1921 / 164 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

8 24. is Strafen. E Hinterziehung- der Steuer 359 der Reichsabgabenordnung) wird mit einer Geldstrafe bis zum zwanzigfachen Betrage der binter- zogenen Steuer bestraft. - Soweit der Betrag der binterzogenen Steuer nit festgestellt werden kann, ist auf . eine Geldstrafe von zwouzig bis zwanzigtausend Mark zu erkennen.

8 25.

Geltung des Landesrechts oder der Ne ihs-

abgabenordnung.

Soweit diese Steuerordnung nichts anderes bestimmt, finden die Vzo:t7cDiften des Landesrechts über Gemeindeabgaben Anwendung. Soweit und arte eine landesrechtliche Regelung nit besteht, finden die Vorschristen der Reichsabgabenordnung finngemäß An-

wendung. Artikel 1IIL.

S L „Mit Genehmigung der Landesregierung oder der von ihr beauf- tragten Behörden können die Gemeinden befondere Steuerordnungen erlassen. Dabei darf von der Steuerordnung des Artikels 11 nur im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen abgewichen werden. Unter den gleihen Beschränkungen können zu der gemäß Artikel IT geltenden T einzelne Abweichungen von den Gemeinden beschlossen werden.

8 2,

Zu Artikel TT § 1 Abs. 2 können die steuerpflihtigen Ver- anstaltungen im einzelnen noch näher bezeihnet werden.

8 3. Zu Artikel TT § 2 kann der Krei#® #r steuerfreien Veranstaltungen anders abzegrenzt werden. Dabei müssen die zu 1, 3 bis 5 be- zeichneten Veranstaltungen steuerfrei bleiben.

8 4. ; , Zu Artikel TT § 3 Abf. 1 bis 3 können abweichende Bestimmungen erlassen werden.

8 5.

* :

(1) Zu Artikel TT § 5 fann der Unternehmer zur Ausgabe von Eintrittskarten verpflihtet werden, wenn die Teilnahme an der Ver- anstaltung von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht wird.

(2) Zu § 5 Sag 2 können abweichende Bestimmungen erlassen werden. 8 6.

, Zu Artikel 11 §8 6 und 7 können abweichende Bestimmungen erlassen werden. 8 7.

Zu Artikel IT §8 können die Steuersäße erhöht werden. Dabei können die steuerpflihtigen Veranstaltungen zu Gruppen zusammen- gefaßt und verschieden besteuert werden.

F 8 8,

Zu Artikel TT § 9 können abweichende Bestimmungen über die Beschaffenheit der Karten erlassen werden. Auch“ kann die aus- s{ließlidhe Verwendung von amtlich hergestellten Karten vorgeschrieben werden, die der Unternehmer gegen Erstattung der Unkosten zu ent- nehmen hat.

8 9.

Zu Artike 8 11 FYönnen besondere Bestimmungen über die von dem UnterWhmer zu führende Nahweisung sowie über die Be- handlung und weitere Verwendung nicht ausgegebener Karten er- laffen werden.

8 10.

Zu Artikel TT §8 15 bis 17 können abweichende Bestimmungen erlassen werden. Dabei dürfen die Steucrsäße nicht unterschritten Werden,

8 11, Zu Artikel TT § 18.

(1) Zu Abs. 1 kann die Berechnung der Naumflächen anders vorgesGrieben, auch fann der Steuerberechnung für e be Ver- anstaltungen die Zahl der zugelassenen Plätze oder ein anderer Maß- stab zugrunde geleat werden.

(2) Zu Abs. 2 können die steuerpflihtigen Veranstaltungen zu anderen Gruppen zusammengefaßt, die Flächengrößen anders bestimmt und die Steuerfäte erhöht werden.

(3) Zu Abs. 3 können abweichende Bestimmungen erlassen werden.

S192 Beschließt eine Gemeinde Abweihungen von der Steuerordnun des Artikels IT, die in den vorstehenden L 2 bis 11 nicht CONA ebn sid, so bedarf der Be\chluß zu seiner Gültigkeit außer- der Ge- n@migung der Landesregierung der Zustimmung des Reichsministers der Finanzen oder der von ihm beauftragten Reichsbehörde.

Artikel IV.

___ Diese Bestimmungen treten zwei Monate nach i offent- lung izt Reichs-Gesthblatt in- Kraft. 19 Ee VAIAE

"s De Í

12. Ausführungs3anweisung des Reichsfinanzministeriums, Stelle für aus- ländishe Wertpapiere, zu der Bekanntmachung ges Reichsministers für Wiederaufbau vom 12. Mai

Urkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durh- führung der Bestimmungen des § 10 Absatz 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedens3vertrags.

für Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen erlassenen Bekanntmachung vom 12. Mai 1920 über die Anmeldung und Beschlagnahme von Urkunden und Wertpapieren aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des § 10 Ht 1 der Anlage zu Artikel 298 des Friedens- vertrags (,„Reich3anzeiger“ Nr. mel wird folgendes bestimmt:

Die Beschlagnahme der Dividendenscheine für das Ge- schäftsjahr 1919 von Dux - Bodenbacher Eisenbahnaïtien wird aufgehoben.

Berlin, den 15. Juli 1921.

Reichsfinanzministerium. Stelle für ausländishe Wertpapiere. von Krosigk.

Erlaß, betreffend die Zusammenlegung der Versorgung3- ämter I und I Essen. Die Versorgungsämter T und Il Essen werden mit dem 1. August 1921 unter der Bezeichnung „Versorgungsamt Essen“ zu einem Amte vereinigt. Berlin, den"15. Juli 1921.

Der RNeichsarbeit3sminisier. J. A.: Gaßner.

Bekanntmachung.

Ab 15. Juli 1921 gelten für Steinkohlenbriketts folgende Verkaufspreise je Tonne einschließlih Kohlen- und Umsaßsteuer: I. Sähsishes Steinkohlensyndikat: Steinkohlenbriketts O. Förster . 48070 4

; ab Zehe Morgenstern . . 480,70 ,„ ITL. Niederschlesishes Steinkohlensyndikat: Steinkohlenbriketts (Hansheinrih & Wenceslaus) 400,— M

Die în den E vom 28, April 1920 (Reichsanzeiger Nr. 91) und vom 29. September 1920 (Reichsanzeiger Nr. 222) ent- haltenen allgemeinen und Sonderbestimmungen gelten auch für diese Brennstoffverkaufspreise.

Berlin, den 14. Juli 1921. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Brecht.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Misch- futter vom 8. April 1920 (RGBI. S. 491) ist am 13. Juli 1921 J.-Nr. V/8. M. 998?! die Herstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:

Bezeichnung: „Molkenextrakt mit Trockentreber (Lactomel- j futter)“. 13 Nährstoffgehalt:

B30 dstofffreie Extraktst , idstofffreie attstoffe, 12300) Mala OLRON

10,00 9/9 Asche, wo

M 12,30% Milckzucker. ; Handelsübliche Bezeichnung der Gemengteile : olfenextraft, e N N Ade, aa i ame des Herstellers: Faexovis G. m. b. H. in

Lilienstraße 20. u i A Lótia as

Berlin, den 13. Juli 1921. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Bekanntmachung.

Infolge nachgewiesener Unzuverlässigkeit habe ih die Sperre über die nachstehend aufgeführten mit dem abten handel befaßten Firmen verhängt. Nach § 3 der Bekannt- machung des E vom 30. März 1921 (,„Reichs- e Nr. 76) darf ein gesperrter Händler keinen Brenn- stoffhandel treiben und keine Verträge über eamnoNe ver- mitteln. Es ist verboten, ihm Brennstoffe zu liefern oder sich n zur Vermittlung von Verträgen über Brennstoffe zu enen:

PEMo Berends

Karl / ffenb ach. j arl Neubert

Bremen,

7920 über die Anmeldung und Beschlagnahme von

4 L itr

Theater Verliner Theater. Sonntag, Abends | Lefsingtheater. Sonntag, Abends| Schillertheater. Charlottenburg. | Gräfin von Hanke mit Hrn, Clenes

h N f 74 Uhr: Das Milliarden - Souper. | 74 eis 1gth Ballerina des Königs. 28 ede E Badi Reichsgraf von Merveldt (Buzt Ipernhaus. (Unter den Linden.) |— Montag bis Sonnabend: as | Montag bis Sonnabend: Die Ballerina |— Abends 74 Uhr: Meine Frau Beh ct E Graf Wilhel bol

Operetén-Gastspiel. (Leitung: Gustaf Milliarden - Souper. Bergman.) Sonntag, Abends Uhr: Die Strohwitwe. Montag bis Sonnabend: Die Strohwitwe.

\{lossen. Heimat.

marft.)

73 Uhr: Potasch und Perlmutter. | G’wissenswurm.

Montag bis Sonnabend: Pota und Perktmutter. Ds

Kammerspiele.

Komödienh

Sonntag, Abends 7} Uhr: Der Herr, | 74 Uhr: Operetten-Gastspiel: Der

der die Maulschellen kriegt. —| blond .— Montag bis Sonnabend: N * RET n der die Maulschellen kriegt.

Großes Schauspielhaus. Arn Zirkus—Karls: at E Four.

tag, Abends 7

Montag þis Freitag: Die Weber. Sonnabend, 7 Uhr : Danton,

Verteidiger,

aufgehoben:

Theater in der Königgrähßzer

Straße. Gastspiel der Exl-Bühne

Schauspielhaus (Am Gendarmen- | Sonntag, Abends 74 Uhr: Glaube und 7 Sa Bajazzi. Abends | 7 Uhr: Alt - Heidelberg (Oper).

G / : : Kai Me : u ü

? O R 7 E g e äger Montag E bis Sonnabend: Alt - Heidel-| Münchhausen (Cassel).

Die Krengelschreiber. Diens "M m. rtiw 4 ia

Deutsches Theater. Sonntag, Abends Der A C EAS A L Dee E een

Sonnabend: Zum

ersten Male: Das Gnadenbild,

Der Serr, | abend: Der blonde En bis Sonn- | liebe, Sonnabend: Zigeunerliebe,

Deutsches Künstlertheater, Sonn- Abends 74 Uhr: Ne en. Montag: bis s Huta : tänduis. | Sonnabend: Reigen.

Sofintag, Abends 8 Uhr: Die Weber. Montag : Gest Ao, Bru; pre cu M g ersten Male: Der_ Herr Verteidiger. Mittwoch bis Sonnabend: Dex Herx | 75 Uhr: Mascottchen. Montag bis

Auf Grund. der 88 1, 2, 5, 6 der vom Reichsminister |-

1 hat fe

Wilh. Boysen, Flensburg, Ferdi perde, Walter Jost, Labas. Ferdinand Jost, Big

Berlin, den 13. Juli 1921.

Der Reichskommissar für die Kohleuvertcil, J. A.: Dr. Kauffmann.

des Reich3-Geseyblatts enthält unter Nr. 8200 das CGeseß über eine erhöhte Anrehny während des Krieges zurückgelegten Dienstzeit, vom 1M 1 e 8901 das Geseg, betreffend d A L: as Gesetz, betreffend die patentamtli bühren, vom 6. Juli 1921, unter patentamilien Gy Nr. 8202 das Geseß zur Sicherung von gewerb[id Schuzrehten deutscher Reichsangehöriger im Ausland yo„ 6. V. 8208 das Geseß, betreffend d : r. as Geseg, betreffend die deutsch-chins;r Vereinbarungen über die Wiederherstellung O Prei zustandes, vom 5. Juli 1921, unter OFVeNA Nr. 8204 eine Bekanntmachung, betr. die Ratifikation ; das Inkrafttreten des am 20. Mai 1921 in Peking bd O deutsch-hinesishen Uebereinkommens über # n des Friedenszustandes, vom 7. Juli 1991] unter - Nr. 8205 das Gese zur Abänderung der Geseße ü Reichsnotopfer und die Kriegsabgabe vom R emdae vom 6. Juli 1921, unter R) Nr. 8206 eine Verordnung, betreffend Aufhebung h: Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Brau! betrieben, vom 5. Juli 1921 und unter Nr. 8207 eine erau na, betreffend die Begründuy Erhaltung oder Wiederherstellung von gewerblichen Et; rechten der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Ani, vom 6. Juli 1921. E 4

Ba

Berlin W., den 14. Juli 1921. Postzeitungsamt. Krüer.

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(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nr. 49 des „Zentralblatts für das Deutsche Reig! herausgegeben im Reihsministerium des Innern, vom A A hat folgenden Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Va nahme von Zivilstandshandlungen. Ernennungen. Exequatu erteilungen. 2. Bankwesen: Bekanntmachung über die Cinreichun der ungestempelten Noten , der Oesterreichisch-Ungarischen Bank (alt Kronennoten) vom 28. Juni 1921. Steuer- und Zollwesen: B kanntmachung über Bexorduyngen in Umsaßsteuersaden. Nachweisun über Brannkweinerzeugung un Branntweinverbrauch im ‘ersten h zweiten Viertel des Betriebsjahrs 1920/21, Bekanntmachung übe Branntweingrundpreise. Bekanntmachung über den Preis für Brau wein zu Treib- (motorischen) Zwecken. 4A

L met Vel As ¿k N Ret R Q A

res Tap 8 a; T 0E2

___ Nr. 55 des „Zentralblatts der Bauverwaltung Be Lag egehen im preußischen N ers vom 9. Juli 121 ; genden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Nibiauuk liches: Das Statut von Barcelona über die Nechtsverhältnisse det internationalen Wasserstraßen. Hoch- und Flachbau. Eine net A des Prinzips der kleinsten Formänderungsarbeit. (Schluß, Vermischtes : Reichskunslwart,. Nachträge zum Entwu} Neichshaushalts für 1921. e R t R E,

v2 t E ¿s A ,

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“Ras: Aeronautisches Observatorium 4

: Lindenberg, Kr. Beeskow. Pen 15. Juli 1921. Draenaufstieg von d s bis 68.“

Nelative Mind Seehöhe | Luftdruæ| Temperatur Feuchtige Civi g äe oben | unten in Richtung S m L E 0 1. p, j 300 739 11,2 eel 64 | NiO d 460 | 735 | 108 ff 60 |N d 1000 679 6,9 f G6 [N 2 1800 | - 613 2,2 5 [N /

. Klar. Sicht: 12 km. Zie

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Die über folgende Firmen verhängte Sperre wurde

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__ (Nichtamtliches in der Ersten und Zweiten Beilage,)

des Königs.

Voltsbühne. (Theater am Bülow-

plaß.) Sonntag (3 Uhr): Cavalleria Komisch

aiserjäger.

Sonnabend (3 Uhr): Cavalleria P

ienstag : berg (

Wallnertheater. Wallnertheater- Abends : Brane. Sonntag, 74 Uhr: Die Fleder- | lustik!

Cavalleria rausticana.— Bajazzi.

das Fräulein. Montag bis Sonn- abend: Meine Frau das Fräulein.

ben: : e per. Sonntag, Abends O Stiedrich ‘Stitine (Berl

Theater des Westens. Sonntag

(4 Uhr): e U Ov Tito

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Montag und Dienstag : Dex | Morgen wieder Lit! S :

aus. Sonntag, Abends Kuhreigen, Mittwoch und Donnerstag: L LE Verlag der Geschäftsstelle (Menger! i Theater am Nollendorsplag. in Berlin

Freitag: Zum ersten Male: Zigeuner- Ino (3} a eun E Mia Dru der Norddeutschen

aht... ends : Der 5 j ¡shelmitt

Vetter aus Dingsda. A bis Verlagsanstalt, Berlin, Wilhen

Kleines Schauspielhaus. Sonntag, | Sonnabend: Der Vetter aus Dingsda. g

Stlieffen mit Frl. Irmengard 10

Quistrop (Berlin). r

ralleutnatt N ies Hr, Nit!

i meister a. D. Freiherr Ernst 108

aas

Verantwortlicher Schriftleiler J. V.: Weber in Berlin, Verantwortlich für den Anzeigenlel: Der Vorsteher der Geschäfte Rechnungsrat Mengering M)

Morgen wieder

Busbrudttt 1)

Fünf Beilagen

Sonnabend: Mascottchen,

Familiennachrichten.

Thaliatheater. Sonntag, Abends Verlobt: Frl. Nita Baronesse Londou mit Hrn. Nittmeister a. D. Tom | Prioritätsobligationen der Girgensohn (Berlin). Frl. Erica

; jerit und Erste, Zweite, Dritte und Vier Zentral- andelsregister 8 'Y sowie das Postblatt 2h und ein Verzeichnis geri

Märtifchen Eisenbahngesellh

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7

ESrste Beilage

un Deutschen Reichsanzeiger unò Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 164. __ Amtliches.

(Fortsezung aus dem Haupiblait.)

Preuften.

Bekanntmachung, hetreffend das Preußische Landeswappen.

Auf Grund eines Beschlusses des Preußischen Staat3- ninisteriums gebe ih hiermit bekannt, daß das Preußische dgndeswappen auf weißem Grunde den einköpfigen, fliegenden shwarzen Adler zeigt, den Kopf vom Beschauer nach rechts gewendet, den geschlossenen Schnabel und die Fänge von gelber

Farbe.

Die im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks- hildung ver:v2)rten Muster sind maßgebend. Die künstlerische Aus) staliumg bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.

Berlin, den 11. Juli 1921.

Der Ministerpräfsident.

Stegerwald.

s éaupiverwaltung der Staatsschulden.

Bek@cknntmachung.

Bei der heute öffentlih in Gegenwart eines Notars be- wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen ITI. Serie, I. Serie Lif. B und IT1. Serie Lit. C 1. und 2. Emission der Yergish-Märkischen Eisenbahngesellshaft sind die in der Beilage verzeihneten Nummern gezogen worden, Sie werden den Besißern zum 1. Januar 1922 mit der Aufforderung gelündigt, die in den ausgelosten Nummern ver: schriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1922 an

gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats- (uldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu M i find abei sin O i a) mit den Obligationen Il. Serie die Zinsscheine Reihe VIT Nr. 11 ‘bis 20, | Gs b) mit den Obligationen Il. Serie Lit. B die Zins- heine Reihe VI Nr. 20, A c) mit den Obligationen M. Serie Lit. C 1. und

9. Emission die Zinsscheine Reihe VI Nr. 3 bis 20 nehst Erneuerungsscheinen für die nächsten Zinsscheinreihen un- entgeltlih mitabzuliefern.

Die Staats\chulden-Tilgungskasse ist werktäglih von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.

, Die Einlösung « geschieht auch bei den Reichsbankanstalten

| außerhalb Berlins sowie bei den Regierungshauptkassen in

\ Aurich, Stade und Sigmaringen; die Wertpapiere können schon vom 1. Dezember 1921 an einer dieser Kassen eingereicht werden, die sie der Staats\chulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2, Januar 1922 an zu bewirken hat. j : ;

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablauf des 31. De- zember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf. c

Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Veilage verzeichneten, noh rücfständigen Obligationen wieder- holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat, und daß jeder Anspru aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlih einmal öffentlih aufgerufen und dessenungeachtet di spätestens binnen Jahresfrist nah dem leßten öffentlihen Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden.

Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen oben- genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Die Einlösung der Obligationen hat nah den Vorschriften der §8 1 bis 3 der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapitalfluht vom 24. Oktober 1919 (RGBl. S. 1820) zu erfolgen. Nichtbankiers haben daher den Wertpapieren ein vom Finanzamt bestätigtes Stückeverzeichnis (F 8 der Ver- ordung) beizufügen.

Verlin, den 4. Juli 1921. O d

“O Hauptverwaltung der Staatsschulden. É P d

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n

Bekanntmachung

händler Konrad Wenning aus Cassel, Königstor Nt, 112

wohnhaft, erlassene Verbot des Handels mit Gegen-

tünden des täglichen Bedarfs, insbesondere mit M il ch-

und Molkereiprodukten, wird hiermit aufgehoben. Cassel, den 11. Juli 1921.

Der Polizeipräsident. Haa ck. S

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Das dur Verfügung vom 21. Januar 1921 gegen den Mil- |

Berlin, Sonnabend, den 16. Fuli

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reich3rats für innere Verwaltung, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechts- pflege hielten heute Sißung.

Der neuernannte chinesishe Geschäftsträger Dr. Chang Yün Kai ist vom Reichsminister des Auswärtigen empfangen worden und hat die Leitung der Gefandtschaft übernommen. Die Kanzlei der Gesandtschaft befindet sih Kurfürstendamm 218, Tel. Steinplay 47783.

Wie mehrfach gemeldet, haben der Staatssekretär Hir \ch im Reich3wirtschastsministeriuum und der Reichskommissar für die Ein- und Ausfuhrbewilligung Trendelenburg an den Verhandlungen mit der französischen Regierung in R Ende voriger und Anfang dieser Woche teilgenommen. aut Mitteilung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ sind hierbei deutscherseits auch die Mißstände zur Sprache gebracht worden, die seit Einrichtung des alliüerten Zollregim «8 im Rheinland infolge der durch das „Loh im Westen“

erfolgenden Einfuhr großer Mengen unerwünschter Waren für Deutschland entstanden sind. Französischer- seits ist offiziell erklärt worden, daß Frankreih aus

dem gegenwärtigen Zustand im Rheinland keinerlei Sonder- vorteile für seinen Handel erstreben wolle. Die Unterhändler haben sih über ein Programm hinsichtlih der Ein- fuhrregelung geeinigt, welches es der deutschen Regierung hoffentlich ermöglichen wird, alsbald auf die Handhabung der Ein- und Ausfuhrbewilligung im Rheinland Einfluß zu nehmen. Dabei soll auch dem besonderen Bedürfnis Deutsch- lands auf Sicherstellung der Devisenbeschaffung für die Reparation A getragen werden. Die französische Regierung wird der deutschen Regierung ihre Wünsche wegen der französischen Einfuhr mitteilen, Hierüber soll im August weiterverhandelt werden.

Die Tragweite der getroffenen Abmachungen wird sih erst übersehen lassen, wenn die diesbezüglichen Anordnungen der Rheinlandkommission getroffen worden sind. Die ander- weiten Bemühungen der eutschen Regierung, dik Alliierten von der Notwendigkeit zu überzeugen, den Gesamtomplex der Sanktionen und insbesondere die für die deutsche Wirt- schaft so überaus schädlichen Eingriffe in das deutsche Zoll- und Steuerwesen sowie die Zwi)chenzollinie endlich außer Kraft zu segen, werden selbstverständlih dadurh nicht berührt,

( Die Verhandlungen zwischen der deutshen und der

französischen Regierung über die Lieferung von Holz- häusern für Nordfrankreich haben, wie amtlicherseits mit- geteilt wird, zu einer Bestellung von 66 N mit 87 Wohnungen geführt. Die Häuser sollen mit größter Beschleunigung vergeben und in den zerstörten Gebieten auf- gestellt werden. Es handelt sih um folgende Konstruktionen:

1. Häuser halbgemischter Bauweise (Außenwände aus Holz, œnnenwände aus übertünchten Gipsplatten), und zwar 4 Doppel- Zäuser und d Einzelhäuser vom Typ T (Arbeiterwohnungen), 3 Doppel- häuser und 6 Einzelhäuser vom Typ IL (Meisterwohnungen) und 9 Einzelhäuser vom Typ ITI (Beamtenwohnungen), zusammen 27 Häuser mit 34 Wohnungen. | i:

9, Hüuser gemischter Bauweise (Holzgerippe, Außenwände aus Zementplatten, Innenwände aus mit Kalkputz versehenen und über- tünchten Gipsplatten), und zwar 2 Dovpelhäuser und 2 Einzelhäuser vom Typ 1, 2 Doppelhäuser und 6 Einzelhäuser vom Typ Il und 3 Einzelhäuser vom Typ IIL, zusammen 15 Häuser mit 19 Wohnungen. : :

3. Holzhäuser, und zwar 10 Doppelhäufer vom Typ T, 10 Einzel- häuser vom Typ 11 und 4 Einzelhäuser vom Typ III, mit zusammen 34 Wohnungen.

Der Unteraus schuß Pottasche der Außenhandels- stelle Chemie legte in seiner Sißung vom 8. d. M. neue Mindestpreise mit L Wirkung fest und beschloß, die Fakturierung in fremder Währung vorzuschreiben.

Jn der Ersten Beilage des der heutigen Nummer des Reichs- und Staatsanzeigers beigefügten offentlich, registers sind Entscheidungen des Reichsfinanzhoses veröffentlicht.

Preuf;en.

Der „Schlesischen Zeitung“ zufolge ist das deutsche Plebiszitkommissariat aufgelöst worden. Zur Wahr- nehmung der deutschen Interessen Oberschlesiens wollen ih die deuishen Parteien und die sonstigen Organisationen Ober- \clesiens zu einem Volksrat zusammenshließen, an dessen Spiße Dr. Lukaschef tritt.

_ Die „Schlesische Zeitung“ veröffentlicht ein im Lomniß- h otel in i buiten Mente geheimes Schriftstück folgenden Inhalts:

Rundschreiben an alle Kommandostellen. :

Wenn es bisher den Militärabteilungen nicht gelungen ist, zu erreichen, was sie sih vorgenommen haben, vor allen Dingen, wenn sie dur die ranzosen an manchen Orten varan gehindert wurden, sollen sie fich nicht verleiten

} lassen, deshalb etwa gegen die Franzosen feindlih vorzugehen.

iese sind und bleiben unsere Freunde und Bee b ait eten, die ihre eigene Taktik und ihre eigenen Ziele ver- folgen. Wenn es auch manchmal so aussieht, als ob deren Hand- lungen gegen uns gerichtet wären, so ist dies nicht der Fall, denn dié Franzosen müssen aus die Verbündeteu Rücksicht nehmen und vor- sichtig arbeiten. Wenn Sie die Taktik der Franzosen genau verfolgen, werden Sie wahrnehmen, daß es ihnen nur darauf an- fommt, das Deutschtum zu unterdrüccken und auszu- rotten. Auf dem Lande geben sie uns Polen selbst die Deutschen in die Hand, damit die Absicht \{neller ausgeführt wird. - Es wäre ihnen. sehr leiht gewesen, unsere Handlungen zu unter- binden. Sie werden auch dafür sorgen, daß wir durch eine andere Macht in unserem Vorhaben niht gestört werden. In den Städten bemerken wir freudigst, daß

die Unterdrückung der Deutschen durh sie felbst besorgt wird,

1921

Anderenfalls werden sie es dazu bringen, daß auch die Städte iy unsere Hand kommen. Vor allen Dingen ist es erforderli, daß durch die Polentruppen nicht gestört werden, damit andere Mäch von diesem Vorhaben nichts erfahren.

Dieses Rundschreiben darf niht in unrehte Hände komme! Große Vorsicht ist geboten.

D TE uts:

Bayern. In der gestrigen Sißung des Staatshaushalt5au:;-

\chusjes des Landtags, der sich mit den Gesegeniwürfes - betr. den Uebergang der Wasserstraßen von de" Ländern auf das Reich, und dem abzuschließenden Staat: vertrag wegen Ausführung der Main-Donau-Wasse1 straße beschäftigte, gelangten, wie „Wolffs Telegraphenbürs berihtet, Anträge zur Annahme, wonach Bayern ein Vo: kaufsreht für die sämtlichen in das Eigentum des Reiches üße: gehenden Grundstücke einzuräumen ist und eine Verpfändung # Bayern gelegener Wasserstraßen durch das Reih nicht ohne Bc- fragung Bayerns vorgenommen werden kann. Weiter wurde einc Entschließung angenommen, daß der Landtagsbeschluß, betreffen! Dezentralisation der Reichswasserstraßenverwaltung, aufrecht erhalten wird. Die bayerische Regierung soll dahin wirken daß die Verwaltung und der Aufbau der Reichswasserstraße! durch die mittleren und unteren Stellen mindestens für di- Dauer des gemischtwirtschaftlihen Betriebs der Main-Donau Wasserstraße dur bayerische Behörden auf Kosten des Reichs erfolgt. Schließlih fand der Staatsvertrag als Ganzes dio Billigung des Ausschusses. Bei der Beratung des Vertrags entwurfs wegen Ausführung der Main-Donau-Wasserstraßc erklärte der Ministerialdirektor von Graßmann:

Die Regierung sei überzeugt, daß Bayern und das Neich mi! Hilfe Dritter an das Unternehmen herantreten müßten. Auf einc Rentabilität des Unternehmens sei mit völliger Sicherheit zu rechnen. Als Bauzeit für den Ausbau bis Nürnberg rechne man mit elf Fahren. Was die Beschaffung des Kapitals anlange, fo sei vor- gesehen, bei einem Bauaufwand von 9,7 Milliarden zunächst ein Aktienkapital von 250 Millionen aufzunehmen und Obligationen in Höhe von 600 Millionen auszugeben. Nach drei bis vier Jahren sei von ce auszubauenden Wasserstraßen bereits ein günstiger Ertrag zu erwarten.

Oesterreich.

Der Nationalrat erledigte in seiner gestrigen Sizung eine große Anzahl von Vorlagen, darunter den neuen Zoll- tarif, das Gesetz, betreffend die Vorkriegsshulden gemäß Artikel 248/49 des Vertrages von St. Germain, sowie das Handels übereinkommen zwischen der Republik Dester-. rei und der t\hecho-\lowakischen Republik.

Der Finanzminister Dr. Grimm hat, wie die Abend- blätter melden, seine Rücktrittsabsicht aufgegeben.

Großbritannien und Frland.

Nach einer Reutermeldung hält es die britishe Regierung nicht für notwendig, in Verbindung mit dem Gericht sver- fahren gegen die deutschen Kriegsbeschuld igten einen neuen Schritt zu unternehmen. Die Berichte der richterlichen Beamten der Krone über die bereits behandelien Fälle find noch nit eingetroffen, und da noch nicht sämiliche britischen Fälle abgeschlossen find, ist ein vollständiger Bericht im Augen- blick unmöglih. Die Fälle können nicht einzeln erwogen werden, sondern müssen als Ganzes behandelt werden. Die Prozesse werden jedoh aufmerksam verfolgt, als Prüfstein für den guten Willen Deutschlands, die von ihm übernommenen Verpflichtungen auszuführen.

Einer Mitteilung des Kriegsamts zufolge is die Stärke der territorialen Armee gegenüber der Zeit vor dem Kriege um 40 Infanteriebataillone vermindert worden und beträgt jeßt 180 Bataillone mit einer Gesamtstärke von 4704 Offizieren und 114 240 Mann. Die Küstenverteidigung ist mit Rücksicht auf die verminderte Gefahr einer Invasion völlig den königlihen Carde-, Artillerie- und Pioniertruppen übertragen worden. Diese Maßnahmen erbringen eine Er- sparnis von 390 Millionen Pfund Sterling jährlich.

Der Premierminisier Lloyd George äußerte vor- gestern in einer Rede zur Abrüst ungskon ferenz, England habe die Einladung des Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht nur bereitwilligst, sondern mit Freuden angenommen. Er hoffe, daß, wenn die Konserenz statlfinde, sie zu etwas führen werde, was über bloße Entshließungen zugunsten der Ab- rüstung hinausgehe, daß sie zu einer wirklichen Verständigung und einem tatsächlichen Uebereinkommen führe.

Jm Unterhause wurde vorgestern auf eine Anfrage von der Regierung erklärt, es liege keine Mitteilung über eine russishe Mobilisierung gegen Polen vor.

Fraukreich.

Der Präsident der Republik hat gestern den neuen amerikanischen Botschafter Herrick empfangen, der sein W- glaubigungsschreiben überreichte. i

Die Abrüstungsfrage, die auf Veranlassung des Präsidenten Harding aufgerollt ist, wird heute in Paris bei der Sißung der gemischten Kommission des Völkerbundes für die Beschränkung der Rüstungen besprochen werden. Diese Kommission, deren Aufgabe darin besteht, einen Bericht für die Versammlung von 1921 vorzulegen, wird heute im Luxemburg Palast unter dem Vorsitz Vivianis gusammentreten.

Rußland.

Nach einer Reutermeldung aus Riga vom 14. Juli hat der allrussishe Vollzugsaus\huß das lettis - russif che Eisenbahnabko mmen ratifiziert.

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Velgien.

Die belgishe Regierung bemüht sih, dem „Petit Journal“ zufolge, zur Washingtoner Konserenz zugelassen zu werden, weil fie ihre Jnteressen im Fernen Osten zu verz treten habe und weil Belgien als unmittelbarer Nachbar Deutschlands ein Hauptinteresse an der Festseßung der mili- tärishen Streitkräfte habe.