1921 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

kassa

nehmigt (§8 14 a: a. O.) Berlin, den 15. Juli 19921. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherun J. V.: De. von Liebig. E

Preuf:en. Finanzministerium.

und Baurat, Geheimen Baurat

ernannt.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Erlack#|,

nung3verfahrens beim Bau einer Wasserkraft- anlage an der Stolpe bei Klaushof, Kreîs Stolp.

Vom 22. Juni 19921.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfachtes Enteignunasverfahren, vom 11. BeSeS 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 25. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Gefeßsamml. S. 144) sowie des Geseßzes vom 21. Sep- tember 1920 (Geseßsamml. S. 437) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau einer Wasserkraftanlage an der Stolpe bei Klaushof, Kreis Stolp, zur Versorgung der Stadkt- und Landkreise des Negierungsbezirks Köslin mit elektrishem Strom Anwendung findet, nachdem dem Provinzialverband der ho prt, E Fe Prie 0aradt für dieses Unter-

nen durch Erlaß des Preußischen Staatsministeri heutigen Tage verliehen worden ist, O Berlin, den 22. Juni 1921.

Der Minister für Handel und Gewerbe. A. Krohne :

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und J. A.: Articus. nd Forsten.

Der Minister des Jnnern. J. A.:- Mulert.

m err ttS-

A Erlaß, : betreffend Anwendung des wvereinfahten Ent- eignungsverfahrens beim Bau der für die Elektrizitätsversorqung des Landkreises Flensburg

bestimmten Anlagen. Vom 13. Juni 1921.

Yuf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfachtes Enteignungsverfalhren, vom 11. September 1914 (Gefeßsamml. S. 159) in der Fassung der Ver- ordnungen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57), vom 2%. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Geseßsamml. S. 144) sowie des Geseßes vom 21. September 1920 (Geseßsamml. S. 437) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem Bau der für die Elektrizitätsversorgung des Landkreises Flensburg bestimmten Anlagen zur Leitung und Verteiluna des elektrisGen Stromes / innerbalb des Landkreises Flensbura Anwendung findet, nachdem L dem Kreise das Enteianunasreht für den Bau dieser Anlagen dur Erlaß des preußischen Staatsministeriums vom heutigen Tage verliehen worden ist. Berlin, den 13. Juni 1921.

| Der Minister für Handel und Gewerbe. j J. A.: Kro hne.

EISaAE ini a daes I

Erlaß, betreffend Anwendung des vereinfahten Ent- eignungsvetsahrens bei dem Erweiterungsbau des

Hüttenwerks in Siegburo und dem Bau einer An- \chlußbahn.

Vom 30. Yuni 1921.

Auf Ertnd des § 1 der Verordnung, ketreffend ein ver- eitfactes Enteierunasversahren vom 11. Sexptermber 1914 (Cefeßsemmlk. S. 159) in der Faffung der Verordnungen vom 2%. September 1915 (Eeseßsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Geseß‘amm!. S. 144) sowie des Cesetes vom 21, September 1920 (Geseßsamml!l. S. 4837) wird bestimmt, daß dieses Ver- fahren bei dem Ermweitkerunasl au des Hüt‘enwerks in Siegburg und dem Bau einer Anschlußbabn Anwendung findet, nahdem den Deutschen Werken Aktiengesellschaft in Berlin das Enteianungsreht für dieses Unternehmen durh Erlaß des Sa R Staatsministeriums vom heutigen Tage verliehen wörden ist.

Berlin, den 30. Nutii 1921.

Der Minifter i AOE und CEewerke, ._A.: Krohne.

8 ame aa Aa

Exrtaßÿ,

etreffend Anwendung des vereinfachten Ent-

eignungsverfahrens beim Bau einés Kühlwasser-

stauwerles in Dieringhausen für das Kreis- elektrizitätswerk Gummersbach.

Vorm 30. Juni 1921.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 Sechiwume S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 55, September 1915 (Geseßsamml. S. 141) und 15. August 1918 (Gesepfamml. S. 144) sowie des Geseßes vom 21. Sep- tember 1920 (Geseßsamml. S. 437) wird bestimmt, daß dieses Dra ree bei dem Bau eines Kühlwaßfsersiauwerkes in Diering- haufen für das Kreiselektkizitätswerk Gummersbach Anwendung

D) dur Entscheidung vom 17. Dezember 1920/23. Mai 1921 : en zwischen der Gostenho'er Familien-Leichen-

s Gesellschaft und dem Verband öffent- licher Lebensversicherungsanstalten in Deut \ch- land in Berlin abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag ge-

Das preußishe Staatsministerium hat den Regierungs-

! Bergius und den Re- gierungs- und Bauxat Grube in Berlin zu Oberbauräten

betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig-

Tage verliehen worden ist. Berlin, den 30. Juni 1921.

Zugleich im Namen des Ministers desg Innern, Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Krohne.

Ministerium des Jnnern

Erlaß, O L Ends dey vereinfachten Enteignungs3- verfahrens bei der Anlegung eines neuen Fried in Koblenz-Lüß el, j 9 gie

Vom 27. Juni 1921.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57), 25. September 1915 (Geseßsamml. S. 141), 10. April 1918 (Geseßsamml. S. 41) und 15. August 1918 (Geseßsamml. S. 144), sowie des Gesegzes vom 21. September 1920 (Geseßsamml. S. 437) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung und des Gesetzes bei der Ausübung des der Stadt ett dere E Tage zur Anlegunq eines neuen Friedhofs in Koblenz-Lügel verliehenen Enteignunas- rechts Anwendung zu finden bak ' ) Fans

Berlin, den 27. Juni 1921.

Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe. Dex Minister des Jnnern. i Dominicus.

Fustizministerium. Verordnung,

betreffend vorläufige Aenderungen von Gerichts- bezirken anläßlich der U) eng des Stena vertrags.

Vom 2. Juli 1921.

Auf Grund des Artikel 1 § 1 des Geseßes vom 19. Ruli 1919 über Ermächtigung des Justizministers f des Miri e O n Ver Sea S A Beseßutqg von andesteilen und der Ausführun edens S a D Me L L y s E ie im isser 9 der Verordnung vom 4. Septemb 1919 (Geseßsamml. S. 145) coènifédine und durch die Ver- ordnungen vom 14. September 1919 (Geseßsamml. S. 153), 4. März 1920 (Geseßsamml. S. 62), 25. Mai 1920 (Geseß- samml. S. 306) und 3. Dezember 1920 dycclar legdaita S. 531)

des Amts3gerichtsbezirks Tirschtiegel zum i i Meseriß tritt exst a L ottbet 1922 in Sra Wri E Berlin, den 2. Juli 1921. Der Justizminister. V.: Mügel.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen : und Forsten.

Der Landstallmeister Freiherr v. S{orlem er in Dillen- burg. ist zum 1. Juli 1921 in den Ruhestand ‘getreten. lab Die Verwaltung des Landgestüts Dillenburg ist zum 1. August 1921 dem Gestütdirektor von Reinersdorff in A M ti R Zum Gestütsdirektor in Labes ist der Direktor des frei- staatlichen Landgestüts Danzig Dr. Ehlert ernannt A,

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Cl,

betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig-

nungsverfabrens bei Ausübung des Enteignungs-

rechts durch die Farbenfabriken vormals Friedri ch

Bayer und Co. in Leverkusen bei Köln zur Beschaffung einer neuen Wassergewinnungsanlage.

Vom 30. Juni 1921.

Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enkteignungsverfahren vom 11. September 1914 (Geseßsämml. S. 159) in der Fassung der Nach- trâge vom 27, März 1915 (Geseßsamml. S. 57), vom 25. September 1915 (Geseßsamml. S. 141), und vom 15. Auaust 1918 (Eeseßsamml. S. N sowie des Gesetzes vom 21, September 1920 (Eeseßsamml. S. 437), wird be- stimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nah den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübuyng des den Farbenfabriken . vormals Friedrich Layer und Co. in Levers- - uten bei Köln am Rhein d1rch Erlaß des Nreußischen Staats- ministeriums vom kevtigen Taae zur Besckafsung eiver neven Wossergewinrungsonlage verliehenen Cnteignungsrechts An- wenduna zu finden hat. E

Verlin, den 30, Nuni 1921,

Zugleich für die Minister für Londel nd Gewerbe, des Nnn und für Lardwittschaft, Domänen und Forsten. E Der Minister für Volkswohlfahrt. : J. A.: Dietrich.

Ministerium für Wissenschaft, : und Volt ad Tue ARA

Der bisberine Privatdo„ent in der philosophischen Fak derUniversitäl Berlin, Professor Dr. Hofmeifst 0 Ran ate lichen Nrofessor in der philosophischen Fakultät der Universität in A und

er Präparandenanstaltsvorsteher Meyerholz zum - \chulrat in Diepholz ernannt worden. 49/1 n Nees

Hauptverwaltung der Staatsschulden;

Bekanntmachung.

__ Bei der beute öffentlih in Gegenwart ‘eines Notars be- wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen

ITI. Serie,

TIL. Serie Lit. B und

TIT, Serie Lit. Q 1. und 2. Emission

der Bergish-Märkischen Eisenbahngesell\{chaft sind die Nummern gezogen worden, die in der dem „Reichs- und

Kreiskommunalverbande des Kreises

findet, nachdem dem

Staátsanzeiger“ von 18. Juli 1921 (Nr. 165) beigefügten Bei-

Gummershach d&& Enteignungsreht für dieses Unternehmèn durch Erlaß des Preußiscten Staatsministeriums vom ee

bis zum 1. Oktober 1921 hinausgeschobene Zulegung des Restes |

* Sie werden den Be Uuistébeton en Besigern zum 1. schriebenen

„Den 1 Januar 1 ;

gekündigt, die in den 4

apitalbetrêze E vom 2. Januar 1922 an

gegeir Quittung und TERE der Obligationen bei der

osten Nummern

a) mit den Obligationen Tx Reihe VII Nr. 11 bis 20, m

scheine Reihe VI Nr. 20, | e) mit den Obligationen In, Serie Lit. Q

nebst Exneuerungsscheinen für die i

S ry e at E | Gn Din ie Staats\chulden-Tilgungskasse ist ä

Vormittags bîs 1 Uhr Nachmitta N “i Die Einlösung geseht auch bei den Reichsbankansial

außerhalb Berlins j L gene h e bei den NRegierungshaupt!assen

Obliga tionen auf.

holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn

leßten öffentlichen

genannten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Kapitalflucht vom 24. Oktober 1919 (RGBl. S.

Ligen, Nichtbankiers haben daher hae Marin inanzamt bestätigtes Stückeverzeichnis (§8 3 der Ve

beizufügen.

Berlin, den 4. Juli 1921.

Hauptverwaltung der Staats\culden.

Bekanntmachung. Zudfse,

umgewandelt worden. Berlin, den 9. Juli 1921.

Der. Polizeipräsident. Abt. W, J. V.: Dr. Hülsberg;

Bekanntmachung. E vom Handel vom 23. September 1915 abe ih dem Schankwirt

Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 7. Juli 1921. Der Polizeipräsident. Abteilung W. F, V.,: Dr. Hülsberg,

ei C S a0 4A

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird der Obst- und Gemüsehäntlerin Witwe Nik. Wey, Kath. geb, Halft, Köln, Friedrick;,-Wilhelm-Straße 1, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art, namentlich aber mit Ge- müsse, Obst- und Südfrüchten, untersagt. Die durch das Verfahren entstehenden baren Auslagen, insbesondere die Kosten für die Veröffentlihung des Handelsuntersagungébeschlusses, sind von der Witwe Wey zu tragen.

Köln, den 8. Juli 1921.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

“Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesezes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 30. Dezember 1920, betreffend die Genehmigung der von der Generalver)am- luñg des Kur- und Neumärkischen Nitterschaftlichen Kiedik- Instituts am 19: Dezember 1917, 17. Dezember 1919, 24. Sep- tember 1920 und 19. Oktober 1920 beschlossenen Abänderungen r reglementarischen Bestimmungen des Instituts, duxch die mtsblätter Nr 5 der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. S. 69, ausgegeben am 29. Januar 1921, b der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 5 S. 42, auêgegeden | am 4. Februar 1921, 2% qus der Regierungéftelle in Schneidemühl Nr. 6 S. 9, „aud gegeben am 12. Februar 1921, r der Regierung in Stettin Nr. 4 S, 35, ausgegeben 0 22. Januar 1921, j 0 der Regierung in Köslin Nr. 5 S. 32, ausgegeben a 29. Januar 1921, und 0 der Regierung in Liegniß Nr. 4 S. 29, ausgegeben a A 22. Januar 1921; Mzr;192l 2. der Erlaß des Penn Staatsministeriums vom29. März L betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts 2 er M deu Staat (Wasserbauverwaltung) und im Fa sets eberfräagung des Bauunkernehmens auf das Reich an ischen für den Ausbau (Kanalisierung) des Oberprege!s Wer Insterburg und Groß Bubainen, durch das Amtsbla! n Regierung in Gumbinnen Nr. 21 S. 169, ausgegében 21. Mai 1921; ¿1921 “8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 2. Mal fen betreffend die Genehmigung der von dem auferorte senen 57. Generallandtag der Ostpreußischen Landschait, beso! 5, E ur S ju A Meieblitier grundiäßen der Ostpreußischen Lan {t, dur i der Ai in Sémicóder Nr. % S. 222, außgegeben am 18. Juni 1921, eben der Tr in Gumbinnen Nr. % S. 187, ausges am 18. Junt 1921, der Regierung in enstein Nr. 25 S. 138, ausgegeben 1

lage verzeichnet sind.

18, Juni 1921, und

92 mit ÿ

\Quldentilgungsfasse i i taats Mo i a Taubenstraße 9, b Dabei sind

Serie die Zinsschein b) mit den Obligationen I, Serie Lit. B die Zi nz

2. Emission die Zinsscheine Reihe V1 Nr. 3 u scheinreihen y

gli von 9 1h

te

Verzinsung der verlosten

Zugleich werden die bereits früher ausgel Beilage verzeichneten, noch rückständigen Obligationn Be

ihre Verzinsung aufgehör

10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich au fis dessenungeachtet nade spätestens binnen Nahe b

ufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden, Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen oben-

Die Einlösung der Obligationen hat nach d : der §8 1 bis 3 der Verordnung üter Matz ti

) zu er: ein' vom ordnung)

Das. am 28. April 1921 gegen die Schankwirtin Ei

geb. Ertel, in Berlin, Andreasstr. 9, Ano Handelsverbot mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist im Rechismittelwege aufgehoben und in cine Verwarnung

Auf Grund der Bekanntmachung zur Peine unzuverlässiger dinand As cent li erdinan cenih ir Charlottenburg, Kurfürstenstraße 124, durch Verfügung vorn heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen

der Regierung în Mariemwerder Nr. 25 S. 133. ausgegeben am 18. Juni 1921; Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31, Mai

ved b hi, betreffend die Verleibung des Enteignungsrechts an die

Gemeinde Neuerburg für den Bau einer Wasserleitung, durch das Amtsblast Wi alerono in Trier Nr. 27 S. 139, aus- nam 2. Jul 1921;

a0 Erla des Preußi\chen Staatsministeriums vom 13. Juni 91, betreffend die Verleibung des Enteignungsrechts an den Untkreis Flensburg für die Anlagen zur Leitung und Ver- teilung des eleftrishen Stromes innerhalb des Kreises, durch das Amtéblatt der Negierung in Schleswig Nx. 29 S. 215, ausgegeben am 2, Juli 1921.

il

die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 43 reußishen Geseßsammlung enthält unter

V ir, 12156 eine Verordnung, betreffend vorläufigé Aende- 4 von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des dendvertraq8, vom 2. Juli 1921, unter

n 19157 einen Erlaß des Ministers für Handel und

j pertrbe, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs-

Stade und. Sigmaringen; die Wertpapiere k im Bau der für die Elektrizitätsvers d vom 1k. Dezember 1921 an einer die Fe, oie (eis Let S L E E C T E LLSNENPENIng Des N die N dee Saat dua T ate u P wie E E 2 Saar tes erfelgter Feststellung i2 Auszahlung vor i, 12158 einen Erlaß der Minister für Handel und

“Der Betrag ver, E ehl u ; ; | (anerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Kapital Seletfaenidin M e mals eine wird von qunert, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs- E E ie m auf des 31. De afhrens beim Bau einer Wasserkraftanlage an der Stolpe

y Alaushof, Kreis Stolp, vom 22, Juni 1921; unter

Nr, 12159 einen Eclaß der Minister für Handel und erbe und des Jnnern, betreffend Anwendung deF verein- hlen Enteigmiungsverfahrens bei der Anlegung eines neuen hof in Koblenz-Lüßel, vom 27. Juni 1921, unter

Nr. 12160 einen Erlaß des Ministers für Handel und (merhe, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs- uhrens bei dem Erweiterungsbau des Hüttenwerkes in burg und dem Bau einer Anshlußbahn, vom 30. Juni 11, unier Á Pn 12161 einen Erlaß der Minister für Handel und werbe und des Junern, betreffend Anwendung des vere'n- n Enteignungsverfahrens beim Bau eines Kühlwasser- iwerfes in Dieringhausen für das Kreiselektrizitätswerk funmersbach, vom 30. Juni 1921, und unter

Nr, 12 162 einen Erlaß der Minister für Volkswohlfahrt, jr handel und Gewerbe, des Jnnern und für Landwirtschaft, mnen und Forsten, betreffend Anwendung des verein- kten Enteignungsverfahrens bei Ausübung des Enteignungs- i868 durh die Farbenfabriken vormals Friedrih Bayer od Co, in Leverkusen bei Köln zur Beschaffung einer neuen ssergewinnnungsanlage, vom 30. Juni 1921.

Perlin W. 9, den 18. Juli 1921. Geseßsammlungsami. Krüer.

die von heute ab zur Nusgabe gelangende Nummer 44 br Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr, 12163 das Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadt- ses München-Gladbah, vom 15. Juli 1921, unter

Nr. 12164 eine Anordnung des Ministers für Volk3- ihlfahrt, betreffend Wohnungsbeschlagnahme bei Werk- wohnungen, vom 2. Juli 1921, und unter

Nr, 12165 eine Anordnung des Ministers für Volkswohl- sihrt, betreffend Verwendung von Hotels, vom 5. Juli 1921.

PYerlin W. 9, den 18. Juli 1921. Geseßsammlungs3amt. Krüer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der niederländishe Gesandte Baron Gövers hat Berlin lassen. Während seiner Abwesenheit führt der Minister- a Dr. Ritter von Rappard die Geschäfte der Gesandt-

Jn der vorläufigen Antwort, die der Minister des Aeußern tr. Rosen auf die Eröffnungen der französischen Re- serung über die Lage in Oberschlesien und die daraus geleiteten französishen Forderungen gab, wurde auch deg genommen auf eine Unterredung des Ministers nit dem französishen Botschafter vom 7. Juli; l dieser hatte Dr. Rosen einen Großindustriellen 8 dem _östlihen Teil Oberschlesiens beigezogen, der den französischen Botschafter als Augenzeuge einige sachliche oben über die wahre Lage im Lande machte. Das Wle Telegraphenbüro“ gibt aus diesen Mitteilungen, t der französischen Regierung sofort zugänglich gemacht Iuien, die wesentlichsten Punkte wieder. Die Dar- ling der oberschlesishen Verhältnisse in dem Schritt der imósishen Regierung hat auf diese zweitelsfreien deutschen aben keinerlei Rücksicht genommen. Wie diefer oberfchlefische Mustrielle über diese Unterredung mitteilt, gab er auf die age des französischen Botschafters, wie die Zustände in Ober- lesien augenblickÆli seien, folgenden Bericht:

, Aeußerlih sieht es besser aus als vor dem Abkommen mit orfanty wegen der Räumung, weil die aroßen Straßen von polnischen je nenten frei find und man ungehindert auf ihnen verkehren Mi So bin ih vorgestern früh im Automobil von Kattowitz über elei na Gleiwiß gefahren, um dort den Schnellzug nach Berlin n eiden. Die Eisenbahn zwischen Kattowiß und Gleiwiß 2 niht benußbar, weil die Züge von polnischen Insurgenten geftbalten und geplündert wurden. Die polnischen Insurgenten

nch wie vor teils in der Nähe der geräumten Orte, 1D diht bei Kattowiy, teils auch in den Orten verbliebeu f in die Orte zurückgekebrt, welhe sie nah dem Abkommen ge- ami baben sollten. So sind die volnishen Insurgenten, welche aus e Wrdlichen Stadtteilen von Königshütte abgezogen waren, nah nigen Stunden in diesen Stadtteil wieder zurückgekehrt. Noch am pniag haben sie sch in Laurahütte durch Vershleppung von amten unliebsam bemerkbar gemacht. Die Behörden der polnischen Fh denten sind na wle vor in Funktion geblieben. Sie erheben E sie heben junge Leute zum Militär aus und ver- Gim ordentlichen deutshen Behörden, z. B. dem Landrat, den

Gin Teil der polnischen Insurgenten ist nach Polen abtrans- grert worden, rie bert Zut ris ausgebildet zu werden und nah Et Heimat Obers{lesien alsdann zurückzukehren. Sie sollen als inheeformationen für den geplanten vierten Aufstand dienen. Ein Wle Teil der obers{lesfisGen polnishen Insurgenten ist in Ober- Eim Oblieben und hat seine Waffen nicht abgeliefert, sondern in E Df stellen abgegeben, von ‘wo aus sie versteck werden. ¿Mt sind stellenweise mit Zink ausgeschlagene und be-

‘preise um etwa 50 Prozent des jeßigen Brotpreises a

„entshlossen, den Brotpreis nicht um 50, sondern um 40 vH

s{!lagene Kasten damit die darin unter- gebrachten und nachher vergrabenen Waffen durch die Feuch- tigkeit nicht leiden. Meines Wissens sind die Hallersoldaten, soweit sie nicht aus Oberschlesien stammen, nach Polen zurü- iranéportiert worden, und ebenso die regulären polnishen Touppen. Sie sind auf der Strecke zwishen Sosnowice und Czenstochau ver- sammelt und in der Lage, von Soêënowice aus in einer halben Stunde, von Czenftohau aus in wenigen Stunden nach Oberschlesien hinein- zukommen. Man hat gesehen, daß viel Artillerie nah Polen zurük- tranéportiert worden ist, darunter auh {were Geschütze von 12,5 cm Kaliber. Vor ungefähr 10 oder 14 Tagen haben zwei Eisenbahnzüge von je etwa 60 Achsen. vollständig besegt mit Hallersoldaten, den Bahnhof Kattowiß in der Nichtung nah Westen passiert und sind, wie einwandfrei festgestellt wurde, über JIdaweiche in der Richtung nach Gleiwitz weiter gegangen. Da die ganze Organisation der polnischen JIn- furgenten, also die Behörden usw., noh funktioniert, so ist die Organi- sation für einen vierten Aufstand bereit, und. der Aufstand kann jeden Augenblick losbredßen. Soweit mir bekannt, weilt unter dem Schutze des Amnestieerlasses Korfanty noch in Schoppinitz, also im Abstimmungsgebiet. i

In Oberschlesien zweifelt niemand daran, daß der vierte polnische Aufstand mit aller Energie und unter Mitwirkung Polens und unter Duldung der französischen Behörden vorbereitet wird und jederzeit ausbrechen fann. In diesem Falle ist die deutshe- Bevölkerung der Schreckensherrschaft der polnischen - Insurgenten \{chuglos preis- gegeben, da ja bis dahin der deutsche Selbstshuß nicht mehr be- stehen wird. ;

Die durch die Presse gehenden Nachrichten von der Brot- preiserhöhung haben vielfah lebhafte Beunruhigung. aus- gelöst. Zur Aufklärung über Gründe und Ziel der Erhöhung werden daher dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nach- stehende Mitteilungen gemacht:

In dem am 15. August 1921 zu Ende gehenden Wirtschaftsjahr ist eine sehr erhebliche Brotverbilligung gegenüber den vor allem dur das teure Auslandsgetreide tatsächlich erwachsenden Cinstands- kosten exfolgt. Das Reich hat für diese Zwede über 10 Milliarden Mark im laufenden Wirtschaftsjahre aufgewendet, die es sich nur durh stärkere Jnanfpruchnahme dex Notenpresse be- schaffen konnte und die leßten Endes durch Steuern wieder abgedeckt werden müssen. ei der ungünstigen Finanzlage ist das Reich auf die Dauer außerstande, eine Verbilligung in diesem Umfange fortzuseßen. Auch in anderen Ländern, in Ftalien, England und Frankreich bestand während der Kriegszeit und auch in den folgenden Jahren ein politisher Brotpreis, d. h. es hat eine Verbilligung des Brotes untex Zuhilfenahme von Staatsmitteln stattgefunden. Jn Erkenntnis der Unmöglichkeit, eine folche Wirt- \caftspolitik weiterzuführen, find diese Länder, troy weit günstigerer Finanzlage, bereits dazu übergegangen, zum Teil unter Cinführung der freien Wirtschaft für Getreide und Brot, die Verbilligung des Brotes durch öffentliche Mittel einzustellen.

Auch Deutschland muß notgedrungen, da es die weitgrößte Be- lastung zu Mager hat, zu einem Abbau der Getreide- und Brot- verbilligung übergehen. Die Reichsregierung hatte deshalb im Einvernehmen mit dem Reichstag, der F der Etats- beratungen mit der Frage befaßt war, eine Erhöhun ne

. Augu Plan hat später

angefertigt worden,

1921 in Aussicht genommen. Gegenüber diesem der volkswirtschaftlihe Aus\{Guß des Reichstags auf Antrag des NReichstagsabgeordneten Wiebex eine MNesolution gefaßt, die Neichsregierung zu ersuchen, den Brotprèis im neuen Wirtschaftsjahr nit über 40 v zu erhöhen. Troß der großen Bedenken wegen der finanziellen Auswirkung dieser Resolution hat das Neichskabinett sich zu er- höhen. Bei einer solchen Steigerung des Brotpreises wird das 1900 Grammbrot in den Orten, . in denen es bisher 5 M efostet hat, nunmehr einen Preis hon ‘etwa 7 A erreichen. Au das bedeutet noch, daß allein für die ersten 74 Mos nate des lommenden Wirtschaftsjahres, das ist für die Zeit vom 15. August d. J. bis zum Ende des Réichshäushaltsjahrs, dem 31. März, Verbilligungszuschüsse des Reiches in Höhe von 3? bis 4 Milliarden Mark je nah dem Weltmarktpreis des Getreides und dem Stande der deutschen Währung zu leisten sein werden, also eine Belastung des Meiches, die neben seinen sonstigen gewaltigen Verpflihtungen außerordentlih drücckend ist. Zu der in der Presse geäußerten Befürchtung, daß das rationierte Brot der Bevölkerung in \{chlechter Beschaffenheit verabfolgt werden wird, liegt kein Anlaß vor, zumal im neuen Wirtschastsjahr die Brot» streckung fortfällt und das Brot nur aus reinem Brotgetreidemehl er- baden werden muß. Bei einwandfreier Verarbeitung solchen Mehls, die durch Kommunalverbände und Polizeibehörden überwacht werden wird, darf erwartet werden, daß die Bevölkerung auch" das rationierte Brot in schmackhaster Zubereitung erhält. ;

Ungarn.

Fn Beantwortung einer Juterpellation über die t\chechisch ungarischen R in Marienbad erklärte de. Außenminisièr Gra dde in der Nationalversamm, lung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet:

Ungarn fei bestrebt, ein normales Verhältnis mit- feinen Nachbarn im Interesse der éuropäishen Kon- folidierung herzustellen. Zu diesem Zweckde seien Fragen des

egenseitigen Wirtschaftsverkehrs besprohen und ein fkurz-

fristiges Handelsübereinkommen über den Austausch tschechijcher Koble gegen ungarifches Mehl vereinbart worden. Ein großes oder längeres Uebereinkommen stehe gegenwärtig nicht in Aussicht. Es sei jedoch nicht unmöglich, daß später eine weitere An- näherung erzielt werde. Die ungarische Vtegierung habe allerdings betont, daß die ihr durh den Frieden von Trianon ‘auferlegten Lasten das H maR der Verpflichtungen bildeten, die Ungarn annehmen fönne. Der Minister sprach \{chließlich die Hoffnung aus, daß ein freund\chaftlihes Verhältnis erzielt werde auf Grund dex Erkenntnis, daß man aufeinander angewiesen sei. Dies müsse zur Entspannung der gegenwärtigen politishen Atmosphäre führen.

Großbritannien und Jrland.

Der Premierminister Lloyd George hatte gestern mit de Valera und Sir James Craig Unterredungen. de Valera ab eine Erflärung ab, în der er sagte, er habe nur eine orderung aufzustellen, nämlich die Anerkennung des Selhbst- bestimmungsrechts der irishen Nation.

—— Jn Erwiderung auf eine Anfrage erklärte der Premier- minister Lloyd George im Unterhause, die Frage der Aufhebung der Zwangsmaßnahmen werde von der nächsten Sißung des Obersten Rates ausgiebig geprüft werden, bis dahin sei eine Diskussion zwecklos. Auf die weitere an ihn gerichtete Anfrage, ob es zutreffe, daß den N orthcliff e- blättern neuerdings die amtlichen Jnformationen ver- weigert würden, erwiderte Lloyd George dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: / z

Am 13. d. M. habe die „Tim es" einen äußerst gehässigen und beleidigenden A n griff gegen Lord Curzon gerichtet, und zwar im Zusammenhang mit wichtigen und s{wierigen Verhandkungen, die er im Namen des Reichs führte. Es liege" ein Versu vor, gegen einen ange|ehenen amtlichen Vertreter in einem s{chwierigen Augen- hlick persönliche Vorurteile im Auslande wacchzurufen. Unter diesen Umständen sei es erforderli gewesen, ‘daß die Regierung in ihrer Gesamtheit ihrer Mißbilligung Ausdruck gab. Amtliche Informationen scien der „Times“ nach wie vor durh die Nachrichtenagenturen zugänglich, aber die Vergünstigung, ihre Ver- treter zur Einholung von Informationen an amtlichen Stellen zu entsenden, sei ihr in Zukunst versagt. Mit der oppositionellen

Stellung des Blattes Habe das nihts zu tun. Aoyd George sagte noch, der Fall sei ohne Beispiel, Kein angesehenes britishes Blatt würde einen folchen Angriff veröffentliht haben, der unter dem Niveau des euglishen Journoliêmus stehe. Im Ausland stehe dic Times noch vielfach als eine Nepräfentantin des gebildeten unt offiziellen Englands da, in England sc4bft wisse man, daß sie diese Stellung schon seit langem niht mehr innehabe. Aber dieje Tatsache werde außerhalb Englands erst allmählich bekannt.

Frankreich.

Ueber die von Poutlreud in Ausführung des Zahlungsplans geleistêten Zahlungen wird laut Mel- dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nachstehende Mit- teilung veröffentlicht :

Die deutsche Negierung hat an die Reparationskommission eine

‘neue Zablung im Betrage von ungefähr 31 Millionen Goldmark in

europäischen Valuten geleistet. Die Zahlung wird zur Amortisierun der Reichsschaßwehsel verwendet, die in Ausführung des Artikels 9 des Zahlungsplanes ausgehändigt worden find. Die gegenwärtige is L der Ausführung des genannten Artikels if die olgende: |

Zahlen in Goldmark:

Tratten auf drei Monate, Ende Mai übergeben: 839 573 000 Barzahlungen zur Vervollständigung der Milliarde 160 427 000 Gesamisumme: 1 000 000 000

__ Deutschland hat bis heute für die Amortisierung der Tratten eine Summe von 114 949 690 Goldmark gezahlt, mit Einschluß der soeben geleisteten Zahlung von 31 Millionen Goldmark, wodur die Gesamtsumme der Bar f h von Monat Mai ab auf 160 427-000 Goldmark —+- 114 949 690 Goldmark = 275 376 690 Goldmark ges bracht wird. Die obigen Zahlen bleiben eventuell kleinen Ver- änderungen unterworfen.

Außerdem hat die Kriegslastenkommission soeben die Reparatigns- ommission davon in Kenntnis gesegt, daß die deutsche Regierung eine abermalige Zahlung von zirka 41 Millionen Goldmark in vers schiedenen europäishen Valuten anbietet.

Die Abrüstungskommission des Völkerbundes hat ihre Arbeiten beendet. Viviani erklärte bei dieser Gelegenheit, die Tagung der Kommission sei bereits im vorigen September beschlossen und aus rein sachlihen Gründen einbe- rufen worden und nicht etwa, um mit Amerika in der Ab- rüstungsfrage in Wettbewerb zu treten.

Belgien.

Wie „Libre Belgique“ mitteilt, werden die zur eventuellen Besetzung des Ruhrgebiets einberufenen belgischen Soldaten jebt zurückbeordert. Die Zurückberufung hat am 15. Juli

egonnen.

Polen. Im „Kurjer Poznanski“ erläßt der Verband ehemaliger polnischer Aufständischer aus Oberschlesien einen Aufruf,

in dem es u. a. heißt: Die Zeit zum Ausruhen ist für uns noch niht gekommen. Wir

müssen warten, um bereit zu sein, jeden Augenblick unser Leben für

die Ideale einzuseßzen, für welhe wir gekämpft haben. Wir sind dabei, in allen Ortschaften ruten von ehemaligen Aufständischen zu bilden, die von einer starken Organisation umfaßt werden. Jeder Aufständische, der bis jegt seiner patriotischen Pflicht genügt hatte, ist verpflichtet, der Gruppe beizutreten.

Norwegen. ,

Das Storthing behandelte gestern die Vorlage des von a ernannten besonderen Ausschusses, betr. die außerordent- lihe Vermögenssteuer auf Vermögen von über 200 000 Kronen. Die Mehrzahl des Ausschusses (Liñke,

einschließlich Le U stimmte dem „Wolsschen Tele-

raphenbüro“ zufolge dafür, daß diese Steuer nicht der Staats- asse, sondern einem O Fonds zugewiesen werden. soll, dessen Mittel, auf Beschluß des Storthings, zur Deckung der Kriegsschulden des Staats und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit u. a. zu Anleihen an Gemeinden zwecks Ein- richtung von Notstandsarbeiten verwendet werden sollen. Die Steuern sollen für 10 Jahre festgeseßt werden. Die Minder- heit (Rechte) wünschte, daß die Steuern A zur Deckung der Kriegsschulden verwendet werden. Wie der Storthingpräsident erklärte, wird die Steuer für Vermögen von 500 000 Kronen 1800 Kronen, für Vermögen von 1 Million 6000 Kronen, für Vermögen von 5 Millionen 58 000 Kronen, für Vermögen von 10 Millionen 140 000 Kronen und für Vermögen von 20 Millionen 350 000 Kronen betragen. Bei der Abstimmung wurde der Vorschlag der Mehrheit mit 53 gegen 38 Stimmen angenommen.

Türkei.

Nach einer Havasmeldung besagen Nachrichten von der Front, daß es vier griehishen Divisionen gelungen sein soll, die Linie Me Chehir-Nazif Pascha zu beseßen, doh wurde der Vormarsch dur den türkischen Widerstand auf-

ehalten. Mustapha Kemal Pascha und General Fewzi Pascha find an die Front abgereist.

Amerika.

Nach einer Meldung des „Temps“ berichtet die „Associated Preß“ von einer neuen Mitteilung der Vereinigten Staaten an Japan, in der Japan zu einer nohmaligen Prüfung der Frage aufgefordert werde, ob es an der Ab- rüstungsfkonferenz teilnehmen könne, ohne auf die Auf- stellung eines bestimmten Programms bezüglich der Angelegen- heiten des Fernen Ostens zu bestehen.

Der Vorsißende des Einwanderungsausschusses des amerikanischen Repräsentantenhauses hat einen ea arn eingebracht, durch den für alle Einwanderer besondere Pässe gefordert werden sollen. Die amerikanischen D im Auslande sollen die Ausstellung eines solchen Passes jedem verweigern, den sie für unwürdig erachten. :

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Auf fünf Gütern des Kreises Greifswald ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros" seit Freitag ein Land- arbeitetstreik im Gange. Die vor der Tür stehende Ernte isl

dadurch gefährdet.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln,

Gang der gemeingefährlihen Krankheiten. Nach den „Veröffentlihungen des Neichsgesundheitsamts“, as Me 98 vom 13. Sali 1991

Pee f.

Mexiko. In der Zeit vom 8. bis 14. Mai wurden 11 Er- krankungen festgestellt, und zwar in Tampico 10 und Panuco (Bez. BEERLE 1; vom 15. bis 21. Mai 15 Erkrankungen, davon in Tampico 14 und in Panuco (Bez. Veracruz) L