1921 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Arttkel T.

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1921 in Kraft.

Berlin, den 4. Juli 1921. Dex Reichspräsident. Ebeut. Dex Reichsminister der Finanzen. Drx. Wirth.

Aenderung

der Ermächtigung der Zollsiellen, die

anzeiger Nr. 102 vom 3. Mai 1921).

In der Ermättigung d ® Zousstel

n der Ermächtigung der Zollstellen, die Ausfuhr gewi Waren ohne Ausfuhrbewilligung zuzulassen A. I. aus e cler eichsanzeiger Nr. 102 vom 3. Mai 1921)

29. April 1921 (Deutscher ist zu streichen: aus 27c Trinkröhrchen aus Stroh. aus 174 eingedickte Sulfitlauge als Klebstoff. aus 339 Wunderkerzen. aus 586 menten (891h), auch in Verbindung Stoffen, soweit sie nicht dadur Nummern fallen.

Lampen Brennstoffe, elektrische Ste Eisen (Kronleuchter, Wandarme).

Draht, gezogen; Eisendraht, blank; Weberlitzendraht, draht.

unter aus 783h

aus 791b Stangendrah

aus 792a

Milchkannen, Haar-

z. B. Aktenhefter, Aktenstecher,

für Schreibfedern und Bleiminen,

federhaltern, Papierloher und -löscher, Pinselblech

und -ringe, gepreßte Tintenfässer, leere Tuschkästen,

Lineale, Büroheftmaschinen für Handbetrieb, Faßve {hlüsse, RNasierapparate mit K o Faßver

Grubenlampen.

aus 813a Bohrer, anderweit nicht genannt; Ahlen (mit Aus- (-rat\chen),

nahme der Reibahlen); Bohrknarren, Nohrschneider, Körner, Neißhaken, Schlageisen. aus 816d Anderweit niht genannte Geräte f

schaftlichen® oder gewerblichen Gebrauch (mit On owie

nahme von Bügeleisen , NRiemenverbindern Fleishhackmaschinen). aus 820b Fsolatorstüßen.

aus 82b5a Drahtseile.

aus 836d Alle Waren dieser Position mit Ausnahme von Finger-

hüten, Haarscheren, Korkziehern, Nußknackern, Löffeln, Handpflegegeräten , Ningen für Schirmverschlüfsse, Zigarrenabschneidern, f und elektrishes Licht, Sturmlaternen, Grubenlampen, Metallstativen, Knöpfen (auch aus Blech), außer Schmudck-, Schiebladen- und Türknöpfen.

aus 860 Tinol, Schnellot Weichlot.

863a Zinnwaren : grobe, auch tn Verbindung mit unlackiertem,

unpoliertem Holze, Eisen, Blei oder Zink.

aus 868 Waren aus Nidel, unter 864 bis 867 nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit fie nicht zu den feingearbeiteten Shmuckgegenständen usw. der Nr. 887a gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Blalt- nidel; ausgenommen Nasierapparate und Nickelknöpfe.

aus 878h Andere als grobe Waren aus gegossenem Messing, vor- und nachstehend niht genannt, ausgenommen Messing- röhren (877d), Möbelbeschläge, Beleuchtungskörper, Armaturen, Nasierapparate, Baubeschläge, Fingerhüte, Metallstative; Blattmessing und :metall aus Tombak.

aus 884a Waren ganz oder teilweise aus vergoldeten oder mit Gold belegten (plattierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nihcht be- sonders ausgenommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Schmuckgegenstände, Toilette- und Nippsachen (aus- genommen Knöpfe).

aus 884b —-: andere Waren, ausgenommen Rosenkränze (885b) und Knöpfe. ;

2, Sn der im vorstehenden § 1 genannten Ermächtigung ift ent- sprechend einzusegzen : aus 174 eingedickte Sulfitlauge. aus 369 Wunderkerzen. aus 586 Andere Hartkautschukwaren, ause Girurgishen Instru- menten (891h), aud in erbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen, ausgenommen Brillenfassungen. aus 592 Stroh-Einlegesohlen. aus 646b Trinkröhrchen aus Stroh. aus 783h Lampen und Brenner für flüssige und gasförmige Brenn- stoffe “p nit s{chmiedbarem Guse, anderweit nicht genannt. (aus 791/2) Draht, gewalzt oder gezogen, eins{ließlih des geformten (fassonierten) und geplätteten: b 791b roh oder bearbeitet, jedo nit poliert, lackiert oder mit anderen - unedlen Metallen oder edler Metalle überzogen : gezogen. (792a/b) poliert, lackiert oder mit anderen unedlen Metallen oder SREGA unedler Metalle überzogen: 792a verzinkt (galvanisiert 792b anderer i ) Ausnahme der Drahtsaiten für Tonwerk- zeuge ( j aus 799 f Gegenstände der Nummer 799 f mit Ausnahme von Milchkannen; Stahlflaschen; Sturmlaternen ; Gruben- lampen; Eisenbahngleisen; Drehscheiben; Weichen ; Sparvorwärmern; schmiedbarem Guß, bearbeitet ; Veberhizern; shmiedeeisernen Nadiatoren (Heiz- körpern); Röhren aus Bandeisen, lackiert, ges{lißt, geschweißt, überlappt; Feldschmieden ; Handtransport- geraten; bearbeiteten Achslagern; Drahtsackverschlüssen ; omprimierten und gedrehten Wellen; Maschinen- gewehren; Geschossen; Geschüßen (auch Mêinen- werfern) ; Haar- und Bartschneidemaschinen; Metall- \{läuchen; Blrobedarfsgegenständen aus Eisen, z. B. Aktenheftern, Aktenste{ern, Bleistifthülsen, -kapseln, espizen, -\{honern, -verlängerern, Büchsen für Schreib- edern und Bleiminen, Büroklammern, Dosen für S ett und Bleiminen, Federhaltern, Klammern zum Festhalten von Taschen- und Füllfederhaltern, Papierlochern und -löschern, Pinselblehen und -ringen, gepreflen Tintenfässern, leeren Tuschkästen, Linealen, üroheftmaschinen für Handbetrieb; Faßverschlüssen; Rasierapparaten mit Klingen; Beleuchtungskörpern für Gas und elektrishes Licht. aus 813 a Bohrer, anderweit nicht genannt (mit Ausnahme der Spiralbohrer) ; Alten (mit Ausnahme der Neibahlen); Bohrknarren (-ratsch{n), Nohrschneider, Körner, Neiß-

Legierungen un-

: Aus fu gewisser Waren ohne Ausfuhrbewilligung R vom 29. April 1921 (— A. I. 2289 —, Deutscher Reichs-

Andere Hartkautshukwaren außer chirurgischen JInstru- mit anderen andere

und Brenner für fige und gasförmige - und Hängelampen aus

Kratendraht, Zug- und Drukfedern-

Eisendraht, verzinkt (verzinkter ovaler Stahlzaundraht). aus 799f Oefen und andere Eisenwaren, bearbeitet, ausgenommen e ir- und Bartschneidemaschinen, Metallschläuche, e r 5 aus Eisen,

| ( Bleistifthülsen, «fapseln, -spißen, -\{honer, -verlängerer, Büchsen für Schreibfedern und Bleiminen, Büroklammern, Dosen 1, Federhalter, Klammern zum- Festhalten von Taschen- und Füll-

: ] it Klingen, Beleuchtungs- förper für Gas- und elektrishes Licht, Sturmlaternen,

Beleuchtungskörpern für Gas

vón Bügeleisen, NRiemenverbindern , Snjektoren, Packpressen, Shweißmaschinen.

aus 820b Sch1aubenmuttern, Jsolatorstützen. pflanzlichen Spinnstoffen. | 825e Schrauben und Niete jeder Stärke. - ® 826a Drahtstifte 828c Büchsen, Dosen äus Blech; Teile davon.

Pn E Ringen für

igarrenabschneidern,

aus 860 Tinol, Schnellotyasten, Weichlotpasten:

Zinnröhren.

fassungen; Blattnickek.

t,

Nummern fallen ;

beschläge, Beleuchtungskörper, apparate, Baubeschläge, Fingerhüte, Apparate.

Armaturen,

Verbindung mit anderen Stoffen unter stände, Toilette- und Nippsachen, kfränze (885b).

890b Draht (Lißen,

Zwecke, Hutkörper usw.

ür den hauswirt- 8&3 In der im vorstehenden § 1 genannten Ermächtigung ift untex

„Ausfuhrnummer des Statistishen Warenverzeichnisses“ anstatt „90" zu seßen „aus 90“, anstatt „670 b“ zu seßen „aus 670b“,

L anstatt „aus 826b“ zu seßen „820b“. Ferner ist im Text zu „aus 815 a“

die Klammer

Zeile hinter dem Worte „Zieheisen“ eiuzuseßen,

seßen „Gabelschlüsseln“.

Kraf

über die Grenze gelaffen werden. Berlin, den 8. Juli 1921. i

Der Reichskommissar für Aus- tund Einfuhrberwilligung. J, V.: Wieneke.

Aenderung

Stromgebiet der Elbe.

Jahres Berlin, den 1. Juli 1921.

Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Koenigs.

Ra ait a

Beam Ua

bah Straße 22, ist zum andel mit Tabak und Tabak waren wieder zugelassen worden.

Dresden, am 7. Juli 1921. Der Rat zu Dresden, Gewerbeamt B. Reichardt,

des Neichs-Geseßblatts enthält unter

1921, und unter

gegen die Kapitalflucht vom 24. Dezember 1920 (RGBl. S. si vom 4. Juli 1921. U | Ô (RGVl. S. 83)

Berlin W., den 9. Juli 1921. Postzeitungsamt. - Krüer.

aus 816d Anderweit nicht genannte Geräte für den hauswirk-

schaftlichen oder gewerblihen Gebrauch mit Ausnahme i gleishhack- maschinen, Handfeuerlöfchern, Filterpressew Ciszellen,

825a Drahtseile, -lißen, auch mit einer Seele (Kern) aus

836d Alle Waren dieset Position mit Ausnahmé von Finger-

hüten, Haarscheren, Kortziehern, Nußknackern, Löffeln, Schirmverschlilsse, Beleuchtungskörpern für Gas- und elektrishes Licht, Sturmlaternen, Grübenlampen, Metallstativen, Brillenfassungen, Knöpfen (auch gus Blech), außer Shmuck-, Schiebladen- und Türknöpfen.

aus 863a Zinnwaren: grobe, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze, Eisen, Blei oder Zink, ausgenommen

aus 868 Waren aus Nickel, unter 864 bis 867 nicht genanut, au in Verbindung mit anderen Stoffen, foweit sie nicht zu den feingearbeiteten Shmukgegenständen usw. der Nr. 887a gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, .aus- genommen Rasierapparate, Nickelknöpfe und Brillèn-

aus 878b Andere als grobe Waren aus gegossenem Mesfing, vor- und nachstehend niht genannt; alle lackierten oder yolierten Waren aus gegossenem Messing (auch Haus- und Küchengeräte); Waren - aus - Messingblech (mit Ausnahme der Nöhren); Waren aus Messingdraht, soweit sie niht anderweitig genannt find oder dur die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Waren aus Tombak; von allen diesen ausgenommen Messingröhren (877d), Möbel- Nasier- Metallstative,

aus 884b Waren ganz oder teilweise aus vergoldeten unedlen

Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit e sie nicht besonders ausgenommen sind ‘oder durch die | andere - Nummern fallen: andere Waren als Schmuckgegen- Knöpfe, Mosen-

Geflehte usw.) aus unedlen Metallen

oder aus Legierungen unedler Metalle, überzogen, umwicelt, umsponnen oder umflochten: für andere

a l in der dritten Zeile hinter dem Worte „Schraubenschlüsseln“ zu streichen und statt dessen * in der vierten

b) in der dritten Zeile statt des Wortes „Gabelschlüssel“ zu

8 4. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung ‘in

aft.

Ausfuhrsendungen, für die bis zum Inkrafttreten dieser Bekannt- machung: eine Ausfuhrbewilligung nicht erforderlich ift, dürfen bis zum 10. Tage einschließlich vom Inkrafttreten an ohne Ausfuhrbewilligung

Ministerium für Handel und Gewerbe, Der Privatdozent Dr. Wilke -Dörfurt is zum ordent- ‘lichen Professor an der Bergakademie in Clausthal ernannt worden. Ministerium des Jnnern.

in Beylin und der “Regierungsassessor _Dr. Freiherr von Solemacher-Antweiler in Münjter sind zu Regierungs-

Magdeburg zugeteilt worden. 7 Ministerium füx Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Privatdozent und Dozent Professor Dr. Finzi an der Technischen Hochschule in Aachen ist zum ordentlichen Pro- feffor an derselben Hochschule ernannt worden.

Evangelisher Oberkirchenrat.

Der Oberpfarrer Renß an der St. Gertraudengemeinde in Magdeburg-Buekau ist zum Konsistorialrat ernannt worden 4 Ihm ist“ die erledigte Stelle eines nebenamtlichen geistlichen (avis bei dem Konsistorium der Provinz Sachsen verlichen worden.

Bekanntma 0s

Dis in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 24. Dezember 1912 (Zentralblatt für das Deutsche Reih S. 2) im Winter- halbjahr 1921/22 an der hiesigen Hochschule abzuhaltende tier- ‘ärztliche Prüfung ‘beginnt am Sonnabend, dem 15. Of- tober A Ï Zul 5

Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind big zun 1: “Oktober ‘d. Jan s einzureichen. E

- Hannovek, den 9,- Juli 1921. Der Nektor der Tierärztlichen Hochschule. Dr. Rievel.

Bean t Gun s _ ‘Das ‘gegén ‘die Eheleute Bäcker Heinrich Kölker in Habinghorst, Kronprinzenstraße 4, unterm 18. März 1921 exlassene Handelsverbot hebe ih hiermit auf. Dortmund, den 2. Juli 1921.

Dex Landrat des Landkreises Dortmund. I V: Et tra g:

: Bekanntmachun Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom. Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe 0 L be Gend Mai ded En Wilmersdorf, Uhlandstraße 126, 2. dem Schlächter Wilhelm S chlichting. in Berlin, Winterfeldtstraße 30 b, bei Jansen, durdh Versügung-- vom beutigen Tage den Handel mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt Berlin, den 28. Juni 1921. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

p A

J. V.: Froißheim.

a ; Bean ah fa - Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

} betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird

der Sazung des Schifferbetriebsverbandes für das

8 3 Say 1 der Saßung des Schifferbetrieb8verbandes für Das Stromgebiet der Elbe, veröffentlicht in Nr. 151 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 10. Juli 1920, wird wie folgt geändert: „Die Mitglieder haben f jedes in ihrem Besiß befindlihe Fahrzeug einen

eitrag von #6 0,25 je Tonne Tragfähigkeit zu zahlen“,

Der Kaufmann Max Tenenbaum in Dresden, Neichen-

s

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 69

Nr. 8192 das Gesetz, betreffend die: Ueberleitung“ von Rechtsangelegenheiten der Konsulargerichtsbarkeit, vom l Juli

Nr. 8193 das Gesetz, betreffend Abänderung des Geseßzes

1

Preufen. Finanzministerium.

Jhnken bisher bei der Landesschule in

an die Regierung in Aurich.

Eine Besörderungsstelle als Regierungs- und Baurgt ist den Regierungs- und Baurätien Lübke bei der Regierung in Oppeln, Eggeling bei der Regierung ‘in Aurich und Palasch eweski in Magdeburg verliehen.

_ Der Regierungs- und Baurat Meffert, bisher hei* der Ministerial-Militär- und Baukommission in Berlin, ijt in die

haken, Schlageisen.

Hochbauabteilung des Finanzministeriums einberufen.

Versetzt sind: der Oberbaurat Schmidt von der Regierun in Schleswig an die Ministerial-Militär- ‘und Baukominilscón in Berlin und die Regierungs- und Bauräte Skutsch von der Regierung in Aurich an die Regierung in Marienwerder, 1 l forta, an die Ne- gierung in Stettin und Eggeling vom Hochbaüamt in Templin

dem Kaufmann Hugo Bingen, Köln, Lütticher Straße 33/35 dér Handel mit sämtlichen Gegenständen des täg- lihen Bedarfs, insbesondere: m it Tabakwaren ,„unter- sagt. Die durh'das Verfahren entstehenden baren Auslgen, ins- besondere die Kosten für die Veröffentlihung des Hanktlzunter- sagungsbeschlusses, sind von Bingen zu tragen. \

Köln, den 4. Juli 1921. \

Der Oberbürgermeister. ‘J. V.: Dr. B illstein.

eta ie pu S A

Herma ung

Auf Grund der Bekänntmachung zur Fernhaltung unzuverlFiger Personen vom Handel vom 23. Septembex 1915 (RGBl. S. 03) habe ich 1. dem Kellner Hermann Göttig in Berlin, Grim- straße 7, 2. dem Kaufmaiin Hans Stephan in Berl, Luijsenufer 32 bei Gehrke, dur Verfügung vom heutigen Tage pn Handel mit Gegenständen des täglichen Bedals wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un t er sa |, Berlin, den 5. Juli 1921.

Dex Polizeipräsident. Abteilung W. J. V: Froißheim

anem age A

e Bekanntmachung. _“ Der Schankwirtin Frau Christine Peters, Bärenstraßt Nr. 6 hierselbst, ist gemäß § 1 der Verordnung vom 23. September 1915, betreffend ‘die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), die Fortseyung ihres Gewerhe- betrteb es wegen Unzuverlässigkeit unterfa gt worden, Wiesbaden, dén- b. Juli 1921.

Der Polizeipräsident. Krause.

Rrichtamtliches. Deutsches Neich. Nach Artikel 11 des vom Reichstag genehmigten deuts

englishen Abkommens vom 31. Dezember 1920 ist dié britische Regierung auf Antrag durch die Geschäftsstelle für deutsche Güter, Rechte und Interessen in London bereit, deutschen Staatisangehörigen Hausrat, persönliche Gebrau tis gegenstände, „Familienandenken und Handwerkszeug 0 zum Betrage von 500 Pfund terling zuzüglich der darauf ruhenden Lasten, ausgenommen Hegel stände von besonderem Wert, freizugeben, sofern das jähr liche Einkommen der Antragsteller den Gegenwert von 400 Pfund Sterling nah dem geltenden Wechselkurse nicht übersteig!. Mit der Entgegennahme und Prüfung der an das deutsche Büro in London weiterzuleitenden Anträge ist die Dal lehnsfasse für deutsche Flüchtlinge aus britishem Gebiet, Abteilung Möbel. und Gepä, in Berlin, Friedrih- straße 79a, von der Reichsregierung . beauftragt worden. Antragsformulare sind bei der Darlehnskasse erhältlich, Da Freigabeanträge binnen sechs Monaten nah der Natifitation des Abkommens, die demnächst erfolgen wird, bei der englischen Negierung eingegangen sein müssen, ist eine beschleunigt Einreichung der Freigabcanträge an die Darlehnskasse nos wendig.

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Der Regierungsafßsessor Bachem beim Polizeipräsidium

räten ernannt worden. Leßterer ist dem Polizeipräsidium in

Neichsverkehrsministerïum hat unterm 14. Juni. einige O08 en und Ergänzungen der Anlage C zur del nverkehrsordnung verfügt. Das Nähere geht 1e Bekanntmachung in Nr. 65 des Reichs:Geseßblattes s d

or

Preußen.

oeifilihen Gewerkschaften haben an den Reichs- gie hrif irh anläßlich der Vorfälle in Beuthen, i olfs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Telegramm T gs Anlaß des Todes des französischen Majors Montalègre eus ¿ offizielle Bekanntmachung der Interalliierten Kommission hrde A he der deutschen Bevölkerung die Schuld an dem Vorfall o Die späteren Feststellungen ergaben jedoch die Unrichtigkeit 08 annahme. Wir ersuchen die deutsche Negierung, gegen eîn et aarteiisches Vorgehen bei den Ententeregierungen Stellung zu def F Den schärfsten Protest fordern wir aber dagegen einzulegen, hate "udsische Soldaten als Nepressalien und nur auf eine Ver- Mka estüßt, unshuldige deutsche Bürger darunter au Frauen ues Ee in grausamster Weise getötet N Wir fordern, daß d diese unschuldigen Opfer Genugtuung gegeben wird.“ gie christlichen Gewerkschaften haben ferner an die Jnter- e n mmission eine Eingabe. gerichtet, in der aufs gegen protestiert wird, daß man in Beuthen vorgehe e in einem Lande, in dem der Kriegszustand herrsche. Es d von der Gnteralliierten Kommission verlangt, die Ergeb- R der Untersuchung über die kürzlihen Vorfälle, die von Franzosen erzielt worden sind, den deutschen Behörden zur ntnis zu geben, damit es möglich ist, den Täter zu ermitteln.

«stern is der Provinziallandtag der Nhein- Bots Fi Oberpräsidenten Freiherrn ‘v. Groote in jseldorf mit einer Ansprache eröffnet worden, in der er auf bedeutende Erhöhung des Haushaltsplanes um 146 Mil- nen Mark gegen das Vorjahr, nämlih von 180 Millionen ;; 396 Millionen Mark, und auf eine Reihe von wichtigen irlagen hinwies, die den Landtag in der diesmaligen Tagung schäftigen werden. Nach einer kurzen Ansprache des qnitätsrats Dr. Olberß-Bonn, der u. a, die drückenden litischen Schwierigkeiten, unter denen der Provinziallandtag ne diesmalige Tagung abhalten müsse, hervorhob, wurden ch Handaufheben gewählt zum 1. Vorsißenden Oberbürger- ¡ser Gielen -Münmchen-Gladbach (Ztr.), zum 2. Vorsißenden hstizrat Wesenfeld - Barmen (D. Nat.) und zum 8. Vor- anden Ullenbaum - Elberfeld (Soÿ.).

Vayertt. vollmächtigte Preußens bei der Bayerischen Staats- gierung, Ministerialrat Schellen, hat vorgestern dem sinisterpräsidenten Dr. von Kahr seinen Antrittsbesuh ab- estattet,

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Oesterreich.

&n der vorgestrigen Sizung des Aus\chusses für aus3-

pärtige Angelegenheiten gab der Bundeskanzler S

in Exposs, in dem er laut Meldung des Wolffschen Tele- po}, n

jraphenbüros ausführte:

Die O ne der Verträge sei heute ein Leitsaß der uropäischen „Pölitif. esterreichh insbesondere könne nur, |0- ange es di unterschriebenen Verträge respektiere und ehrlich erfülle, harauf reden, daß alle in ihnen enthaltenen Bestimmungen zur

urchführig kommen. Die auswärtige Politik Dester- rei s dirse nur Nealpolitik sein, deren höchstes Ziel die Ver- hesserung/der Lebensbedingungen der Bürger des Bundesstaats fein müsse, Pie Beziehungen zu allen Mächten seien außer- ordentli zufriedenstellend. Der Bundeskanzler verwies auf die große Bedeuhng, welche der Friedenszustand mit den Ver- einigen Staaten von Amerika für Oesterreich und Qeuthland habe. „Es ist dies,“ sagte der Bundeskanzler, „ein neuer Stei{in Bau des Weltfriedens, und da gerade das Deutsche Reich heim/Wiederaufbau Europas ein wichtiger Faktor ist, so dürfte dieser Frins\chluß |hon in nächster Zeit bedeutsame Folgen für die Ent- viding der politischen und wirtschaftlichen Konstellation fichtbar esen lassen." Oesterrei erwachse daraus die Pflicht, alles zu veftciden, was die internationale Lage Oesterreis wie des Atschen Reiches irgendwie erschweren könnte. Hinsichtlih der Ver- bung der Konferenz vonPortoNofe erklärte der Bundes- hler, er bedauere den Aufschub nit, wenn durch eine bessere Vor- eitung der Konferenz der Zweck exfüllt werde, endlich Oesterreich y den drüdenden Na des Verkehrs und damit ad

{schaftlihen Entwiälung zu befreien, Der Bundeskanzler besprach sann die Beziehungen zu den einzelnen auswärtigen Staaten d gedahte zunächst des stammverwandten Deutschen Reichs, fit dem Oesterreich die herzlichsten Beziehungen verknüpften. «figlih Jtaliens gab er der Hoffnung Ausdruck, daß fet neuernannte Minister Torretta, der so oft seine An für Vesterreih an den Tag gelegt habe, den großen Einfluß seiner MRes- ierung in den \{chwebenden internationalen Fragen zugunsten l Merreids in die Wagschale legen werde. Frankreicch. und B d hätten Oesterreich zahlreiche Beweise freundschastlichen m0 lwollens gegeben, Cx verwies sodann auf die freund aftlichen gjiehungen zur 3 \{checho-Slowakei und zuRumänten und trflürte, die Beziehungen zu Jugoslawien seien befriedigend zu vemen, Der Bundeskanzler bemerkte hierzu, daß die jugoslawische peberung gelegentlih des jüngsten Attentats im Verkehr mit N kompetenten Behörden um eine Reihe von Nachforshungen auf tem Boden der österreichishen Republik ersucht habe und daß die isterreichishe Regierung im Rahmen der Gesege ihre Pflicht restlos glllen werde. A Westungarns betonte der Bundes- bete daß die Botschaft der Botschafterkonferenz die einzige cOtégrundlage bilde, auf welcher diese Angele Aelt bereinigt ne könne. Er gab der Hoffnung Ausdru, daß fie fl tibungslos erledigen lassen werde, zumal alle den größlen z e darauf legen, mit Ungarn in enge, nicht nuv gut M arliche, sondern auch G a d e Verhältnisse zu fi angen. Hinsichtlih Rußlands verwies der Bundeskanzler auf ti bsicht, die beiderseitigen Kriegsgesangenenkommissionen zu, yraf- [hen Vertretungen auszubauen und die Möglichkeit zu schaffen, daß andelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten angebahnt werden. Dtr Sthluß betonte er, erx beabsichtige, die auch bisher vom Augs- nit i Amt geübte Pflege der besten Beziehungen zu allen Staaten voll allen Kräften durchzusetzen, \trebe dabei aber fonsequent bei

A Wahrung und möglichst kräftiger Vertretung der Interessen

s Landes dem Ziele i j j « zu, Oesterreih zu einem zwar bescheidenen, L me Fattor, vor allem zu Aan Grundpfeiler der Drdnung

tis Nach einer Meldung des Telegraphen-Korrespondenz- N hat die auf Ersuchen der jugoslawischen Behörden in Gin geführte Untersuhung keinerlei Anhaltspunkte dafür er- lex daß das Attentat gegen den Prinzregenten rander in Wien vorbereitet wordeu wäre. Auch für die

chober.

sich |

, wobei Frauen, und Kranke nicht verschont würden,

Tätigkeit eïîner Moskauer Sowsetfiligle oder den Bestand einer Schule für Propaganda der Tat hat die Untersuchuñg nicht das geringste ergeben.

Grof;britaunien uud Irland.

Infolge des Meinungsaustausches mit den Vereinigten Staaten, Japan und China, der nach der Erörterung über die Politik im „Fernen Osten“ und im Stillen Ozean seitens der in London tagenden - Neichskonferenz der Premierminister er- öffnet wurde, hat, wie Reuter meldet, der Präsident Harding die Jnitiative ergriffen, indem er eine Konferenz über die Beschränkung der Rüstungen vorschlägt. Dieser Konferenz A Besprehungen über die Frage des Fernen Ostens und es Stillen Ozeans zwischen den am meisten beteiligten Mächten vorangehen,

„Reuter“ meldet, daß eine Note Mustapha Kemal Paschas in London eingetroffen ist, die eine vollständige Ent- stellung der Tatsachen bedeute. Kemal behauptet, Groß- britannien habe um eine Besprechung ersucht, was unrichtig sci. Er erklärte sich ferner zu Verhandlungen bereit, während der General Harrington nur angewiesen sei, Kemals Mittei- lungen entgegenzunehmen. Weiter teilte der türkishe Führer mit, er werde unter der Bedingung verhandeln, daß das ganze türfishe Programm (Herrschaft über Konstantinopel und die Meerengen, Rückgabe von Thrazien, Smyrna usw.) ange- nommen werde. Auf diese Note habe der General Harrington die Besprechungen bezüglich einer Zusammenkunft mit Mustapha Kemal Pascha abgebrochen.

Amtlich wird aus Dublin mitgeteilt, daß de Valera, der sich entschlossen hat, die Einladung Lloyd Georges zu einer in London stattfindenden Konferenz anzunehmen, seine Anhänger angewiesen hat, alle Angriffe auf Streitkräfte der ‘Krone und Zivilpersonen sowie militärische Unternehmungen ¡ieder Art einzustellen. Jn der Absicht, an der Schaffung einer Atinosphüre mitzuwirken, in der eine friedliche Auseinander- sezung möglich ift, hat die Regierung die Einstellung aller polizeilichen Streifzüge und Haussuchungen sowie weiterer Truppensendungen nach Jrland angeordnet. Diese Anordnungen treten am 11. Juli in Kraft.

Jn dem Antwortschreiben de Valeras auf Lloyd Georges Einladung zur Konferenz heißt es im Eingang, der von Lloyd George im Namen der britischen Regierung aus- gesprochene Wunsch, det Jahrhunderte währenden Zwist zwische1 den Völkern der beiden Jnseln zu beenden und Beziehungen einer nachbarlihen Harmonie herzustellen, sei auch der auf-

richtige Wunsch des irischen Volkes. Nußland.

für auswärtige Angelegenheiten Fulî Pal i har

Zuli an Polen eine |charfe andauernden Verlegung des durch Duldung und Unter- die

, Die

Der Volkskommissar Tschitscherin hai am 4. Protestnote wegen der Nigaer Friedensvertrags L und stüßung russisher und ukrainischer Gegenrevolutionäre, Angriffe auf Sowjetrußland_ vorbereiteten, gerichtet. Sowjetregiezung öf wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die fofórtige Auflösung aller für solche Zwecke bestimmter Truppen, Schritie zur Verhinderung einer Verbindung von gegenrevolutionären Truppen sowie die schleunige Ausweisung aller Führer. Weiter wird die Bestrafung von polnischen Amtspersonen wegen der Unterstüßung der Gegenrevolution auf polaischem Gebiet verlangt. Die Sowjetregierung ‘erwartet, daß von der polnischen Regierung entsprechende Schritte getan werdet .und wünscht die Einsezung einer gemischten Kommission, um diese Maßnahmen zu überwachen und durchzuführen.

Belgien.

Botschafter in Brüssel hat der „Agence Belge“ zufolge an dent Minister des Aeußern das Ersuchen gerichtet, nah dem Beispiele Frankreichs davon ah- sehen zu wollen, weiterhin eine Delegation den Pro- zessen vor dem Neichsgericht in Leipzig beiwoh! en zu lassen. Wie ferner a„Libre Belgique“ mitteilt, hat die belgische Regierung der französischen Regierung zur Kenntnis gebracht, daß sie die Gerichtsafïten, deren Prüfung sie dem Reichsgericht in Leipzig anvertraut habe, zurückziehe. Der Oberste Rat werde die Angelegenheit bei seiner nächsten Zu- sammenkunst behandeln.

Im Senat protestierie vorgestern der Senator Speyer bei der Budgetberatung gegen die Urteile des Reichsgerihts von Leipzig. Der Minister für auswärtige Angelegenheiten Jaspar wiederholte seine Ertlärung, die er in der Kammer abgegeben hat, gab jedoch zu, daß Deutschland in bezug auf die Entwaffnung seine Verpflichtungen erfülle. Der Senat nahm darauf einstimmig das Geseß über die Liquidierung der sequestrierten deutschen Güter an.

Jn einem. Bericht, der der Kammer über die Eins nahmen an Zöllen und Steuern zugegangen ijt, heißt es dem „Wolffschen T elegraphenbüro“' zufolge: An Kriegsgewinn- steuer seien 75 Millionen Franks eingegangen, an Besteuerung außerordentlicher Gewinne 125 Millionen. Durch Verkauf von deutschen Schiffen sei eine Einnahme von 32 Millionen Franks erzielt worden. Deutschland habe an Belgien 90 Mil- lionen Franks als Kosten für das belgische Besaßungsheer zurückerstattet. Das Budget habe eine nicht gedeckte Ausgabe von 1300 Millionen, deren größten T eil man durch die deutschen Ste zu decken hoffe; wénn die deutsche Jahreszahlung ihr Maximum erreicht haben werde, könne Belgien jährlich: auf 640 Millionen Goldmarkanteil rechnen.

Tschecho-Slowakei, :

Das Blatt * „Pravo Lidu“ peröffentlicht eine Jntér- pellation der t\hecho-slowakischen _Rechtssozial- bamokrateh an den Minisier des Aeußern über die politi- \chen Verfölgungen in Rußland, in der auf die furcht- bare Lage des Landes hingewiesen wird, wo Jnquijitions- gerichte, Hunger- und Todesstrafen, Kerker, Folier, Hinrich- tungen und die Schrecken der zaristishen Kerker herrschten, Die Inter- Aplomatischem

Der französische

pellation fragt, ob der Minister bereit sei, auf Rpio! Mege die nötigen Maßnahmen zu treffen, daß die Todesstrafe in allen zivilisierten Staaten und insbesondere in Rußland aufgehoben werde, und daß in Rußland die zahlreichen Urteile wegen politischer Deliïte eingeschränkt würden.

i Rumänien. Die Kammer hat die Agrarvreformvorlage an- genommen. Diirkei. Die Regierung vou Angora hat laut Meldung des „Wolssschen Telegraphenbüros“ die Küste von Jsmäid und die

Derind\che und Yarimdsche

Bezirke von Adda Bazar, bd \ch : des Bezirks von Kodschalli

sowie die gegenüberliegende Küste amtlich als Kriegszone erklärt. : Die Griechen hahen der „Agence Havas“ zufolge Xalova geräumt.

Amerika.

Die vom amerikanishen Senat und Repräsen- tantenhaus gefaßte Entschließung vom 1. Zuli, betreffend die Herstellung des Friedens mit Deutschland und Oesterreich, die am 2. Juli vom Präsidenten Harding genehmigt worden ist, hat laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut:

Gemeinsame Entschließung, dur die der Kriegszustand zwischen der faiserlich deutschen Regierung und den NVereinigten Staaten von Amerika und zwischen der Kaiserlihen und Königlichen österreichisch- ungarischen Regierung und den Vereinigten Staaten von Amerika beendet wird: 5 z L E

1. Daß der Kriegszustand, der zwishen der fkaiserlih deutschen Negierung und den Vereinigten Staaten von Amerika durch die am 6. April 1917 bestätigte gemeinsame Entschließung des Kongresses als bestehend erklärt wurde, für beendet erflärt wird.

9. Daß mit dieser Erklärung und als ein Teil von thr ausdrück- li vorbehalten werden für die Vereinigten Staaten von Amerika und thre Staatsangehörigen alle und jede Rechte, Privilegien, Gnt- \chädigungen, Ersatzforderungen oder Gewinne, zugleih mit dem Recht ihrer zwangsweisen Beitreibung, auf die die Union oder thre Angehörigen den Anspruch erhalten- haben auf Grund des am 11. November 1918 unterzeichneten Wasffenstillstandes oder auf Grund irgendeiner Ausdehnung oder Abänderung desselben; oder die erworben wurden oder fih im Besiß der Vereinigten Staaten von Amerika befinden kraft ihrer Teil- nahme am Kriege oder auf die ihre Staatsangehörigen seitdem einen rechtmäßigen Anspruch erworben haben; oder die nah dem Vertrage von Versailles zugunsten der Staaten oder deren Angehörigen sesk- geseßzt wurden; oder auf die die Staaten einen Anspruch haben als eine der alliiecten und assoziierten Hauptmächte; oder auf die sie einen Anspru haben kraft irgendeiner Entschließung oder von Ent- \{ließungen des Kongresses oder auf anderem Wege.

3. Daß der Kriegszustand zwischen der faiserlißen und Tönig- lien österreichisch-ungarischen Negierung und den Vereinigten Staaten von Amerika, der durch gemeinsame, am 7. Dezember 1917 be- stätigte Entschließung als beendet erklärt wird.

4. Daß mit dieser Erklärung und als ein Teil von thr aus- drücklich vorbehalten werden für die Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Staatsangehörigen alle und jede Rechte, Privi- legien, Entschädigungen, Ersaßforderungen oder Gewinne, zugleich mit dem Recht ihrer zwangsweisen Beitreibung, auf die sie den Anspru erhallen haben auf Grund des am 9, November 1918 unterzeihineten Waffenstillstandes oder auf Grund trgendeiner Aus- dehnung oder Abänderung desselben ; oder die erworben wurden oder sich im Besiß der Vereinigten Staaten von Amerika befinden fraft ihrer Teilnahme am Kriege oder auf die ihre Staats- angehörigen seitdem einen rechtmäßigen Anspruch erworben haben ; oder die nah dem Vertrage von SL. Germain oder dem Vertrage von Trianon zugunsten der Staaten oder deren Angehörigen fest- geseht wurden; oder auf die die Staaten einen Anspruch haben als eine der alliierten und assoziierten Hauptmächte, oder auf die fie einen Anspru haben kraft irgendeiner Entschließung oder von Enk- scchließzungen des Kongresses oder auf anderem Wege.

5. Alles Eigentum der Kaiserli deutschen Negierung oder ihres Nachfolgers oder ihrer Nachfolger und aller deutschen Staats- angehörigen, däs am 6. April 1917 oder nacher im Besiße und unter der Kontrolle der Vereinigten Staaten von Amerika war odér Gegenstand einer Forderung der Vereinigten Staaten von Amerika oder cines threr Beamten, Vertreter oder irgendeiner Vertretung bildete, und alles Eigentum der Kaiserlich-Königlichen österreichi) ch- ungarischen Regierung oder ihrer Nachfolger und aller österreichi h- ungarischen Staatsangehörigen, das am 7. Dezember 1917 / oder nah dieser Zeit in den Besig oder unter die Kontrolle der Vercinigten Staaten kam oder Gegenstand eines Rechtsansprucs - der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Beamten, Vertreter oder Angestellten aus irgendeinem Grunde oder durch irgendeine Ver- tretung wurde, foll durch das Schatzamt der Vereinigten Staaten zurüdckbehalten werden. Keine Verfügung foll darüber getroffen werden, ausgenommen soweit vorher oder nachher geseßglihe Vorschrift darüber bestimmt Hätte, bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kaiserlich deutsche Regierung und die Kaiserliche und Königliche österreichish-ungari!che Negierung oder ihre Nachfolger 3 i

des Kongresses - erklärt wurde, hiermit

zureihende Vorsorge für die Befriedi- gung aller Ansprüche gegen die genannten Regierungen oder (hier folg im Telegramm eine unverständlihe, weil verstümmelte Stelle) die Verluste, Schaden oder Nachteile für thre Person oder ihr Eigentum, direkt oder indirekt, sei es als Gigner von Anteilen an deutschen, österreichisch- ungarischen amerifanisGen oder anderen Körperschaften oder infolge von Feindseligkeiten oder irgendwelcher Kriegshandlungen oder auf andere Weise erlitten haben, und ebenso allen Personen, die Angehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind, das Necht der meistbegünstigten Nationen gewährt haben, gleichgültig, ob es si um staatsbürgerliche Rechte oder um Angelegenheiten in bezug auf Aufeut- halt, Geschäft, Beruf, Handel, Schiffahrt oder industrielle Gigentums- rechte handelt. Und bis die Kaiserlich deutsche Regierung und dieKaiserlih und Königlich österreichish-ungarisheNegierung oder ihreNachfolger, jede für fch, alle von den Nereinigten Staaten von Amerika während des Krieges ausgesprochenen Geldstrafen, Verfallserklärungen, sonstige Strafen und Beschlagnahmen anerkannt haben werden, sei es in bezug auf das Eigentum der Kaiserlih deutschen Regierung oder deutscher Stagatsangehöriger, oder das Eigentum dex Kaiserlich und föniglih vüsterreihif) - ungarishen Negierung oder österreihisch- ungarischer Staatsangehöriger, und auf alle Geldansprüche gegen die Nereinigten Staaten von Amerika verzichtet haben werden. 6, Keine der hier mitgeteilten Bestimmungen darf als eine Aufhebung, Abänderung oder Berbesserung der Bestimmungen der gemeinsamen Resolution vom 3. März 1921 betrachtet werden, lautend: n Daß gewisse Kongreßakte, gemeinsame Schritte und Profkla- mationen beschlossen werden follen, wie wenn der Krieg beendet La und die gegenwärtige außerordentliche Lage aufgehört ätte“ oder der Bestimmungen über die Dres enthalten in der Akte vom 2. März 1921, betitelt „Bestimmungen für den diplomatischen und konsularisGen Dienst, in dem mit dem 30. Juni 1922 ab- \c{ließenden Steuerjahre“, noch darf eine der hier mitgeteilten Be- stimmungen als Äufhebung des militärischen Verhältnisses einer Person ausgelegt werden, die fich jeßt auf Fahnenflucht vor dem militärisGen oder Flottendienste der Nereinigten Staaten befindet, noch als Beendigung der Möglichkeit gerihtliher Verfolgung und Bestrafung wie fie dur das Selective Service Geseß vom 18. Mai 1917 vorgesehen ist für solWe Personen, die es unterließen, den Be- stimmungen des angeführten Gesetzes oder dazu gehöriger Abände- rungen entsprehend fich zu verhalten. __— Mehrere auswärtige Ms haben obiger Quelle zufolge beim Staatsdepartement in den leßten Tagen gegen das beabsichtigte Schutzollg eseß Einspruch erhoben. Der Einspruch wurde von den diplomatischen Vertretern der betreffenden Länder überreicht, hauptsählich von Argentinien, Kuba, San Salvador und Costarica. Frankreich habe amtlich gegen den Gesezentwurf noch nicht protestiert.

Nach einer Meldung der „Chicago Tribune“ ist vor- gestern in Washington eine Note veröffentlicht worden, die das Staatsdepartement am 1, Juli an den chinesishen Gesandten gerichtet hat. Darin wird erklärt, daß der Grundsaß der offenen Tür sowohl im Jnteresse Chinas als im gemeinsamen Jnteresse aller Mächte auf chinesfishem

Gebiet unerläßlich sei. Die Note ist, meldet das Blatt, das