1937 / 186 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Aug 1937 18:00:01 GMT) scan diff

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Pforzheim: Auf: Grund des Beschlusses der Gesellshafterverfämmklung vom 8. Juli 1937 ist die Gesellshaft durch Nebertragung des Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf den Alleingesellshafter Ernst Gideon Bek, Fabrikant 1n Pforzheim, umgewandelt. Den Gläubigern der Gesellschaft, die h binnen sechs Monaten nach- der Be kanntmachung der Eintragung des Ums- wandlungsbeshlusses in das Handels register zu diesem Zwecke melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Be- friedigung verlangen können. Amtsgeriht Pforzheim.

Plauen, Vol [30775]

Jn das Handelsregister ist heute ein- getragen worden: i

Auf dem Blatte der Firma Theumaer Plattenbrüche, Aktiengesellschaft in Theuma Nr. 16 Land:

Die außerordentlihe Generalver sammlung vom 5. Juli 1937 hat laut Notariatsprotokoll vom gleichen - Tage die Erhöhung des Grundkapitals um siebzehntausend Reichsmark auf ein- hundertzweitausend Reichsmark durch Ausgabe von einhundertsiebzig Stü neue, auf den JFnhaber lautende Aktien zu je einhundert Reichsmark unter Ausschluß des geseßlihen Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Die Aktien werden zum Kurse von 105 % aus- gegeben.

Das Grundkapital ist um siebzehn- tausend Reichsmark auf einhundert- zweitausend Reichsmark erhöht.

Dementsprechend ist durch den gleichen Beschluß der § 3 des Gesellschaftsver- trages geändert worden. Das Grund- kapital zerfällt unter Umivandlung von nom. fünftausend Reichsmark Vorzugs- aktien der Gesellshaft in Stammaktien unter Aufhebung ihrer sämtlichen Vor- zugsrehte (Beschluß der gleichen Ver- sammlung) in neunhundertsiébzig Stü Aktien über je einhundert Reichsmark und zweihundertfünfzig. Stück Aktien über: je zwanzig Reichsmark.

Sämtliche Aktien lauten auf dèn Inhaber. i

Durch den gleichen Beschluß ist § 8 Abs. T des Gesellschaftsvertrags ge- andert worden. 31 H H 16 Land. Amtsgericht Plauen (Vogtl.), 5. 8, 1937,

Ratibor. [30985] Die Firma Emil Beck in Ratibor

Nr. 546 des Handelsregisters A ist ge-

[öscht.

Amtsgericht Ratibor, den 15. Juli 1937.

Ratibor. [30986] Am 17. Juli 1937 ist bei der Firma Jacob “Koplowiy in Ratibor, H.-R. Á 401, eingetragen: Kaufmann Alfred Böhm ift ‘äls persönlih haftender Ge- sellschafter eingetreten. Offene Han- delsgesellschaft seit 10. 7, 1937. Amtsgeriht Ratibor.

Ratibor. [30987]

Im Handelsregister A ist bei Nr. 295, S. Stein Destillation und Fruchtsaft- presserei in Ratibor, am 20. Juli 1937 eingetragen, daß der Elfriede Stein geb. Engelmayer in Ratibor Prokura erteilt ist.

Amtsgericht Ratibor.

Seesen. [30988[

Jn das hiesige Handelsregister A ist am 29, Juli 1937 die Firma Wilhelm Müller in Bornhausen, Jnhaber: Bau- ingenieux Wilhelm Müller, Bornhau- sen, eingetragen. Amtsgericht Seesen.

Secesen, 30989] In das Handelsregister “A is am 30, Juli 1937 die Firma Heinrich Röbbel in Seesen, Jnhaber: Kaufmann Heinrih Röbbel, Seesen, eingetragen. Amtsgericht Seesen.

Scesen, [30990] Jn das Handelsregister A Blatt 253 ist am 30. Juli 1937 die Firma Elisa- beth Hillebreht in Seesen, Jnhaberin: Frl. Elisabeth Hillebreht, Seesen, ein- aëtragen. Amtsgericht Seesen.

Varel, Oldenb. [30993]

Im hiesigen Handelsregister A ist heute unter Nr. 528 die Firma Fohann Stratmann, Menthausen, und als allei- niger Jnhaber der Kaufmann Johann Stratmann in Menyhausen eingetra- gen worden.

Varel, den 15. Dezember 1936,

Amtsgericht, Abt. Il.

Varel, Oldenb, [30994] Im hiesigen Handelsregister A ist heute unter Nr. 529 ‘die Firma Georg Mönnich, Jaderberg, und als alleiniger Inhaber der Kaufmann Georg Mönnich zu Faderberg eingetragen worden. Varel, den 28. Dezember 1936. Amtsgericht. Abt. Il.

Velbert, Rheinl. [30995]

In das Handelsregister A ist unter Nr. 367 bei der Firma Heismann & Comp. in Velbert heute eingetragen worden: Die Gesellshaft ist aufgelöst und die Firma erloschen.

Velbert, den 9. August 1937. Amtsgericht. Wusterhausen, Dosse, [30792] 1; H-R. A 68, Carl Gorgas Nach- folg. Wusterhausen, Dosse. Inhaber:

BZentralhandelsregifterbeilage zum Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 185 vom 13. August 1937. S. 4

Eintragung: Die Firma ist er- loshen. 2. H.-R. A 91, Kaufhaus Richard Köhn, Wusterhausen, Dosse, Jnhaber: Kaufmann Richard Köhn in Wusterhausen, Dosse. Eintragung: Die Firma ist erloshen. 3. H.-R, A 92, Grüne Apotheke Wildberg, Dr. P. Elten, Wildberg. Inhaber: Dr. Paul Elten, Apothekenbesiver, Wildberg. Eintragung: Die Firma is geändert in: Grüne Apotheke Dr. Paul Elten Nachfolger Apotheker Walter Hesse, Wildberg. Jnhaber is jeßt der Apo- theker Walter Hesse in Wildberg. Uebergang der im Betriebe begrün- deten Forderungen und Schulden is} beim Erwerbe des Geschäfts durch Hesse ausgeschlossen, 4. H.-R. A 107. Neueintragung: Rudolf Plage- mann, Tabakwarengroßhandlung, Wusterhausen, Dosse. Fnhaber: Kaus- mann Rudolf Plagemann in Wuster- hausen, Dofse.

Amtsgeriht Wusterhausen, Dosse, den 6. August 1937.

Dose.

der Maschhinenbenußung.

4. Genossenschasts- register.

Dahme, Mark. [31019] Jn unjer Genossenschaftsregister ist bei Nr. 21 (Stromversorgungsgenossen- haft Buckow, eingetragene Genosjen- haft mit beschränkter Haftpflicht in Buckow, Kreis Jüterbog) heute folgen- des eingetragen worden: Die Genossen- shaft hat durch Beschluß der General- versammlung vom 3. Juli 1937 eine ueue Satzung angenommen. Der Gegen- stand des Unternehmens ist fortan: Der Bezug, die Benußung und Verteilung elektrisher Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines Stromvertei- lungsneges.

Amtsgeriht Dahme (Mark), 6. 8. 1937.

Diez. [31020] Genossenschaftsregistereintragung vom 20. Juli 1937 bei Gen.-Reg. 35 (Spar- und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Eisig- hofen): Statut ist duxrch Beschluß vom 25. Februar 1937 geändert und neu ge- faßt. Gegenstand des Unternehmens ist jeßt der Betrieb einer Spar- und Dar- lehnsfasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Waren- verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be- darfsartikel und Absaß landwirtschaft- licher Erzeugnisse), 3. zur Förderung

_ Diez, den 20, Juli 1937, Amtsgericht.

Fürstenberg, Meeklb. [31022]

Genossenschaftsregistereintrag vom 7, August 1937 zum Spar- und Dar- lehnsfassen-Verein für Fürstenberg und Umgegend e. G. m. u. H.: Die Genossen- schaft ist durch Beschluß des Amts- gerichts Fürstenberg vom 2. Juni 1937 in [48] gemäß § 80 Gen.-Ges. aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder sind Liquidatoren,

Amtsgericht Fürstenberg (Meckl.).

Malle, Saale, [31023] In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Hausgenossen]shaft am Steintor 2, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpfliht in Halle a, S,., folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch den Be- schluß der Generalversammlung vom 26. September 1936 aufgelöst. Liqui- datoren sind der Kaufmann Kurt Lange und der Schlossermeister Franz Rudolph beide in Halle a. S. Halle a. S., den 5. August 1937. Das Amtsgericht. Abt. 19.

Hamburg. [31024] Eintragung in das Genossenschafts- register. 7. August 1937. „Terraingesellschast Oldenfelde“ einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpfliht: Die Genossenschaft ist auf Grund des Geseßes vom 9, Oktober 1934

von Amts wegen gelöscht, Amtsgeriht Hamburg. Abteilung 52. Homburg, Saar. [31025] Im Genossenschaftsregister für Hom- burg-Saar in Band I Nr. 21 wurde bei dem Spar- und Darlehnskassenverein Altstadt heute folgendes eingetragen: Als Vorstandsmitglied ausgeschieden: Fakob Commercon, Bergmann in Alt- stadt. Neu bestellt: Fakob Knerr, Wag- nermeister in Altstadt. Homburg-Saaxr, den 5, August 1937. Amtsgericht Registergericht.

Kallies, 31026] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 16 Elektrizitäts- und Maschi- nengenossenshaft Fakobsdorf, e. G. m. b. H, in Jakobsdorf am 5. August 1937 eingetragen: Es ist am 4, April 1937“ eine neue Satzung errichtet. Amtsgericht Kallies.

Klötze, [31027]

Jn unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 43 die Genossenschaft unter der* Firma „Dreschgenossenschast Jahrstedt-Germenau eingetragene Ge- nosjsenshaft mit beschränkter Haft- pfliht“ mit dem L in Jahrstedt ein- getragen worden. Das Statut ist am 4, Februar 1937 festgestellt.

,

Gegenstand

Dreschsaßes. Haftsumme 100 RM. Höchste Zahl der Geschäftsanteile 3; Höchstbetrag des Geschäftsanteiles 100 Reichsmark, Vorstandsmitglieder: Bauer Wilhelm Biermann in Fahrstedt, Bauer Heinrih Behne in Fahrstedt, Bauer Hermann Meier in Germenau. Die öffentlichen Bekanntmachungen er- folgen unter der Firma mit Unter- \hrift in der „Neue Salzwedeler Zeitung“ und beim Eingehen dieses Blattes im Deutshen Reichsanzeiger. Geschäftsjahr vom 1. Juli bis 30, Funi. Je zwei Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem ge- stattet.

Klöge, den 21. Juli 1937.

Das Amtsgericht,

München. [31028] Dreschgenossenschaft Weißenfeld eingetragene Genoffenschaft mit be- schränkter Haftpflicht. Siy Weißen- feld: Gegenstand des Unternehmens ist nun 1. das selbstgebaute Getreide der Mitglieder mit der Dreshmaschine zu dreschen, 2, Anschaffung und Benutzung sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen. München, den 7. August 1937. Amhtsgericht.

Ueckermünde, [31029] Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 42 eingetragenen Elektrizitäts- und Maschinengenossen- schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht in Hammer a. Ue., folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 13. Juni 1937 ist an die Stelle des Statuts vom 8. November 1925 idas Statut vom 13. Juni 1937 getreten. Ueckermünde, den 5. August 1987, Amtsgericht.

Wismar. [31030] Genossenschaftsregistereintrag vom 7. August 1937 zur Firma „Molkerei- Genossenschaft, eingetragene Genossen- haft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Blowat“:

Die Firma ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 5. 4. 1937 geändert in:. Molkereigenossenshaft Blo- waß eingetragene “Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpfliht, Durch Be- \chluß der Generalversammlung vom 5, 4, 1937 ist einè neue Saßung ange- nommen worden. Gegenstand des Unter- nehmens ist: 1. die Milchverwertung auf gemeinschaftlihe Rehnung und Gefahr; 2, die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforder- lichen Bedarfsgegenständen,

Amtsgericht Seestadt Wismar.

5. Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipztg veröffentlicht.)

Ehrenfriedersdorf. [31031] Jn das Musterregister ist heute ein- getragen worden unter Nr. 444. Firma Edwin Nößler G. m. b. H. in Ge- lenau, Erzgeb., ein versiegeltes Paket mit 33 Mustern Ränder für Kinder- sökchen, Kindersportsöckchen und Kin- dersportstrümpfe, Fabriknummern 2696, 2690, 2686, 2683, 2681, 2680, 2677, 2676, 2673, 2670, 2682, 2726, 2707, 2703, 2742, 2719, 2758, 2730, 2756, 2697, 2706, 2705, 2745, 2704, 2731, 92841, 223, 2839, 2834, 2827, 2828, 2775, 2809, Flächenerzeugnisse, Schußz- frist 5 Fahre, angemeldet am 3. August 1937, nahmittags 3 Uhr 15 Minuten. Amtsgericht Ehrenfriedersdorf, am 5. August 1937.

Eschwege, [31032] In das hiesige Musterregister ist unter Nr. 59 am 2. August 1937 eingetragen worden: Eschweger Lederwerke Schmidt «& Co. A.-G., Eschwege, 14 Modelle für plastische Erzeugnisse (Handtaschen), Schußfrist 3 Jahre, an- gemeldet am 30, Juli 1937, 11 U!

Das Amtsgericht, Abt. T1, in Eschwege. Fürth, Bayern. [31033] Musterregistereinträge :

1. Jn das Musterregister ist einge- tragen bei Nr. 2664: Die Firma G. Zimmermann in Zirndorf hat für 2 Muster, und zwar die Autogarage und die Wiege, Fabrik-Nr. 1265, die Ver- längerung der Schußfrist um weitere 5 Jahre auf insgesamt 8 Fahre an- gemeldet. j 2. Fn das Musterregister is einge- tragen bei Nr. 2672: Die Firma Leo- pold Heilbronn in Fürth, Bay,, hat für 2 Muster von Dielengarnituren nebst deren Einzelteilen die Verlänge- rung der Schußfrist um 7 Fahre, also

auf insgesamt 10 Fahre angemeldet.

3. Georg Kreiß, Spielwaren?fabri- kant in Fürth, Bay., Luisenstr. 9, ein Muster eines Kinderhandköfferchens aus Baststreifen, leer und“ mit Spielsachen garniert in mehreren Größen, Fabrik- Nr. 488, offen, Geshmacksmuster für plastishe Erzeugnisse, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 6. Juli 1937, vormittags 94 Uhr, Musterregister Nr. 2844,

Hohenstein-Ernstthal. [31034] Ju das hiesige Musterregister ist ein- getragen worden: Firma J. G. Bött- ger in Hohenstein-Ernstthal: Schubfrist- verlängexung hinsichtlich des Musters Tula, Dessin 10224, auf ein weiteres Jahr, Musterregister Nr. 522. Nr. 569, dieselbe Firma, ein versiegeltes Paket mit 10 Mustern für bedruckte Stoffe aller Art und bedruckte Künstlerdecken, Fa- brifnummern 10301, 10308, 10307, 10305, 5340, 5341, 10306, 5399, _5399, 5338, Flächenerzeugnisse, Schußfrist drei Fahre, angemeldet am 9. Fuli 1987, nachmittags 4 Uhx 50 Min. Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, am 2, August 1937.

Rottweil. [31035] Ins Musterregiste® wurde am 28. Mai 1937 bei der Firma Kienzle Uhrenfa- brifen Aktiengesellschaft, Siy Schwen- ningen, eingetragen:

Nr. 729, offen, 1 Zifferblatt, Fabrik- nummer 507/1€5, Schußfrist Z Fahre, angemeldet am 28. Mai 1937, vorm. 11 Uhr, plastishes Erzeugnis.

Nr. 730, offen, 12 Abbildungen der Stiluhren, plastische Erzeugnisse, Fabrik- nummern 502/276, 502/277, 502/278, 502/279, 502/280 und 502/280/T, 502/296, 402/290, 402/291, 402/292, 402/2983, 402/294, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 28. Mai 1937, vorm. 11 Uhr. Amtsgericht Rottweil.

Seligenstadt, Hessen, [31036] In unser Musterregister wurde heute eingetragen:

Nr. 191. “Jakob Gallus Leder- Präge- und Vergolde-Anfstalt in Seligenstadt, Hessen, 1 versiegelter Um- {lag mit 1 Stück Geshmacksmuster für Leder zur Herstellung von Lederwaren aller Art, für Flächenerzeugnisse, Fa- briknummer 6361 mit dem Namen „Kingo“, Schußfrist 3 Jahre, anaemeldet am 29. Juli 1937, nachm. 16 Uhr. Seligenstadt. H., den 9. August 1937.

. Amtsgericht.

Singen-Hohentwiel. [31037] ___ Musterregister. Musterregistereintraig Bd. TIT O.-Z. 122 für die Firma Maggi Gesellschaft m. S. in Singen a. H. (Zweignieder- lassung in Berlin), 1 versiegelter Um- \hlag mit 1 Mustex für eine Anklebe- affiche für Maggi's Bratensoße, Fabrik- nummer 13929, Schußfrist 3 Fahre, an- gemeldet am 30. Fuli 1937, 8 Uhr. Singen-Hohentwiel, 2, August 1937. Amtsgericht. 2.

Velbert, Rheinl. [31038]

Fn das Musterregister wurde heute folgendes eingetragen: M.-R. 519. Fa. Kaldenberg « Ferger, Heiligenhaus, Paket, enthaltend einen Hebelverschluß, Fabrik-Nr. 3770, plastishes Erzeugnis, Schußfrist Z Jahre, angemeldet am 9, August 1937, 12 Uhr.

Velbert, den 9. August 1987,

Amtsgericht.

7. Konkurse und Vergleichsfachen.

Pforzheim. . [31259] Ueber das Vermögen des Walter Berthele, Kaufmann, in Pforzheim, Steubenstraße 8, Alleininhaber der Firma Gustav Wenning in Pforzheim, Durlacher Straße 25, wurde heute, vormittag 9 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechts- anwalt Dr. Brenk in Pforzheim. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 4, September 1937, Erste Gläubiger- versammlung am Montag, den 30. August 1937, vormittags 10% Uhr, Prüfungs- termin am Montag, den 13, September 1937, vormittags 1014 Uhr, vor dem Amts- gericht, II1. Stock, Zimmer Nr. 109, Pforzheim, den 5. August 1937. Amtsgericht. A IV,

Saarbrücken, * . [31260] : Konkursverfahren.

Veber das Vermögen der Firma Seysfarth & Co. G. m. b. H. in Saar- brüdcken II, Trierer Straße 12, is heute, 10 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet worden. Konkursverwalter : Rechtsanwalt Ruby in Saarbrücken. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 3. September 1937. Erste Gläubiger- versammlung und Prüfungstermin: 14. September 1937, 10 Uhr, im Gerichts- gebäude, Saarbrücken I, Heudukstraße 1a, Zimmer Nr. 62. Offener Arrest mit An- zeigefrist bis 13. September 1937.

Saarbrücken, den 6. August 1937.

Das Amtsgericht. Abt. 18,

Berlin. . [31261] Das Konkursverfahren über das Vermögen der Gemeinnüßigen Woh- nungsbau- und Siedlungsges. Tempelhof m. b. H. in Berlin-Schmargendorf, Mecklenburgische Straße 50/57, is} infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 9. August 1937. Amtsgericht Berlin. Abt. 352,

Berlin. . [31262]

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Willi Gut- mann, zuleßt Berlin W 8, Leipziger Straße

m

Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben

worden. :

Berlin, den 9. August 1937. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Bremen. _ [31263] Das Konkursverfahren über das Vermögen ‘der Firma Bremer Gummis- waren-Fabrik H. Lahl & Eo. in Bremen, ist am 31. Juli 1937 nach erfolgter Abs haltung des Schlußtermins aufgehoben, Bremen, den 7. August 1937. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Giessen«. . [31264] Beschluß. ; (N 5/35.) Das Konkursverfahren über das Vermögen des Adolf und dér Marie Harries als Jnhaber der. offenen Handelsgesellschaft Fr. Harries & Co. in Liqu. in Wieseck wird gemäß § 204 K.-O, mangels3« Masse eingestellt. Amtsgericht Gießen, den 2. August 1937, Kappeln, Sehlei. . [31265] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Dietrich Timm in Hye ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung desKonkursverwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis auf -den 7. September 1937, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kappeln, Zimmer Nr. 8, anberaumt. A Kappeln, 10. August 1937, Amtsgericht.

Naumburg, Saale. _- [31266]

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Goldschmiedemeisters und Juweliers Kurt Glowka, früher in Naum- burg (Saale), jeßt in Wernigerode, Degenerstr. 10, wird nach erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Br

Naumburg (S.), den 7. August 1937, -

Das Amt3gericht. A

Warin, MeeckIb. . [31267] “_ Veshluß.

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 6. November 1930 in Groß Tessin verstorbenen Büdners3 Johann Scherping wird nah . Abhaltung ‘des Schlußtermins aufgehoben. Für dén Konkursverwalter, Rechtsbéistand Lüth in Warin, is eine zusäßliche Vergütung von 37,17 RM festgeseßt. :

Warin, den 3. August 1937,

Das Amtsgericht.

Wegsecheid. . [31268]

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Vereinigten Schmelztiegel- fabriken und Grafitwerke K.-G., Obern-

Schlußtermins aufgehoben. :

Wegscheid, den 4. August 1937, Amtsgericht Wegscheid.

Konkur3gericht, /

Würzburg. . [31269] Das Amtsgericht Würzburg hat mit Be- {luß vom 10. 8. 1937 das Konkursvers- fahren über das Vermögen der led. Erna Lydia Knoll in Würzburg, Jnhaberin der eingetragenen Firma Max Horn, Wer- dauer Orgel-Harmoniumfabrik in Leipzig, Wallstraße 20, auf Antrag der Schuldner eingestellt. j : Würzburg, den 10. August 1937. Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Melsungen. . [31270]

Vergleichsverfahren. /

Ueber das Vermögen : des Maurer- meisters Konrad Hildebrandt in Melsungen ist am 7. August 1937, 11 Uhr, das Ver- gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vergleichs verwalter: Rechtsanwalt Stolte in Mel- sungen. Vergleichstermin am 24. August 1937, 12 Uhr, vor dem Amtsgericht in Melsungen, Zimmer Nr. 5, Die Gläu- biger werden aufgefordert, ihre Forde- rungen alsbald anzumelden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt

Melsungen, den 7. August 1937. :

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts, --

Seestadt Rostock. . [31271] Vergleihsverfahren.

Der Kaufmann Curt Blankenhagen, Spezialgeschäft für Herrenartikel, Rosto, Am Kröpeliner Tor, hat durch einen am 10. August 1937 eingegangenen Antrag die Eröffnung des Vergleihsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über sein Vermögen beantragt. Gemäß § 11-der Vergleichsordnung wird bis zur Entschei dung über die Eröffnung des Vergleichs- verfahrens der Anwaltsassessor Dr. Korff, Rostock, zum vorläufigen Verwalter be- stellt. ;

Rostock, den 10. August 1937.

Amtsgericht.

Verantwortlich für Schriftleitung (Amtlicher und Nihkl- amtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr, Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den. U redaktionellen Teil: Rudolf Lany|ch in Berlin-Schöneberg, Druck der Preußishen Drudckerèt-

Förth, den 9. August 1937.

Franz -Mauer,-Schlosjer, Wusterhausen,

des Unternehmens ist der Betrieb eines 4

: Umtsgericht —- Registergericht.

Nr. 94, ist infolge Schlußverteilung nah

und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlith 2 Wilhelüisträßé Q

. . O Erscheint -an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post

monatlih 2,30 ÆÆ eins{hließlich 0,48 AAÆ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 A. monatli, Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern diefer Ausgabe kosten 30 Æ/, einzelne Beilagen 10 F. Sie werden úur

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 ma breiten Petit-Zeile 1,10 ÆA, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit- Beile 1,85 A. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig befhriebenem Papier völlig druckreif einzufenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durh Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

zell (Hafnerzell), wird nah Abhaltung des

gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli Fernspre{-Sammel-Nr.: 19 33 33. s O V

des Portos abgegeben.

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vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

Berlin, Sonnabend, den 14. August, abends Postscheckonto: Berlin 41821 1937

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Amtliche Begründung des Geseßes zur Aenderung von Vor- schriften des Handelsgeseßbuches über das Seeftähttedt vom 10. August 1937.

Bekanntmachung K P 381 der Ueberwachungsstelle für unedle pr vom 13. August 1937 über Kurspreise für unedle

etalle.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts

Teil 1, Nr. 93. O R

Der Nichtamtliche Teil enthält: Bekanntmachung über den Stand der Reichs\chuld.

Amctliches.

Deutsches Neich. Es sind vexrseut die Präsidenten K öl\ ch von Frankfurt (Oder) nah. Karlsruhe (Baden), Dr, Karl Schneider von Bremen nach Frankfurt (Oder), A

1] Dn Li

E F i L “0 B gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oftober 19M zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Veichsgesezbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 14. August 1937 für eine Unze Feingold „« «. . . .. = 139 sh §5 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- furs für ein englishes Pfund vom 14. August _ 1937 mit NM 12,42 umgerechnet » « = RM 86,5778, für ein Gramm Feingold demnach . ».« =- pence 53,7882, in deutshe Währung umgerechnet. « « « = RM 2,78354.

Berlin, den 14. August 1937.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Reinhardt.

Amtliche Begründung des Geseßes zur Aenderung von Vorschriften des Handels- geseßbuchs über das Seefrachtrecht. vom 10. August 1937.

(Reichsgeseybl. 1937 I Seite 891.) L. Geschichtlihe Entwicklung.

Der Ruf nach einem einheitlichen Seefrachtreht aller am Seehandel beteiligten Nationen ist niht neu. Jmmer wieder haben die Seehandel treibenden Kreise versucht, den aus der Verschiedenartigkeit nationaler Geseze entspringenden Unzuträglichkeiten durh Vereinbarung einheitliher Ver- frahtungsregeln ‘zu begegnen. Diese Bestrebungen wurden weiter auch getragen von dem Wunsch, den Mindestumfang der Verfrachterhaftung zwingend festzulegen und damit einer mißbräuchlichen Ausnußzung der Verträgsfreiheit einen Riegel vorzuschieben. Hier i} vor allem der International Law Association zu gedenken, deren jahrzehntelange Be- mühungen um die Einführung des Einheitskonnossements und um die internationale Anerkennung einiger grund- legenden Frachtregeln die Aufmerksamkeit Ia Oeffentlichkeit immer wieder auf diese Frage lenkten. Wenn auch die Hamburg-Bremer Konnossementsbedingungen von - 1886 ebenso wie die London-Conference Rules von 1893 und das Deutsche Einheitskonnossement von 1912 si als erfreu- liche Ansäte einer Vereinheitlihung des Seefrachtrechts dar- stellten, so blieb doch all diesen Bestrebungen der Enderfolg versagt, weil sich ihnen immer wieder L a ees hemmend entgegenstellten. Es ist daher begreiflich, daß der Wunsch nah einer geseßlichen Regelung besonders in den Ländern laut wurde, in denen heimische Verlader gegen aus- ländische Reedereien geshüßt werden mußten, So entstand in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 1893 der Harter Act, der dem Verfrachter die Haftung für die sorg- same Behandlung der Schiffsgüter die Haftung für fommerzielles Verschulden zwingend auferlegt, dagegen ihn freistellt von der Haftung für das sogenannte Obs Verschulden der Schiffsbesaßung. promißgedanken folgend, erging in Neuseeland der „Shipping and Seamen Act“ (1903), in Australien der „Sea Carriage of Goods Act“ (1904) und in Kanada dex „Water Carriage of Goods Act“ (1910).

Die im September 1921 im Haag zusammentretende

Diesem glücklihen. Koms- }

Beratungen den Entwurf von Konnossementsbestimmungen zugrunde, der sih ebenfalls die Kompromißregelung des Harter Act über die Haftung des Verfrachters zu eigen machte. Nach nur unwesentlichen Aenderungen des vor- gelegten Textes empfahl die Konferenz den beteiligten Wirt- schaftskreisen, die Konnossementsregeln die Haager Regeln bis zum 31. Fanuar 1922 freiwillig einzuführen. Jn der Tat übernahmen auch in der Folgezeit mehrere größere eng- lische Reedereien diese Regeln in ihre Konnossemente. Die Aufnahme der Haager Regeln in deutschen Reederkreisen war indessen ablehnend; - auch in den skandinavishen Staaten be- stand nur geringe Aussicht auf ihre freiwillige Uebernahme.

Da auch dieser neue Versuch, im Wege reiwilliger Bin- dung zu einer. Vereinheiilichung des n zu gelangen, als gescheitert angeschen werden mußte, gewannen die Bestrebungen nah einer einheitlichen internationalen Hiangögesezgehung neues Leben. Nunmehr nahm das

omité Maritime International \ich der Angelegenheit an. Auf seiner Londoner Konferenz vom Oktober 1922 wurden die Haager Regeln erneut einer Beratung unterzogen und sodann einer kurz danach in Brüssel tagenden diplomatischen Seerechtskonferenz, auf der unter 26 Staaten auch Deutsch- land vertreten ‘war, zur Beschlußfassung vorgelegt, Die Haager Regeln wurden auf ‘dieser Konferenz in die Form eines Staatsvertrags in französischer Sprache gebracht. Jhr Text wich nur in unwesentlichen Punkten von der Fassung ‘aus dem Vorjahr ab und wuri von der Brüsseler „Konferenz uahezu-Anveräudert dé: vottretenen Regierungen als Unterlage idi internationale inbarungen empfohlen. Vei näherer rüfung des Textes ergaben sih jedoch zahl-" reiche Unklarheiten und Ueberseßüttgsshwierigkeiten, so daß insbesondere mien Anregung déL“fkandinavishen Staaten die Unterkommission der Brüsseler Seerechtskonferenz im Oktober 1923 erneut in Brüssel zur Beratung zusammentrat. Diese Tagung führte zwar zur Erörterung zahlreicher Zweifelsfragen, ließ im Übrigen aber die Haager Regeln in der Fassung von 1922 im wesentlichen bestehen. Erwähnens- wert ist nur, daß neben einer neu aufgenommenen Bestim- mung über den GÄdwert der Geldeinheiten und über den für die Umrechnung fremder Währungen maßgebenden Kurs (Artikel IX) den Vertragsstaaten im Zusaßprotokoll das Recht eingeräumt wird, das Uebereinkommen auch durch An- gleichung ihres autonomen Landesrechts an die Bestim- mungen des Uebereinkommens in Kraft zu seten.

Am 25. August ‘1924 legte die Belgische Regierung das „Jnternatiónale Uebereinkommen zur einheitlichen Fest- stellung von Regeln über Konnossemente“ in Brüssel zur Zeichnung auf. Junerhalb der einjährigen Zeichnungsfrist wurde es von folgenden Staaten gezeichnet: Deutschland, Großbritannien, „Vereinigte Staaten von ‘Amerika, Japan, Frankreich, Belgien, Spanien, Ftalien, Polen und Danzig, Rumänien, Fugoslawien, Ungarn und Estland. Während England dieses Uebereinkommen bereits im folgenden Fahr durch „The Carriage of Goods by Sea Act“ einführte und vom 1. Fanuar 1925 ab die ausgehenden Konnossemente den Bestimmungen dieses Abkommens unterwarf, auch die Nieder- lande (1926) und Belgien (1928) ihr nationales Recht den Haager Regeln anglichen, sprachen sih die deutschen Reeder Da auch weiterhin gegen die Ratifikation des auch von Deutschland am 24. August 1925 in Brüssel gezeichneten Uebereinkommens aus. Hierfür war neben der Sorge vor einer Verschlehterung der Rechtsstellung des Reeders in erster Linie die Erwägung maßgebend, daß Deutschland mit Rücksicht auf seine bedeutende ahe! nur gemeinsam mit den skandinavischen Staaten das Uebereinkommen ein- führen könnte. :

Das Uebereinkommen ist bisher ratifiziert worden von: Groß-Britannien am 2. Juni 1930 (auch für mehrere Kolonien- am 2. Dezember 1930; sowie für

L eIoRng, Ascunsion und Sarawak am 30. Oktober

Belgien (ohne Belgisch Kongo und Ruanda

Urundi): s Juni 1990 5 N

Spanien: 2. Juni 1930, Ungarn: 2, Juni 1930, Portugal: 24. Dezember 1931, Polen: 21. April 1936, M e t M 4, Fanuar 1937.

te Vereinigten Staaten von Amerika

haben bereits durch „The Act relating to the

carriage of goods by sea“ vom 16. April 1936

den wesentlichen Fnhalt der Haager Regeln in ihr

nationales Recht übernommen; sie“ werden das

Uebereinkommen voraussihtlich in nächster Zeit

ratifizieren.

Die Niederlande haben, wie bereits oben aus-

geführt worden ist, ihr nationales Recht schon 1926

den Haager Regeln angeglichen, jedoch bisher von

Konferenz der International- Law Association legte ihren

tachhdem nunmehr Schweden ein Gese zur Ratifizie- rung dès Uebereinkommens verabschiedet hat und auch die übrigen nordischen Staaten Entwürfe für Geseße über die Angleichung ihres Seefrachtrechts an die Haager Regeln fertiggestellt haben, erscheint es geboten, daß auch Deutschland die notigen Vorbereitungen zur Ratifizierung des Ueberein- kommens trifft. Von der weiteren Behandlung der Ratifi- kation in den sfkandinavishen Staaten wird der Zeitpunkt des Fnkrafttretens des vorliegenden Geseves (Artikel 5) und die Natifizierung des Uebereinkommens durch Deutschland abhängig gemacht werden. Mit diesec Ratifikation wird die Vereinheitlihung des Weltseefrachtrechts einen bedeutsamen Schritt ihrer Vollendung nähergebracht werden.

II, Aufbau des Gesetzes,

1. Die Bestimmungen des Uebereinkommens werden durch das Gesey in das Seerecht des Handelsgeseßbuches einge=- arbeitet; von ihrer Uebernahme im ganzen ist abgesehen wor= den. Dieses Verfahren, das durch das Zusazprotokoll zum Uebereinkommen zugelassen wird, empfiehlt sich, weil die un=- mittelbare Anwendung des Uebereinkommens wegen seiner Unklarheiten und seines schwer verständlihen Systems in dex Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde und weil ferner das Uebereinkommen nur für die Zeit zwishen dem Einladen und Ausladen der Güter gilt (Urtikel 1 e), also andernfalls bald das Uebereinkommen, bald das Handels=- eseßbuch maßgebend sein würde. Bei unmittelbarer Jnkrafta se8ung des Abkommeus würde überdies der größte und wichz tigste Teil des Ueberseeverkehrs der Herrschaft des Hándels= geseßbuchs entzogen werden.

2. Das Gesetz beschränkt sih nicht auf die Eingliederung der Haager Regeln in das Handelsgeseßbuch, dehnt vielmehr das Anwendungsgebiet der Regeln auf gewisse Tatbestände aus, für die das Uebereinkommen keine Geltung beansprucht. Andernfalls würde 3. B. der Verfrachter bei der Beforderung von Tieren oder Decladung (Artikel T c HR.) nach altem Recht, insbesondere also mit Freizeihnungsreht für nauti=- sches und kommerzielles Verschulden seiner Leute, in anderen Fallen aber nah - neuem Recht und nur für kommerzielles Verschulden seiner Leute ohne Freizeihnungsrecht (Artikel 1 V, 2a und q und Artikel 111 8) haften. Für den Jnhalt des Konnossements würden bei der Beförderung von Tieren und Deckladung andere Vorschriften gelten als bei der Beförde rung anderer Güter. Das wäre sahlich niht zu rechtfertigen. Das Gesetz hat als einfachste Lösung die Haager Regeln auf alle Fâlle des Frachtvertrages und auf die ganze Zeit zwischen Annahme und Ablieferung der Güter ausgedehnt; es enthält Jedoch insoweit nachgiebiges Recht, als die Haager Re= geln nicht gelten, § 663.

„Die Aufzählung der einzelnen nach den Haager Regeln zu ändernden Vorschriften des Handelsgesebbuchs würde die Vebersichtlichkeit des Gesetzes stark beeinträchtigen. Soweit möglich, werden daher die Aenderungen des bisherigen Rechts in geschlossenen Abschnitten gebracht, wobei es allerdings nicht zu vermeiden war, einige Bestimmungen des geltenden Rechts unverändert unter neuer Nummernfolge in das Gese zu übernehmen. So regeln nunmehr die S8 563 bis 564 e die Behandlung unrichtig bezeichneter und gefährlicher Güter, die SS 606 bis 613 die Haftung aus dem Frachtvertrag und die SS 642 ff. das Konnossementsrecyt.

Das Gesetß ist im April 1937 in Hamburg mit rechts=- kundigen Vertretern aus den Kreisen der Reeder und der Seeversicherer, auf dem in Frage stehenden Rechtsgebiet besonders erfahrenen Rechtsanwälten und dem Vorsißenden des zuständigen Senats des Reichsgerichts, der zugleich der Vorsißende des Seerechtsausshusses der Akademie für Deut=- sches Recht ist, beraten worden. Die in dieser Beratung A Anregungen haben weitgehende Berülsichtigung gefunden.

3. Die Aenderungen des geltenden Rechts betreffen inm wesentlichen die Haftung aus dem Frachtvertrag (a), die Ab- schaffung der Skripturhaftung (b) und die Einführung des

Verfrachterkonnossements (c).

«s „Nach dem geltenden Recht haftet der Verfrachter für jedes Verschulden, sowohl sein eigenes, als auch das seiner Leute. Er ist aber im Rahmen der 8 276 Abs. 2, 278 BGB. berechtigt, seine Haftung weitgehend einzuschränken. Diese Negelung steht mit Artikel 111 8 der Haager Regeln nicht im Einklang und mußte daher beseitigt werden. Nach den Haager Regeln haftet der Verfrachter für das Verschulden der Schiffs- besaßung oder seiner Leute nicht, soweit es sich um sogenanntes nautisches Verschulden handelt. Seine Haftung für eigenes Verschulden (Artikel 111 2) und für das sogenannte kom= merzielle Verschulden der Schiffsbesaßbung und seiner Leute (Artikel IV 2 q) ist andererseits zwingend vorgeschrieben; das Gesetz Übernimmt dies in 8 606, 607, 662. Der Verfrachter haftet wie bisher in den Fällen der §8 658, 659 (S8 611, 613 alter Fassung) nur für den gemeinen Handelswert des Gutes,

einer Ralifizierung des Uebereinkommens abgesehen.

jedoch gilt auch hier die summenmäßige Beschränkung der Haf=

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