1921 / 176 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jul 1921 18:00:01 GMT) scan diff

V1. Gewinn und Verlustrechnun

. Veberträge (Reserven) aus dem Vorjahre : 1. Ueberträge seren) ori ge

a) für nicht rämienüberträge) b) Schadenreserve 9. Prämieneinnahme 3. Nebenleistungen Policegebühren . « 4. Fehlbetrag »

Präm

üglih der Ristorni . t Ran der e

G S D D O O. E: S a Go o

Gesamteinnahme . .

A4) Einnahme.

S S S E

1. Ueberträge (Reserven) aus dem nicht verdiente

(Prämienüberträge) und

a) für noch standene, aber noch nicht

Schäden b) Schadenreserve. . ._.

É L BABAs abzüglih der FMcistorni

ehlbetrag

Gesamteinnahme . . LV. Gewinn- und Verlustrechuung der Unfalllverficherun vom 1. Januar bis 31.

H 1. S&âden mit Einbegriff der Reserve für zukünftige ahlungen 2 Dlerecnoe (Neferven) auf das nächste Geshäftsiahr ie nit

%) Einnahme. ®

l. Ueberträge (Reserven) aus dem Vo

a) für noch nit verdiente P b) Schadenreserve 9, Page nnghane abzüglich 3, Fehlbetrag

A4) Aktiva.

{. Forderungen an die Aktionäre für noch nicht ein- cotablies Viktienkapital (laut schriftlicher Verpflichtung

der Aktionäre) 2, Sonstige Forderungen :

LVUL. winn- und Verlustrechnung GULy 5 Fanuar bis 31.

Vorjahre : Prämien für ent-

12 278,11

rämien (P

der Ristorni

F

Gesamteinnahme . .

a) Rückstände der Versicherten . ,

b) Ausstände bei N agenten, bezw. Agenten anken d) Guthaben bei anderen Versicherungsunter-

c) Guthaben bei

nehmungen

im folgenden Jahre fällige Zinsen, d anteilig auf das laufende Jahr treffen . « .

3. Kassenbestand 4, Kapitalanlagen :

b) Wertpapiere

C 4) Wechsel

e)

f) Beteiligung bei Aktien-Gesellscha

b. Inventar (abgeschrieben) 6. Sonstige Aktiva . « - 7, Verlust

[48668]

[49339]

Die

Firma Groß- Verleihgeshäft

Beteiligung bei der Lebensver sellschaft der „Die Niederla

n H) Hypotheken und Grundschulden . Darlehen auf Wertpapiere

G

. . . . . . .

Gesamibetrag . . Die in dem vorstehenden Rehnungsabschluß enthaltenen Zahlen entspr

genehmigten Rechnungsabschlusses. aag,

vom 1. Jaunar bis 31.

2, a) Schäden

angeme dee M 68 722,22

5) ß b) Schäden den S versi - À d) für no

4. Verwaltun b

6. Ueberschuß

1716 5045

vom l.

2. a)

a) gezahlt 8) zurüdgestellt

des Anteils der

æ) gezahlt 8) “irüdtgestellt

ämien, Rec,

a)

. Steuern und Mientlige . Sonstige Ausgaben: Ku ° Ueberschuß

ahre : rämienüberträge)

sicherungs-Ge- nde, von 1845“ . atum, Unfall-Versicherungs-

N

23 150/37

38 606 61 757/15

246 544/47

308 301/6

ver Einbruchdiebstahlver

1. Rückversicherungsprämien . . . - -

chadenermittlungsktosten, erer :

gezahlt

zurüdgestellt

3. Ueberträge (Reserven) auf das nächste nit verdiente. Prämien, Nücversicherer (Prämienüberträge)

N Prei tonen und onstige Verwaltungskosten . . « -

5. Steuern und öffentliche Abgaben .

der Transportverficherung

b) Schäden im V M,

züglich des Anteils der aber noch nicht angeme

. Verwaltungskosten, abzüglich des rovisionen und sonsti b) jonstige Verwaltungskosten . .

rôdifferenz auf ausländische Valuten «

Gesamtausgabe . . g für das Geschäftsjahr

Dezember

aus den Vorjahren, eins{hl.

gezablt .. j zurädgestellt „....-++++**

ä einsGl. der 4 6315,71 betragen- u Gele Baal des Anteils der Rück-

362 740,17

serung für das Geschäftsjahr 1920.

der 4 1 398,57 be- tragenden Schadenermittlungskosten, abzüglich des Anteils

der Rückversicherer : 46 81 146,62

Iz) Ausgabe.

[49338]

A D

M 95 3

19048 | 81337

94 826,88 | 457 967

sfkosten, abzüglich des Anteils ait Bezüge der Agenten . .

Gesamtausgabe S für das Geschäftsjahr

Dezember 19

1. Rückversicherungsprämien Schäden aus den Vorjahren, züglich des Anteils der Nückve

Ls 95) 24

538 904

555 173

510 394 16 653

79

S 22

19 92

33 715,73

cherer :

glich 29 712,75

43 835,98 107

79)

: für nod) nh i Ueberträge (Reserven) n i nte Del adr (Prämienüberträge) und für

ldete Schäden Anteils der Rückvers e Bezüge der Azenten

0 El S

Abgaben

Dezember

verdiente Prämien (Prämienüberträge)

3. Verwaltungskosten : : 3 Pre Be und \onstige Bezüge

b

5, UVebershuß « e -

V. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahrs 1920.

Wir u

9 864 970 2 821 845

§ 193 775

weit Init se | 2090249

11 080 841 11 547

8 165 012

333 000 652 000

28 0

128 242 401

den 6. Juli 1921.

G. Teerink, Direktor.

Die Fischkonserven- Einfuhr Gesellschaft mit b in Hamburg ist laut Gesellshaftsversammlung vom 18. Juli getreten. Liquidatoren sind die H Gustav Nodu

Richard Schrader, Kaufmann,

Wir fordern hiermit die Gläubiger auf,

Hamburg, den 28. Fischkonserven-Einfuhr Gesellschaft m. b. H.

Suli 1921.

Bekanntm p ekann a GUnE tbe Friedrich

Müller Gesellschaft mit be-

schränkter Haftung

ist aufgelöst. Jch bi

in Verlín

n ihr Lis

quidator und fordere die Gläus

biger der Gesellschaft

iermit

auf, sih bei mir zu melden. Berlin, den 24. Juli 1921. Curt Reichelt,

Palisadenstraße

{493401 Bekanntmachun Durch Gesellschaftsbes{luß Metallwerk G. m. b. S. in

14.

fi die Firma

Springe i.H.

aufgelöst und bin ih beauftragt, die Auseinandersegungögeshätte zu erledigen.

Ich Sire allen gen. Firma cihten und au

Fovdernngen anzumelden.

154 V eleihe G

betrifft, an meine Ad bet

riefwechsel, der die

e zu eventl.

en i, W.,

mir

erren : #st, Kaufmann, Hamburg, und

cchränkter Haftung 921 in Liquidation

mburg. Lin Forderungen anzumelden.

in Liquidation.

[46689] Bekanntmachung.

Die Bezirkswirtscaftsgesel\Gaft Aachen m. b. H. (Geschäftsabteilung der Regierung) ist laut Gesellschafter- beschluß vom 5. April d. J. aufgelöst.

Herr ann Heymann zu Aa t zum alleinigen Liquidator be tellt.

E alt merbea P S pte e werden aufgefordert, fich E der unterzeichneten Griditiostelle zu melden. Bezirkswirtsthaftsgesellscha Aathen m. b. H. (Ges cfisabre lung der Regierung) in Liquidation, er Liquidator: Hermann Heymann.

[49045

Dur® Beschluß vom 14. Juni 1921 is} die Firma Sei Blanke, G. m. b. H., in Leipzig-Plagwiß m worden. Etwaige Gläubiger der Gesell- saft werden hiermit aufgefordert, sich bei

1. Aktienkapital 2. Veberträäge anf das nächste Jahr,

ien denten

Anteils der Rückversich a) für no

): euerversiherung « - - inbruchdiebstahlversicherung Transportversicherung . . . «

UÜnfallversicherung b) für angemeldete, aber Schäden (Schadenreserve) : euerwe es E Einbruchdiebstahlversicherung . Transportversicherung . - - - Unfallyersicherung --

der Agenten . onstige Verwaltungskosten . « «ch -

4. Sonstige Ausgaben: Kursdifferenz auf ausländische Valuten . .

nach Abzug des

De erer : ch nit verdiente Prämken (Nefiutiéy» ._, 5287 165,89

od! T7 —Tezahlte

. 4957 337,99

t verdieute 130

38

#0 d: S 9M

1 716 504

B) Ausgabe.

264 393

941 103

2 159 37 164

58

45

93

8 96 3o

M 67 764,29.

F, S 0 r

®..0. 6 Q 4679

853 744

B) Ausgabe. 2 269/53 82 252

s 68 851

67 764

11 598 77 836

75

01

556 173,10 130 393,45 68 851,01

9b 017,36 43 835,98

19 593,18 | 5 115 784

L Blas Pa . “Sonstige Pa a a Feahos b) nit erhobene Dividende . . Reservefonds Neserve für zweifelhafte Forderungen Reserve für Kursshwankungen . . - + Gewinn. .. « «“

. 07:0 Y::5/S

5. 6. 7. 8,

Hamburg, den 8. Juli 1921.

anderer Persicherungsunternehmungen

Gesamtbetrag . - igen des in der Generalversammlung der Aktionäre vom 27. April 1921

3 396 307

S,

308 301

11 167 367 1 166

3 408 612

2 391 756 . 16 666/67 ° 704 064/75 502 765/48

Gustav Rudolph Goßler, Hauptbevollmähtigter für das Deutsche Reich.

[47069] Bekanntmachung.

Der unterfertigte Liquidator

Münchener Lichtspielkunst G. b. S. gibt hiermit bekannt, daß die nannte Gesellschaft lt. Beschluß der sellshafterversammlung vom 24. De- hs 1919 aufgelöst und der Unter-

der

m. es es

ertigte als Liquidator bestellt wurde. Vleihamtig Leven die Gläubiger der Münchener Lichtspielkunst G. m. b. H. aufgefordert, sich bei der unterfertigten Gesellschaft zu melden. München, den 1. Juli 1921. Münchener Lichtspielkunst G. m. b. H. Der Liquidator.

[47510] Die fabrik C. S. Nüdesheim am Die Gläubiger werden aufgefordert, bei ihr zu melden. Rüdesheim am Rhein, den 22. Juli

Nüdesheimer Schaumwein- uls G. m. b. H. in hein s aufgelöst.

Schautmwe wfavrik S H. Schulz * m. . “3 Edwin Stehle. Jacob Firmeuich.

(47070)

7070

Die GesellsGaft „Vereinigte Zwei- brücker Dampfziegelwerke G. m. b. f: Zweibrücten-Pfals, ist aufgelöst.

waige Gläubiger wollen ihre An-

an mich einreichen. ddcatiti Der Liquidator :

1921. Die Liquidatoren der RüdeS8heimer'

47508] [gemeiner Gr: Düsseldo

tritt zum guede Liquidation.

ihre Forderungen einreichen.

ar dep Bekanutinachung.

Holzgrofßthandlung Chemnis t aufgelöst.

zum 1.

leisten. i Chemuigtz, den 27. Juli 192 Markt 15 IIT

Der Liquidator. Oskar Prüfer.

iquidation

in ihrer ordnungsmäß

1920 die B NA

{lossen und

zu Liquidatoren Die Gläubiger

b. H. werden

bestellt.

1921 anzumelden.

Berlin, den 16. Juli 1921.

ihr zu melden. Heinri Mas, G. m. b, S.,

in Liqu. Heinri Blanke, als Liquidator.

CarlSpengea tag Taiiha s

A. Blän cke.

der rf ruflbsun în Liquidator ist der bisherige Geschäftsführer. Evtl. Gläubiger wollen

L.

45449] un. Veröffentlichung. Ml Betrifft L R U.

Anhydro G. m. b. H. Berlin SW., Charlottenstraße 82. Die Gesellshafter der Anhydro-Ge-

ellschaft mit beschränkter Haftung ig berufenèn c { | Umlaufende Noten . Täglich fällige Verbind-

T N An lndigungösr bundene Verbi

Passiva

ell Tue vot 17, Bel ha frem Se eat be,

ie bisherigen Geschäftsführer

fordert, ihre Forderungen bis zum 15. Augu

Die Liquidatoren: P róe.

28 242 401/08

handel G. m. b. §S.,

emnitzer Holzcommission u. G. m. b. den- aufgefordert, ih D Änsprüche vis wer aufgefordert, ihre An September 1921 anzumelden. Die

Schuldner haben bis dahin Zahlung zu

« in

D

abend, nittags 6 U burg 36, ms

Jul

der Anhydro-Ges. m.

iermit wiederholt aufge-} keiten st | Sonstige Eventue

|

Sambur

: es

1)

von (49280)

w

Noten Wechselbestand ¡ 3 dforderungen 3

Sonstige Akti v Ff nds

der

Spiegelglasfabriken

sellschaft

Bekanntmachung. Von der Dresdner Bank in Frankfurt a. M. ist bei uns

v d 10 100 000 neue Stammaktien

Bayerischen Spie

der Antrag auf Zu-

el- & Aktien-Ge-

vorm. W. Bechmaun,

vorm. Ed. Kupfer & Söhne in

Fürth

in Bayern,

Nr. 4601 bis

14 700 über je 4 1000,

um Handel und zur f h Börse eingereiht worden.

Frankfurt für Zul

an der

9422] eutsche

llschaft a. geleliGaf Vereins von 1858.

Hamburg 36, Büschstraße 4.

auptversammlung am G ben n August 1921, Nach-

schen

a. M., Die Kommission af}ung von Börse zu Frankfurt a. M,

Notierung an der den 27. Juli 1921, Wertpapieren

Welt Lebensversicherungs-

G. des Kaufmännui-

Sonn-

„im Geschäftshause, Ham- firaße 4, I]. Sto.

agesordnung: . Entgegennahme der U aPyeSyeng

und des Jahresberichts.

. Entlastung des \tands. . Antrag d

stands, be

winnanteile für die Abrechnungsver

é tsezu e k Brat für das Jahr 1921.

; Wh eines Aufsichtsratsmitglieds. V Aage des F: J

feliHaft,

b) Aenderung

Aufsichtsrats und Vor-

es Aufsichtsrats und Vor-

d Festseßung der Ge- le el Borsiherten des

bandes II für 1921,

g der Vergütung für den

Vorstands auf :

enderung des Namens der Ge-

des § 12 Sah 1 der

Saßung, 4 Abrideruna des § 26 der Soyung,

justizrat für die zum 30.

g- den 28. Ju Der Vorstand.

[49346] Bekanntmachung. In der am 29. Niitgliederversammlun Renten-Versicherungs-

ewählt sir get Senatspräsident Geheimer Ober-

[i 192

Juni 1921 abgehaltenen der R nstalt in Berlin

worden :

Scchmölder zum Kurator Zit vom 1. Juli 1921 bis Sunt 1927,

2. Hexr Staatssekretär a. D., Mitglied des Ca QEs nden Kurator Wirklicher Geheimer Oberbaurat

zum stellver- für dieselbe Zeit,

r.-Fng. von Münstermann zun

stellvertretenden Kurator

für die

Zeit bis zum 30. Juni 1922,

Dies wird gemä Saßung bierdur be en

Berlin,

& 14 Abs. 6 der

anntgemacht. 23. Suli 1921.

Kuratorium der Preußischen

Renten-Verficherungs-Anstalt,

von Falkenhayn.

Jn die A

Mannheim

wurde Grofsart mit dem Wohnsiß

hafen a. Rh. eingetra

der

E

Niederlassung \. Rechtsanwälten,

der bei dem Landgericht A a Rechtsanwülle

ts lt Dr. Au NRechtsanwoa p aube

gen. Mannheim, den 23. uli 1921.

tee eatt 25 nwa i in Stuttgart f beute in die Liste det Pieale zugela e éiw etragen worden.

s Stutt art, den 26. herlandesger

Das

[49281]

Rechtsanwalt Ge

in Osnabrück wurde in

bei L O A en Aufgabe de

‘Cônabrü,

Das Landgeriéht. ;

Ge R R

Theodor Weil 1

nen Rechtsanwälte

uli 1921. t. Mandry. j

E)

Wilhelm Gottlob Db uwaltsliste Amtsgeriht Osnabrü

und Zu aur gelös{t. 7. Sult 1921.

den

Der Landgerichtspräsident.

R ——

9) Bankausweise,

[49337]

Stand

der Württembergischen Itotenbank

am 23. Zuli 1921.

Aktiva. Metallbestand Rei

Lom

Neservefo

begebenen A 41 110

und kassensheine . . nderer Banken

7 887 060

10 368 967 H 477 840 4 643 169 9 196 6381 4 397 043

9 000 000 9 131 221! 31 687 v 49 316 6810

a8

E Darlehens-

va .

dli.

[le Verbindlichkeiten aus wei? im Inlande zahlbaren Wedsels:

60.

al aadbtier A ar

ute

Srste Zentral-Handelsregister-Beilage

/ # M “4 H

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. Î 76.

Der JFunhalt dieser Beil redchts-, 6G. Vereins-, 7. Genossenschafts. der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint nebst

in welcher die Bekanntmachungen über 8, Zeichen-, 9. Musterregister,

Berlin, Sonnabend, den 30. Zuli

1. Eintragung 2c. von Patentanwälten, 2. Patente,

( 19. der Urz»eberrechtseintr sowi ü ¿ ; der Warenzeichenbeilage in einem Ce laubreen DaN mater T Su über Konkurse und 12. die Tarif- und Fahrplanbekanutmachungen

1921

S3. Gebrauch8muster, 4. aus vem Handels-, 5. Güter-

Sentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

Das Zentral - Handelsregister für das für Selbstabholer auch d regtter Tur dag straße 32, bezogen a die Geschäftsstelle

Deutsche Reich kann dur alle Postanstalten, in î des Neichs- und Staatsanzeigers, SW. 48, Wilbelm

beträgt 18 .4 f. d. Viertel

Das Zentral-Handelsregister für das Deutshe Reich erscheint i ägli i betr lo regi E A e A in der Regel täglih. Der Bezugspreis ogespalt. Einheitszeile 2 .Æ. Außerdem wird auf den

\ O Pf. Anzeigenvreis "d. Naum ei Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag v. 80 v. H. kob

Vom »Senétral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden Heute die Irn. 176A und 176B ausgegeben. E Befristete Anzeigen müssen d r ei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “FÆ

Sntscheidungen des Neichsfinanzhofs.

1. Neichsstempelpflicht ver Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Eine Aktiengesellshaft, die ihr iun kapital erhöht hat, hat nah dem Erhöhungsbeschlusse alle Kosten der Kapitalerhöhung zu tragen. Der Vorstand soll ermächtigt sein, die neuen Aktien einem Bankkonsortium unter Auss{luß des Bezugs- rets der Aktionäre zu begeben r Leistung einer Einzahlung von 29 vH des Nennbetrags, 175 „b Zuzahlung zum Organisationsfonds fonds perdu) und 6 vH Stüdzinsen vom bestimmten Tage ab auf jede Aktie. Die Zuzahlung von 175 4 ist in die Stempel- berehnung nah Tarisnummer 1 Aa des Reichsstempelgeseßes ein- zuberechnen. Denn hiérnach soll bei einer Erhöhung des apitals einer Aktiengesellschaft die Stempelabgabe berechnet werden von dem Betrage der Erhöhung dieses Kapitals zuzüglih des Betrages, um den der Nennwert der die Kapitalerhöhung bildenden Aktien dur den Be- trag überschritten wird, für den sie von den ersten Erwerbern (Aktionären, Uebernahmekonsortium usw.) übernommen werden. Einen derartigen, den Betrag der Kapitalerhöhung überschreitenden Betrag stellen im vor- liegenden Falle die 175 4 dar, die die Grwerber auf jede Aktie über den Nennwert zuzuzahlen hatten. Darauf, das die Mehrleistungen der Erwerber an die Gesellshaft deren Betriebsmittel erhöhen oder zum Ersaß von Kosten, insbesondere von dem durch die Kapital- erhöhung entstehenden Aufwand dienen, kommt es niht an, da das Neichsstempelgesey lediglich darauf abstellt, ob aus der Hand des ersten Erwerbers der Aktien eine geldwerte Leistung in das Vermögen der Aktiengesellschaft übergegangen ist, ohne auf die Verwendung dieser Mittel Rücksicht zu nehmen. Für das Reichs\tempelgesetz ist es gleichgültig, ob Aktien zum Nennwerte zuzüglichßh 175 4 Aufgeld vom ersten Erwerber übernommen werden oder zum Nennwert zu- züglih 175% Beitrag zu den Kapitalerhöhungskosten oder zu einem fonds perdu. Allerdings hâtte die Aktiecngesell- haft im ersien Falle den Betrag des Aufgeldes gemäß § 262 Nr. 3 des Handelsgeseßbuchs einem Reservefonds zuzuführen, während sie im zweiten Falle über die Zuzahlnng frei verfügen konnte. In beiden Fällen ift ihr Vermögen, das sich nicht in dem Stamm- kapital und in dem etwaigen Reservefonds erschöpft, um so viel mal 175 M vermehrt worden als neue Aktien ausgegeben sind. Diese Vermehrung des Gesellschaftsvermögens ist dur Leistungen der ersten Erwerber der Aktien bewirkt worden und damit rechtfertigt si ihre T A D6IO d die Stempelberechnung. (Urteil vom 27. Mai 1921,

2, Umsahsteuerpflicht des Grundftükshändkers für Ver- mietungen? Der gewerbsmäßige Grundstückshändler hat den Umsatz seiner Grundstüke zu versteuern; hinsihtlih der Ver- mietungen von Grundstücken gilt aber au) für ihn die Besreiungsvorschrift im § 2 Ziff. 4 des Umsaßsteuer- geseßes 1918, wonach Vermietungen von Grundstücken von der Besteuerung befreit sind mit Ausnahme eingerihteter Räume. Ver- pa&tungen von Grundstücken und Vermietungen von Wohnungen, die an fi steuerfrei sind, sind auf ihre Steuerpflicht hin nur zu prüfen, wenn es sich um Verpachlungen und Vermietungen innerhalb einer gewerblichen Tätigkeit handelt. Hierbei kann die Steuerpfliht des mitverpachteten Inventars in Betracht kommen. Neine Mieten für uneingeridtete Wolnungen sind nicht umsaßsteuerpflichtig. Wenn etwa aus dem gewerbêmäßigen Betriebe des Grundstückshandels die Umsabsteuerpflicht hergeleitet werden wollte, so wird die Umsaßsteuer mit der Gewerbesteuer verwechselt. Für leßtere wäre diese Talsache und die Höhe der gesamten gewerblichen Umsäße maßgebend ; sür erstere dagegen ist die Tatsache gr indsäßlih nur Voraus- seßung der subjektiven Steuerpflidt, während die objektive Steuer- vflichtigkeit an die einzelnen Umsäße. anknüpst und es einer Prüfung jeder einzelnen Leistung oder Lieferung bedarf, ob fie den Vorschriften des als 2 unterfällt oder ob eine Befreiungsvorschrift ihr zur Seite steht. ies ergibt niht nur § 1, sondern auch § 16, der vorschreibt, daß die Steuer am Ende des Kalenderjahrs nah dem Gesamtbetrag der Entgelte berechnet wird, die das Unternehmen für steuerpflichtige Leistungen erhalten hat. (Urteil vom 24. Mai 1921, II À 250/21)

S. Die Gewährung von Darlehen eines Gesellschafters einer G. m. b. S. an diese als reihsftempelpflihtige Leistung. Eine Witwe hat mit ihren neun Kindern eine G. m. b. H. mit einem Stammfkavital von 50 090 .4 errihtet. Die Gesellschafter brachten ein Handelsgeschäft mit Aktiven und Passiven ein. Der Neinwert des Geschäfts mit 380 000 H sollte vergütet werden, außerdem die übernommenen Passiven. Von dem Uebernahmepreis wurden der Witwe 80000 # dergestalt überwiesen, daß dieser nah vorausgegangener sechsmonatiger Kündigung M Betrag mit 5% Zinsen auf dem Grundbesiß der Gesellschaft als Brief- bypothek zugunsten der Wilwe eingetragen wurde; 50000 .# wurden dur Verreckchnung auf die Stammeinlage gedeckt. Der hiernach ver- bleibende Rest von 250 000 #, woran jeder der 10 Gesellschafter mit 25 000 4 beteiligt ist, wurde der Gesellshaft mit der Ver- pflichtung zur Zahlung von 5 9/9 Jahreszinfen von den Gesellschaftern auf 30 Jahre gestundet. Der Errichtungsstempel nah Tarifnummer 1 A b des Neihsstempelgeseßes mit 5 vH ist aus 300 000 4, und zwar aus 50 000 4 (Stammkapital) + 250 009 .# (Darlehen der Gesellschafter) zu berechnen. Denn darin, daß die Gesellschafter 250 000 4 der Gesellschast als Darlehen auf 30 Jahre überlassen haben, sind mit Rücksicht auf die lange Dauer der erwähnten Dar- lehen und auf ibm das Fünffache der eigentlihen Stammeinlagen betragenden Höhe besondere Leistungen der Gesellschafter aus

dem Gesellschastsvertrag Sinne der Berechnungsvorschrift

im

zu Tarifnummer 1A b des Reichsstempelgeseßes zu er- blicken. Durch diefe Darlehen gewann die eis Gesellschaft erst ihre ausreichende finanzielle Grundlage, auf der sie tätig wurde. Die 250 000 4 sind demnach in die Stempelberechnung einzubeziehen. Dagegen kann solhes von den 80 000 4, die der Witwe als jederzeit Tündbares Darlehen unter Eintragung einer Briefhypothek überlassen worden sind, nicht gelten; die beiden eben hervorgehobenen Eigen- schaften stellen vielmehr das Darlehen der Witive wirtshaftlich auf gleide Stufe mit etwaigen Darlehen dritter Personen, die niht Ge- sellschafter sind. Gbensowenig kommt die Uebernahme der Passiven des eingebrachten Handelsgeshäfts für die Berehnung des Stempels nah Tarifnummer 1 A b in Betracht. Maßgebend für die Stempel- berechnung nach Tarifnummer 1 Ab des Neichsstempelgesezes ist nicht, was die Gesellschaft den Gesellshaftern als Gegenleistung für etwaige Sacheinlagen gewährt, sondern vielmehr das, was die Gesell- schaster für den Grwerb der Gesellschastsrechte leisten zuzüglih der in der Berehnungsvorschrift ausdrücklich hervorgehobenen etwaigen be- S N ien Leistungen. (Urteil vom 17. Mai 1921,

4. Umsaßtsteuerpflicht des Verkaufskommissionärs und Agenten. Eine inländische Aktiengesellschaft, e aae der Vertrieb amerikanischer Erzeugnisse bildet, ist für ihren gesamten Umsaß zur Umsaßsteuer herangezogen worden. Sie bestritt die Steuerpflicht für den größten Teil des Umsaßes, da dieser sich aus Provifionen zusammen]seßte, die thr von ausländishen Firmen für im Inland vermittelte Verkäufe gewährt worden seien. Die Frage ihrer Umsaßsteuerpflicht ist sowohl unter dem Gesichtspunkt des Kommissionärs wie a l da B n, e B Die iengesellschaft erkaufskommissionärin für aus- ländische Firmen, so gilt sie für die Umsaßsteuer als Zwischenhändlerin. Sie is daher an sich umsaysteuerpflihtig wegen der Waren, die sie von ihren ausländishen Kommittenten bezog und in ihrem eigenen Namen weiterveräußerte, voraus- geseßt, daß die Ware durch ihre Hand ging, sie also unmittelbaren Besiß daran auf ihre Abnehmer übertrug. Indessen stellen diese Weiterveräußerungen erste E eingeführter Gegenstände im In- lande dar. Sie sind aljo nah § 2 Nr. 1 des Umsaßsteuergeseßzes 1918 umsaßsteuerfrei, wenn diese Umsäße außerhalb des Kleinhandels erfolgen, wenn ferner die Gegenstände nicht etwa von der Aktien- gesellschaft eine Bearbeitung erfahren, die sie zu anderen Gegen- ständen machen als die eingeführten, und endlich wenn die vom Bundesrat über die Sicherstellung der Herkunft und der Bestimmung der Gegenstände getroffenen Bestimmungen innegehalten sind. Entfällt eine dieser Vorausseßungen, so ist die Aktien- gesellschaft umsaßsteuerpflihtig wegen des Weiterverklaufs der eingeführten Gegenstände, und zwar in Ansehung des gesamten dafür erzielten Entgelts, niht nur wegen der in ihr fteckenden Pro- visionen. Liegen umsaßsteuerfreie Umsäße eingeführter Gegenstände im Inland nicht vor, weil eine jener Voraussetzuugen fehlt, so ist die Aktiengesellschaft troßdem gemäß § 4 des Tuirtätflbueraeseges 1918 nicht umsaßsteuerpflictig, wenn sie als Verkaufskommissionärin zwar die Waren im Inland abseßt, nicht aber selbst davon den unmittel- baren Besiy auf die Abnehmer überträgt, wenn vielmehr nach dem Geschäftsgang die Waren von den ausländischen Lieferern dec Aktien- N unmittelbar an deren Kunden verfandt werden. In einem olchen Fall kann auch nicht die Provision aus dem Entgelt ab- ae und besonders besteuert werden. Dasselbe gilt, wenn die Aktiengesellschaft als Verkaufskommissionärin zwar den unmittelbaren Besiß an den eingeführten Gegenständen ihren Abnehmern überträgt, diese Umsäße aber nach § 2 Nr. 1 des Umsaßsteuergefeßes 1918 umsfaßsteuersrei sind. /

__ Ist die Steuerpflihtine dagegen Agentin der ausländischen Firmen, betätigt sie also nicht in eigenem Namen Verkäufe, fondern vermittelt sie Verkäufe ausländisher Firmen, dann besteht ihre umsaßsteuerpflichtige Tätigkeit nicht in der Bewirkung von Lieferungen, sondern in der Bewirkung von Leistungen anderer Art, nämlih von Dienstleistungen für ihre ausländishen Auftraggeber. - Auf andere Leistungen als Lieferungen bezieht fih die Vorschrift im § 2 Nr. 1 des Umsaßsteuergeseßes 1918 nit.

Bei der Anwendung der Vorschrift im § 3 Nr. 3 des Umsaß- steuergefeßes, wonach Umsäße im Gesamtbetrage bis 3000 4 steuer- frei bleiben, find auch die umsaysteuerfreien Entgelte zu berüctsihtigen. Da nad) der ang der Befreiungsveorscßrift nur wirt- ichafllich ganz s{chwache Betriebe steuerfrei sein sollen, ist die Be- freiung dann zu versagen, wenn die Befreiungsgrenze dur Entgelte li Bru cus Mie e berde die nah § 4 des

msaßsteuergesetzes steuerfrei bleiben. (Urtei 17. i T O (Urteil vom Mai 1921,

5. Schenkungssteuerfreiheit der einer Tochter gewährteu Ausfteuer. Ein Vater hat seiner verheirateten Tochter zur Sicher- stellung der Aussteuer cine im Grundbuch eingetragene Grundschuld bestellt. Eine Schenkungssteuer kann hierfür niht erhoben werden. Nach § 40 des Erbschaftssteuergeseßzes vom 10. September 1919 unter- liegen Schenkungen unter Lebenden der gleihen Besteuerung wie der Erwerb von Todes wegen; den Schenkungen stehen freigebige Zuwen- dungen unter Lebenden gleih, soweit der Bedachte durhch sie auf Kosten des Zuwendenden mit dessen Willen bereichert ist. Durch diesen leßten Zusaß ist für den Bereih des Erbschaftssteuergeseßes der Begriff der Schenkung erweitert, so daß auch Rechtsvorgänge \chenkungspflichtig werden können, die niht als Shenkungen im Sinne des Bürgerlichen Geseßbuchs gelten. Die Steuerpflicht seßt aber au

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für diesen erweiterten Begriff voraus, daß die i i C i , uwendun der Erfüllung eines dem Bedathten gegen den A «N eseßlihen oder rechtsgeschäftlich begründeten Rechtsanfpruchs erfolat. In einem solchen Falle kann mangels einer Freigebigkeit eine Scben- T: Cr E Da nach § 1620 BGB. der Vater er) et l. einer Tochter im Falle ihrer Verhei g Bs des Haushalts eine angemessene Aussteuer zu ies, Cnvaié er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung N t e Unterhalts dazu imstande is und nicht die Tochter cin zur Be chaffung der Aussteuer ausreihendes Vermögen hat so entfällt die Steuerpflicht, wenn die genannten Vorausfe ungen E find. Die Aussteuer umfaßt regelmäßig die zur Einrichtung es Haushalts gehörigen beweglihen Gegenstände, eins{chließlih der E persönlichen Bedarf der Tochter erforderlichen Kleidung und äshe. Statt der Einrichtungsgegenstände kann die Aussteuer g B E S a in eldwerten Leistungen, demnach auH in E T May er Grundfchuld bestehen. (Urteil vom 9. Juni 1921,

6. Die von einer Aktiengesellschaft eingeri i kaufsstelle für Beamte und Angestellte Faun icht s gemeinnüßig oder wohltätig im Sinne des Umsaßsteuer- geseßes 1919 anerkaunt und nicht als umsatlsteuerfrei be- Jandelt werden. Diese Einkaufsstelle verfolgt den Zweck BParen in größeren Mengen niedrigsten Tagespreisen einzukaufen und ohne jeden Gewinn an die Angestellten der Aktiengesellshaft abzugeben. Die Anerkennung der Ge- meinnüßigkeit ommt nicht in Frage, da das Unternebmen niht dem Interesse der Allgemeinheit, sondern dem engeren Kreise der Angestellten der Aktiengesellshaft, also den Bediensteten eines bestimmten Unternehmens, gewidmet ist. Um das Unternehmen zu einem woÿltätigen zu machen, muß es nicht nur die Lage der Leistungs- empfänger wirtshafttichß verbessern oder mildern, sondern einer Notlage abhelfen. Es is ohne weiteres zu unterstellen, daß die Angestellten der Aktiengesellschaft, die ohne Unterschied und ohne Rückficht auf Vermögen und Einkommen die CEinkaufsstelle in Anspru nehmen können, ein den heutige Teuerungsverhältnissen an- gepaßtes , auskömmlihes Gehalt oder einen entsprechenden Lohn beziehen, die es ihnen ermöglichen, ihre normalen Lehens- bedürfnisse zu befriedigen. Ohne die Einrichtung der Einkzxufs- stelle wären die Angestellien wie der weitaus größte Teil der Bevölkerung darauf angewiesen, die erforderlißen Bedarfsacgzn- stände im freien Handel zu erwerben. Für diesen Fall könnte 1 obl nicht behauptet werden, daß die Angestellten der AktiengesellsHaft dadurch in eine Notlage geraten würden, daß sie nit beser gestellt wuren als die unter gleichen Verhältnissen lebende Bevölterung Schließlich ist die Anerkennung der Wohltätigkeit au darum zu vers sagen, weil die Einrichtung niht ausschließlich dem Interee der Leistungsempfänger dient, sondern als eine Maßnabme anzusehen ift ne e as der E und Arbeitsfreudigkert der Än-

ellten zugunsten der Arbeitgeberiì folgt. (Beschluß vo A a E 1E E E vom

_7. Kapitalertragstenerfreiheit der bei einer UAktien- gefellschaft bestehenden Stiftung. Bei einer Akiiengesell! Haft besteht eine Stiftung, deren Erträgnisse zu Unterstüßungen an die Angestellten, Angehörigen, Witwen und Waisen, an frübere J b gestellte oder deren Angehörige verwendet werden. "Nad S 3 Abj l Ziff. 2 b des Kapitalertragsieuergesezes sind die Erträge von Stiftungen, soweit fie niht auf einen bestimmten engeren Persouen- treis beschränkt find, tapitalertragsteuerfrei. Rach dem Willen des Geseßgebers, wie er fi sowohl in dem Wortlaut der Gesetze8s vorschrift als auch in deren Entstehungsgeshihte offenbart, umfaßt die fragliche Befreiungsvorschrift, mildtätigen oder gemeinnüßzigen Zweck vorausgeseßt, auch diejenigen Stiftungen, Anstalten, Kassen und Verionen- bereinigungen, die nur einem örtlih oder beruflich oder na beiden Richtungen hin begrenzten Kreise zugute kommen sollen, fofern nur dieser Kreis nicht in sich fest abgeschlossen ist durch ein bestehendes engeres Band, wie es sich iasbesondere aus der Zugehörigkeit zu ciner einzelnen Familie oder etwa auch zu einem Vereine mit ges{lossener Mit- gliederzabl ergibt. Es kommt daher nicht darauf an, daß die Ein- künfte nur zu Unterstüßungen an die Angestellten usw. der Aktien- gesellschaft verwendet werden durften. Denn diefer Personenkreis if dur ein engeres Band nit unter sich zusammengebalten. Jeder aus der unbestimmten Zahl der gegenwärtigen oder früberen Angestellten usw. kann der Wohßltaten der Stiftung teilhaftig werden. Das T at beftanèsmnerkmal, daß die Stiftung mildtätigen Zwecken dient, ift ges geben, so daß die Erträge der Stiftung der Kapitalertragsteuer nit unterliegen. (Urteil vom 192. April 1921, TA D)

8, Kapitalertragfteuerfreiheit einer Peusiouskaße Witwen und Waifen eines ReexTidien iaaSeaS Der Ausdruck „Pensionskasse für Beamte und Angestellte“ im & 3 Abj. 1 Ziff. 1 des Kapitalertragsteuergesezes bedeutet soviel wie zugunsten von folWen. Und zugunsten von Beamten und An R dienen bei der natürlihen moralishen Verpflichtung de: amilienbaupts, die Zukunft seiner etwaigen Witwe und verwaisten Kinder tunlihst sicherzustellen, auch die bloß der Versorgung oder Unterstüßung dieser feiner etwaigen Zilleroliehenen gewidmeten D assen, die infolgedessen entsprechend seine eigene Entlastunse

rbeiführen. Vorausfsezung für die Sefratira von der Kapital SEaliee Berit o *Mufsivt egt unter ftaatliGer ode: r Berwaltung oder Aufsi : il vo Februa!

1981 T 928/20) g sicht steht. (Urteil vom 1. Februa:

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