PRO@S P E CTUS. 4. unkündbare Pfandbriefe
der
Altien-Gesellschaft für Boden- und Kommunal-Kredi(
in Elsaß-Lothringen zu Straßburg i. E.
L KmnmissiOn. Subskription auf Mark 5,0@00;000.
Auf Grund der durch Kaiserl. Erlaß vom 18. Márz 1872 bestätigten Statuten emittirt die Aktien-Gesellschaft für Boden- und Kommunal-Kredit in Elsaß-Lothringen zu Straßburg i. S. zu den unten stehenden Bedingungen
Fünf Millionen Mark 4'2 *% unkündbare Pfandbriefe L Emission
in Stücken von Fr. 1[OLO und 500 = B00 und 4OO Mark.
Die Subskription fiudet am SS., 24. und 25. Juni d. J. bei der Aktien-Gesellschaft für Boden- und Kommunal-Kredit in Elsaß-Lothringen zu Strafiburg i. E. und deren Agenturen den Herren Mayer & Cie. in Met, bei dem Herrn Aug. Manheimer in Colmar, dem Herrn Jules Schwob in Múlhausen i. E., den Herren Líon & C. Grumbach l{rères in Saargemünd, den Herren Crombach & Levy in Zaberu z
ferner bei allen Bankinstituten un» Bankhäusern i Straßburg, sowie bei den Herren Delbrück, Leo & Cie. „ der Deutschen Bauk „ dem Verliner Vaunkverein „ dem Frankfurter Bankverein in Frankfurt a. M., „ der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart, „den Herren von Speyr & Cie. „ dem Herrn Bischof} zu St. Nlban, | in Basel, „ dem Vasler Bankverein „ der Wanque de Mulhouse s Z Gy „ der Banque d’Alsace et de Lorraine / in Mülhausen i. E,, „ dem Comptoir d’Escompte in Colmar, „ der Banque d’ Alsace et de Lorraine in Mes,
ESmissions-Bedingungen.
Die zur Ausgabe kommenden Pfandbriefe, der I. Emission angehörend, bestehen aus
Ser. I, Litt. B. Stücke à Frs. 1000 = Vark S066 9999 9 U. 99 99 99 ck00 = 99 400
Die 41/5 0/7 p. a. betragenden Zinsen find halbjährlich und zwar am 1. Januar und 1. Iulí in Straßburg i. E. an der Kasse der Gesellschaft, [ Berlin bei Herren Delbrück, Leo & Cie., Mes Ä „¡zUÂr Deutschen Wank, : Müúlhaufeu | „ dem Berliner Bankverein,
Colmar Zabern Saargemünd )
ohne Abzug in deutscher Neihswährung zahlbar.
Die Rückzahlung der Pfandbriefe findet zum Nominalbetrage im Wege der Verloosung innerhalb eines Zeitraums von 40 Iahren, und spätestens am 1. Ianuar 1878 beginnend, statt.
Die Anzahl der alljährlih zur Verloosung kommenden Pfandbriefe wird in Gemäßheit des Art. 80 des Statuts von dem Aufsichtsrathe festgestellt. In jedem Falle werden in den ersten zehn Jahren alljährlih 1 Prozent, in den nächsten zehn Jahren alljährlih 2 Prozent, in den darauf folgenden zehn Jahren alljährlih 3 Prozent und in den leßten 10 Jahren alljährlih 4 Prozent des emittirten Pfandbriefkapitals zur Rückzahlung gelangen.
Die Verloosungen erfolgen alljährlih am 20. Juni, die Rückzahlungen vom darauf folgenden 1. Januar an, und hört mit dem letzteren Tage die Verzinsung auf.
Die erste Verloosung wird am 20. Juni 1877 und die erste Rückzahlung am 1. Januar 1878 stattfinden.
Die Einlösung der ausgeloosten Pfandbriefe erfolgt an den vorgenannten Coupons-Einlösungssftellen.
Den Pfandbriefen find Zinscoupons auf 10 Iahre, beginnend vom 1. Juli c., sowie Talons beigegeben, gegen welche nah Ablauf bei den angeführten Zahlstellen die neuen Coupons-
bogen ftostenfrei ausgeliefert werden. Subsfskriptious-Bedingungen. Der Subs#skriptionspreis isst auf 980/, festgeseßt.
Le A ist he E ikebe e Nominalbetrages entweder in Baar oder in guten Effekten zu hinterlegen. ie Zeihnungen find auf doppelt einzureihenden Anmeldungs\cheinen, wozit die Formulare unentgeltlih bei den Zeihnungsftellen zu haben sind i ä i das Duplikat mit Quittung der Annahmestelle versehen, zurü. ges ; E I L GEnE 2E Arab D San mas s pit “ear a P binnen kürzester Frist erfolgen. ie Abnahme der Stücke muß bis spätestens den 31. Dezember d. J. erfolgen, jedoch können die Subskribenten die ihnen zugetheilten Pfandbriefe oder event. Interims\chei hon vom 15. Juli d. J-+ an gegen Zahlung des Betrages und Vergütung der Stückzinsen beziehen. | , E M N g nin Nach vollständiger Abnahme wird die hinterlegte Kaution verrechnet resp. zurückgegeben.
in Berlín,
statt.
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: en der Gesellschaf | Frankfurt a. M., beim Frankfurter Bankverein, bei den Agenturen der Gesellschaft, Stuttgart bei der Württembergischen Vereinsbank, Basel bei Herren von Speyr & Cie., Bischof} zu St.-Alban
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Auszug aus den Statuten.
¿ ; Artikel 7. Die Gesellschaft emittirt :
/ _ Pfandbriefe, deren Gesammtsumme dur einen gleihen Betrag erworbener hypothekarisher Forderungen gedeckt sein muß und den zwanzigfahen Betrag des baar eingezahlten Grund- tapitals niht übersteigen darf; sowie ferner Kommunal-Obligationen in Höhe der auf{Grund des Artikels 3, Nr. 3, an Bezirke, Kreise, Gemeinden, Syndikal-Affoziationen oder anderer Korporationen gewährten Darlehen.
Artikel 79.
Kein Pfandbrief darf von der Gesellschaft ausgegeben werden, der niht zuvor dur eine entsprehende hypothekarishe Forderung gedeckt ift. Hypotheken, welhe nah der Bestimmung im Schlußsay des Artikels 4 zur Deckung gefährdeter Forderungen erworben sind, wed dabei nit in Anrechnung gebracht.
Die kündbaren oder die auf bestimmte Verfallzeit ausgestellten Pfandbriefe müssen durch der Gesell t zustehende kü C in dle Gocite abu fn, z ges Pf f } ch sellschaft zustehende kündbare oder auf eine entsprehende Verfallzeit gestellte Hypotheken Artikel 81.
Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Pfandbriefe wird gesichert: 1) Dur Hinterlegung eines den ausgegebenen Pfandbriefen wenigftens gleihen Betrages guter hypothekarisher Forderungen ; 2) Durch die unbedingte Haftung der Gesellschaft mit ihrem gesammten Vermögen, insbesondere mit ihrem Grundkapital und Reservefonds. Die hinterlegten Hypothekeaforderungen ad 1 haften nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft; sie werden vielmehr aus deren Vermögen
ausgeschieden und ausschließlich als Sicherheit für die aber v t it - í A Saicouder Weis e eL cherh f Inh on Pfandbriefen unter Mitvershlnsß des Negierungs P omitans oder eines von A
® aucl die vor sciner Geltung erschienenen Werke, fin-
2 1539,
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 17. Juni
1875,
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über ‘den Markeuschug, vom 30, November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt uuter dem Titel
Central-Handels-Register für das Deutsche Reich. x: 11;
Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des In- und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW.,, Königgräßerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog- thum Anhalt werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, .die ersteren
wöchentlich, die leßteren monatlich.
Nechtsgruudsähße des Neichs-Ober-Hanudels- gerichts.*) Das. Reichsgeseß vom 11. Juni 1871, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken 2c. s{üßt zwar
det aber auf die vor dem 1, Januar 1871, an wel- chem Tage es in Kraft getreten, begangenen Nah - druckshandlungen keine Anwendung, außer inso- fern seine Strafe eine mildere ist. Es betrachtet dies Geseß ein einheitlihes Werk, welch-es in meh- reren Abtheilungen oder in uur zufällig getrennten Lieferungen erscheint, als ein Ganzes, welches hin- sichtlich seiner Statthaftigkeit in allen Theilen noch dem alten Rechte unterliegt, sollte auch die Verviel- fältigung unter der Herrschaft des alten Gesehes nur begonnen haben. — Das reine „Plagiat“, d. i. die bloße Benußung fremder Aeußerungen in cigenen Schriftwerken unter Berschweigung deren wahren Ur- hebers, wird durch das Geseß nicht getroffen. Das Plagiat geht in Nachdruck erst dann über, Wenn die fremde Aeußerung nicht nur ihrem Jnhalte nad, sondern auch in der von ihrem Urheber gewählten Form benußt, soweit die fremde Aeußerung selbst wiedergegeben wird; unwesentliche Formänderungen kommen aber dabei nicht in Betracht. Zum Be- griffe des Nachdrucks wird nicht eine „mechanische Wiedergabe“ des fremden Schriftwerkes erfordert; nur für die Vervielfältigung des fremden Schrift- werkes wird eine mechanische Thätigkeit, d. i. eine Herstellung mehrerer Exemplare mittels äußerer Borrichtungen, erfordert; ob dagegen das verviel- fältigte Werk ein „fremdes“ sei, bestimmt sich na andern Kriterien. Nach §. 7 d:s Gesehes find ge- wisse Fälle, welche an sih den Charaktec des Nach- druckes tragen, dem Nachdrucksverbote entzogen und nur, wenn sie zugleih den Charakter des Plagiats haben, den betreffenden mildern Bestimmungen unterworfea. (Erkeantniß vow 25, Jan. 1875.)
— Auf Verlangen des Kommittenten ist der Kom - missionär jeden Augenblick verpflichtet, das Kom- missionsgut P CGHUSEbZA: denn der Kommittent fann die Kommission beliebig widerrufen. Der Widerruf kann erklärt werden durch Anstellung der Klage auf Herautgabe. Daß der Kommissionsauf- trag zur Zeit des Widerrufes bereits erfüllt gewescn sei, muß der Kommissionär beweisen. Diese Ein- rede kann begründet werden durch die Behauptung des Kommissionärs: er habe die Annahme der in dem Verkagufsauftcage liegenden Offerte, felbst zu j faufen, vor dem Eintreffen des Widerrufes bei ihm ; durch Absendung der Anzeige erklärt, daß er, der Kommissionär, selbst als Käufer eintrete. (Erkennt- Riß vom 1. März 1875.)
— Der Saldoeiner kaufmännischen Contocor-:
j einer Beschäftigung in einem Geschäft und die rich-
entrechnung ist nach seiner Uebertragunz ebenso zu | behandeln, wie jede andere Geschäftsforderung, so ! daß er, wenn das Contocorrentverhältuiß fortgeseßt ; wird, nicht selbständig eingeflagt oder als wegen- ; forderung zur Kompensation gestellt, sondern nur als ' Kreditposten des nächsten Contocorrentabschlusses | durch Einforderung dessen Saldo geltend gemacht
werden kann. Eine Klage auf Zahlung des üb:r-
tragenen Saldo is im vorausgeseßten Falle auch | dann unzulässig, wenn Kläger in derselben angiebt | und unter Beweis stellt, daß hinter dem eingeklagten | Saldo nur noch — bestimmt bezeihnete — Posten | aus der vorausgegangenen Rechnngsperiode in seinem | Kredit des vom Verklagten geführten Conto einge- | tragen seien und zwar mit seiner Zustimmung. (Zwei ! Erkentnisse vom 8. März 1875.) 7
— Wenn in einem Schlußzettel eine Quantität Waare | als verkauft angegeben ist, zuglei aber für die Be- standtheile dieser Quantität verschiedene Preise auf- | geführt sind, so liegen so viele Kaufgeschäfte vor, als verschiedene Preise verzeichnet sind. Es kann | daher in Betreff eines oder mehrerer Bruchtheile der Gesammtquantität ein Erfüllungsverzug mit den | Wirkungen der Art. 354 fg. des Handelégefeßzbvuches | eintreten, während in Betreff anderer Bruchtheile ; ein Verzug nicht vorliegt. Aus der Znsammens- | fassung der mehreren Kaufgeschäfte läßt fich aber | als Willen der Kontrahenten entnehmen , daß der | Käufer sich nicht die Erfüllung des einen Geschäfts | ohue gleichzeitige Erfüllung der übrigen Geschäfte | gefallen zu lassen brauche. — Wer die Rechte aus | einem Kaufvertrage cedirt erhalten hat, ift daducch | in alle seines Cedenten Rechte und Pflichten aus | L, 354 fg. eingetretcn. (Erkenntniß vom 8. März 1875.)
— Wennagleih Sch enkungsverträge nur in be- | \hränktem Umfange zu den Handelsgeschäften ge- hôren fönnen, so sind sie doch von der Vermuthung ; des Art. 247 Absay 1 des Handelsgeseßbuche8s, wo- | nach die von einem Kaufmann eingegangenen Ver- | träge im Zweifel als zum Betriebe des Handels- | gewerbes gehörig geltea, nicht s{lechthin ausge- | Kblossen, Deun diese Vermuthung findet bei allen | Bezrträgen Anwendung, welche keine unbewegliche | Sache zum Gegenstande haben (Art. 275), oder niht vermöge ihrer Natur oder des erkennbaren ; Willens der oder des, dem Kaufmannsftande ange- hörigen, Kontrahenten als zu dem Handelsbetriebe in keiner Beziehung stehend anzusehen sind. (Er- fenniniß vom 15. März 1875.) :
— Nach §, 54, Tit. 6, Thl. 1 des Preußischen All- } gemeinen Landrehts verjährt der Anjpruch. aus
*) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung | aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nach- druck verboten, Geseß vom 11. Juni 1870,
| Namen Boulinicon eingehenden zu Fußdecken hbe- !
einem außerkontraktlich erlittenen Schaden inner- halb dreier Jahre seit tem Zeitpunkte der Kenntniß von dem Schaden und dessen Urheber. Diese Ver- jährung trifft auch in den Fällen das ganze Recht, wo der dem Beschädigten bekannt gewordene Schaden fo beschaffen ift, daß er, obwohl im wechselnden Umfange, sich. auch in der Zukunft erneuert, (Er- fenntniß vom 15, März 1875.)
8. 283 des Straf-Geseßz-Buches bedroht mit Gefängnißstrafe bis zu. zwei Jahren Kaufleute, welche ihre Zahlung eingestellt haben, wenn sie durch D ifferenzhandel mit Waaren oder Börsenpapieren übermäßige Summen verbraucht haben. Im Anschluß an diese strafrechtliche Be- stimmung entschied das Ober-Tribunal in der Sitzung vom 22. Mai d. J., daß unter „Differenz- handel“ der Abschluß von Zeitgeschäften zu verstehen sei, bei welchen, wenigstens auf Seiten des sodann infolvent gewordenen Kaufmannes, die Absicht, ein effektives Kaufgeschäft abzuschließen, nicht bestanden, vielmehr nur eine Spekulation auf die Differenz stattgefunden hat.
Leipzig, 12, Juni. (D. A. Z) Die am gestri- gen Nachmittag gehaltene Sitzung der hiesigen G e- werbekammer bildete die Fort]eßung der Sißung von voriger Woche: die von der Reichsregierung ge- stellten Frágen über Lehrlings- und Gesellenwesen wurden vollends durchberathen und beantwortet, Wir heben aus den Beschlüssen hervor, daß man bei Schlichtung von Streitigkeiten über Lösung eines Lebrvertrages, beziehungsweise wegen Zahlung von Enatichädigungen und wegen Strafen, desgleichen
auc bei vorkommendem Kontraktbruche den Schieds- gerihten die wesentlihe Wirksamkeit zuweist, daß man den Kontraktbruch auc, sowohl den von Sei- ten des Arbeitgevers, als den des Arbeiters auf civilre{tlihem Wege, und wo dies wirkungslos sein sollte, aaf strafrechtlichem Wege verfolgt wissen will. Außerdem sprach man fich für Einführung von Kontrolbüchern aus, in denen die Zeit der Dauer
tige Junehaltung des Arbeitsvertrages anzugeben wäre. Den von dem Mitgliede der Kammer, Fa- brikant Reichert, gestellten Antrag auf Einführung der Rechnung nah Z:hnern, Hunderten und Tausen- den statt der Dußende und Gros bei den Erzeug- nissen der Fabrikation will man, womöglich gemein- fam mit den übrigen sächfischen Kammern, der Lan-
desregierung mit dem Ersuchen überweisen, ihn dex Reichsregierung zur Erwägung zu übergeben.
Die Nr. 12 des Centralblatts der Ab-. gaben»,
Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: |
Cirkularverfügung des Königlichen Finanz - Ministe- j , riums, die Karenzunterstüzung an Beamtenwittwen | -
betreffend, vom 6. April 1875. — Verfügungen des } Königlichen Finanz-Ministeriums, Veränderungen in | dem Stande und in den Befugnissen der | Zoll- und Steuerstellen betreffend. — Verfüguug | des Königlichen Finanz - Ministeriums, die Erläute- | rung der Verfügung wegen Verzollung des Material- | zuschlages von Gegenständen, welche zur Verarbei- ; tung 2c. nach dem Auslande gehen und im vervoll- | fommneten Zustande zurükommen, betreffend, vom ! 3. April 1875. — Verfügung des Königlichen Fi- |
nanz - Ministeriums, die Tarifirung der unter dem !
j
stimmten Waare betreffend, vom d. April 1875. |
— Nr. 23 von Engineering D. A. Polytech- | niche Zeitung. (Redaktion Berlin, Alte Jakobs- | strafe 172) hat folgenden Jnhalt: Lokomobile und | halbstabile Dampfmaschinen. Von Robey u. Co, | in Lincoln. — Literatur: Henry Dißton & Sons, | Haudbuch für Holzarbeiter. — Engincering. Ueber | die Ladungélinien der Dampfer und Segelschiffe. | Von W. W. Rundell. — Trossins Dampfmaschinen- } System mit stark überhißtem Dampf. — Special- } notiz. — Patente für Preußen. — Die Dampfkefsel- Explosionen*und das Haftpflichtgeseßs. Von C. Kesse- ler. — Milburn u. Co.'s Patent - Zerkleinerungs- mühlen, — Telegraphen - Kongreß. — Bestimmung des Jod in Phosphoriten. j
— Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober- \chlesishen berg- und hüttenmännischen) Vereins“, redigirt von Dr. Adolf Franß, zu Beuthen O.-Schl., enthält in Nr. 24 vom 12. Juni d. J.: Gesetzgebung, Verwaltung (Bescheid des Kai- serlichen Reichs-Eisenbahnamtes, betr. die Kohlen- verladung auf Eisenbahnen). — Literatur der Eisen- bahnreform TIV. — Der Veredelungsverkehr. — Die Bessemerstahl-Fabrikation in Belgien (Fortseßung). — Produktion, Handel, Verkehr (Belgien: Mon- tanbericht, — Frankreih: Lage der Eisen-Jndustrie. — Großbritannien: Anlagekapital der nordenglischen Eisenwerke; Eisen- und Stahl-Jnstitut; Zahlungs- einstellungen von Eisen-Gefellschaften). — Literatur (Statistishe Korrespondenz. — Revue Universello des mines). — Deutscher Arbeiterfreund (Strike in Pennsylvanien). — Anzeigen. Verwaltungsbericht der Pensionskafse für Berg- 2x. Beamte in den Ober-Bergamtsbezirken Breslau und Halle.
Die Bitschrist für Gewerbe 2c." erscheint im nächsten Quartale, wie bisher, wöchentlich und ist zum Preise von 2 Á pro Quartal durch alle Post- anstalten, auch direkt von der Administration der Zeitschrift zu Beuthen O.-Schl. zu beziehen.
' Beeskow, \ Die Beeskower Credit-Gesellschaft T. Müde ; & Co. hier, welche unter Nr. 5 unseres Gefellschafts- !
Gewerbe- und Handels - Geseßtz- i Cbristian |
gebung und Verwaltung in den &öniglich!
Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 46 50 ©Z für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 S. — Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 5,
Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der leßtyergangenen
Woche in diesem Blatt veröffentlichten Konkursbekanntmachungen.
— Die Nr. 1235 des „Bremer andelsblat- |
tes“, Wochenschrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenoën Ila: *2We Seirschau. — Der Veredlungsverkehr zwischen Deutschland und E — Die holländische Münzreform. — Unfallversicherung. — Bremer Bauverein. — Rechts- fall. — Entscheidungen aus der Shipping Gazette. — Bremer Handel, — Vermischte Mittheilungen. — Marktberichte. — Anzeigen,
Handels - Negister.
Allstedt. Befauntmachuug. Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist heute auf Fol, 55 des hiefigen Handelsregisters die Firma: Louis Mauff zu Allstedt und als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Wilhelm Louis Mauff hier eingetragen worden. Allstedt, den 5. Juni 1875. : Großherzoglih Sächs. Justizamt.
Apolda. itmachz
Bekanntmachung. L Laut Beschluß vom heutigen Tage ift Bd. I. Fol. 467 des Handelsregisters die Firma: O. Sauerlandt in Apolda, und als deren Inhaber : Christian Ferdinand Oskar Sauerlandt daselbst eingetragen worden. Apolda, den 11. Juni 1875. Großherzoglih S. Justizamt. Michel.
Beeskow. Befanutmachung.
Die für das Handelégeshäft Georg Koppe hier j Nr. 5 des Firmenregisters dem Georg Wilhelm i Otto Koppe ertheilte, uyter Nr. 4 des Prokuren-
registers eingetragene Prokura ift erloschen. Beeskow, den 2. Juni 1875. : Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
In unserm Firmenregister ift die unter Nr. 5 ? eingetragene Firma Georg Koppe zufolge Ver- ! fügung vom 1. am 2. Juni 1875 gelöscht und das- i gegen unter Nr, 117 die Firma Georg Koppe i
daselbs und als deren Inhaber der Kaufmann Georg
Wilhelm Otto Koppe hier zufolge Verfügung vom i
1, am 2. Juni 1875 eingetragen. Beeskow, den 2. Juni 1875, Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung.
registers eingetragen ist, hat
1) dem Oberamtmann Carl Heinrich Julius Redlich zu Kietz,
2) dem Kaufmann Moriß Marcus hier,
3) dem Kämmerer Joachim Carl Ludwig Schneider
hier, 4) dem Tuchfabrikant Carl Schröder hier, - 5) dem Privatsekretär Carl Haase hier, dahin Prokura ertheilt, daß keiner derselben berech- tigt ist, die Gescllschaft allein zu vertreten, daß folche vielmehr nur durch zwei von ihnen vertreten wird. Dies ift zufolge Verfügung vom 8. am 9. Juni 1875 unter r. 10 in unser Prokurenregister einge- tragen. Beesko1wwo, den 9. Juni 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Berlin. Bekauuntmachung. In unser Genosseuschaftsregister ift heut unter Nr. 2 bei der Firma „Borschuß-Berein zu Coepenick eingetragene Geuossenschaft“ Folgendes eingetragen: ° j Sn der General-Versammlung vom 20. Mai sind a. als neuer Vorstand: 1) Nagelschmiedemeister Wilhelm Spindler als Vorsißender,
2) der Kaufmann Carl Jben als Kassirer,
3) der Kaufmann Ernft Jochusem als Schrift-
führer,
4) der Tischlermeister Friß Caesar als Stellver-
treter des Vorsißenden, und b, als neue Beisißer: 1) t Uhrmacher Otto Hobiger bis 1, Januar 6, 2) der Klempnermeister Karl Kremus bis 1, Ja- nuar 1876, t
3) der Stromaufseher Wilhelm Wolff bis 1. Ja-
nuar 1877, |
4) der Bauunternehmer Karl Buche bis 1, Ja-
nuar 1877, | y
5) der Dachdeckermeister Wilhelm Neumann bis
1. Januar 1878, i 6) der Schlossermeister Ferdinand Richter bis 1, Januar 1878 gewählt.
Von den ehemaligen Beisißern is nur noch der Gärtner Franz Anton Klepsh im Amte, so daß zur Zeit 2 Beisiterstellen erledigt sind.
Berlin, den 7. Juni 1875.
Königliches Kreisgericht. L. (Civil-) Abtheilung. Berlin. Handelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin.
Zufolge Verfügung vom 16. Juni 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.
' 4230 die hiesige Aktiengesellshaft in Firma:
L S O
Herzfelder Dampf- Ziegelei - Aktien-Gesellschaft
d vorm. A. Sqyulß & Co. ctien
vermerkt steht, ist eingetragen :* S : An Stelle des eingegangenen „Saling's Börsen- blatt". ist die hiesige „Neue Börsenzeitung“ als S 0Es der Gesellschaft gewählt worden.
Jn unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5336 die hiefige Handelsgesellschaft in Firma: Leop, Bohrmann & Co,
i vermerkt steht, i| eingetragen :
Die Gejellschaft ist durch gegenseitige Ueber- einkunft aufgelöt. Der Kaufmann Leopold Bohrmaunn zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter unveränderter Firma fort. Vergleiche Nr. 8808 des Firmenregisters. Demnächst ift in unser Firmenregister unter Nr. 8808 die Firma: Leocvy. Bohrmaun & Co. und als deren Inhaber dex Kaufmann Leopold i Bohrmann hier eingetragen worden.
Î
\
,
j
| In unser Genossenschaftsregister, woselb unter
| Nr. 30 die hiesige Genossenschaft in Firma:
l Bauverein Eintracht
j (Eingetragene Genossenschaft)
: vermerkt steht, ift eingetragen :
} In der Generalversammlung vom 14. Mai 1875 ist die Auflösung der Eenossenschaft be- {lossen worden, und sind in dieser und einer zweiten vom 15. Juni 1875 zu Liquidatoren ernannt :
1) der Kaufmann Carl Allfarth, 2) dex Litograph Gustav Diederich, 3) der Maler Otto Kühn, säinmtlich zu Berlin, mit der besonderen Ermächtigung, daß Jeder derselben Grundstücke der Genoffenschaft frei- händig veräußern fann.
Gel\ck{t sind: Firmenregister Nx. 5150: die Firma: E. R. Schommerßz. Firmenregister Nr. 7303: die Firma: C. I. Lehmann, Hoflieferant. Prokurenregister Nr. 1975: die Prokura des Oito Graade für die Aktien- ; gesellschaft in Firma: Internationale Han- | dels-Gesellschaft. Berliu, den 16. Juni 1875. Königliches Stc.dtgericht. Abtbeilung für Civilsachen.
Beuthen O./S. Befanntmahnug.
| I. In unser Gesellschaftsregister ift heute bis
Rr. 23 Folgendes eingetragen: :
An Stelle des durch Königliche KabinetZ3ordre vom 19. März 1856 bestätigten Gesellschafts ver- trages vom 29, Dezember 1855 ist das in der am 13. Mai abgehaltenen Generalversammlung be- \{lossene (revidirte) Statut mit folgenden Modi- fifationen getreten :
Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine be- stimmte Zeit nicht beschränkt.
Der Gegenstand der Gesellschaft ift:
a, der Betrieb des Bergbaus und Gewin- an von Mineralien und Fossilien jeder
r,
b. Erwerb und Veräußerung von Bergwerks- produkten,
c. die Verhüttung und Verwerthung der selbft gewonnenen und anderweitig erwor- benen Mineralien, insbesondere - die Aus- übung des Eisenhüttenbetriebs und der damit etwa zu verbindenden Fabrikations- zweige,
d, der Handel mit jenen Produkten,
e, die Ausübung aller Geschäfte, welche mit der Erreichung obenerwähnten Zwecks im Zusammenhange stehen. L
Die Gesellschaft bedient sih zu öffentlichen Be- fanntmachungen ;
1) des Deutschen Reichs-Auzeigers, 2) der
Berliner Börsenzeitung, 3) der Schlefischen
Zeitung, 4) der Breslauer Zeitung.
Geht eines dieser Blätter ein, so wählt der Auf- sihtsrath ein anderes öffentliches Blatt und macht die getroffene Wahl durch die übrigen Blätter be- kannt. L ;
Ist eines dieser Blätter unzugänglich, fo genügt bis zur Wahl eines anderen die Bekanntmachung in den übrigen Blättern. i i
Den Vorstand der Gesellschaft bildet eine aus einem oder nach dem Ermessen des Aufsichtsrathes aus zwei Mitgliedern bestehende Direktion.
Leßtere zeichnet für die Gesellshaft dergestalt, daß der Firma der Gesellschaft beigefügt wird, die Unterschrift : E Q :
a, zweier Direktionsmitglieder, sofern die Direktion aus zwei Mitgliedern besteht, oder
b, eines Mitgliedes der Direktion und eines Mitgliedes des Auffichtsrathes oder :
c. cines Direktionémitgliedes oder eines Mit- ge des Aufsichtsrathes und eines Pro- uriften der Gesellschaft od&æ
d. zweier Prokuristen der Gefells{aft.
Der gegenwärtige Vorstand der Gesellschaft ist der Hütteudirektor Louis Lucke zu Tarnowiß.