1921 / 164 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

[44812] Wir maten hièrdurch bekannt, daß die Generalversammlung am 29. Juli 1921 in Amsterdam in den Geschäftsräumen der - Bank um 117 Uhr Vormittags ffattfindet.

Nationale Vank

voor Belaste Waarden, Amsterdam, Singel 330.

[44505] Pensions-, Witwen- und Waisenkasse für die Beamten der Concordia

Cölnische Lebens-Versicherungs8-

Gesellschaft.

Die Mitglieder unserer Kasse werden zu der am Freitag, den 29. Juli 1921, Vormittags 11 Uhr, im Ge- \dättslofale der Concordia, Marta-Ablaß- Platz 15 hier stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung hierdurch ein- geladen.

Tagesordnung: 1. Vorlage der Jahresrechnung, des Nechnungsabscchlusses und des Berichts über den Vermögensstand und die Nerhältnisse der Pensionskasse im verflossenen Jahre. : 9, BAPHlußfassung über die Genehmi- gung dieser Vorlagen und über die Entlastung des Vorstands. 3. AntraF -des Prokuristen Reuters und Genossen, den § 8 Ziffer 3 der Satzung dahin abzuändern, daß die Dauer der Mitgliedschaft, Die zur freiwilligen Fortseßung der Mitgliedschaft be- rechtigt, von 20 Jahren auf 10 Jahre berabgeseßt Sird. Köln, den 14. Juli 1921. Der Vorftand.

[44115]

Einladung an alle gemäß § 13 des Gesellschaftsstatuts stimmberechtigten Personen zu der auf den 2. August, Mittaas 12 Uhr, im Sißungszimmer der Gesellshaft, Dresden, Werderstr. 29, an- beraumten außerordentlichen General- verfammlung.

Tagesorduung :

1. Aenderung des Statuts, der Allge- meinen Versicßerungsbedingungen, der Versicherung8bedingungen für Weide- versicherung sowie Genehmigung der neuaufgestellten WVersicherungsbedin- gungen für die Zuchttierversicherung an Stelle der bisherigen Versicherungs- bedingungen zur Versicherung tragen- der Stuten sowie der Versicherungs- bedingungen für die Versicherung von

Vollblut-, Halbblut- und NRenn- pferden. Dresden, den 14. Juli 1921.

Dor Verwaltungsrat der Vater- ländischen Vieh - Versicherungs&- Gesellschaft. Kommerzienrat Paul Pfund, Borsißzender.

[44492] Bekanntmachung.

Semäß § 36 unserer Satzungen machen wtr bekannt, daß von der 41. ordentlichen Mitgliederversammlung unseres Vereins am 11. Juni d, I. zu Mitgliedern des Vernmaltungsrats für die Wahlperiode 1921 /23%as saßungsmüäßig ausgeschiedene Mitglied GeheimerNegtierungsrat Regling in Berlin wiedergewählt und an Stelle der ausaecschiedenen beiden Mitglieder, Ge- heimer Negierungsrat Freiherr von Spiegel in Potêdam und Hegemeister Fischer in Nowaiwves, der Oberforstmeister Schmanck in Berlin und Förster Goßkowsky in Potsdam neugewählt worden sind.

Berlin, den 6. Juli 1921.

Sauptvorstand des Brandversicherungsvereins Preußischer Forstbeanten. Gernlein.

[43751]

Die Weinhandelsgesellschaft mit beschGräunkter Haftung ist durch Be- {luß der Gesellshaftecversammlung vom 30. Juni 1921 aufgelöst. Die Gläu- biger der Gesellshaft werden hiermit aufgefordert, \sich zu melden bezw. ihre Forderungen geltend zu machen.

Weinhandelsgesellschaft m. b. H.

in «Liquidation. Die Liquidatoren: Müller. Dr. Gille. [39401] Bekanntmachung.

Die Sabets Licht-Gesellschaft mit beschränkte? Haftung in Düsseldorf ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge- sellschaft werden aufgefordert, ih bei ihr zu melden.

Düsseldorf, den 23. Juni 1921.

Die Liquidatorin der Habets Licht- Gesellschast mit beschränkter Haftung in Liquidation : Henriette Kandt.

[43749] Vekanntmachung.

Die Wérkzeugfabrik Hahnerberg, G. m. b. S. in Elberfeld, ist auf- gelöst, Die Gläubiger der Gesellschaft wæden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Elberfeld, den 4. Juli 1921.

Der Liquidator der Werkzeugfabrik Saßhnerberg, G..m. b. SH.: Willi Hasede.

[43750] Vekanntmachung.

Die Lithopone-Vertriebsgesellschaft m. b. H. ist aufgelöft. Die Gläubiger ter Gesellschaft werden aufgefordert, fich bei uns zu melden. .

Berlin W. 10, Matthäikirhstraße 25, I.

Lithopone-Vertriebsgesellschaft mit beschräukter Haftung in Liquid,

41849 j | Die Zentralstelle für ritnelle Lebens- mittel G. m. b. H. ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen geltend zu machen.

Blank, Dr. Wolff, Hurwiß,

Liquidatoren. Berlin W. 8, Friedrichstraße 167/168,

[40886] :

Die Sina Fieseler & Schulteis G. m. b. H. Mülheim a. d. Ruhr befindet sich seit dem 4. Juli 1921 in Liquidation. - Liquidator- ist Arthur Fieseler, Mülbeim a. d. Ruhr, Friedrich- straße 83. :

[40529] j

Dur Beschluß vom 27. Februar 1920 wird die Schlesische Drahtwaren- n. Eiseumöbelfabrik G. m. b. H. auf- gelöst. Ich bin zum Liquidator ernannt, und bitte ich Schuldner und Gläu- biger vorstehender Firma, sih an mich zu wenden. i

Breslau 1, Margarethenstraße 15.

Oswald Plactschke.

40153] olinger Wagen- und Antomobil- bau m. b. Haftung Solingen. Die Gesellschaft ist aufgelöft. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sih zu melden. Solingen, den 4. Juli 1921. Die Liquidatoren: Beder. Kortylewski.

[43250] E Die Lucullus Handelsgesellschaft

sellschaft mit beschränkter Haftung, ist ange,

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sh zu melden.

Berlin, den 8. Juli 1921, Der Liquidator: K. Schildknecht.

[37801]

Die Auflösung unserer Gesellschaft ist beschlossen. Die Gläubiger werden aufgefordert, sih bei uns zu melden. „Vaterland G. m. b. S.“ in Liquid.

Berlin 80. 36, Bouchéstraße 50.

Der Liquidgtor: Heinz Agnes.

[44498] Gewinn- und Verlustrechnu

Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in, Basel. 56. Geschäftsbericht. h i

ng per 31. Dezember 1920.

Ausgaben. Zablungen für selbst abgeshlossene Versiherungen

Unfall- und Haftpflichtverficherung.

Lebensverficherung. E

Einnahmen. M s 1. Ueberträge aus dem Vorjahre .ch «ee ooooooo 185 744 9971 S: rämien . . , . . . . . J . . . . . 6 0 . . 0. . . 37 288 235 48 3, Policegebüren . . . e . . o. 8” . [n } o . [) e 0. . e. . 131 756 75 4. Zinsen und Mieten . . . . « + E S 8 3884 808/95 5. Gewinn aus Kapitalanlagen . .- ooooooooo 505 775/65 6. Vergütung der Rückversicherer . . ..««+ eid 4973 433/16 7. Sonstige Einnahmen . .....- ; 3 534 569/10

Gesamteinnahmen . . | 241 063 576/19

1 12 205 216/82 9 Siadentesere s ce Oa o oe e oe 1'853 077/37 3. Zahlung für in Rückdeckung übernommene Versicherungen . 246 843/49 4. Nückäufe und Prämienrückgewähr für selbst abgeschlossene Ver-

Neu nden A E 961 762/06 5. Gewinnzahlung an die Versicherten . 1 s 3 072 280/13 6. Nüdversicherungsprämien ...... E 3 944 880/78 7, Steuern, Verwaltungskosten und Provisionen. . . « « » « 7212 628/59 8. Abschreibungen auf Mobilien und Immobilien . . . 21 713/28 9, Abschreibungen auf Wertschriften . . .. .„ . -«. n 803 297|— 10. Prämenreserven und Prämienüberträge in eigener Verwaltung | 183 553 064/64 11. Gewinnreserve der Versicherten aus den Vorjahren . « « 13 715 108/02 12. Sonstige Reserven und Rücklagen „eee 5 201 128/93 13. Sonstige Ausgaben . ... M e 01 3 924 498104 14. Uebershuß der Einnahmen . .. Es Ce PUPAtA E P S 4 348 077/04

241 063 576/19

für Lebens: und -Genusßzmittel Ge-

[44116]

Unfall-

Erste Allgemeine und Schadens-Bersicherungs-Gesellschaît,

Rechnungsabschluß. Umrechnungssat 1 Kronen = 85 .4. x. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1919

Unfall- und Hasftpflichtversicherung.

*CCURAIUTIDT

A4) Einnahmen,

- ; h L Ueberträge aus dem Vorjahre 0.0%. 0-0 S 0.0.0 C Se 323 II. Prämien E E Br IIT. Policengebühren. « « « «e o ov aon eo 0e « | 330 793 IV. Kapitalerträge det Pi: 700 E40 09 7A R eo. é 2 332 57 V. Kursgewinn aus Kapitalanlagen ea ooooooooo 4946 e V1. Vergütungen der Rückversicherer. « « «o eo, ß

2 067 09: Gesamteinnahme . . f

1) Ausgaben.

L. Zahlungen für Versicherungställe der Vorjahre . . .. ¿ IL. Sablungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahre .. .. ITT.

ergütungen für in Rüddeckung übernommene Versicherun en

IV. Zahlungen für vorzeitig aufgelöste selbst abgeschlossene Ver: ierungen . «ooooo 21S 0: C:S 00. @ v. 6:0 23 3757 V. Rüversicherungsprämien . « - «o e eo oooooo 3630478) VI. Steuern und Verwaltungskosten «« « « «ooo a e «8870631 VII. Abschreibungen . . « « « -- oooooooo aao 9 633) VILIL Kursverlust aus Kapitalanlagen « « e o. oooooo e «12380390 IX, Prämienreserven. . „e «e o o oa ooo ea oe) es 61209419 X. Prämienüberträge . . „ee ooooo oe eee} G 775 bg XL. Sonstige Reserven und Nüdllagen - « - «e oe. «133638380 XIL Sonstige Ausgaben «e eo ooooooooo e} 73172009 Gesamtausgabe . . . [53 816 8

C) Abschluß. Gesamteinnahme . . . a Ae R 0:57 321 179686

Gesamtausgabe . . „3 816 426 68 Vebershuß der Einnahme. . A 3 504 752,98 Wasserleitungsschadenversicherung.

. . e 0.0? @ . . .

A) Einnahmen. N A

L. Ueberträge aus dem Vorjahre. «eo «l 349310

Il. Prämieneinnahme . . .. . « A ooo D 436173 ILL Nebenleistungen der Versicherten „ooo. 19 921 15

Gesamteinnahme . . . | 8044045 E A Am

1B) Ansgaben.

I. Rückversicherungsprämien . . . . . .- C 36 056 IL, a) Schäden aus den Vorjahren, b) Schäden im Geschäftsjahre | 2716539 ITITL. Prämienüberträge auf das nächste Geschäftsjahr . . « «.. .| 2193466 IV. Verwaltungskosten. .... D

V, Steuern und öffentlihe Abgaben «... R 3 343138 Gesamtaus8gabe . . . | 7521644

C) Abschluß. Gesarmtetinname Cte . M 804 404,32 Gesamtausgabe . . „752 164,40

Uebers{chuß der Einnahme. . 4 52 239,92 Einbruchdiebstahlversicherung.

. . ® . a . a, 0 .

An den Kapitalreservefonds . .

An die Aktionäre . ... h An die Versicherten . .. Zante eere Vortrag auf neue Rechnung .

Gesamtübers{chuß . Verwendung des Ueberschusses.

Vilauz am 31. Dezember 1920.

: Einnahmen. M s

1. Ueberträge aus dem Vorjahre „eee eee e « «110977310 2: Prämieneinnahme . E 00 E S 002 6 0 Q Siri Me 0. S 1812 795/59 3. MolŒœacblibten «o «6 L Ce aa e 8 855/76 4. Zinseneinnahme. . . . . « R S L A S 45 950/62 5, Zahlungen der Rückversicherungsgesellshaften 560 278/71" 6, Cantlige Eignabinen epa D R O s 412 895/78 | Gesamteinnahmen . . | 3950 549/48

j Ausgaben. | . Bezahlte Schäden und Renten... S 730 426/20 2 Qurlidverqütete Pramien. «ae eei l L Ole 20 971/55 3, Prämien an Rükversicherungsgesellshaften . . „eo « o.» 704 724/72 4. Verwaltungskosten, Steuern und Provisionen. . „e - 702 327138 5. Veberträge auf das nächste Jahr „eee oe 1 209 543/18 6. Abschreibungen . . . U ae 2 742/68 7. Sonstige Ausgaben .. oooooo oa ooo 415 674/51 8. Ueberschuß der Einnabmen... e «ooooooo oe] 16413926 Gesamtausgabe . . | 3950 549/48 Zusammenstellung des Fahresüberschusses. Ueberschuß der Lebensversiherug ......... H 4 348 077,04 Vebers{chuß der Unfall- und Haftpflichtversicherung . . 164 139,26

. M 4512 216,30

E E S 92 800, C S « 120 000,— au « 4 280 /000,— C @ 00 100A " 35 200,—- C o 24 216,30

Gesamtbetrag. . M 4512 216,30

| : Aktiva. M S 1. Verpflichtungsscheine der Aktionäre ........ N 7 200 000|— 2, COrUNdbesIS. 1% ade a iee alo ia v o o uipAs 6 060 000|— 3. Hypotheken, Gemeinde- und Städteanlcißhexn „.« . -= . .| 158325 750|— 4. Darlehen gegen Hinterla....... d U 1 599 500|— D. SaLHADIPEE L o e T Cs a L Ea d 22 971 5511/26 S L es und Darlehen auf Policen o 11 026 323/92 A E C A A A s P H D A 2 390 000|— 8. Guthaben bei Banken und Bersiterungn m eruennneen A E 5 863 338/02 9. Gestundete Prämien (im folgenden Jahre fällig werdende Eramienraten! L S O L e N 9419 004/46 10. Stüd- (March- BUUEN iner fe dr ea e vei T 6s 653 673/80 11. Ausstände bei Generalagenten bezw. Agenten . . «e s e. .| 4298 749/78 12. Barer Kafienbeitand: L «t 0 Az s Gen L 563 838/98 13. Inventar und Drucksachen, abgeschrieben . .. „. e ae _— 14. Prämienreserven und -überträge der Rückversichererr .. . 3202 611183 19. Sonde Aa e v ee Le 04 1189 568/79 Gesamtbetrag . . | 230 763 910/84 Pasfiva. “L Aktienkapital Se 010 C 06D S e ee o eo eo 8 000 000|— 2, Kavitalrxeservéfouds e s C S U L S Sei 1 588 800|— D. L E geei Verwaltung: a ensversiherung ......., e «e 173475 300/33 __ b) Unfall- und Hafipflichtversicherung ...„„« «« 538 743/18 4, T ENEES t für: ens U A e s o vie 4A MDIS (h O 10 077 764/31 Unfall- und Haftpflichtversicherung . . « «o + + 483 G0 5, Schadenreserven für: Lebensversiherung . . . ... R 13853 077/37 _Unfall- und Haftpflichtversiherug . . „« «- «« +- 187 200|— 6. Gewinnreserven der Versicherten eee « .] 13715108/02 7 Ge ert A V e e oda O 3 923 660/39 8. Guthaben anderer Versicherungsunternehmungen. . . . 184 935|— 9, Soulige Pad s s e Se s ea E 12 223 505/94 10, Few rf CDCNSDENIMZZUNG . . «e ps + so C E ol 4 348 077/04 Unfall- und Haftpflichtverfiherung . ¿a Du 164 139/26 Gesamtbetrag. . | - 230763 910/84

Hans Kauffmann, Liguidator.

E A) Einnahmen. I. Ueberträge aus dem Vorjahre. . . Dc die II. Prämieneinnahme . .... Z ITI. Nebenleistungen der Versicherten . ..… .

o - 2 e ot §0.09

Gesamteinnahme . ..

B) Ausgaben. I. Rückversicherungösprämien ...

«P 1/004 72408 IL. D Schäden aus den Vorjahren, b) Schäden im Geschäftsjahre

2 911 018/68

IIT. Prämienüberträge auf das nächste Geschäftsjahr . . « 1 394 105/85 IV. Verwaltungskosten. ... . ane a S 1 873 13998 V. Steuern ‘und öffentlihe Abgaben O) O VI. Sonstige Ausgaben .... ee e e S L | Gesamtausgabe . . 1 86066158 Gefamteinnahme .. L. M 6493582,32 Gesamtausgabe ... .... A „8 606 615,48

Uebershuß der Ausgabe. . 4 2113 033,16 L. Totalabschluß.

Ueterldut aus den Einnahmen der Unfal- und Haftpflichtversicherungen | 3 66 92 Uebershuß der Ausgaben aus der Einbruchsdiebstahlversiherung . . . | 211303 Gewinn . . . 4 144399

Ix. Verwendung des Gewinns.

aw L. An die Aktionäre . . .. »# «it. 1 105 000|— IL. An die fonstigen Reserven . - 0 60200 IIT. Tantiemen an Aufsichtsrat . a «P 18000106 Sonstige Verwendungen . . . i 130 051/96

Iv. Vortrag auf neue Rechnung ¿ L Gesamtbetrag . - - xV. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahrs 1919.

A) Aktiva. h I. Grundbesig .. …. Aa leid R E i eien C E M E E 0 E E n E n E s 19 O rieen au CTIDAPDIETE « e eo oooooo “. TIV. Wertpapiere . g Ce Cw RO o O ; 37 639 6900) V. Darlehen! auf ‘Polin C oe 1 VI. Guthaben bei Bankhäusern und Versicherungsunternehmungen - b 897d 360 L M dige uten und Mieten Me e A Í S2 A0

usstände bei Generalagenten bzw. Agenten G

L À Fes aenttand E 6 M . A V Dia es v aI S 266 6040)

nventar un TUCdIaMen . e e e eco oooooo) E L Soallae M t L : Gesamtbetrag . - - 155 581 400/73 : B) Pasfiva. 1 I. Aktienkapital 0A F fit »ck e. E 00... 0&0 8 400007 Il. Reservefonds . . .. U Ei len ooo e ci O TITI. Prâämienreserven . . C N e d e M S 6 107 600 IV. Prämienüberträge. .. ... . E E r O 8 2e E V. Rejerven für {chwebende Versicherungsfälle . . „o o o.‘ 89 838/26 V1. Sonstige Reserven 1 lk ei o 9 20 0006 f Gutnaen gerer Versicherungsunternehmungen . « - - o‘ d L 743/08 E er lte ee E Idi Ave lr ur LB N GACEA A

j Erste Allgemeine Unfall- und Schadens-Vers.-Ges- Präsident des Verwaltungsrats. Generaldirektor. Oberbuchhalter. Hard Weissenstein. Bed.

egg.

Berliu, im Mai 1921. :

Der Hauptbevollmächtigte für das Deutsche Reih: Stadcklies.

Bilanzen

V/¡/ P (

| Srfte Zentral-Handelsregister-Beilage un Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Nr. 164.

Berlin, Sonnabend, den 16. Fuli

1924

Der Jnuhalt dieser Veilage, in welcher die Bekanntmachungen über 1. Eintra c. von Vatent äl 2 3. Geb dels- 5. Güter-

Ga ins-, 7. Genofsenschafts-, 8. Zeichen-, 9. : ng r 1. gung 2c. Patentanwälten, 2. Patente, 3. Ge rauchêmuster, 4. aus dem Handels-, 5. Guter: rets, 6 Vereins -, 8. Zeichen-, 9. Musterregister, 10. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 11. über Konkurse und 12. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachuugen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint nebst der Warenzeichenbeilage in einem besonderen Blatt unter vem Titel y : B

HZentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral - für Selbstabholer auch iraße 32, bezogen werden.

ndelsregister für das Deutsche Reich kann d i i ur die Geschäftsstelle des Reichs- und E er Wilbelm:

_ Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Der BezugEpre is beträgt 18 M f. d. Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 50 Pf. AÄnzeigenvreis ". d. Haum einer 5gespalt. Einheitszeile 2 4. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszusclag v. 80 v. O. erhoben.

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om „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nen. 164A, 164B, 164C und 164D ausgegeben.

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F Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem EinrücungSstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. "Lz

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Entscheidungen des Neichsfinanzhofs zu München für Industrie, Handel und Gewerbe in Nechtssäten.

1, Zulässigkeit der Abschreibungen auf das Gesamt- unternehmen einer Handelsgesellschaft bei Berechnung des friegsabgabepflichtigen Mehrgewinns. Für die Berehnun des steuerpflichtigen Geschäftsgewinns eines Kriegsgeshäftsjahrs mu die abgabepflihtige Gesellschaft ihre Bilanzen jo lange gegen si gelten lassen, als fie deren Unrichtigkeit niht im einzelnen darlegt und naweist. Sind in einer Bilanz Anlagegegenstände bis auf 1.4 abgeschrieben, so ist die Cinsebung eines S A A spostens für die Gegenstände in die Passiven nicht zulässig. erluste an den in diesen Konten enthaltenen stillen Reserven können erst nah der im BVege einer Aa. erfolgten Aufdeckung der stillen Reserven berücksichtigt werden. Die Steuerbehörde braucht ein solches Berichtigungsverfahren nicht von Amts wegen einzuleiten, auch wenn h aus dem Vorbringen der Steuerpflichtigen ergibt, daß fie das Yorliegen stiller Reserven behaupten wollen. Verlangt eine Gesellschaft, di ihr Geschäftsgewinn für die Kriegsabgabe abweichend von ihren

berechnet werde, so muß sie berichtigte Bilanzen für die simtlihen bei der Berechnung der Steuer zu berücsichtigenden Kriegs- und Friedensgeshästsjahre vorlegen. Eine Abschreibung auf das Ge- sauntunternehmen ist auch ohne Ausscheidung für die einzelnen Aktiv- werte zulässig, und die Abschreibung kann, soweit sie überhaupt ulássig ist, auch teils auf der Aktivseite, teils durch die Ein- felung eines Bewertungskontos auf der Passivseite vorgenommen werden, Der von der Steuerrehtsprechung anerkannte Grundsaß, de die Einzelwerte der einzelnen Bestandteile des Anlage- 1nd Betriebskapitals eines gewerblichen Unternehmens nur Rechnungs- faktoren für die Ermittlung des Wertes des Unternehmens im ganzen bilden und daß daher die Summe jener Cinzelwerte nit ohne weiteres diesen Gesamtwert darstellt, führt folgerihtig dazu, daß, wenn die bloße Zusammenzählung der Einzelwerte eine den dem Unternehmen als en beizumessenden Wert übersteigende Summe ergibt, weitere Abschreibungen an der Summe der Einzelwerte bis auf den den wirklichen Wert des Unternehmens im ganzen darstellenden Betrag sen sind. Wollte man hierfür den Weg einer Gesamtab-

«\{reibung aus\{hließen, so bliebe nur übrig, um dem Gedanken, daß

auf den Gesamt wert ankommt, zu seinem Rechte zu verhelfen, nadhträglih die ermittelten Ginzelwerte, die nur Rechnungsfaktoren sind, weiter um so viel abzuschreiben, daß ihre Summe glei dem Verte des gewerblichen Unternehmens im ganzen ist. Es wäre das ein offenbar gekünsteltes Verfahren zur Erreichung des\elben Zweds, der sich mit einer Abschreibung auf das Gesamtunternehmen in natur- geitäßer und den kaufmännischen Anschauungen entsprechender Weise Mien läßt. Es ist au nicht zu verkennen, daß Werteinbußen vor- fommen, die si für die einzelnen Aftivposten kaum begründen lassen, dagegen für das Unternehmen im ganzen augenfällig sind. Gerade hinsichtlich des Einflusses der Notwendigkeit, ein Av erbliMenAlniernebiten aus dem Kriegs- wieder in den Friedensbetrieb umzustellen, auf den ¡titigen Gesamtwert des Unternehmens wird dies nicht selten der Fall sein. VDoraussezung für die Zulässigkeit einer Gesamtabschreibung wie auch jeder Einzelabschreibung ist aber immer, daß die Abschreibung nötig i, um die Bilanzaktiven auf ihren geseßlichen Wert zurückzuführen, mit anderen Worten : auch eine Gesamtabschreibung darf nur erfolgen, wenn sie erforderlich is, um den aus der Summe der in die Bilanz eingestellten Cinzelwerte sich ergebenden Betrag, sofern er den Wert des Unternehmens im ganzen übersteigt, auf den diesen wirklichen Vert des Gesamtunternehmens ausdrückenden Betra d L) D614 8 muß also immer, wenn eine Abschreibung zugelassen werden soll, die Summe der Aktiven in der Bilanz den ihnen als Bestandteil Unternehmens zukommenden Wert übersteigen. Verluste an in

der Bilanz überhaupt nicht als Aktiva zu berücksihtigenden Werten dürfen nicht durh Abschreibungen am Gcsamtwert des Unternehmens in die Bilanz hereingebraht werden. Direkte Abschreibungen, wie twertungékonten, dienen nur zur Berichtigung der Bilanzaktiven

sie ien 10 daher nur auf das in der Bilanz ausgewiesene Ver- inôgen beziehen; Veränderungen an außerhalb des Bilanzvermögens

borhandenen Werten können das Bilanzergebnis grundsäßlich at beeinflussen. Weitere Abschreibungen auf Aktivposten, die 6 auf 1 M abgeschrieben sind, sind daher nicht zulässig.

Diese Grundsäße ergeb ie Zulässig- ; geben aud den Maßstab für die Zulälsig G er Abschreibungen auf sogenannte unmaterielle Werte. Im Geschäftsjahr eingetretene Verminderungen dieser Werte, also inébesondere Cinbußen am sogenannten Goodwill, am inneren Wert E Geschäfts, dürfen nur insoweit bilanzmäßig in die Erscheinung peln, als der dur die Abschreibung zu berihtigende Wert selbst in D Aktiven der Bilanz berücksihtigt werden durfte und berüdsichtigt (eel ist, sei es unmittelbar in Gestalt eines besonderen Aktivpostens ert der Kundschaft, Geschäftserwerbskonto u. dgl.), sei es mittelbar werterhöhendes Moment bei den einzeln aufgeführten Aktiven, in- Ges diese mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu dem wertvollen v äft eine höhere Bewertun ahren haben, als fonst geschehen

e Erscheint der unmaterielle Wert aber weder in der einen no fl er anderen Form in den Aktiven, stellt er also eine sogenannte Bil Reserve dar, so kann eine ihn betreffende Wertminderung in der taz 0 feine Berücksichtigung finden. Will die Gefellscha}t behaupten, dev er Bilanzgewinn nicht der wahre kriegsabgabepflictige Geschäfts- Uoleit sei, so stellt sie damit in den hier in Rede stehenden Fällen hal ih die Behauptung auf, daß ihre Bilanzen unrichtig gewesen nit indem sie darin die in den stillen Reserven steckenden Werte aus e esctigt habe, indem sie also außer dem in der Vilanz cFevlesenen ermögen no%ß weiteres Vermögen besiße oder durch di habe, Auf Grund dieser Behauptung kann sie neue, legen die Aufdeckung der stillen Reserven berichtigte Bilanzen, vor- und ass deren Zugrundelegung verlangen, wenn fie ihre Richtigkeit Res die Unrichtigkeit der zuerst aufgestellten Bilanzen na weist. eht einer Aktiengesellschaft auf Bilanzberichtigung zum Zwede

der Aufdeckung stiller Reserven findet seine Grenze in den geseßlichen Bewertungsvorschriften des § 261 Ziff. 1 und 2 des L buchs. Der Berichtigungsantrag kann seinem Begriff nah nicht dahingehen, zwingende Bilanzvorschriften unbeachtet zu lassen. Die Behauptung, daß stille Reserven vorlägen und deshalb eine Bilanz- berichtigung erforderlih sei, kann aber nicht darauf gestüßt werden, daß infolge der erwähnten Vorschrift des Handelsgeseßbuchs eine Unterbewertung von Aktiven stattgefunden habe. Es kann hier dahin- gp bleiben, ob in diesem Falle überhaupt von einer stillen Ne- erve gesprochen werden A Das würde vorausseßen, daß die Ver- mögensgegenstände ohne dieje Vorschriften nach anderen p a etwa nach dem gemeinen Werte, hätten bewertet werden müssen. Soweit hiernach eine Bilanzberichtigung zulässig ist, kann die Gefell- haft nit einer)eits dabei stehen bleiben, die in den stillen Reserven verborgenen Werte in ihren Bilanzen überhaupt zu verschweigen, andererseits aber Verluste, die sie an eben diesen Werten erlitten hat, in Abzug zu bringen. Diese Grundsäße werden vielfah nicht be- achtet. Das hat dazu geführt, die Berechtigung von Gesamtab- schreibungen herzuleiten ohne Rücksicht auf die Bewertung der ein- zelnen Aktiven oder das Vorhandensein eines die unmateriellen Werte ausweisenden Postens in den Aktiven. (Urteil vom 3. Dezember 1920. TA 219/20.)

2. Behandlung des „Delkrederekontos““ bei der Be- rechnung des kriegsabgabepfslichtigen Bilanzgewinns. Nach 8 40 Abs. 3 des Handelsgeseßbuchs find zweifelhafte Forderungen bei der Aufstellung der Bilanz mit ihrem wahrscheinlihen Werte anzu- Le a Dies kann dur unmittelbare Cinstellung des WabrsGeinli@ea

ertes auf der Aktivseite: der Bilanz ge\hehen, Es kann aber auch so verfahren werden, daß die Forderungen auf der Aktivseite der Bilanz mit ihrem vollen Nennwert zum Ansaß gelangen, und daß diesem eta ein die Wertminderung darstellendes Konto auf der Passivseite der Bilanz gegenübergestellt wird. Wird leßterer Weg eingeschlagen, dann dient das Konto auf der Passivseite ledigli der Wertberichtigung; es enthält keine Nückstellung von steuerpflichtigem Gewinn. Die Entscheidung der Frage, ob ein Konto ein wirkliches Bewertungskonto oder eine echte Reserve ist, hängt daher nit von der Bezeichnung des Kontos, sondern lediglich davon ab, ob die Aktiven in der Bilanz mit einem Werte vorgetragen sind, der der Berichtigung dur Gegenüberstellung eines Passivkontos auf der Passiv- seite der Bilanz bedarf. Nur so weit, als dies der Fall ist, liegt ein Berwoertungskonto vor. War in der Bilanz des vorguêgegangenen Geschäftsjahrs ein der Wertberichtigung dienendes Delkrederetonto eingestellt, so folgt daraus noch nicht, daß auch das in der neuen Bilanz im gleichen Betrage enthaltene Delkrederekonto der Wertberichtigung dient. Dies ist vielmehr an der Hand der auf der Aktivseite der neuen Bilanz enthaltenen Wertansäße der Forderungen erst noch zu prüfen. Ergibt sich dabei, daß die bisher zweiftlhasten Forderungen vollwertig geworden sind oder daß sonst gegen die Einbringlichkeit der auf der Aktivseite der Bilanz mit dem vollen Nennbetrag eingestellten Forderungen kein Bedenken besteht, dann ist für ein Bewertungskonto kein Raum. Durch den Wegfall der Zweifelhaftigkeit der Forderungen erhöht \sich der Wert der Aktiven um den Betrag des bisherigen Delkrederckontos, und es ent- stehen Ueberschüsse, die .der Hinzurechnung zum Geschäftsgewinn auch dadurch nicht entzogen werden können, daß fie unter der unzutreffenden Bezeichnung als „Delkrederekonto“ auf der Passivseite der Bilanz zurückgestellt werden. Anders liegt die Sache, wenn das in der Bilanz des vorausgegangenen Geschäftsjahrs enthaltene Delkredere- fonto hon damals nicht wirklich der Wertberichtigung diente, sondern eine zu Unrecht als „Delkrederekonto“ bezeichnete echte Reserve war. Sn diesem Falle ist auf das neue Geschäftsjahr eine {chon vor dessen Beginn gebildete und zum Geschäftsgewinn des vorausgegangenen Geschäftsjahrs gehörige Neserve übergegangen, die im neuen Geschästs- jahr nicht nohmals steuerpflihtig werden kann. Da die Bilanzen die Vermutung der Richtigkeit für sih haben, so hat eine Gesell- {haft ihre Behauptung, daß thr Delkrederekonto \hon von jeher niht der Wertberichtigung diente, sondern eine echte Reserve war, zu

beweisen. (Urteil vom 12. November 1920. TA 191/20.)

3. Verpflichtung von Personen und Anstalten, insbe- sondere von Banken, zur Auskunftserteilung. Für alle Per- sonen und Anstalten, die über zur Steuerfestseßung zu ermittelnde Les A Verhältnisse möglicherweise Aufshluß geben können, be- steht die Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die Finanzbehörden. Eine zeitlice Beschränkung der Auskunftspflicht in der Weise, daß nur über Vorgänge, die niht vor dem Inkrafttreten der NReichs- abgabenñordnung oder vor einem anderen Zeitpunkt P en haben, Zeugnis abzulegen ist, ist in den geseßlihen Vorschriften niht vor- Cetobén würde auch mit dem Zwede des Veranlagungsverfahrens nicht vereinbar sein, da die Steuerbehörde in der Lage sein muß, über alle Tatsachen, Verhältnisse und Zustände, die für die Berehnung einer noch zu erhebenden Reihsabgabe von Bedeutung sind, Ermitt- lungen anzustellen und von Auskunftspersonen Aufschlüsse zu ver- langen. Eine Beschränkung der Ermittlungen ergibt sih nur dar- aus, daß Steuern, die wegen Verjährung oder aus einem anderen Grunde nit mehr festgestellt werden dürfen, auch niht mehr zum Gegenstande eines Veranlagungsverfahrens gemaht werden dürfen. Auch Banken find in diesem Umfange zux Aus S ver- flihtet und zwar ohne Rücksicht auf eine etwa nah früherem Rechte estehende Befugnis zur Verweigerung der Auskunft im Interesse des Bankgeheimnisses oder auf eine zwischen dem Steuerpflichtigen und der Bank über die Geheimhaltung gewisser Tatsachen getroffene Vereinbarung. i:

(Urteil vom 24. November 1920, TIT A 135/20.)

4, Umsaßsteuer. Ein Geschäft für Musikinstrumente hat von einem Privatmanne einen Flügel (Klavier) zum Preise von 250 M gekauft und ist anläßlich dieses Erwerbs zur erhöhten Umsaßsteuer mit 10% des Entgelts veranlagt worden. Im Rechtsbe|chwerde- verfahren erreichte er Freistellung von der erhöhten Umf}aßsteuer. da ein Instrument, das zum Spielen niht mehr oder nur us nach einer unverhältnismäßig kostspieligen Instandsetzung geeignet ist, nicht mehr als Flügel und daher nicht mehr als lurxuésteuerpflihtig erachtet werden kann. Daß der Flügel sih in dem angegebenen Zustande be- sun al wurde {on aus dem inaduékntit niedrigen Kaufpreise ges{lossen. (Urteil vom 28. März 1921.)

5. Umsaßsteuer. Für die Frage, ob der Verkauf alter Billards der erhöhten Umsaßsteuer unterliegt, kommt es darauf an, ob die alten Billards noch in einem Zustande sind, dec es ermöglicht, sie selbst wieder gebrauhsfähig herzustellen; nur dann sind sie wirklich noch Billards, d. h. zur Ausübung des Villardspiels geeignete Gegen- stände. Diese Eigenschaft verlieren sie, wenn ihre Wiederherstellung zu gebrauchsfähigen Billards unmöglich oder doch unwirtschaftlich ge- wesen wäre, wenn es vielmehr zweckmäßiger und vorteilhafter stn wäre, sie auseinanderzunehmen und ihre noch brauchbaren Bestand- teile bei der Herstellung anderer, neuer Billards oder bei der Aus- besserung anderer alter, aber noch ausbesserungswürdiger Billards zu verwenden. In diesen Fällen können die Billards nicht mehr als solche angesehen werden, wenn sie auch nit gerade nur noch Brenn- bolz¿stücke darstellen.

(Urteil vom 24. März 1921. ILA 94/21.)

6. Kapitalertragsteuer von Erträgen der zu einer Kon- fursmafse gehörenden Kapitalanlagen. Die Kapitalertragsteuer ist eine Objektsteuer, d. h. es kommt bei ihr lediglih darauf an, welchen Ertrag eine Quelle objektiv liefert, und grundsäßlih mt auf irgendwelche persönliche oder sonstige besondere Verhältnisse des- jenigen, dem der Ertrag zusteht. Zinsen einer Schuldbuchforderung, die zu einer Konkursmasse gehört, d. i. rechtlich zu einer Vermögens- masse, die im Eigentume des Gemeinschuldners steht, aber feiner Verwaltung und Verfügung geseßlich zwecks Befriedigung der Kon- furógläubiger entzogen ist, sind daher nah dem Kapitalertragsteuer- gesetz, das‘ irgendwelche Ausnahmen zugunsten von Konkursmassen, Konkursgläubigern nicht vorsieht, unter allen Umständen als fteyer- bare Erträge aus inländishen Kapitalanlagen zu behandeln. Daß in Höhe des Steuerbetrags für einen privatrehtlichen Zugriff kein Raum verbleibt, die jeweilig Berechtigten in Konkursen also dje Konkurs- gläubiger und mittelbar ihre Gemeinshuldner den NaFteil in den Kauf nehmen müssen, daß ihnen jener Betrag entgeht, liegt in der Natur jedes Steuergeseßes und jeder Steuerentrichtung.

(Urteil vom 14. Dezember 1920. I A 201/20.)

7. Reichsstempelpflicht der Aufsichtsratstantieme. Auf- sihtsratsmitglieder haben neben ihrem Anteil an der allgemeinen für den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft bestimmten Tantieme, feste Gehälter bezogen. Nach der Tarifnummer 9 des Reichsstempelgeseßes unterliegt der Versteuerung die Gesamtsumme der Vergütungen (Ge- winnanteile, Tantiemen, Gehälter usw.), die den zur Ueberwachung der Ge|\chäftsführung bestellten Personen (Mitglieder des Aufsichtsrat usw.) seit der leßten Bilanzaufstellung gewährt worden sind. Au die Art und den Umfang der von den Aufsichtsratsmitgliedern im Snteresse der Gesellschaft entfalteten Tätigkeit kommt es für die Steuerpfliht niht an. Die Vergütungssteuer ist daher niht nur von den geldwerten Leistungen zu erheben, welche die Auffichtsratsmitglieder für ihre überwachende Tätigkeit erhalten, sondern auh von den ihnen für ihre sonstige Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrats gewährten Be- zügen. Wenn aber die Aufsichtsratsmitglieder Vorstandsgeschäfte mit Genehmigung der Gründer der Gesellschaft und des Vorstands wahr- nehmen und die festen Gehälter ausdrücklich hierfür gezahlt werden und den Aufsichtsratémitgliedern ein Nechtsanspruch auf die Gehälter ohne Rücfsicht auf einen etwaigen Gewinn zusteht, so haben die Aufsichtsratsmitglieder die Gehälter nicht in dieser ihrer Cigenschaft, sondern für eine Tätigkeit gezahlt erhalten, die aus dem Rahmen der Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds auch im weiteren Sinne der Ueber- wachungstätigkeit herausfällt. Die Forderung des Vergütungsstempels aus Tarifnummer 9 des Reichs\tempelgeseßzes ist daher nicht gerechtfertigt. Unerheblich ist dabei, daß die Gef-llschaft unter Umständen die Ge- hälter als auf einer ungültigen Bercinbarung beruhend deshalb zurüdck- fordern fann, weil nah der zwingenden Vorschrift des § 248 des Handelsgesezbuhes die Mitglieder des Aufsichtsrats nit zuglei Mitglieder des Vorstandes oder dauernd Stellvertreter von Vorstands- mitgliedern sein können.

(Urteil vom 17. Mai 1921. IL A 423/20.)

8. Verzinsungspflicht ver Grunderwerbsteuer. Nach 8 30 Abs. 1 des e S ist die Steuer intderhalb einer Frist von zwei Wochen nah der Bekanntgabe des Bescheids zu entridten. Die Steuerstelle kann die Frist verlängern. Nach § 30 Abs. 2 a. a. O. sind neben der Steuev vom Tage des steuerpflichtigen Rechtsvorgangs an Zinsen in Höhe von 5 vH zu entrihten, wenn nit die Steuer innerhalb dreier Monate nah dem steuerpflichtigen Rechtsvorgang gezahlt wird. Aus dem Zusammenhang diefer geseß- lichen Eiiannuneen mit § 29 a. a. D., wonach die Steuerstelle die Steuer festseßzt und dem Steuerpflichtigen einen Bescheid erteilt, er- gibt si, daß die Verzinsungspflicht nur solche Fälle vorausfeßt, in denen die Steuer innerhalb der drei Monate nach Eintritt der S!@er- pflicht festgeseßt und der Steuerbescheid dem Pflichtigen fpäteitens zwei Wochen vor Ablauf dieser Frist zugestellt war. Wird der Steuer- besheid erst nah Ablauf der drei Monate erteilt, so dürfen Zinsen nit vom Eintritt der Steueryflicht an gefordert werden.

(Urteil vom 18, Februar 1921. IT A 76/21.)