1921 / 186 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Aug 1921 18:00:01 GMT) scan diff

V 2 Ä 198. | Erste Veíilage /-

S 80. 0 Stirbt cin WehrmaPtangeböriger, so erhalten seine Witwe ie Bescei L endi Î I C E ) eine - und Gegen die Bescheide der Negimenter, der selbständigen Bataillone Für das Verfahren nah den 2, 5, 33, 35, 76 Abs. ; Ae AI FLLDMENET des Auszugs aus der Kafernenwobnung | und der gleihgestellten Truppen- und Marineteile oder Behörden und | eine Versorgung nah dem Néichsversorgungsgesetze Swe A (soweit s o o e Li on 0 Lem Bete enbeit wak. ° Be aat | 26 Hn rei deren ffe Yrivee aué Hem Was | d #7 g ul de Borde fe r Le erte m0 Deutschen NeichSZanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger gs obe ausgefuhrt wird. Die Umzugs- | oder über die Nükforderung zu Unrecht erhobener Verforgungs- | sorgungs\achen nah dem Neichsversorgungsgesetz mit der Maßgabe zum 1) Mt 1921

entschädigung wird in Höhe der tatiählih entstandenen Kosten nach ebührniss tschied ird ; to L i nr Si " G. : : den für Versegte geltenden Bestimmungen und i. Gie Ne geo rmije entschieden wird, sowie gegen die Bescheide der für die | daß der Rekurs über eine Versorgung nah § 2 Abs. 2, § 77 Abs, 1 / den Dienstgrad des Verstorbenen ahlt B ee E r für Regelung vorgesehenen Behörden 85) ist der Rechtszug im Spruch- | zweiter Sagteil ausges{lossen ist. T {LB6. Bersin, Donnerstag, den 11. August e LA

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i 4 O ) VaHrI verfahren der Militärversorgung (Verordnung über Aenderung des ; von an Fer maus ZUE, peblzeitiger Bemühungen nicht innerhalb Verfahrens in Militärversorgungssahen vom 1 Februar 1919 fn der Sechfter Teil,

febene Uikrtad ale E G Bos R A gurge- Fassung des Gesehes, A Abänderung der vorgenannten Ver- Scchlußvorschriften. G6 auf die franzófish v Mutiis RL S varen, | ordnung, vom 15. Mai 1920) zulässig. 104. . ° i von ungünstigem Einfluß auf die französische wenn, der Umzug bis zum Ablauf eines Jahres nah dem Tode erfolgt. Der Rekurs ift ausgeschlossen, wenn es sich um die Erteilung In Fällen, in denen sich Ai den Vorschriften dieses Gesehes Nichtamtliches. daß dieses Geseßz günstig f

Die Vorschrifte ; 16 Abs. ? ; A i h gelten E n des § 16 Abs. 3, 4, § 28 Abs. 1 Sas 1, 2 | der Zeugnisse nah § 6 Abs. l, 2 und um die Höhe der festgestellten | besondere Härten ergeben, fann der Reihswehrminister im Bene ve

| Ansicht könne man sich durch Vermittlung der tshecho-slowakischen iti i Negi î [fi Y in Verbindu eßen. Lloyd

Ausfuhr sein wirhe, Die britische Regierung habs geantwortet, | Serie wis auf die Sehwterigeiten der Frage hin, da 1s bis 2% M

s Versorgungsgebührni t 29 5 o; ; I N S : „Denehmen j vor einer Beratung über diese Angelegenheit könne sie Ge E | Toes Mere bow! Sungerónot und Cholera betroffen seien. Eine Fünfter Teil, Ra Le Seer Me E Sa A beni Fen ritte mit dem Reichsminister der M einen Ausgleich gewähren. Deutsches Neich. : : shöpfende Antwort nicht erteilen. Jndessen lenke ste die Auf- Hilfe sei I ReS wenn die rufsishe Regierung dem Noten Front O E | t Ua Bei seinem Zusammentritt im September wird sih der | merksamkeit der französischen Regierung auf die kürzlich erfolgte niht Erleichterungen gewähre. Getreide müsse in gewisse Bezirke gebrach

Ist das Dienstverhältnis vor dem Inkrafttreten der gesegli | Sai itteil N Teleagraphen- | Erhs i ¿6 Zolltarifs, deren offen zugegebenes | jy Der italieni!che Ministerpräsident Bo n om i stellte die Hilfe i i „5 81. A S 91. Vorschriften über die Einrihtung von Wehrberufskammee, n Reichstag nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegraphen- | Erhöhung des französischen Zo Arn, “DEEIE VITENT, JUGEGENCNES | erben, Der italien L Der aneritagis@e Botiälafter DacEs Die Erteilung der Zeugnisse 6 Abs. 1, 2), des Zivildienst- In Versorgungssachen ist der Nehtsweg vor den ordentlichen | strafgerihtlihes Urteil beendet, so entscheidet an Stelle Vós quth hüros“ voraussichtlich sofort mit einer Angelegenheit von weit- Fiel Schuß der französishen Jndustrien vor ausländischem | e o “mlglide Auskünfte über die Ab-

scheins an Uebergangsgebührnisse eglehende Soldaten (88 10, 61 | Gerichten ausgeshlossen. Dies gilt au für die Nückforderung zu | berufsk, der Reichswehrminister darüber, ob der chre Bedeutung zu befassen haben. Die Rei hs- | Wettbewerb sei. ; TPOE 3 i Der belgische Abs. _1) fowie die Feststellung der UVebergangsgebührnisse (§8 7, 32), | Unrecht erhobener Versorgun 8gebührnisse. in ‘Sine des 8 3 Abs. Ne g S 34 Abs. 3 Ne. F CRoO (ebene E ist schon seit einiger Zeit in eine Prüfung Frankreich Wen R Ie Std And ‘Sonderaus{ usses der Zulage hierzu (Z 8), der Kinder- und Teuerungszuschläge zu den „„DU Unrecht erhobene Versorgungögebührnisse werden wie Ge- forgung würdig ist. r ee Sage eingetreten, inwieweit demnächst die Brotpreis- 5 : ; L Der M f derlichen Maßnahmen treffen solle. Schließlich beibils In Mea alben einmaligen (88 1880 E S 92 \ Äugnah d höhung, die Steigerung der U o Aliaiv tuns A uh age M N, de eir j fbrad S C F ; as über Maßnahmen, die er in Indien während

; 4 gang® ne 1 e Soldaten (55 19, A i 3, Id E i Dieses Gefeß tritt mit Ausnahme der Vorschriften dez Steuergeseßzgebung, z. B. eine etwaige Verteuerung von Kohle, mitiagssißung mit der Orientfrage und sprah sich für | snot getroffen hat. Der Oberste Rat nahm alsdann die und der einmaligen Umzugsentshädigung an Uebergangsgebührnisse Gegen die Bescheide der Negimenter, der selbständigen Bataillone | Abs. 2 b, der 88 13, 52 mit Wirkung vom 1. Januar 1921 in Rufe her Steuerge|ebg S lerina bar: Een bor Lebens- | strikte Neutralität im griehisch-türkishen Konflikt diee Entschließung n :

beziehende Soldaten und an Hinterbliebene 16, 55, 80 l und der gleihgestellten Truppen und Marineteile oder Bebörden, i Di i | Jas Ujw., eme TAEA , ; F ros“ .e ; italieni durch die Regimenter, die selbständigen Le A E E n h gt O L OMOE So E y I G u a N Marie E Len eun Paragraphen treten erst ay s herbeiführen werden, und wieweit dem bei der durch | aus. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vertrat Wie der „Petit Parisien“ berichtet, hat der italienische

gestellten Truppen- und Marineteile oder Behörden, denen die Ver- | anspruch besteht, ist der Einspruh an das für die Regimenter usw. Soweit für die Geltendmachun n Ansyrü ine Fri ie Reyaration aufs äußerste angespannten Finanzlage des | Lloyd George den Standpunkt, daß die Neutralität feines- | Ministerpräsident Bonomi in seiner vorgestrigen Rede forgungsberehtigten angehören oder zur Zeit der Entlassung angehört | zuständige Wehrkreis- oder Stationskommando, gegen derartige Be- E E L ae at Rie da Mera, S a R e eine Erhöhung der Löhne und Gehälter der wegs ein Verbot des privaten Handels mit aa sei im Obersten Nat erklärt, wenn es sich um eine rage haben. Das gleiche gilt entsprehend für die Feststellung der ein- scheide eines Wehrkreis- oder Stationskommandos der Einfpruch an Tündung dieses Gesetzes. ke Arbeiter, Angestellten und Beamten zu begegnen ist. Da diese | fordere, solange die Regierungen selbst nicht eingreifen. Das sei auf Leben oder Tod für Polen handle, würde er nit zögern, maligen “uwendung für das Sterbevierteljahr 78 Abs. 2). den Neichswehrrminister zulässig. Die Wehrmachtangehörigen, die zwischen dem 1. Januar 1921 E ud) für die Länder von einshneidender Bedeutung ist, | auch die bisher geltende Auffassung in der Neutralitätsfrage. der jungen Republik Vorteile zu gewähren; er gäbe ihr Die Feststellung cines Vorschusses auf die Uebergangsgebührnisse Die Vorschriften der §§ 82, 83 gelten entsprechend. und der Verkündung dieses Gesetzes entlassen worden find, und d Drag e M t ohne Benehmen mit den Landesre ierungen ge- | Nach einem Meinungsaustausch zwischen dem italienischen Außen- lbst ganz Oberschlesien. Aber es handle si{ch um etwas und auf die Zulage hierzu an Unteroffiziere und Mannschaften 9) |, Der Rechtszug im Spruchverfahren der Militärversorgung ist |} Hinterbliebenen von Wehrmachtangehörigen, die in demselben Vit, wird ste n) Far Es ist zu erwarten daß schon in kurzer | minister della Torretta, dem amerikanischen Botschafter se 3 L dle fich darum wischen zwei Rafsen zu fowie eines Vorshusses auf die Uebergangsgebührnisse an Offiziere | in diesen Fällen ausgeschlossen. raum gestorben sind, haben die Wahl ¿wischen einer Versorgung nas regelt werden önnen. j oi beait den, \ daß Harvey und dem japanischen Botschafter Hayashi erklärte anderes, es handle sich 1 Gebi ¿* frillen has fetiie Uar 3 0 En A die für die vorgenannten Regimenter usw. zu- Í 8 93. den bisherigen Verforgungsgeseßen und einer Versorgung nah Mde Zeit die erforderlichen Verhan S t “ite V Tbläae 0 ors | Das Ministe räsident Briand, daß er gegen die Auslegung entscheiden, die p Abe ip j Die Volksabstimmung sei also stän N 2 2 “3 E oder Stationskommandos. i Gin dur rechtskräftigen Bescheid abgeslossenes Verfahren kann | Gesege. Die Wahl muß innerhalb von sechs Monaten na der Ver, dem Neichslag nah den Ferien bereits feste Vorschläge unter- Lord G E bia bem fan bfi hen Gese entspreche nichts | geóogene Trennungslinie habe. ie L L 1 “irt l via Trittau Met (L Ba ao RepUtaR Eb Ge 79) el t! per "A fg den B E aufgenommen werden, wenn | kündung dieses Gesetzes erfolgen; sie ist endgültig. hreitet werden können, Donn Lal d Darauf ibn der Oberste Rat einstimmig die fo Utle D hd A poriigteibe ub jeder L ir s D E! , (9), « Saljachen, die für den i i i 0 V : « T M1; e jo 1nterprelie i : E Seis escheid von wesentlicher Bedeutung Berlin, den 4. August 1921. folgende Gntschließung an: „Die Verbandsmähte beschließen, O In ile Han Wert zuerkennen. Was vor allen Dingen

der einmaligen Uebergangsbeibilfe an ruhegehaltsberehtigte Offiziere waren, wissentli. l i i i (3 94), der einmaligen Umzugsentsädigung an ruhegehaltsberechtigte sind; entli falsch angegeben oder versGwiegen worden Der Reichspräsident. Preußen. ihre Haltung strengster Neutralität im griechisch-türkischen Krieg | "t tue, sei die Aufrechterhaltung der Entente. An Bedeutung

Offiziere 55), des Witwen- und Waisengeldes 76), des Zuschusses 2. eine Urkunde auf die sich der Bescheid stü älli Ebert ;; Aa; t 5 ; h. di i ind sih darüber | . Tor

7 Sr: „(D (9), Des 2 d : / , auf Bt, fälschlich an- H Die Jnteralliierte Regierungskommission in Breslau hat | beizubehalten, d. h. die Verbandsregierungen sind sih da überrage das oberschlesishe Problem alle anderen.

enl eint an rbegsbaiterafile Biere G U Wh 1 | a. Le enn her sn Votee ter Bette Der Keidwehrminisie 1 S O et g Aen e R ea gad | SU M Dax QOfOng Tg S Me g P N | (er Secpuer sien genaunsGus, ter de ober: und die Entscheidung, welche Hinterbliebenenvers, instiger ift ; j it font r. Weß Ler, ine Anfrage, ob diejenigen Personen, die infolge des | einzugreifen, ob es si un um T N Í g u prüfen hat, ist gestern nahmittag er- (S 76 Ab B e N duc Hin N b grd if S E N S e mit öffentlicher Strafe bedrohte Handlung er- I "gef (Ade fn berechtigt seien, ohne besondere | sendungen handelt oder um Gewährung von Krediten.“ A e S P Ó E Wie die „Havas- Befugnisse auf andere Behörden übertragen. 4. N S A e D der v des Be- Verordnung, Ermächtigung O aen SBilinao, Es Rh b E Dazu bemerkt eine Mitteilung der Havas-Agentur: agentur“ meldet, arde der Ausschuß seine Arbeit gestern

89, eds vereits vorhandene Urkunde, die einen ihr günstigeren i Ua / ieden, daß diejenigen Flüchllinc D / , : S ; R zufassen, / iht beendigen.

Eine Versorgung, die auf Lia gewährt wird, ist riftli Bescheid herbeigeführt haben würde, auffindet oder H A betreffend Aenderung der Verordnung zur Aus- Ie Eu zu diesem Zweck ein Gesuch daß E C Ote h innen abend A ade a er der: Verbandsländer: haben oder mündli unker Aufnahme einer Niederschrift zu beantragen, und Die Wid S ; j j j at La ö O M I Fe rNorgungo- an den Kreiskontrolleur thres Wohnsiges zu richten haben. könnten, wie sie nah der derzeitigen Gefeabung besteht. Cs geht estern im ‘Sinaneninisierian unter dem Vorsiß von Doumer zwar von den Angehörigen und chemaligen Angehörigen der Wehr- ie Wiederaufnahme ist nur zulässig, wenn die Partei ohne ihr eyoórden, vom 22. Juni 1920. i vielmehr aus dem Wortlaut der Entschließung hervor, daß allerdings At und dio Prüfung der Nechnung der Alliierten

macht bei den v ichs inister, ; Gi ; Verschulden außerstande war, den Anfechtungsgrund in dem früheren scher Rei iger ) 28. Juli 19 ; i i i iegfü in threr Gi aft ; j e S i lel en gm Meldanebemifer im Benehnen mit beim eihe: | Bersahzen tdbesontere durch Ginlogung einge Vobtonttis weer | Detscjer Reichsanzeiger Ne. 163 vom 2. Juli 1999) Der Oh erbüirgermeisier von Gleiwig hat von dem | 1 Wollen nenen Tnen, def iber de Puelieul nd wee | für den Mal. d. J. some be Verteilung der arbeitsminister zu bestimmenden Dienstftellen. zu machen. In den Fällen des Abs. 1 Nr. 2, 3 ist die Zulässigkeit I. Im § 9e ist hinter dem Wort „Umanerkennung“ ein- General de Brantes ein Schreiben erhalten, iîn dem er auf- | Zor das Recht haben, au fernerhin den Griechen wie den Türken | von Deutschland gezahlten Summen fortgeseßt. Die Anträge könuen rechtswirksam auch bei einer anderen | der Wiederaufnahme weiter davon abhängig, daß guschalten : fordert wird, Zwangsmaßnahmen zu treffen zwecks Ein- Krie 8material zu liefern Es wurde im einzelnen besprochen: die Aufstellung der deutschen amtlichen Stelle oder bei einem Träger der Reichsversiße- a) wegen der strafbaren Handlungen eine rechtskräftige straf- „soweit die Umanerkennung der Versorgungsgebührnisse gee der Tätigkeit der deutschen Aus chüsse für 9 A di d reiheit | Rehnung, namentlich der Preis der Schiffe, der Preis der rung gestellt werden. Der Ratra ist unverzüglich an die zuständige gerihtlihe Verurteilung ergangen ist oder der Beschädigten niht den dur besonderen Erlaß z O ‘G1 iwi Der Oberbürgermeister ant- L ee ae Le Ge e Seite | Kohl id der für das Saarbergwerk einzusezenden Posten. Dienststelle abzugeben; der Antragsteller il zu benachrichtigen. b) M an O cle Pot D A bestimmenden Versorgungsämtern ‘übertragen wird“: / M A A nt inde, weil a ie Gesetz N h f A O S oe bes Bon Diese Pélifuitget und Beratungen werden heute vormittag in 83. is nicht. eingeleitet oder durchgeführt werden ; / 2 a j ortete, l H t; aruver, daß die LUrl 28 andi ‘enz f ; ichzeitig wird ein oie tgfne fnpen e11S dun Vevolimätigte qeselt werten | eon g 9 “eco Besümmungen der Abe 1 und ck quen i, F Lie, feln Fuenagna nabmen gegen Wsutiopen, ie in | mit Waffen versor P necfeits ben Bogporus fie ihre | Unterausjduß die Frage der Besagun gs kosten seit dem ele s : : L 0 } s : 1" 5 c J A Q J : - (R s e H 1 e ; \ Un i 7 L eims fe uy Pri erteilt fein und auf den Namen einer N Der Antrag ift innerhalb eines Monats, bei Aufenthalt außer- sobald einem Versorgung3amt die selbständige Ye- Hnli chen Maßnahmen gegen die polnische Volksvertretung in Sia aiten i Ain Gegensaß zu dieser Auf- | L Mai untersuchen. | : Mindersährige, die das sechzebnte Gibendlalie vollindet baben jalb Curopas innerhalb von drei Monaten, bei der Dienststelle anzu- arbeitung der Umanerkennung übertragen worden ist, Oberschlesien, den Obersten polnischen Volksrat, habe die fassung erklärte der französishe Vertreter, es sei sehr Der Ministerpräsident Briand verhandelte gestern können selbständig Anträge stellen. Macht ein Minderjähriger von Bertihaen v4 A U eral pol P das Verlin, den 5. August 1921. Oeffentlichkeit bisher nihts gehört. wt s daß keinerlei N ot im Bosporus zur | mit dem belgischen Minister des Aeußern Jaspar und dem dieser Befugnis Gebrauch, fo ist zur Zurücknahme des Antrags das stell h ede genen Ie A E Ie Der Reichsarbeitsministe. E Ausführung komme. Es wird ein gemeinsamer Schritt | Vertreter der Regierung von Angora Bekir Sami Bey.

Einversts E Ih ; ; elle innerhalb eines Monats die neue Prüfung einzuleiten. i / 1 | A Belt ps lig reriährigen und seines geseßlichen oder befonderen Die Vorschriften des § 82 Abs. 2, § 83 geltend entsprechend. J. V.: Dr. Geib. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros" er- | der Verbandsregierungen bei den beiden Kriegführenden Nußzland.

, „Ohne Vörlegung einer Vollmacht gestellte Anträge sind ts- | j j es : : j E: h ¿ ; f 5 ; S wirkfam, wenn die Vollmacht binnen éer s e 1 d f a E A S r A: Der E aften der Kreise Kosel und Großstrehliß und nehmen | sichern. Nach Regelung ieser Frage L e G bie Die Verhandlungen e A S e destens einen Monat festzusezenden Frist nahgebraHßt oder die Antrag- | Ablauf von fünf Jahren vom Ta d È Rechtskraft des B fin E Q i Preußen. Massenverhaftungen von Deutschen vor, die sie dann | die Möglich?it einer Vermittlung un e T E - j abfommens zwischen der d I (Fs g Telegravhen- stellung innerhalb einer solchen Frift genehmigt wird. unzulässig. ge der aft des Bescheids an : i i nah Gleiwiß schaffen. So wurden heute naht Groschowiß, Klein- | vollständig: Levereinstimuung. Folgende Entf Es E Norwegen find laut Meldung des L I Gn á P g anna : § 84. Die Fristen gelten als gewahrt, wenn der Berechtigte an ihrer Ministerium für Handel und Gewerbe. althammer und Slaventziß von solchen Patrouillen heimgesucht | langte zur Annahme: „Die Verbandsregierungen f ten n) | hüros“ so weit gediehen, daß der vo lle Text de Z L ny Der Sachverhalt if von Amts wegen aufzuklären. Die Be- | Einhaltung durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle Im Ministeri il del und Gewerbe f ie N und eine Anzahl von Deutschen verschleppt. Die polnish ge- | jede Möglichkeit vor, ihre guten Dienste als Vermitt er anz? | qusgearbeitet ist und nur noch wenige Fragen unge öst sind. teiligten sind verpflichtet, zur Aufklärung mitzuwirken. bebindert worden und der Antrag innerhalb der im A L be a O E sür Handel und Gewerbe sind die Ne innie Bevölkerun: ergeht sih in Drohungen gegen die Deutschen ieten, find aber der Ansicht, daß die Stunde noch nit ge- In Moskau traf am 8. August ein Telegramm aus Christiania

Antragsteller, die nicht oder niht mehr der Wehrmacht angehören } seineten Fristen nah Wegfall des Hindernifses eingegangen ist. gierungsobersekretäre Zaefer und Butterweck, der Ansied- E E | fommen is, um mit einem günstigen Erfolg eines derartigen ein, demzufolge die norwegishe Regierung endgültig den von aa auf e A einer R m persönlich erlatienea find, er- 8 96 / Meniferialfetctte G E S ie vielfach flüchten. Schrittes zu rechnen.“ der Somwjetregierung ausgearbeiteten 24 E e a aiten auf Verlangen in angemessenem Umfang Srsaß der baren n ; M E i: (imertaljetretar Gerhold und der Marineingenieur Be ; c ; ; i \ ates at und nur noch die formelle Unterzeihnung des Auslagen und Entschädigung für entgangenen Arbeitsverdienst. Jst Ueber die Wiederaufnahme entscheidet die Dienststelle, die den | zy Ministerialsekretären ernannt worden. ge d E EA o DOUN Star ea Y G

die Anordnung durch einen unbegründeten Antrag veranl aufzubebenden Bescheid erlassen hat. aht . l E E so kann der Ersaß abgelehnt ivetben, sofern der Antragftellee i ay Rechtsmittel find lässig soweit solche gegen die Bescheide der Oesterreich. behandelt. Als militärische Sachverständige wohnten der Sißung Zwischen Lettland und der Sowjetukraine ist am

in einem entschuldbaren Irrtum befunden bat. mit der Wiederaufnahme befaßten Dienststelle gegeben find. Ministerium für Wissenschaft, Kun Zwischen dem Präsidenten der tsheco-slowakischen Republik bei: Marschall Foh, General Weygand, der italienishe | 3, August in Moskau ein Vertrag über die Zurückschaffun g A f Me E a Ae Si Zl A Gta Bin Ua 8 96, und Baltsbi dn h ? A O P L cin i A O General Mecietti” der englische General T e der | der Flüchtlinge abgeschlossen worden. C1 en ordentlichen Gerichten in bürgerlichen ugun]ien des Berechtigten k ie zuständige Di jeder- ; r istant ; ; hat gestern in Telztal eine Zusammenkunft stattgefunden, ilitä iti ischaft in Paris, sowie ferner n ; Ne Oregon, : : j ¡eit einen neuen Bd cat E O DEIRe Jedes bil Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Vollp der A der Minister des eußern der is ¿A latten A Mrde U tis G éer Matdndbe Südslawien. i | ieten Forderungen ist innechal r erie den Abs. 2 3 bes g 97 blungolomm i(onaM E R Doi, her M epublik Dr. Bene\ch und der Bundesfanzler Shober in | Marshall Fo ch unterschied zwischen Militär- und Zivilluft- Der Minister des Junern hat nah einer Meldung des n 6pA Bet a O E El Alle bei den Dienststellen beshäftigten Personen Haben über die a a A „und der E seiner Eigenschaft als Minister des Aeußern teilnahmen. Jn ciffahrt. Diese Frage und die der Kontrolle veranlaßten den | Wolffschen Telegraphenbüros“ die Entlassung aller Be- ] G ebun E | oversefretär Worbs zu Ministerialsetretären ernannt worden. der Besprehung wurde nah dem „Korrespondenzbüro“ eine Obersten Rat, den Stand der Tätigkeit verschiedener Kontroll- | amten, die mit der Kommunistishen Partei Be-

vermerken. Ueber di G le Enti@leidune vermöge ihrer dienstlihen Tätigkeit ihnen bekannt geworden Ange- A f j 7 : ea : ; S E “clbfane GDe ggden De De O er legenheiten, deren Geheimhaltung ibrer Natur nad erforderlich Bas Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Sterßz in Neihe wirtschaftliher und politisher Fragen erörtert, die für kfommissionen in den ehemals feindlichen Ländern durhzu- | ziehungen hatten oder noch haben, angeordnet. Der Unter- ie W dienstlih vor An der Erörterung beteiligten sich Vertreter aller | suhungsrichter hat von der politischen Behörde die Auslieferung

Truppen- und Marineteile oder Behörden entscheiden die W.{efret- rgesrieben ist, Vershwiegenheit zu beobachten; zu diesen | München ist zum ordentlichen Professor in der medizinischen die Weiterentwicklung der beiden benachbarten Republiken von oder Stationskommandos, über die Beschwerden gegen M Gs ge egenheilen gehören insbesondere die gesundheitlichen und wirt- | Fakultät der Universität in Marburg und größter Bedeutung find, und ein vollständig befriedigendes Er- lie Es standen sih zwei Auffassungen gegenüber. | aller ehemaligen kommunistishen Abgeordneten verlangt. scheidungen der Wehrkreis- oder Stationskommandos und des Meichs- Epe lata Verhältnisse der Versorgungsberetigten, in Hinter- der bisherige Privatdozent Dr. Koehler in Be gebnis erzielt. V : nglis her Seite wurde erklärt, man müsse Deutschland wehrministers die Militärversorgungsgerihte (Verordnung über | Lie Dinge genheiten auc des Verstorbenen. furt a. M. zum ordentlichen Professor in der philosophischen ¿ A vorweg an seinen guten Willen glauben; Luxemburg. 1. Februce 1919 “NGBl S 149 Lin ber f fang des G Ves © Derpflichtung bleibt au na der Entlassung bestehen. Falultät der Universität in Göttingen ernannt worden, a aae ü h nale nee Mewaling S ib n den Beweis des Gegenteils liefern. Der Krie Die Jnternationale Friedenskonferenz ist gestern . it )L. ©. 149 in der Fa F j ; ; e : h « E Ie L ; ! M O L Eee 10, E Verordnung vom 16 eet Die Beteiligten und ihre Mi können Einsicht in die Akten dieb C Me Aa Ua ¿riolaén. N sei e seit n A A a as i Aemputa ax etne n dan Did Ri, E e A MODL C. I i j i i ; s f ; : : i u einem wir r D : - 1 Kongreß / Hatt j A N teiligten zuzustellen. C a gegen Erfiattuns der Kosien vrieilen Tag en e ¡Das Ministerium des Aeußern hat gestern, wie der ationen aufheben, die noch zu sehr an den Krieg erinnern. Bütgerneister sie willlommen hieß und die besten Wünsche für j S 85, Anderen Perfonen kann ohne Einwilligung des Beteiligten oder O maun : „Abend“ erfährt, eine telegraphische Meldung aus Paris er- Es sei daher geboten, es dem Völkerbund zu überlassen, die | pen Erfolg ihrer Arbeiten ausdrückte. Die Regelung der Verforgungsgebührnisse erfolgt durH die im | seines geseßlichen Vertreters die Einsicht ie A Dem Buchhalter Josef Link in Berlin, Hufeland halten, nach der die dortige österreichische Vertretung die Zu- nötigen Nachforschungen über die militärische Lage in Deutsch-

7 R Ma : Î in d Ét ; j i : : , ag Geseß über die Versorgungsbchörden vom 15. Mai 1920 (NGBl. | gestattet werden, wenn ein rechtliches Sutetesse glaubhaft gemacht Zu sabe hn, abe ih die Wiederaufnahme des durch Veo ierung erhalten hat, daß der Oberste Rat die Erledigung [land les b M 8 À ; fen A afüh S V Schweiz. A s von Versailles bejsüimmt. Diejen Zusfüyrung Das Völkerbundssekretariat hat eine Einladung an alle

Die Fristen beginnen mit der Kenntnis des Anfechtungsgrundes, : a fortgeseßt französishe Patrouillen in den Ort- | unternommen werden, um die Freiheit der Meerengen zu }

S. 1063) vorgesehenen Verwaltungsbehörden. Aus besonderen Gründen kann die Einsicht in die Akten odex E A Uu S E h a A er österreihishen Hilfsaktion diesmal allen Ernstes in

Teile derselben sowie die Ferti der Ertei i “N ) : Angriff : " N i d i : : : ; ce: i Rd [E egung, oder Grteilung von Auszügen | deg täglichen Bedarfs (insbesondere mit Obst, Gemü d Fischen) ngrisf nehmen werde, mit folgender Begründung entgegen: Frankreich habe schon seiner n Krug bex Aalandsin\eln inieressierten Ge S be einmaligen lebergangöbeiilfe und der einmaligen M Get e E vie Feri og 1 rag auf Grund des § 2 Abs. 2 der BiuitdesealV etorbliung vom 23. Sep- Ungarn. N ad ein ganz anderes Verhältnis gu Deutschland a Sus E u A U gerichtet, die, s Einverständnis B igung erfolgt dur die Regimenter, die selbständigen gung {en | tember 1915 (RGBL. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage Die ungarische Regierung hat eine Note der amerika- | land, das vor jedem Angriff dur seine Lage geschüßt sei. der interessierten Mächte vorausgeseßt, in Genf stattfinden soll.

ataillone und die gleihgestellten T 5 e von Auszügen und Abschriften entscheidet der Leiter der Dienststelle, , N ; : ; 6 l 2 : l N: Behörden, denen die Bersorgungaberette g H Gntlaseng trier die Akten sich befinden. Im Falle gänzlicher oder teilweiser | attet. nischen Regierung erhalten, die den Beschluß des Kongresses | Frankreich habe eine gemeinsame Grenze mit dem Volk, das | Dis Völkerbundssekretariat hat von der litauishen Negierung

f ; ., ‘n 2 s : 0 : , , : : 4“ cht - _ , è c G É , angehören oder angehört haben, 2 C Ablehnung sind die Gründe und der Zeitpunkt der Bekanntgab Berlin, den 2, August 1921. ilt 1991 {3 L t Ungarn | zu allen Zeiten seine Geschichte beweise es, nur daran gedac teilung erhalten, daß die litauishe Delegation sich n e e haben, die Zahlung der übrigen im § 8 Uten zu v | 4 e in Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Froitheim. R a A E arie bed P In i eh die h be, ls N (11). És habe daher wohl din gewisses O O 8 Lari r Bes Polen es Leut Bodtbigas über die Versorgungsbehörden vorgesehenen Verwaltungsbehörden, ritten ! bes e N ee ‘Malt abe n, e B er im Veschluß niedergelegten Grundsäße annehme, Verhandlungen | Recht, mißtrauisch zu R B fich b s du Pa | von Hymans am 2. August nah Genf begeben werde.

/ S 87. der Entscheidung außerhalb Enropas die Frist zur Einlatuna Ves Bekanntmachung. zwischen den beiden Staaten unverzüglich eingeleitet werden | daß seine S ÿ ah L ile rankrei die Rontrall: Am 22. August beginnt in Genf die Konferenz der- edicilén ber e Lub Se S U 1 S Ron E | pl 1805 gulein Maria Salomon, geboren an Lia S A A Vatletallan Es wurde einstimmig | jenigen Mitgliedsstaaten des E N a G , 1 7 Tei er e 17 t f 1 ; i ä C Í Y s NEEC » : 1 Der CY- und den Beteiligten zuzustellen ist. S Zustellungen können in ba in eseben, die den NaGwei 2 eil 47, ‘Geschäftslokal E ¿fing G duetbeia Grofzbritannien und Jrland. ; folgende Tagesordnung angenommen: s L Sb h e R Q A: „n Bescheiden, die eine Bewilligung von Versorgungsgebühr- | dèr erfolgten Zustellung und ihres Beitpunkts ermöglidt G8 4 ilt traße 21, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen In der gestern abgehaltenen Sigung des Geheimen Es wird bef{lossen, die Frage" dec Fontrollkommissionen dem | lgarien, Gin Finnland, Frankreich, Griechenland, Polen, nissen enthalten, ist zugleich Betrag und Beginn der Leistung festzu: | die Behändigung des zuzustellenden Schriftstücks gegen sGriftliches | des täglihen Bedarfs Vils jeglihe mittelbare und un- Rates stimmte der König einem auf den Zeitpunkt der | Jnteralliierten Militärkomitee in Versailles das Vertreter der Marine V M LTiGe AvSlamatei und Sibilavien. stellen und die Art der O A ¿u machen. E oder Uebersendung dur einge\hriebenen Brief E Meng an einem solhen Handel wieder offiziellen Beendigung des legten E ges Ne und O e e Boie fa | die Schweiz, die Tschecho- i / j O | is ger Pofteinlieferungsschein begründet die Vermutung dafür, daß | 9 estattet. j | Kabinelisbeshluß zu. Hiernach gilt der 31. August mitter- | Militärkommission foll in ihrem. | Ls In jedem Bescheide muß das zulässige Rechtsmittel und die | die Zustellung in der ordnungsmäßigen Frist nach der Meru Frankfurt a. M., den 22. Juli 1921. naht als offizieller Zeitpunkt der e Ma des Krieges. | Stand der von den on verein E O d Rumänien.

Frist, in der es einzulegen ift, angegeben werden. Wenn die Nechts- | erfolgt ist. Der Polizeipräsident. Eh rl Der \ i d ind wobei nur | verrichteuden Arbeiten bekanntgeben. Ae Ot Der Ministerrat hat dem „Wolffschen Telegraphen- mittelbelehrung oder die Fristangab It od i i ird di lic tlide A hrler. E Beschluß oll allgemeine Anwendung O n, unter der künftig vom militärischen, Marine- und 4 ; N 7 P ae Ra E L Rechtsmittelfrist nit in Gen eien fehlt oder unrihtig ist, wird die Wer ni®t im Inland C bat auf Bulle eius Du: das Osmanische Reich ausgenommen wird. Por a briostandpunkt ‘die Ueberwahung der Ausführung der Ver- | büro“ zufolge die früheren Entschließungen über das Staats

7 7 x t. i L s u a j Z _ ü "1 2 evt 4 ¿ . Ein Bescheid, der nicht anfechtbar ist, soll den Hinweis enthalten, | stellungsbevollmächtigten zu benennen. i (Nichtamtliches in der Ersten Beilage.) Das „Reutershe Büro“ erfährt, daß kein weiterer | ¿ragsklauseln von Versailles sichergestellt werden kann. monopol für den Handel mit Getreide und die Festseßung der

bezeichneten Versorgungsgebührnisse dur Vermittlung der im Gesetz den Akten zu vermerken,

L i ; : j B * / C : ; S i Höchstpreise aufgehoben und beschlossen, daß der Handel mit daß gegen ihn ein Nechtsmittel C gegeben ist. mäGte nige entvalt unbekannt oder wird der Zustellungsbevoll- M Se L eug bin die A T Tinellci Mittclraa Der Oberste Rat besprach alsdann die Que b: der Hilfe D ‘Betreid a e vollständig frei sein solle. Beträchtliche Die Bescheide werden bem Reiiofiskus gegenüber mit der Zu- | die Zustellung durch ‘einwödigen Aushang in an Geschäflotunn über bas Para : Konferen erfolgt. Jn britischen | an Na E A i bie Mo clit eine Mengen Gerste und Mais werden auf diese Art dem Aus- Pad ie im Md f bie Bescheide insoweit rets, | der Dienststelle erseßt werden. L oi | Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyr ol, Charlottenburs, O inifiaen ist d Le Ca Âr atte Hilfeleistung für die hungernde Bevölkerung prüft. fuhrhandel zugeführt. M Schreib- und Rechenfeh[ wie ähnli Gta. Die öffentlißen Behörden sind vervfli i Verantwortlich für den Anzeigenteil : Der Vor teher der Geschäftsstelle TANNELA, Un 4 Tot » der Besprehung erklärte der Ministerpräsident : ai keiten, die in den Bescheiden g e erie o ALO Ersuchen Nechtshilfe zu leisten. Die Tite Be Deiave er Pa engering i Berlin. j Angelegenheiten von London nur berechtigt sein i peattsben Bete Me französishe Regierung habe gesagt, der Oberste Nat Nach einer Havasmeldung foll die Lage des Generals oder von Amts wegen zu berichtigen. Ueber die Berichtigung | nd auf Erfuchen zur Auskunfterteilung verpflichtet. Die aus der Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin Sue en bett dafür bestehe, daß sich die Konferenz mit pra könne an einem so großen Unglück, wie es das ruffische Volk be- | Navarro in den Stellungen am Monte Arrusit immer entscheidet die Dienstsielle, die den Bescheid erlassen hat. Die Ver- | Nechtshilfe erwahsenen baren Auslagen mit Ausnahme der Porto- Druck der Norddeutshen Buchdrueeret i (t Fragen be asse. Ï E troffen habe, nicht achtlos vorübergehen. Alle Verbündeten 0 bedenklicher werden. Muaiende seßen die Versorgung der lfigung, die den Bescheid berichtigt, wird auf der Urschrift und den | kosten {ind von den ersuchenden Diensilstellen zu erstatten. Berlin, Wilelugerei gund MOGAIE Im Unterhause teilte der Unterstaatssekretär im | Frankreich insbesondere g b Bi wal aen, d dee Bilie, Truppen mit Lebensmitteln fort. Vor allen Dingen bringen "ofe Enticjeidung gelten die Bortdeilien tis Lde Une Pn | Mebat S102 Drei Beilein- egierung babe Je ven das Geseg ber dit SQUUseL: | lien tes Vie fen ub der Hamosher Lipmniatien | fie Sücte mit Eig, da dies das einzige Mitlel ist um deu Mee A A G / e v). 4 mit der jebühren- und ftewpelfrei find all : ei De | éegterung habe gegen das Geseß über di # | leistung ' Uge, i x ; ille die Bit zur Gi bei Zustellungen der Verfügung außerhalb Europas | Vollmachten d arten Belbeilniaa Me Ie Duc (einschließli Bas | industrien it ) er. Begründung Einspruch erhoben, ! anzuschließen, ohne daß die Hilfe dadur offiziell würde. Nach seiner | Durst der Belagerten zu stillen.

ulegung der Beschwerde drei Monate beträgt. dieses Geseßes exforderlih werden, und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handelsregister-Beilage.