1921 / 170 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

[47329] Kreis Altenaer Schmalspur-

Gifenbahn-Aktiengesellscha h: Die Aktionäre unserer Gesell\chaft werden hiermit zur ordentlichen Generalversammlung auf Freitag, den 16. September d. J.- Nach- mittags 12} Uhr, nach Lüdenscheid, Verwoltungsgebäude, ergebenst eingeladen. Tagesordnung :

1. Vorlage der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats über den Vermögens- stand und die Verhältnisse der Ge- fellshaft sowie über die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

D. Beschlußfassung über die Jahres-

ilanz.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wabl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Zur Teilnahme an der Generalversamm-

lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, vele ihre Aktien entweder spätestens zwei Stunden vor der Versammlung bei der Gesellschaftskasse in Lüden- scheid oder spätestens am dritten Tage vor der Versammlung, den Tag der Versammlung nicht ein- gerechnet, bei der Mitteldeutschen Creditbank in Berlin C. 2, Burg- straße 24, dem Bankhaus Jarislowsky & Co. in Berlin NW. 7, Universitäts- straße 3 b, bei öffentlichen JFnftituten oder bei einem Notar nah E des

f des Gesellschaftsvertrags hinterlegt

aben.

Lüdenscheid, den 20. - Juli 1921,

Der Aufsichtsrat. Rud. Berg, Vorsigender.

[47077] Zellstofffabrik Waldhof in Mannheim-Waldhof.

Die außerordentliche Generalversamm- fung der Zellstofffabrik Waldhof vom 10. Februar 1921 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um 30 000 000 # zu erhöhen, und zwar dur Ausgabe von 30 000 Stück 6 9/9 Vor- zugsaktien Lit. B mit Nachzah[ungsanspruch zu je 1000 4. Die Aktiensind für das Geschäftsjahr 1921 zur Hälfte gewinn- berechtigt, haben einfahes Stimmrecht und find nad Kündigung der Gesellschaft und im Falle der Liquidation mit 115 % rüd- zahlbar. i A ]

Ferner hat die ordentlihe Generalver- fammlung vom 20. Juni 1921 eine weitere Erhöhung des Grundkapitals um .28 000 000 4 durch Ausgabe von 28 000 Stück auf den Inhaber lautender neuer Stammaktien mit halber Dividenden- berechtigung für das Geschäftsjahr 1921 beschlossen. i :

Diese Emissionen sind von einem Kon- fortium übernommen worden - mit. der Verpflichtung, den Besißern alter Stamm- aftien 16 000 000 4 von den 6 % Vor- zugsaktien Lit. B_zum Kurse von 105 % zuzüglih 6% Stückzinsen ab 1. Juli 1921 und Schlußnotenstempel und 24 000 000 Æ von den neuen Stamm- aktien zum Kurse von 200 9/% zuzüglich 5% Stüdzinsen ab 1. Juli 1921 und Schlußnotenstempel in der Art anzubieten, daß auf je nom. 2000 (4 alte Stamm- aktien eine neue Vorzugsaktie Lit. B von nom. 1000 4 und auf je 4000 4 alte Stammaktien drei neue Stammaktien zu je 1000 4 bezogen werden können, wobei es den Aktionären freisteht, ihr Bezugs- recht auf beide Aktiengattungen oder nah ihrer Wahl auf die eine oder andere aus- zuüben.

Nachdem die Genteralbversainrilüngs- beshlüsse sowie die Durchführung“ der Kapitalserhöhungen in das Handelsregister eingetragen find, fordern wir hiermit namens des Konsortiums unsere Aktionäre auf, ihre Bezugsrechte unter folgenden Bedingungen auszuüben:

1. Das Bezugsrecht auf die 6 9/9 Vor- zugsaktien Lit. B und das Bezugsrecht auf die neuen Stammaktien sind bei Ver- meidung des Ausschlusses in der Zeit bis zum 16. August 1921.

in Mannheim bei der Süddeutschen

Disconto-Gesellschaft A.-G. und deren sämtlichenNiederlafsungen, in Frankfurt a. M. bei dem Bank-

__ hause E. Ladenburg,

in Berlin bei der Berliner Handels-

Gejellschaft auszuüben.

Erfolgt die Ausübung des Bezugsrechts auf \{hri\tlichem Wege, L sind die Bezugs- stellen berechtigt, die üblihe Provision nebst Spesen zu berechnen.

2. Bei Geltendmachung des Bezugs- rets auf die 6 °%/ Vorzugsaktien Lit. B ist tür jede bezogene Aktie über nom. 1000 4 der Bezugspreis von 1050 4 zuzüglich 6% Stücßzinsen ab 1. Juli 1921 und Schlußnotenstempel zu bezahlen. Be-

träge von weniger als 2000 4 bleiben | [

unberücksichtigt.

Bei Geltendmachung des Bezugsrechts auf die neuen Stammaktien ist für jede bezogene Aktie über 1000 4 der Bezugs- preis von 2000 .6 zuzüglih 5% Stü- zinsen ab 1. Juli 1921 und S(hlußnoten- stempel zu bezahlen. Beträge von weniger als 4000 4 bleiben unberücksichtigt.

Die Bezugsstellen sind beteit, ‘die Ver- wertung oder dén’ Zukauf ‘von Bejzugs- rechten zu vermitteln.

3, Die Zahlung des Bezugspreises wird auf einem Anmeldeschein bescheinigt. Gegen Rüdgabe desselben werden die jungen Aktien nach Fertigstellung ausge- händigt.

Mannheim, im Juni 1921.

Zelistofffabrik Waldhof.

47150] Tudustriebau - Aktiengesell- haft, Kattowiß D/6.

Die Aktionäre unserer Gesellshaft

werden hierdurch zu einer außerordent-

lichen Generalversammlung auf

Montag, den 15. August 1921,

Vormittags 11 Uhr, in den Sißungs-

saal unserer Geschäftsräume zu Berlin-

Wilmersdorf, Prinzregentenstraße 2, er-

gebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Berlegung des Sitzes der Gesellschaft von Kattowiß nach Berlin und ent- spre(tende Aenderung des § 1 der Gesellschafts\tatuten. :

2. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalversamm-

lung sowie zur Ausübung des Stimm-

rechts ist jeder Aktionär berechtigt, welcher seine Aktien oder einen CnUcadeEiA

N der Reichsbank oder eines otars

bei B Vorstand der Gesellschaft oder

in Berlin :

bei der Bank für Handel und Jn- dustrie, Berlin W. 56, Schinkel- plaß 1—4,

bei der Deutschen Bank, Berlin W.8, Behrenstraße,

in Kattowitz: bei der Bank für Handel und ndustrie, Zweigniederlafsung attowißtz,

bei der Deutschen Bank, Filiale

Kattowitz, in Gleiwiß:

bei der Bank für Handel und

ndustrie, Zweigniederlassung

leiwis,

bei der Deutschen Bank, Filiale Gleiwi,

so hinterlegt, daß zwischen dem Tage

der Hinterlegung und dem Tage

der Generalversammlung vier Werk- tage liegen.

attowit, den 21. Juli 1921.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats : Dr.-Ing. V. Zuckerkandl.

[46563] Aktiva.

Vilanz am 31. Dezember 1920.

6) Erwerbs-

und Wirtschafts- genossenschasten,

[44383] Bekanntmachung. i In der Generalversammlung am 8. Juli 1921 ist die Bu sung und Liquidation unserer Genossenschaft beschlossen worden. Die Gläubiger werden zur Anmeldung ihrer Forderung hiermit aufgefordert. Sydowsaue, den 12. Juli 1921. Genossenschaft zur Beschaffung billiger Wohnungen in Sydowsaue e. Gen. m. b. H. in Liq. Parusel. Lehmann.

[47339] Gewinn- und Verlustkonto. Einnahmen. M Zusa . 130 815 ushuß der Firma . .

3 476 34 292

Ausgaben. Pensionen ¿ 34 292|—

Bilanz am 3k. Dezember 1920.

M 200 000 95 000 14 437 510 388 240

820 065 ab Genossenanteile . . 240

Verinögen 819 825/78

Zahl der Ges: Zugang 12, Ab- gans 0, Bestand 12. reslau, den 30. März 1921. Beamten - Pensionskassé der Firma Wilh. Gottl. Korn in Breslau E. G. m. b. S. Der Vorstand. Noesler. Schneider.

Grundschuldbrief ypotheken . . ertpaptere

Kontoguthaben

Guthaben der Genossen

Passiva.

An M SImmobilien-Propaganda G. m. b. H. Separat R ilRe Po gagaida G. m. Bankkonto . « « D r ù aterialienkonto Ao N A ontokorrentkonto, Außenstände Landwirtschaftlihe Handels- und Kredit - Anstalt, Alktienkonto (220 Stck. à 1100) .....

Getwinn- und Verlustkonto, M Vortrag 1919 . . . 953 637,25

do. Verlust 1. 1. bis 31. 12, 20 .. «30 150/46

38 500

* 27 654 . 2 403|— . ° 227 dess 10 000

971 58 900|—

242 000 380 299

83 787!

M s 301 600|— 10 292|—

Per Mitgliederguthaben- konto ‘N Eintrittsgelder ‘und Reservefondskonto Landwirtschaftliche T u. Kredit- Anstalt Kontokorrentkonto, Kreditoren .

140 651 11 500

Verlust.

464 04315 e und Verlustrechnung.

An

ges i L nkostenkonto

Gehälter- und Löhnekonto . Materialienkonto ..«+ Snferatenkonten . . . « » « Betriebszuschußkonto . . « Miete- und Steuernkonto . . 11

Gewinn- und Verlustkonto, Vor- a0 L L O a aae ae e

M Z Per

285/23} Aktienaufgeldkonto . 21 390/54} Provisionskonto . .

37 602/10 3 128 49 093 305 7 339

53 637

Verlustsalda vex 31. 12 1920 ..

449:

Saldovortrag .

. . . . 4 . .

172 781 83 787,71.

172 781

Bestand der Genossen am 31. Dezember 1921: 190, hiervon scheiden aus mit dem 31. Dezember 1920: 51 Genossen.

Haftsumme am 31. Dezember 19

: 904 800 M.

Deutsche E Pa ae | Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter- Haftpflicht,

Ammon.

aehne.

Die Bilanz is von E rh und für rihtig befunden worden.

Berlin, den 14. Juli Georg v. Koshembahr.

7) Niederlaffung x. vonRechtsanwälten.

[47075] i _ Der Rechtsanwalt Kleine in Hannover ist in die Liste der bei dem hiesigen Land- gerichte zugelassenen Rechtsanwälte heute eingetragen. annover, den 20. Juli 1921. Der Landgerichtspräfident.

47317

In be Listen der beim hiesigen Amts- und Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte wurde der Gericht8assessor Friedrih WeæÆ mit dem Wohnsiße in Köln eingetragen. Landgericht Köln, den 19. Juli 1921,

[47326]

Der Rechtsanwalt Geheime Justizrat Karl Scheu ist am 18. Juli 1921 in der Liste der beim hiesigen Amtsgericht zuge- lassenen Rechtsanwälte gelösht worden.

Amtsgericht Fnsterburg.

[47074] i

In der Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte fist der Rechtsanwalt Franz Bornard am 17. Mai 1921 gelös{cht morden.

‘Amtsgericht Lubliniß O/S,

Adolf Bauer.

———

O. Hein.

[46972]

Der Rechtsanwalt Butschbach in Marburg ist gestorben und daher in der Liste der Rechtsanwälte gelös{cht worden.

Marbúrg, dén 18. Juli 1921.

Der Landgerichtspräsident.

[47316] Der Rechtsanwalt Wolfgang Volze hierselbst is heute in der Liste der bei dem hiesigen Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Paderborn, den 18. Juli 1921. . Der Landgerichtspräsident.

10) Verschiedene Bekanntmachungen.

[47346]

Einladung zur außerordentlichen Ge- neralversammlung unter Aus auf I Abjsay 2 der Sayung. Versamm- ungsort: Ratskeller des athauses in nau, Oas, Zeit : S. August

921, Abends Uhr. Tages- ordnung : 1. Aenderung der §§ 5 u. 11 der Satzung. 2, Verschiedenes.

Berlin-Friedenau, den 22. Juli 1921. Glüfauf, Brennmat. - Vertr. - Ges.

M, b,H,B iels ch owsty, Geschäftsführer.

\ ist aufgelöst.

[47063] Bekanntmachung. N

Die s{chwedishe Staatsangehörige Fräu- lein Carin BuUp Sett: geboren am 7. April 1878 in Stockholm und gegen- wärtig wohnhaft in Berlin, beabsichtigt, mit dem deutschen „Neihbängeongen Karl Friedrih Max Werner, geboren am 31. Oktober 1882 in Berlin und dort wohnhaft, im Deutschen Reich die Ghe zu | fis Einsprüche gegen diese Ehe-

ließung sind- bei der unterzeichneten Behörde spätestens am 4. August 1921 an- zumelden. i

Berlin, den 20. Juli 1921. Königl. Schwedische Gesandtschaft.

[47347]

Brand- und Einbruchschadenkasse Gewerkschaft e Lokomotiv- ührer.

Die ordentliche Hauptversamm- lung für das Geschäftsjahr 1920/21 findet am 30. September 1921, Vor- mittags 11 Uhr, in den Geschäfts- räumen der Gewerkschaft, Berlin, Neue

S Königstr. 39, mit nachfolgender Tages-

ordnung statt: 1. Vorlage und Ge- nehmigung des MRechnungsabschlusses. 2," Entlastung des Vorstands und des Rechnungsaus\chusses. 3. Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns. 4. Anderweitige Festseßung der Ver- gütung für Vertrauensmänner. 5. Saßzungs- änderungen: § 1 Abs. 3.: Fortfall deutscher Schutzgebiete, § 2: Erhöhung der Ver- siherungssumme auf 4 40000, § 8: a) Der Beitrag für Brandshaden wird erhöht auf 50 H, pro Tausend mindestens Á 2, b) mindestens 4 2, Art. 3 Abs. Ill: statt A4 150 zu seßen 4 500, Art. 6 Abs. T: statt 1 Monat = 2 Wochen, Art. 15 Abs. 3 hinzu: doch soll die im Antrag fürjede einzelne Position aufgeführte Versicherungssumme die Grenze der Grjaßpflicht bilden, Abs. 4: statt 5 = 10 vom Hundert, Zeile 4 und d fällt fort, Art. 18 Abs. 2: stalt 500 ist zu seßen 10 vom Hundert, Bargeld 4 500. 6. Neuwahl des Aufsichtsrats und des Rechnungsaus\chusses. 7. Beschlußfassung über rechtzeitig eingegangene und weitere vom Aussichtsrat zugelassene Anträge. Der Vorstaud.

[46295]

Die BAmburgsn Margarine - Ge- sellschaft m. b. H. Hamburg ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.

Samburg, den 21. Juli 1921.

Die Liquidatoren: Rudolf Fränkel. W. Henke. arl Pelgtgzer.

[38224]

Die Elektrotechnische Fabrik G. m. b. H., Eisenberg S./A., ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellshaft werden gee sich bei ihr zu melden.

isenberg, den 28. Juni 1921. Der Liquidator der Elektrotechnischen Fabrik G. m. b. H. in Liquidatiou; Albert Ortmann.

[46685] Die Dresdner Gartenbau - M schaft m. b. H. in. Coswig in Liqu.

Gläubiger werden auf-

Etwaige fih bei Unterzeihnetem zu

gefordert ,

melden. ja FFOER, Gerokstr. 57, am 18. Juli

Ei Lokalrichter Oswald Reichel, Liquidator.

[46684] Bekanntmachung.

Die Verwaltungsgesellschaft „Hansa“ mit beschränkter Haftung in Bremen ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge-

? | sellschaft werden aufgefordert, sih bei ihr

zu melden. Bremen, den 19. Juli 1921.

Der Liquidator der Verwa!ltungs- gesellschaft „Hansa“/ mit beschränkter Haftung A E

es.

[42867] / /

Schleifenflug-Gesellschaft mit be- schränkter Haftung (Sit Berlin).

Die Gesellschaft is aufgelöst. Li- quidator is der Veterinärrat Georg i aas in Sangerhausen, Pfingstgraben-

raße.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator zu melden.

' Sangerhausen, den 11. Juli 1921.

Séchleifenflug - Gesellschaft mit be-

schränkter Haftung in Liquidation. Georg Martens.

[44907]

Die Firma U. T. Lichtspiele Kryftall- palast, G. m. b. H. in Liquid., in Mühlhausen i. Thür. soll aufgelöst werden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei mir sofort geltend zu machen.

Max Fischer, Mühlhausen i. Th.

[43747]

[44124)

Die Firma Weith & Co. G. m. b, S. Langerfeld ist aufgelöst, Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu

melden. Barmen-Wichl, den 1. Juli 1921. Der Liquidator: Richard Weith,

[47064] Bekanntmachung. Von der Dresdner Bank in Frankfurt

am Main ist bei uns der Antrag auf

Zulafsung von „/¿ 3 500 000 neue Stammaktien der Grün & BVilfinger Aktien- See ial Mannheim Nr. 4001 bis 7500 über je 1000 zum Handel und zur Notierung an der don Börse eingereiht worden. rankfurt a. M., den 20. Juli 1921, Aue Kommi) sion für Zulassung von ertpapieren an der Börse zu Frankfurt a. M,

[470665] Bekanntmachung.

Von der Mitteldeutschen Creditbank, Frankfurt a. M., ist bei uns der Antrag auf Zulassung von

U A 000 auf dea Junhaber

lautende neue Aktien der Bürsten- fabrik Erlangen, Aktiengesell- schaft vorm, Emil Krä nuzlein in Erlangen, Stück 1000 über je 4 1000, Nr. 2001-—3000, ab 1. Januar 1920 dividendenberechtigt, zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereiht worden. Frankfurt a. M., den 20. Juli 1921, Die Kommission

für Zulassung von Wertpapieren

an der Börse zu Frankfurt a. M.

[47066] Die „Uneda“ Handelsgesellschast G. m. bd. Ÿ., Samburg 15, Jeni|\chstraße 45, ist in Liquidation getreten.

Etwaige Gläubiger werden aufge- fordert, fich an den untenstehenden Liqui- dator zu wenden.

Richard Meyer, Hamburg 25,

Oben Borgtfelde 21.

[47069] Bekanntmachung.

Der unterfertigte Liquidator der Münchener Lichtspielkunst G. m. b. H. gibt hiermit bekannt, daß die ge: nannte Gesellschaft lt. Beschluß der Ge- sellshafterversammlung vom 24. De- zember 1919 aufgelöst und der Unter- fertigte als Liquidator bestellt wurde.

Gleichzeitig werden die Gläubiger der Münchener Lichtspielkunst G. m. b. H. aufgefordert, sih bei der unterfertigten Gejellschaft zu melden.

München, den 1. Juli 1921. Münchener Lichtspielkunst G, u, b, H,

Der Liquidator.

[41847] BekanntmaHung. Betreff: Firma „Holzindustrie, Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung“ mit dem Sitze zu Frankenstein (Pfalz): Die Gesellshaft hat sih dur den Beschluß der Gesellschafter vom 1. Juli 1921 aufgelöst und ist in Liquidation getreten. Zum Liquidator wurde der Unterzeichnete bestellt. : An die Gläubiger der“ Gesellschaft ergeht hiermit die Aufforderung, sich bel der Gesellshaft zu melden. H Kaiserslautern, den . Juli 1921. Mannheimer Straße 27. Tel. 1294. Fezbogl, beeidigter Bücherrevisor.

[46686]

ut Beschluß der Generalversammlung vom 12. März 1921 - ist das Stamin- Fapital von Á 105 000 auf 100 000 herabgeseßt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, [ih bei derselben zu melden.

Breslau, den 12. März 1921, Vereinigte Breslauer

Vaumaïerialien - Händler Gesellschaft mit beschränkter Hastung. Warschauer. Röhler.

(47072] Bilanz per 31. Dezember 1920. 1. Aktiva.

Debitoren « Kautionen Es Verlust p. 1920...

2. Passiva Gesellschaftskapital 90 000,— Darlehn Siegfr. L. Zellermayer 16 699 10

36 699,10 Berlin, den 1. Januar 1921.

Trans-Atlantic Export Co. G. m. b. S. Baer.

M

Beim Amtsgeriht Stettin ist unter Aktenzeichen 5 H.-N. B 402 sowie

Ca beim Amtsgeriht Verlin-Mitte unter Aktenzeichen 122 H.-R. B 17338 olgendes bei der Salzherings-Einfuhr-Gesellschaft m. b. §H.,, Berlin, einge

tragen worden:

Die Gesellshaft ist aufgelöt. Liquidatoren sind: Kaufmann

Bernhard

Kaeber und Kaufmann Konrad Frank, beide in Berlin.

Berlin, den 12. Juli 1921.

Salzherings-Einfuhr-Gesellschaft m. b. H- Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung fordern wir hiermit unsere Gläubiger auf, ihre Forderungen innerhalb der geseßlichen Frist bei uns zur An

meldung zu bringen. Berlin, den 12. Juli 1921.

SAISEIRIE E N E Wesel al m. b, H, in Liquid,

aeber.

Fra n k.

L

Erfte Zentral-Handel8regifster-Beilage

um Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staat2anzeiger JTr. 170. Berlin, Sonnabend, den 23. Zuli 192i

Ia R Amt Zus anan

A P ra i 2 Gum ease va les u A Ou Tue 1. (Eintragung t von Patentanwälten, L: Patente, 3. Gebrauchsmuster, 4. aus dem Handels-, 5. Güter- rechts-, 6. 2, 7 asts:, S. Zethen-, 9. Musterregister, LO. der Urheberrechtêeintragsrolle sowie 11. über Konknrse und 12. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint nebft der Warenzeichenbeilage in einem besonderen Blatt unter dem Titel u E

__Zentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral - Handelsregister für das Deutsdhe Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Der Bezugsprets für Selbstabholer auch dur die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers, SW. 48, Wilhelm- beträgt 18 4 f. d. Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 50 Pf. Mer 60 envreis "d. Mans einer (traße 32, bezogen werden. 9 gefpalt. Einheitszeile 2.4. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag v. 80 v. H. erhoben,

Ee I S I I R "T

Bom „Zentral-Handbel8register für das Deutsche Reich“ werden Heute die Itrn. 170A, 170B und 170C ausgegeben. E Befristete Anzeigen müssen d r ei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “C

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs. |

UVebernahmepreis zu berücksichtigen i. Genau fo ist es, wenn der Vebernahmepreis um deswillen höher bemessen wird als soust, weil dem Konsortium die Einführungsgeschäfte gegen besondere Vergütung übertragen werden. Rechtlich liegt die Sache so, daß das Konsortium mit seiner Bankprovisionsforderung an die Gesellschaft gegen deren Forderung aus der Uebernahme der Aktien an das Konsortium auf- rehnet. Daraus folgt, daß die Kosten der Ausgabe neuer Aktien, die die ausgebende Aktiengesellschaft treffen, selbst dann nit von der für die Aktien gewährten Gegenleistung abgeseßt werden können, wenn sie in einer der übernehmenden Bank für Mitwirkung bei der Ausgabe gewährten Provision bestehen. (U. v. 17. 3. 21, I1 A 96/21.)

7. Reichsstempelpfliht ver Svpesenzuschüsse, die die Erwerber neuer Aktien neben deren Nennwert übernehmen. Eine Aktiengesellschaft, die ihr Kapital erhöht hat, hat den bisherigen Aktionären ein Bezugsrecht dergestalt eingeräumt, daß jeder bisherige Aktionär berechtigt sein follte, auf seine alte Aktie eine neue Aktie al pari zu beziehen mit der Verpflichtung, einen Spesenzuschlag von 9 vH an die Gesellshaft zu gewähren, während die übrigen neuen Aktien auf Grund des Zeichnungs\cheins zum Nennwert mit der Ver- pflihtung ausgegeben werden, einen Spesenzushuß in Höhe von 15 vH zu leisten. Der Gesellschaftsstempel nach Tarifnumtmer 1A a und der Schlußnotenstempel nah Tarifnummer 4a des Reichsstempel- gesetzes sind E M T dieser Spesenzuschläge zu berechnen. Anlangend den Gesellschaftsstempel, so sind die Kosten der Erhöhung des Grundkapitals und der Ausgabe neuer Aktien von der die zu tragen, da diese allein die dazu erforder- lihen Rechtsgeschäfte vornimmt und die sonstigen Maßnahmen trifft. Insbesondere fällt der Kapitalerhöhungsstempel nur der Gesellschaft zur Last, da diese anders als bei der Gründung die Er- rihtung der Urkunde über den A e unge Bus veranlaßt hat. Da für die Stempelberehnung der Betrag maßgebend ist, für welchen die Aktien von den ersten Erwerbern (Gründern, Aktionären) übernommen werden, mit anderen Worten, das, was sie dafür der Aktiengesellschaft als Gegenleistung für die Aktien gewähren, ohne Rücksicht darauf, wie die Aktiengesellschaft diesen Gegenwert verwendet, so sind die Spesenzushüsse, die die Erwerber der Aktien neben deren Nennwert übernehmen und die in das Vermögen der Aktiengesellschaft übergehen, in die Stempelberechnung mit einzubeziehen. Ob es sich bei diesen Spesenzuschlägen in der Hauptsache um die Erstattung von Stempelkosten handelt, die die Gesellshaft wegen des Erhöhungs- geschäfts zu entrichten hatte, oder um andere Kosten der Kapital- erhöhung, ist gleichgültig. Das Gefeß verbietet nirgends die Er- hebung eines Stempels von der Gegenleistung, soweit diese zum Aus- gleich von Steuerlasten dient, die die Gesellschaft treffen. Der Schlußnotenstempel (Tarifnummer 4a) richtet fich nach Absaß 3 der Berehnungsvorschrift nach dem Kauf- oder Lieferungs- preise. Die ee sind Teile dieses Preises; ohne sie

Barzah=lung übernommen worden ist, hat die Stempelberechnung nah dem Gesamtwert der Gegenleistungen zu erfolgen. Zu diesen Gegen- leistungen gehört hier die Einbringung der Erfindung, da fie eine Leistung ist, die der Gesellshafter für die Gewährung des Gesellschafts- rechts bewirkt. Wenn der Wert der Einbringung nicht sofort ermittelt werden kann, zumal wenn er antrag8gemäß davon abhängig ist, ob für die Erfindung ein Patent erteilt wird, so kann die Steuerbehörde die Steuer nux vorläufig festsegen, . wenn sie nit die Gelsegung gegen oder ohne Sicherheitsleistung aussezen will. Hierbei hat die Steuerbehörde, wenn sie den ersten Weg wählt, nach § 6 der Nano nach Recht und Billigkeit zu verfahren, also jedenfalls den höchstmöglihen Wert dann nicht zu- grunde zu legen, wenn dies nah Lage der Sache der Billigkeit nicht entspridht. ie Erhebung der Stempelabgabe, welche Tarifnummer 1 A 2. des Neichsstempelgeseßzes für das Einbringen von Pätent- nig rechten, Gebrauhsmusterrechten und sonstigen gewerblihen Schußz- geübte Verfahren, die Bilanz auf den 30. Juni aufzustellen, herbei- | rehten sowie Urheberrechten in eine Aktiengesellschaft oder Gesellschast geführt werden. Für die Veranlagung zur Krieg8abgabe 1919 gilt | m. b. H. vorsieht, ist nit deshalb in Wegfall zu stellen, weil zur ih § 17 K.-Abg.-G. 1919 als 9. Kriegsgeshäftsjahr -das A des Abschlusses des Vertrages hinsihtliß der eingebrachten inindestens ‘12 Monate umfassende Geschäfts ahr, das auf den durch rfindung nur erst eine Anmeldung zur Erteilung ' eines § 23 K.-Abg.-G. 1918 als 4. Kriegsgeschäftsjahr erfaßten Zeit- | Patents vorliegt und es ungewiß ist, ob erteilt iaum in der Weise folgt, daß die d AOfOSgel M ela bre etnen | werden wird. Der Ausdruck „Patentrechte“, nicht „Pa- imunterbrohenen Zeitabschnitt umfassen. Die esellshaft m. b. H. | tente“, ist ganz allgemein gefaßt. Hierin sind auch fann auh nicht verlangen, daß ihre Veranlagung die nahträglih für | Erfindungen einbegriffen, die erst zur Patenterteilung angemeldet die vergangenen Jahre jeweils für den Ln vom 1. Suli bis | sind. Das ergibt sich \chon daraus, daß die Tarifstelle sih ganz all- 30, Juni aufzustellenden Bilanzen zugrunde gelegt werden. Denn | gemein gewerblichen Schugrechten unterwirft, die Anmeldung der Er- findung aber nah § 3 des Patentgeseges den Anspru auf Erteilung des Patents die Priorität sichert, wenn auch die einstweiligen geseß- lichen Wirkungen des pern für den Gegenstand der Anmeldung zugunsten des Patentsuchers nah § 23 des Patentgesectes erst mit der Bekanntmachung der Armeldung eintreten. Der mit der Anmeldung erworbene Anspru auf Erteilung: des Patents ge nah § 6 des atentgeseßes auf den Erben über und kann beschränkt oder un- eshränkt durÞ Vertrag oder Verfügung von Todes wegen auf andexe übertragen werden. Er stellt somit ein selbständiges Necht dar. (U. v. 8. 4, 21, IT A 72/21.)

5, Sind die an die Mitglieder des Grubenvorstands ciner Gewerkschaft bezahlten NEIAtungen reichsstempel- pflichtig? Der Wortlaut der Tarifnummer 9 des Reichsstempel-

des gesetzes unterwirft der Besteuerung die Aufstellung der Aktiengesell- estellt werden, wenn sie am Bilanzstichtage noch geshuldet werden fa ten, Kommanditgesellshaften auf Aktien und Gesellschaften m. oder während des Geshäftsjahrs auf Grund eines Schuldverhältnisses | b. H.,, Gewerkschaften, deutshen Kolonialgesellshaften und ihnen gezahlt worden find. Nach dem Standpunkt der geltenden landes- | gleihgestellten Gesellschaften über die Höhe der gesamten Vergütungen, rechtlichen Steuergeseßgebung für direkte Steuern, insbesondere | die den zur Ueberwahung der Geschäftsführung bestellten Personen für solhe von Einkommen, wird man als Regel bezeichnen können, | (Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Grubenvorstands usw.) daß die Steuer pflicht als solle wirksam wird mit dem Beginn | seit der leßten Bilanzaufstellung gewährt worden sind. Da

des Steuerjahrs oder des pefeßlidhen Stichtags, die konkrete Steuer- | die Mitglieder. des Grubenvorstands nicht immer wie die Mit- | ) \chuld dagegen \sich erst aus der V A e oder erst aus der | glieder des Aufsichtsrats zur Ueberwahung der Geschäfts- | würden die Bewerber die Aktien uicht erhalten haben. (U. v. 17. 5. 21,

Fellsevung er Innen aat cld mit dtr Mena der Steuer- runs t a i e s Frage, M bei Tuteains ITA 150/21.)

orderung an den Steuerpflichtigen, . ergibt. daher die direkte er Vorschri as ewiht auf die orte „den zur Uebder- 8. Neuveranlagung zur Kriegsfteuer. i Aktien- Steuerschuld erst im Dezember des Jahres durch Zustellung des | wacung bestellten Personen“ gelegt werden muß, fo daß die in der | ¿senschaft war endgültig und Lire eda C fteier Ii mere Steuerbescheids begründet worden, die Einkommensteuer aber im | Klammer aufgeführten Mitglieder nur als Beispiele zu gelten haben, Bulaifung ewisser im Kriegssteuergeseze vorgesehenen Abzüge ver- Kriegsgeshäftsjahr, das bereits am 30. Juni dieses Jahres endigte, | wenn fie diesem Erfordernis entsprechen, oder ob die in der Klammer anlagt be Nach Rechtskraft des Steuerbescheids wurde der bezahlt worden, so kann diese Zahlung nur als Vorauszahlung auf | aufgeführten Mitglieder unter allen Umständen als steuerpflichtig mit Gesellschaft ein berichtigter Steuerbescheid zugestellt, in dem die ge- noch nicht nan ft Aaron lieET gelten. Solche freiwilligen | ibren Vergütungen angeschen werden müssen, ganz glei, welche | daten Abzüge nit zugelassen waren und die Steuer entsprechend

1. Feststellung des steuerpflihtigen 5. Krieg8geschäfts- jahres einer Geseilschaft m. b. H, für die Veranlagung der Kriegsabgabe 1919. Wenn nah dem Gesellschaftsvertrage die Hücher einer Gesellschaft m. b. H. alljährlih auf den 31. Dezember abzuschließen find und die Bilanz auf diesen Zeitpunkt zu ziehen ift, p lm eine seit Jahren erfolgte Hustellung der Bilanz auf den

, Juni eines jeden Jahres für sich allein eine Verlegung des sazungsmäßigen Geschäftsjahres nicht begründen. Hierzu. wäre eine Aenderung des Gesellschaftsvertrags erforderlih, die nah der zwingen- den Vorschrift des § 93 Gm. b. H. G. vom 20. April 1892/20. Mai 1898 nur dur einen gerichtlich oder notariell beurkundeten us der Gesellschafter herbeigeführt werden kann. So wenig die Auf- stellung der 1. Kriegsbilanz für die Zeit vom 1. Juli 1914 bis 31, Dezember 1915 die Bedeutung einer Verlegung des Geschäfts- e entgegen den Satzungen * des Gesellschaftsvertrags zur Folge aben kann, so wenig kann eine solhe dur das seit Jahrén

ein Patent

dies Verlangen würde nihts anderes bedeuten als eine nachträglice - Verlegung bereits abgelaufener Geschäftsjahre. Aus der einem Ge- schäftsjahr zukommenden weittragenden Bedeutung (für Betriebs- ergebnis, Buchführung, Bilanz und Inventur) folgt aber, daß eine nachträgliche, von der Willkür der Gefellshast ab ängige Aenderung abgelaufener Geschäftsjahre als den tatsächlihen Verhältnissen wider- sprehend auch nicht für die Zwecke der Steuerveranlagung vor- genommen werden kann und daher felbst dann für unzulässig erklärt werden p wenn sie dur eine den formellen geseßlihen Vor- shriften entsprechende Aenderung des Gesellschaftsvertrags nahträglih beschlossen würde. (U. v. 30. 12. 20, I A 222/20.) ia :

2, Abzugsfähigkeit der direkten Landessteuershuld vom kxiegsabgabepflichtigen BVilanzgewinn. Steuern dürfen als ábzugsfähige Ausgabe bei Berehnun Bilanzgewinns nur ein-

orauszahlungen find dem Unkostenkonto des Kriegsgeschäftsjahres, | Tätigkeit ste im CEinzelfalle ausgeübt haben. Aus der Gntstehungs- | erhöht war. Eine derartige Neuveranlagung, die auf § 42 des Kriegsabgabengesetzes 1918 - gestüßt wurde, ist jedoch / unzulässig. Dieser Paragraph, der im Falle einer zu niedrigen Veranlagung zur Kriegssteuer eine ea mit Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde innerhalh zweier Jahre vorsieht, au wenn die Vorausfezungen im § 73 Saß .2 des Besitz- steuergeseßzes 1913 niht vorliegen, d. h. auch dann, wenn n icht nachträglich neue Tatsahen und Beweismittel bekannt werden, stellt fi als eine von den allgemein geltenden Normen ab- weichende Vorschrift dar, die durch die infolge der Kriegsverhältnisse außerordentlich er|chwerte e S der Kriegsfteuer und Kriegs- abgabe gerechtfertigt ist. Als Ausnahmevorschrift ist' sie daher eng auszulegen. Es würde mit dem natürlichen Rechtsempfinden und dem in dem größten Teile Deutschlands eingelebten Rechtszustand im Widerspruch stehen und zu einèr {wer erträglihen Beunruhigun der Steuerpflichtigen führen, wenn die Neuveranlagung fmetbanb zweier Jahre schrankenlos zugelassen würde. Auch aus der Ent- stehungsgeschihte der Geseßesvorschrift folgt, daß der § 42 nit auch Neuveranlagungen wegen einer anderen Rechtsauffassung ermöglichen soll. Durch die Bestimmung des § 42 ist allerdings die durch die positive Vorschrift des § 73 Saß 2 des Besitzsteuergesetzes der Neuveranlagung gezogenen Schranken, daß sie nur auf Grund nachträglih bekanntgewordener neuer Tatsachen und Beweise, nicht auf Grund anderer neuer noch bisher unbekannter, sondern nur un- berücsichtigt gebliebener erfolgen darf, für die Kriegssteuer und Kriegs- abgabe beseitigt. Dagegen ist eine Neuveranlagung lediglich auf Grund ciner Aenderung in der der ursprünglihen Veranlagung zugrunde- gelegten N Eli ug e Peine lbt Sngula E die isherige Veranlagung zu niedrig erscheinen läßt, unzulässig. (U. v. 16.4.2, 1A 5/21.) G E 9. Einfluß der landesrecchtlichen Einkommensteuer- veraulagung auf die Kriegsabgabe steuerpflichtiger Gesell- schaften. Für die Kriegsabgabe ift die landesrechtliche CEinkommen|ieuer= veranlagung nur bei Einzelpersonen maßgebend; die Kriegsabgabe- pfliht der Gesellschaften ist eine solhe vom Mehrgewinne, niht vom Mehreinkommen. Für die zur Feststellung des Mehbrgewinns er- forderlihe Ermittlung des Friedens8gewinns und des Gewinns des Kriegsgeschäftsjahrs sind die Ergebnisse der landesrehtlihen Ein- kommensteuerveranlagung und deren Rechtskraft bedeutungslos. Die end dieser Geschäftëgewinne erfolgt aus\chließlih nah den orschriften des Kriegsabgabegesetes und ist mit den reihsrechtlich zugelassenen Rechtsmitteln unbeschränkt anfecchtbar. (U. v. 1. 2. 21, L A 210/20.) E

geschichte und dem Zwede der gejeßlihen Vorschrift ergibt sich nun, daß bei der Gewerkschaft nur diejenigen Mitglieder steuerpflihtig sind, welche wie die Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft eine überwachende Tätigkeit oder doh wenigstens eine solche Tätigkeit entfaltet haben, wie fie auch Aufsichtsratsmitglieder einer Aktien- esellschaft mit Nücksicht auf ihr Aufsichtsratsverhältnis noch ausüben önnen, ohne damit aus dem Rahmen der möglichen Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds im weiteren Sinne herauszufallen. Die Mit- lieder des Grubenvorstandes unterliegen demnach nur insoweit der

esteuerung, als sie zu den zur Ueberwachung der Geschäfts- führung bestellten Personen gehören. (U. v. 17. 5. 21, ITA 240/21.)

6. Neichsstempelrechtliche Behandlung der Stückzinsen und der Verzugszinsen bei Ausgabe neuer Aktien. Die die Aktiengesellschaft treffenden Kosten der Ausgabe neuer Aktien können von der für dice Aktien gewährten Gegen- leistung nicht abgeseßt werden. Nach § 218 des Handelsgeseß- buchs hat ein Aktionär, der den auf die Aktien eingeforderten Betrag nit zur rechten Zeit einzahlt, Zinsen von -dem Tage an zu entrichten, an welchem die Zahlung bätte geschehen sollen. Derartige Zinsen können nicht als Gegenleistung für die Gewährung des in der Aktie N Gesellschaftsrechts angesehen werden; sie sind vielmehr die geseßlihe Folge des Verhaltens des Aktionärs und unabhängig von den ihm gewährtèn Gesellschaftsre{ten. Ihre Einbeziehung in die Stempelberechnung ist daher nicht zulässig. Die Stückzinsen sind als Teil der Bua für die Veberlassung der Aktien anzufchen, weil weder die Aktien ohne das Dividendenred)t noch das Dividenden- recht ohne die Aktien zu haben sind, weil also das Dividendenrecht eine den Aktien beigelegte, Wert und * Preis steigernde Eigenschaft war. Stückzinsen sind rehtlih gar keine Zinsen, fondern lediglich ein Teil des stempelpflihtigen Uebernahmepreises. Sind nah dem Gesell schaftsbeschlusse die Kosten der Kapitalerhöhung ‘von der Gesellschaft u tragen und bedient sih die Gesellschaft zur Durchführung des Ge- chäâfts eines Bankkönsortiums, das die neuen Aktien übernimmt, so ist die Gesellschaft verpflichtet, die Auslagen dem Konjortium zu erstatten. Eine den Uebernahmepreis mindernde Gegenleistung liegt hierin nit. Für dié Gesellschaft ist es gleichgültig, ob sie die durh die Kapitalerhöhung notwendigen Geschäfte durch das übernehmende Konfortium oder durch cine dritte Person vornehmen läßt. Ueber- nimmt das Konsortium die Aktien zu einem geringeren Kurse und verspricht daneben die Crstattung eines Teils der Kapitalerhöhungs- kosten, so ist in dem leßteren Versprechen eine geldwerte Leistung zu erbliden, die bei der Stempelberehnung neben dem eigentlichen

iu dessen Lasten le verbucht waren, wieder zu kreditieren, weil sie

niht zu den Betriebslasten dieses Jahres gehören. Dadurch wird

A B) berechnete Bilanzgewinn erhöht. (U. v. 30. 3. 21, ad f

3, Umsaksteuerpflicht der von einer Aktiengesell- haft für ihre Angestellten und Arbeiter bewirkten entgelilichen Beschaffung und Abgabe von - Lebens- initteln und anderen Waren, Zur gewerblihen und daher imfaßsteuerpflichti en Tätigkeit gehören nicht nur diejenigen leferungen und angen deren Vornahme das Unternehmen in erster Linie bezweckt, sondern alle und jede Tätigkeit, die die Haupttätigkeit mit sih bringt. Nit der Gegensaß zwishen Grund- geschäft und Neben- oder Hilfsgeschäft, sondern der Gegensaß zwischen et eshäftlihen Tätigkeit und dem Eigenleben ist für die Erhebung ber msaßsteuer entscheidend; im laufenden Betrieb einer juristischen erson sind daher alle entgeltlichen Lieferungen und Leistungen um- (Psteuerpfli tig. Hieraus ergibt sich, däß die Umsätze aus der von der B tiengesellschast für ihre Arbeiter und Angestellten bewirkten entgeltlichen î eshafung und Abgabe von Lebensmitteln und anderen Waren ini ihtig sind. Hierbei kommt es nicht darauf an, daß es si in érster Linie bei der Aktiengesellshaft um andere gewerbliche Zwecke andelt und daß die An estellten und Arbeiter niht zu den Kunden ehören, mit denen die Aktiengesellschaft um ihrer Us willen L b R tritt, Daß bei diesen Umsäßen kein Gewinn erzielt ird, ist uner ebli, da die Umsaßsteuerpflicht niht an die Erzielung M Gewinnen geknüpft ist, sondern lediglih an die Vereinnahmung af dirgelten, Daß die von der Aktiengesellschaft zu zahlende Steuer Wid die Angestellten und Arbeiter abgewälzt wird, steht nicht im Gr erspruhe zum Gesege, da das Umsaßsteuergeseg gerade vom 5 Ua gb peerllabactelt der Steuer beherrscht ist. (U. v. 15, 4.

Bs

4 Reichsstempelpflicht des Einbringens einer Erfindung v eine Gesellschaft mit beschränkter Balons, Die Ein- ti fts einer Erfindung in eine Gesellschaft m. b. H. bei deren Er- (haften ist, sofern sie si als eine besondere Leistung eines Gesell- dom 90 10 9 3 Abs. 2 des Geseges, betr. die Gefellsa]ten m. b. H. étlo « Mai 1898, darstellt, einé außer der Leistung der Stamm- Me übernommene Leistung im Sinne von Spalte 4 der Tarif-

h Wi 1 A b des Reichs|tempelgesezes 1918. Wenn der Wert der

Veit der r auf die Stammeinlage anzurechnen ist,

r

der Geschästsanteil des ein ingenden Gesellschafters also niht gegen