1921 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

r A I T T Der beizukügen= | 7 Wertangabe zulässig. N == Nachnahme zulässig. den Zoll-Inhalts-| jp —eitlesoe ane ‘Bo Na Gewichte Betrag Erklärungen von |F.| c.

den Zoll-Inhalts=] f; Eilbestell lässig. Sp = Sperrgut zulässig. | Besti S] bis zum Bet Erklä s ui 9 E / / R E Zurei A MLIE EIUNE Bestimmungs land [bis te| Betrag G gige M Mitteilungen ouf dem Upig nt. ; | / | Fr. | c. | Zahl | Sprache D = dringeude Pakete zulässtg.] von |Fr.!c. { Fr. | c. } Zahl prade = ringende Pakete zulässig] : h i E : 4 | | eh L - F | | | | 25). Nur nat best. Orten. W über Kiedorkatide bis } 136) Südwestafrika . .} 5 kg 3/45 RE 14/75 (1 De, c.0.f.} 136) M nit zuläffig. 5 kg | 320 bis| 3185] 1b;z.2| f. 200 n, nux g PUUCes S. MRORE? 2) 0: (früher Deutsch - Slid- | e s

Der beizufügen-

Vaketgebühr Bemertuzngen Paketrgebühr

bis ¿um |

Bestimmungsland

125) St. Thomas und Principe 126) Sarawak(Borneo)

127) Shweden direkt oder über Dänemark 128) Schweiz net Liechtenstein 129) Senegal nebst Ober Senegal und Zivilbezirk Niger

130) Seychellen- Jusfelu 9 kg 131) Siam. . 5 kg | 132) Sierra Leone . .| 5 kg 133) Spauieu Festland u. Nepublik Andorra Balearen, nur hes, Dre «. Canarische Inseln 134) Straits- Settlements . .

P | | i + MERMIEOA) 5 kg | 1195 „1 705) 1 |d„e.o.f. W über England bis 10000 Fr. M nit zulässig. jj 137) Syrtieu

| W -unbegrenzt; N bis 3200 #6; E nur nach | Sp. D.

siele unter Nr. Palästina 138) Tahiti mit Gambier-Arcipel, Geselschaft8=-,Markesa2=-, Tuamotu=-, Tubugi- u. Unter demWinde-Inseln 139) Timor (portugie\.)

Postorten mit Bestelldienst, 50 c, d.,C.0.f4

5 kg | 1/60 | | o e i 139) Nur best. Orten. W bis x09 Fr. E, 9) . ; : 140) ae nas r M außer über Jranfi LCU îÎ Cl {aats alz (Cr.

10 kg |—70 W unbegrenzt: N bis 3200 4; E, 50 c, Sp.

Frei bis Datar ; Weiterbeförderungsfoften zahlt

10 k 8 Empfänger. W nah best. Orten bié 200 Fr.

W bis 500 Fr. M nit zuläsfig

141) Touga-Jufeln . 142) Tschechoslowa- fische Nepublik 143) Türkei G a) italien. Postanst. Konstantinopel, Adalia, ÎScala- nova u. Smyrna b) Nah Brousse, Konjtantinopel, Smyrna 144) Tunis

142) W unbvbegrenzt; E, 25c. D tj in keiner Ribtung mehr als B NE Ut

Ueber Frankrei odex Italien nur nach best. Fraz j s Ö Sp. N bis 400 M,

Orten. E über Frankreich, 50 c. )}_W bis 10000 Fr. E nur nah Freetown, 59 c.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 42 M. ostanftalten nehmen Bestellung an; e Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße Ir. 32. Einzelne Nummern kosten 1 Mk.

¿0a 2 Me., einer 9 gea E Einheitszeile 3,50 M

ußerdem wird auf den Anzetgenpreis ein Teuerungs-

uschlag von 80 v. n erhoben. Anzetgen nimmt an:

ie Ges äft8stelle es eihs- und Staatsanzeigers. erlin SW 48, Wilhelmstraße Ir. 32.

1430) W nur nack Adalia und Scalanovz dis 1099 x

144) W bis 400 Er.

Wr über England bis 10 006 Fr., ber Italien 3 145) W unbegrenzt; D, 59 c, Sp,

bis 1009 (nach Labuan nicht zulässig). Il nit zulässig.

g Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- |

(Labuan, Malacca, Pêé- nang, Singapore, Weih= nats - Insel, Prov. Wellesley,Coco5-Injseln) 135) Sitdafrikan. Bund

(Basutoland,

mit British-Betschuana- land sKolonie], Natal mit NAmatonga- Und Zululand;, . Oranjefrej= staat, Tran3vaal mit Zwaziland, Walfischbat)

1. Die Lönge eines Taxworts ist festgesest auf 15 Buchstaben hei offener Sprache oder 10 Buchstaben bei verabredeter Sprache oder auf 5 Ziffern. Mindest» betrag für ein gewöhnlihes Telegramm 38 M. Durh 5 nicht teilbare Pfeunic betrêge sind auf solhe zu erhöhen. Die Wortgebühren gelten für den billigsten oder für den gebräuthlihsten Weg, für andere Wege sind sie bet den Telegraphen- amiern zu ersrcagen. R i

2. Saßzeichen, Bindestrihe und Auslaßzeihen werden im tuneren deutschen- Verkehr, einzeln atgewandt, kostenfrei mitbefördert. Fm Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen des Absenders mit telegraphieri und dann auch berechnet. Punkte, Beistrihe, Doppe!punkte, Binde- strie und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benußt, gelten als je eine Zisfer.

3. Für dringend e Telegramme wird die Wortgebühr dreifach be- renet, F

N 4, Jm- Verkehr innerhalb Deutschlands wird für das voraus -=- zubezahlende Antwortstelegromm = RP = die Gebühr eines ! gewöhnlichen Zelegramms, für eine dringende Antwort = RFD = die Gebühce eines dringendeu Telegramms von 10 Wörtern berewnet. Soll die Gebühr für cine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, fo tst dies besonders anzugeben, z. B. =' RP 20 = oder = RPD 20 =. «m Verkehr mit dem AUSL and 1 die Bahl der: Ur das Ant M oril8s telegramm, voraus8bezahlten. Wörter in jedem Fal4 anzugeben, z. B. = PPp'6 = oder = RPD 10 =.

5. Für die Vergleichung eines Telegramms = T( = wird ein Viertel der Gebühr füx ein gewöhnlihes Telegramm von derselben Wortzahl erhoben.

fi, Für telegraphishe EmpfangsLanzeige = PC = ist die Geßizhr gleih der eciues gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern im inneren deutshen Verkehr und von 5 Wörtern im Verkehr mit dem Ausland für denselben Ort und denselben Weg: für dringende telegraphishe Emps fangsóanzeige = PCD = erhöht sich diese Gebühr auf das Dreifache.

Für brieflihe Empsang3anzeige = PCP == ¿sé die Posigebühr für

einan gacöhnlichen einfachen Brief nach dem Bestimmungsorte des Telegramms ¿u zahlen, |\

7. Bei der Ausgabe eines auf Verlangen des zusendenden Telegramms = FS/ = förderungsstreFe entfallende Gebühr zu entrihten; die Nachsendungsgebühren hat der Empfänger zu bezahlen. Telegramme, die auf Verlangen des Empfängers nachhgesandt werden, sind mit „Nachgesandt von“ (Réexnédié de) ôu bezeihnen. Der Antragiteller ist zur Nachzahlung der Gebühren verpslihtet, wenn fic am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden können.

C

Euvopäifcher Vorschriftenberciht |acbüh:

Ubjenders

n a É)

gebühr

E nah Orten mit Tel.-Bestelldienst, 50 c.

| Telegramme nach dem Auslande.

= ist nur die auf. die erste Bes

Außereuropäifccher Vorschriftenbereich: gebühr

145) Ungarn

146) Uruguay .

147) Venezuela

148) Verbündete Ma- layische Staaten

149) Vereiu. Staateu vou Amerika...

150) Zanfibar mit Insel Pemba .

H

Gi. Telegramme.

L 9 8. Telegramme mit der Bezzihnung „telegraphenlagernd“ = TR = oder

„postlagernd“ = GP = jind zulässig. Für jedes post-, telegraphen- oder bahn-

| hoflagernde Telegramm wird eine Gebühr von 30 Pf. erhoben, jedoch müht für | Die mit dem Vermerke „Tages“ (Jour) ver- |

sehenen Telegramme werdeu nicht während der Naht (in Deutschland nicht von

9 Uhr avends bis 7 Uhr morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die wöhrend der : Nacht aufgenommenen Telegrau!me sofort zu bestellen, besteht nur, wenn sie den | Vermerk „Nahhts“ (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, }

daß sie wirkli dringliher Natux sind. Telegxamme, die von der ‘Bestimmungs- telegraphenanstalt als eingeshriebene Briefe zur Post gegeben werden jollen, jixd mitt dem Vermerke = PR = oder, sofern es sich zugleich um postlagernde Tele- aramme handelt, mit dem Vermerke = GPR = zu versehen; für die Einschreibung hat der Absender im inneren Verkehr Deutschlands 50 Pf. zu entrichten. Tele- gramme, die durch die Post nah einem anderen als dem telegraphischen Be- stimmungslande weiterbefördert werden jollen, werden als gewöhnliche oder als

eingeshricbene freigemachte Briefe zur Post gegeben, je nahdem der Absender dics |

durch den gebührenpflihtigen Vermer? „Post“ oder = PR- = verlangt hat. Die bestimmungsmäßigen Posigebühren hat der Absender vorauszubezahlen.

9. Fnnerhalb Deutschlands kann der Absender die Weiters- beförderung durch Eilboten = Xp = ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 8 M für jedes Telegramm vorausbezahlen. Dieselbe Gebühr hat der Ab- sender eincs Telogcamms mit bezahlter Antwort für die Eilbestellung des Ant- wortstelegramms vorauszubezahlen = RXPÞ =. Wird der Eilbotenlohn sowohl für das Ürsprungstelegramm, als auch sür das Antwortstelegramm vorausbezahlt, jo hat der Vermerk = XPÞ = RXP = zu lauten. Hat der Absender nichts voraus=-

bezahlt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder,

falls diejer nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, nahträglich vom Absender ‘eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme durch Eilvoten im Auslande hat in der Regel der Empfänger: zu tragen. Solche Telegramme jind mit dem Vermerk „Exores“ zu versehen. Kennt der Absender die Hbhe - des Botenlohns' und will ec ihn vorausbezahlen, so lautet der Bermerk = XÞx ==, wobei die erhobene Gebühr (x) in Franken (zu 12 #) ausgedzüdt wird. Zst der Betrag des Botenlohns dem Absender n i ch t bekannt und will er ihn troßdem voraushezahlen, jo hat er außer einem für den Boten- lohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung des Boteunlohns = XPT = die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern fir densclben Ort und denselben Weg, oder für die vricflicche Mcldung =. XPP = die Postgebäkr für einen gewöhnlichen einfachen Bvief nach dem Bestèmmungsorte des

[Wort-

M Pf.

| - Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf 4 M.

Nußercuropätsccher Vorscheiftenbereich: aébübr

+ S O D

146) M ni&t' ¿ulässtg.

t G3 t n Ges Qt:

as pad prak fok °

148) W naÿ best. Srten über England bi t

über Italien bis 1000 Fr. A nicit zuläie

‘4 149) Au na Guam, Hawai, Philippinen, 3,

Rico, Zutuila, _den Virginiichen Sid

(St. Thomas, St. Jean, St. Croix) und “4

zone von Panama. Einschreibpakete zuläss

(gewöhnlihe Paletgebühr nebst 1 4 Gy schreibgebühr). "M nitt zulässig.

W über England bis 10009 Fr., itber

reich bis 2000 Fr, M nit zuläsfig,

Franf

Telegramms x4 sahlen, BeiTelegrammen nah solGhen Ländern, welehe dieBeförderung!!gh

civyetilio festgeseyt uud bcfanntgegeben gden, sind die bei diejen Landern euga gebencn Kosten unbedingt vom Absender zu bezahlen. Jn. diesem Fall crhêlt dg Telegramm vor der Aujchrist den Vermert = XP =.

10. Das zu vervtelfältigen de Telegramm. = Tix = wird, ay Anschristen in die Wortzahl einbezogen, ais ein ainziges Telegramm berei Neben der Wortgebühr werden im innerdeutschen Verkehr für jede cinzelne Serie fältigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 2'Æ erhoben. Für dringen

Ueber. den Auslandeverkehy geha d Telegraphenanstaiten Auskunft.

11. Für jedes Semaphortelegramm ist eine Zushlaggebühr ‘ho 80 Pf. zu erheben. Die Funfktelegram me an Schiffe in See (Kad) unit

liegen bésonderen Vorschriften. Für diese Telegramuie weiden außer der gewöhnliéd

Telegramtmgebühr besondere Gebühren (Küstenz- und Bordgebührén) erhoben. i Funktelcgramme über deutsche Küstenfunkstellen an déutshe Bordfunkstellen (Veriné ‘Radio“ im SRopf) beträgt ; a) die Küstengebühr 60 Pf. für das Wort, mindestens 6 für ein Telegramm b) die Bordgebühr 1 # 40 Pf. für das Wort, mindestens 14 s für ein Tel gramm, (Zusgenommeu jind einige an dec Nord- Und Oitseeküite bes kehrende Schifse, deren Bordgebithr bei den Telegraphenanstalten exfragen ist.) s Nähere Auskunft, auch über die Gebühren für den Verkehr mit ausländischen Fun itellenx, exiciien die Telegraphenämiter. Umrehnungssahß sür fremde Funkgebuhre 1 Franf = 12 4. 12. Die Vernterke = p =, =-RÞP 6 =, = TC =, Zages vsw. zählen als 1 Wort und. sind vor die Ansechrift zu seßan. ; 13. Eine Quittung über entrihtete Gebühren wird nur gegen Zahlung bo 50 Pf. erteilt.

14. Für die Mitnahme der Telegramme durch die Telegrap d r l und die Lan dbriefträger wird cine ZusGl@ggebühr von 86 Pf. für jed

Telegramm erhoben.

15. Nach den mit einem A vershenen Ländern sind, Uebersvetelegramme : halber Gebühr zugelcesen (ausschlieRich cene Sprache, Beförderung nach den wlò zahlien Tédegramnenr). Nähere Auskunft ertalen du - Telegraphenanstalien,

Wort- || [Varl

E Außereuropäischer Voxschriftenbereich : 2!

DeutsWBand #4) C RRESISO Nach dem Gebiete der Freien Stadt Danzig, | | dem Memelgebiet und den an Polen abgetretenen deutschen Landesteilen gilt die innerdeutshe Gebühr. Für Pressetelegramme die Hälfte.

Afrika, Westküste: Ganarisde Sen «5 Senegal, Französisch Sudan, Ober Volta,

Niger - Gebiet, Mauritanien, Tschad- Gebiet. . « «20 Mh Pf, und

Sau D e G e E

SEIOLLIEN es e s D Ne

WUzoren) (für = XP = v. Abs. 18 M Pf.)

Belaien (einsch!. der Kreise Eupen und Mal-

" Mo T XP = D U 12 61

Bulg N

Dänemarxt 7) (für =XP = v. Abs. 16.46 20 Pf.)

Wat) C e C e

F E

Uta) G aa v 2s

Franfreich mit Andorra und Monaco sowie] | (San Lothringen) a E 2/10

Gra G 8/20

Griechenland *)?): Festland und InselnPoros| | und Gubva und Anstalten in Thrazien 3/80 Meta: UNd Ubriae eln, C 420 Inseln Chios. Imbros, Lemnos, Mytilene, | |

Samos und Tenedos (via Salonik) | 5|— Vecwaltete Gebiete in Kleinasien: Smyrna | 6/50

Großbritanuien2)))W. 13/70

SSlaud e : Ado

Sialieu ë «1 2180

Jugoslawieu ‘) 7) #) ä

eta e ï

S) a e e

Spißbergen

Tuuis

9 Di

Abessinien

E Bi C e SIOO E S 8/80 Sauen) C ö SULERPULG C ° Walla) e v Marokïko: Tanger . »« C übrige Anstalten . . . 3 46 90 Pf. bis Nicveriande")#)(f.—XP=9y, Abs.2446—Pf.)

210

4190 7/90 h 1150

A Liberia

Norwegen 7?) 8) Oesterreich ©)?) Polen ?) {) 6) 7). C O E Portugal ©) (für = XP = v. Abf. 18.46 —Pf.) Numm) O ee eit Rußland ©): Ganz Europüisch' Russ'and ohne die Gouvernements Bessarabien und Minsk, jedoch einschlieflich der Stadt Minsk —, Ukraine, Sibirien,Nordkaukasien, Aserbeidschan und Bussische Republik des Lernen Ostens (Gouvernements Priamuys- kaja, Frimorskaja, Zabaikalskaja). Schweden?) #) Ct Schweiz 7?) mit Liechtenstein . Spanien) #).

Tschechoslowakei). Türkei, europäische ©) und asiatisckc 1) 2)*)*) (via Schroeiz, Italien, Eastern) .

ungaru‘)) 7) %). R 6 Afrika:

A Negypteu (via Castern) 2) 2) 19 4 Pf. bis [4 Afrika, Ostküste (via Eastern):

A Mauritius !) 2?) 3), Nodriguez (Fnfel) !)?) 2), Serchellen ?) 2), Zanzibar)... 134 A Portugiesish Ostafrika *) 34 M 50 Pf. bis |37|— A Tanganjifa - Gebiet (vormaliges Deutsch- Ostafrika) #) 6) : Or C8 8000 s E E übrige Anstialten: Bukoba 48 M., sonsì Afrika, Süd (via CGastern): A Südasfrikanisher Bund 1) ?) ?): Kapkolonie, Natal, Oranjefreistaat, Transvaal . A Vormaliges Deutsch Südwestafrifa 5) €) Afrika, Westküste (via, Castern) : A Belgisch Kongo 2) . . [—(30 A Goldfkfüjte !) 2) ) 5|— h A Kamerun: englische Zone französische Zone .

A Madeira N)

« « . « . . .1— 60 / 2110 3130 8\—

A Sierra Leone 1!) 2) 2)

Nmerikag: *)

A Argentinische Republik A Bolivien‘) . Brafilien :

A Pernambuco (Necife) .

6 6 6 . 6 . | E

. . . . . e s .

Anstalten im Bezirk Acre . A übrige Anstalten in Brasilien A Ghíle .

- . . . 6 e

S N A Ecuador) ?)2)) , A Guatemala1)2)2))

Mexiko !)2)3)s) A Nicaragua 2)?) 3) 6)

Ae A A Salvador1)2) 3%). AUeuguay. . . « Venezuela) 3)

quelon !) ?) 3) #) :

. 42 M 50 Pf. u.

. 45 M Pf. u. A Alasfa

l

Ueber die Gebühreu nach den niht aufgeführten Ländern geben die Trelegraphenaustalten Auskunft.

) Dringend = D = nit zulässig.

%#) Neben dem Drahtweg besteht ein Funkweg.

Die Wegangabe und der Vermerk „Funk“ sind gebührenfrei.

_Dring ?) Offen (Ouvert) nit zulässig. find nur auf Gefahr des Ubsenders anzunehmen. ") Pressetelegramme zugelassen.

3) Cigenhändig = MP == nit zulässig.

A Portugiesisch Westafrika ?)*) 52,46 50 Pf. bis [82 . 37 M 50 Pf. u. [41!—

Q A Togo . i158 M @ *

(Nord- und Mittelamerika via Anglo, via Commercial oder via Western Union; Süd- amerifa im allgemeinen via Madeira.)

. 61/4 Pf. u. A Anstalten dec Amazon Telegraph Company: j L. Zone 61 4 50 Pf. 11. Zone. «79/50 | 4 SLbern 6 Anbowiu a9 ‘49,4 Opf bié f

A Columbien, Republik!) 5) 45 4 50 P. u. (5: Costa Rica) 3) e

. 51 M Pf. u. A Honduras: Republik 1)2)3) s), , Bt V: Ae D A . 27 M 50 Pf. bis 136

. 31 M Pf. u- A Panama, Republik 1)2)?) s) 45 A Pj.bis 157) AMaraguaÿ «& v6 a e d6, 46 Á6 bis 51 M E Pf. U.

A Vereinigte Staaten vou Amerika, Bri: | - 32 tisch Ameriïa, St. Pierre und Mi-

A New York (Stadt) u. sämtliche Anstalten, bei denen in der2. Spalte des Amtl. Verzeich- |' nisses der Telegraphenanstalten („Tarif

de New York City“) angegeben ist 19/50

A Columbia, British: 1. bis 9. Zone

27 M 50 Pf. bis152|— A Yukon : 1. bis: 4. Zone 40 M Pf. bis [52/— A übrige Anstalten . « « 19 M 50 Pf. bis 127! Ad « o e E

in ) un innerdeutschen und im europäischen Verkehr im allgemeinen freie Wahl des zu benuzenden Weges L i Drahtweg ausdrücklich vorgeschrieben hat. Im Verkéhr mit den Vereinigten Staaten von Amerika und darüber hinaus vot:

Nach New York

B TBeftindien !)?)?) Oa A C es die Vero O O Be O oe

. 30 M Pf. u. 2 [49/50 0

A Dominicanische Republik . sien (via Eastern):

A Arabien). , A Britisch Judien und Birma, Ccylon %) A Britisch Nordborneo#). . . . . A e Macao 5246 Pf., übr. Anst. Cilizien 1) 2) s) Î 5) . . . . . s e Me

oa o 0

2/5 Französisch Jud 3 Ps. bié jl O5 I A Sapan*)#) (Pressctelegrainme 1846 50 Fj.) 2 E A Malatkka 2)5)%) . . . 47 A 50 Ps. u A Mesopotamiecu®)) eo A Niederländisch Jndieu#) . «- o - A Valästina) ) 9 e os * 55 A Persien: Bender-Abbas 50 /6 50 Pf., sonli #3 E A Perfischec Go!f: Dre, Lingah

7 4 Pf., sonsi A BVhilippineu #) .… - . 494 Pf. bis u Siam)...» (6 es Sibirien‘) ©) #) (via Wladiwostoë A Syrien 1)2)2)) O) e o o 0

Australien:

A Australisch. Staatenbuud#) (viaCastern) A Fidschi-Juseln !) ?) ?) #) (via M 6 2 Mb Ei B

Guam (Marianen-Jusel))?)?)#) (viaŒastern) Hawai (Sandwich-FInseln))93) (via e va

Francisco): Honolulu 43 M Es: 8000 4 A Karolineu 1)?)?) (via, Gastern): Jap A Marsha!l-Juseln 1)2)3) (ria astern): Naur! 4 A Neu Britanaien!)?)3) (viaCastern): Kaba Á A Neu Guinea !)?)?) (rioGastern) 51 M0Pf b R A Neu Jrlauvd 1)2)3) (via Castern): Kawien3 A Neu Seeland #) (via Castern) - Samoa-Juseln 1)?)3) (via San Francisco): e

. .

a, , s . U 0M

. [43/50

. 0 : h ‘) Geheime SproŸe nit zulässig. Ziffernspracße nit zulässig. 9 Die Telegra" Die Gebühr beträgt rund die Hälfte der Gebühr für gewbbnlidhe ELratias ) OITRTO Me, O O, j 1) Die Verwaltung behält sich nit der Absender durh den gebührenfreien Vermerk „Draht“ (fil) den a Absender entweder die Drahtbeförderung durch die Angabe des Leitwegs (via) oder den Funkweg durh den Vermerk „Funk“ vorschreiben; sieht er davon ab, so behält sich die Verwaltung freie Ie i; Vrahttelegramme nach Nordamerika, die auf der europäischen Beförderungsstreckte bis London dringend befördert werden sollen, erhalten vor die bis zum Bestimmungsort gebührenpflihtige Bezeihnung = PU = d. h. partial urgency; der Wortgebühr find 11 4 zuzushlagen.

ofen det

tadt sind dringende Funk - Telegramme ¿U

Wortgebühr zugelassen, ebenso nach Argentinien, Bolivien, Brafilien, Chile, Peru und Uruguay. Funk- Pressetelegranime nah den Vereinigten Staaten von Amerika kosten nach New -York 4 M 80 M bon 5 d Pf. bis 6 #4 50 Pf. das Wort; die Gebühren nach Mittel- und »üdamerika sind bei den Telegraphenanstaiten. zu erfragen. »

tritt AILE M E E G H P Q D O I V Yas i erret rar

T Fer Gi lchástbselie deb Deutschen Vteihöanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers (Mengering). Drudck der Norddeutshhen Buchdruckerei ‘und Verlags-Anstalt, Berlin SW. 8, Wilhelitt it. 3

anDomingpo: Haïti, Nevubl.57,46— Pf. u. 60-

. 34 M Pf. u. 142M

Nr. 165. Reicwsbantgirotoneo.

Berlin, Montag, den 18. Juli, Abends.

1921

Poftschekonto: Berlin 41821.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

JFnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen 2c. i Exequaturerteilungen.

nzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 72 und 73 des Reichs-Gesegblatts. i Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Urkunde über die Verleihung des Enteignungsrehts an die Stadtgemeinde 'Bohum. i

Yekannimachung, betreffend Abänderung der Saßung des Ver- bandés der preußischen Landwirtschaftskammern.

Aufhebung von Handelsverboten. Handels3verbote.

Erste Beilage.

Yekannimachung der in der Woche vom 3. bis 9. Juli zu Wohlfahriszwecden genehmigten öffentlihen Sammlungen.

DEE STNGNE ¿4 20 A E I I M C E N E R I

Amtliches.

Deutsches Reich,

Bei der Reich5bank ist der Direktor bei der Reihsbank- nebenstelle in Zittau Köhler zum 1. a d. J. in die Stelle des Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Charlottenburg zunächst interimistisch verseßt worden.

Dem Königlih großbritannishen Generalkonsul in Ham- burg F. A. Oliver, dem peruanischen Konsul in Frank- furt a. M. Rixrath und dem haitianischen Konsul - in Hamburg Gerdes is namens- des Reichs das Exequatur erteilt worden. U

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 72

des Reihs-Geseßblatts enthält unter

Nr. 8208 das Geseg über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn, vom 11. E 1921, unter Nr 8209 das Geseß über Anmeldung des zur Durch- führung des Artikels 202 des Friedensvertrags beshlagnahmten Ustfahrzeuggeräts, vom 9. Juli 1921, unter

Nr. 8210 eine Bekannimachung, betreffend Erfassung des au3zuliefernden Luftfahrzeuggeräts, vom 9, Juli 1921, unter

Nr. 8211 eine Verordnung über Beschlagnahme von Luft- fahrzeuggerät, vom 9. Juli 1921 und unter __ Nr. 8212 eine Bekanntmachung der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer, vom 28. Juni 1921.

Verlin W., den 15. Juli 1921.

Posizeitungs8amt. Krüer.

Lr T R

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 73 des Reichs-Gesezblatts enthält unter

Nr. 8213 das SAO, betrefsend die Feststellung eines Tahtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rechnungs- ahr 1921, vom 11. Juli 1921, und. unter . :

„Nr. 8214 Ausführungsbestimmungen zum Pensions- trgânzungsgeseze vom 21. Dezember 1920 (Reichs-Gesegbl.

9. 2109), vom 9. Juli 1921. Verlin W. 16, den 16. Juli 1921. Postzeitungsamt.. Krüer.

Preußen.

Auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseß- amml. S, 221) wird der Stadtgemeinde Bochum hier- ed, das Recht verliehen, zum Bau eines Dienstgebäudes: für die Schußpolizei die im Grundbuh von Bohum L Vlatt 718 und Band 9 Blatt 29 verzeichneten Grundst ücke von 21080 ha und 0,8881 ba Größe im Wege der Enteignung l erwerben. '

Verlin, den 9. Juli 1921.

Jm Namen des Preußischen Staat3ministeriums. gleich im Namen des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Minister des Jnnern. f Dominicus. S

O ami rA rana Ep

_uah Prenzlau, LGRat Dr.

Nimptsch in Breslau; die RA.

and 17:

sind: - die Regierungsbaumeister Dr.-Jng. Teubert _Maschinenbauamt in Minden i. Elektrizitätsamt in Cassel, Schuppan beim Wasserbauamt 1

einschließlich des Portos abgegeben.

Ministerium des Innern.

Das. Preußische Staatsministerium hat den Geheimen Regierungsrat Dr. Jlgner in Breslau, den Regierungsrat Dr. von Buchka in Aurich und den Landratsamts3verwalter Milénz in Bergen auf Rügen zu Ländräten ernannt.

Dem Landrat Dr. Jlgner ist das Landratsamt im Kreise Freystadt, dem Landrat Dr. von Buchka das Land- ratsamt in Freiburg a. E. (Kreis Kehdingen) und dem Landrat Milenz das Landratsamt in Bergen (Kreis Rügen) über- tragen worden.

Justizministerium.

Verseßt sind: AGRat Adel in Schlochau als LGRat erner in Stendal nah Hildes- heim, AGRat Dr. Klamroth in Kupp als LGRat nach Halberstadi, AGRat Fromme in Hammerstein als LGRat nah Stendal, die AGNâäte Dr. Koh in Baumholder nach Malgarten, Dr. Bücklers in Gelsenkirhen nah Siegburg, Darnstädt in D nach Merseburg. _ Die Verseßung des AGRats Hellhoff in Prizwalk nach Cöpenick. (JMBIl. S. 321) ist zurückgenommen.

Es sind ernannt zu LGRâäten: die LN. Schippers bei dem LG. 11 in Berlin, Seebohm in Siade, Junius in Halberstädt, Dr. Roth in Stendal ; zu AGRäten : AR. Lem p ke in Cópenick, GerAsse}. Dr. Fleckner in Hünfeld, LR. Scha cke und AR. Dr. Gerdes in Jhehoe, GerAsse}s. Stahlschmidt in Pillkallen, AR. Freytag in Erxleben.

Zu OStA. sind ernannt: die EStA. Dr. Schagen-von

Nowag aus Cassel in Nordhausén, Dr. Stelling aus Hamm ‘n Celle. ;

StARat Dr. Speer-in- Oppeln ist nah Breslau verseßt.

Der Pfarrer Lemke ist zum evangelischen Strafanstalts- pfarrèr in Spandau ernannt.

Dem Notar, JNat Dr. Bernhard F aus Wischwill ist die nachgesuchte Entlassung ‘aus dem Amt erteilt. |

Zu Notaren sind ernannt: AGRat Friedrih Blauel aus ermann Sommer in dem um Bez. des AG. Spandau gehörigen Stadtteil Siemens- fadt der neuen Stadtgemeinde Berlin, Dr. Ernst Dehne in Freienwalde a. O., Erih Dehne in Spremberg, Christian Weber in Rendsburg.

In der Liste der RA. sind gelöscht: die RA. Brumhard

bei dem AG. und dem LG. in Dortmund, JRat Türk bei

dem AG. in Mühlhausen i. Th. Mit der Löschung des JRats Türk in der Rechtsanwalts- liste ist auch sein Amt als Notar erloschen.

n die Liste der RA. sind eingetragen: AGRat Blauel aus Nimptsch bei dem AG. und dem LG. in Breslau, die RA. Dr. Ferdinand Be cker aus Essen bei dem AG. und dem LG. in Kleve, Axt, Dr. Cronewiß, Dr. Lübbe, Möhring, Dr. Relling, Dr. Victor, Dr. Shwabe und JRat Warns, bisher bei dem AG. in Wandsbek, auch bei dem LG. in Altona, Oberwin ter aus Essen bei dem AG. in Solingen, die GerAsse}. Hanff bei dem LG. I in Berlin, Prinzhorn bei dem AG. und dem LG. in Hannover, Börnsen bei dem AG. in Uetersen, die früheren GerAsses}s. Hubert Keil bei dem AG. und dem LG. in Elberfeld sowie bei der Kammer für Handelssachen in Barmen, O Breuer bei dem AG. und dem L6G. in Köln, der Bürgermeister i. R. Ninow bei

“dem LG. in Cottbus.

«Zu GerAff}sess. sind ernannt: / die Referendare Dr. Kurt Landsberger im Bez. des KG., Paul Müller im Bez. des OLG. Breslau, Dr. Willi Wertheim im Bez. des OLG. Cassel, Dr. Friedrih Jung, Wilhelm Huhnsto X im Bez. des OLG. Celle, Leonhard Staas im Bez. des OLG. Düsse

dorf, Dr. Wilhelm Schulge-Rhonhof, Ludwig ten Hompel, Theodor Berghoff, Dr. Fri von Bülow im Vez. des

_OLG. Hamm, Ulrich Seniar tb im Bez. des OLG. Kiel,

Peter Nesseler im Bez. des OLG. Köln, Herbert Anders

im Vez. des OLG. Königsberg i. Pr.

GerAsse}. Keller is infolge seiner Uebernahme in die allgeineine Staatsverwaltung unter Ernennung zum RegAffefs. aus demn Justizdienst geschieden. :

Den GerAffse}s. Reinert, Liebenow, Dr. Konießko ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten,

“Als Regierungs- und Bauräte planmäßig - ange K eim W., Dr.-Jng. - Voigt beim

in Berlin, Rente in Königsberg unter Ernennung zum Vor-

. flande des Maschinenbauamts daselbst, Felix Bräuler beim

Wasserbauamt in Zehdenick und Wilhelm Meyer in Caßel unter Versezung nah Hanau und Ernennung zum Vorstand des Elektrizitätsamts daselbst.

Bekanntmachung.

Der Verband der preußischen Landwirtschafts- kammern hat in der am 24. Juni 1921 zu Hannover abge- haltenen Sißung beschlossen, seine Satzung abzuändern. Die beschlossenen Aenderungen habe ich auf Grund des 8 15 der Sazung genehmigt.

Die abgeänderte Saßung wird nachstehend veröffentlicht:

Satzung der Preußischen Hauptlandwirtschafts- ammer.

SL Die Landwirtsc{aftskammern für die Provinzen Ostpreußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien, Sachsen, Sch1ieswig-Holstein, Hannover und Westfalen, für die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden und für die Rheinprovinz sowie der Verein für Land- wirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern vereinigen sich zu einer Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer. Wo in dieser Saßung nur von den Landwirtschaftskammern die aue ist, ist darunter auch der im Abs. 1 bezeichnete Verein zu ver- eben. Neugebildete Landwirtschaftskammern treten auf ihren Antrag in die Hauptlandwirtschaftskammer ein.

8 2, Die Hauptlandwirtschaftskammer bildet eine Körperschaft des öffentlichen Nechts und hat ihren Sit in Berlin.

C3

Die Hauptlandwirtschaftékammer hat den Zwet:

1. die gemeinsamen Angelegenheiten der Landwirts{aftskammern zu führen sowie in folhen zu vermitteln und Meinungs- vershiedenheiten zwischen den einzelnen Landwirt schaftékammern auszugleichen;

. die zur Geschäftéführung in solhen Angelegenheiten erforder- lien Einrichtungen zu treffen;

. dem Minister für Landwüitschaft, Domänen und Forsten als dessen regelmäßiger Beirat in der Förderung der Landwirts@aft einschließlich der Forstwirtshaft, der Gärtnerei und der Fischerei zu dienen;

. in den ihr durch Geseß oder Verordnung übertragenen Fällen oder auf sonstiges Ansuchen von Behörden, Körperschaften u. a. Sachverständige und Vertreter zu benennen oder zu bestellen;

. zur Erfüllung ihrer wirtschaftlihen und fachlichen Aufgaben nach Bedarf Beratungen mit den Vorständen der preußischen Landwirt schaftékammern und anderen Beauftragten abzubalten.

Neben der Abteilung für allgemeine landwirtschaftliche Angelegen- heiten wird je eine Fachabteilung jür Forstwirtschaft, Gärtnerei und Filcherei gebildet. : 4

Zu jeder Fachabteilung kann jede Landwirtschaftskammer einen Vertreter entsenden. Die Abteilungen können sich durch Zuwahl ergänzen. Die Zuwahlen bedürfen der Zustimmung der Hauptper- fammlung. /

Für die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten können zu vor, übergehender oder Randiaer Tätigkeit Gta ete Ausschüsse berufen und Sachverständige zu den Beratungen zugezogen werden.

Veber die Zuständigkeit und die Geschäftsführung der Abteilungen sowie der Ausschüsse beschließt die Hauptlandwirtschaftskammer.

8 4.

Die Kosten der Hauptlandwirtschaftskammer werden, so:reit sie nicht durch andere Einnahmen Deckung finden, auf die Landwirt\ch{afts- kammern umgelegt. Das Verhältnis, nah dem die Landwirts@afts- fammern zur Umlage herangezogen werden, richtet sich nach dem Ge- samtbetrage des Grundsteuerreinertrages, der innerhalb der einzelnen Kammerbezirke auf die nah § 18 Ab}. 1 des Gesezes über die Land- wirtschaftskammern vom 30. Juni 1894 (Gefeßsamml. S. 126) und des Abänderungêégeseßzes vom 16. Dezember 1920 (Geseßfamml. S. 41) beitragspflichtigen Besitzungen entfällt. }

Für die Verteilung sind die festgestellten beitragspflihtigen Be- träge des Grundsteuerreinertrages nach den Hebelisten der Land- wirtschaftskammern für das vorangegangene Nehnungsjahr maßgebend.

Auf den Verein für Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern findet dieje Vorschrift \sinngemäße Anwendung. Welcher Anteil an den Kosten danah von dem Vereine zu übernehmen ift, bestimmt die Hauptlandwirtschaftskammer.

Sofern es sich um die Kosten solcher Maßnahmen oder Ein- richtungen handelt, die in besonders hervorragendem oder besonders eringem Maße den Bezirken einzelner Landwirtschaftskammern zugute ommen, ftann die Hauptlandwirtsha\tskammer eine Mehr- oder Minderbelastung dieser Kammern beschließen.

Die Hauptlandwirtschastskammer seßt die Höhe der Umlage und deren Verteilung auf die einzelnen Landwirtschattékammern alljährlich fest. Die Landwirtschattékammern haben die ausgeschriebenen Be«äge binnen 4 Wocben nah der Aufforderung an die Hauptlandwirt]chafts- fammer abzuführen.

0 S D Organe der Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer sind: 1. die Pau vem ung 6), 2, der Vorstand 12), 3. der Präsident (S 8).

8 6. Die Hauptversammlung besteht aus den Vorsitzenden der Land- wirischaftéskammern. Bei den Biedwiri Gat ane für die