgeordneten am 12. d. M. wurde die Interpellation des Abg. v. Wierzbinski, betreffend die vom Ober-Präsidenten der Provinz Posen versagte Erlaubniß zur Abhaltung eines Zuchtviehmarktes in Wreschen, den der Vorstand des landwirth- \haftlihen Vereins füc die Kreise Schroda, Gnesen und Wre- {hen projektirt haite, von dem Minister für die landwirth\chaft- lihen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, beantwortet. (S. unter Landtagsangelegenheiten.) Nachdem das Haus darauf eine große Anzahl von Petitionen erledigt hatte, wurde die Sizung um 4 Uhr geschlossen und die nächste auf heute 11 Uhr angesetzt.

In der heutigen (80.) Sizung des Abgeordnetenhause) welcher am Ministertische der Minister des Innern Graf zu Eulen- burg und mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde auf Antrag des Abg. Dr. Braun der leßte Gegenstand der heutigen Tagesord- nung an die Spige derselben gestellt, nämlih die Berathung des vom Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Gesetz- entwurfs, betr. die Verfassung der Verwaltungsgerichte unddas Ver waltungsstreitverfahren. Der Abg. v. Saucken- Tarputschen beantragte, an den früheren Beschlüssen des Abge- ordnetenhauses zu §. 13 festzuhalten und wurde von den Abgg. Windthorst (Bielefeld) und Richter (Hagen) unter- stüßzt. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, und die Abgg. Dr. Gneist, Lipke, Dr. Braun (Waldenburg) und Miquel beantragten dagegen im Interesse des Zustandekommens des Ge- sehes, welches in der Gruppe der zum Ausbau der inneren Ver- waltung bestimmten Gesehe das wichtigste sei, das Gesetz in der vom Herrenhause beschlossenen Fassung unverändert anzunehmen. Dem leßteren Antrage trat das Haus bei. Hierauf wurde die Interpellation des Abg. Schroeder (Lippstadt) verlesen, be- treffend die Benußung des in Lippstadt erscheinenden Lokal- blattes „Der Hahn“ zu amtlihen Bekanntmachungen und die Beschaffung dieses Blattes auf Kosten der Gemeinden, \owie die Bestrafung von Gemeindevorstehern 2. wegen Theilnahme an dem Mainzer Katholikenverein. Beim Schlusse des Blattes beantwortete der Minister des Innern diese Interpellation. #44 Fil d R A AREEN N fti R E E T T E 07 e U T SD N) B ZA M7 T T R R)

Der Minister des Innern hat sich in einem Spezialerlaß vom 10. v. M. dahin ausgesprochen, daß den Polizei- Distrikts - Kommissarien ein Ordnungsstrafrecht gegent die ihnen untergeordneten Ortsvorstände nah §. 19 Abs. 2 und 3 des Disziplinargeseßes vom 21. Juli 1852 G. S. S. 465 nah den Dienstanweisungen für die Distrikts- Kommissarien und die Ortspolizeibehörden in der Provinz Posen vom 21. Oktober 1837 oder nach einer anderweitigen besonderen Vorschrift nicht zusteht. (Cfr. auch die Verfügung vom 6. Oktober 1871 M. Bl. S. 295 und §. 65 der Kreis- ordnung vom 13. Dezember 1872.)

Der Minister des Innern hat die Bezirksregierungen durch ein Zirkular-Reskript vom 18, v. M. veranlaßt, in Zukunft die mit Abhaltung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten betrauten Wahl- fommissarien zu beauftragen, von dem Resultate jeder Wahl, sogleih nah erfolgter Annahme derselben durch den Gewählten, der Polizeibehörde des Wohnortes des leßteren Mittheilung zu machen. Diese Bestimmung hat fortan sowohl bei den allge- meinen Neuwahlen, wie bei den im Laufe einer Legislatur- periode vorzunehmenden Ersaßwahlen zum Abgeordnetenhause, Anwendung zu finden.

In den Fällen, wo ein Mandat niedergelegt oder vom Hause ‘der Abgeordneten für erloshen, oder wo von Leßterem eine Wahl für ungültig erklärt wird, hat die Bezirksregierung, sobald fie den Auftrag zur Herbeiführung der dadurch nothwen- dig gewordenen Ersaßwahl erhält, die Polizeibehörde des Wohn- ortes des betreffenden bisherigen Abgeordneten davon in Kennt- niß zu segen, daß legterer aufgehört habe, Mitglied des Hauses der Abgeordneten zu sein.

Die Polizeibehörden haben von den ihnen auf Grund die- ser Verfügung demnächst zugehenden Mittheilungen den Gerichts- behörden und den Beamten der Staatsanwaltschaft, in deren Geschäftsbezirk der Wohnort des Gewählten belegen is, Kennt- niß zu geben.

Der §. 9 der Gesinde-Ordnung vom 8, November 1810 schreibt vor, daß Dienstboten, welhe \chon vermiethet ge- wesen sind, bei dem Antritte eines neuen Dienstes die reht- mäßige Verlassung der vorigen Herrschaft nachzuweisen haben. Eine von einem Landrath erlassene Polizeiverordnung enthielt aber die Bestimmung, nah welcher kein Dienstbote gemiethet werden darf, der niht {hon bei der Miethung felbst, also bei der Verabredung des Miethsvertrages, durhch cine von dem Orts- oder Gutsvorstande beglaubigte Bescheinigung der bisherigen Dienstherrschaft nahweist, daß gegen seine anderweitige Vermie- thung geseßlihe Gründe nicht vorliegen. Dies \chließt nach einem von dem Minister des Innern im Einverständniß mit dem Minister für die landwirth\chaftlihen Angelegenheiten unterm 10. v. M. erlassenen Reskript eine Aenderung der Geseyzgebung in sich, welche nah §8. 15 des Gesezes über die Polizeiverwal- tung vom 11. März 1850 im Wege der Polizeiverordnung nicht erfolgen darf. Die gedachte Polizeivevrordnung is hiernah für unzulässig erahtet worden. ;

\Die den Beamten gewährten Wohnungs3geld- zuschüsse bilden, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribu- nals von 22. April d. I., einen Theil des eigentlihen Diensft- E und sind bei der Feststellung der Fähigkeit der be- treffenden Beamten zum Geschworenendienste mit in Betracht zu ziehen. Es \kann keinem -Bedenken unterliegen, daß die den Reichs- und Staatsbeamten in jüngster Zeit bewilligten und fixirten und nar nah den Servisklassen ihres Amtswohnhauses der Höhe nah einer Aenderung unterworfenen Wohnungsgeld- zuschüsse, welche die Bestimmung haben, zur Bestreitung eines unabweisbaren, bisher aus dem fonstigen Gehalte zu entnehmen- den Lebensbedürfnisses beizutragen, als ein Theil ihres eigent- lichen Diensteinkommens betrachtet werden müssen. Rücksichtlich folher Beamten daher, welche ein\schließlich jenes Zuschusses ein Diensteinkommen von viertausend Franken und mehr beziehen, trifft auch die geseglihe Voraus\ezung des Art. 382 der Rhei- nishen Strafprozeß-Ordnung, betr. die Wählbarkeit zu Geshwo- renen, zu.

Der General - Major Freiherr von Loë, Commandeur

der 3. Garde-Kavallerie-Brigade, hat fich mit Urlaub nah Bonn begeben. Der Gencral - Major von Kameke, Inspecteur der

‘1. Fuß-Artillerie-Inspektion, ist nah beendigter Inspizirungsreise

hierher zurückgekehrt.

Aus Cöln, 13. Juni, 5 Uhr 55 Min. Nachmittags, -

wird gemeldet: Die fällige Englische Po, aus London, den 12. Juni, Abends, is ausgeblieben. Grund: Entgleisung bei Louvain. N ———

reer ————Dic heut M -Dcat“CnrieeZuge übe SdFumbr im

7,12 Uhr Vormittags fällige Post aus London isst aus- geblieben.

Die heute mit dem Courier-Zuge aus Hamburg um 5,380 Uhr “Vormittags fäuige Post aus Schweden hat in Lübeck den Anschluß verfehlt.

—’S. M. Knbt „Cyclop“ ift in der Naht vom 11. zum 12. cr. in Port Said cingelaufen. An Bord war Alles wohl.

Bayern. München, 11. Juni. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat unter Bezugnahme auf Tit. VIl. §. 23 der Ver- fafsungsurkunde den gegenwärtigen Landtag aufgelöst und \ih vorbehalten, eine neue Wahl der Kammer der Abgeord- neten innerhalb der durch die Verfassungsurkunde bestimmten Zeit vornehmen zu lassen. Ferner wurde gemäß §. 23 in Tit. VIl, der Verfassungsurkunde verfügt, daß die Wahlen der Abgeord- neten zum Landtag nach dem Wahlgeseß vom 4. Juni 1848 unverzüglich eröffnet, die Wahlen selbs nach Art. 15 des ge- nannten Gesetzes für die Urwahlen am 15. Juli d, I., für die Wahlen / der Abgeordneten am 24. Juli d. I. vorgenommen, die Ergebnisse aber bis zum 31. Juli l. I. Sr. Majestät dem König vorgelegt werden. Diese beiden Allerhöhsten Entschließungen d, d. SWloß Berg, 5. d. M., wurden heute im „Geseß- und Verordnungsblatt“ Nr. 31 publizirt und hierbei ausgesprochen, daß von allen Behörden gewissenhafte Erfüllung ihrer beschwo- renen Pflichten: Leitung der Wahlverhandlungen mit rücksihts- loser Unbefangenheit, Beschirmung der Freiheit der Wahlstimmen vor Einschüchterung oder Bestehung und pflihtmäßige Enthal- tung von jeder Beschränkung der Wahlfreihe* erwartet werde. Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten beträgt nach dem Verzeichniß genau 154102/./-00, annähernd 156. Auf Ober- bayern treffen 27, Niederbayern 19, Pfalz 20, Oberpfalz und Regensburg 16, Oberfranken 17, Mittelfranken 19, Unter- franken und Aschaffenburg 19, Schwaben und Neuburg 19. Tie Wahlbezirke find folgendermaßen festgeseßt : Dbevbanern : Minen: l, 2 9, MuncGen 1 J. », Pfaffenhofen 5, Weilheim 3, Traunstein 3, Wasserburg 5. Niederbayern: Landshut 2, Straubing 6, Paf}au 1, Pfarr- kirhen 5, Grafenau 3, Rottenburg 2. Pfalz: Speyer 4, Eden- foben 4, Kandel 3, Zweibrücen 3, Landstuhl 3, Kaiserslautern 3. Oberpfalz und Regensburg: Stadt Regensburg 1, Stadtamhof 3, Amberg 3, Sulzbah 2, Kemnath 2, Cham 5. Oberfranken Bamberg 1. 1, Bamberg I1. 2, Bayreuth 5, Kronach 6, Hof 3. Mittelfranken: Ansbach 3, Dinkesbühl 2, Erlangen 4, Weißen- burg 4, Nürnberg 3, Neustadt a. A. 3. Unterfranken und Aschaffenburg: Aschaffenburg 5, Kitzingen 2, Neustadt a. S. 3, Schweinfurt 3, Würzburg 1. 2, Würzburg 11. 4. Schwaben und Neuburg: Augsburg 2, Donauwörth 5, Günzburg 2, Kempten 4, Mindelheim 5 und Nördlingen 1 Abgeordneten. Ober- bayern zählt, wie bisher, 6 Wahlbezirke, statt Bruck wurde München r. I. bestimmt, Niederbayern behielt 5, die Pfalz 6 Wahlbezirke, die Oberpfalz besißt 6 Wahlvezirke und zwar in Regensburg, Stadtamhof, Amberg, Sulzbach, Kemnath und Cham (bisher in Regensburg, Neumarkt, Amberg, Kemnath, Cham und Neunburg a. W.) In Oberfranken wurde der s\eit- herige Wahlbezirk Forhheim mit dem zu Bayreuth vershmolzen, sohin ergeben \sich nur 5 Wahlbezirke. Mittelfranken behielt seine 6 Wahlkreise in unveränderter Form. Unterfranken hatte bisher 6 Wahlbezirke: Aschaffenburg, Lohr, Würzburg, Schweinfurt, Neustadt a. S., Haßfurt, nah der neuen Eintheilung: Aschaffenburg, Kitzingen, Neustadt a. S., Schweinfurt, Würz- bura 1. und Il, Schwaben behielt seine 6 Wahlbezirke. Nach der lezten Wahlbezirk-Eintheilung bestanden 47, jezt nur mehr 46.

Sachsen. Leipzig, 12. Juni. Die heutigen hiesigen Blätter veröffentlichen in Bezug auf die jüngste Anwesenheit Sr. Majestät des Königs Folgendes:

„Se. Majestät unser Allergnädigster König haben bei Seinem Scheiden von Leipzig mich zu beauftragen geruht, den Einwohnern unserer Stadt Kenntniß zu geben von der vollen Befriedigung, welche Allerhöchstihm das Verweilen in unserer Mitte und die mannigfach pn dabei gewordenen Beweise herzlicher Anhänglichkeit gewährt

aben.

Leipzig, am 10. Juni 1875. i

Dr, Georgi, Vize-Bürgermeister. *

Hessen. Darmstadt, 13. Iuni. (W. T. B.) Ihre Ma- jestät die Königin Olga von Württemberg wird ihren Aufenthalt in Jugenheim bis zum 15. d. verlängern. Auch Se. Majestät der Kaiser Alexander wird länger, als ur- \sprünglih beabsichtigt, daselbst verweilen.

14. Juni. (W. T. B.) Zu Ehren des Kaisers von Rußland findet heute in Jugenheim große Galatafel statt; zu der zahlreihe Einladungen ergangen sind. Die Abreise des Kaisers ist nunmehr auf den 23. d. festgeseßt.

Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen, 10, Juni. Nach einer Bekanntmachung des Herzoglichen Staats- Ministeriums, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, if in Gemäßheit Höchster Entschließung des Herzogs auf Grund der Verordnung vom 2. März 1870 die Vorsynode auf Sonn- tag, den 20. d. M., einberufen, Die Statuten des Land=

Îwar eine sehr herzliche;

d

virth\chaftsraths für das Herzogthum und der landwirth- aftlichen Kreisvereine find am 12. Mai öfentlih bekannt gemacht worden. Der Landwirthschaftsrath, welcher seinen Vor- sigenden wählt, besteht aus 13 Mitgliedern, welche die vier Kreise hestimmen. Der Staaisregierung ist die Befugniß vorbehalten, noch 4 Mitglieder zu ernennen, Die Kosten müssen, \o weit sie nicht aus der Staatskasse bestritten werden, von den Kreisvereinen auf- gebracht werden. Durh Ministerial-Bekanntmachungen vom 10. März werden die im Jahre 1874 vorgekommenen Er- frankungs- und Sterbefälle an Blattern; am 183. April die Re- sultate der Erhebungen über die Farbe der Augen, der Haare und der Haut bezüglich der Schulkinder beiderlei Geschlehts; am 99, Mai d. I. die auf Grund des Auss\chreibens vom 2. Februar 1861 gerügten, bezüglih abgestellten feuerpolizeilichen Mängel ; am 16. Februar die Uebersicht über den Kapitalvermögens- und Schuldenfiand der Gemeinden auf das Iahr 1872; am 7. Mai die Uebersicht über den Bestand der Untersuhungs- und Straf- gefangenen bei den Gerihten im Jahre 1874 zur öffentlichen

Kenntniß gebracht.

Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 12. Iuni. Die Geseßz-Sammlung veröffentlicht das Gesetz, die in dem Landes- srafrecht vor Einführung des Reichsstraßgesezbuchs angedrohten

IGefängniß- und Geldstrafen betreffend, vom 4. Mai 1875.

Neuß á. L. Greiz, .8. Juni. Nach einer Bekannt- |mahung vom 1. d. M. i} die Einziehung der auf Grund des Gesezes vom 22. April 1863 emittirten hierländishen Ka \\en- hein e beshlossen worden. Die Inhaber solcher Scheine werden

S1 e Wr Di T1735 jag e abs 4E WePnt r Ss Zahres bei der Fürstlihen Landeskasse hier gegen Reichskassen-

heine oder baares Geld umzutaushen. Nach Ablauf der ge- dachten Umwechselungsfrist werden die qu. Kassenscheine werth- Îlos, und es findet gegen deren Entwerthung auch eine Beru- fung auf die Rehtswohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand nicht ftatt.

i QEUbeck, 11. In Ueber den Empfang [Und die IMeiterreise Sr. Majestät des Königs von Schweden

Pwird den „H, N.“ geschrieben : Der gestern Abend mit dem let-

iten Zuge hier angekommene König von Schweden wurde vom

Phiesigen \chwedishen Konsul Dr. Lehe empfangen, von Senator

Fr. Curtius Namens des Senats begrüßt und nahm dann auf Îdem Bahnhofe ein ihm dargebotenes Souper ein, das etwa eine

Stunde währte, worauf die Abfahrt nah Travemünde mit dem

Izu folhem Zweck an der Landungsbrücke beim Bahnhofe harren- Iden Kanonenboot „Gunhild“ erfolgte. Die Begrüßung des PKönigs Seitens des zahlreih versammelten Publikums zahlreihe Hohs erschallten bei Îder Einfahrt des Eisenbahnzuges und noch lautere Zu- rufe begleiteten den König, als er den einige hundert Schritt langen Weg vom Bahnhof bis zur Landungsbrücke zu Fuß mitten dur die harrende Menge zurücklegte, welche ihm und einer Begleitung ehrerbietig eine freie Gasse frei ließ. Auf der

fahrt nah Travemünde begleiteten fast sämmtlihe hier an-

Iwesende Schweden ihren Monarchen auf einem zu diesem Zweck Igemietheten Dampf\chiffe und erfreuten \ih der herzlihen Hul- digungen, welhe derselbe auf dem ganzen Wege durch die brillante Beleuchtung der zahlreihen Villen am hohen Trave- ifer durch bengalische Flammen und die stets wiederkehrenden Fubelrufe empfing.

Defterreih-Ungarn. Wien, 12. Juni. Der Kaiser hat gestern den Kaisferlih rusfishen General der Infanterie Für- ten Sumwaroff; den FML. Prinzen zu Schleswig - Holstein- Glütsburg und den montenegrinishen Senats - Präsidenten IPetrovic empfangen.

Die militärischen Studien des Erzherzogs Kronprinzen udolf gehen \hrittweise vorwärts, und den im verflossenen ahre beendigten Vorträgen über Feldbefestigung reihten sh im laufenden Jahre diejenigen über permanente Befestigungskunst und Festungskrieg an. Als Schluß dieser Vorträge wurde in den lezten Tagen speziell zu diesem Zwecke die Festung Komorn einer nehrtägigen eingehenden Detailbesihtigung unterzogen und am 11, d. M. fand auf Anordnung des Kaisers die Prüfung des Kronprinzen aus diesem Gegenstande statt.

Wie die „Wien. Ztg.“ mittheilt, zeigten die Gewandtheit, nit der \sich der Kronprinz über fortifikatorishe Formen und deren Zwoeck auszusprehen vermochte, wie überhaupt die Be- handlung des ganzen Gegenstandes in seinen Details, daß der Kronprinz außer einem umfassenden Wissen au das volle Ver- ständniß des Faches besißt. i | Se. Majestät \prach dem Kronprinzen seine volle Befrie- digung aus und gab dem Instruktor Oberst-Lieutenant Rößler in den lobendsten Worten seine Zufriedenheit mit dem Wissen des Kronprinzen in diesem Fache zu erkennen. (Prag. Abendbl.) Unter dem Vorsiße des Kaisers und im Beisein des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Andrassy, hat vorgestern hier ein ungarischer Mi-

isterrath stattgefunden, der sih in erster Linie mit der An- gelegenheit der rumänischen Zollkonvention beschäftigt hat, Wie bekannt, hat die rumänische Regierung vor Kurzem einen allgemeinen Zolltarif aufgestellt, der in hohem Grade die nteressen der öôsterreihishen Industrie gefährdet. Die Höhe der fin demselben aufgestellten Zollsäßte is nämlich eine so bedeutende, daß fie namhaften Zweigen unserer gewerblichen Produktion den umänischen Markt nahezu vollständig verschließt, den übrigen In- dustriezweigen aber die Konkurrenz wesentli ershwert. Nun hat sich allerdings das bukarester Kabinet bereit erklärt, mit unserem Staate ine besondere Handelskonvention abzuschließen, durch elche die Tnrifsäße namhaft ermäßigt, beziehungsweise auf einen siehen- prozentigen Werthzoll herabgeseßt würden ; allein es verlangt als Gegenleistung die Aufhebung des Einfuhrzolles für Getreide in Desterreich, und dieser Punkt bereitet die größten Schwierigkeiten. Ungarn weigert fich nämlih entschieden, auf diese Forderung tinzugehen und kann dies auch um so leiter thun, als es keine halbwegs entwickelte Industrie besißt, die auf dem rumänischen ¡Markte mit Ausficht auf Erfolg konkurriren könnte. Anders die westliche Reichshälfte, für welche die Erhaltung der moldo- wallahischen Kundschaft geradezu eine Lebensfrage bildet, wähs- tend die Aufhebung des Getreidezolles ihre Interessen niht im Geringsten bedroht.

Die aus Anlaß der Zollkonferenzen hier anwesend ge- wesenen ungarishen Minister haven vorgestern dem Minister- Präsidenten Fürst Ausersperg Besuche abgeftattet, welche der- (lbe erwiderte, Für die Aufnahme der Verhandlungen über das Zoll- und Handelsbündniß wurde der 24. d. M. als Termin bestimmt. j Das Protokoll über die wegen Regulirung des oösterreihisch-russishen Verkehrs hier geführten Ver-

handlungen i} gestern von den beiderseitigen Delegirten unter- zeichnet worden.

Der Handels-Minister Ritter von Chlumecky hat gestern eine von den vereinigten nach Wien abgeordnete Deputation englisher Schafwoll-Industriellen empfangen. Die Audienz nahm fast drei Viertelstunden in Anspruch, und sprachen sich wie das „Fremdenblatt'' herdorhebt die englishen Deputirten ziemlih ershöpfend über ihr Anliegen in Betreff der Aufrecht haltung des österreihish-englishen Handelsvertrages und der Nachtragskonvention zu demselben aus.

In der vorgestrigen Sißung des serbischen Kirchen- kongresses überreihte der Kongreßkommissär eine Kaiserliche Resolution, in welcher die vom Kongresse im Oktober v. I. unterbreitete Adresse zwar zur Kenntniß genommen, das Statut über die Metropolit-Patriarhenwahl aber niht bestätigt wird.

In Sebenico ist vor einigen Tagen der Reichraths- Abgeordnete , Abgeordnete zum dalmatinishen L-:-ndtage und Bürgermeister von Spalato, Dr. Bajamonti, der sich von Zara aus auf einem Dampfschiffe dorthin begeben hatte, beim Landen von einem Pöbelhaufen insultirt worden: dem Dom- herrn Bioni gelang es nicht, die aufgeregte“ Menge zu beruhi- gen. Diesen Vorfall soll die Minorität des” dalmatinischen Landtags veranlaßt haben, aus demselben auszuscheiden. Jeßt wird in der „Wien. Ztg.“ über diese Vorgänge, über welche wir auch auf Zara verweisen, folgendes Telegramm aus Zara, 12. Juni, véröffentliht: Ueber die Vorfälle in Sebenico, bestehend in der SInsultirung -des Podestas Bajamonti durch einen Pöbelhaufen bei dem Gang zum Einschiffungsplaße und des Domherrn Bioni ber sfr Nückle wir der Serra Busa Es" wurde. strengste politishe und gerichtlihe Amtshandlung eingeleitet. Bereits jezt ist als gewiß anzunehmen, daß die Exzesse nicht vorbereitet waren, Die Gensd'armerie und der Bezirkskommissär intervenirten zu Gunsten Bajamonti's.

Karlsbad, 11. Juni. Prinz Leopold von Sah- sen-Coburg-Gotha is heute zur Kur in Karlsbad ein- getroffen.

Triest, 13. Juni. (W. T. B.) Das aus der Fregatte „Radetky“, der Korvette „Frundsberg“ und dem Schooner „Nautilus“ bestehende öôsterreichishe Geschwader ist heute früh mit der Bestimmung, sich nah der Levante zu begeben, aus- gelaufen.

Zara, 11. Juni. (Wien. Z.) Mit Beziehung auf die von mehreren Seiten gemeldete Nachriht über den Austritt der ganzen Minorität aus dem Dalmatiner Landtage is als allein richtig zu konstatiren, daß nur Pr, Bajamonti und \echs ihm persönlich befreundete Mitglieder der Minorität in der leßten Landtagsfizung die \chriftlihe Erklärung abgaben, den weiteren Berathungen des Landtages ferne zu bleiben. Andere Abge- ordnete der Minorität, als: Trigari, Ponte, Mery, Vuletich, haben bis zum Schlusse der Session an den Landtagsverhand- lungen Theil genommen.

Agram, 12. Juni. Vom Landtage wurde nah leiden- \chaftlihen Reden Makanec, Posilovic und Vuceric und nah einer erregten Debatte die Wahlgesehnovelle in der von der Kom- mission eingebrahten Fassung angenommen.

Der Banus theilt in einer Zuschrift mit, daß Se. Majestät mit Entschließung vom 4. d. M. ihn ermächtigt, im Allerhöchsten Namen den Landtag am 15. d. M. zu \{hließen. Hierauf wurde die Spezialdebatte über die Advokatursordnung fortgeseßt und nah der Annahme derselben der Gesezentwurf über das Dis- ziplinarstatut für ‘Advokaten irt der General- und Spezialdebatte erledigt.

Schweiz. Bern, 12. Juni. (W. T. B.) Der hiesige Große Rath genehmigte mit 183 gegen 24 Stimmen den Rekurs der Berner Regierung gegen den Beschluß des Bundes- rathes, betreffend die Aufhebung des Externirungs- bveschlusses gegen die juraffishen Geistlichen.

Belgien. Gent, 13. Juni. (W. D. B.) Von den Personen, welche bei Gelegenheit der jüngsten Prozefsion nach ODostaccker wegen Ruhestörung verhaftet wurden, is von dem hiesigen Zuchtpolizeigeriht ein Angeklagter zu einer Ge- fängnißstrafe von 1 Jahr und 300 Frs. Geldbuße und ein an- derer zu 8 Tagen Gefängnißhaft verurtheilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.

Frankreich. Paris, 13. Juni. (W. T. B.) In dem Bois de Boulogne fand heute vor dem Marshall Mac Mahon die jährlihe Revue der Truppen von Paris, welche circa 25,000 Mann ftark find, statt. Sämmtliche hier anwesende diplomatishe und militärishe Vertreter auswärtiger Mächte wohnten derselben bei. j

Versailles, 12, Juni, (W. T. B) In der heutigen Sizung der Nationalversammlung wurde die Berathung des Geseßes über den höheren Unterricht fortgeseßt. Bei Artikel 13, welcher die Verleihung von wissenshaftlihen Graden betriffflt, fand eine längere Debatte statt. Der Deputirte Ferry wünschte dem Staate das aus\chließlihe Reht zur Verleihung akademischer Grade erhalten zu sehen und wandte sich dann im weiteren Verlaufe seiner Rede gegen den Klerus. Der Depu- tirte Chesnelong und der Deputirte Bischof Dupanloup traten darauf für den Klerus cin. Die Berathung wird am Montag fortgeseßt werden.

Spanien. Madrid, 12. Juni. (W. T. B.) Dem „Imparcial“ zufolge ist die von der Versammlung liberaler Deputirter im Senatspalaste niedergeseßte, aus 9 Mitgliedern bestehende Kommission mit der Ausarbeitung einer Ver- fassungsurkunde beschäftigt, welcher die portugiesische, bel- gishe und italienishe Konstitution als Vorbilder dienen.

Italien. Rom, 12, Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sizung der Deputirtenkammer wurde die Berathung des Sicherheitsgeseßes wieder aufgenommen. Der Deputirte Tajani führte, indem er seine gestrige Rede fortseßte, verschiedene weitere Thatsachen gegen die öffentliche Verwaltung Siciliens an. Lanza berichtigte hierauf mehrere Angaben Tajani's, lieferte be- züglih einiger anderer von demselben angeführten Thatsachen den Nachweis, daß sie unbegründet seien, und beantragte \ließ- lih die Einseßung einer aus 9 Mitgliedern der Kammer be- stehenden Kommission, welche die den Angaben Tajani's zu Grunde liegenden Thatsachen prüfen und der Kammer darüber Bericht erstatten solle. Die Minister Visconti Venosta und Ri- cotti, welhe auch Mitglieder des Kabinets Lanza waren, unterstüßten diesen Antrag, Derselbe wurde an die zur Berathung des Sicherheitsgeseßes niedergescßte Kom- mission verwiesen. Der Antrag war von Sella, Castagnola, Raeli, Correnti, welche Mitglieder des Ministeriums Lanza im Jahre 1872 waren, unterzeihnet. Der Justiz-Minister Vigliani unterzog in längerer Rede die Angaben Tajani's einer eingehen- den Prüfung und suchte nachzuweisen, daß dieselben theils unbegründet, theils entstellt seien. Der Deputirte Cairoli

| brate darauf eine Tagesordnung ein, dahin gehend, die Be-

rathung über das Sicherheitsgescz aufzuschieben, bis die Ergeb- nisse der vón Lanza beantragien Kommission der Deputirten- kammer vorlägen.

Griechenland. Die „Agence Havas“ veröffentlicht fol- gendes Telegramm aus Athen vom 13. Juni: Die Gerüchte von einer beabsichtigten Abdankung des Königs Georg, sowie diejenigen von der Ankunft russisher und türkisher Geschwader in den griehischen Gewässern entbehren der Begründung. In der Hauptstadt und im Lande herrscht vollftändige. Ruhe. Der König befindet sich mit seiner Familie gegenwärtig in seiner Sommerresidenz. Das französishe Geschwader, welches sich zur Zeit in den griechishen Gewässern aufhält, is auf sciner gewöhn- lichen Uebungsfahrt hier eingetroffen; ebenso wird der Besuch eines englishen Uebungsgeshwaders zu kurzem Aufenthalt hier erwartet.

Numäánienm. Bukarest, 13. Juni. (W. T. B.) Die Mitglieder der heiligen Synode des Senats und der Deputirten- kammer waren gestern zu einer gemeinsamen Sißzung versam- melt und wählten den Metropoliten der Moldau, Palinik, mit 106 von 192 Stimmen zum Metropoliten und Primas von Rumänien.

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 12. Iuni. (St. Pet. Ztg.) Die Yacht „Zarewna“ mit Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Großfürsten und der Großfürstin Thronfolger an Bord passirte am 26. Mai (7. Juni), um 10 Uhr Morgens, Helsinglgrs und Vghgieron_ otteihzen Weh Naglalaudd. Nach den neuen Etats dec auswärtigen Missionen kostet der Unterhalt der Kaiserlich russishen Botschaften in Ber- lin, Wien und Paris jährlich je. 69,500 Rbl.; in London 68,500 Rbl. und in Konstantinopel 105,000 Rbl. ; alle fünf Botschaften zusammen also 382,000 Rbl. Außerdem kosten 21 Gesandtschaften 551,600 Rbl., 27 General-Konsulate 253,000 Rbl. ; 43 Konsulate 229,100 Rbl., 7 Vize-Konsulate 28,500 Rbl. und drei- außeretatsmäßige Agenten 8500 Rbl., was für alle Vertretungen im Auslande die Gesammtsumme von 1,452,700 Rbl. ergiebt. Wie die „Mosk. Ztg.“ mittheilt, ist unlängst die Bestätigung der Vorschläge des Ministeriums der Volksaufklärung erfolgt, welche erstens eine Mehrausgabe zur Reorganisation des Shulwesens in Westsibirien und in Turkestan und zweitens die Einrichtung von zwei neuen Progymnasien, in Taschkent und Wernij, für welche ein jährliher Etat von 20,655 Rbl. ausgeseßt sein soll, zum In- halt hatten. Demselben Blatte zufolge würde der Reichstag in seiner nächsten Herbstsession ein Projekt zur Reorganisa- tion der Domänenverwaltung berathen. Die Reorgani- sation soll \fich zunächst nur auf die Gouvernements-Domänen- höôfe beziehen. Erst nachdem diese völlig umgestaltet find, \oll auf Grund einer besonderen Vorstellung des Domänen-Ministe- riums auch die Centralverwaltung reorganifirt werden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. Zuni. (W. T. B.) Se. Majestät der König Oskar if heute Mittag 2 Uhr auf dem Seewege aus Lübeck hier eingetroffen. Die für die Dauer seiner Abwesenheit von Schweden einge=- seßte Interimsregierung fst \ofort außer Funktion getreten.

Amerika. New-York, 12. Juni. (W. T. B.) Nah Meldungen aus Havanna wurde das der Republik Uruguay gehörige und von den kubanischen Behörden angehaltene Kriegs- {hi} „Abasson“ zwar wieder freigegeben,- die Landung der auf demselben befindlichen Exilirten aus Montevideo wurde aber nit gestattet. Die republikanishe Konvention von Kalifornien hat die Zuschrift des Präsidenten Grant als eine defi- nitive Erklärung desselben acceptirt, daß er auf eine Verlänge- rung seiner Präsidentschaft für eine dritte Wahlperiode verzichte.

Nr. 13 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs» Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 9. Juni 1875. Ermittelung des Einheitssaßes der für Tele- graphirungsgeschäfte zu gewährenden Nebenvergütung bei den elbstän- digen Stationen für das zweite Vierteljahr 1875.

Das Statut der Reichsbank vom 21. Mai 1875 nebst Vertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reiche über die Ab- tretung der preußischen ‘Bank an das Deutsche Reich vom 17./18. Mai 1875 ist in einer fkorrekten 8.-Ausgabe im Verloge der Königlichen Getcimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) soeben erschienen. In derselben Ausstattung is ebendaselbst früher erschienen: Das Bankgeseß vom 17. März 1875.

Statistische Nachrichten.

Das amtliche Verzeichniß de3 Personals und der Studiren- den der Universität Straßburg weist für das laufende Semester eine Gesammtsumme von 649 (vergangenen Winter 654) Studirenden auf. Rechnet man hierzu 23 (v. W. 66) Personen, welche zum Hören der Vorlesungen berechtigt sind, so ergiebt. sih eine Gesammtzahl von 672 (v. W. 720) Theilnehmern an den Vor- lesungen. Dieselben vertheilen sich auf die einzelnen Fakultäten, wie folgt: Theologen 69 (v. W. 58), Juristen 157 (v. W. 156), Mediziner 199 (v. W. 204), Angehörige der philosophishen (126) und mathematish-naturwissenshaftlihen (98) Fakultäten (v. W. noch vereinigt 236).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In London hat man kürzlich in Willis-Rooms eine zahlreiche Bersammlung zu dem Zwecke abgehalten, in Edinburgh die Grün- dung eines Lehrstuh1s für die alte celtishe Sprache zu be- wirken. Es stellt sich heraus, daß noch in 184 Kirchen Schottlands celtisch (gaelisch) gepredigt wird und diese Kirchen von 300,000 Per-o fonen besucht werden.

Carl Bädeker in Leipzig, dessen Reischandbücher sih eines Weltrufs erfreuen, bereitet gegenwärtig die Ausgabe eines Reise- handbuchs für den Orient vor, welches folgende Bände um- fassen soll: 1) Aegypten und der Nil bis zum zweiten Katarakt, 2 Bände, 2) Palästina und Syrien (der vorlieg-nde Band), 3) Griechen- land und 4) Konstantinopel und die Kleinasiatishe Küste, sowie die Donau vou Pest bis zum Schwarzen Meer. Von diesen Bänden liegt ‘der zweite „Palästina und Syrien“ in vorzüglicher Aus- stattung vollendet vor; Aegypten" wird noch im Herbst erscheinen, „Griechenland“ im Laufe des Winters. Vor der Bearbeitung des Textes haben nicht allein bewährte Fachgelehrten, sondern auch der Herausgeber selbs Syrien und Palästina speziell zu diescm Zweck nochmals bereist, fo daß das Handbuch auf Reichhaltigkeit und Zuver- lässigkeit der Angaben berechtigten Anspruch erheben darf. Die vom Professor Dr, Kiepert gezeichneten Spezialkarten beruhen auf ganz neuem, an Ort und Stelle gesammelten und bis jeßt noch gar nicht veröffent- lihten Material ; die Pläne und Karten von Yâfa und Beirût wur- den für dieses Buch besonders aufgenommen, ferner die meisten an- dern Stadtpläne an Ort und Stelle revidirt. Das nah Orciginal- Woran gezeichnete große Panorama von Jerusalem is mit

auberkeit ausgeführt und bietet einen auschaulicen Plan zur Orientirung.

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