1937 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jul 1937 18:00:01 GMT) scan diff

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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

ennungen und sonstige Personalveränderungen. pequaturerteilung. i rleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr.

bfanntmachung über den Londoner Goldpreis.

hefannimachung des Reichsführers {h und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Jnland.

enderung einer - Bekanntmachung des Reichsführers {h und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Ver- breitung ‘einer ausländischen Druckichrift.

efannimachung über Veränderungen in der Beseßung des Reichs\chiedsämts für Zahnärzte und Dentisten. Vom 30. Juni 1937.

olizeiverordnung über die Festsezung eines Luftsperrgebietes über München und weitere Umgebung anläßlich des Tages der Deutschen Kunst vom 16. bis 18. Juli 1937.

nordnung der Ueberwachungsstelle für Papier (Aufhebung der Anordnung Nr. 5: Verwendung von Zellglas) vom 3, Juli 1937.

efanntmachung KP 357 der Ueberwachungsstelle für unedle R vom 2. Juli 1937 über - Kurspreije für unedle Metalle. |

E O E S E S a E

Der Führer und Reichskanzler hat den Gesandtschafts- it Dr. Wey rau ch zum Konsul des Reichs in Heerlen iederlande) ernannt, |

Dem Königlih Niederländishen Wahl-Vizekonsul in tralsund, Dr. Paul Kröger, ist namens des Reichs unter m 22, Juni 1937 das Exequatur exteilt worden.

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Verleihung von Auszeichnungen für

Der Führer und Reichskanzler hat folgende Auszeich- ngen verliehen:

a) die Rettungsmedaille am Bande:

r Eugenie Fiederer in Blaubeuren,

m Oberfunkmeister Erwin Kow ib in Hanau, :

m Sd Edgar Krähwinkel in Wuppertal-Elber- e1D,

m 3, Offizier Willy Rebmann in Königsberg in Preußen,

in forstamtlihen Vorarbeiter Karl Zinner in Rothen-

kirchen, Bezirksamt Kronach,

b) die Erinnuerungsmedaille für Rettung aus Gefahr:

l M euen Ludwig Bölkow in Berlin-Charlotten- urg, i Schüler Wilhelm Esders in Körpen, Kreis Aschen- dorf-Hümmling,

N Dentisten Erich G r o ß in Bischofstein, Studienassessor Derk de Haan in Flfeld im Harz,

1 Schüler Helmut Fünemann in Flfeld im Harz,

e Dankwarxt Mienert, Fliegershule Lud- igslust,

at Walter Reymann in Freiberg in Sachsen,

Leutnant zur See Werner Weber in Kiel,

Vertreter Heinz Wiese in Lüneburg.

kanntmachung über den Londoner Goldpreis

äß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

derung der Wertberechnung von Hypotheken und

gen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark!) lauten (Veichsgesezbl. 1 S. 569).

r Londoner Goldpreis beträgt am 3. Juli 1937

für eine Unze Feingold « «- «.... . . = 140 sh 6 d,

in deutshe Währung na dem Berliner Mittel-

kurs für ein englishes Pfund vom 3. Juli A

. 1937 mit RM 12,355 umgerechnet « = RM 86,7939,

für ein Gramm Feingold demnach . « « = pence 54,2061,

M deutsche Währung umgerechnet. « . « = NM 2,79049.

Verlin, den 3. Juli 1937.

Statistische Abteilung der Reichsbank.

Reinhardt

e Srrettung von Menschen aus Lebensgefahr.

r Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit- D S F. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ist darin au anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungsütermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig insbesondere

Berlin, Sonnabend, den 3. Fuli, abends

“smt dahin aÿgcänte 81, Dezember 1987 ve

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Bekanntmachung betr. Verbot einer ausländischen Drucfschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volfks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichsprösidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis ‘auf weiteres im Fnlande die Verbreitung der in Weinfelden, Schweiz, erscheinenden Zeitung ;

„Thurgauer Tagblatt“ verboten,

Berlin, den 28. Juni 1937. Der Reichsführer # und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministeriuum des Funnern. - J. A: Müller.

Aenderung einer Bekanntmachung

des Reichsführers {h und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Fuland.

Die in Nummer 146 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers auf Seite 2 Spalte 2 unten ab- gedruckte Bekanntmachung des. Reichsführers # und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbreitungsverbot derx in Krakau erscheinenden Zeitung ; „Jlustriwany Kuryexr Codzienny“

foah die Le Hrer Torr fa: dum,

2 oten ift.

Bekanntmachung über Veränderungen in der Beseßung des- Reichsshiedsamts für Zahnärzte und Dentisten. Vom 30. Juni 1937 RSchchZ. 93/37 A —.

(Zu vergl. die Bekanntmachung vom 29. September 1936 RSchZ. 161/36 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1936, AN. 1936 S. IV 301.)

Der Herr Reichsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands hat gemäß § 17 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 27. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 541) in der Fassung der Vierten Verordnung vom 9. Mai 1935 (Reichsgesebbl. T S. 594) bestellt: |

als stellvertretenden ehrenamtlichen Vertreter der Zahn-

ärzte. Herrn Zahnarzt Dr. Heinz Witt, Berlin W 35, Bülowstraße 104, an Stelle des Herrn Zahnarztes Dr. Friß Heinz Witt in Berlin. Bexlin, den 30. Funi 1937. Der Präsident des Reichsversicherungsamts. Dr. Schäffer.

Polizeiverordnung über die Festseßung eines Lustsperrgebietes über München und weitere Umgebung anläßlich des Tages der Deutschen Kunst vom 16. bis 18. Juli 1937. |

Auf Grund des § 13 des Lusftyerkehrsgeseßes vom 91, August 1936 in Verbindung mit § 69 der Verordnung über Luftverkehr . vom 21. August 1936 —. Reichsgeseßbl. 1 S. 653, 659 wird folgendes verordnet:

1. Der Luftraum über der Stadt München und weite- ren Umgebung; gekennzeichnet durch die Verbindungslinie: Friedberg b. Augsburg—Weilheim—Bad Tölz—Wasser- E O S Allershausen Pfaffen- hofen, wird für E Dauer des „Tages dexr Deutschen Kunst in Mün- chen“ vom 16. Juli 1937, 6,00 Uhr, bis 18. Juli 1937, 24,00 Uhr, als Luftsperrgebiet für alle Luftfahrzeuge erklärt. 9, Der An- und Abflug zum und vom Verkehrsflughafen München ist nur -Regierungsflugzeugen und Flugzeugen des planmäßigen Luftverkehrs freigegeben. Der An- und Abflug dieser Flugzeuge daxf nur in dem nördlich München liegen- den Luftraum stattfinden, der durch die Staatsstraße München-Dachau die Amper von Dachau-Allershausen im Westen, dur die Jsar von München-Freising im Osten, und durch den Nymphenburger Kanal von Gern-Oberföhring im Süden gekennzeihnet wird. 5 Beim Einflug in die vorgezeichnete Einflugzone dürfen diese Flugzeuge Gf

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Jn der’ Neuinszénierung: Ein Maskenball.

Postscheckkonto: Berlin 41821 1937

südlih der Linie Dachau—Schleißheimerkanal-Garching

nicht höher als 200 m über Grund fliegen.

Wird die Landung dieser Flugzeuge nah dem Flugsiche-

rungsverfahren für Luftfahrzeuge bei Schlechtwetterlage (Durchstoß-ZZ-Landefunkfeuerverfahren) erforderlich, hat An= flug und Landung nach den Weisungen der Bodenfunk- und Peilstelle München zu exfolgen. i 3. Zuwiderhandelnde werden gem. § 31 Ziffer 1 des Lusftverkehrsgeseßes mit einer Geldstrafe bis zu 150,— RM oder mit Hast bestraft, soweit nicht nah anderen Strafgesezen eine höhere Strafe verwirkt ist. :

München, den 30. Funi 1937.

Luftamt München. (Unterschrift.)

Anordnung der Ueberwachungsstelle für Papier (Aufhebung der Anordnung Nr. 5: Verwendung von Zellglas) vom 3. Juli 1937.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vont

4. September 1934 (Reichsgesebbl. 1 S. 816 f.) in Verbin= dung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber= wachungsstellen von 4. Septeniber 1934 (Deutscher Reichs anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 209 vom 7. Sep4 „teinber 1934), wird mit Zustimanung dés Reichswirtschafts4 idi R S

Die Anordnung Nr. 5 der Ueberwaächungs (Verwendung von Hellglas) vom 20, Februar 1937 (veröffent- licht im Deutjchen Reichsanzeigèr und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 44 vom 23. Februar 1937) wird aufgehoben.

8 2. ___ Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung u I Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in raft. /

Berlin, den 3. Juli 1937.

Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Lo 08s,

Bekanntmachung KP 357

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 2. Juli 1937, betr. Kurspreise für unedle Metalle. |

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Fuli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufs geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt. machungen KP 354 vom 25. Juni 1937 (Deutscher Reichs anzeiger Nr. 144 vom 26. Juni 1937) und KP 356 vom 29. Juni 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 30. Juni 1937) festgesegten Kurspreise die folgenden Kurs preise festgeseßt:

Kupfer (Klassengruppe V111):

Kupfer, nicht legiert (Klasse VIIIA) RM 78,50 bis 81,— Aus: Zinn (Klassengruppe XX) :

Zinn, nicht legiert (Klasse XXA) RM 316,— bis 326,—

Banka-Zinn in Blöcken. n 328,— 338,—

A Diese Bekanntmachung, tritt am Tage nach ihrer Ver=4 öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 2. Fuli 1937. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Sltinner.

Nichtamtliches.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Staatsoper Berlin

Sonntag, den 4. Juli.

Jn der Neuinszenierung: La Traviata. Schüler. Beginn: 20 Uhr. Kulturgemeinde.) |

Schauspielhaus und Kleines Haus geschlossen.

Montag, den 5. Juli.

a. Mufikal. Leitung! (Vorstellung für die NS.s

Musikakl. Leis

tung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. (Vorstellung für dis

NS.-Kulturgenieinde.)

südlich der Linie Freising—Allershausen nicht ‘höher als 000m. über-Grund,- : (8 4

Schauspielhaus und- Kleines ‘Haus geschlossen,

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