genwärtig sei; er müßte ja aller Thätigkeit in eigener Kunstübung entsagen und würde bald ungenügenden Unterricht ertheilen. So hat sih denn das Kollegium an die Ehrenhaftigkeit und den guten Geist der Kunstjünger selbst gewandt, und sie haben aus ihrer Mitte Vertrauensmänner erwählt, die für Aufrechthaltung der Ord- nung in Abwesenheit der Lehrer einstehen, Sorge tragen, daß Kunsft- werke oder Kostüme — die Akademie hat deren sehr kostbare und vorzüglihe aus Rambergs Nachlaß erworben — unversehrt bleiben, Überhaupt daß ohne Beschränkung der akademischen Freiheit das Rechte und Ersprießliche geschehe. Man wird auch hieraus erkennen, daß es kein Schaden für die Akademie und die Kunst ist, wenn be- reits zur Selbständigkeit heranreif-nde Künstler noch in den Meister- schulen verweilen, und daß der Lehrer am besten wissen wird, wann er sie entlassen kann; man wird einsehen, daß es gut i}, wenn sunge Männer aus anderem Becrufskreise, aus der Akten- oder Studier- stube oder aus der Kaserne, sich in den Antikensaal und die Malklassen begeben, um rasch die sichere Technik zu gewinnen, die ihrer seitherigen dilettantischen Kunstliebe fehlte, um einen Lebens- beruf durch dieselbe zu finden. Für übelwollende oder mißverftänd- lihe Auffassungen und Angriffe wird die Akademie durch Ergebnisse entschädigt, wie sie in der Ausbildung eines Makart, Defregger, Mar, Lenbach, Ghysis u. a. vorliegen, und in der daukbar treuen Anhäng- lichkeit, die diese ihr widmen.“
— Die neueste Nummer (1669) der „Jllustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Illustrationen: Der neue Zoologishe Garten in Frankfurt a. M. (9 Ansichten.) Nach einer Zeichnung von P. Wagner. — Die Allgemeine Norddeutsche Segelregatta auf der Elbe bei Hamburg am 6. Juni. Originalzeihnung von Holger Drach- mann. — Empfang des \{chwedischen Königspaars durh das deutsche Panzergeschwader im Kieler Hafen am 28. Mai. Originalzeihnung von H. Penner. — Die neue Sternwarte in Wien. (3 Abbildungen.) Nach einer Zeichnung von F. K. Ginzel. — Oskar Dickson. — Scenen aus dem Schauspiel: „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“ von Jules Verne und A. Dennery. Nach der Aufführung im Wiener Carl-Theater gezeihnet von H. Frißmann. — Die Städtewappen des Deutschen Reichs: Schwelm. — 6 Ansichten vom Kurort Puch- \tein bei Karlsbad in Böhmen.
— Das vom J, Engelhornschen Verlag in Stuttgart herausgegebene Lieferungswerk „Jtalien“, dem wir {hon wie- derholt in diesem Blatte Besprechungen widmeten, ist bereits bis zur 16. Lieferung gediehen, und es liegt somit mehr als die Hälfte def- selben vor. Das ganze Werk ist auf ungefähr 26 Lieferungen be- rechnet und soll bis 7zum He:bst d, Is. abgeschlossen sein. Ein jedes neu erscheinende dieser blauen Hefte in Folio ist nah in- nerem Gehalt und äußerer Aus\{chmüdckung dazu angethan, dem Be- fißer Freude zu bereiten. In der vorliegenden 16. Lieferung des vor- trefflihen Werkes führt Woldemar Kaden den Leser durch Latium in den anziehend geschriebenen Aufsäßen: „Jn den Grenzen Latiums“, „Etwas Ciceronenweisheit“, „Der nordishe Wanderer in der rômi- ichen Campagne“. Die Bilder in Tondruck: Lago maggiore mit Sífola Bella und Jsola Peskatore von R. Schick, Weinlese in Toskana von Ferd. Keller und Tertacina von Edm. Kanoldt, sind wiederum auägezeichnet gelungen. " Aber auh unter den 12 Text-Jllustrationen findet sih viel Interessantes und sehr gut Ausgeführtes, wie die Via Appia von Keller, Bauer in der Campagne und heimkehrende Schaf- heerde von Kurella. Das in einer Auflage von 7500 Exemplaren gedruckte Prachtwerk zählt heute bereits in runder Summe 6000
Abonnenten.
In Oesterreich haben Gewitter und Wolkenbrüche neuerdings wieder große Verheerungen verursaht. So wird gemeldet:
Prag, 25. Juni. In Folge des heute Abends bei Hlubocep niedergegangenen furchtbaren Wolkenbruches wurde die Smichower Durchfuhrstraße übershwemmt und in Koschir ebenfalls eine arge Verwüstung angerichtet, Der Verkehr auf der Prag-Duxer Bahn mußte in Folge einer Dammzerstörung zwischen Hlubocep und Dus- nik vollständig eingestellt werden.
Aus Königsgnad im Bauat wird der . „N. Fr. Pr.“ ge- schrieben: Montag, den 20. d., entlud si in hiesiger Gegend in einer Ausdehnung von neun bis zehn Meilen ein Gewitter mit derartigem Hagel, daß wir von unseren ausgezeihneten Ernteausfichten nicht den Samen erhalten. Wir hatten seit langen Jahren hier kein ähnliches Unwetter zu verzeichnen. Rindvieh, Schafe, Heu find in Menae fortae\{chwommen.
Ems, 25. Zuni. Die heute zu Ehren Sr. Masejtät des Kaisers und Königs auf der Lahn von dem Frankfurter Ruderverein in Gemeinschaft mit dem Cölner Ruderklub veranstaltete Regatta nahm Nachmittags um 6 Uhr troß der sehr ungünstigen Witterung ihren Anfang, Se. Majestät der Kaiser shauten der Wettfahrt aus cinem Fenster des Kursals zu. An beiden Ufern der Lahn hatte sih eine große Menschenmenge eingefunden, welche den Siegern lebhafte Zurufe jpendete. Während der Reaatta spielten eine Militär- und die Emser Kurkapelle. Es fanden 5 Wettfahrten statt. Die Fahrtour begann bei der neuen Brücke, erstrekte sich bis zur Schiffbrücke, wo sih der Drehpunkt befand, und endigte vor dem Balkon des Kursaals. Bei der ersten betheiligten sich je ein zwei- rud:iges Outrigged-Boot des Cölner Ruderklubs und des Frankfurter Rudervereins, und es gewann den Ehrenpreis der Damen, bestehend in 2 silbernen Karaffen, die „Coralle“ des Cölner Ruderklubs. An der zweiten Fahrt, für welche der „Kaiserpreis“ ausgeseßt war, nah- men zwei 4rudrige Outrigged-Boote des genaunten Vereins Theil. Der Cours von Nr. 1 wurde doppelt gefahren. Als Sieger aus die- sem anstrengenden Kampfe ging hervor der „Adolf“ des Frankfurter Rudervereins. Die Cölner blieben mehrere Bootslängen zurück, Der Ehrenpreis Sr. Majestät des Kaisers bestand in einer Bowle nebst den dazu gehörigen Gläsern. Zur dritten Tour waren angemeldet je ein 2rudriges Outrigged-Boot der beiden Rudervereine. Preis: erster Ehrenpreis der Kurkommission, bestehend in einem filbernen Pokal. Die Fahrstrecke bildete wiederum die doppelte Tour. Abermals blieb das Boot „Castor“ des Frankfurter Rudervereins Sieger, während fichd die Cölner von vornherein schr im Nachtheil befanden. Zu der Wettfahrt mit „Grönländern“ waren je drei Boote des Frank- furter Rudervereins und des Kölner Ruderklubs angemeldet; es be- theiligten sich indeß nur die Kölner Boote „Fürst Bismarck“ und „Möve“, Ersteres blieb Sieger und erheilt den zweiten Preis der Kurkommission, abermals in einem silbernen Pokale bestehend. Den Schluß machte eine englishe Wettfahrt in Emser Booten, mit durch das Loos bestimmten Mannschaften der verschiedenen Vereine bemannt. Zwei Mitglieder des Frankfurter Vereins errangen den dritten Preis der Kurkommission, ebenfalls in einem silbernen Pokal bestehend. Die Preisvertheilung fand sofort nah Beendigung der Fahrten statt. Das Richteramt hatten übernommen: der Hr. Badekommissar v, Lepel, Hr. Deichmann vom Cölner Ruderklub und Hr. Ph. Lak vom Frank- furter Ruderverein. Bei der ganzen Wettfahrt hat nicht die geringste Störung stattgefunden. L
Die internationale Telegraphen - Konferenz in St. Petersburg beschäftigte sih in ihrer zehnten Sißung am 23, Juni mit der Berathung einzelner Neuerungen in Bezug auf die Telegramme besonderer Art. Jn den Referaten über die früheren Sitzungen geschah bereits des Projekts Erwähnung, die Uebergabe an eine gewisse Frist gebundener Telegramme (télégrammes urgents) cin- zuführen, welche in Fällen besonderer Dringlichkeit für den Absender gegen erhöhte Zahlung bei der Beförderung vor allen übrigen De- peschen der Privatkorrespondenz den Vorzug haben follen. Da ein- zelne Delegirte sich gegen die Einführung dieser Telegramme auêsprahen, so tauhte die Frage auf, in welchem Maße solchen Termindepeshen beim Transit durch diejenigen Staaten ein Vorzug einzuräumen sei, welhe die Einführung der- selben nicht acceptiren. Nach eingehender Debatte wurde die Frage noh offen gelassen, bis einige Delegirte spezielle Instruktionen ein- gee haben würden. Einen weiteren wesentlichen Gegenstand der
erhandlungen bildete der Antrag auf Einführung einer pekuniären Verantwortlichkeit der Telegraphenverwaltungen für unrichtige Ueber-
Hannsdorf, 6 Juni. Gestern Nachmittags 3 Uhr wurde die Gegend von Mährish-Schönberg durch einen Wolkenbruch und agelwetter arg verwüstet. Kartoffeln und Flahs wurden vom agel niedergeschlagen, das Wiesenheu abgeschlemmt, die Straßen durch Steingerölle verlegt. Außerdem wurden an der Wasserleitung, an den Gebäuden und Fenstern zahllose Beschädigungen angerichtet. — Auch aus dem Großherzogthum Hessen liegen Nachrichten aus Darmstadt nnd Umgebung über verheerende Wolkenbrüche vor.
Lanud- und Forstwirthschaft.
Wie dem „Fr. J.“ unter dem 23. Juni aus dem Rhein- gau geschrieben wird, ist die Weinblüthe nunmehr im gesammten Gaue — mit Auênahme der allergeringsten Lagen, welche Übrigens in voller Blüthe stehen — beendet. Jn den besseren und besten Lagen verlief sie sehr rasch und glücklih; und der Fruchtansaß voll- zog sib dort in Folge der günstigen Witterung ungemein gut. Jn den geringeren Lagen dagegen verzögerte der Regen etwas den Verlauf, hat aber im großen Ganzen auch hier nicht geschadet. Die Fruchtansäße an den .großbeerigen Früh-Trauben von Hausstöcken und Spalieren haben \sich mitunter {hon bis zur Stärke einer kleinen Haselnuß ent- wickelt, Im Allgemeinen wird man wohl behaupten dürfen, ‘daß die Reben gegen das Vorjahr um wenigstens 8—10 Tage, in den her- vorragendsten Lagen, wie z. B. im Rüdesheimer und Rauenthaler Berge, sogar um 12—14 Tage voran sind. Dabei sind die Ansäße so {ôn und massenhaft, wie selten, Es scheinen somit die Aus- sichten dieses Jahr auf eine gesegnete und reihe Ernte zur Zeit wohl begründet zu fein,
— Ueber den Stand der Saaten in Lothringen veröffent- lit der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins in Mek, Hr Paté, nachstehenden Bericht: Jn der leßten Woche waren die ab- wechselnden Regengüsse der Heuernte schr ungünstig. Sonnabend und Sonntag war das Wetter \chöner, die Hitze ist wiedergekehrt. Das Barometer steigt wieder und das Thermometer zeigt vier Grad mehr, als in den leßten Tagen. Der Raps is auf dem Punkte, ge- schnitten zu werden, das Ergebniß kann voraussihtlich auf eine halbe Ernte abgeshäßt werden. Der Roggen steht \{chön. Weizen läßt noch zu wünschen, es sind immer dünne Stellen da, es ist das ein Defizit, welches ein Fünftel oder ein Viertel der Ernte ausmachen fann; die unteren Theile der Aehren sind ohne Frucht; indeß ver- spricht die Weizenernte im Ganzen ein gewöhnliches Jahr. Hafer und Gerste würden sehr \{chön sein, ohne die unzähligen Disteln, die man nicht zerstören konnte. Kartoffeln und Runkelrüben stehen gut. Mit Wein und Hopfen sicht es glänzend aus. Die Heuernte hat überall begonnen, und man ist mit dem Ergebniß ziemlich zufrieden.
Gewerbe und Handel.
Berlin. Am 26. d. M. starb hierselbst der Geh. Koinmerzien- Rath Emil Prätorius. :
— Die Generalversammlung der Berlin-Görlißer E isenbahu- gesellschaft wählte in den Verwaltungsrath die Herren Landes- hauptmann v. Seydewiß, Rehtsanwalt Salomonsohn, Geheimer Ober- Finanz-Rath Wilckens, Bankier Levinstein, Geheimer Kommeuzien- Rath Schmidt, Geheimer Regierungs-Rath Sattig, Baumeister Lent, Geheimer Regierungs-Rath Reinhardt und Bankier Alvin Ball. Zu 8. 22 Nr. 3 Pitt, C. des Statuts ift alsdann folgender Zusaß be- {lossen worden: „Die Nachzahlung der Dividende auf die Stamm- Prioritätsaktien erfolgt indeß nur, nachdem vorerst den Inhabern der Stamm- Prioritätsaktien. für das laufende Betriebsjahr 5 % des Nominalbetrages ihrer Aktien aus dem Reinertrage gewährt und sodann mit der Maßgabe, daß unter den dergestalt zur Bezahlung gelangenden Dividendenscheinen früherer Betriebsjahre die älteren Dividendenscheine ein Vorzugsreht vor den jüngeren genießen." Die den Mitgliedern des Verwaltungsraths zu gewährende Tantième wurde \chließlich auf 1 %. des pro 1874 vertheilten Reingewinnes festgestellt.
— Die bevorstehende außerordentliche Generalversammlung der Ostdeutschen Bank ist, wie berichtet wird, von Aktionären des Snstituts unter Deponirung der dazu nöthigen 200,000 Thlr. Nom. in Aktien beantragt worden, um die Liquidation der Bank zu bewerk- stelligen.
— Der Magistrat von Wien hat nah der „Wien. Ztg." fol- gende Kundmachung publizirt: „Aus den dem Magistrate vorliegenden Ausweisen über die Preise der wichtigsten Konsumtionsartikel ergiebt sich die Thatsache, daß bei einem großen Theile derselben im Detailverkaufe die vorjährigen Preise beibehalten werden, obwohl der
gabe der Depeschen. Jm Hinblick auf die Tragweite der Frage be \{loß die Konferenz, sie vorher in einer aus sieben Mitgliedern ad hoc fonstituirten Kommission einer eingehenden Vorberathung zu unter- werfen. Schließlich prüfte die Konferenz die Bestimmungen über die Kontrole der gewöhnlichen und chifrirten Dépeschen beim telegra- phischen Verkehr innerhalb der Grenzen Europas und bei außereuro- päischer Korrespondenz. e
Seit Anfang Juni haben sich in Königsdorff-JIastrzemhb O ./S. bereits über 150 Badegäste eingefunden. Dank den Bemü- hungen des Bade-Arztes Dr. Faupel faßt die Ueberzeugung von der Heilkraft der dortigen Soole in immer weiteren Kreisen Wurzel. Der Aufenthalt in dem kleinen Orte, mit seinen gut eingerichteten Häusern, den prachtvollen, von der Natur außerordentlih begünstigten Anlagen, der \{chönen, in der Ferne von den Karpathen begrenzten Aussicht, einer guten Badekapelle u. \. w. ist auch für weniger Kranke ein all- seitig befriedigender. Die Meisten werden von den ungeahnten Na- turs{önheiten dieses im äußersten Ober - Schlesien gelegenen Bades überrascht sein. l :
Tepliß, 24. Inni. Um das herrliche Schauspiel des „Jo- bannis- oder Sounenwendfeuers “ zu genießen, waren gestern Abends bei einbrechender Dunkelheit die im Weichbilde der Stadt gelegenea Hügel von dichten Menschengruppen beseßt, welche größtentheils aus Fremden bestanden. So weit das Auge reichte, auf den un- liegenden Ebenen, Höhen und Bergen konnte man hell auflodernde Flammen sich hin und her bewegen sehen. Der mit diesem uralten Gebrauche in früherer Zeit verbundene Aberglaube ffff übrigens noch nicht ganz geschwunden. So z. B. stecken viele Landleute die Kohlen vom Sohannisfever in die Wiesen, Felder und Gärten oder auf die Dächer ihrer Gebäude, um Haus und Feld vor allem Unwetter zu bewahren ; auch streut man Weihrauch von der Christnacht und Weihholz vom Palmsonntag in das Feuer, das hierauf theilweise mit grünem Tannreisig, feuchtem Moos oder Haidekraut bedeckt wird.
Büäderstatistik.
Augustusbad (bei Radeberg) bis 25. Juni Baden bis 26. Juni e Charlottenbrunn bis 24. Cudowa bis 22. Juni Elster bis 21. Juni (Ems bis 25. Juni Flinsberg bis 21. Juni . Franzensbad bis 22, Juni Goczalkowitz bis 25, Juni . Karlsbad bis 20. Juni . Lippspringe bis 21. Juni IATICHDAD Die 24 U ote Marienborn (bei Kamenz) bis 25. Juni Oeynhausen bis 25. Juni 2e Pyrmont bis 24, Juni DCIHETS DIS 10. QURE 2 e Wanda bis. N Jute a 0e Schweizermühle (im Bielagrunde) bis 25. Juni Ce SMORaU Dis 22, Ut eo 6 00 Warmbad (bei Wolkenstein) bis 25, Juni. . Warmbrunn bis 21. Junt , #4 F.» Wiesenbad (bei Annaberg) bis 25. Juni .
Vên den U ebershwemmungen der Garonne liegen folgende Nachrichten vor: Toulouse, 24. Juni. Die Ueberschwemmung hat
151 10,748 341 276 1,126 6,616 268 2,666 270 10,010 8350 4,418 123 1,748 4,011 810 216 101 14,424 183 1,410 124
.
Juni
Marktpreis eben dieser Artikel im Vergleice zum Vorjahre gesunken ist. Ungeachtet wiederholt die bestehenden Markteinrichtungen so wie insbesondere die Verfügungen bekannt gegeben worden sind, welche die Behèrde getroffen, um den Konsumenten den Bezug der Lebensmittel direkt von den Produzenten zu ermöglichen, so lassen es die gegen- wärtigen Verhältnisse zweckmäßig erscheinen, dieselben neuerlich in Erinnerung zu bringen. Die Einfuhr aller Brotgattungen und deren Verkauf auf den Viktualienmärkten in Wien i} allen Pro- duzenten gestattet; der Verkauf daselb if vollkommen frei, und können die Konsumenten ihren Bedarf hier von den roduzenten beziehen, Mit der hierortigen Kundmachung vom
7, Márz 1872 wurde der Verkauf des Brotes nah dem Gewichte eingeführt, um auch in dieser Beziehung den Konsumenten die nöthige Sicherheit zu verschaffen, ohne daß jedoch von dieser Verfügung nach den gemachten Erfahrungcn von dem Publikum Gebrauch gemacht wurde. Wegen Beschaffung billigeren Fleishes hat der Gemeinderath mit Beschluß vom 8. August 1874 die Genehmigung ertheilt, daß im ganzen Gemeindegebiete Wiens an hierzu bestimmten Pläßen stabile Verkaufsstände aufgestellt werden dürfen, und obliegt den Eigen- thümern derselben, das Fleisch von den hier unter behördlicher Auf- sit geschlahteten Thieren stets um 4 Kr. per Pfund billiger zu geben, als solhes in den sogenannten Fleishbänken verkauft wird. Von solchen Ständen sind derzeit 52 aufgestellt, und find Pläße für folhe Stände noch verfügbar. Auch der Einführung geschlachteten Fleishes wurde von Seite der Behörde der thunlihste Vorschub geleistet, und wird dasselbe in der Großmarkthalle sowohl, als auch theilweise in den vorerwähn- ten Ständen zu den Hallenpreisen verkauft. Die Oualität des Fleisches so wie die Ginhaltung des billigeren Verkaufspreises wird strenge überwacht. Da die geseßliche Verpflichtung besteht, daß in allen Fleischverkaufslokalen der Preistarif über die einzelnen Fleischgat- tungen leiht wahrnehmbar angebracht sein muß, \o ist damit den Konsument-n stets die Möglichkeit geboten, zu wissen, um welchen Preis die einzelnen Fleisbgattungen bei den verschiedenen Verkäufern zu haben sind. Hinsichtlich der Beschaffung der Gemüse und der anderen Lebensmittel wird auf die bestehenden Märkte, welhe täglich von früh Morgens bis 1 Uhr Mittags abgehalten werden, hingewiesen. Jedermann is wvach dem Gesetze berechtigt, mit allen zum Verkaufe zugelassenen Waaren den Markt zu beziehen, und ist der Produzent in dem Verkaufe seiner Waaren während der ganzen Marktzeit keiner Beschränkung unter- worfen. Außerdem ist der Hausirhandel mit Artikeln des täglichen BVerbrauches allen großjährigen Personen auf ihr Anmelden im Sinne der seit 1. Mai 1860 bestehenden Gewerbeordnung gestattet, wodurch der Ankauf wie die Auswahl der Waaren im Hause selbft geschehen kann. Es scheint nur der regeren Theilnahme des Publikums zu be- dürfen, um dieser Verkaufsweise, welche in anderen Großstädten sich als vortheilhaft bewährt hat, allmählih auch hier im ausgedehnteren Maße Eingang zu verschaffen. Die Konsumenten werden hiermit in ihrem eigenen Interesse auf alle diese Einrichtungen und Beftimmun- gen neuerlich aufmerksam gemacht.“
Brüssel, 26. Juni. (W. T. B.) Der Strike in Borinag ist beendet. Die Arbeit ist überall wieder aufgenommen.
Kopenhagen, 26. Juni. (W. T. B.) Die Nationalbank wird von Montag, den 28., ab den Diskont für Wechsel auf 5§— 6%, den Lombardzinsfuß auf 5% erhöhen.
VerLéehrs-:Anstalten-
Auf der Strecke Glaß-Habelshwerdt wird der Personen- und Frachtverkehr vom 1. Juli d. J. ab eröffnet. Es wird dadurch, wie aus dem veröffentlichten Fahrplan ersichtlich ist, täglich eine drei- malige direkte Verbindung zwischen Breslau und Habelschwerdt ermöglicht.
— Die Situngen des russisch-deutschen Eisenbahnver- bandes in Dresden sind heute Vormittag durch den General- Direktor der \ächsischen Staatseisenbahnen, v. Tschirschky, eröffnet worden. Den Vorsiß bei den Verhandlungen führt die Direktion der Königlich preußishen Ostbahn.
New-York, 26. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer „ France" der National - Dampfschiffs- Compagnie (Stettin -New - Yorker Linie, G. Messing) -ist hier angekommen. Der Dampfec des norddeutschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen.
viel größere Verwüstungen angerichtet, als man glaubte. Man {äßt die Zahl der eingestürzten Häuser auf zwei bis dreihnndert. Das von den Arbeitern der Tabakmanufaktur bewohnte Viertel liegt fast ganz in Trümmern. Mehrere Arbeiter werden vermißt. — 25, Juni. Bis Mitternacht hat man schon hundert Leichen in den nicht ein- gestürzten Häusern gefunden, in den eiugestürzten liegt ihrer eine er- \hreckende Zahl. Sechszig Perjonen männlichen und siebzig weiblichen Geschlechts find verwundet, die Soldaten der Artillerie haben sih bSchsst rühmlih aufgeführt. Der Gemeinderath hat 100,000 Fr. für die Ueberschwemmten votirt. Jn der Bevölkerung herrscht große Nieder- geschlagenheit. — Montauban, 24. Juni. Der Wasserstand der Garonne ist einen Meter höher, als der höchste Wasserstand dieses Fahrhunderts (1835). Fast alle Meiereien find zerstört und die Land- leute um ihre ganze Habe gebracht. — Béri ers, 24. Inni. Jn Folge der Ueberschwemmung if der Eisenbahnverkehr zwischen Tou- louse und Foix und Bayonne unterbrochen. — Agen, 24. Juni. Der (Fifenbahnverkehr ift eingestellt. Die Ueberschwemmung nimmt zu. — Pau, 24. Juni. Der Wasserstand geht erheblich zurück, nur eine Person ist ertrunken. Der Eisenbahndienst is an zehn Punkten unterbrochen. Vom 25, Juni wird aus Toulouse berichtet: Drei Dörfer in der Nähe sind fast ganz dem Boden gleich gemacht, in einem viecten sind von 40€ Häusern zehn stehen geblieben. Jn Tou- louse selbst find fünf große Brücken fortgerissen und bis gestern Abend 300 Häuser eingestürzt. 101 Leichen wurden bis jeßt beerdigt. Jn Verdun zählt man 12 Todte und 80 Vermißte. Gegenwärtig ist das Wasser in der Abnahme, und seit vierundzwanzig Stunden fällt viel weniger Regen. Der Präsident der' Republik, der Vize-Präsident des Ministerraths, Hr. Buffet, und der Kriegs - Minister General von Cissey begeben sih heute Abend in Person nah Toulouse (vgl. a, u. Frankrei). — Die Pariser Blätter haben Subskriptionen für die Uebecshwemmten eröffnet, und die Große Oper veranstaltet zu ihrem Besten am 3. Juli eine Vorstellung.
Tegel.
In wenigen Tagen findet im Viktoriatheater die hun- dertste Aufführung der „Reise um die Welt in 80 Tagen“ statt. Der häufigen Wiederholungen ungeachtet und troß der Hiße ist der Besuch noch immer ein sehr reger. Zur hundertsten Bor- stellung wird das genesene Fcl. Marie Schröder nochmals, als Ab- \chiedsrclle, die Aouda spielen. Auf Andrängen von allen Seiten dürfte Hr. Direktor Emil Hahn vielleiht auch an diesem Abend als
Phileas Fogg auftreten. : : — Da zu der am 26. d. M. im .National-Theater ge-
gebenen Vorstellung: „Prinz Friedrich von Homburg“ von Kleist, der Andrang so groß war, daß viele Meldungen unberück- sichtigt bleiben mußten, so wird dieselbe am Mittwoch, den 30. d. M. für die Schüler mit ermäßigten Preisen wiederholt. Meldungen zu Billets sind rechtzeitig im Theaterbureau zu machen. — Jn Anbetracht der Leistungen des Frl, Buchwald hat Direktor Buchholz derselben für heute ein Benefiz („Drei Paar Schuhe“) bewilligt.
— Frl. Helene Meinhardt hat einen unkündbaren Kontrakt mit dem Direktor Steiner vom Theater an der Wien zu Wien defi- nitiv abgeschlossen, demzufolge fie am 1, Mai k. J. auf drei Jahre in den Verband der genannten Bühne eintritt.
Redacteur: F. Prehm. Berlint Verlag der Expedition (Ke1isel). Druck W, Elsner. Vier Beilagen (einfchließlih Börsen-Beilage)
zum Deutschen Reichs-An
FZ 149,
T N e i ch. ‘ ekanntmachung. E Ine ebats bes Allgemeinen ostvereins Im Verfolg der Bekanntmachung des Fürsten Reichskanz- Ters vom 20. Juni, betreffend den Aae des A meinen Postvereins® werden nachstehende Versendungs- bedingungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche vom 1. Juli ab bei Briefposisendungen zwischen Deutschland einerseits und den übrigen Ländern des Vereins — mit Aus- nahme von Desterreih-Ungarn und Luxemburg, ferner mit vor- läufiger Ausnahme von Frankrei mit Algerien, — Anwen- dung finden, und welche solchergestalt mit dem bezeichneten Tage in Kraft treten für Briefpofisendungen nah und aus;
a, allen vorstehend nicht genannten Ländern Europas (aus-
geshlofsen sind nur Briefpostsendungen nah und von Helgo-
land, deren weiter unten Erwähnung geschieht) ;
b, dem asiatischen Rußland ; :
a L ab R Türkei mit Aegypten, Nubien, dem Sudan
d. den Vereinigten Staaten von Amerika.
1) Briefe find ohne Einschränkung des Gewichts zulässig und können frankirt oder unfrankirt abgesandt werden.
_ Das Porto beträgt für frankirte Briefe 20 Pfennig und für unfrankirte Briefe 40 Pfennig auf je 15 Gramm. 2 Sils ua And M Mntosale von 10 Pfennig für , werden aber ni 0 u i E frankirt find. L A
3) Drudsahen müssen im Allgemeinen den für den innere deutshen Verkehr geltenden Bestimmungen Gta Doc werden Bücherzettel zur Versendung gegen das ermäßigte Porto für Drucksachen nicht zugelassen. Auch dürfen Rehnungen den Büchersendungen, Musikalien, Zeitschriften oder Bildern nicht beigelegt werden. Nur bei Büchern ift ein hand\chriftliher Wid- mungsvermerk Seitens des Verfassers zulässig. In gedruckten Dandsheite, e Mee den Namen des Reisenden
d i oder auf mechhanishem § abzuändern, ist nicht atte N E A As
: Füx Waarenproben gelten die gleichen Versendungs- bedingungen, wie innerhalb Deutschlands; eine Vereinigung von Waarenproben und Drucksachen darf jedoh nicht stattfinden.
9) Gegen die Taxe für Drucksachen können auch Geschäfts- papiere offen oder unter Band versandt werden. Als folche find anzunéhmen: Akten und Urkunden, Abschriften und Auszüge vont Akten, Handelspapiere, Frachtbriefe, Geschäftspapiere der Versicherungsgesellshaften und ähnlihe Scriftstücke, welche ‘nit die Eigenschaft einer brieflihen Mittheilung haben.
_6) für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere beträgt das Porto gleihmäßig 5 Pfennig auf je 50 Gramm. Das Gewicht der Waarenproben darf 250 Gramm, dasjenige der Drucksachen und Geschäftspapiere 1000 Gramm nicht übersteigen.
7) Drusachen, Waarenproben und Geschäftspapiere müssen dur Postwerthzeichen (Freimarken 2c.) vollständig frankirt sein, und unterliegen, wenn sie niht oder ungenügend frankirt sind, oder wenn sie ihrer Beschaffenheit nah den vorstehenden Ver- sendungsbedingungen niht entsprechen, dem Porto für unfran- tirte Briefe, nah Abzug des Werths der etwa verwendeten Freimarken 2c. Ausnahmen machen nur Zeitungen, gedrudckte Rundschreiben, Geschäftsanzeigen und ähnliche Drucksachen, welche gleih Waarenproben von eigenem Kaufwerth nicht abgesandt, sondern dem Absender, sofern derselbe zu ermitteln ist, zurück- gestellt werden, wenn fie den vorgeschriebenen Bedingungen nicht entsprechen.
8) Als Einschreibsendungen find Sendungen aller vor- stehend genannten Arten zulässig. Für Einschreibsendungen wird außer dem Porto für gewöhnliche Gegenstände der gleichen Art eine Einschreibgebühr von 20 Pfennig, und falls dur den Vermerk „Rückschein“ die Beschaffung einer Empfangsbeschei- nigung des Adressaten verlangt wird, eine weitere Gebühr von 20 Pfennig erhoben. Einschreibsendungen \ind als solhe in Bezug auf Form und Verschluß keinen besonderen Bestimmungen unterworfen,
Für den Verlust einer Einschreibsendung wird von der- jenigen Vereins-Postverwaltung, in deren Gebiet die Sendung abhanden gekommen is, dem Absender oder auf dessen Ver- langen dem (Empfänger, ein Ersaßbetrag von 50 Franken, in Deutschland von 40 Mark gezahlt, vorausgeseßt, daß die Verwaltung, welcher hiernah die Ersaßleistung zufällt, durch die Landesgeseße zu einer solhen auh im eigenen Verkehr verpflich- tet ift. Der Anspruch auf Entschädigung muß innerhalb Jahres-
Lon Tage der Posteinlieferung gerehnet, geltend gemacht n.
.__Im Verkehr mit Frankreich und Algerien verbleibt es vor- läufig noch — bis zum Swhluß des Jahres 1875 — bei den bestehenden Portosäßen und Versendungsbedingungen.
GUr Briefe, Postkarten, Drucksahen und Waarenproben
nach und aus Oesterreih-Ungarn, Luxemburg und Helgoland kommen — abgesehen davon, daß nah Oesterreich-Ungarn Post- karten mit Rükantwort nit zulässig find, — die gleihen Taxen wie im inneren Verkehr Deutshlands in Anwendung, Berlin W., den 26. Juni 1875. Kaiserlihes General-Postamt.
: Königreich Preufien. Gesetz über d ieVermögensvyverwaltung in den katholischen Kirchengemeänden. / Vom 20: Juni 1875. L Wir Wilhelm, von Gottes Gnader König von Preußen 2c. rer dnett/ mit Zustimmung beider Häuser des Landtags, für den fang der Monarchie, was folgt : 9, D 1. In jeder katholischen Pfarrgemeinde sind die kirchlichen Derm0gensangelegenheiten durch einen Kirchen. vorstand und eine Gé- Meindevertretung nach Maßgabe dieses Gesetzes u besorgen. ame, 2 Die Vorschrift des §. 1 findet auch „auf Missionspfarr- gemeinden, sowie auf solhe anderen Kirchengemeiuden (Filial-, Ka- J “h G Gemeinden) Anwendung, für welche bejonders beftimmte bes une Vermögensstücke vorhanden sind, oder deren Ciemeindegliedern ondere Leistungen zur Bestreitung der kirhlihen Bedürfnisse dieser
Erste Beilage
Berlin, Montag den 28. Juni
8. 3. gehören:
des Kirchen- und Pfarrhausbaufonds, der z lichen und anderen Kirchendiener bestimmten Anniversarien ;
4) die zu fkirchlichen,
Organe gestellten Stiftungen. 8. 4, Die dem Staate oder den bür
stehenden Rechte an Begräbnißplätzen oder
welche zu kirhlichen Zwecken bestimmt sind,
nicht berührt.
__ Uuter kirchlichem Vermögen im Sinne
jenige nicht begriffen, welches
Gemeinden und Kommunalverbände gestellt I. Kirchenvorstan
F. 9. Der Kirchenvorstand besteht :
1) in Pfarrgemeinden aus dem Pfarrer, Gemeinden, welche eigene Geistliche haben, nach ältesten;
gewählt werden; 3) in dem Falle des
Eine Abänderung der Zahl kann durch
und nit weniger als vier betragen. Mit Rücksiht auf die Seelenzahl oder
Präfidenten bis auf zwei herabgeseßt werden Jür außergewöhnliche Mühwaltungen vertretung bewilligt werden.
Er vertritt die
4D greroaes nicht berührt, Sorgfalt. eines ordentlichen Hausvaters.
einem Kirchenvorsteher zu übertragen, vorstande gewählt wird.
angehöriger, besonderer Rendant werden. Ein solcher Rendant A im Sinne des Gesetzes vom 1
oder Re
lichen Vermögens alljährlich Am Schlusse jedes Rechnungéjahres hat Rechnung zu prüfen.
419: und 3 bezeichneten Mitgliedern bei
auf 3 Jahre. , i 6. 13, Der Kirchenvorstand versammelt Vorsißenden, fo oft es die Erledigung
__§. 14, Der Kirchenvorstand ist wird:
l) von der bis{chöflichen Behörde, 2) von dem Landrath (Amtshauptmann, kreisen von dem Bürgermeister,
3) von der Hâlfte der Mitglieder des Ki 4) durch Beschluß der Gemeindevertretun in den beiden leßten
durch die bishöfliche Behörde, genannten Beamten erfolgen.
Kirchenvorstandes.
vorstandes einzuladen. Die Einladung ift, Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, des Gegenstandes spätestens den Tag vor der S. 17. Die Beschlüsse werden durch Sti wesenden gefaßt. Vorsißenden, bei Wahlen das Loos.
die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstand
Theil genommen hat. Mitglieder, welche an dem
schlußfassung nur dann stattfinden,
Kirchenvorstandes unterschrieben.
vertretenen Vermögensmassen verpflichtenden erklärung des Kirchenvorstandes bedarf es der
Beidrückung des Amtössiegels.
] d Hierdurch wird ordnungsmäßige Fassung des N
Beschlusses festge
dig ist, niht bedar
F. 20. Die Zahl der Gemeindevertreter
emeinden obliegen.
Präsideuten herabgeseßt werden,
__ 2) die zu irgend einem sonstigen kirchlichen Zwede oder . thätigen oder Schulzwecken bestimmten tirten Did e U 9) die Erträge der dur kirchliche Organe zu kirchlichen, ) thätigen oder Schulzwecken des Gemeindebezirks innerhalb und außer- halb der Kirchengebäude e Sammlungen, j l wohlthätigen oder Schulzwecken i des Gemeindebezirks bestimmten und unter die Verwaltung ti liber
zwar zu kirchlihen Zwecken befti aber unter dauernde Verwaltung des Staates i ia Düren
2) aus mehreren Kirchenvorstehern, welhe durch die Gemeinde
: 8. 39 aus dem daselbft bezei - tigten oder dem von ihm ernannten gem e P Dn
d. 6. Die Zahl der für jede Gemeinde zu wählenden Kirchen- vorsteher beträgt in Gemeinden bis 500 Mitglieder vier, 900 bis 2000 Mitgliedern sech8, bei mehr als gliedern acht, bei mehr als 5000 Mitgliedern zehn.
vertretung bewirkt werden; die Zahl soll jedo nit mehr als zwölf
nisse einer Gemeinde kann die Zahl mit Genehmigung des Ober- S. 7, Das Amt der Kirchenvorsteher ist ein Ehrenamt. Kirchenvorstandes eine angemessene Entschädigung dur die Gemeinde-
S. 8. Der Kirchenvorstand verwaltet das kir{liche Vermögen. i seiner Verwaltung unterstehenden Vermögens- massen und die Gemeinde in vermögensretliher Beziehung.
Die Rechte der jeweiligen Jnhaber an den zur Besoldung der Geistlihen und anderen Kircendiener bestimmten Vermögensf\tücken
Die Mitglieder des Kirchenvorftandes haften für die
§- 10. Die Kassenverwaltung und die welher von dem Kirchen-
Durch Beschluß des Kirchenvorstandes kann ein demselben nicht oder Rechnungsführer gehört zu den
Der Kirchenvorstaud hat ein Inventar über das von ibm verwaltete kirchliche Vermögen (§ 3» zu errihten und forGafäbrei, Er hat einen Voranschlag der Jahreseinnahmen und Ausgaben aufzustellen und einen vollständigen Bericht über den Stand des fir h- an die Gemeindevertretung zu erstatten.
Der Kirchenvorstand wählt aus seinen in §. 5 Nr. 2 " ihneten J ei dem Eintritt der neuen Kirchcn- vorsteher einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben, beide
n, so oft i der Geschäfte erforderlich macht. Durch Beschluß können regelmäßige Sizßungstage festgeseßt Pet zu berufen, wenn dies verlangt
den ällen, sofern ein inner ändigkei des Kirchenvorstandes ae Zweck E be LEN A 15. Kommt der Vorsißende dem Verlangen niht nach, oder ist ein Vorsißender niht vorhanden, so kann die Berufung sowohl als auch dur die im §. 14, Nr. 2
In diesen Fällen bestimmt die berufende Behörde den Vorsiten- den aus den im §. 5, Nr. 2 und 3 bezeichneten Miteliedern Les
S. 16. Zu den Sißungen sind sämmtliche Mitglicder des Kirchen-
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist erforderlich,
| de Gegenstande der Beschlußfa - sönlich betheiligt sind, haben fich der Abstimmung ceeinisolung E Bei nicht vorschriftsmäßig erfolgter A kann eine Be- chlu ; wenn der Kirchenv ‘ zählig versammelt ift und Widerspruch nicht cla a E E F. 18, Die Beschlüsse sind unter Angabe des Tages und der Anwesenden in ein Protokollbuch zu verzeichnen. den von dem Vorsißenden und mindestens noch einem
§. 19, Zu jeder die Gemeinde und die von dem Kirchenvorstande fißenden und noch zweier Mitglieder des Kirchenvorstandes, sowie der
Nachweises der einzelnen Erfordernisse desselben, insbesond r , , e n folgten Dit bru der Gemeindevertretung, wo eine A E
Il, Gemeindevertretung.
| 20. Di oll drei ß sein, wie diesenige der gewählten f epa R o E 19 dos _ Mit Rüdcksiht auf die Seelenzahl oder die besonderen Verhält- nisse ciner Gemeinde kann die Zahl mit Genehmigung des Ober-
zeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. 70
Zu dem kirchlichen Vermögen im Sinne dieses Gesetzes 1) das für Kultusbedürfnisse bestimmte Vermögen, einschließlich
ur Besoldung der Geist- Vermögensstücke und der
wohl- Kollekten 2c. ;
gerlichen Gemeinden zu- solchen Vermögensstücken, werden durch dieses Gesehz dieses Gesetzes ist ‘das- ist. d.
in Filial-, Kapellen- 2c. aus dem der Anstellung
ier, bei mehr als 2000 bis 5000 Mit-
Beschluß der Gemeinde-
die besonderen Verhält-
fann auf Antrag des
Rechnungsführung ist chnungsführer aagestellt 2. Mai 1873.
der Kirchenvorstand die
fih auf Einladung des
Amtmann), in Stadt-
rhenvorstandes, g,
wenn der Beschluß der \hriftlich unter Angabe Sitzung zuzustellen.
mmenmehrheit der An-
daß mindestens es an der Abstimmung
Die Protokolle wer- Mitgliede des
schriftlichen Willens- Unterschrift des Vor-
Dritten gegenüber die stellt, so daß es eines
der Kirchenvorstand und auf eingelegte Berufung, f
S875,
_§. 21. Die Beschlüsse des Kirchenvorstandes bedürfen der Zu- stimmung der Gemeindevertretung in folgenden Fällen: ____ 1) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Be- lastung von Gemeindeigenthum, bei der Vermiethung- oder Ver- pahtung desselben auf länger als zehn Jahre und bei der Ver- „miethung oder Verpachtung der den Geistlichen und anderen Kirchen- dienern zum Gebrauch oder zur Nußung überwiesenen Grundstücke A M des TeLiaNn AUZe hinaus ; / et Berauyerung von Gegenständen, welché einen ges{chicht- lichen, wissenschaftlichen oder Kunstwerth haben; 4 A bei außerordentliher Benußung des Vermögens, welche die Substanz selbst angreift, sowie bei Kündigung und Einziehung von Kapitalien, sofern sie niht zur zinsbaren Wiederbelegung erfolgt ; .__4) bei Anleihen, sofern sie nicht blos zur vorübergehenden Aus- hülfe dienen und aus den Uebershüssen der laufenden Einnahmen E E apuntndi t derselben Voranschlagsperiode zurückerstattet wer- önnen ;
9) bei Anstellung von Prozessen, soweit dieselben nicht die Ein- treibung fortlaufender Zinsen und Gefälle oder die Einziehung aus- stehender Kapitalien, deren Zinsen rückständig geblieben sind, betreffen, und bei Absließung von Vergleichen;
6) bei Neubauten oder erheblihen Reparaturen an Baulichkeiten, sofern nicht über die Nothwendigkeit der Bauausführung bereits durch die zuständigen Behörden endgültig entschieden is. Für erheb- lih gelten Reparaturen, deren Kostenanschlag 200 (4 übersteigt. Im Kalle des Bedürfnisses kann die Gemeindevertretung ein für. alle Mal die Vollmacht des Kirchenvorstandes zur Vornahme höher ver- ans{chlagter Reparaturen, jedoch nicht über die Summe von 1000 4 Es L B i 5 i et Beschaffung der zu den kirhlichen Bedürfnissen erforder- lichen Geldmittel oder Leistungen, nitz solche ers L dem bestehenden Rechte aus dem Kirhenvermögen oder von dem Patron oder von sonst besonders Verpflichteten zu gewähren sind;
3) bei Festseßung der auf die Gemeindeglieder zu vettheilenden Umlagen und bei Bestimmung des Vertheilungsmaßstabes ; letzterer ist entweder nah Maßgabe der direkten Staatésteuer oder der Kom- munalsteuer festzuseßen ;
9) bei Einführung oder Veränderung von Gebührentaxen ;
10) bei Bewilligungen aus der Kirchenkasse zur Ausstattung neuer Stellen für den Dienst der Gemeinde, sowie zur dauernden Verbesse- rung des Einkommens bestehender Stellen, und bei Umwandlung von veränderlichen Einnahmen der Geistlichen und anderer Kirchendiener in feste Hebungen oder von Naturaleinkünften in Geld, leßteres, so- weit nicht die Umwandlung in dem dur die Staatsgeseße geordneten P,
11) bet einer Verwendung des fkfirchlichen Vermögens, welche nicht firchliche, wohlthätige oder Schulzwecke innerbálb, der E selbst Ort,
12) vei Feststellung des Etats und der Voranschlagsperiode; e bei Abnahme der Jahresrechnung und Ertheilung der Ent-
g.
Der Etat ist na erfolgter Feststellung, die Jahresrechnung na ertheilter Entlastung auf zwei Wochen zte Einsicht, der Ba es Le nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich aus-
\ ° S. 22. Die Gemeindevertretung wählt bei dem Eintritt der neuen Gemeindevertreter einen- Vorsißenden und einen Stellvertreter Es beide e fh Zane : le verjammelt sich auf Einladung des Vorsißenden, so oft es die Erlediguno der Geschäfte erforderlich macht. Ns i |
.Zn Betreff der Berufung der Gemeindevertretung finden die Vorschriften der §8. 14 und 15 finngemäße Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, daß auf Verlangen eines Drittheils der Mitglieder der Gemeindevertretung die Berufung erfolgen muß.
S. 23. Der Vorsißende des Kirheuvorstandes oder ein von ihm
abgeordneter Kirchenvorsteher (8. 5, Nr. 2 und 3) find befugt, den
QELIES der Gemeindevertretung mit berathender Stimme hbeizu- nen.
_§. 24. Zu den Sibßungen sind sämmtlihe Gemeindevertreter
sowie der Borsißende des Kirchenvorstandes \chriftlich unter Angabe
des Gegenftandes svätestens den Tag vor der Sitzung. einzuladen.
Im Uebrigen finden die Bestimmungen der S8. 17 und 18 finn- gene Anwendung, jedoch genügt zur Beschlußfähigkeit der Ver- ammlung die Anwesenheit eines Drittheils der Mitglieder.
__ Die Gemeindevertretung hat das Recht, die Oeffentlichkeit ihrer Sißungen zu beschließen.
Gloria S A E BSeiwarstante in einem von dem Vor un ei Gemeindevertretern unterschriebener
aus dem Protokollbuche zugestellt. E E
111, Wahl der Kirchenvorsteher und der Gemeinde - 6. 25. Wablb vertreter. 9. 25. Wahlberechtigt sind alle männlichen, volljährigen, felbstä digen Mitglieder der Gemeinde, welche bereits ein Jahr U de nes E ueneee N A Orte sind, an diesem Orte wohnen und zu den Kirchenlasten na aßgabe der daz ‘r pflichtung beitragen ch ßg r dazu bestehenden Ver elbständig sind diejenigen, welche einen eigenen Hausftand haben oder cin ôffentlihes Amt bekleiden oder ein eigenes Geschäft oder als Mitglied einer Familie deren Geschäft führen. F598 Als felbständig sind nicht anzunehmen diejenigen, welche unter Vormund|chaft oder Pflegschaft stehen, oder welhe im leßten Jahre vor der Wahl armuthshalber aus öffentlichen Mitteln Unterftüßung erhalten oder Erlaß der kirhlihen Beiträge genossen haben. __S§. 26. Von der Ausübung des Wahlrechts sind ausges{lossen diejenigen : 1) welche nit im Besiße der bürgerlichen Ehrenrechte sich befinden ; 2) welche wegen eines Verbrechens oder wegen eines folhen Ver- chens, welches die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrecte nach ih ziehen kann, in Untersuchung sich befinden ; a E mes Ce 00 Fe: welche mit der Bezahlung kir{chlicher Umlagen ü i im ande tel L S t t E _§. 27. Wählbar sind die wahlberechtigten Mitglieder der Ge- meinde, welche das dreißigste Lebensjahr vollendet baben: tot Me nicht nach F. 26 von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen find. S. 28. Geistliche und andere Kirchendiener gehören nicht zu den way T SBE O ZRLOUGE Men der Gemeinde. §. 29, Nicmand kann zuglei itglied des Ki und ger 0 T fet ° s E 00, as Wahlverfahren bestimmt ili Wahlordnung. h h fti sich nah der beiliegenden F. 31, Die Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter sindTin i A CURNINIA und auf treue Erfüllung ihrer Obliegenheiten en, 5 §. 32, Die Gewählten könmzen das Amt eines Kirche ftheit oder eines Gemeindevertreters ablehnen oder eider: 1A 1) wenn sie das sechzigste Lebensjahr vollendet, oder B, 3 ion 1008 S du Rae baben, oder A „ 9) wenn audere erhebliche uldigungégründe vorliegen, 3. B Kränklichkeit, häufige Abwesenheit, oder Di ältniffe, Bel mit dem Amte unvereinbar nte Es E ienstoerhältnifse, welche mit Ueber die Erheblichkeit und thatsächlihe Richtigkeit ‘entscheidet ür welche von Zu-
o Vats
stellung der Entscheidung an eine Aus\c{lußfrist von zwei Wochen