1937 / 169 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jul 1937 18:00:01 GMT) scan diff

,-L

Reichs: Und Staat8áänzeiger Nr. 169 vom 26, Zuli 1937. S. 4

Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Juli 1937. (Jn Klammern Zu- und Abnahme gegen die Vorwoche.)

: Aktiva. RM . Goldbestand (Barrengold) sowie in- und aus- (+

|

___ Wien, 24. Zuli, M N. B.) [Ermittelte Durchschnittskurse im Vrivatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 294,20, Berlin 214,65, Brüssel 89,86, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen- hagen 118,45, London 26,53, Madrid —,—, Mailand 27,94 (Mittel- furs), New York 534,27, Oslo 133,25, Paris 19,89, Prag 18,824, Sofia —,—, Stockholm 136,73, Warschau 100,81, Zürich 122,54, Briefl. Zahlung oder Sheck New York 530,12. Prag, 24. Juli: Geschlossen. (D. N. B.) Budapest, 24. Juli. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Wien —,—, Berlin 136,20, Zürich 77,75, Belgrad 7,85. London, 26. Juli. (D. N. B.) New York 497,20, Paris . 133,00, Amsterdam 901,25, Brüssel 29,524, Jtalien 94,47, Berlin 12,354, Schweiz 21,65}, Spanien 86,00 nom., Lissabon 110,16, Kopen- hagen 22,40, Wien 26,37, Fstanbul 618,00, Warshau 26,37, Buenos Aires Fmport 16,00, Rio de Janeiro 412,00. Paris, 24. Juli: Geschlossen. (D. N. B.)

ländische. Goldmünzen, das Kilogramm fein zu 2784 Reichsmark berehnet . « .

und zwar: Goldkassenbestand . . .. Golddepot (unbelastet) bei ausländishen Zentral- notenbanfen 19359 000

69 074 000 43 000)

0.

RM 49715 000 S egn 6 036 000

der Kommission des vom 26. Juli 1937. (Die Preise verstehen sih ab Lager in Deut

Reinniel, 98 —99 % -

Notierungen

Lieferung und Bezahlung):

133 RM für 100 kg 137

Originalhüttenaluminium, 98 bis 99 2/0 in Blöcken * 60: T D. 0. its M in Walz- oder Drahtbarren

S ea 2%

einsilber « «s -38,70-41,70

i

Berliner Metallbörsenvorstand

. Bestand an deckungsfähigen Devisen . « (+

Reichsschaßwechseln . « | ( sonstigen Wechseln und Schecks . .

88 000) 1 130 000 4 010 000) 4 662 944 000 : | (— 146 446 000) deutshen Scheidemünzen . « « « «| 232 114 000

Zürtch, 26. Juli, (D. N. B.) [11,40 Ubr.] Paris 16,283, London 21,66}, New York 435,50, Brüssel 73,374, Mailand 22,934, Madrid —,—, Berlin 175,35, Wien: Noten 82,50, Auszahlung

82,20, Fstanbul 350,00. Kopenhagen, 24. Zuli. (D. N. B.) London 22,40, New York Paris 16,95, Antwerpen 76,05,

5D)

D)

Telegraphische Auszahlung.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphis Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknot

| (— 18 700 000) | York 452,00, Berlin 181,65, ( S ) Zürich Amsterdam 249,25, Stockholm

103,80, Rom 24,00, Helsingfors 9,97, Prag 15,90, Wien —,—,

115,65, Oslo 112,70, Warschau 85,85.

L Stockholm, 24. Juli. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 157,50, Paris 14,70, Brüssel 66,25, Schweiz. Pläve 90,00, Amsterdam 216,00, Kopenhagen 86,65, Oslo 97,65, Washington 391,00, Helsingfors 8,62, Rom 20,90, Prag 13,80, Wien 74,25, Warschau 74,50. : : Osl o, 24. Juli, (D. N. B.) London 19,90, Berlin 162,25, Paris 15,20, New York 402,50, Amsterdam 222,50, Zürich 92,75, Helsingfors 8,90, Antwerpen 68,90, Stoholm 102,85, Kopen- cene 89,25, Rom 21,50, Prag 14,20, Wien 76,75, Warschau Moskau, 22. Juli. (D. N. B.) 1 Dollar 5,30, 1 engl. Pfund 26,41, 100 Reichsmark 212,97. : E

Noten anderer Banken

1 0 D066

0) 36 829 000 95 000)

104 180 000 35 000) 299 198 000 28 000) 715 641 000 (+ 10 872 000)

150 000 000 (unverändert)

79 277 000 (unverändert)

40 289 000 (unverändrt) 373 411 000 (unverändert) 4 577 586 000 (— 88 423 000) 666 197 000 (— 40 968 000)

z gen t | (darunter Darlehen auf Reichs\haÿ- | (-— wechsel RM 1000) Y deckungsfähigen Wertpapieren „.

"”

und. Kairo)

E Aires)

sonstigen Wertpapieren . .. «« Brasilien

Janeiro) . . Bulgarien (So

( sonstigen Aktiven (oco od oi Passiva. 1. Grundkapital , .. N

2. Reservefonds: ; a) geseßliher Reservefond8. „e

E 2900 G-A E S. 0@

Estland

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden-

zahlung London, 24. Juli, (D. N. B.) Silber Barren prompt

19,00, Silber fein prompt 21%, Silber auf Lieferung Barren 20,00, Eilber auf Lieferung fein 219/16, Gold 140/04. h

ankreich

(

Par c) sonstige Rücklagen

Wertpapiere. und Notterda1

j Jran (Teheran) Fran kfurt a. M., 24, Juli. (D. N. B.) Reihs-Altbesiß- anleihe 126,70, Aschaffenburger Buntpapier 98,25, Buderus Eisen 132,50, Cement Heidelberg 163,25, Deutshe Gold u. Silber 261,00, Deutsche * Linoleum 168,00, Eßlinger Maschinen —, èFelten u. Guill. 143,75, Ph. Holzmann —,—, 141,50, Lahmeyer 151,50, Voi hof 168,00. Hamburg, 24. Juli.

3. Betrag der umlaufenden Noten. „« „««.

4. Sonstige tägli fällige Verbindlichkeiten . . , Italien (R alien (Rom

Mailand) .

5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbind- O

olzmi Gebr. Junghans _—,—, Mainkraftwerke 96,00, Rütgerswerke gt u. Häffner ——, Westeregeln 121,00, Zellstoff Wald-

(D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 105,00, Vereinsbank 129,50, SAb et B R E Ge del Hamburg- Amerika Pafetf. 19,00, Hamburg-Südamerika 47,25, Nordd. Lloyd 20,00, Alsen Zement 187,00, Dynamit Nobel 89,00, Guano 125,00 B,, Harburger Gummi 192,00, Holsten-Brauerei 112,00 B., Neu Guinea —,—, Otavi 33,50.

Wien, 24. Juli: Geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 24, Juli: Geschlossen. (D. N. B.)

Iugoslawien

N 240 386 000 (+ 8480 000)

Verbindlichkeiten aus weit ; Wechseln e alo eiterbegebenen, im Inlande zahkbaren

6. Sonstige Passiva

M0000. 000A

Canada (Montr Lettland (Î9iga) Litauen (Kowno/ nas) eo...

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärtkten.

Devisen.

Danzig, 24, Zuli. (D. N. B.) 26,23 G., 26,33 B, Auszahlung Berlin (verkehrsfrei) 211,67 G,, 212,51 B.; Auszahlung Warschau (verkchrsfrei) 99,80 G., 100,20 B, Auszahlungen: Amsterdam 291,44G., 292,56 B., Zürich 121;16 G. 121,64 B, New -York 5,2795 G. 5,3005 B. Paris 1955 G E U a g B, Stockholm 135,28 G,

85,82 B., Kopenhagen 12 G., 117,58 B, Oslo 131,84 G., | Elektrolytkupfernotiz \ i i B,“ 5 E 1 ¡ j fernottz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B. 132,36 B., Mailand 27,85 G,, 27,95 B. am 26. Juli ‘auf 81,00 46 (am 24, Zuli auf 81,00 L) für 100 f

C

Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 19. bis 24. Zuli 1937.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 24. Juli 1937: Gestellt 27174 Wagen. Am 25. Juli 1937: Gestellt - 6924 Wagen: - e Os

00 ó 0G hnen

Auszahlung London

co

Pateelonay, Tschechoslow.

o G6

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Uruguay (Monte Verein. Staaten

Aegypten(Alexandrien Argentinien (Buenos Belgien (Brüffel ‘u. Antwerpen) . (Nio de

Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) England (London).

(Neval/Talinn) . Finnland (Helsingf.)

r O (Athen) Holland (Amsterdam

Island (Neykjavik) .

Japan (Tokio u. Kobe) (Bel- grad und Zagreb).

Norwegen (Oslo) . Oesterrei (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Numänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) « . Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u.

(Prag)!

} Türkei (Fstanbul). . Ungarn (Budapest) .

Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd. 1 Pap.-Pesf. 100 Belga

, 1 Milreis fia) . | 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 fanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken

100 Peseten 100 Kronen 1 türk. Pfund, 100 Pengö

1 Goldpeso

is).

i

und

eal).

Kau-

vid.) von

Geld 12,68

41,59

0,166

3,047 55,27 47,10 12,38

67,93 9,479 9,30L 2,903

137,37 15,37 99,33 13,09 0,718

9,694 2,488 48,90

41,90 62,22 48,95

47,10 11,24

63,82 57,09

16,98 - S/6b1

1,978 1,459

1 Dollar

2,488

Ée —————

26. Juli

0,752.

O 1980|

24. Geld

12,655 0,751 41,87

0,166

3,047 55,16 47,10 12,355

67,93 9,46 9,286 2,303

137,15 15,34 99,22

13,09 0,718

5,694 9/486 48,90

41,90 62,09 48,95

47,10 11,22

Brief 12,71

0,756 41,97

0,168 3,053 55,39 47,20 12,41

68,07 5,485 9,319 2/357

137,65

1541

55,45

13,11 0,720

5,706

2,492 49,00 41,98 62,94 49,05 47,20 11,26 63,94 97,21

47,02

63,69 57,07 16,98

1/982 1,461 9,492

1/978. 1,459 2,488

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

‘8,651

Jul

Vij 1j

47A 12,8

68 (1 94 93 2,8

137,4 15,3 99,01

13,1! 0,74

5,70

2,9 49,00

41,9 62,21 49,0 47, 11,24

63,81 57,19 17,02 188

1,46

2,491

- Durchschnittspreise für 50. kg Lebendgewiht in RM.

Sovereîgns. « « Marktorte i

a. M.

= d o S

Berlin Dortmund Franfkfurt Hamburg Hannover

Magdeburg Mannheim Nürnberg Stuttgart Wuppertal

Amerikanische:

Otsen: 2 und 1 Dolla

ca S oSDD C6 H fa Dn

_

oos

_

Bullen:

_ _

Danziger . .

_ _

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1 £ u. daru

Kühe: Estnische

ooo S

_

M G5 C 6 90 N I 00 5 E

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t5 V5 3 a C59 f nor a cou oh

Färsen:

Kälber:

I S

-

Jugoslawische

_

t Gr D D R i

Lettländische e. Litauische 00.4 Norwegische Oesterreich. : groß

Ai; Gs

Schafe:

53,0 51,3 53,0 43,8

44,5

Polnische...

_

und neue 500 unter 500 Lei ¿ Schwedische Schweizer: große

P f f Ot O

_

Io

53,0 53,0 53,0 52/0 49/0 53,0

_

E [1111| ÈZS ODR

00 nan ArRnR

Schweine :1)

_ _

Spanische

n Cn Cr Cr

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_ _

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5000, 1000 u. 500

_

er

Gr Gr Gn Gi G D I

_ _

Türkische... Ungarische .

em

Zahl 1937

20 Francs-Stücke . Gold-Dollars « «

1000—5 Dollar.

Argentinische . « « « Beläishe «66 Brasilianische « « « Bulgari|che ea. De v

Englische: große « «

Finnische 0... Französishe o... Holländische ..... Italienische: große . 100 Lire u. darunt.

Kanadische . « « «s

100 Schill. u. dar. Rumänische: 1000 Lei

100 Frs. u. darunt. Tschecho\lowakise:

100 Kr. u. darunter

Notiz für / 1 Stúdck

1 Dollar

1 Dollar

1 Pay.-Peso 100 Belga 1 Milreis 100 Leva

100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire ; 100 Dinar

1 fanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Stwilling 100 Zloty

100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

. | 100 Pejeten

Kr. | 100 Kronen 100 Kronen 1 türf. Pfund 100 Pengó

r...

uter

e.

Lei

137,04 13,07

63,65 5694 56.94

26. F Geld 20,38 16,16

4,185

2,45 2,45 0,724

41,76

0,147

55,12 47,11 12,355 12,355

542 9/26 1

0,68 2,49

41,66 62,06

48,90 47/11

63,91 57 16 57.16

uli Brief 20,46 16,22 4,205

2,47 2,47 0,744 41,92 0,167

55,34 47/99 12/395 12/395

5,46 9,30 37,98

13,13 5/72 2'47

41,82 62/30

49,10 47,29

Geld

20,38

16,16 4,185

5,41 9,245

13,07 5,68 9'148

41,66 61/93

48,90 4711

63,52 56/92 56/92

41,88

55,23 47,29 12,37 12,37

136,82 137,36 13,13

41,59 62,17

49,10 47/29

63,78 5714 5714

24, Juli Brief

20,46 16,22 4,20 2,47 2,47 0,743

0,167

5,45 9,285)

5,72 2,46

8,83 1/86

Neichédur{\chnittspreise der

Märkte

Juli

28. 6.—3. 7. 9.—10. 12.—17. 19.—24.

Ochsen, vollfleishige (b) . Kühe, vollfleischige B Kälber, mittlere (b) . Schweine, 100—120 kg (c)

39,5 36,6 94,9 99,1 91,8 93,2

Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersiht in Nr. 160 vom 15. Juli 1937, Berichtigung: Jn Nr. 164 vom 20. Zuli 1937 ist unter Bréslau, Kälber h 3

Berlin, den 24, Juli 1937,

39,2 36,6

39,3 36,5 99,2 53,2

39,2 36,5 95,2 93,3

1) g 1 = Fette Spedsaue a 57,5 (statt 57,0) zu seßen. Y M

Statistisches Reichsamt, -

‘(einschl, Vörsenb

Druck der Preußis

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chen Druckerei- und Berlin, Wilhelmstraße 32.

Aktiengesellschaft,

A

1 Neresheim

zum Deutschen Reichs8an land für prome M L + 169

Erste Veilage

Öffentlicher Anzeiger.

zeiger und Preußischen StaatZ3anzeiger

i Berlin, Montag, den 26. Zuli

1937

Aue Drugxaufträge müssen auf einseitig beshriebenem Papier völlig drudckreif eingesandt werden. Art und Wortkürzungen werden vom Verlag niht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenfstandslos; maßgebend ist allein die eingereihte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können niht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei DruÆXausträgeû ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereiht werden.

1. Untersuchungs- und Strafsachen.

[27694] Steuerstectbrief

und Vermögeusbeschlagnahme.

Der Schriftsteller Lazarus Gold- shmidt, geboren am 17, Dezember 1871 zu Plungiany (Litauen), und seine Ehe- rau Lily geborene Lehmann, geboren am 1, April 1888 zu Berlin, zuleßt wohnhaft in Berlin W 50, Kulmbacher Straße 7, zur Zeit im Auslande, un- bekannten Aufenthalts, schulden dem Reih eine Reichsfluchtsteuer von 10 639,25 RM, die am 10, Dezember 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zu- schlag von 5 vom Hundert füx jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fvlgen- den angefangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 f. des Reichs- fluchtsteuergeseßes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgeseubl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländktsche Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf - Reichs- fluchtsteuer nebst Zuschlägen auf: die ge- mäß §-.9 Ziffer 1 des- Reichsfluchtsteuer= gesetzes festzuseyeude Geldstrafe und alte im Steuer- und, Strafverfahren ent- E, und entstehenden Kosten be- chlagnahmt. ;

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Ju- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschästs- leitung oder Grundbesiy haben, das Ver- bot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, .unverzüg- lih, spätestens innerhalb eines Mo- nats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen odex sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung, dieser Bekanntmachung zum Zwecke dex Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt. ist nah § 10 Absay 1 des Reichsfluchtsteuergeseßes hiexdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß r zur Zeit der Leistung keine Keuntnts - von- der Be- shlagnahme gehabt hat und daß thn auch kein Verschulden an dex - Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich,

Wer seine Anzeigepfliht -vorjäßlih oder fahrlässig nicht erfüllt; wird* nah § 10 Absay 5 des Retchsfluchtsteuer- geseßes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung odex der Steuer-

gsf gefährdung (§8 396, 402 der Reichs-

abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absay 1 des Reichsflucht- steuergeseßes ist ‘jeder Beanrte' des Polizei- und - Sicherheitsdienstes," des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie ‘jeder andere Be- amte dex Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer- pflichtigen, wenn sie im Jnländ betroffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 8& 11 Absagy 2 des Reichsfluchtsteuer- gesetzes unverzüglih dem Amhtsrichtér des Bezirks, in welhem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin-Schöneberg, 9, Juli 1937.

Finanzamt Schöneberg. (Unterschrift.)

127695] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Nathan Regensteiner, geboren am 15. 5. 1876 in Pflaumloch, Oberamt (Wttbg.), Teilhaber der Firma Gebr. Regensteiner, Nbg., Jo- annisstraße 90/94, zulegt wohuhaft in

-durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit „der . Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn „auch kein Verschulden an der Unkennt-

gefährdung (88 396, 402 der Reichs-

‘steuer-Vorschristen ist jeder Beamte des

"waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den

‘§11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer-Vor- shriftèn unverzüglih dem Amtsrichter ‘des Bezirks, in welchem die Festnahme

Untersuhungs- und Strafsachen, Zwangsversteigerungen, Oeftentlihe Zustel

entlihe Zustellung ae und Fundfawen, A

1. 9, 8, i 5. 4

ktiengesell schaften,

Änderungen redaktioneller

Zeit dem

Nürnberg, Wielandstraße 4, zur unbekannten Aufenthalts, schuldet Reih eine Reichsfluchtsteuer von 34 631,25 RM, die am 5, Oktober 1936 fallig» geiweseon -ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für- jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

_ Gemäß § 9 Ziffer 2 der Reichsflucht- steuer-Vorschriften Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgeseßblatt 1931 T Seite 699; Reichsgeseßblatt 1932 I Seite 571; Reichsgeseßblatt 1934 1 Seite _392 wird hiermit das inländi- he Vermögen des. Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß. § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzu- sevende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und efitstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Jn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, ' Zahlungen oder sonstige Lei- stungen -an den Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglètch- - spätestens innerhalb cines Monats dem üuünterzeichnéten Finanzamt Anzeige über die ‘dem Steuerpflichtigen zustehènden Fordé- rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nah der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zúm Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer-Vorschriften hier-

nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäblich odex fahrlässig nicht exfüllt, wird nah 8 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer-Vor- schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer-

abgabenordnung) erfüllt ist, wegen

Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- Polizei- und Sicherheitêsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan-

Steuerpflichtigen, wenn er im FJuland beiroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den oben genannten Steuerpflichtigen, falls ex im Fnland betroffen wird, vor läufig festzunehmen und ihn gemäß

exfolgt, vorzuführen. Nürnberg, 15. Juli 1937, Finanzamt Nürnberg-Nord. In Vertretung: Linnhuber.

[27696] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Max Regensteiner, geboren am 7, Oktober 1884 in Nördlingen, Teil- haber der Firma Gebr. Regensteiner, Nürnberg, FJohannisstraße 90/94, und dessen Ehefrau Lilli Regensteiner, geb. Eismann, geboren 19. Oktober 1901 in Nürnberg, zuleßt wohnhaft in Nürn- berg, Meuschelstraße 1, zur Zeit unbe- kannten Aufenthalts, schulden dem Reih eine Reichsfluchtsteuer von 34 631,25 RM, die am 5. Oktober 1936 fällig geworden ist, nebst einem Zu- shlag von 5 vH für jeden auf den Zeit- punkt der Fälligkeit folgenden angefan- genen halben Monat. y

Gemäß § 9 Ziffer 2 der Reichsflucht- steuervorschriften, Reichssteuerblatt 1934, Seite 599, Reichêgeseßblatt 1931 1,

uslosung usw. von Wertpapieren,

8 9

. Kommanditgesellschaften auf Aktien, . Deutsche og 2) O

10. Gesellshaften m.

11

. Genoßsenschaften,

12. Unfall- und Invalidenversicherungen,

13.

Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Seite 571, Reichsgeseßblatt 1934 1, Seite 392, wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- sluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzu- jeßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht biermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Jn- land einen Wohn}sit. ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an die Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglih, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Fi- nanzamt Anzeige über die den Steuer- pflichtigen zustehenden Forderungen oder jonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Erfül- lung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier- durh dem Reich gegenüber nux dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Verschulden an der Un- kenntnis trifft. Eigenem Verschulden A das Verschulden eines Vertreters glei.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nah S 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor- schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerbinterziehung oder der Steuer- gefährdung (§8 396, 402 der Reichs- abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidwrigkeit 413 [der Reichéabgabenordnung) bestraft.

Nah L 11 Abs. 1 der Reichsflucht- steuervorshriften ist jeder Beate des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt- schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer- pflihtigen, wenn sie im JFnland betrof- fen werden, vorläufig festzunehmen,

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Fnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß S 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor- schriften unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Nürnberg, 15. Juli 1937.

Finanzamt Nürnberg-Nord. Jn Vertretung: Linnhuber.

[27697] Steuer steckbrief

und Vermögen sbeschlagnahme.

Der David Regensteiner, geboren am 26. 10. 1872 in Pflaumloch, Oberamt Neresheim, Wttbg., Teilhaber der Firma Gebr. Regensteiner, Nbg., Fo- hannisstraße 90/94, zuleßt wohnhaft in Nürnberg, Frommannstraße 8, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, schuldet dem Reih eine Reichsfluchtsteuer von 34 631,25 RM, die am 5. Oktober 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf den Aen der Fälligkeit folgenden angesangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 der Reichsflucht- steuer-Vorschriften Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgesebblatt 1931 1 Seite 699; Reichsgeseßblatt 1932 1 Seite 571; Reichsgeseßblatt 1934 I Seite 392 wird hiermit das inländi- he Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der. Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzu- seßende Geldstrafe und alle im-Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es evgeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Jn- land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Ver- bot, Zahlungen oder soustige Lei- stungen an den Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglih, spätesteus innerhalb cines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde- rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nah § 10 Abs. 1

Seite 699, Reichsgejeßblatt 1932 [,|

der Reichsfluchtsteuer-Vorschriften hier-

durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach S 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer-Vor- \hriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§8 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- steuer-Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitêdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan- waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Jnland betroffen wird, vor- läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abj. 2 der Reichsfluchtsteuer-Vorschrif- ten unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er- folgt, vorzuführen.

Nürnberg, 15. Juli 1937. Finanzamt Nürnberg-Nord. Fn Vertretung: Linnhuber.

[27698] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Fulius Regensteiner, geboren am 27. 6. 1874 in Pflaumloch, Oberamt Neresheim (Wttbg.), Teilhaber der Firma Gebx. .Regensteiner, Nbg., Fo- hannisstraße 90/94, zulegt wohnhaft in Nürnberg, Hastverstraße 21, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, {uldet: dem Reih eine Reichsfluchtsteuer von 34 631,25 RM, die am 5. Oktober 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit Pi aden angefangenen halben Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 der Reichsflucht- steuer-Vorschristen Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgesebßblatt 1931 1 Seite 699; Reichsgesebblatt 1932 1 Seite 571; Reichsgeseßblatt 1934 I Seite 392 wird hiermit das inländi- he Vermögen des Steuerpflichtigen ur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 a. a. O. festzu- seßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristishen Personen, die im Jn- land einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfts- leitung oder Grundbesiß haben, das Ver- bot, Zahlungen oder sonstige Lei- stungen an den Steuerpflichtigen zu be- wirken; sie werden hiermit aufgefordert unverzüglih, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forde- rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. s

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er- füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuer-Vorschriften hier- durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt- nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepfliht vorsäßlich oder fahrlässig niht erfüllt, wird nah 8 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer-Vor- schriften, sofern niht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§8 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht- steuer-Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll- fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan- waltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung,

den obengenannten Steuerpflichtigen,

R

falls er im Fnland betroffen wird, vor=- läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer-Vorshrif- ten unverzüglih dem Amtsrichter des Bezirks, in welhem die Festnahme er- folgt, vorzuführen. Nürnberg, 15. Fulti 1937. Finanzamt Nürnberg-Nord. Fn Vertretung: Linnhuber.

3. Aufgebote. |

[27699] Aufgebot. j

Der Privatier Fgnaz Göß und dessen Ehefrau, Barbara geb. Böhly, in Frei= burg i. Br., Hohenzollernstr. 2, haben das Aufgebot folgender Urkunde bean=- tragt: Hypothekenbrief über 10 000 RWè, eingetragen im Grundbuch von Freî=- furg i. Br., Band 198 Heft 19 Abt. TIT Nr. 9 auf dem Grundstück des Gesamt- guts des Privatiers Jgnag Göß und dessen Ehefrau, Barbara geb. Böhly, Lagerbuhnummer 4995 c. Der JFn= haber der Urkunde wird ausge=- fordert, spätestens im Aufgebotstermin, am Freitag, den 29. Oktober 1937, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtss gericht, hier, I. Stock, Zimmer Nr. 108, jeine Rechte anzumelden und die Ur kunde vorzulegen; andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden.

Freiburg i. Br., den 16. Juli 1937, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. A. 1, 1 F 3/37.

[27700] Nufgebot.

Der Kaufmann Josef Orth, Jnhaber der Firma Orth & Co., Mayen, hat das Aufgebot des verlovengegangenen Hypothekewbriefes vom 21, Fuli 1930 iber die auf .dèm Goundibuchblatt 2130 der Grundstücke 4, 5 und 6 Polch in Abteilitng 117’ Nr. 6 für ihn *eingetra- genen Darlehnsforderung von fünf- tausenddreihundert Goldmark, die Golda mark entsprehend dem amtlih festgea stellten oder festgeseßten Preise von 1/2/00 kg Feingold, vom 1. 7, 1930 ab mit jährlih 9 % verzins=lih, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufge fordert, spätestens in dem auf den 10. November 1937, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 6, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kvraftlo3a erflärung der Urkunde erfolgen wird. Münstermaifeld, den 17. Juli 1987,

Das Amtsgericht.

[27701] Aufgebot.

Der Viehhändler Lorenz Kettner von St, Johann hat den Antrag gestellt, seine verschollene Stiefshwester Anna Schmidt geb. Kettner, geb. am 24. Juli 1871 zu Staudah, zuleßt wohnhaft 30, Thomc Av. Hempstead L. J. St. N. L. Amerika, für tot zu erklären. Die Verschollene wird daher aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den S8. Februar 1938, vormittags8 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes- erklärung erfolgen mird. Ferner wer=- den alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod der Verichollenen zu erteilew vermögen, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. F 1/37.

Abénsberg, den 22. Juli 1937. Geschäftsjtelle des Amtsgerichts,

[27702] Veschluß.

«Fn Sachen Mandelz, Augaste, Arbeî« terin in Heroldsberg, Adolf-Hitler- Straße Nr, 91, Antragstellerin, gegen Mandelz, Franz, Monteur von Heroldsberg, Antragsgegner, wegen Todeélerklärung. Aufgebot: Die Ar- beiterin Auguste Mandelz in Herolds=- berg hat den Antrag gestellt, ihren Ehe- mann Franz Mandelz, geboren am 23, November 1902 in Klagenfurt in Oesterreich, kathol., zuleßt wohnhaft in Heroldsberg, der im Dezember 1925 von Klagenfurt aus nah Brasilien ausge- wandert ist und von dessen Leben seit über 10 Fahren keine Nachricht mehr eingegangen ist, für tot zu erklären. Der Vevschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 9. März 1938, nahm. 3 Uhr, vor dem Amtsgeriht Erlangen in dessen Sißungssaal anberaumten Aufgodot§« termin zu melden, widrigenfalls die Todeëerklärung erfolgen wird. Ferner ergeht die Aufforderung an alle, welde Auskuuft über Loben oder Tod des Vers

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Ds A A G