1875 / 143 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Sy der am Sonnabend abgehaltenen Sitzung dev J uristi- fFchen G esellschaft wurde ‘beschlossen, den Geheimen Justiz-Rath

Dr. Borchardt als Delegirten zu der MOn t Er ens ermächt

des September im Haag abhalten wird. Die leßtgenannte Gesellschaft wurde im Ok-

tober 1873 in Brüssel gegründet und zählt viele R E

Aufmerksamkeit

welche die G esellschaft für Verbesserung tion des Völkerrechtes in der ersten Woche

Amerika zu ihren Mitgliedern. Name andeutet, ist, die hinzulenken, die 1e

in Europa uxd in Gesellschaft, wie ihr auf die Sckwierigkeiten

g . . Nolfk Ht . î \ A S ; b \ l

haft sind jeßt

und cine Assimilation Und Gleichförmigkeit in folchen wo sie möglich sind, hervorzurufen.

der in 13 Fragen Auskunft über Form, Usance, Respektrage, Präsentation, Anzeige Notirung und Protest, bittet.

J. Rand Bailcy.

Bilialen der d aats in Belgien, Fränkreich, Italien und den Vereinigten Staaten von Al! Amerika ing Leben gerufen. In diesem Jahre wird die Konferenz über die Nüßlichkeit der Annahme eines gemeinschaftlichen Systems für die Ge- seße, die Bräuche]und die Form des Wechselbriefes berathen. Zur besseren JSuformirung ist an die Handelskammern, Banquiers und merkantilen

‘rmen in den verschiedenen Ländern ein Fragebogen gesandt worden, Firmen in den vers Sdo fameni:

honorirung,

t

Stempel, “der Nicht E ata ies E A

Alle Mittheilungen ersucht man an die internali n Sekcetäre H. D. ‘Jenden, Goldsmith Building, Temple, London, und 3 8 Tocenhouse Yard, London oder an den Herrn

Advokat G. L. Th. Beerlaerts van Blockland, L. L. D. S Ric-

kretär für die Niederlande) Nr. 9. Koninginnegraht,

derlande zu richten.

Nach de Berit über die Wirksamkeit des Kunstvereins Nach dem leßten Werich e eie Fnhaber permanenten e 2M orübergehend die „Trauung Luthers ‘Bastmahl ; Ans. Feuerbach, SwlaGtengeue ep . HU Heyde ie Martersteigs Karton

S hau F. Hünten und D. Heyden sowie Ma Camphausen, E. H ' Die sogenannte Ges lung, welche diesmal zuerst in den Räumen des neuerbauten Kunsk- Es O 90 Septen 95. Oktober geöffnet war, alerci,

F assel, erstattet für das Fahr 1873, ist die Zal) e O listiegén , während die Zahl der Mitgliedékarten 939 beträgt. Jn der lung waren mann, das „Gastmahl beiden Abundantiabilder

des Plato“ von vou H. Makart,

aus „Theodor Körners Leben* zu sehen. 90. September bis Nummern alle Fache

Von den anugekausten

hauses vom tat in 319 die Landschaft.

Fächer der M Gemälden

96. Okiobex in der Hau tverloosung 15, in dev Separatve u elo, und zwar: VSerbstlandschaft" von Fi Engelmann, „Mißlun- gener Vogelfang' von E. Fischer, „Kunstbelehrung E „Ein Pechvogel'“ von Handwerk, „Abendlandscas! Sa „Partie am E as L E liege relerin“ von L. Kabtenstein, „Partie a Hochg \pielerin“ von L. Katenistein, g, dau „Napoleons Rückzug aus

F. Hengsbach,

Madeldey, „Mondnacht: Castelbell im 4 A ooftii d! ; A 51 / Mayer, „Seestüc Von E. Neumann, 12 fon Rußland“ von A. Northen, „ara

Yrofessor Stiegel,

l

‘Genrebild' von E. Teßner, „Blumenstü"“ von Frl, -Wildrik, „Süddeutsche Stadt'" von G. Willbergz „Motiv am J G. R E Lf z S x f , g L Z T MWeißenfelser Sce in Kärnthen“' von Beurlin, „Dorfpartie u Süd tyrol im Winter‘! von A. Doll, „Genrebild‘““ von Giese, „der Früh- ling“ von Handwerk, „Kühe auf der Weide" von O. Jernberg, (Ar

vorwiegend rloosung 9 H. Gehrich,

zburg'' von Mandolinen-

tillerie-Ausmarsch" von F, E. Klein, „Morgen im Walde“! von Prof. U is Ea von E. Nitschky, „Straße in Sterzing in Tirol“ von K. Weysser. Der Vorstand besteht gegen- wärtig aus den Herren De l Harnier (Vorsibender), Maler O (Konservator), Regierungs-Sekretär Schmidt Sthriftführer), Oefonomie - Rath Vogeley (Kassirer), Groß- händler Ed. Goldschmidt, Hoftunsind er Th. Kay, MeCierun ae und Schul-Rath Kretshel , Pro essor Stiegel, Ober - e dizinal - Rath Dr. Wild. Die permanente Ausstellung if täglih im Sommer von 10—5, ium Winter . von 11—# Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr. geöffnet. Die Ein- nahme der Jahre 1872/73 ergab 6379 Thlr., darunter Jahresbeiträge der Aktionäre 2852, der Jnhaber von Mitgliedskarten 1644 Thlr. ; die Ausgabe betrug 5105 Thlr., darunter 2471 Thlr. für angekaufte Gemälde, Kupvferstiche u. st. w. und 1071 Thlr. an Koften der Aus- stellung und Verloosung. Aktionäre werden in Cassel wohnende Per- sonen durch Zahlung eines Fahresbeitrags von 3 Thlrn., Auswärtige durch Zahlung von 2 Thlrn. Außerdem werden Mitgliedskarten zum Preise von 13 Thlr. für das laufende Fahr ausgegeben, welche zum Besuche säminatlicher Ausstellungen des Vereins berechtigen. Nur die Aktionäre nehmen an der alle 2 Jahre stattfindenden Verloojung der avgekauften Kunstwerke Theil.

Der Vorort des bayerischen Turnerbunds beruft in der neuesten Nummer der Bundesblätter den elften bayerischen Turntag auf Sonntag, den 12. September d. J., nah Regénsburg ein. Mit dem Turntag wird das vierte bayerische Turnfest vom 11. bis 14. September in Regensburg abgehalten. Ein bayerisches Turnfest hat seit dem Jahre 1867 nicht mehr stattgefunden.

Der 18. Juli d. J., an welchem Tage 100 Jahre verflossen sein werden, seit Karl v. Rotteck in Freiburg geboren wurde, wird dort in würdiger Weise gefeiert werden. Der Freiburger Stadtratl) hat bereits Einleitungen zu der Festfeier getroffen und wurde für die Ausarbeitung des Programms ein Comité gebildet.

Theater.

r. Eduard Lorßing wird am Mittwoch, den 23., im 4 naltheater n einer zu seinem Benefiz bestimmten Bor- stellung in drei Stücken („Dr. Robin“, „Wer zuleßt lacht“ und „Ein Berliner in Wien“, den Krausemenzel, die von Helmerding ge- shaffene Rolle, spielt der Benefiziant 2 auftreten. N Buchholz |pielt in einem vierten Stük: „Unerreichbar brandt. j

Wie die „Mecklenburgischen Anzeigen“ mittheilen, sind die Verhandlungen zwischen dem Ministerium und dem Hof-Baurath t, D; Demmler über einen Entreprise-Kontrakt, betreffend den inneren Um- bau und den Erweiterungsbau des Hoftheatergebäudes in Schwerin, dem Abschluß nahe. i :

In der am 18. d. M. abgehaltenen gemeinschaftlichen Sißung des Direktionsrathes des Wiener ©tadttheaters und des zur Wahl des Direktors ernannten Comités if Hr. Dr. Heinrich Laube vom 1. September l. J. an zum Direktor wieder erwählt

von Wil-

Der Direktor

worden, nachdem derselbe auf die ihm gestellten Bedingungen be- reitwilligst eingegangen. war.

Aus Oberammergau wird berichtet, daß die von Sr. Ma- jestät dem König von Bayern bestellte Kreuzigung3gruppe „von Stein auf dem Hochkegel oberhalb der Bühne des Passionsspieles demnächst zur Aufstellung gelangen foll. Dié Transportkostea sind allein auf 20,000 Gulden berechnet. Zur Aufstellungsfeier wollen die Amergauer die „Kreuzschule“ in Scene segen, eine Aufführung, bei welcher gegen 200 Personen betheiligt sind. In früheren Jahren hatte die „Kreu \hule“ fast noch mehr. Anziehungskraft, als selbst das eigentlihe Passionsfpiel. Der Beginn des Spiels ift auf den 90. Juni festge\srtt, und wird sich dasselbe bei den gewohnten Repe- titiozen bis zum 20. September fortseßen.

a8 „Dresdener Journal* veröffentlicht folgenden Aufruf: Eine Tevai Heimsuchung ist über unfer \reundliches Loschwi ß hereingebrohen. Durch die am vortgen Donnerstag über die hiesige Gegend ziehenden {weren Gewitter mit ihren wolfkenbruchartigen Regengüssen ift ein großer Theil unseres Ortes in weniger als einer Stunde grauenhaft verwüstet worden. Die Schäden, nicht nur an Straßen und Brücken, sondern auch an Grundstüden, gewerblichen Etablissements u. s. w., find ganz außerordentli} und von den Miiteln der Betroffenen keineswegs zu decken, zumal Letztere zum großen Theile der ärmeren Klasse der Bewohner angehören. Der, unterzeichnete Hülféausshuß wendet sich vertrauexsvoll mit der herzlichen Bitte an alle theilnehmenden Menschenfreunde, ihre Gaben, und wären sie auch noch so klein, zur Linderung der Noth in unsere Hände legen zu wollen. Uebex die eingegangenen Unterstüßungen werden wir seiner Zeit öffentlich Rechnung ablegen. Loschwiß, den 19. Juni 1875. Der Hülfsaus\huß. (Folgen die A Li N i / Aus Mecklenburg, 18. Juni, wird geschrieben: Ein Theik unserer nördlihen und namentlich der nordöstlichen Gegenden wurde gestern von einem heftigen G ewitter-betroffen, das hier Und dort von einem orkanartigen Sturme begleitet war, Namentlich zwischen Schwaan und Bübßow war leßteres der Fall, und hat der Sturm in den benachbarten Waldungen, viele tauseade von großen Bäumen umgeworfen, geknickt oder völlig gebrochen. In Püschow, in Heiligenhagen und in Kösterbeck wurden Gebäud? durch Bliß- {läge in Asche gelegt, während sogenannte kalte Schläge ein Wohn- haus in Pölchow, ein anderes in Neu-Wiendorf, ein Stallgebäude in Rukieten und eine große dicht bei Schwaan _ gelegene Windmühle zer- \törten. In Wieck warf der Orkan eine Scheune um, in Stockstorf \{chob er eine neugebaute Scheune von ihren Fundamenten herab, in Schwaan warf er die ganze Bedachung uûd theilweise den oberen Stock eines Ziegelringofens herunter. 6 Aus Sondershausen, 17. Juni, meldet man: Gewitter, welhes am 10. d. M. in_ verschiedenen Gegenden herrschte, hat in verschiedenen Fluren der Fürstlichen Unterherrs{aft: ebenfalls große Verheerungen angerichtet; ein wüthender Orkan ent- wurzelte allein an der Chaussee 130 der shönsten und stärksten Zwetschenstämme. Noch furch:baxer sind die Verwüstungen bei All- stedt gewesen, wo der Sturm mehrere hundert Gichen bis zu 1} Meter Durchmesser entwurzelt hat. Dem anhaltenden Regenmangel ist nicht abgeholfen worden, die Ernteaussichten sind für weite fruchtbare Ge-

Nea Was

biete Thüringens nicht günstig.

A G : S

ntatni

28 - . , Snserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß.

Stacats-Änzeiger, das Gentral-Handelsregister und das Pofthlatt nimmt an: die Insecaten-Expedition dex Deutsczen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ataats-Änzrigers:

Declin, 8. W. Wilhelm-Straße ir, 22

Berkäufe, Verpachtungen, | Submissionen 2E

15 E 470 14815] Neubau der Mosfelbahn.

Die Erd-, Planirungs- und Befestigungsarbeiten auf der Sirccke Stat. 306 bis 349 und Stat. 428 bis 487 VIL. Abtheilung, enthaltend unter Andern 200,000 Kubikmeter Erdmassen und 6000 Kubifmeter Trockeumauer1werk, sollen ge trennt in 4 Loose, von denen je 2 zusammenhäugen, vergeben werden. i E

Submissionshefte Übersende gegen 1,50 6. Kopialien für jedes Loos. N : i

Massendispositionen und Profile siegen in meinem Bureau zur Einficht aus. i: |

Offerten sind versiegelt, mit entsprechender Auf- \{rift versehen und portofrei bis zum Submissions- termin am

Douuerstag,. den 8. Iuli cr., Morgeus 10 Uhr, in meinem Bureau einzureichen. : Schioß Bübingen bei Nennig, den 16. Juni 1875. Der Abtheilungs-Baumeister. Buddenberg. Cto. 185/6.)

[4778]

O

fische

Die Lieferung von 5 Krahnen von je 20 Ctr. ‘4

Tragfähigkeit und von 2d eisernen Koblenkasten von je 10 Ctr. Fassungsraum, mission vergeben werden. können bei dem Unterzeichneten eingesehen, oder gégen Erstattung der Kopialien bezogen werden. :

Die Offerten sind portofrei und versiegelt mik der Aufschcift: „Lieferung von Krahnen re\p. Liefe- rung von Kohlenkasten“ versehen, bis zum 8. Iuli cer., 11 Uhr Vormittags, an den Unter- zeihneten einzusenden. z

Crefeld, den 14. Juni 1879.

Der Maschiueumeisier.

Spoerer. (H, 41547)

Verloosung, Amortisation, / Zinszahlung u. # w. vou öffentlichen Papieren.

Jinszahlung.

Die am 1. Juli cr. fälligen Coupons von U{U€U Poscuer 4°, Pfandbriefen werden von

heute ab bei uns, in den Wochentagen von 9—12 Uhr Vormittags, eingelöst.

Fa

Die Coupons müssen Serien geordnet, eingereicht werden.

Gleichzeitig sind folgende Bankhäuser von uns be- auftragt, oben genannte Coupons vom 1: Sul pw. bis zum 31. August cr. einzulösen, und zwar: ,

in Breslau: die Herren Oppenheim & Schweitzer, Bromberg: der Herr Albert Arons, Görliy: die Vank der egan s É Tei : Kommandite de ¡le- e fischen Bankvereins, sammtbetrag von 2400 Thlr. Stett und in Dresden: die Herren George Meusel

Ì

Oeffentlicher

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sathen.

9. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufse, Verpachtungen, Submissionen ete.

4, Verloosnung, u. s. w. von öffentlichen Papie!: en,

Berlin, den 19. Juni 1875.

Hirschfeld & Wolff, General-Agenten der Königl. Direktion des neuen Laudschaftlihen Creditver-

eins für die Provinz Posen. |

C 65D des Nennwerthes derselben gegen Pfandbriefe in cours\reiem Zustande vom 2. Ianuar 1876 ab j 1:41 87 4301 4348 4621 bei der Königlichen Instituten-Kasse (Albrechtsstraße | 4713 4814 4831 4832 4833 4802 Nr. 32 im Regierungs-Gebäude) hierselbst in den j E u o Geschäftsstunden derselben erfolgen wird, und daß E] mit diesem Tage nach §. 59 der S Ln = nung die weitere Verzinsung der gezogenen Pfand- Berlin-P briefe aufhört. ; : Berlin-Þo Sollte die Präsentation der gezogenen Pfandbriefe nicht spätestens deu 15. Februar 1876 erfolgen,

" muß das im §. 50 der erwähnten Verordnung Die Zahlung der am 1. Iuli d. I. fälligen | so muß d 9

soll im Wege der Sub- | Zinsen aller unserer Prioritäts-Obligationen, jowie ¿ E | die Einlösung der ausgeloosten Prioritäts-Obliga- Die Konstruktions-Bedingungen und Zeichnungen j tionen findet vom 1. Juli d, J. al Hauptkasse hierselbst, im Stationsgebäude des Bahn- s Potsdamer Plaß und b unserer Bislietkasse auf dem dortigen Bahnhofe täg. lich, mit Ausschluß der Sonntage, während der Vor- mittagéstunden von 9 bis 12 Uhr statt. Die Zinscoupons aller Obligationen werden außerdem in Berlin bei Hrn. Meyer Cohn, z in Darmstadt bei der Kasse der Bank für Handel und JIndustzuie, in Frankfurt a, M, bei der Filiale der Darm- städter Bank für Handel und Industrie, in Dresden bei der Dresdener Bank und die Zinscoupons unserer Obligationen Litt. D. neue Emission, sowie unserer 4} % Prioritäts-Obligationeu Litt. F, außerdeu auth

Es wird gebeten, r E entirenden Coupons ein Verzeichniß Stückzahl und tach. verschiedenen Kategorien georduet, beizufügen.

Grosshandel.

7, Literariséhe Anzeigon, Amortisation, Zinszahlun ? zffentlic y h 9, Familien-Nachrichten,

ies ———————————————M—————————

us —_—

‘fen mit einem Verzei nisse na mi N N Hauptkasse hierselbst richten. Berlin, den 15. Juni 1879.

[4790]

Samml. Seite

Kommunal - Ständisehe

u: der Herr S. Abel jumior, | 39gen worden : 95,413 16,787 16,790 9,699 9,707 18,747 18,750 11,962 12,361

Co, Cto. 934/6) e Necen

B x Wilkau

L y Rachen

T y Wilkau Berndau

mit dem Bemerken gekündigt,

Eisenbahn.

derselben veranlaßt werden.

ab bei unserer

- Königliches Kredit-Institut

S in Potsdam bei Oelrichs.

unserer Prioritäts- | daß die Noten unseres Instituts Kasse, auch bei den

Hexren

Groß spesenfrei eingelöst werden. Chemnitz, im Juni 1875.

43% Prioritäts-

ffurt a. M. bei dem Bankhause | Coupons der 43 %

A. v. Rothschild & Söhne

den behufs der Einlösung zu ba über die den Werth derselben, nach den

n-Gesellschaft,

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedane Bekanutmachungen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. E n

Das Direktorium.

Bekanntmachuug, : be ( er Haas in Carlsruhe n der in Gemäßheit der 88. 57 und 958 der | bei dex Württembergischen Vereinsbank in Stuttgark Allerhöchsten Verordnung vom s.

ite 101) stattgehabten 27. BVerloo- | _ d i I : sung von 35 proc. Schlesischen Pfandbriefen | Interesjenten zur Kenntniß, daß von unsern 5% Ltt. B. sind folgende Apoints über einen Ge- | vorschriftêmäßig ge- j

Nr. 24,107 auf Wüsteröhrsdorf à 1000 Thlr.

x y Diese Pfandbriefe werden daher ihren Inhabern daß die Rückzahlung

vorgeschriebene Präfklusionsverfahren in

Breslau, den 15. Juni 1879.

[4797] Chemnißer Stadtbauk.

Wic bringen wiederholt zur öffentlichen Kenntniß,

latho & Wolff in Berlin, é arl F. Plump & Co. in Bremen, & Oberläuder in Frankfurt a. M.,

Das Direktoriuur,

(4770) Werra-Eisfenbahn.

Die Einlösung der am 1. Iuli l. I. fälligen Prioritäts - Auleihe erf in Erfurt bei der Hauptkasse der Thüringischen Eisen- babn Gesellschaft als Hauptkasse der Werra-Eisen-

bei den Billet-Expeditionen der Werrabahn, bei der Mitteldeutschen Creditbank hier und bei deren Filialen zu Berlin - a. M, bei der Thüringischen Bank in Sondershausen

Anzeiger. Jnserate nehmen an: die autorifirte Annoncen-Expedition

von Rudolf Mosse in Beclin, Bresiau, Chemnis, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a.S. Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Ammoncen-Bureaus |

A

WBriefliche Einsendungen wolle man an unsere | und bei deren Filialen in Berlin, Arnstadt, Barmen,

| Eisleben, Halle, Göttingen und Nordhausen, bei | Herren Beckec & Comp. und Herrn H. C. Plaut in | Leipzig, bei den Herren Platho & Wolf in Berlin, | bei der Coburg - Gothaischen Creditgesellshaft in | Coburg, bei Herren Gebrüder Haas in Carlsruhe,

Suni 1835 (Gef. j und bei den Herren Bloch & Comp. zu Nürnberg, Gleichzeitig bringen wir zur Nachachtung für die

Prioritäts-Obligationen noh unerhoben sind: A. von verloosten Litt. A. Nr. 1984 à 500 Thlr., zinslos seit 1./7. 1873. Litt. B. à 200 Ihlr. Nr. 108, zinélos scit 1./7. 1873. 500.5 Nr. 2786, zinslos seit 1./7. 1869. 200 Litt. C, à 100 Ihle. Nr. 6487 und 968d, zinélos 200 feit 1./7. 1873. A Z 100 B. von geTündigteu und Folge dessen seit 1./1. 1874 100 zinsles: 100 Titt. A. à 500 Thlr. Nr. 72—75 181 453 1064 100 1611 1624 1712 1837 1842 2028 2151 2399. 50 Litt. B. à 200 Ihlr. Nr. 45 80 234 270 329 50 336 373 469 524 646 774 908 913 1019 1020 I 1086 1116 1175 1176 1177. 1221 1247 1254 1259 1277 1341 1450 1538 1539 1569 1698 1700 1751 1752 2007 2266 2344 2785 2901 3106 3304 330% 3352 3525 3602 3700 4062- 4065 4121 4122 4170 4171 4172 4287 4301 4348 4621 4661 4662 4712 —54 4871 4877—

Do“ [4 Do- D go po p- D p

| | | f | | 1 | \

Auslieferung der

80 4918—19 und 4938.

Tit C A 100 Thl 407 421 458 482 722 857 1131---ê 1503—4 1563 1715 1756 1842 1878 925 1962 9101—10 2243 2413 2464--5 2481 2514 2761 9778—9 2873 3029 3034 3153 3461 3469 3471 3502 3512 3640 3965 4555 4585 4589 4592 45% —96 4600 4871 4911 4954 5074 5748 5750 52 5952 5960 6002 6019 6090 6207 6411 6523 6563 6615 6657 668! 6696 6724—?

Nr. 20 125 132 350 39 ck» » 4

) allegirten Verord- ; 184 1484

Ansehung

für Sthlesieu- 7459 7475 T514 7551 T7587 T7641 7992 7995—98 8207 8251 8266 8342 8428 8437 8449 8530 8570 8622 8691 8754 8824 8841 8840 —AT7 890518908 8935 8938 8976 2d! 34 9237—38 9245 9248 9269 9281—2 9336! außer an unjerer 9683—84 9814 9850 9879 9908 9916 9932. / Endlich befinden sich noch für 43,800 M. 4; % Prioritäts - Obligationen, welche angemeldet sind, im Rückstand.

das Jahr 1874 nicht zur Vertheilung. Meiningen, den 13. Juni 1875. Der Berwaltungsrath der Werra-Eiseunbahn- Gesellschaft.

| Redacteur: F. Prehm. Berlin! erlag der Expedition (Kessel). Druck: W, Elsner. Vier Beilagen

(einschließlich der Bôörsea-Beilage),

erfolgt

und Frankfurt

6235 6251 6270 M | 6746 6756 6760 6792 6875 6887 7024 7192 7314 M 7644 7687--8 M 7735 7753—4 7780 7814 7846—7 7860 7895 790 M

9076 9152 9281 J

9361 9456 9494—95 9532 9552 9582—84 9670 |

zur Konyvertiru!! F

Eine Dividende für die Stammaktien kommt au M

e N

2 145.

Königreich Preufen.

Nevidirtes Neglement für die Immobiliar-Feuer-Sozietät der

sämmtlichen Städte der Regierungsbezirke Königsberg und Guinbinnen, mit Ansnahme von Königsberg und Memel.

I. Umfang, Zweck und Vorrechte der Sozietät.

8. 1. Die Sozietät umfaßt mit Ausnahme der Städte Königs- berg und Memel sämmtliche Ctädte der i i Snig8be Ven Gumbinnen ch der Regierungsbezirke Königsberg

Der Zweck der Sozietät is auf die gegenseitige Versicherung von Gebäuden gegen Feuersgefahr gerichtet. Diese Gefäbr wi erazftalt gemeinschaftlich Übernommen, daß fich jeder Theilnehmer zugleih in dem Rechtsverhältnisse eines Versicherers und eines Ver- E end F R jedoch e mit den ihm nach Ver- jältniß seiner Versicherungsfumme reglementsmäßi i eis trêges verhaftet i: g g ßig obliegenden Bei

. 2. Die Verhandlungen, welche die Verwaltung der Sozietä betresfen, die Gebäudebeschreibungen und die amtlichen Atteste für die Versicherungen sind vom tarifmäßigen Stempel und von Sporteln be- freit. Zu Verträgen mit eiuer stempelpflichtigen Partei ist der tarif- mäßige Stempel in dem halben Betrage, zu den Nebenexemplaren der Stempel beglaubigter Abschriften zu verwenden.

Bei Prozessen ift die Sozietät von der Zahlung der Gerichtskosten und Vorschüsse unter der im §. 6 des Gerichtskostengeseßes vom 10, Mai 1851 (Ges. Samml. S. 622) bestimmten Maßgabe befreit.

II, Erfordernisse zur Aufnahme in die Sozietät.

8. 3. Die Sozietät darf zur Versicherung gegen Feuersge nur Gebäude annehmen, und zwar nur solche, ves URELaD E enigen ftädtischen Gemeindebezirke belegen find, auf welche fich ihr zerband erstreckt, desgleichen solche, welche, obwohl nicht im städtischen Gemeindebezirke belegen, der Kämmerei oder den in der Stadt be- stehenden Stiftungen gehören. : _ Der Begriff „Gebäude“ umfaßt Baulichkeiten jeder Art und Bestimmung, einschließlich der Zäune, Bewährungen und Brunnen, insbesondere bei Kirchen und Thürmen: die Orgeln, Altäre, Bänke und r E i

8. 4, Pulvermühlen, Pulvermagazine, Petroleummagazine, Glas- und SHmelzhütten, Brechstuben, Kirchenglockengie R E raffinerien, Terpentin-, Firniß-, Holzsäure-, Stre Salzsäure-, Salmiakfabriken, Anstalten zur Fabrikation von Aether, Gas, Phos- phor, Knallsilber, Knallgold und Zündmaterial jeder Art, Papier- fabriken mit OfentroŒÆnerei, Theeröfen, Pottashbrennereien, Kienruß- fabriken, Samendarren, Ziegel-, Kalk- und Gypsöfen mit hölzernem Ueberbau sind von der Aufnahme in die Sozietät ausgeschlossen.

_Auch ist die Direktion befugt, andere Baulichkeiten, welche den

vorstehend bezeichneten Anlagen hinsihtlich der Feuergefährlichkeit gleihzustellen sind, von der Versicherung auszuschließen. __ Diese Ausschließung bezieht sich auf die andere Gebäude der Besißer von Anlagen vorerwähnter Art nur dann, wenn dieselben mit den Fabriken oder den zur Aufnahme des rohen Materials und der Fabrikate bestimmten Gebäuden in einem unmittelbaren oder be- sonders feuergefährlihen Zusammenhang stehen.

d. 9. Alle andern Gebäude ohne Unterschied ihrer Einrichtung upd Bestimmung find zur Aufnahme in die Sozietät geeignet.

Die Direktion ift jedoch berechtigt, Versicherung2anträge abzu- lehnen, sowie bereits bestehende Versicherungen zu löschen (S. 13) betreffs der zur Klafse VII. gehörigen Gebäude, sowie auch, wenn ein Gebäude durch feuerpolizeiwidrige Einrichtungen, durch baulichen

Ostpreußische Städte-Feuer-Societät. Beschreibung und Einschäßung der Gebäude S N. « Veledci, 1 gehörig, gefertigt am 18. und unter Versicherung der Richtigkeit übergeben von dem Besißer

Zur Nachricht für den Versicherungsnehmer. _(Auszug aus dem Reglement.) 1) Kein Gebäude, welches anderweit versichert ist, darf bei der

A L E Le S

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 21. Juni

Grad von Feuersgefahr darbietet.

schuldig ift. sichert hat resp. versichert.

ibi v Auskunft zu geben. Eigenthümer (§8. 5 und 6) oder dessen Stellvertreter die Löschung damit auch die Verpflihtung zur Beitragszahlung auf.

bäude, welches bei der Sozietät bereits versichert ist, darf ganz oder zum Theil noch anderswo versichert werden.

Findet sich, daß ein Gebäude oder das darin befindliche, in der Versicherungsjumme mit einbegriffene Zubehör noch anderswo ver- sichert if so wird dasselbe nicht allein in dem Kataster sofort ge- löscht, jondern es geht auch der Versicherte im Falle eines Brandes der ihm zukommenden Schadensvergütung verlustig, ohne daß seine Verbindlichkeit zu allen Sozietätsbeiträgen bis zum Ablauf des Jah- res, in welchem die oIung, eas eine Abänderung erleidet.

Jst das Gebäude mit Realschulden belastet, die im Kataster ver- merkt find, so erfolgt die Zahlung der Schadensvergütung jedoch unter Anrechnung der von andern Versicherungsgesellshaften zu zahlenden Entschädigungen, soweit dies zur Sicherung oder Befriedigung der im Kataster vermerkten Gläubiger erforderlich ist.

i Von jeder zur Kenntniß der Direktion gelangenden doppelten Versicherung ist dieselbe der Staatsanwaltschaft Kenntniß zu geben verpflichtet.

S. 9. Jedes Gebäude muß einzeln, also auch jedes abgesonderte oder mit andern nicht unter einem Dache befindlihe Neben- oder Hintergebäude und jede sonstige nah §. 3 aufnahmefähige Baulich- keit besonders versichert werden.

Verficherungen einzelner Gebäudetheile allein sind nicht gestattet.

S. 10. Der Direktion ist gestattet, mit Zustimmung des Aus- \husses (§§. 56, 57) in dem ihr nothwendig scheinenden Umfang auf Kosten der Sozietät Rückversicherung zu nehmen. i

ITI, Zeit und Bedingungen des Ein- und Austritts.

; 8. 11. Der Eintritt in die Sozietät, so wie die Erhöhung der Versicherungssumme ist jederzeit gestaitet, nur müssen die ordentlichen wie die außerordentlihen Beiträge von dem ersten desjenigen Monats ab entrichtet werden, in welchem - der Eintritt oder die Erhöhung erfolgt. Die rechtliche Wirkung des Vertrages beginnt erst mit der Anfangsstunde des Tages, an welchem die Direk- tion die Genehmigung ertheilt hat.

Der betreffende Antrag ist bei dem Magistrate anzubringen und von demselben sorgfältig geprüft und gehörig bescheinigt (§8. 16 und 18) mittelst gutachtlihen Berichts binnen acht Tagen der Direktion einzureichen; auch is dem Antragsteller auf Verlangen darüber eine Bescheinigung zu ertheilen.

Societät ganz oder zum Theil aufgenommen werden, und kein Ge- bäude, welches bei der Societät versichert ist, ganz oder zum Theil anderswo versichert werden, bei Strafe des sofortigen Ausschlusses aus der Societät und des Verlustes der Brandschadensvergütung (§. 8). D „Der Eintritt in die Societät ist jederzeit gestattet und be- ginnt die Versicherung mit dem Tage der erfolgten Genehmigung der Direktion. Der Austritt if nur mit Ablauf des Kalenderjahres ge- stattet, wenn er bis zum 1. Oktober dem Magistrate angezeigt wor- den (88. 11 und 12).

3) Bauliche Veränderungen in oder an dem versicherten Gebäude, sowie in der Nachbarschaft gemachte Veränderungen und Anlagen,

L E REE:

Verfall, Zecstörung, {chlechte Feuerungsanlagen einen außerordentlichen

. 6, Außerdem ift die Direktion auch berechtigt, im Interesse der Sozietät einzelnen Bewerbern den Eintritt in dieselbe zu versagen oder einzelne Afsociirte von der ferneren Versicherung auszuschließen, ohne daß sie denselben über die Gründe Rechenschaft zu geben

Insbesondere ist ihr dies gestattet, wenn der Bewerber oder Associirte audere ihm gehörige, in derselben Stadt oder deren Feld- mark belegene Gebäude bei anderen Versicherungsgesellshaften ver-

Ueber die Gründe, aus welchen die Direktion von der ihr vor- stehend eingeräumten Befugniß Gebrauch macht, hat dieselbe dem Ausschusse (§8. 56, 57) bei dessen nächsten Zusammentritt unauf-

Mit dem Zeitpunkte, in welchem dem ‘ausgeschlossenen des Gebäudes bekannt gemacht worden ist, hört die Versicherung und

_§. 8. Kein Gebäude, welches {hon anderswo versichert ist, darf bei der Sozietät ganz oder zum -Theil aufgenommen, und kein Ge-

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1875,

ACBIUORET (SUE A A E Aud "u

| - “Die Direktion hat in drei Tagen nah Eingang des Antrags ihre Entscheidung auszuspcechen. Rach Ablauf diefer Frist gilt der An-

tragfteller so lange als versichert, bis iqm die Zarüdckweisung oder

Beanstandung seines Antrags bekannt gemacht worden ift.

_Versicherungsnehmer kann von der Direktion eine sempel- und gebührenfreie auszustellende Bescheinigung über die Feststellung und Annahme der Versicherung verlangen.

8. 12. Der Austritt aus der Sozietät und die freiwillige Herab- sepung der Versicherungssumme darf nur einmal im Jahre mit dem

lauf des leßten Dezembertages stattfinden und muß spätestens bis E vorhergehendez 1. Oktober dem Magistrat angezeigt werden. uh ist dazu bis zum Jahressc{lusse die Einwilligung der im Kataster vermerkten Hypothekengläubiger in glaubhafter Form beizubringen oder die Löschung der betreffenden Hypothekenschulden nachzuweisen. ___ Dem Ausscheidenden ist die Genehmigung des Austritts \chrift- li von der Direktion zu ertheilen.

8. 13. Einer nothwendigen Löschung der Versicherung oder einer auf eben diesem Wege eintretenden Herunterseßung der Versicherungs- summe (88. 5, 6, 9 und 19) muß sich jeder Assoziirte jederzeit unters werfen, und steht dagegen auch den im Sozietätskataster vermerkten Hypothekengläubigern kein Widerspruhsrecht zu, doch hat die Direk- E O brieflich zu benahrichtigen, wenn ihr Wohnort be- annt ift.

Der gezwungen Ausscheidende hat außer im Falle der Doppel- E (8. 8) die ordentlichen Beiträge nur bis zum Ablaufe des Semesters, in welhem die Löschung erfolgt ist, zu entrichten. Dagegen muß er sowohl wie der freiwillig Ausscheidende auch die- jenigen außerordentlichen Beiträge entrichten, welche zur Deckung der bis zu ihrem Austritt stattgefundenen Brandschäden erforderli find, wenn selbige au erst nach dem Austritte ausgeschrieben werden.

8. 14. Wenn ein versichertes Gebäude durch Abbruch beseitigt uud durch Neubau erseßt wird, soll die Beitragspflicht für das ab- gebrohene Gebäude von dem Zeitpunkt ab erlöschen, wo das neu erbaute Gebäude in die Versicherung tritt.

IV. Werthsermittelung der Gebäude und Höhe der Versicherungssumme.

G15 Die Versicherungssumme darf den dermaligen gemeinen Bauwerth derjenigen Theile des versicherten oder zu versichernden Ge- bäudes, welche durch Feuer zerstört oder beschädigi werden können, niemals übersteigen.

Die in Klasse VII. aufgeführten Gebäude dürfen nur mit zwei Dritteln dieses Werths versichert werden.

Unter diesen Beschränkungen hängt die Bestimmung der Summe, auf welche ein Gebäudebesizer bei der Sozietät Versicherung nehmen will, von ihm selbst ab, nur muß diese Summe in Beträgen , welche durch die Zahl 10 theilbar sind, abgerundet sein.

8. 16. Zur Ermittelung des gemeinen Werths ist eine möglichst genaue Beschreibung eiues jeden einzelnen Gebäudes nebst Situations- plan nach dem hier beigefügten Formular, welches auf Kosten der Sozietät durch den Magistrat unentgeltlih verabfolgt wird, anzu- fertigen und in zwei Exemplaren vom Eigenthümer oder dessen gesehz- lihen Vertreter unterschrieben dem Magistrate einzureichen. Die Beschreibung und die darin enthaltene Werthsangabe sind unter Zu- ziehung des Antragstellers von einer Kommission an Ort und Stelle zu prüfen, deren Mitglieder der Magistrat erwählt, und welche aus einem Magistratsmitgliede und zwei Mitgliedern der städtischen Bau- deputation, event. aus zwei als Gebäudetaxatoren ein für allemal vereidigten Bauhandwerkern, besteht.

Die Gebühren der Taxatoren fallen dem Antragsteller zur Last.

welche die Felegung in eine s{lechtere Klasse bedingen, find dem Magistrate binnen Monatsfrist bei Strafe des vierfachen Betrages der Differenz zwischen dem eza ten geringeren und dem zu zahlen- den höheren Beitrage und der Nachzahlung derselben anzuzeigen. Die- selbe Strafe trifft den Versicherungsnehmer, welcher durch seine fal- schen Angaben cine höhere Klassifizirung erlangt hat (§8. 30 und 32).

4) Abgebrochene oder total abgebrannte Gebäude scheiden aus der Versicherung aus, und müssen daher die an ihre Stelle tretenden Ken pee meen Zei Bens nur theilweise durch

rand beschädigter Gebäude genügt eine Revision der Beschreibun

(88. 14 und 53 und 54). : R G G

E E E E I

chen |

Namen, Benennung Gewerbe und Stand

des Beste.

jedes einzelnen

Gebäudes.

Ordnungs-Nummer des Katasters Nr. der Haupt- und Zei der Nebengebäude. Hypotheken-Nummer.

Meter. | Meter.

Dauer O [b [& [d [6 |-Lapiming non den näch- sten Ge- bäuden, nah vorn, hinten, rechts und links.

Zustand.

Bebaute Grund- | fläche

b. gut, c. mittel,

äußeren der inneren

der des Daches.

Höhe der Etagen | resp. Halbetagen der Giebel, der Gesimse.

der Feuerungen.

_— lazed a] = o Sr

Baulicher

(a. sehr gut,

d, ziemlich, e. {ledt.)

| o!

Bemer-

in Summa. Summe.

U U Ew

Versicherungs- auf ein Jahr.

fläche. Beitragsklasse. Ordentlicher Beitrag vom 1. bis ultimo Dezember

Benußung.

pro [] Meter Grund-

Si Ordentlicher Beitrag

e

Q

| |

j

Situationsplan der vorstehend beschriebenen Gebäude. Bescheinigung. __ Daß vorstehende Beschreibung nah dem von den Unterzeichneten eingenommenen Augenschein richtig ist und mit dem vorstehend von uns entworfenen Situationsplane übereinstimmt, sowie auch, daß die in derselben enthaltenen Werthsangaben mit Berücksichtigung der Be- stimmungen des §. 17 des Reglements richtig sind und die begehrte Versicherungssumme dem §. 15 des Reglements entspricht, wird hier- arin A EEO resp. auf den geleisteten Sachverständigeneid be- einigt.

8. 17. Bei Prüfung der Gebäudewerthsangaben ift daran fest- zuhalten, daß nur der dermalige gemeine Werth der im Gebäude enthaltenen, durch Feuer zerstörbaren Baumaterialien und Bauarbei- ten unter Berücksichtigung der örtlihen Preise und Löhne und der durch vom Verfi eran ornene mit seinem Hauswesen selbst zu leisten- den Fuhren und Handdienste bedingten Kostenersparniß ermittelt und angegeben werden soll. Als nicht dur Feuer ¿Ee gelten nur die in der Erde befindlihen Fundamente oder Kellermauern. Ein weni- e als mittelmäßiger bauliher Zustand des Gebäudes bedingt eine

erabseßung des Werths der Materialien und Arbeiten. Die Summe, welche zur Herstellung eines neuen Gebäudes déêrselben Art erforder- li ist, kommt gar nicht in Betra. i

8. 18. Hat die Kommission gegen die Riltigkeit der Beschrei- bung, die Versicherungssumme und die beantragte Klasse und Unter- abtheilung keine Einwendungen zu machen, oder unterwirft sich der Eigenthümer den von derselben für nöthig erachteten Abänderungen, so wird solches von der Kommission auf beiden Exemplaren der Be-

Zur Nachricht für die Kommission.

(Auszug aus dem Reglement.)

1) Die Beschreibung und die darin enthaltenen Werths8angaben sind unter Zuziehung des Antragstellers von einer Kommission an Ort und Stelle zu prüfen, deren Mitglieder der Magistrat erwählt, und welche aus einem Magistratsmitgliede und zwei Mitgliedern der städtishen Baudeputation, event. statt leßterer aus zwei, ein für alle- a E Gebäudetaxatoren vereidigten Banuhandwerkern besteht

2) Bei Prüfung der Werthsangaben ist daran festzuhalten, daß uur der gemeine Werth der in dem Gebäude enthaltenen, durch Feuer zerstörbaren Baumaterialien und Bauarbeiten unter Berüdcksichtigung

(GreLung atteftirt, und dieselben demnächst au} vom Magistrat be- glaubigt. Findet aber die Kommission Bedenken gegen die in Antrag

gebrahte Versicherung, und insbesondere gegen die Höhe der Ver-

sicherungsfumme, und will sich der Eigenthümer ihrem Ausspruche nicht unterwerfen, so kann die endgültige Feststellung der Versicherungs- summe nur auf Grund einer von einem Königlichen Baubeamten auf- genommenen förmlichen Taxe des betreffenden Gebäudes, für welche die im §. 16 aufgestellten Gesichtspunkte ebenfalls maßgebend sind, herbeigeführt werden.

Die Koîten einer ee Tare treffen den Gebäude-Eigenthümer, wenn die Taxe um mehr als 10 Prozent hinter der beantragten Ver- fiherungssumme zurüdckbleibt, sonst fallen fie der Sozietät zur Last,

__§. 19, Sowohl bei der Werthsangabe des Eigenthümers, als bei der Prüfung derselben durch die Kommission und bei der Taxirung ist noch darauf zu achten, daß, wenn der Eigenthümer des Gebäu-

der örtlichen Preise und Löhne und der durch vom Versicherungsnehmer mit seinem Hauswesen selbst zu leistenden Fuhren und Handdienste bedingten Kostenersparniß ermittelt und angegeben werden foll. Als uiht durch Feuer zerstörbar gelten nur die in der Erde befindlichen Fundamente und Kellermauern, Ein weniger als mittelmäßiger bau- licher Zustand bedingt eine Herabseßung des Werths der aterialien und Arbeiten. Die zum Neubau eines Gebäudes derselben Art erfor- derlibe Summe kommt nicht in Betracht (S. EiE

3) Die Versicherungssumme darf den derma igen gemeinen Bau- werth der dur Feuer zerstörbaren oder verleßbaren Gebäudetheile niemals übersteigen, bei Gebäuden der Klasse VII. höchstens nur F dieses Werths betragen (8. 15).

ben außer Ansaß bleibe. Dagegen is der zur Hergabe des freien Bauholzes Verpflichtete solches besonders bei der Sozietät zu ver- sichern berechtigt, wenn das Gebäude selbs bei derselben versichert wird oder is, Beim Ausscheiden eines solchen Gebäudes aus der Sozietät ist dann auch gleichzeitig die vage Bauholzversicherung zu löschen und davon dem Inhaber derselben Kenntniß zu geben.

8. 20. Um die durch den Verlauf der Zeit erfolgende Vermin- derung des Werths der versicherten Gebäude im Auge zu behal- ten, ist die Direktion jederzeit befugt, Revisionen der Versicherungs- summen dur die im §. 16 bejeidinete Kommission auf Kosten der Sozietät vorzunehmen und, falls der Eigenthümer der von ihr für nöthig erachteten Herabseßung der Versicherungssumme widerspricht, eine förmliche Taxe nah den Grundsäßen des §. 17 dur einen Kö- niglihen Baubeamten aufnehmen und dadurÞ das Maximum der versiherungsfähig bleibenden Werthssumme feststellen zu lassen.

des etwa freies Bauholz zu fordern berechtigt ist, dec Werth dessel-

Bleibt leßtere um mehr als 10 Prozent unter der bisherigen Ver- sicherungs)umme, so fallen die Kosten der Abschäßung Ves DeRGiReR