taats, Regelung der Heimarbeit, obligatorisher Fachunters di für alle Personen zwischen dem 14. und 18. Leb Sozialisierung der Eisenbahn einschließlich der Schmal bahnen, der Bergwerke und der elektrishen Krastanlagen, Ver- ortentwicklung der Sleuer ur besondere Belastung des erworbenen Reichtu die Agrarfrage und die Finanzfrage soll später entschieden
azifizierten Ge- ie in die Stadt und Leben in
dem gesamten Kabinett auf defsen Wunsh am 20. Juni in einer Be- it zösischen Botschafter über das Räumungs- seiner Auffassung dahin Ausdruck gegeben, polnishen În urgenten, Die Tatsachen auch dem
Die Sicherheit in den so von Grund aus meinden wird von Tag zu Tag besser, so dc entslohenen Deutschen ohne Gefahr für Lei / i ne Orte zurückkehren können. Auf dem Bahnhof in Kattowitz aben englishe Truppen die Wache übernommen und führen auch hiex eine scharfe Kontrolle. g ] gehen der Engländer begrüßt werden muß, kann doch kein Zateifel darüber bestehen, daß die Engländer allein die h Oberschlesiens zur vollkommenen Sicherheit nicht urhzuführen n dem ganzen von den Franzosen beseßten Gebiet von Laurahütte und Kattowiß bis Myslowiß steht die polnische Grenze noch vollkommen o verschiedensten Grenzübergängen versehen polnisch t enannten Sicherheitsdienst, das heißt, sie lassen die erein und hinüber, kurz, die ganze Lage ist hier dieselbe, \{hlimmer als vor dem Ausbruch des Jn den Orten der französishen Kreise herrschen in den verschiedensten Verkleidungen vollkommen die polnischen Bewaffneten. Ueberall bestehen noch die polnischen Nirgends werden die von der Juteralliierten Kommission befohlenen paritätishen Gemeindewachen durch- gesührt. Die wichtigsten, unmittelbar vom Jndustriegebiet nah Polen führenden Kreise sind in französischer Hand.
fprechung mit dem fran
ge\eßgebung
Absflimmungsgebiet ms. Ueber
dieje Auffassung voll bestätigt. Botschafter
iherungsmonopol und F
Kattowitzer So sehr. das energische. Vor-
französischen zeugen am 7. Juli in Gegenwart des Außenministers bestätigt worden und sind der französischen Negierung bekannt. Gebietes durch die Polen ist nur zum Schein erfolgt. die regulären polnischen Truppen und Teile der Haller-Truppen mit den {weren Waffen über die Grenze gezogen, wo sie, zu neuem Einfall bereit, in ibren Aus- gagsstellungen versammelt sind. "Aber innerhalb des Abstimmungs- ebjets ist die gesamte militärishe Organisation der Insurgenten estchen geblieben. Die Waffen find versteckt, die infolge der Amnestie polnishen Führer ftehen auf ihren Pos:
Die Räumung des urüdckführung
Jtalien.
Jn der Kammer erklärte der Ministerpräsident Bonomi bei der Beendigung der Diskussion über die Regierungs- erklärung laut Bericht der „Agenzia Stefani“: :
Die Frage der Unabhängigkeit und Freiheit Fi um es sei gelöst Es sei noch die wirtschaftlihe Frage zu lösen, die mit der der östlihen Grenzen zusammenhänge und deren Lösung der in Rapallo vorgesehenen Kommission obliege. Was eg werde Italien, wenn die Mehrheit des montenegrinischen Volk an einen internationalen Kongreß wenden werde, fich an der Pr der Frage mit seinem herkömmlichen Gerechtigkeitsgefühl beteiligen, das Defizit für das am 30. J 370 Millionen Lire auf 4262 Millionen Für das Rechnungsjahr 1921/22 werde es s unter 5 Milliarden bewegen. Nachdem der Ministerpräsident \chließli bezügli jüngst erfolgter Zwischenfälle zwischen Faszisten und Kommu- nisten erklärt hatte, daß die Regierung fest entshlossen sei, die Freiheit aller Parteien zu sihern und dem Gese Gehorsam zu verschaffen, stellte er die Vertrauensfrage. :
Die Kammer nahm in namentlicher Abstimmung mit 309 gegen 136 Stimmen eine Tagesordnung an, d gierung Vertrauen ausspricht. Gegen die Tage3ordnung stimmten nur die Sozialisten, Faszisten, Kommunisten, sowie
einzelne Republifaner.
vermögen.
en. An den e Apobeamte
gebliebenen Die Mannfchaften, einige Wochen zu neuem Los\clagen.
‘wenn nicht noch Montenegro anbetreffe, so
| nur leßien Aufstandes. Seitens der franzöfisWhen Be- faßungstzuppen, welhe gegen die deutshgesinnte Bevölkerung mit Haussuchungen und Verhaftungen vorgehen, ist nach hier vorliegenden Berichten für die Entwaffnung surgenten
Bonomi erklärte weiter, da gelaufene Nehnungsjahr von Lire herabgedrücdt sei.
der polnischen In- Ortswehren.
] nichts Durcchgreifendes Zum Teil sind sogar in den neueingerihteten Gemeinde- wachen Insurgenten mit ihren Gewehren aufgenommen worden. Auch die Verwaltungs8befugnisse haben die Insurgenten nur zum Teil, ) dann mebr nur zum Schein als in Wirklichkeit, an die Interalliierte Kommission abgegeben. Die Landräte haben in manchen Kreisen nur eine start beshränkte Amtsgewalt. sind zum Teil Amtsbefugnisse auszuüben. notgedrungen c ungeseßlicher Ppolnischer Bejxräte. nischen Insurgenten als H vielen Gegenden \chleppungen deutschgesinnter vorfommen, und zeigen. besonders die polnischen Fahnen, die heute wieder über zahlreihen Werken wehen, nachdem fie für die D der kürzlih vom General Le Rond unternommenen Inspektionsreise eingezogen waren. Vielfach haben auch die Insurgenten sogenannte Liquidationsbüros im Lande zurückgelassen, deren Leiter größtenteils während des polnishen Aufstands Insurgentenführer gewesen sind, in Wahrheit aber fich mit der Vorbereitun In Scchoppinitz besteht no quartier Korfantys in Gestalt einer sogenannten Haupt-
bedauert lebhaft, daß die französische Re- O einlich von polnischer Seite ausgehenden falshen Behauptungen Glauben und Beachtung geschenkt hat. ( Hoffnung hin, daß die französische Negierung auf Grund der obigen tati\ählihen Nicht rihten zu der Veberzeugung ge
Am Sonntag, den 24. d. M., früh, ist in Berlin der reußische Justizminister Dr. Max Georg Friedrich Beseler im fast vollendeten achtzigsten Lebensjahre nah längerem Leiden sanft enishlafen. Der Heimgegangene wurde am 22. September 1841 als Sohn des aus Holstein stammenden Rechts- lehrers Georg Beseler geboren. Nach Vollendung seiner Studien trat er 1863 in den Justizdienst, wurde 1870 zum Richter bei annover ernannt, 1874 an das Stadt- rjezt und 1882 zum Landgerichtsdirektor befördert. Als solcher war er zunächst in Saarbrücken, dann in Düsseldorf tâtig, bis 1888 seine Ernennung zum La gerihtspräsidenten in Oppeln erfolgte. 1892 wurde ihm die neu \chaffene Stelle eines Präsidenten des Amisgerichts T in erlin verliehen. 1897 wurde er Oberlandesgerichtspräsident in Kiel und 1904 ging er in gleicher Eigenschaft nah Breslau, um aber bereits gegen Ende des folgenden Dr. von Schönstedts als Justizminister nah Berlin berufen zu werden. Dieses hohe Amt hat der Entschlafene bis zum Jahre 1917 innegehabt und es während dieser zwölf Jahre mit der Kraft und der strengen Unparteilichkeit verwaltet, die seiner ganzen Persönlichkeit den Stempel aufdrückten. Von hohen Gaben des Geistes und bei äußerer Strenge von milder Herzens- güte, allem bürokratischen Wesen abhold, hat er sih um die Rechts- pflege und deren Diener sowie um die unvergeßliche Verdienste erworben. gung des Richterstandes, die planmäßige Erseßzung von chtern durch ständige Richter und die À lastung der Richter von minder wichtigen Ges die preußische Justiz dem Verstorbenen. bleibt ihm in der Justiz sein wiederholtes mannhaftes Ein- treten für die Unabhä strengsle Wahrung au Zeiten unvergessen.
Die Amtsvorsteher
Die - Gemeindevorsteher maßgebenden
des Landes * fühlen, Mißhandlungen
Leute, die immer wieder Spanien.
Einer Blättermeldung zufolge sollen ernste Nachrichten -Marokko in Madrid eingetroffen fein. Daz daß Eingeborene geshobenen Posten bei Melilla angegriffen hätten. Alfons sei am Freitag infolge der aus Marokko eingetroffenen
Nachrichten von San Sebastian nah Madrid zurückgekehrt, B
Südslawien.
Der M inisterrat hat beschlossen, den Justizaus\huß für den 26. Juli und die Nationalversam mlung für den 30. Juli einzuberufen, um über Maßnahmen aus Anlaß der a des ehemaligen Ministers Drakovic Beschluß zu fassen.
dem Amtsgericht in geriht in Berlin ve aus Spanisch
(„Fournal“ einen Vvor-
neuer Putschpläne be-
/ i ahres als Nachfolger
liquidationskommisfion. Die deutsdbe Negierun
gierung den vielen augen
gibt fich der stellung der ihr vorliegenden Nach- angen wird, daß von der „Gefahr eines deutschen Aufstandes oder von einer deutshen
en werden kann. \ ferner der Ansicht, daß die Vermehrung der französishen Streitkräfte shwerlich dazu beîtragen würde, die infolge der noch- ausstehenden Enticheidung naturgemäß gespannte Lage in Oberschlesien zu be-
Die deutsche Regierung hat dadur, daß sie das Ultimatum nicht nur angenommen hat, fondern au in seiner fortgeschritten ist, den Beweis geliefert, daß i Frieden und nicht auf krie
Nach Athener Blättermeldungen werden die Reste der fürktishen Armee von Eski Schehir und Kutahia in der Richtung auf Angora verfolgt, wo sie si suchen. Die griechische Kavallerie gehe par sei verwundet, sein Generalstabschef rfen müßten die Halbinsel Jsmid
örderung der Justizreform
nicht gefproch ie Hebung und zeitgemäße
Drohung“
u konzentrieren
nfänge der Ent- der Eisenbahn-
äften verdankt ondere aber
JIsmet Pas
Ausführung {on weit getötet worden.
Ori t rtenttierung igleit der Rechtspre
in der eigenen Verwaltung für alle
hung und deren Der „Agence Havas“ wird aus Angora gemeldet, bei Antingach (?) habe eine erbitterte Shlacht stattgefunden, die zugunsten der Türken geendet habe. Die Grie hätten zahlreihe Gefangene, aht Geschüße, mehrere Maschinen- mnition und Kriegsmaterial verloren.
den t auf erishe Abenteuer gerichtet und iel ihrer Politik die Wiederherstellung friedlicher und 8 ungeheure Leistungen und hat auch
wie vor in diesem Be-
l Sie hat bereit finanzieller und wirtschaftlißer Art voll Entwaffnungsfrage Regierung wird Innerhalb “ weniger Wochen
gungen, sowie das von der Kontrollkommission nicht Heeres, der Marine und der Polizei abgeliefert ; i ng von Luftfahrzeugen und -motoren verboten, und alle in Deutschland noch bestehenden Selbstshußorganisationen entwaffnet und aufgelöst. Die Durchführung des Friedens- vertrages hängt aber unter anderem davon ab, oh u bringen, ihrerseits ten, von dem Streben stand zu nehmen
ziehungen ift.
d : Die deutsche us gewehre und viel
streben fortfahren.
und Küftenbefesti zugelassene Gerät des sie hat die Herstellu
Großbritannien und Jrland. Von amtlicher Seite erfährt die „Morning Post“, daß ne weiteren diplomatischen Schritte in der ober- Die britische Regierung Sie habe keinen
—__—— Vulgarien.
französische, der englische und der italienische - Gesandte in Sofia haben nah dem Ministerpräsidenten Stam bulinski Vorstellungen erhoben wegen gewisser Machenschaften, deren Ziel es sei, in Thrazien Unruhen hervorzurufen, die für Bulgarien von schlimmen Der Ministerpräsident Stambulinski h widert, daß die bulgarische Regierung niemals dem Willen der Großmächte zuwiderhandeln werde.
Schweiz,
Die beratende technische Kommission für Verkehr und Transit wird nah einer Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ am 2%. Juli in Genf zusammentreten. Diese Kommission wurde auf der Konferenz von Barcelona erufen und dem Völkerbund angegliedert. Sie hat wendung und Verwertung der in Barcelona an- genommenen Grundsäße zu wachen. Der Kommission gehören 16 Mitglieder an, und zwar vier Mitglieder der ständ Völkerbund vertretenen Mächte und 12 Konferenz selbst gewählt worden sind.
dem „Jntranfigeant“ bei è geschehen sind. te bisher nicht beantwortet. altung zu ändern, und alle aus Obe en bekräftigen die Ansichten, a _Sie beabsichtige indessen nicht, sich chen Regierung darüber zu streiten, sondern l ie oberschlesishe Frage vom nell wie mögli geregelt werde.
… — Das Kabinett hat sich der „Daily Mail“ ür den Bau von Großkampfsch iffen und für di ßung des Flottenbauprogramms in dieser Beziehun zesprod Im Laufe der nächsten schnittlich 3—4 Großkampf
Frankreich.
che Geschäftsträger Sir Milne Cheetham hatte mittag mit dem Generalsekretär des Ministeriums ine Besprehung über den zur Frage einzuschlagenden Ge- legte der „Agence Havas“ on am leßten Donnerstag laire vorgebrachten Argu- er sei beauftragt, auf der un- ärkungen zu bestehen. die direkten Verhandlungen eutschen Nègierun nicht die Reparationskommi gangen werde, erklärte der Ministerpräsident Brian Er stehe nit auf dem Standpunkt, da gedeutet werden könnt täten für die Lieferu bestimmen.
Grund, ihre eintreffenden diese thre Haltun mit. der französi wünsche nur dri Obersten Rat so
olen dazu sein könnten.
den Friedens8vertrag zu a nach unrechtmäßigen Zielen und auf die Anwendung aller Mittel der Gewalt zu verzihten.
gelingt,
Der französi\ ch Neichsminister des und fragte, ob die deutsche Regier orktehrun Transport einer französischen Divi die die französishe Regierung nah Obers Der Reichsminister des Auswärtigen hat dem “ zufolge Abends die nachstehende
e Botschafter stattete vorgestern dem Rosen einen Besuch ab ung erklären wolle,- daß igen für lon zu trésfen, lesien zu senden
uswärtigen Dr.
gesprochen. Jahre würden durh-
schiffe gebaut werden. ins Leben
Der briti vorgestern na .des Aeußern Regelung der oberschlesi\ shäftsgang. Sir Milne Cheetha zufolge abermals die von Lord Curz gegenüber dem Grafen de St, Au mente dar. Berthelot erklärte, verzüglichen Absendung von Versi
__— Auf eine Anfrage, ob dur zwischen der französischen und der Sachlieferungen n
beabsichtige. „Wolffschen Telegraphenbüro Antwort erteilt:
__ Herr Botschafter! _ Bei unserem heutigen Gespräche haben Sie mir mit die französische Regierung entschlossen sei, eine Division durch Deutschland nach Oberschlesien zu schicken, und die Anfrage geknüpft, ob die deutsche Regierung bereit sei, für den rashen Transport dieser Tru
dem Herrn Reichskan hierauf mitzuteilen, daß die deut der Transporte von Truppen Bestimmungen Indessen kann
itglieder, die au Berthelot e
Amerika.
Nach einer Meldung der „Chicago Tribune“ aus Washington wird von zuständiger Seite die baldige Bekanntgabe des Zeit unktes der Abrüstungskon ferenz in Aussicht gestellt. Troß er Einwendungen Japans sei man der Ansicht, daß die Yap- und die Schantungfrage auf das Konferenzprogramm gehören und darauf erscheinen würden, t der Beratungen eine Regelung zustande komme. Die Regierung habe Belgien und andere interessierte Mächte davon in Kennt- nis geseßzt, daß ihrer Vertretung bei den Beratu
egenstehe, wenn die Beratungen Gegenstände i
geteilt, daß iUfstruppen aben bieran die nötigen ppen dur
ler Wirth he Regie-
Vorkehrungen Deutschland zu treffen.
Nah Rüssprache falls nicht vor der Aufnahme
j assoziierten Versailler Vertrages in nach ihrer Auffa
Truppen uach Mächte im eigen samtheit
en nichts ent res Jnteresses
„Agence Havas“ y iederaufnahme der iplomatishen Beziehungen mit Deutschland rati-
ß die Verhandlungen fo en; denn sie hätten nur den Zweck, die j ngen in natura und die en Delegierten
eder Weise nachzukommen. Ersuchen um Beförderung von erschlesien nicht von einer der drei en Namen, sondern nur im welche die Besetzun
ahlungsart genau zu : i der Reparations- er die Verhandlungen auf dem laufenden Ministerpräsident worden sei, dur Sachlieferungen u bezahlen und daß in Deutschland Loko- Konto Reparationen bestellt worden seien.
— Die Internationale Donaukon earbeitete Statut über den ie beglaubi
Die französis kommission würden täglich ü ehal Vebrigens erklärt richtig, daß Deutschland ermä@tigt 5/g der fälligen Summen motiven und Waggons au
— Die bolivianische Regierun
er drei Mächte, das Protoko
Oberschlesiens ausführen, gestellt werden. zellenz daher um eine gen ' rsuchen in diefem Falle ir mächte gestellt ist.
Genehmigen Sie, usw.
Der Reichsminister für Ernä den RNeichskommissar „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, angewies tember 1921 Einfuhrbewilligungen stärke grün (Naßstärke) oder trocken, auch Nr. 173a des Statistischen Warenver Eine Verlängerung der erteilten Ein nicht erfolgen.
e Mitteilung darüber bitten, amen der drei Okkpations-
ferenz hat vor- , den Verkehr auf der gten Delegierten der beteiligten
gestern das Donau dur Staaten unterzeichnen lassen.
hrung und Landwirtschaft hat fubrbewilieng R
en, bis zum Parlamentarische Nachrichten.
„Nachstehend wird der Entwurf eines Geseßze weiterun Anwandungsgebiets der
undzurEinschränkungder kurzenFreih dung veröffentlicht: 169A
1,
der Geldstrafen, die in reichs- oder landed- riften bei Verbrechen, : - tretungen angedroht sind, wird auf das Zehnfache, bei V ehen aber auf mindestens das Neichsreht oder das : eamten, Strafvorschriften zu erlafsen und darin Geld odstbetrag anzudrohen, fo wird s Zehnfache erhöht.
emahlen, Ein jelbsiraf! ichnisse, zu erteilen. eitsstr
uhrbewilligungen darf
Belgien.
laut Meldung des „Wolffschen heit abgelehnt den Provinzialwahlen
"nebst Begrün
Der HöMstbetr reditilen Greis
Die Kammer Telegraphenbüros“ mit Stimmenmehr Frauen das Stimmrecht für die Für das Wahlrecht stimmten die Katholiken.
im Senat die Mehr
chen Kammer und Senat ni s G 1c) in der leßten Sißun d der Frage der Neuwablen üs schäftigt, Der Grundsaß der nationalen eines Angriffs wurde obiger Quelle zu Mehrheit des Generalrats trat für Neu rogramm, das fe 1 ge Militärdien validität und im Alter,
Vergehen oder Uebe
zuzuerkennen. Da die Kat Konflikt zw
Partei hat
eit besien, ist ein t ausgeschlossen. sozialdemokratischen mit der Militärfrage das Parlament be- Verteidigung im Falle folge zugelassen. Die wahlen im Oktober ein. estellt wurde, ist das folgende: ersicherung bei Unfall, r die Angestellien
Preußen. dtgiausent B des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wird n Tas be arnowiß übereinstimmend nen englischen Truppen rischaften heran- rstellung der Sicher- iterten Kommission nung erfolgt in der Art, daß
hen R gun werden
Laut Meldun aus den Kreisen berichtet, daß die dort eingetroffe mit allem Ernst an d gehen md auch die übrigen zur heit erlassenen Verordnungen der Jntera durchführen werden.
die einzeluen Ortschaften vou engl Ub di Decäbebten beat
einem bestimmten ene Höchstbetrag auf da ie Vorschriften des Abs. 1 gelten nit, wenn die an Geldstrafe in dem Mehrfachen eines bestimmten Betrages besteht.
euthen und
affnung der
2 Das Strafgecseßbuch wird Äbidect, wie folgt: 1. Im § 1 Abs. 2 tünfzig Mark“ jeweils d M setzt.
Die Eniwa Das Wahl
und 3 werden die Y urch die Worte; „einta
ein Statut
2, Im § 28 Abs. 2 werden die Worte: „ se@shundert Mark" durch die Worie: „sechstaufend Mark" erseßt. 3. Jm § 29 werden die Worte: „fünfzehn Mark" jeweils dur die Worte: „einhundertfünfzig Mark" ersegt. Im § 27 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgeseßes werden die Porte: „von höchftens sech{8hundert Mark" gestrichen.
8&3.
für ein Vergehen, für das den bestehenden Vorschriften aftase überhaupt nicht oder nur n reitet zulässig ist, iht mehr als ein Monat F fe verwirkt, so ist an Stelle jr Freiheitsstrafe auf dstrafe bis zu zwanzigtausend Mark zu atennen, wenn der Strafzweck durch eine Geldstrafe erreiht werden
e weit die Geldstrafe nit beigetrieben werden kann, tritt die yrwirkte Freiheitsstrafe an ihre Stelle. Bei der por x rius zom, Dig das Gericht an den Maßstab des §29 des Strafgesehbuches nicht gebunden.
4. #| dem Verurteilien nah ; Tat wirt, ffen Vorhältnifsen data daß er die Geldstrafe eia lt, so kann ihm Gericht eine Frist bewilligen oder gestatten, die Strafe in bestimmten Feilbeträgen zu zahlen.
Das Gericht kann diese Vergünstigungen auß nach dem Urteil willigen. Es fann seine Entschließungen nachträglich ändern. fistet der Verurteilte die Teilzahlungen nicht rechtzeitig oder bessern h seine wirtshaftliGßen Verhältnisse wesentli, so kann das Gericht ie Vergünstigung widerrufen.
Auf die nah Abs. 2 zu treffenden Entsheidungen findet § 494 jer Strafprozeßordnung entsprechende Anwendung.
8 5. Soweit die Geldstrafe nit gezablt wird, ist sie beizutreiben. Der Versuch, die Geldstrafe beizutreiben, kann unterbleiben, wenn mit Sicherheit vorauszusehen ist, daß fie aus dem beweglichen Fermögen des Verurteilten niht beigetrieben werden kann.
6, Die VollstreXungsbehörde n dem Verurteilten gestatten, eine meinbringlihe Geldstrafe dur. freie Arbeit zu. tilgen.
8 7.
Auf Antrag der Vollstreckungs3behörde kann das Gericht (§ 494 her Strafprozeßordnung) anordnen, daß die Vollstrekung der Ersaßz- sreiheitsstrafe unterbleibt, wenn der Verurteilte ohne sein Verschulden E ist, die Geldstrafe zu " zahlen oder durch freie Arbeit zu tilgen.
8&8.
Das Geseß tritt mit dem 1. Oktober 1921 in Kraft.
Ist vor Inkrafttreten dieses Geseßes wegen eines Vergehens, wegen dessen nach den bestehenden Vorschriften auf Freiheitsstrafe ertannt werden mußte, eine Freiheits\trafe von niGt mehr als einem Nonat erkannt worden, so kann das Gericht (§ 494 der Strafprozeß- dnung) dem Verurteilten auf seinen Antrag gestatten, die Freiheits- strafe, soweit sie noch nit verbüßt ist, durch Zahlung einer Geld- strafe bis zu zwanzigtausend Mark abzuwenden; dies gilt auch dann, venn das Urteil ers nach dem Inkrafttreten diefes Gesetzes rehts- käftig wird. -§ 3 Abs. 2 gilt entsprechend.
Begründung,
Das Strafmittel der Geldstrafe is in den geltenden Straf- eseben nur in beshränktem Maße ausgenußt. Jm T pergenh D uh ist ihr Anwendungsgebiet eng “e, das Höchslmaß durchweg niedrig. - Das gleiche gilt von den übrigen Strasgesezen des Reich s und der Länder, die vor dem Kriege und in den ersten Kriegs- ihren erlassen worden find. Auch die Vollstreckung der Geldstrafe is unzureichend geregelt. Vor allem ist nicht dafür gesorgt, daß der Verurteilte seine Arbeitskraft zur E der Geld- strafe ausnuzen kann; infolgedessen muß weit häufiger, als s im Interesse der Allgemeinheit und des Verurteiiten er- wünscht ist, die Grsaßfreiheitsstrafe vollstret werden. Das ge- ringe Höchstmaß der Geldstrafen in den älteren Strafgeseßen tritt heute, nachdem der Wert des Geldteils auf einen Bruchteil des früheren Wertes gesunken ist, mehr dênn je hervor; diefe Stras- drohungen haben jeßt gegenüber bemittelten Personen den Charakter ciner Strafdrohung nahezu verloren. M |
Das Verhältnis von Geldstrafe zu Freiheitsstrafe von Grund auf neu zu ordnen, muß der allgemeinen Reform des Strafrechts vorbehalten bleiben. Der Entwurf beschränkt \ich darauf, das Höchstmaß der Geldstrafen heraufzuseßen und die Vorschriften über die Vollstrekung zweckmäßiger auszugestalten 6 1, S8 4 bis 7). Hierduxch wird zugleih der dringend ewünschte Erfolg erzielt, daß die eee mehr als bisher um Ersay der Freiheitsstrafe dienen kann. Außerdem eröffnet der Entwurf der Geldstrafe ein neues- Gebiet, indem er das Gericht er- mächtigt, überall da, wo wegen eines Vergehens . bisher auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden mußte, eine Geldstrafe zu verhängen, wenn niht mehr als ein Monat Freiheitsstrafe verwirkt ist und der Strafzweck durch eine Geldstrafe erreiht werden kann (§ 3 Abs. 1). die seit langem erhobene Forderung, die kurzen Freiheits\trafen ein- judämmen, wird damit in der Hauptsache erfülll. Die Tragweite ter Nenerung geht daraus hervor, daß künftig z. B. in milder liegenden Fällen des einfachen Diebstahls auf Geldstrafe wird erkannt verden können. :
Jm einzelnen ist folgendes zu bemerken:
Zu § 1.
Eine Heraufsezung der Höchstbeträge der Geldstrafen auf das Zhnfache va Bs en gesunkenen Geldwert gere(tfertigt. Um (ber die Geldstrafe zu einem brauchbaren Ersaß für die Freiheits- i alt zu machen, g o Poaeoa La Verbrechen und Vergehen
ldenfalls auf 20 000 estgeseßt werden.
Bie Doeisrift bezieht A uf alle kriminellen Strafdrohungen tes Reichs und der Länder. Ordnungsstrafen (zu vergl. z. B. §§ 1487 lis 1489 der Reichsversicherungsordnung) und Zwangsstrafen (z. B. egen Zeugen, die ihr Zeugnis verweigern — § 69 der Strafprozeß- dnung, § 380 der Zivilprozeßordnung —, von der Polizeibehörde ¡jur Erzwingung von Handlungen oder Unterlassungen festgeseßte Geld- frafen) werden nit berührt. :
u § 2.
Die Vorschriften des § L En das geltende Recht mit § 1 tes Entrourfs in Einklang zu bringen. l :
Nach § 1 Abs. 2 des Sträfauls buchs is eine mit Geldstrafe bis u 150 % bedrobte Handlung eine Uebertretung und eine mit Geld- rafe von mehr als 150 46 bedrohte Handlung ein Vergehen. Der Entwurf set die Grenze entsprehend der Verzehnfahung der Geld- strafdrohungen auf 1500 # herauf (Abs. 1 Nr. 1). Einer gleichen enderung bedarf die Vorschrift des § 28 Abs. 2 des Strafgeseß- buchs, welche die Umwandlung einer bei Vergehen allein oder an tster Stelle oder wahlweise neben Haft angedrohten Geldstrafe in haft statt in Gefängnis zuläßt, wenn die erkannte Strafe den Betrag bon 600 4 nicht übersteigt (Abs. 1 Nr. 2), L o R
Die Verzehnfahung des Höchstbetrags der Geld|sirase macht e weiter T a Me stab Ea A Umwandlung einer Geldstrafe in fine Ersaßfreiheitsstrafe (§ 29 des Strafgeseßbuchs) abzuändern. Vährend bisher einer eintägigen Ersapfreiheitsfirafe der Betrag von bèhstens 15 4 Geldstrafe gleichgestellt ist, soll fünftig ein Betrag h 150 46 einem Tage Freiheitsstrafe gleihgeahtet werden
l Nr) N
Nach § 27 Nr. 2 des Gerihtperfa}sungögeleges gehören Ver- eden, die mit feiner böberen Geldstrafe als 600 4 bedroht sind, it ursprünglichen Zuständigkeit der Schöffengerihte. Der Entwurf pit dayon aus, daß das Hess der angedrohten Geldstrafe allein
ir die Zuständigkeit nicht auss{laggebend is. Er s{lägt deshalb vor, die Begrenzung g 2 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes- ganz
Ufzugeben (Abs. 9).
uS Die Vorschrift des atr. Y B erforderli, weil sonst auf dem Vuweg über die Ersahfreiheitsstrafe den Täter nicht selten eine lèhere Freiheitsstrafe als die an si verwirkte treffen würde. Deshalb darf 1, Gericht au bei der Umwandlung an den Maßstab des
| W.-des Strafgeseubuchs. nicht. gebunden: ein.
4.
VorsWrift bezieht Î nicht nur auf die Fälle verhängt wird. dem vor turzem veröffentlihten Entwurf zu einem Deutschen von 1919) entnommen benen Denkschrift), Soro „Regel, im Urteil getroffen werden, d sie von dem Vollstreckungsgecicht unter entsprechender Anwendung riften des § 494 der Strafpro
eine "Geldstrafe
Strafgeseßbbuch (Entwurf S. 61 der dem Entwurf bei, Vergünstigungen nit, wie in der
ordnung zu erlassen
h find ebenfalls unverändert aus dem __ Auch die Vorschrift des § 7 stimmt in ihrem Grundgedanken mit dem Entwurf von 1919 übèërein 57 Abs. 1, 2; 58, 8 59 Abs. #. 3 und 4 der
Zu §8 Die Vorschrift des Abs. 2 bezwe eßes Berurteilten die träglih zukommen zu lassen, soweit der Vollstreckung der Freiheitsstrafe erlos, schrift soll sowohl dann gelten, wenn das tretens des Gesetzes bereits rechtskräftig war, als auch das Urteil zwar vor dem Inkrafttreten des Ge nah dem Inkrafttreien dur Verwerfung des Rechtsmi rechtskräftig wird.
u §8 Die Vorschriften der 88 5, 6
von 1919 übernommen. 1; S. 61 leßter Absayz, S. 62
den vor dem Inkrafttreten ergünstigung des § 3 nach- nicht bereits
Die Vor- Urteil zur Zeit des Inkraft- dann, wenn eyes erlassen, Ablauf der Nechtsmittelfrist oder -durch
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Bankbeamten-Verein dem raphenbüro" mitteilt, haben die von ihm bean- Verlängerung des
Wie der Deutsche „Wolffschen Tele tragten Nachverhandlungen 4 e Neichstarifs zu einer Einigung geführt. Sowohl der Arbeit- esielltenorganisationen haben den Ver- arbeitsministers an lierung der Bezüge für die Zeit nas vem 1 ulierung der üge für die Zeit na m 1. ca G L Anrechnnng von Berufsjahren im De-
geberverband als auch di
mitilungsvorschlag genommen.
anuar 1922 und über eine anderweitige zember 1921 neu verhandelt werden.
Der Landarbeiterstrei? im Kreise Greifswald ist Blättermeldungen zufolge völlig sämtlihen Gütern wird wieder gear wo auf 12 Gütern gef dingungslos wieder au}
usammengebro itet. Auch im Bezi treilkt wurde, ist die Arbeit heute morgen be- t fgenommen worden.
Nach einer Meldung des „Peuple" aus Straßbur dortigen Elektrizitätsarbeiter eine von der fügte 25 prozentigen Lohnherabseßung abgelehnt und find in den
tromlieferung ist unterbrochen. Im
haben die irektion ver-
Streik getreten. ganzen Unterelsaß find die Metallarbeiter ausgesperrt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs-
maßregelu. Gang der gemeingefährlihen Krankheiten. (Nach den «Ven Süngen des N
esundheitsamts“, vom 20. Juli 1 19
. Im Monat Februar wurde 1 Erkrankung g ad festaen t. (Bull. des Eidgen. Ge-
n. Burma vom 17.
In (und 15 Tobesiêt, in
. (Desgl. S. 231.)
pril bis 7. Mai 8 Erkrankungen und
, (Desgl. S. 231) _
1 E L Vom. 13. D S7 E und 9 Todesfälle in Singapore. . S. 231.
O | April bis 4, Mai 4 Erkrankungen
urei wurden inGharbin vom e festgestellt. (Publ. health rep.
sundheitsamts d.
14. Mai in Mm ers 17
6 Todesfälle in Straits S
R G t
ongktong. Todesfälle. China. In der Mand\s
21, März bis 9. April 1319 F S, 1299.) N Vom 14. Mai bis. 17. Juni 25 Erkrankungen.
p : . Gesundheitsamts d. Schweiz S. 231.) M alo oil 23 Erkrankungen und 8 Todesfälle in
G In Guayaquil vom 16. bis 30. April 3 Er- krankungen und 1 Todesfall. (Publ. health rep, S. 1299.)
Cholera. a
. Das Austreten wird unter dem 19. Mai aus
Las E f Nostow am Don und der (Publ. health rep. S. 1356.)
i 374 Erkr n a l n Tur E
j ankungen (un odesfälle
n Marz bis 2. April 7 (7
9, (Desgl. S. 231.)
Tunesien. Zar zis. (Desgl.
dem Kaukasus, Kolomna,
Ukraine gemeldet.
E vin patam vom 6 ; apatam / Madras tig 24. April bis 21. Mai 2 (2), in Bombay vom ; in Burma wurden festgestellt: vom
\sein 73 (45), in Rangun 18 (15).
- Ostindien.
10 April bis 14. Mai i
| 10. April bis 14. Mai in | . d. Eidgen. Gesundheitsamt d Shweiz S. 229')
Bus n än dot vom 6. März bis 2. April 3 Er-
(Publ, health rep. S. 1299.)
Gelbfieber. Sn der Zeit vom 15 bis 21. Mai 1 Erkrankung in
krankungen.
Me xik o. Tuxpan. Reich. Nacträglih wurden für die Zeit vom
3 Erkrankungen mitgeteilt, und zwar in Beuthen in Antonien-
o8dzin (Kreis Kattowiy) peln) je 1.
Birawa (Kreis fo in (reis R Clboe Ñ Bez or, Reg.-Begz. Gw a om 26. Juni bis 2 Juli wurden 6 Erkrankungen gemeldet, und zwar im Kanton Zür i L S E Basel je 1. am , 228. Lettland. In der davon in Riga 3 und im
, im Kanton Solothurn ull. d. Eidgen. Gesundheits-
eit vom 1. bis 31. Mai 15 Erkrankungen, eise Windau 11.
Fledckfieber. ern. In der Zeit vom 13. bis 19. Juni im Komitat
2 Erkrankungen. Lett ia n d. : In der Beit vom 1. bis 31. Mai 106 Erkrankungen,
i 17, d e rbien, Vom 1. bis 19. März 111 Erkrankungen und
i ville. (Bull. d. Eidgen. Gesundheitsamts d. Schweiz ) andrien vom 2. bis 15, April
Luga Szabolc
“Ae ypten. 8 Gefeanlngen un
Wohlfahrtspfslege.
tung ist von hochherzigen Freunden und edainaiita) eine Summe von 130 000 4
übermittelt worden, die, dem Wunsche der Spender entspre Tätigkeit der Stiftung auf dem Gebiete te e i A Ege Deiatialsen vovivendobe WelbeS witd.
Der National Landsleuten in St. Lou
Auf Anregung--des=RNetchsver b@wdeszv er privaten geme rana g ged Kranken- und Pflegeanstalten eutschlands, der bei dem Ministerpräfidenten Stegerwald bezüglih dringender Fragen in der gegenwärtigen Krankenhaus- politik vorstellig geworden war, hatte dieser eine Konferenz von Sach- verständigen einberufen, die am 21. Juli im Volkswohlfahrts- ministerium getagt hat. An ihr nahmen, wie „Wolffs Telegravhen- büro“ berichtet, Vertreter kommunaler und privater getnein- plbiger Krankenanstalten, Vertreter des preußishen Städtetages, des Verbandes preußisher Landkreise, des Vereins e Ver- waltungsbeamten von Krankenanftalten, der Krankenkassen usw. teil. Das einleitende Referat erstattete Professor Lan g stein, Direktor der Neichsanstalt zur Bekämpfung der Säuglings- und Klein- kindersterblihkeit und Schriftführer des Neichsverbandes der privaten gemeinnüßigen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands über die notwendig ersheinenden Wege für eine wirtschaftliche KranL&n- hauspolitik. Die Frage der Höhe der Pflegesäße, der Ein- heitlihkeit derselben, der tarismäßig festgeseßten Löhne, der Notwendigkeit von Erwägungen, ob und unter welhen Um- ständen, troy Leerstehens mancher Anstalten, neue Krankenhäuser und Pflegestätten errihtet werden dürfen, wurde eingehend erörtert. Mannigfache Anregungen zu einer Verbilligung und Verbesserung des Krankenhausbetriebs wurden gegeben und vom Vorsitzenden, Ministerial- direktor Gottstein, entsprechende Nichtlinien in Aussicht gestellt. Auch wurde die Notwendigkeit einer engen Arbeitsgemeinshaft zur Lösung der vorhandenen Schwierigkeiten zwischen den Vertretern der ver- schiedenen Arten von Krankenanstaklten und “ den Krankenkassen -vov allen Seiten--betomnt.
Literatur. Dante. Sein Leben und seine Wetke. Von Karl
-Jakubczyk, Dombikar in Breslau. Mit einem Tftelbild. (Freiburg i. Br. 1921, Herder. 20 4; geb. 26 4 und Zuschläge.)
Dante: Die Göttlihe Komödie. Uebertragen von Nichard Zoozmann. Mit Einfüh und Anmerkungen von Constantin Sauter. Dritte und vierte Auflage. (Freiburg i. Br. 1921, Herder. 31 #5 geb. 38 4 und Zuschläge.)
Die Wiederkehr des Tages, an dem vor 600 Jahren Italiens größter Dichter in Ravenna die müden O ol hat das Jnter- esse für Dante und seine Schöpfungen neu lebt. In einer Zeit der Enttäushungen und des Zusammenbruhs erscheint er Vielen als kundiger Führer, um den Frieden der Seele wiederzufinden, als ein gewaltiger Prediger an das heillos zerrifsene und in Materialismus oder dumpfer Verzweiflung versunkene Abendland. Der ver- dienfstvolle Herdersche WVerlag, der feit Jahrzehnten bemüht war, den edlen Florentiner dem Verständnis des deutschen Volkes néäherzubringen, hat uns in diesem Jubeljahre dur zwei neue Danteveröffentlihungen erfreut. In dem Jakubczykschen Buche schenkte uns der Verlag ein durch gedrängte Uebersihtlichkeit und wohlgestaltete, edle Fassung ausgezeichnetes lehrreides Bild des Menschen- und Künstlertums Dantes. Die fast unübersehbare Dante- wissenschaft, ihr Bestes {huf bekanntlih tiefgründige deutshe Arbeit, wurde sorgfältig benußt und durchgehends zutreffend bewertet. Denen, welche in die ihnen bisher fremde Welt Dantes eindringen wollen, wird dies Buch als Wegweiser willkommen sein. Von ihm in Dantes Werdegang als Mensch und Dichter eingeführt, greife man zu Zoozmanns Ueberseßung der Göttlichen Komödie. Sie ist eine der besten, in jahrzehntelanger, unermüdliher Arbeit immer wieder verbesserte a Mng des Danteschen Meisterwerks, aus- gezeihnet durch aiten Zohllaut und tiefstes Crfassen des unergründlichen Tiefsinns der Divina Commedia. Die vortrefflichen Einführungen und Anmerkungen Sauters, eines der besten neueren Danteforschers, machen diese Volksausgabe der Zoozmannschen mehr- bändigen Uebertragung des Dantewerks besonders wertvoll. Die Aus- attung beider Veröffentlichungen ist, wie das bei dem Verlag Herder üblich, geschmackvoll und ansprehend. k.
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Die Kontrolle in kaufmännischGen Unternehs- mungen. Von Professor FriedrihLeitner. Zweite, stark ver« mehrte Auflage. VIIT und 297 Seiten mit 4 Schaubildern im Text und 3 Tafeln. Geh. 30 .4 eins{chl. des Teuerungszuschlags. Frank- furt a. M., J. D. Sauerländers Verlag. — Der dur seine mehrfach aufgelegten Werke über die Selbstkostenberehnung industrieller -Be- triebe, über das Bankgeschäft und seine Technik, über Buchhaltung und Bilanzkritik und über die Privatwirtscha\stslehre der Unter- nehmung in Fachkreisen bekannte Verfasser, Leiter eines Industrieseminars, behandelt im vorliegenden Buhe Organisationsprobleme privatwirt- schaftlicher R die kaufmännischen Kontrollmaßnahmen. Die Organisation der Kontrolle in Waren- und Bankbetrieben, die verhältnismäßig einfa, in der Hauptsache eine Gebarungskontrolle ist, wird kürzer dargestellt, um so eingehender die vielgestaltige Kontrolle im Industriebetriebe, besonders auch die Statistik, das Revision8wesen und die Finanzverwaltung in den Großbetrieben. Neben grundsäßlihen Erörterungen über die Organisation und Ver- waltung von privaten Erwerbswirtshaften im Großbetrieb werden typenmäßige Beispiele und zahlreiche Tabellen zur Veranschaulihung des Allgemeinen am Besonderen verwandt. Die neue Auflage ist noch bereichert dur die Aufnahme des Gründungs- und des ree f einer O! ion, eines Revisionsplans, einiger Beispiele für die Kontrolle der Kalkulation und die finanzielle Entwicklung einer Unternehmung sowie durch eine ausführliche Darstellung der Kontrolle der Montage, zunächst derjenigen der Werkstattmontage (als Teil- prozeß der Fabrikation innerhalb der Organisation), und dann der Kontrolle der Montage außerhalb der Erzeugungsstätte. Das Buch wird auch ein erprobter Fachmann der Industrie niht aus der Hand leg ohne Neues gelernt oder Altes in neuer Form bestätigt genten zu haben. i:
Verkehrswesen.
Die zwischen dem Reichspostministerium und den T erter der amerikanischen unrgeser (walt fürzlih in Berlin gepflogenen Verhandlungen sind erfolgreich beendet worden. Als erste Folge der Verhandlungen tritt laut „W. T. B. eine Ermäßigung der bisherigen auf die Funkstrecke entfallenden Gebühr um rund ein. Hieraus ergibt sich vom 1. August ab eine Verbilligung der Gebühren für Funktelegramme nach New York um 4,50 # für das Wort. MEGLens ift es möglich gewesen, auch für Funkpressetelegramme nach Amerika, die schon jekt nur den vierten Teil der Gebühr für gewöhnlihe Telegramme kosten, eine weitere Gebührenermäßigung von 50 H für das Wort durchzufezen.
Bauwesen.
Pr Na Wettb Oie Lee eli dre augruppen von zierwo n r die Besagung in München-Gladbah sreibt die Stadtverwaltung unter Architekten im Stadt- und Landkreis M.-Gladbah und im Stadtkreis Rheydt mit Frist bis zum 10. August d. J, aus. Es sind neun Preise vorgeschen in Höhe von 2400 bis 1000 .4 und mehrere Ankäufe. Die Wettbewerbsunterlagen sind für 20 M, die dem Bewerber urbGegen werden, vom Neubanamt für Besaßzungsbauten in München-Gla bach d beziehen. in Wettbewerb für ntwürfe zu einem chlihten Gedächtnis8mal für die Stadt Greifen- erg i. Pomm. wird mit bis zum 15. August d. J. und mit drei Preisen von ane ausgeschrieben. Die Unter lagen für den Wettbewerb sind für 10 4, die den Bewerbern zurück- egeben werden, vom Magistrat der Stadt Greifenberg i. Pomm. zu
iehen. R Bettbewerb für U wSres zu einem Kranken-
haus in Ilmenau in Thüringen, Ge On vom C L