Verkeidigung eingegangen waren, richtete ber Verkeidiger eine Ein- gabe an das Justizministerium. - Jn dieser Eingabe wird dargelegt, daß von Jagow sih einer Untersuhungshaft von möglicherweise unabsehbarer Dauer nit ausseßen wolle, daß er sih aber innerhalb weniger Tage stellen werde, wenn der gegen ihn verhängte Haft- befehl aufgehoben wird. Der Verteidiger von Gordon bittet, zu erwägen, ob es nit im allseitigen Interesse angezeigt ersheine, den Oberreihsanwalt anzuweisen, keinen Widerspruch gegen die Aufs- hebung des Haftbefehls zu erheben, wenn die Verteidigung des Herrn von Jagow wiederholt einen diesbezüglihen Antrag stellt. Ferner wird um eine Unterredung mit dem Reichsjustizminister selbst ge- beten. — Dieser Antrag des Geheimrats von Gordon wurde ab- gelehnt: Auf das Schreiben vom 24., betreffend das Strafverfahren
gegen von Jagow, wird erwidert, daß der Minister sh nicht in der Lage sehe, die erbetene Anweisung an den Oberreichsanwalt ergehen zu lassen. Das Reichsgericht hat durch Beschluß vom
28. August die Amnestie vom 4. August mit Nü(sicht auf die
Stellung des Beschuldigten im Kapp-Unternehmen für nicht an-
wendbar erklärt. Der Beschuldigte ist flüchtig und hält fich ver-
borgen, Die Umstände, die zum Erlaß des Haftbefehls geführt haben, bestchen somit fort. Bei dieser Sachlage glaubt der
Minister auch eine mündlihe Besprehung als nicht zweck-
entsprechend bezeichnen zu sollen.
Am 21. Dezember 1920 ergehen erneut Eingaben des Ver- teidigers,. Und nun kommt der Beschluß des Reichsgerihts vom 26. März 1921. Das is derjenige Beschluß, der die Ausseßung der Vollstrekung des Haftbefehls gegen Leistung einer Sicherheit anordnet. Dieser Beschluß lautet: Auf die Anträge des Verteidigers des Angeschuldigten von
Jagow vom 9. und 12. November 1920 und 24. und 25. Fe-
bruar 1921 wird nah schriftlicher Aeußerung des Oberreichs-
anwalts beschlossen:
Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen den An- geshuldigten von Jagow und Aufhebung des Haftbefehls wird abgelehnt. Jedoch ist von Jagow gegen Sicherheitsleistung von
500 000 , zu erlegen in barem Gelde oder mündelmäßigen
Wertpapieren zum Kurswertie, mit der Untersuhungshaft zu ver-
[honen.
Gründe: Der Angeschuldigte von Jagow ist nach dem Stande der Vgruntersuhung als Urheber und Führer des hoch- verräterishen, gegen das Reih gerichteten Unternehmens ver- dächtig. Durch Sicherheitsleistung im angebotenen Betrage ist jedoch Fluchtgefahr als ausgeschlossen anzusehen, und es war, da Verdunkelungsgefahr nicht besteht, der § 117 der Strafprozeß- ordnung anzuwenden, (Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: Wo kommt die halbe Million her?) — Es gibt noch andere Leute als Herrn von Jagow, die das Geld hergegeben haben können. Mit dieser Möglichkeit müssen wir dopch wohl rechnen. Jedenfalls hatte das Reichsgericht feine Veranlassung, nah dieser Nichtung hin Nachforshungen an- zustellen. (Zuruf bei den Vereinigten Kommunisten: Bei anderen lehnen Sie das ab!) Dieser Beschluß erging gegen den lebhaften Widerspruch des Oberreichsanwalts. Der Oberreichsanwalt sprach fh dahin aus, daß erx die Aufhebung des Haftbefehls gegen Sicher- heitsleistung auch nah wie vor für nicht angebracht halte. Troßdem hat das Reichsgericht diesen Beschluß erlassen. Es hat sih dabei über die Frage der Bedeutung, die es dem Gesundheitszustand des Herrn von Jagow beimißt, nicht geäußert. Der Schluß, daß deshalb dieser Gesundheitszustand gar keine Rolle für das Neichsgericht gespielt habe, ist indes voreilig, und wenn Herr von Jagow in seiner zweiten Erklärung hierauf den Ton legi, um mir einen Jrrtum nachzuweisen, so ist das auf seiner Seite irrig. Die Gesichtspunkte, unter denen das Neichsgericht einen Fluchtverdaht nah hinterlegter Kaution für ausgeschlossen gehalten hat, sind in dem Beschluß einfah nicht wiedergegeben, sondern es ist im wesentlißen nur der Wortlaut des Geseßes wiederholt worden.
Der Herr Abgeordnete Rosenfeld hat nun weiter gefragt, warum nicht Kollusionsgefahr angenommen worden ist. Jch bemerke, daß diejenigen Gründe, die er ins Feld geführt hat, daß sich nämlich die Angeklagten untereinander verständigen können und aus diesem
auf die Eingaben der Verteidigung über den Gesundheitszustand des
{ienen war und habe deshalb selbs angenommen, baß sein Aufenk- halt unbekannt sei. Meine Ausführungen von den Nürnbergern, die keinen hängen, den sie nit haben, bezog sih nit auf diefen Augen- blick, sondern auf die Zeit, in der der Beshluß des Reichsgerichts erlassen worden ist. (Lachen auf der äußersten Linken.) Natürlich! Denn daraus folgt allerdings, wie Sie sehen werden, daß das Reihs- geriht, um den Angeschuldigten überhaupt vor die Schranken zu be- kommen, diesen Beschluß erlassen hat.
Die Hauptsache aber ist folgende. Objektiv stand fest — und darauf allein kommt es an —, daß der Angeschuldigte von Jagow {ih frei bewegen konnte, nahdem das Gericht die Ausführung des Haft- befehls unter gewissen Bedingungen aufgehoben und der Angeschuldigte von Jagow diese Bedingungen erfüllt hatte. Wäre das in der Oeffent- lihkeit bekannt gewesen, so wären eine Menge an sih durchaus ver- ständlicher Rekriminationen, Vorstellungen, Jrrtümer und Angriffe unterbl1eben.
Nun aber ist damit natürliherweise, wie ich ohne weiteres an- erkenne, die Angelegenheit nicht erledigt. Es war, wenn dieser Be- {luß ergangen ist, immerhin zu prüfen, ob die Vorausseßungen, unter denen der Beschluß aufgehoben werden konnte, nicht jeßt gegeben seien; und hierauf hat der Herr Abgeordnete Dr. Rosenfeld durchaus mit Mecht verwiesen.
Das Geseh sagt in § 120 der Strafprozeßordnung:
Der Sicherheitsleistung ungeachtet ist der Angeschuldigte zur Haft zu bringen, wenn er Anstalten zur Flucht trifft, wenn er auf ergangene Ladung ohne genügende Entschuldigung ausbleibt oder wenn neu hervorgetretene Umstände seine Verhaftung erforderli machen.
Die ersten beiden Vorausseßungen liegen unstreitig nicht vor. Der Angeschuldigte von Jagow hat sich zur Vernehmung gestellt. Er hat niht nahweisbar Anstalten zur Flucht getroffen, sondern im Gegenteil sich vollkommen frei bewegt. i
Dagegen ist allerdings zu prüfen, ob seine Erklärung, daß er jeht völlig gesund sei — eine Erklärung, die in einem krassen Widerspru zu seinen früheren Angaben stand — (sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten), nicht eine neue Tatsache darstellt, aus der die Ver- haftung ausgesprochen werden konnte. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten. — Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: Na, Sie werden doh niht?! — Heiterkeit bei den Vereinigten Kommunisten.) Jch habe diese Frage geprüft und bin zu der Ueberzeugung gekommen, daß in der Tat diese Frage zu bejahen sein wird. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.)
Ich habe deshalb an den Herrn Oberreihhsanwalt die Weisung gerichtet, eine Entscheidung dieser Frage beim Reichsgericht herbei- zuführen, (Zuruf von den Unabhängigen Sozialdemokraten: Jeßt? — Lachen auf der äußersten Linken.) Jh habe diese Weisung, unmittelbar nahdem ih diese Tatsachen erfahren habe, an den Ober- reihganwalt ergehen Tassen, fann aber feststellen, daß in der Zwischengeit dec Oberreichsanwalt selbst in demselben Sinne dieser Frage nähevgetreten ist. Der Oberreichsanwalt hat an den Ersten Strafsenat des Neichs- gevihts folgenden Antrag gestellt:
Nah Blatt 1691 hat der Senat entgegen meinem Antrage beschlossen, den Angeschuldigten von Jagow gegen eine Sicherheit von 500 000 #4 mit der Untersuhungshaft zu vershonen. In dem Beschlusse ist ausgeführt, daß durch die angebotene Sicherheit Fluchtgefahr als ausgeschlossen anzusehen sei.
Ich glaube jedoch annehmen zu dürfen, daß für diesen Beschluß des Senats die Erwägung jedenfalls mitbestimmend gewesen ist, daß der Angeschuldigte von Jagow nah seinen wiederholten, auch belegten Ausführungen krank und die Untersuhungshaft für ihn mit Lebensgefahr verbunden sei.
Hierauf folgen die Hinweise, die ich vorhin bereits zitiert habe,
Herrn von Jagow. Der Antrag fährt fort: Im Widerspruch und im krassen Gegensaß zu diesen Aus- führungen veröffentliht der Angeshuldigte von Jagow in der „Kreuzzeitung“, daß er seit März 1920 nicht einen Tag krank
sassung des Beschlusses vom 26. März 1921 nit entsGehey waren. (Hört, hört! rechts.) Vielmehr beruht dieser Beschluß der Erwägung, daß dadurch die Gestellung des Angeschus), erreiht und damit die Untersuhung gefördert werde. fa Dieser Beschluß bestätigt meine Annahme, daß der F, stellungsbeschluß des Reichsgerichts in der Tat von dem Verl, dikbiert war, auf irgendeine Weise eine der aus dem Kayp.Y angeklagten Persönlichkeiten vor die Schranken des Gericht Y bringen. Nachdem die Versuche, sich auf andere Weise ibr, * bemächtigen, fehlgeschlagen waren, glaubte das Meichsgericht d legten Weg, sie zur Aburteilung zu bringen, nit verschließ,, follen, gerade um es zu ermöglichen, daß vor dem Reicégn dieser ganze Fall zur Aburteilung gelangt. (Rufe von der äußerîta Linken: Wer lacht da!) Das Reichsgericht hat damit jedenfalz y, nächst den Erfolg erzielt, daß Herr von Jagow sh zur Vernehmuy gestellt hat. Das Reichsgericht ist der Ansicht, daß Herr von in Konsequenz dieser seiner Haltung sich auch zur Hauptverhandly stellen werde. (Lachen und Zurufe links.) Das Reichsgerict nim an, daß es im andern Fall zur Hauptverhandlung nicht omm kann, und man mag über den Beschluß im übrigen denken, wie 1, will, daß er sahlih durchaus erwägenswert ist, daß er duvhaus ja, lihe Gesichtspunkte enthält, und daß er vom Standpunkte derjenige die den entscheidenden Wert, wie ih, darauf legen, daß diese Angele, heit vor dem Reich8geriht zur Aburteilung gelangt —, ih gla vom Standpunkte derjenigen wird man für diesen Beschluß hu Reich8gerichts jedenfalls Verständnis und vor allen Dingen Adtwy haben können. (Große Unruhe und Lachen links.)
Es fragt sich nun, wie das Verfahren weitergeht. J nil nah dieser Richtung folgendes sagen: Nachdem der Angeschuldig, von Jagow am 3. Mai, wie ih bereits mitgeteilt habe, vernommn worden war, wurde zunächst auf Grund seiner _eigenen Angaben na eine Anzahl weiterer Zeugen vernommen. Aber schon am 9. Y; wurde die Voruntersuhung abgeschlossen, das Aktenmaterial d: Staaisanwaltschaft übergeben. Jn den nächsten Wochen kam nei eine große Anzahl von Nachstücken ein von Antworten auf 6; kfundigungen und Anfragen, die der Untersuchungsrichter hatte 4 gehen lassen, die in das große und weitshidtige Material verarbeiki werden mußten. Das geschah bis zum 18. Juni.
An diesem Tage begann die Aufstellung der Anklageschrift, 9) es sih bei dieser Anklageschrift um Verarbeitung eines Akty materials von 30 Aktenbänden handelt (hört! Hört! und Lady links), so werden Sie begreifen, daß es die Bedeutung der Ans legenheit mit sich brachte (Rufe von den Unabhängigen Sozialdems Fraten und den Vereinigten Kommunisten: Sondergerichte!), di es in der Tat notwendig war, für die Herstellung dieser Ankl schrift auch bei Einseßung aller Kräfte die seitdem verflossene, nitt erheblihe Zeit zu benußen. Die Arlageschrift ist im Entwujf fertig. Jch nehme an, daß sie in 8 bis 10 Tagen dem Reichsgeritt zugehen wird (Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: 8 {i 10 Jahren!), worauf dann die entscheidende Entschließung di Neichsgerihts kommen wird.
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß Sie aus mein Darlegung das eine wohl ersehen haben werden, daß jedenfalls di Justizverwaltung : alles getan hat, was in ihren Kräften stand, un dem Verfahren gegen Jagow Fortgang zu. geben. (Widerspru u lautes Lachen auf der äußersten Linken.) Wenn Sie glauben, de das nicht der Fall ist, so wäré ih begierig, diejenigen Punkte be zeichnet zu schen, in denen dies niht gesehen is. Daß insbesondæ ih in der Zeit meiner Amtsführung das, was der Herr Abgeordnth Dr. Rosenfeld selbst verlangt und was er offenbar nit envart! hatte, immer getan habe, habe ich Jhnen ja eben nachgewiesen, ut ih wüßte wirklich nit, was ih in der Zeit anders und melt hätte tun können. (Zuruf von den Vereinigten Konzmunisten: De Prozeß wird im Jahre 2000 beendet!)
Nunmehr liegt die Angelegenheit în den Händen des Reitk gerihts. (Zuruf von den Vereinigten Kommunisten: Da liegt s in guten Händen!) — Ja, da liegt sie in guten Händen, das is allerdings meine Veberzeugung, Und wenn Sie genau so wie Hr von Jagow gegen das Reichsgericht, gegen die Autorität, gegen di Ansehen und gegen die Pflichttreue des Reichsgerihts Sturm laufen,
132. Sihung vom 6. Juli 1921, Vormitiags 11 Uhr. | (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverlegc *)
Präsident Löb e eröffnet die Sizung erst nach 114 Uhr.
Der Gesehentwurf über das deutsch-bel-
ische Abkommen zuArtikel312 des Friedens- vertrages (Regelung der Sozialversicherung aus An- laß der Abtretung der Kreise Eupen und Malmedy) und ¿ne Novelle zum Reihsbeamtengeset werden in allen drei Lesungen ohne Debatte angenommen.
Dex Geseventwurs über Beamtenver- vertretungen wird in der ersten Veratung auf Antrag des Abg. Steinkopf (Soz.) ohne weitere Erörterung an den sozialpolitischen Ausschuß überwiesen.
Fn zweiter und dritter Beratung - wird der Gesegys- entwurf angenommen, der” die im Handelsgeseßbuch und in der Vewerbeordnung vorgesehenen Gehalts - grenzen bei den Kündigungsfristen und dem Wettbewerb8verbot entsprechend der Geld- entwertung erhöhen will, und zwar im Handel®2geseß= bu in § 68 auf 30 000 M, in § 74a auf 12 000 MÆ, in § Töb auf 40 000 e und in der Gewerbeordnung im Z 133a, b auf 90 000 M. Dazu wird ferner auf Antrag des sozialpolitischen Ausschusses eine von dem Berichterstatter bg. Thiel (D. V.) befürwortete E nt\chTießun g. angenommen, die die Er- wartung ausspricht, daß das im Reichsarbeitsministeriuum vorbereitete Gese über die vorläufige Regelung des Wett- hewerbsverbots für die techuischen Angestellten so rechtzeitig vorgelegt wird, daß es noch während des nächsten Tagungs- abschnitts des Reichstags verabschiedet werden kann.
Es folgt die zweite Beratung des Geseygent- wurfes Über die anderweite Festseßung der Leistungen und Beiträge in der Fuvaliden- versicherung. Der Ausshuß hat an Stelle der neun Lohnklassen der Regierungsvorlage acht angenommen, die erite bis 1000 M, die zweite von 1000 bis 3000, die dritte von 3000 bis 5000, die vierte von 5000 bis 7000, die fünfte von 7000 bis 9000, die sechste von 9000 bis 12 000, die siebente von 12 000 bis 15 000 und die achte von mehr als 15 000 M. Der Grundbetrag der Fnvalidenrente beträgt für alle Lohn- fassen 360 . Dazu kommt dann ein Steigerungssaß für jede Beitrag8swoche, der nah den Auss\{ußbes{chlüssen in, der ersten Lohnklasse 10, der zweiien 30, dev dritten 50, der vierten 70, der fünften 90 Z beträgt, für die sechste Lohnklasse schlägt der Ausschuß 1,20 , die siebente 1,50 M und die achte 1,80 M vor. Dex Anteil der Versicherungsanstalt an der Altersrente soll betragen in der ersten Lohnklasse 300 Æ, der zweiten 500, der dritten 700, der vierten 900, der fünften 1100, der sechsten 1400, der siebenten 1700 und der achten 2000 M. Bis zum 31. Dezember 1926 sollen als Wochenbeitrag erhoben werden in Lohnklasse 1 3,50 &, Lohnklasse 2 4,50 K, Lohn- flasse 3 5,50 , Lohnklasse 4 6,50 M, Lohnklasse 5 7,50 M, Lohnklasse 6 9 «&, Lohnklasse 7 10,50 M und Lohnklasse 8 12 M. Als Beitragswochen der Lohnklasse 2 werden, ohne das Beiiräge entrichiet zu werden brauchen, die vollen ochen angerechnet, in denen der Versicherte 1. in Mobilmachungs=- oder Kriegszeiten militärische Dienstleistungen verrichtet hat, 2. wegen einer Krankheit zeitweise arbeit8unfähig und nach- weislih verhindert gewesen ist, seine Berufstätigkeit fort- zuseben. / : :
Zräsi öbe teilt mit, daß zu diesem Gegenstand bereits 13 A ia vorliegen, und bittet die Redner, sich kurz zu
e bo. Veltin (Zentr.): Es ist bedauerlih, daß in E
unde dieser Gesehentwurf durhberaten werden muß. | ae E en fic die Mitglieder des Hauses in die n nit hineinfinden. Die soziale Belastun für die A. ma ist für die mittleren und kleinen Haushalte Non sehr oh. v liegt für uns kein Grund vor, über die Vorsch äge der Regierung
vorshläge hinauszugehen, und wir werden die weitergehenden Än- Mea, Behm (D. Nat.): Fch bedaure, daß ddt Geschäfts- lage des Hauses es nicht erlaubt hat, die Hausgewerbeteelbender in die Junvalidenversicherung und Krankenversicherung einzubez an. Jm Namen allex Heimarheiterinnen spreche ih die Erivarti ng aus, daß der Reichstag in der nächsten Tagung în Ae, oe ersten Sihungen ih mit nas Frage beschäftigt. Wir M o He politischen Aus\huß sind alle bereit, dic Sache vorzuberei A ? haben uns entschlossen, schon acht Tage vov dem Zusammentritt de
hohen Hauses uns als niederes Haus R dièsa
sein, da die Preîse für Getreide, für Eier usw. um das Zehn- bis Pwanzigfache gestiegen sind, während die Lasten der Sozial- versiherung bloß um das Drei- bis Vierfache steigen. Die Ein- rihtung der höheren Lohnfklassen mit den wesentli erhöhten Bei- trägen ist angesichts der Zeitverhältnisse durhaus zu rechtfertigen. Die Versicherung hat enorme Auswendungen zu machen und braucht dafür erhöhte Mittel. Die niederen Lohnstufen bringen diese Mittel niht mehr ein. Gehen wir nit dazu über, die qualifi- zierten Arbeiter mit den höheren Löhnen entsprehend zur Bei- tragszahlung heranzuziehen, dann können die Anstalten überhaupt niht mehr auf eine gesunde, finanziele Grundlage kommen. Heute stehen die höheren Lohnklassen günstiger da als die niederen, und dieses Mißverhältnis soll C IEN ausgeglichen werden. Was der Kollege Veltin bezüglih der Dienstboten sagte, stimmt fas Die Dienstboten werden nicht in den hohen Klassen ver- iert,
Der Antrag Lan g (Bayer. Vp.) auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage bezüglih der Lohnklassen wird abge- lehnt. Die Lohnklassen werden nah dem Beshluß des Aus- {usses angenommen.
Abg. Karsten (U. Soz.) befürwortet zu § 1255 der Reichs- versicherung8ordnung den Antrag seiner Partei, den Renten- zushuß von einem Drittel auf die Hälfte zu erhöhen. Auch für die Unfallbeshädigten sei ebenso wie für die Kriegsbeschädigten jeßt der Begriff der Schwerbeshädigten eingeführt. Die ärzt- lihen Gutachten lauten sehr häufig so, daß die Grenze der Er- werbsunfähigkeit von 6624 9% nicht erreiht wird.
Der Antrag wird abgelehnt.
Zu § 1258 befürwortet
Abg. A ufhäuser (U. Soz.) einen Antrag seiner Partei, das Ersordernis der dauernden Fnvalidität der Witwe bei der Witwenrente zu streihen. Es dürfe kein Unterschied zwischen invaliden und gesunden Witwen gemacht werden. Gerade die Frau, die viele Jahre keine Erwerbstätigkeit ausgeübt habe, be- p diet sehr shwer wieder als Witwe eine Anstellung im Erwerbs- eben.
Abg. Kaiser (Soz.) erklärt, daß seine Partei grundsäßlih auf dem Standpunkt stände, daß möglichst alle Witwen eine Rente bekommen sollen, aber angesichts der Notlage der Versicherungs- träger sei diese Forderung vorläufig nach Vereinbarung im Aus- \{chuß bis zur Beratung der Novelle zur Rent im Herbst zurügestellt. Deshalb müsse mit solhen Wünschen vorläufig zurückgehalten werden.
„Abg. Bar (Komm.) spriht ih für den Antrag der Un- abhängigen aus; die Arbeiterwitwe dürfe niht {chlechter gestellt werden als die Beamtenwitwe, die immer eine Pension bekomme.
Der Antrag wird abgelehnt.
Zu § 1285 wird ein Antrag der Unabhängigen Sozialisten, der den bisherigen Reihszushuß zur Rente streichen und dafür im § 1287 entsprechend höhere Leistungen vorsehen will, nachdem die Abgg. Aufhäuser und Karsten dafür eingetreten sind, abgelehnt.
Jn § 1392 wird die Festseßung der Beiträge nah den Ausschußbeschlüssen angenommen.
Angenommen wird weiterhin ein Antrag Erkelenz (Dem.) und Gen, wonach als Beitragswochen der Lohn=- klasse 2 die vollen Wochen angerechnet werden, in denen der Versicherte in Mobilmachungs- oder Kriegszeiten zur Erfül- lung der Wehrpflicht eingezogen gewesen ist oder freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet hat.
Jm übrigen bleibt die Vorlage unverändert.
Fn zweiter und dritter Lesung wird der Geseßt-
entwurf über die Gebühren der Rechts- anwälte und Gerichtsvollzieher unverändert an- genommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesezent- wurf8überWochenhilfe und Wochenfürsorge.
Nach den Beschlüssen des sozialpolitishen Ausschusses erhält im Rahmen der Reich8versicherung8ordnung die versicherte Frau ârztlihe Behandlung, falls solche bei der Entbindung
„oder bei Schwangerschaftsbeshwerden erforderlich wird, einen
einmaligen Beitrag zu den Entbindungskosten von 100 A, ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens 414 M täglich für 10 Wochen, von denen mindestens 6 in die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Das Wochengeld für die ersten vier Wochen is} spätestens mit dem Tage der Ent- bindung fällig. Das Stillgeld soll in Höhe des halben Kranken- geldes gegeben werden, jedoch mindestens 116 f täglich. Die- selben Vorschriften sollen auch für Mitglieder einer Ersaß- kasse gelten. l
Außerdem soll das Gese über die Wochenfürsorge vom 92, Mai 1920 dahin geändert werden, daß dex Anspruch einer
Frage die Krankenkassen, selbstverständlih auGh das Finanz- ministerium. Jch habe soeben durch einen Sachverständigen unseres Amtes einmal eine provisorishe Berechnung anstellen lassen, welche weiteren Ausgaben uns wohl infolge dieser Anträge entstehen würden. Das Ergebnis dieser Berehnung is folgendes:
Die Leistungen, die nah dem bisherigen Stande der betreffenden Gesehgebung und nah den Beschlüssen des Auss{husses aufzubringen sein werden, beziffern ich auf rund 275 Millionen Mark. Wenn der Roichstag aber die Anträge Frau Agnes und Genossen annehmen würde, so ergäbe das einen Mehraufwaæ#d von mindestens 1 Milliarde 1851/2 Millionen. (Zuruf von den Vereinigten Kommunisten.) Das ist noch nit einmal der gesamte Kostenaufwand fondern nur eine vorläufige Berechnung derjenigen Mehrleistungen, die sich ohne weitere Unterlagen verans{lagen lassen. Die tatsählihen Kosten würden noch größer werden. Nun entfallen diese Kosten, die da aufzubringen sein werden, nit etwa bloß auf die Reichskasse, sondern ungefähr zur Hälfte auf die Krankenkassen. Diese würden aber unter einer folchen Auflage zusammenbrechen. (Abg. Hóöllein: Sie sind zusammengebrochen unter den Kriegs8anleihen!) Sie sind noch nicht zusammengebrochen und arbeiten vorläufig weiter und ich glaube, daß auch Ihre Auftraggeber wünschen, daß den Krankenkassen die Möglichkeit des Weiterarbeitens nah wie vor erhalten Bleibt.
Ein weiterer Ausbau der Wochenhilfe, darin gebe ih den beiden Damen, die vorhin geredet haben, ret, ist durhaus wünschens- und auch durchaus erwägenäwert, wenngleih wir immerhin hervorheben müssen, daß nicht bloß mit den Mitteln der Gesehgebung und der Staatshilfe alle die Not gelindert werden kann, die hier zu lindern ist, Es wird auD ein Gegenstand steter Sorge der Regierung sein, diesen Ausbau weiter zu betreiben; aber wir müssen das, wie gesagt, mit den in Betracht kommenden Instanzen vorher reiflich überlegen können. Wir können derartige Anträge niht mit der Plößlichkeit durchführen, wie es hier gewünscht wird. . (Sehr richtig! im Zöntrum.)
Abg. Frau Schröder (Soz.): Ueber die Notlage der Wöchnerinnen find wir wohl alle einig. Die Unabhängigen aber haben wieder dasselbe Verfahren eingeshlagen wie vor einem Jahre. Jhre Vertreter im Aus\{chuß, ein Arzt und eine Frau, en, sich ebenso wie im vorigen Fahre mit den Aus\huß-
eschlüssen einverstanden erklärt und keine weiteren Anträge ge- e wovon sie im Interesse des sofortigen Zustandeï. mmens es Gesetzes abschen wollten, um nicht das ganze Problem der Meer Na Loge aufzurollen. Nun aber nimmt die Unab- hängige Fraktion ihre früheren Anträge in etwas veränderter Form wieder auf, ohne uns die Möglichkeit zu geben, mit den- jenigen in Verbindung zu treten, die sie zu bezahlen haben. Die P würden unter einer derartigen Belastung zusammen- brechen, rade im Interesse dieser Einrichtungen, die von Ar- beitern- geschaffen sind, treten wir für die Kommissionsbeschlüsse ein. (Beifall.) :
Die Anträge A gn e s werden entsprechend einem Antrag der Frau Schröder dem Ausschuß für Sozialpolitik über- wiesen. — Die Vorlage selbst wird nah den Beschlüssen des Aus\chatsses angenommen.
Es folgt die Abstimmung über den Antrag Adolf Hoff - mann (Komm.) u. Gen. Der Reichstag wolle beschließen, die Behandlung des Falles Jagow durch den Reichsjustiz- minister entspricht nicht der Auffassung des Reichstages. i
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Unabhängigen und der Kommunisten abgelehnt. :
Nunmehr folgt die dritte Lesung der Vorlage über die Gewährung von Beihilfen an Renten- empfängerausderAngestelltenversiherung.
Abg. Thiel (D. Vp.): Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Gewährung von Beihilfen P e unsere Bedenken gegen die
e\chlü L urUd.
Del La La N erklärt, daß seine Partei für das ganze Geseß stimmen werde, ohne die Verantwortung für ale Einzelheiten zu übernehmen.
Das Gesetz gelangt mit großer Mehrheit zur Annahue.
Der Aus\huß für Bevölkerungspolitik beantragt, die Regierung zu ersuchen, den Geseyentwurfgegen den Alkoholmißbrauch vorzulegen, mit den Ländern in Verbindung zu treten, um dem Ueberhandnehmen von Bars, Dielen, Likörstuben, sog. „Famikienrestaurants“ in den oberen Stockwerken shonungslos entgegenzutreten, dem Drängen auf Verlängerung der Polizeistunde niht nachzugeben und das
hoffe, daß dann der Reichstag in einer seiner ersten Si
i kann. h Va Se t en (U. Soz.): Der Gesehentwurf sieht s “pa hebliche Steigerung der Beitcäge vor. Wir begrüßen diese n J rungen und stimmen ihnen zu, aber mit dem Vorbehalt, dan di eine Steigerung dex Leistungen Hand in Hand geht. gh M en es nicht verantworten, daß 1ährlih 3 bis 4 Milliarden ë Ua Beiträgen mehr eingenommen werden, ohne daß eine Erh as der Leistungen vorgenommen wird. Wir behalten uns une O stimmung füx die dritte Lesung vor, je nachdem unsere rungs3anträge erledigt werden. : L Who, Erk E, (Dem.): Die Bes süsse des Ausschusses können unter den heutigen Verhältnissen urchaus Pa werden. Gegenüber den Bedenken des Abgeordneten Veltin
Grunde die Nachprüfung des Richters über ihr Tun erschweren Tönnen, in dieser Allgemeinheit niht ausreichen, um die Haft zu ermöglichen. (Hört, höri! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten und den Vereinigten Kommunisten.) Das Geseß sagt ausdrücklich: Es müssen Tatsachen vorliegen, aus denen zu ließen ist, daß der Angeshuldigte Spuren der Tat vernihten oder Zeugen oder Mitschuldige zu einer falshen Aussage oder Zeugen dazu verleiten werde, sih der Zeugnispfliht zu entziehen. Diese Tatsachen sind attentundig zu machen. (Hört, hört! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten und den Ver- einigten Kommunisten.) Die Akten ergeben irgendwelhe Tatsachen dieser Art nicht.
Nachdem der Beschluß ergangen war, wurde er dem Oberreichs- anwalt am 31. März 1921 zugestellt. Anfang April 1921 erfolgte die Zustellung des Beschlusses an den Verteidiger von Gordon, Mitte April 1921 die Leistung der Sicherheit. Daraufhin wurde der An- gesbuldigte von Jagow zu Händen seines Verteidigers vor den Untersuhungsrichter zum 3. Mai 1921 geladen. Die Ladung wurde weiterübermittelt. Der Angeshuldigte von Jagow erschien, ließ \ih vernehmen und gab bei der Vernehmung seine Wohnung als in Potsdam, Bayerstraße 7, gelegen an.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle glaube ih, daß ein Mangel im Verfahren vorliegt, und ih sehe diesen Mangel darin, daß von diesem Beschluß und von der Vernehmung des Herrn v. Jagow der Oeffentlichkeit keine Kenntnis gegeben worden ist. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.) Wäre das nämlich geschehen, so hätte man vielleiht den Beschluß kritish betrachten, angreifen können, aber* es wäre diese Verwirrung in der öffentlihen Meinung vermieden worden, die dadurch entstand und entstehen mußte, daß man nunmehr Herrn von Jagow offen herumgehen sah und fragte, warum er nicht verhaftet werde, wenn ein Verhaftungsbefehl erlassen sei. Denn in der Tat liegt es so, daß, nahdem Sicherheit gestellt war, nachdem ih Herr von Jagow zur Vernehmung gestellt hatte, nahdem er die Wohnung angegeben hatte, der Haftbefehl nicht vollstreck werden fonnte, daß er also durhaus unter dem Schuße des Geseßes stand, wenn er sich frei bewegte. Da aber die Oeffentlichkeit das niht wußte, mußte fie an der freien Bewegung des Herrn von Jagow Anstoß nehmen, und ih selbst stand unter dem falschen Eindrudke, der dur diese Unterlassung hervorgerufen war. Ih selbst habe damals in der Tat nicht gewußt, daß Herr uon Jagow zu seiner Vernehmung er- |
Neberwuchern der Alkoholreklame bei den Reichseisenbahnen nicht zuzulassen. G
Ms See (Dem.): Wir wollen uns gegen die ersten beiden Punkte niht wenden, lehnen aber den dritten Punkt ab. Bei der PVolizeistunde kommen nicht nur Futeressen der Bevölke- zunaspolitik, sondern auch der allgemeinen Volkswirtschaft in Be- trat, und zwar sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeit- nehmer. Je E die ordentlichen Restaurants behindert werden, desto mehr blühen die geheimen. Was die Beg ers gegen die Reklame in den Eijenbahnen tun soll, ist unverständlich.
Die Beratung dieses Gegenstandes wird vertagt.
Das Haus geht über zur dritten Lesung des Nah =4 trag8etats8 für 1921.
Reichskanzler und Reichsminister der Finangen Dr. Wirth: Meine Damen und Herren! Wir werden ja nah den gestrigen An- regungen des Seniorenkonvents Anfang September uns mit den großen steuerlihen Plänen und Vorlagen und mit den allgemeinen Problemen der Reparation hier in diesem hohen Hause zu beschäftigen haben. Es ist aber gewünsht worden, noch vor Antritt der Ferien in einigen Grundzügen, soweit das heute möglich ist, zu den Steuerplänen der Regierung im allgemeinen diese Umrisse zu zeichnen. Jh bin dieser Aufforderung heute morgen in einem Ausschuß des Reichswirtschafts- rats nachgekommen und komme auch hier in diesem Hause der An- regung gerne nah. (
Es {ind nun gerade zwei Jahre her, daß die Nationalversammlung an die ungeheuer schwere Aufgabe der finanziellen Liquidation des Wesltkrieges herangetreten ift. Der Bedarf von Reich, Ländern und Gemeinden wurde damals auf eiwa 25 Milliarden Mark ges{chäßt. Bei dieser Schäßung des Reichsfinanzministeriums aus dem Jahre 1919 wurde ausdrüdlih darauf hingewiesen, daß es sch bloß um einen Annäherungswert handeln könne, daß vor allem eine große Unbekannte noch nit feststehe, nämlih die Summe, die wir jährlich aus dem Friedensvertrag verschulden würden. Das war die eine große Un- bekannte, welhe in der Rehnung von 1919 vorhanden war.
Es waren aber noch zwei unbekannte Faktoren in jener Bedarfs- \chäßung gegeben, deren Vorhandensein wir in den leßten zwei Jahren mit immer größerer Deutlichkeit zu \spüren bekommen haben. Der eine Faktor ist die Geldentwertung, der andere Faktor ist der, den man als nachträglihe Kriegsausgabe bezeihnen Tönnte.
Was den leßteren Faktor betrifft, so ist er in all den vielen Milliardenaufwendungen hervorgetreten, die wir in den leßten zwei
gewesen sei.
Hiernach halte ich die früheren Anführungen für unwahr und beantrage nunmehr, den Beschluß aufzuheben, damit ich seine Inhaftnahme veranlassen kann, dem fein Gesundheitszustand nah seiner eigenen Einlassung nicht entgegensteht.
Auf diesen Antrag hat das NReichsgeriht am gestrigen Tage folgendermaßen beschlossen:
In der Strafsache gegen den Generalland\saftsdirektor Kapp in Königsberg und Genossen wegen gemeinschaftlichen Hochverrats, hier gegen den Mitangeklagien von Jagow, Regierungs- präsident z. D., in Potsdam, hat das Neichsgericht, Erster Straf- senat, in nichtöffentiliher Sißung vom 4. Juli 1921 auf den Antrag des Oberreichsanwalts vom 1, Juli dieses Jahres — den Beschluß vom 26. März 1921, daß der Angeschuldigte von Jagow gegen Sicherheitsleistung von 500 000 4 mit der Untersuhungs- haft zu vershonen sei, aufzuheben — beschlossen: der Antrag wird abgelehnt.
(Lachen und lebhafte Nufe auf der äußersten Linken: Hört, hört!) Die Gründe des Neichsgerihts gehen dahin:
Die Annahme des Beschlusses vom 26. März 1921, daß nah Hinterlegung der angebotenen Sicherheit Fluchtgefahr als aus- geschlossen zu erachten sei, hat sich bisher als richtig erwiesen. Nachdem die bes{chlußmäßige Sicherheit geleistet und vom Unter- suHungsrihter darüber eine entsprehende Bescheinigung vom 22. April 1921 ausgestellt, sodann diese Bescheinigung und eine Ladung zur Vernehmung auf den 3. Mai 1921 dem Angeschuldigten dur den Verteidiger übermittelt worden war, hat der Verteidiger dem Untersuchungsrichter unter dem 30. April/1. Mai 1921. die Anschrift des Angeschuldigten bekanntgegeben, und is dieser zum Vernehmungstermin in Leipzig vor dem Untersuchungsrichter er- schienen, Zurzeit besteht kein greifbarer Anhalt dafür, daß die Vorausseßungen des § 120 der Strafprozeßordnung in irgendeiner Richtung als gegeben anzusehen wären. Der Umstand, daß der Angeschuldigte nach einer Erklärung îin der „Kreuzzeitung“ seit März 1920 nicht krank gewesen ist, bildet keinen neu hervor- tretenden Umstand im Sinne dieser Geseßesstelle (lautes Lachen und Rufe von den Vereinigten Kommunisten und den Unab- hängigen Sozialdemokraten: Arbeiter hört! Unabhängige Justiz!),
minderbemittelten Wöchnerin auf Beihilfe besteht, wenn das Einkommen 10 000 ( nicht übersteigt. 2 Der Reich8arbeitsministec soll das Fnkrafttreten der Vor- lage bestimmen. : i: | ja A Silttin Aba. ps Schröder (Soz.) erwähnt in ihrem Referat, daß die Vorlage nur ein Notgesetz sei, das ganze Problem der Mutterschaftsfürsorge aber später gelöst werden müsse. 5 j l Abg. Frau Agnes (U. Soz.) befürwortet eine Reihe von Abä 8anträgen ihrer Partei. Danach soll statt der ärgzt- Fe Befeidlung eins S Ns (Ne acht N : bind in Höhe des Grundlohnes, aber mindestens ih darauf hin, daß die Ansprüche an die Jnbvalidenversißerung 19" d täglich Avr Ra, der einmalige Beitrag zu den Ent- gans SefanberA Aae sind. Es it ja durhaus Dana, A 1a en s 150 gs betragen) el enge O eng Ee di ¡ea entstandenen Mehrbelastungen von der “119 en gegeben werden; 3 (gel U U ; gee x A fasse T Veh en, Wenn man davon absieht, so tut E Tagespreis E E O, ; dar (area O E Jh kann in dieser Beziehung darauf hinweisen, daß ein Mitglid es in Rüefsicht auf die Finanzverhältnisse des Reiches. rgen mindestens 4 f tägli be 9 ; die Einkommensgrenze der un- der Unabhängigen Sozialdemokratie, der Abgeordnete Liebknect, bt woh ber eine De&ung erfolgen, und so blieb nur die Er- | hemittelten Wöchnerinnen so auf festgeseßt n ; E e r Mde gus ati My c it a A citrä Der sozialpolitishe Aus\huß des Reich8- | und \chließlih soll das Jnkrafttreten des Gesehes sofort für den Ln, I s ean Bes M RLU R M S Br n 6 Fat fd einstimmig dafür exklärt. An dem Decktungs- | 1 Oktober 1921 bestimmt werden. Die Rednerin erklärt, daß diese hat, er behaupte nit, daß die Richter eiwa wissentlich parteüsd A A U orláufig nichts geändert. Ob wir es dabei belassen | 9\nträge das mindeste darstellen, was unter den heutigen Ver- seien, daß sie wissentlich parteiisch Recht sprehen. (Zuruf von d! föônnen oder nicht, darüber werden wir uns später unterhalten. hältnissen gefordert werden müsse. Allerdings ko ea alle diese äußersten Linken: Ih will Ihnen Beweise geben) Ih f M Den Antrag dor Unabhängigen auf, Sitih" "0 vhenso den Antrag, | Len oe wihitg seien, “In nicht qu langer Heit müss ° Es 4 . ° ; i} a2 Bat i v avo, J P U . s Gute B in dieser S A Weg, auf dem wir A dee berlielid ber Beiträge ‘und Lohufklassca die Regierungsvorlage | §as Gesey über die d hu E E Ai nataea 7 u q 1 enm weite Kre e un s Balkes d D es sind ie rag N : Wir lehnen die Beitragéerhöhung Ad die Sihe ice des Sebammtnivesens beantragen, damit Trauriges, wenn wei eise unseres Bo es der Meinung Abg. Barß (Komm.): Wir Avorten Bnnen, au ie l G atis eier at org Mary das objektiv unsere Recht Nechts8anschauunge! ab, die wir den Arbeitern gegenüber niht verantworten feine Frau mehr ohne Hebammenhilfe zu en j as objektiv unsere Rech sprechung sih mit ihren ) ech gans, j bie ae Un, » Verbesserung der Leistungen erzielt ist. . | Tausende von Kindern gingen zugrunde, weil in der eren E N ee n R O me : Abg Andre (Zentr.): Man ‘kann do nit gleichzeitig für | Stunde jede Hilfe fehle. Mutter und Kind müßten in Deutsch- Volkes dahin kommen sollten, auch die subjektive Ehrlichkeit ur eine Erhöhung der Leistungen eintreten und für die Ablehnung der | and jeden möglichen Schuß genießen, aber die sozialistische Gesell- Unparteilichkeit der Richter in Zweifel zu ziehen. (Erregte Zuruf BeitraaserhÖ ¡bri stelle ih ausdrückli fest, da téordnung werde der jungen Mutter Gelegenheit geben, ihrer y M itragserhöhung. «Fm UHrigen En let: au chaftsor g h n N äußersten Li i | i i Ö Beiträge stattfindet, sondern a2 Stunde mit Ruhe entgegenzuschen und ihrem Kinde die von der äußersten Linken.) Jch habe Jhren eigenen Genossen zitt niht nur eine Erhöhung der Nees selbst, Die Grundbeträge pan Bundes it Ne E bentind braune, und kann Sie nur bitten, Ihrem eigenen Genossen zu folgen, seint O e Eo n die Steigerungs\ähe. Warum Meg 0 Jedeihen M o tb (Komm): Jé bitte um Annahme der Anschauung zu betätigen. Ih glaube, damit vergeben Sie ih nichi M s erhöht, R i‘ y ¿ machen? Jch möchte nur mit wenigen Anträge Agnes. Es darf uns nit abschrecken, wenn sogar eine und damit nüßen Sie doch der AUl emeirbét sagen than wix dieje L100 daß die Versicherungsizäger während | S von hundert Millionen sich als notwendig herausstellen gemeinheit. Jch kann nur ag Worten darauf hinweisen, daß die Allgernein- umme L i ls not K daß ih unter voller Anerkennung der Autorität des Reichsgerißt des Krieges durch ihre soziale Tätigkeit der deutshen Alg sollte. Das Elend in den Arbeiterfamilien ist ungeheuerlich. im vollen Vertrauen zur bewußt gewollten Unparteilichkeit unsett! Richter von mir aus, vom Standpunkt der Justizverwaltung t alles tun werde, um dem Recht nit nur theoretish zur Anerkennun zu verhelfen, sondern ihm den wirklichßen Erfolg unter Einsepun aller Machtmittel des Staates zu gewährleisten (Lärm und Pfuï auf der äußersten Linken.) /
so machen Sie sih desselben Vergehens \{uldig, dessen si Het von Fagow schuldig gemacht hat. (Zuruf von den Unabhängig! Sozialdemokraten: Unerhört!)) Das ist in der Tat doc der Fal. Sie betonen ja stets, daß Sie zu der Nechtsprehung des Reidb gerihts kein Vertrauen haben. (Zurufe von der äußersten Linken) Aber ih bitte Sie, doch ‘au in diesem Augenblick sich « folgendes zu erinnern. Sie mögen an die von Ihrem Standpurb aus vielleiht berechtigten Beschwerden denken, die Sie gegen dit Rechtsprehung, wie sie gehandhabt wird, haben mögen. In eint Hinsicht aber, glaube ih, sollten Sie ihren Beschwerden gewist Schranken ziehen, daß Sie nämlich den Willen nah Gerectigkät und Unparteilichkeit (Zuruf von der äußersten Linken: Gerade dd ist es!) bei den Richtern und den Gerichten niht in Zweifel zieht die
î ie Ver- R P hz heit viele sozialen Lasten abgenommen haban, indem dit i igarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und siberungsansialten sogar y eit über das hina e int Lis Mig Anlage auf Nr. 2464 der Druksachen ist in diesem ae Brlästrng L da3 Heilverfahren ‘für die MeIen E! Umfang im Ausschuß des Reichstags nicht zur Beratung gestanden. kranken und Kriegsverleßten. Fch bedauere außerordentli, s Teile dieses Antrags sind zwar in dem sozialen Ausschuß des Reichs- inter dem Antrag Lang ein Kollege meiner Fratlien VO wertung | wirtschaftsrats beraten worden; aber die Niederschrift über diese Ver- Seit wir von Weimar weg sind, i e nen doch handlungen ist uns erst houte zugegangen. Es ist gänglich unmöglich,
mit den in Betracht kommenden Instanzen diese Anträge jeßt noch
cingetreten. Die Herren Landwirte können doch wohl zufrieden *) Mit Ausnahme der dur O hervorgehobenen Reden | „eiter zu beraten und zu behandeln. Es kommen insbesondere in
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
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