1921 / 182 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

38. 268674.

30/11 1920. P. Franke, Magdeburg - Sudenburg. T7 L9BL.

\Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb

D

F. 18889. | 268982. B. 40659.

: Fruchtlese

Zigarillos.

38. 268676.

7/9 1921.

Waren: Alle Tabakfabrikate.

268677.

(¿/5 1921.

Waren: Alle Tabakfabrikate.

38. 268678.

{1184

straße 35. 28/7 1921. [Beschäftsbetrieb: Waren: Zigarren.

38. 268679.

7/5 1921.

Tschechoslovakishen Tabakregie,

straße 13. 28/7 1921. [Beschäftsbetrieb: Waren: Zigaretten.

38. 268680,

7/0; 1921: Tschechoslovakischen

Tabakregie,

Roh-, Rauch-, Kau- und Schnupftabak, Zigarren und

«=/ W endekreis Taunusblock

Adolp) Schloß, Maing. [Beschästsbetrieb: Großhandlung in Tabakfabrikaten.

Sybillenstein

Adolph Schloß, Mainz. Geschäftsbetrieb: Großhandlung in Tabakfabrikaten.

“ems Jch loss Forst

28/7 1921.

G TIE 3

Zentraldirektion der Prag. Vertr. : Anton Sonpa, Dresden, Wiener-

Tabakfabriken.

Zentraldirektion der

Prag. Vertr. : Anton Sonpa, Dresden, Wiener-

von Zigarren- und Ziga- REF Lr | : 26/5 1921. Fa. Wilh. Bender, Frankfurt a. M., rettenmaschinen, Zigaretten- \ Hasengasse 9. 28/7 1921.

papier, Zigarren, Zigarillos \Beschäftsbetrieb: Handel mit Tabakfabrikaten. und andere Tabakfabrikate. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate und Zigarettenpapier. Waren: Zigarren- und Zigaretten-Maschinen, Zigar E E O

rettenpapier, Zigarillos- und Zigaretten-Mundstüé, 38. 268683. B. 40661.

96/5 1921. Fa. Wilh. Bender, Frankfurt a. M,, Hasengasse 9. 28/7 1921.

\Beschäftsbetrieb: Handel mit Tabakfabrikaten.

28/7 1921. |Waren: Sämtliche Tabakfabrikate und Zigarettenpapier.

38. 268684. B. 40600.

S 13/5 1921. Barsdorf-Licbhold-Gesell= Sh. 27808. {aft m. b. H., Hamburg. 28/7 1921.

sHBeschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Tabakwaren. Waren: Ta- baffabrifate aller Art.

268685. T. 11706.

6/5 1921. Tabak- und Cigarettensabrik Alfred Leh- mann, Karlsruhe i. B. 28/7 1921. [Heschäfts8betrieb: Zigarettenfabrik. tabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier.

268686.

i Gradula

19/5 1921. Fa. Wilh. Bender, Frankfurt a. M., mit Tabakfabrikaten.

Waren: Roh-

B. 40617.

99/3 1921. Walter Obst, Annaberg, Wolkensteiner- | Hasengasse 9. 28/7 1921.

\Heschäftsbetrieb: Handel

Vertrieb von Tabakfabrikaten. | Waren: Sämtliche Tabakfabrikate und Zigarettenpapier.

38. 268687. St. 10788.

® 3. 6225.

J C S Aa L U

h

Z. 6226.

A Schutz -Mark® 21/4 1921. Friedri, Heinrih Streegels, Köln,

Waisenhausgasse 41. 28/7 1921.

S é Geschäftsbetrieb: Tabakfabrik und Rohtabakhand=-

q /mes |Iung. Waren: Rauchtabak.

"lo wi C8

1921. sBeschäftsbetrieb: Tabakfabrikaten. Waren: Kautabak.

38.

8/4 1921. Fa. Carl Phillips Wwe., München. 28/7 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten Waren: Rohtabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier, Zigarettenhülsen.

38.

6/5 1921. Heinrich Rudolf Schlüter, G. im. b. H., Bruchsal i. Baden. 28/1 1921.

Beschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Ee Tabakfabrikate und Roh- tabat.

268692,

Musestunden

5/2 1921. Willi Leube, Hamburg, Gänsemarkt 35,

28/7 1921.

sBeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Tabakfabrikate, insbesondere

Zigaretten.

straße 13. 28/7 1921. Beschäftsbetrieb: Tabakfabriken.

Waren: Zigaretten.

38. 268681.

DANSKIS

17/5 1921. Fa. Alfred Peukert, Altona. 28/7 | lingen (Saar).

Herstellung und Fabrik von | von Tabak und Tabakfabrikaten.

38. 268690. S. 19965.

AVON

Saar-Tabakgesellschast m. b. H., Jl- 28/7 1921. E

\Beschäftsbetrieb: Herstellung, Jmport und Export Waren: Rohtabak

P. 18761.

21/2 1921.

und sämtliche Tabakfabrikate.

268688. P. 18602.

S. 27803.

L. 22619. 138. J. 9682. a 1921. Fa. Friedrih Justus, Hamburg. 28/7

Beschäftsbetrieb: Tabak- und Zigarettenfabriken. j Waren: Rohtabak, Tabakfabrikate und Maa

Verlag der Expedition (Mengering)

38. S : 268693.

N. 10409

SUHUVYZ-MAR E À

Mohrentabak enthäli nur reinen Tadak,

Der Bersteller,

10/12 1920. Fa. Joh. 9 Neuerburg, Wittlich. 28/7 N 1921. f Geschäftsbetrieb: Tabak- s - fabrik. Waren: Tabakfabrikate. A Beschr. D Hd 38. 268691. M. 31487.

A A N

Ncrdlandfahrer

24/12 1920. Fa. Aug. Meyer, Johs. Nachfl., Hamburg. 28/7 1921. sHeschäftsbetrieb: Tabakfabrik. fabrikate mit Ausschluß von Zigarren.

268695. H. 42927.

8. Horsí Günther Hesse 30/5 1921.

Fa. Emil Hesse, Braunschweig. 28/77 Tg Hesse, schweig /

Geschäftsbetrieb: Großhandelshaus für Tabakfabri- fate. Waren: Nohtabake und Tabakfabrikate.

10. 268696. C. 222305.

Oehrens

Waren: Tabak=

3

17/5 1921. F. I. Case Threshing Machine Com- pany, Racine, Wisconsin, V. St. A. Vertr. : Pat.- Anw. R. H. Korn, Berlin SW. 11. 28/7 1921.

[Beschäftsbetrieb: Automobilfabrik. Waren: Auto- mobile.

23. 268697. C. 22309.

18/5 1921. J. I. Case Threshing Machine Com- pany, Racine, Wisconsin, V. St. A. Vertr. : Pat.- Anw. R. H. Korn, Berlin SW. 11. 28/7 1921.

sBeschäftsbetrieb: Maschinenfabrik. Waren: Zug- maschinen, tragbare Maschinen, Straßenwalzen und Teile derselben.

34. 268698.

S. 19338.

7/9 1920. Safete: Soap Corpora- A tion, Brooklyn (New York, V. St. A.). Vertr.: Patentanwälte Dipl.-Fng. A Georg Benjamin & Dipl.-Fng. j Herbert F. Wertheimer, Berlin SW. 11. 28/7 1921. : \Beschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Scife, Nasierseise, Rasier- fi creme, Rasiecrpulver. i

6. G. 21510.

fockenit

9/11 1920. Fa. Seinrich Gammay, Vaihingen a. F.- Stuttgart. 28/7 1921. As S Geschäftsbetrieb: Hetstellung und Vertrieb von ‘chemisch-technischen Erzeugnissen. Waren: Chemische Produkte für industricile Zwecke, Farbstoffe, Farben,

268699,

Bindemittel für Farben, Firnisse, Latte und Harze.

16b. 268700. F. 19490

mo

13/5 1921. Fränkishe Obstweinkelterei und Ohst- L Eugen Seidel & Co.,, Kulmbach. 28/7 [Heschäftsbetrieb: Obstweinkelterei und Obstverwer- tung. Waren: Weine und Spirituosen, alkoholfreia Getränke, Konserven, Obst, Fruchtsäfte, Gelees, diätetische Nährmittel, Futtermittel. i

23. 268704.

Eesti

25/1 1921. „Ceres“ Maschinenfabrik A.-G., vorm, Felix Hübner, Liegniß. 28/7 1921.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Handel mit land- wirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Waren: Ma- schinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflanzenpflege, Düngung, Schädlingsbekämpfung, Ernte, Gewinnung und Verarbeitung der geernteten Erzeugnisse,

C. 21782,

Futterbereitung, landwirtschaftlihen Wirtschaftsbetrieb, Milchwirtschast. 23. 268705. C. 21925,

Phaenomen

18/2 1921. „Ceres“ Maschinenfabrik A.-G., voru, Felix Hübner, Liegniß. 28/7 1921.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Handel mit land- wirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Waren: Ma- schinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Aussaat, Pflanzenpflege, Düngung, Schädlingsbekämpfung, Ernte, Gewinnung und Verarbeitung der geernteten Erzeugnisse,

Futterbereitung, landwirtschaftlihen Wirtschaftsbetrieb, tilchwirtschaft. Löschuugen. 23. 7. 21.

Kl. 2. 46223, 242471, 242473, 245706. Kl. 9b. 167499, 257845, Kl. 26b. 265188.

Kl. 38. 149100, 149101. 25. 7. 21. Rl. 2. 141636, 142301, 142907, 142952, 143531,

144310, 144435, 144644, 145279, 145386, 145416, 145591, 146549, 146662, 146822, 147707, 14729, 147297, 148316, 150738, 151857, 151924, 166666,

KI. 4. 141371, 146796. Kl. 5. 152140. Kl. 6. 144488, 145281, 147850, 156660.

Kl. 9f. 150283.

Ri. 10. 137578, 146097, 148043, 151456.

RL 11 146558, 147535, 147209, 147533, 149112, 49794, 49795, 49796, 49848, 49849, 49860, 49851, 49852, 49877, 49878, 50611, 50616, 50616, 50617, 50618, 50619, 50620.

. 13. 50990, 75112, 142021, 143168, 144085, 144169, 144978, 145423 149977, 149978.

. 17. 55308, 154654.

. 20a. 141840, 1440L1, 145531, 149945.

. 20b. 48462, 142048, 1483727, 144545, 146088, 145863.

. 22a. 143550, 145787.

. 22b. 148251. ;

. 23. 50429, 154229, 184750.

. 27. 51712, 141230.

28. 142053, 142055, 142036, 142878, 143688, 145481, 146507, 147088, 148082, 148634.

. 31. 143198, 143199.

. 32. 140696, 142926, 148120.

34. 50233, 50290, 50500, 50939, 53854, 142690, 142979, 143495, 144416, 145134, 1451835, 145186, 145332, 145485, 146952, 148375, 148939, 148941, 151017, 153150, 153221, 157090, 162980, 148987, 148938, 148974, 148975, 149347, 149348, 149349 149350, 150375, 151117.

Rl. 38. 144425, 144420, 146001, 146782, 147188, 149097, 153195.

Berlin, den 5. August 1921. s

Reichspateutamt. v. Specht.

in Berlin. Druck von P. Stankiewicz" BuchdruckLerei G. m. b. Hÿ., Berlin SW. 11, Bernburger Straße 14.

Deutscher Reichsanzeiger

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Preußischer Staatsanzeiger.

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a taririg R

Ir. 182. Neichsbantgirotonto. Berlin, Sonnabend, den 6. August, Abends. Pofeschecttonto: Bertin41s21, 1921

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JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Ernennungen 2.

Geseg über den Ersa Reichsgebiete entsta geseß).

Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, betr. Belieferung und Meldepflicht gewerblicher Verbraucher.

Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zur Herstellun einer Mischfutterart. Hers g Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde

Würzburg.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 81 und 82 des

eihs-Gesegblatis |

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Meldung zur nächsten forstlichen Staat3prüfung.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung einer Serie der aus- losbaren 4 zinfigen preußishen Schaßanweisungen von 1914.

Handelsverbote. (MABENGIATA C EPANIO I I I R

Amtliches.

Deutsches Reich.

Durch Verfügung des Herrn Reichspräsidenten vom 18. Juli 1921 ist der Ministerialrat, Wirklicher Geheimer Kriegsrat R zum Abteilungschef im Reichswehrministerium er- nann

der durh die Abtretung deutscher enen Schäden (Verdrängungsschäden-

———

Geseg über den Ersaß der durch die Abtretung deutscher Reihsgebiete entstandenen Schäden (Verdrängung8- \chädengeseß). Vom 28. Juli 1921.

Der Reichstag hat das folgende Geseß beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit ver ündet wird:

8 1,

Für Schäden, die infolge der durch den Krieg veranlaßten Ab- tretung von Gebiets8teilen des Deutschen Reichs an eine fremde Macht oder der vorausgegangenen Besetzung dieser Gebiete dur eine solche Macht entstanden find, wird Ersaß nah den Vorschriften dieses Ge- setzes geleistet.

8 2.

Den aus den abgetretenen Reichsgebieten M Neichs- angehörigen wird der Schaden erseßt, den sie erlitten haben i

1, durch ihre von den fremden Behörden im Men prude mit dem maßgebenden Rechte oder allgemein anerkannten Nechts- grundsäßen bewirkte Verurteilung, Verhaftung, Internierung oder Verschleppung, soweit diese shädigenden Ereignisse vor dem Ablauf dreier Jahre seit dem 10. Januar 1920 oder der nach diesem Zeitpunkt erfolgten Abtretung des Gebiets an eine fremde Macht eingetreten sind ;

9, durch die von den fremden Behörden bewirkte Verdrängung oder Verhinderung der Ausfuhr ihrer Fahrnis ;

3, infolge der durch Maßnahmen der fremden Behörden be- wirkten Verzögerung ihrer oder ihrer Angehörigen Ausreise;

4, dur die unter dem Drucke der bevorstehenden Verdrängung, der drohenden oder vollzogenen Beschlagnahme oder Zwangs- verwaltung des Vermögens oder aus einem sonstigen, auf der Besetzung oder Abtretung des Landes beruhenden zwingenden Grunde vorgenommene Deus von Gegenständen, wenn der Erlss erheblich unter dem Werte der Gegenstände zur Zeit ihrer Veräußerung oder unter dem Betrage bleibt, den die Ersaßbeschaffung gleihwertiger Sachen in dem Zeitpunkt erfordert, in welchem eine A eschaffung möglich und wirt- {aftlich zweckmäßig ist (Verschleuderung);

b. durch Brand oder sonstige Zerstörung, Diebstahl, Erpressung, lünderung oder Wegnahme von Sachen in den abgetretenen ebietôteilen oder den an diese grenzenden Gebieten des Reichs,

soweit die s{hädigenden reine seit dem 20. Dfktober 1918 eingetreten sind und im Zusammenhange mit friegsähnlichen Kampfhandlungen, mit dem Grenzschußz deutscher Heeresteile oder mit dem Ünistand stehen, daß die Geschädigten Deutsche sind oder für deutsche Interessen tätig waren ;

6, infolge rechtswidriger Belastung mit öffentlichen Abgaben dur

die fremde Macht. i

Scweit nit in diesem Geseß ausdrücklich ein weitergehender

I y ) Für die Zeit von der Festseßung des Anspruchs im ersten

deme us A

l Anzeigenpreis etl 2 Mt.

erdem wird auf

gus sag von 80 v. D. U prr vgelgen nimmt an: ie Geschasttstene es Reich8- und in SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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den Raum éeíner 5 gespaltenen Einbelts- | 3 gespaltenen Einheitszeile 3,50 Drt Anzeigenpreis ein Teuerungs-

taat8anzeigers,

Den verdrängten Reichsangehörigen stehen diejenigen Verdrängten gle die auf Grund des Friedensvertrags die deutshe NReichs- angehörigkeit verloren haben oder verliéren.

8 3. Als aus einem abgetretenen Neichsgebiete verdrängt im Sinne dieses Gesetzes gelten 1. diejenigen, welche infolge Ausweisungsbefehls der fremden Macht das Gebiet verlassen mußten;

2, diejenigen, denen der Aufenthalt in dem abgetretenen Gebiete durch sonstige Maßnahmen der neuen Behörden oder dur andere glei zwingende Gründe unmögli gemacht worden ist;

3. diejenigen, welche bei Ausbruch oder während des Krieges in einem abgetretenen Gebiete gewohnt, es „alsdann verlassen haben und infolge von Maßnahmen der neuen Behörden nicht dorthin zurückehren konnten. Als Zeitpunkt der Verdrängung gilt der 1. Januar 1919.

Als ein ges zwingender Grund im Sinne des Abs. 1 Nr. 2 ist

der allgemeine Verfall des Wirtschaftslebens in dem abgetretenen

Gebiete niht anzusehen. 84

Im Me des § 2 Nr. 1 wird geleistet

1. Ersaß der durch das sädigende Ereignis verursachten not- wendigen Mehrausgaben ; \

2, bei einem Erwerbsverlust Ersaß dieses Verlustes für die Dauer der Freiheitsentziehung oder Verschleppung sowie für die Zeit nah der eia mit der Ein]chränkung, daß die Ersaßleistung fünfzehntausend Mark für das volle Jahr nicht übersteigen darf. ' i N

Der Berechnung des Verlustes wird, sofern der Geschädigte vor dem Kriege ein im voraus bestimmtes festes Einkommen bezog, dieses, andernfalls das durdschnittlihe der Besteuerung zugrunde gelegte Reineinkommen zugrunde gelegt, welches der Geschädigte während der leßten zwet Geschäftsjahre vor dem Ausbruch des Krieges aus der Ausübung seines Berufs ge- wonnen hat. Wenn die Berufstätigkeit des Geschädigten erst später begonnen hat, so wird das Einkommen nach billigem Ermessen festgeseßt. i / Für die Zeit nach dem 1. Juli 1918 wird der doppelte

Betrag des nah dem Abs. 2 berehneten Ginkommens mit der im Abs. 1 bestimmten Einschränkung gewährt.

8 5,

Jm Falle des § 2 Nr. 2 wird geleistet :

Î. Ersaß der durch die Verdrängung verursachten notwendigen Ausgaben für die Reise und die Besörderung des Hausrats oder sonstiger Fahrnis nah der Wohnung oder den Geschäfts- räumen der ersten dauernden Niederlassung, einschließlih etwaiger Auslagen an A oder anderen öffentlichen Abgaben ;

9, Ersaß der dur die Verdrängung oder Zurückbehaltung der Fahrnis verursachten notwendigen Mehrausgaben für die Unter-

unit und den Unterhalt der Verdrängten, einschließli etwaiger

Kosten für die Aufbewahrung von Fahrnis, jedoch mit der Einschränkung, as Ersaß auf die Dauer von höhstens zwet Sahren seit der Verdrängung und nur soweit geleistet wird, als nit die Mehrausgaben durch Mehreinnahmen während dieser Zeit für äaealidien zu erachten find;

3. bei dem Verlust oder der Beschädigung bon Sachen Ersaß ihres Wertes oder der Wertminderung;

4, bei einem durch die Verdrängung verursachten Verlust an Einkommen aus Berufstätigkeit Ersa dieses Verlustes nah folgenden Grundsäßen : | h

Die Berehnung des Einkommens erfolgt gemäß § 4 Nr. 2 Abs. 2.

Es wird gewährt À y |

für die Zeit von der Verdrängung bis zum 31. Dezember 1919 der zweifache Betrag des Einkommens, jedoch nicht über fünfzehntausend Mark für das volle Jahr; O

für das Jahr 1920 der vierfahe Betrag, jedo nicht über A E A nit über 24000 Æ für Verlheiratete für das volle Jahr; E

für das Jahr 1921 der dreifache Betrag, jedoch nit über 15 000 4 für Unverheiratete und nit über 18 000 # für Nerheiratete für das volle Jahr; l E

für das Jahr 1922 der doppelte Betrag, jedo nicht über 9000 für Unverheiratete und nit über 12000 4 für Verheiratete für das volle Jahr.

Rechtszug ab bis zum 31. Dezember 1922 erhält der Belge eine Pauschvergütung für Erwerbsverlust in Höhe der Häâlste des nah vorstehendem Absaß berehneten Betrags. . Hat der Geschädigte im abgetretenen Gebiete dur langjährige Tätigkeit in demselben Beruf ‘ein sicheres Einkommen ehabt, und ist er infolge Alters oder Gebrechlichkeit an der Begründung einer neuen Erwerbsstellung wesentlich behindert, fo fann ihm auch für die Zeit nach der Festsezung im ersten NRechtszug statt der Hälfte der ganze Betrag gewährt werden i

Einkemmen aus eîner neuen Berufstätigkeit ist auf die Entschädigung anzurecnen, so daß diese und das Neucinkommen zusammen den Betrag der nah vorstehenden Bestimmungen zulässigen Höchstentschädigung nicht übersteigen dürfen.

Die Cntschädigung ist zu versagen oder zu kürzen, wenn der Geschädigte in |chuldhaftet Weite unterlassen hat, für die MWiedererlangung einer dem Erwerbe dienenden Tätigkeit Sorge

zu tragen ; : 5, für den Verlust der Grundlage des Erwerbes bei Gewerbe-

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

zwar bei einem nah dem Geschäftsjahr 1913 und 1914 zu be- rednenden durchschnittlihen Reinertrage bis zu s Mark das Sechsfahe des Reinertrags, bis zu fünftausend das Fünffache, jedo nicht weniger als pwölstausend Mark, bei einem böberen Reinertrag als fünftausend Mark das Vier- fadie desselben, jedoh nicht weniger als sünfundzwanzigtausend Mark und nicht über fünfzigtausend Mark. Außerdem wird ein Zuschlag von je 9 zur Grundentshädigung für jedes Sahr der tatsächlihen Ausübung des Gewerbes oder freien Berufs gewährt, jedo insgesamt niht über 100 vH. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 4 und Nr. wird eine Ent- \Mädigung nur dann geleistet, wenn ohne diese na Lage der Familien-, Vermögens- und Erwerbsverhältnisse das wirtschaftliche Fortkommen des Geschädigten und seiner Angehörigen nicht gesichert erscheint.

8 6. Im Falle des § 2 Nr. 3 wird geleistet

1. Ersaß der durch die Verzögerung der Ausreise verursachten notwendigen Mehrausgaben;

2, Ersay des etwaigen Erwerbsverlustes für die Dauer der Ver- zögerung der Ausreise; die Bemessung der Entschädigung er- folgt gemäß § 5 Nr. 4;

3, bei einer aus Not vorgenommenen Veräußerung von Gegen- ständen des Hausrats, von E T A oder anderen zur Berufsausübung dienenden Gegenständen Ersaß des Wertes derjenigen Gegenstände, für die eine Ersaubeschaffung er- [ordectics e mit der Maßgabe, Las der bei der Veräußerung erzielte Erlös auf etwaige Ansprüche des Geschädigten aus Nr. 1 oder 2 dieses Paragrap sowie aus § Nr. 1, 2, 4 oder wegen eines Einkommenverlustes aus § 10 anzu- rednen is, und daß eine Anrehnung auf den Erfagzanspruh stets dann zu erfolgen hat, wenn und soweit der Geichädigte durch den Verbrauch ‘des Erlöses die Verwendung anderer, seiner Verfügung vorübergehend entzogener Mittel erspart hat.

Der § 5 Abs. 2 findet eutsprehende Anwendung.

S7 Im Falle des § 2 Nr. 4 wird der Unterschied zwishen dem Merte der vershleuderten Gegenstände und dem bei der Veräußerung erzielten Preise erstattet. 8

Im Falle des § 2 Nr. 5 wird bei dem Verluste von Sachen deren Wert, bei Beschädigung die Wertminderung erseßt.

9,

Qm Falle des § 2 Nr. 6 Wi der Betrag erseßt, den der Ver-

drängte an widerrechtlich erhobenen Abgaben gezahlt hat. 8 10.

Hat jemand infolge seiner Verdrängung aus einem der ab- getretenen Gebiete (S 3) ein Rukbegehalt, Kranken-, Alters, Jn- validen- oder Pee ene Rae oder die durch ein Arbeits- oder ienstverhältnis oder durch Einzahlung in eine Pensionskasse, Ee Sterbekasse oder à nliche Einrichtung begründete Anwartschaft auf eine folhe oder ähn- liche Leistung oder ein Sterbegeld verloren, so ist er für diesen Verlust zu entshädigen, - für den Verlust einer dur ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründeten Anwartschaft jedoh nur dau wenn das Dienst- oder Arbeitsverhältnis, auf dem fie beruht, zur Zes der Verdrängung die Dauer von mindestens fünf Jahren er- reiht hatte.

Der § 5 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. :

üx Art und Umfang der GUr agung, stellt die Reichsregierung Richtlinien auf, die der Zustimmung des Reich8rats und eines vom Reichstag zu wählenden Aus)chusses von fünfzehn Mao bedürfen.

Die Vorschriften der Abs. 1, 2 und 3 finden keine Anwendung auf Ansprüche und Anwart|chaften aus folhen Rechtsverhbältnissen, die dur die nah den Artikeln 77 und 312 des Friedensvertrags vom 28. Suni 1919 zu s{ließenden Sonderabkommen geregelt werden.

8 11.

Die in dem §.2 Nr. 5 und 6 aufgeführten Schäden werden nah den Vorschriften dieses Gesetzes auch deutschen juristif Personen, Gesellshaften und anderen Personenvereinigungen sowie nit ver- drängten Reichsangehörigen erseßt, sofern fie zur Zeit des Ent- ädigungsantrags und der Entf ung über diefen thren Sit, Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt innerhalb des Gebiets haben, das zur Zeit der Entscheidung zum Deuischen Reiche gehört. Liegt diese Voraus setzung nicht vor, so ist die Gewährung einer Entschädigung nur dann zulässig, wenn der Geschädigte zur Stellung des Antrags oder Feste setzung der Entshädigung die Geneunanns des Reichsministers für Wiederaufbau oder einer von diesem bezeidneten Stelle erwirkt hat.

Ob eine juristishe Person, Gesellshaft oder andere ersonens bereinigung als deuts zu gelten hat, entscheidet der Reichsminister

r Wiederaufbau. e Entscheidung ist für die Festsezungsbehörden 8-28) bindend.

8 12.

In den Fällen des § 4, des § b Nr. 1, 2, 4 und des § 6 sind neben den Bedürfnissen und Einnahmen des Geschädigten die Be- dürfnisse und Einnahmen seiner Familienmitglieder angemessen ¿U berüctfihtigen, soweit diese zur Zeit des schädigenden gnisses von dem Geschädigten unterhalten worden D oder zur Decktung der Kosten des gemeinsamen Haushalts beigetragen haben.

8 13.

J} eine Sache eingebüßt, so wird der Wert erseyt, den fie am 2%. Zuli 1914 hatte (Friedenêwert). Ist die Sabel besbidiat, so wird die Minderung dieses Wertes erseßt. Bei Erwerbungen, die

treibenden und Angehörigen freier Berufe den vor dem 10, Ja-

Ersay zugelassen ist, wird nur der Schaden ersegt, der in dem \chädi- E, Greignis seine unmittelbare Ursache hat.

nuar 1921 Verdrängten 3) eine Grundentschädigung, und

nach dem 25. Juli 1914 stattgefunden haben, ist der Anschaffungs- preis in angemessener Weise mit der Maßgabe zu berücksichtigen, daß