— Zu den vielen Quellen der verschiedensten Art, die bereits zur Gescbichte der chemaligen Reichsftadt Augsburg herausgegeben sind, ist in neuester Zeit noch eine U:kundensammlung hinzugekommen. Der 1. Band derselben erschien unter dem Titel: „Urkundenbuch der Stadt Augsburg. Herausgegeben von Dr. Christian Meyer, Archivar der Stadt Augsburg. Erster Band. Die Urkunden vom Jahr 1104 bis 1346. Augsburg. A. F. Butshs Verlag 1874." Die Zahl sämmtlicher in diesem 1. Bande theils vollständig, theils in Re- gestenform mitgetheilten Urkunden beträgt 427. Hierunter befinden si 167, welche s{chon anderwärts, bei Lünig, Stette 2c. abgedruckt sind, während die übrigen 260 Dokumente bisber noch nicht dur den Druck veröffentliht waren. Die Sammlung beschränkt sich auf die Mittheilung derjenigen Urkunden, welche sich auf die Angelegen- heiten dexr Stadtgemeinde Augsburg bezichen. Die Urkunden der Stifte und Klöster, soweit sie deren eigenartiges Wesen betreffen, sind ausgeschlossen. Ein 2. Band soll die Urkunden von 1347 bis 1399 enthalten und e pas Register, einen kurzen sahlichen Kòöm- mentar und eine umfassende Einleitung bringen. j
— Von dem trefflichen, in diesen Blättern mehrfah erwähnten Werk: „Die gesammten Naturwissenschaften“, dargestellt von Dippel, Gottlieb, Gurlt, Klein, Mädler, Masius, Mol, Nauck, Nöggerath, Quenstedt, Reclam, Reis, Romberg, Zech, 3. Aufl., (G. D. Bädeker in Essen) sind die Lieferungen 20 —29 erschienen. Es sind die Hefte 1—10 des zweiten Bandes, welche vollftändig enthalten: Chemie und chemiscche Technologie von Professor Dr. Gottlieb in Graz; Grundzüge der Physiologie von Professor Dr. Reclam in Leipzig. Im zweiten Bande wird noch folgen: Zoologie von Pro- fessor Dr. Masius in Leipzig, Botanik von Profeffor Dr. Dippel in Darmstadt.
Das „Dresdner Journal“ vom 18, Juni meldet: Gestern Abend zwischen 6 und 7 Uhr zogen mehrere {were Gewitter über die Stadt, bei denen auch der Bliß hier mehrfach eingeschlagen hat. Während hier und in der nächsten Umgebung der Stadt diese Ge- witter einen längst ersehnten durchdringenden Regen brachten, haben sich dieselben in der Nähe von Loshwiß mit einem wolkenbruch- artigen Unwetter entladen, das arge Verheerungen angerichtet Hat.
— Aus Neumarkt! (Krain) vom 14. d. Mts, berichtet die „Laib. Ztg.“ : Am 192. d. M. um halb zwei Uhr Nachmittags fand ein Erdbeben statt. Es erfolgten drei Stöße aus ONO. in Zwischenräumen von beiläufig einer Viertelstunde. Um 4 Uhr gab es einen jehr starken Stoß. In der Nacht vom 12. auf den 13. um halb zwölf Uhr und dann wieder um halb zwei Uhr neuerdings ziemlih starke Stöße, jedeämal aus ONO. Heute, den 14, nach Mittag folgten wieder zwei starke Stöße,“ — Der Norden Schottlands wurde am 16. d. M. von einem umzenshnlih beftigen Gewitter und Hagelsturm heimgesucht,
Eine Ausstellung von Lehrmitteln für den land- wirth\schaftlichen Unterricht
findet unter dem Protektorate des Erzherzogs Carl Ludwig von Oesterreich vom 4. bis 12. September d. J. in den Räumen der lazdwirthshaftlichen Lehranstalt „Frarcisco-Iosephinum“ in MHbd- ling (einer Vorstadt Wiens) und in dem von dem Prinzen August von Sachsen-Coburg-Gotha dem Institute hierzu gewidmeten Pa- villon statt. Veranstaltet ist dieselbe vou dem unter dem Protektorate des Kaisers und der Kaiserin von Oesterreich stehenden landwirth\chaft- lichen Bezirksverein Mödling. Der allgemeine Theil der Ausstellung soll umfassen: 1) Statuten, Programme, Lehcpläne, Statistik, Geschichte u.\.w. von Lehranstalten; 2) eine mögli vollständiae Sammlung land- wirthschaftliher Facßblätter; 3) Literatur, Bibliotheken und Lehr- bücher; 4) Situations- und Baupläre u. st. w.; 5) allgemeine Be- dürfnisse beim Unterrichte : Tafeln, Bänke, Demonstrationstische u. 10! Die spezielle Anéstellung soll, geordnet nach den einzelnen Fächern des Unterrichts und innerhalb dieser wieder nah den drei Kategorien des landwirthschaftlichen Unterrichts, folgende Gruppen umfassen: 1) Mineralogie, Geognosie und BVodenfunde; 2) Physik und Meteoro- logie; 3) Chemie und Technologie; 4) Botanik, Pflanzenpreduktions- lebret; 5) Forstwirth\{haft; 6) Gemüse-, Wein- und Obstbau; 7) Zoo- logie, Thierproduktienslehre; 8) Geräthekunde; 9) Apparate für Feltmessenz 10) Organisfations- und Güterverwaltungslehre. Die- jenigen Aussteller, welche über ihre Ausstellungsobjekte NBVorträge oder Demonftrationen abzuhalten gewillt sind, haben das Kuratorium des „Francisco-Josephinum“ in Mödling bis spätestens den 20. August daven in Kenntniß zu selzen. Die Auéstellungsgegenftände werden von einem aus Fachmännern zusammengeseßten Preisgerichte beurtheilt und preiêwürdige Objekte mit Staats- und Bercins-Medaillen prä- miirt. Der Anmeldebogen, der bis spätestens zum 15. Juli an das Comité der Ausstellung von Lehrmitteln für den landwirthschaftlichen Unterricht, Mödling nächs Wien, einzuschicken i, und die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers tragen muß, ent- hält folgende auszufüllende Rubriken: 1) Name, Gharafter, Wohnort des Ausstellers; 2) Gegenstand; 3) Gruppe; 4) Preis; 5) Ob verkäuflih oder nicht? 6) Erforderliher Raum, Wand-, Tische oder Bodenfläche in Quadratmetern; 7) Verbleibt für die per- manente Ausstellung oder nicht ?
Die allgemeine Aus stellung der schönen Künste in Brüssel
wird am 15. August eröffnet und am 15. Oktober di, Da gesc{lossen. Von der belgischen Regierung wird ausdrüdcklih gewünscht, es mochten sich auch ausländische Künstler an dieser Ausstellung be- theiligen. Die für die Ausstellung bestimmten Gegenstände find an die „Commission directrice de l'exposition des beaux arts, à Bruxelles“ zu richten und müssen die Begleitshreiben Name, Geburts- und Wohnort des Künsilers, Angabe der Preise, die ex hon erhalten hat, Angabe der Brüsseler Ausstellungen, in denen seine Werke bereits früher Aufnahme gefunden, endlih die nöthigen Angaben für die Aufnahme in den Katalog enthalten. Die Zahl der Gegenstände derselben Art, welche von jedem Künstler zugelassen werden, ist auf drei beschränkt. Die Transportkosten auf belgischem Gebiet und zwar für Hin- und Rücktransport Übernimmt die belgishe Regierung. Bis an die béelgishe Grenze muß frankirt werden. Nach dem 15. Juli weiden keine Ausstellungsgegenstände mehr angenommen. Eine eigene Jury ift bestellt, welche Über die Zulaffung der Kunstgegenstände entscheidet Folgende Kunstgegenstände werden zugelassen: 1) Oelgemälde, Zeichnungen, Aquarell-, Pastell-, Miniatur-, Emaille- und Porzellanmalereien. 2) Skulpturen, ciselirte Arbeiten, Medaillen. 3) Stahl- und Kupferstiche, _Holzschnitte und Lithographien. 4) Bauentwürfe. — Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Lithographien, welche nicht eingerahmt sind, sowie Gegenstände, welche hon auf einer Ausstellung in Brüssel waren, weden nicht zu- gelassen, Diejenigen Aussteller, welche Beweise eines hervorragenden Talentes an den Tag legen, werden dadurch ausgezeichnet, daß ihre Werke angekauft, ihnen goldene Medaillen oder Geldpreise nicht unter 20 und nicht über 1000 Fres. ertheilt werden. Denjenigen Künst- lern indesscn, welche hon auf einer der vorhergehenden Ausstellungen eine goldene Medaille oder den Leopold-Orden erhalten haben, kann die Medaille nicht mehr verliehen werden.
Die internationale Telegraphenkonferenz in St. Petersburg hat nah den beiden ersten Sihungen am 2. und 3. Juni, über welche bereits kurz berichtet wurde, noch vier weitere Sitßungen abgehalten, während die zur Ausarbeitung des Tarifs und der Artikel des der Konvention angeschlossenen Dienstreglements kon- ftituirten Kommissionen - ein- oder zweimal täglich zu Berathungen zusammençetreten find. , :
In der dritten Sißung, am 7. Juni, kam der Bericht des Referenten der zweiten Kommission für den Entwurf des Reglements, des Vertreters Belgiens, Hrn. Vinchent, zum Vortrag. Die Konferenz beschäftigte sich dabei mit der Frage von den Depeschen, welche in dex
welche fünf Stunden lang anhielten, shire lag. der. Hagel 3 Z
Schnee bedeckt.
In einigen Theilen von Fife-
Gewerbe und Handel.
Berlin, 19. Juni. Schon am frühen Morgen zeigte sih, daß das Vertrauen der Verkäufer, daß der Berliner Wollmarkt als leßter größter Markt kein ungünstiger werden dürfte, insofern berechtigt, als Käufer {on früh am Plaße erschienen, wenn auch eine noch geringe Kauflust dem Anscheine nach obwaltete. Jm Laufe des Vor- mittags änderte sih die Stimmung und das Geschäft wurden ein leb- hafteres. Ganz gute feine Wäschen waken nur wenig vertreten; be- sonders gute Wäschen kamen aus der Uckermark. Erstere erzielten den vorjährigen Preis mit 73 Thlr. pro Centner, leßtere wurden etwas getinger E Gut behandelte Mittelwollen wurden von 62 bis 69 Thaler bezahlt. Für feine Tuchwollen war wenig oder gar kein Begehr. Die Wäsche im Allgemeinen war eine bessere, als die Ves und einerseits deshalb, andererseits da die bisherigen Märkte auch nur {hwach befahren waren, wurde von den Fabrikanten lebhafter gekauft, so ‘aß eine Regsamkeit des Geschäftes im Wachsen begriffen war und gegen Mittag 1 Uhr unge- fähr Zweidrittel der zum Markte gebrachten Wollen verkauft waren. Für gute Wäsche wurde, da der Mangel an folchen' sihtbar wurde, gegen Mittag 1 bis 2 Thlr. über die vorjährigen Anfangspreise be- zahlt. Landwollen brachten 52—57 Thlr. Feine Tuchwollen waren auch Mittags voch unberührt und vernachlässigt. Schlechte Wäschen liegen fest und bilden jeßt das Hauptquantum der noch am Markte lagernden Wollen. Hauptfächlich sind rheinische, sächsische, laufißer und märkische Fabrikanten die Käufer gewesen, die auch die Läger der Stadt zu den oben angegebenen Preisen um ein Bedeutendes ge- räumt haben.
Budapest, 17, Juni. Die hiesige Börse hat beschlossen, im August in Budapest einen internationalen Getreidemarkt abzuhalten.
Brüssel, 18. Juni. (W. T. B.) Die Arbeitseinstellung im Borínage nimmt immer größere Dimensionen an, die Zahl der Strikenden beläuft \ich heute auf 3000. Die Ruhe ward bis jeßt nirgends gestört.
London, 18. Juni. (W. T. B.) Mit der gestrigen Woll- auktion {loß die zweite Serie der diesjährigen Wollversteigerungen ; die Preise blieben unverändert.
Paris, 19. Juni. (W. T. B.) Der „Semaine financière“ zufolge ist die Anzahl der nicht zum Umtausch gelangten Stücke der Morgan-Anleihe nicht bedeutend.
Verkehrs: Anstalten. Die Betriebseröffnung der Berlin-Dresdener
internationalen Korrespondenz als Regierungsdepeschen angesehen werden, und wurde dahin \{lüssia, daß den Antworten auf solche Depeschen dasselbe Borzugsrecht in der Reihenfolge der Beförderung zuzugestehen sei, wie es die Regierungstelegramme besißen, Einen weiteren Gegenstand der Verhandlungen bildeten die verschiedenen, in der Privatkorrespondenz üblichen Methoden zur Zusammenstellung von Depeschen in einer verabredeten, d. h. nur dem Aufgeber und Adressaten verständlichen Sprache, nebs verabredeter Adresse, in welchem Falle die Bestimmungs- stationen ein besonderes Register mit Vermerk der wirklichen Adresse führen, und verabredeter Unterschrift oder ohne Unterschrift, wobei solhe Depeschen in den dienstlichen Beziehungen in Bezug auf ihre Beförderung mit dem leßten Textworte bezeichnet werden. Die Kon- ferenz erklärte die Beförderung solher Depeschen für zulässig; des- gleichen acceptirte sie Depeschen von Regicrungsbeamten ohne Beis fügung des nach den gegenwärtigen Bestimmungen erforderlichen amt- lichen Siegels in solchen Fällen, wenn die Echtheit der Depesche außer Zweifel steht. : i
In der vierten Sißung, am 9. Juni, stand der Bericht des Re- ferenten der ersten Kommission (für Ausarbeitung des Tarifs), des Vertreters Spaniens Herrn de Tornos, auf der Tageëordnung. Zu diesem Bericht lag ein umfangreiches Projekt Oesterreih-Ungarns über die Einführung gleichförmiger Taxen für den telegraphischen Verkehr auf verschiedenen Wegen zwischen denselben Staaten vor, sowie über die Verrehnungen dur Vermittelung des in Bern kon- itituirten internationalen Sekretariats der Telegraphenverwaltung auf Grundlag2 von Daten, welche von diesen einzuseuden wären. Die Konferenz beschloß, das Projekt vor seiner definitiven Annahme einer zeitweiligen praktischen Probe zu unterwerfen. In dieser Sißung wurde ferner die Frage debattirt, in welher Weise der durch Taren- \{wankungen hervorgerufenen Konkurrenz zwischen den Lelegraphen- linien vorzubeugen wäre. | |
In der fünften Sißung, am 11, Juni, beschäftigte fich die Konferenz mit einer von der Tarifkommission eingebrahten Borlage in Bezug auf die Verminderung der Wortzahl, welche gegenwärtig die Depescheneinheit bildet, eine Frage, die von mehreren Staaten und Telegraphencompagnien in der Erwägung angeregt worden war, daß für 20 Worte bezahlt werden muß, auch wenn die Depesche weniger Worte enthält. Jn Anbetracht der Wichtigkeit des Gegen- standes hielt es die Konferenz für nothwendig, die Beschlußfassung zu vertagen, bis alle Delegirten sich mit dem in gedruckten Exemplaren an sie vertheilten Projekt der Kommission eingehend bekannt gemacht hätten. Es lag ferner ein Bericht der zweiten Kommission vor, und wurden die Bestimmungen über die Wortzählung in den gewöhnlichen Depeschen sowohl, als au den in vorher verabredeter Sprache ab- faßten, geprüft. Endlich wählte die Konferenz auf den Antrag dcs BVorsißenden in geheimer Abstimmung fünf Personen für die Auf- stellung der Tariftabellen.
Am 12, Juni machten die Mitglieder Kronsta dt
Die sechste Sißung, am 14. Juni, war der Debatte über die Frage von der Verminderung der Wortzahl in der Depescheneinheit gewidmet. Nachdem vielfahe Argumente für und gegen diese Maß- regel im Interesse des Publikums geltend gemacht, auch die MöÖög- lichkeit einer etwaigen Verminderung oder Vermehrung der Tele- grapheneinnahmen in Erwägung gezogen worden war, wurde durch Abstimmung beschlossen, daß für den telegraphischen Verkehr inner- halb der Grenzen Europas die Zahl 20 als Norm für die Depeschen- einheit bestehen bleiben, eine entsprechende Zuschlagszahlung aber für je folgende fünf Worte anstatt der bisherigen zehn eintreten folle, so daß z. B. für eine Depeshe von 25 Worten auch nur für 25 und nicht für 30 Worte zu zahlen wäre,
einen Ausflug nach
In Leyden ist seit dem 13. d. M. das Studentenfest zur Feier
des Z00jährigen Bestandes der Leydenshen Hochschule im Gange. Das Festprogramm verspricht ebenso reichhaltige Ab- wechslung wie sinnige Genüsse. Den Hauptglanzpunkt bildet cin historis&er Aufzug, ausgeführt von dreihundert Studenten. Zu Zehn- tausenden sind aus allen Provinzen des Reichs Gäste nach Leyden gestrômt. Auch die Königin der Niederlande, der Prinz Friedrich, der Prinz Heinrich und des Prinzen Friedrich Tochter, die Fürstin von Wied, haben sich dorthin begeben, um den historischen Aufzug zu schen. Eine {ne Stelle unter den Festlichkeiten dieser Tage nimmt eine von Studenten veranstaltete fancy fair zum Vortheile dec Zöglinge der Leydenschen Armenschulen ein.
Theater.
Da die Billets zu der am Freitag im Nationaltheater ge- ebenen Festvorstellung: „Prolog mit lebenden Bildern und Triedrich von Homburg“ bereits am Donnerstag fast ganz ver- riffen waren, so wird Direktor Buchholz, vielfachen Wünschen ent- sorechénd, dieselbe am Sonntag wiederholen.
— Ueber das erste Auftreten der Königlichen Hofopernsängerin
Fr. Mallinger am Stadttheater in Frankfurt a. M. schreibt der | Referent des „Fr. J." Folgendes: » „Das Mittwoch, 16. d., stattze-
A
hoh, und der Distrikt Glenshee war mit:
isenbahn wird am nähsten Sonntag (20.) dur ein freundschaft- liches, nicht offizielles Fest gefeiert, zu welchem - das Programm wie folgt entworfen ist: Abfahrt mittelst Extrazug vom hiesigen Bahn- hof der Berlin-Dresdener Bahn, Vormittags 10 Uhr; Frühstück auf Station Dobrilugk; Ankunft in Dresden um 24 Uhr tachmittags: Diner um 4 Uhr auf dem Belvedere der Brühlschen Terrasse; Rück- fahrt Abends 94 Uhr und Ankunft in Berlin Nachts 1 Uhr 15 Min. r Betrieb selbst ist, wie bereits mitgetheilt, am 17. Juni eröffnet WOrden,
Görliß, 18. Juni. (W. T. B.) Die landespolizeilihe Ab- nahme der diesseits der Grenze gelegenen Strecke der Reichenberger Eisenbahu ist heute erfolgt. Gegen die Eröffnung des Betriebes wurde keinerlei Einwand erhoben.
— Die Befugniß des Königlich preußischen Steueramtes zu Fferlohn in der Provinz Westfalen zur Ecledigung von Begleit- scheinen I. ist auch auf Eisen-, Kupfer- und Mesfingwaaren, Waaren aus unedlen, echt versilberten oder vergoldeten Metallen, Lederwaaren und Papier- und Pappwaaren. ausgedehnt worden. — Dem König- lih preußischen Unterfteueramte zu Paderborn im Hauptamts- bezirke Lemgo ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II. beigelegt worden.
— Mit dem 1. Juli d. Js, wird auf dem Bahnhofe zu S il- tigheim eine dem Kaiserlihen Hauptsteueramt Straßburg unter- geordnete Zoll- und Steuer-Abfertigungsstelle mit der Bezeichnung : „Kaiserliches Hauptsteueramt Straßburg, Abfertigungsstelle in Schil- tigheim“, errichtet, welcher die vollen Hebungs- und Abfertigungs- befugnisse des Hauptamtes zustehen. Von dem gleichen Zeitpunkt ah wird die Verwaltung des Steueramts Schiltigheim der gedachten Ab- fertigungsstelle übertragen.
— Ueber den Bergsturz im Salzburgischen meldet man der „N. Fr. Pr.“ aus Lend, 15. Juni. Die Abrutshungen werden \{wächer und seltener, Man hofft, der Berg werde zur Ruhe kommen und die Arbeit des Abschürfens dadurch erleichtert werden. Zu dem Zwecke werden alle Anstalten getroffen, um das lockere Material zu beseitigen. Es ist wahrscheinlich, daß durch die bezüglichen Arbeiten sich A Massen loslôsen, doch befürchtet man eine Zuschüttung der Salzach nicht mehr,
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Kiel, Sonnabend, 19. Iuni, Das deutsche Panzer- ge\chwader geht am 26. d. nah Swinemünde. — Das ame- rikanishe Geschwader verläßt heute die Elbe und trisst im Laufe der nächsten Woche hier ein.
habte erste Auftreten der Fr. Mallinger im hiesigen Stadttheater
' war von glänzendem Erfolge begleitet. Das troß der großen Hiße
und erhöhten Eintrittspreisen sehr zahlreich versa!nmelte Publikum, bewältigt von der meisterhaften Gesammtleislsung, ermüdcte während der lange dauernden Vorstellung nicht, in zahlreichen, lebhaften und wirklich von Herzen gehenden Huldigungen. Selbst solche Zuhörer, denen der frishe, ungehemmte Stimmenklang über Alles geht, und welche eine fein angelegte, auf eingehendem Berständnisse beruhende Wiedergabe dramatischer Gestalten und Vorgänge wenig zu schäßen wissen, ja die finnige Darlegung wechse:nder Seelenstimmungen in Ton und Geberde sogar in der Oper für überflüssig halten und diese eine Spißbfindigkeit neunen, ausgeklügelt, um den Mangel der Stimme zu bemänteln, vermochten dem wunderbaren, wahrhaft poetischen Zauber der Scene im Brautgemache nicht zu widerstehen.“
Dem „Braunschweiger Tageblatt“ wird Folgendes geschrieben: In diesem Jahre erscheinen strihweise 3 Spinner-Naupen (Leucoma salices, Porthesia chrysorrhea und Bombyx neustria) in Masse und verheerend, die erstere aber nur an Ente und Weiden- arten, die letzteren beiden jedoh"auf fast allen Siräuchern und Bäa- men. Es kommen also nur neustria und chrysorrhea in Frage, denn der Prozessious\pinner resp. dessen Raupe lebt vur auf Eichen und Fickten, ist auch aus unserer Gegend fast ganz vers{hwuns den. Neust'ia und cbrysorrhea leben im Herbst und im ersten Frühjahr auf Sträuhern und Bäumen in Nestern, welche, weil an den äußersten Zweigen befindlich und faustgroß, leicht ent- deckt und entfernt werden können. Später zerstreuen sie fi, häuten si häufig und lassen die Bälge an Blättern, Zweigen und Stämmen haften, von wo sie selbst ein starker Wind nicht leiht les!ôft ehe sie verwittert sind. Sucht man aber die Raupen durch Erschüttern der Zweige odèr Stämme zu entfernen, so fallen die Bälge mit herunter, die trocknen, leicht 1öslihen Härchen mit ihren feinen Spißen fallen dem Klopfenden in das Gesicht, Nacken 2c., bohren sih in die Poren und erregen ein \{merzhaftes Jucken, welches durch den gewöhnlich darauf folgenden Versuch des Betroffenen, durch Reiben den Schmerz zu mildern, noch vermehrt wird, ja bei reizbarer Haut zur Entzündung gesteigert werden kann. Die Haare einer lebenden Raupe lösen sich lange niht so leicht, ebenso it der Biß ciner Raupe, welche nur Kiefern zum Nagen von Blättern hat, ein Unsinn, und in dieselbe Kategorie dürfte die Idee einer Vergiftung durch den Saft der Raupe gehören. Der Glaube an Beides entsteht wohl daraus, daß die Raupe bei plößlicher Berührung sich ras ch wendet und eine grünliche Flüssigkeit von sich giebt; fühlt der Betreffende nachher einen Schmerz, so erinnert er fi der Be- rührung der Raupe, denkt aber nicht an die abgestreisten Bâlge, denn die hat er wohl gar nicht gesehen! Anders verhält es sich mit der wirklichen Prozessions-Spinner-Raupe (Onelthocampa process1onea U. Pityocampa), deren Haardrüsen wirkliches Gift enthalten und zwar von solher Schärfe, daß das Einathmen von Härchen bôgartige Krankheiten erzeugt, wie vor ca. 10 Jahren bei Stettin und Frankfurt a. d. O. mehrfach Tkonstatint wurde. Da die vorerwähnten Raupen (neustria und chrysorrhea) jeßt ihrer Verwandlung nahe find, also der Hauptschaden angerihtet ist, und sie jeßt gründlich viht mehr zu be- seitigen sind, so ist das gerathenste, sih um fie nicht weiter zu füm- mern, als die nach den Gärten führenden Fenster mösg!ihft geschlossen zu halten, damit die Raupenbälge nicht hineingeweht werden können. Das Juen beseitigt man am besten durch Essiglappen. Dagegen beherzige man aber die diesjährige Lehre und suche im nächsten März die Nester von den Bäumen ab. Ebenso shüße man die Bäume und Sträucher im Herbst durch Theergürtel vor dem Hinaufkriehen der flügellosen Weiber von Choimatobia brumata,
Wie dem „Wien. Fremdenbl.“ aus Donaueschingen geshrieben wird, ist man gegenwärtig beschäftigt, die im dortigen Schloßhofe befindliche Donau-Quelle mit einer neuen Umfassung zu versehen. Zunächst arbeiten zwei Lokomobilen mit drei Centrifugalpumpen, um den Wasserzufluß zu bewältigen und dadur die Möglichkeit für die Arbeit selbst herzustellen. Die neue Umfassung wird eine reiche architekto- nische Ausstattung erhalten. Das Ganze wird eine Gruppe des Bildhauecs X. Reich in Hüfingen: „Die Baar mit der jungen Donau“ frônen. Donaueschingen verdankt diese Zierde dem Kunstfinn des Fürsten zu Fürstenberg.
Ein Telegramm der „A. A. C.* aus Scilly meldet, daß zwei weitere Leichen von Personen, die fich an Bord des Dampfers „Schiller * befanden, aus dem Meere gefisht wurden. Die eine wurde als Hr. E. Mannheimer und die andere als Hr. Ferdinand Kreuter identiizirt.
Redacteur: F. Prehm. Berlin! Ferlgg der Expedition (Kessel). Druck W., Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage)
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
M 142.
Vertrag-
Auf Grund der im §8. 61 des Bankgeseßes vom 14. März d. I. (Reihs-Geseh-Blatt Seite 177) und im §. 1 des Geseczes vom 27. März d. I. (Preußische Gesezg-Sammlung Seite 166) ertheilten Ermächtigungen ist zwishen dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck Namens des Deutschen Reichs einerseits und dem Königlih preußishen Finanz-Minister, Vize- Präsident des Staats-Ministeriums Camphausen, sowie dem Königlih preu- ßishen Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten, Dr. Achenbah, Namens der Königlih preußishen Staatsregies rung andererseits folgender Vertrag abgeschlossen worden :
S. 1. Der preußishe Staat zieht sein Einschußkapital bei der Preußischen Bank von 5,720,400 #( und seinen Antheil an deren Reservefonds mit 9,000,000 ( mit dem 1. Januar 1876 zurü.
Mit diesem Tage geht die Preußische Bank nah Maßgabe dieses Vertrages mit allen ihren Nehten und Verpflihtungen auf das Reich über.
Das Reich wird diese Bank auf die Rei chsbank (§. 12 des Reichsbank-Gesetzes) übertragen.
Die Uebergabe der Preußishen Bank an das Reich erfolgt in der Art, daß der Chef der Preußishen Bank das Vermögen deb Letzteren dem Reichsbank-Direktorium von dem gedachten Tage ab \riftlich zur weiteren Verwaltung überweist.
§. 2. Die Beamten der Preußishen Bank werden unter Beibehaltung ihres Ranges, ihrer Anciennetät und ihres Dienst- einkommens von der Reichsbank übernommen. Beamte, welche in den Dienst der Leßteren überzutreten nit geneigt sein sollten, werden von der Königlich preußishen Staatsregierung einftweilig in den Ruhestand verseßt. Ansprüche auf Diensteinkommen, Wartegeld oder Ruhegehalt, welhe ein Beamter der Preußischen Bank für die Zeit vom 1. Januar 1876 ab zu erheben bere- tigt ist, sind von der Reichsbank zu vertreten. Dasselbe gilt von den Bezügen der Hinterbliebenen von Beamten der Preußischen Bank mit Ausschluß der bei der Königlich preußischen allge- meinen Wittwen-Verpflegungsanstalt verfiherten Pensionen.
S. 3. Preußen erhält vom Reich für Abtretung der Preu- Fischen Bank eine Entshädigung von 15,000,000 /(, welche aus den Mitteln der Reichsbank zu decken und Preußen vom 1. Ia- nuar 1876 ab zur Verfügung zu stellen ist.
8. 4. Den bisherigen Antbheilseignern der Preußischen Bank wird die Befugniß vorbehalten, innerhalb einer von dem Reichs- kanzler zu bestimmenden Frist, gegen Verzicht auf alle ihnen durhch ihre Bankantheilscheine verbrieften Rehte zu Gunsten der Reichsbank, den Umtausch dieser Urkunden gegen Antheilsheine der Reichs- bank von gleihem Nominalbetrage zu verlangen.
S. 5. Die Reichsbank übernimmt die Befriedigung der Ansprüche, zu deren Erhebung die legitimirten Eigner solcher Antheilscheine der Preußischen Bank berechtigt find, welche nicht nah S, 4 gegen Reichsbankantheilscheine umgetauscht werden. Die Reichsbank hat demgemäß vom 1. Januar 1876 ab diesen Antheilseignern die Zahlung ihres Einschuß-Kapitals, sowie ihres Antheils am Reservefonds nah Maßgabe der Bestimmungen in den 88. 16 und 19 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 zu leiften.
S. 6. Die Reichsbank zahlt zur Erfüllung der von der Preußischen Bank dur den Vertrag vom 28./31. Januar 1856 hinfichtlih der Staatsanleihe von 16,598,000 Thlrn. über- nommenen Verbindlichkeiten an Preußen vom 1. Januar 1876 ab jährlih 621,910 Thlr. = 1,865,730 #6 in halbjährlichen Raten. Diese Verbindlichkeit erlischt mit dem 1. Juli 1925, \o daß für das Iahr 1925 nur der an diesem Tage fällige Betrag von 310,955 Thlrn. = 932,865 # zu zahlen ist.
Wird die Konzession der Reichsbank niht verlängert, \o wird das Reich dafür \orgen, daß, so lange keine andere Bank in diese Verpflichtung eintritt, die Rente bis zu dem gedachten Zeitpunkte der preußishen Staatskasse unverkürzt zusfließe.
Das der Preußishen Bank in dem Vertrage vom 28./31. Januar 1856 in Verbindung mit dem Uebereinkommen vom 22. April 1874 zugestandene Recht, einen dem jedesmaligen, gemäß 8. 6 des Vertrages vom 28./31. Januar 1856 festzustellenden, Betrage des Tilgungsfonds der Staatsanleihe von 1856 gleichen Betrag in Schuldverschreibungen der 4è prozentigen konsfolidirten Staatsanleihe nah dem Nennwerth an die preußishe Staats- fasse abzulicfern und auf die zu zahlenden Raten von 621,910 Thlrn. abzurechnen, erlisht mit Ablauf des Jahres 1875.
S. 7. Die Vermögens-Bilanz und die Gewinn-Berehnung der Preußishen Bank für das Iahr 1875 werden in Gemäßheit der 88. 95 und 96 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 und der seither beobahteten Grundsäße durch das Reichsbank- Direktorium unter Mitwirkung des Central - Aus\hu}ses der Preußischen Bank und seiner Deputirten aufgemaht und mit den Vorschlägen über die Vertheilung des Gewinns und die Höhe der Dividende für die bisherigen Antheilseigner der Preu- ßishen Bank dem Königlich preußishen Minister für Handel, Geiverbe und öffentlihe Arbeiten zur definitiven Festseßung und Ertheilung der Decharge eingereiht.
S. 8. In die Bilanz (§8. 7) sind die Grundstücke der Preußischen Bank zu demjenigen Betrage aufzunehmen, welcher im Einverständniß mit dem Reichskanzler als der wirklihe Werth derselben ermittelt ift.
Die nach S. 61, Ziffer 6 des Bankgeseßes, vorbehaltene Auseinandersezung Preußens mit der Reichsbank wegen der ge- dachten Grundftücke is damit vollzogen. Nachforderungen wegen etwaigen Mehr- oder Minderwerths sind ausgeschlossen.
8. 9. Die Reichsbank übernimmt, so lange die König- lih preußische Staatsregierung es verlangt, die fernere Ein- ziehung der in Nr. 11. der Königlih preußishen Kabinetsordre vom 18. Zuli 1846 bezeihneten Aktiva für Rehnung des preußischen Staats in derselben Weise, wie solche bisher der Preußischen Bank obgelegen hat. Die darauf erfolgenden Ein- gänge find an die preußische Staatskasse abzuführen.
§8. 10, Der auf Grund der in den §8. 7 und 8 gedachten Verhandlungen zu entwerfende Verwaltungsberiht nebst dem JIahresabshlusse für das Jahr 1875 wird von dem König- lih preußishen Minister für Handel, Gewerbe und öffent- lihe Arbeiten einer, spätestens auf den 31. März 1876 durch ihn zu berufenden L der Meistbetheiligten vorge- legt, welcher das Reihs-Bank-Direktorium beiwohnt. Dieselbe wird aus denjenigen 200 Personen gebildet, welhe nah den
Berlin, Sonnabend, den 19, Juni
Stammbüchern der Preußischen Bank am 31. Dezember 1875 die größte Anzahl von Antheilen derselben besessen haben, gleich- viel, ob sie den Umtaush gegen Reihsbankantheilsheine (8. 4) verlangt haben oder nicht. Im Uebrigen kommen die §8. 61 bis 65 und 97 der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 mit den sich aus der Natur der Sache ergebenden Aenderungen auch auf diese leßte Generalversammlung zur Anwendung. Die Auszah- lung der Réstdividende gegen Einreichung der betreffenden Divi- dendenscheine an den von dem Königlich preußischen Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten zu bestimmenden Orten Übernimmt die Reichsbank. i
. 11. Vorbehaltlich der in dem gegenwärtigen Vertrage enthaltenen Bestimmungen hören die durch die Bankordnung vom 5. Oktober 1846, das Gesey vom 7. Mai 1856 (Preu- ßishe Gesez-Sammlung Seite 342) und den Vertrag vom 28./31. Januar 1856 begründeten Rechtsverhältnisse zwischen dem preußishen Staat und der Preußischen Bank. mit dem 1. Januar 1876 auf.
8. 12. Die in den 88. 21, 22, 23 und 25 der Bank- ordnung vom 5. Oktober 1846 (Preußishe Gesez-Sammlung Seite 435) bestimmten Rechte und Verpflihtungen der Preußi- \{chen Bank, betreffend die Belegung von Geldern der gericht- lihen Depositorien, der Kirhen, Schulen, Hospitäler und anderen milden Stiftungen und öffentlihen Anstalten, sowie die auf Grund jener Bestimmungen hinterlegten Beträge werden mit der Preußischen Bank auf die Reichsbank übertragen.
Beide Theile behalten sch das Reht der Kündigung mit halbjähriger Frist unter nahstehenden Maßgaben vor:
1) Wenn und soweit die Kündigung erfolgt, hören die Eingangs erwähnten Rechte und Verpflihtungen mit dem Ab- lauf der Kündigungsfrist für die Zukunft auf, und ist alsdann die Rückzahlung der hinterlegten Gelder zu bewirken.
2) Bezüglich der Gelder aus gerihtlihen Depositorien kann die Kündigung Seitens der preußishen Staatsregierung frühe- stens am 1. Februar 1876, Seitens des Reichs frühestens am 1. Februar 1877 erfolgen. Die Rückzahlung der beim Ablauf der Kündigungsfrist hinterlegten Gelder dieser Art erfolgt, ab- gesehen von den im laufenden Geschäftsverkehr zu leistenden Rückzahlungen, in fünf gleihen Raten, welche in aufeinander- folgenden Fristen von je drei Monaten fällig find, und von denen die erste mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zahlbar ift.
Werden die Vorschriften der preußishen Gesehgebung über die Unterbringung und Ausleihung von Geldern aus gericht- lihen Depositorien aufgehoben, \o hört vom Tage der Geseßes- kraft dieser Aufhebung die Verpflihtung zur Belegung solcher Gelder bei der Reichsbank für die Zukunft auf.
S. 13. Die in §. 12 vereinbarten Bestimmungen treten nur in dem Falle in Wirksamkeit, wenn der Königlich preußischen Staatsregierung die geseßlihe Ermächtigung zum Abschluß eines Vertrages mit dem Reiche über die Belegung von Geldern der gerihtlihen Depositorien 2c. im Laufe des Jahres 1875 er- theilt wird.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten den gegenwär- tigen Vertrag in doppelter Ausfertigung vollzogen.
Friedrihsruh, den 18. Me H de
(L, 8.) Der Reichskanzler. Fürst von Bismarck. Berlin, den 17. Mai 1875. (L. S.)
Der Königlih preußische Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Dr. Ahenbach.
Der Königlich preußische Finanz-Minister, Vize-Präfident des Staats-Ministeriums. Camphausen.
Personal-Verändernugen.
Königlich Preußische Armee. Offiziere, Portepee-Fähnrihe 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. om stehenden Heere.
Ems, 15. Juni. Frhr. v. Schleiniß, Oberst und Commdr. des Drag. Regts. Nr. 7, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 3, Kav. Brig., v. Schenck, Oberst und Commdr. des 3. Garde-Ulanen-Regts., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Commdr. der 1. Garde-Kav. Brig., Frhr. v. Salmuth, Oberst und Commdr. des Hus. Regts. Nr. 5, unter Stellung à la suite dicses Regts.. zum Commdr. der 7. Kav. Brigade, v. Waldow, Oberst und Commandeur des Dragoner-Regiments Nr. 16, untex Stellung à la suite dieses Regts. und gleichzeit. Kommandirung zur 2, Kay. Brig., behufs Vertretung des abkommandirten Commandeurs derselben, zum Commdr. der 9. Kav. Brig., v. Larisch, Oberst und Commdr, des Kür. Regts. Nr. 7, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commdr. der 5. Kav. Brig., v. Gra R: Oberst, beauftragt mit der Führung der 10. Kav. Brig, unter Belassung à la suite des Hus. Regts. Nr. 6, zum Commdr. dieser Brig., ernannt. v. Stangen, Oberst Lt., beauftragt mit der Führung des Husaren- Regts. Nr. 6, Frhr. Taets- v. Amerongen, Oberst-Lt., beauftragt mit der Führung des Kür. Regts. Nr. 1, Schach v. Wittenau, Oberst-Lt., beauftragt mit der Führung des Drag. Regts. Nr. 23, Frhr. v. Korff, Oberft-Lt., beauftr. mit der Führung des Ulanen- Regiments Nr. 15, Graf v. Waldersee, Oberst-Lieutenant, beauftragt mit der Führung des Ulanen - Regiments Nr. 13, v. Saldern-Ahl imb, Oberst-Lt.,, beauftragt mit der Führung des Hus. Regts. Nr. 11, zu Comuiandeuren der betr. Regtr. ernannt. v. Alten, Oberft-Lt., Sia E und Commdr. des 2, Garde- Ulanen-Regts., in gleicher Eigenshaft zum Regt. der Gardes du Corps, v. Hesberg, Oberst und Commdr. des Drag. Regts. Nr. 15, in gleicher Eigenschaft zum 2. Garde-Ulanen-Regt., verseßt. v. Burgs- dorff, Oberst-Lt, und etatsm. Stabsoffiz. im Ulanen-Regt. Nr. 9, zum Commdr. des Kür. Regts. Nr. 7, v. Kleiser-Kleisheim, Oberst-Lt. und etatsm. Stabsoffiz. im 3. Garde-Ulanen-Regt., zum Commdr. des Drag. Regts. Nr. 16, v. Rettberg, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 4, zum Commdr. des Drag. Regts. Nr. 7, v. Studniß, Oberst-Lt. und etatsm. Stabs- offiz. im Drag. Regt. 22, zum Commdr. des Drag. Regts. Nr. 6, Frhr. v. Budhenh ros. Be ttergn pelt, Oberst-Lt. und etatsm. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 21, zum Commdr. des Drag. Regts. Nr. 15 ernannt, v. Thiele, Major und etatsm. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 3, mit der Glihrung des Hel, Regts. Nr. d, unter Stellung à la suite en: raf v. Schlieffen, Demo und etatôm. Stabsoffiz. im Regiment der Gardes-du-Corps, mit der Führung des 3. Garde-Ulanen-Regts , unter Stellung à la suite des- selben, beauftragt. v. Gureßky-Corniß, Oberit und Commdr. des Drag, Regts. Nr. 11, zur Vertretung des abkommandirten
1875
Commdrs der 17. Kav. Brig. nah Schwerin kommandirt. v. Wenßky, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. ün Kür. Regt. Nr. 9, dem Drag. Regiment Nr. 11 aggregirt, in welhem ‘Verhältniß der- selbe den abfkommandirten Regiments - Commandeur vertritt. v. Wuthenau, Major und Escadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 7, als etatsm. Stabsoffiz. in das Kür. Regt. Nr. 9 verseßt. von Branconi, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 7, zum Rittm. und Escadr. Chef, v. Chappuis, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Frankenberg-Proschlitß, Major à la. suite des Ulanen-Regts. Nr. 1 und Lehrer beim Milit. Reit-Jnstitut, unter Entbindung von diesem Verhältniß, als etatsm. Stabsoffiz. in das Regt. der Gardes-du-Corps verseßt. v. Rosenberg, Major vom Ulanen-Regt. Nr.*4 - und kommandirt als Adjut. bei der 31. Div., unter Entbindung von diesem Verhältniß, sowie unter Stellung à la suite des gedachten Regts. und Verleihung eines Patents seiner Charge, als Lehrer zum Militär - Reit - Institut ver- seßt. Frhr. v. Winßingerode, Ritmeifter und Gécadron-Chef im Hus. Regt. Nr. 12, unter Verseßung in das Hus. Regt. Nr. 16, als Adjut. zur 31, Div. kommandirt. v. Niebelschü ß, Pr. Lt. vom Huf. Regt. Nr. 12, zum Rittm. und Escadr. Chef befördert. Graf zu Solms-Sonnenwalde I[., Rittm. vom Regt. der Gardes-du-Corps, ein Patent seiner Charge verliehen. v. God- dâus, Major und Escadr. Chef im 3. Garde-Ulanen-Regt., (u etatsm. Stabsoffiz. des Regts., v. Bonin, Rittm. von demselben Regt., zum Escadr. Chef ernannt. Graf zu Ra nau, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Wrangel, Major uad Escadr. Chef im Garde-Hus. Regt., als etatsm. Stabs- offiz. in das Drag. Regt. Nr. 3 verseßt. v. Byern, Premier- Lieutenant vom Garde-Husaren-Regiment, zum Rittmeister und Esca- dron-Chef, Graf y. Pückler, Sec. Lt, von demselben Reat., zum Pr. Lt. befördert. v. Schweiniß, Major vom Hus. Reg. Nx. 2 und kommdrt. als Adjut. beim Gen. Kommdo. Ill. Armee-Corps, unter Entbindung von diesem Kommdo. als etatsm. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 4 verseßt. v. Poncet, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 1, in seinem Kommdo. als Adjut. von der 22. Div. zum Gen. Kommdo. 111. Armee-Corps, v. Wedell, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 4, in seinem Kommdo, als Adjut. von der 7. zur 22. Div. ver- seßt. Gaede, Rittm. und Escadr. Chef im Kür. Regt. Nr. 5, als Adjut. que 7, Div. kommdrt. v. Bärensprung, Pr. Lt. von dem- selben Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef befördert. v. Klüber, Major à la suite des Husaren - Regiments Nr. 16 und es ar des Kriegs - Ministers, untec Entbindung von diesem Verh ltniß, als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Drag. Regt. Nr. 21 verseßt. v. Uslar, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 14 und fommandirt zur Dienstleistung beim Kriegs - Ministerinm, unter Stellung à la suite dieses Regiments, zum Adjutanten des Kriegs-Ministers ernannt. Strahl- Frhr. v. Salis-Soglio, Sec. Lt. von demselben Regt., zum Pr. Li. befördert. v. d. Groeben, Major und etatsmäßiger Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 14, in gleicher Eigenschaft zum Drag. Regt. Nr. 22, Oehlwang, Major und etatômäß. Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 20, in gleicher Eigenschaft zum Drag. Regt. Nr. 14 verseßt. Graf v. Bredow, Major vom Ulanen-Regt. Nr. 5 und kommdrt. als Adjut. bei dem Gen. Kommdo. VII. Armee-Corps, unter Entbindung von diesem Kommando, als etatsmäß. Staäbsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 20 verseßt. Graf v. Wedel, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 8, als Adjut. im Gen. Kommdo. ŸVI1I. Armee-Corps kommaudirt. Frhr. v. HOarthausen, Pr. L. von demselben Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef befördert. Genio l, Pr. Lt. vom Hus. Kegt. Nr. 5, unter Belassung in scinem Kommdo. als Adjut. der 20. Kavall. Brig., als ältester Pr. L. in das Hus. Regt. Nr. 8 verscßt. v. Zißewiß I.,, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 5, zum Pr. Li. befördert. Frhr. v. Strombeck, Maj. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 11, Chales de Beaulieu, Maj. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 8, v. Vaerst, Major à la suite des. Huf. Regts. Nr. 11 und Lehrer beim Militär-Reit-Institut, v. Shnackenberg, Maj. vom Hus. Regt. Nr. 12 und Adjut. beim Gen. Kommdo. I. Armee-Corps, Patente ihrer Charge verliehen. Frhr. v. Spies, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 15, v. Bercken, Rittm. und Escadr. Chef im Drag. Regt. Nr. 14, v. Kleist, Rittm. und Escadr. Chef im Kürasfier - Regiment Nr. 5, v, Porembsky, Rittm. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 12, v. Zastrow, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 2, v. Zißewit, Rittm. und Eëcadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 5, zu Majors mit Beibehalt der Eécadron befördert. Frhr. v. Rosenberg, Rittm. und Escadr. Chef im Garde-Küraff. Regt, Graf v. Wartensleben I, Rittm. und Escadr. Chef im Garde-Hus. Regt., Frhr. v. Rosenberg, Rittm. vom Kür. Regt. Nr. 2 und Adjut. beim Gen. Kommdo. X, Armee-Corps, Frhr. v. Türke, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 10 und Adjut. beim Gen. Kommdo. XV. Armee-Corps, Schmidt v. Schwind, Rittm. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 6 uny Lehrer beim Militär-Reit-Jnstitut, der Char. als Major verliehen. v. Niesewand, Rittm. und (Es- cadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 7, der Char. als Major verliehen. Graf v. Rothkirch u. Trach, Pr. L. von dems. Regt., zum Rittm. und Escadr. Chef, Moßner, Pr. Lt. von dems. Regt., unter einstweil. Belassung in seinem Kommando als Adjut. der 22. Kav. Brig., zum überzähligen Rittm., Graf v. Francken-Sierstorpff, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., dieser vorläufig ne Patent, befördert. v. Zollik ofer-Altenklingen, Maj. vom Kaiser Franz - Garde- Gren. Regt., als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 29, v. Poseck, Major vom Inf. Regt. Nr. 52, in das Kaiser Franz- Garde-Gren. Regt. verseßt. Pitschel, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 96, in das Inf. Regt. Nr. 52 einrangirt. Madlung, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 75, dem' Regt., unter Beförderung zum Üüberzähligen Major, aggregirt. v. Holleuffer, Prem. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chef beför- dert. v. Bentheim, Sec. Lt. vom 2. Garde - Regiment zu Fuß, unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Inf. Regt. Nr. 74 verseßt. v. Chammier-Glisczinski, Hauptm. vom Kaiser Alexander- Garde-Gren. Regt., sowie Frhr. v. Dobeneck, Hauptm. vom Kaiser Franz-Garde-Gren. Regt. unter Belafsung in ihrem gegenwärtigen Dienstverbältniß, und Herwarth v. Bittenfeld, Hauptm. von 3, Garde-Regt. zu Kab unter Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. beim Gen. Kommdo. IT. Armee-Corps, zu überzähligen Ma- ors befördert. Nacht igal, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 3, in das Inf. Regt. Nr. 18 einrangirt. Immelmann, Hauptm. und Comp. Chef im Inf, Regt. Nr. 62, dem Regt., unter Beför- derung zum überzähligen Major, aggregirt. Eggel, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. u. C:zmp. Chef befördert. v. Sy do w, Hauptm. u.Comp. Chef im Kaiser Franz-Garde-Gren. Regt, als Adjut zur 6. Divis. kommandirt. v. Besser, F Lt. von demselben VB gm Haupt- mann und Comp. Chef befördert. v. Thümen, Pr. Lt. vom 4. Garde-Regt. zu bus in das Kaiser Franz-Garde-Gren. Regt. e versezt. Hertel, Pr. Lt. vom Inr. Regt. Nr. 25, zum überzähligen
auptmann, Ante, Sec. Lt. vom. Inf. Regt. Nr. 93, zum überzähl.
r. Lt. befördert. Drews, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 71, în das Inf. Regt. Nr. 114 verseßt. Hencke, Hauptmann vom Inf. Regt. Nr. 68 und kommandirt als Adjutant beim Gen. Kommando VIII. Armee-Corps, unter ellun in diesem Kommando, als ältester Hauptmann in das Inf: Regt. Nr. 48 verseßt. v. Lütcken, Hauptmann vom Inf. Regt. Nr. 52 und kommandirt als Adjutant beim Gen. Kommando I. Armee-Corps, unter Belassung in diesem Kommando, in das Inf. Regt. Nr. 53 verseßt. v. Hugo I, Haupt- mann vom Gren. Regt. Nr. 7 und kommandirt als Adjutant beim General-Kommando V. Armee - Corps, unter Belassung in