1921 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

E A L T WRACS

z /

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bergwerksverleihung.

Auf den Antrag des Staatlichen Oberbergamts zu Halle wird dem PreußisGßen Staat (Bergfiskus) unter dem .Namen

„Preußenhall“

das Bergwerkseigentum in dem Felde, das auf dem angehefteten Situationérifse mit einem roten Farbstreifen umrandet ist, einen Flächeninhalt von 4840 (viertausendachthundertvierzig) qkm hat und in sämtlißen Gemeinde- und Gutsbezirken der Kreise Weißensee, Langensalza, Heiligenstadt und Mühlhausen (Land), in den Stadt- freisen Erfurt, Mühlhausen, Nordhausen, Aschersleben, Naumburg, Meißenfels, Merseburg, Halle (Saale) und Eisleben und in den Ge- meindebezirken Tauhardt, Bibra, Kölleda, Eckartsberga, Alt Beich- lingen, Auerstedt, Bachra, Backleben, Battgendorf, Beichlingen, Bill roda, Bilzingsleben, Borgau, Braunsroda bei Eckartsberga, Büchel, Burgheßler, Burgholzhausen, Burgwenden, Burkersroda, Dermsdorf, Dietrichsroda, Cyleben, Frankroda, Frohndorf, Gößniß, Gorslkeben, Griefstedt, Groß Monra, Hemleben, Herrengosserstedt, Hirschroda, Hohndorf, Kalbitz, Kannawurkf, Klosterhäseler, Krawinkel, Leubingen, Lossa, Millingsdorf , Niederholzhausen, Ostramondra , Pleismar, Rettgenstedt , Roldisleben, Rothenberga , Sachsenburg, Schafau, Scillingstedt, Schimmel, Seena, Steinbah, Steinburg, Stödten, Thüsdorf, Tromsdorf, Wallroda, Wischroda und

in denGutsbezirken Alt Beichlingen, Auerstedt, Bachra, Bal- leben, Beichkingen, Billroda, Bilzingsleben, Büchel, Burgheßler, Burgholzhausen, Burgscheidungen, Burkersroda, Dietrichsroda, Etartsberga-Forstgut, Frohndorf, Gößniß, Gorgsleben I, II1, V, Herrengosserstedt, Hohndorf, Kannawurf T - Schloßgut, Kanna- wurf 11, Klosterhäseler, Kölleda, Leubingen, Lossa, Marienthal, Ostramonda, Pleismar, Rothenberga, Sachsenburg, Steinberg, Tauhardt, Tromsdorf und von Werthernscher Kommunforst des Kreises Eckartsberga, in den Gemeindebezirken Kösen, Altenburg, Benndorf, Flemmingen, Gernstedt, Grohliß, Groß Jena, Hassenhausen, Klein- heringen, Klein Jena, Lengefeld, Lißdorf, Nieder Möllern, Ober Möllern, Pomnißtz, Poppel, Possenhain, Punschrau, Rehehaufen, Rödigen, A CMaGie Saaleck, Schellsitz, Shönburg, Spielberg, Taugwiß, äckmwar un 9 in den Gutsbezirken Freyburg-Oberförstereianteil, Groß Jena, Kreipit\{ch, Pforta und Stendorf des Landkreises Naumburg, in den Gemeindebezirken Burgwerben, Groß Kayna, Groß Korbetha, Klein Kayna, Kriechau, Leißling-Rödgen, Lobißscch, Lösau, Obshütz, Posendorf, RNeichardtswerben, Selau, Storkau, Tage- werben, Uichterißz, Wengelsdorf-Kraßlau-Leina und N in den Gutsbezirken Burgwerben, Groß Kayna, Lösau, S{fkortleben, Storkau und Uichteriß des Landkreises Weißenfels, in den Gemeindebezirken Querfurt, Freyburg, Laucha, Mücheln, Nebra, Albersroda, Almsdorf, Altenroda, Balgstädt, Barn- ädt, Baumersroda, Bedra, Branderoda, Braunsdorf, Burgscheidungen, Dobichau, Döklitz, Dorndorf, Ebersuoda, Gptingen, Gulau, Gatter- edt, Gehüfte, Geißelröhliß, Gleina, Göhrendorf, Göhriß, Gölbiß, Golzen, Goseck, Gräfendorf, Grostädt, Größni , Gröst, Groß Oster- hausen, Groß Wangen, Groß Wilsdorf, Jüdendorf, Ama Kalzen- dorf, Karsdorf, Kirhscheidungen, Klein Eichstädt, Klein Osterkausen, Klein Wangen, Krumpa, Kucenburg, Leiha, Leimbach, Liederstädt, Lodersleben, Lüßkendorf, Lunstädt, R Hh Möterling, Muündche- roda, Nahlendorf, Nemsdorf, Neumark, Nieder Eichftädt, Nieder S@&mon, Nißmiß, Ober Eichstädt, Ober Farnstedt, Dber Schmon, Ober Wünsch, Obhausen-Johannis, Obhausen-Nikolai, Obhausen- Betri, Oechlitz, Pettftädt, Plößnit, Pödelist, Pretitz, Reinsdorf, Roß: bach, Rothenshirmbach, Sankt Micheln, Sankt Ulrich, Shleberoda, Sómirma, Snellroda, Schortau, Spielberg, Städten, Steigra, Stöbnik, Thaldorf, Thalwinkel, Tröbsdorf, Unter Farnstedt, Wei- Ht, Weißenshirmbah, Wenden, Wennungen, MWernsdorf, Weßen- dorf, ZeuGfeld, Zöbigkar, Zorbau, Zsceiplib, Z2ütschdorf und in den Gut8bezirken Balgstädt, Baumersroda, Bedra, Bergfarnstedt, Birkigt, Branderoda, Bischofsrode-Oberförstereianteil, Burgscheidungen, Eptingen, Eulau, Freyburg-Oberförsterei, Freiburg- Schloß, Gatterstedt-Domäne, Gatterstedt-Ruhmersches Gut, Geißel- röhliß, Gleina, Gosed, Gröst, Kirhscheidungen, Klein Eichstädt, Krumbda, Letha, Leimbach, Lodersleben, Marfkröhliß, Nebra, Ober Farnstedt, Ober Schmon, Ober Wünsch, Obhausen - Johannis, Obhausen-Nikolati, Obhausen-Petri, Oechliß, Pebkendorf, Querfurt- Sc{loß, Reinsdorf, Sankt Ulrih, Schalkendorkf, Schnellroda, Sittichenbah, Stöbnitz, Storkau, Vi enburg, Weidenbach, Weiden- thal-von Kotze, Weidenthal-Vode, Wei chüûß, Weißenshirmbach, Zingst, Zöbigker und Zscheipliß des Kreises Querfurt, inden Gemeindebezirken Lauchstädt, Lüßen, Schafstädt, A1 Ranstädt, Atzendorf, Baldit, Benkendorf, Beuchliß, Benndorf, Bischdorf, Blösien, Bothfeld, Bündorf, Burgliebenau, Burgstaden, Daspig, Dehliy a. Saale, Dehliy a. Berge, Dölkau, Dörstewiß, Ellerba, Ermlig, Frankleben, Geusa, Goddula, Göhlißsch, Göhren, Groß Gräfendorf, Groß Lehna, Günthersdorf, L ohenweiden, Holleben, Horburg, Kauern, Keuschberg, Kirchfährendorf, Klein ¿räfendorf, Klein Korbetha, Klein Lauchstädt, Klein Lehna, Klein Liebenau, Knayendorf, Körbisdorf, Kößschau, Ih, Kößschen, Kollenbey, Korbetha, Krakau, Kreypau, Kriegsdorf, Kröllwiß, Lenne- witz, Leuna-Ockendorf, Löpit, Lössen, Maßlau, Meuschau, Milzau, Mösriß\{, Naundorf, Nempiß, Nebshkau, Neukirchen, Nieder Beuna, Nieder Klobikau, Nieder Wünsch, Ober Beuna, Ober Klobikau, Ober Kriegstädt, Oberthau, Oebles-Schlehtewiß, Degliush, Debsc, Ostrau, Passendorf, Pissen, Porbitz-Poppib, Prebsch, Ragwiß, Rampit, Rasch- witz, Raßnitz, Rattmannsdorf, Neinsdorf, Neipish, Koendorf, Nodden, Nöglitß, Röpzig, Nössen, Runstädt, Schadendorf, Schkopau, Schlade- bac, Schotterey, Shweßwiß, Spergau, Teudißt, Thalschüß, Tollwitz, Tragarth, Treben, Trebniß, Unter Kriegstädt, Venenien, Wallendorf, egwiß Weßmar, Wihschersdorf, Wölkau, MWünschendorf, Wüste- neubsch{, Zöllschen, Zöschen, Zscherneddel, Zshöchergen Zweimen und in den Guts8bezirken Alt Nanstädt, Benkendorf, Benn- dorf, Beuchliz, Blösien, Bündorf, Burgliebenau, Dehliz a. Saale, Deli a. Berge, Dölkau, Dürrenberg, Grmlit, Frankleben-Oberhof, Franfleben-Unterhof, Geusa, Goddula, Günthersdorf, Klein Korbetha, Klein Lauchstädt, Klein Liebenau, Körbisdorf, Kößschau, Kößschlißz, Kollenbey, Kreypau, Kriegsdorf, Löpitz, Lössen, Naundorf, Negschkau, Neukirchen, Nieder Beuna, Oberthau, Passendorf, Naschwitz, Nun- städt, Schkeudth - Oberförsterei, Schkopau, Schladebah, Teudiß, Tragarth, Unter Kriegstädl,, Wegwiß, Werder, Weßmar, Wißschers- dorf und Zöschen des Landkreises Merseburg, i ; in den Gemeindebezirken Könnern, Löbejün, Wettin, Ammendorf, Bebitz, Beesen a. Elster, Beesenlaublingen, Beidersee, Nenndorf, Bennewiß, Böllberg, Brahwiß, Bruckdorf, Büschdorf, Burg i. Aue, Dacrit, Dalena, Deutleben, Diemiß, Dieskau, Dobis, Döblit, Dölau, Döllnigz, Döffel, Domnißtz, Dorn, Fri er Frößniß, Garsena, Gimrit bei Wettin, Görbiß, Golbig, Gröbers, Groits%, Gutenberg, Hohenedlau, Kaltezmark, Kanena, Kirchedlau, Klein Kugel, Krosigk, Kustrena, Lebendorf, Lettewiß, Lettin, Lieskau, Lochau, Löhniß a. Götsche, Merbiß, Mitteledlau, Möderau, Morl, Mukrena, Nauendorf, Nehlißz, Neu, Osendorf, Petersberg, Planena, Priester, Pritschöna, Radewell, Raunißz, NRothen- burg, Schievzig, Shönnewiß, Seeben, Sennewiß, Siegliß, Sylbiß, Teicha, Trebiß am Petersberge, Trebiß bei Könnern, Trebnitz, Wallwiß, Wesenitz, Westewitz, Wörmliz, Zwintschöna und in den Gutsbezirken Beesen a. Elster, Brahwit, Dieskau, Döllnitz, Gutenberg, Krosigk, Lettin, Merbig, Mücheln, Rothenburg, Swhkeuditz-Oberförstereianteil und Wettin des Saalkreises, ; im Gemeindebezirke Plöß des Kreises Bitterfeld, inden Gemeindebezirken Alsleben, Oh Adendorf, Alberstedt, Amsdorf, Aseleben, Asendorf, Augsdorf, Beesenstedt, Belleben, Benkendorf, Benndorf, Bischofrode, Bösenburg, Bruce, Butzsdorf, Dornstedt, Elben, Erdeborn, Fienstedt, Freist, Fsiede- bura, Friedeburgerhütte, Gerbstedt, Gnölbzig, Gödewiß, Heder8- leben, Heiligenthal, Helbra, Helfta, Hornburg, Hübiß, JIhlewit, Kloshwis, Königswiek, - Loschwig, Ltthendorf, Nelben, Ober-

Salzmünde, Seeburg, Strenznaundorf, Thaldorf, Trebiß, Unter Esperstedt, Unter Rißdorf, Unter Röblingen, Unter Teutibenthal Volkmaritz, Volkstedt, Wimmelburg, Wolferode, Wormsleben, Zaben- stedt, Zabit, Zaschwiß, Zellewißz, E und

in den Gutsbezirken Aebtischrode, Alsleben, Bischofrode- Oberförsterei, Evdorf, Gerbstedt, Gnölbzig, Hedersleben, Helbra, Helfta, Helmsdorf, Holzzelle, Piesdorf, Schraplau, Seeburg, Teutschen- thal (Haus Würdenburg), Volkstedt T und Il und Haus Zeit des Mansfelder Seekreises, in den Gemeindebezirken Ermsleben, Hettstedt, Leim- bach, Mansfeld, Ahlsdorf, Annarode, Arnstedt, Burgörner, Endorf, arEes Gorenzen, Groß Leinungen, Groß Derner Hergisdork,

orla, Klostermansfeld, Kreisfeld, Meisdorf, Möllendorf, Moh-

rungen, Ober Wiederstedt, Quenstedt, Siebigerode, Sinsleben, Thon- dorf, Walbeck, Welbsleben, Wippra, Ziegelrode und in den Gutsbezirken Amt Leimbach, Annarode - Ober- försterei, Braunshwende - Forst, Burgörner, Gndorf, Ermsleben- Domäne, Ermsleben L. und 11, Groß Leinungen, Groß Oerner, Horla, Klostermannsfeld, Meisdorf, Möllendorf, Mohrungen, Ober Miederstedt, Pfersdorf und Walbeck des Mansfelder Gebirgskreises, in den Gemeindebezirken Heringen, Kelbra, Auleben, Bennungen, Berga, Bielen, Bornstedt, Dittichenrode, Drebsdorf, Görsbach, Hainrode, Hamma, Klein Leinungen, Rosperwenda, Roßla, Scchmalzerode, Me, Steinbrücken, Sundhausen, Thürungen, Tilleda, Uftrungen, Uthleben, Witkerode, Windehausen und in den Gutsbezirken Bennungen, Berga I und 11, Born- stedt, Bornstedt-Neuglück, Heringen, Noßla, Thürungen I und 1I, Tilleda L, IL und 111 und Üftrungen T des Kreises Sangerhausen, in den Gemeindbezirken Alach, Andisleben, Bechstedt- Wagd, Bindersleben, Büßleben, Dachwig, Dittelstedt, Egstedt, Els- leben, Emtistedt, Friedrichsdorf, Frienstedt, Gispersleben-Kiliani, Gispersleben-Viti, Gottstedt, Hochheim, JIlversgehofen, Kirchheim, Klein Rettbah, Kühnhausen, Marbah, Melchendorf, Möbisburg, Niedernissa, Nottleben, Ringleben, Salomonsborn, Schmira, Ties- thal, Tröchtelborn, Urbih, Walschleben, Waltersleben, Wernings- leben, Windischholzhausen, Witterda, Zimmernsupra und

im Gutsbezirke Willrode - Forstgut des Landkreises Erfurt,

in den Gemeindebezirken Worbis, Berlingerode, Bernterode, Beuren, Birkungen, Bischofferode, Bleckenrode, Boden- rode, Böseckendorf, Brehme, Breitenbach, Breitenholz, Breitenworbis, Deuna, Ecklingerode, Epschenrode, Ferna, Gernrode, Gerterode, Hausen, P felt Hundeshagen, Jüßenbah, Kallmerode, Kaltohm- feld, Kirhohmfeld, Kirchenworbis, Klein Bartloff, Leinefelde, Lüde- rode, Neuendorf, Nieder Orschel, Rüdigershagen, Silkerode, Stein- bah, Teistungen, Vollenborn, Wehnde, Weißenborn, Wingerode, Wingingerode, unen Zwinge und

în den Gutsbezirken Adelsborn, Beuren, Bleckenrode, Bockelnhagen 1, 11, 111, IV, V, Deuna - Hinterhof, Deuna - Vorder- h Gerode, Gerode-For N Hahn-Forstgut, Hüpstedt, Leinefelde- Oberförsterei, Ober Orschel, - Reifenstein, Rüdigershagen, Teistungen, Vollenborn, Wehnde, Us aua Wingerode, Winßgingerode, Zaun- rôden und Zwinge des Kreises Worbis, |

in den Gemeindeb een Bliedungen, Branderode,

Etelsrode, Graßungen, Groß Wechsungen, Groß Werther, Guders- leben, Günzerode, Siioruitaen, erreden, Hesserode, Hochsiedt, Hörningen, Holbach, Immenrode, Klein Wechsungen, Klein Werther, Klettenberg, Gebenrode, Limlingerode, Macktenrode, Mauderode, Mörbach, Ober- dorf, Ober Sachswerfen, Püßlingen, Pustleben, Rehungen, Salza, Schiedungen, Steinsee, Stöey, ettenborn, Trebra, Werningerode, Woffleben, Wollersleben und : :

in den Gutsbezirken Königsthal-Oberförsterei, Stöckey und Utterode - Oberförsterei des Kreises Grafschaft Hohenstein und im Gemeinde- und Gutsbezirke Westdorf des Landkreises Quedlinburg, in den Regierungsbezirken Erfurt, Merseburg und Magdeburg und im Oberbergamtsbezirke Halle (Saale) liegt, zur Aufsuhung und Gewinnung des in dem Felde vorkommenden Steinsalzes sowie der Kali-, Magnesia- und Borsalze nebst den mit diesen Salzen auf der nämlichen Cagerstätte vorkommenden Salzen hierdurh verliehen.

Urkundlich ausgefertigt. Berlin, den 19. Juni 1921.

(Siegel.)

Der Minister für E, und Gewerbe. Fischbe ck.

Vorstehende Verleihungsurkunde wird hierdurch zur öffent- lihen Kenntnis gebracht. Halle (Saale), den 14. Juli 1921. reußishes Oberbergamt. Y J. V.: Kast.

Ministerium des Jnnern.

Der Polizeiobersekretär Volkmann in Kiel ist bei der S Polizeiverwaltung in Essen zum Polizeirat ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Tierarzt Dr. Heß, er in Zen ist zum Kreistierarzt ernannt. Jhm ist die Kreistierarztstelle des Landkreises Oppeln überiragen worden.

Ministerium für Wissenschast, Kunst und Se rtobllbuna Der Präparondenanstaltsvorsteher Som mer aus Striegau, Bezirk Breslau, ist zum Kreisschulrat in Gränsee, Regierungs- bezirk Potsdam, ernannt worden.

Ministerium für Volks3wohlfahrt.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Bräuler aus Limburg ist zum Kreisarzt in Uelzen ernannt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 12166 ein Geseß über das Stimmrecht der Provinzial- landtagsabgeordneten westpreußisher Kreise im Provinzialland- tage der Provinz E vom 283. Juli 1921 und unter

Nr. 12167 eine Bekanntmachung, betreffend das Preußische Landeswappen, vom 11. Juli 1921.

Berlin W, 9, den 1. August 1921. Geseßsammlungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 der Preußischen Pl enthält unter

Nr. 12168 eine Verordnung zur Sicherung einer geordneten s in der Stadtgemeinde Berlin, vom 30. Juli 1921, und- unter

Nr. 12169 eine Verordnung über Erhöhung der Eisen- bahnfahrkosten bei Dienstreisen der Landjägereibeamten, vom 15 ult 1921.

Berlin W. 9, den 1. August 1921.

Esperstedt, Ober Röblingen, Ober Teutschenthal, Oeste, Pfeiffhaufen, Pfütthal, Polleben, Quillschina, Neidowit; NRottelsdorf, Humpin,

Geseßsammlungsamt. Krüer. (E M E R E E L E A E E:

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die Beratungen des Reichskabinetts über die neuen Steuervorlagen wurden gestern nachmittag weiter- geführt. Die Reise des Reichskanzlers nah Bremen macht eine Unterbrechung notwendig. Sie werden am Mittwoch nachmittag wieder aufgenommen werden. Die durch die Presse gehenden Mitteilungen über Einzelheiten und Tendenz der Be- ratungen des Reichskabinetts beruhen, wie „Wolffs Telegraphen- büro“ mitteilt, auf Kombinationen.

Dex schweizerische Gesandte, Dr. von Planta, hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Gesandte z. D. Dr. Vogel als interimistischer Geschäftsträger die Geschäfte der Gesandtschaft.

Preußen.

Nach dem Vorbilde des deutschen Ausschusses für Ober- \hlesien ist, wie die polnischen Blätter melden, ein polnischer oberster Volksrat für Oberschlesien ins Leben gerufen worden, zu dem 12 Vertreter der polnischen Parteien und Ge- werkschaften gehören. An der Spiße des Volksrats steht ein viergliedriges Präsidium, - dessen Vorsißender Rymer is. Der Volksrat hat seinen Siß im Hotel Lomnig in Beuthen. Seine wichtigste Aufgabe nennt der Volksrat den Schug der Jnter- essen der volafhen Bevölkerung und deren Vertretung bei der Fnteralliierten Kommission.

Thüringen.

In der Sißung des thüringishen Landtags am Sonnabend wurde der Antrag der Unabhängigen auf Auf- lösung des Landtags laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ einstimmig angenommen. Der Ah- stimmung ging eine große politische Debatte voraus, in der über die Ursachen und die Notwendigkeit des Rücktritts der Regierung und der Auflösung des Landtags von Vertretern aller Parteien Stellung genommen wurde. Der Zeitpunkt der Neuwahlen ist noch unbekannt.

Danzig.

__Die Intéralliierte Kommission für die Ver- teilung des ehemaligen Staatseigentums hat dem Senat der Freistadt Danzig weitere Entscheidungen bekanntgegeben. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen- m wird der Freien Stadt Danzig unter anderem zugeteilt werden : ¡

Die Artilleriewerkstatt einshließlich des Geländes, der Gebäude und der dort befindlihen Maschinen, die Gebäude der Gewehr- fabrik, die beiden Husarenkasernen, die Trainkaserne, das Train- depot, das Proviantamt, die St. Elifabethkirhe, das Kons- sistorium sowie der nördliche Teil des großen Exerzierplaßzes in Lange fuhr mit Ausnahme eines Geländestreifens von 50 m Breite ent- lang der Eisenbahn. Dem Hafenausf{uß sind zugeteilt: das Hafepu- amt, das Hafenbauamt, das Lotsenamt mit dem Gelände und dem dazugehörigen Inventar. Außerdem sind ihm zugeteilt das Gez lände nördlich des Freihafens und südlih des Bröfener Wäldcbens einscließlih eines Geländestreifens von 20 m Breite zur eventuellen Weiterführung und Erweiterung der Eisenbahn, das Marinekohlenlager mit Ausnahme dec Tanks und Behälter für Petroleum einshließlich der Kokshrennmaschinen und Leitungseinrichtungen, das Gelände füdlich des Weichselbahnhofs, das der Weichselstrom-Bauverwaltung gehörte, sowie zwei in Neufahrwasser gelegene Häuser. Diese Zuteilung ist unter dem ausdrücklichen Vorbehalt gemacht, daß, wenn ein Teil ‘dieser Gelände endgültig dazu bestimmt wird, als Lagerplag für den Trans- port und die Lagérung der für Polen bestimmten Division und als Anlegeplaß für die polnische Flotte gemäß den Resolutionen des Nöglkerbundsrats zu dienen, der Hafenausshuß alle notwendigen Maß- nahmen treffen müsse, um das ihm zugeteilte Gelände zur Verfügung zu stellen. Dem Hafenaus\chuß sind ferner von jeßt ab zugeteilt dic

ußnießung über die Verwaltung folgender Güter: 1. Westerplatte,

Grabens, 3. der Munitionshafen mit Ausnahme des Geländes, das gegenwärtig von den polnischen Nückwandererlagern benußt wird, 4. die Holm-Insel mit Ausnahme des Teiles, der der Werft ein- geräumt ist.

Memelgebiet.

Der Präsident des Landesdirektoriums, Oberbürgermeister Altenberg, hat, wie das „Memeler Dampfboot“ meldet, am 283. Juli dem Oberkommissar Petisne sein Rültritts- ge such überreicht. Der Oberkommissar hat dieses Rüktritis- gesuh am 30. Juli angenommen und folgendes Schreiben (in Uebersezung) unterm 31. Juli an den Oberbürgermeister Altenberg gerichtet:

Dur Schreiben vom 23. Juli haben Sie mir mitgeteilt, / daß die augenblicklichen Verhältnisse Ihucu nicht gestatten, in ihrem Amt als Präsident des Landesdireltoriums zu verbleiben, und mi gebeten, Shr Ausscheiden zu genehmigen. Ich kann leider Ihrem Wunsche nicht entgegentreten. Jh bedaure auf das lebhafteste, daß Sie Ihr Amt niederlegen, zu dem Sie besonders befähigt waren, und das Sie mit so großer Hingabe im Interesse des Gebiets verwaltet haben. Fch bin überzeugt, daß Sie troß des von Ihnen gefaßten Ent- \chlusses, welche Stellung Sie au einnehmen, nicht ansen werden, für das weitere Gedeihen des Gebiets zu wirken.

m Anschluß hieran meldet das oben genannte Blatt, der Oberkommissar Petisne verhandele zurzeit mit den führenden Männern des Memelgebiets über die Neubesezung des Präsidiums.

Großbritannien und Jrland.

Wie „Reuter“ erfährt, hat der Ministerpräsident Briand

e vormittag den Vorschlag, die Tagung des Obersten ates am 8. August in Paris stattfinden zu lassen, zustimmend

beantwortet. Lloyd George, Lord Curzon und andere Regie-

rungsmitglieder werden am Sonntag dorthin abreisen.

Im Unterhause erklärte der Premierminister Lloyd George auf eine Anfrage, die britishé Regierung sei im Verlaufe der jüngsten Auseinandersezung mit Frankreich lediglich von dem Wunsche geleitet gewesen, eine gerechte Lösung der ober- \hlesishen Frage in Gemäßheit des Abstimmunggsergebnisses und der Bestimmungen des Friedensvertrages zu fichern. Jn Beantwortung von Zwischenrufen erklärte Lloyd George, es sei die Aufgabe der britischen Regierung, darüber zu wachen, daß Polen und Deutschland in gleiher Weise völlig rect- mäßige Behandlung zuteil werde. Lloyd George erklärte noch, er glaube, daß das Verfahren gegen- die Kriegsbeschuldigten auf der Tagung des Obersten Rates Gegenstand der Erörte-

rung sein werde.

2 Weichselmünde mit Ausnahme der Forts und des diese umgebenden“

Frankreich.

Die Einladungen zur Sißung des Obersten Rates, die auf Montag, den 8. August, festgeseßt Pte ist, sind gestern abend an die beteiligten Mächte abgesandt worden. i

Die Delegierten der Minderheit des Gewerk- shaftskongresses in Lille haben dem „Wolffschen Tele- graphenbüro zufolge eine Entschließung über die Organisation eines Minderheitskongresses angenommen, in der verlangt wird, daß sofort nah der Rückehr der französischen Dele- gierten aus Moskau ein Kongreß stattfinden solle, auf dem die Berichte dieser Delegierten verlesen werden sollen, um einen Gesamtüberblick über die internationale revolutionäre Be- wegung zu geben. Außerdem beschlossen die Delegierten der Minderheit, daß, wenn auf Grund der Entscheidungen des Verbandskongresses eine Minderheitsgewerkschaft vom Ver- bandsbüro ausgeschlossen werde, die Spaltung der beiden Gruppen endgültig sein solle.

Nuß:land.

Das Blatt „Politiken“ veröffentliht eine Petersburger Meldung, wonach dort Gerüchte verbreitet Miri, daß die Sow en Eibe, das gegenüber den Menschewiki die Erklärung abgegeben habe, daß fie der Lage in Rußland nicht ge- wachsen sei. Sie sei bereit, mit allen Parteien das Schicfial Sn zu E Boldt 2 daß das eingeseßte vilfsfomitee, in dem die Bolschewiki nur schwah vertreten seien, die Macht übernehmen solle. S

Nach einer Meldung des Moskauer Blatts „Jswestija“ beläuft sich die Zahl der hungernden Bewohner in P rußland, die auf Moskau zu marschieren, auf über sechs Millionen. Sie übershwemmen die Gouvernements Tambow, Pensa und Woronesh und bewegen sich ohne Auf- enthalt vorwärts. Am 20. Juli erreichten sie die Stadt Tambow, nachdem sie die ihnen entgegengesandten Truppen in die Flucht geschlagen hatten. Sie plünderten alle Vorräte und tôteten sämtlihe Pferde der Kavallerie, der Feuerwehr und der Droschken. Die Untersuhung ergab, daß die Truppen, denen der Shußz der Stadt anvertraut war, sih geweigert hatten, auf die Menge zu schießen.

Ftalien.

Im Senat führte der Minister des Aeußern Marquis della Torretta beim Abschluß der Seba fnr die Ne-

gierungserklärung laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen- büros“ ferner aus:

_ Italien müsse die aus dem Friedensvertrage fi ergebenden Ver- pflihtungen achten, auf denen fih Italiens Politik R müsse. Cs müsse seinerseits aber verlangen, das alle Mächte, die den Vertrag unterzeichnet haben, Italiens Nechte ihrerseits achten. Bei zweifel haften Fragen werde Italien den Geist der Versöhnlichkeit |prechen lassen. Die äußere Politik Italiens müsse im wesentlichen von wirt- schaftlichen Gefihtspunkten geleitet sein, denn Jtalien brauche die ausländischen Rohstoffe und ausländischen Märkte. Durchaus er- forderlih sei, daß das Gleichgewicht am Mittelmeer nicht weiter zu Italiens Nachteil gestört werde. Demzufolge sei die Unantastbarkeit und Verwirklichung der dur den Dreiverband Italien zugesicherten Vorteile sicherzustellen. Es bedürfe daher einer Verständigung mit den Alliierten und einer Politik im Geiste loyaler Zusammenarbeit. Der Minister erklärte weiter, Jtalien habe in Angora wegen der Zwischenfälle von Adalia Protest eingelegt und seine Seestreitkräfte in Konstantinopel verstärkt. Der Zweck dieser Maßnahme sei einer- seits Warnung, anderseits sei sie als ein möglicherweise notwendig werdender Beitrag zu der Verteidigung der Meerengen durch die Alliertéèn gedacht. Es sei unbedingt erforderli, daß die: Meerengen für die friedliche Schiffahrt geöffnet bleiben. Bezüglich Albaniens erklärte der Minister, Italien sei am meisten an dem Schicksal des Nachbarlandes interessiert und müsse darüber wachen, daß die von Jtalien zugunsten der Unabhängigkeit Albaniens getanen Schritte niht zum Vorteil der anderen unter Schädigung der Freiheit Albaniens und der lebens8wi{ßtigen \trategisWßen Intereffen Staliens auslaufen. Sollte gegen alle Voraussicht und gegen Italiens Wunsch das von Jtalien aufgestellte Programm undurchführbar sein, so müsse die ganze albanishe Frage nochmals auf der Grundlage der vor- herrschenden Interessen Italiens geprüft werden, die von den Alliierten bereits anerkannt seien. Der Minister gab sodann die bereits ge- meldeten Erklärungen über Obers R elten ab und sagte \{ließ- lih bezüglich des Vertrages von Napallo, er werde alles tun, um Ftaliens Verpflichtungen zu erfüllen und werde nachdrücklich fordern, daß die NRehte Italiens geachtet werden. Der Minister {loß mit der Bitte um das Vertrauen des Senats.

Der Senat nahm eine Tagesordnung an, worin der Regierung mit 317 gegen 146 Stimmen bei 21 Süimm-

enthaltungen das Vertrauen ausgesprochen wird.

Türkei. Wie die „Havasagentur“ meldet, ist der König Kon- stantin in Begleitung des Premierministers Gunaris feierlich in Esfkischehir eingezogen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Der Streik imKartoffelgroßhandel ist beendet. Zwischen den Arbeitgebern des Berliner Kartoffelgroßhandels und den im Streik befindlicen Kartoffelkutschern und -arbeitern ist es am Sonntag zu einer Einigung gekommen. Die Arbeitnehmer erklärten sich nach längerem Verhandeln mit dem Angebot der Arbeitgeber, ibnen einen Wochenlohn von 325 Æ, rückwirkend vom 1. Juli d. J., zu zahlen, einverstanden. Heute früh foll die Arbeit auf den E Kartoffelbahnhöfen wieder in vollem Umfange aufgenommen werden.

Die Betriebsräte und Funktionäre der städti- \chen Betriebe, die dem Deutschen Metallarbeiterverband, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer, dem Transportarbeiter- verband, dem Gärtnerverband und dem Verbande der Gemeinde- und Staatsarbeiter angehören, haben Blättermeldungen zufolge, die \o- fortige Kündigung desbiszum31. d. Mts. gültigen Lohntarifs beschlossen. Das Lohnkartell und die Tarif- fommission des Magistrats hatten sih einer Kündigung des Tarifs gegens ablehnend verhalten, da Vereinbarungen mit dem Magistrat vestanden, wonach cine Neuregelung der Lohnsäte auch während des laufenden Tarifs vorgenommen werden konnte. In der Versammlung der Betriebsräte - drang das Lohnkartell mit. dieser Auffassung jedoch nicht dur. i

Der „Vossischen Zeitung® zufolge befinden sich seit zwei Wochen die Stettiner Bauarbeiter, im Anschluß an eine zuerst von den Arbeitgebern verhängte Aussperrung, im A ugstand. Die Arbeitgeber hatten zuleßt gedroht, in ganz Pommern die Bauarbeiter auszuspyerren, falls es in Stettin bis Sonnabend zu keiner Einigung fommt. Die Streikenden haben am Sonnabend das leßte An-

ebot der Stettiner Arbeitgeber in der Lohn- und Ferienfrage erneutabgelehnt. Darauf ist an mehreren Orten

ommerns, so z. B. in Pasewalk und Löcknißt, von seiten der Arbeitgeber die Aussperrung der Arbeiter erfolgt.

Heute finden unter Leitung eines Vertreters des NMNeich8arbeits- ministeriums in A achen erneuteEinigung8verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Angestelltenverbänden des S tetn - Tohlen-Berghbaues statt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Abs%errungs- maßregelu.

__ Amtlich wird dem Blatte „Politiken“ zufolge mitgeteilt, daß die Cholera im Gouvernement Samara furchtbar wüte. Allein in der Stadt Samara kommen täglich. 400 neue Fäl vor: Eine ungeheure Anzahl flüchtender Eltern hat ihre Kinder zurückgelassen. Im Gouvernement Samara gibt es bereits über 40 000 folcer verlassener Kinder.

Kunst und Wissenschaft.

Am 30. Juli starb in Leipzig am Herzschlag im 54. Lebensjahre

Professor Dr. phil. et med. Friedrih Czapek, Direktor des

otanischen Instituts, der im vergangenen Semester von der Uni- versität Prag nah Leipzig berufen worden war.

Literatur.

Neue steuerrechtlihe Literatur.

Die Neuordnung der Reichsfinanzen greift so tief in das gesamte Wirtschaftsleben ein, daß au die Bevölkerungskreise, die bisher nur die Wirkungen der steuerrechtlichen Bestimmungen gelegentlich der Entrichtung der öffentlichen Abgaben von ihrem Vermögen zu spüren bekamen, jeßt genötigt find, sih mit den zahlreichen neuen Gefeßen eingehend zu beschäftigen, hon wegen der außerordentlich erweiterten Buchführungspfliht. Diesem Bedürfnis entsprechend wächst die steuer- rechtliche Literatur sowohl in der Form von Kommentaren zu den einzelnen Geseßen wie auch in der von systematischen Darstellungen und von monographischen Bearbeitungen einzelner besonders" wichtiger Abschnitte der Steuergeseße von.Tag zu Tag an. Die umfangreichste Uteratur zeitigte natürlich das im Vordergrunde allgemeinsten Interesses stehende Cinkommensteuergeseß vom 29. März 1920 mit den zu ihm ergangenen drei Novellen vom 31. März, 21. Juli 1920 und 24. März 1921, von denen die dritte am tiefsten in feinen Aufbau eingreift. Wenn aus der Gesetzgeber gerade. bei diesem Gefeße, nah dem die steuerpflihtigen natürlichen Personen von ihren Einkünften 10 bis 60 vH zur Verwendung durch das Neich, die Länder und Gemeinden abliefern sollen, sihtlich be- müht gewesen ist, in klarer und gemeinverständliher Weise seine Meinung zum Ausdruck zu bringen, so besteht doch für die vom Gese Betroffenen wie für die mit seiner Handhabung Betrauten vielfach noch das dringende Bedürfnis, Aufklärung in Erläuterungs- büchern zu suchen. Der neueste, das Einkommensteuergeseß in seiner heute geltenden Fassung behandelnde Kommentar stammt aus der Feder eines hervorragenden Steuerfachmanns, des Geheimen Oberfinanzrats und Mitglieds des Neichsfinanzhofes E. Zimmer - mann (368 Seiten, Verlag von J. Heß, Stuttgart, geh. 45 Æ). Wie alle seine früheren Arbeiten, insbesondere seine Erläuterung des Krieg8abgabegeseßes für 1919, des Vermögenszuwachsabgabegeseßzes vom 10. September 1919 und des Reichsnotopfergeseßes, besißt auch sein Kommentar zum Einkommensteuergeseßh einen hohen wissenschaftlichßen Wert. Besonders gründlih find die Aus- führungen über die subiektive Steuerpflicht, über das steuerbare Einkommen und dessen Ermittlung und über Rücklagen. Der Verfasser, der bei der Auslegung des Gesetzes seine langiährigen Erfahrungen in der Steuerverwaltung verwerten konnte, nimmt auch zu Zweifelsfragen Stellung, die in den anderen Erläuterungsbüchern nit berührt find, und spricht sich in manchen der dort gleichfalls be- _ handelten Fragen für eine andere Auslegung aus, wobei er auf die davon abweichenden im Schrifttum vertretenen Ansichten hinweist und den Leser darauf aufmerksam macht, daß die betreffenden Geseßzes- bestimmungen verschiedene Auslegungen zulassen und nicht voraus- zusehen ist, welhe Stellung der Reichsfinanzhof als oberster Steuer- gerichtshof zu den Zweiselsfragen nehmen wird. Steuerbehörden, Steuerrichter, Anwälte, Syndizi und Vorstände größerer Unter- nehmungen finden in dem auch die Materialien des Gesetzes und die bis April d. J. ergangenen Ausführungsbestimmungen berücksichtigenden Werke alles, was sie in einem großzügigen Kommentar zu finden er- warten können. Die Gemeinverständlihkeit der Darlegungen macht es áber auch für weitere Kreise der Siivimenileuerpflihtigen ge- eignet. Das neueste Lohnsteuergeseß, die vierte Novelle zum Ein- kommensteuergeseß, hat der Kommentar natürli noch niht berüdck- sichtigen können. ; j i /

Diejenigen Kommentatoren, die hon im vergangenen Jahre mit dem exsten Bedürfnis der Praxis genügenden Erläuterungsbüchern zur Stelle waren, haben sich nach den tiefgreifenden Aenderungen, die das Einkommensteuergeseß durch die dritte Novelle vom 94. März 1921 erfahren hat, genötigt gesehen, Nachträge zu ihnen zu liefern, in denen die neuen Bestimmungen erläutert werden. Durch diese Novelle is insbesondere der Steuertarif im Sinne einer stärkeren Schonung der kleineren Einkommen umgestaltet, die Lohn- besteuerung geändert, die Steuerfreiheit eines Einkommensteiles (des sog. Existenzminimums) aufgehoben, an deren Stelle feste Abzüge von der tarifmäßigen Einkommensteuer getreten sind, und eine grund- säßliche Aenderung auch darin herbeigeführt worden, daß für die Steuer eines Nechnungsjahres nicht mehr das Einkommen des vor- ber abgelaufenen Kalenderjahres, sondern das Einkommen des mit dem Mechnungsjahre zu 2, zusammenfallenden Kalenderjahres, das drei Monate - vorher begonnen hat, maß- gebend ist. Mit Nückficht darauf, daß dieses Einkommen erst gegen Ende des Rechnungsjahres festgestellt werden kann, ist der Be- griff einer vorläufigen Cinkommensteuershuld eingeführt, die sich nach der endgültigen des vorhergegangenen Rechnungsjahres, also im all- gemeinen nach dem Einkommen des bei Beginn des Nechnungsjahres abgelaufenen Kalenderjahres richtet. Eine weitere wihtige Aenderung besteht darin, daß Gewinne aus einzelnen Veräußerungsgeshäften nur dann steuerpflihtig find, wenn der Erwerb des Gegenstandes zum Zwecke der gewinnbringenden N erfolgt war und die Veräußerungsgeshäfte niht zum Gewerbebetrieb des Steuerpflichtigen gehören. Endlich sind Abzüge für Aufwendungen zum Kleinwohnhaus- bau sowie mit Nücksicht auf die Geldentwertung weitergehende Ab- züge für Abschreibungen und Rücklagen für Ersaßanschaffungen zu- gelassen. Eine Erläuterung dieses Abänderungsgesetzes, die die Materialien dessclben berüdsihtigt und an der Hand praktischer Beispiele die Bedeutun der neuen Bestimmungen ver- anshauliht, hat der Gebelme Regierungsrat und Ministerialrat im Meichsfinanzministeriuum Ludwi Mirre, ebenfalls eine anerkannte Autorität auf ‘dem Gebiete des Steuerrechts, als Ergänzung seines Kommentars zum Einkommensteuergeseß vom 99. März 1920 veröffentlicht (43 Seiten, Verlag von J. Bensheimer, Mannheim, Preis 3 Æ). In Verbindung mit diesem Nachtrag wird der Kommentar von Mirre, der eine wertvolle, der Wissen- \haft und Praxis in gleicher Weise dienende selbständige Gesebes- auslegung brachte noch weiter seinen Zweck erfüllen. Oberregierungsrat Or. Friedr ich Erler (Nudolstadt) und Rechtsanwalt Dr. Fr Koppe, Hauptschriftleiter der „Deutschen Steuerzeitung“ (Berlin), deren vorläufige Erläuterung des Einkommensteuergesetzes 1920 son bald nach seinem* Inkrafttreten erschienen ist, suchen die Uebersicht über das geltende Recht dadur zu erleichtern, daß sie in einem „Die Einkommensteuernovelle, Gese zur Aenderung des Einkommensteuer- geseßes vom 24. März 1921“ betitelten neuen Buche (244 Seiten leinen orma Industrieverlag Spaeth u. Linde, Berlin, gebunden 14,40 M) den vollständigen Text des Einkommensteuerge)eßes in seiner gegenwärtig geltenden Fassung jedoch ebenfalls noch ohne Berücksichtigung des neuesten Lohnsteuergeseßes wiedergeben, dabéi die Neuerungen durch Fettdruck hervorheben und fie allein mit ausführlichen, hauptsählih die Geseßeêmaterialien verwertenden Er- läuterungen versehen, deren Brauchbarkeit wie die des Hauptkommentars für die Steuerpflichtigen durch ges{ickt gewählte praktische Beispiele erhöht wird. Auch der neue Tarif, die von der Novelle unberührt gen Verordnung über die Abgabe der Steuererklärungen zur Veranlagung der Einkommensteuer vom 1. Februar 1921, die Ver- ordnung über die Einreihung von Lohnlisten zum Zwecke der Ver- anlagung der Einkommensteuer vom 29. Dezember 1920, die Bekannt-

machung vom 30. März 1921, betreffend Erhebung der Einkommen-

steuer dur Abzug vom Arbeitslohn für das ReGnungsjahr 1921, und die Verordnung über die vorläufige Erhebung der Einkommensteuer für das Rechnungsjahr 1921 vom 12. April d. I. find beigefügt. Cine dem Gesezestext vorausgeschickte „Cinführung" enthält eine über- sihtliche Zusammenstellung der Neuerungen und einen Vergleich des alten und des neuen Tacifs. /

Nach der Abänderung der Lohnbesteuerung durch die Novelle vom 24. März 1921, der zufolge die Staffelung des Steuerabzugs vom Lohne weggefallen is und dieser seit dem 1. April d. F. obne Rücksicht auf die Höhe der Bezüge cinheitliß 10 9/9 beträgt, und nah der Ersezung der Steuerfreißeit des fog. Exiskenzminimums durch feste Abzüge von der tarismäßigen Einkommensteuer müssen die Arbeitgeber und insbesondere die Lohnbüros der größeren Betriebe neue Berechnungen für die Steuerabzüge bei den Lohn- und Gehalts- zahlungen anstellen. Diese zeitraubenden Berechnungen ihnen zu ersparen, ist der Zweck einer unter dem Titel „Die neuen Tábellen zum Ablesen des Steuer- abzugs, bearbeitet nah dem Geseg vom 24. März 1921“ ershienenen Schrift von I. Drescher- Schweinfurt (Indufstrie- verlag Spaeth u. Linde, Berlin, Preis 7,70 4). Aus ihr können die Steuerabzüge für Ledige, für Verheiratete ohne Kinder und für Verheiratete mit (bis zu sieben) Kindern bei monatlicher, wöchentliher und bei tägliher Entlohnung ohne weiteres abgelesen werden. In“ einer Einleitung sind die Abänderungen der Vorschriften über den Steuerabzug vom Lohne, die dessen Ausgestaltung zu einer Lohnsteuer vorbereitet haben, übersihtlich zusammengestellt, woran sich ein Ab- druck des Wortlauts der seit dem 1. April d. F. geltenden Be- stimmungen über diesen Steuerabzug anschließen.

Zweckdienlihß für die Ginkommensteuerpflihtigen find nocH drei weitere Schriften desselben Verlags: „Die neue Ein- Fommensteuererftlärung auf Grund des NReihs- einkommensteuergeseßzes" betite!t "% eine von dem Nechts- anwalt und Hauptschriftleiter der „Deu 1 Steverzeitung“ Dr. Fritz Koppe (Berlin) veröffentlichte leicht faßlihe Anleitung zur Cinkommensteuer-und zur Kayitalertragsteuer- erklärung in der Form einer mustergültigen Ausfüllung der amt- lien Formulare nebst Erläuterungen, die auc die zugelassenen Abzüge und die dem Steuerzahler zustehenden Nechtêmittel berücssihtigen, die Fragen des Steuerabzugs vom Lohn und der Lohnlisten kurz behandelr (Preis 8,10 4); Muster und Gesetesterte sind bei Ein Nachtrag enthält noch eine besondere Darstellung des Ein der Einkommensteuernovelle vom 24. März 1921 auf die Einkommen- steuererklärung. In einer Sonderschrift über, Steuerabzüge“ (Prets 8 M) bieten R. Ritter, Direktor, und Nechtsanwalt W. Stern, Syndikus der Vaterländischen Treul,and- und Revisionsgefellschaft in Frankfurt a. M., ein Verzeichnis der statthaften und der nit zulässigen Abzüge bei der Grklärung und Veranlagung der Einkommensteuer und der bei Gefellschaften an deren Stelle tretenden Körver\chaftsfteuer in alphabetisher Reihenfolge unter Berücksichtigung der oberstrichterlichen Nechtsprehung. Beigeordneter der Gemeinde Zehlendorf H. Rohde und Steuersyndikus W. Beuck geben eine Schrifien}serie mit dem Titel „Sind Steuerersparnisse mögli?“ heraus, in der für die verschiedenen Arten von Steuern die Frage untersucht und beantwortet werden \oll, wie Steuern gespart werden können. Fm vorliegenden ersten Heft (Preis 9 #4) behandelt Beigeordneter Rohde gemeinsam mit Steuersyndikus Fr. Schröder zunächst allgemein „Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Steuerersparnis“ unter Berücksichtigung der Begriffsbestimmungen der Meichsabgaben- ordnung und sodann die Ersparnismöglichkeiten auf dem Gebiete der Einkommensteuer, u. a. die Zulässigkeit einiger Abzÿge unter vergleihender Betrachtung des neuen und des alten Iechts, die Ausnußung der Progression des Steuertarifs durch Abs{chluß vou Verträgen (Unterhalts-, Lebensversicherungsverträge, Errihtung von Pensionskassen, Jnteressengemeinschaften), Ersparnisse bei (“in- kommen aus Grundbesiß, Ausgleich zwischen Gewinn- und Veulust- jahren und Ersparnisse bei der kaufmännishen Buchtüßrung (Begriff des Geschäftsgewinns, steuerfreie Abschreibungen u1hw.). „Die Kunst, Steuern zu sparen“, betonen die Verfasser, „wird heute im wefentlichen darin bestehen, daß man nicht aus Unachtsamkeit mchr Steuern entrichtet, als der Gesetzgeber selbst wünscht, und daß wan alle erlaubten Möglichkeiten, Steuern zu ersparen, ausnußt“.

Noch viel empfindlicher als das Einkommensteuergesez greifen das Reichs8notopfergeseß vom 31. Dezember 1919 und das Geseg, betreffend die beschleunigte Veranlagung und Erhebung des Neichsnotopfers, vom 22. Dezeuber 1920 in die wviel\Gaftlidien Verhältnisse der Steuerpflichtigen ein. Nach dem letztgenannten Geseß tritt an die Stelle der Tilgungsrente die Barzablung eines sehr erheblichen Teils der Abgabe, die in der Regel zu drei Terminen, deren leßter der 1. Mai 1922 ist, geleistet werden muß. Bei den Üeinsten Vermögen umfaßt die Barzahlung zu den drei Fälligkeitsterminen die ganze Summe, bei größeren Ber- mögen kann ein Teil später noch auf Tilgungêrente genomnien wetden. Nechtsanwalt Dr. Frit K oppe, der im vergangenen Jahre bereits einen gemeinverständlichen Kommentar zum Neichsnotopfergesez veröffent. lite, hat in Verbindung mit dem Negierungsassessor beim Finanz- amt 5 in Berlin Dr. Kurt Ball auch das Gesetz, betreffend die beshleunigte Veranlagung und Erhebung des Neichsnotopfers, cr- läutert unter ers{chöpfender Verwertung der Geseßesmaterialien und Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen, die anhangsweife in zusammenhängendem Wortlaute wiedergegeben werden, fowte auch der ergänzenden Vorschriften der Neichsabgabenordnung (Indufstrie- verlag Syaeth u. Linde, Berlin, Preis 6,80 4). Die Brauchbarkeit des Buches für die Steuerpflichtigen wird wie die seiner Kommentare zu früher ergangenen Steuergeseßen noch erhöht durch Beigabe aus- geführter Beispiele, die die Wirkung der neuen Bestimmungen ktlar- stellen. Auch der Reichsnotopfertarif ist beigefügt.

Nach § 33 des Notopsfergesetzes ist auf Antrag des Abgabe- pflichtigen für den Teil der Abgabe, der auf den Grundbesiß nach) Abzug der den. Grundbesitz bekreffenden dinglichen Schulden und Lasten entfällt, eine jährliche Zilgungsrente in Höhe von 9,9 vH der Abgabe als öffentliche Last in das Grundbuch einzutragen. Diefe Last wird Reichsnotzins genannt. Um den Betrag des Kapital- werts des Reich8notzinses mindert sh die Abgabe. Von den 5,9 vH find 5 vH Zinsen und § vH Amortisation. Der Neichsnotzins braucht bis zur vollständigen Tilgung der Schuld eiwa 950 Jahre. Er genießt ein Vorrechßt vor den Hypothekengläubigern, eine Ge- fährdung der leßteren durch ihn fann aber niemals cin-À treten, weil seine Höhe sch nur verbältnismäßig nah demjenigen Teile des Vermögens des Abgabepflichtigen richtet, das im Grundbesiß steckt, und weil hier nit der Wert des Grundstücks

selbst, sondern nur der Wert, soweit er die Belastungen übersteigt, berücksichtigt wird. Diese neue Einrichtung, die in den vorbandenen Kommentaren zum Reichsnotopfergeseß nur unvollständig behandelt ist, hat der Regierungsrat und Referent im Landesfinanzamt Branden- burg Or. jur Heinrich Lewin in einer „Der Reichsnot- zins nach öffentlichem und privatem Recht“ be- titelten Schrift (Verlag von Franz Vahlen, Berlin, Preis 8 .#) zum Gegenstand einer juristis{en Betrachtung gemacht. Es werden die Necbtsnatur des Neicbsnotzinses, sein Verbältnis zum Grundbuchreht, seine steu-rrehtlide Aus8gestaltung, seine öffent- lih rechtlihen und privatrechtliden Wirkungen, kurz, der ganze Fragenkompler, den er aufwirft, unter dem Gesichtspunkt des öffentlihen und privaten Rechts sehr eingehend erörtert. Zur Frage des Einflusses der Novelle zum Reichsnotopfeïgesez auf die Bedeutung des Reichsnotzinses für die Abtragung des Notopfers bat der Verfasser nidt Stellung genommen; vermutlih ift dic Schrift vor deren Inkrafitreten abges{lossen worden. Zweifellos geben die Vorschriften des Gesetzes über die deschleunigte Veranlagung und Erhebung des Reichänotopfers den Bestimmungen des Notopfer- gesezes vom 31. Dezember 1919 über den Reichsnotzins vor. Soweit die geforderte \{leunige Zahlung reicht, ist für den Reich8notzins kein Raum mehr. Dies is zwar uirgends besonders aus- esprochen, es entspriht aber dem Sinne des neuen Geseges. Nach § 33 des Notopfergefeßes „vermindert“ fi dur die Be- willigung der Eintragung des NReichSnotzinses „die Abgabe“, dagegen wird das festgestellte „abgabepflihtige Vermögen“ nicht berührt. Würde man dieer Bestimmung Bedeutung für die beschleunigte Er-

hebung beilegen, so würde sie auf alle Summen von Einfluß sein,

i É