1921 / 184 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

_Sié sid untex Darlegung des Salßverhalts, Bekfügung von Bes- : Der Vorbescheid ist. von dem Vorsitzenden zu unterschreiben. Im j: S 47. i S b Fe L Ne . Ber Antrag auf Wiederaufnahme des Vecfährens ift yor Ablauf abe Vom Beweisaufnahmetermine sind der Vertreter des Reichg, Berfahrén \înd der Vertreter des Reichsintece}ses und der Antkrag- f Erklären fck die aria fem F a ne einer Rotfrist g F 2 Monaten bei dem Reichöwirtschaftögericht

weiSrkandeu und i er Beweismittel zu begründen. Der | übrigen findet § §7 entsprechende Anwendung. ___ L E. i 5 tigen. F óren. dung É ne mündliche V ds die iehung von (ger Präsident“ des Ret8ents@ädigungsamts kann nah  interesses und der Antragsteller zu benachrihtigen. Ihnen if ges teller ju hören. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhan Be D e Entscheidung ist. das schri tlihe Gutachten | einzureichen.

nhôörung de Wird der Vorbescheid nicht durch Einspruh angefochten, so wird f Interessenverbtreturigen re Vorschriften über Form und Inhalt er rechtsfräftig. stattet, der Beweisaufnahme beizuwohnen und Fragen zu stellen. lung erfolgen. : / du l Die Frist beginnt in den Fällen der Nr. 1 mit dem Tage der mindestens eines sachverständigen Beisizers einzuholen, sofern ine IIS Ünteils, in den Fällen der Nr. 2 bis 9 mit dem Tage

E SORe Ct Ey eichung “des Antrags eine Frist bestimmt ist, Mit Zusti des V Ma Reichsinteresses kann die darf nitt ceftellt naa E O E eres e s nit M ‘qegeb n «f rtggnai as. z fd vie die Parteien nicht darauf verzichten Soweit für dié Esyreichung “des ags e bestim e t Zustimmung ertreters des Reichsinteresses kann nicht geste è t aufnahmeverfahrens nit als gegeben angesehen werden oder si di . i ten. i D l Wartet vou dem Grunde, auf den der Anttag auf Wieder. 4 selbst aus anderen Gründen als richtig darstellt, ist der 7. Der § 11 Sat 2 erhält folgende Fassun T ipeabigen Belliger | efualins 4 Verfahrens geftügt wird, Seauóacis elangt hat. Na

gilt diefe au daun als gewabrt, wenn der Antrag innerhalb der | Entschädigung im Wege der Einigung des Vorsißenden der Spruch- S 48, Entscheidung } 11 Sa Jene Frist bei ener unzuftändigen Neichsbehörde oder einer Landesbehörde | kammer mit dem Antragsteller festgeseßt werden, wenn dieser schrifts Die Zeugen und Sachverständigen erhalten, soweit sie nit i urüczuweisen. Als Hilfsbeisizer kann für einen red Dell E : geftellt ist. Er ist von diefer an die zuständige Sprußkammer weiter | li erklärt, daß er dures die Zahlung des festgesetzten Betrags für | demselben Termin als Antragsteller beteiligt sind, Gebühren 08 Antrag 8 | i: 60. : nur ein 1NEORtavigas Tetgttes ua I Que: ifi ragene pi ge e t Jagen e Am E der Ass “rer waar zu leiten. sämtliche Ansprüche abgefunden sei, welche er auf Grund des anzu- | den für das Verfahren vor den ordentlichen Geriten geltenden Wird ein Bescheid auf Grund der Vorschriften der R Z He Beisizer nur ein anderer jachverständiger zugezogen nur statthaft, wenn und soweit die zuerkannte Leistung noh nicht

wendenden Geseßzes oder der anzuwendenden Verordnung geltend | stimmungen. abgeändert, so ift gegebenenfalls in der Gntscheidung die R i werden. x : bewirkt ist. Unrecht bezahlten Betrags anzuordnen, soweit niht in onstigen 8, Der § 13 erhält folgende Fassung : vas Vis Bel Werslumu ag der Notfrist des Abs. 3 fiuden die Vorshriften

S 20. Hält der Antragsberechtigte fi im Ausland auf, so kann auf | machen könnte. Uebersteigt in den Fällen des § 1 Ziffer 1, 4, 5, 6 49. t , \oweil mt, S Antrag des Vertreters des Reichsinteresses das Verfahren ausgeseßt | dieses Geseges die Entschädigung, c den Fällen des § 1 Ziffer 2a | Der Antragsteller ist verpfühtek die zur Begründung seines An« Horschristen ein anderes bestimmt ist. Die Wiedereinziehung sowie Der große Senat entscheidet in der Desogung Vorsitz | der §8 22 bis 24 entsprechende Anwendung worden, solange nah den Bestimmungen des Friedensvertrags die | die Zusaßentshädigung den Betrag von 60 000 „4, so bedarf die | trags erforderlihen Aufklärungen zu geben. Soweit für seine An, die Beitreibung der von den Spruchkammern des Reichsentshädigungs- Mitgliedern nach einfacher Stintmen Erne R A ' Möglichkeit besteht, daß der Antragsberechtigte infolge Erwerbes der | Einigung der Genehmigung der Reichsminister für Wiederaufbau | gaben andere ausreihende Beweismittel niht beigebracht werden amts oder den Senaten des et Ha flogeriges auf Grund des führt der Präsident oder ein Steliverrve er. F E O 8 420. Staatgangehörigkeit einer der alltierten und assoziierten Mächte oder | und der Finanzen. önnen, fann die Spruhkammer und, soweit es zum Erlaß eines 8 17 Abs. 3 des. Auslandsschädengesetzes, des § 17 Abs. 2 des Mitglieder des großen Senats werden aus der ga ai its Wird die Wiederaufnahme eines Verfahrens E fo eines neutralen Landes oder auf Grund der Grlaubnis, in Ey : § 32. Vorbescheids erforderlih erscheint, der Vorsitzende die eidesstattlide dolonialschädengesezes und des Z 26 Abs. 2 des Verdrängungs- kundigen Mitglieder der am Siye des Reichswi [haftsgeri entscheidet der große Senat darüber, ob die Vorausfezungen für die Lothringen zu wohnen, die Freigabe seiner Vermögenswerte oder Die Entscheidung dur die Spruchkammer erfolgt im Beshluß- | Versicherung der Richtigkeit seiner Angaben verlangen oder ihm üßer schädengeseßes ausgesprochenen Strafen erfolgt im Wege des Ver- errichteten Senate entnommen. 8 und die Neib Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens gegeben find. unnittelbare Aushändigung des Liquidationserlöses erwirkt. verfahren in nihtò Ln Sißung. In dringenden und in ein- | bestimmt zu bezeichnende Tatsachen einen Eid auferlegen. ci waltungszwanges nah den gemäß § 70 zu erlassenden Ausführungs- Die Zusammensetzung des großen Sena uy S Jelhen- Insoweit die Voraussezuagen nicht für gegeben angesehen werden 8 21. facheren Fällen fann fie bei Einstimmigkeit außerhalb der Sißung 8 60. bestimmungen. dét idt L Us h im V E is E A d Ber Béfdiahas L la oder in den Fällen des § 42b Nr. 1 bis E is die gearienaas

23, nfesihgdet der. Vors ärifien bs 5,5 Abs 2 souie der 88 22 | 60000 4 nicht übers M0 en LEVA S Ee e Bestsenmungen bat die zusländige Shrufanumer, aje tio tee Sentenne ee dem Man G el 5 | Beglun bus day Pedsenton und de Senglndleten set | gann anein ingen 018 A g D E R 23, 24 ist die Spruchkammer zuständig, in deren Geschäftsbereich der C l Pru er, in a : tet : h : 70 ive des Rei hswirtschaftsgerichts errichteten Senate be- L d A Hotaaftes. pur Jef de Gsrelduni, de Host sen Wabyl | Dee Borsiharde des Sratiaemee Fun anordnen, da fab | Cer nf Hl Pert Ne fe Gta M U V'hnaen Vier pu Weft gte | smt) gur SMos na, faffe nd, 4e Manentet | aut bmenetghers 010 anfhey raffet maden, dl Sade an des ode Srmangelung es Jo C ? ; ; 4 : : der Mehrheit der Senatspräsidenten. Die Delchtu}je werden ¿not j v 8 üd- Für Gemeinden oder sonstige Körpershaften, Gesell\waften; Genofsen- | ¿xGeint Zwischen der Zustellung der Ladung und dem Verhandlungs | en fenen n Me ‘werbe. "Das Versahren ist gueühcen , bur das Vorprüfungbverfahren entstehenden Kosten der mit einfader Stimmennehrheit gefaßi. Bei Stimmengleichheit | Croaveisen Die Zurlekverweisung kann an einen anderen Senat Ian er L I V Ee L I R termine muß ein Zeitraum von mindestens einer Woche liegen. Auf A G0 S gutereslenvertretungen übernimmt na Maßgabe eines alljährlich im ae E d in Le Aas h den P zsidenten einberufen erfolgen. Für das Wiederaufnahmeverfahren gelten die allgemeinen nd Vermögensn chfar „in - | die Ei ; t j L er große Senat wird durch den Präsi . iften. irk fie ihren Sig haben. Als Sih gilt, wenn nit éin aid | * Mündlige Verband il anuorenen, warn, vex Mirireder. des a A Gs daraus Feste e e un des Meichsministew für Wiederaufbau Er faßt bindende Beschlüsse über die für die Anwendung und | erfo hrer L 3 erhält folgende Fassung : erhellt, der Ort, wo die, Ri geführt wird. Hat der eris A Reichsinteresses oder ein Äntragsberecßtigter (8 17) sie beantragt , Dem Antragsteller ist auf Verlangen vom Inhalt der Akten, plan bedarf der ift S dex Fi Eine Uebernahme von Kosten Auslegung der Geseße maßgebenden Grundsäye. “Wird ein Urteil des Rechowietsatsgerichts auf Grund steller im Deut) den Reih weder Sib. noch ständigen Aufenthalt, jo | Sie find zu dem Termin und zu allen weiteren nfinbilhin Verbande | B Une do Nas E A N und des Dei ihrer Verauslaguag von den beiden Reihsministern uf Beschluß des großen Senats können zur Beratung | der Vorschriften der §8 42 8 bis 42 c abgeändert, so ist jeder bestimmt der Präsident unter Benachrichtigung des Antragstellers die lungen zu laden, soweit nit der Termin in ibrer Anwesenheit ver« Gutachten und aas Aeußerungen der Mitglieder der Spruch- weldhe nicht vor ihrer NN E agung ini a E Loire Roidg: und EntsHeidung einzelner Fragen au sacverständige Mit- | Se bee auf S2 ved tdNE civas u Bartl ex zuständige Spruhkammer. : findet it ' kammer sowie der als vertraulih bezeichneten Aeußerungen dritter genehmigt sind, L das E E ett B die Tragung eines an- glieder sowie Mitglieder auswärtiger Senate hinzugezogen balten Tui verpflichtet, das Empfangene zurückzugeben, soweit enth a ane R Da o Tun de ‘Budteianee die Salo Erscheint der Antragsteller oder fein Vertreter in dem zur Ver- E Bon Ie T dem Antragsteler die Einst t der Akten min er ea Anteils “an Pen Lolien aufétlegen und bestimmen, daß zu farben Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des nit in sonstigen Vorschriften ein anderes bestimmt ist. Ueber

Lai ; i î i i i

Fot e cu x Z handlung bestimmten Termine troy rechtzeitiger Ladung nicht, so kann s i timmte Abzüge von den gewährten Entschädigungen oriigenden. E dieje Verpflichtung entscheidet das Reichswirtschaftsgericht ín auf seinen Antrag an die für den anderen Ort znständige Spru(- Alciimobl jur Se Gor a U 0s S A oder einzelner Teile aus besonderen Gründen versagen oder beschränken, jener Dedtung best A L ibe en g Slbetellenoetotetunx Ma Der Î 14 i P una: dem Berichtigungs- oder in dem wiederaufgenommenen Ver-

kammer verweisen. ; 59 _Befindet oder befand sich der Gegenstand, für den die Ent- In Abwesenheit des Vertreters des Reichsinteresses darf nur ver- ; i / yorgeprüft sind. ; i recchterhalt der Ordnung in der Sißung liegt fahren. ; ; u « schädigung zu leisten ist, an einem Orte innerhalb des Deutschen handel erer e Bein U e Fbtbfentlizer Sigzun gig Eine Gutsteitung darf erf erfolgen, nade “f Ver fat n Die Kosten des Ders por den Spruhkammern des Reichs- dem R A “Die Vorschriften der N 178 und 179 u fi Îm Î S len E X Lin out fand Boe voudes Reichs, fo ist au die Spruchkammer zuständig, in deren Bezirk der O 9. | ven Sigungen Anspruch auf Gehör. entihädigungsann o Bers dret ug den Spruhkammern entstehenden des Gerichtöverfassungsgeteges finden sinngemäße Anwendung. | dio Worte einzufügen „soweit niht in sonstigen Vorschriften ein R 8 22 Der Vorsigzende bestimmt die “euti und kann anberaumte 53, ae, Madlcgen Tunen Vis Antbgastellet i oder teilweise zur Last 11. Dex Abs. E 18 e AlElrans M A naagegt anderes bestimmmt ist“; in der 7. Zeile ist das Wort „zu“ zu streichen. _Sind in einer Sache mehrere Spruhkammern zuständig, so | Termine verlegen. Die Ee Ee durch Bescheid im Namen des Reis, elegt werden, soweit sie von ihm in shuldhafter Thetle dur e s 26 fen, M i On 4 R A E lte A arent e O E Spruchkammer, bei welcher die Sache zuerst anhängig A Desblusre bes E Mes mündlichen Verhandlung bedarf | Der Bescheid ist zu begründen. fegrndete oder unzulässige Anträge oder Beschwerden verursach L, Lor Goamter oder Arbetinebiner oder Mitglied des Auf- a i 2 e L Sänbiaen una eingefügt geworden it. : : / | : u r Spruchtkammer. 54, werden. v idtsrats eines Beteiligten ist, : i L D ie beteiligten Spruhkammern können im Einzelfall ein anderes 8 35 Ist das Verfahren zur enbaliläigen eststellung des Schadens Soweit dem ircgener us O Cotta eilige 2, e a L Deine des Kaas beteiligt Wp ist. } dreien A erbetters vesirihon die Worte „fowie die im § 14 be Lan die üntsüeldung dis Brilldenhtn ‘dés Reichsentschätigungöamis Die Spruchkammern können außerhalb ihres Amisiges tagen, | @ 1 a e E estseßung einer Entschädi. E eer luslagen erwadsen, kann deren Erstattung auf Antrag innt E E Vorschriften als Abs. 2 und 3 | 93, Im § 48 treten an die Stelle des Abs. 3 und 4 folgende ann die Gn) ' } gung reis, ]o ilt ein Gndde]scheid zu erla}jen. ; L inzugefügt : O A Vorschriften : eingeholt werden. wenn dadur Kosten erspart werden oder die Sache es erfordert. 55 angeordnet werden. Reisekosten des Antragstellers oder seines Ver an einem auf Grund der Entschädigungsordnung anhängig orsri / u L : ; ! ; 2 ) tigung oder Ergänzung eines E L & 283, E 8 36, S i: treters können nur in den Fällen der §§ 26, 33, 42 als notwendige áveiuiea Vertihren mud ali Beteiligter zugelassen werden, Wird der Antrag auf Berich gs G Sur eee sea id V Sant veriedenee | 1D Bargen M Me Die e Borseifen des | mi so joll die Sprufamez einen SAsbidets erfasen. Dies 0 le Mle, Qnsrelen Met Füllen dee W, 9 b d e | f Tad 1 U T v Ges gmGoig ne Selm | Leser L Hs ine Lama Gebe ver Len P : 1 e ( ) „ei l ( j : | u Ï aaf) h: C : \ : ase r Ä 1 eine einheitlihe Behandlung als zweckmäßig erscheinen läßt, so fann für Urkunden und Eingaben, die in fremder Sprache abgefaßt sind, tun 2A M e i her 8 a0) Ee Sale Spruchkammer. 62 Med d Die Beteiligten find in ihren An- M L 8 1 Abs. 1 Nr. 2a, 4, 5, 6 der Ent- der Präsident des Reichsentshädigungsamts anordnen, daß alle diese der Antragsteller auf Erfordern Ueberseßungen beizubringen. mindestens zu zahlen ist : ; Î G ? der Vertreter trägen und Erklärungen voneinander unabhängig. Das streitige ädi unasordnung wird für die Entscheidung "iber ein Rechts L dur) eine von m bezeichnete Spruchkammer entsGieden § 37. : 96, Beg f G A Bee det aide retiat Dee éin Monat Rechtsverhältnis kann allen Berechtigten gegenüber nur ein- ma gegen die Entscheidung einer Spruchkammer eine Gebühr O Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Verhandlung. Er erteilt Der Bescheid enthält N itel 8 an, erechnet Berufung an das Reichswirtschafts- heitlih festgestellt werden. ; niht erhoben; auch in anderen Fällen fann aus besonderen In den Fällen, in denen Au dem Reihsentschädigungsamt das Wort und kann es entziehen. Er hat dafür zu forgen, daß die 1. die Eingangsformel „Im Namen des Reihs*, a * Dis m Hat die Zustellung im Ausland oder nah § 27 E Hen E As mit der Einlegung Gründen von der Gai einer Gebühr Abstand genommen amttih têtige Perion antragéberechtigt ist, bestimmt der Präsident des | Gat ersepend erörtert wird. Die Borse ded Î Le es D e Meng oder Wobnori, Lei Firmen uf Geselilbaiten bf. 4 zu erfolgen, \o bestimmt der Vorsigende die Frist 13. Zwischen Abs, 2 und Abs. 3 des § 20 wird folgende Vor- Vers wenn eine Gebühr auf Grund der Vorschrift des Neichsentschädigungsamts die zuständige Spruchkammer. findet sinngemäße Maeabuna auch der Firmeninhaber und Gesellschafter, ; d di R ßberufung 65 Nr. 13) sind {rift eingefügt: j Abs. 4 A zur Erhebung kommt, können dem Antragsteller N S 25. Fedem Mitglied der Sbrulllammer und dem Vertreter des 3. die allgemeine Angabe des Gegenstandes, für welchen die Ent- „Die Borusung, uu irtsch fts richt. ad T Spruchkammer Ein Beteiligter kann Ls dem Rechtsmittel anschließen, die baren Auslagen ganz oder teilweise auferlegt werden, soweit Soweit eine Vorprüfung der Anträge durch die Interessen- | Reichsinteresses ist zu gestatten, Fragen zu stellen. schädigung festgesegt wird, | shriftlih an däs Me E tot wird selbst wenn er auf das Rechtsmittel verzichtet hat oder die sie von ihm in sHuldhafter Weise durch unbegründete oder vertretung erfolgt, veranlaßt sie Reats den Antragsteller zur 4. die Añgalie des Landes und gegebenenfalls des Ortes, in weldem zu richten, deren Sou fa na hrt L Me Gaiifata tinièb- Frist zur Einlegung des Nechtsmittels verstrichen ist. unzulässige Anträge oder Beschwerden verursacht worden sind. Ergänzung des Antrags, sammelt die erforderlihen Unterlagen und I der Schaden eingetreten ist Die Frist des Z 62 gilt als ge di 2 Reichsbehörde dba einer 14. Dem Abs. 5 des § 27 wird folgender Sag 2 hinzugefügt : 24. An die Stelle des § 48 Abs. d tritt folgende Vorschrift: übermittelt nach Abschluß der Vorprüfung die gesamten Unterlagen Zu der Verhandlung foll eiu Schriftführer zugezogen werden, der 5, die Bezeihnung der Spru()kammer und der Mitglieder, welhe halb der Frist bei einer pi A vis a be Reichswirt- Soweit ein Vertreter des Reichsinteresses bestellt ill, darf 48 mit einem begründeten Vorschlag der Syruchkammer. Gi der erstmaligen Ausübung seiner Tätigkeit dur Handshlag an an der Entscheidung teilgenommen haben, sowie des Vertreters Landesbehörde eingereicht ist. Sie ist von ser an in seiner Abwesenheit eine Verhandlung nur stattfinden, wenn / S M Weise als dur Urteil b ides Statt zu treuer und H iseniater Führung seines Amtes zu des Reichsinteresses, welcher bei der Sache mitgewirkt hat, schaftsgeriht weiterzuleiten. : er sein Einverständnis erklärt hat. Wird ein Verfahren auf andere Weise als durch Urteil be- 8 26. : vapsictten ist, foweit er niht als Reichs- oder Landesbeamter ver- 6. die Zeit der Beschli ßfass Î 64. 15. Im Abs. 1 Say 2 des § 34 werden die Worte „der in endet, so werden ledigli die durch das Verfahren entstandenen Der Vorsigende der Spruchkammer prüft den Antrag und den | eidigt ist. 7. die E id i N 1 O Die Rechtskraft dec Entscheidungen der Spruhkammern wird 8 14 bezeiHneten Hilfsarbeiter" dur das Wort „Richter“ ersegt. baren Auslagen erhoben, Für die durch mehrere Beteiligte Vorschlag der Interessenvertretung. Er kann weitere Ermittlungen _ Ueber jede Verhandlung soll eine Niederschrift gefertigt werden. 8. die Ent ibun nbe bon dem Geschäftsbeamten der Spruchkammer bescheinigt. In 16. Hinter dem § 36 werden folgende Vorschriften eingefügt: veranlaßten Ausgaben haften die Beteiligten als Gesamt- über den Sachverhalt anstellen, Beweiserhebungen und das E Diese foll Ort und Tag der Verhandlung, die Bezeichnung der Be- Di Entsc e a 1, f e V bent le fel iweifelhasten Fällen ist die Entscheidung des Vorsizenden einzuholen. / \{chuldner. Gtrscheinen des Antragstellers anordnen. Hierbei finden die §§ 43 bis | teiligten und der bei der Verhandlung mitwirkenden Per}onen, den hind e Entscheidung ist von dem Vorsigenden, im Falle feiner Be- ; F 36a. ; ; Die Vorschrift des § 48 Abs. 4 findet entspreGende An- 49 Saz 1 entsprehende Anwendung. Gang der Verhandlungen im allgemeinen und ihr Ergebnis, insbe- | pes Rote dur) einen Beisiger zu unterzeinen und dem Vertreter , s Dritter Teil. : Auf ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Gerichts oder wendung. Der Vorsitzende ist befugt, die Interessenvertretung um Ergänzung | sondere dasjenige einer etwaigen Beweisaufnahme enthalten. o p S und dem Antragsteller zuzustellen. Verfassung und Verfahren des NReichswirtschafts- | einer Behörde darf die ene Ent dete nur insoweit ab- 2%, Der § 49 Abs. 3 erhält folgende Fassung: der von ihr bewirkten Vorprüfung und der von ihr gesammelten Die Niederschrift soll von dem Vorsitzenden und dem S{hrift- 1e Mes gung der Entscheidung hat die Belehrung über das gerihts. geändert werden, als eine Abänderung beantragt ist. Im Falle des d 48 Abs. 3 wird die Gebühr durch den Unterlagen zu ersuchen. führer unterzeidnet werden. N L ech ees ju 6 enthalten. Sie ist mit dem Siegel der 65. 8 36b. großen Senat festgeseßt; im Falle des § 48 a werden der Be- 27 ee Die Verordnung über das Reihswirtshaftsgeriht vom 21. Mai | geidet das Verfahren der Behörde, deren Entscheidung ange- trag der zur Erhebung gelangenden baren Auslagen und die 167) wird wie folgt geändert: fochten ist, an einem wesentlihen Mangel oder sind nah Auffassung | Me Zahlungspflichtigen dur den Vorsitzenden endgültig

S 27. i: 8 39. : Der Vorsitzende der Spruchkammer hat für die Bewirkung der Die Sizung beginnt mit dem Zetiean des Vorsitzenden oder des MUURIGIME 18 N 57 1920 (RGBL. S. 11 ( ilt, a liere Ermitilitorn -tatiäGlicher 4 1. Der F 5 erhält folgende Fassung 2 des Reichswirtschaftsgerichts noß weitere richt b 26. Im § 51 wird dem Absaß 1 folgender Saß 3 hinzugefügt:

erforderlichen Zustellungen zu sorgen. Berichterstatters. Bei mündlicher V d ift bi § 57, Zustellungen, die eine Frist fn Lauf seßen oder eine Ladung ent- | steller zum Wort zu ulassen : erhandlung tit hierauf der Anirage _ Shreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliGße offenbare Unrichtig- z atspräsidenten, die rechtskundigen li kann das Reich3wirtschastsgericht die Entscheidung : ; au ae dur eingefGriebenen Brief gegen Nückschein. Die Eitscheidung Le unter Berücksichtigung des gesamten P e A dem Vorsitzenden und, falls sich der Schreibfehler Beisiber eni tibaftageri rat und die Mi Hter werden i Aba Io Sache zur anderweiten Verhandlung und Ent- In den R e oen die R dee \ Ktn d r Borsige de h ‘Spt Fo ns A im Deutschen Reih, | Inhalts des Verfahrens nah freier Ueberzeugung. d ¿ftsb M A O O vom Hicidbépräsidenten aus der Zahl der zum Richteramte | {eidung zurückverweisen. Jn den ane, auf welche die Ent- Spruchkammern des Neichsen M U E ui D 8 i s bt a festzlegenden angeme a dh r owie S 40 shäftsbeamten jederzeit von Amts wegen berichtigt werden. befähigten öffentlichen Beamten unter Berücksichtigung der | s{ädigungsordnung Aniearta Ne n die Sache auch an eine O e ala ebra E Mea i N er aur zu Fal zule . i ; j 7 hörde zurü iesen werden. / : Deutschen Reich wohnhafte Person zum Empfange der für ihn be- Bei Entscheidungen, die auf Grund mündlicher Verhandlung er ; v eat S 98, einzelnen Länder ernannt. ; andere Spruchbehörde zurücverwie|en wer : ; l¿isige Anträge oder Beshwerden des Vertreters des Reichs- immten S&riftt 2 H ; s N 7; 1 tant E : 2 werde nter dem Worte „Berufs- de Behörde hat der weiteren Entscheidung die recht- unzulaäs}ige Antrage od mien G fe ju olm gen, «Galeht des nbi, fo | glen, Miau nur Mllglider mituifen, vor denen Vie mündliße | Borigenden aelflolend Berebren une qui Antra des Barre gupen? vie Worte und Interessenvertretungen“ eingefügt. | lie Bourizilung zugrunde zu legen, auf weldher die Entscheidung des | intere erwadjen find und zur gwedentspredenden Nah B j L R y ichsì | ; 3. i inter dem Worte „Beruss- | NReichswirtschaftösgerichts beruht. erfoigung { E a eines Zustellungsbevollmächtigten in der Art bewirkt werden, daß das 8 41 des Neichsinteresses oder des Antragstellers wieder aufgenommen werden, 3. Im § 6 Abs. 1 Say 3 werden hin l did ] E O Vin aufadtolien 27. Gm & 63 Abs. 1 treten an die Stelle des Wortes „seither zu übergebende Schriftstück unter der Anschrift des Antragstell / L wenn die Unterlagen, auf denen die Ent|eidung beruht, un- organisationen® die Worte „und Interessenvertretung E 17. Die 55 40 un s g Fri j frafttreten der Entschädigungsordnung“. bergebende Schrift chrif ntragstellers nah Die Entscheidungen der Spruhkammern werden mit Stimmen- richtig oder unvollständig waren, 4. Der § 7 erhält folgende Fassung : 18. Hinter dem § 42 werden folgende Vorschriften eingefügt : die Ta A u A v wh Ab. D Eolgende N g

seinem Wohnort zur Post gegeben wird. Die Zustellung wird mit | mehrheit getroffen. Bei der Abstimmung stimmt i intri ifi ur di

¿r Auftaké | : g stimmt der jüngere Bei- 2, wenn nah Eintritt der Nechtskraft der Entscheidung eine Tat- ie sacverständigen Beisißer werden für die einzelne Sache 9a. 48

der Aufgabe zur Post als bewirkt angesehen, selbst wenn die Sendung | sitzer Verf, der Vorsißende zuleßt ab. sache eingetreten ist, die, wenn die Ertichoitiee eft nad ihrem E an der ats den besonderen Umständen Wenn éin nach dem Inba Le Akten von einem Beteiligten gefügt ‘Die Bekanntmachung über das Verfahren zur Feststellung der Kenntnis der örtlichen Ver- | „eltend gemadter Haupt- oder Nebenanspruch oder der Kostenpunkt nach dem Geseße vom 27. März 1920 (RGBl. S. 353) zu

als unbestellbar zurückommt. Bilden sich in Beziehung auf Summen, über welche i ä i i Ist der Aufenthalt des Zustellungsempfängers unbekannt, iden i j j ; er L CLENE O Eo Eintritt ergangen wäre, eine Aenderung ihres Inhalts herbei- ertorderlichen Sachkunde und Kenntn Ra : : g g so er- | scheiden ist, drei verschiedene Meinünatn, so ist für die Entscheidung geführt hätte, Hältnisse vom L des zuständigen Senats einberufen. ei der Entscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf ewäbrenden Vergütung von Requisitions- und Kriegsleistungen

folgt die Zustellung durch zweiwöchigen Aushang in den Geschäfts- | die mittlere der drei Summen maßgebend A | berufe \

räumen der Spruchkammer. Mit Ablauf der Frist gilt di E - wenn der Geschädigte die ihm bewilligten Zuschläge zum Soweit in einem Verfahren des ersten Rechtszugs die Mit- Ücteil dur nachträgliche Entsheidung zu ergänzen. g Ing po Ee L L Dix! 1080 e f der Frist gilt die Zustellung 42, riedenswert oder die ihm zur Wiederaufnahme einer wirt- wirkung eines oder mehrerer Beisiper aus einer bestimmten Mee birigli De Entf Ns mi blänen cin iweiwähigen M A c gu en Reichsge : 7

1 Pan Bas ga 1 Abs. 2 der Bekanntmachung des Neichsministers der

als bewirkt. S : E, 0 Ae l i, :

Hat der Antragsteller einen Vertreter oder Zustell ; Die Spruchkammer kann zur weiteren Aufklärung des Sach- aftlihen Tätigkeit im Ausland gewährte Beihilse nicht Interes\envertretung vorgesehen ist, fol ist, die mit der Zustellung des Urteils beginnt, bei dem Rei ; mätigten bestellt, cireter ober Susteflungsbevoll- | yeryalts eine Beweidaufnahme und [ederzeit das persönliche Ecsheinea merhalb einer ihm zu sehenden Frist bestinmungögemäß ver bor dem Reichöwirtschaftsgeriht eim Beier T eee darf Virtshaftsgerichte (asciftlich beantragt werden. 2 ustiz über die Zusammenseßung und das Verfahren des wendet, &nteressenvertretung angehören. Mehr als ein Beijtger dar Reichswirt\chattsgerihts in Ausgleichssahen vom 26. Juni

erfolgt die Zustellung an diesen. bes A rur lere A0 oednen B ten gehören, welche nah dem zur 1348), soweit sie sich auf die Fälle des

Die Zustellung an den Vertreter des Neichsinteresses kann dur : ädi | V N ( 8 42b., : R 5 Die Beweiserhebung kann e pu Spruchkammer selbst, ein enn die erkennende Spruchkammer nit vorschriftsmäßig os A A Geseg antragsberechtigt je Ein dur Urteil des Reichswirtschaftsgerichts geshlossenes Ver- E O D iBsaudgleich8geseges bezieht n ' : t

ummern hinzu-

Borlegung der Urschrift des zuzustellenden Schriftstücks erfolgen. Der ; ! Tag der Vorlegung ist von dem Vertreter des Reichsinteresses Mitglied oder dur Hilfskräfte des Vorsizenden 7 Abs. 3) statt: beseyt war, f ; nwendung fom i i ; ; j v belAeinigen. Die Bescheinigung kann durch Vermerk auf der Urschrift oven, auch kann eine andere Behörde um ihre Vorne it Y von der Uudübang, tes Aidtes tre Mete E M u V Dlavciis 1a bie I eaenten bes cusfndigen O n A A T N E t l NErasPädi e E a des Geseges e vie ‘folgen, s | / Y t j : : L i: e er Entschädigung auf Grun sofern nicht dieses Hindernis mittels eines Ablb o ggeluchs Senats zu treuer und gewissenhafter Führung ihres Amtes zu L wenn n E An ee eins Tatsade, die für die dur innere Unruhen Lerursachten Shäden, vom 15. Sep- ember 1920 (: . S. :

8 28. : 8 43,

Der Antraasbere(tiate, der obne 8 Die Gerichts- und Verwaltungsbehörden haben innerhalb i ohne Erfolg geltend gémat ist verpflichten. L i M | i

worden ist, eine Seil ab Aiten verta Ja O Zuständigkeit den Ersuchen der I 20 ihrer e Hier « wenn bei e Entscheidun ein Mitglied mitgewirkt hat, ob- Das Amt der sacchverständigen Beisißer ist ein Ehrenamt. Entscheidung Mens P dem früheren Verfahren nicht in 99. Der & 5b Abs. 2 wird aufgehoben.

teile zur Folge hat, kann bei der Spruchkammer, der e Ent, | Und der mit der Beweisaufnahme Beauftragten um Rechtshilfe zu lei es wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und das Die bei dem Verfahren beteiligten Perfonen find. zur rien: p Miterk A n di die Entscheidung beruht, un- Im übrigen bleibt die Verordnung über das Reichs= scheidung über die versäumte Verfahrenshandlung zusteht, schriftli | entsprechen, soweit nicht besondere gelepliche Bollkiemuaaen entgegen- blehnungsgesuch für begründet erklärt war, Geheimhaltung der Verhandlungen und der dabei zu, threr , wenn die Unter E, qu LLN 9 di telliatet obne ibr wirchaftsgericht unberührt.

oder zu Protokoll des Geschäftsbeamten Wiedereinseßung in den stehen. Behörden am Siße der Spruhkammer dürfen um Ver- « wenn ein Antragsteller in dem Verfahren nicht nach Vorschrift Nene glanzena V A P Lo as E Artie gewesen ‘And L dem früheren Ver- Der Heichöwirtschaftöministe E Ee de a , ; wr: ; ; er der Berpsuirun ; | 46 d über das Neichswirtschaftsgericht in der neuen Fassung Das Ersuchen ist an die Behörde zu richten, în deren Bezirk die drücklich oder stillschweigend genehmigt hat, ervollständigung der Unterlagen Gi veröffentlichen, - eas

ori g e j des G 13 i s : : E O E a Dod nicht ersuht werden es Geseyes vertreten war, sofern er nicht das Verfahren aus mit Gefängnis bis zu einem Zahre WE P a bis zu jadren N Peraigung oder 1. die Angabe der die Wiedereinsegung begründenden Tatsachen, | Lehtshilfe stattfinden soll. Die dur diese entstandenen baren Aus- « wenn der Bescheid durch eine strafbare Handlung herbeigeführt 15 000 Mark oder mit einer diejer Strajen veltraff. S u j tret 66, 7 e nige des Pitt fie I Gon | Lise ree Neid ide eg eaten, Im übrigen werben | Hel? Bertalane zen i e Cette de b. Der § 9 grbitt folgende Fassung : (e ron ber Yrèsident und | ift Ua, ten be risheidung erft nad idem Gufrit exe | «xe Aneebnung üer bie Beratung (fr he Perafotagtet de * L in den Sena A A N i | i ätte, 8anwalts em Verfahren vor de irt}cha e i gangen wäre, ‘eine Aenderung ihres Inhalts herbeigeführt hätte (Na tons E N I RORL S 1716) wird wie Folgt geändert:

3, die Nachholung der versäumten V b i i i Die Pier, muß i Ae R S, Tage 8 44 N Dad ae, Ä R E e cs E Gründen als die N As are Mb S Etetandi a wenn ein Geschädigter die ihm bewilligten Zuschläge zum t bes 9 Sell sen den Worten „Rechts . eweis niht erfolgen kann. zum Vertreter eines Senatspräfidenten auch) ein rec ( ; ' ; iederaufnahme einer wirt- Im § 1 werden in der 2. Zeile zwischen den Worten „NReh18- Sidlihen oder die ihm zur Wiederauf streitigkeiten“ und „geltenden“ die Worte „im exsten Rechiszug“ eins

beantragt werden, an dem das Hindernis behoben ist. Die Syruchkammer kann Zeu i i i R Eur K ; : 5 / ; nme gen und Sachverständige eidli ; { i isi z :5t ; de i n f V B iee Dae | rernebwen and [uitlide Outadten eysorderm jowie von den An | nur fatigugeben, wenn er natweis, daß er obne sein Bersteiden A telt men Matumz iges E, #1 1, sHgfiliden Tätigfelt im Auslande, oepibete Leibe m inner | Frie ie 4nseœtung der nta in / en zur nsi un un e l ; : 4 : 2 ; lb einer ihm zu seßenden estimmungsge 1 a M diesen Beziehungen für die nachgeholte Verfahrenshandlung dandelsbücher und anderer Unterlagen verlan n die über bilimmte E "Verde a u e Neclages Tbeiitn aide 6. Der § 10 erhält ee Fassung: inem Vor- j B E efeunende Gorictt nicht vorschriftsmäßig beseßt war, Vierter Teil. ° 8 29 4 M Fes sezung der Entschädigung erheblie Tatsachen Aufschluß In den Fällen der Nr. 1, 2, 3 ist eine Wiederaufnahme des e Senate enen di de N S « wenn ein Midler del per “et Bega aus blo Ia BRAR De R Srn, Graditet, bre Vouslianba bis / angevufent E blie Mi i geben können. Verfahrens nur zulässig, wenn sie zur Vermeidung einer offenbaren sigenden und vier sachperstän 98 N ichswirtschaftsgericht gegen von der Ausübung des Richteramts kraft Geseßes auge! D en | 67. zuständig, so hat er die Sache der ¡uständi en Spruhk über | S 45. Härte oder Unbilligfeit geboten erscheint. Q L O is oder einer Behörde angerufen war, sofern nicht dieses Hindernis mittels eines Ablehnungs- Der Reichsminister für Wiederaufbau erläßt unbeschadet der R E e R ge 1 S ei 66: “u A Los Ra Mit den dus SaSperitanigen finden bei e i us it vor Lraw einer Notfrist von zwei Monaten n E L bee Dusekina von einem Vor- gesudis cune A erag „Hema Bt M itgewirkt hat, obglei Vors riften des 8 13 des Auslandesà âden esepes, a d s schädigungsamts endgülti ¡E Us eßordnu ¡ r ichen. i i ( f ; ändigen Bei- . ; ä un engeleße n e febtung A bibribun w Unzuständigkeit d Die Beeidigung soll nur erfol en, worn der b: ertreter des Tage, an b L Untrogstoller our a Sa eitig: Ret E N s h i E Ea onuten er wegen Besorgnis der efang abei E M im Benehmen mit dem Reichöminister der f inanzen Bestimmungen Spruchkammer findet nidit sait g wegen Gnzulländigteil der | Reichsinteresses oder der Antragsteller sie beantragen oder die | interesses Wiederaufnahme beantragt dieser von dem Grunde igern. Soweit es a » it es lid as Verfahren be- lebnungsgesuh für begründet erklärt wal B ut d über die Anweisung und Auszahlung der Entshädigungen. j i L a e Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage er- Hens E, Gul den der Antrag auf Wiederaufnahme des ee V E M s e Befobitnia von cinen l wenn a e M “us Fgersabem 0 as O us 4,68 . i . ahrens ge wird. u ; i isißern; in diesem S ; tz 4 Der Vorsizende der Spruchkc : Vorsitzenden und zwei rechtskundigen Beifigern; in der stillschweigend genehmigt hat, Die Vorschriften des § 7 Abs. 1 Saß 1 und Abs. 2 des Ent- er Vorsitzende der Spruchkammer kann in jeder Lage des Ver- Sind fit der Nechtskraft der Entscheidung fünf Jahre ver- fa A d die Etlsheidung ohne vorgängige mündliche Ver- : drüdt Wo e ag ged 8 fraspate Sadlung berbeigeführt acn RE o Jo Auaust dg (NGBl S. 1527) treten,

, De 46 fahrens einen Borbescheid erteilen, gegen den dem Antragsteller und Auf die Verpfli A strihen, so ist der Ant ä beit Sievboetér bes KASRLUNR ¿ rpflihtung, fich als Zeuge oder Sachverständiger ver- jo Ul der Anirag nur zulässig, wenn und soweit die zu- ndlung erfolgen. ; wegen dieser strafbaren Handlung eine rechts- it die Festsebung einer Entshädigung oder Vergütung nah den em Vertreter des Neichsinteresses innerhalb einer Frist von zwei | nehmen zu lassen, sowie auf die im Falle des Üngehorsams zu ver- | trtannte Leistung noch nit bewirkt ist. Seweit auf Grund dieser Verordnung N S Ans, Pp Verucléilang L ist N die Einleitung oder e RE eva esezes Milanz aube Kraft. T

dungen erweiterte Senale berufen 1nd, Dur@führung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als Das - gleiche gilt für die im § 8 des Ausführungsgesehes zum

Wochen seit der Zustellung der Einspruch an die Spruchßkammer | hängenden Strafen finden die Bestim : i bth mungen der Zivilprozeßordnu j j t E Lat Beta Äntragsieller seinen Wohnsiß oder Aufenthalt im | entsprechende A D : v ddie Wird die Wiederaufnahme ines Verfahrens b ‘efckia u Tee Bie ung von einem Vorsißenden, zwei Mangels an Beweis nicht exfolgen kann. riedensvertrage vom 31. August 1919 (RGBI. S. 1530) enthaltene kammer bestimmt. Der Eirsorit tf bel der Shrabtemme [E sig „E en i nd Be U, erfolgen durch den Vor- [Nee das N Sens ob ‘die Vorauesepungen für die ag 2A 1A sadhverstin Ly Vorstbenden der Wert In bn Fällen der Nr. 1 ift eine Wiederaufnahme des Verfahrens Bestimmung ber die Verfas a, L ? D em hay 0s D oder zu Protokoll des Geschäftsbeamten einzulegen Gegen die ntschGeldunga findet binnen wet ; nteilung eines Wiederaufnahmeberfahrens gegeben sind. Jnsoweit age, N lat i d ¿ulässig, wenn ohne sie die Partei benateiligt würde, in estseßung der Vergütung betrauten Behörden |ow r die Mar lrt olnoR s S e , AAEN | L o 5 L j . ; t mehr als 50 000 .4, so genügt in | nur dann zua|g, L L ' , 5 ; Ga ul S a Stena de dg 7 dem Vertreter des Neichsinteresses q e î eihówirtschaftögericht statt. Sie ist ba de Série die Spra trtunte ür E, 1 VUaGO u e SL d Fállen bes Ads. 1 die Zuziebung p [aher tänzigen ps t Qs Pad: de bes Ae E a Reichowirt Dien 2 13 adt iw 21 Af 2 des San Juli 191 *RGPL : naulegen, Bexwei ; i i ä des Abs. 2 Sa ie Zuziehung | geri e s n iy iung fanu an eine andere Spruhkammer exfolgen, In dem Den i, und eite sabberständigen Beisißer. | oder Unbilligkeit für geboten erachtet. S. 676) mit der Maßgabe, daß auch in denjenigen Fällen, in welchen